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Schaltet der Arbeitgeber eine Detektei ein, um dem Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit nachzugehen, kann es sich um eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung handeln.
Breitband - Medien und digitale Kultur (ganze Sendung) - Deutschlandfunk Kultur
ChatGpT, Meta oder TikTok – sie alle verstoßen oft gegen EU-Digitalrechte. Dabei sollten der Digital Services Act, die Datenschutz-Grundverordnung und der Digital Markets Act genau das verhindern. Doch Verstöße zu ahnden, ist meist langwierig und kompliziert. Richter, Marcus; Hoheisel, Klara; Terschüren, Hagen; Lochau, Lea www.deutschlandfunkkultur.de, Breitband
Breitband - Medien und digitale Kultur - Deutschlandfunk Kultur
ChatGpT, Meta oder TikTok – sie alle verstoßen oft gegen EU-Digitalrechte. Dabei sollten der Digital Services Act, die Datenschutz-Grundverordnung und der Digital Markets Act genau das verhindern. Doch Verstöße zu ahnden, ist meist langwierig und kompliziert. Richter, Marcus; Hoheisel, Klara; Terschüren, Hagen; Lochau, Lea www.deutschlandfunkkultur.de, Breitband
Die EU-Richtlinie NIS2 verpflichtet künftig deutlich mehr Unternehmen zur Umsetzung von Maßnahmen der Informationssicherheit. Doch für wen gilt die Richtlinie eigentlich? Was ist jetzt konkret zu tun? Und wo liegen die Unterschiede zur bisherigen Kritis-Regulierung oder zur Datenschutz-Grundverordnung? In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks gibt Stephan Auge, Teamleiter für Managementsysteme bei migosens, einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage, die Anforderungen der Richtlinie und praktische Umsetzungsfragen. Was du aus dieser Folge mitnimmst: Was ist NIS2? Ziel: Harmonisierung der Cybersicherheitsstandards in der EU Hintergrund: Richtlinie ist seit Dezember 2022 in Kraft Umsetzung in nationales Recht bis Mitte/Ende 2025 (geplant) Abgrenzung zur DSGVO und zum Cyber Resilience Act Für wen gilt NIS2? Gilt für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen gemäß Anlage 1 und 2 der Richtlinie Betrifft neben KRITIS-Unternehmen auch kleinere Unternehmen aus TK, Gesundheitswesen, Energie, Transport, Entsorgung u. v. m. Keine generelle Schwellenwertgrenze: auch Kleinstunternehmen können betroffen sein BSI stellt ein Tool zur Betroffenheitsprüfung bereit Welche Pflichten entstehen? Selbstregistrierungspflicht beim BSI innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (z. B. Risikomanagement, Incident-Handling, Notfallmanagement) Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) analog ISO 27001 Einführung strukturierter Prozesse zur Meldung von Sicherheitsvorfällen Risikobasierte oder vorfallsbezogene Prüfungspflichten je nach Kategorisierung Was bedeutet das für bestehende KRITIS-Unternehmen? Grundanforderungen weitgehend deckungsgleich mit bisherigen BSI-Nachweisverfahren Erleichterung: Prüfpflicht künftig nur alle drei statt alle zwei Jahre Synergien zwischen NIS2, ISO 27001 und Datenschutzprozessen sinnvoll nutzbar Herausforderungen beim Lieferkettenmanagement Neue Anforderungen an Zulieferer und Dienstleister mit sicherheitsrelevanter Rolle Verpflichtung zur vertraglichen Übernahme von Sicherheitsvorgaben Notwendigkeit von Audits oder anderweitiger Steuerungsmaßnahmen Empfehlung: Business Impact Analyse zur Priorisierung kritischer Dienstleister Sanktionen und Wettbewerbsvorteile Sanktionsrahmen: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % vom weltweiten Umsatz (Anlage 1) Für Anlage 2: bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % vom Umsatz Frühzeitige Umsetzung von ISMS als Wettbewerbsvorteil – z. B. bei Ausschreibungen Informationssicherheit wird zum geschäftskritischen Erfolgsfaktor Keywords, die in dieser Folge behandelt werden: NIS2 Richtlinie 2025 NIS2 Anforderungen Unternehmen Informationssicherheit Pflicht Cybersecurity Gesetz EU NIS2 Umsetzung Deutschland Betroffenheitsanalyse NIS2 ISMS NIS2 ISO 27001 Datenschutz und NIS2 Vorfallmeldung BSI Lieferkettensicherheit NIS2 Managementsystem Informationssicherheit DORA vs. NIS2 Cyber Resilience Act EU Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/nis2-pflichten-fuer-unternehmen-das-musst-du-wissen-stephan-auge-im-datenschutz-talk/
Vor knapp sechs Jahren trat die Datenschutz Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Heute wird der europäische “Goldstandard” in Sachen Datenschutz häufig als Hindernis für “Innovation made in Europe” kritisiert. Aber ist dem wirklich so? In der aktuellen Folge von “Das Ohr am Netz” beleuchten Sidonie und Sven die Bedeutung des Datenschutzes in Deutschland und Europa. Gemeinsam mit ihren Gästen diskutieren sie aktuelle Herausforderungen für die Internetwirtschaft, rechtliche Entwicklungen sowie technische Trends und Perspektiven. Im Gespräch mit Sidonie spricht sich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, dafür aus, den Datenschutz als Standortvorteil und als Treiber für eine werteorientierte digitale Transformation in Deutschland und Europa zu begreifen. Mathias Cellarius, Group Data Protection Officer und Head of SAP Data Protection & Export, erklärt im Gespräch die Rolle, die der Datenschutz in einem global agierenden Unternehmen spielt und welche Herausforderungen er dabei, auch mit Blick auf neue Technologien wie Künstliche Intelligenz, sieht. eco Vorstandsvorsitzender und Rechtsanwalt, Oliver Süme, berichtet von seiner Erfahrung in der Beratung von Unternehmen zum Thema Datenschutz und erklärt, was getan werden muss, um den Datenschutz in Deutschland und Europa für diese praktikabler zu machen. Weitere Informationen: Internetpolitische Agenda von eco eco Wahlprogrammcheck eco zum Change Your Password Day Webinar "Was tun, wenn Kinder und Jugendliche Nacktbilder verschicken?" – Was pädagogische Fachkräfte wissen sollten Webinar “Keine Likes für Lügen: Was tun gegen populistische und extremistische (Deep) Fakes im Internet?” – Für Fachkräfte & Eltern eco-Umfrage zu Datenschutz im Netz eco Podcast zu KI und Datenschutz ----------- Redaktion: Christin Müller, Anja Wittenburg, Melanie Ludewig Schnitt: David Grassinger Moderation: Sidonie Krug, Sven Oswald Produktion: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
In diesem Podcast sprechen Stefan Brink und Niko Härting zunächst (ab Minute 00:59) über das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise zur Frage: Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine analoge Alternative zum digitalen Service? Bei immer mehr Dienstleistungen von Staat und Wirtschaft werden solche Alternativen nicht mehr angeboten. So z. B. wenn der Kauf günstiger Bahnfahrkarten, die Abholung von Postpaketen oder der Eintritt zu Kultur- oder Sportveranstaltungen ohne Smartphone nicht mehr möglich ist. Auch die öffentliche Verwaltung setzt immer öfter auf „digital only“. Dadurch werden Menschen regelmäßig ausgeschlossen und diskriminiert, weil sie sich die benötigten Digitalgeräte und Anschlüsse nicht leisten können, weil sie nicht über die nötige Medienkompetenz verfügen oder weil sie wegen einer Beeinträchtigung einen Dienst faktisch nicht nutzen können. Viele Menschen versuchen auch, digitale Angebote – insbesondere im Internet – zu vermeiden, weil sie befürchten, dass ihre dadurch erlangten Daten missbraucht werden. Ein Anspruch auf alternativen analogen Zugang lässt sich möglicherweise aus der Verfassung herleiten, gerade gegen öffentliche Stellen. Das Gutachten mündet in die Forderung, ein Verbot digitaler Diskriminierung verfassungsrechtlich zu fixieren. Sodann wird (ab Minute 10:16) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga besprochen (Urteil vom 14.1.2025 1 BvR 548/22). Die Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb erfolglos, das BVerfG prüft mustergültig den gesetzlichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 GG und beurteilt diesen als formell und materiell verfassungskonform. Zweifel bestehen allenfalls an der Trennschärfe der angelegten gesetzlichen Kriterien für eine Kostenbeteiligung (polizeilicher Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen). Schließlich wird (ab Minute 21:34) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9.1.2025 (Rechtssache C-416/23) analysiert: Es geht um die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Bescheidung exzessiver Anträge nach Art. 57 Abs. 4 DS-GVO. Ganze 77 Mal beschwerte sich ein Österreicher bei der örtlichen Datenschutzbehörde über mögliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, etwa die Verletzung von Art. 15 DS-GVO - in weniger als zwei Jahren. Die österreichische Behörde weigerte sich, die Beschwerden noch zu bearbeiten. Der Bürger habe exzessiv Beschwerden eingereicht und es damit übertrieben. Der EuGH macht den Aufsichtsbehörden das Leben nicht leichter: Anfragen seien nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ im Sinne dieser Bestimmung einzustufen, die Aufsichtsbehörde müsse zusätzlich das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweisen. Das Wahlrecht der Aufsichtsbehörde (Nicht-Behandlung der exzessiven Anfrage oder Erhebung einer Gebühr) müsse zudem verhältnismäßig ausgeübt werden. Aufsichtsbehörde zu sein macht auch nicht immer Spaß …
Wir podcasten auf einer Dachterrasse in Manhattan und berichten von unseren ersten Eindrücken in New York City. Während Cari schon zum fünften Mal im Big Apple ist und das Gefühl hat, langsam abgestumpft zu sein, versprüht Manuel die Begeisterung eines kleinen Kindes. Außerdem erfahren wir, wie Caris Besuch bei "The Daily Show" ablief und warum sie seit acht Jahren E-Mails von Donald Trump bekommt. Transkript und Vokabelhilfe Werde ein Easy German Mitglied und du bekommst unsere Vokabelhilfe, ein interaktives Transkript und Bonusmaterial zu jeder Episode: easygerman.org/membership Sponsoren Hier findet ihr unsere Sponsoren und exklusive Angebote: easygerman.org/sponsors Hausmitteilung: Easy German Live auf YouTube am 23.10.2024 Am Dienstag, den 22. Oktober, gibt es keine Podcast-Episode Dafür könnt ihr am Mittwoch, den 23. Oktober um 19 Uhr live auf YouTube mit uns durch New York City gehen. Finde hier deine lokale Zeitzone! Ausdruck der Woche: Das kostet ein Vermögen! etwas kostet ein Vermögen (Redensarten-Index) Caris Corner: Bericht von der Daily Show The Daily Show: Trump Hogs the Aux Cord at Town Hall & Harris's Medical Records Show… Hay Fever? (YouTube) Das nervt: Wahlkampf in den USA US-Wahlkampf: Trumps E-Mail-Bettelflut erreicht neue Dimensionen (SPIEGEL Online — Paywall Geschenklink) Wichtige Vokabeln in dieser Episode das Vermögen: aller Besitztümer einer Person; auch: großes Reichtum abstumpfen: weniger empfindlich oder emotional auf etwas reagieren die Dienstleistung: Arbeit oder Aufgabe, die jemand für jemand anderen erbringt jemanden loben: positive Anerkennung oder Wertschätzung für jemanden ausdrücken die Geiselnahme: Situation, in der eine oder mehrere Personen gegen ihren Willen festgehalten werden der Wahlkampf: Zeitraum vor einer Wahl, in dem Kandidaten oder Parteien versuchen, Wähler durch Versprechen, Reden, Werbung usw. für sich zu gewinnen die DSGVO: Abkürzung für "Datenschutz-Grundverordnung"; EU-Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern regelt und Unternehmen bestimmte Verpflichtungen auferlegt Support Easy German and get interactive transcripts, live vocabulary and bonus content: easygerman.org/membership
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Human Resources: Die Risiko- und Wertpotentialanalyse als wichtiger Erfolgsfaktor einer gelungenen Transaktion - BFH klärt Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht
Wer beim Hausarzt oder Zahnmediziner anruft, hört immer häufiger einfach nur ein Freizeichen oder landet in der Warteschlange – weil überall Praxiskräfte fehlen. In diese Lücke stößt das Unternehmen Doctolib, das mit seiner Software zur Terminvergabe einen Teil des Gesundheitswesens digitalisiert hat – auch in Deutschland. Nach Zahlen des Anbieters nutzen insgesamt 80 Millionen Patientinnen und Patienten die Dienste des französischen Unternehmens, 900.000 medizinische Fachkräfte sind an das System angeschlossen. „In den Praxen und Krankenhäusern entfällt ein übergroßer Anteil an Zeit auf administrative Prozesse“, sagt Deutschland-Chef Nikolay Kolev im Podcast „Die Stunde Null“. Daran kann man etwas ändern. Das Geschäftsmodell ist simpel: Für die Patientinnen und Patienten ist das Angebot kostenlos, die Praxen hingegen zahlen dafür, dass ihnen Doctolib einen Teil des Terminmanagements abnimmt. Kritik von Datenschützern an einem Aufkommen sensibler Patienteninformationen bei einem privaten Anbieter weist Kolev zurück. „Für uns ist die Datenschutz-Grundverordnung in Europa ein klarer Rahmen, dadurch wurde ja im Grunde ein Goldstandard definiert“, sagt er. „Die Standards von Doctolib haben zig ISO-Zertifizierungen durchlaufen.“ // Weitere Themen: Warum investiert Volkswagen fünf Mrd. Dollar in ein amerikanisches Startup? +++Eine Produktion der Audio Alliance.Hosts: Nils Kreimeier und Martin Kaelble.Redaktion: Lucile Gagnière.Produktion: Andolin Sonnen. +++Weitere Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/diestundenull +++60 Tage lang kostenlos Capital+ lesen - Zugriff auf alle digitalen Artikel, Inhalte aus dem Heft und das ePaper. Unter Capital.de/plus-gratis +++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html +++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Die aktuelle Episode des c't-Datenschutz-Podcasts steht fast komplett im Zeichen der Europawahl, die in Deutschland am 9. Juni stattfindet. Holger und Joerg haben sich vorgenommen, einen digitalpolitischen und datenschutzrechtlichen Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode zu wagen und begründet dazu aufzurufen, wählen zu gehen. Als versierter Gast bereichert diesmal Falk Steiner das Gespräch. Falk beobachtet als freier Journalist für c't und heise online das politische Geschehen in Berlin und in Brüssel. In der Episode erläutert er die Zusammenhänge zwischen den vielen digitalpolitischen Gesetzgebungsverfahren im Bund und der EU. Außerdem besprechen die drei, welche Verfahren mit in die nächste Legislatur genommen werden dürften und was anstehen könnte. Nicht zuletzt spekulieren sie darüber, ob die Datenschutz-Grundverordnung in den nächsten fünf Jahren aufgeschnürt und reformiert werden könnte. Abschließend folgt noch ein kurzer Ritt durch die Parteiprogramme der größeren deutschen Parteien zur EU-Wahl. Es bleibt die Erkenntnis, dass zur Digitalpolitik durch die Bank viele Allgemeinplätze und wenig konkrete Forderungen zu finden sind. Allenfalls große politisch Linien lassen sich finden. Falk merkt lakonisch an, dass Digitalpolitik und insbesondere Datenschutz eben nach wie vor bei vielen Entscheidungsträgern keinen hohen Stellenwert genießt
Als die Datenschutz-Grundverordnung 2018 wirksam wurde, führte das regelrecht zu panischen Reaktionen bei vielen ehrenamtlich Tätigen, beispielsweise in den mehr als 600.000 eingetragenen Vereinen. Dies hat einen simplen Grund: Zur negativen Überraschung sah das neue EU-Gesetz keinerlei Erleichterungen für sie vor. Nach dem Motto "one size fits all" gelten dieselben Bestimmungen für den Vorsitzenden des Taubenzüchtervereins wie für einen US-amerikanischen Megakonzern. Mitterweile haben sich die Wogen geglättet, denn bislang lassen die Aufsichtsbehörden Milde walten. Nur in wenigen Fällen setzte es Bußgelder gegen Vereine, und wenn, ging es um eher geringe Beträge im dreistelligen Bereich. Dennoch tun Verantwortliche in Vereinen gut daran, sich mit den Vorgaben der DSGVO zu beschäftigen. Dies gilt insbesondere für die Dokumentationspflichten und die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten der Mitglieder. Die Aufsichtsbehörden selbst leisten da eher wenig konkrete Hilfestellung. Deshalb hat sich die Stiftung Datenschutz des Themas angenommen und unter dem Motto "Datenschutz im Ehrenamt" umfangreiches Infomaterial bereitgestellt. Verantwortlich für diesen Bereich ist Hendrik vom Lehn, Referent für Datenschutzrecht bei der Stiftung und Diplom-Informatiker. Im c't-Datenschutz-Podcast erläutert er, welche Besonderheiten Vereinsverantwortliche beachten sollten. Beispielsweise gilt es, ehrenamtliches Personal zur Verschwiegenheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten, zumal, wenn es um besonders sensible Gesondheitsdaten geht. Außerdem empfiehlt Hendrik, eine Person zu benennen, die alle Datenschutzbelange überblickt und koordiniert. Zusätzlich kann je nach Größe des Vereins nötig werden, einen offiziellen Datenschutzbeauftragten zu qualifizieren oder von extern zu bestellen. Hendrik berichtet aus der Praxis von besonders häufigen Problemstellungen, beispielsweise dem Umgang mit Fotos und Videos - und wie man damit umgehen sollte.
