POPULARITY
Beim G7-Gipfel geht es heute unter anderem auch um die digitale Souveränität Europas. Wie unvorbereitet der Kontinent ist, hat sich zuletzt gezeigt, als die US-Regierung das KI-Unternehmen Anthropic zwingen wollte, seine neuesten Modelle „Fable 5“ und „Mythos 5“ nur US-Bürgern zugänglich zu machen. Gordon Repinski über den Besuch von Anthropic-CEO Dario Amodei und anderen Tech-CEOs in Évian. Außerdem: Jasper Bennink von „Technologie & KI am Morgen“ berichtet aus Paris, wo Digitalminister Karsten Wildberger auf der Messe Viva Tech in Paris dabei ist. Im 200-Sekunden-Interview: Vor dem Bundesparteitag der Linkspartei stellt sich Co-Chefin Ines Schwerdtner den Fragen. Sie verteidigt den demokratischen Sozialismus, fordert eine stärkere Besteuerung von Privatvermögen der Superreichen und zieht eine unmissverständliche rote Linie gegen Antisemitismus in den eigenen Reihen. Pünktlich zum 35. Jahrestag des deutsch-polnischen Freundschaftsvertrags unterzeichnet Boris Pistorius ein neues Militärabkommen. Angesichts der realen Bedrohung durch Russland am strategisch wichtigen Korridor bei Kaliningrad will Berlin Warschau feste Beistandsgarantien geben. Hans von der Burchard berichtet über das dennoch fragile Verhältnis, die festgefahrenen Milliarden-Verhandlungen über Entschädigungen für NS-Opfer und einen Vorfall in Berlin-Mitte. Das Berlin Playbook als Podcast gibt es jeden Morgen ab 5 Uhr. Gordon Repinski und das POLITICO-Team liefern Politik zum Hören – kompakt, international, hintergründig. Für alle Hauptstadt-Profis: Der Berlin Playbook-Newsletter bietet jeden Morgen die wichtigsten Themen und Einordnungen. Jetzt kostenlos abonnieren. Mehr von Host und POLITICO Executive Editor Gordon Repinski: Instagram: @gordon.repinski | X: @GordonRepinski. POLITICO Deutschland – ein Angebot der Axel Springer Deutschland GmbH Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin Tel: +49 (30) 2591 0 information@axelspringer.de Sitz: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 196159 B USt-IdNr: DE 214 852 390 Geschäftsführer: Carolin Hulshoff Pol, Mathias Sanchez Luna Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Bundesrätin Karin Keller-Sutter will der Grossbank UBS strengere Auflagen machen, um Risiken für die Schweiz zu reduzieren. Die Grossbank lehnt das strikt ab. Wie will die Bundesrätin diesen Kampf gewinnen? Und was heisst es, wenn immer mehr Anliegen aus der Mehrwertsteuer finanziert werden sollen? Seit Monaten tobt zwischen Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der UBS-Spitze ein öffentlicher Kampf. Es geht um die Auflagen, welche die Grossbank erfüllen soll. Im Nachgang zur Credit-Suisse-Abwicklung möchte die Bundesrätin griffigere Regeln und mehr Sicherheiten. Dagegen wehrt sich die UBS. Sie spricht von einer Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Beide Seiten versuchen derzeit, das Parlament zu überzeugen. Wie will Karin Keller-Sutter dieses Seilziehen gewinnen? Individualbesteuerung mit Verzug Wie sollen Ehepaare besteuert werden? Eigentlich hat das Schweizer Volk im Frühling eine Grundsatzentscheidung gefällt, als es die Individualbesteuerung angenommen hat: Beide Ehepartner sollen separat besteuert werden. Doch der Mitte-Partei passt das nicht. Sie beharrt auf ihrer Initiative, welche die Ehepartner weiterhin zusammen besteuern will. Bald kommt es zu einer erneuten Abstimmung. Droht hier ein riesiges Durcheinander in der Besteuerung, Frau Bundesrätin? Allheilmittel Mehrwertsteuer Armeefinanzierung? Mehrwertsteuer. 13. AHV-Rente? Mehrwertsteuer. Bahninfrastruktur? Mehrwertsteuer. Die Steuer gilt je länger, je mehr als Wunderwaffe bei Finanzlöchern. Was hält die Finanzministerin davon?
Die GmbH gilt für viele Unternehmer als der nächste Schritt nach dem Einzelunternehmen – doch wann lohnt sich die Gründung tatsächlich? In dieser Episode klären wir, welche Vorteile die GmbH bei Haftung, Wachstum und Steuern bietet und welche Pflichten häufig unterschätzt werden. Wir erklären die Grundlagen der GmbH als eigenständige juristische Person, die Unterschiede zum Einzelunternehmen sowie die Rollen von Geschäftsführern und Gesellschaftern. Außerdem zeigen wir, in welchen Situationen die Haftungsbeschränkung echten Mehrwert bietet und wann eine GmbH für Solo-Selbstständige sinnvoll werden kann. Anschließend gehen wir Schritt für Schritt durch die Gründung: vom Notartermin über das erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro bis zur Frage, ob die Einlage auf dem Geschäftskonto verbleiben muss oder bereits für betriebliche Investitionen genutzt werden darf. Auch die Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative wird eingeordnet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Gesellschaftsvertrag. Wir besprechen typische Regelungen zu Geschäftsführungsbefugnissen, Gesellschafterbeschlüssen, Gewinnverwendungen, Wettbewerbsverboten, Kündigungs- und Erbfolgeklauseln. Anhand eines Praxisbeispiels zeigen wir, wie Konflikte zwischen Gesellschaftern bei Gewinnausschüttungen entstehen können und welche Bedeutung Mehrheits- und Einstimmigkeitsentscheidungen haben. Darüber hinaus erläutern wir die steuerlichen Besonderheiten der GmbH mit der zweistufigen Besteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene. Dabei geht es auch um die Gestaltungsmöglichkeiten durch Geschäftsführergehälter, Mietverträge mit Gesellschaftern sowie weitere zulässige Vertragsbeziehungen. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf die Nachteile der GmbH: Insolvenzantragspflichten, mögliche Geschäftsführerhaftung, doppelte Buchführung, Offenlegungspflichten, verdeckte Gewinnausschüttungen und den hohen Formalismus bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen. Außerdem diskutieren wir aktuelle Alternativen wie die Personengesellschaft mit Körperschaftsteueroption und mögliche europäische Rechtsformen.
Viele Anleger achten bei ihrem Sparplan vor allem auf Rendite, Kosten und die Auswahl des passenden ETFs. Doch ein oft unterschätzter Faktor ist die steuerliche Struktur. Denn gerade beim langfristigen Vermögensaufbau entscheidet nicht nur, wie viel Rendite erzielt wird, sondern auch, wie viel davon am Ende tatsächlich erhalten bleibt. In dieser Folge sprechen Antonio Sommese und Marc Seifer darüber, was ein steueroptimierter Sparplan wirklich bedeutet – und warum es dabei nicht um Tricks oder kurzfristige Steuersparmodelle geht, sondern um eine kluge, langfristig tragfähige Vermögensarchitektur. Im Mittelpunkt stehen unter anderem der richtige Umgang mit dem Freistellungsauftrag, die Besteuerung von Kapitalerträgen, die Vorabpauschale bei Fonds und ETFs sowie die Teilfreistellung bei Aktienfonds. Außerdem geht es um die Frage, wann ein klassisches Depot ausreichen kann und wann ein Versicherungsmantel im Rahmen der langfristigen Vermögensplanung sinnvoll sein könnte. Themen dieser Folge: Warum Steueroptimierung kein Steuerspartrick ist Welche Rolle der Sparerpauschbetrag und der Freistellungsauftrag spielen Was Anleger über Vorabpauschale und Teilfreistellung wissen sollten Warum steuerliche Vorteile immer zur persönlichen Lebensplanung passen müssen Wann ein Depot sinnvoll ist – und wann eine Mantellösung ergänzend interessant sein kann Welche typischen Fehler Anleger bei steueroptimierten Sparplänen vermeiden sollten Kernaussage der Folge: Ein guter Sparplan beginnt nicht beim Produkt, sondern beim Ziel. Entscheidend ist nicht die Frage, wo kurzfristig die wenigsten Steuern anfallen, sondern welche Struktur langfristig zu Anlagehorizont, Flexibilität, Risikobewusstsein und späteren Entnahmeplänen passt.
