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Im c't-Datenschutz-Podcast geht es diesmal um ein Problem, das in Unternehmen täglich auftaucht: Personenbezogene Daten sollen gelöscht werden – stecken aber in Logs, Backups oder gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen. Die Auflösung dieses Zielkonflikts ist ebenso herausfordernd wie praxisrelevant. Das Recht auf Löschung ist das zentrale Betroffenenrecht in der DSGVO. In Episode 161 der Auslegungssache diskutieren heise-Justiziar Joerg Heidrich und c't-Redakteur Sylvester Tremmel, der in dieser Folge Holger Bleich vertritt, über den Interessenkonflikt zwischen Löschaufforderungen und der Pflicht, bestimmte Daten aufzuheben. Fachkundiger Gast ist Dr. Christoph Wegener, Berater und Sachverständiger für Informationssicherheit und Datenschutz. Das Thema der Folge führt tief in den Maschinenraum der Datenschutzpraxis: Ein Betroffener verlangt die Löschung seiner Daten. Diese Daten befinden sich aber in einem Sicherheitsprotokoll, das nach IT-Standards nicht nur unveränderbar sein soll, sondern auch über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden muss. Eine Norm verlangt also Löschung, die andere schützt gerade die unmodifizierte Erhaltung. Genau dieser Konflikt begegnet Unternehmen bei Webserver-Logs, Sicherheitsprotokollen, Backups, Compliance-Systemen, KI-Systemen und behördlichen Fachverfahren. Ein Anlass für die Diskussion ist der Abschlussbericht des Europäischen Datenschutzausschusses zur koordinierten Durchsetzungsaktion 2025 zum Recht auf Löschung. 32 Aufsichtsbehörden werteten Antworten von 764 Verantwortlichen aus. Der Bericht benennt mehrere wiederkehrende Schwachstellen, darunter unklare Aufbewahrungsfristen, mangelhafte Verfahren für Löschanträge und besondere Schwierigkeiten bei Backups. Auch die Datenschutzkonferenz hebt diese Problemfelder hervor. Die Podcastfolge macht deutlich: Löschkonzepte werden künftig stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken. Besonders praxisrelevant sind Backups. In vielen Sicherungen lässt sich ein einzelner Datensatz technisch nicht sinnvoll entfernen, ohne die Integrität des gesamten Sicherungsbestands zu gefährden. Die Lösung kann deshalb nicht darin liegen, Sicherungen sofort physisch zu überschreiben. Entscheidend ist vielmehr, dass gelöschte Daten bei einer Wiederherstellung nicht unkontrolliert wieder in den Produktivbetrieb gelangen. Wer ein Backup zurückspielt, sollte also nachgelagerte Lösch- und Bereinigungsprozesse vorsehen. Noch schärfer zeigt sich der Konflikt bei Logfiles. Sicherheitsprotokolle sind für Angriffserkennung, Fehlersuche und Nachvollziehbarkeit unverzichtbar. Zugleich enthalten Logs häufig personenbezogene Daten wie IP-Adressen oder sicherheitsrelevante Ereignisse. Datenschutzrechtlich sind sie deshalb nicht neutral. Sie benötigen eine Rechtsgrundlage, klare Zwecke, begrenzte Fristen und Zugriffsbeschränkungen. Das Fazit der Folge: Der scheinbare Widerspruch zwischen Löschpflicht und Speicherzwang lässt sich nicht mit pauschalen Regeln lösen. Unternehmen müssen Aufbewahrungspflichten kartieren, Löschfristen festlegen, Zugriffe beschränken, Backups in ihre Prozesse einbeziehen und Logfiles technisch wie rechtlich sauber steuern. Das unveränderbare Backup bleibt dann nicht automatisch ein Datenschutzverstoß. Entscheidend ist, dass der Zweck begrenzt, die Verarbeitung eingeschränkt und eine Wiederverarbeitung gelöschter Daten zuverlässig verhindert wird.
In der heutigen Folge zu Fall 55 "Wehrlos" gehen wir wieder auf eure Fragen ein. Sieht Kurt P. Eva Maria und Karl als seine Eltern an? Wie konnten die Misshandlungen so lange vertuscht werden? Gab es für die Aufsichtsbehörden rechtliche Konsequenzen? Guter Journalismus bringt Klarheit – und kostet Geld. Mit einem KURIER Digital Abo können Sie unsere Arbeit unterstützen.Schreibt uns eure offenen Fragen und Anmerkungen gerne per Mail, direkt auf Spotify oder auf Instagram wo ihr Fotos und Videos zu all unseren Fällen findet.Dunkle Spuren ist ein Podcast des KURIER. Titelmusik: Tobias Schützenberger Redaktionelle Leitung: Yvonne Widler Reporterinnen: Anya Antonius, Valerie Krb, Michaela Reibenwein und Yvonne Widler Social Media: Clara Sautner, Lisa StepanekTon, Kamera und Videoschnitt: Daniel Jamernik, Zoe Gendron und Alexandra Diry Ton, Schnitt und Gestaltung Podcast: Dominik KanzianRessortleitung Digital Content Hub: Sophie UngerIm Herbst könnt ihr uns wieder Live auf der Bühne sehen!Und zwar am 22.September in St. Pölten -> https://www.kurier-events.at/de/sanktpoeltenund am 23. September in Wiener Neustadt -> https://www.kurier-events.at/de/wienerneustadt Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Stummer, Andreas www.deutschlandfunk.de, @mediasres
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es hauptsächlich um (nicht-deutsche) Bußgelder. Zunächst sprechen wir (01:34) über den von der französischen CNIL im Februar veröffentlichten Jahresrückblick zu Sanktionen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für das Jahr 2025. Darin berichtet die Behörde, dass sie insgesamt 83 Sanktionen mit einem Gesamtbußgeld von 486,8 Mio. EUR verhängt hat. Insgesamt traf die CNIL 259 Entscheidungen, darunter 143 Anordnungen zur Herstellung der Datenschutz-Compliance und 31 Hinweise auf gesetzliche Anforderungen. Wow. Sodann sprechen Niko und Stefan (18:12) über ein 3,5 Mio. EUR Bußgeld der CNIL wegen der Weitergabe von Kundendaten an Social Media. Hier sanktionierte die CNIL gegenüber dem Sportwaren-Retailer Intersport im Dezember 2025 gezielte Werbung im Treueprogramm, das rund 10,5 Mio. Mitglieder allein in Frankreich hat. Sodann geht es (29:27) um eine Entscheidung der britischen Aufsichtsbehörde ICO: Die UK-Datenschutzbehörde hat Reddit mit einer Strafe iHv 14,47 Mio. GB Pfund belegt, da die Online-Plattform Daten von Kindern unter 13 Jahren aufgrund mangelnder Altersverifikation unrechtmäßig verarbeitete. Dem folgt (36:46) eine Entscheidung der niederländischen Datenschutzbehörde, sie hat gegen zehn niederländische Gemeinden (u. a. Delft und Eindhoven) mit Bescheiden vom Februar 2026 Bußgelder iHv jeweils 25.000 EUR erlassen, weil die Gemeinden ohne Wissen der Betroffenen sensible Daten über muslimische Einwohner verarbeitet haben. Schließlich geht es (42:56) um eine Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde, die ein Bußgeld iHv 500.000 EUR gegen den Fußballverein FC Barcelona verhängte. Grund dafür war u.a. die mangelhafte Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang mit der Verarbeitung biometrischer Daten zur Aktualisierung des Mitgliederverzeichnisses. Lauter Bußgelder, an denen sich auch die deutschen Aufsichtsbehörden ein Beispiel nehmen können.
EU AML Paket: Warum Compliance zur Management Entscheidung wird Das EU AML Paket markiert einen Wendepunkt für die Geldwäscheprävention in der Europäischen Union. In dieser Folge von Sound of Finance spricht Filip Tack, Berater im zeb, mit Dr. Jörg Rößler, einem ausgewiesenen Experten für Compliance und Geldwäscheprävention, über die tiefgreifenden Veränderungen durch die neue AML Verordnung (AMLR), die sechste Geldwäscherichtlinie (AMLD 6) und die neue europäische Aufsichtsbehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt. Im Fokus steht der Paradigmenwechsel: weg von formaler Pflichterfüllung, hin zu messbarer Wirksamkeit im Risikomanagement. Banken müssen künftig nicht nur „compliant“ sein, sondern nachweisen, dass sie Risiken aktiv steuern – datenbasiert, konsistent und skalierbar. Dr. Rößler erläutert, warum Datenqualität, Zielarchitektur und Automatisierung zu zentralen Erfolgsfaktoren werden und weshalb die größten Hürden häufig nicht in Technik oder Fachlichkeit, sondern in Governance und Management Priorisierung liegen. Die Folge liefert klare Einordnungen und konkrete Handlungsempfehlungen für Institute, die Compliance nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als strategische Chance begreifen wollen.