In der Mittagsfolge sprechen wir heute mit Hans Elstner, CEO und Founder von Rooom, über die erfolgreich abgeschlossene Finanzierungsrunde in Höhe von 17 Millionen Euro.Rooom bietet webbasierte Lösungen zur Erstellung, Verwaltung und Ausspielung von immersiven 3D-Inhalten an. Die Plattform ist für breit gefächerte Anwendungsgebiete einsetzbar und arbeitet mit Augmented Reality, Virtual Reality und Generativer KI. Das Startup wurde im Jahr 2016 von Hans Elstner in Jena gegründet. Zu den wichtigsten Kunden zählen der Autohersteller BMW, das Optikunternehmen Zeiss, die Möbelfirma Porta und die Deutsche Telekom. Die vielfältige Anwendbarkeit lässt sich anhand der unterschiedlichen Nutzungen erkennen. Porta zum Beispiel nutzt die Plattform, um auf Basis von Fotos 3D-Modelle der Einrichtung zu erstellen. Die Telekom wiederum hat einen virtuellen Verkaufsraum geschaffen. Andere Unternehmen verwenden die Software, um virtuelle Meetings abzuhalten. Insgesamt nutzen rund ein Drittel aller Dax-Konzerne die 3D-Inhalte von Rooom. Die Plattform erreicht zudem über sechs Millionen User in 120 Ländern. Das Startup beschäftigt rund 100 Mitarbeitende und hat die Profitabilität noch nicht erreicht. In den letzten Jahren wurde das Unternehmen mit unterschiedlichen Innovationspreisen ausgezeichnet wie beispielsweise den German Innovation Award, den European Metaverse Award und den Innovation and Excellence Award.Nun hat das IT-Startup aus Jena in einer Finanzierungsrunde 17 Millionen Euro unter der Führung des Münchener VCs Marondo Capital eingesammelt. Des Weiteren unterstützten der Technologiegründerfonds Sachsen, BM-T Beteiligungsmanagement Thüringen sowie weitere Bestandsinvestoren die Runde. Die Finanzierung wurde bereits vor eineinhalb Jahren initiiert und seitdem sind an einem Investment interessierte Großkonzerne wie Intel, Hitachi und Samsung abgesprungen. Einer der Gründe hierfür war, dass Wettbewerber Insolvenz anmelden mussten. Dieser pessimistischen Datenlage steht eine optimistische Prognose des Finanzdiensts Bloomberg Intelligence gegenüber, der für den Markt im Jahr 2024 bis zu 800 Milliarden Dollar Umsatz vorhersagt. Rooom hat gegenüber den Wettbewerbern Meta, Apple und dem US-amerikanischen Startup Spatial das Alleinstellungsmerkmal der Datenschutz-Grundverordnung und die Nutzung deutscher Server. Das frische Kapital soll nun in die weitere Internationalisierung und den Ausbau des Marketings investiert werden.
Seit ziemlich genau fünf Jahren gilt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung. Doch jetzt gerät sie unter Druck. Die EU-Kommission plant sogenannte "Datenräume" für personenbezogene Daten aus unterschiedlichen Bereichen. Den Anfang soll der Europäische Gesundheitsdatenraum EHDS machen. Die Daten könnten ohne Einverständnis der Betroffenen genutzt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung würde damit ausgehebelt. Ein Gespräch mit Thomas Petri, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Am 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Die Aufregung war groß – vor allem bei Firmen, die das umsetzen mussten - aber auch bei Vereinen und Privatleuten. Was hat die Verordnung gebracht und wie geht Datenschutz in Zeiten von Digitalisierung und Chat-Bots?
Neue Forschung zeigt, mit welcher Genauigkeit KI bereits Gedanken in Text umwandeln kann. Sollte eine solche Technologie in Zukunft weiter verbreitet sein, könnte diese auch Gefahren und großes Missbrauchspotential mit sich bringen. Aus diesem Grund stellt sich vermehrt die Frage, ob es neue Menschenrechte für das Zeitalter der Neurotechnologien bedarf.Unsere Ep. zu Brain-Computer Interfaces: https://open.spotify.com/episode/7h15vCssGejJpGfJj2FOPQ?si=75f6418858f24722 ---------------------------------------Falls ihr unsere Arbeit unterstützen wollt, würden wir uns sehr freuen, wenn ihr uns auf eurer Lieblings Podcastapp oder Spotify, Apple-Podcast und Google-Podcast folgen und bewerten würdet. Aktiviert auch gerne die Glocke, um keine neuen Episoden zu verpassen.Unsere Social-Media-Seiten:Instagram, Twitter, Facebook - wir freuen uns über jeden Follow.Quellen: Teil 1: Neue Neuro-KIhttps://www.nature.com/articles/s41593-023-01304-9Teil 2: Neue Menschenrechte?https://lsspjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s40504-017-0050-1https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fnhum.2021.701258/fullhttps://www.nature.com/articles/551159ahttps://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fnins.2018.00082/fullhttps://link.springer.com/article/10.1007/s12152-022-09511-0#Sec2https://www.cambridge.org/core/books/abs/cambridge-handbook-of-new-human-rights/nascent-right-to-psychological-integrity-and-mental-selfdetermination/FA344915753F3B4999FF6B65CBF70E3Fhttps://scholarlycommons.law.emory.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1005&context=eljhttps://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1783101Teil 3: Freie Entscheidung und Zustimmung überhaupt möglich?Taeger, in: Taeger/Gabel,DSGVO BDSG, Art. 6 Rn. 29 ff. Heberlein, in: Ehmann/Selmayr, Datenschutz-Grundverordnung, Art. 6 Rn. 7 ff. https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/16522354.2014.11073574 https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/1369118X.2018.1486870?journalCode=rics20 https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/FOCUS_englisch.pdf https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/87d359d4-a83c-11e9-9d01-01aa75ed71a1/language-enhttps://chicagounbound.uchicago.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=2465&context=law_and_economics https://mhealth.jmir.org/2018/1/e3 https://www.technologylawdispatch.com/wp-content/uploads/sites/26/2013/02/Cranor_Formatted_Final1.pdf https://arxiv.org/pdf/1908.10048.pdf , S. https://dl.acm.org/doi/10.1145/3313831.3376321 https://mhealth.jmir.org/2020/7/e17134 https://www.usenix.org/system/files/sec19-andow.pdf https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S1064748117303019 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31002321/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
"Hightech-Besatzung" - Wie Israel Palästinenser mit Computertechnik kontrolliert / Anlasslose Chatkontrolle - Wie die EU-Kommission die Datenschutz-Grundverordnung in Frage stellt / Forschungsprojekt ChronoPilot - Kann man mit KI und Spezialweste das Zeitgefühl verändern? / Wikipedia in Russland - Wie die russische Medienaufsicht gegen die Online-Enzyklopädie vorgehen will
Diese Woche bespricht Dr. Christian Rosinus die Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH vom 27. April 2023 in dem Verfahren Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin (Rechtssache C-807/21), die nunmehr vorliegen. In dem Verfahren geht es im Wesentlichen um die Fragen, ob ein Bußgeld wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar gegen ein Unternehmen verhängt werden kann und ob ein objektiver Rechtsverstoß ausreichend ist. Hintergrund des Verfahrens ist ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbehörde gegen ein Unternehmen wegen vermeintlich fehlerhafter Speicherung personenbezogener Daten. Die Datenschutzbehörde vertritt die Auffassung, dass Geldbußen wegen Datenschutzverstößen nach der DS-GVO unmittelbar gegen Unternehmen und unabhängig von einem nachgewiesenen Verschulden verhängt werden können. Das Unternehmen hingegen ist der Ansicht, dass Bußgelder gegen Unternehmen nur dann verhängt werden können, wenn eine Anknüpfungstat einer Leitungsperson nachgewiesen sei. Dr. Rosinus gibt einen Überblick über die vom Generalanwalt vertretene Rechtsauffassung und zeigt die Relevanz der zu erwartenden Entscheidung vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Schuldprinzips auf. Hier sind die Schlussanträge in der Rechtssache C-807/21: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=272981&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=4536603 Hier geht's zu Folge #48: https://criminal-compliance.podigee.io/48-rosinusonair Hier geht's zu Folge #23: https://criminal-compliance.podigee.io/23-rosinusonair Hier geht's zu Folge #120: https://criminal-compliance.podigee.io/120-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Die nationalen Vorschriften müssen mit den europarechtlichen Vorgaben im Einklang stehen. Dies gilt auch für das Bundesdatenschutzgesetz im Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung. Eine neue Entscheidung des EuGH bringt womöglich § 26 Bundesdatenschutzgesetz als Rechtsgrundlage im Beschäftigungsverhältnis zum Wanken.
Wir sprechen mit Dr. Winfried Veil. Er ist Jurist, arbeitet als Referent im deutschen BMI und begleitete die Ratsverhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung in der für die Reform des Datenschutzrechts in der EU zuständigen Projektgruppe. Er äußerte sich mehrfach kritisch zum "Legislativen Tsunami" der aktuellen EU-Gesetzgebung in der Digitalisierung. Wir sprechen, ausgehend von der #DSGVO, insb. über #DSA, #DMA, #DGA, #DA, #AIAct und #EHDS. Link: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age_en https://twitter.com/winfriedveil
In der Schweiz hält sich hartnäckig der Glaube, für die Bearbeitung von Personendaten durch Private sei die Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich. Andreas und Martin diskutieren, woher dieser Irrtum stammt, wieso grundsätzlich keine Einwilligung erforderlich ist und was das Ganze mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu tun hat.
Eddy der InfoSec Frosch - Der kinderleichte Cyber Awareness Podcast
Eddy erzählt dir in dieser Folge, was du im Krankenhaus besser nicht unterschreibst, wie die Datenschutz-Grundverordnung dir hilft deine Daten zu schützen, was die Schufa damit zu tun hat und wie du kostenlos an Textbausteine für deine Datenschutzerklärung kommst. Schalte ein beim CyberAwareness Podcast mit dem Frosch! Eddys Tipps von Montag bis Freitag auf Twitter und jeden Sonntag als Podcast. Eddy auf Twitter: https://twitter.com/eddy_infosec Links zur Folge: Kostenlose Schufa Auskunft nach Art. 15 DSGVO https://www.meineschufa.de/de/datenkopie Kostenlose Textbausteine für deine Datenschutzerklärung https://opr.vc
Eine neue Folge unserer Rubrik „Junge Startups” ist da!
