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BGH 24.02.2026 – VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23:Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Marokko; Staat; Unterlassung: Ehre; Spiegel; Zeit; Spionage; Pegasus; Portal; Verlag; Internet; Achtung; Völkerrecht; Königreich;
In dieser Folge von „Ganz offen gesagt“ erläutert Erich Prem, warum der Digitale Humanismus als Bewegung den Menschen, seine Würde und die Demokratie ins Zentrum technologischer Entwicklung stellen will – und warum das eher posthumanistisch als technikfeindlich zu verstehen ist. Anhand konkreter Beispiele – vom simplen Online-Formular über Smart-Home-Lösungen und Elektroautos bis hin zu Social-Media-Plattformen und KI‑Systemen – zeigt er, wie Designentscheidungen Werte einschreiben, Macht konzentrieren und im Extremfall Leib, Leben und Freiheit gefährden können. Prem beschreibt, wie Plattformen durch Datensammlung, algorithmische Selektion und Intransparenz unsere Informationsräume fragmentieren, demokratische Öffentlichkeit unter Druck setzen und geopolitische Machtinstrumente werden. Ausgangspunkt der Diskussion sind die fünf Prinzipien des Digitalen Humanismus: Demokratie und Rechtsstaat schützen, Menschenwürde und Grundrechte sichern, gesellschaftliche Teilhabe fördern, verantwortliche Innovation und Regulierung gestalten sowie Bildung, Kritikfähigkeit und offene Kulturen stärken. Besonders ausführlich sprechen Lassnig und Prem darüber, wie Regulierung – etwa auf EU‑Ebene mit Instrumenten wie dem AI Act – Innovation nicht verhindern, sondern bei konsequenter Durchsetzung ein „Level playing field“ schaffen und digitale Souveränität Europas stärken kann. Im Bildungsbereich plädiert Prem dafür, KI als Chance und Risiko zugleich zu begreifen: Sie kann etwa das Sprachenlernen revolutionieren, birgt aber die Gefahr, dass grundlegende Fähigkeiten, Urteilsvermögen und Plausibilitätschecks verloren gehen, wenn man sich zu sehr auf Chatbots verlässt. Auf individueller Ebene rät er zu mehr Bewusstsein bei der Nutzung digitaler Dienste – etwa bei Datenfreigaben, Smart Devices und Gesundheits‑Apps – und warnt vor der leichtfertigen Abgabe von Autonomie an Systeme, die uns normierendes Verhalten aufzwingen. Politisch engagiert er sich u. a. über den Verein für Digitalen Humanismus, das EU‑Projekt EUDHIT, das open‑access Buch „Introduction to Digital Humanism“ und eine internationale Konferenz in Wien, um Debatte, Vernetzung und konkrete Handlungsvorschläge für eine menschengerechte digitale Zukunft voranzutreiben. Links zur Folge: Introduction to Digital Humanism Digital Humanism Conference in Wien Wiener Manifest für Digitalen Humanismus EUDHIT (European Digital Humanism Initiative) Podcastempfehlung der Woche: Reclaim: Tic Tac Toe Link zu unserem aktuellen Werbepartner "DIe Presse":http://diepresse.com/ganzoffengesagtCode: ganzoffengesagtWir würden uns sehr freuen, wenn Du "Ganz offen gesagt" auf einem der folgenden Wege unterstützt:Werde Unterstützer:in auf SteadyKaufe ein Premium-Abo auf AppleKaufe Artikel in unserem FanshopSchalte Werbung in unserem PodcastFeedback bitte an redaktion@ganzoffengesagt.atTranskripte und Fotos zu den Folgen findest Du auf podcastradio.at
Herrschaft der Einfallslosen: Die FDP wählt ParteivorsitzendenEin Kommentar von Paul Clemente.Die FDP hat ihren Partei-Vorsitzenden gewählt. Interessiert das überhaupt noch jemanden? Ja, denn der frisch Gewählte soll die Partei aus der wohlverdienten Krise lotsen. Einer Krise, die vor einem Vierteljahrhundert begann. Da verwandelte sich Chamäleon-Partei, die mal mit der CDU, mal mit der SPD regierte, zur dumpfen Vertreterin der Upper Class: Wahlslogan:„Mehr Brutto vom Netto“,sprich: Steuersenkung. Das war's auch schon.Obwohl, nicht ganz: Die FDP stehe zwar für freien Markt, aber ebenso für Bürgerrechte. Ein Anspruch, der beim Realitäts-Test völlig versagte. Zu gering war ihr Widerstand gegen freiheitsfeindliche Exzesse der