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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Die Gängelei geht weiter Wenn ich das Wort „Bürokratieabbau“ höre, sehe oder lese, stellen sich bei mir die Nackenhaare auf. Denn für gefühlt einen Bürokratieabbau kommen mindestens zwei neue Hemmnisse dazu. Und der nächste Schildbürgerstreich ist bereits auf dem Weg.Das so genannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das bereits am 16. Juli 2021 (BGBl. 2021 I Seite 2970) erlassen wurde und am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt. Dieses lustige Bundesgesetz heißt übrigens mit vollem Namen „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.“ Schon das ist eine Zumutung, schon der Name des Gesetzes ist alles andere als „barrierefrei!“ Unter anderem trifft dieses neue Bürokratiemonster die Betreiber von Webseiten. Um es mal mit einem zynischen Spruch einzuleiten. Alle? Nein, nicht alle! Aber sehr viele! Schauen wir uns das mal im Detail an, wobei selbst das kaum möglich ist: Barrierefreiheit bei Websites bedeutet, dass diese Seite auch von Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auf robuste Art und Weise wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein muss. Was „robust“ ist, überlasse ich mal Ihrer eigenen Interpretation. Natürlich müssen auch diese Menschen Zugang zum Netz haben, aber es ist davon auszugehen, dass man hier weit übers Ziel hinausschießt. Zwar hat das Gesetz aktuell nur 38 Paragraphen, die dazugehörige Verordnung nur 22, aber die haben es in sich. Der juristische Laie wird kaum durchsteigen, was er aber in § 7 BFSG lesen kann, wird ihn möglicherweise dazu veranlassen, seine Webseite sofort vom Netz zu nehmen, wie es schon bei der vielgeliebten Datenschutz-Grundverordnung DSGVO oft passierte. Denn in § 7, Absatz 2 BFSG wird bei einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro gedroht. „Kleinstunternehmen“ mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind übrigens ausgenommen. Das muss der Laie aber in § 2 Nr. 17 BFSG erst mal entdecken! Aber Vorsicht: Es gibt auch Ausnahmen von der Ausnahme und dann kann es Sie doch noch erwischen! Und dann kann es für Sie doch wieder teuer werden! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
RA067 Anwalt darf Mandantin nicht beleidigen, Spielautomaten in Shisha-Bars und BVerfG zu Tinder-Profil einer Offizierin
Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting gilt der Hinweis (ab Minute 00:50) einer Vortragsveranstaltung der Stiftung Datenschutz, bei der Stefan zur Reform der DS-GVO spricht – der Vortrag ist dann unter https://294210.seu2.cleverreach.com/m/16049313/0-ade6065a5d75f15408ac75fd80a424e57cdaad9056497821bc9844cf6b3b8354148633b9b361312f04a0013bb7faca84 abrufbar. International geht es (ab Minute 02:45) los, und zwar um den Schuldspruch des Pariser Tribunal Correctionnel in der Affäre um Scheinbeschäftigungen von Mitarbeitern im Europaparlament; das das Gericht verhängte gegen Marine Le Pen mit sofortiger Wirkung die Strafe der befristeten Unwählbarkeit für politische Ämter für fünf Jahre. Außerdem wurde Le Pen (Vorsitzende der Partei Rassemblement National) zu vier Jahren Freiheitsstrafe, davon zwei Jahre Haft mit Fußfessel verurteilt und es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Das Gericht begründete das sofortige Amtsverbot mit einem drohenden "Rückfallrisiko". Die französische Politikerin kann aller Voraussicht nach nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren, die politischen Reaktionen in Frankreich sind durchwachsen. So etwas kann auch in Deutschland passieren, der Verlust des passiven Wahlrechts ist Nebenstrafe nach § 45 Abs. 1 StGB. Ur-deutsch ist hingegen (ab Minute 12:56) die Entscheidung des VGH München (Beschluss v. 21.02.2025 – 7 ZB 24.651), wonach die Einsichtnahme in einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Rundfunkbeitragsrecht sich weder aus dem Rundfunkbeitrag-Staatsvertrag, noch aus der DS-GVO oder § 29 VwVfG herleiten lässt. Sehr deutsch (ab Minute 24:18) ist auch das Thema sog. „Neugierabfragen“ aus staatlichen Informationsregistern. Das OLG Stuttgart (25.2.2025, 2 ORbs 16 Ss 336/24) bestätigte, dass die nicht dienstlich veranlasste Datenbankabfrage durch Behördenmitarbeiter (hier: Polizeiauskunftssystem "POLAS") eine Verantwortlichkeit gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO begründet. Der Polizist bekam eine 1.500 € Geldbuße für den Abruf von Daten über einen damaligen Kollegen, der sich zu dieser Zeit in Untersuchungshaft befand. Sehr europäisch sind hingegen (ab Minute 33:01) die Entscheidungen des BGH (Urteile vom 27. März 2025 - I ZR 186/17; I ZR 222/19 und ZR 223/19) zur Befugnis der Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber, Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen (zu Facebook online-Spielen) bzw. zum Vertrieb von Medikamenten via Amazon. In allen Fällen lagen Vorlageentscheidungen des EuGH vor, welche der BGH brav umsetzte. Damit ist das Zusammenspiel von DS-GVO und UWG so ziemlich geklärt – im Wege der deutsch-europäischen Zusammenarbeit.
Was will Trump bewirken? Wird das iPhone auch für uns teurer? Ist das Hardware Startup von Jony Ives und Sam Altman gescheitert? AI Memo von Tobi Lütke Unterstütze unseren Podcast und entdecke die Angebote unserer Werbepartner auf doppelgaenger.io/werbung. Vielen Dank! Philipp Glöckler und Philipp Klöckner sprechen heute über: (00:00:00) Zölle (00:08:00) iPhone (00:10:25) Peter Navarro (00:25:28) TikTok (00:28:30) Misinformation (00:33:00) Whistleblower (00:37:40) CoreWeave (00:41:55) Google (00:45:00) Jony Ive (00:47:40) Geldbußen gegen X (00:52:25) AI Memo (00:59:20) AI Education (01:02:40) IRS Hackathon & Elon der Gamer (01:05:50) Meta Shownotes Defizit-Tracker BPC Google in fortgeschrittenen Gesprächen zur Miete von Nvidia AI-Servern von CoreWeave The Information Das iPhone mit mit und ohne Tarifen WSJ Klarna legt IPO-Pläne auf Eis Sifted Big-Tech-Whistleblower Suchir Balaji wurde beim „Selbstmord“ zweimal in den Kopf geschossen MailOnline Was könnten die europäischen Geldbußen gegen X für Musk bedeuten? New York Times OpenAI hat den Kauf von Jony Ives und Sam Altmans Startup für KI-Geräte erörtert The Information Durchgesickertes internes Memo von Shopify-CEO Tobi Lutke zum Thema KI (siehe Bild unten). 10 kurze Denkanstöße LinkedIn DOGE plant einen Hackathon bei der IRS Wired Meta-Chef bestreitet, dass das Unternehmen die Benchmark-Ergebnisse von Llama 4 künstlich erhöht hat TechCrunch
Mit einer großen Mehrheit hat das ungarische Parlament in einem Eilverfahren beschlossen, dass Pride-Paraden nicht mehr veranstaltet werden dürfen. Verstöße gegen das Verbot gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft werden.
Was ist in der KW 08 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Taskforce für die Durchsetzung von KI EUGH zur Berechnung von Geldbußen (Rechtssache C‑383/23) Empfehlungen: Newsletter: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Aktionsplan LfDI KI-Anwendungen LDI Bremen Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/eugh-zur-bußgeldhohe-auf-basis-des-konzernumsatzes-ds-news-kw-08-2025/↗
Einst war er ein enger Mitarbeiter von Sebastian Kurz, jetzt ist er Kronzeuge in den Ermittlungen gegen Österreichs Ex-Kanzler. Wie gefährlich kann Thomas Schmid für seinen früheren Wegbegleiter werden? Mehr als zwei Jahre hat es gedauert, vergangene Woche gab die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bekannt: Thomas Schmid wird Kronzeuge. Der ehemalige Spitzenbeamte im Finanzministerium muss lediglich eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro zahlen und weiterhin mit der Staatsanwaltschaft kooperieren. Im Gegenzug wird er wohl nicht verurteilt. Was bedeutet die Entscheidung für die anderen Beschuldigten? Immerhin belastet Thomas Schmid nicht nur Sebastian Kurz, sondern auch Unternehmer wie René Benko. Wie gefährlich wird Schmid für sein altes Umfeld und was genau wirft er seinen früheren Wegbegleitern vor? Darum geht es in dieser Episode von »Inside Austria«.+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Im neuen Podcast blicken Stefan Brink und Niko Härting in Querbeet (ab Minute 03:33) in die USA und stellen fest, dass die Handelskommission FTC in Sachen Datenschutz klare Ansagen an die großen Plattformen macht (https://www.ftc.gov/reports/look-behind-scenes-examining-data-practices-social-media-video-streaming-services) und ein Bundes-Datenschutzgesetz einfordert. Sodann (ab Minute 06:10) betrachten sie eine Entscheidung des EuGH zur Sanktionspflicht der Aufsicht (EuGH Urteil vom 26.9.24 C-768/21). Zur Erleichterung der Datenschutzaufsicht stellt der EuGH fest, dass die Aufsichtsbehörde nicht verpflichtet ist, in jedem Fall eines Verstoßes eine Abhilfemaßnahme zu ergreifen und insbesondere eine Geldbuße zu verhängen, etwa wenn der Verantwortlicher bereits für Abhilfe gesorgt hat. Das soll aber nur eine Ausnahme sein … Dann geht es (mal wieder) um Max Schrems vs. Meta (ab Minute 15:58): Im Wege der Vorabentscheidung klärt der EuGH (Urteil vom 4.10.2024 C-446/21) wie Meta mit besonderen Arten personenbezogener Daten (Art. 9 DS-GVO) im Werbekontext umzugehen hat. Schrems hatte in einer öffentlichen Podiumsdiskussion seine sexuelle Orientierung angesprochen, Meta hat dieses Datum genutzt, um ihm personalisierte Werbung anzubieten, obwohl er seine sexuelle Orientierung nicht in seinem Facebook-Profil angegeben hat. Hiergegen klagte Schrems u.a. wegen Verstoßes von Meta gegen den Grundsatz der Datenminimierung Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO. Etwas kryptisch meint dazu der EuGH, das die unbegrenzte Speicherung der Daten unzulässig sei (ohne eine Löschfrist vorzugeben) und führt zu Art. 9 Abs. 2 Buchst. e DSGVO (Daten, die „die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat“) aus, dass solche Daten keinen Schutz mehr nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO beanspruchen können; dies gelte allerdings nicht für Art. 9-Daten „aus anderen Quellen“. Etwas ratlos bleiben Niko und Stefan zurück …
Die Themen: Achtung, Warntag; Taylor Swift unterstützt Kamala Harris; Harris ist klarer TV-Debattensieger; Polenz fordert Abgrenzung der CDU von BSW; Merz verweigert Scholz Zusammenarbeit zu Migration; VW kündigt Tarifverträge; EuGH bestätigt Geldbuße in Milliardenhöhe gegen Google und Apple und Gen Z kann nicht mehr mit Tastatur umgehen Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/ApokalypseundFilterkaffee
Die EU bittet Apple und Google zur Kasse: Beide Unternehmen müssen wegen unterschiedlicher Vergehen eine Milliardenstrafe zahlen. Für Apple sind 13 Milliarden Euro plus Zinsen fällig, Google kommt mit einer Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro davon.
Die EU bittet Apple und Google zur Kasse: Beide Unternehmen müssen wegen unterschiedlicher Vergehen eine Milliardenstrafe zahlen. Für Apple sind 13 Milliarden Euro plus Zinsen fällig, Google kommt mit einer Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro davon.
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Entwurf eines Schreibens zur elektronischen Rechnung ab 2025 - Verzinsung der von EU-Kommission zu Unrecht verhängten Geldbußen Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht
Ein Standpunkt von Norbert Häring.Ein Antrag auf Rehabilitierung derer, die gegen Corona-Auflagen verstoßen haben und dafür bestraft wurden, stieß im Bundestag auf Ablehnung von den Parteien, die die Maßnahmen gegen Covid-19 verantwortet oder gestützt haben. Für die Union soll die hellsichtige Forderung von Jens Spahn vom „viel verzeihen müssen“ offenkundig nur von unten nach oben gelten, die SPD pflegt überwunden geglaubte Feindbilder. Sollten Menschen, die aufgrund von Verstößen gegen Verhaltenspflichten zur Verhinderung der Verbreitung der Covid-19-Krankheit wegen einer Straftat verurteilt oder mit einer Ordnungsstrafe belegt wurden, rehabilitiert werden und ihre Geldbußen rückerstattet erhalten? Darüber debattierte der deutsche Bundestag auf Antrag der AfD, außerdem darüber , ob Soldaten, die der für sie geltenden Impfpflicht nicht nachkamen, rehabilitiert werden sollen. Hier der Link zum Video der Debatte. Die einzelnen Redebeiträge auf Video sind unten bei den einzelnen Rednern verlinkt.... hier weiterlesen: https://apolut.net/der-sehr-lange-weg-der-grossen-corona-koalition-zu-versoehnung-und-aufarbeitung-von-norbert-haering+++Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer „digitalen finanziellen Selbstverteidigung“ unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoinzahlungInformationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/+++Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.+++Apolut ist auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommen Sie zu den Stores von Apple und Huawei. Hier der Link: https://apolut.net/app/Die apolut-App steht auch zum Download (als sogenannte Standalone- oder APK-App) auf unserer Homepage zur Verfügung. Mit diesem Link können Sie die App auf Ihr Smartphone herunterladen: https://apolut.net/apolut_app.apk+++Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/+++Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut+++Website und Social Media:Website: https://apolut.netOdysee: https://odysee.com/@apolut:aRumble: https://rumble.com/ApolutX/Twitter: https://twitter.com/apolut_netInstagram: https://www.instagram.com/apolut_net/Gettr: https://gettr.com/user/apolut_netTelegram: https://t.me/s/apolut Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Tut X genug gegen Manipulation? Die EU-Kommission kritisiert mehrere Verstöße gegen die neuen Digitalregeln und sieht Nutzer und Nutzerinnen getäuscht. Dem Konzern droht eine hohe Geldbuße. Außerdem: Die lebenswerteste Stadt in Deutschland ist Ulm laut einer neuen Studie und Bundesligist Mainz05 hat Fußballprofi El Ghazi laut Arbeitsgericht zu unrecht gekündigt.