Banken und Sparkassen verschicken aktuell "Updates" zu Verträgen. Mit Fallstricken im Kleingedruckten. Können Sie sich dagegen wehren? Was wenn Sie das schon unterschrieben haben? Die 4 Tipps und Tricks verrate ich in diesem Podcast! Kapitelmarker: 00:00 Intro 01:55 So machen Sie den Widerspruch 05:41 So kommen Sie an die Daten ran 08:20 Wenn die Banken mauern 09:46 Das sagt der Bundesgerichtshof 12:52 Nicht meckern, sondern besser machen! ________________________________________ Die Links zum Podcast: Der Überblick zur Datenschutz Grundverordnung beim Bundesjustizministerium: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html Die Datenschutz Grundverordnung im Volltext: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/documents/AmtsblattEUDSGVO.pdf;jsessionid=D07CE08771F94A3389BBD5899ADFDBE0.1cid334?__blob=publicationFile&v=1
In dieser Themenfolge begrüßt Heiko Gossen den Head of Data Privacy & Security von Microsoft Deutschland, Herrn Fatih Ataoglu. Als Start einer kleinen Reihe zum Thema Datenschutz bei Microsoftprodukten im Business-Umfeld geht es heute zunächst um den datenschutzvetraglichen Rahmen bei Nutzung der M365 Produkte (bspw. MS Teams, Exchange & Outlook, Sharepoint, One Drive, Powerpoint, Word, Excel etc.). Dabei stehen die vertraglichen Rahmenparamenter (wer ist Vertragspartner, wo finde ich die aktuellen Verträge etc.) sowie die geeigneten Garantien nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO im Mittelpunkt. Die beiden schauen aber auch kritisch darauf, welche Daten Microsoft zu eigenen Zwecken verarbeitet und welche Schutzmaßnahmen Micorsoft ergreift, damit Support-Mitarbeiter nicht unbefugt auf Daten der Kunden zugreifen können. In der Folge angesprochenen Links: Aktuelle Blogs und Pressemitteilungen gibt es auf dem Microsoft News Center Deutschland: https://news.microsoft.com/de-de/ Anlaufstelle zu den Themen IT, Sicherheit und Compliance ist das Microsoft Trust Center: https://www.microsoft.com/de-de/trust-center Lockbox-Verfahren in Office 356 à https://docs.microsoft.com/de-de/microsoft-365/compliance/customer-lockbox-requests?view=o365-worldwide In Teil 2 dieser Reihe geht es dann um Microsoft und der CLOUD Act. Weitere Links: Datenschutz hat bei Microsoft oberste Priorität: https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-wie-wir-bei-microsoft-daten-schuetzen/ Microsoft Data Protection Addendum (DPA): https://www.microsoft.com/de-de/licensing/product-licensing/products.aspx / https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Microsoft-Products-and-Services-Data-Protection-Addendum-DPA Wie Microsoft die Datenschutz-Grundverordnung umsetzt: https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-wie-microsoft-die-datenschutz-grundverordnung-umsetzt/ Weitere nationale und internationale Anforderungen (ISO 27001, ISO 27018, ISO 27701, etc.): https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-wo-speichert-microsoft-eigentlich-meine-daten/ Microsoft Initiative “Defending your Data”: https://news.microsoft.com/de-de/neue-massnahmen-zum-schutz-von-daten/ Microsoft erklärt Diagnosedaten: https://news.microsoft.com/de-de/videos/webinar-diagnosedaten-in-microsoft-365-und-windows-10/ Microsoft erklärt funktionale Daten: https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-telemetrie/ Microsoft erklärt legitime Geschäftstätigkeiten: https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-nach-welchen-regeln-wir-daten-verarbeiten/ Stellungnahme zum Vermerk „Berliner Datenschutzbeauftragte zur Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen“: https://news.microsoft.com/de-de/stellungnahme-zum-vermerk-berliner-datenschutzbeauftragte-zur-durchfuehrung-von-videokonferenzen-waehrend-der-kontaktbeschraenkungen/ Datenschutz in Microsoft Teams: https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-teams/security Digitale Bildung mit Microsoft Teams: https://news.microsoft.com/de-de/features/digitale-bildung-mit-microsoft-teams/
Als junger Abgeordneter kam Jan Philipp Albrecht ins Europaparlament und hat dort maßgeblich an der Entstehung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung gearbeitet. Im Sommer 2018 wurde Jan dann Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein. Wie sein Alltag als Minister aussieht, wie politische Entscheidungen zustande kommen und wie man Familie und Politik unter einen Hut bekommt, darum gehts in der aktuellen Folge. Außerdem plaudern Amina, Lasse und Jan ein bisschen aus dem Nähkästchen was das Thema Alkohol auf politischen Veranstaltung angeht. Neugierig geworden? Dann hört gerne rein! https://m.bpb.de/mediathek/254194/democracy-im-rausch-der-daten
Folge #72: Wir haben es getan! Wir haben zum ersten Mal in die Augen unseres Publikums geschaut. Es hat einen riesigen Spaß gemacht. Wir ziehen viel Motivation aus diesem Videocall - und sind überzeugt davon: alle Bildungsinnovator*innen müssen sich noch mehr vernetzen. Schreibt uns gerne weiterhin Mails an info@schule-kann-mehr.de - und hier sind die besprochenen Links unserer Community: Zukunftskompetenzen der Schule - Don-Bosco-Schule Rostock: https://www.youtube.com/watch?v=zAqnESrY90Q Tipps für den Schulstart: https://schulstartmitherz.com/schulstart-challenge/ Software zum Erstellen einfacher Filme: https://www.mysimpleshow.com/de/ Software zum Erstellen einfacher Lernplattformen und Abrufen von Unterrichtsmaterialen https://www.learningsnacks.de/ Lernunterstützung: https://naklar.io/ Software zum Erstellen von Audiodateien: https://vocaroo.com/privacy Festivaloflearning: https://youtu.be/-fdYg_Rtq5U Tipps u. a. zur Feedback-Kommunikation: https://qwiqr.education/ Quarks, WDR: So sinnvoll und gerecht sind Schulnoten: https://www.youtube.com/watch?v=2DFehiS-8oo Erklärungsvideo u. a. m. https://padlet.com/ajoth1/lw122tw6u4oh Social Media Simulator: https://zeoob.com Software zum Erstellen von Büchern: https://bookcreator.com/online/ „Suchmaschine“ für freie Online-Bildungsmaterialien: https://wirlernenonline.de/ Podcasts zur Nutzung und Erstellung digitaler Medien: https://www.mediencoaching.nrw/podcast Übersicht über digitale und andere Bildungsmedien: https://bildungsserver.hamburg.de/digitale-werkzeuge/ Ideenportal in Zusammenarbeit u. a. mit der Uni Hamburg: https://digitallearninglab.de/ Übersicht über Tools, die der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen: https://padlet.com/lifteneggermario/virtuellerMedienkoffer Ideenportal: https://ebildungslabor.de/ - noch mehr Ideen: https://mobile.schule/ Sendung „Revolution im Klassenzimmer“: https://www.zdf.de/gesellschaft/plan-b/plan-b-wald-wlan-100.html (Hinweis: diese Liste enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.)
Bei dem Begriff Daten läuft dem ein oder anderen gerne ein kalter Schauer über den Rücken. Daten klingt nach langen Excel-Listen oder unangenehmen Themen wie Datenschutz-Grundverordnung. Und auch bei Kommunikatoren sind Daten tendenziell nicht besonders beliebt. Gerne wird in der PR nach dem Prinzip verfahren, so wenig Daten wie möglich zu veröffentlichen. Dabei können Daten mit wenigen Worten überzeugen und der Schlüssel zu einzigartigen Geschichten sein. Wie das in der Kommunikationspraxis aussehen kann, berichtet Stefan Moriße (Unternehmenssprecher und Teamkoordinator External Communication bei E.ON Energie Deutschland) im news aktuell Podcast. Stefan Moriße im Web: LinkedIn (https://www.linkedin.com/in/stefan-mori%C3%9Fe-340a56113/) XING (https://www.xing.com/profile/Stefan_Morisse/cv) Twitter (https://twitter.com/@StefanMorisse) E.ON Energie Deutschland im Web: Webseite (https://www.eon.de/) LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/e-on/) Twitter (https://twitter.com/EON_de) Instagram (https://www.instagram.com/eon_deutschland/) Facebook (https://www.facebook.com/EonEnergieDe) Youtube (https://www.youtube.com/user/Eon) Fragen, Anregungen oder Feedback? Schreibt uns: podcast@newsaktuell.de (mailto:podcast@newsaktuell.de) Am Host-Mikrofon: Janina von Jhering (https://twitter.com/JvJhering) und Martin Marsmann (https://twitter.com/MKMarsmann)
Aktuelle Bußgelder Microsofts Ergänzung der Standardvertragsklauseln und unterschiedliche Reaktionen der Aufsichtsbehörden Microsoft ermöglicht Mitarbeiterüberwachung Überwachung durch Amazon OVG-Urteil zum Prüfungsumfang bei Beschwerden (Art. 57 Abs. 1 lit. f, Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO) OVG Hamburg sieht Aktenlagerung nicht als Verarbeitung an Handreichung LDI NRW zu Maskenpflicht und Masernschutz –Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Schulen Handreichung LfD Niedersachsen: Datenschutzkonforme Einwilligungen und Anforderungen an Cookiebanner Beschluss der e-Privacy-Verordnung erneut nicht abzusehen Telegram - ganz sicher unsicher Liste von VPN-Zugangsdaten öffentlich zugänglich
Eine Sache lässt sich festhalten: Am 25. Mai 2018, dem Tag des Inkrafttretens der DSGVO, ist die Welt nicht, wie befürchtet, untergegangen. Dennoch ist der Datenschutz noch mehr in den Fokus gerückt und die Anforderungen werden gefühlt, beinahe täglich größer. Anke Hofmeyer sagt dir in diesem Interview worauf du wirklich achten musst, um beim Datenschutz alles im Griff zu haben. ✅ LINKS ZUM INTERVIEWPARTNER Ankes Homepage https://www.hofmeyer.net/ Ankes Buchtipp Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: https://amzn.to/3kQYkGW ⭐ PODCAST BEWERTEN Bitte hinterlasse mir eine Podcastbewertung auf iTunes Jetzt Bewertung abgeben
Welpenschutz im Datenschutz - gibt es das? In der aktuellen Folge des Datenschutzhelden-Podcast "Datenschutz ist Ehrensache" informiert Werner Schmid (Datenschutzbeauftragter / Datenschutzauditor) über die wichtigsten Basics, die ExistenzgründerInnen und Unternehmensstarter zur Hand haben sollten. Manche Themen kommen in der heißen Phase der Unternehmensgründung oft zu kurz: Altersvorsorge, das Finanzamt und eben manchmal auch der Datenschutz. Wie in so vielen anderen Bereichen ergeben sich dadurch aber leider auch erhebliche Gefahren für das neu gegründete Startup. Darum beschäftigten wir uns in dieser Folge speziell mit den Fragen: Welche Möglichkeiten sind sinnvoll, Datenschutz im nigelnagelneuen Unternehmen zu implementieren? Welche Möglichkeiten gibt es, Kosten zu sparen und wo sind eventuell Fallen versteckt? Welche Unternehmen brauchen überhaupt einen Datenschutzbeauftragten? --- Deine Frage in unserem Podcast? Stimme@Ehrensache! Mehr Informationen: https://www.datenschutzhelden.eu/stimme-at-ehrensache/ --- Datenschutz Kompakt? Bitte hier entlang: https://www.datenschutzhelden.eu/loesungen/datenschutz-kompakt/ --- Zur Buchempfehlung: Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung, C.H.Beck Verlag --- Hier findest du uns: www.datenschutzhelden.eu facebook.com/datenschutzhelden --- Herausgeber: Fabian Scherer Werner Schmid GdbR Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg Ansprechpartner: Werner Schmid Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg ehrensache@datenschutzhelden.eu --- Title-Track: "Caffeine Hits", Diego Martinez
Das Internet vergisst nie: Doch zum Schutz der Privatsphäre hat die europäische Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Vergessenwerden festgelegt. Aber wann genau gilt dieses Recht? Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/digital/zurueck-zum-thema-recht-auf-vergessenwerden
Das Internet vergisst nie: Doch zum Schutz der Privatsphäre hat die europäische Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Vergessenwerden festgelegt. Aber wann genau gilt dieses Recht? Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/digital/zurueck-zum-thema-recht-auf-vergessenwerden
In dieser Folge reden wir über mögliche Rechtsprobleme im Internet, die Datenschutz-Grundverordnung und darüber, was dabei unbedingt zu beachten ist!
Die DSGVO regelt seit zwei Jahren, welche Daten Unternehmen von ihrer Kundschaft erheben dürfen. Vor dem Inkrafttreten gab es viel Aufregung, fast schon Panik. Wie lebt es sich inzwischen mit der Regelung?
Seit Mai 2018 gilt eine neue Verordnung der Europäischen Union: die „General Data Protection Regulation“. Kurz: GDPR. Im deutschsprachigen Raum heißt sie „Datenschutz-Grundverordnung“. Kurz: DSGVO. Die DSGVO regelt – anders als das damalige Bundesdatenschutzgesetz – den Schutz von personenbezogenen Daten nun EU-weit. Seit ihrem Inkrafttreten rund um den 25. Mai 2018 verlangen immer mehr Auftraggeber eine strengere Regelung zum Datenschutz und schließen hierfür Verträge zur Auftragsverarbeitung. Vereinzelt werden aber auch Datenschutz-Audits durchgeführt.
Glückwunsch an uns alle! Nach vielen Augenblicken der Verzweiflung und Momenten der Hoffnungslosigkeit ist die neue Datenschutz-Grundverordnung am 25.5.2018 nun endlich in Kraft getreten. Von dem was ich über Facebook & Co mitbekommen habe, bin ich doch recht froh, dass in Österreich eine entschärfte Variante der DSGVO umgesetzt wird. Ich hoffe, dass du dein Business DSGVO-fit machen konntest und nur noch mit wenig Fragezeichen im Kopf in die Zukunft blicken kannst. In meinen Unternehmen ist nun endlich alles unter Dach und Fach ist und ich kann mich voll und ganz anderen Baustellen widmen. Zum Beispiel dem ALANUI Online-Shop: Hier haben sich in der letzten Woche neue Wege aufgetan. Nach einer direkten Anfrage haben wir unseren Shop und vor allem den Versand nach Tschechien freigeschaltet. Ein weiterer, wenn auch recht zufälliger Meilenstein unserer ALANUI-History.
Die DSGVO tritt ab Mai 2018 in Kraft und ist für mich als Unternehmer mit einem Online-Shop besonders relevant. Ich habe mich in dieser Woche tiefer mit der neuen Datenschutz Grundverordnung befasst, bin zwischendurch an meine nervlichen Grenzen geraten, habe aber dennoch einige wesentliche Dinge verstanden und umsetzen können. Besonders der Fund einer Software hat mir Hoffnung gemacht, dass die Umstellung auf die neue Verordnung gar nicht so schwer werden wird, wie eigentlich vermutet. Passend zum Thema Datenerhebung ist mir ein Marketing-Phänomen negativ aufgefallen: Es geht um Landingpages, die kostenlosen Mehrwert in Form von White Papers und Webinaren anbieten, damit viele neue Kundendaten gewinnen, um am Ende ein Produkt zu verkaufen. So weit, so in Ordnung. Was mir jedoch nicht gefiel, war die Tatsache, dass dieses Webinar eine Aufzeichnung von vor 3 Jahren war und damit leider nicht mit den aktuellsten Informationen aufwarten konnte. Ebenfalls kein Problem, wäre dies kommuniziert worden. Leider wurde den Zuschauern mit Hilfe eines Chats vorgegaukelt, die ganze Sache sei live. Es geht auch anders, wie ich finde. Ich habe meinem Ärger darüber in einem Facebook-Live Luft gemacht und prompt eine Antwort vom Macher des Webinars erhalten. Was für eine interessante Wendung diese ganze Sache genommen hat, erfahrt ihr in der nächsten Woche.
