Podcasts about indexmiete

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Best podcasts about indexmiete

Latest podcast episodes about indexmiete

Happy Immo Podcast
Mieterhöhung und Mietspiegel – mit Ilknur Kon-Gunawan

Happy Immo Podcast

Play Episode Listen Later Feb 12, 2025 12:55


Du hast eine vermietete Wohnung und fragst Dich, wie Du die Miete erhöhen kannst? In unserer heutigen Folge klärt Anaïs mit Ilknur Kon-Gunawan, Rechtsanwältin für Mietrecht, alles rund um das Thema Mieterhöhung: Indexmiete, Staffelmiete, ortsübliche Vergleichsmiete? Welche rechtlichen Vorgaben musst Du beachten? Wie wirkt sich eine Sanierung auf Deine Mietpreise aus? Kurz, knackig und direkt auf den Punkt! Hör jetzt rein und werde zum Mietprofi. -> https://www.kanzlei-ikg.de/ Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices

RECHTaktuell – Der Podcast
Mietverträge: Wertsicherungsklauseln auf dem Prüfstand - mit Christoph Kothbauer

RECHTaktuell – Der Podcast

Play Episode Listen Later Sep 28, 2023 35:21


Wie trifft man wirksame Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen? Neue Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs bringen für Vermieter:innen eine Veränderung von potenziell großer wirtschaftlicher Tragweite. "Es geht ans Eingemachte", so Immobilienrechtsexperte Christoph Kothbauer im Gespräch mit Andrea Reiber (MANZ). Im Raum stehen sogar hohe Rückforderungen durch Mieter:innen. Wird der Gesetzgeber diese Rechtslage sanieren? Hören Sie rein!Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at***In "RECHTaktuell – Der Podcast" bitten Jurist:innen aus dem MANZ Verlag regelmäßig Expert:innen aus der Welt des Rechts ins Studio und beleuchten gemeinsam mit ihr bzw. ihm ein Thema von besonderer Bedeutung für Österreichs Rechtsanwender:innen.Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie "RECHTaktuell – Der Podcast" und empfehlen Sie ihn weiter! Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie den Podcast und empfehlen Sie ihn weiter. Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at

Hintergrund - Deutschlandfunk
Folgen der Inflation - Warum Indexmieten in der Kritik stehen

Hintergrund - Deutschlandfunk

Play Episode Listen Later Aug 3, 2023 18:59


Der Deutsche Mieterbund sieht in Indexmietverträgen ein wachsendes Problem. Denn bei hoher Inflation steigen bei dieser Vertragsart auch die Mieten kräftig. Andere sehen auch Vorteile in der Indexmiete – nicht nur für Vermieter.Gavrilis, Panajotiswww.deutschlandfunk.de, HintergrundDirekter Link zur Audiodatei

HAUSFREUNDE – Bauen, Renovieren, Finanzieren
Folge 62: Indexmieten. Was ist erlaubt? Kurzpodcast

HAUSFREUNDE – Bauen, Renovieren, Finanzieren

Play Episode Listen Later May 30, 2023 14:39


Die Mietpreisbremse wurde vor gut 8 Jahren eingeführt, um mögliche Mieterhöhungen zu begrenzen und soll dafür sorgen, dass Wohnraum – vor allem in den Großstädten – bezahlbar bleibt. Das Instrument ist zwar umstritten. Trotzdem bietet sie Schutz vor drastischen Mieterhöhungen. Oder doch nicht? Wir haben in dieser Folge unseres Kurzpodcasts einen Fall, in dem ein Mieter in Berlin eine saftige Erhöhung erhielt, die die neue Miete deutlich über die Mietpreisbremse katapultierte. Der Mieter wehrte sich, klagte – doch das Amtsgericht Berlin gab der Vermieterin recht. Welche Ausnahmen und Regelungen es bei der Mietpreisbremse gibt, und welche Rolle Staffelmieten spielen besprechen wir in dieser Episode.

beck-aktuell - DER PODCAST
#33 - Indexmieten - gut oder schlecht?

beck-aktuell - DER PODCAST

Play Episode Listen Later Apr 14, 2023 26:57


Viele Menschen leiden unter stark erhöhten Energiepreisen und einer kräftigen Preissteigerung insgesamt. Dabei taucht in der Diskussion immer wieder ein Schlagwort auf, das nahezu als Synonym für die besondere Belastung weiter Bevölkerungskreise verwendet wird: Mieterhöhung aufgrund von Indexklauseln. Was ist darunter zu verstehen? Bietet ein Indexmietvertrag Vermietern nur Vorteile und Mietern nur Nachteile? Diese und weitere Fragen besprechen wir in dieser Podcastfolge mit Dr. Ira Hörndler, Fachanwältin für Miet – und Wohnungseigentumsrecht.