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es hauptsächlich um Ärgerliches. Zunächst sprechen wir (00:47) über das ärgerliche Urteil des VG Karlsruhe (3. Kammer) vom 18.03.2026 (Aktenzeichen 3 K 2355/24), mit dem die Klage auf Zugang zu Unterlagen aus einem Fachgespräch des BVerfG mit Richtern des EGMR im Juni 2023 abgewiesen wurde. Zwar ging es um das Thema Informationsfreiheit, Transparenz wollte das BVerfG jedoch nicht zeigen. Nun entschied das VG Karlsruhe zwar, dass dieser Austausch unter den Gerichten nicht als Rechtsprechung einzuordnen sei und damit der Informationsfreiheit unterliege, dass dem Schutz der Vertraulichkeit des Austauschs zwischen Gerichten allerdings Vorrang vor der gebotenen Transparenz von Verwaltungshandeln einzuräumen sei. Schwer verständlich. Sodann geht es (18:29) um ein spätes Einlenken des „Hauses der Geschichte“ in Sachen Schabowski-Zettel: Das Haus der Geschichte wollte keine Angaben zum Erwerb des historischen Sprechzettels zur Maueröffnung machen und den Mantel des Schweigens darüber decken, wer dafür 25.000 € kassiert hatte. Nachdem das VG Köln und das OVG NRW der Klage eines Reporters stattgegeben hatten, verzichtete das Museum auf den Gang zum BVerwG und offenbarte, was es lieber verschweigen wollte: Das (Steuer-)Geld ging ins Umfeld des zwielichtigen Devisenbeschaffers der DDR, Schalck-Golodkowski. Echt ärgerlich. Die Prozesskosten trägt übrigens auch der Steuerzahler. Sodann geht es (27:09) um eine Entscheidung des EuGH (vom 19.3.2026 - C 526/24) zum Auskunftsanspruch: Im März 2023 abonnierte eine in Österreich wohnhafte Person den Newsletter eines familiengeführten Optikerunternehmen mit Sitz in Arnsberg. Dabei gab er seine personenbezogenen Daten in die Anmeldemaske auf der Website des Unternehmens ein und willigte in die Verarbeitung dieser Daten ein. 13 Tage später richtete der Betroffene einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO an den Optiker, der den Auskunftsantrag als missbräuchlich zurückwies. Der Betroffene verfolgte seinen Auskunftsantrag weiter und machte darüber hinaus einen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO in Höhe von 1 000 Euro geltend. Ein ärgerlicher Fall. Auf Vorlage des deutschen Amtsgerichts stellte der EuGH nun klar: Auch ein erster von der betroffenen Person an den Verantwortlichen gerichteter Antrag nach Art. 15 DSGVO auf Auskunft über personenbezogene Daten kann als „exzessiv“ im Sinne dieses Art. 12 Abs. 5 DSGVO angesehen werden kann, wenn der Verantwortliche nachweist, dass dieser Antrag nicht gestellt wurde, um sich der Verarbeitung dieser Daten bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern in missbräuchlicher Absicht. Schließlich geht es (38:00) um eine Entscheidung des VG Dresden (05.11.2025 Aktenzeichen: 6 K 790/23), mal wieder geht es um die Dokumentation eines Parkverstoßes per Foto. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde aus Sachsen teilte dem Fotografen per Hinweisschreiben die eigene Rechtsauffassung mit, dass nur bei berechtigtem Interesse wegen eigener Betroffenheit die Anzeige per Foto gestattet sei (aA VG Ansbach) und kündigte Sanktionen für den Fall einer Wiederholung an. Die hiergegen gerichtete Klage hielt das VG Dresden für unzulässig, die Warnung sei kein Verwaltungsakt, Anfechtungs- und Leistungsklage seien unzulässig. Auch Art. 78 DSGVO gewähre ein Recht auf Rechtsbehelf gegen Aufsichtsbehörden nur bei rechtsverbindlichen Beschlüssen. Ärgerlich.
Eine neue Vorlage des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) für Datenschutz-Folgenabschätzungen, aktuelle Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden, Expertengespräche zur digitalen Lebenswelt, eine aktuelle Warnung vor Phishing über Messengerdienste und vor angeblichen Forschungsstudien, die in Wirklichkeit personenbezogene Daten ausspähen wollen. Die neue Podcast-News-Folge bringt wieder die interessantesten Meldungen aus den Rubriken „Aus den Aufsichtsbehörden“ „Meldungen aus dem Bereich Cybersicherheit“ und „Datenpannen“.
Preisschocks, Willkür, Knast – und auch ein Energie-Lockdown? + Bilderberg-Treffen: Worüber spricht der elitäre Zirkel? + Neuer Corona-Schock! Vertuschte Deutschlands wichtigste Aufsichtsbehörde die Schäden der Spritze?
Bis das Arbeitslosengeld wieder bei allen Betroffenen normal ausbezahlt wird, könne es noch mehrere Wochen dauern, heisst es beim Bund. +++Weiteres Thema: Dubiose Onlineshops. Weshalb gehen Aufsichtsbehörden nicht härter vor?
Produzenten und Behörden haben den Rückruf von Babymilch für beendet erklärt: Zurück bleiben verunsicherte Eltern und viele Fragen: Haben Hersteller und Behörden schnell genug reagiert? Weitere Themen in «Kassensturz»: Babymilchpulver im Labortest und dubiose Onlineshops. Verseuchte Babymilch: Verunsicherte Eltern warten auf Antworten Produzenten und Behörden haben den Rückruf von Babymilch für beendet erklärt. Sie versichern, dass das Problem mit der kontaminierten Säuglingsmilch behoben sei. Zurück bleiben verunsicherte Eltern und viele Fragen: Haben die Schweizer Behörden die richtigen Maßnahmen ergriffen? Haben die Hersteller schnell genug und auf transparente Weise reagiert? Antworten in «Kassensturz». Babymilchpulver im Test: Fast die Hälfte ist «sehr gut» «Kassensturz» zeigt seit Jahren, dass in Babymilchpulver Schadstoffe stecken: In Tests vor zehn und vor fünf Jahren fand «Kassensturz» wiederholt problematische Stoffe. Die Branche versprach jedes Mal Besserung. Aus aktuellem Anlass schickt «Kassensturz» erneut 10 Milchpulver für Säuglinge ins Labor. Erfreuliches Fazit: Fast die Hälfte erhält sehr gute Noten – ein Produkt allerdings fällt ab. Dubiose Onlineshops: Wo bleiben die Aufsichtsbehörden? Anstelle hochwertiger Produkte aus der Schweiz erhalten Kunden Billigramsch aus China: Bei «Kassensturz» häufen sich Meldungen zu zweifelhaften Onlineshops und der Dropshipping-Masche. Warum gehen die Aufsichtsbehörden nicht stärker gegen solche Anbieter vor?
Produzenten und Behörden haben den Rückruf von Babymilch für beendet erklärt: Zurück bleiben verunsicherte Eltern und viele Fragen: Haben Hersteller und Behörden schnell genug reagiert? Weitere Themen in «Kassensturz»: Babymilchpulver im Labortest und dubiose Onlineshops. Verseuchte Babymilch: Verunsicherte Eltern warten auf Antworten Produzenten und Behörden haben den Rückruf von Babymilch für beendet erklärt. Sie versichern, dass das Problem mit der kontaminierten Säuglingsmilch behoben sei. Zurück bleiben verunsicherte Eltern und viele Fragen: Haben die Schweizer Behörden die richtigen Maßnahmen ergriffen? Haben die Hersteller schnell genug und auf transparente Weise reagiert? Antworten in «Kassensturz». Babymilchpulver im Test: Fast die Hälfte ist «sehr gut» «Kassensturz» zeigt seit Jahren, dass in Babymilchpulver Schadstoffe stecken: In Tests vor zehn und vor fünf Jahren fand «Kassensturz» wiederholt problematische Stoffe. Die Branche versprach jedes Mal Besserung. Aus aktuellem Anlass schickt «Kassensturz» erneut 10 Milchpulver für Säuglinge ins Labor. Erfreuliches Fazit: Fast die Hälfte erhält sehr gute Noten – ein Produkt allerdings fällt ab. Dubiose Onlineshops: Wo bleiben die Aufsichtsbehörden? Anstelle hochwertiger Produkte aus der Schweiz erhalten Kunden Billigramsch aus China: Bei «Kassensturz» häufen sich Meldungen zu zweifelhaften Onlineshops und der Dropshipping-Masche. Warum gehen die Aufsichtsbehörden nicht stärker gegen solche Anbieter vor?