Auch die letzte Woche kam nicht ohne die DSGVO aus. Nach einer weiteren Schulung mit DSGVO App Erfinder Walter Lukmann, bin ich noch immer leicht gestresst von den bürokratischen Herausforderungen, die die neue Datenschutz-Grundverordnung mit sich bringt. Umso glücklicher bin ich jedoch, diese persönliche und wertvolle Unterstützung zu haben. Im Zuge unseres Meetings habe ich die Chance genutzt und Herrn Lukmann vor der Kamera ein paar essentielle Fragen zur Thematik gestellt. Das Interview wird auch viele eurer Fragen beantworten und Tipps beinhalten, die Selbstständige und Unternehmer hinsichtlich des Datenschutzes wissen sollten. Das Video wird nächster Zeit auf meinem YouTube-Kanal erscheinen. Abseits der DSGVO taten sich auch im Garten einige Arbeiten für mich auf. Eine anstrengende Tätigkeit, die ich aber gern dazu genutzt habe, auch einmal abzuschalten und auf den Boden der Tatsachen zu gelangen. Denn auch wenn alles gerade überkompliziert und unnötig erscheint, ist in Wahrheit doch alles nur halb so schlimm. Disclaimer: Die Inhalte wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen insbesondere im Rahmen der DSGVO konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.
Ich weiß, langsam kann ich es auch nicht mehr hören: Doch die DSGVO ist ein Thema, welches sich leider nicht so schnell abwickeln und final abhaken lässt. Der langwierige, bürokratische Prozess der Umstellung auf die neue DSGVO stellt sich jedoch momentan als Vorteil heraus. Die DSGVO zwingt Dich dazu, eine Bestandsaufnahmen Deines Unternehmens zu machen. Auch ich muss nahezu jeden Winkel meiner Firma unter die Lupe nehmen und Arbeitsprozesse hinterfragen. Macht dies und jenes Sinn? Kann und muss ich am bisherigen Vorgehen etwas verändern und bedeutet das in jedem Fall eine Verschlechterung? Ich habe mich in dieser Woche von zwei Untermarken der Stradner Consulting Group getrennt, da es sich nicht lohnt diese ebenfalls auf die neue Datenschutz Grundverordnung umzustellen. Deshalb habe ich rigoros Facebook-Präsenzen und YouTube-Kanäle gelöscht und die Webseiten vom Netz genommen. Diese Unternehmen sind damit Geschichte. Aber auch wenn es schwer fällt, war diese digitale Entrümpelung wohl schon lange überfällig. Angst vor Veränderung? Die DSGVO macht's möglich! Disclaimer: Die Inhalte wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen insbesondere im Rahmen der DSGVO konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.
Die letzte Woche war vollgepackt mit Terminen und Veranstaltungen – sehr anstrengend, aber dennoch beflügelnd. In diesem leicht gestressten Modus gerate ich in einen Flow, in dem ich offener für neue Ideen bin. Im Austausch mit anderen Geschäftsleuten und Multi-Unternehmern sind Impulse für spannende Kooperationen und Projekte entstanden, die ich zukünftig gern weiterentwickeln möchte. Deswegen lautet auch mein Learning in dieser Woche: Nutze die Kontakte in deiner Nische. Sprecht über eure Unternehmen und seht die Chancen darin. Was hast du, was hat er/sie? Wie könnt ihr kooperieren? Nehmt euch nicht als Konkurrenz wahr, sondern als Quelle für neue Ideen, von denen ihr beide profitieren könnt. Und auch wenn es nicht zu einer Zusammenarbeit kommt – gedanklich bist du den Weg gegangen und hast mit Sicherheit ein paar Stolperseine entdeckt, die du aus dem Weg räumen kannst. Der Gedanke an zukünftige, neue Kooperationen mit der ALANUI hat mir Motivation geschenkt, mich mit den allerletzten To Do‘s der DSGVO zu beschäftigen. Aber trotzdem mache ich drei Kreuze, wenn die Datenschutz Grundverordnung endlich umgestellt ist.
Datenschutz-Grundverordnung (4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienste der Menschheit stehen. Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ist kein uneingeschränktes Recht; es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden. Diese Verordnung steht im Einklang mit allen Grundrechten und achtet alle Freiheiten und Grundsätze, die mit der Charta anerkannt wurden und in den Europäischen Verträgen verankert sind, insbesondere Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, unternehmerische Freiheit, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren und Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.
Mächtige Technologieunternehmen? Hass im Netz? Verschlüsselte Kommunikation im Netz, in die man nicht reinschauen kann? Dagegen muss man doch was tun! Solche Impulse führen manchmal zu seltsamen gesetzlichen Auswüchsen. Denn die gut gemeinten Versuche, das Internet irgendwie zu regulieren, verfehlen oft ihren Effekt. Warum es so kompliziert ist, Probleme im Internet gesetzlich zu lösen, erklärt der Jurist, Netzaktivist und Podcaster Ulf Buermeyer in einer neuen Folge des ZEIT-ONLINE-Digitalpodcasts Wird das was? – am Beispiel von Regulierungsversuchen wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), der europäischen Urheberrechtsreform und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Buermeyer ist Richter am Landgericht in Berlin und engagiert sich für digitale Grundrechte, etwa als Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Im Podcast erklärt er, was die Versuche, Hasskriminalität nun wirklich einmal beizukommen, mit Vorratsdatenspeicherung zu tun haben, warum die Datenschutz-Grundverordnung ein historisches Glück ist – und was ihr dennoch fehlt.
✨Du wolltest schon immer herausfinden, welcher Persönlichkeitstyp du bist und wie dein Führungsstil ist? Dann mache hier unter gedankentanken.com/führungsanalyse die kostenfreie Führungsanalyse der Leaders Academy. Du hältst Datenschutz für kompliziert und kannst dir nicht vorstellen, dass die DSGVO einfach erklärt werden kann? Dann kennst du Dr. Stephan Gärtner noch nicht. In der heutigen Folge erklärt der Anwalt für Datenschutzrecht wichtige Fakten über die Datenschutz Grundverordnung 2018 und steigert damit dein Vertrauen für mehr Erfolg. Kleiner Spoiler: Nach diesem unterhaltsamen Vortrag willst du garantiert selbst ein Streber für Datenschutz werden. Dr. Stephan Gärtner deckt die Hintergründe auf und zeigt dir, weshalb du keine Angst mehr haben musst, wenn du Newsletter verschicken oder kundenbezogene Daten nutzen willst. Wenn du keine Abmahnung wegen der DSGVO erhalten und mithilfe deines Marketings richtig erfolgreich werden möchtest, darfst du seine spannenden Impulse nicht verpassen. Bereit, die goldene Regel der DSGVO kennenzulernen? Super, dann klicke jetzt auf Play!
Ein Tag in München - nur für dich und deinen Erfolg: https://kuvg.de/thecircle/ Nr. 106 - Datenschutz endlich verstehen mit Prof. Maximilian von Grafenstein (mein Schwager...). DSGVO verständlich erklärt: Ziele und Erfolg mit oder trotz Datenschutz-Grundverordnung. Hier findest du Maximilian von Grafenstein: https://www.udk-berlin.de/personen/detailansicht/person/show/maximilian-von-grafenstein-llm/ Meine besten Erfolgsstrategien für Dich: http://www.uwevongrafenstein.de Alle Artikel auf meinem Blog: http://www.uwevg.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/uwe-von-grafenstein Instagram: http://www.instagram.com/uwe_von_grafenstein HAPPYLIST mit Uwe von Grafenstein. In meinem Podcast zeige ich dir die besten Strategien, um alle Wünsche auf deiner Glücksliste zu erreichen - beruflich und privat. Ich bin Jahrgang 1981 und war in meinem Leben u.a. schon Zauberkünstler, Unternehmer, Fernsehproduzent, Mentor und Investor. Und ich bin Papa, Ehemann und vor allem: Mensch. Getreu meinem Motto will ich, dass Du Deine eigene "Happylist" abhaken kannst. Denn ich mache Menschen erfolgreicher, als sie es waren, bevor sie mich getroffen haben. In meinem Podcast #HAPPYLIST bekommst Du die besten Erfolgsstrategien und Inspiration für Dein persönliches Glück. Egal, ob Du finanzielle Freiheit oder persönliche Erfüllung suchst: Hier bist Du genau richtig. Außerdem findest Du hier viele wertvolle Inspirationen und Tipps für das beste Leben, das Du führen kannst. Ich freue mich auf Deine Nachricht. Viele Grüße, Uwe INFO: Uwe von Grafenstein lebt in München, ist Jahrgang 1981, Ehemann, Papa und Unternehmer by heart. Er war bereits mit 21 Jahren mit seiner ersten Firma Marktführer in Köln und hat danach seine zweite Firma innerhalb von nur 10 Jahren aus dem Nichts zu einer Multi-Millionen-Euro Firma gemacht. Diese hat er Ende 2017 erfolgreich verkauft. Uwe war mit dieser Firma einer der Top15 Fernsehproduzenten in ganz D-A-CH, hat mit Persönlichkeiten wie Sido, Joko und Klaas gearbeitet und sowohl den Deutschen Fernsehpreis als auch den Grimme Preis gewonnen. Mit 26 Jahren erfüllt sich Uwe einen lang gehegten Traum: Er hostet seine eigene TV Show im deutschen Fernsehen. RTL2 gibt ihm die Möglichkeit, seine Ideen und Visionen vor Millionen von Menschen zu präsentieren Nebenbei hat er diverse Firmen in den Bereichen Design, App-Programmierung, Film, Coaching und Food mit gegründet bzw. als Investor und Mentor mit aufgebaut. Mit seiner Keynote BUSINESSMAGIE.de tritt er jedes Jahr als Sprecher für große Firmen vor vielen Tausend Menschen und gibt seine Learnings aus 20 Jahren Unternehmertum weiter, um deren Erfolge messbar zu steigern. Heute lebt Uwe in München, ist Gründer und Managing Partner bei der Strategie-Beratung „Kalhammer & von Grafenstein GmbH (http://www.kuvg.de) und reist so oft es geht nach Los Angeles, wo seine Familie ihre zweite Seelenheimat am Strand gefunden hat. Viel Spaß bei #happylist! Der Podcast für Unternehmertum und Persönlichkeitsentwicklung Mehr Glück und Erfolg im Leben mit Persönlichkeitsentwicklung. Gehe zufriedener durch Deinen Alltag und erreiche Deine Ziele. In allen Lebensbereichen.
Was sollen die schon mit meinen Daten machen? Diesen Satz hört man nicht selten in Gesprächen. Nun tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Das pfeifen die Spatzen sicher auch schon aus deiner In-Box. Was bedeutet das im Alltag? Hier die Kolumne lesen: https://www.coca-cola-deutschland.de/stories/rob-vegas-datenschutz Mehr frische Ideen auf: https://www.coca-cola-deutschland.de
Das Netz hat Fragen: Was hat sich durch die Datenschutz-Grundverordnung geändert? Ist künstliche Intelligenz gefährlich? Ist das Darknet so böse, wie es oft dargestellt wird? Ist es jetzt zu spät, in Bitcoin zu investieren? In Staffel 3 von „Netzteil“ sprechen die Redakteurinnen und Redakteure aus dem Netzwelt-Ressort mit den Expertinnen und Experten, die die Antworten haben. ANZEIGE: Netzteil wird heute präsentiert von HUAWEI, die mit Misty Lavender und Mystic Blue zwei neue Farben des HUAWEI P30 Pro auf den Markt gebracht haben. Das Huawei P30 Pro verfügt zudem über einen neuen Super-Night Modus in der Selfie-Kamera und neuen Funktionen für die Foto- und Videobearbeitung – dabei ist alles bereits auf die Nutzeroberfläche EMUI 10 für Android ausgelegt. In der Computer Bild wurde das P30 Pro als bestes Smartphone ausgezeichnet, Chip und Connect bewerteten das Gerät mit der neuen leistungsstarken Kamera mit der Note „Sehr gut“. Mehr zum HUAWEI P30 Pro finden Sie unter: www.dasfotowunder.de See omnystudio.com/listener for privacy information.
In dieser Episode der Kaffeepause reden wir über die Veränderung der betrieblichen Informationsverarbeitung durch die Datenschutz-Grundverordnung. Wir haken nach wie ein Werdegang eines Studierenden der Wirtschaftsinformatik mit Fokus auf IT-Sicherheit aussehen kann und haben natürlich auch nach den nützlichsten Tipps rund um Studium und "Bachelor-Stress" gefragt!
