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IGEL Aktuell - BGG mit Zündstoff: Protest und zuhören - Warum die Anhörung die Behindertenbewegung nicht beruhigt Im Gespräch mit Aktivist und Redakteur Ottmar Miles-Paul von den kobinet-Nachrichten über Kritik, Proteste und politische Verantwortung In dieser aktuellen Ausgabe des IGEL-Podcasts spricht Sascha Lang mit dem Kobinet-Nachrichtenredakteur Ottmar Miles-Paul über die Expertenanhörung zum geplanten Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG), die im Berliner Paul-Löbe-Haus stattgefunden hat. Ottmar Miles-Paul berichtet direkt von der Anhörung und erläutert zunächst den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. Dabei wird deutlich, dass die Expertenanhörung zwar ein regulärer Bestandteil des parlamentarischen Prozesses ist, jedoch erst zu einem Zeitpunkt stattfindet, an dem der Gesetzentwurf bereits weitgehend ausgearbeitet und im Bundestag eingebracht wurde. Viele Verbände und Interessenvertretungen hatten bereits zuvor Stellungnahmen abgegeben und ihre Forderungen eingebracht.Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen die massiven Kritikpunkte zahlreicher Behindertenverbände und Sachverständiger am vorliegenden Gesetzentwurf. Besonders bemängelt wird, dass zentrale Forderungen der Behindertenbewegung erneut nicht berücksichtigt wurden. Dazu gehören insbesondere verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen sowie wirksame Instrumente zur Durchsetzung von Rechten behinderter Menschen.Ottmar Miles-Paul schildert eindrucksvoll die Protestaktionen vor dem Paul-löbe-Haus, bei denen zahlreiche Aktivistinnen und Aktivisten aus ganz Deutschland ihre Enttäuschung über die geplanten Regelungen zum Ausdruck brachten. Besonders hervorgehoben wird dabei das Engagement einer neuen Generation von Behindertenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, die mit kreativen Aktionen und deutlichen Botschaften auf die bestehenden Barrieren aufmerksam machten.Ein zentrales Thema der Diskussion ist die fehlende Verpflichtung der Privatwirtschaft zur umfassenden Barrierefreiheit. Statt klarer gesetzlicher Vorgaben setzt der Gesetzentwurf weitgehend auf individuelle Rechtsdurchsetzung. Menschen mit Behinderung müssten somit weiterhin selbst gegen Diskriminierungen vorgehen, Schlichtungsverfahren anstrengen oder Klagen einreichen. Dies führe nach Ansicht vieler Betroffener dazu, dass Barrieren bestehen bleiben und die Verantwortung weiterhin auf die einzelnen Betroffenen abgewälzt wird.Auch die Situation im Paul-Löbe-Haus selbst wird kritisch beleuchtet. Ironischerweise zeigten sich dort während der Anhörung erneut bauliche und organisatorische Barrieren, die verdeutlichen, wie weit Deutschland selbst in öffentlichen Einrichtungen noch von echter Inklusion entfernt ist.Im weiteren Verlauf des Gesprächs wird die Bedeutung der aktuellen Debatte für die zukünftige Entwicklung der Behindertenpolitik hervorgehoben. Die Gesprächspartner warnen davor, dass mit dem vorliegenden Gesetz eine historische Chance vertan werden könnte, die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und echte Fortschritte bei der Barrierefreiheit zu erreichen.Abschließend würdigen Sascha Lang und Ottmar Miles-Paul das Engagement der Protestierenden und kündigen an, das Thema weiterhin aufmerksam zu begleiten. Die Episode macht deutlich, dass der Kampf für Barrierefreiheit, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe weiterhin große politische Aufmerksamkeit und gesellschaftliches Engagement erfordert.Mehr Eindrücke in den Socialmedias und aufwww.kobinet-nachrichten.orgLinks zum IGEL PodcastPodcast „IGEL – Inklusion Ganz Einfach Leben“https://igel-inklusion-ganz-einfach-leben.letscast.fm/ Webseite: www.inklusator.com Socialmedia:Facebook: https://www.facebook.com/igelpodcastInstagram: https://www.instagram.com/igelpodcast_by_saschalang/LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/sascha-lang-859421297/Feedback: office@inklusator.com #Inklusion #Behindertengleichstellungsgesetz #BGG #Barrierefreiheit #Teilhabe #UNBRK #Behindertenpolitik #OttmarMilesPaul #SaschaLang #IGELPodcast #KobinetNachrichten #MenschenMitBehinderung #Selbstbestimmung #Diskriminierung #Bundestag #Expertenanhörung #Aktivismus #Inklusionspolitik #BarrierenAbbauen #Gleichstellung
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Defense Tech ist eines der am stärksten wachsenden Segmente überhaupt – seit Kriegsbeginn in der Ukraine stiegen die europäischen Investments von rund 300 Millionen auf über 5 Milliarden Euro. Doch wer hier gründet oder investiert, betritt ein Minenfeld aus Exportkontrolle, Sanktionsrecht und Strafbarkeit. Caroline Raspé (Partnerin für Regulatory Compliance) und Frederik Gärtner (Partner für VC & M&A) von der Kanzlei YPOG ordnen ein, was den Hype wirklich trägt – und worauf es ankommt, sobald aus einer Idee ein reguliertes Produkt wird. Wir sprechen darüber, warum die vier Produktklassen (zivil, Dual-Use, Rüstungsgut, Kriegswaffe) über alles entscheiden, weshalb Investoren-Klauseln plötzlich kreativ werden, wann ausländische Investoren ab 10 % das Closing blockieren – und warum eine falsche Zolldeklaration schnell vor der Staatsanwaltschaft landet. Du erfährst... ...wie Start-ups im Defense Tech Bereich von staatlichen Aufträgen profitieren. ...welche regulatorischen Hürden bei der Gründung eines Defense Tech Unternehmens bestehen. ...wie Investoren trotz strikter Vorgaben in Defense Tech investieren können. __________________________ ||||| PERSONEN |||||
Guten Morgen, Der Rechtsstreit zwischen Elon Musk und dem ZDF könnte erst der Anfang sein. Nachdem der Sender eine umstrittene Passage entfernt hat, schlägt Musks Anwalt Joachim Steinhöfel vor, weitere Medienberichte der vergangenen Jahre auf mögliche Rechtsverstöße prüfen zu wollen. Und ein weiteres Thema sorgt in Deutschland für Diskussionen: Viele Eigentümer sehen vermietete Wohnungen als wichtige Altersvorsorge. Gleichzeitig verunsichern neue Vorgaben, etwa zu Mieten, energetischen Standards und gesetzlichen Regeln, zunehmend den Markt. Außerdem haben die G7-Staaten gestern ihren Gipfel mit einer Reihe gemeinsamer Erklärungen beendet. Dabei betonen die westlichen Industriestaaten zunehmend die Verknüpfung von Sicherheits-, Wirtschafts- und Geopolitik.
Was das Werben mit Begriffen wie «klimaneutral» angeht, gelten seit diesem Frühling neue Vorgaben des Bundes. Diese werden bisher nur zum Teil eingehalten. +++ Weiteres Thema: Das Büsi zerstört die Storen des Nachbarn – wer muss den Schaden bezahlen?
Das Stadtzürcher Parlament fordert eine Kostenübernahme für Behandlungen von Zahnärztinnen und -ärzten von Asylsuchenden. Nach Ansicht der linken Mehrheit sind die Vorgaben so streng, dass es kaum angemessene Behandlungen gebe. Weitere Themen: · Zürich bleibt eine Hochburg der Spitzenuniversitäten. Mit der ETH Zürich (Platz 8) und der Universität Zürich (Platz 98) rangieren im neuesten QS-Hochschulranking zwei Zürcher Universitäten unter den 100 besten der Welt. · Das Stadtzürcher Parlament hat sich klar für die Weiterführung der Anlaufstelle für auswärtige Drogenkonsumentinnen und -konsumenten ausgesprochen. Die SVP forderte am Mittwoch deren sofortige Schliessung. · In Birmensdorf ZH ist am gestern ein 63-jähriger Velofahrer bei einer Kollision mit einem Linienbus tödlich verunglückt. Der Mann erlitt schwerste Verletzungen und verstarb noch an der Unfallstelle, wie die Kantonspolizei Zürich mitteilte. · Wetter von SRF Meteo: Heute wird es in der Region erneut sehr warm und sonnig. In Schaffhausen steigen die Temperaturen auf bis zu 34 Grad. In Thalwil, Effretikon und an den meisten anderen Orten werden bis zu 33 Grad erwartet.
Die EU hat die Vorgaben für Gentechnik bei Pflanzen gelockert - zum Bedenken vieler Menschen. Die nicht mehr kennzeichnungspflichtigen Eingriffe seien aber so minimal, dass sie von natürlichen Prozessen kaum zu unterscheiden seien, sagt Biologe David Spencer. Von WDR 5.