Ampel-Regierung. Wo blieb der Freiheitseifer der Liberalen, als Lauterbach oder Haldenwang die Grundrechte attackierten?Also: Wozu noch die FDP?Darauf wissen auch die Wähler keine Antwort mehr: Bei der letzten Bundestagswahl plus den Landtagswahlen von Baden-Würtemberg und Rheinland-Pfalz kenterte die gelbe Titanic an der Fünf-Prozent-Hürde. Parteichef Christian Dürr tat ausnahmsweise das Richtige: Er reichte den Rücktritt ein. Postwendend bot sich FDP-Urgestein Wolfgang Kubicki als Nachfolger an. Für den 74jährigen Rechtsanwalt und Volkswirt dürfte die FDP-Rettung von existenzieller Bedeutung sein. Hat er ihr doch das Gros seiner Lebenszeit geopfert. Wer möchte schon erleben, wie das eigene Schiff in den Orkus fährt?Am Samstag erschien die Wahl von Kubicki als pure Formalität. Plötzlich stürmte eine Konkurrentin in die Arena. Der Liebling aller FDP-Gegner: Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Bis zu diesem Moment hatte sie ihre Kandidatur geheim gehalten. Ganz auf Überrumpelung gesetzt. Für diesen Coup hatte die EU-Abgeordnete die Unterschriften von 33 Delegierten gesammelt und damit die Anforderungen für eine Spontan-Kandidatur erfüllt.Als sie die Bühne betrat, ertönte ein Akustik-Mix aus Applaus und Buh-Rufen. Natürlich beteuerte auch Strack-Zimmermann: Mit ihrer Kandidatur wolle sie ein Zeichen setzen. Schließlich habe Kubicki nicht gerade „Aufbruchstimmung“ erzeugt. Die aber sei zur Partei-Rettung unabdingbar. Besonders erheiternd wirkte Strack-Zimmermanns Selbstdarstellung als Hüterin der Meinungsfreiheit. Gehört sie doch neben Bundeskanzler Friedrich Merz und Ex-Energieminister Robert Habeck zu den Sensiblen, die Verbal-Attacken als „Majestätsbeleidigung“ deuten und polizeilich verfolgen lassen.Unter ihrem Zepter, so versprach die EU-Abgeordnete, werde die gelbe Loserpartei sich „zu einem Bollwerk in der Mitte“ etablieren - „gegen den Verdruss, gegen rechte und linke Populisten“. Als No go wies sie einen Schulterschluss mit der AfD zurück. Damit könne die FDP zwar „Applaus und das Schulterklopfen von reaktionären Stammtischen“ gewinnen, aber keine Wahl. Strack-Zimmermann versprach: Sie werde genau verfolgen, wohin die Partei sich bewege.Was dann geschah, dürfte Strack-Zimmermann selbst überrascht haben. Sie gewann immerhin 40 Prozent der Delegiertenstimmen. Kubicki dagegen 59,27 Prozent. Damit hat er zwar die Krone erworben, aber wie knapp! Beinah die Hälfte der FDP-Delegierten scheinen keine Hoffnung auf ihn zu setzen. Nach Bekanntgabe des Gewinners beteuerte Strack-Zimmermann laut dpa:„Ich reiche Wolfgang Kubicki ausdrücklich die Hand für eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit. Es geht jetzt nicht um Personen, sondern darum, die FDP gemeinsam wieder stark zu machen.“Kubickis Gegenliebe hielt sich in Grenzen. Auf die Frage der ARD, inwieweit er den Strack- Zimmermann-Fans entgegenkäme, lautet seine Antwort: „Gar nicht". Seine Aufgabe bestehe nicht darin, irgendjemanden zu gewinnen, sondern dazu beizutragen, dass die Freien Demokraten von den Wählerinnen und Wählern wieder ernst genommen werden....https://apolut.net/kubicki-ubernimmt-das-sinkende-schiff-von-paul-clemente/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Noch immer gibt es kein Abkommen zwischen den USA und dem Iran. Welche Ziele jetzt überhaupt doch durchsetzbar sind, erläutert Cyrus Schayegh, Professor für Internationale Geschichte und Politik am Graduierteninstitut in Genf. Im Netz tobt ein Cyberkrieg, er zielt unter anderem auf die Meinungsfreiheit, und er hat gerade erst begonnen – sagt der Autor und Sicherheitsberater Peter Kestner. Während der Corona-Zeit hat eine beispiellose Aushebelung unserer Grundrechte stattgefunden. Doch wie konnte es so weit kommen? Das skizziert der Dokumentarfilm „Der Hype“, mit dessen Regisseur Mike Wyniger wir über die düstere Zeit sprechen. Und Frank Wahlig kommentiert deutsche Politrentner und deren bemerkenswerte Karriere nach der Karriere.
