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Zivilcourage ist eigentlich etwas Positives. Wenn es aber um das Suchen oder Finden von IT-Sicherheitslücken geht, machen Hacker und IT-Fachleute sich dabei schnell strafbar. Diese sogenannten ethischen Hacker oder auch Grey Hat Hacker suchen oder finden zufällig Sicherheitslücken. Sie machen das nicht, um damit Geld zu erpressen. Sie wollen auf die Lücken hinweisen, damit sie geschlossen werden. Das könnte ein wichtiger Baustein für eine bessere IT-Sicherheit sein, sagen Experten. Doch die entsprechende Strafnorm schrecke viele der ehrenamtliche Hacker ab. In diesem Radioreport Recht haben wir mit Softwareentwickler Hendrik Heinle gesprochen. Er hat Probleme mit der Justiz bekommen, nachdem er auf eine Sicherheitslücke hinwies. Ein Einzelfall? Nein, sagt Manuel Atug von der unabhängigen Organisation AG KRITIS.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowohl gegen Frauen als auch gegen Männer soll in der Schweiz strafbar werden. Dem hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat zugestimmt. Es gibt aber Kritik von Juristinnen und Juristen, weil das in der Anti-Rassismus-Strafnorm geregelt werden soll. Weitere Themen: · An Weihnachten in den Ausgang? Das geht nicht überall in der Schweiz. In manchen Kantonen heisst es an christlichen Feiertagen noch immer: Tanzen verboten. Das gilt neben Weihnachten auch teilweise am Karfreitag oder am Ostersonntag. Zu diesen Kantonen gehörte bisher der Thurgau. Doch nun will das Kantonsparlament das «Tanzverbot» abschaffen. Konkret sollen Kultur– und Sportveranstaltungen neu auch an den hohen Feiertagen erlaubt sein – allerdings mit Einschränkung: Nur in Innenräumen und mit maximal 500 Teilnehmenden. · Über drei Tage lang dauerte die Rettungsaktion einer Höhlenforscherin, die in einer Höhle in Norditalien verunglückt war. Bei ihrem Absturz erlitt sie Rippenbrüche und Verletzungen im Gesicht in fast 600 Metern Tiefe und musste in einer aufwendigen Aktion geborgen werden. Am Mittwochmorgen brachten sie die Rettungskräfte aus der Höhle. Mehr als 150 Berg- und Höhlenretter waren während der drei Tage im Einsatz. · Ein Video des Nachrichtensenders CNN aus Syrien ist um die Welt gegangen. Darin wird einem in einem Gefängnis live ein Gefangener befreit. Er soll seit Tagen nichts mehr zu Essen und Trinken bekommen haben. Nun hat sich herausgestellt, dass der Gefangene CNN getäuscht hat. Vielmehr soll er im Auftrag der ehemaligen Regierung selbst Menschen gefoltert haben. · In der Autobranche könnte es zu einer grossen Fusion kommen. Die beiden japanischen Unternehmen Honda und Nissan überlegen, zusammenzugehen. Sie hätten dadurch bessere Chancen im Wettbewerb – denn dieser sei intensiv. Vor allem bei den Elektro-Autos, hiess es.
Rechtlich kompliziert und gesellschaftlich umstritten: Der Schwangerschaftsabbruch. In einem scheinbar unauflöslichen Grundrechtskonflikt stehen das Recht der schwangeren Person, über den eigenen Körper zu entscheiden, dem Recht auf Leben des Embryos und Fetus gegenüber. Dem Staat kommt in dem Ganzen die Pflicht zu, das ungeborene Leben zu schützen und gleichzeitig die Grundrechte der schwangeren Person zu achten. Eine rechtlich einmalige Situation. Derzeit haben wir eine Strafnorm, die regelt, dass Abbrüche zwar bis zu einem gewissen Zeitpunkt legal sind, aber trotzdem als rechtswidrig angesehen werden. Ein politischer Kompromiss, der stigmatisiert und wenig Rechtssicherheit bietet. Deshalb hat die Bundesregierung vor gut einem Jahr eine Expert*innenkommission eingesetzt, die sich mit der Frage beschäftigen sollte, ob der Schwangerschaftsabbruch nicht auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann. Die Interviewpartnerin Paulina Starski war Teil dieser Kommission: Starski ist Rechtswissenschaftlerin und leitet die Abteilung Europa- und Völkerrecht am Institut für Öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.
In Folge 278 fordert Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) eine neue Strafnorm, um das Existenzrecht Israels zu schützen. Mit dem Medizinrechtsprofessor Gunnar Duttge analysieren wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Selbsttötung.