Datenschutz-Grundverordnung und Tipps für die Praxis. STEUERAFFE - das ist der ultimative Tax-Podcast, der sich mit steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigt und diese von Experten auf einfache und verständliche Weise beantworten lässt. Im 4. Teil zum Thema DSGVO wird euch unser Experte DI Markus Liebeg wertvolle Tipps für die Praxis mit auf dem Weg geben. Mehr dazu findet ihr auch unter www.steueraffe.at
Thema heute: Studie: DSGVO mangelhaft umgesetzt Über 80 Prozent der deutschen Wirtschaft hat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur mangelhaft oder unvollständig umgesetzt. Dies hat eine Studie des Hamburger Sicherheitsunternehmens TeamDrive zutage gefördert. Laut Studie, die auf einer Umfrage unter 100 überwiegend mittelständischen Firmen beruht, vertreten 20 Prozent der befragten Fach- und Führungskräfte die Auffassung, dass nur die Hälfte der Unternehmen die Anforderungen der DSGVO vollständig erfüllt. Gut ein Viertel geht davon aus, dass lediglich jedes dritte Unternehmen den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in vollem Umfang nachkommt. Laut einem Drittel der Befragten erfüllen lediglich 20 Prozent der Unternehmen in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung vollständig, so dass eine Überprüfung keine gravierenden Sicherheitslücken aufdecken würde. Die TeamDrive-Studie legt zudem den Schluss nahe, dass der Wirtschaft der Schutz ihrer eigenen IT-Infrastruktur etwa vor Hackerangriffen deutlich wichtiger ist als die gesetzestreue Beachtung des Datenschutzes. Lediglich ein Drittel meint, dass die DSGVO die digitale Welt sicherer gemacht hat. Über die Hälfte (52 Prozent) der kontaktierten Fach- und Führungskräfte hat die Frage „Wie sicher sind Daten in Deutschland?“ mit „nicht wirklich sicher“ oder gar „unsicher“ beantwortet. Nicht einmal die Hälfte (44 Prozent) der Befragten schätzt, dass die DSGVO die IT-Sicherheit maßgeblich erhöhen wird. 38 Prozent schreiben dem umfangreichen Datenschutz gemäß DSGVO immerhin einen leichten Beitrag zur Stärkung der IT-Sicherheit zu. Zudem meinen zwei Drittel, dass die Unternehmen seit der Einführung der DSGVO stärker als zuvor auf Maßnahmen zur IT-Sicherheit achten. Indes vertreten 71 Prozent die Auffassung, dass IT-Sicherheit vor allem von staatlicher Seite gewährleistet werden muss. Mehr als drei Viertel (76 Prozent) der von TeamDrive befragten Fach- und Führungskräfte gehen auf jeden Fall von weiterhin steigenden Investitionen der Wirtschaft in IT-Sicherheit aus. Als die mit Abstand wichtigste Maßnahme zur Stärkung der Datensicherheit auf Seite der Unternehmen nennt die Studie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. 60 Prozent der Befragten vertreten die Auffassung, dass die lückenlose Verschlüsselung bei der Datenübertragung am ehesten die Sicherheit gewährleistet. Voraussetzung hierfür ist allerdings gleichzeitig der Einsatz eines Zero-Knowledge-Systems, bei dem auch die firmeninternen Computer- und Softwaresysteme den Verschlüsselungscode nicht kennen, meint über ein Drittel (34 Prozent). Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Datenschutz-Grundverordnung und Sicherheitsfragen bzgl Clouds und mobile Applikationen. STEUERAFFE - das ist der ultimative Tax-Podcast, der sich mit steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigt und diese von Experten auf einfache und verständliche Weise beantworten lässt. Im 3. Teil zum Thema DSGVO befassen wir uns mit Sicherheitsfragen bzgl Cloudlösungen und mobile Applikationen. Auch das Thema Datenschutzbeauftragter wird von unserem Experten DI Markus Liebeg ausführlich erläutert. Mehr dazu findet ihr auch unter www.steueraffe.at
Wer ist eigentlich von der DSGVO betroffen? Was sind personenbezogene und sensible Daten? STEUERAFFE - das ist der ultimative Tax-Podcast, der sich mit steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigt und diese von Experten auf einfache und verständliche Weise beantworten lässt. Im ersten Teil zum Thema DSGVO liefert uns DI Markus Liebeg eine Antwort auf die Frage, wer eigentlich von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen ist. Mehr dazu findet ihr auch unter www.steueraffe.at
Vor einem Jahr löste die DSGVO bestehende nationale Datenschutzverordnungen ab. Im Vorfeld gab es viel Wirbel um mögliche Abmahnwellen und einige Hektik bei Unternehmen. Was davon ist eingetroffen? Was hat gut geklappt? Darüber reden wir mit Jürgen Kuri von heise online. Moderation: Nico van Capelle detektor.fm/was-wichtig-wird Podcast: detektor.fm/feeds/was-wichtig-wird Apple Podcasts: itun.es/de/9cztbb.c Google Podcasts: goo.gl/cmJioL Spotify: open.spotify.com/show/0UnRK019ItaDoWBQdCaLOt
Wenn irgendwo auf der Welt intensiv an Regeln und Verantwortlichkeiten im Internet gearbeitet wird, dann in der Europäischen Union: Ihre Datenschutzgrundverordnung, die vor knapp einem Jahr in Kraft trat, soll endlich die Privatsphäre der Bürger im Netz schützen. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verhängt für internationale Tech-Unternehmen Milliardenstrafen. Und auch die Urheberrechtsreform ist mit dem Ziel angetreten, Regeln für digitalisierte Zeiten anzupassen. Aber: Wird das was? Diese Grundfrage des gleichnamigen Digitalpodcasts von ZEIT ONLINE stellt sich auch beim Datenschutz und bei der Regulierung. In der vierten Folge sprechen Meike Laaff und Lisa Hegemann, beide Digitalredakteurinnen bei ZEIT ONLINE, mit Bundesjustizministerin Katarina Barley über diese Themen. Denn die SPD-Politikerin ist nicht nur in ihrer bisherigen Funktion als Ministerin mit vielen dieser Fragen eng betraut, sondern tritt bei den Wahlen zum Europaparlament am 26. Mai außerdem als Spitzenkandidatin für die SPD an, könnte also künftig selbst in der EU mitmischen. Nur: Schießt sich Europa mit seinen ständigen Datenschutzvorstößen im technologischen Wettbewerb mit China und den USA nicht endgültig aus dem Rennen? Was haben die Bürgerinnen und Bürger eigentlich tatsächlich von der Datenschutz-Grundverordnung? Und warum genau hat Barley am Ende doch nicht die von vielen verhassten Uploadfilter in der EU-Urheberrechtsreform gestoppt? All das erklärt Katarina Barley in unserem Podcast. Sie führt aus, was der Versuch, Tech-Unternehmen zu regulieren, mit dem Mindestlohn zu tun habe, und warum die Datenschutz-Grundverordnung kein Allheilmittel, aber trotzdem ein Exportschlager sei. Sie beklagt die ungerechte Behandlung der SPD während der Debatte um die EU-Urheberrechtsreform – und bekennt sich zum Zocken von Daddelspielen im Flugzeug.
Thema heute: Studie: DSGVO mangelhaft umgesetzt Über 80 Prozent der deutschen Wirtschaft hat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur mangelhaft oder unvollständig umgesetzt. Dies hat eine Studie des Hamburger Sicherheitsunternehmens TeamDrive zutage gefördert. Laut Studie, die auf einer Umfrage unter 100 überwiegend mittelständischen Firmen beruht, vertreten 20 Prozent der befragten Fach- und Führungskräfte die Auffassung, dass nur die Hälfte der Unternehmen die Anforderungen der DSGVO vollständig erfüllt. Gut ein Viertel geht davon aus, dass lediglich jedes dritte Unternehmen den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in vollem Umfang nachkommt. Laut einem Drittel der Befragten erfüllen lediglich 20 Prozent der Unternehmen in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung vollständig, so dass eine Überprüfung keine gravierenden Sicherheitslücken aufdecken würde. Die TeamDrive-Studie legt zudem den Schluss nahe, dass der Wirtschaft der Schutz ihrer eigenen IT-Infrastruktur etwa vor Hackerangriffen deutlich wichtiger ist als die gesetzestreue Beachtung des Datenschutzes. Lediglich ein Drittel meint, dass die DSGVO die digitale Welt sicherer gemacht hat. Über die Hälfte (52 Prozent) der kontaktierten Fach- und Führungskräfte hat die Frage „Wie sicher sind Daten in Deutschland?“ mit „nicht wirklich sicher“ oder gar „unsicher“ beantwortet. Nicht einmal die Hälfte (44 Prozent) der Befragten schätzt, dass die DSGVO die IT-Sicherheit maßgeblich erhöhen wird. 38 Prozent schreiben dem umfangreichen Datenschutz gemäß DSGVO immerhin einen leichten Beitrag zur Stärkung der IT-Sicherheit zu. Zudem meinen zwei Drittel, dass die Unternehmen seit der Einführung der DSGVO stärker als zuvor auf Maßnahmen zur IT-Sicherheit achten. Indes vertreten 71 Prozent die Auffassung, dass IT-Sicherheit vor allem von staatlicher Seite gewährleistet werden muss. Mehr als drei Viertel (76 Prozent) der von TeamDrive befragten Fach- und Führungskräfte gehen auf jeden Fall von weiterhin steigenden Investitionen der Wirtschaft in IT-Sicherheit aus. Als die mit Abstand wichtigste Maßnahme zur Stärkung der Datensicherheit auf Seite der Unternehmen nennt die Studie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. 60 Prozent der Befragten vertreten die Auffassung, dass die lückenlose Verschlüsselung bei der Datenübertragung am ehesten die Sicherheit gewährleistet. Voraussetzung hierfür ist allerdings gleichzeitig der Einsatz eines Zero-Knowledge-Systems, bei dem auch die firmeninternen Computer- und Softwaresysteme den Verschlüsselungscode nicht kennen, meint über ein Drittel (34 Prozent). Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Dr. Mario Herger im Interview mit Alexander Müller (CEO & Inhaber von GEDANKENtanken) Digitalisierung und künstliche Intelligenz sind heute wichtiger denn je: Gerade wenn es um die Startup Szene oder um die firmeninterne Unternehmenskultur im Wandel geht, kommt niemand mehr an Themen wie Digitalisierung 4.0, Big Data und Blockchain vorbei. Im brandneuen GEDANKENtanken Interview hinterfragt Experte Dr. Mario Herger, ob Deutschland in der Digitalisierung im Rückstand liegt. Er verrät, warum unser Unternehmergeist gestärkt werden muss. Und er gibt wertvolle Tipps für den Mittelstand, um die Chance auf digitale Transformation zu ergreifen und bestmöglich zu nutzen. Denn in Zeiten des Wandels spielt es laut Ansicht des Experten eine entscheidende Rolle, die digitale Transformation als Mindset statt nur als Projekt zu betrachten. Dr. Mario Herger ist überzeugt, dass es uns Deutschen hin und wieder an den richtigen Glaubenssätzen mangelt. Auch findet er, dass es Deutschland zu gut geht, um Veränderungen und Risiken zu befürworten. Er beschreibt Deutschland als das „Technologiemusuem des 20. Jahrhunderts“ und vermutet, dass die Datenschutz-Grundverordnung von vielen kleinen Unternehmen und Startups als Hindernis für die Digitalisierung betrachtet wird. Dass es auch anders geht, erklärt Dr. Mario Herger am Beispiel der USA: In Kalifornien sind bereits 1000 Fahrzeuge auf der Straße unterwegs, die autonomes Fahren testen. Der Experte gibt einen spannenden Ausblick in die Zukunft und verrät, weshalb es ab 2030 kein manuelles Fahren mehr geben wird – und warum es dank des autonomen Fahrens bis 2040 keine Verkehrstote mehr geben soll. Welche Auswirkungen das auf unsere Zukunft haben könnte und wie auch deutsche Unternehmen die Digitalisierung nutzen sollten, erfährst du im Interview. Viel Spaß!
Google geht gegen französische Datenschutz-Strafe in Berufung Google legt Widerspruch gegen die Datenschutz-Strafe von 50 Millionen Euro in Frankreich ein. Man habe hart an einem Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung gearbeitet, das möglichst transparent sein sollte und auf Empfehlungen der Regulierer basierte, erklärte der Internet-Konzern zur Begründung. Die französische Datenschutz-Behörde hatte am Montag eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung festgestellt und die Millionenstrafe verhängt. Klimaforscher macht sich "Enorme Sorgen" wegen Kohlekommission Der Klimaforscher Hans Joachim Schellnhuber hat davor gewarnt, in der Kohlekommission Lobby-Interessen über den Klimaschutz zu stellen. "Es geht um Arbeitsplätze, Ostdeutschland, Gewinne, Dörfer, Fledermäuse, das ist alles wichtig – aber bedroht ist aus meiner Sicht unser aller gemeinsames Interesse, nämlich die Zukunft unserer Zivilisation", sagte der Direktor Emeritus des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung. Darum müsse die Kohleverstromung spätestens 2030 beendet werden. Schellnhuber ist eines von 28 Mitgliedern der Kommission, die sich an diesem Freitag auf ein Konzept für den Kohleausstieg einigen könnte. Apple streicht "iCar"-Projekt zusammen Apple kommt mit dem Projekt eines eigenen Fahrzeugs weiter nicht voran – eine Tatsache, die nun auch bei den Personalmanagern des Konzerns angekommen zu sein scheint. 200 Mitarbeiter wurden aus der Abteilung für autonomes Fahren herausgenommen. Ein Apple-Sprecher betonte, dass der Konzern weiter an die "riesige Chance" glaube, die autonome Systeme böten und das Apple "einzigartige Fähigkeiten" habe, in diesem Bereich seinen Beitrag zu leisten. Amazon testet autonome Lieferroboter Auf den Bürgersteigen von Snohomish County im US-Staat Washington gibt es neben Menschen und Hunden nun auch kleine, hellblaue Fahrzeuge zu sehen, die autonom durch die Stadt brausen. Amazon testet hier ein neues Liefersystem, den Amazon Scout. Die E-Fahrzeuge mit sechs Reifen sind so groß wie eine "kleine Kühltasche", schreibt Amazon, und bahnen sich gemächlich in Schrittgeschwindig-keit ihren Weg. Steht der autonome Rollcontainer vor dem zu beliefernden Haus, öffnet sich der Deckel. Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden Sie auf heise.de
Hinter der Nachricht vom Exportverbot für ZTE-Produkte in die USA verbarg sich der nächste große Knaller des Jahres. Das Hin und Her bis zur Aufhebung der ZTE-Sanktionen soll hier nicht nachgezeichnet werden, doch der dahinter stehende Handelskrieg verdient Beachtung. Schließlich musste selbst eine so große Firma wie ZTE den Betrieb einstellen. Zudem fiel schon bei der ersten US-Drohung der Name Huawei, noch ein gutes Stück größer als ZTE. In den vorweihnachtlichen Frieden krachte nicht nur die Verhaftung der Finanzchefin des Konzerns, sondern vor allem der Verzicht auf Huawei-Hardware als Voraussetzung für eine Fusion von T-Mobile USA und Sprint. "Make America great again" als Ziel der Politik von US-Präsident Trump ist weit mehr als die vielen Meldungen zu Überlegungen von IT-Firmen, die Strafzölle zu umgehen. Es begann eher unscheinbar mit kleinen Vorab-Meldungen darüber, was die neue Datenschutz-Grundverordnung alles verbessern wird. Schließlich ist Deutschland stolz auf sein Datenschutz-Niveau. Was dann aber passierte, war ungeheuerlich -- oder schlicht erwartbar, wenn man Juristen frei drehen lässt. Die unfrohe Kunde, dass die Abmahn-Maschinerie angelaufen ist, brachte es zur Jahresmitte zum Spitzenreiter in der Zugriffsstatistik aller Nachrichten des Jahres 2018. Auch die Absurditäten wie die Debatte, ob Wunschzettel unter die DSGVO fallen können, beschäftigte die Leser. Das böse Wort von den Datenschutztaliban machte die Runde. Viel spricht dafür, dass dieses Thema auch den neuen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber beschäftigen wird, der zum Jahreswechsel seinen Dienst antritt. Die scheidende Schutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat eine beachtliche Anzahl an Beschwerden gesammelt. Über die Jahre und Minister hinweg sorgte ein Thema für Spannung: das Projekt der intelligenten Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin begann unter Bundesinnenminister Thomas de Maizière und endete im Sommer unter Horst Seehofer. In beeindruckender Weise habe sich die Leistungsfähigkeit gezeigt. Das bezweifelte nicht nur der Chaos Computer Club. Die zweifelhafte Erkennungstechnologie ist in der Welt und wird uns begleiten, wie das Beispiel von Taylor Swift zeigt. Der "gute Zweck" heiligt die Mittel, oder auch nicht: die eingeforderte Löschung biometrischer Daten vom G20-Gipfel wird sicher 2019 vor Gericht verhandelt und könnte zu einem Grundsatzurteil führen. Ganz nebenbei sei auf einen frühen Spitzenreiter unter den Nachrichten hingewiesen: "personalisierte" Filme dank Face-Swap im Verein mit Gesichtsmimik-Technologien produzieren künftig Alpträume (oder Pornos) besonderer Art. IBM sorgte für Schlagzeilen und Aufsehen und das passierte bei den KI-Predigern nicht mit Watson, sondern mit der Übernahme von Red Hat, dem größten Zukauf in der langen Unternehmensgeschichte. Der Mega-Deal interessierte nicht nur Entwickler oder die Linux-Fans unter den Lesern. Kann sich der Konzern wieder einmal neu erfinden? Immerhin: das Erbe der letzten großen Übernahme ist aus dem Haus. Mit Meltdown und Spectre fing das Jahr an, mit Emotet folgte der gar nicht besinnliche Ausklang, zumal ganze Firmen betroffen waren. Zeitweilig diskutierten 8000 bis 9000 Leser im Heiseforum, was zu tun und zu lassen wäre. Fest steht jedenfalls, dass Glühwein und Plätzchen nur sehr begrenzt weiterhelfen beim Blick in das so aufgedeckte furchtbare Security-Gruselkabinett. Das wird auch 2019 so sein. Aber der Blick in die Kristallkugel steht ja noch aus. Ab dem zweiten Januar melden wir uns wieder täglich mit Neuigkeiten aus der IT-Welt. Bis dahin finden Sie alle aktuellen IT-News auf heise.de.