Donald Trump, der ehemalige US-Präsident und Präsidentschaftskandidat, wurde in einem Schweigegeld-Prozess von einer Jury schuldig gesprochen. Trump soll Schweigegeldzahlungen an den Pornostar Stormy Daniels gefälscht und Geschäftsdokumente manipuliert haben. Das Strafmaß wird am 11. Juli verkündet, wobei die Strafen von Geldbußen bis zu Gefängnisstrafen reichen. Trotz der Verurteilung könnte Trump theoretisch wieder Präsident werden. Experten sagen jedoch, dass er sich selbst nicht begnadigen könnte, wenn er wiedergewählt wird.Viel Vergnügen bei diesem JusProfi Video#TrumpVerurteilt, #DonaldTrump, #SchweigegeldSkandal, #StormyDaniels, #USWahl2024, #BreakingNews, #TrumpUrteil, #TrumpKandidatur, #Gefängnis, #USPolitik, #Präsidentschaftskandidat, #Strafmaß, #SchuldigerTrump, #TrumpSkandal, #Schweigegeld, #TrumpProzess, #Gerichtsverfahren, #Trump2024, #USNachrichten, #trumpnewstoday DISCLAIMER:Bitte beachtet: Dieses Video dient ausschließlich Infotainment-Zwecken und stellt keine anwaltliche Beratung dar. Ich bin kein Anwalt und die Informationen und Meinungen, die in diesem Video geäußert werden, sind kein Ersatz für professionelle rechtliche Beratung und sollen es auch nicht sein. Bitte wendet euch immer an einen qualifizierten Anwalt, wenn ihr rechtliche Fragen habt.Übrigens, dieses Equipment verwende ich für die Videos und Podcasts:Kamera: https://amzn.to/3iq4McjMikrofon: https://amzn.to/3XcbFgoStativ: https://amzn.to/3ZnHwwjSchnitt: https://amzn.to/3QvnnQI(Disclaimer: Es handelt sich um Affiliate Links)--Besucht uns auf:https://www.jusprofi.athttps://www.facebook.com/jusprofi.athttps://www.instagram.com/jusprofi/?hl=dehttps://www.linkedin.com/company/jusprofiHört euch alle unsere Podcasts an, überall wo es Podcasts gibt :)Support the showSupport the Show.
Heute im Fokus: Bei Cannabis im Straßenverkehr gilt bislang eine strikte Linie: Schon beim bloßen Nachweis des Wirkstoffes drohen Geldbußen oder Punkte. Mit der Legalisierung kommt ein neuer THC-Grenzwert für Autofahrer.
n dieser Episode des "Börsenradio to Go" beleuchten Andreas Groß und Peter Heinrich die aktuelle Erholung an den Märkten. Der DAX hat heute einen deutlichen Sprung nach oben gemacht und sich um 0,6 % auf 17.851 Punkte erholt, was die positive Stimmung an den Börsen widerspiegelt. Sein Tageshoch lag bei 17.889. Der EUROSTOXX50 steigt um 0,3 % auf 4.933 Stellen. An der Wall Street zeigt sich ebenfalls eine entspannte Eröffnung, was Investoren Hoffnung macht, die zuletzt von Kursrutschen bei Tech-Schwergewichten und steigenden Zinsfantasien belastet waren. Firmenmeldungen: - Tesla: Die Aktie leidet unter den jüngsten Preissenkungen und verliert heute über 5 %. - Siemens Mobility sichert sich einen lukrativen Auftrag zur Ausrüstung der S-Bahn in Kopenhagen. - Verizon meldet wegen eines geringer als erwarteten Kundenschwunds positive Reaktionen am Markt. Die Commerzbank muss eine Geldbuße von 1,45 Mio. Euro zahlen. Eckert & Ziegler legt starken Start hin. Cum-Ex Chef-Ermittlerin ist frustriert und kündigt.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Ab 1. Februar: Jahresvignetten 2023 nicht mehr gültig Die Wintersaison läuft auf Hochtouren und viele Urlauber und Tagestouristen freuen sich auf das Skifahren oder den Urlaub im benachbarten Ausland. Die Regelungen zur Vignettenpflicht behalten unverändert Gültigkeit. Wichtig zu wissen: Die Jahresvignetten 2023 für Österreich und die Schweiz sind nur noch bis Mittwoch, den 31. Januar 2024, gültig. Dies gilt auch für die digitalen Jahresvignetten für Österreich. Ab 1. Februar werden ausschließlich die neuen Vignetten für 2024 anerkannt. Anders verhält es sich bei den slowenischen Jahresvignetten, diese sind 12 Monate ab dem gewünschten Beginn gültig (z.B. 01.05.2023 bis inkl. 01.05.2024). Die slowenischen Vignetten gibt es nur digital, ebenso wie die zum Jahresende 2023 neu eingeführte 1-Tages-Vignette, die 10-Tages-Vignette und Streckenmaut-Tickets für Österreich – auch kurzfristig mit sofortiger Gültigkeit im ADAC Mautportal. Wer keine gültige Vignette hat, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Am teuersten wird es in Slowenien, wo bis zu 600 Euro fällig werden können. In Österreich kosten solche Mautvergehen mindestens 120 Euro – Manipulationen an der Vignette doppelt so viel. In der Schweiz sind 200 Franken zuzüglich zum Vignettenpreis zu zahlen. Die österreichischen Vignettenpreise wurden für 2024 nur zum Teil erhöht. Der Preis für die Pkw-Jahresvignette bleibt bei 96,40 Euro, für zwei Monate bei 28,90 Euro (- 10 Cent). Nur die 10-Tages-Vignette kostet jetzt 11,50 Euro (+ 1,60 Euro). Die neue 1-Tages-Vignette liegt bei 8,60 Euro. Wer eine Jahresvignette für die Schweiz braucht, muss auf Basis des Wechselkurses 44 Euro bezahlen. In der Schweiz kostet sie nach wie vor 40 Franken. In Slowenien bleiben die Preise bislang in 2024 stabil. Zum Beispiel kostet eine Jahresvignette für den Pkw weiterhin 117 Euro, für 7 Tage sind 16 Euro fällig. Vorsicht ist bei unseriösen Online-Anbietern geboten: Sie rufen teilweise mehr als das Doppelte auf! Doch es gibt auch auf bestimmten Strecken in Österreich Ausnahmen von der Vignettenpflicht. Hier sollte man sich allerdings genau anschauen, welche das sind. Im Zweifelsfall sollte man das Geld für eine Ein- oder 10-Tagesvignette investieren! Dann sind Sie auf der sicheren Seite! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In der Mittagsfolge sprechen wir heute mit Sven Przywarra, Co-CEO und Co-Founder von LiveEO, über die erfolgreich abgeschlossene Finanzierungsrunde in Höhe von 10 Millionen US-Dollar.LiveEO bietet auf den Menschen ausgerichtete Weltraumdatenanwendungen an. Das Startup verbessert Geschäftsprozesse, indem es künstliche Intelligenz einsetzt, um aus Satellitendaten verwertbare Erkenntnisse zu gewinnen. Damit trägt das Unternehmen zu mehr Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit von Wartungsarbeiten bei. Die Produkte werden heute von Betreibenden linearer Infrastrukturen auf der ganzen Welt eingesetzt, um die Risiken von Ausfällen und Störungen zu verringern. Die Erkenntnisse des DeepTechs machen Netze widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Klimawandels und minimieren den Bedarf an kohlenstoffintensiven Überwachungsmethoden. LiveEO wurde im Jahr 2018 von Daniel Seidel und Sven Przywarra in Berlin gegründet. Das internationale Team besteht mittlerweile aus über 100 Mitarbeitenden, die an den Standorten Berlin, New York und Lettland arbeiten.Nun hat das Berliner Startup in einer Finanzierungsrunde 10 Millionen US-Dollar eingesammelt. Neben Bestandsinvestoren kommen neue Partner wie der finnische VC-Investor Greencode Ventures hinzu. Das frische Kapital soll dafür eingesetzt werden, das Abholzungsmonitoring auszubauen, sodass Rodungen auf den Satellitenaufnahmen punktgenau erkennbar werden. Über eine eigene Plattform sollen die Kundenunternehmen dann die Veränderungen auf Plantagen ihrer Zulieferer überprüfen können. Damit können sie auch nachweisen, dass ihre Produkte auf Flächen angebaut werden, für die keine Bäume gefällt werden mussten. Diese Nachweismöglichkeit steigt insbesondere durch eine neue Verordnung der Europäischen Union in der Signifikanz. Nach der sogenannten EU Deforestation Regulation dürfen keine Waren mehr in die EU verkauft werden, die auf nach 2020 abgeholzten Flächen angebaut wurden. Bei Verstoß drohen empfindliche Strafen von Geldbußen in Höhe von 4 % des Jahresumsatzes bis hin zum Marktausschluss. Die Vorgaben gelten entlang der gesamten Lieferkette für europäische Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten. Nach Schätzungen der EU-Kommission sind rund 1,2 Millionen Unternehmen von der Verordnung betroffen. Die im Juni 2023 beschlossene EU Deforestation Regulation muss ab Dezember 2024 eingehalten werden.
In der heutigen Folge geht es um das Bußgeldverfahren im Kartellrecht. Im Gespräch mit Herrn Dr. Christian Rosinus gibt unser Gast Herr Dr. Kim Manuel Künstner von der Kanzlei SCHULTE Rechtsanwälte einen Überblick über das breite Spektrum kartellrechtlicher Verfahren. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Künstner besprechen die beiden die kürzlich von der EU-Kommission verhängte Geldbuße wegen einer Kartellabsprache im Pharmabereich. Daran anknüpfend erläutern Herr Dr. Rosinus und Herr Dr. Künstner die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des deutschen und europäischen Kartellrechts. Anschließend besprechen sie die besondere Rolle von Kronzeugen in kartellrechtlichen Verfahren und die Vorteile, Nachteile und Risiken, die die Rolle als Kronzeuge mit sich bringt. Abschließend geben sie einen Überblick über die Besonderheiten des Kartellbußgeldverfahrens, sowohl am Beispiel von Durchsuchungen als auch in Bezug auf drohende Sanktionen und mögliche Schadensersatz- und Regressansprüche. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Kim Manuel Künstner hat im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts promoviert und berät als Anwalt der Frankfurter Kanzlei SCHULTE RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit inzwischen über zehn Jahren Unternehmen in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie im Bereich der Fusionskontrolle. Eine wichtige Rolle spielt dabei vor allem die Vertretung von Unternehmen vor EU-Organen und dem Bundeskartellamt. Herr Dr. Künstner ist erreichbar unter: Kim.Kuenstner@schulte-lawyers.com. Compliance-Podcast der Kanzlei SCHULTE Rechtsanwälte „Rechtsanwalter & Lebenskünstner“: https://www.schulte-lawyers.com/rundl-podcast https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Vorneweg ein Aviso: Am 21. November zeichnen wir wieder eine Folge der Dunkelkammer in der Kulisse Wien auf. Mein Gast: der frühere ÖVP-Chef und -Vizekanzler Reinhold Mitterlehner. Zu den Karten geht es hier entlang!Das Transkript von Episode #3418. Oktober 2023, Landesgericht für Strafsachen Wien, erster Tag des Strafprozesses gegen Bettina Glatz-Kremsner, Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli. Das Haus ist gut besucht, mehr als 80 Medienleute haben sich akkreditiert, ich habe übrigens die Startnummer 26 zugewiesen bekommen. Große Strafverfahren sind für Journalistinnen und Journalisten übrigens immer auch irgendwie ein Klassentreffen. Man sieht dann Leute, die man sonst nicht so oft sieht. Kurz vor Prozessbeginn hat Sebastian Kurz im Foyer des Großen Schwurgerichtssaals ein erstes Statement abgegeben:Siehe dazu etwa folgenden Link (0:00 bis 0:55)Ok, das Narrativ ist dem Grunde nach bekannt, Kurz hat das in der Vergangenheit bereits mehrfach so oder ähnlich gesagt.Die WKStA verfolgt ihn aus rein politischen Motiven und verdreht ihm dabei die Worte im Mund. Interessant ist, dass Sebastian Kurz den ersten Tag seines Falschaussageprozesses mit einer irreführenden Aussage eröffnet.Er spricht ja in seinem Pressestatement von einem Zusammenspiel aus Politik und WKStA, das ihm dieses Verfahren eingetragen hat.Es seien die Abgeordneten im U-Ausschuss gewesen, die ihn nicht nur befragt hätten, sondern "danach auch gleich" Anzeige erstattet hätten."Auch gleich" ist ziemlich gewagt. Kurz hatte die jetzt inkriminierten Äußerungen vor dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss am 24. Juni 2020 getätigt. Die Sachverhaltsdarstellung der NEOS-Abgeordneten Stefanie Krisper, die dieses Verfahren überhaupt erst ins Rollen gebracht hat, folgte allerdings nicht "auch gleich", wie Kurz sagt, sondern fast ein Jahr später, am 29. März 2021 nämlich. Das gesagt, kurz nach 9.30 hat Einzelrichter Michael Radasztics dann das Verfahren gegen „Bettina Glatz-Kremsner und andere“ aufgerufen. Über die Vorwürfe habe ich bereits ausführlich berichtet, zusammengefasst:Kurz und Bonelli sollen im Ibiza-Untersuchungsausschuss mehrfach die Unwahrheit gesagt haben, als es um Kurz‘ Einfluss auf Postenbesetzungen in der Staatsholding ÖBAG ging. Glatz-Kremsner wiederum wurden Unwahrheiten im Ausschuss und bei einer Einvernahme als Zeugin durch die Staatsanwaltschaft angelastet. Da ging es wiederum um Absprachen rund um eine Postenbesetzung bei der Casinos Austria AG. Wer das nachlesen will, den Strafantrag habe ich bereits in Episode 29 zum Download bereitgestellt, einen Link zum Dokument findet ihr hier. Der Große Schwurgerichtssaal in Wien ist übrigens weitaus schöner als er praktisch ist. Erstens ist er für seine Größe alles andere als optimal bestuhlt, zweitens ist die Akustik wirklich schlecht, ohne Mikros hörst du weiter hinten faktisch nichts mehr, und manchmal reden Staatsanwälte und Richter an den Mikros vorbei, und dann hast du Lücken im Vortrag. Aus unerfindlichen Gründen hat das Justizpersonal immer noch keine Headsets bekommen.Das WLAN im Saal ist recht zerbrechlich, was die Arbeit für die aktuell tickernden Kolleginnen und Kollegen zuweilen echt zach macht. Aber gut, man ist ja auch nicht zum Spaß da. Begonnen hat der Prozess übrigens so, wie zuletzt auch der Buwog-Prozess begonnen hat. Mit einem Befangenheitsantrag.Im Buwog Prozess richtete er sich gegen Richterin Marion Hohenecker, nun gegen Richter Michael Radasztics. Eingebracht hat diesen Antrag gleich zu Prozessbeginn der Anwalt von Sebastian Kurz, er heißt Otto Dietrich, Dietrich hat im Wesentlichen vorgebracht, dass Radasztics als früherer Staatsanwalt im Eurofighter-Verfahren immer wieder engen Kontakt zu Peter Pilz hatte Und Peter Pilz sei bekanntermaßen ein politischer Gegner von Sebastian Kurz. Dietrich sprach von einer Relation zwischen Pilz und Radasztics, und hat daraus abgeleitet, dass Radasztics schon allein deshalb eine Anti-Kurz-Haltung haben könnte. Im Juristendeutsch spricht man da von einer Anscheinsbefangenheit, und diese wäre tatsächlich ein Ausschließungsgrund, weil man sonst ja kein faires Verfahren mehr bekäme. Vor Gericht saßen in diesem Verfahren ja drei Angeklagte, vertreten durch drei Anwälte. Lukas Kollmann für die Erstangeklagte Bettina Glatz-Kremsner, die frühere Casinos Austria-Managerin und stellvertretende ÖVP-Bundesparteiobfrau Otto Dietrich für den Zweitangeklagten Sebastian Kurz, und Werner Suppan für den drittangeklagten Bernhard Bonelli, den früheren Kabinettschef