Deutschland erlebt eine Rekord-Auswanderung: 2025 verließen rund 289.000 deutsche Staatsangehörige das Land. Doch wer auswandert, stößt schnell auf eine der teuersten Steuerfallen des deutschen Steuerrechts – die Wegzugsteuer. In dieser Podcast-Folge analysieren wir die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland und die Gründe, weshalb immer mehr Unternehmer, Investoren und Fachkräfte Länder wie die Schweiz, Österreich, Spanien oder die Türkei als neue Heimat wählen. Dabei geht es um die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, die Möglichkeiten der Vermögensbildung sowie die Frage, welche Staaten aus steuerlicher Sicht tatsächlich attraktiv sind. Im Mittelpunkt steht die Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Bereits bei Beteiligungen von mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft unterstellt das Gesetz beim Wegzug einen fiktiven Verkauf der Anteile zum Marktwert. Wir zeigen anhand eines Praxisbeispiels, wie Unternehmensanteile nach den §§ 202, 203 BewG bewertet werden und weshalb selbst ohne tatsächlichen Verkauf schnell Steuerforderungen im sechs- oder siebenstelligen Bereich entstehen können. Außerdem erläutern wir, wann ein steuerlicher Wegzug überhaupt vorliegt und welche Besonderheiten bei Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und DBA-Staaten gelten. Daneben besprechen wir die Rückkehrregelung des § 6 Abs. 3 AStG, die unter bestimmten Voraussetzungen zum vollständigen Entfallen der Wegzugsteuer führen kann. Dabei gehen wir auf das BFH-Urteil vom 21.12.2022 – I R 55/19 ein, nach dem letztlich die tatsächliche Rückkehr entscheidend ist. Zudem erläutern wir die aktuellen Stundungsregelungen und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Wächtler vom 26.02.2019 – C-581/17. Außerdem zeigen wir, weshalb auch Einzelunternehmer von einer Wegzugsbesteuerung betroffen sein können. Im Fokus stehen die Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 EStG, die Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3a EStG sowie die Besteuerung immaterieller Wirtschaftsgüter. Dabei besprechen wir auch das BFH-Urteil vom 12.06.2019 zur steuerlichen Behandlung kommerzialisierbarer Namensrechte und die besonderen Risiken für Influencer und digitale Geschäftsmodelle. Abschließend stellen wir verschiedene Gestaltungsansätze zur Vermeidung der Wegzugsteuer vor, darunter Holdingstrukturen über eine GmbH & Co. KG, Familienstiftungen und Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt. Außerdem werfen wir einen Blick auf die geplante Ausweitung der Wegzugbesteuerung auf Investmentfonds und ETFs und diskutieren, warum künftig selbst breit gestreute Fondsanlagen von den neuen Regelungen betroffen sein könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung - Abfindung kassiert, doch beim Finanzamt heißt es warten Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigten. Seit Anfang des vergangenen Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion jedoch nicht mehr anwenden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeutet das aber: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Doch die Wartezeit ist vorbei, wenn die Steuererklärung für 2025 eingereicht wird. Das Prinzip gegen die Steuerprogression Die Idee hinter der Fünftelregelung ist so einfach wie sinnvoll. Abfindungen fallen in der Regel einmalig an und können sehr hoch sein. Wird die Abfindung auf das normale Jahresgehalt aufgerechnet, rutschen Steuerpflichtige in einen deutlich höheren Steuersatz. Genau hier setzt die Regelung an. Rechnerisch wird die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch wird die Steuerprogression abgeflacht. Entlastung mit zeitlicher Verzögerung Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung selbst nicht abgeändert, aber der Weg dorthin. Während der Vorteil früher sofort bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber wirkte, verzögert er sich heute um Monate, da er nur noch nachträglich greift. Die Abfindung wird zunächst komplett versteuert, als wäre sie ein regulärer Arbeitslohn. Die Anwendung der Fünftelregelung und die damit einhergehende Entlastung können nun erst im Folgejahr über den Steuerbescheid beantragt werden, sofern es sich um eine geballte Einmalzahlung handelt. Damit sind Betroffene jetzt selbst in der Pflicht. Bedeutsamkeit der Steuererklärung steigt Wer von der Fünftelregelung profitieren will, kann jetzt für das Arbeitsjahr 2025 die Steuererklärung erstellen und einreichen. Je früher die Steuererklärung erledigt ist, desto zeitnaher fließt das Geld zurück. So hoch fällt die Ersparnis aus Um zu zeigen, wie deutlich dieser Steuerspar-Effekt ausfallen kann, nutzen wir ein vereinfachtes Beispiel: Ein kinderloser, alleinstehender Arbeitnehmer, der aus der Kirche ausgetreten ist und Steuerklasse 1 angehört, hat ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Er erhält eine Abfindung von 20.000 Euro. Die spezifischen Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung sind im Beispiel erfüllt. Ohne Fünftelregelung läge seine Steuerlast im Jahr 2025 bei 17.956 Euro. Mit der Anwendung der Fünftelregelung sinkt seine Steuerlast auf 17.390 Euro. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Bitcoins schürfen, verleihen, veräußern - und versteuern? Diese Folge dreht sich rund um Kryptowerte, von der Erschaffung neuer Währungseinheiten bis hin zum Tausch und damit verbundenen Besteuerung. Darüber hinaus berichten wir über die Meldepflichten, die ab 2027 gelten.Hier geht es zur ETF-Folge: #140 - Privatvermögen oder GmbH? So werden ETFs besteuert!Und hier geht es zu den gesetzlichen Grundlagen:BMF-Schreiben vom 6. März 2025Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (kurz: KStTG)Fischer & ReimannDu bist Steuerberater*in und willst Dich selbst verwirklichen? Dann informiere Dich auf https://kanzlei-pfalz.de/karriere.htmlSteuerberater gesucht?Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig.Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Ein Schweizer zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil er trotz Ausmusterung Wehrpflichtersatz leisten muss – im Gegensatz zu Frauen. Der EGMR entschied nun, dass es rechtmässig ist, dass die Schweiz unterschiedliche Regelungen für Männer und Frauen kenne. Der Ständerat stellt sich knapp gegen die Mitte-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe, er empfiehlt dem Stimmvolk ein Nein. Die Initiative will die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer abschaffen. Statt individueller Besteuerung sollen Ehepaare aber weiterhin gemeinsam besteuert werden, aber ohne Nachteile gegenüber unverheirateten Paaren. Der Verwaltungsrat der SRG hat am Donnerstag die künftigen Mitglieder des Leitungsteams der regionalen Einheiten von SRF bestätigt. Dabei setzt er auf Kontinuität.
Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Moderation Martin Gross / Gesendet in Ö1 am 3.6.2026++Es war der erste "Sommerempfang", zu dem Josef Grünwidl gestern als Erzbischof von Wien einlud. In seiner Ansprache sprach er von den 1.000 Kirchen und 600 Gemeinden der Erzdiözese als "Oasen des Glaubens und spirituelle Tankstellen". (Maria Harmer)++Besucher des Kölner Dom müssen künftig Eintritt zahlen. Mit diesem Einnahmen sollen vor allem die gestiegenen Kosten für die Pflege und den Schutz des Denkmals gedeckt werden. Der Besuch von Gottesdiensten bleibt aber kosten-frei. (Andreas Jölli)++Der bekannte Schweizer Theologe und Ethiker Peter Kirchschläger fordert zusammen mit anderen angesichts der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz eine globale Aufsichtsbehörde bei den Vereinten Nationen, eine stärkere Besteuerung von KI-Systemen und ein neues Modell sozialer Absicherung.
