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Mit dieser 35. Folge beginnt unsere Reihe über die Grundrechte mit einem ersten Überblick. Rosalie und Clara sprechen gemeinsam mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer darüber, was Grundrechte eigentlich sind, welches Ziel ihnen zu Grunde liegt und was passiert, wenn sie miteinander konkurrieren oder sie verletzt werden.
BGH 21.04.2026 - Az. 4 StR 679/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Bande; Gehilfe; Gehilfenbande; Drogen; Schmuggel; Kokain; Koks; BtM; BtMG; Betäubungsmittel; Marihuana, Gras, Haschisch; Bundespolizei; Frankfurt; Fraport; Flughafen;
Heute geht es um die Artikel 17a (Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen), Artikel 18 (Grundrechtsverwirkung) & Artikel 19 (Einschränkung von Grundrechten – Rechtsweg) des Grundgesetzes. Tobias Mann und Philip Simon möchten euch in diesen Spezial-Ausgaben von Grundlos Gute Laune wieder für den Schmöker begeistern und gemeinsam mit euch auf den emotionalen Wellen juristischer Sprache surfen und zeigen: Das Grundgesetz ist hot shit!
Wie viel Freiheit haben die Feinde der Freiheit? – Über diese Frage entflammt eine leidenschaftliche Debatte zwischen Britta und Maraike, wie es sie in der KANZLEI AM MIKROFON lange nicht mehr gab. Maraike greift dazu auch zu einem drastischen Beispiel, so viel vorweg. Worum geht es? Um das Spannungsfeld, in dem uns, solange eine Partei nicht verboten ist, auch Toleranz gegenüber Intoleranz abverlangt ist, zumal wenn sie demokratisch gewählt ist, und in dem aber vielleicht auch nicht alles, was demokratisch gewählt ist, demokratisch legitimiert ist. Moment, das muss man erst mal in sich landen lassen: Unsere Demokratie muss sich aus sich selbst heraus dagegen schützen, dass auch nicht mit Mehrheiten undemokratische Ziele verfolgt werden können. Dafür haben wir Grundrechte, allen voran die Menschenwürde. Und ja, auch die Meinungsfreiheit. Aber wie weit reicht sie? Auch für radikale, demokratiefeindliche Positionen? Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Widerstand unterhält ein spannungsreiches Verhältnis zum Recht, aber auch zur Literatur. Das Recht hegt Widerstand vielfach ein, ermöglicht ihn aber zugleich durch Grundrechte auf Protest und Gelegenheiten zur Negation. Moderne Verfassungen sehen gar ein Widerstandsrecht der Bevölkerung als letztes Mittel gegen die eigene Regierung vor, so auch das Grundgesetz. Die Literatur dagegen kann Widerstand historisieren, heroisieren und verurteilen, zu ihm anstiften oder seine Ambivalenz aufzeigen. Vor allem kann sie auch reflektieren, unter welchen Bedingungen Widerstand überhaupt materiell und geistig möglich wird, wann und wie er scheitert und in welchen subtilen Formen er auftritt, ohne überhaupt ins Blickfeld des Rechts zu rücken. In diesem Gespräch denken ein Schriftsteller und ein Dozent, beide Juristen und Philosophen, gemeinsam darüber nach, inwiefern Recht und Literatur hier und heute Spiegel, Instrumente oder Bremsen des Widerstands sind. Mesut Bayraktar, geboren 1990 in Wuppertal und Kind türkischer Arbeitsmigranten, hat Jura und Philosophie studiert. Als Schriftsteller schreibt er Romane und Gedichte, Erzählungen, Theaterstücke sowie Essays für diverse Zeitungen und Magazine. Er hat das Kollektiv nous – konfrontative Literatur 2013 mitgegründet und ist dort Redakteur. 2024 erschien sein Erzählband Die Lage. 2025 erschien sein Lyrikdebüt Linke Melancholie. Tim Wihl hat Politik- und Rechtswissenschaft studiert und zu Aufhebungsrechten promoviert. Er war Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Gastprofessor an der Humboldt-Universität mit Aufenthalten an der Sorbonne und in Princeton sowie Fellow am The New Institute in Hamburg. Derzeit ist er Vertretungsprofessor für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Universität Erfurt. Von ihm erschien 2024 das Buch Wilde Demokratie. Das Recht auf Protest. Moderation: Johanna Bröse