von Sebastian Kurz. Dem Befangenheitsantrag von Dietrich schloss sich aber nur Werner Suppan für seinen Mandanten Bonelli an, Der Anwalt von Bettina Glatz-Kremsner tat das nicht, was schon ein Zeichen war. Und gleich aufgefallen war mir auch, dass Sebastian Kurz und Bonelli sich nebeneinander hingesetzt hatten, Glatz Kremsner aber zwischen sich und Kurz zwei Plätze freigelassen hatte. Sie saß quasi auf Distanz. Noch eine Wahrnehmung: Ich bin mehrere Stunden im Saal gesessen und habe Sebastian Kurz kein einziges Mal mit seinem Handy spielen gesehen. Das war neu. Der Antrag von Otto Dietrich und Werner Suppan wurde letztlich abgelehnt. Und zwar von Richter Radasztics selbst. Das klingt originell, aber tatsächlich entscheiden in solchen Fällen die Richterinnen und Richter selbst darüber, ob sie auf Dritte den Anschein einer Befangenheit ausüben oder nicht. Der Richter argumentierte, dass ihn Meinungen seines Freundeskreises, zu dem er Pilz übrigens ausdrücklich nicht zählt, grundsätzlich nicht interessieren. Er fühle sich dem Gesetz, dem Amt und sich verpflichtet und sah demnach keinen Grund, sich aus dem Verfahren auszuschließen. Peter Pilz hat übrigens umgehend reagiert. Er bezichtigt Otto Dietrich Unwahrheiten rund um die behaupteten Relation zum Richter zu verbreiten und will ihn klagen. Mal sehen, was da wirklich kommt. Für Anwälte ist so ein Befangenheitsantrag allerdings aus einem weiteren Grund wichtig, weil man damit später eine sogenannte Nichtigkeit begründen kann, um ein Urteil zu kippen.Wie auch immer dieses Verfahren ausgeht, die unterlegene Seite wird wohl berufen, und dann geht der Fall an das Oberlandesgericht Wien. Sollten Kurz und Bonelli in erster Instanz verurteilt werden, könnten die Anwälte von Kurz und Bonelli anschließend versuchen das Urteil eben mit dem Hinweis auf einen anscheinend befangenen Richter zu kippen. A propos Richter. Solltet ihr dereinst mal vor einem stehen, ein kleiner Life hack. Einzelrichterinnen und -richter lassen sich gerne mit Herr oder Frau Rat ansprechen, bei Schöffen- oder Geschworenenverfahren ist Herr oder Frau Vorsitzende die Usance. Wenn ihr aber Lacher haben wollt, könnt ihr es natürlich auch mit euer ehren probieren. Warum machen jetzt alle so einen Fass wegen eines solchen Prozesses auf? Es geht ja um den Vorwurf der falschen Beweisaussage.Das ist ein Vergehen, das mit maximal drei Jahren Gefängnis bedroht ist und es war nicht zu erwarten, dass auch nur einer unbescholtenen Angeklagten je zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt werden könnte.Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist ein ganz zentrales Element demokratischer Kontrolle und das kann nicht funktionieren, wenn es den Auskunftspersonen eigentlich eh wurscht sein kann, was sie unter Wahrheitspflicht aussagen, weil das ohnehin niemand strafrechtlich verfolgen wird.Das würde jeden U-Ausschuss überflüssig machen. Insofern ist das schon wichtiges Verfahren. Aber hier kommt natürlich dazu, dass erstmals auch das System Sebastian Kurz vor Gericht verhandelt wird. Neben den Angeklagten werden ja Zeugen wie Thomas Schmid, Gernot Blümel, Hartwig Löger und Stefan Steiner erwartet. Wo stehen wir nun nach Tag eins des Verfahrens und was ist für den weiteren Verlauf zu erwarten? Mittlerweile ist bereits klar, dass die ursprünglich drei Verhandlungstage nicht halten werden, es gibt bereits vier neue, den letzten im Dezember. Ein Urteil erster Instanz könnte aber noch heuer ergehen. Auf der Anklagebank sitzen dann allerdings nur mehr Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli. Für Bettina Glatz-Kremsner ist das Verfahren schon nach Tag eins erst einmal vorbei. Sie hat von Richter Radasztics ein Diversionsangebot bekommen. Wenn sie 104.060 Euro Geldbuße bezahlt, dann wird das Verfahren gegen sie ohne Schuldspruch und Verurteilung eingestellt, der Strafregisterauszug bleibt sauber. Die Diversion kommt ursprünglich aus dem Jugendstrafrecht und kann dann angewendet werden, wenn kein schweres Delikt vorliegt und die Tat grundsätzlich geklärt erscheint. Der oder die Angeklagte übernimmt dabei Verantwortung ohne wirklich ein Geständnis ablegen zu müssen. So war das auch bei Bettina Glatz-Kremsner. Sie gestand bei ihrer Befragung durch den Richter ein, Fehler gemacht zu haben, sie hätte da und dort Dinge sagen sollen, die sie eben nicht gesagt hat, aber gemacht hat sie all das nur im besten Willen, die Interessen der Casinos Austria zu schützen. Mehr musste sie nicht machen, sie musste auch keine einzige Frage der WKStA beantworten. Und das waren einige. Auch das ist übrigens eine Verteidigerstrategie, die ich neuerdings öfter beobachte. Angeklagte weigern sich konsequent, Fragen der WKStA zu beantworten. Das muss man nämlich tatsächlich nicht. A propos WKStA: Der ist im Strafantrag leider wieder ein Fail passiert, an einer Stelle wurde der Ausschnitt einer Einvernahme von Gernot Blümel doppelt einkopiert. Einmal als Aussage von Gernot Blümel und einmal als Aussage von Hartwig Löger, der so tatsächlich nicht wörtlich ausgesagt hatte. Wenn ihr das nachlesen wollt, die Passage findet ihr auf Seite 91 des Strafantrags. Anwalt Werner Suppan erkannte und nutzte den Lapsus, um scharfe Kritik an der Arbeit der WKStA zu üben. Auch das gehört zur Grundausstattung von Verteidigern. Man klopft die Arbeit der Staatsanwaltschaft auf Schwachstellen ab, um die Anklage zu erschüttern. Soweit es die Diversion von Bettina Glatz-Kremsner betrifft, haben wir übrigens noch keine Rechtskraft, ihr Verfahren wurde abgetrennt. Sie hat zwei Wochen Zeit, die Geldbuße zu leisten, die WKStA könnte die Diversion aber noch aus generalpräventiven Erwägungen heraus anfechten, Das hat sie in jüngerer Vergangenheit in einem Fall anderen auch getan, das Oberlandesgericht hat die Diversion daraufhin auch aufgehoben. Ob die WKStA in diesem Fall gut sein lässt, wir werden es erfahren. Für Kurz und Bonelli kann es keine Diversion mehr geben. Da ist die Verteidigungslinie auch eine gänzlich andere, viel angriffiger. Siehe den Befangenheitsantrag gegen die Richter, siehe die scharfe Kritik an der Arbeit der WKStA. Beide Angeklagte nehmen für sich in Anspruch, immer nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt zu haben und keiner will auch nur die leiseste Absicht gehabt haben, den U-Ausschuss anzulügen. Soweit es jetzt Sebastian Kurz betrifft, kam erst jüngst ein zweites Erklärmodell dazu. Der Aussagenotstand. Niemand in Österreich kann gezwungen werden, die Wahrheit zu sagen, wenn er oder sie sich damit strafrechtlich selbst belastet. Davon hat kürzlich der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Johann Fuchs in seinem Strafverfahren erfolgreich Gebrauch gemacht. Daraus ergibt sich bei Kurz allerdings eine ungewöhnliche argumentative Konstellation. Einerseits hat er immer die Wahrheit gesagt, sollte er aber andererseits gelogen haben, dann nur deshalb, weil er eine Strafverfolgung fürchtete. Wir werden sehen, wie sich das im weiteren Prozessverlauf entwickelt. Die Ankläger der WKStA, Gregor Adamovic und Roland Koch, sehen darin jedenfalls einen "Argumentationsspagat". Roland Koch hat dazu am ersten Prozesstag unter anderem bemerkt, dass Kurz sich strafrechtlich gar nicht belasten hätte können. Die vermuteten Absprachen rund um die Postenbesetzungen in der Staatsholding ÖBAG waren eine rein politische Sache, strafrechtlich ohne jeden Relevanz. Wenn überhaupt hat Kurz also nicht eine strafrechtliche Verfolgung vermeiden wollen, sondern lediglich einen Reputationsschaden. Und auf den kann man den Aussagenotstand nicht anwenden. Im Kern wird dieses Verfahren zwei Ebenen haben: Es wird einerseits um den Wortlaut von Aussagen von Kurz und Bonelli im Untersuchungsausschuss gehen – und anderseits um die Frage, was damit jeweils gemeint war. Da gibt es zwischen der WKStA und den Anklagten teils erhebliche Interpretationsunterschiede. Was da nun glaubwürdiger wirkt, oder wie wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher eine Verurteilung von Sebastian kurz nach Tag eins geworden ist, dazu darf ich mir bestenfalls etwas denken. Tatsächlich besteht mit Beginn jedes Strafprozesses ein öffentliches Beweismittelwertungsverbot. Wer zum Beispiel die Qualität von Zeugenaussagen bewertet oder gar ein Urteil vorwegnimmt, macht sich selbst strafbar. Abseits einer strafrechtlichen Verantwortung könnte in diesem Verfahren übrigens auch eine politische Verantwortung geklärt werden. Konkret die Frage, wer denn nun wirklich in der ÖVP für die Besetzung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG verantwortlich zeichnete. Der damalige Finanzminister Hartwig Löger, wie das Kurz und Löger selbst ausgesagt haben? Oder nicht doch Sebastian Kurz, wie das etwa Thomas Schmid ausgesagt hat? Apropos Schmid: Er ist ein zentraler Zeuge der Anklage, die Verteidigung wird sich – auch das gehört dazu – nach Kräften bemühen, seine Glaubwürdigkeit und seine Motive in Zweifel zu ziehen. Für Arbeit ist also erst einmal gesorgt. Am 20. Oktober wird weiterverhandelt, ich werde berichten.
Der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim muss wegen illegaler Preisabsprachen eine Strafe von etwas mehr als zehn Millionen Euro zahlen. Eine Untersuchung habe ergeben, dass sechs Unternehmen - darunter Boehringer - vereinbart hätten, Mindestverkaufspreise für ein wichtiges Ausgangsmaterial krampflösender Medikamente wie Buscopan festzulegen und Quoten zuzuteilen.
Inmitten des anhaltenden Gazakonflikts steht die Europäische Union mit dem neu eingeführten Digital Services Act (DSA) an vorderster Front, um Online-Plattformen wie #TwitterX und #Meta's Facebook stärker zu regulieren. In dieser tiefgreifenden Analyse beleuchten wir die Anschuldigungen von Fake News, Desinformation und illegalen Inhalten, die angeblich mit der militanten palästinensischen Gruppe Hamas in Verbindung stehen. Unternehmen wie Twitter/X und Facebook stehen nun vor der Herausforderung, diese Inhalte effizient zu überwachen und zu entfernen. Mit dem Hintergrund, dass die Nichteinhaltung des DSA zu erheblichen Geldbußen und sogar zur Aussetzung des Dienstes führen kann, diskutieren wir die weitreichenden Auswirkungen dieser Vorschriften auf die Plattformen und ihre globalen Nutzer. Wir werfen auch einen Blick auf die Reaktionen von Unternehmensgrößen wie Elon Musk und die Schritte, die sie in dieser sich rasch entwickelnden digitalen Landschaft unternehmen. Wenn Sie sich für den Einfluss des DSA, die aktuellen Entwicklungen im Gazakonflikt und die Zukunft der digitalen Kommunikation in der EU interessieren, ist dieser Beitrag ein Muss.Viel Vergnügen bei diesem JusProfi Podcast!#Gazakonflikt #EU #TwitterX #Facebook #DigitalServicesAct #DSA #FakeNews #Hatespeech #ElonMusk #Meta #hamas #Israel --DISCLAIMER: Bitte beachtet: Dieser Podcast dient ausschließlich Infotainment-Zwecken und stellt keine anwaltliche Beratung dar. Ich bin kein Anwalt und die Informationen und Meinungen, die in diesem Video geäußert werden, sind kein Ersatz für professionelle rechtliche Beratung und sollen es auch nicht sein. Bitte wendet euch immer an einen qualifizierten Anwalt, wenn ihr rechtliche Fragen habt.Übrigens, dieses Equipment verwende ich für die Videos:Kamera: https://amzn.to/3iq4McjMikrofon: https://amzn.to/3XcbFgoStativ: https://amzn.to/3ZnHwwjSchnitt: https://amzn.to/3QvnnQI(Disclaimer: Es handelt sich um Affiliate Links)--Besucht uns auf:https://www.jusprofi.athttps://www.facebook.com/jusprofi.athttps://www.instagram.com/jusprofi/?hl=dehttps://www.linkedin.com/company/jusprofiHört euch alle unsere Podcasts an, überall wo es Podcasts gibt :) Support the show
Was ist in der KW 39 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: plusserver bietet DSGVO-konforme Plattform für offene KI-Modelle an KI-Anwendungen in der Praxis Menschendaten. Die Maschine spricht - wer verantwortet KI? (04.-06.10.2023) Programmflyer Verbraucherschützer: Betreiber von Zyklus-Apps schludern beim Datenschutz Sparpreis-Ticket nur gegen Daten: Verbraucherschützer protestieren BGH fragt EuGH: Sind negative Gefühle immaterieller Schaden im Sinne der DSGVO? Aufkommende Klagewelle gegen die Schufa und Mobilfunkanbieter? Empfehlungen & Lesetipps: Microsoft 365: Datenschützer geben Tipps zu potenziell rechtskonformem Einsatz ZD-Interview: Drei Blickwinkel auf Geldbußen wegen Datenschutzverstößen Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/mobilfunkanbietern-droht-klagewelle-datenschutz-news-kw-39-2023 TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Diese Woche gibt es eine Sonderfolge! Heute sprechen Mirjam Hannah Steinfeld und Dr. Mathias Grzesiek über das Unternehmenssanktionsrecht und fragen sich, ob es niemals gekommen aber doch geblieben ist. Seit über zehn Jahren wird dieses Thema in Deutschland immer wieder heiß diskutiert. In der letzten Legislaturperiode war es dann endlich soweit und das lang ersehnte und viel kritisierte Verbandssanktionengesetz wurde in den Bundestag eingebracht. Mit dem Regierungswechsel ist es allerdings wieder stiller um das Unternehmenssanktionsrecht geworden. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Thema an Relevanz verloren hat. Beide Hosts sprechen darüber, nach welchen Regelungen Geldbußen gegen Unternehmen festgesetzt werden können. Insbesondere sprechen Sie auch über die Höhe von möglichen Geldbußen gegen Unternehmen. Sodann geht noch um den Entwurf des Verbandssanktionengesetzes. Frau Steinfeld und Dr. Grzesiek sprechen darüber, warum der Entwurf gescheitert ist. Hiernach geht es darum, dass es aktuell wieder konkrete politische Absichten gebe, ein Sanktionsrecht für Unternehmen zu schaffen. Zuletzt sprechen Sie noch darüber, welche Inhalte in dem neuen Entwurf möglich sind. Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie arbeitet intern bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und als Rechtsanwältin, unter anderem als Of Counsel bei Rosinus | Partner. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen. Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Jan Böhmermann, Fynn Kliemann und die Maskenaffäre. Diese Schlagzeilen begleiteten uns eine sehr lange Zeit. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt hat, wurde es lange ruhig um Fynn Kliemann. Ganz aus der Öffentlichkeit hat sich der Gründer vom Kliemannsland aber wohl doch nicht zurückgezogen: Nachdem dieser wegen der Vorwürfe von den Geschäften des Kreativprojekts zurücktrat, sieht es aus, als ob er still und heimlich zurückgekehrt ist. Mehr dazu in diesem Video! Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/facebook-checker