Lagebericht – der Immobilienpodcast von Capital in Kooperation mit dem iib Institut

Für die meisten Mieter ist die Indexmiete ein Fremdwort. Nachvollziehbar, denn nur 2,2% der aktuellen Mietverträge gehört diesen an. Diese kleine Gruppe profitierte jedoch lange Zeit von dem, was die EZB zum Verzweifeln brachte: mangelnde Inflation. Denn die Indexmiete richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex. Dieser ist in jüngster Zeit angestiegen, was nicht nur die Diskussion um Indexmieten wieder entfacht hat, sondern auch die Anzahl der neu abgeschlossenen Indexmietverträge in Großstädten: im Schnitt soll ein Drittel der neu abgeschlossenen Mietverträge heute ein Indexmietvertrag sein. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

1a LAGE - Der Immobilienpodcast
Sollte man Indexmieten verbieten?

1a LAGE - Der Immobilienpodcast

Play Episode Listen Later Feb 7, 2023 23:44


Sollte man Indexmieten verbieten? Gemeinsam mit Königswege, dem Spezialisten für Wertpapier- und Immobilieninvestments, präsentieren wir euch die 1aLage. Politisch und gesellschaftlich wird gerade heftig diskutiert, ob man Indexmieten verbieten sollte. Allerhöchste Zeit also, dass wir uns diesem Thema widmen. * Zum Einstieg: Was ist das eigentlich, eine Indexmiete? * Die Inflation ist stark gestiegen, und damit auch die Indexmiete. Rechtfertigt das ein Verbot? * Neben dem Verbot werden auch andere Vorschläge wie eine Kappung oder Anknüpfung an die Mietpreise diskutiert. Wie sind diese Optionen zu bewerten? * Wie wird sich die Inflation weiter entwickeln? * Und: Wie sollte man sich jetzt als Vermieter aufstellen?   Die Antworten auf all diese Fragen und einige mehr findet ihr in dieser Episode der 1aLAGE und nun wünschen wir spannende Insights und gute Unterhaltung - Viel Spaß! Wenn Du eine Frage hast, dann schreib mir gerne eine E-Mail an hw@haukewagner.de *** ![KW Academy logo](https://koenigswege.academy/wp-content/uploads/2023/01/kwlogo_1alage.png "Koenigswege-Logo") Nutze das magische Dreieck aus Immobilien, Wertpapieren und Steuern in der Königswege Academy. Es ist Dein Raum zur Weiterentwicklung finanzieller Fähigkeiten. Hier erhältst Du Spezialwissen von Experten und renommierten Professoren. **EINFACH - DIREKT - ANWENDBAR** ### https://www.koenigswege.academy Für 1aLAGE Hörer gibt es den großen **Rabattcode: KW-A2023-Xuqw-100x** *** Wenn Du mir ein Projekt verkaufen oder vermieten willst, dann ruf mich bitte an unter 01712627868 oder schreibe mir eine E-Mail an hw@kontriva.com - Vielen herzlichen Dank und bis gleich!

Immocast
Wie funktioniert die Staffel & Indexmiete bei privaten Wohnraummietverträgen

Immocast

Play Episode Listen Later Oct 4, 2022 15:33


In dieser Podcastfolge geht es darum wie die Staffel- & Indexmiete laut BGB funktioniert und was man als Immobilienmakler darüber wissen sollte. Du möchtest mehr über unsere Ausbildung und über den Beruf als Immobilienmakler erfahren? Dann vereinbare einfach ein kostenfreies Erstgespräch auf https://karriere.mein-makler.com/was-bietet-mein-makler/

Dein gutes Mietrecht
Indexmiete in Zeiten steigender Inflation

Dein gutes Mietrecht

Play Episode Listen Later Aug 24, 2022 19:43


Indexmietverträge schützten in den letzten Jahren zuverlässig vor Mieterhöhungen, das ist nun mit der hohen Inflation vorbei. Mietrechtsanwalt Marek Schauer erklärt, wie es sich am besten zu verhalten gilt.

WDR 5 Profit
Profit - Das Thema: Was beim Wohnen teurer wird 18.06.2022

WDR 5 Profit

Play Episode Listen Later Jun 16, 2022 24:11


Energie, Lebensmittel, Restaurantbesuch - so ziemlich alles, was wir zum Leben brauchen, ist in den letzten Monaten deutlich teurer geworden. Auch und besonders das Wohnen. Welche Kosten rund um Mieten und Immobilien schon gestiegen sind - und welche Preissteigerungen uns hier noch drohen, darum geht es diesmal in Profit das Thema. Moderation: Anne Schneider Von Anne Schneider.

