Podcasts about sodann

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PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 120

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Apr 25, 2025 43:10


Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting zeigt sich einmal mehr, dass Gerichte und Gesetzgeber immer wieder „Luft nach oben“ lassen, was die Überzeugungskraft ihrer Entscheidungen angeht: Zunächst (ab Minute 00:46) werfen wir in Querbeet einen Blick auf die erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Offizierin gegen die disziplinarrechtliche Ahndung der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils (BVerfG Beschluss vom 20. März 2025 - 2 BvR 110/23). Karlsruhe meint, die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, sie genüge nicht den Darlegungs- und Substantiierungsanforderungen des BVerfGG. Letztlich verneint das BVerfG die Beschwer, die von einer zwar in der Personalakte nicht getilgten, aber tilgungsreifen Disziplinarstrafe ausgeht. Naja. Sodann geht es (ab Minute 11:51) um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. April 2025 BVerwG 10 VR 3.25), wonach kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen den BND zu Erkenntnissen zum Ursprung der COVID-19-Pandemie besteht. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten. Auch schade. Keinen Widerspruch sah der BGH (ab Minute 22:02) – Beschluss vom 22. Januar 2025, II ZB 18/23 – zu der einschlägigen Vorentscheidung des EuGH, als er dem Auskunftsersuchen eines Gesellschafters, das auch dem Ziel diente, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, diesen Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten, stattgab. Der Kläger begehrte von der Treuhänderin vergeblich Auskunft über persönliche Daten sowie die Beteiligungshöhen der an den Fondsgesellschaften beteiligten Gesellschafter. Zu Recht, sagt der BGH, das auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter gerichtete Auskunftsbegehren des Gesellschafters sei lediglich durch das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt. In seinem Urteil vom 12. September 2024 hatte der Europäische Gerichtshof offenbar zu viel Spielraum gelassen. Sodann analysieren Niko und Stefan (ab Minute 28:16) den Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD in Sachen Datenschutz, der nun „entbürokratisiert“ werden soll. Die Datenschutzaufsicht soll bei der Bundesdatenschutzbeauftragten „gebündelt“ werden, alle vorhandenen Spielräume der DSGVO wollen die Koalitionäre nutzen, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Und die Vorratsdatenspeicherung wird auch eingeführt, die dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern kommt. In Sachen Informationsfreiheit bleibt der Koalitionsvertrag kryptisch: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“ Was immer das nun bedeutet … da bleibt viel Luft nach oben!

Auf dem Weg zur Anwältin
#692 Erstkontakt im Gefängnis: Taktik, Vertrauen – und die Teamfrage

Auf dem Weg zur Anwältin

Play Episode Listen Later Apr 15, 2025 13:57


Duri berichtet von einer Hausdurchsuchung beim Klienten zuhause. Die Polizei trifft dabei auf die gesamte Familie – die Situation eskaliert beinahe. Nina stellt die Frage, ob es nicht im Interesse aller wäre, bei Hausdurchsuchungen die Verteidigung beizuziehen. Könnte das nicht deeskalierend wirken – und zugleich helfen, die Rechte des Klienten zu wahren? Sodann greifen Nina und Duri die Frage aus der letzten Episode auf: Soll die Verteidigung den ersten Gefängnisbesuch beim Klienten als Team machen – oder ist es besser, alleine zu gehen? Die Hörer haben abgestimmt: Knappes Ergebnis mit 56 zu 44 Prozent für den Einzelbesuch. Wie haben Nina und Duri selbst abgestimmt? Und wie interpretieren sie dieses Resultat? Anschliessend schildert Duri seinen Besuch im Gefängnis. Laut Hafteinvernahme hat der Staatsanwalt beim Beschuldigten eine fehlende Erschütterung konstatiert – und wertet dies als weiteres Indiz für seinen Tatverdacht. Wie erlebt Duri den Mandanten? Wie verlief das Gespräch? Wie wurde der Dolmetscher eingebunden? Wie geht man als Verteidigung mit einem Fall um, wenn scheinbar alles gegen den Klienten spricht? Konnte Duri neue Ermittlungsansätze gewinnen – oder bestätigt sich das Bild der Strafverfolgungsbehörden? Im Gespräch mit dem Klienten ergibt sich, dass das Blut an dessen Händen allenfalls tierischen Ursprungs ist – nicht menschlich. Dies wirft die Frage auf, wann man einen solchen Hinweis ins Verfahren einführen sollte. Ein proaktives Vorgehen kann die Ermittlungen frühzeitig in eine andere Richtung lenken. Wer zuwartet, riskiert, dass sich das Bild des „überführten Täters“ in den Köpfen der Ermittler verfestigt. Ein entlastender Hinweis kann im frühen Stadium besonders wirksam sein und den Druck auf den Klienten verringern. Für taktisches Zuwarten spricht hingegen, dass man als Verteidigung nicht die Unschuld beweisen muss. Allenfalls verfestigt man damit ungewollt gar den Tatverdacht. Wer die Karten zu früh offenlegt, riskiert zudem, dass diese von den Strafverfolgern strategisch umgedeutet werden, diese ihre Schuldhypothese immer wieder anpassen. Das Team diskutiert: Soll dieser neue Hinweis – allenfalls tierisches Blut statt Täterblut – sofort ins Verfahren eingeführt werden? Oder nicht? Du entscheidest mit: Stimme mit Nina und Duri ab auf [Duris LinkedIn-Profil](https://www.linkedin.com/in/duri-bonin-95476b193/). Willkommen im Strafverteidiger-Team! Willkommen in der spannenden Welt der Strafverteidigung. Fragen, Meinungen, Feedback? Schreibe an [bonin@blra.ch](https://www.duribonin.ch). Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Nina Langner & Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören

ETDPODCAST
Do. 27. 03. Guten Morgen-Newsletter

ETDPODCAST

Play Episode Listen Later Mar 27, 2025 10:59


Guten Morgen! Wir berichten, warum die Verfassungsbeschwerde gegen den Ost-Solidaritätszuschlag gescheitert ist. Sodann geht es um angebliche Kriegspläne der US-Regierung – dies behauptet zumindest ein amerikanisches Politmagazin. Weiter geht es mit der Lage der Friedensgespräche zum Ukrainekrieg.

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 117

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Mar 26, 2025 49:09


Im neuen Podcast mit Niko Härting und Stefan Brink geht es um Falsches, das berichtigt werden soll: Zunächst (ab Minute 00:50) berichtet Niko in Querbeet von den Versuchen der Trump-Administration, Maßnahmen der Gleichstellung (am Exempel großer US Law Firms) als Diskriminierung hinzustellen. Sodann geht es (ab Minute 06:21) um die Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten (ohne die BfDI) zum Data Act Durchführungsgesetz: Die LfD sprechen sich bei der Umsetzung des Data Acts für eine föderale Aufsicht aus, die Europa- und Verfassungsrecht beachtet und Doppelstrukturen vermeidet. Keinen Berichtigungsbedarf sah das BVerfG (ab Minute 12:49) - 2 BvE 4/25, Beschluss vom 13.3.2025 – anlässlich einer Organklage der fraktionslosen Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages Joana Cotar. Sie wendete sich ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anberaumung von Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages - nach der bereits erfolgten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - in denen über die Schuldenbremse beraten werden sollte. Das BVerfG lehnte mit einer schlichten Folgenabwägung ab. Als berichtigungsbedürftig sieht die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ (ab Minute 19:30) aus den vier Aktivisten Julia Jäkel (Managerin und Verlegerin, ehem. Vorstandsvorsitzende Gruner und Jahr), den ehemaligen Bundesministern Thomas de Maizière und Peer Steinbrück sowie Ex-BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle, die „Blockaden und Selbstblockaden staatlichen Handelns“, besonders beim Datenschutz: Die Datenschutzgrundverordnung werde in Deutschland strenger angewendet als in anderen EU-Staaten (soso), der Persönlichkeitsschutz sei gerade mit Hilfe digitaler Technologie leichter und besser umzusetzen (aha). Deswegen solle künftig Opt-Out statt Einwilligung herrschen, kleine und mittlere Unternehmen sollten über keinen Datenschutzbeauftragten mehr verfügen müssen. Und ach ja: Die Aufsicht über den nichtöffentlichen Bereich (Unternehmen), die heute durch die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder ausgeübt wird, sollte bei der Bundesbeauftragten erfolgen, um eine uneinheitliche Rechtsauslegung zu vermeiden. Nichts zu berichtigen hatte schließlich das BVerwG (10 VR 2.25 am 13. Februar 2025 – ab Minute 29:09) und lehnte den Antrag des Redakteurs einer Tageszeitung ab, der im Wege der einstweiligen Anordnung Auskünfte vom Bundesnachrichtendienst (BND) begehrte. Dieser wollte anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz vertrauliche Hintergrundgesprächen mit Journalisten führen – das BVerwG fand das nicht spannend genug und ließ offen, ob der BND richtig oder falsch damit liegt. Mit einem Anspruch auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO befasste sich der EuGH (Urteil vom 13.3.25 C-247/23 – ab Minute 39:38). Ein transsexueller iranischer Geflüchteter bat die ungarische Ausländerbehörde um die Berichtigung von Daten betreffend seine Geschlechtsidentität in einem von dieser Behörde geführten öffentlichen Register. Die Behörde lehnte das ab, da er keinen Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation geführt hatte. Dem trat der EuGH auf Basis der DS-GVO (!) entgegen und befand, dass eine nationale Regelung, die es verhindert, dass eine transgeschlechtliche Person wegen fehlender Anerkennung ihrer neuen Geschlechtsidentität eine notwendige Voraussetzung erfüllen kann, um in den Genuss eines unionsrechtlich geschützten Anspruchs – wie im vorliegenden Fall des in Art. 16 DS-GVO konkretisierten Rechts – zu gelangen, grundsätzlich als mit dem Unionsrecht unvereinbar anzusehen sei. Wer hätte gedacht, dass die DS-GVO wirklich alles regelt … aber vielleicht bedürfte auch diese richterliche Auffassung der Berichtigung …

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 115

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Mar 12, 2025 44:37


Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting dreht sich alles um Allianzen im Datenschutz: Zunächst (ab Minute 00:40) geht es in Querbeet um die Frage, ob der unberechenbare US-Präsident Trump das EU-US Data Privacy Framework zu Fall bringen könnte – aus dem Jahr 2023, als die Allianz zwischen EU und USA noch stand. Stefan erklärte in einem Beitrag für das „Handelsblatt“, warum es sich jetzt rächen könnte, dass der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nur mit einer Executive Order des Präsidenten Biden und nicht wie von Datenschützern verlangt durch ein Parlamentsgesetz umgesetzt und abgesichert wurde: Jeder Präsident der USA hat es nun selbst in der Hand, das Abkommen wieder scheitern zu lassen. Sodann geht es (ab Minute 13:21) beim Referentenentwurf zum Data Act-Durchführungsgesetz und die bröckelnde Allianz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes: Der EU-DA, der eine faire Verteilung des Datenwertes vernetzter Produkte anstrebt, bekommt in Deutschland mit der Bundesnetzagentur eine zentrale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung und Überwachung der Verordnung (EU) 2023/2854. Ergänzend wird eine Sonderzuständigkeit für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen – interessanterweise an den Aufsichtsbehörden der Länder vorbei. Aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 Grundgesetz (Recht der Wirtschaft) begründet der Bund diese Sonderzuständigkeit der BfDI mit Artikel 87 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz. Die BfDI verfüge über das für eine zügige Identifizierung und Bewertung von Datenschutzfragen sowie die Aufbereitung von Sachverhalten notwendige Fachwissen und könne somit erheblich zu einer raschen Beurteilung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen beitragen. Brechen da alte Allianzen zwischen der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern? Haben wir es hier mit der Blaupause für Zentralisierung der Aufsicht über private Unternehmen beim Bund (BfDI) zu tun? Schließlich (ab Minute 29:02) gibt es offenbar eine denkwürdige Allianz zwischen Axel Voss (MdEP der EVP-Fraktion) und Max Schrems von der Datenschutz-Organisation NOYB. Voss präsentiert seinen Plan zur Revision der DS-GVO, er will in einem 3-Schichten-Modell eine Differenzierung der Pflichten der DS-GVO abhängig von der nach Unternehmensgröße (vgl. DSA zu very large online platforms VLOP) vornehmen. Schrems stimmt insoweit zu, das „one size fits all“ der DS-GVO sei schon immer verrückt gewesen. Allerdings korreliert ein an der Unternehmensgröße ausgerichteter asymmetrischer Ansatz keineswegs mit dem risikobasierten Ansatz der DS-GVO: Risiken ergeben sich aus Datenmenge, Datenarten (Art. 9-Daten) und TOMs als risikomindernden Maßnahmen – nicht zwingend aus der Unternehmensgröße. Ehemalige, bröckelnde und denkwürdige Allianzen im Datenschutz also…