In Episode 156 des c't-Datenschutz-Podcasts widmen sich Holger und Joerg einem Thema, das die Datenschutzwelt umtreibt wie kaum ein anderes: Microsoft 365. Zu Gast ist Kai Korte, Geschäftsführer der lexICT GmbH, Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht in Hannover und Lehrbeauftragter an der Hochschule Hannover. Zunächst beleuchten die drei eine auffällige aktuelle Entwicklung: Die Zahl der Datenschutzbeschwerden hat sich bei einigen Aufsichtsbehörden nahezu verdoppelt, wie aus den neuen Tätigkeitsberichten hervorgeht. Baden-Württemberg verzeichnete 2025 einen Anstieg von rund 4.000 im Jahr 2024 auf über 7.600, Hamburg von 2.600 auf 4.200. Mehrere Behörden führen das auch auf KI-generierte Beschwerden zurück. Betroffene lassen sich offenbar per Chatbot fertige Texte erstellen und schicken diese an die Aufsicht. Die Behörden warnen, dass sie an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Ebenfalls Thema ist ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Auskunftsrecht. Im Fall "Brillen Rottler" entschied das Gericht, dass bereits ein erster Auskunftsantrag als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden kann. Ein Mann hatte sich zum Newsletter eines Optikers angemeldet und nur 13 Tage später ein umfassendes Auskunftsersuchen gestellt. Der EuGH setzt allerdings hohe Hürden: Der Verantwortliche muss objektiv nachweisen, dass der Antragsteller gar nicht die Ziele des Datenschutzrechts verfolgt, und er muss zusätzlich eine missbräuchliche Absicht belegen. Korte warnt davor, das Urteil vorschnell zu verallgemeinern, es bleibe ein Ausnahmefall. Dann steigen die drei ins Hauptthema ein: Microsoft 365. Holger macht zunächst deutlich, wie komplex das Produktuniversum ist. Hinter dem Namen verbergen sich zahlreiche Einzelprodukte – von Office-Anwendungen bis zu Teams und SharePoint. Die Preise reichen von knapp 11 Euro pro Nutzer und Monat für kleinere Unternehmen bis über 55 Euro im großen Enterprise-Paket. Viele Sicherheitsfunktionen sind nur in den teuren Varianten enthalten, und Microsoft verschiebt regelmäßig Features zwischen den Paketen. Datenschutzrechtlich bleibt Microsoft 365 ein Minenfeld. Zwar nimmt der US-Konzern am Transatlantic Data Privacy Framework teil, was den Datentransfer in die USA formal absichert. Kau weist aber darauf hin, dass der CLOUD Act und weitreichende Zugriffsbefugnisse US-amerikanischer Behörden weiterhin problematisch sind. Microsoft sichert vertraglich zu, Daten europäuscher Unternehmen innerhalb der EU zu speichern -– die sogenannte EU Data Boundary. Doch Wartungszugriffe aus den USA sind weiterhin möglich, und ein Microsoft-Manager räumte öffentlich ein, dass man sich einem US-Herausgabebeschluss kaum widersetzen könnte. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Verarbeitung von Telemetrie- und Diagnosedaten. Microsoft sammelt im Hintergrund umfangreich Metadaten – Anmeldezeiten, Gesprächsdauern, Teilnehmerlisten, Nutzeraktivitäten. Welche Datenfelder genau erfasst werden und was damit geschieht, bleibt weitgehend intransparent. Der hessische Datenschutzbeauftragte hat Ende 2025 einen Bericht veröffentlicht, der den Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Stellen unter bestimmten Bedingungen für möglich erklärt. Allerdings hat er sich dabei ausschließlich auf Microsofts eigene Angaben verlassen, ohne die Datenflüsse technisch zu überprüfen. Holger verweist zudem auf Microsofts Zusatzprodukte Sentinel und Purview, mit denen Unternehmen das Verhalten ihrer Mitarbeiter analysieren können – bis hin zur KI-gestützten Erkennung potenzieller Whistleblower oder Datendiebe. Kai räumt ein, dass Purview ein mächtiges Sicherheitswerkzeug sei, warnt aber vor dem schmalen Grat zwischen legitimer Sicherheitsüberwachung und unzulässigem Profiling von Beschäftigten. Ob Unternehmen vor dem Einsatz von Microsoft 365 eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen, beantwortet Kai differenziert: Die Aufsichtsbehörden fordern das zwar, doch bei kleineren Unternehmen ohne besondere Datenkategorien sei das nicht
Radiologische Praxen gehören zu den attraktivsten Zielen für Cyberangriffe.IT-Security-Experte Dennis Sattler erklärt, wo die größten Risiken liegen – und was Praxen jetzt tun müssen.Die Digitalisierung hat die Radiologie stark verändert – von RIS über PACS bis zu Patientenportalen. Doch mit der Digitalisierung wachsen auch die Risiken.In dieser Episode spricht der Host mit Dennis Sattler, IT-Administrator bei Curagita, über die Realität der IT-Sicherheit in radiologischen Praxen.Die beiden diskutieren typische Schwachstellen, reale Angriffsszenarien und neue regulatorische Anforderungen wie die KBV-IT-Richtlinie oder NIS2. Außerdem geht es um konkrete Maßnahmen, mit denen Praxen ihre IT-Sicherheit deutlich verbessern können.Gast dieser EpisodeDennis SattlerLinkedInhttps://www.linkedin.com/in/dennis-sattler1337/Unternehmen aus der EpisodePodcast & Social MediaCuragitahttps://www.curagita.com/RADinesshttps://www.radiness.com/LinkedIn – Martin Methlowhttps://www.linkedin.com/in/martin-methlow/YouTube – Auf Knopfdruck Podcasthttps://www.youtube.com/@Auf_Knopfdruck_PodcastSpotify – Auf Knopfdruck Podcasthttps://open.spotify.com/show/4CdCjOHZRdhWEo4r4u1djTInstagramhttps://www.instagram.com/auf_knopfdruck_podcast/
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) zum Recht auf Löschung beendet. Beteiligt waren 32 europäische Aufsichtsbehörden sowie als Verantwortliche 764 Behörden, Unternehmen und weitere Verantwortliche, darunter 60 in Deutschland. Die Datenschutzbehörden haben aus der Prüfaktion Empfehlungen für Verantwortliche abgeleitet. Was sollten Datenschutzbeauftragte dazu wissen, um entsprechend beraten zu können? Datenschutz PRAXIS – Der Podcast fragt nach – diesmal bei Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und 2026 Vorsitzender der DSK (Datenschutzkonferenz).
Wegen des gestiegenen Ölpreises erlauben die USA anderen Ländern den Kauf von russischem Öl. Die Massnahme soll den Preisanstieg bremsen und gilt bis am 11. April. Weitere Themen: Auch Nachrichtendienste können ins Visier von Spionen geraten. Ein Bericht der Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst kommt zum Schluss: Die Massnahmen zum Schutz vor Spionage in den eigenen Reihen genügen nicht. Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana soll es künftig auch im Wallis eine kantonale Gebäudeversicherung geben. Unter anderem dafür hat sich das Walliser Kantonsparlament ausgesprochen.
Was ist in der KW 10 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? NRW‑Datenschutzbeauftragte warnt vor Veröffentlichung von Patientendaten in sozialen Medien BVerwG: BfDI hat keinen einklagbaren Anspruch auf Kontrolle des BND (Az. 6 A 2.24) Google‑API‑Schlüssel für Gemini öffentlich sichtbar – riskanter Zugriff auf KI‑Dienste NIS2‑Studie: Viele Unternehmen ignorieren Pflichten https://migosens.de/nis2-pflichten-fuer-unternehmen-das-musst-du-wissen-stephan-auge-im-datenschutz-talk/ Cloudflare Bedrohungsbericht 2026 https://blog.cloudflare.com/2026-threat-report/ App meldet smarte Brillen in der Nähe und soll Privatsphäre schützen Veröffentlichungen & Veranstaltungen: BSI startet Konsultation zur Technischen Richtlinie TR‑03183‑H (Cyber Resilience Act) https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/EN/BSI/Publications/TechGuidelines/TR03183/BSI-TR-03183-H_v1_0_0.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Noyb‑Umfrage zu Digital Omnibus https://noyb.eu/sites/default/files/2026-03/noyb-Survey_Evidence%20Based%20GDPR-Optimisation.pdf EDPB kündigt Konferenz zur europäischen Zusammenarbeit von Aufsichtsbehörden an https://www.edpb.europa.eu/news/news/2026/conference-cross-regulatory-cooperation-eu-17-march-programme-available-now_de#:~:text=The%20conference%20%22Cross,cooperation%20between%20authorities%20is%20ensured Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/bfdi-hat-keinen-einklagbaren-anspruch-auf-kontrolle-ds-news-kw-10-2026/↗
Laura trifft Tim. Tim Wybitul ist einer der bekanntesten deutschen Prozessanwälte im Datenschutz und erlaubt Einblicke in die spannende Welt der Datenschutz-Litigation. Bei Tim bedeutet das alle Schritte vom ersten Störgefühl im Datenschutz, über schriftliche Auseinandersetzungen mit der Aufsichtsbehörde, Bußgelder und manchmal (manchmal auch öfter) Vorlagefragen an den EuGH. Dabei liegt die Kunst nicht nur in einer frühzeitigen Einbindung von Experten, sondern in stetiger Kommunikation und einer nachhaltigen Strategie. Außerdem stellt Tim deutlich hervor, dass der Rettungsanker in vielen Fällen sorgfältiges Datenschutzmanagement ist. Dass er sich selbst für den Sheriff von Nottingham hält, hält Laura für ein Gerücht. Ein wirklich lehrreiches und vielseitiges Gespräch!