Ein Kommentar von Paul Clemente.Seinen größten Coup landete Jens Spahn vor fünf Jahren. Als Gesundheitsminister von Merkels Gnaden. Während der Lockdown-Diktatur drohte er den Verächtern der mRNA-Spritze:Auf berechtigte Ängste vor Nebenwirkung antwortete er mit Isolationsdrohung. Das größte Attentat auf die Grundrechte seit 1945. Und? Der Mainstream applaudierte. Der Rest schwieg. Niemand forderte seinen Rücktritt.Aber das war noch nicht alles. Während der Lockdown-Ära kaufte Spahns Ministerium 5,8 Milliarden Schutzmasken für schlappe 5,9 Milliarden Euro. Bei so einem Nice-Price darf man ruhig mal drei Milliarden Masken vernichten, Schließlich war das Frischhalte-Datum überschritten. Noch besser: Den Herstellern der Corona-Maulkörbe wurde bei Lieferung bis zum 30. April 2020 sogar ein Stückpreis von 4,50 Euro zugesagt. Als der Bund die Begleichung der Summe verweigerte, zogen die Hersteller vor Gericht. Der Streitwert? Lag bei 2,3 Milliarden Euro.All das: Die Zerstörung der Grundrechte, die Ausgrenzung von Ungeimpften und das Verschleudern von Steuergeld – nichts davon brachte Spahns Karriere ins Wackeln. Auch nicht nach Publikation der RKI-Files. Dabei hatten die Protokolle gezeigt: Die Politik folgte nicht den Empfehlungen der Wissenschaft, sondern umgekehrt.Und wurde Spahn zu lebenslanger Zahlung von Schadensersatz verknackt? Nein, stattdessen wählte man ihn zum Fraktionschef der Union. Vielleicht glaubte man der Prognose, die Ex-Philosoph Peter Sloterdijk bereits 2020 der Bild-Zeitung anvertraut hatte:Selbst ein bescheidener Mensch müsste bei so viel Straffreiheit und unverdienten Lorbeeren glauben, er stünde über dem Gesetz und alles wäre ihm erlaubt.Also rief Jens Spahn mitten ins Sommerloch: Er und sein Ehemann Daniel Funke haben Nachwuchs bekommen. Aber nicht durch Adoption, sondern mittels einer Leihmutter. Okay. Aber da lauert ein Problem: Leihmutterschaft ist in Deutschland illegal, gilt als Ausbeutung. Selbst Vermittlung ist illegal. Noch im März hatte die CDU auf ihrem Parteitag bekräftigt: Leihmutterschaft bleibe „uneingeschränkt verboten". Damit werdeZu diesem Zeitpunkt war die vom Ehepaar Spahn & Funke engagierte Leihmutter bereits schwanger.„Wenn Du irgendwie mehr tun willst als Dein Rathaus oder Deinen Supermarkt besuchen, dann musst Du geimpft sein.“„Man kann sich vorstellen, dass Spahn mit der Zeit ein hervorragender Bundeskanzler würde.“„ausdrücklich verhindert, dass in Deutschland kommerzielle oder neutrale Modelle entstehen, die Leihmutterschaft zu einem Geschäftsmodell machen."...https://apolut.net/jens-spahn-sein-grosster-coup-von-paul-clemente/
BGH 31.03.26 - Az. VI ZR 100/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Verkehr; Unfall; Verkehrsunfall; Schadensersatz; Schaden; Versicherung; Versicherer; Haftpflicht; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Regulierung; Gebrauchtwagen;
WHO, Epstein-Spuren und Corona-Aufarbeitung: Die Spur führt tief in globale Macht- und Finanznetzwerke. Dr. Maria Hubmer-Mogg, Dr. Beate Pfeil und Rechtsanwalt Philipp Kruse zeigen, wie Macht, Geld und Einfluss hinter der globalen Gesundheitspolitik wirken – und warum die neuen WHO-Pläne Grundrechte und nationale Souveränität erneut unter Druck setzen könnten.
Was ist der Unterschied zwischen Regierung und der Antifa? Die einen enteignen per Gesetz, die anderen per Pflasterstein. Während Linksextremisten in Erfurt auf Menschenjagd gehen, legt die Koalition in Berlin den Grundstein für eine verheerende Zukunft des Landes… Darum geht es heute:Benjamin Gollme und Marcel Joppa, die Jungs von Basta Berlin, fragen sich: Wer sind eigentlich die wahren Demokraten? Grundrechte sind linken Aktivisten offenbar egal, solange es gegen den politischen Feind geht. Alles andere als demokratisch ist auch das Agieren der Bundesregierung, die kurz vor der Sommerpause noch schnell Rekord-Schulden für Krieg und Klima beschließt.
Im Kanton Luzern häufen sich Brände in Schweineställen. Doch niemand will genauer hinsehen – obwohl Hunderte Tiere qualvoll verenden. Der Auftakt der Sommerserie der Dritten Gewalt.
BGH 25.11.25 - Az. VI ZR 165/23: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Arzt; Arzthaftung: Arzthaftungsrecht; Einwilligung; hypothetisch; Rechtswidrigkeit; rechtwidrig; Körperverletzung; Schmerzensgeld; Krankenhaus; Ärzte; OP; Operation; Behandlung; Eingriff;
Die Blockadepläne gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt verletzen nach Ansicht einiger Experten demokratische Grundrechte wie die Kommunikationsfreiheit. Friedliche Proteste seien jedoch grundsätzlich zulässig.
Das neue sächsische Polizeigesetz erlaubt Videoüberwachung mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz. Die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundt sieht Grundrechte in Gefahr. Ihr fehlt eine Behörde, die die KI kontrolliert.