Diese Woche bespricht Dr. Christian Rosinus die Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH vom 27. April 2023 in dem Verfahren Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin (Rechtssache C-807/21), die nunmehr vorliegen. In dem Verfahren geht es im Wesentlichen um die Fragen, ob ein Bußgeld wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar gegen ein Unternehmen verhängt werden kann und ob ein objektiver Rechtsverstoß ausreichend ist. Hintergrund des Verfahrens ist ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbehörde gegen ein Unternehmen wegen vermeintlich fehlerhafter Speicherung personenbezogener Daten. Die Datenschutzbehörde vertritt die Auffassung, dass Geldbußen wegen Datenschutzverstößen nach der DS-GVO unmittelbar gegen Unternehmen und unabhängig von einem nachgewiesenen Verschulden verhängt werden können. Das Unternehmen hingegen ist der Ansicht, dass Bußgelder gegen Unternehmen nur dann verhängt werden können, wenn eine Anknüpfungstat einer Leitungsperson nachgewiesen sei. Dr. Rosinus gibt einen Überblick über die vom Generalanwalt vertretene Rechtsauffassung und zeigt die Relevanz der zu erwartenden Entscheidung vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Schuldprinzips auf. Hier sind die Schlussanträge in der Rechtssache C-807/21: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=272981&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=4536603 Hier geht's zu Folge #48: https://criminal-compliance.podigee.io/48-rosinusonair Hier geht's zu Folge #23: https://criminal-compliance.podigee.io/23-rosinusonair Hier geht's zu Folge #120: https://criminal-compliance.podigee.io/120-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Inside Wirtschaft - Der Podcast mit Manuel Koch | Börse und Wirtschaft im Blick
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hatte die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des früheren DAX-Konzerns Wirecard über Jahre testiert. Wegen Berufspflichtverletzungen wird EY dafür sanktioniert. "Es wurde eine Geldbuße von 500.000 Euro verhängt. Das war das Höchstmaß und wird vermutlich nicht so hart treffen. Was aber viel härter treffen wird, sind weitere Sanktionen: Zum einen darf EY für zwei Jahre keine neuen Mandate für Abschlussprüfungen bei börsennotierten Unternehmen annehmen, zum anderen gibt es einen sehr großen Reputationsschaden", sagt der BWL-Influencer und Mit-Gründer von pumpkincareers David Döbele. Alle Details im Interview mit Inside Wirtschaft-Chefredakteur Manuel Koch an der Frankfurter Börse und auf https://inside-wirtschaft.de
Die Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland - Thema heute: Verkehrsverstöße: Im Ausland drohen hohe Geldbußen - Skandinavien am teuersten Das Verkehrsverstöße im Ausland häufig deutlich teurer sind als hier in Deutschland ist vielen Autofahrern überhaupt nicht bewusst. Auch wenn man im Urlaubsland selbst nicht sofort zur Kasse gebeten wird, das böse Erwachen kommt dann häufig ein paar Wochen später per Post. Und aktuell beginnt die Osterferienzeit mit entsprechenden Urlaubsfahrten. Für viele geht es entweder mit dem eigenen Auto oder mit dem Mietwagen in den Urlaub. Wer sich nicht an die Verkehrsregeln im Urlaubsland hält, wird teilweise ordentlich zur Kasse gebeten. Der ADAC gibt einen Überblick über die wichtigsten Bußgelder im europäischen Ausland. Besonders tief in die Tasche greifen müssen Verkehrssünder in den skandinavischen Ländern Norwegen, Schweden und Finnland sowie in den Niederlanden, der Schweiz und Italien. So kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h mindestens 585 Euro (Norwegen), 215 Euro (Schweden), 200 Euro (Finnland), 195 Euro (Niederlande) sowie 180 Euro in der Schweiz und 175 Euro in Italien. Zum Vergleich: In Deutschland werden ab 60 Euro fällig. Fürs Falschparken wird man vor allem in den Niederlanden (ab 100 Euro) und Polen (ab 110 Euro) ordentlich belangt. In den gerade zur Osterzeit beliebten Zielländern wie Österreich (ab 20 Euro), der Schweiz (ab 40 Euro) oder Italien (ab 45 Euro) ist das Falschparken nicht ganz so teuer. In Frankreich werden mindestens 15 Euro fällig. In Deutschland kostet ein Parkverstoß ab 10 Euro. Besonders streng wird das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet. In Italien kann bei 1,5 Promille Alkohol im Blut sogar das Fahrzeug enteignet werden - sofern Fahrer und Halter identisch sind. Ähnlich ist es in Dänemark ab einem Blutalkoholwert von 2,0 Promille. Ab 1,0 Promille droht in Schweden gar eine Freiheitsstrafe von einem Monat, in Spanien sind es ab 1,2 Promille drei Monate. Wer am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert, muss in Norwegen 850 Euro zahlen. In den Niederlanden sind es 380 Euro. In Spanien werden mindestens 200 Euro fällig und in Italien 165 Euro. In Deutschland geht es bei 100 Euro los. Bußgelder aus anderen EU-Ländern können in Deutschland ab einem Betrag von 70 Euro vollstreckt werden. Aus Österreich sogar schon ab 25 Euro. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Keine Ermittlungen mehr gegen Fynn Kliemann! Das Verfahren wird eingestellt – wenn er eine Geldbuße zahlt. Fridays For Future hat zum weltweiten Klimaprotest aufgerufen! In Deutschland machen auch die Öffis mit. New Music Friday: j-hope und J. Cole haben einen gemeinsamen Song plus Musikvideo veröffentlicht. The Mandalorian is back! Auf Disney+ ist seit Mittwoch die erste Folge der 3. Staffel draußen und sie lohnt sich. Und: Der Vater des Hanau-Attentäters ist jetzt in Haft. Hier findet ihr die Spezialfolge “190220 x FOMO – 3 Jahre nach Hanau” und hier den Doku-Podcast “190220 – Ein Jahr nach Hanau”. Dena Zarrin hat sich am Freitag, den 03. März durchs Internet gewühlt und alle wichtigen News für euch dabei. Wie schaut ihr Serien? Einzelne Folgen, oder warten, bis alle da sind und durchbingen? Schreibts uns an: fomo@spotify.com. Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Wer das Baurecht missachtet, muss damit rechnen, dass er eine saftige Geldbuße bekommt. Das gilt sowohl für Fahrlässigkeit als auch für Vorsatz! Bis zu 500.000 € Geldbuße können verhängt werden, je nachdem, welchen Verstoß der Bauherr oder ein anderer am Bau Beteiligter begangen haben.
Wer das Baurecht missachtet, muss damit rechnen, dass er eine saftige Geldbuße bekommt. Das gilt sowohl für Fahrlässigkeit als auch für Vorsatz! Bis zu 500.000 € Geldbuße können verhängt werden, je nachdem, welchen Verstoß der Bauherr oder ein anderer am Bau Beteiligter begangen haben.
Wer das Baurecht missachtet, muss damit rechnen, dass er eine saftige Geldbuße bekommt. Das gilt sowohl für Fahrlässigkeit als auch für Vorsatz! Bis zu 500.000 € Geldbuße können verhängt werden, je nachdem, welchen Verstoß der Bauherr oder ein anderer am Bau Beteiligter begangen haben.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich mit Urteil vom 11.11.2021, 1 K 17/21 mit der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten (m/w/d) im Lichte einer befristeten Anstellung befasst. Der EuGH behandelt in seinem Urteil vom 22.06.2022 (C-534/20) den Kündigungsschutz nach nationalem Recht und seine Unionsrechtskonformität. Beide Entscheidungen würdigen die Stellung des Datenschutzbeauftragten (m/w/d) im Lichte seiner Unabhängigkeit nach der DSGVO. Wenngleich der Ansatz derselbe sein mag, ist das Ergebnis der Auslegung vielleicht doch widersprüchlich. Zuletzt hat sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Pressemitteilung vom 20.09.2022) im Rahmen einer Geldbuße mit der Stellung des Datenschutzbeauftragten (m/w/d) im Lichte einer Interessenkollision befasst. Die Entscheidungen aus der verwaltungs-, arbeits- und sanktionsrechtlichen Praxis formen vier Jahre nach Anwendungsbeginn sukzessiv die Stellung des Datenschutzbeauftragten (m/w/d) aus. Die perfekte Online-Ausstattung im Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) für Sie im Beratermodul Datenschutzrecht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis! ottosc.hm/dsgvo
Vermutlich ist diese Nachricht hier (sie fiel mitten in die Ferienzeit) vielen durchgerutscht: Ende Juli brummte die niedersächsische Datenschutzbehörde der Hannoverschen Volksbank eine Geldbuße von 900.000 Euro auf. Weil das Institut Kundendaten ausgewertet und Schufa-Daten genutzt hatte, um die Werbeansprache der Kundinnen und Kunden zu verbessern: Wen erreicht man (nur) per Brief – wen auch via E-Mail? Erst so langsam wird deutlich, was da eigentlich passiert zu sein scheint: Bei den 900.000 Euro handelt es sich um das höchste jemals gegen eine Bank hierzulande verhängte Bußgeld wegen eines Datenschutz-Verstoßes Einiges deutet darauf hin, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Denn: Nach Informationen von Finanz-Szene sollen die Landesdatenschutzbehörden untereinander im Austausch sein, um genau solchen Verstößen wie in Hannover ein Ende zu setzen Im Kern geht es um die Frage, ob der Kunde aktiv der Datennutzung zustimmen muss – und der Hinweis auf das simple Widerspruchsrecht eben nicht ausreicht – eine Parallele zum berühmt-berüchtigten BGH-Gebührenurteil. Wie also weiter von hier? Kommt sie noch, die große Daten-Offensive der Banken und Fintechs, von denen noch vor Jahren allenthalben die Rede war (Spoiler: Nein, die läuft längst, wenn auch im Hintergrund)? Drohen nun auch anderen Akteuren heftige Bußgelder? Und wie steht eigentlich der Regulierer zum Thema Datenschutz bei Banken und Fintechs? All das klären wir in unserem heutigen Partner-Podcast mit Andreas Walter, Leiter der Praxisgruppe Banking & Finance bei Schalast Law | Tax === Fragen und Feedback zum Podcast: redaktion@finanz-szene.de oder (auch anonym) über Threema: TKUYV5Z6 Redaktion und Host: Christian Kirchner/Finanz-Szene.de Coverdesign: Elida Atelier, Hamburg Postproduction: Podstars Hamburg Musik: Liturgy of the street / Shane Ivers - www.silvermansound.com
Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz Lieferkettengesetz – für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland in Kraft. Dieses Gesetz soll Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch die Anordnung von Sorgfaltspflichten für die Unternehmen verhindern. Das Besondere der Regelung ist, dass auch das Handeln der Vertragspartner und weiterer mittelbarer Zulieferer erfasst wird. Die Verantwortung deutscher Unternehmer endet dann nicht mehr am eigenen Werktor. Eine Kernpflicht des Lieferkettengesetzes besteht in der sorgfältigen Risikoanalyse. Hierbei sollen Risiken erstens erkannt, zweitens bewertet und zuletzt dokumentiert werden. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Landschaft birgt die Umsetzung der Risikoanalyse in der Praxis stellenweise erhebliche Schwierigkeiten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Pflichten ist empfehlenswert, denn bei Missachtung können empfindliche Geldbußen drohen. Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge einen Überblick, welche Unternehmen von dem neuen Gesetz betroffen sind, welche Risiken drohen können und welche Handlungsoptionen bestehen.
Die Deutsche Bank und weitere Geldinstitute stehen in den USA vor einer umfangreichen Strafzahlung. Mitarbeiter sollen geschäftliche Kommunikation über Messenger wie WhatsApp betrieben haben, was den Compliance-Vorschriften widerspricht. Bis zu 200 Millionen US-Dollar könnte die Geldbuße pro Bank betragen.
Die Deutsche Bank und weitere Geldinstitute stehen in den USA vor einer umfangreichen Strafzahlung. Mitarbeiter sollen geschäftliche Kommunikation über Messenger wie WhatsApp betrieben haben, was den Compliance-Vorschriften widerspricht. Bis zu 200 Millionen US-Dollar könnte die Geldbuße pro Bank betragen.
Siege für HSV und Paderborn - Regensburg bleibt Tabellenführer, Wirbel um Polizei-Maßnahme in Wolfsburg - Werder Bremen sieht "Wettbewerbsnachteil", Paciencia verlässt Eintracht Frankfurt und wechselt nach Spanien, Geldbuße und Teil-Aussperrung: UEFA bestraft Fenerbahce nach "Putin"-Rufen
Zum 1. August 2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union in Kraft getreten. Zu den zentralen Elementen der Neuregelung gehören höchst praxisrelevante Änderungen im Nachweisgesetz, darunter eine Erweiterung des Katalogs der niederzulegenden Mindestinhalte von Arbeitsverträgen. Mit der Neuregelung können Verstöße gegen einzelne Vorschriften des Nachweisgesetzes erstmalig als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu EUR 2000,- pro Fall geahndet werden. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die arbeitgeberseitige Verpflichtung, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen. Eine elektronische Form – beispielsweise in Form der digitalen Personalakte – ist nicht ausreichend. Dr. Christian Rosinus bespricht mit Alexander Möller, an welchen Stellen Handlungsbedarf für ArbeitgeberInnen besteht und wie sich Unternehmen aus Complianceperspektive sinnvoll aufstellen können. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Alexander Möller ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei SKW Schwarz am Standort Frankfurt am Main, wo er den Fachbereich Arbeitsrecht leitet. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen zu allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen. Alexander Möller ist erreichbar unter a.moeller@skwschwarz.de oder telefonisch unter +49 69 6300 0135. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Buße gehört zu den Grundlagen des christlichen Glaubens. Das Verständnis was Buße bedeutet, schwindet allerdings immer mehr. So wurde der Buß- und Bettag weitestgehend als Feiertag abgeschafft. Das Wort "Buße" wird im eigentlichen Sinn nur noch selten gebraucht und fristet ein Nischendasein als Begriff für eine Geldbuße oder für Bußübungen.