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 113

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Feb 25, 2025 44:02


Im neuen Podcast sprechen Stefan Brink und Niko Härting zunächst (ab Minute 01:01) in Querbeet über die chinesische KI DeepSeek, welche in der Kritik steht: Die Verarbeitung von Nutzerdaten (Eingabe von Prompts/Nutzungsdaten/Profile) widerspreche dem EU-Datenschutz, Zugriff auf diese Nutzerdaten hätten auch staatliche Stellen in China. Zudem ließe sich die App für kriminelle Zwecke nutzen. Die italienische Aufsichtsbehörde hat die App bereits verboten. Sodann geht es (ab Minute 09:51) um einen befürchteten „bürokratischen Staatsstreich“ in den USA, das „Department of Government Efficiency“ der Trump-Administration richtet unter Elon Musk (Tesla/X/SpaceX) bereits massiven Schaden an. Mit der Begründung, gegen Verschwendung, Korruption und „Bürokratie“ vorgehen zu wollen, sichert sich Musk den Zugriff auf sensible Personaldaten. US-AID, die Behörde für internationale Entwicklungshilfe, wird de facto aufgelöst, von 10.000 Mitarbeitenden sollen noch 300 bleiben. Erste Gerichte greifen ein und versuchen, eine Aushöhlung des Rechtsstaats zu verhindern. Auch kurz angesprochen (ab Minute 15:30) wird eine Vorlageentscheidung des BGH an den EuGH vor: Zu klären ist der Umfang der Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder – hier am Beispiel von Kartellabsprachen in der Stahlindustrie, gegen die das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 4,1 Millionen Euro gegen die GmbH und in Höhe von 126.000 Euro gegen den Geschäftsführer persönlich verhängte. Schließlich (ab Minute 19:26) stehen Grundfragen des Datenschutzes vor dem Europäischen Gerichtshofs zur Debatte (Rechtssache C-413/23): Der Generalanwalt legte am 6.2.2025 seinen Schlussantrag vor, verhandelt wird über das Urteil des EuG 1. Instanz vom 26.4.2023. In der Sache wirft der Europäische Datenschutzbeauftragte EDSB dem SRB (Single Resolution Board, einheitlicher Abwicklungsausschuss), der als Bankenaufsicht bei der Abwicklung von Kreditinstituten tätig wird, die Verletzung datenschutzrechtlicher Informationspflichten vor (vgl. Art. 13 DS-GVO, hier jedoch: Verordnung 2018/1725 zur Datenverarbeitung durch EU-Organe). In einem denkbar einfach gelagerten Fall – ein Dienstleister erhält pseudonymisierte Daten – entwickelt das EuG die Theorie, dass der Personenbezug nicht absolut, sondern je nach Empfänger der Daten relativ festzustellen sei – und beruft sich dabei auf den EuGH (Breyer-Entscheidung vom 19.10.2016 zum Personenbezug von IP-Adressen). In seinem Schlussantrag geht der GA ebenfalls davon aus, dass pseudonyme Daten für den Datenverarbeiter anonym sein können – was wohl mit dem Wortlaut von ErwGr 26 DS-GVO kollidiert. Zur Krönung dieser Verwirrung geht der GA auch noch davon aus, dass Informationspflichten des Verantwortlichen nicht deswegen entfallen, weil die Daten für den Empfänger anonym sind (anders als Art. 4 Nr. 9 DS-GVO). Handlungen des Verantwortlichen, die keine Beeinträchtigung des Betroffenen auslösen können, sollen also keinen Einfluss auf seine Pflichten haben? Na prima … Grundfragen des Datenschutzes sind offensichtlich unklar und ungeklärt – man möchte mit Dante angesichts dieses Blicks in den Höllenschlund ausrufen: „Lasciate ogni speranza“ – Lasst alle Hoffnung fahren …

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 111

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Jan 30, 2025 42:38


In diesem Podcast sprechen Stefan Brink und Niko Härting zunächst (ab Minute 00:59) über das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise zur Frage: Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine analoge Alternative zum digitalen Service? Bei immer mehr Dienstleistungen von Staat und Wirtschaft werden solche Alternativen nicht mehr angeboten. So z. B. wenn der Kauf günstiger Bahnfahrkarten, die Abholung von Postpaketen oder der Eintritt zu Kultur- oder Sportveranstaltungen ohne Smartphone nicht mehr möglich ist. Auch die öffentliche Verwaltung setzt immer öfter auf „digital only“. Dadurch werden Menschen regelmäßig ausgeschlossen und diskriminiert, weil sie sich die benötigten Digitalgeräte und Anschlüsse nicht leisten können, weil sie nicht über die nötige Medienkompetenz verfügen oder weil sie wegen einer Beeinträchtigung einen Dienst faktisch nicht nutzen können. Viele Menschen versuchen auch, digitale Angebote – insbesondere im Internet – zu vermeiden, weil sie befürchten, dass ihre dadurch erlangten Daten missbraucht werden. Ein Anspruch auf alternativen analogen Zugang lässt sich möglicherweise aus der Verfassung herleiten, gerade gegen öffentliche Stellen. Das Gutachten mündet in die Forderung, ein Verbot digitaler Diskriminierung verfassungsrechtlich zu fixieren. Sodann wird (ab Minute 10:16) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga besprochen (Urteil vom 14.1.2025 1 BvR 548/22). Die Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb erfolglos, das BVerfG prüft mustergültig den gesetzlichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 GG und beurteilt diesen als formell und materiell verfassungskonform. Zweifel bestehen allenfalls an der Trennschärfe der angelegten gesetzlichen Kriterien für eine Kostenbeteiligung (polizeilicher Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen). Schließlich wird (ab Minute 21:34) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9.1.2025 (Rechtssache C-416/23) analysiert: Es geht um die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Bescheidung exzessiver Anträge nach Art. 57 Abs. 4 DS-GVO. Ganze 77 Mal beschwerte sich ein Österreicher bei der örtlichen Datenschutzbehörde über mögliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, etwa die Verletzung von Art. 15 DS-GVO - in weniger als zwei Jahren. Die österreichische Behörde weigerte sich, die Beschwerden noch zu bearbeiten. Der Bürger habe exzessiv Beschwerden eingereicht und es damit übertrieben. Der EuGH macht den Aufsichtsbehörden das Leben nicht leichter: Anfragen seien nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ im Sinne dieser Bestimmung einzustufen, die Aufsichtsbehörde müsse zusätzlich das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweisen. Das Wahlrecht der Aufsichtsbehörde (Nicht-Behandlung der exzessiven Anfrage oder Erhebung einer Gebühr) müsse zudem verhältnismäßig ausgeübt werden. Aufsichtsbehörde zu sein macht auch nicht immer Spaß …

PinG-Podcast
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PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Jan 16, 2025 45:06


Im neuen Podcast sprechen Stefan Brink und Niko Härting zunächst (ab Minute 01:06) über Mark Zuckerbergs Kehrtwende: Er ändert (in den USA) die Moderation von Posts auf Facebook und Instagram zugunsten von Free Speech, die Bekämpfung von Fake News und Hate Speech hat das Nachsehen. Hatte sich der Facebook-Mutterkonzern Meta nach dem ersten US-Wahlsieg von Donald Trump im Jahr 2016 noch bemüht, Fehlinformationen und Hetze auf seinen Plattformen einzuschränken, will Zuckerberg Facebook und Instagram jetzt nach dem Vorbild von X umgestalten. Auf Faktenchecks soll auf seinen Plattformen verzichtet werden, deutlich „einfachere Regeln“ und „weniger Restriktionen“ soll es geben - und weniger „institutionelle Zensur“. Auswirkungen auf die EU sind wohl vorerst nicht zu erwarten, da der Digital Services Act DSA (seit 2/24 für VLOP) verbindliche Vorgaben gegen Fake News und Hate Speech macht und Faktenchecker (Art. 22 DSA „vertrauenswürdige Hinweisgeber“) installiert. Sodann erläutert Niko (ab Minute 25:08) die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zu einer delegierten Verordnung zum DSA – bei welcher der Datenschutz offensichtlich unter die Räder gerät (https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-85-24-eu-konsultation-verordnung-digital-services-act-dsa%3Ffile%3Dfiles/anwaltverein.de/downloads/newsroom/stellungnahmen/dav-sn-85-24-dsa-konsultation.pdf&ved=2ahUKEwjT98DL9uqKAxVayAIHHX7PHhUQFnoECBwQAQ&usg=AOvVaw2XV13A0V0BivJY2Ptyr0ZC). Schließlich wird (ab Minute 32:07) ein Hyperlink zu Facebook der EU-Kommission zum Verhängnis: Mit Urteil des Europäischen Gerichts 1.Instanz in der Rechtssache T-354/22 | Bindl / Kommission vom 8.1.2025 wird sie zu Schadenersatz in Höhe von 400 € verurteilt. Das kam so: Ein in Deutschland lebender Bürger wirft der Kommission vor, sein Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten verletzt zu haben, als er 2021 und 2022 die von der Kommission betriebene Website der „Konferenz zur Zukunft Europas“ besucht habe. Er hatte sich über diese Website zu einer Veranstaltung angemeldet und hierzu den Authentifizierungsdienst „EU Login“ der Kommission verwendet, bei dem er sich für die Anmeldeoption „Mit Facebook anmelden“ entschieden hatte. Der Betroffene meint, bei seinen Besuchen der Website der Konferenz zur Zukunft Europas seien ihn betreffende personenbezogene Daten an Empfänger in den Vereinigten Staaten übermittelt worden, insbesondere seine IP- Adresse sowie Browser- und Geräteinformationen. Die Vereinigten Staaten hätten aber (zu diesem Zeitpunkt) kein angemessenes Schutzniveau aufgewiesen. Die ihn betreffenden personenbezogenen Daten seien deshalb der Gefahr eines Zugriffs durch die Sicherheits- und Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten ausgesetzt gewesen. Dem stimmt das EuG (teilweise) zu, der Betroffene habe einen immateriellen Schaden erlitten: Er befinde sich nämlich in einer Lage, in der er nicht sicher sei, wie die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, insbesondere seine IP-Adresse, verarbeitet werden (Kontrollverlust) – weswegen das Gericht die Kommission verurteilt, an den Betroffenen 400 Euro zu zahlen. Meta-Morphosen wohin man schaut …

Carpy Podcast
Carpy Podcast #88 - Corona Flat und Carpy Rolex

Carpy Podcast

Play Episode Listen Later Nov 22, 2024 139:28


Da ist sie, die 88 Folge des Trio Carpynale. Ein weiterer Ohrenschmaus steht für unsere treue Carpy Hörerschaft bereit. Die Carpytäne lecken ihre Wunden von der Carpy Expo und berichten fleißig von ihrem Messewochenende.Welche Highlights es gab und besonders welche unglaublichen Geschenke die Jungs erhalten haben erfahrt ihr zu Beginn. Kleiner Spoiler-es gab u.a. etwas von Rolex! Von da aus steppen die Jungs zur großen Neueröffnungsfeier bei den Jungs von Carpbrothers welche am 30.11.24 im neuen MEGASTORE stattfinden wird. Die Jungs holen den Chef persönlich in die Aufnahme und lassen Marcel erzählen, was es bei diesem ,,Grand Opening´´ für alle Besucher zu erwarten gibt. Eins sei euch gesagt, niemals werdet ihr irgendwo krassere Angebote finden als an diesem Tag! Ebenfalls wird es eine Tombola geben mit Preise ÜBER 10.000 €!!! Die Carpytäne sind vor Ort und freuen sich auf einen geilen Samstag in Übach-Palenberg bei den Carpbrothers. Als nächstes erzählt Crypto Sura nochmals von seinem Hacker Angriff auf seinem Instagram-Kanal und wie er es jetzt geschafft hat, diesen wiederzubekommen. Das grundsätzliche Thema Sicherheit, Verifizierung und der blaue Haken wird hier ebenfalls besprochen. Fazit - Peter Schwedes wird zusammen mit Elon Musk nur nen goldenen Haken bekommen. Im Anschluss widmen sich die Jungs nochmals dem Zeitreise-Hörbuch. Auch hier entsteht wieder eine Reise in die Vergangenheit der Jungs und lässt sicherlich den ein oder anderen hieran teilhaben und ebenfalls zurückreisen an seine eigenen Anfänge der Karpfenangelei zusammen mit den großartigen Autoren dieses Werkes. ,,So" und zum Schluss geht es natürlich noch zur Rubrik des Abends - zur Hörerfrage. Wie ihr euch ALLE sicherlich noch erinnern könnt, gibt es von unserem Batzi von Sportex ein fettes Klamottenpaket zu gewinnen.Welches Thema aufgegriffen wird?! Es dreht sich um Fangbücher. Sodann, lehnt euch in eurem Bivvy zurück und genießt die 88 Folge des Carpy Podcast. In dem Sinne. Eure Carpytäne