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Thema: ÖR151 – Gesetzliche Grenzen des Ermessens nach § 40 VwVfG (Teil 2): Ermessensüberschreitung, Ermessensnichtgebrauch, sonstige GesetzeIn dieser Folge schließen wir die Ermessensprüfung nach § 40 VwVfG ab. Während Teil 1 den Ermessensfehlgebrauch behandelt hat, geht es heute um den zweiten Block: die gesetzlichen Grenzen des Ermessens.Zu unterscheiden sind zwei Bereiche. Erstens Verstöße gegen die Ermächtigungsnorm selbst: Die Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn der äußere Rahmen der Ermächtigungsnorm überschritten wird – etwa durch Verhängung einer Rechtsfolge, die das gesetzliche Höchstmaß übersteigt, oder durch Ermessensausübung, obwohl das Entschließungsermessen tatsächlich auf Null reduziert war. Der Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn die Behörde von einem eingeräumten Ermessen überhaupt keinen Gebrauch macht – etwa weil sie irrig von gebundener Verwaltung ausgeht oder wesentliche Gesichtspunkte (z. B. Abschiebungshindernisse) unberücksichtigt lässt.Zweitens bilden sonstige Gesetze Grenzen des Ermessens: Durch die Ermessensentscheidung darf kein Rechtsverstoß bewirkt werden. Besonders relevant sind verfassungsrechtliche Vorgaben – insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Übermaßverbot) und die Grundrechte. Am Saarheimer Höhlen-Fall wird gezeigt, wie das Entschließungs- und Auswahlermessen bei reiner Selbstgefährdung im Licht von Art. 2 Abs. 1 GG (Handlungsfreiheit) und Art. 2 Abs. 2 GG (Leben, körperliche Unversehrtheit) zu prüfen ist.Support the show
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In Folge 222 des Dachthekenduetts sprechen Michael Werner und Martin Moczarski über Elon Musk gegen das ZDF, Meinungsfreiheit, Friedrich Merz, AfD/Brandmauer, linke Proteste, Grooming-Gangs und Medienwandel.Möchten Sie unsere Arbeit unterstützen?––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––Spenden Sie Werkzeuge für die libertäre GlücksschmiedePayPal (auch Kreditkarte) / Überweisung / Bitcoin / Monero:
OLG Nürnberg 14.04.2026 - 11 UF 940/25: Abonnieren und weiter empfehlen!Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Strand; Hochzeit; Geschenk; Hochzeitsgeschenk; Ehe; Familie; Familienrecht; Sachenrecht; Mobiliar; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Schenkung; Fahrzeugbrief; Zulassung; Bescheinigung; Übereignung; Familiengericht; Trennung; Scheidung; Herausgabe;
Das Saarland hat am 29. April seine Landesverfassung geändert: Eine neue Präambel verankert die Verantwortung vor Gott und den Menschen und beruft sich auf ein religiöses und humanistisches Erbe – ermöglicht durch einen CDU-SPD-Kompromiss und offiziell mit Wertebezug, Demokratieschutz und Extremismusabwehr begründet. Wir ordnen diesen Schritt historisch ein, erklären, warum das Land bislang ohne Präambel auskam, und diskutieren die politischen Hintergründe der nötigen Zweidrittelmehrheit. Vor allem prüfen wir, was ein Gottesbezug für staatliche Neutralität, Grundrechte und Inklusion bedeutet – Symbolik oder wirksame Leitlinie, und passt das noch in unsere Zeit. Kommentare? Hier geht's zu YouTube... Neues Buch von Jörn Dyck: Die Morde der Bibel Das Buch bietet einen fundierten und gut lesbaren Rundgang durch das Alte Testament. Jörn Dyck als Sprecher auf Deiner Veranstaltung Weitere religionskritische Quellen: Podcasts: Podcast: Ketzerpodcast Podcast: MGEN — Man glaubt es nicht Radio Athikan (Österreich) YouTube: Atheismus-TV auf YouTube Neuer Atheismus TV auf YouTube Artikel und Nachrichten: Artikel: AWQ — Answers Without Questions News in deutscher Sprache: AMB — Atheist Media Blog (Blasphemieblog) News in deutscher Sprache: HPD — Humanistischer Pressedienst Bibelwissen und Religionskritik: Bibelkritik.ch Lesenswerte Bücher: Ist der Papst ein Betrüger? Die Legende von der christlichen Moral Die Morde der Bibel Witziges: Reimbibel.de
Es ist wohl das wahre „Geheimtreffen von Potsdam“. Am vergangenen Samstag berieten Vertreter der sogenannten Zivilgesellschaft hinter verschlossenen Türen. Was dort besprochen wurde, liest sich wie ein regelrechter NGO-Plan gegen Brandenburg. Im Kern geht es darum, wie die Macht des Establishments abgesichert werden kann – möglicherweise als Blaupause für den Rest des Landes. AUF1 liegt das brisante Dokument vor. Und wir machen es heute öffentlich. + Außerdem in dieser Sendung: Starke Stimmen für die Remigration. Immer mehr Prominente unterstützen den „Save Europe Act“. + Und: Erstmals räumt die Bundesregierung offiziell ein: Das Sanktionsregime der Europäischen Union ist wichtiger als unsere Grundrechte.
