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Wem nützt es, wenn die Debattenführer im Westen und in der Ukraine gebetsmühlenartig wiederholen, Bedingung für ein Ende des Waffengangs seien die Wiederherstellung des Staatsgebiets von 2013, die alleinige Zuweisung der Kriegsschuld an Russland, die Heranziehung seines beschlagnahmten Staatsvermögens für den Wiederaufbau der Ukraine und in der Folge deren Beitritt zu EU und NATO? DaWeiterlesen
Wir sprechen mit Marlon Grohn über sein Buch "Kommunismus für Erwachsene". In diesem Buch geht es um die wissenschaftliche Analyse der Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Revolution, der Fähigkeiten und Bedürfnisse ihrer Akteure, der Phase des sozialistischen Aufbaus und der allmählichen Formung zum Sozialismus unter Heranziehung der lehrreichen Geschichte des sogenannten Realsozialismus. Links: Marlon Grohn: https://www.eulenspiegel.com/verlage/das-neue-berlin/titel/kommunismus-fuer-erwachsende.html Publikationen https://www.helle-panke.de/de/topic/158.publikationen.html?productId=73592 Wir sind 99 ZU EINS! Ein Podcast mit Kommentaren zu aktuellen Geschehnissen, sowie Analysen und Interviews zu den wichtigsten politischen Aufgaben unserer Zeit.#leftisbest #linksbringts #machsmitlinks Wir brauchen eure Hilfe! So könnt ihr uns unterstützen: 1. Bitte abonniert unseren Kanal und liked unsere Videos. 2. Teil unseren content auf social media und folgt uns auch auf Twitter, Instagram und FB 3. Wenn ihr Zugang zu unserer Discord-Community, sowie exklusive After-Show Episoden und Einladungen in unsere Livestreams bekommen wollt, dann unterstützt uns doch bitte auf Patreon: www.patreon.com/99zueins 4. Wir empfangen auch Spenden unter: https://www.paypal.com/donate/?hostedbuttonid=NSABEZ5567QZE
Ab 101 schwerbehinderte Beschäftigten im Betrieb kann das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung von der Vertrauensperson zu einzelnen Aufgaben „herangezogen“ werden (§ 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX). Kann diese in der Praxis für die SBV wichtige Entscheidung auch wieder „kassiert“ werden? Die Rechtsanwälte Niklas Pastille und Fabian Baumgartner klären es. Themen in der heutigen Folge: Das ist die „Heranziehung“ (§ 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX) Wie die Heranziehung wieder beendet werden kann Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar: Schwerbehindertenvertretung Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br221
Jeder Mensch lebt sein eigenes Leben. Deshalb ist es nur natürlich, dass wir die Dinge auf verschiedene Weise sehen. Entnommen aus: Shundo Aoyama "ZEN im richtigen Leben. 60 Lehren über Einfachheit, Dankbarkeit und Glück", übertragen aus dem Englischen unter Heranziehung des japanischen Originaltextes Utsukushiki hito ni von Barbara Knab, Theseus Verlag, Bielefeld 2021
Für viele ist das Schwerbehindertenrecht ein Buch mit sieben Siegeln. Völlig zu Unrecht: Denn das SGB IX gilt nur denjenigen als „schwierig“, die es nicht kennen. Diese Auffassung vertritt unser W.A.F.-SBV-Experte Rechtsanwalt Niklas Pastille aus Berlin. In diesem launigen Podcast erläutert er im Gespräch mit seinem Berufskollegen Fabian Baumgartner aus München, welche Begriffe Schwerbehindertenvertreter in der Praxis unbedingt meiden sollten, um sich im Gespräch mit Arbeitgebern und deren Anwälten nicht als Greenhorns outen zu müssen. Übrigens: Auch „Schwerbehindertenvertreter“ ist ein solches - „verbotenes“- Wort. Wieder etwas gelernt von unseren Fachreferenten Niklas Pastille und Fabian Baumgartner. Themen in der heutigen Folge: Verbotenes Wort Nr.1: "Schwerbehindertenvertreter Verbotenes Wort Nr.2: "Erster Stellvertreter" Verbotenes Wort Nr.3: "Sitzung" Verbotenes Wort Nr.4: "Heranziehung wegen Verhinderung" Ein Rat zum Schluss: Worauf Schwerbehindertenvertr... nein, Vertrauenspersonen achten sollen! Seminarempfehlung aus dem Podcast: SBV Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br221 Konfliktmanagement für die SBV: https://www.waf-seminar.de/br525