Servicezeit als Podcast
Servicezeit: Montag, 16.05.2022

Servicezeit als Podcast

Play Episode Listen Later May 17, 2022 29:24


Themen: Indexmiete: Mieterhöhung durch Inflation [00:15 Min.] | Veggie-Produkte – wirklich teurer als Fleisch? [07:46 Min.] | Kräuterquark – so entsteht der Frühstücksklassiker [14:40 Min.] | Handtrainer im Praxistest [21:22 Min.]

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Indexmiete Erhöhung berechnen und geltend machen beim Mieter - Immobooks.de

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de

Play Episode Listen Later Nov 25, 2017 8:07


Was sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Berechnung der Erhöhung einer Indexmiete und Geltendmachung der Mieterhöhung in Textform gegenüber dem Mieter bei mietvertraglicher Vereinbarung einer Indexmiete gemäß § 557b BGB, nachdem sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) um 5 % erhöht hat.Video erschienen bei Youtube: https://youtu.be/6K8cBZfPQ7oMustertext erhältlich unter https://www.vermietershop.de/Mustertext-Indexmiete-Erhoehung-berechnenHier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:§ 557b BGBIndexmiete(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).(2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.(3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.(4) Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Staffelmieterhöhung beim Mieter einfordern - Immobooks.de

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de

Play Episode Listen Later Oct 26, 2017 5:01


Staffelmiete - Erhöhung beim Mieter einfordern. Was Vermieter und Mieter wissen sollten zum Thema: Den Mieter schriftlich erinnern an eine bereits eingetretene Staffelmieterhöhung und gleichzeitig Anforderung rückständiger, bereits fälliger Staffelmieterhöhungsbeträge/Mietrückstände.Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/t3jLkhCB-qYMustertext erhältlich bei http://www.vermietershop.de/Mustertext-Staffelmieterhoehung-beim-Mieter-anfordern-1Hier die gesetzlichen Grundlage zum Thema Staffelmiete zum Nachlesen: § 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.§ 557a BGBStaffelmiete(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.(4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Indexmiete vereinbaren bei Wohnungsmietverträgen - Vorteile, Nachteile - Immobooks.de

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Play Episode Listen Later Sep 14, 2017 7:50


Indexmiete vereinbaren bei Wohnungsmietverträgen. Produziert für https://www.vermietershop.de - Was sollten Vermieter und Mieter vereinbaren, wenn sie die Miete im Rahmen einer mietvertraglich vereinbarten Indexmiete gemäß § 557b BGB an die Steigerung des Verbraucherpreisindex (VPI) und damit an die statistische Teuerungsrate bzw. Inflationsrate koppeln wollen, um langfristig eine Wertsicherung der Miete zu erreichen.Video-Anleitung erschienen auf Youtube: https://youtu.be/VDxL-Ix-0oAHier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:§ 557b BGBIndexmiete(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).(2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.(3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.(4) Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Staffelmiete vereinbaren bei Abschluss Mietvertrag Wohnung - Immobooks.de

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de

Play Episode Listen Later Aug 29, 2017 9:00


Staffelmiete vereinbaren bei Wohnungsmietverträgen. Was sollte ein Vermieter beachten, wenn er im Rahmen einer mietvertraglich vereinbarten Staffelmiete gemäß § 557a BGB die zukünftige Erhöhung der Miete steuern will. Einführung in die Thematik mit Darstellung der Vorteile, Nachteile und Risiken für Vermieter und Mieter. Video-Anleitung: erschienen auf Youtube: https://youtu.be/oiSnl5nKUDIWeitere Infos unter : https://www.vermietershop.de/Video-Vertragliche-Vereinbarung-einer-StaffelmieteHier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:§ 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.§ 557a BGBStaffelmiete(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.(4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Immobilien KnowHow kompakt
#033: Staffelmiete und Indexmiete

Immobilien KnowHow kompakt

Play Episode Listen Later Mar 26, 2017 13:41


Ein Thema aus dem Bereich der Kapitalanlage / Vermietung: Staffelmiete und Indexmiete im Mietvertrag       Für Vermieter und Kapitalanleger stellt sich die Frage, welche Regelungen bezüglich der Mieterhöhung im Mietvertrag festgelegt werden sollen. Was ist die Staffelmiete? Wo Der Beitrag #033: Staffelmiete und Indexmiete erschien zuerst auf immobilienBeratung thomas wiesner, Regensburg.