Herzlich Willkommen zur Jura Aktuell Folge vom 09.01.2023 Themen der Sendung: - Reichsbürger im Staatsdienst: Wie verfährt die Rechtsprechung mit Beamten, welche die demokratische Ordnung ablehnen - DWS Group kam wegen des Verdachts von Kapitalanlagebetrug durch „Greenwashing“ in die Bredoulie: Die relevante und unbekannte Strafnorm § 264a StGB unter der Lupe juraaktuellpodcast@gmail.com - Kontakt/Fragen/Feedback Scalable Capital Empfehlungslink Nutze den Link, um dein Broker-Depot oder Vermögensverwaltungs-Portfolio zu eröffnen. Komplett digital, schnell und sicher. Eingeladene, die ein Broker-Depot eröffnen, können sich eine Aktie oder einen ETF gratis sichern! https://de.scalable.capital/einladung/bdscpc Spenden Link: https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&hosted_button_id=Y836YQNZJKWEW&source=url ETH Adresse: 0x21f9fd941cECfBDF941A03c06C541b0664c50646 BTC Adresse: bc1quwsz69685g9juglq3sd956z9vqx8dev8qasmay Unterstützung des Podcast durch die Nutzung der folgenden Links: Bürgerliches Gesetzbuch BGB - https://amzn.to/3lRiu51 Strafgesetzbuch StGB - https://amzn.to/2Z79OgU Grundgesetzkommentar mit Einigungsvertrag GG - https://amzn.to/2Z8Dmeh Prime Student 6 Monate kostenlos– https://www.amazon.de/gp/student/signup/info?tag=podcastjonasn-21 Audible Probeabo - https://www.amazon.de/dp/B00NTQ6K7E?tag=podcastjonasn-21
Homophobie ist kein Bagatelldelikt, sind sich National- und Ständerat einig. Deshalb will man die Antirassismus Strafnorm um die Kategorie «sexuelle Orientierung» erweitern. Das Komitee «Nein zu diesem Zensurgesetz!» kämpft gegen diese Erweiterung. Am 9. Februar stimmen wir darüber ab. Das Wichtigste in Kürze Neu soll es bei Strafe verboten sein, zu Hass und Diskriminierung gegen Homosexuelle aufzurufen. Restaurants, Kinos oder Hotels dürften keine Gäste mehr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ablehnen. Das sagen die Befürworter und Befürworterinnen Der Aufruf zu Hass und Hetze gegen Lesben und Schwule sei keine Meinung, sondern eine Verletzung der Menschenwürde dieser Personen, sagen die Befürworter. Die Erweiterung der Strafnorm schaffe kein Sonderrecht, sondern gebe ihnen den gleichen Schutz wie er zum Beispiel für schwarze Menschen bestehe. Das sagen die Gegnerinnen und Gegner Das Referendumskomitee sieht darin jedoch die Meinungs- und Gewerbefreiheit bedroht. Meinungen müssen auch unbequem sein. Zudem brauchten Homosexuelle keine Sonderrechte. Gäste * Salome Zimmermann, Vorstand LOS - Lesbenorganisation Schweiz * Verena Herzog, Nationalrätin SVP, Mitglied des Referendumkomitees * Ihre Meinung ist gefragt Sind Sie für oder gegen die Erweiterung der Antirassismus Strafnorm um den Begriff der «sexuelle Orientierung»?
Das Urteil gegen die Gießener Ärztin, die auf die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Praxis hingewiesen hat, beschäftigt inzwischen auch die Politik. Wir sprechen über die Bestrebungen von SPD, FDP, Linken und Grünen, die Strafnorm abzuschaffen - und über die Einwände der Union. Außerdem blicken wir voraus auf das am Freitag beginnende Strafverfahren gegen zehn Angeklagte wegen des Loveparade-Unglücks - nach langem juristischem Vorspiel bleiben hier nur noch zweieinhalb Jahre, bis die Vorwürfe verjährt sind. Schneller schreiten die Ermittlungen in den USA voran, wo Sonderermittler Mueller Anklage gegen Trumps ehemaligen nationalen Sicherheitsberater Michael Flynn erhoben hat; die relativ milden Vorwürfe geben Anlass zur Vermutung, dass Flynn als Kronzeuge kompromittierende Informationen über weitere Mitglieder der Regierung weitergeben könnte. Den Abschluss bildet heute ein Verfahren des Kabarettisten Rainald Grebe, der mit seiner Klage gegen die Kostenpflicht von Autobahntoiletten gescheitert ist.
Neonazi-Konzert: Rassismuskommission fordert Einhaltung der Strafnorm; Lidl Schweiz baut in Weinfelden einen neuen Hauptsitz; Herisau: Stieftochter vergewaltigt – lange Freiheitsstrafe
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