BGH 21.01.2026 – XII ZB 142/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Ehe; Scheidung; scheiden; trennen; Trennung; Unterhalt; Immobilie; Einfamilienhaus; Haus; Wohnung; vermieten; Miete; Vermieter; Nießbrauch; Kündigung; Zwangsversteigerung; versteigern; Familienrecht;
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die EU-MitgliedsstaatenEin Kommentar von Tilo Gräser.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von einer „klaren Ansage“ an die Mitgliedsstaaten, andere sogar von einem „heimlichen Putsch“. In Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber kaum diskutiert – obwohl es alle angeht.Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten gegen das Mitgliedsland Ungarn stattgegeben. Anlass war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021. Das verbietet für Minderjährige den Zugang zu medialen LGBTQ+-Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung. Die Europäische Kommission hatte dagegen beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht. Der EuGH hat nun laut Pressemitteilung geurteilt, Ungarn habe „in mehrfacher Hinsicht gegen das Unionsrecht verstoßen“: „gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.Demnach verstößt das ungarische Gesetz „gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen“, also Werbung zu machen und zu konsumieren. Es soll zudem einen „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in mehrere durch die Europäische Menschenrechts-Charta geschützte Grundrechte darstellen. Dazu wird das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit gezählt. Ungarn habe mit dem Gesetz „eine Gruppe von Personen, die fester Bestandteil einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft sind, allein wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt“, so der Gerichtshof. Dem folgt, was in kritischen Kommentaren als besonders schwerwiegend angesehen wird:„Drittens stellt der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte niedergelegt sind, auf die sich die Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die Aspekte des [ungarischen] Änderungsgesetzes, die sich gegen Inhalte richten, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität vermitteln oder darstellen, stellen nämlich ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht-cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht-heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verletzen.“...https://apolut.net/eu-putsch-ohne-widerstand-von-tilo-graser/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
OLG Celle 19.11.2025 – 4 U 117/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Beweis; Beweisverwertungsverbot; Beweisantrag; Verbot; Zeuge; mitgehört; abgehört; Beweisnot; Telefon; Handy;
Klimawandel - was war das nochmal? Nach der Wahl der neuen Bundesregierung scheint eine der größten Krisen der Gegenwart auf einmal aus den öffentlichen Diskursen verschwunden zu sein. Jagoda Marinić hat sich deswegen für diese Folge eine Autorin und Aktivistin eingeladen, die für das Bewusstsein und für Lösungen in der Klimakrise kämpft: Carla Hinrichs. Für dieses Ziel hat sie sich schon auf Straßen geklebt, den Verkehr aufgehalten und zivilen Ungehorsam nicht gescheut. Carla Hinrichs war Sprecherin des Klimakollektivs „Die letzte Generation“ und hat nun ein Buch geschrieben - nicht über die letzte, sondern über die verletzte Generation. Darin nimmt sie den Staat in die Pflicht, seiner Aufgabe, dem Klimaschutz nachzukommen und so die Grundrechte und Freiheiten ihrer und kommender Generationen zu bewahren. Als ehemalige Jurastudentin weiß sie um die Dringlichkeit der Umsetzung von Klimaschutz, der in der Verfassung verankert ist - und steht nun selbst wegen dem Verdacht auf die Gründung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Im Podcast lotet sie mit Jagoda Marinić aus, was Protest leisten kann und wie sich ihr eigener Blick auf Aktivismus in den letzten Jahren verändert hat. Sie sagt, dass die Vorstellung, vielleicht in Gefängnis zu kommen, ihr Angst macht und erzählt gleichzeitig, warum der Protest sie von ihrer eigenen Hilflosigkeit in der Klimakrise befreit hat. Hier hört ihr… warum Carla Hinrichs Klimaprotest nicht radikal, sondern vernünftig findet (05:54) wie die junge Generation in ihren Freiheiten einschränkt wird (11:58) warum Klimaschutz kein ‚Nice-to-have‘ ist (20:20) wie sich ihre Sicht auf Protest verändert hat (35:32) warum sie richtig miese Demokratieerfahrung gemacht hat (40:44) wie die Polizei in ihre WG gestürmt ist (50:30) warum sie trotzdem an das Gute in der Gesellschaft glaubt (01:14:47) FREIHEIT DELUXE mit Jagoda Marinić ist eine Produktion des Hessischen Rundfunks in Zusammenarbeit mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels. Redaktionsteam: Juliane Orth und Marit Tesar Ihr erreicht uns per Mail: freiheitdeluxe@hr.de Unser Podcast-Tipp diesmal: -1 plus 1 Freundschaft auf Zeit · Neue Folgen - Jetzt Podcast anhören!
Kann die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument bei der Kriminalitätsbekämpfung sein? Florian Schroeder bezweifelt das und sieht Grundrechte in Gefahr. Der Bürger, der angeblich geschützt werden soll, darf sich schon mal nackig machen. Von Florian Schroeder.