Heute sprechen wir mit unserem guten Freund und altem Mitbewohner Tobias über das Thema Datenschutz. Er ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und kennt sich bestens aus mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Wir sprechen unter anderem über aktuelle Entwicklungen, erste Gerichtsbeschlüsse und die Auswirkungen der DSGVO für Fotografen. Shownotes Unser YouTube-Kanal: www.youtube.com/komplizen Wenn euch der Podcast gefallen hat, dann hinterlasst uns gerne ein Review auf iTunes oder schreibt uns einen Kommentar. Gerne auch mit Themenvorschlägen! Komplizen Over and Out!
Europas Verbraucherschützer wollen gegen Googles Datenhunger vorgehen Verbraucherschützer aus sieben europäischen Staaten wollen gegen möglichen Datenmissbrauch des Internet-Riesen Google vorgehen. Sie wollen bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden Beschwerde einlegen, teilte der europäische Verbraucherschutzverband mit. Auch der deutsche vzbv erwägt laut dpa eine einstweilige Verfügung. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass das US-Unternehmen mit seinem Tracking von Nutzer-Standorten gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verstoße. Denn Standorte könnten viel über Menschen enthüllen, über religiöse oder politische Überzeugungen, den Gesundheitszustand und die sexuelle Orientierung. Zulassungsverfahren für 5G- Frequenzen eröffnet Der Beirat der Bundesnetzagentur hat grünes Licht für die Versteigerung der 5G-Frequenzen gegeben, nun können sich Interessenten für die Auktion im Frühjahr 2019 bewerben. Die Pflicht zu “nationalem Roaming”, das bei der flächendeckenden Versorgung helfen und Neueinsteigern den Markteintritt erleichtern könnte, steht nicht in den Bedingungen. Hier schreibt die Bundesnetzagentur ein Verhandlungsgebot vor und nimmt im Streitfall die Schiedsrichterrolle ein. General Motors streicht Tausende Jobs Der größte Autohersteller der USA General Motors hat angekündigt, seine Belegschaft in Nordamerika massiv zu reduzieren. Der Stellenabbau ist Teil eines großen Sparprogramms, mit dem der Konzern fit für die Zukunft gemacht werden soll. GM will verkaufsschwache Modelle einstellen und sich bei Investitionen künftig stärker auf innovative Bereiche wie Elektromobilität und selbstfahrende Autos konzentrieren. Dafür ist laut GM ein tiefgreifender Konzernumbau nötig. InSight schickt erstes Foto vom Mars Der NASA-Roboter InSight ist erfolgreich auf dem Mars gelandet und hat erste Bilder zurück zur Erde gesendet. Mit zahlreichen wissenschaftlichen Instrumenten soll der Roboter nun den Mars untersuchen und vor allem mehr über den Aufbau des Planeten und die Dynamik unter seiner Oberfläche in Erfahrung bringen. Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden Sie auf heise.de
In der heutigen Folge spreche ich über Co-Working-Places und die rechtliche Situation dazu. Für Kreative, die gemeinsam an einem Projekt arbeiten und Start-Up-Unternehmen gilt diese Möglichkeit der Büronutzung als sehr angenehm, weil neben dem Raum auch das Mobiliar und immer häufiger auch individuell dazu buchbare Pakete und Services angeboten werden. Das beginnt bei Besprechungsräumen, Kopiererflatrates, Videokonferenzsysteme und geht hin bis zu Start-up-Betreuung und sogar Co-Living-Angeboten. Alles ist möglich – so scheint es zumindest. In der aktuellen Ausgabe von Office-Roxx wird allerdings auch über die rechtlichen Fallstricke von Co-Working berichtet und da seit einiger Zeit vor allem in Großstädten immer mehr Co-Working-Space-Entwickler auf den Markt drängen, finde ich es wichtig, dass die Menschen über die rechtliche Situation ebenfalls informiert sind. Allerdings bitte ich zu beachten: Das hier ist keine rechtliche Beratung, es sind lediglich meine zusammen getragenen Kenntnisse zu diesem Thema, die von unterschiedlichsten Seiten zusammengetragen wurden. Bislang spielten diese rechtlichen Fragen eher eine untergeordnete Rolle, weil Freiberufler, kleinere Start-ups oder digitale Nomaden überwiegend Co-Working nutzten, mittlerweile wird knapp 1 Mio m2 Fläche als Coworking Arbeitsplatz genutzt. Sprich Coworking boomt. Im letzten Global Coworking Survey gaben 19 % der Mitglieder in deutschen Coworking Spaces an, in einem Angestelltenverhältnis zu stehen, weltweit sind es 36 % (Deskmag 2017) Heute ist nicht mehr der einstige Gedanke vom kreativen Umfeld im Vordergrund, sondern aufgrund fehlender Büroflächen die Argumente Verfügbarkeit, Lage und Flexibilität wie bei NTV zu sehen war. Gerade Unternehmen, die daran denken Coworking zu nutzen, um nicht eigene Flächen vorhalten zu müssen, die sollten sich bei der Vertragsgestaltung mit dem Co-Working – Anbieter Gedanken über die arbeitsrechtlichen Situationen machen. Das klassische Arbeitsrecht in dem es um Arbeits- und Gesundheitsschutz geht sind hier vor allem zu beachten, weiterhin seit Mai diesen Jahres das Datenschutzgesetz. da eine Verletzung der einschlägigen Bestimmungen oft hohe Bußgelder oder gar Strafen nach sich ziehen kann. Gerade durch die sensible Handhabung von Kundendaten, welche durch die unmittelbare Geltung der Datenschutz-Grundverordnung seit dem 25. Mai zwingend erforderlich geworden ist, sind hier ganz neue Herausforderungen im Rahmen des Coworking zu bewältigen. Hierzu werde ich allerdings einen eigenen Podcast mit einem Spezialisten veröffentlichen. Dann gibt es aber auch immobilienrechtliche Fragen, wie Sebastian Woschech,Senior Associate im Bereich Immobilienrecht in Office Roxx berichtet. Interessanterweise konnte ich nirgends etwas zum Grundgesetz finden, obwohl dies meiner Meinung und auch der Begrifflichkeit nach als Grund-Lage für alles dient. Im Grundgesetz wird von Privatsphäre gesprochen, exakterweise: Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert. Wenn das in der heutigen Arbeitswelt mehr berücksichtigt würde, wären viele Probleme schon gelöst, wenn es aber nicht so ist, dann haben die Unternehmen bei der Gestaltung von Coworking – Places das klassische Arbeitsrecht zu berücksichtigen, nämlich dass beispielsweise der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei dieser Gestaltung hat. Die Rechte des Betriebsrates können sich vor allem in Hinblick auf Fragen der Ordnung des Betriebes oder die Planung der Arbeitsplätze ergeben. Weiterhin müssen die Unternehmen auf eine korrekte Handhabung der Arbeitsschutz-Vorschriften achten, denn der Arbeitgeber muß Sorge dafür tragen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und gering gehalten werden. Das kennen Sie bereits aus der Folge Arbeits- und Gesundheitsschutz vom Mai 2018. Hierzu muß ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Der Arbeitgeber kann Arbeitsschutz-Pflichten delegieren, hat und behält aber immer die Gesamtverantwortung für die Durchführung. Deshalb wird ganz klar empfohlen, dass vor Einzug in gemeinschaftlich genutzte Arbeitsräume einige Fragen geklärt werden. Diese hab ich jetzt nur auszugsweise: Wer stellt Ersthelfer und Brandschutzbeauftragte? Muss der Vermieter ergonomische Bürostühle zur Verfügung stellen? Ich darf hier nochmal auf die Folge „kein Zuschuss der Rentenversicherung mehr“ hinweisen Wer haftet überhaupt bei Arbeitsunfällen im Co-Working-Büro? Muß der Vermieter den Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilungen auf eventuelle Gefahrenquellen hinweisen? In der Regel kann der Unternehmer bzw. Mieter dem Vermieter keine Weisungen zu Einrichtung und Überwachung erteilen, bleibt aber seinen Arbeitnehmern gegenüber immer verpflichtet nötige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Arbeitsrechtlich wird somit empfohlen, dass Regelungen im Mietvertrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz getroffen werden, damit fixiert ist, wer welche Maßnahmen veranlasst. Dann aber auch bitte eine Vereinbarung zu Kontrollrechten und Weisungsbefugnissen mit aufnehmen. Wenn man dem Bericht der ASU (Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed) aus 2017 glauben darf – und ich tu das – gibt es hinsichtlich der gesundheitsrelevanten Faktoren und Auswirkungen dieser Arbeitsumgebung noch dringenden Forschungsbedarf, aber eines steht fest: gut beraten und geplant, wird es für alle Beteiligten besser werden. Ich zitiere aus diesem Bericht: Eine genaue Analyse der Arbeitsbedingungen in Coworking Spaces wird in Anbetracht der steigenden Zahl von Coworking-Space-Nutzern empfohlen. Dabei sollten sowohl die psychischen und sozialen als auch die ergonomischen Bedingungen berücksichtigt werden, um eine ganzheitliche Beurteilung zu gewährleisten. Dazu bedarf es in erster Linie einer Bewertung durch die Nutzer. Das kennen Sie bereits von mir, bitte nehmt die Beschäftigten ernst und mit ins Boot. Und dabei denkt bitte immer daran: Humanisierung ist die intelligenteste Art der Rationalisierung ! Wenn Ihnen dieser Podcast gefallen hat, machen Sie mir eine Freude indem Sie ihn bei i-tunes bewerten und mit Ihren Freund*inn*en und Kolleg*inn*en teilen. Haben Sie Wünsche oder Anregungen zu diesem Podcast ? Schreiben Sie mir diese an Martin@lauble.net - Sie erhalten garantiert Antwort!
Experten warnen vor "Super-Scoring" in Deutschland Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen sieht die Entwicklung umfassender Bewertungssysteme für Bürger und Unternehmen etwa in Form des "Citizen Score"-Projekts in China äußerst kritisch. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden sollten Maßnahmen ins Auge fassen, damit solche verknüpften "Super-Scores" nicht auch "in Deutschland kommerziell angeboten werden". In einem Gutachten über "verbrauchergerechtes Scoring", empfehlen die Fachleute derlei Experimente "sorgfältig zu verfolgen und zu analysieren". Eine Handhabe dagegen könnten Instrumente der europäischen Datenschutz-Grundverordnung wie der Zweckbindungsgrundsatz oder das Koppelungsverbot sein. TRENNER Bitcoin-Bug: Double Spend gefährdet Existenz der Kryptowährung Über ein Jahr war es möglich, Bitcoins mehrfach auszugeben. Der jetzt entdeckte Bug hätte das Ende der Kryptowährung bedeuten können. Bei dem Bug bestand die Gefahr nicht darin, dass sich ein Angreifer Geld hätte erschleichen können, sondern dass unbemerkt illegale Blöcke in die Blockchain gelangt wären: Und das mit fatalen Folgen. Alle im fraglichen Zeitraum ausgeführten Transaktionen wären dann hinfällig gewesen. TRENNER Google: Login nur noch mit JavaScript Google will seine Nutzer und ihre Accounts besser schützen. Bereits beim Login wird geprüft, ob alles mit rechten Dingen zugeht: "Wir führen eine Risikobewertung durch und erlauben die Anmeldung nur, wenn nichts verdächtig erscheint." Der Haken: Ohne aktiviertes JavaScript funktioniert diese Sicherheitsmaßnahme nicht, die Nutzer müssen sonst draußen bleiben. TRENNER Siemensstadt 2.0: Siemens baut Technologiepark für 600 Millionen Euro Berlin hat den Zuschlag für den geplanten "Innovationscampus" von Siemens bekommen. In Spandau soll bis zum Jahr 2030 auf dem historischen, rund 70 Hektar großen Industriegelände des Elektronikriesen die "Siemensstadt 2.0" entstehen. Dabei sind Investitionen in Höhe von gut 600 Millionen Euro geplant. Das gaben der Konzern und der Berliner Senat am Mittwoch bekannt. Ziel ist es, einen "Technologiepark und Inkubator im Herzen der Siemensstadt zu entwickeln". Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden Sie auf heise.de
Incels https://de.wikipedia.org/wiki/Incel Toronto van attack https://en.wikipedia.org/wiki/Toronto_van_attack 4chan https://de.wikipedia.org/wiki/4chan Body positivity https://en.wikipedia.org/wiki/Body_positivity Oxossi https://de.wikipedia.org/wiki/Ochosi Oxóssi - Dark Passenger EP https://deepdarkdangerous.bandcamp.com/album/ox-ssi-dark-passenger-ep-ddd030 Rube Goldberg machine https://en.wikipedia.org/wiki/Rube_Goldberg_machine Joseph's Machines https://www.youtube.com/user/allonewordplease The Cake Server https://www.youtube.com/watch?v=auIlGqEyTm8 Fischli und Weiss: The Way Things Go https://www.youtube.com/watch?v=GXrRC3pfLnE Dayzero - Space Cartoon EP https://deepdarkdangerous.bandcamp.com/album/dayzero-space-cartoon-ep-ddd031 DSGVO https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
RIS26: Die Datenschutz-Grundverordnung
06- Messenger In der neuen Folge sprechen Johannes und Bastian über Messenger und die in Kraft getreten Datenschutz-Grundverordnung. DSVGO: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung Threema: https://threema.ch/de https://work.threema.ch/de Whatsapp: https://www.whatsapp.com/ https://faq.whatsapp.com/de/android/28030015/?category=5245250 Telegram: https://telegram.org/ https://mobilsicher.de/apps-kurz-vorgestellt/verschluesselt-kommunizieren-per-app Signal: https://signal.org/ WeChat: https://www.wechat.com/en/ https://de.wikipedia.org/wiki/WeChat Viber: https://www.viber.com/ Allo: https://allo.google.com/ Snapchat: https://www.snapchat.com/l/de-de/ Discord: https://discordapp.com/ Teamspeak: https://www.teamspeak.com/en/
CS004 Vortrag zur Datenschutz-Grundverordnung
digital kompakt | Business & Digitalisierung von Startup bis Corporate
Von A wie Abmahnung bis Z wie ziemlich viel Tamtam – die DSGVO sorgt dieser Tage für einige erhitzte Gemüter und Unsicherheiten. Im Legal & Tax Podcast diskutieren digital kompakt und Michael Strubel über die Neuerungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen. Du erfährst... 1) …mit welchen konkreten Änderungen zu bisherigen Praktiken Unternehmen nun zu rechnen haben 2) … Wichtiges rund um die Themen Bußgelder, Abmahnungen und Auskunftspflichten 3) …was eine Richtlinie und was eine (Grund-)Verordnung ist und worin die Unterschiede zwischen diesen liegen
Episode #93 des VRODO Podcasts ist am Start und in dieser Woche gibt es weitere Eindrücke zu Oculus Go und Abspeck-VR mit Beat Saber und Co. Außerdem überlegen wir laienhaft, wie sich die DSGVO auf Virtual Reality auswirken könnte. Oculus Go - weitere Eindrücke und draußen Fast einen Monat ist Facebooks neue VR-Brille Oculus Go schon auf dem Markt und so langsam gewöhnt man sich an Überall-VR. Ist die Go-Brille auch nach vier Wochen noch interessant? Wenn ja, für welche Anwendungen? Und wie reagieren Menschen, wenn man VR in der Öffentlichkeit nutzt? Mehr dazu: https://vrodo.de/oculus-go-kann-die-vr-brille-dauerhaft-begeistern/ Mehr dazu: https://vrodo.de/virtual-reality-dieses-foto-zeigt-das-groesste-problem-der-vr-brille/ VR fürs Fitnesstraining Beat Saber, Box VR, Holoball - beim Virtual-Reality-Sport kann man wie beim normalen Sport so richtig ins Schwitzen kommen. Das kommt Sven gerade recht, denn der Sommer steht vor der Tür und im Berliner Freibad möchte er mit einem gut definierten Speckpack glänzen. Da er Joggen langweilig findet und für das Fitnessstudio "keine Zeit hat", probiert er es mit VR-Sport. Ob er so sein Ziel erreicht? Mehr dazu: https://vrodo.de/virtual-reality-hit-beat-saber-verbrennt-kalorien-wie-tennis/ Warum ist Beat Saber so erfolgreich? Das VR-Rhythmusspiel Beat Saber geht ab wie Schmidts Katze und zieht trotz Mini-Budget und kleinem Team in puncto Hype und positiver Rückmeldung mit Leichtigkeit an großen Titeln wie Fallout 4 VR oder Skyrim VR vorbei. Was ist das Erfolgsrezept? Sind es die Lichtschwerter? Oder gehört noch mehr dazu? Mehr dazu: https://vrodo.de/oculus-rift-htc-vive-bombast-musikspiel-beat-saber-im-test/ Virtual Reality und die DSGVO Europa möchte mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung die Datenerhebung für den Nutzer transparenter und besser kontrollierbar gestalten. Wie könnte sich die neue Gesetzgebung auf Virtual Reality auswirken?