Peter Thiel gibt keine Ruhe. In geheimnisumwitterten „Antichrist-Vorlesungen“ schart er Jünger auf der ganzen Welt um sich. Er investiert verstärkt in Militärtechnik, kämpft gegen die Besteuerung von Superreichen und pflegt sein politisches Netzwerk. Von Fritz Espenlaub, Jasmin Körber, Christian Schiffer und Klaus Uhrig www.deutschlandfunkkultur.de, Feature
Peter Thiel gibt keine Ruhe. In geheimnisumwitterten „Antichrist-Vorlesungen“ schart er Jünger auf der ganzen Welt um sich. Er investiert verstärkt in Militärtechnik, kämpft gegen die Besteuerung von Superreichen und pflegt sein politisches Netzwerk. Von Fritz Espenlaub, Jasmin Körber, Christian Schiffer und Klaus Uhrig www.deutschlandfunkkultur.de, Feature
Peter Thiel gibt keine Ruhe. In geheimnisumwitterten „Antichrist-Vorlesungen“ schart er Jünger auf der ganzen Welt um sich. Er investiert verstärkt in Militärtechnik, kämpft gegen die Besteuerung von Superreichen und pflegt sein politisches Netzwerk. Von Fritz Espenlaub, Jasmin Körber, Christian Schiffer und Klaus Uhrig www.deutschlandfunkkultur.de, Feature
Wenn das so weitergeht mit der KI-Entwicklung, dann wird in nahezu jedem Geschäftsmodell ein AI-Modell stecken - und damit auch Kosten für die Token. Sie sind die kleinste Einheit und Berechnungsbasis für alles, was LLMs heute und künftig leisten, und werden voraussichtlich mitbestimmen, was künftig wie viel kosten wird - sei es die Überarbeitung eines Buches oder der Handgriff eines Roboters.In der neuen Folge von "Wasner + Steinschaden" sprechen Jakob Steinschaden, Mitgründer von newsrooms und Trending Topics, und Clemens Wasner, CEO von EnliteAI und Vorsitzender von AI Austria, über folgende Themen:
+++ Weitere Infos zu unseren Werbepartnern findet ihr hier: https://linktr.ee/capital_podcast +++ Jedes Jahr werden in Deutschland zwischen 300 und 400 Mrd. Euro vererbt oder verschenkt. Versteuert wird nur ein kleiner Teil dieser Summe, da der Gesetzgeber viele Schlupflöcher und Ausnahmen zugelassen hat. Kritiker halten das System für extrem ungerecht, auch das Bundesverfassungsgericht steht vor einem wegweisenden Urteil in dieser Frage. „Da gibt es große Privilegien und Ausnahmen, mit denen sich die Steuer de facto auf Null bringen lässt“, sagt Julia Jirmann im Capital Wirtschaftspodcast. Die Ökonomin und Wirtschaftsjuristin arbeitet beim Netzwerk Steuergerechtigkeit, einem Bündnis von Nichtregierungsorganisationen. „Das Problem betrifft vor allem eine Klasse von Vermögen, das in Unternehmen gebunden ist. Die sind laut Gesetz im Prinzip von der Besteuerung ausgenommen“, so Jirmann. Die Begründung, wonach eine Steuerpflicht für Unternehmenserben auch die Zukunft der Betriebe und Arbeitsplätze gefährden könnte, lässt Jirmann nicht gelten. „Wir können moderate Steuersätze finden“, sagt sie. „Und wir können dafür sorgen, dass Erben von Unternehmensvermögen die Steuern über viele Jahre gestreckt zahlen – aus den Gewinnen, die das Unternehmen erzielt.“ Jirmann erzählt im Podcast, wie sich Erben arm rechnen – und weshalb es keine genauen Zahlen zum in Deutschland vererbten Vermögen gibt. Eine Produktion von RTL+ Podcast.Host: Nils Kreimeier.Redaktion: Lucile Gagnière.Produktion: Andolin Sonnen. +++Weitere Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/diestundenull +++60 Tage lang kostenlos Capital+ lesen - Zugriff auf alle digitalen Artikel, Inhalte aus dem Heft und das ePaper. Unter Capital.de/plus-gratis Dieser Podcast wird vermarktet von Julep Media: sales@julep.de Wir verarbeiten im Zusammenhang mit dem Angebot unserer Podcasts Daten. Wenn Sie der automatischen Übermittlung der Daten widersprechen wollen, melden Sie sich hier: datenschutz@julep.de
Kryptowährungen sind längst kein steuerliches Randthema mehr – und ab 2026 wird endgültig Schluss mit der vermeintlichen Anonymität. Gewinne aus Bitcoin, Ethereum & Co. unterliegen grundsätzlich der 27,5 % KESt, und mit dem neuen Krypto Meldepflichtgesetz rückt das Finanzamt noch näher an eure Wallets heran. In dieser Podcastfolge erklären wir verständlich, was steuerlich als Kryptowährung gilt, welche Einkünfte relevant sind und warum NFTs eine Sonderrolle spielen. Wir zeigen, wann Verkäufe steuerfrei sind, wann sie steuerpflichtig werden und warum der Anschaffungszeitpunkt entscheidend ist. Außerdem sprechen wir über Lending, Mining und DeFi Einkünfte – und warum hier sofort Steuer anfällt, sobald die Coins im Wallet landen. Ein zentrales Thema ist das Krypto Meldepflichtgesetz ab 2026: Krypto Dienstleister müssen künftig Transaktionen, Marktwerte und Bewegungen – sogar auf externe Wallets – an das Finanzministerium melden. Durch den internationalen Datenaustausch werden damit auch ausländische Plattformen sichtbar. Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt… … ist ein klarer Überblick über die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich, die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuvermögen, steuerpflichtige und steuerfreie Vorgänge sowie alle Neuerungen, die 2026 auf dich zukommen. Zu Gast im Steueraffen Studio ist Martin Börecz von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH. (www.hoferleitinger.at) STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
Für tausende Grenzgänger gehört das Leisten von Überstunden zum Arbeitsalltag – gerade in Branchen wie Pflege, Bau oder Industrie. Doch eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg hat vieles komplizierter gemacht. Besonders brisant: Deutsche Finanzämter forderten teils die rückwirkende Besteuerung von Überstunden über mehrere Jahre. Im Gespräch mit den Hosts erklärt Wirtschaftsredakteurin Melanie Ptok, warum diese Praxis bei Betroffenen für erheblichen Ärger sorgt und weshalb ein aktueller Fall vor dem Bundesfinanzhof nun neue Hoffnung macht. Das Gericht äußert ernsthafte Zweifel daran, ob eine rückwirkende Besteuerung überhaupt zulässig ist. Für Grenzgänger könnte das weitreichende Folgen haben. Auch die langfristigen Auswirkungen stehen im Fokus: Die Überstundenbesteuerung könnte ein weiterer Faktor sein, der die Attraktivität Luxemburgs als Arbeitsstandort schmälert – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, Homeoffice-Debatten und wachsender Pendlerbelastung. Hier die erwähnten Artikel und Podcast-Folgen: Rückwirkende Besteuerung von Überstunden für deutsche Grenzgänger könnte kippen Das ganze Interview mit James Marsh: Homeoffice als Krisenlösung? Luxemburg tut sich schwer Hier geht's zum letzten Pendler-Update: Urteil gegen Grenzkontrollen, Tripartite-Update & neue Apps für den Alltag Auch interessant: Neue Regierung in Rheinland-Pfalz – neue Fragen für die Großregion? Mit James Marsh Schreibt uns eure Fragen und Anregungen gerne an pendler@wort.lu! Der Pendler Club ist ein Podcast vom Luxemburger Wort. Mediahuis Luxembourg sind Teil des internationalen Trust Project, das für transparenten und vertrauenswürdigen Journalismus steht. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Moderation und Produktion: Marc Blasius & Jil Reale Gast: Melanie Ptok Redaktion: Luxemburger WortSee omnystudio.com/listener for privacy information.