BGH 24.02.2026 – VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23:Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Marokko; Staat; Unterlassung: Ehre; Spiegel; Zeit; Spionage; Pegasus; Portal; Verlag; Internet; Achtung; Völkerrecht; Königreich;
In dieser Folge von „Ganz offen gesagt“ erläutert Erich Prem, warum der Digitale Humanismus als Bewegung den Menschen, seine Würde und die Demokratie ins Zentrum technologischer Entwicklung stellen will – und warum das eher posthumanistisch als technikfeindlich zu verstehen ist. Anhand konkreter Beispiele – vom simplen Online-Formular über Smart-Home-Lösungen und Elektroautos bis hin zu Social-Media-Plattformen und KI‑Systemen – zeigt er, wie Designentscheidungen Werte einschreiben, Macht konzentrieren und im Extremfall Leib, Leben und Freiheit gefährden können. Prem beschreibt, wie Plattformen durch Datensammlung, algorithmische Selektion und Intransparenz unsere Informationsräume fragmentieren, demokratische Öffentlichkeit unter Druck setzen und geopolitische Machtinstrumente werden. Ausgangspunkt der Diskussion sind die fünf Prinzipien des Digitalen Humanismus: Demokratie und Rechtsstaat schützen, Menschenwürde und Grundrechte sichern, gesellschaftliche Teilhabe fördern, verantwortliche Innovation und Regulierung gestalten sowie Bildung, Kritikfähigkeit und offene Kulturen stärken. Besonders ausführlich sprechen Lassnig und Prem darüber, wie Regulierung – etwa auf EU‑Ebene mit Instrumenten wie dem AI Act – Innovation nicht verhindern, sondern bei konsequenter Durchsetzung ein „Level playing field“ schaffen und digitale Souveränität Europas stärken kann. Im Bildungsbereich plädiert Prem dafür, KI als Chance und Risiko zugleich zu begreifen: Sie kann etwa das Sprachenlernen revolutionieren, birgt aber die Gefahr, dass grundlegende Fähigkeiten, Urteilsvermögen und Plausibilitätschecks verloren gehen, wenn man sich zu sehr auf Chatbots verlässt. Auf individueller Ebene rät er zu mehr Bewusstsein bei der Nutzung digitaler Dienste – etwa bei Datenfreigaben, Smart Devices und Gesundheits‑Apps – und warnt vor der leichtfertigen Abgabe von Autonomie an Systeme, die uns normierendes Verhalten aufzwingen. Politisch engagiert er sich u. a. über den Verein für Digitalen Humanismus, das EU‑Projekt EUDHIT, das open‑access Buch „Introduction to Digital Humanism“ und eine internationale Konferenz in Wien, um Debatte, Vernetzung und konkrete Handlungsvorschläge für eine menschengerechte digitale Zukunft voranzutreiben. Links zur Folge: Introduction to Digital Humanism Digital Humanism Conference in Wien Wiener Manifest für Digitalen Humanismus EUDHIT (European Digital Humanism Initiative) Podcastempfehlung der Woche: Reclaim: Tic Tac Toe Link zu unserem aktuellen Werbepartner "DIe Presse":http://diepresse.com/ganzoffengesagtCode: ganzoffengesagtWir würden uns sehr freuen, wenn Du "Ganz offen gesagt" auf einem der folgenden Wege unterstützt:Werde Unterstützer:in auf SteadyKaufe ein Premium-Abo auf AppleKaufe Artikel in unserem FanshopSchalte Werbung in unserem PodcastFeedback bitte an redaktion@ganzoffengesagt.atTranskripte und Fotos zu den Folgen findest Du auf podcastradio.at
Herrschaft der Einfallslosen: Die FDP wählt ParteivorsitzendenEin Kommentar von Paul Clemente.Die FDP hat ihren Partei-Vorsitzenden gewählt. Interessiert das überhaupt noch jemanden? Ja, denn der frisch Gewählte soll die Partei aus der wohlverdienten Krise lotsen. Einer Krise, die vor einem Vierteljahrhundert begann. Da verwandelte sich Chamäleon-Partei, die mal mit der CDU, mal mit der SPD regierte, zur dumpfen Vertreterin der Upper Class: Wahlslogan:„Mehr Brutto vom Netto“,sprich: Steuersenkung. Das war's auch schon.Obwohl, nicht ganz: Die FDP stehe zwar für freien Markt, aber ebenso für Bürgerrechte. Ein Anspruch, der beim Realitäts-Test völlig versagte. Zu gering war ihr Widerstand gegen freiheitsfeindliche Exzesse der Ampel-Regierung. Wo blieb der Freiheitseifer der Liberalen, als Lauterbach oder Haldenwang die Grundrechte attackierten?Also: Wozu noch die FDP?Darauf wissen auch die Wähler keine Antwort mehr: Bei der letzten Bundestagswahl plus den Landtagswahlen von Baden-Würtemberg und Rheinland-Pfalz kenterte die gelbe Titanic an der Fünf-Prozent-Hürde. Parteichef Christian Dürr tat ausnahmsweise das Richtige: Er reichte den Rücktritt ein. Postwendend bot sich FDP-Urgestein Wolfgang Kubicki als Nachfolger an. Für den 74jährigen Rechtsanwalt und Volkswirt dürfte die FDP-Rettung von existenzieller Bedeutung sein. Hat er ihr doch das Gros seiner Lebenszeit geopfert. Wer möchte schon erleben, wie das eigene Schiff in den Orkus fährt?Am Samstag erschien die Wahl von Kubicki als pure Formalität. Plötzlich stürmte eine Konkurrentin in die Arena. Der Liebling aller FDP-Gegner: Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Bis zu diesem Moment hatte sie ihre Kandidatur geheim gehalten. Ganz auf Überrumpelung gesetzt. Für diesen Coup hatte die