Die Erste Asset Management hat wie berichtet gemeinsam mit der Schweizer Partners Group einen Evergreen-Fonds in der ELTIF-Struktur, der Privatanlegerinnen und Privatanlegern schon mit niedriger Mindestanlage breiten Zugang zu den Privatmärkten eröffnet – ein Anlagesegment, das bisher nahezu ausschließlich institutionellen Investoren offenstand.Im aktuellen Podcast spricht Thomas Bobek, Head of Private Markets Funds bei der Erste Asset Management, über folgende Themen:
Manuel Weber ist Nachfolger- und Führungsexperte, Unternehmercoach und Gründer der Unternehmensberatung Die Führungskräfte Veredler. Gemeinsam mit seinem Team begleitet er Nachfolger und junge Geschäftsführer im Mittelstand dabei, klarer zu führen, Verantwortung im Team aufzubauen und Unternehmen strukturiert weiterzuentwickeln.Ganz nach dem Motto: Vom Nachfolger zum Unternehmer - Raus aus dem Hamsterrad!Mehr über Manuel Weber und die Unternehmensberatung findest du hier:
In dieser Folge gibt Arno Langbehn (Geschäftsführer der BEHR'S Verlagsgruppe) einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen im Lebensmittelrecht – von neuen Rechtsvorschriften über zahlreiche ALS-Stellungnahmen bis hin zu praxisrelevanten Gerichtsurteilen. Behandelt werden unter anderem gesundheitsbezogene Werbung, neuartige Lebensmittel, die Verkehrssicherungspflicht im Handel sowie Fragen rund um Kennzeichnung und biologischen Anbau. Die Folge ist ein Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie und zeigt zugleich, wie sich Fachleute mit aktuellen, konsolidierten Rechtsquellen den Arbeitsalltag erleichtern können. Für Verantwortliche in Qualitätsmanagement, Lebensmittelrecht und Überwachung liefert die Folge konkrete Orientierung bei sich häufig ändernden Vorgaben. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Neuartige Lebensmittel: Warum Fliegenpilzpulver auch als „Räucherwerk" rechtlich ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 bleibt – und was das für die Zweckbestimmung bedeutet. Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims): Die Angabe „Immunkraft" ist nicht gleichbedeutend mit der zugelassenen Aussage „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" und nach der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 unzulässig. Verkehrssicherungspflicht im Handel: Ein Urteil zum ausgerutschten Salatblatt zeigt, dass ein dokumentiertes Reinigungs- und Kontrollsystem entscheidend ist – mit direkter Relevanz für das Hygienesystem in Lebensmittelbetrieben. Aktuelle Praxisfragen: Welche Themen Fachkräfte derzeit beschäftigen – von EmCo-Richtlinie und Entwaldungsverordnung über Aromen und Zusatzstoffe bis zu Bioprodukten und KI im Lebensmittelrecht. Tägliche Rechtsquellen: Welche Quellen sich für die laufende Recherche eignen (u.a. BMEL, EFSA, Lebensmittelklarheit, Untersuchungsamt Baden-Württemberg) und wie sich diese gebündelt nutzen lassen. Datenbankgestütztes Arbeiten: Warum aktuelle und konsolidierte Rechtstexte, Kommentare und Meldungen aus Sicht des Hosts heute kaum noch ohne Datenbank-Lösung sinnvoll zu bewältigen sind. Timestamps für Schnellhörer: 01:12 – Einordnung: Die Folge als Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie. 01:23 – Fliegenpilzpulver als neuartiges Lebensmittel – Zweckbestimmung trotz „Räucherwerk". 02:19 – Health Claim „Immunkraft": Warum die Bezeichnung unzulässig ist. 02:44 – Salatblatt-Urteil: Verkehrssicherungspflicht und Reinigungs-/Kontrollsystem. 06:24 – Aktuelle Themen im Lebensmittelrecht aus Sicht der Hörerschaft. 07:54 – Empfehlenswerte tägliche Rechts- und Informationsquellen. 11:35 – Online-Seminar-Serie „Update Lebensmittelkennzeichnung". 12:19 – Datenbankgestütztes Arbeiten und KI-Unterstützung (BEHRKI). Unser Experte: Arno Langbehn Geschäftsführer der BEHR'S Verlagsgruppe (BEHR'S Digital, BEHR'S Verlag und BEHR'S Akademie) E-Mail: podcast@behrs.de
Die Wall Street eilt von Rekord zu Rekord, während der DAX nicht Schritt halten kann. Dahinter stehen konjunkturelle Unterschiede – aber auch strukturelle Faktoren: Deutschland bietet weniger Tech und KI, der DAX ist zyklischer aufgestellt, und der deutsche Kapitalmarkt spielt international eine kleinere Rolle, als viele denken. Was das für die Depotaufstellung von Anlegerinnen und Anlegern bedeutet, erfahren Sie von Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/383-warum-die-wall-street-davoneilt-und-der-dax-hinterherhinkt/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Noch ist kein konkreter Endpunkt in Sicht, aber die Zeichen werden deutlicher: Die Kosten für die "KI"-Nutzung steigen, gleichzeitig drücken die Anbieter uns es immer noch stärker ins Gesicht. Google möchte die "KI"-Übersicht bei Suchanfragen weiter ausbauen, hat aber eben auch eine (vorläufige) Niederlage vor dem Landgericht München I kassiert. Das ist der Ansicht, dass "KI"-generierte Antworten nicht mehr vom sog. Haftungsprivileg abgedeckt sind, es ist eben nicht eine neutrale Präsentation von Suchergebnissen, sondern bereitet die Inhalte auf und präsentiert sie als etwas eigenes. Das könnte, soweit das Urteil standhält, einiges ändern. Aber neben all dem "KI"-Gedöns haben wir auch gespielt: Mo hat sich R-Type Dimensions III genauer angesehen, ein Remake des Shoot 'em Up Klassikers R-Type III auf dem SNES und er ist vom Remake nicht angetan, das Original hingegen hat auch heute noch seine Qualitäten. Mike konnte zwar zum Zeitpunkt der Aufnahme nur sehr kurz in das Remake von Gothic 1 schauen, aber inzwischen kann er sagen: ein Fest für Fans des Klassikers von 2001! Viel Spaß mit Folge 311! Sprecher:innen: Meep, Michael Kister, Mohammed Ali DadAudioproduktion: Michael KisterVideoproduktion: Mohammed Ali Dad, Michael KisterText: Michael KisterTitelbild: Mohammed Ali DadBildquellen: Bild von Zsuzsa auf Pixabay/Open AI/Microsoft/AnthropicAufnahmedatum: 12.06.2026 Besucht unsim Discord https://discord.gg/SneNarVCBMauf Bluesky https://bsky.app/profile/technikquatsch.deauf Youtube https://www.youtube.com/@technikquatsch https://www.youtube.com/@technikquatschgamingauf TikTok https://www.tiktok.com/@technikquatschauf Instagram https://www.instagram.com/technikquatschauf Twitch https://www.twitch.tv/technikquatsch RSS-Feed https://technikquatsch.de/feed/podcast/Spotify https://open.spotify.com/show/62ZVb7ZvmdtXqqNmnZLF5uApple Podcasts https://podcasts.apple.com/de/podcast/technikquatsch/id1510030975Deezer https://www.deezer.com/de/show/1162032 00:00:00 Herzlich willkommen zu Technikquatsch Folge 311! Kochen und Backen mit Meep, Mike und Mohttps://www.instagram.com/brotbruder_fr/ 00:18:28 Youtube Premium wird teurer, Werbung im Internethttps://www.computerbase.de/news/audio-video-foto/neukunden-youtube-premium-kostet-jetzt-mehr-in-deutschland.97865/ 00:24:56 Mehr KI-Übersicht bei Google; Google haftet für falsche KI-Anworten und noch mehr KI-Zeug.https://www.computerbase.de/artikel/apps/ki-suche-kostentreiber-wie-google-preis-nachrichten.97714/https://www.computerbase.de/news/wirtschaft/ki-halluzinationen-google-haftet-wenn-der-ai-overview-falsches-behauptet.97837/https://www.computerbase.de/news/apps/anthropic-profitiert-ebenso-trotz-groesserer-ai-ablehnung-nutzen-mehr-menschen-chatgpt.97878/https://www.computerbase.de/news/apps/abstand-zu-anthropic-zu-gross-openai-erwaegt-preissenkung-um-kundenzahl-zu-erhoehen.97852/ 00:55:36 R-Type Dimensions III: in allem schlechter als das SNES-Original. https://store.steampowered.com/app/4165620/RType_Dimensions_III/Disclamer: Wir haben einen Steam-Key von der PR erhalten, es gab keine Vorgaben. 01:08:54 Gothic 1 Remake: ein Traum für Fans. https://store.steampowered.com/app/1297900/Gothic_1_Remake/ 01:19:18 Red Dead Redemption 1: mehr als ein GTA auf Pferden. https://store.steampowered.com/app/2668510/Red_Dead_Redemption/ 01:21:57 Wir müssen aufhören.
Der Traum vom eigenen Zuhause endet nicht automatisch mit dem Renteneintritt – aber er wird komplexer. In dieser Episode zeigen wir euch, worauf es bei einer Baufinanzierung im Alter wirklich ankommt und warum Banken oft zögerlicher reagieren, als ihr es vielleicht erwartet. Wir nehmen euch mit in die Hintergründe der Kreditvergabe und erklären verständlich, welche Rolle Einkommen, Lebenserwartung und gesetzliche Vorgaben spielen. Gleichzeitig zeigen wir euch, wo eure Chancen liegen – denn auch im höheren Alter ist eine Finanzierung möglich, wenn ihr die richtigen Stellschrauben kennt. Ihr erfahrt, warum Eigenkapital plötzlich eine viel größere Bedeutung bekommt, welche Strategien euch bessere Konditionen verschaffen und wie ihr eure Finanzierung langfristig sicher aufstellt. Außerdem sprechen wir über typische Hürden, alternative Wege und warum es sich lohnt, mehrere Banken zu vergleichen. Besonders wichtig: Wir geben euch ehrliche Einschätzungen, wann eine Finanzierung sinnvoll ist – und wann ihr besser nochmal nachjustieren solltet. So könnt ihr fundiert entscheiden, ob euer Traum realistisch ist. Viel Spaß mit der 219. Episode, euer BauMentor-Team.