In dieser Folge versuchen Martin, John und Sigi einen ersten Einstieg zu finden rund um die Frage: "ab wann macht die Heranziehung eines Steuerberaters eigentlich Sinn?" Als Laien können wir dieses Mal nur unsere persönlichen Erfahrungen widergeben - alle Angaben ohne Gewähr sozusagen! Wir hoffen aber dennoch, dass für einige HörerInnen etwas dabei ist, das vielleicht weiter hilft. Bei Fragen, Anregungen und Kritik sind wir jedenfalls immer gerne via E-Mail an team@steuerberaterfinden.net erreichbar. Die Shownotes gibt es unter https://www.steuerberaterfinden.net/podcast/ab-wann-macht-ein-steuerberater-eigentlich-sinn/
Das steuerfreie Bildungsteilzeitgeld stellt einen Ersatz für jenen Einkommensentfall dar, der dadurch entsteht, dass der Dienstnehmer während dessen Bezugszeitraum nur teilzeitbeschäftigt ist. Es wäre mit der Zielsetzung des § 3 EStG unvereinbar, Zeiträume, in denen solches Bildungsteilzeitgeld bezogen wurde, nicht zu neutralisieren. Auf einen Jahresbetrag umzurechnen ist allerdings nur jener Bezugsanteil des restlichen Kalenderjahres, der der Reduktion des Beschäftigungsausmaßes während der Bildungsteilzeit entspricht. Durch die Heranziehung der Besteuerung anhand der Kontrollrechnung, falls diese die günstigere Variante darstellt, ist eine unverhältnismäßig hohe Steuerbelastung ausgeschlossen.
Der Podcast hat die zweite Veranstaltung (26. April 2012) der Vorlesung zum „Kapitalgesellschaftsrecht“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Sommersemester 2012 zum Gegenstand. Behandelt werden im Anschluss an Folge 1 die weiteren Schritte bei der Errichtung einer Kapitalgesellschaft. Dabei wird auf die Form sowie den notwendigen Inhalt des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung eingegangen. Bei der GmbH wird das vereinfachte Gründungsverfahren unter Heranziehung des Musterprotokolls anhand von Beispielen erläutert. Ferner wird die Bestellung der Gesellschaftsorgane im Gründungsstadium behandelt, insbesondere die Frage, ob auch ein Arbeitsdirektor dem ersten Vorstand einer Aktiengesellschaft angehört. Zum Abschluss werden Fragen der Kapitalaufbringung erläutert. Dabei steht die grundlegende Bedeutung des Prinzips der realen Kapitalaufbringung im Vordergrund. Erörtert werden u. a. die Unterschiede zwischen offenen und verdeckten Sacheinlagen, die sog. Anrechnungslösung sowie die Frage der Zulässigkeit von Sacheinlagen bei der Unternehmergesellschaft (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Letztlich werden überblicksartig sowohl der Gründungsbericht als auch die Gründungsprüfung dargestellt.
Markgraf Friedrich von Brandenburg-Bayreuth 1711-1763 (SD 640)
Markgraf Friedrich von Brandenburg-Bayreuth 1711-1763 (Audio)
Medizinische Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 04/19
In der vorliegenden Arbeit wurde eine Querschnittsanalyse der Lungenfunktion und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität bei insgesamt 50 Langzeitüberlebenden nach ARDS untersucht (im Median 5,5 Jahre nach Extubation). Das untersuchte Patientenkollektiv rekrutierte sich aus einer 1995 retrospektiv identifizierten Kohorte von 80 ehemaligen ARDS-Patienten, die zwischen Januar 1985 und Januar 1995 an der Klinik für Anaesthesiologie der Ludwig-Maximilians-Universität München behandelt wurden. Anhand der erhobenen Daten konnte gezeigt werden: 1. Bei der Mehrzahl der ehemaligen ARDS-Patienten persistieren pathologische Lungenfunktionswerte auch noch nach Jahren, wobei sich als häufigste Störung eine Reduktion des exspiratorischen Flows im Sinne einer während des ARDS erworbenen „small airway disease“ bei 32 % aller Patienten zeigte. 2. Es konnte zwischen Schwere der initialen Lungenschädigung und dem späteren Grad der Einschränkung der Lungenfunktion keine direkte Beziehung nachgewiesen werden. 3. Es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen gesundheitsbezogener Lebensqualität und Zahl der eingeschränkten Lungenfunktionsparameter. 