In Episode 153 der Auslegungssache sprechen Redakteur Holger Bleich und heise-Justiziar Joerg Heidrich mit Maria Christina Rost, seit 2024 Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, über die wachsenden Risiken für Minderjährige im Netz. Rost hat das Thema Kinderdatenschutz zu einem ihrer inhaltichen Schwerpunkte gemacht. Im Zentrum der Diskussion in der Episode steht die rechtliche und praktische Schutzlücke bei Umgang mit Minderjährigen. Zwar sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland vor, dass Kinder erst ab 16 Jahren wirksam selbst in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen können. Große Social-Media-Plattformen erlauben die Anmeldung jedoch oft schon ab 13 Jahren, basierend auf der Gesetzeslage in den USA. Diese Diskrepanz führt dazu, dass unzählige Kinder und Jugendliche die Dienste nutzen, ohne dass die in Deutschland geforderte Zustimmung der Eltern eingeholt wird – ein Zustand, den die Aufsichtsbehörden bisher kaum ahnden. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs sind die technischen Lösungen zur Altersverifikation. Die EU arbeitet an einer digitalen Brieftasche (Wallet), die eine datensparsame Altersbestätigung ermöglichen soll, allerdings nur für streng reglementierte Angebote wie Glücksspiel, harte Pornografie und Alkoholverkauf. Zur Altersaverfikation von Social-Media-Plattformen genügen nach Ansicht der EU-Kommission Methoden, die auf biometrischen KI-Analysen von Webcam-Gesichtsaufnahmen beruhen. Rost äußert sich dazu eher skeptisch, da diese neue Datenschutzrisiken schaffen. Bleich betont, dass technischer Jugendschutz allein ohnehin nicht reicht. Er verweist auf die EU-Kommission, die TikTok in einem vorläufigen Bericht suchtfördernde Mechanismen wie Endlos-Scrollen und Autoplay attestiert hat. Die Plattformen sammelten riesige Datenmengen von Minderjährigen, profilierten und verwerteten sie weitgehend unbehelligt. Hier müsse härter reguliert und vor allem schneller durchgesetzt werden, fordert er. Rost setzt eher auf Prävention und Medienkompetenz. In Sachsen-Anhalt hat sie gemeinsam mit dem Lehrerfortbildungsinstitut einen ersten Datenschutz-Tag für Lehrkräfte und Schulämter organisiert. Ihr Ziel: ein "Datenführerschein" für Grundschulkinder, vergleichbar mit dem Fahrradführerschein der Verkehrswacht. Ziel sei es, Datenschutz als selbstverständlichen Teil der digitalen Bildung zu etablieren. Am Ende formuliert Rost ihren Wunsch an die Datenschutzfee: eine gemeinsame Plattform von Datenschutzbehörden und Medienanstalten, die vorhandene Angebote bündelt und einen praxistauglichen Führerschein für den digitalen Alltag entwickelt. Gleichzeitig müsse die Aufsicht über die Plattformen spürbar verschärft werden. Das Fazit der Runde: Medienkompetenz, technischer Schutz und konsequente Regulierung müssen zusammenwirken – einzeln reicht keiner dieser Ansätze aus.
Was ist in der KW 08 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? DSK/EDPB: Ergebnisse der CEF‑Aktion 2025 zum Recht auf Löschung https://www.edpb.europa.eu/system/files/2026-02/edpb_cef-report_2025_right-to-erasure_en.pdf Zugang zu einem Beamten-Zugangskonto ermöglichte Abgriff von Millionen Bankdaten DPC ermittelt nun auch gegen X Änderung bei einsehbaren WHOIS-Daten der Registrierungsstelle DENIC Kurios: Versehentlicher Versand eines Download-Links führt zur Festnahme LDI NRW genehmigt TÜV‑Nord‑Kriterien für Datenschutz‑Zertifizierung Sicherheitslücke in DJI Saugrobotern Microsoft warnt vor kritischer Sicherheitslücke in Windows Admin Center (CVE‑2026‑26119) https://msrc.microsoft.com/update-guide/vulnerability/CVE-2026-26119 Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/loschung-im-fokus-der-aufsichtsbehorden-ds-news-kw-08-2026/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/
Annerton-Rechtsanwältin Josefine Spengler erklärt im „Alles Legal“-Podcast, wie Aufsichtsbehörden heute auf KI-Systeme im Finanzsektor schauen und warum Governance zur zentralen Managementfrage wird.
Kommentare zum Digitalen Omnibus, neue Leitlinien zur Rolle von EU-Datenschutzbeauftragten, der Safer Internet Day, die Beziehung zwischen DSGVO und Data Act, Wahlwerbung, Verschlüsselung nach dem Stand der Technik und eine Attacke auf eine Datenbank für Hotelbuchungen, diese beispielhafte Bandbreite der Themen für Datenschutzbeauftragte ist ungebrochen hoch. Die neue Podcast-News-Folge blickt auf diese Themen-Vielfalt, mit den interessantesten Meldungen aus den Rubriken „Aus den Aufsichtsbehörden“ „Meldungen aus dem Bereich Cybersicherheit“ und „Datenpannen“.
Zu Beginn sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting anlässlich eines FAZ-Beitrags von Thorsten Frei über eine anstehende Novellierung des BND-Gesetzes. Bei Härting und Brink stößt dies auf „bürgerrechtlichen Unmut“. Sie erkennen zahlreiche Tabubrüche, wie beispielsweise die Abkehr vom Trennungsgebot, wonach Informationsbeschaffung und polizeiliche Befugnisse bei deutschen Nachrichtendiensten traditionell zu trennen sind. Ab Minute (02:05) nehmen die beiden kritisch zu dem Vorschlag Stellung, die Kontrollfunktion des Bundesnachrichtendienstes der Bundesdatenschutzbeauftragten zu entziehen. Vom Geheimdienst zur Transparenz: Ab Minute (17:55) besprechen Härting und Brink die EuGH-Entscheidung vom 15.1.2026 – C-129/24, bei der zahlreiche Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gegen ein irisches Forstunternehmen ergangen sind. Das Forstunternehmen verweigerte die Auskunft, da die Anfragen alle unter Pseudonymen erfolgten. Darf das nationale Recht eine Identifikation bei Umweltinformationsanträgen verlangen? Zum Schluss wird ab Minute (28:51) die EuGH-Entscheidung vom 18.12.2025 – C-422/24 thematisiert. Fahrkartenkontrolleure wurden im Stockholmer ÖPNV mit Bodycams ausgestattet, Passagiere wurden hierüber nicht informiert. Auf Grundlage von Art. 13 DSGVO erließ die schwedische Aufsichtsbehörde daher ein Bußgeld. Handelt es sich wirklich um einen Fall des Art. 13 DSGVO oder ist vielmehr Art. 14 DSGVO (samt Ausnahmeregelungen in Absatz 5) einschlägig?
In dieser Themenfolge des Datenschutz Talk Podcast spricht Heiko Gossen mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, über die prägenden Datenschutzthemen des Jahres 2025 und einen Ausblick auf 2026. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen aktuelle Entwicklungen rund um Digitalzwang, Microsoft 365, DSGVO-Reformpläne der EU sowie der praktische Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Verwaltung und Unternehmen. Ein zentrales Thema ist der starke Anstieg von Datenschutzbeschwerden – unter anderem durch KI-gestützte Beschwerdeformulare – und die daraus resultierenden Herausforderungen für Aufsichtsbehörden. Prof. Roßnagel erläutert, warum diese Entwicklung europaweit relevant ist und wie Aufsichtsbehörden damit umgehen. Ausführlich diskutiert wird der vielbeachtete Fall der Deutschen Bahn: Die Verpflichtung zur Angabe von E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer beim Kauf von Sparpreistickets wurde als unzulässiger Digitalzwang bewertet. Prof. Roßnagel erklärt die datenschutzrechtliche Argumentation, die Bedeutung der Daseinsvorsorge und welche Konsequenzen sich daraus auch für andere Branchen ergeben – etwa beim digitalen Parken oder bei rein app-basierten Verwaltungsleistungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Dialog mit Microsoft. Während die Datenschutzkonferenz 2022 Microsoft 365 noch als nicht datenschutzkonform bewertete, hat die hessische Aufsicht 2025 intensive Verhandlungen mit Microsoft geführt. Ergebnis ist eine Neubewertung: Unter klar definierten Voraussetzungen und mit konkreten Handlungspflichten für Nutzer kann Microsoft 365 datenschutzkonform eingesetzt werden. Prof. Roßnagel macht deutlich, warum dies kein Freifahrtschein ist, sondern ein praxisnaher Leitfaden für öffentliche Stellen. Abschließend blickt die Folge auf den geplanten EU-Digital-Omnibus zur Änderung der DSGVO. Prof. Roßnagel ordnet ein, welche Vorschläge sinnvoll sind, wo Bürokratie tatsächlich abgebaut werden kann – und warum die Hersteller großer IT-Systeme stärker in die Pflicht genommen werden müssten. Ein Ausblick auf KI-Themen wie Retrieval Augmented Generation zeigt, wie Datenschutz, digitale Souveränität und Innovation zusammengebracht werden können. Themen im Überblick - Jahresrückblick 2025 aus Sicht der Datenschutzaufsicht - Stark steigende Beschwerdezahlen durch KI-Tools - Digitalzwang bei der Deutschen Bahn und Daseinsvorsorge - Datenschutz vs. Komfort: Wann ist Datenerhebung wirklich erforderlich? - Übertragbarkeit der Bahn-Entscheidung auf andere Branchen - Microsoft 365: Von der DSK-Kritik zur hessischen Neubewertung - Datenschutz-DPA, EU-Data Boundary und Zweckbindung - DSGVO-Omnibus der EU: Entbürokratisierung oder Risiko? - Künstliche Intelligenz in Behörden: Datenschutzfreundliche Ansätze