5.000 Einwohner, der Fluss Inn, Berge links wie rechts, Kreisverkehre, Supermärkte, die Autobahn A 12 - Kundl in Tirol lassen die meisten wohl links liegen auf ihrem Weg vom Norden in den Süden, von Deutschland etwa nach Italien, Kroatien oder die Schweiz. Dass der unscheinbare Ort aber seit 80 Jahren Leben rettet, ahnen wohl die wenigsten, die hier vorbeifahren. Denn in Kundl steht die mittlerweile letzte Fabrik in Europa, wo noch von Grund auf Penicillin hergestellt wird: vom Wirkstoff bis zur Tablette. Betrieben wird sie vom Basler Generikahersteller Sandoz. Doch der gerät zunehmend unter Druck: von Billigkonkurrenz aus Asien, besonders aus China, und den starren Vorgaben der EU-Gesundheitspolitik. Gast: Dieter Bachmann, NZZ-Wirtschaftsredaktor Host: Dominik Schottner Redaktion: Simon Schaffer Den ganzen Artikel könnt ihr [hier](https://www.nzz.ch/wirtschaft/alpenfestung-fuer-antibiotika-wie-eine-sandoz-fabrik-die-marktmacht-der-chinesen-spuert-ld.10008479) bei der NZZ lesen. Lust auf noch mehr digitale Inhalte der NZZ? [Probier`s drei Monate aus.](https://abo.nzz.ch/25077808-2/)
Wie du im Selfpublishing erfolgreich mit Dienstleistern und Dienstleisterinnen zusammenarbeitest In dieser Folge spreche ich über ein zentrales Thema im Selfpublishing: die Zusammenarbeit mit Dienstleister:innen. Ob große Konzerne wie Amazon und BOD oder individuelle Profis wie Coverdesignerinnen, Lektoren und Buchsetzerinnen – die Art der Kommunikation und die Qualität der Zusammenarbeit sind entscheidend für den Erfolg deines Buchprojekts. Ich teile meine Erfahrungen aus über 15 Jahren in der Buchbranche und zeige dir, worauf du achten solltest, wie du Missverständnisse vermeidest und mit welchen Strategien du das Beste aus der Zusammenarbeit herausholst. Außerdem erfährst du, warum klare Abmachungen, Vertragsdetails und Respekt im Umgang miteinander so wichtig sind – und wie du langfristige, vertrauensvolle Beziehungen aufbauen kannst. Ob du gerade erst startest oder schon mehrere Bücher veröffentlicht hast: ‚Auch diese Folge bietet dir wertvolle Tipps und Impulse für deinen eigenen Weg im Selfpublishing! Hier die wichtigsten Aspekte, die ich in dieser Folge anspreche: # Die 10 wichtigsten Erkenntnisse aus der Folge 1. Zwei Hauptgruppen von Dienstleistern Die Zusammenarbeit im Selfpublishing unterscheidet sich stark zwischen großen Firmen (wie Amazon, BOD, Tolino) und Einzeldienstleister:innen (z.B. Coverdesigner:innen, Lektor:innen). Diese beiden Gruppen erfordern jeweils unterschiedliche Kommunikationsstrategien. 2. Großunternehmen sind nicht für Autor:innen da, sondern für den eigenen Profit Eine zentrale Erkenntnis ist, dass große Unternehmen wie Amazon & Co. primär auf Gewinn ausgerichtet sind und nicht existieren, um Autor:innen zu helfen, ihre Bücher zu veröffentlichen. 3. Kommunikation verläuft oft über Filter und Automatisierungen Der Kontakt mit Großunternehmen verläuft meist unpersönlich und automatisiert. Persönlicher Kontakt findet nur selten statt – und selbst dann sind die Mitarbeitenden an Vorgaben gebunden. 4. Respekt und Freundlichkeit sind grundlegend Ich kann es nicht oft genug wiederholen, sowohl im Umgang mit Großunternehmen als auch Einzeldienstleister:innen lohnt es sich stets respektvoll und freundlich zu bleiben, aber dabei auch bestimmte Anliegen klar und bestimmt zu äußern. 5. Kommunikation und Austausch mit Kolleg:innen ist wertvoll Der Austausch mit anderen Selfpublisher:innen hilft, gemeinsame Probleme zu erkennen und Lösungsansätze zu finden. Oft treten dieselben Schwierigkeiten bei mehreren gleichzeitig auf. 6. Geduld und Vorbereitung sind wichtig Gerade bei großen Firmen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Es ist hilfreich, sich vor Anfragen bereits in den Hilfetexten und Angeboten zu informieren, um gezielt nachfragen zu können. 7. Vertragsprüfung ist unerlässlich Du musst die Vertragsbedingungen und AGBs der Dienstleister:innen unbedingt genau lesen, insbesondere was Rechte, Exklusivität und nicht beabsichtigte Klauseln (z.B. Hörbuchrechte) betrifft. 8. Schriftliche Abmachungen mit Einzeldienstleister:innen sind essenziell Für alle Leistungen – vom Coverdesign bis zum Lektorat – brauchst du klare, schriftliche Abmachungen darüber, was geleistet wird und wie die Bezahlung geregelt ist, um Missverständnisse zu vermeiden. 9. Präzises Briefing ist erfolgsentscheidend Je genauer und spezifischer die eigenen Vorstellungen an Dienstleister:innen kommuniziert werden, desto besser werden die Ergebnisse. Unklare Angaben führen zu schlechten Resultaten und langwierigen Prozessen. 10. Klare Absprachen zu Kommunikation und Bezahlung schaffen Sicherheit Vereinbarungen über Kommunikationswege und Zahlungsmodalitäten sollen von Anfang an geklärt werden. Auch Authentizität, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit sind Schlüssel für langfristig erfolgreiche Beziehungen. Zusammenarbeit mit Dienstleister:innen im Selfpublishing – Warum, wie und worauf du achten solltest Wenn du dein Buch im Selfpublishing veröffentlichen willst, kommst du nicht drum herum: Du musst mit Dienstleister:innen zusammenarbeiten. Das klingt erstmal stressig, kann aber richtig Spaß machen – wenn du ein paar Dinge beachtest. In Folge 334 vom Mission Bestseller Podcast dreht sich alles um das Thema: Wie läuft die Zusammenarbeit mit Dienstleister:innen ab? Welche Fettnäpfchen kannst du vermeiden? Und wie sorgst du dafür, dass dein Buch-Projekt nicht zur Katastrophe wird? Hier bekommst du den Überblick – locker-flockig und mit einem Augenzwinkern. Zwei Sorten Dienstleister:innen – und warum das wichtig ist In der Selfpublishing-Welt unterscheiden sich grob zwischen zwei Arten von Dienstleister:innen: die großen Konzerne (Amazon, BOD, Tolino, Nova MD etc.) und die Einzeldienstleister:innen wie Cover-Designer:innen, Lektor:innen oder Buchsetzer:innen. Und ganz ehrlich: Der Unterschied könnte größer nicht sein! Die großen Firmen sind deine Eintrittskarte in den Buchmarkt. Ohne sie läuft nichts - sie drucken, distribuierten, listen und liefern deine Buchbabys aus. Aber Achtung: Die machen das nicht für dein Wohl, sondern für den Profit. Liebe Autor:in, falls du dachtest, Amazon und Co. existieren nur, um deinen Traum vom Bestseller zu realisieren – sorry, da muss ich die Seifenblase platzen lassen. Sie wollen Geld verdienen, und zwar so viel wie möglich. Respekt und Professionalität – auch bei den Großen Was heißt das für die Zusammenarbeit? Erstmal: Bleib freundlich! Die Menschen (und Bots), die dir bei den großen Dienstleister:innen begegnen, hängen auch nur in ihrem Arbeitskorsett und können nicht zaubern. Aufregen bringt nix, Respekt hingegen kommt immer gut an. Kommunikation ist das A und O – und manchmal leider auch ein Geduldsspiel. Mach dir klar: Die Wartezeiten können lang werden, gerade bei BOD oder Nova MD. Amazon antwortet zwar schnell, aber meistens bekommst du erstmal Standardantworten à la FAQ-Bot 3000. Da hilft: Sich mit anderen Autor:innen austauschen, nachfragen, ob dein Problem ein Einzelfall ist oder ob gleich eine ganze Meute betroffen ist. So fühlst du dich weniger allein und kommst eventuell schneller voran. Ganz, ganz wichtig: Lies dir die Vertragsbedingungen durch! Und ja, ich weiß, das ist so spannend wie Steuererklärung, aber du willst nicht plötzlich alle Hörbuchrechte bei einem Dienstleister eingebucht wissen, nur weil du aus Versehen ein Häkchen falsch gesetzt hast. Die Einzeldienstleister:innen – Lektorat, Cover, und Co. Kommen wir zum zweiten Team in deinem Autor:innen-Leben: die Einzelkämpfer:innen, die sich liebevoll um deinen Text, dein Cover oder das Korrektorat kümmern. Hier ist der Umgang oft persönlicher – aber gerade deshalb sollte alles Schwarz auf Weiß geregelt sein. Verträge schützen beide Seiten. Das klingt nach Anwalt und Stress, ist aber oft das, was am Ende Freundschaften rettet. Wer übernimmt was, zu welchem Preis und in welcher Frist? Das klärst du unbedingt schriftlich. Und wenn dir jemand für ein Komplett-Korrektorat 50 Euro anbietet, dann investiere das Geld lieber in einen Espresso und nutze eine Textmaschine – Ernsthaftigkeit sieht anders aus. Gute Arbeit hat ihren Preis, und das ist auch sinnvoll, schließlich möchtest du, dass die Leute von ihrer Arbeit leben können. Sei ehrlich zu dir selbst: Was ist dir dein Buch wert? Ein gutes Cover ist kein Fiverr-Schnäppchen und ein ordentliches Lektorat kostet Zeit und Geld. Klar kommunizieren – macht alles leichter Egal, ob Cover-Design oder Buchsatz: Je klarer du beschreibst, was du willst, desto glücklicher sind am Ende alle. Vage Angaben führen nur zu Frust und endlosen Korrekturrunden. Rot und Gelb sind für dich vielleicht Farben, für Grafiker:innen aber ein ganzes Universum. Je genauer dein Briefing, desto besser das Ergebnis! Und wenn mal etwas nicht passt – sei ehrlich. Freundlich, aber ehrlich. Nur so kommt ihr gemeinsam ans Ziel. Sprich auch Kommunikationskanäle ab. Wenn du nur E-Mail magst, sag es. Wenn du WhatsApp nicht ausstehen kannst, dann sag's auch. Das erspart vielen Beteiligten das große: „Wie war nochmal der letzte Stand?" Und zu guter Letzt: Bleib flexibel. Nicht jedes Dienstleister:innen-Abenteuer wird ein Match made in Heaven. Jede:r hat schon die eine oder andere Enttäuschung erlebt – das gehört dazu. Offenheit, Respekt und die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen, bringen dich immer weiter. Das Miteinander macht den Unterschied Selfpublishing ist Teamarbeit. Du hast die Kontrolle, klar – aber ohne gute Zusammenarbeit mit Dienstleister:innen wird's schnell ein einsames, frustiges Unterfangen. Also: Verträge machen, respektvoll (und mit einer Prise Humor) kommunizieren, Budgets realistisch kalkulieren – und immer wieder mit anderen austauschen. So wird dein Buchprojekt nicht nur erfolgreich, sondern auch angenehm für alle, die an ihm mitarbeiten. Und falls du doch mal mit eine:r Dienstleister:in streitest – denk daran: Jede Anekdote ist potenzieller Stoff für dein nächstes Kapitel.
Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates, im Gastgespräch über deutsche Reformpläne. – Industrie und Mittelstand in Deutschland klagen über erhebliche Wettbewerbsnachteile auch durch überbordende Bürokratie und ausufernde Regulierung. Wie geht es dem Mittelstand? Und wie sehr lasten Bürokratie und Regulierungen auf den Unternehmen? – Den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) gibt es seit 2006. Was sind seine Aufgaben? Und wie trägt er zum Bürokratieabbau bei? – Die Kritik des Normenkontrollrates kann Gesetzesvorhaben verbessern. Welche Beispiele können das veranschaulichen? Was findet sich in der 77-Punkte-Liste des NKR? Und wo gibt es aktuell größeren Nachbesserungsbedarf? – Der NKR hat im März eine Zwischenbilanz der Modernisierungsagenda der Bundesregierung veröffentlicht und darin deutliche Worte gefunden. Was waren die wesentlichen Kritikpunkte? Und wie unterscheiden sich die Ministerien bei der Umsetzung? – Berlin neigt dazu, Brüsseler Vorgaben noch zu verschärfen. Wie sehr belastet das sogenannte Gold-Plating die deutsche Wirtschaft? Wie unterscheidet Deutschland sich dabei von anderen EU-Staaten? Und was tut die jetzige Regierung, entstandene Nachteile zu korrigieren? – Die vielen Berichtspflichten belasten Unternehmen. Einige Bundesländer setzen inzwischen auf eine Beweislastumkehr in Bezug auf deren Nutzen. Wie sieht diese aus? Und was kann Entlastung beim Berichtswesen bringen? – Die digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) ist ein weiteres EU-weites Modernisierungsprojekt. Ab Anfang 2027 sollen sich Bürger darüber digital ausweisen können. Wie weit ist das Projekt? Und was ist in diesem Zusammenhang der Deutschland-Stack? – Bei den Behörden soll das Once-only-Prinzip eingeführt werden, damit Bürger ihre Daten nicht länger für jeden Verwaltungsakt neu eingeben müssen. Wie kommt die dafür erforderliche Registermodernisierung in Deutschland voran? Und wie fällt aktuell das Gesamtfazit bei der Modernisierung, Digitalisierung und beim Bürokratieabbau aus?
Gestern bin ich für eine Heimfahrt in den ICE gestiegen, habe es mit auf einem Fensterplatz gemütlich gemacht und hatte mehr als zwei Stunden Zeit bis zum nächsten Umstieg. Also habe ich mein Strickzeug aus der Tasche genommen und fröhlich drauflos gestrickt. Und dann habe ich so nach und nach Gespräche ringsum mitbekommen. Links hinter mir hat eine junge Frau ihrer Freundin, die ihr gegenübersaß, den weiteren Verlauf ihres Studiums erklärt und welche Module sie noch machen muss für den Bachelorabschluss. Und als die Freundin gefragt hat, wozu das denn gut sein soll hat die geantwortet: Das weiß ich auch nicht so genau, aber es wird für schon für irgendetwas gut sein. Naja, habe ich gedacht, dass ist ja mal ein Vertrauen ins Nichtwissen. Und dann begann der Herr vor mir mit einer Videokonferenz zur Vorbereitung eines Meetings, das in drei Stunden stattfinden sollte, und für das irgendwie die Abläufe noch nicht so klar waren. Und von all dem, was er da erzählt hat, habe ich echt nichts verstanden. Ich habe zwar die Worte verstanden, aber nicht den Inhalt. Es ging um betriebswirtschaftliche Vorgaben und Anweisungen und es fielen so viele Fremdworte, dass mir Hören und Sehen vergangen ist. Und dann habe ich gedacht, dass das garantiert auch Menschen so geht, die mit unserem normalen katholischen Kirchenvokabular in Kontakt kommen und zwar Worte hören, aber nicht verstehen, worum es da echt geht. Also, zum Beispiel: Absolution oder Epistel, Pontifikat oder Offizium, Gnade oder Eucharistie. Ich denke schon, dass wir schon ein bisschen schauen können, welche Binnenkirchensprache heute noch Leute außerhalb unserer katholischen Babbel anspricht und wie wir einfacher und in heutiger Wortwahl agieren können. Und dann hat der Meetingvorbereiter vor mir mit einem Kunden telefoniert und mit ihm geklärt, dass sie die Gestaltung der Kücheninsel und der Sitzgruppe für seine Küche seinen Wünschen anpassen werden und ihm noch heute einen geänderten Plan schicken wird. Ah ja, dachte ich, da kann ich wieder verstehen, worum es geht.
Die Nervosität an den US-Börsen bleibt hoch: Nach dem deutlichen Rücksetzer an der Wall Street geraten vor allem zinssensible Tech- und KI-Werte unter Druck. Gleichzeitig stehen Rekord-Börsengänge rund um KI und Technologie bevor – und werfen die Frage auf, wie belastbar der Risikoappetit in diesem Marktumfeld wirklich ist. Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer ordnen die aktuelle Lage an den Märkten ein. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/382-rekord-borsengange-treffen-auf-nervose-markte/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
In dieser Folge sprechen Robin und Milena mit Max Nadolny, Security Consultant bei der inseya AG, über das oftmals abschreckende Thema der Künstlichen Intelligenz. Nahezu jedes Unternehmen hat KI im Einsatz. Aber kennst du alle Risiken, Vorgaben und hast dich abgesichert? Hast du Fragen oder Feedback zur Folge? Melde dich bei uns unter cyberheroes@infinigate.ch. Dies ist ein Podcast der Infinigate (Schweiz) AG.