Am heutigen Donnerstag den 25.05. tritt die Datenschutz Grundverordnung der Europäischen Union in Kraft. Wie wirkt sich die Neuerung auf den Bereich Blockchain und Kryptowährungen aus?
Der Fitnesstracker am Arm, der Bordcomputer im Auto oder die smarte Heizung daheim. Die Datenschutzgrundverordnung betrifft auch das Internet der Dinge. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/digital/datenschutz-grundverordnung-2018-internet-der-dinge
Die AfD hat ihre Unterstützer aufgerufen, am Sonntag nach Berlin zur Großdemonstration zu kommen. Das Motto lautet "Tag der Abrechnung". So groß dürfte diese Demo aber gar nicht werden. Und: Sie könnte "weggebasst" werden. Was das bedeutet und was die AfD mit der Aktion bezweckt, bespricht Simone Gaul mit ZEIT-ONLINE-Politikredakteur Tilman Steffen im Podcast. Haben Sie in den letzten Tagen auch massenhaft E-Mails bekommen, in denen von neuen AGBs die Rede war oder neuen Newsletter-Einstellungen? Verantwortlich dafür ist die DSGVO, die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung. Ab heute gilt sie. Was das für uns Internetnutzer bedeutet, erklärt Eike Kühl, er ist Redakteur im Digitalressort bei ZEIT ONLINE. Außerdem: Ein Ratschlag für besseres Windelwechseln löst einen, Pardon für den Begriff an dieser Stelle, Shitstorm aus. Wenn Sie uns kontaktieren möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an wasjetzt@zeit.de.
IT Manager Podcast (DE, german) - IT-Begriffe einfach und verständlich erklärt
In dieser Folge erfahren Sie verständlich und übersichtlich alles, was Sie zur neuen Datenschutz-Grundverordnung wissen müssen. Sämtliche neuen Pflichten werden einfach erklärt, damit Sie bestens gerüstet sind für die Änderungen.
Der Countdown läuft … nur noch wenige Tage bis zum Start der Datenschutz-Grundverordnung in Europa. Und wir haben den Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten Lutz Hasse im Interview! Deswegen haben wir uns dazu entschieden den Podcast einen Tag früher online zu stellen. Außerdem … Der Beitrag DSGVO, Teil 1: Countdown und Interview mit Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten | Nr. 24 erschien zuerst auf #Onlinegeister.
Wir sprechen diese Woche ausführlich über die Datenschutz-Grundverordnung. Was ergibt sich für User, was müssen Blogger beachten? U.a. diese Fragen beantworten wir mit der Unterstützung von Christian Allner & Mario Hommel!
Die Shownotes: Merkel torpediert neue EU-Datenschutzregeln http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/datenschutzgrundverordnung-merkel-torpediert-neue-eu-datenschutzregeln/21268426.html DSGVO Checkliste für Blogger: Wie setze ich die Datenschutz-Grundverordnung für mein Weblog um? https://datenschmutz.net/dsgvo-checkliste-fuer-blogs/ Konzept erstellen: 5 Schritte zum fertigen Konzept | karrierebibel.de https://karrierebibel.de/konzept-erstellen/ Keine interne Unterstützung: Googles Software- & Hardware-Teams arbeiten noch immer unabhängig - GWB https://www.googlewatchblog.de/2018/05/keine-unterstuetzung-googles-software/ Und von Ute Mündlein: Netzfundstücke 06.05.2018 http://reichepoet.blogspot.de/2018/05/netzfundstucke-06052018.html Musik: London Bayou - Albis https://www.youtube.com/watch?v=u-2gF_ufX0Y Creative Commons 4.0 http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/
Wolf redet mit Jan Messerschmidt von KWS über die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Ist deine Website fit für die DSVGO?Heute geht es ausnahmsweise nicht um eine neue Geschäftsidee oder einen Gründer, der von seinen Erfahrungen berichtet. Heute haben wir Tobias Sieg im Kitchen Studio in Köln. Er beschäftigt sich im Alltag viel mit der neuen Datenschutz-Verordnung DSVGO und hat dadurch einen Informationsvorsprung, an dem er uns teilhaben lässt.Dieses Thema ist unattraktiv und lästig, aber unserer Meinung nach sehr wichtig für jeden Startup, Gründer, Freelancer und Selbständigen.Also, ist deine Website schon fit für den 25.Mai?Wenn ja, dann kannst Du diesen Podcast getrost ignorieren. Wenn nicht, ist unsere Diskussion ein guter Einstieg.Support the show (https://nein2five.de/ressourcen/)
In dieser Folge der Rei Baumeister Show Was ist die DSGVO und wer ist davon betroffen? Welche Informationen unbedingt auf deinen Landingpages erscheinen müssen. Darfst du noch Freebies zum Listenaufbau nutzen? Mit welchen Strafen musst du bei Nichtbeachtung rechnen? Datenschutzrechtlicher Umgang mit dem Facebook Pixel, Custom Audiences und Messenger Bots Die Show Notes zu dieser Folge findest du hier: reibaumeister.com/5
Datenschutz-Grundverordnung: Deutsche Unternehmen schlecht vorbereitet Obwohl die neue Datenschutz-Grundverordnung in fünf Wochen in Kraft tritt, ist nur eine Minderheit der deutschen Unternehmen auf die neuen Datenschutzregeln vorbereitet. Das hat eine Umfrage des Online-Marketing-Spezialisten absolit in Kooperation mit dem eco-Verband der Internetwirtschaft im Februar und März 2018 ergeben. Befragt wurden Marketing-Verantwortlichen von 606 mittleren und großen Unternehmen. Dabei zeigte sich, dass gut ein Viertel der befragten Firmen noch gar nicht mit der Anpassung der eigenen Prozesse an die neuen Richtlinien begonnen hat. Motorola stellt neue Moto-G6-Familie vor Die Lenovo-Tochter Motorola hat am Donnerstag in Brasilien drei Mittelklasse-Smartphones der Moto-G6-Familie vorgestellt. Zum Moto G6 gesellen sich das Moto G6 Plus mit größerem Display und das günstigere Moto G6 Play. Alle drei Modelle sind im modernem 2:1-Format und werden mit reinem Android 8.0 ausgeliefert. Sie sollen ab Anfang Mai in Deutschland erhältlich sein und kosten zwischen 199 und 299 Euro. Google will mit "Chat" die SMS ersetzen Google ist gut darin, mit seinen Messengern zu verwirren: Neben Hangouts gibt es nämlich noch Allo und Duo – aber keiner weiß so recht, wofür die eigentlich da sind. Nun hat Google entschieden, die Entwicklung von Allo pausieren zu lassen.. Die Zukunft gehört dem RCS-Standard: Unter dem simplen Namen "Chat" soll er bald die SMS ersetzen. Das hat der neue Chef der Kommunikations-Gruppe bei Google, Anil Sabharwal, entschieden. Tesla soll Fabrikunfälle vertuscht haben Der Elektroauto-Hersteller Tesla soll in seinen obligatorischen Berichten über Unfälle und gesundheitliche Probleme, die in Zusammenhang mit seiner Produktion aufgetreten sind, mehrere Fälle verschwiegen haben. Das berichtet die US-amerikanische Website Reveal. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als Teil einer Kampagne, die Tesla-Belegschaft gewerkschaftlich zu organisieren. Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden sie auf heise.de
Ab dem 25. Mai 2018 tritt die DSGVO nach zwei Jahren in Kraft und ersetzt damit bisherige regionale Gesetze. Für Webmaster ist sie Fluch, für Verbraucher ein Segen. Was es damit auf sich hat, erkläre ich Euch in dieser Episode.
ENTREPRENEUR'S MOSHPIT | Online-Business, Entrepreneurship & Rock‘n‘Roll
Gestern habe ich mich mit meinem Freund Benjamin getroffen und wir haben uns über die neue Datenschutz-Grundverordnung unterhalten Wir haben unter anderem darüber gesprochen, wie wir auch in Zukunft unseren E-Mail-Verteiler befüllen können, obwohl die Datenschutz Grundverordnung in Kraft ist. Es wabert einiges an Mythen und Halbwissen in der Marketingszene umher und in dieser Episode möchte ich etwas Klarheit verschaffen. Zumindest so viel Klarheit, wie ich es als Juristen-Laie verstanden habe.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ab dem 25. Mai 2018 für Unternehmen und natürlich auch Handwerksbetriebe verbindlich. Es drohen empfindlichen Strafen in Millionenhöhe. Aber die DSGVO hat natürlich einen wichtigen Hintergrund: Sie zwingt zu einem sensiblen und umsichtigen Umgang mit personenbezogenen Daten. Auf dem Barcamp in Berlin habe ich die Chance für ein Live-Interview mit einer der Session-Geberinnen genutzt: Anke Hofmeyer http://www.hofmeyer.net/ Hier die Checklisten und Zusammenfassungen zum Download: https://blog.sage.de/digitaletrends/eu-dsgvo/checklisten-dsgvo/
Die #OMR18 sind vorbei und nach dem Wochenende ist der Kopf wieder frei für frischen #askOMR Content. Euer Host Andre Alpar hat auch heute wieder ein paar spannende Fragen von Euch beantwortet. Hört rein - #askOMR - Folge 11 - Du fragst, wir antworten. Pascal fragt: Ich habe eine Marketing-Agentur, die für kleine Kunden personalisierte Facebook-Werbung entwickelt. Mit der in 2018 eintretenden Datenschutz-Grundverordnung ist personalisierte Werbung nur noch nach Zustimmung der Kunden erlaubt. Wie sehr wirkt sich diese Veränderung auf Facebook-Werbung aus? Ist mein Geschäftsmodell damit nichtig? Macht Facebook-Werbung dann überhaupt noch Sinn? Sieht Du irgendwelche Chancen/Potential für Werbetreibende FB Ads im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung effektiv zu nutzen? (ab 01:45 Min.) Was würdest Du Unternehmen empfehlen, die sich frühzeitig für den Bereich Voice rüsten wollen? (ab 05:50 Min.) Wie sieht der Prozess aus hinter der Entstehung einer #askOMR-Folge? (ab 12:30 Min.) Alle Infos, Links und die Shownotes zur aktuellen Folge findest Du im Laufe der Woche hier: goo.gl/Av2V79 In #askOMR beantworten wir Eure Fragen rund um das Thema Digitalmarketing. Stelle im #askOMR Slack-Workspace Deine Fragen an unseren Podcast-Host Andre Alpar. Du kannst hier einfach alles loswerden, was du von Andre & OMR wissen willst. Wir beantworten deine Frage für Dich und alle Hörer im #askOMR Podcast, jeden Montag neu. Join now: www.omr.com/askomr podstars@omr.com Sponsor der aktuellen Folge ist: Airbus www.airbus-bizlab.com/
Nein, auch für Gründer ist es noch nicht zu spät, ihr Startup an die neue Datenschutz-Grundverordnung anzupassen, aber: Am besten jetzt, denn die neue Verordnung tritt am 25.5.18 in Kraft. Was dann passieren kann, erklärt unser Unternehmensanwalt und Datenschutzexperte Andreas Kühnke: Unternehmenspflichten nehmen zu, Behörden werden mächtiger, Abmahn-Anwälte könnten Geschäfte wittern. Was ihr tun könnt, um erste Schritte umzusetzen und nicht sofort ins Visier zu geraten, das erfahrt ihr in diesem kurzen Podcast. Moderation: Danijel Višević Gast: Andreas Kuehnke Sprache: Deutsch RSS Feed: http://project-a.libsyn.com/rss Wenn Du mehr über Project A wissen willst: Blog: https://insights.project-a.com Podcast: https://www.project-a.com/de/media/podcast Newsletter: https://www.project-a.com/de/media/newsletter
Jurafunk Nr. 151: (Fast) alles zur Datenschutz-Grundverordnung - Alles neu macht der Mai: Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angewendet. Wir geben einen Überblick. Muss das Internet abgeschaltet werden?