4. Bei den meisten Patienten war die gesundheitsbezogene Lebensqualität in allen Bereichen des SF-36-Scores im Vergleich zu einer alters- und geschlechtsspezifisch identischen Kontrollgruppe reduziert. Hierbei war die größte Reduktion im Bereich der auf somatischer Ebene erfassten Kategorien festzustellen, eine geringere Reduktion zeigte sich bei psychosozialen Kategorien. Erkennbar war durch Heranziehung des SF-36-Scores der Voruntersuchung ein signifikanter Trend der Besserung bei beiden Komplexen im Langzeitverlauf. 5. Lediglich bezüglich der Diffusionskapazität DLCO besteht eine positive Korrelation zwischen Normalisierung dieses Parameters der Lungenfunktion und der gleichzeitigen Verbesserung der HRQL. 6. Leichte somatische und psychosoziale Einschränkungen bei Langzeitüberlebenden nach ARDS sind häufig nach Jahren noch nachweisbar und vermutlich von bleibender Natur. 7. Der Großteil der Patienten erreicht wieder eine generelle körperliche Erholung, einen ausreichenden HRQL- Wert und war wieder in der Lage einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. 8. Patienten, die multiple Einschränkungen ihrer Lungenfunktion nach ARDS aufweisen, sind gefährdet eine dauerhafte, schwere Beeinträchtigung ihrer körperlichen und geistigen gesundheitsbezogenen Lebensqualität zu erleiden und benötigen daher eine gründliche körperliche und psychologische Evaluierung.
Fakultät für Psychologie und Pädagogik - Digitale Hochschulschriften der LMU
Die vorliegende Studie untersuchte die grundlegende Fragestellung, ob es auf Grundlage einer für den bundesdeutschen Raum bevölkerungsrepräsentativen Stichprobe des 16 PF-R (Schneewind & Graf, 1998) und unter Heranziehung modernster clusteranalytischer Prozeduren (Wishart, 2003) möglich ist, replizierbar Persönlichkeitstypen zu bilden und diese mittels ihres differentiellen Erlebens und Verhaltens im Bereich Gesundheit & Stress (GUS; Schneewind & Weiß, 1996) als Kriterium zu validieren. Der Theorieteil stellte zunächst den persönlichkeitspsychologischen Hintergrund dieser Fragestellung dar. Dabei wurde schwerpunktmäßig auf das Eigenschaftsparadigma eingegangen. Neben einer skizzierenden Darstellung der umfangreichen Forschungen Raymond B. Cattells wurde das Fünf – Faktoren – Modell der Persönlichkeitsbeschreibung (FFM) als Grundlage einer empirischen Persönlichkeitstypologie einschließlich seiner historischen Ursprünge, seiner prominenten Messinstrumente und deren Validität sowie Ansätze zu seiner theoretischen Fundierung dargestellt. Sodann wurden der Typenbegriff und historische Typologien neben ausgewählten aktuellen, empirischen Typologiekonzepten dargestellt und methodische Aspekte zur empirischen Herleitung von Persönlichkeitstypen geschildert. Es konnte gezeigt werden, dass für die gemischtgeschlechtliche Perspektive (N=2110) bis zu sieben, für die weibliche Teilstichprobe (n=1189) bis zu fünf und für die männliche Teilstichprobe (n=921) wiederum bis zu sieben Typen psychometrisch belegbar sind. Auf eine Benennung der Typen wurde dabei bewusst verzichtet. Darüber hinaus konnten im Rahmen der Kriteriumsvalidierung der Typen zumeist signifikante Unterschiede zwischen diesen Typen in Ihren stressbezogenen Erlebensweisen nachgewiesen werden. Des Weiteren konnte anhand eines geschlechts- und altersgruppenspezifischen Vergleichs der jeweiligen 4-Cluster-Lösungen gezeigt werden, dass es zwischen den Geschlechtern weniger typologische Gemeinsamkeiten als innerhalb der Geschlechter über die drei Altersgruppen, die die gesamte Lebensspanne umfassen, gibt. Insgesamt wurden die Zusammenhänge zur bisherigen typologischen Forschung im Vorfeld dieser Arbeit als zumeist moderat eingestuft. Abschließend wurden diese Befunde diskutiert, Überlegungen zur Utilität der Typen vor dem Hintergrund des bandwidth – fidelity – dilemmas (Cronbach, 1990) angestellt und weitere Forschung zum Themenkomplex vorliegender Arbeit angeregt.