LAG Schleswig-Holstein 22.05.2025 – 5 Sa 284 a/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Arbeitsrecht; Entgelt; Entgeltfortzahlung; Krankheit; Erkrankung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Job; Lohn; Lohnfortzahlung; Kündigung; kündigen; Tattoo; Tätowierung; tätowieren;
Der Europäische Gerichtshof hält Ungarns LGBTQ-Gesetz für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta. Die queere Community im Land schöpft Hoffnung, sagt David Vig von Amnesty International. Die gesetzliche Umsetzung hänge nun an der neuen Regierung. Vig, David www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
BayObLG 17.09.2025 - 201 StRR 59/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Aktivist; Strafverteidiger; Aktion; Protest; Demo; Demonstrant; Demonstration; protestieren; demonstrieren; Klima; Corona; Staat; Grundrechte; Bahn; Deutsche Bahn; DB; Gleis; Bus; Schild; Nötigung; Fridays for Future; Klimastreik;
Ab wann darf der Staat deine Wohnung durchsuchen, dein Handy auswerten oder dich in Haft setzen? Genau diese Frage steht hinter Art. 197 StPO. Und genau dort entscheidet sich, ob Strafverfolgung rechtsstaatlich bleibt oder ins Rutschen gerät. Duri Bonin und Gregor Münch gehen die Vorschrift Satz für Satz durch. Ausgangspunkt ist das kleine Wort «nur». Zwangsmassnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist keine Höflichkeitsformel, sondern eine klare Begrenzung staatlicher Macht. Die Behörden dürfen also nicht kreativ werden, nur weil eine technische Möglichkeit verlockend ist. Duri und Gregor nennen solche Fälle: automatisierte Gesichtserkennung, automatisierter Datenabgleich oder andere verdeckte Hilfsmittel, für die es keine genügende gesetzliche Grundlage gibt. Wenn das Gesetz eine Massnahme nicht vorsieht, darf sie nicht angewendet werden. Danach kommen sie zum hinreichenden Tatverdacht (genügende konkrete Verdachtsmomente). Es braucht keine Beweise im Sinn eines fertigen Urteils, aber es braucht mehr als ein Gerücht, mehr als eine Hypothese und mehr als ein diffuses Bauchgefühl. Gregi betont, dass ein freiheitlicher Rechtsstaat gerade nicht auf blosse Fishing Expeditions setzt – also nicht einfach Wohnungen durchsucht, um einmal zu schauen, was man vielleicht findet. Gleichzeitig zeigen Duri und Gregor, warum dieser Begriff so umkämpft ist: «hinreichend» ist kein mathematischer Wert. Je schwerer der Eingriff, desto dichter muss der Verdacht sein. Bei Haft gelten andere Anforderungen als bei einer milderen Massnahme. Ein dritter Schwerpunkt der Folge ist die Frage nach milderen Mitteln. Der Staat darf nicht zur härtesten Massnahme greifen, wenn das Ziel auch schonender erreichbar wäre. Gregor nennt das den klassischen Kern der Verhältnismässigkeit. Duri betont, dass es dabei nicht nur um das Ob geht, sondern immer auch um das Wie. Gerade darin zeigt sich, ob Strafverfolgung Mass hält – oder die Beteiligten überrollt. Nur weil ein Strafverfahren läuft, ist nicht automatisch jede Zwangsmassnahme zulässig. Duri erzählt von Hausdurchsuchungen wegen Bagatellen: angefangene Parfümflasche, alte iPods. Gregor ergänzt, dass sogar im Übertretungsstrafrecht Hausdurchsuchungen vorkommen. Gerade deshalb insistieren beide darauf, dass man immer fragen muss: Steht der Eingriff überhaupt im Verhältnis zum Strafverfolgungszweck? Oder wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Zum Schluss kommt die vielleicht sensibelste Schranke von Art. 197 StPO: Wenn Zwangsmassnahmen in die Grundrechte von nicht beschuldigten Personen eingreifen, sind sie besonders zurückhaltend einzusetzen. Das ist für Anwältinnen und Anwälte, Familienangehörige, Dritte und andere Betroffene zentral. Auch dort sind Hausdurchsuchungen möglich – aber eben nur mit engem Zweck, sauberem Tatverdacht und besonders strenger Abwägung. Für Duri ist genau das der Punkt: Ein rechtsstaatlicher Staat misst sich nicht daran, wie effizient er zugreift, sondern daran, wie konsequent er sich selbst begrenzt. Diese Folge ist für alle, die verstehen wollen, warum Strafprozessrecht nicht erst bei der Schuldfrage spannend wird, sondern schon dort, wo der Staat in Grundrechte eingreift. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Mit Art. 196 StPO beginnt in der Reihe von Gregor Münch und Duri Bonin der eigentliche Einstieg in die Zwangsmassnahmen – also in den Teil der Strafprozessordnung, in dem der Staat nicht mehr nur fragt und protokolliert, sondern in Grundrechte eingreift. Art. 196 definiert, was eine Zwangsmassnahme überhaupt ist: Verfahrenshandlungen der Strafbehörden, die in die Grundrechte der betroffenen Person eingreifen und dazu dienen, Beweise zu sichern, die Anwesenheit von Personen im Verfahren sicherzustellen oder die Vollstreckung des Endentscheids zu gewährleisten. Warum ist dieser scheinbar knappe Artikel so wichtig? Weil er die erste Schlüsselfrage vorgibt: Haben wir es überhaupt mit einer Zwangsmassnahme zu tun? Davon hängt fast alles ab: Wer sie anordnen darf. Welche Voraussetzungen gelten. Wie stark Grundrechte geschützt sind und welches Rechtsmittel offensteht. Gregi und Duri zeigen, dass genau hier die juristische Arbeit beginnt: Nicht jede Ermittlungshandlung ist schon eine Zwangsmassnahme. Entscheidend ist der Eingriff in Grundrechte. Die Folge erklärt Art. 196 deshalb nicht abstrakt, sondern als Türöffner zum ganzen fünften Titel der StPO: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, DNA-Profil, Vorführung, Haft. Wer Art. 196 StPO versteht, versteht den roten Faden hinter all diesen Instrumenten. Duri und Gregor machen sichtbar, dass Zwangsmassnahmen nie bloss Technik sind. Sie sind immer ein Machtmittel des Staates – und deshalb nur unter klaren Schranken zulässig. Diese Schranken stehen gleich im nächsten Artikel, Art. 197 StPO: gesetzliche Grundlage, hinreichender Tatverdacht (genügende konkrete Verdachtsmomente), keine mildere Massnahme und Verhältnismässigkeit. Gerade für Laien wird damit verständlich, warum Strafprozessrecht oft nicht bei der Schuldfrage beginnt, sondern schon viel früher: bei der Frage, ob der Staat überhaupt so stark eingreifen darf. Und genau deshalb ist Art. 196 kein technischer Vorspann, sondern die Grundsatznorm für alles, was danach kommt. Darum geht es in dieser Episode - Was eine Zwangsmassnahme im Sinn von Art. 196 StPO überhaupt ist - Warum der Grundrechtseingriff die entscheidende Abgrenzung bildet - Die drei Zwecke von Zwangsmassnahmen: Beweise sichern, Anwesenheit sichern, Vollstreckung sichern - Warum die Einordnung praktisch alles verändert: Zuständigkeit, Voraussetzungen, Rechtsmittel - Weshalb Art. 196 der Einstieg in den „harten“ Teil des Strafprozessrechts ist - Der Ausblick auf Art. 197 StPO: Tatverdacht, mildere Mittel und Verhältnismässigkeit Diese Folge ist für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen und Studierende – und für alle, die verstehen wollen, warum Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Haft nicht einfach „Ermittlungen“ sind, sondern juristisch präzise begrenzte Eingriffe in Grundrechte. Links zu diesem Podcast: - [Art. 196 StPO - Begriff Zwangsmassnahmen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_196) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Die Berliner Polizei und der Innensenat haben den Start einer rund einjährigen Testphase für KI-gestützte Verhaltensüberwachung bekannt gegeben. Kritiker sehen tiefe Eingriffe in die Grundrechte.
Kaum ein netzpolitisches Vorhaben wird derzeit so kontrovers diskutiert wie ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Stephan Dreyer, Senior Researcher für Medienrecht und Media Governance am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI), ordnen wir ein, wo der Gesetzgebungsprozess steht, welche Altersgrenzen im Raum stehen und welche Grundrechte, insbesondere die der Heranwachsenden selbst, durch ein solches Verbot betroffen wären. Dabei zeigt sich schnell, dass die Debatte weit über den Jugendschutz hinausgeht. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Deutschland angesichts des EU-Plattformrechts (Digital Services Act) und des Herkunftslandprinzips überhaupt ein eigenständiges Verbot erlassen darf. Spannend ist auch die Frage der praktischen Umsetzbarkeit. Hier geht es um Altersverifikationssysteme, dem Einsatz des EU-Identity-Wallet und die provokanten These, dass ein Verbot den Plattformen vielleicht sogar gelegen kommen könnte. Dr. Stephan Dreyer (Leibniz-HBI, Bluesky) ist Senior Researcher für Medienrecht und Media Governance am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) in Hamburg. Er forscht zu regulatorischen Fragen medienvermittelter Kommunikation, insbesondere zu algorithmengesteuerten Informationsflüssen und automatisierten Entscheidungssystemen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Schnittbereich von Jugendschutz und Datenschutz. Stephan Dreyer ist zudem juristischer Sprecher des Beschwerdeausschusses der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Jugendschutz-Sachverständiger bei der USK und Kuratoriumsmitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Leseempfehlung: Die Hürden eines Social-Media-Verbots in Deutschland – Leibniz Institut für Medienforschung. Wir bedanken uns herzlichst bei unserem Gast für die Anschaulichen Erläuterungen, wünschen Euch viel Spaß beim Hören und freuen uns auf Eure Kommentare! Kapitelmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes. 00:03:50 – An welchem Punkt im Gesetzgebungsprozess befinden wir uns und welche Altersgrenzen werden vorgeschlagen? 