Die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25.5.2018 in Kraft. Was kommt auf mein Unternehmen zu? Um den Überblick zu behalten, gibt uns Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Online-Unternehmer, eine kleine Einführung in das Datenschutzrecht. Los geht´s. In Ergänzung zu diesem Beitrag haben wir in einer Live Session über konkrete Beispiele in der Praxis gesprochen, die jetzt auch als Podcast verfügbar ist: Datenschutz? Nicht einmal für einen Juristen – jedenfalls nicht, wenn er wie ich primär im Zivilrecht unterwegs ist – klingt das verheißend. Obwohl ich ein Buch über rechtssichere Websites geschrieben und einen Online Kurs dazu entwickelt habe, musste ich mir das Datenschutzrecht immer mühsam erarbeiten.Wann gilt die DSGVO?Nichts ist so beständig wie der Wandel, das gilt sogar für die in Äonen rechnende Gesetzgebung. Seit 2016 gibt es eine neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). 2016? So lange schon? Ja, habe ich mich auch gefragt. Warum gibt es die schon seit 2016, gilt aber erst ab dem 25.5.2018? Der Gedanke war offenbar: Durch das späte Inkrafttreten haben die Unternehmen hinreichend Zeit, sich auf die Verordnung vorzubereiten. Absolut praxisnah hat der europäische Gesetzgeber vorhergesehen, dass sich alle europäischen Firmen jetzt für zwei Jahre mit der DSGVO beschäftigen und fröhlich am 25.5.2018 jubilieren: „DSGVO ready, wir sind dabei!“ oder so ähnlich. Tja, ich habe mal wieder daneben gelegen. Habe ich mich doch tatsächlich lieber die ganze Zeit mit Buchhaltung, Steuer, dem freundlichen Beitragsservice von ARD und ZDF, der Handelskammer und sonstigen geltenden Gesetzen rumgeschlagen. Nichts war es also mit der Vorbereitung, aber wie das mit Terminen ist, je näher sie rücken, desto lauter schreien sie. Weiterlesen
So viel steht fest. Am 25. Mai tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DVSG) europaweit in Kraft. Allein die hier enthaltenen neuen Regelungen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Deutlich höheres Erregungspotential liefert allerdings die geplante Neuauflage der E-Privacy-Verordnung, welche die DVSG zukünftig flankieren soll. Was es damit genau auf sich hat und welche Auswirkungen sie auf die digitale Geschäftswelt haben könnte, erfährt du in diesem Artikel. Das Ende des Werbetrackings? Grundsätzlich ist der Gedanke, die private Online-Kommunikation der Bürger zu schützen ja sehr begrüßenswert. Allerdings hätte die geplante E-Privacy-Verordnung nach jetzigem Stand unter anderem auch enorme Konsequenzen für nahezu alle Formen digitaler und datenbasierter Werbung. Nicht nur Digitaldienstleister, Werbeagenturen und Medienhäuser wären betroffen, sondern jedes Unternehmen, welches Online-Werbung schalten möchte oder den Erfolg von Kampagnen professionell messen lassen will. Die ursprüngliche E-Privacy-Verordnung regelt bereits seit 2002 den Umgang mit Daten durch Netzanbieter, damit Inhalte und Metadaten aus Telefonaten, E-Mails und anderen Nachrichten geschützt bleiben. 2009 erfolgte dann hierauf aufbauend die so genannte Cookie-Richtlinie. Diese legt fest, dass Anbieter von Websites ihre Nutzer nur mit deren Einwilligung tracken dürfen. Ein solches Zustimmungsverfahren kennt jeder der im Netz unterwegs ist als „Cookies akzeptieren“ und wurde bislang als so genannte Opt-Out-Lösung umgesetzt. Mit der nun geplanten Neuauflage der E-Privacy-Verordnung ist das Setzen von Cookies grundsätzlich untersagt, beziehungsweise jedes einzelne Cookie muss explizit vom Nutzer per Opt-In genehmigt werden. Besonders gravierend wäre dies für so genannte „Third-Party-Cookies“, welche Agenturen und Online-Dienstleister nutzen um den Erfolg von Kampagnen zu messen. Eine Zustimmung zur Datenerhebung muss hier ausdrücklich erfolgen, nachweisbar sein und darf nicht an den jeweiligen Dienst gebunden sein. Das bedeutet auch, Nutzer müssen über verwendete Tools, deren Funktionsweise und Zwecke informiert werden. Auch ist es Anbietern nicht erlaubt Nutzer, die dem Werbetracking nicht zustimmen von den jeweiligen Angeboten auszusperren. Privacy by Default Hinzu kommt ein weiterer Artikel mit Sprengkraft, der dafür sorgt, dass Nutzern bei der Installation von Apps oder Browsern eine Variante angeboten werden muss, die alle Cookies von Dritten blockiert. Um dann einzelne Zustimmungen zur Cookie-Nutzung explizit zu erteilen, müssten die Nutzer erst jeweils ihre Systemeinstellungen ändern. Schätzungen ergeben, dass ca. 90% der Nutzer eine restriktive Einstellung wählen würden, also ein Werbetracking faktisch unmöglich werden würde. Begründet wird der Artikel damit, dass man einer Belästigung durch Cookie-Bannern entgegen treten will. Die geplanten Regelungen sind noch weitreichender und an einigen Stellen scheinen sich DSGVO und E-Privacy-Verordnung auch zu widersprechen. In jedem Fall wird es wohl nichts mit der ursprünglich geplanten Durchsetzung der Verordnung im Mai, da noch nicht alle politischen Instanzen grünes Licht gegeben haben. Es gilt als wahrscheinlich, dass sich der Prozess bis in 2019 hineinzieht, hinzu kommt eine Übergangsphase von ein bis zwei Jahren. Auswirkungen für Onlinewirtschaft und Nutzer Die deutschen Interessenverbände der Werbe- und Medienwelt zeichnen drastische Bilder über die Konsequenzen der neuen Richtlinien. Werden zukünftig wirklich keine Websites mehr funktionieren und werden wir vor schwarzen Flächen sitzen? Springen bald permanent Pop-ups auf, die über alles ganz genau informieren und zur Einwilligung aufrufen? Das wäre wohl auch für die Nutzer keine VerSupport the show (https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&hosted_button_id=2PU5W9H752VZJ&source=url)
Ab dem 25. Mai gilt europaweit ein neues Datenschutz-Gesetz, das für Unternehmen neue rechtliche Verpflichtungen schafft. Trotz der nahenden Frist sind viele IT-Firmen schlecht vorbereitet. Wir erklären, was auf Geschäftsführung und Admins zukommt.
Auto-Industrie bezahlte angeblich auch Abgas-Tests mit Menschen Mit Geld der Autolobby wurden offenbar nicht nur Abgastests an Tieren durchgeführt, sondern auch an Menschen. Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung zufolge soll die von den Konzernen VW, Daimler und BMW gegründete "Europäische Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor" eine "Kurzzeit-Inhalationsstudie mit Stickstoffdioxid bei gesunden Menschen gefördert" haben. Dabei seien am Universitätsklinikum Aachen 25 Personen untersucht worden, nachdem sie jeweils über mehrere Stunden NO2 in unterschiedlichen Konzentrationen eingeatmet hätten. Daimler und BMW distanzierten sich gegenüber der Zeitung von den Versuchen. Strava-Aktivitätenkarte legt Militärbasen in aller Welt offen Nicht nur Zivilisten, sondern auch Soldaten tracken offenbar fleißig ihre Bewegungen. Eine von Strava erstellte Weltkarte aller Aktivitäten zeigt daher teilweise geheime Militärbasen. Auf der "Global Heatmap" des Herstellers von Fitness- und GPS-Trackern sind mehr als eine Milliarde Aktivitäten visualisiert, die Strava-Nutzer mit einem aktivierten Tracker absolviert haben. In Kriegsgebieten wie etwa Afghanistan, wo kein anderer Mensch derartige Geräte einsetzt, legen die Soldaten damit regelmäßige Jogging-Strecken oder Versorgungsrouten offen. Junge Leute akzeptieren biometrische Verfahren statt Passwort Stress mit vergessenen Passwörtern könnte mit der wachsenden Nutzung biometrischer Verfahren schon bald passé sein. 75 Prozent der sogenannten Millenials, sind einer Studie von IBM zufolge bereits überwiegend mit biometrischen Verfahren vertraut. Zugleich zeigten junge Leute eine deutlich laxere Nutzung von Passwörtern und verwendeten oftmals dieselben für verschiedene Anwendungen. Datenschutz-Grundverordnung für Admins Wenn ab Mai die Regeln der neuen DSGVO gelten, betrifft das jedes Unternehmen. Ein Webinar mit dem Justitiar und Datenschutzbeauftragten von Heise Medien, Joerg Heidrich erläutert Admins, Datenschutz- und Security-Verantwortlichen, was zu tun ist. Wegen der hohen Nachfrage gibt es am 21.Februar einen Zusatztermin. Anmelden kann man sich über heise events. Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden sie auf heise.de
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird vielen Kita-Trägern ordentlich Zusatzaufgaben bescheren – Zeit also, sich damit so früh wie möglich und sehr proaktiv auseinanderzusetzen! Datenschutz ist ja bekanntlich in erster Linie „Menschenschutz“, denn es sollen die Daten von Menschen geschützt werden, vor
Im Gespräch mit Prof. Dr. Martin Kütz (Hochschule Anhalt) spricht Dr. Christian Sillaber über die Auswirkungen der EU Datenschutzgrundverordnung auf das IT-GRC Management. Dabei geht er auch auf die wichtigsten Anforderungen bei der Toolunterstützung für die EU-DSGVO-Compliance ein.
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung
Peter Bartos, Präsident der Landesstelle Wien der KWT, über das neue Berufsrecht, die Datenschutz-Grundverordnung und den "War for Talents" in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer
Bei dieser Frage muss man immer auch an die neue Datenschutz-grundverordnung denken. Denn Einwilligungen gelten nur dann über den 25. Mai 2018 hinaus, wenn die Einwilligung bereits den Anforderungen der ab dann anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Und das heißt: In verständlicher Sprache transparent und konkret informieren, was du mit den Daten tun willst, wozu also der frischgebackene E-Mail-Abonnent seine Einwilligung geben soll. Folge direkt herunterladen
Heute haben wir ein sehr interessantes Thema für euch! Datenschutz! Begegnet einem immer wieder, immer häufiger und scheint immer komplexer und undurchschaubarer zu werden. Dabei besteht das Bundesdatenschutzgesetz schon zwei Jahrzehnte… Was hat es nun mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU auf sich, die 2018 in Kraft treten soll? Was ändert sich für den Unternehmer, was bleibt gleich? RA Friederike Lemme, schon oft bei uns im GuerrillaFM-Studio, klärt auf über die Rechte und Pflichten, die man als Webseiten-Betreiber hat, z.B. die Datenschutzerklärung betreffend. Stichworte sind hier „Tracking-Tools“ und „IP Adresse“. Ab wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Wie ist das mit der Nutzung von Clouds, auf die unterschiedliche Personen oder Organisationen Zugriff haben? Besonders, wenn der Service z.B. in den USA gehostet wird? Ändert es etwas, wenn ich eine Verschlüsselungstechnik nutze? Wir stellen euch in dieser Folge auch das Angebot von Boxkryptor vor. https://www.boxcryptor.com/de Demnächst wird es übrigens eine Folge zum Thema Rechte und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers geben! Abonniert GuerrillaFM bei iTunes, dann seid ihr immer auf dem Laufenden.
Die Lage der Nation ist immer noch vom "Brexit" geprägt: Wir betrachten die veritable Verfassungskrise, die das Referendum daheim im UK ausgelöst hat, und sprechen über die Konsequenzen eines etwaigen Brexit für die EU sowie mögliche EU-Reformen.Dazu haben wir außerdem ein Interview mit Sven Giegold geführt, er ist Europa-Abgeordneter der Grünen und Finanzpolitiker. Mit Thomas Wiegold, Blogger bei Augen geradeaus!, sprechen wir über das Manöver "Anaconda", das wider Erwarten formal kein NATO-Manöver war, die sicherheitspolitische Situation in Europa mit oder ohne Brexit sowie das Verhältnis des Westens zu Russland. In Istanbul haben drei Attentäter den Atatürk-Flughafen angegriffen. Dann haben wir wieder eine Reihe Kurzmeldungen: Die Große Koalition hat auch diese Woche ein neues Überwachungs-Gesetz auf den Weg gebracht - diesmal wird der BND von der Leine gelassen, hier haben sich die Fans der Total-Überwachung durchgesetzt und schaffen einen entfesselten Geheimdienst. Und schließlich wurden im "LuxLeaks-Prozess" zwei Whistleblower verurteilt - obwohl ihre Leaks eine gesellschaftliche Debatte über Steuerflucht angestoßen haben. Wir wünschen euch eine spannende "Lage der Nation"! Euer Philip und euer Ulf Hausmitteilung "Lage der Nation" Kontoverbindung - und hier könnt ihr auch direkt eine Überweisung in eurem Banking-Programm öffnen, wenn es den BezahlCode-Standard unterstützt Wer uns beim Einkaufen nebenbei unterstützen möchte kann unseren Affiliate-Link in den Amazon Store nutzen - dankeschön. Wir haben eine Fanpage auf Facebook und freuen uns über einen Klick auf "Like". Bei iTunes sind wir hier - wir freuen uns über Abos & gute Bewertungen. Bei Twitter sind wir natürlich auch zu finden. Brexit: UK in der Staats-Krise / Folgen für Europa Brexit-Antreiber Johnson: Das Rumdrucksen des Tricksers (SPON) Donald Trump inspired Brexit campaign because facts don't work (The Independent) Bundestag außen vor: Aufruhr über Junkers Plan für Ceta (Heise online) Keine Ratifikation des CETA ohne den Deutschen Bundestag (Verfassungsblag) Gutachten: Freihandelsabkommen der EU mit Kanada "CETA" ist ein gemischtes Abkommen (Gutachten von Prof. Dr. Franz Mayer für das BMWi) Brexit-Folgen: Interview mit Sven Giegold Democracy - Im Rausch der Daten (großartige Dokumentation über das Zustandekommen der Datenschutz-Grundverordnung mit Jan Philipp Albrecht und Ralf Bendrath als Haupt-Akteuren) How to stop Brexit: get your MP to vote it down (Guardian) Five Questions on Brexit to Gertrude Lübbe-Wolff (Verfassungsblog) Interview mit Thomas Wiegold Augen geradeaus!, Blog von Thomas Wiegold BND: Große Koalition will Lauschen ohne Grenzen erlauben Das neue BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet. (Netzpolitik.org) BND-Gesetzreform: Voller Zugriff auf die Kabel der Telekom (Zeit online) Kurzmeldungen Luxemburg-Leaks (Wikipedia) Bewährungsstrafen im LuxLeaks-Prozess (Tagesschau.de) Kostenrechner für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge (Öko-Institut) Die Lage der Nation hat jetzt einen Amazon Affiliate Link
Eine aktuelle Studie von Intralinks und Ovum zeigt: Unternehmen müssen ihre Strategien und Budgetplanungen im Zusammenhang mit der Speicherung und dem Schutz von Daten in der Cloud überarbeiten...