Die Bundesregierung plant für 2027 deutlich mehr neue Schulden – und genau das könnte den Bundeshaushalt über Jahre prägen. In dieser Episode geht es um den Haushaltsentwurf 2027, steigende Zinslasten, geplante Steueränderungen und die Frage, ob die angekündigten Reformen wirklich Entlastung bringen oder vor allem neue Belastungen schaffen. Besprochen werden unter anderem die geplante Neuverschuldung von 110,8 Milliarden Euro, eine gesamte Schuldenaufnahme von über 200 Milliarden Euro inklusive Sondervermögen sowie mögliche Zinsausgaben von 43 Milliarden Euro im Jahr 2027 und bis zu 79 Milliarden Euro im Jahr 2030. Außerdem geht es um den Tankrabatt ab dem 1. Mai, die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, geplante Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung, höhere Zuzahlungen für Medikamente, eine mögliche Zuckerabgabe, höhere Tabak- und Alkoholsteuern, eine bundesweite Plastikabgabe und Verschärfungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Einkommensteuerreform für kleine und mittlere Einkommen, die mögliche Gegenfinanzierung über Spitzenverdiener sowie die steigende Belastung durch Sozialabgaben. Auch die Rentenpolitik, Teilkrankschreibungen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und die schwächeren Wachstumsprognosen für 2026 und 2027 werden eingeordnet. Die Episode zeigt, welche Maßnahmen bereits beschlossen sind, welche noch offen sind und warum die kommenden Monate politisch und steuerlich entscheidend werden könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Wenn man Krypto-User verschrecken will, dann kann man das nicht nur mit fallenden Kursen tun, sondern auch mit dem Thema Steuern. Diese komplexe Angelegenheit soll jetzt für die europäische User von bybit, aktuell die fünft größte Krypto-Exchange der Welt, einfacher werden. Und da kommt das österreichische Scale-up Blockpit ins Spiel.Was Bybit und Blockpit nun miteinander vorhaben, darüber sprechen wir heute im Podcast mitGeorg Harer, Co-CEO bei Bybit EUFlorian Wimmer, CEO von BlockpitDie Themen:
Premier Donald Tusk zweifelt öffentlich an der Verlässlichkeit der NATO-Beistandsgarantie — das Präsidialamt fordert nun einen Geheimdienstbericht und spricht von einer Schwächung Polens. Brüssel bereitet Sanktionen gegen mehr als 20 Personen und Organisationen vor, die an der Verschleppung und Indoktrination ukrainischer Kinder beteiligt sein sollen. Außerdem: Warum lassen sich Polen leichter für spontane Spendenaktionen gewinnen als für eine progressive Besteuerung? Und: Jakub Kukla spricht mit dem Historiker und Politikwissenschaftler Dr. Johannes von Thadden über das Polenbild in deutschen Holocaust-Debatten, über die Grenzen des Begriffs „Wiedergutmachung" — und über die Frage, was es eigentlich heißt, einander noch etwas schuldig zu sein.
Die Ferienvermietung auf Mallorca ist für viele Eigentümer ein wichtiges Einnahmemodell – gleichzeitig aber auch ein komplexes Zusammenspiel aus Steuerrecht, Regulierung und operativer Praxis. In dieser Episode des Willi-pedia Podcasts spricht Asesor fiscal Christian Plattes, Leiter des Kompetenzzentrums Wohn- und Ferienimmobilien der PlattesGroup, mit Podcast Producerin Timothea Imionidou über die wichtigsten Aspekte zum Saisonstart auf den Balearen, die Ferienvermieter nicht aus den Augen verlieren sollten: Welche Checkliste Eigentümer vor Beginn der Vermietung beachten sollten Warum eine korrekte „Factura“ entscheidend für die steuerliche Anerkennung von Kosten ist Welche Rolle die neue spanienweite Registrierungsnummer spielt und warum sie wichtig für die Lizenz sein kann Wie die Besteuerung mit 19 % funktioniert und warum Kosten nur anteilig angesetzt werden dürfen Wann Umsatzsteuerpflicht entsteht und was als „hotelähnliche Dienstleistung“ gilt Welche Risiken bei Airbnb, Agenturen und Plattformen entstehen – insbesondere bei der Frage: Wer ist Vertragspartner? Warum fehlende Abstimmung mit Beratern schnell zu Nachzahlungen, Zinsen oder Strafen führen kann Die Folge zeigt klar: Fehler können nicht nur beim Kauf, sondern auch im laufenden Betrieb passieren.
Heute wird der Bundestag der bereits groß angekündigten Entlastungsprämie zustimmen. Mit dieser vermeintlichen Wohltat will man die Folgen der Energiepreissteigerungen für die Haushalte abfedern. Einmalig bis zu 1.000 Euro Prämie sollen ohne Besteuerung und ohne Sozialabgaben ausgezahlt vom Arbeitgeber werden dürfen. Unter dem Strich dürfte dabei jedoch nahezu nichts für die Haushalte herausspringen, undWeiterlesen
In der 358. Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit Robin Eberle von Advant Beiten. Der Rechtsanwalt gibt Einblicke in seinen Weg zum Steuerrecht und den kombinierten Studiengang in Mannheim. Die beiden beleuchten die Besonderheiten der Besteuerung der öffentlichen Hand und die Abgrenzung zu privaten Unternehmen. Robin erklärt, weshalb Zucker steuerlich privilegiert ist und wie sich die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auswirkt. Zudem thematisieren sie die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen und die Vorteile einer juristischen Vorbildung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Restrukturierung großer Konzerne und der Mitnahme steuerlicher Verlustvorträge. Wie gestaltet man komplexe Unternehmensstrukturen bei über einhundert beteiligten Gesellschaften optimal? Welche Rolle spielen politische Erwägungen neben rein rechtlichen Vorgaben bei großen Mandaten? Worauf achten Kanzleien im Bewerbungsgespräch und was macht ein pfiffiges Motivationsschreiben aus? Weshalb werden Soft Skills und Kommunikationsfähigkeit im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz immer bedeutender? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Kommunen - und zugleich eine der umstrittensten. Mit Einnahmen von rund 75,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 und einem Rekorddefizit der Gemeinden von fast 32 Milliarden Euro im Jahr 2025 steht sie im Zentrum finanzpolitischer Debatten. In dieser Episode wird verständlich erklärt, wie die Gewerbesteuer funktioniert - von der Ermittlung des Gewerbeertrags über Hinzurechnungen (z.B. Zinsen, Mieten, Lizenzen) bis hin zum Hebesatz der Gemeinden (durchschnittlich 400 - 440 %). Dabei wird auch aufgezeigt, warum Unternehmen trotz Verlusten Gewerbesteuer zahlen können und weshalb Freiberufler von der Steuer ausgenommen sind. Ein besonderer Fokus liegt auf aktuellen Entwicklungen: der Streit um die Besteuerung von KI-Rechenzentren (z.B. Google-Investition von 5,5 Mrd. € in Hessen), die Problematik der Gewerbesteuerzerlegung sowie geplante Reformen wie ein höherer Mindesthebesatz (280 %). Zudem wird diskutiert, wie sogenannte Gewerbesteueroasen (z.B. Monheim oder Grünwald) funktionieren und welche rechtlichen Grenzen bestehen. Abschließend beleuchtet die Folge die zentrale Frage: Ist die Gewerbesteuer noch zeitgemäß - oder braucht es eine grundlegende Reform im deutschen Steuersystem? Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Der Destabilisierungsstaat mutiert zum ReformplünderungsapparatDie großen Abkassierer – Schwarz-Rot macht den Bürger zur Melkkuh, während der Staat im Geld ertrinkt.Ein Kommentar von Janine Beicht.Die politische Elite in Berlin hat inzwischen jede Scham verloren. Die Ausgangslage wirkt wie ein ökonomischer Offenbarungseid, der jedoch politisch als Normalzustand verkauft wird. Der Staat erzielt historische Rekordeinnahmen, gleichzeitig wird ein milliardenschweres Schuldenpaket aufgenommen, und dennoch bleibt ein Haushaltsloch bestehen, das in seiner Größenordnung kaum noch als temporäre Schieflage bezeichnet werden kann. Diese Gleichzeitigkeit von maximalen Einnahmen, wachsender Verschuldung und strukturellem Defizit verweist nicht auf ein Einnahmenproblem, sondern auf ein System, das sich an steigende Ausgaben gewöhnt hat und diese nicht mehr hinterfragt. Statt Prioritäten zu setzen oder ineffiziente Strukturen zu korrigieren, wird das Defizit konsequent externalisiert, indem es an diejenigen weitergereicht wird, die durch ihre Arbeit und ihren Konsum den Staat überhaupt erst finanzieren. Der Bürger, der noch arbeitet und konsumiert, wird zum ewigen Zahlmeister degradiert, ohne dass die politische Architektur selbst infrage gestellt wird.Die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz und Finanzminister Lars Klingbeil legt gerade die Karten auf den Tisch. Zwei Tage nach der verheerenden Landtagswahl in Rheinland-Pfalz kommen die ersten knallharten Pläne ans Licht. Drei massive Eingriffe in Steuern, Sozial- und Gesundheitssystem, ebenso die Rente, sollen her. Auf dem Papier klingt das nach Entlastung für normale Einkommen. In Wirklichkeit ist es eine kalte Umverteilung nach oben, die den Alltag verteuert, Existenzen zerstört und Familien systematisch ausblutet. Die Mehrwertsteuer als lautloses Instrument der UmverteilungInnerhalb dieses Staatsgefüges gewinnt eine Steuer besondere strategische Bedeutung, weil sie technisch simpel, politisch relativ geräuscharm und fiskalisch enorm ergiebig ist. Die Mehrwertsteuer erfüllt genau diese Kriterien und wird daher in den aktuellen Reformüberlegungen als zentrales Instrument behandelt. (1) In der schwarz-roten Koalition werden konkrete Modelle diskutiert, die eine Anhebung des regulären Satzes von derzeit 19 Prozent auf 21 oder sogar 22 Prozent vorsehen. Die finanzpolitische Dimension dieser Maßnahme ist eindeutig und lässt sich kaum relativieren, da bereits ein Prozentpunkt mehr als 15 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen generiert, während zwei Prozentpunkte etwa 31 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen würden. (2) Diese Größenordnung verdeutlicht, dass es sich nicht um eine marginale Anpassung handelt, sondern um einen massiven Eingriff in die Konsumstruktur der gesamten Bevölkerung, der sämtliche Preisniveaus entlang der Wertschöpfungskette beeinflusst. Das ist kein kleiner Justierungsversuch. Das ist eine breite Konsumsteuer, die jeden Einkauf, jeden Liter Benzin, jede Dienstleistung und jede Tankfüllung sofort teurer macht.Die politische Verpackung dieser Maßnahme folgt einem bekannten Muster, indem sie als Bestandteil eines umfassenden Reformpakets dargestellt wird, das im Gegenzug Entlastungen bei der Einkommensteuer oder den Sozialabgaben vorsieht. (3) Die schöne Verpackung täuscht. In der praktischen Wirkung verschiebt sich die Belastung von der direkten Besteuerung hin zu einer flächendeckenden Konsumbesteuerung, die unabhängig von individueller Leistungsfähigkeit wirkt und damit gerade Haushalte mit geringeren Einkommen überproportional trifft. Während auf dem Papier eine Entlastung konstruiert wird, entsteht im Alltag eine permanente Zusatzbelastung, die sich nicht in einer einzelnen Steuerzahlung manifestiert, sondern in jeder Transaktion des täglichen Lebens....https://apolut.net/raubzug-gegen-deutsche-burger-von-janine-beicht/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die steuerliche Organschaft ermöglicht es, mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen steuerlich wie einen einzigen Betrieb zu behandeln. Dabei übernimmt der Organträger die beherrschende Rolle, während die Organgesellschaft organisatorisch untergeordnet ist. Obwohl die Unternehmen gesellschaftsrechtlich eigenständig bleiben, gehen ihre steuerlichen Folgen teilweise ineinander über. Die Gesamtheit der verbundenen Unternehmen wird als Organkreis bezeichnet. Eine Organschaft existiert im deutschen Steuerrecht bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, wobei Voraussetzungen und Rechtsfolgen teilweise unterschiedlich geregelt sind. Bei der ertragsteuerlichen Organschaft (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) bestehen wesentliche Vorteile für Unternehmensgruppen. Gewinne der operativen Gesellschaft werden unmittelbar dem Organträger zugerechnet, wodurch zusätzliche Besteuerung von Gewinnausschüttungen – etwa rund 1,5 % Belastung bei Dividenden an eine Holding – vermieden werden kann. Zudem lassen sich Gewinne und Verluste verschiedener Konzerngesellschaften miteinander verrechnen, was insbesondere bei Konzernstrukturen mit unterschiedlich erfolgreichen Gesellschaften relevant ist. Nachteile bestehen vor allem darin, dass der Organträger Verluste der Tochtergesellschaft zwingend übernehmen muss und damit die wirtschaftliche Haftungsbarriere teilweise entfällt. Voraussetzung für die ertragsteuerliche Organschaft ist insbesondere die finanzielle Eingliederung, also eine Mehrheit der Stimmrechte des Organträgers an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahres an. Zusätzlich verlangt § 14 KStG einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV), durch den die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn und Verlust an den Organträger abführt. Dieser Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen, im Handelsregister eingetragen sein und tatsächlich durchgeführt werden. Organträger können natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, originär gewerblich tätige Personengesellschaften oder inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sein, während Organgesellschaften grundsätzlich inländische Kapitalgesellschaften sein müssen. Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wirkt anders: Umsätze innerhalb des Organkreises gelten als nicht steuerbare Innenumsätze, während der Organträger alleiniger Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt ist. Voraussetzung ist eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft. Finanzielle Eingliederung bedeutet regelmäßig die Mehrheit der Stimmrechte, wirtschaftliche Eingliederung eine enge wirtschaftliche Verflechtung der Tätigkeiten und organisatorische Eingliederung eine tatsächliche Durchsetzungsmöglichkeit des Willens des Organträgers, etwa durch Personalunion der Geschäftsführung. Kritisiert wird insbesondere, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nicht freiwillig beantragt werden kann, was in der Praxis häufig zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung führt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
In Folge 70 sprechen Jörg F. Kurzenberger und Charlotte Pötters über: ⏩ ein EuGH-Urteil vom 5.3.2026 (Lyko Operations, C-436/24) zur Einordnung von Treuepunkten im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms als Gutschein oder Preisnachlass, ⏩ ein EuG-Urteil vom 25.2.2026 (D GmbH, T-638/24) zur Besteuerung eines fiktiven innergemeinschaftlichen Erwerbs im Warenabgangsland sowie ⏩ ein EuGH-Urteil vom 5.3.2026 (J-GmbH, C-409/24 bis C-411/24) zum Aufteilungsgebot im UStG für Beherbergungsleistungen und damit zusammenhängende Nebenleistungen. Viel Spaß beim Zuhören!