Dominique und Oliver sprechen in dieser Folge darüber, warum die Wahl des richtigen Zielmarkts weit mehr ist als eine Marketingentscheidung. Wer Verantwortung für ein Produkt trägt, trifft jeden Tag Entscheidungen, die den weiteren Handlungsspielraum einschränken oder erweitern. Genau deshalb beeinflusst der Zielmarkt die Produktentwicklung von Anfang an. Er bestimmt, welche Probleme relevant sind, welche Bedürfnisse zählen und welche Rahmenbedingungen bei der Gestaltung eines Produkts berücksichtigt werden müssen. Für Product Owner:innen und Produktmanager:innen entsteht daraus eine wichtige Frage: Für wen entwickeln wir eigentlich und in welchem Markt soll unser Produkt erfolgreich sein? Ein Zielmarkt besteht aus deutlich mehr als einer Nutzergruppe. Geografische Unterschiede spielen ebenso eine Rolle wie rechtliche Vorgaben, kulturelle Erwartungen oder technologische Rahmenbedingungen. Ein Produkt kann in einem Markt hervorragend funktionieren und in einem anderen kaum Resonanz erzeugen. Manche Funktionen werden in einem Land erwartet, während sie anderswo keine Bedeutung haben. Wer diese Unterschiede ignoriert, riskiert hohe Investitionen in Lösungen, die am tatsächlichen Bedarf vorbeigehen. Der Zielmarkt setzt deshalb wichtige Leitplanken für Produktstrategie, Produktgestaltung und die Auswahl möglicher Lösungsansätze. Häufig entsteht der Wunsch, möglichst viele Kundengruppen gleichzeitig anzusprechen. In der Praxis führt das oft zu Produkten, die für niemanden wirklich überzeugend sind. Ein klar definierter Zielmarkt hilft dabei, Ressourcen gezielt einzusetzen und Prioritäten bewusster zu setzen. Statt jede denkbare Anforderung zu berücksichtigen, entsteht ein besseres Verständnis dafür, welche Probleme besonders relevant sind und wo der größte Nutzen geschaffen werden kann. Diese Fokussierung erleichtert viele Entscheidungen im Produktalltag und schafft Orientierung für Teams und Stakeholder. Die Suche nach dem passenden Zielmarkt beginnt selten mit vollständiger Sicherheit. Meist stehen zunächst Annahmen im Raum. Genau deshalb ist frühes Lernen so wichtig. Kundeninterviews, Beobachtungen im Nutzungskontext und direkte Gespräche mit potenziellen Kundinnen und Kunden helfen dabei, Marktsegmente besser zu verstehen. Dabei geht es nicht darum, Zustimmung für eine Idee einzusammeln. Entscheidend ist, die eigenen Hypothesen kritisch zu prüfen und herauszufinden, ob ein relevantes Problem tatsächlich existiert und ob die gewählte Zielgruppe bereit ist, sich damit auseinanderzusetzen. Auch der Product Market Fit entsteht nicht am Reißbrett. Ob ein Zielmarkt wirklich zum Produkt passt, zeigt sich oft erst nach den ersten Schritten im Markt. Die gewonnenen Erkenntnisse können Anpassungen am Produkt erforderlich machen. Manchmal zeigt sich sogar, dass ein anderer Zielmarkt deutlich besser geeignet ist. Erfolgreiche Produktentwicklung bedeutet deshalb, Markt und Produkt gemeinsam weiterzuentwickeln. Wer den Zielmarkt als lernbare Annahme versteht und regelmäßig hinterfragt, schafft bessere Voraussetzungen für nachhaltigen Produkterfolg. Im Kontext dieser Folge empfehlen wir euch insbesondere folgenden Folgen: - User Feedback mit Kundeninterviews einholen (https://produktwerker.de/user-feedback-mit-kundeninterviews/) - Warum Personas für Product Owner wertvoll sind (https://produktwerker.de/warum-personas-fuer-product-owner-wertvoll-sind/) - Das Problem mit dem Minimal Viable Product (https://produktwerker.de/das-problem-mit-dem-minimal-viable-product/) - The Decision Stack (https://produktwerker.de/the-decision-stack/)
Wir starten wie immer mit zwei Bieren: dem Landgang Pils der Langang-Brauerei und dem Bio-Zwickl von Stiegel. Ansonsten sprechen wir in dieser Episode über Schulsport als Brennglas für unsere Gesellschaft: zwischen gesundem Bewegungsangebot, fragwürdiger Leistungslogik und offener Demütigung im Namen der Noten. Ausgehend von unseren persönlichen Erfahrungen und Kindern von heute im Sportunterricht fragen wir, warum sich das Grundkonzept des Schulsports seit Jahrzehnten kaum verändert hat. Statt Lust auf Bewegung zu wecken, produziert der Pflichtunterricht für viele Kinder Frust, Angst und lebenslange Abneigung gegen Sport. Sport vs. Bewegung: Warum Wettbewerb nicht alles ist Wir unterscheiden klar zwischen Sport als Wettkampf und Bewegung als lebenslangem Gesundheitsfaktor. Radfahren, Schwimmen oder Yoga stehen für eine Form von Bewegung, die nicht zwingend auf Höchstleistung und Vergleich angelegt ist, sondern auf Wohlbefinden, Selbstfürsorge und Gemeinsamkeit. Dem gegenüber steht der klassische Schulsport, der weiterhin auf „höher, weiter, schneller“ setzt und vor allem misst, wer welche Normwerte erreicht – statt zu vermitteln, wie sich Bewegung gut anfühlt. Demütigung, Frust und Ausschluss im Sportunterricht Die Episode beleuchtet, wie schnell Schulsport zur Bühne für Demütigung und Ausschluss werden kann. Wer beim Turnen, in der Leichtathletik oder beim Schwimmen nicht mithalten kann, erlebt sich vor der Klasse sichtbar scheiternd – oft trotz bemühter Lehrkräfte. Das „Hassfach“ Sport fördert so depressive Grundstimmungen, Rückzug oder Clownereien als Schutzmechanismus. Besonders problematisch: Die Situation selbst produziert Scham, ganz unabhängig davon, ob Mitschüler:innen aktiv mobben. Schulbehörde, Kultusministerien und das alte Leistungsdenken Ein Schwerpunkt der Folge liegt auf den Vorgaben von Schulbehörden und Kultusministerien, die weiterhin starre Leistungskriterien und Messwerte im Sport einfordern. Wir kritisieren dieses System als unmenschlich, weil es Solidarität, Teamgeist und individuelle Entwicklung kaum abbildet, sondern Kinder in „können“ und „können nicht“ sortiert. Statt Bewegung zu lieben und als Ressource fürs Leben zu entdecken, lernen viele nur, dass sie „nicht gut genug“ sind – mit Folgen, die weit über die Schulzeit hinausreichen. Wie ein anderer Schulsport aussehen könnte Trotz aller Kritik bleibt die Episode konstruktiv: Schulsport wird als grundsätzlich sinnvoll beschrieben – allerdings nur, wenn er sich radikal an positiven Aspekten von Sport orientiert. Dazu gehören Teamplay, gegenseitige Unterstützung, sichere Grenzerfahrungen und ein Verständnis von Leistung, das sich an persönlichem Fortschritt statt an starren Normtabellen orientiert. Wir skizzieren die Vision eines Sportunterrichts, der Kinder stärkt, statt sie zu brechen, und der Bewegung als Lebenskompetenz vermittelt – nicht als selektiven Wettkampf unter Aufsicht der Schulbehörde. In dieser Folge erfährst du: warum viele Menschen Schulsport als demütigend, frustrierend und ausschließend in Erinnerung haben. wie Schulbehörden und Kultusministerien mit ihren Vorgaben das Leistungsdenken im Sportunterricht prägen. was der Unterschied zwischen Sport als Wettkampf und Bewegung als lebenslangem Gesundheitsanker ist. welche Rolle Teamgeist, Solidarität und sichere Grenzerfahrungen im idealen Sportunterricht spielen könnten. Abonnier unseren Podcast hier oder auch auf Spotify, Apple oder YouTube, teile diese Folge mit Freund:innen und erzähle uns in den Kommentaren auf YouTube oder auf Bluesky von deinen Erfahrungen mit Schulsport, Wettkampf und Bewegung. Denn gute Geschichten beginnen beim Zuhören.
Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
In Gartenerde aus dem Angebot des Detailhandels befindet sich viel Mikroplastik. «Kassensturz» zeigt: Dieses Mikroplastik kann ins Gemüse gelangen. Weitere Themen: Zu viel Koffein in Energy-Drinks und fragwürdige Geldgeschäfte. Mikroplastik in Gartenerde aus dem Detailhandel Wer unbelastetes Gemüse will, baut es am besten selbst an. Doch Vorsicht, die Belastungen beginnen bereits im Boden: Ein Speziallabor hat in Gartenerde aus dem Angebot des Detailhandels grosse Mengen an Mikroplastik gefunden. «Kassensturz» zeigt: Dieses Mikroplastik kann ins Wurzelsystem und von dort ins vermeintlich gesunde Gemüse gelangen. Energy-Drink zurückgerufen: Doppelt so viel Koffein wie erlaubt In vielen Energy-Drinks hat es zu viel Koffein. Das zeigt eine Stichprobe von «Kassensturz» und «SRF Investigativ» in sieben Schweizer Kantonen. Ein Produkt weist gar die doppelte Menge des erlaubten Koffeins aus. Dieser Energy-Drink wurde vom betroffenen Kanton inzwischen vom Markt genommen. «Besser als ein Autopfandhaus»? Kunden fühlen sich in die Irre geführt Wer kurzfristig Geld benötigt, kann einen Kredit aufnehmen oder einen wertvollen Gegenstand wie etwa seine Uhr oder sein Auto verpfänden. Für dieses Geschäft gelten in der Schweiz klare gesetzliche Vorgaben. Seit einem Jahr wirbt eine Firma in der Schweiz damit, besser zu sein als ein Autopfandhaus. Allerdings: Bei «Kassensturz» melden sich Kunden mit negativen Erfahrungen.