00:14:00 – Mit welcher Begründung kann das Verbot gerechtfertigt werden und wessen Grundrechte werden durch ein Social-Media-Verbot eingeschränkt? 00:19:00 – Rechtfertigen die Inhalts-, Nutzungs- und Interaktionsrisiken die Einschränkungen? 00:25:00 – Anspruch der Heranwachsenden auf digitale Teilhabe und die Schwierigkeit einer verhältnismäßigen Einschränkung. 00:34:00 – DSA (Gesetz über digitale Dienste) und die Frage, ob Deutschland überhaupt ein Social-Media-Verbot erlassen könnte. 00:38:00 – Was genau ist unter den sozialen Medien zu verstehen, die verboten werden sollen? 00:41:00 – Symbolgesetzgebung und deren Auswirkung auf das EU-Recht. 00:49:00 – Welche Bestrebungen gibt es auf der EU-Ebene? 00:50:00 – Wie soll das Social-Media-Verbot praktisch umgesetzt werden und die Vielfalt möglicher Altersverifikationssysteme. 00:57:00 – Ist die EU-Identity-Wallet eine technische Lösung für sichere Altersverifikation und Kollateralschäden für erwachsene Nutzer? 01:06:00 – Kann das Verbot nicht ohnehin einfach umgangen werden? 01:10:00 – Ist das Social-Media-Verbot für die Plattformen sogar von Vorteil, weil sie auf Schutzmaßnahmen für Minderjährige künftig verzichten könnten? 01:23:00 – Ist es womöglich nur eine rein politische Debatte, die nach der Wahlphase sich auflösen wird? 01:26:00 – Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die suchtmachenden Effekte von algorithmischen Plattformen generell angegangen werden? Der Beitrag Social Media Verbot – Rechtsbelehrung 145 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Künstliche Intelligenz ist mittlerweile Teil unseres Alltags geworden. Sie beeinflusst, wie wir arbeiten, kommunizieren und Entscheidungen treffen. Parallel zum rasanten technologischen Fortschritt werden jedoch auch Fragen der Verantwortung, Kontrolle, gesellschaftlichen Auswirkungen und der menschlichen Existenz immer dringlicher. In diesem Podcast spricht Tamás Fonay, Projektleiter am Deutsch-Ungarischen Institut des MCC, mit Gernot Blümel, CEO des Mare TechnoParks, ehemaliger österreichischer Finanz- und Kanzlerminister und Philosoph, über die Beziehung zwischen Menschsein und künstlicher Intelligenz sowie über die mögliche Neudeutung des menschlichen Bewusstseins und Verstandes im Hinblick auf die Entwicklung neuer KI-Technologien. Außerdem geht es in der Folge um die rechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, die Schaffung eines angemessenen politischen Regelungsrahmens, der das Potenzial der KI ausschöpft und gleichzeitig die Grundrechte des Menschen berücksichtigt, sowie um die Herausforderungen, die auf den Arbeitsmarkt zukommen. In dem Podcast erzählt Blümel außerdem, was für ihn während seines kurzen Besuchs in Ungarn am lehrreichsten war.Gernot Blümel, CEO des Mare TechnoPark, ehemaliger österreichischer Finanz- und Kanzlerminister, PhilosophTamás Fonay, Projektleiter am Deutsch-Ungarischen Institut für Europäische ZusammenarbeiAz MCC Podcast adásaiban érdekes emberekkel izgalmas témákról beszélgetünk. Feldolgozzuk a közélet, a gazdaság, a társadalom fontosabb aktuális történéseit, de olyan kérdéseket is napirendre veszünk, mint például a művészet, a család vagy a vallás. Vendégeink között oktatóink, kutatóink, vendégelőadóink kapnak helyet. Mindenkinek kellemes időtöltést és szellemi feltöltődést kívánunk.
Wie deckt man eigentlich ein Kartell auf? Und was passiert, wenn beim Bundeskartellamt der Verdacht auf geheime Preisabsprachen aufkommt? In dieser Folge von Bei Anruf Wettbewerb sprechen Rupprecht Podszun und Justus Haucap mit Katrin Roesen, Leiterin der Sonderkommission Kartellbekämpfung (SKK) beim Bundeskartellamt. Wenn sie eingeschaltet wird und die Teams des Bundeskartellamts ausschwärmen, geht es um die harten Fälle der Kartellrechtsdurchsetzung: Durchsuchungen organisieren, Beweise sichern, Absprachen aufdecken. Die promovierte Juristin gibt einen seltenen Einblick in die Praxis der Kartellverfolgung. Sie erklärt, wie solche Dawn Raids vorbereitet und koordiniert werden, ohne dabei die Grundrechte jedes einzelnen aus dem Blick zu verlieren.Außerdem sprechen die drei über die Werkzeuge der Kartellaufklärung, die Digitalisierung und Beweissicherung im Home Office. Wie entstehen Preisabsprachen heute – über Plattformen, Messenger oder algorithmische Systeme? Und was bedeutet es für das Kartellrecht, wenn digitale Agenten kollusive Preise erzeugen? Und welche Kartelle gibt es außer Preisabsprachen? Und wo übernachtet man in der Stadt mit Q?