Am 25. Mai 2022 jährte sich die Wirksamkeit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum vierten Mal. Erhebungen zufolge haben die Datenschutzbehörden aller EU-Mitgliedsstaaten in den vier Jahren insgesamt bereits mehr als 1,6 Milliarden Euro an Bußgeldern verhängt. Allerdings verteilt sich die Summe sehr ungleich, weil es bislang keine einheitliche Bemessungsgrundlage für Datenschutzverstöße gibt. Dies soll sich nun ändern: Am 12 Mai hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) als gemeinsames Abstimmungsgremium der EU-Datenschutzbehörden ein Bußgeld-Berechnungsschema für DSGVO-Verstöße beschlossen, das die zuständigen Aufsichtsbehörden Schritt für Schritt durcharbeiten sollen. Ersten Einschätzungen zufolge wird es vor allem für große und umsatzstarke Unternehmen zu erheblichen Risiken führen. In Mitgliedstaaten, die bislang eher niedrige Geldbußen verhängt haben, sind strengere Sanktionen künftig sehr wahrscheinlich. Joerg und Holger erläutern das neue Modell. Zur Seite steht ihnen Rechtsanwalt Tim Wybitul, der bereits in Episode 21 zu Gast war. Tim vertritt teils sehr umsatzstarke Mandanten in Datenschutzstreitigkeiten vor Gericht und mit Behörden, bei internen Untersuchungen und in anderen datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen. Er erklärt im Podcast beispielsweise die Unterschiede zwischen behördlichen Anordnungen und Bußgeldverfahren, die vor verschiedenen Gerichten ausgefochten werden und ordnet das EDSA-Berechnungsmodell ein. In einem zweiten Teil geht es im Podcast um das verwandte Thema der Schadensersatzforderungen aus DSGVO-Verstößen. Tim erläutert die aktuelle Rechtsprechung in einigen Verfahren. Seiner Beobachtung zufolge ergibt sich eine klare Tendenz. Massenhafte Schadensersatzforderungen entwickeln sich zu einem lukrativen Geschäftsmodell, weil die Gerichte zunehmend immaterierelle Schäden bejahen, etwa beim Einsatz von Google Fonts auf einer Webseite ohne Einwilligung der Besucher: "Schadensersatzforderungen dürften sich langfristig zu einem noch höheren finanziellen Risiko für Unternehmen entwickeln als Bußgelder."
Es ist ein Monat her, seit dem wir den 1. Teil "Post vom Gesundheitsamt" veröffentlicht haben. Seit dem ist viel passiert. Die Gesundheitsämter haben den Mitarbeitern und Arbeitnehmern Schreiben zugestellt, in denen sie mit Geldbußen von über 2.500 € oder sogar mit dem Betretungsverbot gedroht haben, wenn die Mitarbeiter keinen Impfnachweis vorlegen. Vielen Betroffenen stellt sich die Frage, wie sie darauf reagieren sollen. Was ist zu beachten? Muss ich einen Widerspruch einlegen? Was passiert in der Zwischenzeit? Muss ich klagen? Wie wirken sich die Schreiben des Gesundheitsamtes auf das Arbeitsverhältnis aus? Darum geht es in dieser Folge. Rechtsanwalt Jan Steinmetz und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf diskutieren über die Auswirkungen der partiellen Impfplicht. Wir berichten über Vergleichsfälle, erste Urteile und geben praktische Hinweise, worauf Du/Sie achten solltest. --------------------------------------- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner, Speaker und halte Keynotes. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sandro-wulf/message
Außerdem: 1200 Euro Spende für VIPEER Verein in Darmstadt und: Steinkäutze in Lorsch wieder heimisch
Systematische Haftstrafen wurden erst Anfang des 19. Jahrhunderts eingeführt. Vorher gab es vor allem Leibes- und Todesstrafe, Verbannung und Geldbußen. Im 16. Jahrhundert entstanden die ersten Vorläufer von Gefängnissen im modernen Sinn. Sie waren zunächst Einrichtungen der Armenpflege und verpflichteten zur Arbeit. (BR 2015)
Die Risikoanalyse von Geschäftspartnern ist aus der Compliance-Praxis nicht mehr wegzudenken. Im internationalen Geschäftsverkehr hat sich das „Business Partner Screening“ längst als Mittel der Korruptionsbekämpfung etabliert. Umsicht und Vorsorge in Bezug auf Geschäftspartner schützen dabei aber auch das eigene Unternehmen. Denn besonders in Korruptionsfällen sind die Imageschäden enorm und oft für lange Zeit nicht mehr zu reparieren. Stellen Behörden Mängel im Compliance-Management-System fest, können zudem hohe Geldbußen drohen. Dr. Christian Rosinus erklärt, weshalb die eigenen Geschäftsbeziehungen auf ihre Integrität überprüft werden sollten, und gibt einen Einblick darin, wie eine solche Analyse aussehen kann.
Die irische Datenschutzbehörde will Facebook für Verstöße mit einer Geldbuße bestrafen. Diese sei aber zu niedrig, zumal die EU ihr Recht endlich strukturell durchsetzen müsse, fordert der Aktivist Max Schrems. Für den durchschnittlichen Nutzer seien die Vorgaben längst zu komplex, um sie zu verstehen. Text: Annika Schneider/Max Schrems im Gespräch mit Brigitte Baetz www.deutschlandfunk.de, @mediasres Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Heute: Corona-Inzidenzwert sinkt jetzt wieder… Minister Olaf Lies begutachtet Bauvorschritt an der Otterndorfer Schleuse… Widerstand gegen Hähnchenmastanlage in Ihlienworth… Land stellt Geld für Passierbarkeit des Duhner Lochs zur Verfügung… Verfahren gegen Wattwagenfahrer gegen Zahlung einer Geldbuße und Schmerzensgeld eingestellt. Herausgeber: Cuxhaven-Niederelbe Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. Redaktionelle Leitung: Ulrich Rohde / Christoph Käfer. Sprecher: Dieter Büge. Produktion: Rocket Audio Production Inh. Dieter Büge. Hörzeit: 7:35 Minuten.
Brauchen wir eine Geldstrafe für "Impfschwänzer"? Und "Gesinnungstests" für Journalisten? Bringen mehr staatliche Kompetenzen mehr Cybersicherheit? Was wird aus Afghanistan nach dem Truppenabzug? Wer soll für Klimaschäden zahlen? Unsere Themen heute. Moderation: Jana Münkel www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9 - Der Tag mit ... Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Thema heute: Hundehaltung: Wer Vorschriften missachtet, riskiert Versicherungsschutz Gerade in Coronazeiten, in denen wir noch immer sehr eingeschränkt sind, was den Besuch von Lokalen oder Freizeitstätten angeht, werden Spaziergänge oft als Ersatz genutzt. Diese finden häufig im Wald statt und sehr oft trifft man dort auf freilaufende Hunde, deren Besitzer ebenfalls spazieren gehen. Gerade NICHT-Hundebesitzer wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen. Umso wichtiger ist es, dass die Hundehalter vernünftig sind! Hundefans sollten sich zudem über die an ihrem Wohnort geltenden Gesetze und Verordnungen für die Vierbeiner informieren. Ob Hunde-Führerschein, Leinenpflicht oder Maulkorbzwang: Denn wer sie ignoriert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Versicherungsschutz in der Hunde-Haftpflicht. In Niedersachsen ist ein "Hundeführerschein" bereits seit Jahren für alle Hundehalter verpflichtend, jetzt zieht Baden-Württemberg nach. Wer sich einen Hund anschafft, muss künftig einen Sachkundenachweis erbringen. Das gilt für alle Rassen, egal ob kleiner Pinscher oder riesiger Hütehund. "Viele Menschen fürchten sich vor großen Hunden wie Doggen. Tatsächlich können auch kleine und vermeintlich gutmütige Hunde aggressiv reagieren und einen Schaden verursachen, wenn sie falsch gehalten werden oder in Stress geraten. Das belegen auch unsere Schadenakten", sagte Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung, zum "Tag des Hundes" am 13. Juni. Wenn der Hundeführerschein vorgeschrieben ist, müssen die Halter in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen, dass sie sich mit dem Sozialverhalten der Hunde auseinandergesetzt haben und in der Lage sind, ihr Tier im Griff zu behalten. "Wer die Prüfung erfolgreich absolviert hat, ist auch im Schadenfall auf der sicheren Seite. Dann zahlt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wenn beispielweise ein Hund auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht." Auch wenn ein Hund einen Artgenossen oder gar einen Menschen angreift, springt diese Versicherung ein, sagt man bei der R+V Versicherung. Hundehaltern, die sich vor verbindlichen Prüfungen drücken, drohen Geldbußen bis 10.000 Euro. Außerdem ist dann der Versicherungsschutz gefährdet. "Versicherungsnehmer sind verpflichtet, alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Tun sie das nicht, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistungen zumindest kürzen", erklärt Barthelmann. Das gilt auch, wenn Hundebesitzer regionale Bestimmungen wie beispielsweise eine Maulkorbpflicht in Bussen und Bahnen missachten. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In dieser Folge des Criminal Compliance Podcasts bespricht Dr. Christian Rosinus die kürzlich ergangene Entscheidung des Landgerichts Berlin zum Bußgeldverfahren bei DSGVO-Verstößen (Az. (526 OWi LG) 212 Js-OWi 1/20 (1/20)). Mit Beschluss vom 18. Februar 2021 hat das LG Berlin ein Bußgeldverfahren in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro eingestellt und der unmittelbaren Verbandshaftung im Datenschutzrecht eine Absage erteilt. Zur Begründung führte das LG Berlin aus, dass § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), der die Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen regelt, auch im Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht zu beachten sei. Der Erlass eines Bußgeldbescheides gegen eine juristische Person komme demnach nur in Betracht, wenn sich individuelles Verschulden von Organen oder Vertretern nachweisen lasse. Die Entscheidung des LG Berlin steht im Widerspruch zum Urteil des LG Bonn (Az. 29 OWi 1/20), das wir in Folge 23 des Podcasts besprochen haben. In seinem Urteil vom 11. November 2020 hat das Landgericht Bonn die Anwendbarkeit von § 30 OWiG abgelehnt und sich für eine unmittelbare Verbandshaftung nach Vorbild des europäischen Kartellrechts ausgesprochen. Die Entscheidung des LG Bonn vom 11. November 2020 finden Sie unter https://openjur.de/u/2310641.html. Die Entscheidung des LG Berlin vom 18. Februar 2021 finden Sie unter https://openjur.de/u/2331402.html. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Es wird teuer für den Computerspieleentwickler Valve und weitere Verleger von Videospielen: Die Unternehmen verstießen nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission am 21. Januar 2021 gegen EU-Kartellrecht und erhalten daher Geldbußen in Höhe von insgesamt 7,8 Millionen Euro. Der Grund: Die Spieleentwickler hätten verhindert, dass die von ihnen vertriebenen Videospiele in anderen EU-Ländern aktiviert werden können. Alle Infos im heutigen Video. Kapitel: 00:00 Intro 01:03 Valve und Co. verhinderten Spielenutzung bei Kauf im Ausland 01:57 Was ist Geoblocking? 03:29 Aktivierungscodes für Spiele mit Länderbeschränkungen 05:15 Vereinbarkeit mit dem EU-Recht?
In der letzten Folge vom Sonntag stand in der Überschrift ein Fragezeichen, wo heute das Ausrufezeichen gesetzt ist. Vor weniger als 3 Stunden wurde verkündet, dass es für den Arbeitgeber eine Pflicht gibt, den Mitarbeitern Homeoffice anzubieten und zu gewähren. Mit dieser Folge stelle ich nicht nur die aktuelle Verpflichtung des Arbeitgeber und Unternehmens dar. Ich gebe dir praktische Handlungsempfehlungen. Wenn du dich an diesen orientierst, vermeidest du Geldbußen und weitere Strafen. Sandro Wulf ist Inhaber der Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Er beantwortet Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Er erklärt grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Er war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte ist er wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Er ist Vortragsredner, Speaker und hält Keynotes. Hier erfährst Du mehr über Sandro: www.kanzlei-wulf.de https://www.facebook.com/ @einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Er diskutiert in einem weiteren Podcast unternehmerische Fragen und unterstützt bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und somit im Unternehmen. Dazu mehr unter: https://anchor.fm/pni Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sandro-wulf/message
Silvester zu Corona Zeiten - heute gibts unsere Tipps, wie ihr am besten Silvester feierst, ohne dicke Geldbußen zu kassieren! Enjoy!
Auch schon von einhundert Jahren präsentierten sich die Hohenzollern sehr findig und wenig schamhaft, wenn es darum ging, ihr Familieneigentum zu bewahren – oder das, was sie dafür hielten. Nicht nur sollte es ihnen durch das 1926 geschaffene "Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses" gelingen, einen erheblichen Teil der alten preußischen Schlösser und Gärten in ihren Privatbesitz zu überführen. Weitere, mobilere Werte hatten sie zuvor bereits durch Kapitalverschiebungen ins Ausland zu sichern versucht, bei denen ihnen u.a. das Bankhaus Grußer zur Hand ging. Diesen Vorgängen – für die das Familienmitglied Prinz Eitel Friedrich später übrigens zu der ‘stolzen‘ Geldbuße von 5000 Mark verurteilt wurde – widmet sich eine „Neue Hohenzollern-Ballade“, die im Vorwärts vom 1. Dezember 1920 unter dem Autorenpseudonym ‘Eulenspiegel‘ erschien. Für uns rezitiert sie Frank Riede.
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Montag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Hongkonger Demokratie-Aktivisten müssen in Haft In Hongkong hat der Prozess gegen drei prominente Demokratie-Aktivisten wegen des Aufrufs und der Teilnahme an unerlaubten Protesten begonnen. Joshua Wong, Ivan Lam und Agnes Chow plädierten zum Prozessauftakt auf schuldig. Es sei jetzt nicht die Zeit, vor Peking zu kuschen und aufzugeben, hatte Wong kurz vor Prozessbeginn gesagt. Er rechne mit seiner sofortigen Inhaftierung. Tatsächlich verfügte das Gericht, dass alle drei Angeklagten für die Dauer des Prozesses in Haft müssten. Den Beschuldigten droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Trump-Team trennt sich von umstrittener Anwältin Wenige Tage nach einer aufsehenerregenden Pressekonferenz zu angeblichem Wahlbetrug hat US-Präsident Donald Trump die Zusammenarbeit mit der Anwältin Sidney Powell beendet. Powell hatte von einem Betrug bei der Präsidentschaftswahl am 3. November gesprochen. Die Anwältin behauptete, Trump habe seinen Herausforderer Joe Biden in Wirklichkeit geschlagen. Kuba, Venezuela und andere "kommunistische" Staaten hätten die Wahl mit Hackerangriffen zugunsten von Biden manipuliert. Früherer Präsident Sarkozy in Frankreich vor Gericht Der frühere französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy muss sich von diesem Montag an vor einem Pariser Strafgericht verantworten. Dem 65-Jährigen werden Bestechung und illegale Einflussnahme auf die Justiz vorgeworfen. Er soll im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren versucht haben, über einen Staatsanwalt an Informationen zu kommen. Verantworten muss sich auch der Anwalt Sarkozys. Es drohen zehn Jahre Haft und eine Geldbuße in Millionenhöhe. Corona-Massentest in Südtirol: Fast 3200 Infizierte gefunden Ein dreitägiger Corona-Massentest in der norditalienischen Provinz Südtirol hat große Resonanz gefunden und mehr als 3000 Infektionen ans Licht gebracht. In der kleinen Alpen-Provinz ließen mehr als 343.000 Bürger und Bürgerinnen einen Abstrich machen. Die Landesregierung will so die zweite Corona-Welle schneller brechen: Virusträger, die nichts von ihrer Infektion ahnen, sollen entdeckt werden. Sie gelten als gefährliche Ansteckungsquelle. Guatemalteken gehen gegen Regierung auf die Straße Den zweiten Tag in Folge sind in Guatemala Menschen gegen den Haushaltsplan der Regierung für das kommende Jahr auf die Straße gegangen. Hunderte Demonstranten protestierten am Sonntag vor dem Kongress im Zentrum von Guatemala-Stadt gegen das im Eilverfahren verabschiedete Budget für 2021 und die Regierung von Präsident Alejandro Giammattei. Im Gegensatz zum Vortag blieb es zunächst friedlich. Am Samstag hatten Demonstranten Teile des Kongressgebäudes in Brand gesteckt. Wieder Massengrab in Mexiko entdeckt Im Westen Mexikos haben Ermittler mehr als 100 Leichen in einem Massengrab entdeckt. In der Ortschaft El Salto im Bundesstaat Jalisco seien die Überreste von 113 Menschen entdeckt worden, sagte der örtliche Generalstaatsanwalt. In Mexiko gelten 60.000 Menschen als vermisst. Viele dürften von Verbrechersyndikaten verschleppt und getötet worden sein. Vergangenes Jahr wurden in Mexiko über 35.000 Menschen getötet. Ein großer Teil der Gewalt geht auf das Konto von Banden, die in Drogenhandel, Entführungen und Erpressung verwickelt sind. Die meisten Taten werden nie aufgeklärt.