In dieser Folge spricht Arno Langbehn auf den 10. Hamburger Kosmetiktagen mit Dr. Stephanie Reinhart (Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei REINHART Rechtsanwälte) über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen, auf die sich die Lebensmittelbranche einstellen muss. Vom Trend, Humankosmetik künftig auch als Tierkosmetik zu vermarkten, über den Status der Green Claims Directive und die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie bis hin zur neuen Verpackungsverordnung (PPWR) und dem erweiterten Bezeichnungsschutz für Fleischprodukte – Dr. Reinhart ordnet ein, was rechtlich verbindlich wird und wo Auslegungsspielräume bleiben. Für Fachleute aus Lebensmittelrecht, Qualitätsmanagement und Produktentwicklung ein kompakter Überblick über die Themen, die Hersteller und Wettbewerber in den kommenden Monaten beschäftigen werden. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Human- als Tierkosmetik: Warum Kosmetikfirmen Produkte wie Shampoos zunehmend auch für Haustiere vermarkten – und welche rechtliche Lücke entsteht, weil die Vorschriften für Humankosmetik auf Tierkosmetika nicht anwendbar sind (Stichwort Sicherheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung und Gefahrensymbole). Green Claims Directive & EmpCo-Richtlinie: Die Green Claims Directive liegt derzeit auf Eis, während die EmpCo-Richtlinie bereits neue Definitionen und Vorgaben zu Umweltaussagen bringt – anwendbar ab dem 27. September 2026, mit Auswirkungen vor allem auf Nachhaltigkeitssiegel und das UWG. Aufbrauchfristen & Wettbewerb: Warum es keine Aufbrauchfristen gibt, wie sich Behörden voraussichtlich verhalten und weshalb das eigentliche Risiko in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen liegen könnte. PPWR – die neue Verpackungsverordnung: Konformitätsbewertung und -erklärung, erweiterte Herstellerverantwortung, besorgniserregende Stoffe (PFAS, Schwermetalle) sowie das Minimierungsgebot mit der 50-Prozent-Leerraumgrenze – inklusive der Frage nach dem „erforderlichen Mindestmaß". Bezeichnungsschutz Veggie/Vegan: Der Kompromiss beim Bezeichnungsschutz – warum der Veggie-Burger zulässig bleibt, während Bezeichnungen für Fleischstücke wie Steak und Filet künftig geschützt werden. Artikel-8-Verfahren: Was hinter dem Verfahren der Anreicherungsverordnung steckt, warum Pflanzenstoffe im Fokus stehen und welche Rolle die Liste der Heads of Agencies bei der Prüfung möglicher besorgniserregender Stoffe spielt. Timestamps für Schnellhörer: 02:03 – Human- als Tierkosmetik: neues Marktsegment und die rechtliche Lücke 03:30 – Green Claims auf Warteschleife: Verknüpfung mit der EmpCo-Richtlinie 05:14 – Aufbrauchfristen, Behördenpraxis und das Wettbewerbsrisiko 07:34 – PPWR: Konformität, Herstellerverantwortung und Anwendungsfristen 09:30 – Minimierungsprinzip und die Frage nach dem erforderlichen Mindestmaß 11:22 – Veggie/Vegan: Bezeichnungsschutz für Fleischstücke und der gefundene Kompromiss 12:44 – Das Artikel-8-Verfahren und die Liste der Heads of Agencies Unsere Expertin: Dr. Stephanie Reinhart Rechtsanwältin & Partnerin der REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München E-Mail: info@reinhart.legal
Die US-Börsen eilen von Rekord zu Rekord, angetrieben vor allem von Technologie und dem Boom rund um Künstliche Intelligenz. Gleichzeitig steigt die Inflation, geopolitische Risiken bleiben präsent – und die Rally wird von immer weniger Titeln getragen. Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer ordnen ein, wie solide der aktuelle Höhenflug wirklich ist. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/381-us-borsen-auf-hohenflug-wie-tragfahig-ist-die-rally/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
121STUNDEN talk - Online Marketing weekly I 121WATT School for Digital Marketing & Innovation
Die Zukunft des Gesundheitswesens hängt von einem entscheidenden Faktor ab: vertrauenswürdiger und zuverlässiger Künstlicher Intelligenz. Doch wie stellen wir sicher, dass KI lebenswichtige Entscheidungen unterstützt, ohne die Patientensicherheit zu gefährden? In dieser Episode beleuchten wir die wichtigsten Strategien, Testmethoden und regulatorischen Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, um den Einsatz von KI in der Medizin sowohl wirksam als auch sicher zu gestalten.Im Gespräch mit Monika Ptasińska-Rolik erläutert Aileen Toleikis, AI Business Architect bei HPE, wie eine konsequente Validierung, Transparenz und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben das Vertrauen in KI-Systeme stärken und sicherstellen, dass sie Patienten und medizinischem Fachpersonal gleichermaßen zugutekommen. Erfahren Sie, wie regelmäßige automatisierte KI-Tests, Zertifizierungsstandards und Transparenz, die erst das volle Potenzial von KI freisetzen und damit die Zukunft eines verantwortungsvollen KI-Einsatzes in der Gesundheitsbranche prägen.Weitere Informationen zu HPEs Lösungen für das Gesundheitswesen finden Sie im Whitepaper oder auf www.hpe.com/solutions/healthcare.
In dieser Folge sprechen wir mit Torsten Levsen, CEO von Denker Wulf, zum dritten Mal im Podcast über den aktuellen Stand der Energiewende. Wir ordnen ein, wie sich die politische und wirtschaftliche Stimmung im Vergleich zu früher verändert hat und warum die Debatte aus seiner Sicht zunehmend gegen erneuerbare Energien gerichtet wird. Wir diskutieren die politische Rahmensetzung unter anderem mit Blick auf Katharina Reiche und die neuen Regeln für Netzanschluss, Redispatch und zusätzliche Gebühren. Torsten erklärt, dass erneuerbare Projekte zwar günstige Primärenergie liefern, aber durch Systemkosten, Netzgebühren und regulatorische Vorgaben stark unter Druck geraten. Er warnt davor, dass dadurch wichtige Investitionen ausgebremst werden. Ein weiteres Thema ist die fehlende langfristige Vision für Deutschland. Wir sprechen darüber, dass es aus seiner Sicht keine klare Strategie für 2030, 2040 oder 2050 gibt und dass stattdessen immer wieder kurzfristige Entscheidungen getroffen werden. Dabei geht es auch um die Rolle von Gas, die er kritisch sieht, sowie um die Frage, ob Deutschland mit 20 Gigawatt zusätzlicher Gaskraftwerksleistung in die falsche Richtung steuert. Webseite: http://www.energiezone.org Community: https://forum.energiezone.org Feedback: team@energiezone.org Alexander Graf: https://www.linkedin.com/in/alexandergraf Ilan Momber: https://www.linkedin.com/in/imomber/
In der neuesten Folge unseres Einkaufspodcasts spricht Frank Sundermann mit Dr. Christian Teuber (Baker Tilly) über die aktuellen Herausforderungen im öffentlichen Einkauf, die Reformen im Vergaberecht und die Frage, wie Kommunen und Behörden trotz komplexer Vorgaben effizient beschaffen können. Ein besonderes Highlight: das MustersatzungsGPT. Gemeinsam zeigen wir, wie Künstliche Intelligenz dabei helfen kann, neue Vergabesatzungen verständlich zu machen und Mitarbeitenden im Alltag schnelle, rechtssichere Antworten auf ihre Fragen zu liefern.
In Gartenerde aus dem Angebot des Detailhandels befindet sich viel Mikroplastik. «Kassensturz» zeigt: Dieses Mikroplastik kann ins Gemüse gelangen. Weitere Themen: Zu viel Koffein in Energy-Drinks und fragwürdige Geldgeschäfte. Mikroplastik in Gartenerde aus dem Detailhandel Wer unbelastetes Gemüse will, baut es am besten selbst an. Doch Vorsicht, die Belastungen beginnen bereits im Boden: Ein Speziallabor hat in Gartenerde aus dem Angebot des Detailhandels grosse Mengen an Mikroplastik gefunden. «Kassensturz» zeigt: Dieses Mikroplastik kann ins Wurzelsystem und von dort ins vermeintlich gesunde Gemüse gelangen. Energy-Drink zurückgerufen: Doppelt so viel Koffein wie erlaubt In vielen Energy-Drinks hat es zu viel Koffein. Das zeigt eine Stichprobe von «Kassensturz» und «SRF Investigativ» in sieben Schweizer Kantonen. Ein Produkt weist gar die doppelte Menge des erlaubten Koffeins aus. Dieser Energy-Drink wurde vom betroffenen Kanton inzwischen vom Markt genommen. «Besser als ein Autopfandhaus»? Kunden fühlen sich in die Irre geführt Wer kurzfristig Geld benötigt, kann einen Kredit aufnehmen oder einen wertvollen Gegenstand wie etwa seine Uhr oder sein Auto verpfänden. Für dieses Geschäft gelten in der Schweiz klare gesetzliche Vorgaben. Seit einem Jahr wirbt eine Firma in der Schweiz damit, besser zu sein als ein Autopfandhaus. Allerdings: Bei «Kassensturz» melden sich Kunden mit negativen Erfahrungen.