EU-Abgeordnete die Unterschriften von 33 Delegierten gesammelt und damit die Anforderungen für eine Spontan-Kandidatur erfüllt.Als sie die Bühne betrat, ertönte ein Akustik-Mix aus Applaus und Buh-Rufen. Natürlich beteuerte auch Strack-Zimmermann: Mit ihrer Kandidatur wolle sie ein Zeichen setzen. Schließlich habe Kubicki nicht gerade „Aufbruchstimmung“ erzeugt. Die aber sei zur Partei-Rettung unabdingbar. Besonders erheiternd wirkte Strack-Zimmermanns Selbstdarstellung als Hüterin der Meinungsfreiheit. Gehört sie doch neben Bundeskanzler Friedrich Merz und Ex-Energieminister Robert Habeck zu den Sensiblen, die Verbal-Attacken als „Majestätsbeleidigung“ deuten und polizeilich verfolgen lassen.Unter ihrem Zepter, so versprach die EU-Abgeordnete, werde die gelbe Loserpartei sich „zu einem Bollwerk in der Mitte“ etablieren - „gegen den Verdruss, gegen rechte und linke Populisten“. Als No go wies sie einen Schulterschluss mit der AfD zurück. Damit könne die FDP zwar „Applaus und das Schulterklopfen von reaktionären Stammtischen“ gewinnen, aber keine Wahl. Strack-Zimmermann versprach: Sie werde genau verfolgen, wohin die Partei sich bewege.Was dann geschah, dürfte Strack-Zimmermann selbst überrascht haben. Sie gewann immerhin 40 Prozent der Delegiertenstimmen. Kubicki dagegen 59,27 Prozent. Damit hat er zwar die Krone erworben, aber wie knapp! Beinah die Hälfte der FDP-Delegierten scheinen keine Hoffnung auf ihn zu setzen. Nach Bekanntgabe des Gewinners beteuerte Strack-Zimmermann laut dpa:„Ich reiche Wolfgang Kubicki ausdrücklich die Hand für eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit. Es geht jetzt nicht um Personen, sondern darum, die FDP gemeinsam wieder stark zu machen.“Kubickis Gegenliebe hielt sich in Grenzen. Auf die Frage der ARD, inwieweit er den Strack- Zimmermann-Fans entgegenkäme, lautet seine Antwort: „Gar nicht". Seine Aufgabe bestehe nicht darin, irgendjemanden zu gewinnen, sondern dazu beizutragen, dass die Freien Demokraten von den Wählerinnen und Wählern wieder ernst genommen werden....https://apolut.net/kubicki-ubernimmt-das-sinkende-schiff-von-paul-clemente/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Noch immer gibt es kein Abkommen zwischen den USA und dem Iran. Welche Ziele jetzt überhaupt doch durchsetzbar sind, erläutert Cyrus Schayegh, Professor für Internationale Geschichte und Politik am Graduierteninstitut in Genf. Im Netz tobt ein Cyberkrieg, er zielt unter anderem auf die Meinungsfreiheit, und er hat gerade erst begonnen – sagt der Autor und Sicherheitsberater Peter Kestner. Während der Corona-Zeit hat eine beispiellose Aushebelung unserer Grundrechte stattgefunden. Doch wie konnte es so weit kommen? Das skizziert der Dokumentarfilm „Der Hype“, mit dessen Regisseur Mike Wyniger wir über die düstere Zeit sprechen. Und Frank Wahlig kommentiert deutsche Politrentner und deren bemerkenswerte Karriere nach der Karriere.
BGH 21.01.2026 – XII ZB 142/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Ehe; Scheidung; scheiden; trennen; Trennung; Unterhalt; Immobilie; Einfamilienhaus; Haus; Wohnung; vermieten; Miete; Vermieter; Nießbrauch; Kündigung; Zwangsversteigerung; versteigern; Familienrecht;
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die EU-MitgliedsstaatenEin Kommentar von Tilo Gräser.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von einer „klaren Ansage“ an die Mitgliedsstaaten, andere sogar von einem „heimlichen Putsch“. In Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber kaum diskutiert – obwohl es alle angeht.Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten gegen das Mitgliedsland Ungarn stattgegeben. Anlass war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021. Das verbietet für Minderjährige den Zugang zu medialen LGBTQ+-Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung. Die Europäische Kommission hatte dagegen beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht. Der EuGH hat nun laut Pressemitteilung geurteilt, Ungarn habe „in mehrfacher Hinsicht gegen das Unionsrecht verstoßen“: „gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.Demnach verstößt das ungarische Gesetz „gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen“, also Werbung zu machen und zu konsumieren. Es soll zudem einen „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in mehrere durch die Europäische Menschenrechts-Charta geschützte Grundrechte darstellen. Dazu wird das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit gezählt. Ungarn habe mit dem Gesetz „eine Gruppe von Personen, die fester Bestandteil einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft sind, allein wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt“, so der Gerichtshof. Dem folgt, was in kritischen Kommentaren als besonders schwerwiegend angesehen wird:„Drittens stellt der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte niedergelegt sind, auf die sich die Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die Aspekte des [ungarischen] Änderungsgesetzes, die sich gegen Inhalte richten, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität vermitteln oder darstellen, stellen nämlich ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht-cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht-heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verletzen.