Wer sich nicht an die Corona-Regeln hält, riskiert eine Geldbuße. In Sachsen zahlen Maskenverweigerer 60 Euro. 150 Euro sind es für die Teilnahme an einer unerlaubten Versammlung. Da kommt einiges Geld zusammen.
Unsere Ausbildung www.mein-makler.com/ausbildung Es ist schon seit vielen Jahren Pflicht die Energieausweisdaten in Immobilienanzeigen richtig zu veröffentlichen. Trotz der bekannten Vorgaben machen viele Immobilienmakler dort immer noch Fehler. Wie du das verhindern kannst erfährst du in dieser Folge.
"Otto der Film": Das Feuilleton hat sich ja in den letzten Tagen ausgiebig mit dem Vorwurf des Rassismus gegen den 35 Jahre alten Film "Otto der Film" befasst. Otto Waalkes in seiner Immer-Rolle als Blödel-Barde reiht hier viele Kalauer und Sketche aneinander; an einer Stelle fällt mehrfach das N-Wort, als Otto einen des Wegs kommenden GI in einen kleinen gemeinsamen Trickbetrug verwickelt, in dessen Verlauf der schwarze GI an eine weiße ältere Dame angeblich als Sklave verkauft wird, anschließend kassieren die beiden dann eine Geldbuße bei ihr ab. Das Berliner Stadtmagazin Tipp berichtete von "größtem Unbehagen" beim Wiedersehen dieser Szene und ein Sprecher der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland sprach von diskriminierendem Humor. Und wir fragen jetzt einen, der am Drehbuch mitgeschrieben hat - den Schriftsteller, Titanic Autor und Drehbuchautor diverser Otto-Filme, Bernd Eilert. Unsere weitere Themen: Jenseits des Playboy-Lebens: Gunter Sachs als Fotograf im Münchner Künstlerhaus / Neu im Kino - "Schwarze Milch": Zwei Schwestern zwischen Deutschland und der Mongolei und Ganghofer und seine Erben: Zur Lage des aktuellen Heimatsfilms Gespräch mit Filmerin Lisa Miller
Thema heute: Teure Zeiten für Autofahrer Foto: Tim Hufnagl/ Rechtsanwälte WILDE BEUGER SOLMECKE Am 28. April 2020 ist die Änderung der StVO-Novelle in Kraft getreten. Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Autofahrer müssen sich nach Informationen von Christian Solmecke von der Kölner Rechtsanwälte WILDE BEUGER SOLMECKE darauf einstellen, dass es künftig bei Verstößen teils erheblich teurer wird als bislang. Die novellierte Straßenverkehrsordnung geht künftig u.a. härter gegen Rettungsgassen-Rüpel vor, außerdem werden die Strafen für Parken auf Geh- und Radweg sowie in zweiter Reihe spürbar erhöht und auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird deutlich früher als bisher ein Fahrverbot verhängt. Christian SolmeckeFoto: Tim Hufnagl/ Rechtsanwälte WILDE BEUGER SOLMECKE Diese Bußgelderhöhungen kommen auf Sie zu Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen werden allgemeine Halt- und Parkverstöße nun mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet. Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden von 35 auf 55 Euro angehoben. Neu eingeführt wird ein Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge, sowie die Geldbuße für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge. Beides kostet ebenfalls 55 Euro. Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich einer scharfen Kurve und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten wird angehoben. Klar geregelt ist auch, dass das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse nun genauso verfolgt und geahndet werden kann, wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Hier drohen Bußgelder bis zu 320 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Ebenfalls neu ist auch ein Fahrverbot für das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Zudem werden laut Rechtsanwälte WILDE BEUGER SOLMECKE zahlreiche Geldbußen angehoben. So werden schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als es bislang der Fall war ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts jetzt bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts von 26 km/h. Die Geldbußen bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden verdoppelt. Daneben wird auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Heute decken wir die kleinen alltäglichen Sünden bei der Teilnahme am Straßenverkehr auf: Als Fußgänger mal fix bei rot über die Straße? 5 € Geldbuße! Mit dem Fahrrad bei rot über die Straße? Hier fallen schon 60 € und ein Punkt in Flensburg an! Diese Punkte kannst du bereits ab 12 Jahren bekommen. Auch die Fahrzeugpapiere oder den Führerschein haben wir vermutlich alle schonmal vergessen. Ob und wie dies geahndet wird, erfährst du natürlich auch in unserer neuesten Folge! Als Sahnehäubchen erläutern wir dir zudem den Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit. Du wirst also wieder mit ganz viel neuem Wissen aus dieser Folge gehen. Viel Spaß! Deine Julia und Laura
Ceconomy will drohende Geldbuße akzeptieren. Fressnapfs Eigenmarken überspringen die Milliarden-Hürde. Oetker zieht bei Durstexpress das Tempo an.
Verstöße gegen den Verbraucherschutz werden deutlich teurer Dell zeigt Konzeptstudien mit zwei Displays oder Faltbildschirm Mini-Atomkraftwerke gegen den Klimawandel Sonos verklagt Google wegen Patentverletzung In der EU sind schärfere Regeln zum Verbraucherschutz in Kraft getreten. Der Höchstbetrag der Geldbußen für einschlägige schwere oder weitverbreitete Verstöße kann dann "mit mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes" des Unternehmers in dem betreffenden EU-Land oder in mehreren Mitgliedsstaaten festgesetzt werden. Beim Kauf einer Ware auf einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher zudem bald klarer darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben. Firmen sollen auch erläutern, ob sie die Echtheit von Produktbewertungen überprüfen. Dell stellt auf der CES zwei Konzeptstudien für künftige Mobilgeräte mit Windows aus. Das Concept Duet hat zwei über 360-Grad-Scharniere verbundene Hälften mit je einem 13,4-Zoll-Bildschirm, während das Concept Ori ein faltbares OLED-Display mit etwa 13 Zoll Diagonale verwendet. Das Duet erinnert damit an Microsofts Surface Neo mit größerem Bildschirm und das Ori an Lenovos ThinkPad X1 Fold. Anders als Lenovo und Microsoft betont Dell allerdings, dass es sich bei beiden Geräten um Konzeptstudien handelt und nicht um fertige Produkte. Innovationen in der Atomkraft haben mittlerweile Seltenheitswert – zumindest solche, die sich realistisch umsetzen lassen. In Kanada haben sich jetzt die drei Bundesstaaten New Brunswick, Ontario und Saskatchewan zusammengeschlossen, um in die Entwicklung sogenannter Small Modular Reactors zu investieren, berichtet Technology Review. Ein SMR erzeugt pro Reaktor weniger als 300 Megawatt und könnte für Spezialanwendungen gar auf unter 30 Megawatt heruntergeregelt sein. Teile der Anlagen lassen sich unter der Erde montieren, was sie sicherer gegen Naturkatastrophen machen soll. Sonos verklagt Google wegen der Verletzung von fünf US-Patenten. Bei dem Streit geht es um Verfahren zur drahtlosen Anbindung und Steuerung von Lautsprechern, wie sie Google bei Geräten der Serien Chromecast Audio, Home, Nest und Pixel einsetzen soll. Eine bezifferte Geldforderung enthält die Klage noch nicht. Alle Neuigkeiten der CES und weitere aktuelle Nachrichten finden Sie ausführlich auf heise.de
Thema heute: Die Mär vom Mundraub: Obstklau ist Diebstahl Es gibt eine ganze Reihe von Situationen, in denen Bürger glauben, bestimmte Dinge seien nicht verboten und könnten deshalb nicht bestraft werden. Dazu gehört auch die nicht auszurottende Legende vom Mundraub! Im Sommer locken am Wegesrand viele süße Früchte. Doch wer sich ungefragt an privaten Obstbäumen bedient, begeht Diebstahl - egal ob er nur eine Frucht pflückt oder einen ganzen Eimer voll. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Auf vielen öffentlichen Flächen ist das Mitnehmen hingegen erlaubt. Besitzer kann Strafantrag stellen Früher galt es als Mundraub, wenn jemand Obst von fremden Grundstücken mitgenommen hat. Heute wird es als "normaler" Diebstahl eingeordnet. "Bei Diebstahl ist es unerheblich, was aus dem privaten Besitz entwendet wurde", erläutert man bei der R+V Versicherung. Sofern keine größeren Mengen Obst mitgenommen werden, handelt es sich in der Regel um einen sogenannten Diebstahl geringwertiger Sachen. "Der Besitzer des Grundstücks kann in diesem Fall einen Strafantrag stellen. Der Dieb muss dann mit einer Strafe rechnen, normalerweise mit einer Geldbuße." Zudem muss er dem Besitzer den entstandenen Schaden ersetzen. Überwindet der Obstdieb bei seiner Tat einen Zaun, kann der Grundstücksbesitzer ihn zusätzlich wegen Hausfriedensbruchs anzeigen. Das heißt aber nicht, dass ein mit Obst und Gemüse bepflanztes Privatgrundstück besonders gekennzeichnet sein muss. "Auch ohne Zäune und Verbotsschilder darf auf dem Privatgrundstück nicht geerntet werden", sagen R+V-Experten. Auf öffentlichen Flächen ist Pflücken oft erlaubt Anders ist die Situation unter Umständen auf öffentlichen Grünflächen oder in Parks. Ob Äpfel, Nüsse oder andere Früchte: Was hier wächst, dürfen Verbraucher meist mitnehmen, jedoch nur in geringen Mengen und für den persönlichen Bedarf. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich beim zuständigen Grünflächenamt oder bei der Gemeinde erkundigen. Wildwachsende Früchte wie Beeren, aber auch Pilze und Kräuter dürfen für den Eigenbedarf gepflückt werden - sofern sie an öffentlichen Stellen zu finden sind und das Betreten der Fläche erlaubt ist. Interessant sind auch folgende Tipps des R+V-Infocenters: Fallobst, das von dem Baum auf ein anderes Grundstück gefallen ist, darf der dortige Eigentümer sammeln. Soweit das Obst jedoch noch an Zweigen hängt, die lediglich über die Grundstücksgrenze auf ihr Grundstück reichen, gehört das Obst dem Nachbarn, auf dessen Grund der Baum steht. Steht ein Obstbaum oder Beerenstrauch auf einer Grundstücksgrenze, gehören die Früchte den angrenzenden Nachbarn zu gleichen Teilen Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
„kurz informiert“ mit Isabel Grünewald und das sind die Schlagzeilen: Kinder-GPS-Uhren millionenfach ausspionierbar Kassenarzt-Chef fordert E-Tretroller-Verbot wegen Verletzungsgefahr Mozilla aktiviert DNS-over-HTTPS für Firefox UND Drastische Strafe für LG nach unzureichendem Kundensupport Auf Amazon und anderen Online-Marktplätzen verkaufen allerhand dubiose Anbieter kostengünstig "Smartwatches", mit denen Eltern ein Auge auf ihre Kinder haben können. Forscher des Anti-Viren-Herstellers Avast haben nun eine knappe Million solcher Geräte im Netz geortet, die so unsicher sind, dass die Forscher empfehlen, sie wegzuwerfen, um die Kinder nicht zu gefährden. Bereits Anfang 2018 deckten c't und heise online horrende Sicherheitslücken in Kinder-Smartwatches der österreichischen Firma Vidimensio auf. Diese Geräte wiesen ebenfalls alle jene Sicherheitslücken auf, die nun von den Avast-Forschern beschrieben wurden. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fordert gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, E-Tretroller komplett zu verbieten. Nur das würde helfen, komplexe Brüche von Armen und Beinen bis hin zu Kopfverletzungen und Todesfällen zu vermeiden. Aus unfallchirurgischer Sicht seien E-Tretroller eine Katastrophe. Der Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Versicherer hielt dagegen, jetzt schon ein Verbot zu fordern sei "Quatsch". Es komme vielmehr darauf an, die Fehlentwicklungen der vergangenen Monate zu beseitigen. Nach erfolgreichen Tests will Mozilla noch im September DNS-over-HTTPS – kurz DoH – für alle Firefox-Nutzer freischalten – zunächst aber nur in den USA. Bei aktiviertem DoH verschlüsselt Firefox die DNS-Daten, was die Privatsphäre der Nutzer besser schützt. DoH schützt außerdem vor DNS-Hijacking und Spoofing, zudem lässt sich DoH-Traffic schwer zensieren. DoH birgt allerdings auch Gefahren, da es eine bewährte, stabile Infrastruktur weitgehend umkrempelt. Der australische Gerichtshof hat LG Electronics zu einer Geldbuße in Höhe von umgerechnet 99.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen Kunden abgewimmelt hatte, deren OLED-TVs Einbrenner zeigten. In der Garantieabwicklung hatte sich der Kundendienst nach Einschätzung des Gerichts nicht angemessen verhalten. Diese und weitere aktuelle Nachrichten finden Sie ausführlich auf heise.de
Sponsor: Apotheken UmschauBegrüßung Kuechenstud.io/plus Soli Scholz will 96,5 Prozent der Steuerzahler entlasten (Spiegel online) Schluss mit dem Soli-Prinzip! (Spiegel online) Wer von der Soli-Abschaffung wie stark profitiert (Süddeutsche Zeitung) Der Soli wird abgeschafft - für fast alle (Süddeutsche Zeitung) Solidaritätszuschlag (Wikipedia) Solidarpakt (Wikipedia) Klima-Bingo Kali (Twitter) Understanding Global Warming Potentials (EPA)Die Grüne Null, die schaffen wir! (Die Welt) AKKs Keller-Kommando (Spiegel online) Umweltministerin Schulze will Plastiktüten verbieten (Spiegel online)Der Selbstbetrug mit dem Bioplastik (Spiegel online) River plastic emissions to the world’s oceans (nature research) Plastiktüten sind nicht das Problem (Spiegel online) So unbeliebt war Kramp-Karrenbauer noch nie (Die Welt) Hersteller von Einwegverpackungen sollen zahlen (Süddeutsche Zeitung) Zur Kasse, bitte (Süddeutsche Zeitung) Sie hat doch völlig recht (Zeit online) "Es nützt nichts, wenn Busse nicht mehr durchkommen, weil die Busspur verstopft wird" (Süddeutsche Zeitung) Halterhaftung bei Ordnungswidrigkeiten (Deutscher Bundestag) Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) (Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz) CO2-Rechner für Auto, Flugzeug und Co. (Quarks)Plastic Pollution (Our World in Data) marx21.de Straßenbaubeitrag Wer gewinnt und wer verliert? - Anmerkungen zu Überlegungen, Straßenbaubeiträgen abzuschaffen (Dr. Ulrich Becker)Erschließungsbeitragsrecht in der kommunalen Praxis (Erich Schmidt Verlag)KR352 Straßenbaubeitrag (Update, 24.9.2014) (Küchenradio)Der Mythos vom gefräßigen Staat (Zeit online) Landflucht Deutschland im Funkloch (Der Tagesspiegel) 19 Regionen in Deutschland drohen den Anschluss zu verlieren (Handelsblatt)"Wir brauchen wieder einen aktiveren Staat" (Süddeutsche Zeitung) "Urbane Dörfer" sollen Städter locken (Tagesschau.de)Landleben für das 21. Jahrhundert (neuland21)Pressekonferenz und Studienpräsentation „Urbane Dörfer“ (neuland21)Urban Dörfer (Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung) Stellenanzeige GFF Stellenanzeige (GFF) Programmhinweis MFDB050 Leuchten (Mein Freund der Baum) Sponsor Apotheken Umschau Bildnachweise Plastic Pollution (Our World in Data) Urban Dörfer (Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung)Straße von Ciara Cesaro-Tadic Mein Freund der Baum Hausmitteilung Spenden: BankverbindungSpenden: Banking-Program mit BezahlCode-StandardSpenden: PaypalKuechenstud.io-NewsletterKuechenstud.io Shop"Lage der Nation" bei iTunes bewerten"Lage der Nation" bei Youtube"Lage der Nation" bei Facebook"Lage der Nation" bei Instagram "Lage der Nation" bei Twitter"Lage der Nation" in der Wikipedia