In dieser Folge geht es um Business Process Transformation, die Frage, was genau man darunter versteht und welche Rolle dabei SAP Signavio spielen kann. Christoph Haffner spricht drüber mit Daniel Hesseling und Florian Hörl, beide aus der Prozessberatung bei SAP Signavio, über ihre Erfahrungen und ihre Sicht auf das Thema.Im Mittelpunkt steht Business Process Transformation als kontinuierlicher Prozess, bei dem Prozesse an neue Anforderungen, interne Veränderungen oder regulatorische Vorgaben angepasst werden. Dabei geht es um Prozessdokumentation, Analyse, Optimierung, Automatisierung und die Definition von Zielprozessen. Außerdem sprechen Daniel und Florian über die Rolle von KI in der Prozessberatung und darüber, wie SAP Signavio mit Prozessmodellierung, Process-Mining und Transparenz über Prozesslandschaften Transformationsvorhaben unterstützt. Insbesondere auch typische Herausforderungen wie fehlende Transparenz, getrennte Sichtweisen von Fachbereichen und IT sowie die Bedeutung von Standardisierung.LinksFlorian Hoerl auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/florian-alexander-h%C3%B6rl/Daniel Heßeling auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/daniel-hesseling/SAP Signavio: https://www.signavio.com/SAP Signavio Process Transformation Suite: https://www.signavio.com/products/process-transformation-suite/ENC239 – Wie Change, Transformation und Prozessmanagement zusammenhängen mit Gia Thi Nguyen: https://open.spotify.com/episode/2mkPRPRhAzMPdo7xofCBYZ?si=cPIUkomCSMeQWuqpJbQfJg
Mit dem Netz‑ und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) verschärft Österreich ab 1.10.2026 die Vorgaben zur Cybersicherheit deutlich. Rainer Knyrim (Rechtsanwalt und Partner bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte) erläutert im Gespräch mit Elisabeth Maier (Verlag MANZ), welche Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen erfasst sind, warum ein genaues Selbstassessment entscheidend ist und wo unerwartete Fallstricke lauern. Im Fokus stehen die neuen Melde‑ und Registrierungspflichten, kurze Fristen bei Sicherheitsvorfällen sowie die persönliche Verantwortung von Geschäftsführung und Vorstand. Im Gespräch wird auch deutlich, was jetzt vorzubereiten ist, wie sich das NISG zur DSGVO verhält und welche Konsequenzen drohen, wenn man das Thema unterschätzt. Hören Sie rein! Service: Dako 2/2026 mit Schwerpunkt zum NISG Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie den Podcast und empfehlen Sie ihn weiter. Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at
Die Registrierkassenpflicht entwickelt sich weiter – und ab 2026 heißt es: mehr Digitalisierung, weniger Papierkram. Der Gesetzgeber bringt mit dem digitalen Kassenbon, neuen Erleichterungen für Kleinstbetriebe und der Beleglotterie frischen Wind in den Alltag von Unternehmer. Doch Achtung: Trotz Vereinfachungen bleibt die Registrierkasse ein sensibles Thema. Wer die Vorgaben nicht einhält, riskiert Strafen von bis zu 5.000 € oder sogar Schätzungen durch das Finanzamt. In dieser Podcastfolge zeigen wir dir, ab wann die Registrierkassenpflicht wirklich greift, welche technischen Anforderungen deine Kasse erfüllen muss und wie du die neuen Möglichkeiten – etwa digitale Belege per QR Code – effizient nutzt. Außerdem erklären wir, welche Erleichterungen ab 2026 gelten, z. B. höhere Umsatzgrenzen oder vereinfachte Warengruppen. Was du in dieser Folge erfährst… … alles Wichtige zur Registrierkassenpflicht 2026 – von neuen Grenzwerten über digitale Belege bis hin zu praktischen Tipps für eine rechtssichere Umsetzung. Ein Highlight: Die neue Beleglotterie, bei der Kunden mit ihren Kassenbons gewinnen können – ein cleverer Anreiz für mehr Steuerehrlichkeit und weniger Schwarzumsätze. Zu Gast im Steueraffen Studio ist Experte Dominik Kinzer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH. (www.hoferleitinger.at) STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
Zeitgeschichte erleben. Der Podcast der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Das Völkerrecht sei weltfremd, sich dafür einzusetzen naiv. Es bewirke wenig und schütze letztlich nur Autokraten. Immer mehr Stimmen bezweifeln ganz grundsätzlich die Bedeutung des internationalen Rechts für die Bundesrepublik Deutschland. Anders aber lauten die Vorgaben des Grundgesetzes, das eine Hinwendung zu internationaler Kooperation und der Herrschaft des Rechts postuliert. Warum es auch aus der Perspektive der deutschen Verfassung erforderlich bleibt, sich für die Geltung des Völkerrechts einzusetzen, beleuchtet Heike Krieger in ihrem Vortrag. Heike Krieger ist Professorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Freien Universität Berlin. Sie ist Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht und war von 2007 bis 2014 Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Allgemeinen Völkerrecht, im humanitären Völkerrecht und im Menschenrechtsschutz. Am 23. Mai 2026 hielt Heike Krieger die Lübecker Verfassungsrede. Die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung online: Webseite: www.willy-brandt.de/ Newsletter: www.willy-brandt.de/newsletter/ Instagram: www.instagram.com/bwbstiftung/ Facebook: www.facebook.com/BundeskanzlerWillyBrandtStiftung/ YouTube: www.youtube.com/@BWBStiftung Bildnachweis: Margret Witzke
Weltweit sind enorme Investitionen in Infrastruktur nötig – von Energie- und Verkehrsnetzen bis hin zu digitaler Infrastruktur und Erneuerbaren Energien. Weil Staaten diese Aufgaben nicht allein stemmen können, wird privates Kapital immer wichtiger – und damit auch die Frage, wie Privatanleger daran teilhaben können. Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer besprechen, was sich hinter klassischen und neuen Infrastruktur-Investments verbirgt und warum Infrastruktur mehr sein könnte als nur eine Beimischung. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/380-infrastruktur-investments-basisanlage-oder-beimischung/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Auf den ersten Blick haben die mögliche Einigung im Iran-Konflikt und ein Brief des Chemieverbands VCI an Merz wenig miteinander zu tun. Doch beide haben Politik unter Druck zum Thema. Im Konflikt zwischen den USA und dem Iran geht es einerseits um Schritte zur Deeskalation, andererseits aber weiterhin um Drohungen, Fristen und vorläufige Rahmenpläne. In der deutschen Chemieindustrie zeigt sich auf wirtschaftlichem Gebiet eine ähnliche Logik. Unternehmen fordern verlässliche Übergänge, da neue Vorgaben weiteren Investitionen, Energiepreisen und der Infrastruktur vorauslaufen. Der gemeinsame Nenner ist die Unsicherheit. Wo Regeln, Zeitpläne und Ziele unklar bleiben, steigen die Risiken – in der Außenpolitik ebenso wie in der Industriepolitik. Gerade deshalb braucht es keine übereilten Signale, sondern belastbare Vereinbarungen: im einen Fall, um einen Krieg einzuhegen; im anderen, um Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit zusammenzuführen.
Mit der Änderung des Zivildienstgesetzes soll die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst gesenkt werden – dieser soll die Ausnahme bleiben und der Militärdienst die Regel. Gegen die Revision wurde das Referendum ergriffen. Gegner befürchten, dass der Zivildienst schrittweise abgeschafft wird. Am 14. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Änderung des Zivildienstgesetzes ab. Laut Bundesrat und Parlament soll die Vorlage dafür sorgen, dass mit sechs konkreten Massnahmen weniger Personen vom Militär- in den Zivildienst wechseln. So müsste etwa die Mindestanzahl von 150 Diensttagen im Zivildienst in jedem Fall gewährleistet sein. Ausserdem sind strengere Vorgaben für die Planung der Zivildiensteinsätze vorgesehen. Gegen diese Massnahme wurde von den jungen Grünen und von linken Kreisen das Referendum ergriffen. Sie sagen, dass die Verschärfung zu einem schädlichen Leistungsabbau in der Pflege, an Schulen oder im Naturschutz führt. Zudem befürchten sie, dass die Vorlage nur der erste Abbauschritt sei und der Zivildienst schliesslich im Zivilschutz aufgelöst werde. Laut der bürgerlichen Parlamentsmehrheit wechseln zu viele Dienstpflichtige von der Armee zum Zivildienst. Vor allem die späten Wechsel aus der Armee in den Zivildienst seien ein Problem, das durch die neuen Massnahmen gelöst werden soll. Der Zivildienst sei heute gegenüber dem Militär zu attraktiv – diese Vorteile für «Zivis» sollen beseitigt werden. Die Gegnerinnen und Gegner wenden ein, dass die Vorlage die Armee nicht stärke, gleichzeitig jedoch die Zahl der Zivildienstleistenden massiv reduziere. Diese würden in Zukunft fehlen, wo sie am dringendsten gebraucht würden, was dem sozialen Zusammenhalt, der Umwelt und der Sicherheit der Schweiz schade. Verhindert die Gesetzesrevision, dass Zivildienstpflichtige gegenüber Militärdienstpflichtigen einen Vorteil haben? Oder ist die Vorlage der erste Schritt zur Abschaffung des Zivildienstes? Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 22. Mai 2026 in der «Abstimmungs-Arena» als Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage: – Guy Parmelin, Bundespräsident; – Maja Riniker, Nationalrätin FDP/AG; und – Martin Candinas, Nationalrat Die Mitte/GR. Gegen die Vorlage treten an: – Franziska Roth, Ständerätin SP/SO; – Magdalena Erni, Co-Präsidentin Junge Grüne; und – Patrick Hässig, Nationalrat GLP/ZH.
Reformpläne der Bundesregierung soll für geringere Kosten beim Erwerb des Führerscheins sorgen, EU-Parlament und Ländervertreter verständigen sich auf Umsetzung des US-Zollabkommens, Russlands Präsident Putin und Chinesischer Staatschef Xi Jinping demonstrieren bei Staatsbesuch in Peking Einigkeit, Deutsches Ehepaar wegen Verdacht der Spionage für China in München verhaftet, Kritik am Verhalten von Israels rechtsextremen Polizeiminister Ben-Gvir gegenüber Gaza-Aktivisten, Commerzbank kämpft gegen Übernahme durch italienische Bank UniCredit, Beratungen im Bundestag über Vorgaben für Hersteller beim Recht auf Reparatur, SC Freiburg im Finale der Europa-League in Istanbul, Das Wetter
Reformpläne der Bundesregierung soll für geringere Kosten beim Erwerb des Führerscheins sorgen, EU-Parlament und Ländervertreter verständigen sich auf Umsetzung des US-Zollabkommens, Russlands Präsident Putin und Chinesischer Staatschef Xi Jinping demonstrieren bei Staatsbesuch in Peking Einigkeit, Deutsches Ehepaar wegen Verdacht der Spionage für China in München verhaftet, Kritik am Verhalten von Israels rechtsextremen Polizeiminister Ben-Gvir gegenüber Gaza-Aktivisten, Commerzbank kämpft gegen Übernahme durch italienische Bank UniCredit, Beratungen im Bundestag über Vorgaben für Hersteller beim Recht auf Reparatur, SC Freiburg im Finale der Europa-League in Istanbul, Das Wetter
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Die politische Agenda ist von komplexen Herausforderungen geprägt. Im Nahen Osten drängt US-Präsident Donald Trump die iranische Führung bei den Verhandlungen über das Atomprogramm zu einem raschen Abschluss. Vor dem Hintergrund jüngster Drohnenangriffe warnt er vor Verzögerungen und verweist auf mögliche Konsequenzen. Teheran stellt jedoch eigene Forderungen. Auf nationaler Ebene steht die Bundesregierung vor juristischen Hürden. Sie plant, die Vorgaben des Heizungsgesetzes durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz und die sogenannte Bio-Treppe zu lockern. Kritiker befürchten jedoch verfassungsrechtliche Konflikte und verweisen auf den weitreichenden Karlsruher Klimabeschluss aus dem Jahr 2021. Beide Themenkomplexe zeigen, wie wichtig belastbare Rahmenbedingungen für politische Weichenstellungen sind.