“...https://apolut.net/eu-putsch-ohne-widerstand-von-tilo-graser/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Klimawandel - was war das nochmal? Nach der Wahl der neuen Bundesregierung scheint eine der größten Krisen der Gegenwart auf einmal aus den öffentlichen Diskursen verschwunden zu sein. Jagoda Marinić hat sich deswegen für diese Folge eine Autorin und Aktivistin eingeladen, die für das Bewusstsein und für Lösungen in der Klimakrise kämpft: Carla Hinrichs. Für dieses Ziel hat sie sich schon auf Straßen geklebt, den Verkehr aufgehalten und zivilen Ungehorsam nicht gescheut. Carla Hinrichs war Sprecherin des Klimakollektivs „Die letzte Generation“ und hat nun ein Buch geschrieben - nicht über die letzte, sondern über die verletzte Generation. Darin nimmt sie den Staat in die Pflicht, seiner Aufgabe, dem Klimaschutz nachzukommen und so die Grundrechte und Freiheiten ihrer und kommender Generationen zu bewahren. Als ehemalige Jurastudentin weiß sie um die Dringlichkeit der Umsetzung von Klimaschutz, der in der Verfassung verankert ist - und steht nun selbst wegen dem Verdacht auf die Gründung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Im Podcast lotet sie mit Jagoda Marinić aus, was Protest leisten kann und wie sich ihr eigener Blick auf Aktivismus in den letzten Jahren verändert hat. Sie sagt, dass die Vorstellung, vielleicht in Gefängnis zu kommen, ihr Angst macht und erzählt gleichzeitig, warum der Protest sie von ihrer eigenen Hilflosigkeit in der Klimakrise befreit hat. Hier hört ihr… warum Carla Hinrichs Klimaprotest nicht radikal, sondern vernünftig findet (05:54) wie die junge Generation in ihren Freiheiten einschränkt wird (11:58) warum Klimaschutz kein ‚Nice-to-have‘ ist (20:20) wie sich ihre Sicht auf Protest verändert hat (35:32) warum sie richtig miese Demokratieerfahrung gemacht hat (40:44) wie die Polizei in ihre WG gestürmt ist (50:30) warum sie trotzdem an das Gute in der Gesellschaft glaubt (01:14:47) FREIHEIT DELUXE mit Jagoda Marinić ist eine Produktion des Hessischen Rundfunks in Zusammenarbeit mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels. Redaktionsteam: Juliane Orth und Marit Tesar Ihr erreicht uns per Mail: freiheitdeluxe@hr.de Unser Podcast-Tipp diesmal: -1 plus 1 Freundschaft auf Zeit · Neue Folgen - Jetzt Podcast anhören!
Kann die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument bei der Kriminalitätsbekämpfung sein? Florian Schroeder bezweifelt das und sieht Grundrechte in Gefahr. Der Bürger, der angeblich geschützt werden soll, darf sich schon mal nackig machen. Von Florian Schroeder.
Der Europäische Gerichtshof hält Ungarns LGBTQ-Gesetz für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta. Die queere Community im Land schöpft Hoffnung, sagt David Vig von Amnesty International. Die gesetzliche Umsetzung hänge nun an der neuen Regierung. Vig, David www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
Die Berliner Polizei und der Innensenat haben den Start einer rund einjährigen Testphase für KI-gestützte Verhaltensüberwachung bekannt gegeben. Kritiker sehen tiefe Eingriffe in die Grundrechte.
Kaum ein netzpolitisches Vorhaben wird derzeit so kontrovers diskutiert wie ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Stephan Dreyer, Senior Researcher für Medienrecht und Media Governance am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI), ordnen wir ein, wo der Gesetzgebungsprozess steht, welche Altersgrenzen im Raum stehen und welche Grundrechte, insbesondere die der Heranwachsenden selbst, durch ein solches Verbot betroffen wären. Dabei zeigt sich schnell, dass die Debatte weit über den Jugendschutz hinausgeht. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Deutschland angesichts des EU-Plattformrechts (Digital Services Act) und des Herkunftslandprinzips überhaupt ein eigenständiges Verbot erlassen darf. Spannend ist auch die Frage der praktischen Umsetzbarkeit. Hier geht es um Altersverifikationssysteme, dem Einsatz des EU-Identity-Wallet und die provokanten These, dass ein Verbot den Plattformen vielleicht sogar gelegen kommen könnte. Dr. Stephan Dreyer (Leibniz-HBI, Bluesky) ist Senior Researcher für Medienrecht und Media Governance am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) in Hamburg. Er forscht zu regulatorischen Fragen medienvermittelter Kommunikation, insbesondere zu algorithmengesteuerten Informationsflüssen und automatisierten Entscheidungssystemen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Schnittbereich von Jugendschutz und Datenschutz. Stephan Dreyer ist zudem juristischer Sprecher des Beschwerdeausschusses der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Jugendschutz-Sachverständiger bei der USK und Kuratoriumsmitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Leseempfehlung: Die Hürden eines Social-Media-Verbots in Deutschland – Leibniz Institut für Medienforschung. Wir bedanken uns herzlichst bei unserem Gast für die Anschaulichen Erläuterungen, wünschen Euch viel Spaß beim Hören und freuen uns auf Eure Kommentare! Kapitelmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes. 00:03:50 – An welchem Punkt im Gesetzgebungsprozess befinden wir uns und welche Altersgrenzen werden vorgeschlagen? 