Datenschutz gilt überall, auch am Gericht. Doch wie genau setzen Richterinnen und Richter die Regeln um, wenn sie selbst täglich mit sensiblen Informationen arbeiten? Diese Frage steht im Mittelpunkt von Episode 151 des c't-Datenschutz-Podcasts. Redakteur Holger und heise-Justiziar Joerg sprechen dazu mit Kristin Benedikt. Sie ist Richterin an einem bayerischen Verwaltungsgericht, dort auch Datenschutzbeauftragte und Pressesprecherin. Zuvor leitete sie fünf Jahre lang den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Kristin erläutert zunächst die Grundlagen. Die DSGVO gilt für alle Gerichte, von Zivil- über Verwaltungs- bis zu Arbeitsgerichten. Nur die Strafjustiz unterliegt eigenen Regelungen. Als öffentliche Stellen stützen sich Gerichte auf die DSGVO-Rechtsgrundlagen der rechtlichen Verpflichtung und des öffentlichen Interesses. Das berechtigte Interesse, auf das sich Unternehmen oft berufen, steht ihnen nicht zur Verfügung. Eine Besonderheit macht die Sache kompliziert: Richter genießen verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit. Deshalb gibt es für ihre Tätigkeit keine Datenschutzaufsicht. Die DSGVO schließt in Art. 55 ausdrücklich aus, dass Aufsichtsbehörden Gerichte bei ihrer richterlichen Arbeit kontrollieren. Bußgelder gegen Richter? Ausgeschlossen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Richter tun können, was sie wollen, betont Kristin. Sie müssen den Grundsatz der Datenminimierung beachten und dürfen nur Informationen erheben, die für ihre Entscheidung relevant sind. In der Praxis entstehen dabei Spannungen: Verwaltungsrichter müssen von Amts wegen ermitteln, wissen aber oft erst im Laufe des Verfahrens, welche Informationen sie wirklich brauchen, erläutert Kristin. Ein praktisches Problem schildert sie aus ihrem Alltag. Behörden schicken häufig komplette Akten ans Gericht, ohne vorher zu prüfen, welche Informationen darin wirklich relevant sind. Das Gericht muss diese Unterlagen dann den Verfahrensbeteiligten zugänglich machen - auch wenn sie Daten unbeteiligter Dritter enthalten. Hier sieht die Richterin die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Pflicht, für mehr Sensibilität zu sorgen. Betroffenenrechte gelten auch gegenüber Gerichten. Wer wissen will, welche Daten über ihn gespeichert sind, kann Auskunft verlangen. Allerdings gibt es Einschränkungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und laufender Verfahren. Lösch- oder Berichtigungsansprüche laufen bei Gerichtsakten oft ins Leere - was einmal in einer Akte steht, lässt sich meist nicht einfach entfernen. Zum Schluss geht es um den Einsatz von KI am Gericht. Einen "Robo-Richter" lehnt Kristin strikt ab. Entscheidungen müssen ihrer Ansicht nach von Menschen vorbereitet und getroffen werden. Sinnvoll sei KI aber bei unterstützenden Aufgaben, etwa beim Anonymisieren von Urteilen oder in der Gerichtsverwaltung. Auch bei Übersetzungen oder der Aufbereitung großer Textmengen sieht sie Chancen, solange die Verantwortung klar beim Menschen bleibt.
In dieser Jahresrückblicksfolge des Datenschutz Talk Podcast spricht Heiko Gossen mit Maria Christina Rost, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt, über ihre ersten eineinhalb Jahre im Amt und die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz. Nach mehreren Jahren Vakanz hat Maria Christina Rost die Datenschutzaufsicht in Sachsen-Anhalt neu aufgestellt. Im Gespräch berichtet sie offen über ihren Weg ins Amt, die politischen Auswahlprozesse, strukturelle Herausforderungen in der Behörde und darüber, was es bedeutet, eine Datenschutzaufsicht nach außen wieder sichtbar zu machen. Im Mittelpunkt stehen außerdem die großen Datenschutzthemen des Jahres 2025: steigende Bußgelder, wichtige Entscheidungen von EuGH und BGH (u. a. SCHUFA, Fanpages, Bundespresseamt), neue Leitlinien zur Aufsichtspraxis sowie die Diskussion um eine Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland. Auch der Digital Omnibus, mögliche Anpassungen der DSGVO und die Debatte um betriebliche Datenschutzbeauftragte werden kritisch eingeordnet. Ein besonderer Fokus liegt auf der Rolle des Datenschutzes als Partner der Digitalisierung: von KI-Projekten in der Verwaltung über digitale Souveränität, Schule & Bildung bis hin zu Gesundheitsdaten, Krankenhäusern und kommunaler Praxis. Die Folge zeigt eindrucksvoll, warum Datenschutz nicht nur Kontrolle, sondern Beratung, Transparenz und Vertrauen bedeutet – und warum frühe Einbindung von Aufsichtsbehörden für Unternehmen und Verwaltung ein echter Mehrwert ist. Themen im Überblick • Der Weg ins Amt: Wahlprozess & politische Neutralität • Datenschutzaufsicht nach Jahren der Vakanz – was blieb liegen? • Aufbau von Öffentlichkeitsarbeit & Vertrauen • Datenschutz als Ermöglicher von Digitalisierung • Bußgelder, Bußgeldleitlinien & aktuelle Rechtsprechung • EuGH-Entscheidungen und ihre praktischen Folgen • Fanpages & Social Media der öffentlichen Hand • Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland • DSGVO-Anpassungen durch den Digital Omnibus • Ausblick 2026: Schule, KI, Gesundheit & Kommunen ________________________________________ Kapitelmarken 00:00:02 Begrüßung & Einordnung der Jahresrückblicksfolge 00:01:20 Vorstellung von Maria Christina Rost 00:02:40 Der Weg ins Amt & politischer Auswahlprozess 00:05:50 Datenschutzaufsicht nach Vakanz: erste Herausforderungen 00:08:35 Aufbau der Behörde & neue Schwerpunkte 00:11:15 Highlights 2025: Sichtbarkeit & Öffentlichkeitsarbeit 00:17:35 Bußgelder, Rechtsprechung & EuGH-Entscheidungen 00:21:55 Fanpages, Social Media & öffentliche Verwaltung 00:28:15 Reform der Datenschutzaufsicht & Digital Omnibus 00:45:05 Ausblick 2026: Schule, KI, Gesundheit & Wahlen
Was ist in der KW 03 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Aktuelles von den Aufsichtsbehörden: Jahresrückblick aus NRW Prof. Dr. Tobias Keber übernimmt DSK-Vorsitz 2026 Kameras in Gegenständen des täglichen Gebrauchs (VG Köln Beschluss vom 22.12.2025 - 1 L 2838/25) Datev: Lohnabrechnungen landeten nach Software‑Fix beim falschen Mandanten Digitale Souveränität: BSI und IONOS vereinbaren strategische Cloud‑Partnerschaft & AWS startet European Sovereign Cloud mit Unterstützung des BSI massive datenschutzrechtliche Konsequenzen nach Cyberangriff für französischen Provider Free Google-Fonts-Abmahnwelle landet beim EuGH: BGH schickt drei Grundsatzfragen an das oberste europäische Gericht Veröffentlichungen & Veranstaltungen LIA (Legitimate Interests Assessment): Fragebogen zur Interessenabwägung Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/datenpanne-bei-datev-lohnabrechnungen-ds-news-kw-03-2026/
Was ist in der KW 02 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Aufsichtsbehörden beklagen Anstieg der Datenschutz-Eingaben Schmerzensgeld für Cookies: Es haftet, wer sie setzt (OLG Frankfurt a. M. 6 U 81/23) Sicherheitslücken: MyAsus-Tool HPE OneView und PowerPoint Hilfe für Admins bei der MongoDB Schwachsstelle Veröffentlichungen & Veranstaltungen Neues Programm des Bildungszentrums der baden-württembergischen Aufsicht BSI‑Webinar „NIS‑2 Kickoff – Das neue BSI‑Gesetz und die regulierte Wirtschaft“ BSI schaltet NIS-2-Meldeportal frei Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/deutlicher-beschwerdeanstieg-bei-aufsichtsbehorden-in-2025-ds-news-kw-02-2026/↗
Steigende Eingaben bei den Datenschutzaufsichtsbehörden, Betrugsbekämpfung im Zahlungsverkehr, hilfreiche Leitfäden, Checklisten und Handreichungen der Aufsichtsbehörden, ein neuer Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen sowie eine Sicherheitsuntersuchung zu E-Mail-Programmen, im Datenschutz tut sich auch rund um den Jahreswechsel sehr viel. Die neue Podcast-News-Folge blickt auf diese Themen-Vielfalt, mit den interessantesten Meldungen aus den Rubriken „Aus den Aufsichtsbehörden“, „Der Blick nach Berlin“ und „Meldungen aus dem Bereich Cybersicherheit“.
In dieser Folge von Shape of Tomorrow sprechen wir über den aktuellen Grok‑Skandal – ein erschütternder Fall, in dem Elon Musks KI massenhaft nicht‑einvernehmliche, nicht-jugendfreie Deepfakes erzeugt hat, darunter auch Bilder von Minderjährigen. Ein Vorfall, der weltweit Ermittlungen ausgelöst hat und der klar zeigt, wie gefährlich generative KI ohne Safety‑Standards werden kann. Wir schauen darauf, was genau passiert ist, warum Regierungen und Aufsichtsbehörden jetzt durchgreifen und welche tiefgreifenden Implikationen dieser Skandal für Haftung, Regulierung, Vertrauen und die Zukunft der KI‑Entwicklung hat.