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 99

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Oct 15, 2024 33:32


Im neuen Podcast blicken Stefan Brink und Niko Härting in Querbeet (ab Minute 03:33) in die USA und stellen fest, dass die Handelskommission FTC in Sachen Datenschutz klare Ansagen an die großen Plattformen macht (https://www.ftc.gov/reports/look-behind-scenes-examining-data-practices-social-media-video-streaming-services) und ein Bundes-Datenschutzgesetz einfordert. Sodann (ab Minute 06:10) betrachten sie eine Entscheidung des EuGH zur Sanktionspflicht der Aufsicht (EuGH Urteil vom 26.9.24 C-768/21). Zur Erleichterung der Datenschutzaufsicht stellt der EuGH fest, dass die Aufsichtsbehörde nicht verpflichtet ist, in jedem Fall eines Verstoßes eine Abhilfemaßnahme zu ergreifen und insbesondere eine Geldbuße zu verhängen, etwa wenn der Verantwortlicher bereits für Abhilfe gesorgt hat. Das soll aber nur eine Ausnahme sein … Dann geht es (mal wieder) um Max Schrems vs. Meta (ab Minute 15:58): Im Wege der Vorabentscheidung klärt der EuGH (Urteil vom 4.10.2024 C-446/21) wie Meta mit besonderen Arten personenbezogener Daten (Art. 9 DS-GVO) im Werbekontext umzugehen hat. Schrems hatte in einer öffentlichen Podiumsdiskussion seine sexuelle Orientierung angesprochen, Meta hat dieses Datum genutzt, um ihm personalisierte Werbung anzubieten, obwohl er seine sexuelle Orientierung nicht in seinem Facebook-Profil angegeben hat. Hiergegen klagte Schrems u.a. wegen Verstoßes von Meta gegen den Grundsatz der Datenminimierung Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO. Etwas kryptisch meint dazu der EuGH, das die unbegrenzte Speicherung der Daten unzulässig sei (ohne eine Löschfrist vorzugeben) und führt zu Art. 9 Abs. 2 Buchst. e DSGVO (Daten, die „die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat“) aus, dass solche Daten keinen Schutz mehr nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO beanspruchen können; dies gelte allerdings nicht für Art. 9-Daten „aus anderen Quellen“. Etwas ratlos bleiben Niko und Stefan zurück …

Criminal Compliance Podcast
Rechtshilfe und Auslieferung

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Oct 4, 2024 34:25


Diese Woche spricht Dr. Christian Rosinus mit Dr. Nikolaos Gazeas über Rechtshilfe und Auslieferung. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Gazeas, erläutern die beiden Gesprächspartner den Begriff der Rechtshilfe und und wie sich die Rechtshilfe entwickelt hat. Dabei grenzt Dr. Gazeas auch die „kleine“ von der „großen“ Rechtshilfe ab. Danach gehen sie auf die Rechtsquellen der Rechtshilfe ein, wobei sie einen Schwerpunkt auf die Rechtsquellen der Auslieferung legen. Sodann sprechen Dr. Rosinus und Dr. Gazeas über Interpol. Dr. Gazeas erklärt, was Interpol formell ist, und welche Strukturen dahinterstehen. Er erläutert auch, wie internationale Fahndungen mithilfe von Interpol funktionieren. Hiernach erörtern die beiden Gesprächspartner vertieft, wie Auslieferungen in Theorie und Praxis funktionieren. Dabei zeigen sie insbesondere, wie Auslieferungen im EU-Raum funktionieren. In diesem Zusammenhang erläutert Dr. Gazeas auch unterschiedliche Verteidigungsstrategien und zeigt auf, ob und wann deutsche Staatsangehörige ausgeliefert werden dürfen. Im Anschluss sprechen Dr. Rosinus und Dr. Gazeas im Detail über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im sogenannten Fall Maja T. (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2024 – 2 BvQ 49/24) und diskutieren über die Besonderheiten des Falls. Zuletzt gehen Sie auf die Learnings aus dem Fall und mögliche gesetzliche Veränderungen ein. Hier gehts zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-067.html Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Nikolaos Gazeas, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Gazeas Nepomuck Rechtsanwälte PartG mbB. Er berät, verteidigt und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere in allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Medizinstrafrechts. Das internationale Strafrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt. Hier ist Dr. Gazeas insbesondere auf Auslieferungsverfahren und Rechtshilfesachen spezialisiert und berät bei Fragestellungen mit internationalen Bezügen. Dr. Gazeas berät Unternehmen und Institutionen ebenso präventiv, insbesondere bei der Umsetzung von Compliance-Systemen. Darüber hinaus hat er Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden im strafrechtlichen Kontext. Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf Verfahren mit politischen Implikationen, regelmäßig auch im Schnittstellenbereich zwischen dem Strafrecht und dem Sicherheitsrecht. Hier berät und vertritt Dr. Gazeas Einzelpersonen und Unternehmen etwa im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen. Dr. Gazeas ist erreichbar unter: gazeas@gazeas.de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 97

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Oct 2, 2024 49:52


Im neuen Podcast werfen Stefan Brink und Niko Härting in Querbeet (ab Minute 01:06) einen Blick auf die ablehnende AfD-Entscheidung des BVerfG (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-079.html;jsessionid=BE701844D0B821CB32BE66961315558B.internet981). Die AfD-Fraktion im Bundestag rügte die Abwahl des ihrer Fraktion angehörenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sowie die Ablehnungen weiterer Ausschussvorsitzender. Das BVerfG betrachtet die Abwahl – gemessen am alleinigen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab des Willkürverbots – als nicht willkürlich. Ein Anspruch auf ein positives Wahlergebnis bestehe ebenfalls nicht. Sodann gilt ein kurzer Blick (ab Minute 08:03) der Unzufriedenheit mit der Ampel-Regierung, die Stefan in einem Beitrag auf Netzpolitik.org zum Ausdruck brachte (https://netzpolitik.org/2024/ampel-koalition-keine-ueberzeugung-nirgends/). Mangelnde Überzeugung und Orientierungslosigkeit der Ampel zeigt sich nicht nur bei der Migrationspolitik, wo Narrative der AfD übernommen werden, sondern auch beim sog. Sicherheitspaket. Im Mittelpunkt steht dann (ab Minute 12:58) die Entscheidung des BVerfG (1. Senat), mit dem das Hessische Verfassungsschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt wird (Beschluss vom 17. Juli 2024 1 BvR 2133/22, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html). Im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz sind mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie in unverhältnismäßiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Dann folgt ein kurzer Blick auf das Bundesverwaltungsgericht (ab Minute 19:58), das in seinem Urteil vom 13.6.2024 (1 C 2.23; https://www.bverwg.de/de/130624U1C2.23.0) anlässlich einer coronabedingten Einreiseverweigerung seine Rechtsprechung zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse fortsetzt. Dieser waren wir schon in FTR Folge 84 begegnet (BVerwG 6 C 2.22 Urteil vom 24.04.2024), dort hatte sich ein Fußball-Ultra vor dem Revierderby ein befristetes Betretungs- und Aufenthaltsverbot gefangen. Ganz schön engherzig, dieser Rechtsstaat. Betrachtenswert dann (ab Minute 28:35) die Entscheidung des EuGH im Vorlageverfahren des Amtsgerichts München (EuGH 12.9.2024 Rechtssachen C 17/22 und C 18/22; https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=290003&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1). Es geht um die Reichweite des gesellschaftsrechtlichen Auskunftsanspruchs und dabei um die Frage, ob der Name von Mitgesellschaftern über Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO (was der EuGH in diesem Fall verneint) oder lit. f DS-GVO (was der EuGH bezweifelt, aber offenlässt) genannt werden kann – vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH, der in der Kenntnis von Namen und Anschrift seiner Mitgesellschafter einen „unverzichtbarer Kernbereich der Gesellschafterrechte“ sieht.

Criminal Compliance Podcast
Rechtsprechungsupdate: Haftungsbeschränkung durch Delegation

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Sep 27, 2024 7:48


Diese Woche beleuchtet Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2023, die sich unter anderem mit der Haftungsbeschränkung von Geschäftsleitern durch Delegation beschäftigt. Dr. Rosinus erklärt im Gespräch den Sachverhalt der Entscheidung und erläutert kurz die maßgeblichen Normen. Sodann geht er auf die Entscheidungsgründe ein und erörtert mögliche Folgen der Entscheidung für die Praxis. Zuletzt spricht Dr. Rosinus noch kurz über mögliche Auswirkungen der zivilrechtlichen Entscheidung auf andere Rechtsgebiete. Hier geht's zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2023 (Az. III ZR 105/22): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=135909&pos=22&anz=1125 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Sep 17, 2024 41:43


Im neuen Podcast werfen Niko Härting und Stefan Brink in Querbeet (ab Minute 01:25) einen Blick auf die Cookie-Verordnung der Bundesregierung vom 4.9.24: Die „VO über Dienste der Einwilligungsverwaltung“ will das Banner-Unwesen beseitigen und durch die Speicherung der Präferenzen des Betroffenen hinsichtlich Cookies das lästige wiederholte Wegklicken des Banners beenden. Ob das eine gute Idee ist oder eine europäische Lösung vorzugswürdig gewesen wäre, wird erörtert. Sodann gilt ein kurzer Blick (ab Minute 11:20) der Neugierde deutscher Behörden: Kein EU-Land fragt mehr Nutzerdaten bei Anbietern wie Apple, Meta, Google und Microsoft ab als Deutschland, hinter den USA sind unsere offenbar durchaus digitalaffinen Strafverfolger, aber auch Finanz- und Verwaltungsbehörden sogar Vizeweltmeister (pro Kopf der Bevölkerung). Ein interessanter Bericht von https://www.heise.de/news/Ueberwachung-Deutschland-fragt-europaweit-die-meisten-Nutzerdaten-ab-9860933.html Einen kurzen Blick (ab Minute 14:44) lohnt auch der Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU (https://commission.europa.eu/topics/strengthening-european-competitiveness/eu-competitiveness-looking-ahead_en). Ex EZB Präsident Mario Draghi legte im Auftrag der Kommissionspräsidentin von der Leyen einen Bericht vor, der sich auch mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem AI Act befasst. Interessant: Die EU soll prüfen, ob kleine Unternehmen von ihren Digitalregulierungen ausgenommen werden können. Schließlich schauen Stefan und Niko (ab Minute 18:54) auf die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH in der Sache C-394/23: Die französische CNIL lehnte es ab, die Abfrage nach der Anrede („Herr“ oder „Frau“) beim Erwerb von Bahnfahrkarten über die SNCF App als Datenschutzverstoß zu verfolgen. Auf Vorlage des Conseil d'Etat entscheidet nun der EuGH darüber. Im Mittelpunkt steht dann (ab Minute 26:28) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (8 A 159/20 vom 7.8.2024): Die Aufsichtsbehörde verlangte vom Kläger, der Filme von Autofahrten erstellt und diese auf der Website youtube.com veröffentlicht (und das für Kunst hält) die Verpixelung von Fußgängern und Kfz-Kennzeichen, soweit sie „im Vordergrund“ stehen. Das VG fand den Bescheid weitgehend ok, die Verpixelung sei geboten und zumutbar, und stelle nur einen geringen Eingriff in Kunstfreiheit dar. Interessant auch die Verortung der Informationspflichten in Art. 13 Abs. 1 lit. d DS-GVO (und nicht in Art. 14), essentielle Informationen (Verantwortlicher, Kontaktdaten, Zweck) müssten ohne Medienbruch am Kfz erfolgen. Filmen im Freien also nur gemäß DS-GVO – and cut!

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PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Sep 10, 2024 48:01


Im neuen Podcast betrachten Niko Härting und Stefan Brink in Querbeet (ab Minute 01:18) den Referentenentwurf des Innenministeriums IM, der insbesondere das heimliche Betreten von Wohnungen durchs BKA, die Zusammenführung von Datenbeständen und deren automatisierte Analyse sowie die biometrische Rasterfahndung im Internet erlauben will – kritische Beurteilung garantiert (https://netzpolitik.org/2024/bka-gesetz-anwaltverein-sieht-verfassungsbeschwerde-garantiert/). Sodann (ab Minute 15:47) erläutert Niko, der im Juni zum Vielfaltsbeauftragten des DAV gewählt wurde, warum Vielfalt als selbstverständlich sichtbar gemacht werden sollte (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2024-35-vielfaeltige-anwaltschaft). Schließlich gilt ein kurzer Blick (ab Minute 20:19) dem gescheiterten Versuch der FDP, den eigenen Spitzenkandidaten in den RBB Kandidatencheck vor der LT-Wahl hineinzubringen – was das VG Potsdam lehnt mit Beschluss vom 4.9.24 unter Berufung auf § 5 ParteienG ablehnte. Das Prinzip der „abgestuften Chancengleichheit“ von Parteien verdient eine kritische Würdigung. Und natürlich schauen Stefan und Niko auf die gerade ernannte neue BfDI Louisa Specht-Riemenschneider (ab Minute 28:15), die in ihrer ersten Pressekonferenz ihre Schwerpunktthemen (KI, Gesundheit und Innere Sicherheit) vorstellte und ihre „roten Linien“ deutlich machte. Im Mittelpunkt steht dann (ab Minute 34:00) eine stattgebende Entscheidung des BVerfG, das in das endlose Spiel um die Besetzung der Stelle des OVG-Präsidenten NRW eingriff (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/08/rk20240807_2bvr041824.html).