00:14:00 – Mit welcher Begründung kann das Verbot gerechtfertigt werden und wessen Grundrechte werden durch ein Social-Media-Verbot eingeschränkt? 00:19:00 – Rechtfertigen die Inhalts-, Nutzungs- und Interaktionsrisiken die Einschränkungen? 00:25:00 – Anspruch der Heranwachsenden auf digitale Teilhabe und die Schwierigkeit einer verhältnismäßigen Einschränkung. 00:34:00 – DSA (Gesetz über digitale Dienste) und die Frage, ob Deutschland überhaupt ein Social-Media-Verbot erlassen könnte. 00:38:00 – Was genau ist unter den sozialen Medien zu verstehen, die verboten werden sollen? 00:41:00 – Symbolgesetzgebung und deren Auswirkung auf das EU-Recht. 00:49:00 – Welche Bestrebungen gibt es auf der EU-Ebene? 00:50:00 – Wie soll das Social-Media-Verbot praktisch umgesetzt werden und die Vielfalt möglicher Altersverifikationssysteme. 00:57:00 – Ist die EU-Identity-Wallet eine technische Lösung für sichere Altersverifikation und Kollateralschäden für erwachsene Nutzer? 01:06:00 – Kann das Verbot nicht ohnehin einfach umgangen werden? 01:10:00 – Ist das Social-Media-Verbot für die Plattformen sogar von Vorteil, weil sie auf Schutzmaßnahmen für Minderjährige künftig verzichten könnten? 01:23:00 – Ist es womöglich nur eine rein politische Debatte, die nach der Wahlphase sich auflösen wird? 01:26:00 – Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die suchtmachenden Effekte von algorithmischen Plattformen generell angegangen werden? Der Beitrag Social Media Verbot – Rechtsbelehrung 145 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Künstliche Intelligenz ist mittlerweile Teil unseres Alltags geworden. Sie beeinflusst, wie wir arbeiten, kommunizieren und Entscheidungen treffen. Parallel zum rasanten technologischen Fortschritt werden jedoch auch Fragen der Verantwortung, Kontrolle, gesellschaftlichen Auswirkungen und der menschlichen Existenz immer dringlicher. In diesem Podcast spricht Tamás Fonay, Projektleiter am Deutsch-Ungarischen Institut des MCC, mit Gernot Blümel, CEO des Mare TechnoParks, ehemaliger österreichischer Finanz- und Kanzlerminister und Philosoph, über die Beziehung zwischen Menschsein und künstlicher Intelligenz sowie über die mögliche Neudeutung des menschlichen Bewusstseins und Verstandes im Hinblick auf die Entwicklung neuer KI-Technologien. Außerdem geht es in der Folge um die rechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, die Schaffung eines angemessenen politischen Regelungsrahmens, der das Potenzial der KI ausschöpft und gleichzeitig die Grundrechte des Menschen berücksichtigt, sowie um die Herausforderungen, die auf den Arbeitsmarkt zukommen. In dem Podcast erzählt Blümel außerdem, was für ihn während seines kurzen Besuchs in Ungarn am lehrreichsten war.Gernot Blümel, CEO des Mare TechnoPark, ehemaliger österreichischer Finanz- und Kanzlerminister, PhilosophTamás Fonay, Projektleiter am Deutsch-Ungarischen Institut für Europäische ZusammenarbeiAz MCC Podcast adásaiban érdekes emberekkel izgalmas témákról beszélgetünk. Feldolgozzuk a közélet, a gazdaság, a társadalom fontosabb aktuális történéseit, de olyan kérdéseket is napirendre veszünk, mint például a művészet, a család vagy a vallás. Vendégeink között oktatóink, kutatóink, vendégelőadóink kapnak helyet. Mindenkinek kellemes időtöltést és szellemi feltöltődést kívánunk.
Vor über 10 Jahren lancierte der Unternehmer Guido Fluri die Wiedergutmachungsinitiative. Nun folgt eine zweite: Mit der «Internetinitiative» fordert er eine strengere Regulierung von Tech-Plattformen, Suchmaschinen und KI-Portalen. Was treibt ihn an? Und wo will er konkret ansetzen? Was auf Tech-Plattformen gezeigt werde, gefährde die Grundrechte und die Demokratie in der Schweiz. Besonders betroffen seien Kinder und Jugendliche. Fluri will Big-Tech-Unternehmen im Bereich Gewalt, Cyberkriminalität und ausländische Desinformationskampagnen stärker zur Verantwortung ziehen. Nationalrätinnen und Nationalräte aller grosser Parteien sowie Organisationen aus der Zivilgesellschaft stützen die Vorlage. Wie soll diese Regulation konkret funktionieren? Wie schmal ist der Grat zur Zensur? Und warum sollen ausländische Konzerne vor einer Schweizer Initiative kuschen? Guido Fluri gründete 2010 die «Guido Fluri Stiftung», welche den Kinderschutz als Stiftungszweck aufweist.