Themen heute: Lexus UX: Vom radikalen Designkonzept zum unverwechselbaren Crossover /// Verschneite Autoscheinwerfer: Geldbuße möglich Foto: Toyota Deutschland GmbH 1. Mit dem neuen Lexus UX steigt die japanische Premiummarke erstmals in das Segment kompakter Crossover ein. Einen ersten Hinweis darauf lieferte das UX Konzeptfahrzeug auf dem Pariser Automobilsalon 2016. Mit seiner radikalen Formensprache vereint die Studie eine coupéhafte Dachlinie mit dem muskulösen Auftritt eines robusten Geländewagens. Foto: Toyota Deutschland GmbH Das UX Konzept entstand im südfranzösischen Lexus ED2 Designstudio. „Unsere Aufgabe lautete: Kreiert ein neues Crossover-Genre – ein Fahrzeug, das ein besonderes Mobilitätserlebnis bietet und etwas völlig Neues darstellt. Wir haben dafür viele Ideen aus den unterschiedlichsten Bereichen gesammelt“, erläutert Stephan Rasmussen, ED2-Karosserie-Designer. Foto: Toyota Deutschland GmbH Bereits mit dem UX Konzept hat Lexus die immer größere Zielgruppe jüngerer, in hohem Maße digital vernetzter Stadtmenschen ins Visier genommen. „Unsere Aufmerksamkeit konzentrierte sich insbesondere darauf, den Menschen in den Mittelpunkt des Designs zu rücken“, betont Alexandre Gommier, ED2-Interieur-Designer. „Durch den Einsatz des traditionellen Engawa Architektur-Konzepts konnten wir eine kraftvolle Symbiose zwischen dem Außen- und Innendesign erreichen.“ Die Faszination, die vom UX Konzept ausgeht, hat UX Chefdesigner Tetsuo Miki und sein Team bei der Gestaltung der Serienversion des neuen Crossover-Modells beflügelt. Im Sinne der drei Lexus-Design-Prinzipien „YET Philosophie“, „Menschzentriert“ und „Wegweisend“ entwickelten sie ein besonders Design-Konzept. 2. Schnee und Matsch auf den Scheinwerfern: Das kann für Autofahrer gefährlich werden. Denn der Schmutzfilm schluckt einen Großteil des Lichts und verringert so die Sichtweite, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Zudem müssen Autofahrer mit einer Geldbuße rechnen. Untersuchungen haben gezeigt: Schon eine halbe Stunde Fahrt bei winterlichen Witterungen kann die Scheinwerfer so verschmutzen, dass die Sichtweite stark eingeschränkt ist. "Statt 50 bis 60 Meter sind es im schlimmsten Fall nur noch 35 Meter", sagt man bei der R+V Versicherung. Der Fahrer erkennt eine Gefahrensituation deutlich später und hat dadurch weniger Zeit zum Bremsen. Sind außerdem die Rücklichter verschmutzt, wird der eigene Wagen oft erst im letzten Moment gesehen. Ein Auffahrunfall ist dann schnell passiert. Autofahrer sollten deshalb die gesamte Beleuchtung vor Fahrtantritt gut säubern. "Bei längeren Fahrten empfiehlt es sich zudem, unterwegs nachzuwischen". Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Danke an die über 800 Zuschauer, die bei unserer bisher größten Lage Live in Mainz dabei waren!Brexit Draft Agreement on the withdrawal of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland from the European Union and the European Atomic Energy Community, as agreed at negotiators' level on 14 November 2018. (Entwurf für den Austrittsvertrag, EU-Kommission, pdf) Das Endspiel hat begonnen (Spiegel online) Merkel fordert "echte europäische Armee" (Süddeutsche Zeitung) Europa muss wieder begeistern (Süddeutsche Zeitung) Ein außergewöhnlich normaler Tag in Brüssel (Süddeutsche Zeitung) London meldet Einigung bei Brexit (Süddeutsche Zeitung) Merkel beschwört die Seele Europas (Süddeutsche Zeitung) Irische Grenze soll laut Brexit-Kompromiss offen bleiben (Zeit online) 585 Seiten Brexit (Zeit online) With the support of one million Guardian readers (The Guardian) Die Brexit-Verhandlungen zwischen Grossbritannien und der EU (Neue Zürcher Zeitung) Q&A: The Irish border Brexit backstop (BBC) Der Brexit in sieben Punkten (Frankfurter Allgemeine) 5G-Versteigerung Die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen droht zum „Spielball der Politik“ zu werden (Das Handelsblatt) Seehofer fordert Verschiebung von 5G-Auktion (golem.de) Hundehaufen flächendeckender als 5G in Berlin (golem.de) Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels (Bundesregierung) Zwei Schritte voraus (Süddeutsche Zeitung) Pressemitteilung: Bundesnetzagentur legt Entwurf für 5G-Frequenzauktion vor (Bundesnetzagentur) Verbände fordern Nachbesserungen bei Regeln für 5G-Vergabe (Finanzen.net) Provider werden zum Teilen ihrer Netze verpflichtet (Spiegel online) Neue Ära im Mobilfunk: Worum geht es bei der Versteigerung von 5G-Funkfrequenz? (Berliner Zeitung) Bundesnetzagentur macht es Neueinsteigern schwer (Frankfurter Allgemeine) Merkel erklärt ihren Plan für Deutschlands digitale Zukunft (T-Online) Funklochrepublik Deutschland (Spiegel online) Bundesnetzagentur legt finalen Entwurf für 5G-Frequenzauktion vor (Bundesnetzagentur) 5G-Frequenzen: Bundesnetzagentur schärft Vergabebedingungen nach (heise-online) Bundesnetzagentur stärkt Deutschland als Leitmarkt für 5G (Begleitpapiere für die 123. Sitzung des Beirats) Transparenzportal für Funkzellenabfrage Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin (Berlin.de) UN-Migrationspakt "Erstmals nimmt die Welt eine gemeinsame Haltung zu Migration ein" (Der Tagesspiegel) Was steht im UN-Migrationspakt – und was nicht? (Der Tagesspiegel) AfD Parteispenden AfD gibt weitere Großspende zu (Tagesschau.de) Wer ist der anonyme Geldgeber? (Tagesschau.de) Wann sind Parteispenden illegal? (Tagesschau.de) AfD wegen Parteispende unter Druck (Tagesschau.de) AfD drohen Geldbußen von bis zu 120.000 Euro (Frankfurter Allgemeine) "Mischung aus Dilettantismus und Oberflächlichkeit" (Zeit online) Pflegepaket verabschiedet Neues Pflege-Gesetz bringt Intensivbetten in Gefahr (Welt) Bundestag verabschiedet Pflegepaket (SWR) Diesel-Update Bundesregierung plant offenbar Massenüberwachung bei Diesel-Fahrverboten (heise online) Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (heise online) Was jetzt auf Dieselfahrer in Essen zukommt (Spiegel online) So hart treffen die Dieselfahrverbote die Autohändler (Handelsblatt) Ein umstrittener Grenzwert (Frankfurter Allgemeine) Heftige Attacke unter Bundesministern wegen Diesel-Kompromiss: "Schulze ist eine Problemmacherin" (Merkur.de) Bundesimmissionsschutzgesetz Hysterie ums Falsche (Zeit online) VW-Investitionen VW investiert 44 Milliarden Euro in Elektro-Offensive (Frankfurter Allgemeine) USA-Kurmeldung Trump’s Appointment of the Acting Attorney General Is Unconstitutional (The New York Times) Jim Acosta: White House shares apparently doctored video posted by conspiracy site InfoWars to justify suspending CNN reporters press pass (Independent) Exchange between President Trump and CNN`s Jim Acosta (YouTube) Paul Joseph Watson (Twitter) Trump warns that Florida recount could set dangerous precedent of person with most votes winning (The New Yorker) CNN`s Jim Acosta Return to the White House After Judges Ruling (The New York Times) Verabschiedung Mainzer Vorträge zum Sicherheits- und Informationsrecht (Johannes Gutenberg Universität Mainz) Mein Freund der Baum 047 "Menschsein" (kuechenstud.io) Hausmitteilung Spenden: Bankverbindung Spenden: Banking-Program mit BezahlCode-Standard Spenden: Paypal Kuechenstud.io-Newsletter Kuechenstud.io Shop "Lage der Nation" bei iTunes bewerten "Lage der Nation" bei Youtube "Lage der Nation" bei Facebook "Lage der Nation" bei Instagram "Lage der Nation" bei Twitter "Lage der Nation" in der Wikipedia
weitere Themen: Banksy reloaded, Monsanto-Urteil auf der Kippe, Stormy Daniels unterliegt, Barley geht nach Brüssel, VW und die ZPO, Razzia bei Opel, Bußgeld für Audi, Raser muss in Haft Kapitel: - 07:07 Banksy - 10:51 Monsanto-Urteil wackelt - 16:42 Stormy Daniels unterliegt - 21:04 Werbung für Abtreibung - 28:20 Barley nach Brüssel - 31:05 VW und die ZPO - 41:42 Geldbuße für Audi, Razzia bei Opel - 50:34 Raser in Haft - 56:55 Gerechtes Urteil – Grabsteine im Freizeitpark Shownotes: - Einspruch kostenlos vier Wochen lang testen: http://faz.net/einspruchtesten - Monsanto-Urteil wackelt: - http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-12/glyphosat-urteil-steht-auf-der-kippe/152943.html - http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-12/bayers-etappensieg/152923.html - Stormy Daniels unterliegt: - https://www.bbc.com/news/world-us-canada-45872530 - https://www.nytimes.com/2018/10/15/admin/stormy-daniels-lawsuit-dismissed-trump.html?emc=edit_nn_20181016&nl=morning-briefing&nlid=8057830920181016&te=1 - Urteil gegen Hänel wegen verbotener Abtreibungswerbung bestätigt: - http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-13/applaus-im-gerichtssaal/153361.html - VW und die ZPO: - https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vw-urteil-lg-heilbronn-streit-rechtskraft/ - http://www.zpoblog.de/vw-abgasskandal-lg-heilbronn-klageruecknahme-wirksamkeit/ - Manipulation bei Opel: - http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-16/opel-muss-bald-100-000-diesel-zurueckrufen/154547.html - Bußgeld für Audi: - http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-10-17/audi-muss-800-millionen-euro-strafe-zahlen/155101.html - Gotthard-Raser in Haft: - https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/Urteil-aus-der-Schweiz-Gotthard-Raser-seit-heute-im-Gefaengnis,gotthard-raser-in-haft-100.html - Grabsteine im Freizeitpark: - https://www.lto.de/recht/kurioses/k/ag-kitzingen-echte-grabsteine-freizeitpark-geisterhaus/
Am Sonntag hat „Babylon Berlin“ Free-TV-Premiere in der ARD. Die Serie nimmt uns mit in Berlin der 20er-Jahre. Unsere Erwartungen sind hoch! Ein paar Berliner Grundthemen sind damals wie heute aktuell. Eventuell fuhr damals sogar die S-Bahn pünktlicher. Die muss für ihre Minderleistung 2017 nun eine Geldbuße zahlen. Wer zu spät kommt, den bestraft der Senat. Zum Wohl!
Themen heute: Fünf Euro mehr je Tankfüllung - Große Preisunterschiede zwischen den Bundesländern /// LeasePlan Deutschland rät: Jetzt schon an den Winter denken 1. Die Preisunterschiede an den Zapfsäulen in den Bundesländern sind laut aktueller ADAC Auswertung so groß wie nie zuvor. Bei Diesel liegen zwischen dem Durchschnittspreis des günstigsten und teuersten Bundeslands mehr als zehn Cent. Wir sprechen hier vom Saarland und von Mecklenburg-Vorpommern, wobei Letzteres günstiger ist. Damit ist auch seit Langem ein Flächenland und kein Stadtstaat das günstigste Bundesland, zumindest bei Diesel. Für eine 50-Liter-Füllung zahlen Autofahrer im Saarland im Schnitt fünf Euro mehr als in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Super E10 führt das Saarland ebenfalls die Preisliste der Bundesländer an. 1,527 Euro kostet derzeit hier der Liter im Schnitt. Preise über 1,50 Euro müssen Autofahrer außerdem in Bayern (1,515 Euro) und Baden-Württemberg (1,508 Euro) hinnehmen. Fast zehn Cent billiger ist der Sprit dagegen in Berlin. Danach folgen Sachsen-Anhalt, Bremen und Hamburg. Die ermittelten Preise stellen eine Momentaufnahme dar. 2. Ich gebe zu, bei den aktuellen Temperaturen in dieser Woche denkt so gut wie niemand an Winterreifen. Aber mit dem Winter ist es wie mit Weihnachten. Der kommt schneller als man glaubt. Seit Anfang 2018 ist das Alpine-Symbol - Schneeflocke in stilisiertem Berg - neue Pflicht für alle Winterreifen. Das Autoleasing- und Fuhrparkmanagementunternehmen LeasePlan Deutschland GmbH rät allen Do-it-yourself-Reifenwechslern beim Neukauf auf das Winterreifen-Symbol zu achten und allen Autofahrern, die nicht selbst Hand anlegen, den Reifenwechseltermin frühzeitig zu vereinbaren. Denn mit dem ersten Laub auf regennassen Straßen beginnt die Hochsaison bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten. M+S Reifen ohne Schneeflockensymbol sind zwar bis zum 30. September 2024 gesetzlich als wintertauglich zulässig, allerdings nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Sollte sich herausstellen, dass neue Reifen angeschafft werden müssen, empfiehlt es sich rechtzeitig neue, für den jeweiligen Fahrzeugtyp zugelassene Reifen zu kaufen. Ein kurzfristiger Engpass bei der Beschaffung wird nicht als Entschuldigung gewertet, wenn bei winterlichen Verhältnissen Sommerreifen zum Einsatz kommen. Wer im Winter mit Sommerreifen fährt und es aufgrund der winterlichen Fahrbahnbeschaffenheit zu einem Unfall kommt, gefährdet auch seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Adressat eines Bußgeldes sei im Übrigen nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt. Hier ist eine Geldbuße von 75,00 Euro, verknüpft mit einem Punkt, fällig. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die EU-Kommission hat gerade eine 4,3 Milliarden Euro hohe Geldbuße gegen Google verhängt. Sie wirft dem Konzern vor, das Betriebssystem Android zu instrumentalisieren, um der Suchmaschine oder dem Browser Chrome unrechtmäßig Vorteile zu verschaffen. Hat sie recht? Wie wichtig ist Android, wie bedeutend sind die (kostenlosen) Angebote des Tech-Konzerns? In unserem neuen Podcast diskutieren wir über Macht im Internet, Konkurrenz, Innovation - und nicht zuletzt darüber, worin sich die europäische Sicht tendenziell von der amerikanischen unterscheidet.