Laut einer Forsa Umfrage von 2025 steht ein Großteil der Bevölkerung Sterbehilfe positiv gegenüber. Trotzdem ist die Rechtslage unklar. Woran das liegt und welche Grundrechte betroffen sind, erklärt Medizinrechtler Thomas Gutmann. DISCLAIMER: In dieser Folge sprechen wir über schwierige Themen wie Suizid, Tod, körperliche sowie mentale Erkrankungen. Wenn du suizidale Gedanken hast oder solche bei einem Angehörigen oder Freund*innen feststellst, bietet z.B. die Telefonseelsorge Hilfe. Die Telefonseelsorge kann telefonisch, per Mail, per Chat oder vor Ort kontaktiert werden. Telefonnummern: 0800 1110111 / 0800 1110222 oder 116 123 Informationen zum Angebot: https://www.telefonseelsorge.de/
Vor über 10 Jahren lancierte der Unternehmer Guido Fluri die Wiedergutmachungsinitiative. Nun folgt eine zweite: Mit der «Internetinitiative» fordert er eine strengere Regulierung von Tech-Plattformen, Suchmaschinen und KI-Portalen. Was treibt ihn an? Und wo will er konkret ansetzen? Was auf Tech-Plattformen gezeigt werde, gefährde die Grundrechte und die Demokratie in der Schweiz. Besonders betroffen seien Kinder und Jugendliche. Fluri will Big-Tech-Unternehmen im Bereich Gewalt, Cyberkriminalität und ausländische Desinformationskampagnen stärker zur Verantwortung ziehen. Nationalrätinnen und Nationalräte aller grosser Parteien sowie Organisationen aus der Zivilgesellschaft stützen die Vorlage. Wie soll diese Regulation konkret funktionieren? Wie schmal ist der Grat zur Zensur? Und warum sollen ausländische Konzerne vor einer Schweizer Initiative kuschen? Guido Fluri gründete 2010 die «Guido Fluri Stiftung», welche den Kinderschutz als Stiftungszweck aufweist.
In dieser Episode widme ich mich der Rezension des Buches "Einer muss doch anfangen" von Werner Milstein, das das Leben der berühmten Widerstandskämpferin Sophie Scholl beleuchtet. Am 9. Mai 2021, anlässlich ihres 100. Geburtstags, wird in diesem Werk auf eindrucksvolle Weise die Biografie einer der symbolträchtigsten Figuren im Kampf gegen das Hitlerregime betrachtet. Milstein nimmt den Leser mit auf eine Reise durch Sophies Leben und hinterfragt, inwiefern ihr Werdegang auch heutigen Jugendlichen Orientierung und Sinn stiften kann. Die Erzählung beginnt mit einem Einblick in Sophies aufregende Kindheit, in der sie in einem von kritischen Gedanken und Kunst geprägten Umfeld aufwächst. Ihre Familie hat eine Vorliebe für 'entartete Literatur', was sich als bedeutend für ihre spätere Entwicklung herausstellt. Sophie und ihre Geschwister wuchsen in einem Haus auf, das Werte wie Toleranz, Gerechtigkeit und Empathie verleugnete und beeinflusste sie nachhaltig. Dabei war Sophie Scholl eine leidenschaftliche Jugendliche, die auch die Bündische Jugend wie die HJ erlebte, jedoch bald begann, das Regime und dessen Ungerechtigkeiten zu hinterfragen. Im Verlauf des Podcasts werde ich tiefer in ihre Beziehungen eintauchen, insbesondere die innige, aber oft umstrittene Liebe zu Fritz Hartnagel, die eine zentrale Rolle in ihrem Leben spielt. Sophies Glaube an Gott sowie an die Freiheit prägten ihren Widerstand gegen das Unrecht, was sich in ihren Freundschaften und ihrer allgemeinen Neugier für Kunst, Literatur und Musik widerspiegelt. Diese Facetten ihres Charakters, ihre leider oft ungehobene Veranlagung zur Kunst, werden durch Zeichnungen, die im Buch abgedruckt sind, veranschaulicht und zeigen, wie vielschichtig Sophie Scholl tatsächlich war. Besonders bewegend sind die persönlichen Reflexionen, die ich beim Lesen des Buches hatte. Mir wurde schmerzlich bewusst, wie wichtig es ist, auch heute den Widerstand gegen Extremismus und Unterdrückung aufrechtzuerhalten. Dies regte mich an, über den Zustand der Demokratie in unserer Zeit nachzudenken und wie wichtig es ist, Kritikpunkte zu hinterfragen und Grundrechte zu verteidigen. Das Buch wird zu einer emotionalen Achterbahnfahrt und lässt mich oft nachdenklich zurück. Ich schließe die Episode mit der festen Überzeugung, dass die Geschichten von Menschen wie Sophie Scholl nicht nur historisch relevant sind, sondern auch als Quelle der Inspiration für künftige Generationen dienen sollten. Ihr Erbe lehrt uns, dass wir für unsere Überzeugungen einstehen müssen, und dass wir immer für Gerechtigkeit und Freiheit kämpfen sollten. "Einer muss doch anfangen" von Werner Milstein kann als Grundlage dafür dienen, die Gedanken über Demokratie und das Aufbegehren gegen Unrecht zu beleben.