Breitband - Medien und digitale Kultur (ganze Sendung) - Deutschlandfunk Kultur
Wie kann man Heranwachsende in den sozialen Medien schützen? Die Plattform "Discord" will beim Jugendschutz Fakten schaffen. Außerdem: Kann Europa mit Open Source digital souverän werden? Und: Geflüchtete und Grundrechte – wie weit reicht der Schutz? Böttcher, Martin; Terschüren, Hagen; Zinkann, Marie; Linß, Vera; Geuter, Jürgen www.deutschlandfunkkultur.de, Breitband
Besprochene Urteile1. Strafrecht: Gefälschtes Innenministerin-Foto – erst Verurteilung, dann FreispruchAG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24 (2) LG Bamberg, Urteil vom 14.01.2026 – 11 NBs 1108 Js 11315/24Manipuliertes Foto von Nancy Faeser mit Text "Ich hasse die Meinungsfreiheit" – AG verurteilte zu sieben Monaten Bewährung wegen Verleumdung (§ 188 StGB), LG sprach frei. 2. Waffenrecht: Einkürzen einer Handfackel ist unerlaubter Umgang mit ExplosivstoffenOLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2026 – (Az. nicht veröffentlicht)Wer Griffstück einer Handfackel von 120 mm auf 4 mm kürzt, geht unerlaubt mit explosionsgefährlichen Stoffen um. 3. Gaststättenrecht: Shishabar darf keine Shishas mehr servierenVG Mainz, Beschluss vom 29.12.2025 – 1 L 693/25.MZUntersagung der Shisha-Zubereitung trotz bestehender Gaststättenerlaubnis zulässig bei jahrelangen Sicherheitsverstößen. 4. Polizeirecht: Schmerzgriff-Urteil rechtskräftig – aus formalen GründenOVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2026 – OVG 6 N 63/25Berufungszulassung der Berliner Polizei abgelehnt – VG-Urteil zu unverhältnismäßigem Schmerzgriff gegen "Klimakleber" rechtskräftig. 5. Zivilprozessrecht: Truhe im Hausflur als wirksame ZustelladresseLG Lübeck, Urteil vom 18.12.2025 – 15 O 191/24Jahrzehntelange Praxis der Postablage auf Truhe im Hausflur ist wirksame Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO – auch bei Mitnutzung durch Dritte. Postbote legte seit Jahrzehnten im Einvernehmen Post auf Truhe im nicht verschließbaren Vorraum. Support the show
Medien als „Feinde der Demokratie“ – und der Staat soll „Fakten checken“ und Verbote durchsetzen? Ministerpräsident Daniel Günther sorgte bei Markus Lanz für Empörung, als er Zensur und staatliche Kontrolle über Medien nicht ausschloss Darüber spricht Maximilian Tichy mit Ralf Höcker, einem der renommiertesten Medienanwälte Deutschlands. Er erklärt, warum staatliches „Faktenchecking“ mit der Pressefreiheit unvereinbar ist, welche rechtlichen Grenzen für Politiker gelten – und wie Medien sich gegen unsachliche Angriffe aus dem Staatsapparat wehren können. Doch die wahre Bedrohung wird über die EU implementiert. Der Digital Services Act lagert Zensur aus Behörden in Private Unternehmen wie Google aus – Grundrechte werden so mit Füßen getreten.
Wenn ein amtierender Ministerpräsident Teile der Medienlandschaft öffentlich als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet, lässt das die Alarmglocken schrillen. Die jüngsten Äußerungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei „Markus Lanz“ zur Pressefreiheit stehen exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung im politischen Denken: weg vom Verständnis der Grundrechte als Schutz des Bürgers vor dem Staat – hinWeiterlesen
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Im Fokus stehen heute Grundrechte, Geopolitik und Gasimporte: Während Daniel Günther mit Forderungen zur Medienzensur eine verfassungsrechtliche Debatte auslöst, sorgt in Venezuela die Freilassung politischer Häftlinge für Aufsehen. Brisant sind auch neue Zahlen zur Energiepolitik: Entgegen aller Pläne importiert die EU wieder mehr russisches Flüssiggas.
Für US-Verteidigungsminister Pete Hegseth wird die Luft dünn. Hat er Überlebende eines Bootsangriffs bewusst töten lassen? Der Vorwurf des Kriegsverbrechens steht im Raum. Gleichzeitig wird heute ein Untersuchungsbericht zum «Signal-Gate» publiziert. USA-Experte Thomas Jäger ordnet ein. Weitere Themen: · Der Schweizer Nachrichtendienst NDB verstösst gegen die Grundrechte - er handelt illegal. Das hat das Bundesverwaltungsgericht diese Woche entschieden. Der NDB überwacht riesige Mengen an Kommunikationsdaten, die aus der Schweiz ins Ausland gehen. Dabei bestehe eine «hinreichende Wahrscheinlichkeit», dass auch rein schweizerische Kommunikation überwacht wird. Und die dürfe der NDB nicht überwachen, sagt das Gericht. Geheimdienstforscher Erich Schmidt-Eenboom ordnet ein. · Morgen kommts zum Showdown im deutschen Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz will ein neues Rentengesetz verabschieden. Doch Abweichler aus der eigenen Partei könnten das Vorhaben zu Fall bringen. Jetzt eilt ausgerechnet die Linkspartei der Bundesregierung zu Hilfe. Sie hat angekündigt, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Auslandredaktor Stefan Reinhart erklärt. · Die Sorge vor einem neuen Krieg im Osten Afrikas wächst. Äthiopien will Zugang zum Roten Meer. Dabei schliesst der Ministerpräsident auch eine gewaltsame Einnahme eines eritreischen Hafens nicht aus. Afrika-Korrespondentin Sarah Fluck ordnet ein.
Im EU-Parlament gab es am 11. November eine Anhörung zur rechtlichen Bewertung der Sanktionierung von Journalisten durch den Europäischen Rat. Laut der einhelligen Meinung der dort vortragenden Rechtswissenschaftler verstößt das aktuelle EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher „Desinformation“ in zahlreichen Punkten gegen EU- und Völkerrecht. Die Maßnahmen seien rechtlich fehlerhaft, unverhältnismäßig und nicht mit den GrundrechtenWeiterlesen
“Weder Kooperationen noch Koalitionen”: Der CDU-Politiker Norbert Lammert plädiert für eine strikte Abgrenzung.