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PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Aug 27, 2024 50:37


Im neuen Podcast betrachten Niko Härting und Stefan Brink die Lage unserer Verfassung, unserer Regierung und die Auskunftslage in einem spannenden zivilrechtlichen Fall. In Querbeet (ab Minute 01:13) blicken beide auf einen Artikel von Gabriele Britz in der FAZ vom 25.7.2024: Dort warnt die ehemalige Richterin der BVerfG (von 2011 – 2023) davor, dass bei Konflikten zwischen Freiheitsrechten – etwa zwischen der Meinungsfreiheit und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht - der Ausgleich zwischen den Grundrechten (praktische Konkordanz) an seine Grenzen stößt, wenn in einer polarisierten Gesellschaft die gemeinsamen Wertgrundlagen schwinden. Am Beispiel der Kritik an staatlichen Stellen und von ambivalenten Aussagen („Migration tötet“) erklärt sie, warum das BVerfG stärker gegen „Silencing“ vorgehen und den Zugang zum „Meinungskampf“ offen halten sollte. Das verdient klare Kritik. Sodann (ab Minute 22:33) stellt Stefan das RdÖ-Positionspapier zum Beschäftigten-Datenschutz vor: Der Rat für digitale Ökologie um Harald Welzer hat untersucht, wie die Digitalisierung die Arbeitsverhältnisse verändert: An die Stelle persönlicher, stichprobenartiger, offener und erfahrungsbasierter Kontrolle tritt zunehmend eine automatisierte, allumfassende, heimliche und algorithmenbasierte Kontrolle. Deswegen empfiehlt der RdÖ (dem auch Stefan angehört) eine gesetzliche Regulierung im Beschäftigten-Datenschutzgesetz entlang der Maßstäbe Verhältnismäßigkeit und Fairness – allerdings hat auch hier die Ampel trotz klarer Vereinbarung im Koalitionsvertrag (noch) nicht geliefert. Im Mittelpunkt (ab Minute 33:01) steht dann eine Entscheidung des OLG Oldenburg vom 9.4.24 (13 U 48/23) zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO beim Einsatz eines Privatdetektivs: Nach Verkehrsunfall mit Personenschaden schaltete der Haftpflichtversicherer einen Detektiv zur Prüfung der Unfallfolgen beim Geschädigten ein. Der Geschädigte verlangte daraufhin Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO. Während das LG ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Versicherers an erkannte, entschied das OLG anders und verurteilte den Versicherer, „dem Kläger jeweils eine Kopie der beiden Berichte über die in Auftrag gegebene Observation des Klägers zur Verfügung zu stellen.“ Die Gründe hierfür wollen ausführlich erörtert sein – denn offensichtlich haben noch nicht alle die Auskunft, die sie erstreben …

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PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Aug 6, 2024 40:47


Im neuen Podcast betrachten Niko Härting und Stefan Brink kritisch aktuelle Behörden- und Gerichtsentscheidungen. In Querbeet (ab Minute 00:56) blicken beide auf das Verbot des Magazins Compact nach § 3 Vereinsgesetz durch das Bundes-Innenministerium. Ob sich dieses auf Art. 9 Abs. 2 des GG stützen lässt, wird mit guten Gründen bezweifelt. Der Vorwurf einer Medienzensur über den Umweg des Vereinsverbots wiegt schwer. Sodann (ab Minute 10:06) hat der EuGH sich erneut zum Klagerecht von Verbraucherschützern bei Verstößen von Unternehmen geäußert (Urteil in der Rechtssache C-319/20 vom 28.4.2024). Die Vorlagefrage des BGH, ob einem Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen wie dem Bundesverband vzbv die Befugnis zustehe, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne deren Auftrag im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen, beantwortet der EuGH unter weitere Auslegung des Art. 80 Abs. 2 DS-GVO) mit Ja. Schließlich (ab Minute 17:44) rügt des Europäische Gericht 1. Instanz die EU-KOM wegen Zugangsverweigerung zu Impfstoff-Deals. Antworten auf parlamentarische Anfragen und Bürgerbegehren hatte die Kommission z.T. geschwärzt. Das EuG kam nun zum Schluss, dass der Zugang zu Informationen zum Verhandlungsteam der EU und zu Entschädigungsbestimmungen zu Unrecht verweigert wurden. Im Zentrum des Podcasts (ab Minute 25:55) steht ein Beschluss des BVerwG (2 B 24.23 vom 2.5.24). Danach können Beamte sich hinsichtlich ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht auf die Grundrechte berufen. Sie dürfen ihre private Auffassung nicht als dienstliche Stellungnahme kennzeichnen. Im Fall hatte ein Beamter des Bundes-Innenministeriums kritische Beurteilungen der Corona-Politik des Hauses intern und extern verbreitet. Im Mai 2020 untersagte das BMI dem Beamten die Führung der Dienstgeschäfte und erteilte ihm ein Hausverbot, 2022 folgte Entfernung aus dem Dienst. Klagen hiergegen blieben ohne Erfolg, das BVerwG hält fest: „Die mit der Ausübung von Hoheitsgewalt verbundene Rechtsmacht wird dem Beamten nicht zur Verwirklichung eigener Vorstellungen oder Grundrechte verliehen; er nimmt die ihm übertragenen Aufgaben nicht als Privatperson, sondern als Amtsträger wahr. Das trifft sicher zu – ob die Entfernung aus dem Dienst verhältnismäßig war, ist schwerer zu beurteilen.

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PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Jul 8, 2024 42:41


Im neuen Podcast wandern Stefan Brink und Niko Härting zunächst (ab Minute 00:46) ausführlich Querbeet: Niko setzte sich in der WELT mit der neuen Zielgruppe des Bundesamtes für Verfassungsschutz auseinander, nämlich jenen, welche die „Delegitimierung des Staates“ betreiben – jedenfalls aus der sehr eigenen Sicht des Verfassungsschutzes. Sodann (ab Minute 12:40) werfen beide einen kurzen Blick auf die US Handelsbehörde FTC, welche TikTok die Verletzung des Datenschutzes für Kinder vorhält und auf die US Gesundheitsbehörde, sie verlangt jetzt Warnhinweise wegen der Sucht- und Depressionsgefahr, die gerade für Jugendliche von der Nutzung von Social Media ausgeht. Ab Minute 17:26 geht es dann mal wieder um den EuGH (C‑479/22 P vom 7.3.2024): Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (im Folgenden: OLAF) hatte in ihrer Pressemitteilung Nr. 13/2020 vom 5. Mai 2020 mit der Überschrift „OLAF-Untersuchung deckt Forschungsfinanzierungsbetrug in Griechenland auf“ über angebliche Erfolge bei der Bekämpfung eines komplexen Betrugs vermeldet, an dem eine griechische Wissenschaftlerin und ihr Netzwerk internationaler Forscher beteiligt gewesen seien. Die Forscherin klagt auf immateriellen Schadensersatz, weil sie durch die identifizierende PM vorverurteilt worden sei – und der EuGH belehrt das Europäische Gericht 1. Instanz, dass gemäß Erwägungsgrund 26 der DS-GVO bei der Frage der Identifizierbarkeit nicht nur die PM heranzuziehen ist. Stefan und Niko sezieren danach (ab Minute 25:40) ausführlich eine Entscheidung des Finanzgerichts Berlin Brandenburg (16. Senat) vom 20.3.2024, welche die Reichweite des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DS-GVO bemisst. In der Sache streiten die Beteiligten um Akteneinsicht in Bewertungsakten und -Daten zu einem Immobilien-Objekt im Rahmen der Einkommensbesteuerung (insbesondere Absetzung für Abnutzung). Es gab Streit bezüglich der richtigen Bewertung des Grundstücks, sodass der Kläger Einspruch gegen den Feststellungsbescheid einlegte und Akteneinsicht in alle entscheidungsrelevanten Akten beantragte. Daraufhin übersandte Finanzamt einen anonymisierten und teilweise geschwärzten Auszug aus dem Prüfungsbericht, der Kläger beruft sich wegen der vollständigen Akteneinsicht auf Art. 15 DS-GVO. Das FG hält zwar die DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung für anwendbar, beschränkt jedoch den Umfang des Auskunftsanspruchs erheblich und gesteht letztlich nur einen Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung über den Akteneinsichtsantrag durch das Finanzamt zu – durchaus kritikwürdig.

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PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Jul 1, 2024 37:52


Neuer Podcast – neue Fälle: Niko Härting und Stefan Brink ordnen die Freilassung von Julian Assange ein (ab Minute 00:52), nach deutschen Maßstäben wäre er kein Geheimnisverräter. Auch in Querbeet: der Deutsche Bundestag hört Sachverstand zur Novelle des BDSG (ab Minute 05:03). Auch wenn das Verbot der Mischverwaltung einer Stärkung der Datenschutz-Konferenz DSK wohl nicht im Wege stünde, eine sinnvolle Reform ist in dieser Legislaturperiode kaum mehr möglich. Sodann betrachten wir (ab Minute 09:09) zwei Entscheidungen des EuGH zum Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DS-GVO (Dritte Kammer C‑590/22 vom 20. Juni 2024; C‑182/22 vom 20. Juni 2024), hier bestätigt das Gericht seine bisherige Rechtsprechung setzt sich mit dem Begriff des „Identitätsdiebstahls“ als Schaden auseinander. Ab Minute 21:12 steht dann das Bundesverwaltungsgericht (6 C 2.22 Urteil vom 24.04.2024) im Fokus: Ein Fußball-Ultra hat sich vor dem Revierderby ein befristetes Betretungs- und Aufenthaltsverbot gefangen, mit dem sich die Verwaltungsgerichte jedoch wegen zeitlicher Erledigung des Verwaltungsakts inhaltlich nicht mehr befassen wollten. Zwar ist in ständiger Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts in den Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses anerkannt, hier entwickelt das Leipziger Gericht jedoch erhöhte Anforderungen, wenn der Verwaltungsakt „nur“ in das „Auffanggrundrecht“ Art. 2 Abs. 1 GG eingreift. Das verwundert nicht nur, weil sich das BVerwG hierbei auf die abweichende Meinung des Richters Grimm zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 meint berufen zu können, sondern weil es die Kontrolle von Grundrechtseingriffen als weniger „gewichtig“ einstuft als das richterliche Interesse an Arbeitsentlastung. Mit dieser Haltung gewinnt das Bundesgericht jedenfalls bei den Podcasthosts keinen Bürgerrechts-Preis …

Auf dem Weg zur Anwältin
#611 Thierry Urwyler: Ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Gutachten wissenschaftlich haltbar?

Auf dem Weg zur Anwältin

Play Episode Listen Later May 31, 2024 17:33


Ausgehend von der bundesgerichtlichen Beweiswerthierarchie bei Gutachten beleuchtet [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/) die Rechtsprechung des Bundesgerichts, die amtlichen Sachverständigen in ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ein höheres Gewicht beimisst als Privatgutachtern. [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) möchte daraufhin wissen, inwieweit diese Position nach wissenschaftlichen Kriterien haltbar ist? Die Antwort destabilisiert die Rechtsprechung des Bundesgerichts, so viel sei vorweggenommen. Beide sind sich auch einig, dass die heutige Rechtsprechung zu einer Art kognitiver Faulheit in dem Sinne führt, dass die Gerichte den amtlichen Gutachten folgen, sofern diese nicht sofort erkennbar fehlerhaft erscheinen. Eine sachkundige Auseinandersetzung mit alternativen Privatgutachten wird damit umgangen. Dies ist umso unverständlicher, als damit das Prinzip der 'Second Opinion' als Standardverfahren zur kritischen Qualitätskontrolle von vornherein verhindert wird. Denn unabhängig davon, in welcher Funktion man tätig ist, ob als Anklägerin, Verteidiger, Richterin oder Gutachter, kommt es immer zu einer Verzerrung im eigenen Wahrnehmungsprozesses. Studien zeigen, dass amtliche Sachverständige nicht weniger von solchen kognitiven Verzerrungen betroffen sind als private Sachverständige. Schon deshalb wäre eine Kontrolle wichtig. Die rechtlichen und berufsethischen Anforderungen an Privatgutachter rechtfertigen bei richtiger Würdigung keine Ungleichbehandlung gegenüber amtlichen Sachverständigen. Auch diesbezüglich scheint die Sichtweise des Bundesgerichts verkürzt. Duri und Thierry finden auch keine Erklärung, weshalb im Strafrecht eine weniger strenge Dokumentationspflicht gelten soll als im Sozialversicherungsrecht. Sodann wird das Phänomen des 'Gutachtenshoppings' thematisiert: Als maximaler Ausnahmefall legitimiert es keine Beweiswürdigungspraxis. Die Qualität von amtlichen Gutachten und Privatgutachten streut sehr stark: Es gibt in beiden Gruppen sehr gute und sehr schlechte mit überlappendem Qualitätsspektrum. Dies führt zu der eigentlich zwingenden Schlussfolgerung, dass eine formale Beweisregel nicht aufrechterhalten werden kann. Vielmehr müsste man die konkreten Gutachten miteinander vergleichen. Weitere Podcastfolgen mit Dr. [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/): - [#607 Freie Beweiswürdigung oder die Kunst der Überzeugung im Strafprozess](https://www.duribonin.ch/607-freie-beweiswuerdigung-oder-die-kunst-der-ueberzeugung-im-strafprozess/) - [#604 Privatgutachten vs. Amtliche Gutachten: Wie Beweisregeln die inhaltliche Diskussion verhindern](https://www.duribonin.ch/604-privatgutachten-vs-amtliche-gutachten-wie-beweisregeln-die-inhaltliche-diskussion-verhindern/) - 7 Podcastfolgen zum Standardwerk [Strafrecht | Psychiatrie | Psychologie](https://www.duribonin.ch/418-strafrecht-psychiatrie-psychologie-verhandlungsfaehigkeit-zwangsbehandlung-hafterstehungsfaehigkeit-suizid/) - [#254 Strafverteidigung bei Gutachten ](https://www.duribonin.ch/254-strafverteidigung-bei-gutachten-interview-mit-dr-thierry-urwyler/) - [#253 Gutachten in Strafverfahren](https://www.duribonin.ch/253-gutachten-in-strafverfahren-interview-mit-dr-thierry-urwyler/) - [#65 Wie schreibt man eine Dissertation?](https://www.duribonin.ch/65-wie-schreibt-man-eine-dissertation-ein-gespraech-mit-thierry-urwyler/) Weitere Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) - Das Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören

MDR KULTUR Features und Essays
"Die Theatermacher" - Die Kulturinsel Halle und Peter Sodann

MDR KULTUR Features und Essays

Play Episode Listen Later Apr 10, 2024 59:20


Das Neue Theater in Halle wurde 1981 eröffnet. Anne Osterloh erinnert anlässlich des 40. Geburtstages der Kulturinsel an das Theater und seinen Gründer Peter Sodann.