KPMG on air Financial Services - Insights für die Finanzbranche
Thilo Kasprowicz (Partner und Experte für Regulatorik in der Finanzindustrie bei KPMG) blickt im Podcast voraus auf das neue Jahr und die vielen aktuellen Initiativen.Ob DORA, T+1 Settlement, das Omnibus-Paket oder neue Geldwäschevorgaben durch das AML-Paket der EU – das Jahr 2025 hat Finanzunternehmen viele arbeitsintensive regulatorische Vorgaben gebracht. Was bringt 2026?In Sachen Resilienz und Nachhaltigkeit bleibt der Druck im Finanzsektor hoch, sagt KPMG-Experte Thilo Kasprowicz – aber es gebe auch Entlastungen. Für 2026 stehe die Branche an einer Weggabelung – zwischen strukturellen Veränderungen und einem ‚Weiter so‘ kommen Entscheidungen auf Banken, Versicherungen und Asset Manager zu. Jetzt die Folge #51 unseres Podcasts „KPMG on air Financial Services” hören und mehr erfahren. Den im Podcast erwähnten Newsfeed „Regulatory Update“ von KPMG – mit aktuellen Mitteilungen von Aufsichtsbehörden und Standardsetzern – finden Sie hier: https://klardenker.kpmg.de/financialservices-hub/regulatory-update/ Oder abonnieren Sie den wöchentlichen Newsletter mit diesen Inhalten hier: https://kpmg.com/de/de/home/media/newsletter-abonnieren/aufsichtsrechtliche-veroeffentlichungen-fuer-finanzsektor.html
Was ist in der KW 50 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? NIS-2-Umsetzung und IT-Sicherheitsanforderungen in Deutschland https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2025/251205_NIS-2-Umsetzungsgesetz_in_Kraft.html US-Zugriff auf EU-Cloud-Daten: Rechtsgutachten zur digitalen Souveränität (Analyse Kommunikation & Recht) https://fragdenstaat.de/dokumente/273689-rechtsgutachten-zur-us-rechtslage_geschwaerzt/ https://www.reuschlaw.de/wp-content/uploads/2025/12/presse-zwischen-cloud-und-kontrolle-datenschutz-und-digitale-souveraenitaet-bei-microsoft-365.pdf Staatsmodernisierung gegen DSB´s und Aufsichtsbehörden https://www.rlp.de/fileadmin/02/MPK_Vorsitz/Beschluesse_MPK_4._Dezember_2025_Berlin/TOP_2.2_AG_Staatsmodernisierung.pdf Bußgeld gegen Telekommunikationsunternehmen wegen Datenschutzverstößen https://www.cnil.fr/fr/cookies-la-cnil-sanctionne-american-express-dune-amende-de-15-million-deuros CNIL-Strafe gegen American Express wegen Cookie-Verstößen BVerfG begrenzt DNS-Überwachung: Vodafone-Beschwerde erfolgreich https://openjur.de/u/2538608.html Netzwerk Datenschutzexpertise beleuchtet kritisch den Datenschutz bei PayPal https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/gut_2025_12_paypal.pdf Metas DMA-Zusage: Weniger Tracking für EU-Werbung Veröffentlichungen & Veranstaltungen Datenschutz bei Weihnachtsgrüßen: Rechtliche Aspekte für Unternehmen und Arbeitgeber https://datenschutz-hamburg.de/news/festliche-gruesse-mit-bedacht-versenden-datenschutz-knigge-fuer-weihnachts-und-neujahrspost Sichere Datenlöschung beim Verkauf alter Geräte https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Daten-sichern-verschluesseln-und-loeschen/Daten-endgueltig-loeschen/DatenLoeschen-Schritt-fuer-Schritt/datenloeschen-schritt-fuer-schritt_node.html Datenschutz in der medizinischen Forschung https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/2025-12/20251028_dgim_hbdi_leifaden_datenschutz_1.01.pdf Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/staatsmodernisierung-zielt-gegen-dsbs-ds-news-kw-50-2025/↗
Zunehmende Beschwerden über private Videoüberwachungen, Datenlecks mit enormen Ausmaßen und eine weiterhin angespannte Cyberbedrohungslage auf der einen Seite, die geplante Vereinfachung der Digitalgesetzgebung auf der anderen Seite zeigen die Bandbreite der aktuellen Themen, die den Datenschutz bewegen. Die neue Podcast-News-Folge blickt auf diese Themen-Vielfalt, mit den interessantesten Meldungen aus den Rubriken „Aus den Aufsichtsbehörden“, „Der Blick nach Brüssel“, „Meldungen aus dem Bereich Cybersicherheit“ und „Die Datenpanne des Monats“.
In Berlin gibt es Streit um eine Rentenreform. Junge Abgeordnete der Union drohen damit, im Bundestag eine von den Spitzen der Koalition bereits beschlossene Rentenreform zu Fall zu bringen. Worum geht es dabei? Wie könnte der Streit ausgehen? Und was sagt dieser Vorfall über den Zustand der Koalition? – Einer der Trends des Jahres ist der Aufstieg von sogenannten Stablecoins. Was genau sind Stablecoins? Und was unterscheidet sie von dem Geld, das wir normalerweise nutzen? – Digitalen Währungen wird zum Teil noch sehr skeptisch entgegengeschaut. Wie stabil ist das digitale Bargeld? Und wer garantiert, dass Stablecoins wirklich stabil sind? – Wir können unsere Rechnungen ja auf viele andere Arten begleichen, sei es beispielsweise mit Bargeld, Kreditkarten oder auf Wallets gespeicherten Guthaben. Worin besteht der Nutzen von Stablecoins? Und wer nutzt derzeit dieses private Krypto-Geld? – Krypto-Währungen werden oft auch mit erheblichen Risiken in Verbindung gebracht. Könnte das rasche Wachstum dieser neuen Art von Geld die Stabilität des Finanzsystems gefährden? Und was bedeutet dies für die Geldpolitik der Zentralbanken sowie für die Staatsfinanzen? - Schließlich: Was ist Europa für den Umgang mit Stablecoins zu empfehlen? Wie sollten Aufsichtsbehörden und Notenbanken auf den Aufstieg dieses digitalen Bargeldes reagieren?
Aromatherapie für die Ohren mit Eliane Zimmermann & Sabrina Herber
"Da müssen Sie halt durch!" Das ist leider immer noch ein Standardspruch von Gynäkolog:innen, wenn Frauen mit heftigen Wechseljahres-Beschwerden Lösungen erbitten, ggfs auch hormoneller Art. Seit einigen Tagen (Nov. 2025) ändert sich (hoffentlich) diese Arroganz, denn die Women's Health Initiative (WHI) unterstützt in Zusammenarbeit mit wichtigen Aufsichtsbehörden wie der US-amerikanischen FDA die Aufhebung der Warnhinweise für Hormonersatztherapieprodukte (HRT) zur Behandlung von Wechseljahresbeschwerden, basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Studien und Expertenkonsens. Diese Änderung erfolgt nach mehr als zwei Jahrzehnten der Vorsicht im Anschluss an die ursprüngliche WHI-Studie aus dem Jahr 2002, die Bedenken hinsichtlich eines erhöhten Risikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Brustkrebs im Zusammenhang mit synthetischen (patentierbaren) Hormonen bei älteren Frauen aufkommen ließ.Unser Gast Heilpraktikerin und Sportwissenschaftlerin Nancy Bolmerg kennt durch ihre Hormonberatungen die Leiden von mindestens 1/3 der Frauen vor und nach der Menopause – nur 1/3 der Frauen haben keine nennenswerten Beschwerden.Nancy macht sich dafür stark, dass nach sorgfältigen Bluttests bioidentische Hormone verschrieben werden dürfen (Scherz am Rande: "derzeit sind harte Drogen leichter als diese erhältlich"). Sie erklärt uns den erheblichen Unterschied zwischen den "gefährlichen" und den Molekülen, die unser Körper bestens kennt.Diese innerhalb von 10 Jahren nach Beginn der Menopause (vor dem 60. Lebensjahr) anzuwenden kann mit einer Verringerung der Gesamtmortalität, von Knochenbrüchen, des Risikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Alzheimer verbunden sein. Wechseljahre sind Entzündungsjahre – und immerhin oft 1/3 eines Frauenlebens: Wir dürfen diese Zeit mit Sport, achtsamer Ernährung und eben mit passenden Hormonen begleiten! Denn wem ist bewusst, dass sogar trockene Augen, "quietschende" Gelenke, störrische Verdauung durch winzige Mengen an Estriol behandelt werden könnten?Konnten dir unsere Rezeptideen und Tipps bereits helfen?! Magst du uns zu mehr REICHWEITE verhelfen und empfiehlst unseren Podcast weiter? Danke für deine/Ihre Unterstützung durch den Kauf in unserem Shop oder über unsere Empfehlungs-Links, auch über eine kleine Spende "für einen Kaffee" freuen wir uns: Eliane und/oder Sabrina. Streicheleinheiten für die Hormon-Bändigerin Leber: LeberCare-Set Raumspray Weihnachts-Duft und Stöbern im Advents-Sortiment Tee AdventkalenderDufter Adventkalender (limitiert!)WeihnachtsduftGeschenk-Set Oh TannenbaumBaldini Mini-Duftset “Alles Liebe”Deutsche Pionierin der Aufklärung über bioidentische Hormone: Gynäkologin und Buchautorin Dr. med. Sheila de Liz, ihre Bücher bei uns im ShopForsthaus ApothekeArtikel von Eliane über Plastik im KörperHunger auf seriöses und firmenunabhängiges Wissen? Regelmäßige Informations-Häppchen – ohne Extra-Kosten – im neuen WhatsApp-Kanal oder in unserem Telegram-Kanal Über 800 Blog-Artikel von Eliane Zimmermann, insbesondere rund um Studien: AromapraxisÜber 400 Blog-Artikel von Sabrina Herber, ergänzt mit hunderten von Rezepturen: Vivere-AromapflegeAufzeichnungen unserer über 40 webSeminare:: HAFTUNGSAUSSCHLUSS :: Alle Informationen in unserem Podcast beruhen auf unserer langjährigen Erfahrung, auf traditionellen Anwendungen, sowie – sofern bereits durchgeführt – auf wissenschaftlichen Arbeiten. Unsere Tipps dienen ausschließlich Ihrer Information und ersetzen niemals eine gründliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose bei einer gut ausgebildeten Heilpraktikerin oder beim qualifizierten Arzt. Ganzheitlich verstandene Aromatherapie berücksichtigt vorrangig individuellen Besonderheiten, dies ist nur in einem persönliche Gespräch möglich. Unsere zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen verwendet werden. Das vollständige Impressum befindet sich jeweils auf den beiden Websites der Autorinnen, jede Haftung wird ausgeschlossen.