Trump in Peking, steigende Spannungen im Nahen Osten – und die Märkte reagieren zunehmend sensibel. Während Ölpreise und Zinsen nach oben ziehen, sorgt der KI‑Boom in Asien weiter für Rückenwind. Worauf Anleger jetzt achten sollten, analysieren Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/379-trump-in-china-markte-zwischen-ol-schock-und-ki-boom/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hat der Bundesregierung die Leviten gelesen: Mit ihrer Politik sei es unmöglich, die Klimaziele zu erreichen. Statt auf die nächste Hitzewelle oder Flut zu warten, sollten Union und SPD klimaschutzpolitische Vorgaben konsequent umsetzen. Von Katharina Thoms www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Rekordstände an den Aktienmärkten – und das mitten in anhaltenden Krisen. Während Nahostkonflikt, Inflation und hohe Energiepreise für Unsicherheit sorgen, liefert die Berichtssaison Argumente für Optimismus. Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer erklären, warum vor allem KI und Technologie die Kurse treiben und worauf Anleger jetzt achten sollten. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/378-kurstreiber-berichtssaison-rekorde-trotz-krisen/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Der MSCI World zählt zu den beliebtesten Indizes bei ETF‑Anlegern. Seine starke USA‑ und Technologielastigkeit sorgt jedoch immer wieder für Kritik. Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat‑ und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer ordnen ein, welche Rolle der MSCI World als Basisinvestment spielen kann – und wann Ergänzungen sinnvoll sind. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/377-msci-world-guter-index-oder-uberschatztes-investment/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Das Ölgemälde «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen» von Ferdinand Hodler wird an die Erbinnen und Erben der früheren jüdischen Besitzerin übergeben. Auf diese Restitution haben sich die Winterthurer Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte und die Erben geeinigt. Weitere Themen: · Romaine Rogenmoser ist die neue Zürcher Kantonsratspräsidentin. · Verkehrsunfall: Fussgänger stirbt nach Kollision in Winterthurer Velounterführung. · Der Stadtrat von Wetzikon kündigt Prüfung zu neuem Stripklub an der Bahnhofstrasse an. · Die Grasshoppers müssen drei Spiele ohne Allan Arigoni bestreiten. · Der Schaffhauser Kantonsrat will, dass Spitalangestellte künftig nicht mehr beim Kanton angestellt sind. · Ein überparteiliches Komitee in Schaffhausen fordert klaren Vorgaben beim Bau von Datenzentren. · Die erste Ensemble-Psychologin am Zürcher Schauspielhaus zieht Bilanz.
Die Austritte aus der katholischen und der reformierten Kirche haben deutlich abgenommen. Zwar stimmen die Zahlen die Kirchen positiv, sie sehen aber bereits neue Herausforderungen auf sich zukommen. Weitere Themen: · Autofahrer, der auf der Zürcher Rosengartenstrasse einen Velofahrer gerammt hat, muss ins Gefängnis · Mehrere Solarien im Kanton Zürich halten sich nicht an die Vorgaben, wie Kontrollen des Kantonalen Labors gezeigt haben · Bundesgericht weist Beschwerde gegen die Schaffhauser Verkehrsflussinitiative ab
Der Bundesrat möchte von der UBS mehr Sicherheitspuffer für ihre ausländischen Töchter. Dies soll dazu beitragen, dass die Schweiz keine Bank mehr retten muss. Vertreiben Sie so die UBS aus der Schweiz, Finanzministerin Keller-Sutter? Oder bräuchte es im Gegenteil härtere Auflagen? Die Kritik am Regulierungsplan des Bundesrates kommt von verschiedensten Seiten. Die Bank, Wirtschaftsverbände und Bürgerliche klagen, eine hundertprozentige Unterlegung der Auslandtöchter mit hartem Kernkapital sei unverhältnismässig streng und schade nicht nur der Bank, sondern dem ganzen Wirtschaftsplatz, da Kredite teurer würden. Ist Bundesrätin Karin Keller-Sutter das Wohlergehen der vielen Unternehmen, die von der UBS Kredite haben, egal? Riskiert sie, dass die UBS ihren Hauptsitz ins Ausland verlegt? Oder geht sie im Gegenteil mit ihren Vorgaben zu wenig weit? Riskiert sie so, dass die Schweiz früher oder später auch ihre letzte Grossbank noch retten muss – eine Grossbank, deren aktuelle Bilanzsumme deutlich grösser ist als die gesamte Wirtschaftsleistung der Schweiz? Bundesrätin Karin Keller-Sutter stellt sich in der Samstagsrundschau den Fragen von Nathalie Christen. Thema ist auch die Anzeige der Bundesrätin, nachdem sie auf der Plattform X mithilfe von KI aufs Übelste sexistisch beschimpft wurde. War es schlau, ausgerechnet in einer heiklen Beziehungsphase zwischen der Schweiz und den USA den Kampf gegen eine US-Plattform aufzunehmen? Ergänzend zum Tagesgespräch finden Sie jeden Samstag in unserem Kanal die aktuelle Samstagsrundschau.
Vorlesungen zur Linguistik und Sprachgeschichte des Deutschen
In dieser Sitzung der Vorlesung "Grammatik in der Schule" werfen wir einen kritischen Blick auf das Zusammenspiel von offiziellen Vorgaben und der praktischen Umsetzung im Unterricht: Können wir Grammatik so vermitteln, dass sie für Schüler:innen greifbar und sogar spannend wird? Schwerpunkte sind: (1) Einblicke in die sächsischen Lehrpläne (Stand 2019) im Vergleich zu den KMK-Bildungsstandards von 2022, (2) Schwerpunkt "Sprache und Sprachgebrauch untersuchen" im Kompetenzmodell, (3) Bedeutung des Schreibens mit Stift und Papier trotz (oder gerade wegen) generativer KI für die kognitive Fokussierung und Schreibflüssigkeit, (4) Integration des "Verzeichnisses grundlegender grammatischer Fachausdrücke" des IDS und des "Digitalen Wörterbuchs der Deutschen Sprache" (DWDS) in den Unterricht als Ressource. Am Beispiel von Gottfried Kellers Kleider machen Leute (in einer kindgerechten Bearbeitung) zeigen wir, wie man induktiv, funktional und handlungsbezogen an grammatische Phänomene herangehen kann, um "grammatisches Können" zu fördern, Schreib- und Leseflüssigkeit zu trainieren und Grammatik als Werkzeug des Erzählens und Verstehens zu begreifen. Das Beispiel ist im Worksheet zur Vorlesung hinterlegt. Für die Aufzeichnung wurden die Bearbeitungsphasen in der Vorlesung nachträglich herausgeschnitten. Präsentation (*.pdf): Alexander Lasch. 2026. Grammatik in der Schule. Zenodo. DOI: https://doi.org/10.5281/zenodo.19236685. Videoaufzeichnungen: https://youtube.com/@AlexanderLasch. Informationen & Material zu allen Vorlesungen: https://kurzelinks.de/fl7f. Worksheet zu den Vorlesungen: https://kurzlinks.de/WorksheetVorlesungen. Intro: "Reflections" von Scott Holmes (CC BY via FMA).#Linguistik #OER #Sprache #Sprachwissenschaft #Grammatik #Konstruktionsgrammatik #Konstruktionsdikdatik
Der Basler Grosse Rat pocht auf die Durchsetzung bundesgerichtlicher Vorgaben gegenüber dem Essenslieferdienst Uber Eats. Er hat am Mittwochabend eine Motion von Brigitta Gerber (Basta) ein zweites Mal an die Regierung überwiesen. Ausserdem: · Unfall auf A2 - gleiche Stelle wie vor ein paar Wochen · Roche hat im ersten Quartal unter Wechselkurseinflüssen gelitten
Die politischen Traditionen der Vergangenheit verschwinden unwiderruflich inmitten schwerer Umbrüche und Krisen. Staatliche Macht ist nicht mehr durch Versprechen für die Zukunft oder demokratische Vorgaben legitimiert, sondern allein durch die Macht selbst, analysiert der renommierte Mitarbeiter des Instituts für die Wissenschaften vom Menschen (IWM), Ivan Krastev. Das liberale Zeitalter ist vorbei, sagt er, und auch Europa verändert sich damit nachhaltig. Eine Aufzeichnung der Presidential Lecture der Central European University. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.