SWR2 Kultur Info
„Mit ihm stirbt eine DDR“ – Zum Tod des Schauspielers Peter Sodann

SWR2 Kultur Info

Play Episode Listen Later Apr 8, 2024 4:28


Heute, am 08.04., ist Internationaler Tag der Roma. Ein weltweiter Aktionstag, mit dem auf die Situation der Roma, vor allem deren Diskriminierung und Verfolgung, aufmerksam gemacht werden soll. Der Tag möchte aber auch die Kultur der Roma sichtbar machen. Zum Beispiel ihr Einfluss in der Popkultur. Und: Die Kulturseiten erinnern an Peter Sodann. Er war Schauspieldirektor, „Tatort“-Kommissar, Bundespräsidentschaftskandidat. Vergangenen Freitag ist Peter Sodann gestorben.

Fazit - Kultur vom Tage - Deutschlandfunk Kultur
Peter Sodann ist tot - Ein unermüdliches Schaffen

Fazit - Kultur vom Tage - Deutschlandfunk Kultur

Play Episode Listen Later Apr 7, 2024 10:50


Der Schauspieler Peter Sodann ist tot. Er war auch ein engagierter Kulturnetzwerker und ein herausragender Theaterintendant, erinnert Christoph Werner. Für Halle schuf er einen Kulturkomplex, er rettete Bücher und engagierte sich auch politisch. Werner, Christoph www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit

Studio 9 - Deutschlandfunk Kultur
Peter Sodann ist tot - "Tatort"-Kommissar und visionärer Intendant

Studio 9 - Deutschlandfunk Kultur

Play Episode Listen Later Apr 7, 2024 4:53


Peter Sodann spielte Tatort-Kommissar Bruno Ehrlicher, schuf in Halle eine Kulturinsel, war Intendant des von ihm gegründeten Neuen Theaters, kandidierte für die Linke als Bundespräsident und gründete eine DDR-Bibliothek. Nun ist er mit 87 gestorben. Wolfgang Schilling www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9

Studio 9 - Deutschlandfunk Kultur
Nachruf Peter Sodann

Studio 9 - Deutschlandfunk Kultur

Play Episode Listen Later Apr 7, 2024 4:05


Schilling, Wolfgang www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9

Das Interview von MDR AKTUELL
Peter W. Bachmann: Peter Sodann hat Einmaliges geschaffen

Das Interview von MDR AKTUELL

Play Episode Listen Later Apr 7, 2024 5:39


Schauspieler Peter Sodann ist im Alter von 87 Jahren gestorben. In Halle gründete er das "Neue Theater" und leitete es jahrelang als Intendant. Dort hat ihn Schauspieler Peter W. Bachmann kennen und schätzen gelernt.

Criminal Compliance Podcast
Der strafrechtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Jan 26, 2024 7:38


In der heutigen Folge geht es um den strafrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dr. Christian Rosinus stellt zunächst dar, was Geschäftsgeheimnisse sind. Dabei zeigt er insbesondere, welche besonderen Voraussetzungen das Geschäftsgeheimnisgesetz an den Schutz von Geheimnissen stellt. Sodann erörtert Dr. Rosinus, welche Regeln zum Schutz von Geheimnissen das Strafrecht bereithält. Er geht auch auf besondere Gefahren aus der Praxis ein. Danach beleuchtet er auch, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden dürfen und gibt zuletzt einen Überblick über möglich Compliance-Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sodann erörtert Dr. Rosinus, welche Regeln zum Schutz von Geheimnissen das Strafrecht bereithält. Er geht auch auf besondere Gefahren aus der Praxis ein. Danach beleuchtet er auch, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden dürfen und gibt zuletzt einen Überblick über möglich Compliance-Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Rainer, lies mal vor!
Lies mal vor - Die Drei Musketiere - 35. Wie Athos seine Equipierung fand, ohne sich dabei anzustrengen

Rainer, lies mal vor!

Play Episode Listen Later Dec 18, 2023 17:10


35. Wie Athos seine Equipierung fand, ohne sich dabei anzustrengenD'Artagnan rennt so schnell er kann zu Athos und enthüllt ihm seine Entdeckung. Dieser ist bestürzt und kann es kaum glauben. Auch will er den Ring, auch wenn er ein Familienerbstück ist, nicht haben, da dieser nun besudelt ist. In der Wohnung von d'Artagnan finden sie dann Ketty, die ihn bittet einen Unterschlupf für sie zu finden, da sie die Rache der Mylady fürchtet. Aramis hilft hier mit einem Empfehlungschreiben für eine Verwandte in der Provinz. Sodann machen Athos und d'Artagnan den Ring zu Geld und erwerben die Ausrüstung, die für den Feldzug gebraucht wird. Vorgelesen von Rainer Schuppe; aufgenommen und bearbeitet im Coworking Space Rayaworx, Santanyí, Mallorca.

Criminal Compliance Podcast
Die Online-Durchsuchung nach § 100b StPO

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Dec 15, 2023 10:22


In dieser Folge steht die Online-Durchsuchung gemäß § 100b StPO als Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft im Fokus. Dr. Rosinus erklärt zunächst, was eine Online-Durchsuchung ist und warum ihre Zulässigkeit jahrelang umstritten war. Sodann geht er darauf ein, unter welchen Voraussetzungen eine Online-Durchsuchung angeordnet werden kann und welche IT-Systeme durchsucht werden dürfen. Dabei differenziert er zwischen verschiedenen Arten der Nutzung von IT-Systemen. Dr. Rosinus erklärt ferner, wie eine Durchsuchung praktisch abläuft. Hierbei erläutert er insbesondere, welche technischen Mittel eingesetzt werden können, und geht auf die Frage ein, ob eine optische Überwachung zulässig ist. Hier geht's zur Folge Nr.174 – Die Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO: https://criminal-compliance.podigee.io/174-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 50

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Oct 26, 2023 45:35


Um den Datenschutz haben Finanzämter und -Gerichte in Deutschland traditionell einen großen Bogen gemacht – jetzt kommen sie aber nicht mehr umhin, sich mit dem Thema Datenrecht auseinanderzusetzen. In der Rubrik „Querbeet“ stellt Stefan Brink (ab Minute 01:05) eine Klage des US-Adressdaten-Händlers Acxiom gegen die hessische Datenschutz- Aufsichtsbehörde vor. Acxiom möchte die Gewährung von Akteneinsicht an den Beschwerdeführer noyb (Max Schrems) verhindern. Das BVerfG (Az. 2219/20, Beschluss vom 25. September 2023, 1. Kammer BVerfG) beschäftigt mal wieder FTR: Die Präsidenten-Kammer erklärt die Verfassungsbeschwerde eines Profs, der sich gegen die Beschlagnahme von Forschungsunterlagen wendet und sich in seiner Forschungsfreiheit verletzt sieht, wegen angeblicher Begründungsmängel für unzulässig – obwohl die Frage der Einhaltung der Monatsfrist einfach zu klären gewesen wäre. Und macht so die Arbeit zahlreicher zuvor Angehörter (vom Bundestag bis zu kriminologischen Vereinen) zunichte. Sodann erklärt die Kammer ausführlich, warum die Beschwerde gute Aussichten auf Erfolg gehabt hätte: In dem universitären Forschungsprojekts zur „Islamistischen Radikalisierung im Justizvollzug“ wurden Inhaftierte interviewt, vorab wurde ihnen Vertraulichkeit zugesichert. Bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten des Lehrstuhls wurden Forschungsunterlagen der Interviews beschlagnahmt, weil gegen eine im Rahmen des Projekts interviewte Person der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland bestünde. In der Sache bestehen auch aus Sicht des BVerfG erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidungen, das Beschwerdegericht habe Gewicht und Reichweite der Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) nicht angemessen berücksichtigt. Zwei aktuelle finanzgerichtliche Entscheidungen verdienen danach (ab Minute 24:12) besondere Aufmerksamkeit: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 9.3.2023 zur Frage der Schadenersatzpflicht eines Finanzamtes aus Art. 82 DS-GVO (ablehnend) entschieden und eine beharrliche Fehde mit der Klägerin, die wegen der Weitergabe der Telefonnummer ihres angestellten Ehemanns an die Senatsverwaltung für Finanzen 100 € Schadenersatz begehrte, vorläufig beendet. Dies wird sich der Bundesfinanzhof ebenso näher anschauen müssen wie das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (vom 26. Juli 2023 – 10 K 3159/20 ab Minute 34:37), welches ein Recht auf Akteneinsicht in die Prüferhandakte während der laufenden Betriebsprüfung aus der DSGVO (Art. 15) mit wenig überzeugenden Gründen ablehnt. In beiden Fällen wird sich der BFH auch mit der Frage beschäftigen müssen, warum jeweils keine Vorlage an den EuGH (der ja laut BVerfG auch gesetzlicher Richter sein kann) erfolgte. Spaßiger Weise hielt das Finanzgericht Baden-Württemberg seinen Fall für einen „acte clair“ – der EuGH entschied allerdings in der Zwischenzeit genau umgekehrt. Tja.

Auf dem Weg zur Anwältin
#533 Wann kann ein stillschweigender Verzicht auf das Konfrontationsrecht angenommen werden?

Auf dem Weg zur Anwältin

Play Episode Listen Later Sep 29, 2023 17:45


Das Bundesgericht interpretiert gemäss [Urteil 7B_186/2022](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://14-08-2023-7B_186-2022&lang=de&zoom=&type=show_document) vom 14. August 2023 das "Versäumnis", dass ein Beschuldigter zwar vor Erstinstanz Beweisanträge stellte, es dabei jedoch unterliess, die Vorladung des Belastungszeugen zu beantragen, als stillschweigenden Verzicht auf das Konfrontationsrecht. Ein konsternierter [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) konfrontiert [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) mit diesem Entscheid. Etwas ruhiger wird es erst wieder beim zweiten Teil der Nachlese der Weiterbildungsveranstaltung [Digitalisierung des Straf- und Strafprozessrechts](https://www.strafrecht-digital.ch): Lars Ebert erläuterte in seinem Vortrag, wie Virtual-Reality-Technologie dazu verwendet werden kann, Tatorte digital nachzustellen. Sodann erläuterte [Jörg Arnold](https://www.linkedin.com/in/jörg-arnold-ab12a591/), welche digitale Spuren Autos hinterlassen. Dürfen diese Daten durch die Strafverfolgungsbehörden verwertet werden? Eine ähnliche Problematik stellt sich beim Sky ECC Hack: [Simon Brun](https://www.linkedin.com/in/simon-brun-34507223/) erläuterte die Hintergründe dieses "Hacks". War es überhaupt ein Hack? Wie geht die Justiz in Deutschland, Italien, Frankreich und der Schweiz mit den vielen Unklarheiten um? Heiligt der Zweck tatsächlich die Mittel? Den Schlusspunkt der Veranstaltung setzte wie jedes Jahr der [Live-Podcast von Duri Bonin mit Barbara Müry](https://www.duribonin.ch/529-ki-in-der-justiz-wie-kuenstliche-intelligenz-das-spiel-veraendert-live-podcast-mit-barbara-muery-von-herlock-ai/). Links zu diesem Podcast: - [Bundesgerichtsurteil 7B_186/2022](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://14-08-2023-7B_186-2022&lang=de&zoom=&type=show_document) vom 14. August 2023 - [Anforderungen an einen Rechtsverzicht](https://www.strafprozess.ch/anforderungen-an-einen-rechtsverzicht/) (strafprozess.ch) - [#529 KI in der Justiz: Wie Künstliche Intelligenz das Spiel verändert – Live-Podcast mit Barbara Müry von Herlock.ai](https://www.duribonin.ch/529-ki-in-der-justiz-wie-kuenstliche-intelligenz-das-spiel-veraendert-live-podcast-mit-barbara-muery-von-herlock-ai/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören

Auf dem Weg zur Anwältin
#518 Ich weiss nicht, ob Du Deinem Rat auch folgst? (Art. 151 StPO; Art. 321 StGB, Art. 13 BGFA)

Auf dem Weg zur Anwältin

Play Episode Listen Later Aug 18, 2023 21:47


[Gregor Münch](https://www.d32.ch) und [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) diskutieren über die Verwertbarkeit bei Mitwirkung der Klientschaft bei Hausdurchsuchungen, der Feststellung von Personalien sowie der Lizenzierung von Protokollen. Sodann ist das Anwaltsgeheimnis Thema: Dieses ist zentral für das Funktionieren des Rechtsstaates. Ein Verstoss wird sanktioniert (Art. 321 StGB, Art. 13 BGFA). Entsprechend ist es nicht unproblematisch, dass meist ausgerechnet der Staatsanwaltschaft die Honorarnote zur Beurteilung vorgelegt werden muss. Noch problematischer wird das Anwaltsgeheimnis im Kostenbeschwerdeverfahren geritzt, wenn im Detail über Positionen gestritten wird. Wie sich als Anwalt verhalten? Thema sind sodann weitere Rückmeldungen von Hörer:innen und damit die Fragen, wie plädiert werden soll, ob es in der welschen Schweiz spektakulärer zu und her geht und ob die Ansprechformel “Sehr geehrte Kolleg:innen“ zeitgemäss oder ein wenig lächerlich ist. Schliesslich kommen sie auf den [Art. 151 StPO](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de) und damit den Massnahmen zum Schutz verdeckter Ermittler:innen zu sprechen. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - [Art. 151 StPO - Massnahmen zum Schutz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de) - [The Rest Is Football](https://podcasts.apple.com/gb/podcast/the-rest-is-football/id1701022490) (Podcast mit Gary Lineker, Alan Shearer und Micah Richards) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören

Auf dem Weg zur Anwältin
#515 Soll man Plädoyernotizen abgeben (Art. 150 StPO)?

Auf dem Weg zur Anwältin

Play Episode Listen Later Aug 11, 2023 20:00


Ausgehend von den zahlreichen Hörerrückmeldungen diskutieren [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch) [erneut](https://www.duribonin.ch/511-die-identitaet-der-einzuvernehmenden-person-muss-nicht-vorgaengig-bekannt-gegeben-werden-art-150-stpo/) die Frage, ob Plädoyernotizen abgegeben werden sollen: Was sind die möglichen Optionen? Welche wählen Gregi und Duri aus welchen Überlegungen? Was ist der Gusti-Trick? Sodann kommen sie nun eingehender auf den [Art. 150 StPO](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_150) zu sprechen und damit zur Zusicherung der Anonymität als «ultima ratio»-Schutzmassnahme: Bewilligungsbehörde ist das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Was gilt, wenn das ZMG die staatsanwaltschaftlichen Zusicherung nicht bestätigt? Gilt ein absolutes Verwertungsverbot? Gegenüber wem gilt die Geheimhaltung der Identität? Abschliessend kommen Duri und Gregi auf die alarmistisch Artikel im TagesAnzeiger zu sprechen: Steht die Schweizer Justiz tatsächlich vor dem Kollaps? Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - [Art. 150 StPO - Zusicherung der Anonymität](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_150) - [#511 Die Identität der einzuvernehmenden Person muss nicht vorgängig bekannt gegeben werden (Art. 150 StPO)](https://www.duribonin.ch/511-die-identitaet-der-einzuvernehmenden-person-muss-nicht-vorgaengig-bekannt-gegeben-werden-art-150-stpo/) - [Schweizer Justiz vor dem Kollaps – über 100'000 offene Fälle](https://www.tagesanzeiger.ch/schweizer-justiz-vor-dem-kollaps-ueber-100000-offene-faelle-925595145105) (TagesAnzeiger vom 23.07.2023) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören

Criminal Compliance Podcast
Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und Trends aus dem IT-Strafrecht

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Aug 4, 2023 35:09


Auch diese Woche gibt es wieder eine Sonderfolge mit Mirjam Steinfeld und Dr. Mathias Grzesiek. Diese Woche geht es um aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und Trends aus dem IT-Strafrecht. Frau Steinfeld und Dr. Grzesiek sprechen zunächst über einige relevante Gesetzesentwürfe. Sie beginnen mit dem AI-Act und legen dar, welche Auswirkungen dieser auf mögliche Strafverfahren haben könnte. Sie besprechen danach noch auf den Cyber Resilience Act, den Data Governance Act, die Nis 2 Richtlinie und weitere und erörtern die Relevanz für Compliance Strukturen und Strafverfahren. In einigen Fällen können Sie auf andere Folgen verweisen. Sodann gehen sie noch auf zwei neue Herausforderungen im Bereich der Cyberkriminalität. Sie besprechen, welche Gefahren für Unternehmen bestehen könnten und wie man diesen Gefahren vorbeugen kann. Dabei wird auch beleuchtet, welche Schritte von Behörden in diesen Bereichen getan werden. Zum Schluss geben Sie noch einige Hinweise, wie sich Unternehmen auf zukünftige Herausforderungen im Bereich der Cyber-Compliance vorbereiten können. Hier geht's zu Folge 141: Cyber Resilience: https://criminal-compliance.podigee.io/141-cr Hier geht's zu Folge: 152: EU-Regeln zur Rückverfolgbarkeit von Kryptowerten https://criminal-compliance.podigee.io/152-cr Hier geht's zu Folge 160: Aktuelle Entwicklungen und Handlungserfordernisse im Bereich der Cybersecurity https://criminal-compliance.podigee.io/160-cr Hier geht's zu Folge 161: Steuerhinterziehung und Kryptowährungen https://criminal-compliance.podigee.io/161-cr Hier geht's zu Folge163: Die europäische E-Evidence VO: https://criminal-compliance.podigee.io/163-e-evidence https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Auf dem Weg zur Anwältin
#510 Welche Podcast- und Buchempfehlungen hat Marc Thommen für Richter, Anwältinnen, Staatsanwälte und Studentinnen?

Auf dem Weg zur Anwältin

Play Episode Listen Later Aug 1, 2023 23:34


Weshalb empfiehlt der Strafrechtsprofessor [Marc Thommen](https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/thommen/person.html) seine Student:innen die Bücher von [Ferdinand von Schirach](https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_von_Schirach)? Welchen Podcast würde er Anwaltskolleg:innen empfehlen? Weshalb ist die Episode [The Political Thicket](https://www.wnycstudios.org/podcasts/radiolabmoreperfect/episodes/the-political-thicket) der perfekte Einstieg in den WNYC-Podcast [More Perfect](https://www.wnycstudios.org/podcasts/radiolabmoreperfect)? Spoiler: Darin wird Chief Justice Earl Warren gefragt, welches der wichtigste Entscheid des Supreme Courts im 20. Jahrhundert gewesen sei. Die Antwort erstaunt, denn er nennt weder Roe v. Wade noch Brown v. Board of Education! Sodann empfiehlt er Peter Kambers [Geschichte zweier Leben](https://www.limmatverlag.ch/programm/titel/824-geschichte-zweier-leben-wladimir-rosenbaum-und-aline-valangin.html), da es als Anwält:in in der Schweiz sicherlich nicht falsch ist, sich vor Augen zu führen, wie die Frontisten der dreissiger Jahre gegen liberale Anwälte vorgegangen sind. Weiter nennt er [Philippe Sands, East West Street: On the Origins of ‘Genocide' and ‘Crimes Against Humanity'](https://www.theguardian.com/books/2016/may/22/east-west-street-origin-genocide-crimes-against-humanity-philippe-sands-review): Ein Buch, das zeigt, wie sich unser Blick auf die Welt und der Umgang der Zivilisation mit Massenmord verändert hat. Schliesslich kommt er auf die [Die Lüneburg-Variante](https://www.schachversand.de/die-luneburg-variante.html) sowie die Romane von [Hansjörg Schneider](https://www.diogenes.ch/leser/autoren/s/hansjoerg-schneider.html) zu sprechen. [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) ist ob dieser vielen Hör- und Lesetipp begeistert. Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast [Auf dem Weg als Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft. Podcast mit Marc Thommen: - #507 Es ist kein zwingendes Naturgesetz, dass juristische Bücher hässlich sein müssen - im Gespräch mit Marc Thommen - [#472 Gespräch mit Prof. Marc Thommen über Zufriedenheit, neue Erkenntnisse, Gesundheit & Work-Life-Balance](https://www.duribonin.ch/472-gespraech-mit-prof-marc-thommen-ueber-zufriedenheit-neue-erkenntnisse-gesundheit-work-life-balance/) - [#469 Gespräch mit Prof. Marc Thommen über Auftrittskompetenz, Coaching und Debriefings](https://www.duribonin.ch/469-gespraech-mit-prof-marc-thommen-ueber-auftrittskompetenz-coaching-und-debriefings/) - [#461 Marc Thommen, wie wird man Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht?](https://www.duribonin.ch/461-marc-thommen-wie-wird-man-professor-fuer-strafrecht-und-strafprozessrecht/) Links zu diesem Podcast: - Mein Gast [Marc Thommen](https://de.wikipedia.org/wiki/Marc_Thommen) - [Long Live The Students - der Marc Thommen-Soundtrack](https://open.spotify.com/playlist/2AmBpAys0GDeAglhlpUMRf?si=85f3b52e047b4c9a) - [sui generis Verlag](https://suigeneris-verlag.ch) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Titelbild bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören

Criminal Compliance Podcast
Unternehmenssanktionsrecht - nicht gekommen und doch geblieben?

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Jul 28, 2023 17:16


Diese Woche gibt es eine Sonderfolge! Heute sprechen Mirjam Hannah Steinfeld und Dr. Mathias Grzesiek über das Unternehmenssanktionsrecht und fragen sich, ob es niemals gekommen aber doch geblieben ist. Seit über zehn Jahren wird dieses Thema in Deutschland immer wieder heiß diskutiert. In der letzten Legislaturperiode war es dann endlich soweit und das lang ersehnte und viel kritisierte Verbandssanktionengesetz wurde in den Bundestag eingebracht. Mit dem Regierungswechsel ist es allerdings wieder stiller um das Unternehmenssanktionsrecht geworden. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Thema an Relevanz verloren hat. Beide Hosts sprechen darüber, nach welchen Regelungen Geldbußen gegen Unternehmen festgesetzt werden können. Insbesondere sprechen Sie auch über die Höhe von möglichen Geldbußen gegen Unternehmen. Sodann geht noch um den Entwurf des Verbandssanktionengesetzes. Frau Steinfeld und Dr. Grzesiek sprechen darüber, warum der Entwurf gescheitert ist. Hiernach geht es darum, dass es aktuell wieder konkrete politische Absichten gebe, ein Sanktionsrecht für Unternehmen zu schaffen. Zuletzt sprechen Sie noch darüber, welche Inhalte in dem neuen Entwurf möglich sind. Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie arbeitet intern bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und als Rechtsanwältin, unter anderem als Of Counsel bei Rosinus | Partner. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen. Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Criminal Compliance Podcast
Die europäische E-Evidence-Verordnung

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Jul 14, 2023 8:59


Diese Woche bespricht Dr. Christian Rosinus die europäische E-Evidence-Verordnung, die im Juni 2023 vom Europäischen Parlament beschlossen und vom Rat der EU angenommen wurde. Durch die Regelungen, die in drei Jahren in Kraft treten sollen, sollen strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch grenzüberschreitende Beschlagnahmen von elektronischen Beweismitteln vereinfacht werden. Dr. Rosinus erläutert den Stand das Gesetzgebungsverfahren und den Hintergrund der Verordnung. Sodann gibt er einen Überblick über die wesentlichen Regelungen des europäischen Gesetzespakets, zu dem noch eine korrespondierende Richtlinie gehört. Im Anschluss geht er auf Kritikpunkte ein und zieht ein Fazit zu dem Gesetzgebungsvorhaben. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

TAXpod
#23.9: Aktuelle Entwicklungen im GrESt-Dschungel (Teil I)