Die Welt der Finanzen aus der Sicht eines Investors | Wohlstandsbildner-Podcast
Der Krieg im Iran wird als menschliche Tragödie, aber auch als mögliche geopolitische Zäsur mit enormem wirtschaftlichem Potenzial eingeordnet. Zugleich sorgt ein niederländischer Vorstoß zur Besteuerung unrealisierter Gewinne für massive Kritik am Eingriff in den Zinseszinseffekt. Die EZB öffnet ihr Liquiditätsnetz weltweit und positioniert den Euro strategisch neu im globalen Währungsgefüge.
Im Internet gibt es so viele Fake News rund um die Besteuerung einer Familienstiftung. Damit räume ich in dieser und in der nächsten Folge auf. In dieser Folge spreche ich über die laufende Ertragsteuer, die Abgeltungsteuer und die Erbschaftsteuer bei der Errichtung einer Familienstiftung sowie einer Zustiftung.Wenn Sie die Erbschaftsteuer nachrechnen wollen: Hier finden Sie einen einfachen Rechner zur Erbschaftsteuer (einfach ein wenig nach unten scrollen): https://kanzlei-pfalz.de/leistungen/steuerberatung-erbschaftsteuer-schenkungsteuer.htmlUnd hier finden Sie die versprochene Quelle zur Entwicklung der Stiftungen in Deutschland: https://www.stiftungen.org/stiftungen/zahlen-und-daten/grafiken-zum-download.htmlSteuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html Andreas Reichert auf LinkedIn Vernetzen Sie sich gerne mit mir über https://www.linkedin.com/in/andreas-reichert-berlin/
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Februar 2026 erstmals im Bundestag beraten und bringt einen Systemwechsel in der geförderten Altersvorsorge. Erstmals sind Altersvorsorgedepots ohne 100-Prozent-Beitragsgarantie möglich – ein Bruch mit der bisherigen Riester-Systematik. Künftig können standardisierte Depotlösungen mit gesetzlich definierter Positivliste genutzt werden, die Effektivkosten werden auf 1,5 % begrenzt, ein Anbieterwechsel ist ab fünf Jahren kostenfrei. Steuerlich bleibt es bei der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase begünstigt (Sonderausgabenabzug bisher bis 2.100 Euro), Erträge bleiben steuerfrei, die Besteuerung erfolgt im Alter. Die Förderung wird ausgeweitet: Für bis zu 1.200 Euro Eigenbeitrag gibt es 30 Cent je Euro, ab 2029 sogar 35 Cent; für weitere 600 Euro 20 Cent. Die Grundzulage kann bis zu 480 Euro jährlich betragen, hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind sowie ein Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Neu ist zudem die Frühstart-Rente mit 10 Euro monatlich für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren (für den Jahrgang 2020 rückwirkend ab 1. Januar 2026). Ab Juli 2026 soll in der betrieblichen Altersversorgung ein Opting-Out-Modell eingeführt werden. Die Reform ist umstritten: Während Banken und Verbraucherschützer die Öffnung begrüßen, warnen Deutsche Rentenversicherung und Versicherer vor dem Verzicht auf lebenslange Garantieleistungen. Eine belastbare Kostenschätzung der Gesamtbelastung liegt bislang nicht vor. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Vergangenes Jahr war die Reform der Grundsteuer in Kraft getreten - und hatte bundesweit eine Vielzahl von Einsprüchen und Klagen nach sich gezogen. Baden-Württemberg hat sich neben weiteren Bundesländern für eine Regelung entschieden, die vom Bundesmodell abweicht. Hier richtet sich die Besteuerung nach dem sogenannten Bodenrichtwert des Grundstücks - häufig führt das dazu, dass Besitzer großer Grundstücke zum Teil sehr viel mehr zahlen müssen als zuvor.
Werden Sie JETZT Abonnent unserer Digitalzeitung Weltwoche Deutschland. Nur EUR 5.- im ersten Monat. https://weltwoche.de/abonnemente/Aktuelle Ausgabe von Weltwoche Deutschland: https://weltwoche.de/aktuelle-ausgabe/KOSTENLOS: Täglicher Newsletter https://weltwoche.de/newsletter/App Weltwoche Deutschland http://tosto.re/weltwochedeutschlandDie Weltwoche: Das ist die andere Sicht! Unabhängig, kritisch, gut gelaunt. «Über die Köpfe der Wähler»: Investor Lenny Fischer über die Gerüchte um Lagardes Rücktritt, chinesische Roboter und die extreme Besteuerung der ReichenDie Weltwoche auf Social Media:Instagram: https://www.instagram.com/weltwoche/ Twitter: https://twitter.com/Weltwoche TikTok: https://www.tiktok.com/@weltwoche Telegram: https://t.me/Die_Weltwoche Facebook: https://www.facebook.com/weltwoche Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Wann müssen Aktien wirklich versteuert werden – erst beim Verkauf oder jedes Jahr auch ohne Auszahlung? Und droht ein System wie in den Niederlanden bald auch in Deutschland? In dieser Episode analysieren wir die aktuelle steuerpolitische Debatte – von Linnemanns Vorschlag zur Einkommensteuerreform (Spitzensteuersatz erst ab 80.000 €) über die SPD-Pläne (Grundfreibetrag +1.000 €, Anhebung auf 47 %) bis zum FDP-Stufenmodell mit 15%, 25%, 35% und 42%. Im Fokus steht die Besteuerung von Kapitalanlagen: In den Niederlanden soll mit dem Gesetz „Wet werkelijk rendement box 3“ künftig eine jährliche Besteuerung realer Wertsteigerungen erfolgen – auch ohne Verkauf, mit 36 % Steuersatz. Hintergrund sind Urteile des Hoge Raad, der das bisherige System fiktiver Renditen (2024/2025: 1,03 % auf Bankguthaben, 6,04 % auf sonstige Vermögenswerte bei 36 % Steuersatz, Freibetrag 57.000 €) als rechtswidrig eingestuft hat. Wir beleuchten die Folgen für Anleger, Liquiditätsrisiken und offene Fragen zur Verlustverrechnung. Anschließend der Blick nach Deutschland: Hier gilt grundsätzlich das Realisationsprinzip – Besteuerung erst beim Verkauf im Privatvermögen. Ausnahmen wie die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs (Basiszins 2025: 2,53 %, 70 %-Teilfreistellung nach InvStG, Begrenzung auf tatsächlichen Wertzuwachs) zeigen jedoch, dass auch ohne Verkauf Steuerzahlungen entstehen können. Zudem erklären wir Wegzugsteuer (u. a. ab 1 % GmbH-Beteiligung) und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG mit bis zu 10 Jahren Nachwirkung bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland. Eine sachliche Einordnung der aktuellen Reformvorschläge und ihrer möglichen Auswirkungen auf Anleger und Unternehmer – mit konkreten Zahlen und rechtlichen Grundlagen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Steuern, Bürokratie & Reformen: Klartext mit Lars Feld & Steuerfabi | Einfach mal machen https://youtu.be/LE1k_R-GvXI Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Heinemann, Christoph www.deutschlandfunk.de, Interviews
Weil der Kanton grosse Reserven und keine Schulden hat, sanken die Steuern schon für dieses Jahr. SVP, FDP und GLP wollten sogar einen Steuerfuss von nur 90 Prozent. Mitte-Links hat das aber verhindert. Weitere Themen: · Die Bündner Regierung will eine Steuer auf Zweitliegenschaften ermöglichen, als Ersatz für die Besteuerung des Eigenmietwerts. · Im Fall um zwei Polizeischüler der Kantonspolizei Graubünden fordern die politischen Parteien eine transparente Aufarbeitung. · Im Val Müstair zeigen Beobachtungen der Behörden, dass sich Wintertourismus und Wildtierschutz nicht in die Quere kommen müssen.