So denken die Deutschen wirklich über Datenschutz! Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink sprechen (01:05) über einen Gastbeitrag der Bundesdatenschutzbeauftragten in der FAZ. Thema sind unter anderem der ,,Einwilligungsfetisch“, die überbordenden Informationspflichten und der risikobasierte Ansatz. Italien wird sich kurz ab Minute (10:15) gewidmet. Dort erteilte die italienische Aufsichtsbehörde einer Kita aufgrund von rechtswidrigen Bild- und Videoaufnahmen ein Bußgeld. Zurück zur FAZ: Ein Beitrag von Stefan Brink über die Klagewellen zum Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist ab Minute (12:52) Thema. Zum Schluss besprechen Härting und Brink ab Minute (19:45) über die EuGH-Entscheidung v. 4.9.2025 C-413/23 P EDSB / SRB, welche die Übermittlung von Stellungnahmen als pseudonymisierten Daten des Single Resolution Board gegenüber einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Gegenstand hatte. Wann besteht bei pseudonymisierten Daten ein Personenbezug? Prof. Härting findet, dass in diesem Urteil zwei Kardinalfehler der DSGVO zum Ausdruck kommen. Eine Folge über die vielen Schwachstellen der DSGVO, mit einer Prise Italien.
In der aktuellen Podcast-Episode des SJ Weekly sprechen Hanna und Adam über die heißesten Ankündigungen und Trailer der diesjährigen "San Diego Comic-Con", die am vergangenen Wochenende über die Bühne ging. Doch wo blieben die großen Superhelden-Blockbuster? Entwickelt sich die Messe etwa zu einem reinen Fan-Event, ganz ohne die Zugkraft der großen Kinofranchises?Mit dabei in San Diego waren auch die Köpfe hinter der langlebigen Animationsserie "South Park" Matt Stone und Trey Parker. Das Duo hatte einen neuen Milliarden-Deal mit Paramount im Gepäck. Interessant: Paramount bzw. CBS hatte sich gerade erst mit der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde "Federal Communications Commission" (FCC) geeinigt. Doch wie passt das zum nächsten großen Aufreger? In der neuen South-Park-Episode wird Donald Trump als Satans Geliebter inszeniert und kriecht nackt durch die Wüste. Hat Steven Colbert da auch noch ein Wörtchen mitzureden?Zum Abschluss der Folge werfen wir noch einen Blick auf einige neue Serienstarts und auf einen besonders auffälligen Werbespot rund um Sydney Sweeneys Gen-Kampagne im Denim-Outfit. Unsere Frage: Sitzen die wirklich so gut, wie es der Spot verspricht?Timestamps:News:0:00:00 Comic-Con Bericht,0:09:40 South Park, Stephen Colbert & Paramount0:22:00 Sydney SweeneyReviews:0:29:00 Secret Lives of Mormon Wives, Happy Gilmore 20:38:00 Trigger, RembetisNeustarts:0:43:00 https://www.serienjunkies.de/docs/serienplaner.html Hanna Twitter/ X: https://twitter.com/HannaHuge Bluesky: https://bsky.app/profile/mediawhore.bsky.social Instagram: https://www.instagram.com/mediawhore Podcast: https://open.spotify.com/show/2gBf2qycVN7asOiujkOhDQAdam: Twitter/ X: https://twitter.com/AwesomeArndt Instagram: https://www.instagram.com/awesomearndt/ Youtube: https://www.youtube.com/@AwesomeArndt Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Das Online-Glücksspiel ist ein Milliardengeschäft. In Deutschland ist es zwar streng reguliert, doch es gibt Anbieter, die an den Regeln vorbei illegale Online-Casinos betreiben. Oft ohne Einzahllimits, dafür häufig mit psychologischen Tricks, die Spielende süchtig machen können. Benjamin Breitegger und Nikolai Atefie haben in der Branche recherchiert, interne Dokumente ausgewertet und die Arbeit der Aufsichtsbehörden analysiert. Im Gespräch mit Palina Milling erzählen die beiden Investigativ-Journalisten über gefährliche Methoden illegaler Online-Casinos, den Suchtfaktor Handyzocken und wie sie bei der Recherche in einem Datenberg die „Spinne im Netz“ aufspürten. Von Palina Milling.
Das Online-Glücksspiel ist ein Milliardengeschäft. In Deutschland ist es zwar streng reguliert, doch es gibt Anbieter, die an den Regeln vorbei illegale Online-Casinos betreiben. Oft ohne Einzahllimits, dafür häufig mit psychologischen Tricks, die Spielende süchtig machen können. Benjamin Breitegger und Nikolai Atefie haben in der Branche recherchiert, interne Dokumente ausgewertet und die Arbeit der Aufsichtsbehörden analysiert. Im Gespräch mit Palina Milling erzählen die beiden Investigativ-Journalisten über gefährliche Methoden illegaler Online-Casinos, den Suchtfaktor Handyzocken und wie sie bei der Recherche in einem Datenberg die „Spinne im Netz“ aufspürten. Von Palina Milling.
Der Verdacht auf Spionage beim Schweizer Nachrichtendienst NDB wird strafrechtlich untersucht. Der Bundesrat hat grünes Licht für ein entsprechendes Verfahren gegeben. Die parlamentarische Aufsichtsbehörde und ein Rechtsexperte begrüssen diese Aufarbeitung.
Er galt einst als Wunderkind der Immobilienbranche, René Benko. Inzwischen ist sein Signa-Imperium in sich zusammengefallen. Es folgten Pleiten, Entlassungen und Ermittlungen. Georg Wellmann recherchiert seit mehr als einem Jahrzehnt zu René Benko und dem Signa-Konzern. Im Gespräch mit Palina Milling zeichnet der Investigativjournalist ein Porträt des österreichischen Geschäftsmanns, den er während dieser langen Zeit nicht ein einziges Mal persönlich interviewen durfte. Georg Wellmann erzählt auch von Aufsichtsbehörden, die zu lange blind blieben, und den Ruinen, die Benkos Geschäftsgebaren hinterlässt. Von Palina Milling.
In Paris haben sich Vertreter von rund 30 Staaten getroffen, die sich uneingeschränkt hinter die Ukraine stellen. Es war das dritte Gipfeltreffen der «Koalition der Willigen». Themen waren Sanktionen, militärische Unterstützung und eine europäische Schutztruppe. Mit dabei waren auch weniger Willige. Alle Themen: (00:00) Intro und Schlagzeilen (01:23) In der «Koalition der Willigen» gibt es auch weniger Willige (04:48) Nachrichtenübersicht (09:33) Ukraine: Besatzung ist kein Frieden (15:43) Ostkongo: «Die, die geblieben sind, wirken tief traumatisiert» (21:32) Aufsichtsbehörde des NDB ist besorgt (25:05) Unglück am Sustenpass: Kampfjetpiloten erneut vor Gericht (29:46) Fall Dittli: Fragen stellen muss sich auch das Kantonsparlament (33:23) Wie denkt die künstliche Intelligenz? (38:42) Lehrstellensuche für Jugendliche mit Behinderungen
In Paris haben sich Vertreter von rund 30 Staaten getroffen, die sich uneingeschränkt hinter die Ukraine stellen. Es war das dritte Gipfeltreffen der «Koalition der Willigen». Themen waren Sanktionen, militärische Unterstützung und eine europäische Schutztruppe. Mit dabei waren auch weniger Willige. Weitere Themen: Der oberste Chef des Schweizer Geheimdienst NDB, Christian Dussey, hat seine Kündigung eingereicht und auch der Umbau des Nachrichtendienstes geht nur langsam vorwärts. Am Donnerstag hat die Aufsichtsbehörde über den NDB ihren Jahresbericht vorgelegt. Sie macht sich Sorgen. Eine Lehrstelle zu finden, ist für Jugendliche, die eine Behinderung oder eine chronische Krankheit haben, eine grosse Herausforderung. Die Stiftung MyHandicap hat deshalb ein Programm entwickelt, das Jugendliche stärken, Lehrbetriebe sensibilisieren und Unternehmen und Junge zusammenbringen soll.