TAXpod

Play Episode Listen Later Jul 5, 2023 43:11


Die Grunderwerbsteuer ist an Komplexität kaum zu übertreffen. Wenig verwunderlich also, dass das GrEStG auf dem Prüfstand des Gesetzgebers, aber eben auch des BFH steht. Einige jüngere Entwicklungen haben dabei zu eher mehr Verunsicherung geführt. Wir nehmen uns in den nächsten zwei TAXpod-Episoden dieser Themen an. In Teil I verdeutlichen wir, weshalb wir davon ausgehen, dass das MoPeG ab dem 1.1.2024 keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der §§ 5, 6 GrEStG haben wird, dennoch aber nicht auszuschließende Unsicherheiten verbleiben werden. Unsere Haltung teilt hier auch Prof. Hennrichs von der Universität zu Köln, der sich als Mitglied und Sprecher des Arbeitskreises Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft schon früh mit den steuerlichen Auswirkungen des MoPeG beschäftigt hat und dessen fundierte Meinung wir im Rahmen dieses TAXpod eingefangen haben. Sodann diskutieren wir anhand der jüngeren Entscheidungen des BFH, wem für Zwecke des § 1 Abs. 2a-3 GrEStG ein Grundstück zuzurechnen ist. Hier hat der BFH der Mehrfachzurechnung in seinem klärenden Urteil (II R 44/18) zunächst zwar eine Absage erteilt, nimmt aber gleichzeitig eine u.U. dauerhaft vom Zivilrecht abweichende Zurechnung der Grundstücke vor und schafft dadurch neue Unsicherheiten. Auch die konkretisierenden BFH-Folgeurteile (II R 40/20 und (II R 33/20) können diese neuen offenen Flanken nicht wirklich schließen. Darüber hinaus noch einmal zu § 16 Abs. 4a GrEStG: Bereits in den letzten TAXpod-Episoden teils kurz erwähnt, nehmen wir uns dieses Mal Zeit für eine ausführliche Diskussion rund um die Auswirkungen eines Auseinanderfallens von Signing und Closing: Zweimal Grunderwerbsteuer auf einen Vorgang? Oder führt die Auffassung des BFH zur Zurechnung dazu, dass § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt keinen Anwendungsbereich hat? Zum Abschluss widmen wir uns in Form von § 6a GrEStG einer weiteren Dauerbaustelle des Grunderwerbsteuerrechts. Denn die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel wird vom BFH in regelmäßigen (und kurzen!) Abständen auf den Prüfstand gestellt. Hier hat sich der BFH, und ihm folgend die Finanzverwaltung, aktuell damit befasst, wer herrschendes Unternehmen bei einer Umwandlung ist, wenn potenziell mehrere herrschende Unternehmen in Frage kommen. Der BFH entscheidet für die „unterstmögliche“ Gesellschaft. Die Entscheidung ist für den Steuerpflichtigen je nach Sachverhalt zweischneidig. Offen bleibt laut BFH zudem, ob das herrschende Unternehmen auch „wandern“ kann (II R 13/20 und gleichlautende Erlasse der Länder zu § 6a GrEStG v. 25. Mai 2023). Gemeinsam mit unserem Kollegen Michael Joisten, der die Grunderwerbsteuer beherrscht wie wenig andere, ziehen wir am Ende von Teil I das ernüchternde Fazit: Rechtssicherheit sieht anders aus… Dennoch viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

PUCK OFF - der Podcast von MySports
Episode 166: Philosophiestunde Hockey mit Raeto Raffainer

PUCK OFF - der Podcast von MySports

Play Episode Listen Later Jun 15, 2023 68:08


Wer hier ein SCB-Bashing erwartet, der ist an der falschen Adresse. Wer zuerst enttäuscht ist, dass nicht mehr über den SCB gesprochen wird in dieser Folge, wird es spätestens zum Ende der Folge verstehen können. Denn es gibt so viel mehr, über was mit Raeto Raffainer diskutiert werden kann also nur über seine letzte Clubstation. Klar, das Thema Bern wird gestreift, aber gesprochen wird viel mehr über seinen Nebenjob, den beim internationalen Eishockeyverband. Sodann wird über die vergangene WM philosophiert, über die Zukunft des Eishockeys in der Schweiz und ganz generell, über Baustellen im Eishockey, über die NHL und vielem mehr. Und: Im Vergleich zur ersten Einladung von Raeto Raffainer in den Podcast, im Herbst 2020, handelt es dieses Mal um kein Bieridee. Auch das wird in dieser Folge geklärt.

Criminal Compliance Podcast
Strafbarkeitsrisiken bei der Betriebsratsvergütung

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Apr 14, 2023 22:05


Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Herr Dr. Jochen Keilich, LL.M. (Exeter). Gemeinsam sprechen Dr. Rosinus und Dr. Keilich über das Thema Betriebsratsvergütung und die damit in Zusammenhang stehenden Strafbarkeitsrisiken. Grundlage des Gesprächs ist insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2023 (6 StR 133/22). Nach einer kurzen Vorstellung von Herr Dr. Keilich, erklärt dieser das im Betriebsratsrecht geltende Entgeltausfallprinzip. Sodann beleuchten Dr. Keilich und Dr. Rosinus das strafrechtliche Verfahren, welches dem BGH-Urteil vom 10. Januar 2023 zugrunde liegt. Die Staatsanwaltschaft wirft ehemaligen Personalverantwortlichen eines Automobilkonzerns Untreue wegen vermeintlich überhöhter Zahlungen an Betriebsratsmitglieder vor. Dr. Keilich erläutert anhand dieses Falles die Grundlagen der Bemessung der Betriebsratsvergütung. Dr. Rosinus und Dr. Keilich sprechen über die Auswirkungen des BGH-Urteils im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Berücksichtigung hypothetischer Karriereentwicklungen von Betriebsratsmitgliedern und Dr. Keilich erklärt, wieso seines Erachtens der gemeinsame Senat vor Erlass des BGH-Urteils hätte angerufen werden müssen. Des Weiteren zeigt Dr. Keilich anhand konkreter Beispiele Widersprüche in der aktuellen Rechtsprechung zum Betriebsratsvergütungsrecht auf und erläutert den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zuletzt beleuchten Dr. Rosinus und Dr. Keilich die im Zusammenhang mit der Betriebsratsvergütung stehenden Strafbarkeitsrisiken und sprechen darüber, welche Auswirkungen das Urteil auf die Compliance-Beratung hat. Hier geht's zum Urteil des BGH vom 10. Januar 2023 – 6 StR 133/22: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=132669&pos=4&anz=868 Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Jochen Keilich, LL. M. (Exeter), Partner der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ausgebildeter Compliance Officer (CertV TÜV). Er berät Unternehmen zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Vertretung von Unternehmen in Fragen der HR-Compliance, insbesondere im Rahmen von Compliance Audits, Internal Investigations und bei der Betriebsratsvergütung. Dr. Jochen Keilich ist telefonisch erreichbar unter +49 (0) 30 20 62 95 3-0 oder per E-Mail unter keilich@pwwl.de. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Auf dem Weg zur Anwältin
#475 Pläne für verdachtsunabhängige Massenüberwachung (Chatkontrolle)

Auf dem Weg zur Anwältin

Play Episode Listen Later Apr 7, 2023 37:48


Hans-Peter Oeri und Gregor Münch unterhalten sich zunächst über sog. gehärtete Natels, gemeint sind damit besonders geschützte Geräte. Sodann kommen sie auf die für den EU-Raum anvisierte Chatkontrolle zu sprechen: Die Anbieter von Diensten wie Google, Apple, WhatsApp oder Signal sollen die Daten ihrer Nutzerinnen vor deren Verschlüsselung nach strafbaren Inhalten durchsuchen müssen. Strebt Brüssel mit dem Argument, Minderjährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen, eine anlasslose Massenüberwachung an? Würde diese Überwachung die Strafverfolgung tatsächlich weiterbringen? Existiert eine vertrauliche und geheime Kommunikation in 5 Jahren noch? Mit welchem Aufwand? Und steht die Schweiz unmittelbar vor einem Verbot der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung? Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast [Auf dem Weg als Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft. Links zu diesem Podcast: - [#474 Wie verbreitet sind Staatstrojaner in der Schweiz (Art. 269ter StPO)?](https://www.duribonin.ch/474-wie-verbreitet-sind-staatstrojaner-in-der-schweiz-art-269ter-stpo/) - [#473 "Lass uns auf WhatsApp wechseln" - ein Gespräch über abhörsichere Kommunikation](https://www.duribonin.ch/473-lass-uns-auf-whatsapp-wechseln-ein-gespraech-ueber-abhoersichere-kommunikation/) - [Chatkontrolle](https://netzpolitik.org/tag/chatkontrolle/) - [Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0209) - Der Gast [Hans-Peter Oeri](https://www.linkedin.com/in/hoeri/), [@hpoeri](https://twitter.com/hpoeri?lang=de) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören

Criminal Compliance Podcast
EU-Gesetzgebungsinitiative im Korruptionsstrafrecht

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Mar 17, 2023 6:08


In ihrer Rede zur Lage der Union hat Frau Kommissionspräsidentin von der Leyen angekündigt, dass es neue Standards für das Korruptionsstrafrecht geben soll. Die EU-Kommission hat Anfang des Jahres 2023 die Arbeit an einer entsprechenden Gesetzgebungsinitiative aufgenommen. Bis zum 17. Februar lief das Konsultationsverfahren. Die Vorlage eines Vorschlags ist im zweiten Quartal 2023 geplant. Aus diesem Anlass beleuchtet Dr. Christian Rosinus die Gesetzgebungsinitiative. Er geht zunächst auf den Hintergrund und Ablauf des Verfahrens ein. Sodann stellt er insbesondere drei mögliche Tatbestände vor und zeigt mögliche Wirkungen der Regelungen auf. Zuletzt geht darauf ein, welche Auswirkungen dies auf die Praxis haben könnte. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Eltonabend – der Podcast
#52 Akkumulatoraphobie

Eltonabend – der Podcast

Play Episode Listen Later Mar 1, 2023 58:02


Schon wieder geht es bei den Jungs um Fußball, bzw. um Feuerwerk und Klobrillen. Sodann kommen Eltons Erfahrungen zum Thema Elektromobilität zur Sprache. Keine Angst vor Akkumolaphoraphobie! Endlich ist Nils' Gefrierfach wieder in Shape. Übrigens: beeindruckende Skills haben alle drei in Sachen Social Media. Da macht ihnen keiner etwas vor (und am besten auch nicht nach …). Merch: https://eltonabend.com/products Instagram: https://www.instagram.com/eltonabend/

Criminal Compliance Podcast
Cyber Resilience

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Feb 10, 2023 18:20


Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Mirjam Hannah Steinfeld. Frau Steinfeld und Dr. Rosinus sprechen in der Folge über Cyber Resilience. Nach einer kurzen Vorstellung von Frau Steinfeld, stellt sie Unterschiede zwischen Cyber Resilience und Cyber Security vor. Sie beschreibt dabei auch, was unter Cyber Crimezu verstehen ist und wie sich dieses Feld entwickelt hat. Sodann beleuchten Frau Steinfeld und Dr. Rosinus das Verhältnis von Cyber Resilience und Compliance. Hier geht Frau Steinfeld insbesondere darauf ein, welche Risiken für Unternehmen drohen, und wie diese eingeschätzt werden können. Sie sprechen dabei auch über die Rechtsquellen, die die Anforderungen an ein Compliance System im Bereich Cyber Resilience bestimmen. Dabei unterscheiden sie zwischen kritischer Infrastruktur und weiteren Unternehmen. Zuletzt wagen Frau Steinfeld und Dr. Rosinus noch einen Ausblick in die Zukunft. Sie sprechen über laufende Gesetzgebungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene. Sie runden das Gespräch noch mit einer Betrachtung von praktischen Aspekten der Rechtsanwendung ab. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist als Anwältin in einem Unternehmen und als Of Counsel bei Rosinus | Partner tätig. Sie berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist erreichbar unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060.

Carl-Auer autobahnuniversität
Alois Hahn - Grundbegriffe und theoretische Ansätze der Soziologie Teil 13

Carl-Auer autobahnuniversität

Play Episode Listen Later Jan 27, 2023 86:19


Im Jahr 1974 folgte Alois Hahn (geb. 1941) dem Ruf auf eine Professur H4 (ordentliche Professur) an der Universität Trier. Er bekleidete sie bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2009. Hahn hatte nach dem Studium in Freiburg i. Br. dann in Frankfurt a. M. studiert, u. a. bei Theodor W. Adorno, Jürgen Habermas und Thomas Luckmann. Seine zahlreichen Gastprofessuren und Forschungsaufenthalte in aller Welt, während seiner aktiven Forschungs- und Lehrzeit sowie auch nach seiner Emeritierung, sind kaum aufzuzählen. Sicher gehört Alois Hahn zu den Soziologen, die den weitesten Überblick über Fach- und Forschungsgeschichte besitzen und ihn auch didaktisch besonders gut vermitteln können. Die hier von der Autobahnuniversität dokumentierte Vorlesung zu Grundbegriffen und theoretischen Ansätzen der Soziologie, die Hahn Mitte der 1990er Jahre hielt, belegt dies auf eindrucksvolle Weise. Die Autobahnuniversität sendet im Winter 2022/23 ab 18. Dezember 2022 immer samstags und mittwochs sukzessive die komplette vierzehnteilige Vorlesung. Hahn fährt fort zu Fragen der Soziologie der Gruppe. Zunächst in zusammenfassender Rückschau auf vorgestellte Kriterien und Aspekte der Klassifikation von Gruppentypen: Zeit, Anzahl Zugehöriger, Prägung durch Abhängigkeit von bzw. Identifikation mit einer Gruppe, räumliche Dimension u. a. m. Sodann geht es um Zweck bzw. Zwecke als Gruppenformationsprinzip und um Gruppengrößen, von Dyaden, Triaden bis zu größeren Formationen sowie um daraus sich ergebende Dynamiken. Das führt auch zu Differenzierungen im Interaktionspotenzial und die jeweilige Auswahl daraus. Im Weiteren geht es um die Differenz formelle und informelle Gruppen und um formalisierte Erwartungen. Im zweiten Teil geht Hahn aufgrund einer Hörer:innenfrage auf die Dimension Freiwilligkeit und Unfreiwilligkeit bzw. Zwang bei Gruppenzugehörigkeit ein – auch bezogen auf die Dimension der Freiwilligkeit oder Unfreiwilligkeit bezogen auf den Eintritt und/oder Austritt – und schließlich auf die Entwicklung von Führungsrollen in Gruppen. Ob im Auto oder mit oder ohne Maske in der großen weiten Welt: Autobahnuniversität hören! Und Carl-Auer Sounds of Science, Formen (reloaded), Heidelberger Systemische Interviews, Sich sicher sein sowie den Wahrnehmungspodcast Frauen führen besser. Jeder Stau bringt Sie weiter. Wo es geht, die freien Augen und den freien Geist nutzen: Carl-Auer Bücher lesen, Carl-Auer Wissen nutzen! Alle Folgen der "Autobahnuniversität" finden Sie auch hier: www.carl-auer.de/magazin/autobahnuniversitat Die anderen Podcasts des Carl-Auer Verlags finden Sie hier: Heidelberger Systemische Interviews www.carl-auer.de/magazin/heidelbe…ische-interviews Sounds of Science www.carl-auer.de/magazin/sounds-of-science sich-sicher-sein www.carl-auer.de/magazin/sich-sicher-sein