Mit dem Ja zum EU-Vertragspaket demonstrieren die Kantone Einigkeit. Doch bei der Frage, ob es dafür ein Ständemehr braucht, gehen die Meinungen auseinander. Wie passt das zusammen? Kritische Fragen an den obersten Kantonsvertreter, Markus Dieth. Am Freitag hat sich die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in der Europafrage positioniert. Eine grosse Mehrheit der Kantone spricht sich dabei für die EU-Verträge aus. Doch so klar scheint die Haltung innerhalb der KdK nicht zu sein. Denn rund ein Drittel der Kantone setzen sich gleichzeitig für ein Ständemehr an der Urne ein, was die Chancen auf ein Ja stark mindert. Wie geeint sind die Kantone also wirklich? Und spielen sie mit dem «Ja-aber» den EU-Gegnern in die Hände? Ebenfalls in die Schlagzeilen gerieten die Kantone kürzlich, weil sie das sogenannte Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung ergriffen haben, ein politisches Instrument, das äusserst selten zum Einsatz kommt. Insgesamt zehn Kantone sprachen sich damit gegen die Reform des Steuersystems aus und erzwangen eine Volksabstimmung über das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung. Warum dieser laute Widerstand gegen eine zivilstandsunabhängige Besteuerung? Erkennen die Kantone die Zeichen der Zeit nicht – oder sind sie zu bequem für einen Systemwechsel? Ergänzend zum Tagesgespräch finden Sie jeden Samstag in unserem Kanal die aktuelle Samstagsrundschau.
Es gibt viel Reichtum in Deutschland. Großen Reichtum! Aber der größte Teil davon liegt in den Händen einzelner Superreicher und die meisten von ihnen haben ihn geerbt oder zu Lebzeiten des Erblassers geschenkt bekommen. Erben - das klingt nach Privatsache. Aber „Eigentum verpflichtet“, steht im Grundgesetz. Und das könnte dementsprechend auch für Erbschaften gelten. Aber gerade die Superreichen in Deutschland zahlen im Verhältnis zu wenig oder zu selten Erbschaftssteuer, sagt unter anderem das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Muss sich daran etwas ändern? Damit der Reichtum der Reichen auch in reicherem Maße gemeinnützigen Zwecken zugutekommt? Sollen reiche Erben und Erbinnen mehr von ihrem Erbe abgeben zum Wohle unserer Gemeinschaft? Oder sollte ererbtes Vermögen, wenn es in einem Unternehmen steckt, unangetastet bleiben - zum Wohle unserer Wirtschaft? Die Erbschafts-Debatte ist reich an Argumenten für und wider. Und sie ist auch nicht arm an überraschenden Perspektiven: Wenn zum Beispiel manche Superreiche selbst fordern, höher besteuert zu werden - und auf der anderen Seite manche Nicht-Reiche meinen, dass diejenigen mit viel Geld auch ohne neue Erbschaftsteuerregelungen nützlich für unsere Gesellschaft sind. Was also ist gerecht, wenn es um Erbschaften und ihre Besteuerung geht? Schöpfen wir aus dem Wissens- und Erfahrungsschatz des Steuerexperten Markus M. Grabka vom DIW Berlin, der Journalistin Nena Brockhaus, der Referentin für Steuerrecht und Steuerpolitik des Netzwerks Steuergerechtigkeit Julia Jirmann und der Millionenerbin Stefanie Bremer. Podcast-Tipp: SWR1 Leute Krisenmanager, Vermittler und Testamentvollstrecker Beim Erben hört in vielen Familien der Zusammenhalt auf: Marcel Sonnenberg ist Testamentsvollstrecker und verrät in SWR1 Leute, was er mit den "Erben der Toten" erlebt hat. https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:section:2bf5dc1c2779e2eb/
Es gibt viel Reichtum in Deutschland. Großen Reichtum! Aber der größte Teil davon liegt in den Händen einzelner Superreicher und die meisten von ihnen haben ihn geerbt oder zu Lebzeiten des Erblassers geschenkt bekommen. Erben - das klingt nach Privatsache. Aber „Eigentum verpflichtet“, steht im Grundgesetz. Und das könnte dementsprechend auch für Erbschaften gelten. Aber gerade die Superreichen in Deutschland zahlen im Verhältnis zu wenig oder zu selten Erbschaftssteuer, sagt unter anderem das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Muss sich daran etwas ändern? Damit der Reichtum der Reichen auch in reicherem Maße gemeinnützigen Zwecken zugutekommt? Sollen reiche Erben und Erbinnen mehr von ihrem Erbe abgeben zum Wohle unserer Gemeinschaft? Oder sollte ererbtes Vermögen, wenn es in einem Unternehmen steckt, unangetastet bleiben - zum Wohle unserer Wirtschaft? Die Erbschafts-Debatte ist reich an Argumenten für und wider. Und sie ist auch nicht arm an überraschenden Perspektiven: Wenn zum Beispiel manche Superreiche selbst fordern, höher besteuert zu werden - und auf der anderen Seite manche Nicht-Reiche meinen, dass diejenigen mit viel Geld auch ohne neue Erbschaftsteuerregelungen nützlich für unsere Gesellschaft sind. Was also ist gerecht, wenn es um Erbschaften und ihre Besteuerung geht? Schöpfen wir aus dem Wissens- und Erfahrungsschatz des Steuerexperten Markus M. Grabka vom DIW Berlin, der Journalistin Nena Brockhaus, der Referentin für Steuerrecht und Steuerpolitik des Netzwerks Steuergerechtigkeit Julia Jirmann und der Millionenerbin Stefanie Bremer. Podcast-Tipp: SWR1 Leute Krisenmanager, Vermittler und Testamentvollstrecker Beim Erben hört in vielen Familien der Zusammenhalt auf: Marcel Sonnenberg ist Testamentsvollstrecker und verrät in SWR1 Leute, was er mit den "Erben der Toten" erlebt hat. https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:section:2bf5dc1c2779e2eb/
Am 28. September 2025 entscheidet die Stimmbevölkerung über einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum. Wird die kantonale Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt, fällt der Eigenmietwert. Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Mieter? Wer in seinem eigenen Haus oder in seiner eigenen Wohnung lebt, muss den Eigenmietwert versteuern. Dieser Wert orientiert sich am Betrag, der bei einer Vermietung der Liegenschaft eingenommen werden könnte. Diese Besteuerung soll nun abgeschafft werden. Im gleichen Schritt sollen die geltenden Abzugsmöglichkeiten – etwa bei Schuldzinsen oder beim Unterhalt – stark eingeschränkt werden. Im Gegenzug sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, eine Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Dafür ist eine Verfassungsänderung nötig. Über diese stimmt die Bevölkerung am 28. September 2025 ab. Bei einem Ja tritt auch die damit verknüpfte Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts in Kraft. Wer profitiert, wer verliert? Die vom Parlament beschlossene Reform sorgt bereits im Vorfeld der Abstimmung für hitzige Diskussionen. Für die Befürworterinnen und Befürworter ist klar, dass mit dem Eigenmietwert die Eigentümer gegenüber den Mietenden benachteiligt werden. Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung vereinfache das Steuersystem und reduziere die Anreize zur privaten Verschuldung. Die Reform sei ausgewogen und fair. Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage warnen hingegen vor massiv weniger Steuereinnahmen für den Staat. Ausserdem komme die Abschaffung des Eigenmietwerts primär Eigenheimbesitzern zugute. Weil Hausbesitzerinnen ihre Unterhaltskosten und Energiesparmassnahmen kaum mehr von den Steuern abziehen könnten, sei zudem die Energiewende gefährdet. Welche Auswirkungen hätte die Abschaffung des Eigenmietwerts? Droht tatsächlich ein massiver Steuerausfall oder tritt genau das Gegenteil ein? Und was bedeutet die Vorlage für die Energiewende? Zu diesen Fragen begrüsst Mario Grossniklaus am 12. September 2025 in der «Abstimmungs-Arena» als Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage: – Gregor Rutz, Nationalrat SVP/ZH und Präsident HEV Schweiz; – Brigitte Häberli-Koller, Ständerätin Die Mitte/TG und Vizepräsidentin HEV Schweiz; – Markus Ritter, Nationalrat Die Mitte/SG und Präsident Schweizer Bauernverband; und – Peter Schilliger, Nationalrat FDP/LU. Gegen die Vorlage treten an: – Eva Herzog, Ständerätin SP/BS; – Mathias Zopfi, Ständerat Grüne/GL und Präsident Schweizerischer Gemeindeverband; – Martin Bühler, Leitender Ausschuss Konferenz der Kantonsregierungen, Regierungsrat GR/FDP; und – Martin Wyss, Vorstand Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband.