Wie viele Dreiecke brauchen wir in Spanien? Wie viele Sicherheitswesten brauchen wir dort?. Gibt es eigene Spanische Automarken? Was ist das Produkt, das am meisten in Spanien exportiert wird? (Orangen?…) Sind die Geldbußen in Spanien teuer ? All dies und noch viel mehr sehen wir in diesen Kapitel und es war nämlich alles über die […]
Verteidigungskosten betreffend Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei Kapitalgesellschaften sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der VwGH hat das BFG bestätigt und die Amtsrevision als unbegründet abgewiesen: Ro 2017/15/0001 und 0002 vom 22.3.2018 (RV/5100764/2015 vom 19.09.2016)
RoB - Reiseblog ohne Bilder - Podcast über Reisende und digitale Nomaden
Die größte Sandinsel der Welt, größte Insel Queenslands und sechstgrößte Insel Australiens. Fraser Island ist ein Stück unberührte Natur. Eine halbe Million Touristen kommen jedes Jahr hierher. Damit die Insel so ursprünglich bleibt, sind allerdings einige Regeln zu beachten. So wird man zum Beispiel mit empfindlichen Geldbußen bestraft, wenn man auch nur eine Apfelkitsche auf den Boden wirft. Wer sich aber an die Regeln hält, wird eine tolle Zeit auf Fraser Island verbringen. Neben zahlreichen Sehenswürdigkeiten wie dem Lake McKenzie, dem Regenwald, dem Aussichtspunkt Indian Head und den Champagne Pools darfst du dich auf eine vielseitige Flora und Fauna freuen.50 Säugetierarten leben auf Fraser IslandUnter anderem wilde Dingos, die du keinesfalls füttern darfst. Deshalb soll man auch Essensreste nicht einfach wegwerfen. Denn eigentlich meiden Dingos Menschen, Essen lockt sie jedoch an. Und so ist es schon zu Biss-Attacken gekommen. Neben Dingos siehst du mit etwas Glück unter anderem Wallabies, Opossums, Nasenbeutler, Fledertiere und Wildpferde. Allerdings musst du nicht nur bei den Dingos vorsichtig sein. Auch Schlangen – sofern dir welche begegnen – solltest du dich nicht nähern. Die meisten Schlangenarten auf Fraser Island sind nämlich hochgiftig.Aber keine Angst – mit einer Guided Tour kann dir nichts passierenUnser Guide hat uns gleich zu Beginn genau erklärt, wie wir uns im Fall der Fälle verhalten müssen. Wir waren also vorbereitet. Uns ist aber in anderthalb Tagen auf der Insel kein gefährliches Tier begegnet. Deshalb kannst auch du dich ganz und gar auf die Sehenswürdigkeiten wie das Schiffswrack der SS Maheno, die bunten Sandsteinformationen, die Coffee Rocks, den Lake McKenzie und natürlich auf den Regenwald freuen. Übrigens gelangst du von Maryborough, Hervey Bay, Rainbow Beach und Noosa mit einer Fähre auf die Insel.In diesem Beitrag erfährst du über Fraser Island,dass es die größte Sandinsel der Welt und die einzige mit einem Regenwald ist.dass sich der 75 Mile Beach 120 Kilometer über die gesamte Ostseite der Insel erstreckt und dass es eine offizielle Straße ist.dass hier über 600 verschiedene Pflanzenarten wachsen, 50 Säugetiere leben sowie Schlangen, Schildkröten, Delfine und Salzwasserkrokodile und über 350 Vogelarten.dass die Insel seit 1922 zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört.dass die Insel von Nord nach Süd 124 Kilometer und von West nach Ost durchschnittlich 15 Kilometer misst.dass du die wilden Dingos keinesfalls füttern darfst.dass die höchste Düne der 244 Meter hohe Mount Bowarrady ist.dass du vom Indian Head aus einen Panorama-Blick über Strand und Meer hast. Von hier aus kannst du manchmal sogar Wale entdecken und James Cook hat auf dieser Landspitze im Jahr 1770 Menschen gesehen.dass du nicht im Meer schwimmen sollst, dich aber in den Champagne Pools abkühlen kannst.dass der Lake McKenzie der schönste Binnensee von Fraser Island ist und sein weißer Strand einen faszinierenden Kontrast zum blau schimmernden Wasser bildet.Was du außerdem über Fraser Island wissen solltestFraser Island kannst du das ganze Jahr hindurch besuchen. Das Klima ist immer gut und angenehm. Im Sommer und Herbst (November bis April) fällt etwas häufiger Regen. Die Insel gehört zum Great Sandy National Park. Weitere Infos kurz zusammengefasst:Fraser Island ist die einzige Sandinsel, auf der ein Regenwald wächst.Die Aborigines nannten die Insel K’Gari, was so etwas wie Paradies bedeutet.Der Küstenbereich im Norden der Westküste bis zum Sandy Cape Lighthouse ist zum Campen geeignet.Du kannst auf der Insel mehrtägige Wanderungen durch den Regenwald machen.Du solltest durch den glasklaren Eli Creek spazieren.Mache lieber eine Guided Tour, wenn du dich nicht mit 4WD auskennst. Unerfahrene Fahrer bleiben leicht im Sand stecken.ShownotesIch habe eine 2-tägige Fraser-Island-Tour gemachtÜbernachtet haben wir im Eurong Beach ResortMein Highlight war der Indian Head. Großartige Aussicht!
Sonny und Rico wollen heute mal Brandaktuell dem Motzcast zuvorkommen. Das Auto im Fokus ----------------- Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz Am 09.08.2017 wurde eine 52-jährige Geschäftsführerin aus München wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, vom Amtsgericht München zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt. ... Der zuständige Richter am Amtsgericht München beurteilte ihr Verhalten als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit. „Nach Auffassung des Gerichtes überwiegt hier im vorliegenden Fall das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung von einer potentiellen Straftat muss hierbei zurückstehen. Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden“, so das Urteil. ...
Wohnungsgeberbestätigung. Geänderte Meldepflichten bei Einzug eines Mieters ab 01.11.2016. Erhebliche Bußgelder bis 50.000 Euro drohen bei Nichtbeachtung. Praxis-Tipps.Änderungen: Keine Wohnungsgeberbestätigung (Auszugsbestätigung) mehr bei Auszug des Mieters notwendig! Eine elektronische statt einer schriftlichen Meldung ist für den Vermieter nur noch gegenüber der Meldebehörde zulässig. Folgende Meldepflichten bei Einzug eines Mieters sind seit 01.11.2015 zu beachten: Der Mieter muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde an- oder abmelden. Der Mieter benötigt jetzt für die Anmeldung wieder eine Wohnungsgeberbestätigung. ("Vermieterbescheinigung")Video ist erschienen bei Youtube unter: https://youtu.be/TSE068TAV0cProducer: https://www.vermietershop.de -Hier nochmal zum Nachlesen die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und Änderungen seit 01.11.2016: (ohne Gewähr).Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldfortG)Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften vom 11. Oktober 2016 Artikel 1 des Gesetzes tritt zum 01. November 2016 in Kraft.Abschnitt 3 Allgemeine Meldepflichten § 17 Anmeldung, Abmeldung (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs § 19 MeldFortG Mitwirkung des Wohnungsgebers(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person angemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.(2) Verweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.(3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:1.Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,2.Einzugsdatum,3.Anschrift der Wohnung sowie4.Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen.(4) Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhält der Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal, welches er der meldepflichtigen Person zur Nutzung bei der Anmeldung mitzuteilen hat. § 10 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Meldebehörde kann weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vorsehen, soweit diese dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.(5) Die Meldebehörde kann von dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch vom Wohnungsgeber Auskunft verlangen über Personen, welche bei ihm wohnen oder gewohnt haben.(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.Bußgelder: (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 12 und 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Aktuelles Mietrecht 2017. Das "neue" Bestellerprinzip im Maklerrecht. Das neue Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, kurz WoVermRG, Wohnvermittlungsgesetz ist am 01.06.2015 in Kraft getreten. Ein erster Überblick. Was sollten Vermieter, Mieter und Makler zum neuen Bestellerprinzip wissen, nachdem das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) in Kraft getreten ist. Wer sind die Gewinner und wer sind die Verlierer?Erschienen auf Youtube: http://youtu.be/aRw6mM2QD4o Hier vorab die wichtstigsten gesetzlichen Änderungen zum Bestellerprinzip:5 neue Punkte sind zu beachten: Punkt 1: Textformerfordernis für den Vermittlungsvertrag, § 2 Abs. 1 WoVermG n.F.§ 2 Abs. 1 WoVermRG n.F.(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlungoder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschlussvon Mietverträgen über Wohnräume steht demWohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seinerVermittlung oder infolge seines Nachweises einMietvertrag zustande kommt.Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform.Punkt 2: Das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WoVermG§ 2 Abs. 1a WoVermRG n.F.(1a) Der Wohnungsvermittler darf vomWohnungssuchenden für die Vermittlung oder denNachweis der Gelegenheit zum Abschluss vonMietverträgen über Wohnräume kein Entgeltfordern, sich versprechen lassen oder annehmen,es sei denn, der Wohnungsvermittler holtausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mitdem Wohnungssuchendenvom Vermieter oder von einem anderenBerechtigten den Auftrag ein, die Wohnunganzubieten (§ 6 Absatz 1).Punkt 3: Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam gemäß § 2 Abs. 5 WoVermG n.F.§ 2 Abs. 5 WoVermRG n.F.(5) Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn1. sie von den Absätzen 1 bis 4 abweicht oder2. durch sie der Wohnungssuchende verpflichtetwird, ein vom Vermieter oder einem Drittengeschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen.Punkt 4: Dem Makler / Wohnungsvermittler drohen Rückforderungsansprüche gemäß § 5 Abs. 2 WoVermG n.F. § 5 Abs. 2 WoVermRG n.F.(2) Soweit Leistungen auf Grund vonVereinbarungen erbracht worden sind, die nach § 2 Absatz 5 Nummer 2 oder § 4a unwirksam odernicht wirksam geworden sind, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.Punkt 5: Dem Makler drohen Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld gemäß § 8 Abs. 1, 2 WoVermG n.F.§ 8 Abs. 1 WoVermRG n.F.(1) Ordnungswidrig handelt, wer alsWohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 2 Absatz 1a vomWohnungssuchenden ein Entgelt fordert, sichversprechen lässt oder annimmt,1a. entgegen § 3 Abs. 1 das Entgelt nicht in einemBruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete angibt,2. entgegen § 3 Abs. 2 ein Entgelt fordert, sichversprechen lässt oder annimmt, das den dortgenannten Betrag übersteigt,3. entgegen § 6 Abs. 1 ohne Auftrag Wohnräumeanbietet oder4. entgegen § 6 Abs. 2 seinen Namen, dieBezeichnung als Wohnungsvermittler oder denMietpreis nicht angibt oder auf Nebenkosten nichthinweist.§ 8 Abs. 2 WoVermRG n.F.(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer1 und 2 kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1Nummer 1a, 3 und 4 mit einer Geldbuße bis zu2.500 Euro geahndet werden.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Liebe Freundinnen und Freunde, diese Woche wieder eine bunte Lage mit einer Ehe für alle dem Ender der Vorratsdatenspeicherung.Vielen Dank für Eure Arbeit im Lagezentrum. Wir sprechen gegen Ende der Sendung darüber. Schickt uns auch weiter Fotos von dem, was Ihr seht, wenn Ihr die Lage hört: team (AT) lagedernation.org Zu sehen sind die Bilder im Fotoalbum bzw. auf unserer LageKarte. Macht´s gut und bis nächste Woche! Philip und Ulf Ehe für alle Lebenspartnerschaftsgesetz (Wikipedia) Warum das Grundgesetz die Ehe für alle verlangt (Verfassungsblog) Merkel macht Ehe für alle zur Gewissensfrage (YouTube) VERDRUCKST, VERLOGEN UND VERZOCKT. (Frank Stauss) Ehe für alle: Nur die Liebe zählt (Tagesspiegel) Strafe für Google Rekordstrafe für Google: 2,42 Milliarden Euro - und das könnte erst der Anfang sein (Spon) Regulierung von Digitalkonzernen: Wie es richtig geht, weiß leider keiner (Spon) Kartellrecht: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. EUR gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdienst (Europäische Kommission - Pressemitteilung) Trump „Fake News“ im eigenen Club: Trump schmückt sich mit gefälschtem Time-Magazine-Cover (meedia) "...to Mar-a-Lago 3 nights in a row around New Year's Eve, and insisted on joining me. She was bleeding badly from a face-lift. I said no!" (Twitter) VDS Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Bundesnetzagentur) Transparenz-Initiative der GFF: Welche Provider schützen die Daten ihrer Kunden? (GFF) G20 Dabei wurde getrunken, getanzt, gepinkelt und ja scheinbar auch "gebumst" (Berliner Polizei / Facebook) G20-Protestcamp muss vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellt werden, kann aber beschränkt werden (Bundesverfassungsgericht) Hausmitteilung Wenn euch die Lage gefällt unterstützt bitte die Produktion mit einem Abo von Küchenstud.io plus. Hier geht es zum Lagezentrum, der Community-Redaktion. Außerdem freuen wir uns über eine Spende auf das Konto der "Lage der Nation" - und hier könnt ihr auch direkt eine Überweisung in eurem Banking-Programm öffnen, wenn es den BezahlCode-Standard unterstützt Bei iTunes ist die Lage der Nation hier zu finden - wir freuen uns über Abos & gute Bewertungen: Eure Sterne und "hilfreich"-Bewertungen helfen beim Ranking und damit dabei, dass neue Hörerinnen und Hörer die Lage finden können. Die Lage der Nation bei Youtube Wenn Ihr nichts mehr verpassen wollt, abonniert Ihr den niederfrequenten Kuechenstud.io-Newsletter. Unsere beliebten LdN-Shirts und Hoodies bekommt ihr im kuechenstud.io Shop. Wir haben eine Fanpage auf Facebook und freuen uns über einen Klick auf "Like". Und bei Twitter sind wir natürlich auch zu finden. Und seit Juni 2017 findet ihr die Lage der Nation in der deutschen Wikipedia.