Criminal Compliance Podcast
Die Einziehung von Vermögenswerten

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Jan 27, 2023 17:20


Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Markus Meißner. Herr Meißner und Dr. Rosinus sprechen in der Folge über die Vermögensabschöpfung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Zunächst sprechen sie darüber, was Einziehung für Unternehmen bedeutet. Herr Meißner beleuchtet dieses Thema aus zwei Perspektiven. Zum einen stellt er die Lage für Unternehmen dar, deren Mitarbeiter beschuldigt werden. Dies kann zu einer Beteiligung des Unternehmens als Adressat einer Einziehung führen. Auf der anderen Seite spricht Herr Meißner über die Lage eines geschädigten Unternehmens, und welche Schritte es in Bezug auf die Einziehung gehen kann. Sodann besprechen Herr Meißner und Dr. Rosinus die Veränderungen im Einziehungsrecht der letzten fünf Jahre. Herr Meißner erläutert insbesondere den Übergang vom alten zum neuen Recht nach der Reform im Jahre 2017. Er erörtert, dass es zu vielen Fragestellungen noch unterschiedliche Auffassungen in der Rechtsprechung gibt. Er zeigt aus Beratersicht, welche Problemfälle sich dabei ergeben. Hiernach gibt Herr Meißner einen Überblick über die Rechtsprechung. Die Themen, die er anspricht, sind insbesondere Einziehungsadressaten, Umfang der Einziehung, und die erweiterte Einziehung. Zuletzt gibt Herr Meißner noch einen Ausblick auf weitere Entwicklungen. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Markus Meißner hat Rechtswissenschaften an der LMU München studiert und ist im Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen worden. Rechtsanwalt Meißner hat sich bereits zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert. Aufgrund der bundesweiten Verteidigung in einer Vielzahl von Strafverfahren verfügt er über ein hohes Maß an forensischer Erfahrung. Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Meißner ist seit vielen Jahren die Verteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts. Ein Fokus von Rechtsanwalt Meißner liegt im Bereich der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Verteidigung gegen Einziehungsmaßnahmen) sowie in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Verbänden auf dem Gebiet der Criminal Compliance. Rechtsanwalt Meißner ist selbst in der Anwaltsfortbildung tätig. Er veröffentlicht und referiert regelmäßig zu aktuellen wirtschaftsstrafrechtlichen Themen. Neben seiner Tätigkeit als forensischer Strafverteidiger bringt sich Rechtsanwalt Meißner auch immer wieder in die rechtspolitische Diskussion ein. Bereits wiederholt wurde er im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Gesetzesentwürfen als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört, zuletzt im Rahmen der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Herr Meißner ist telefonisch erreichbar unter: +49 89 282014 oder per Mail: meissner@dms-strafrecht.de. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Auf dem Weg zur Anwältin
#454 Konfrontationseinvernahmen (Art. 146 StPO)

Auf dem Weg zur Anwältin

Play Episode Listen Later Jan 27, 2023 12:33


Duri Bonin konfrontiert Gregor Münch mit der geschätzten Hörerfrage: Wo soll man taktisch klug Strafanzeigen einreichen? Die Antwort legt "Schwächen" oder nach anderer Sichtweise "Stärken" der StPO schonungslos offen. Sodann diskutieren sie den Grundsatz, wonach einzuvernehmende Personen getrennt einzuvernehmen sind (StPO 146 I). Konfrontationseinvernahmen bilden die Ausnahme (StPO 146 II). Gibt es Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Konfrontationseinvernahmen? Hat man einen Anspruch auf Konfrontationseinvernahmen und/oder Einzeleinvernahmen? An was für Konstellationen ist bei den beiden Teilnahmeausschlussgründen von StPO 146 IV zu denken? Wer kann ausgeschlossen werden und was bedeutet dies für die Verwertbarkeit der erhobenen Beweise? Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - [Art. 146 StPO – Einvernahme mehrerer Personen und Gegenüberstellungen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_146) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören

Carl-Auer autobahnuniversität
Alois Hahn - Grundbegriffe und theoretische Ansätze der Soziologie Teil 12

Carl-Auer autobahnuniversität

Play Episode Listen Later Jan 24, 2023 72:36


Im Jahr 1974 folgte Alois Hahn (geb. 1941) dem Ruf auf eine Professur H4 (ordentliche Professur) an der Universität Trier. Er bekleidete sie bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2009. Hahn hatte nach dem Studium in Freiburg i. Br. dann in Frankfurt a. M. studiert, u. a. bei Theodor W. Adorno, Jürgen Habermas und Thomas Luckmann. Seine zahlreichen Gastprofessuren und Forschungsaufenthalte in aller Welt, während seiner aktiven Forschungs- und Lehrzeit sowie auch nach seiner Emeritierung, sind kaum aufzuzählen. Sicher gehört Alois Hahn zu den Soziologen, die den weitesten Überblick über Fach- und Forschungsgeschichte besitzen und ihn auch didaktisch besonders gut vermitteln können. Die hier von der Autobahnuniversität dokumentierte Vorlesung zu Grundbegriffen und theoretischen Ansätzen der Soziologie, die Hahn Mitte der 1990er Jahre hielt, belegt dies auf eindrucksvolle Weise. Die Autobahnuniversität sendet im Winter 2022/23 ab 18. Dezember 2022 immer samstags und mittwochs sukzessive die komplette vierzehnteilige Vorlesung. Zu Beginn nimmt Alois Hahn wieder Bezug auf Fragen der Studierenden, die zwischen den Sitzungen eingehen. Im Fokus u. a. das Phänomen der Ehre sowie der Begriff Sanktion in Bezug auf den damals aktuellen Konflikt auf dem Balkan. Sodann eröffnet Hahn ein neues thematisches Kapitel zum Thema „Gruppe“. Ein Begriff, der nicht nur in der Soziologie verwendet und unterschiedlich definiert wird, sondern alltagssprachlich vorgeprägt ist. Es gebe einige den Definitionen von Gruppe gemeinsame Elemente. So seien zum Beispiel Gruppen als jeweils ein Plural von Individuen verstanden, die durch ein gemeinsames Bewusstsein der Zusammengehörigkeit ausgezeichnet sind. Zusammengehörigkeit ist dabei sehr divers zu verstehen, und auch die Ausprägung des Bewusstseins dieser ist teils sehr unterschiedlich. Ein Großteil der Zusammengehörigkeit sei über Konflikte bzw. Streit vermittelt bzw. artikuliert. Ein zweites Merkmal: Ein Handlungszusammenhang nach innen und außen. Ein drittes: Innere Gliederung. Zudem seien Gruppenbildungen ans Lokalitätsprinzip gekoppelt. Im darauf folgenden Teil geht es zunächst um Schriftlichkeit und die Bedeutung schriftlicher Niederlegung und Kommunikation sowie Inklusion bzw. Exklusion bei der Zugänglichkeit zu Schriften resp. Publikationen. Ob im Auto oder mit oder ohne Maske in der großen weiten Welt: Autobahnuniversität hören! Und Carl-Auer Sounds of Science, Formen (reloaded), Heidelberger Systemische Interviews, Sich sicher sein sowie den Wahrnehmungspodcast Frauen führen besser. Jeder Stau bringt Sie weiter. Wo es geht, die freien Augen und den freien Geist nutzen: Carl-Auer Bücher lesen, Carl-Auer Wissen nutzen! Alle Folgen der "Autobahnuniversität" finden Sie auch hier: www.carl-auer.de/magazin/autobahnuniversitat Die anderen Podcasts des Carl-Auer Verlags finden Sie hier: Heidelberger Systemische Interviews www.carl-auer.de/magazin/heidelbe…ische-interviews Sounds of Science www.carl-auer.de/magazin/sounds-of-science sich-sicher-sein www.carl-auer.de/magazin/sich-sicher-sein

Carl-Auer autobahnuniversität
Alois Hahn - Grundbegriffe und theoretische Ansätze der Soziologie Teil 3

Carl-Auer autobahnuniversität

Play Episode Listen Later Dec 23, 2022 86:00


Im Jahr 1974 folgte Alois Hahn (geb. 1941) dem Ruf auf eine Professur H4 (ordentliche Professur) an der Universität Trier. Er bekleidete sie bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2009. Hahn hatte nach dem Studium in Freiburg i. Br. dann in Frankfurt a. M. studiert, u. a. bei Theodor W. Adorno, Jürgen Habermas und Thomas Luckmann. Seine zahlreichen Gastprofessuren und Forschungsaufenthalte in aller Welt, während seiner aktiven Forschungs- und Lehrzeit sowie auch nach seiner Emeritierung, sind kaum aufzuzählen. Sicher gehört Alois Hahn zu den Soziologen, die den weitesten Überblick über Fach- und Forschungsgeschichte besitzen und ihn auch didaktisch besonders gut vermitteln können. Die hier von der Autobahnuniversität dokumentierte Vorlesung zu Grundbegriffen und theoretischen Ansätzen der Soziologie, die Hahn Mitte der 1990er Jahre hielt, belegt dies auf eindrucksvolle Weise. Die Autobahnuniversität sendet im Winter 2022/23 ab 18. Dezember 2022 immer samstags und mittwochs sukzessive die komplette vierzehnteilige Vorlesung. Eine der didaktischen Gestaltungsprinzipien dieser Vorlesung wird zum Beginn dieses dritten Teils schön deutlich: Alois Hahn hatte eingeladen, sich schriftlich zwischen den Vorlesungen mit Feedbacks und Fragen zu melden, auf die er dann in der kommenden Folge eingehen könne, um auf diese Weise im Gespräch zu bleiben, zusätzlich zu den Tutorien. Sodann führt die Wiederaufnahme der Frage, ob menschliches Verhalten wenigstens durch Instinktresiduen determiniert bzw. erklärbar sei? Niemand bestreite die Existenz von Sexualtrieb oder Nahrungstrieben wie Hunger und Durst. Was unterscheidet diese aber von Instinktverhalten? An einleuchtenden Beispielen bspw. zum Verhältnis von Sexualität und deren gesellschaftlicher Ausdifferenzierung in Geboten und Verboten sowie Nahrungstrieben wird der Versuch, Normen und Regeln auf biologischer Basis zu verstehen, sorgfältig dekonstruiert. Im zweiten Abschnitt dieses Teils wird dies weiter entfaltet bis zur Betrachtung von Gebärden als universalem Ausdrucksverhalten. Ob im Auto oder mit oder ohne Maske in der großen weiten Welt: Autobahnuniversität hören! Und Carl-Auer Sounds of Science, Formen (reloaded), Heidelberger Systemische Interviews, Sich sicher sein sowie den Wahrnehmungspodcast Frauen führen besser. Jeder Stau bringt Sie weiter. Wo es geht, die freien Augen und den freien Geist nutzen: Carl-Auer Bücher lesen, Carl-Auer Wissen nutzen! Alle Folgen der "Autobahnuniversität" finden Sie auch hier: www.carl-auer.de/magazin/autobahnuniversitat Die anderen Podcasts des Carl-Auer Verlags finden Sie hier: Heidelberger Systemische Interviews www.carl-auer.de/magazin/heidelbe…ische-interviews Sounds of Science www.carl-auer.de/magazin/sounds-of-science sich-sicher-sein www.carl-auer.de/magazin/sich-sicher-sein

Good News & Good Night
Das Sandwich der Welt & sie bewegt sich doch

Good News & Good Night

Play Episode Listen Later Jan 23, 2020 27:18


Die sechste Folge offenbart, wie man mit zwei Scheiben Toast und der Erde ein schmackhaftes Sandwich zubereitet und damit nicht nur der Wissenschaft einen Gefallen erweist. Sodann werden uns in Galileo Galileis »Discorsi« drei alte Herren über Physik plaudernd in den Schlaf wiegen.