Eine ganz normale Woche: Philipp Klöckner trifft Sam Altman und Philipp Glöckler lernt Maral Koohestanian, die Spitzenkandidatin für Volt, kennen. Sonst haben wir natürlich den Wahl-O-Mat gemacht, sprechen aber vorher über Tech News und die Earnings von Alphabet, Amazon und Cloudflare. Entdecke die Angebote unserer Werbepartner auf doppelgaenger.io/werbung. Vielen Dank! Philipp Glöckler und Philipp Klöckner sprechen heute über: (00:00:00) Sam Altman in Berlin (00:13:00) Apple Invite App 00:19:50) Civilization VII (00:25:40) Robinhood (00:26:30) Zölle (00:27:30) Workday (00:28:55) Alphabet Earnings (00:38:00) Amazon Earnings (00:51:00) Cloudflare Earnings (00:59:20) Disney Earnings (01:00:30) Uber Earnings (01:01:30) Elon (01:08:55) Wahl-O-Mat Shownotes Bundestagswahl 2025 Wahl-O-Mat In the Age of AI – A Panel Discussion with Sam Altman at TU Berlin YouTube Besorgnis über Googles Aufhebung des Verbots von KI-Waffen BBC Google hat Berichten zufolge direkt mit dem israelischen Militär an KI-Tools gearbeitet The Verge Amazons KI-Neuauflage des Alexa-Assistenten steht kurz vor der Enthüllung Reuters Robinhood kündigt Super Bowl-Wettverträge nach Rückschlag durch die Aufsichtsbehörde WSJ Workday baut fast 2.000 Stellen ab, um die Rentabilität zu erhöhen Bloomberg USPS sagt, dass es wieder eingehende Pakete aus China und Hongkong annehmen wird CNBC Apple startet neue „Einladungs“-App MacRumors Alphabet plant massiven Investitionsanstieg und meldet verlangsamtes Cloud-Umsatzwachstum Reuters Uber-Aktien fallen aufgrund des starken Dollars, der die Buchungsaussichten beeinträchtigt Financial Times Teslas Verkaufszahlen brechen in Europa ein Financial Times Maral Koohestanian Spitzenkandidatin für Volt im Bundestag 2025 im - Jung & Naiv Podcast Folge 752 auf YouTube --- Spotify --- Apple Maral Koohestanian LinkedIn
Zurück in Zwingenberg. 2003 brennt hier das Stellwerk. Und jetzt wird gestritten: Über das stillgelegte Überholgleis. Warum kämpft die Bahn so vehement dagegen, das Überholgleis wieder in Betrieb zu nehmen? Zurück in Zwingenberg. 2003 brennt hier das Stellwerk. Und jetzt wird gestritten: Über das stillgelegte Überholgleis. Als zuständige Aufsichtsbehörde fordert das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), dass die Bahn das Gleis wieder in Betrieb nimmt. Die Bahn lehnt ab: zu teuer. Warum kämpft die Bahn so vehement dagegen, warum will sie hier 12 Millionen nicht ausgeben, während sie gleichzeitig Milliarden in die Strecke Berlin-München investiert? Charlotte und Joana treffen einen Lokführer, der auf dieser Strecke unterwegs ist und weiß, welche Bedeutung dieses Überholgleis hat. Hartmut Mehdorn schreibt zurück, will aber nicht sprechen. Also treffen sie einen Mann, der auch zu Mehdorns Zeit schon mit in der Chefetage saß: Den heutigen Bahnchef Richard Lutz Hier zwei Podcast-Tipps für Euch: Im neuen SPIEGEL-Podcast „Firewall“ geht’s in jeder Folge um einen Angriff auf ein System. Wir empfehlen euch besonders die Folge „Boeing vs. Whistleblower: Das Zocken mit der Flugsicherheit“: https://link.spiegel.de/firewall-ga Und noch ein Podcast-Tipp zum Thema Generalsanierung: Als nächstes ist die Strecke Hamburg-Berlin dran. Was das für Mecklenburg-Vorpommern heißt, das erfahrt ihr im NDR-Podcast “Die Bahn und MV – abgekoppelt durch das System.” Findet ihr in der ARD-Audiothek: MV IM FOKUS – Darüber spricht Mecklenburg-Vorpommern! · Die Bahn und MV – abgekoppelt durch das System · Podcast in der ARD Audiothek >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/teurer-fahren-episode-4-bahn-bund
Zurück in Zwingenberg. 2003 brennt hier das Stellwerk. Und jetzt wird gestritten: Über das stillgelegte Überholgleis. Warum kämpft die Bahn so vehement dagegen, das Überholgleis wieder in Betrieb zu nehmen? Zurück in Zwingenberg. 2003 brennt hier das Stellwerk. Und jetzt wird gestritten: Über das stillgelegte Überholgleis. Als zuständige Aufsichtsbehörde fordert das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), dass die Bahn das Gleis wieder in Betrieb nimmt. Die Bahn lehnt ab: zu teuer. Warum kämpft die Bahn so vehement dagegen, warum will sie hier 12 Millionen nicht ausgeben, während sie gleichzeitig Milliarden in die Strecke Berlin-München investiert? Charlotte und Joana treffen einen Lokführer, der auf dieser Strecke unterwegs ist und weiß, welche Bedeutung dieses Überholgleis hat. Hartmut Mehdorn schreibt zurück, will aber nicht sprechen. Also treffen sie einen Mann, der auch zu Mehdorns Zeit schon mit in der Chefetage saß: Den heutigen Bahnchef Richard Lutz Hier zwei Podcast-Tipps für Euch: Im neuen SPIEGEL-Podcast „Firewall“ geht’s in jeder Folge um einen Angriff auf ein System. Wir empfehlen euch besonders die Folge „Boeing vs. Whistleblower: Das Zocken mit der Flugsicherheit“: https://link.spiegel.de/firewall-ga Und noch ein Podcast-Tipp zum Thema Generalsanierung: Als nächstes ist die Strecke Hamburg-Berlin dran. Was das für Mecklenburg-Vorpommern heißt, das erfahrt ihr im NDR-Podcast “Die Bahn und MV – abgekoppelt durch das System.” Findet ihr in der ARD-Audiothek: MV IM FOKUS – Darüber spricht Mecklenburg-Vorpommern! · Die Bahn und MV – abgekoppelt durch das System · Podcast in der ARD Audiothek >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/teurer-fahren-episode-4-bahn-bund
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Allianz-Chef Oliver Bäte fordert, dass Arbeitnehmer die Kosten für den ersten Krankheitstag selbst tragen sollen – angesichts der Rekordzahlen bei Krankheitstagen. Wir ordnen diese Forderung ein und diskutieren mögliche Konsequenzen.Robert Habeck hat in München ein Wahlplakat großformatig auf eine Sehenswürdigkeit projizieren lassen – ohne Genehmigung. Diese Aktion hat viel Aufmerksamkeit erregt, die CSU spricht von "Größenwahn". Mark Zuckerberg will keine Faktenchecks mehr auf Meta-Plattformen. „Es ist an der Zeit, bei der freien Meinungsäußerung zu unseren Wurzeln zurückzukehren“, sagt der Meta-CEO in einem Video. Für Aufsichtsbehörden in der EU bedeutet das neue Herausforderungen. In Deutschland wird es jedoch voraussichtlich nicht zu einer Deregulierung kommen. Warum das so ist, erklärt Eva Flecken, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, im Gespräch mit Sven Siebert.Table.Briefings - For better informed decisions. Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Professional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/registrierung.Audio-Werbung Table.Today: jan.puhlman@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Er war der älteste noch lebende Ex-US-Präsident: Nun ist Jimmy Carter im Alter von 100 Jahren bei sich zu Hause in Georgia gestorben. Carter wurde 1976 zum Präsidenten gewählt, nur eine Amtszeit später musste er Ronald Reagan weichen. Die weiteren Themen: · Das AKW Beznau soll doch länger laufen als geplant. Nun fordert Greenpeace Informationen zum Zustand des Atomkraftwerks. Doch der Stromkonzern Axpo und die Aufsichtsbehörde Ensi bremsen: Sie sagen, man müsse sicherheitsrelevante Informationen schützen. · Bei der Präsidentschaftswahl in Kroatien steuert Amtsinhaber Zoran Milanović auf einen Sieg im Rennen um eine zweite Amtszeit zu. Im ersten Wahlgang hat er das absolute Mehr nur knapp verpasst – im Januar kommt es nun zur Stichwahl. · In der Türkei ist der Anführer der kurdischen Arbeiterpartei PKK, Abdullah Öcalan, offenbar bereit, den bewaffneten Aufstand gegen die türkische Regierung nach Jahrzehnten zu beenden - und stattdessen den Dialog zu suchen.
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