Die Bundesrepublik versteht sich als soziale Marktwirtschaft, als Rechtsstaat und als Demokratie. Ihre Verfassung verpflichtet sie zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Doch diese Versprechen sind eine Verhöhnung der Urteilskraft unserer Bürger – und das nicht zufällig. Hinter der Fassade ordnungspolitischer Rhetorik hat sich ein System etabliert, das Reichtum schützt, Umverteilung nachWeiterlesen
Ab welchem Einkommen gehört man eigentlich zur sogenannten Mittelschicht? Ab wann ist man reich? Viele werden überrascht sein, denn die Summen sind keineswegs astronomisch hoch. In der neuen Folge beschäftigen wir uns mit Einkommen in Deutschland und vergleichen diese mit anderen westlichen Ländern. Dabei fällt rasch auf, dass es nicht die Einkommen sind, sondern die Vermögen, durch die eine große Ungleichheit entsteht. Der Gini-Koeffizient zeigt aber auch, wie Umverteilung durch eine progressive Besteuerung funktioniert – vor allem, wenn man Deutschland mit den USA vergleicht. Auch sonst ist die internationale Perspektive aufschlussreich: In Amerika scheint das Pro-Kopf-Einkommen circa 15.000 Dollar höher zu sein, aber bei genauerem Hinsehen ergibt sich ein differenziertes Bild. Auch wuchs in den vergangenen 30 Jahren die asiatische Mittelschicht dynamisch, wodurch die westliche Mitte einen Positionsverlust erleidet, der vor allem beim Konsum deutlich wird. Darüber hinaus ist festzuhalten: Reich durch Arbeit wird kaum jemand. Mehr dazu in der neuen Folge von Ole Nymoen und Wolfgang M. Schmitt. Literatur: Branko Milanović über die neue globale Ungleichheit: https://stonecenter.gc.cuny.edu/files/2024/01/Milanovic-2024-The-Three-Eras-of-Global-Inequality-1820%E2%80%932020-with-the-Focus-on-the-Past-Thirty-Years.pdf?utm_source=chatgpt.com Jens Priewe vergleicht Einkommen in USA und Deutschland: https://www.boeckler.de/data/downloads/IMK/FMM%20Konferenz%202023/v_2023_10_21_priewe.pdf Einkommensrechner vom IW Köln: https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/judith-niehues-maximilian-stockhausen-ab-diesem-einkommen-gilt-man-als-reich.html DIW über Mietbelastung: https://www.diw.de/de/diw_01.c.916410.de/mietbelastung_in_deutschland_____schere_zwischen_arm_und_reich_geht_auseinander.html DIW über Einkommensverteilung: https://www.diw.de/de/diw_01.c.911745.de/publikationen/wochenberichte/2024_34_1/zufriedenheit_mit_einkommen__arbeit_und_gesundheit_unterscheidet_sich_nach_haushaltseinkommen__alter_und_elternschaft.html Termin: Am 23. August tritt Wolfgang mit Stefan in Frankfurt auf: https://diekaes.reservix.de/tickets-die-neuen-zwanziger-sonderformat-liveshow-in-frankfurt-am-main-saalbau-bornheim-buergerhaus-am-23-8-2025/e2373505 Unsere Zusatzinhalte könnt ihr bei Apple Podcasts, Steady und Patreon hören. Vielen Dank! Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/de/podcast/wohlstand-f%C3%BCr-alle/id1476402723 Patreon: https://www.patreon.com/oleundwolfgang Steady: https://steadyhq.com/de/oleundwolfgang/about
In der neuen Ausgabe der Speakeasy-Bar beantworten wir wieder Fragen aus dem Publikum. Politisches, Ökonomisches und Kulturelles wechseln sich dabei ab: Wir setzen uns mit dem Solidarismus von Rudolf Diesel auseinander, der typisch ist für die Soziologie eines Ingenieurs. Diesel entwickelte nicht nur den berühmten Motor, sondern auch eine Gesellschaftstheorie, die alle Widersprüche des Kapitalismus auflösen wollte. Wir sprechen auch über Engels' These vom „absterbenden Staat“ und fragen uns, ob man im Sozialismus noch länger repressive Staatsorgane benötigt. Außerdem geht es um die Besteuerung und die Prüfung von Vermögen: Ist eine Vermögenssteuer überhaupt möglich?Wir geben Literaturempfehlungen, diskutieren über Kitsch und Camp beim Eurovision Songcontest und sprechen über unsere Reisegewohnheiten. Zunächst aber geht es um Oles Auftritt in der Phoenix-Runde und um den vielleicht beigelegten Zollstreit zwischen den USA und China. Unsere Zusatzinhalte könnt ihr bei Apple Podcasts, Steady und Patreon hören. Vielen Dank! Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/de/podcast/wohlstand-f%C3%BCr-alle/id1476402723 Patreon: https://www.patreon.com/oleundwolfgang Steady: https://steadyhq.com/de/oleundwolfgang/about Unser Kinderbuch namens "Die kleinen Holzdiebe" ist nun erschienen! Alle Informationen findet ihr unter: https://www.suhrkamp.de/buch/die-kleinen-holzdiebe-und-das-raetsel-des-juggernaut-t-9783458644774 Ihr könnt uns unterstützen - herzlichen Dank! Paypal: https://www.paypal.me/oleundwolfgang Konto: Wolfgang M. Schmitt, Ole Nymoen Betreff: Wohlstand fuer Alle IBAN: DE67 5745 0120 0130 7996 12 BIC: MALADE51NWD Social Media: Instagram: Unser gemeinsamer Kanal: https://www.instagram.com/oleundwolfgang/ Ole: https://www.instagram.com/ole.nymoen/ Wolfgang: https://www.instagram.com/wolfgangmschmitt/ TikTok: https://www.tiktok.com/@oleundwolfgang Twitter: Unser gemeinsamer Kanal: https://twitter.com/OleUndWolfgang Ole: twitter.com/nymoen_ole Wolfgang: twitter.com/SchmittJunior Die gesamte WfA-Literaturliste: https://wohlstand-fuer-alle.netlify.app
Guten Morgen! Selenskyj ist auf Druck von Trump bereit, Putin am Donnerstag in der Türkei zu treffen. Steht der Ukrainekrieg vor dem Ende? Seit Jahresbeginn gelten in Deutschland deutlich strengere Regeln für die Besteuerung von Kryptowährungen. Wie können Anleger Strafzahlungen vermeiden? Die US-Regierung Überlegt, die Einkommenssteuer abzuschaffen und stattdessen auf Importzölle zu setzen. Europäische Exporteure betrachten dies mit gemischten Gefühlen.