Breitband - Medien und digitale Kultur (ganze Sendung) - Deutschlandfunk Kultur
Wie kann man Heranwachsende in den sozialen Medien schützen? Die Plattform "Discord" will beim Jugendschutz Fakten schaffen. Außerdem: Kann Europa mit Open Source digital souverän werden? Und: Geflüchtete und Grundrechte – wie weit reicht der Schutz? Böttcher, Martin; Terschüren, Hagen; Zinkann, Marie; Linß, Vera; Geuter, Jürgen www.deutschlandfunkkultur.de, Breitband
Breitband - Medien und digitale Kultur - Deutschlandfunk Kultur
Wie kann man Heranwachsende in den sozialen Medien schützen? Die Plattform "Discord" will beim Jugendschutz Fakten schaffen. Außerdem: Kann Europa mit Open Source digital souverän werden? Und: Geflüchtete und Grundrechte – wie weit reicht der Schutz? Böttcher, Martin; Terschüren, Hagen; Zinkann, Marie; Linß, Vera; Geuter, Jürgen www.deutschlandfunkkultur.de, Breitband
Besprochene Urteile1. Strafrecht: Gefälschtes Innenministerin-Foto – erst Verurteilung, dann FreispruchAG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24 (2) LG Bamberg, Urteil vom 14.01.2026 – 11 NBs 1108 Js 11315/24Manipuliertes Foto von Nancy Faeser mit Text "Ich hasse die Meinungsfreiheit" – AG verurteilte zu sieben Monaten Bewährung wegen Verleumdung (§ 188 StGB), LG sprach frei. 2. Waffenrecht: Einkürzen einer Handfackel ist unerlaubter Umgang mit ExplosivstoffenOLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2026 – (Az. nicht veröffentlicht)Wer Griffstück einer Handfackel von 120 mm auf 4 mm kürzt, geht unerlaubt mit explosionsgefährlichen Stoffen um. 3. Gaststättenrecht: Shishabar darf keine Shishas mehr servierenVG Mainz, Beschluss vom 29.12.2025 – 1 L 693/25.MZUntersagung der Shisha-Zubereitung trotz bestehender Gaststättenerlaubnis zulässig bei jahrelangen Sicherheitsverstößen. 4. Polizeirecht: Schmerzgriff-Urteil rechtskräftig – aus formalen GründenOVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2026 – OVG 6 N 63/25Berufungszulassung der Berliner Polizei abgelehnt – VG-Urteil zu unverhältnismäßigem Schmerzgriff gegen "Klimakleber" rechtskräftig. 5. Zivilprozessrecht: Truhe im Hausflur als wirksame ZustelladresseLG Lübeck, Urteil vom 18.12.2025 – 15 O 191/24Jahrzehntelange Praxis der Postablage auf Truhe im Hausflur ist wirksame Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO – auch bei Mitnutzung durch Dritte. Postbote legte seit Jahrzehnten im Einvernehmen Post auf Truhe im nicht verschließbaren Vorraum. Support the show
Medien als „Feinde der Demokratie“ – und der Staat soll „Fakten checken“ und Verbote durchsetzen? Ministerpräsident Daniel Günther sorgte bei Markus Lanz für Empörung, als er Zensur und staatliche Kontrolle über Medien nicht ausschloss Darüber spricht Maximilian Tichy mit Ralf Höcker, einem der renommiertesten Medienanwälte Deutschlands. Er erklärt, warum staatliches „Faktenchecking“ mit der Pressefreiheit unvereinbar ist, welche rechtlichen Grenzen für Politiker gelten – und wie Medien sich gegen unsachliche Angriffe aus dem Staatsapparat wehren können. Doch die wahre Bedrohung wird über die EU implementiert. Der Digital Services Act lagert Zensur aus Behörden in Private Unternehmen wie Google aus – Grundrechte werden so mit Füßen getreten.
Wenn ein amtierender Ministerpräsident Teile der Medienlandschaft öffentlich als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet, lässt das die Alarmglocken schrillen. Die jüngsten Äußerungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei „Markus Lanz“ zur Pressefreiheit stehen exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung im politischen Denken: weg vom Verständnis der Grundrechte als Schutz des Bürgers vor dem Staat – hinWeiterlesen
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Im Fokus stehen heute Grundrechte, Geopolitik und Gasimporte: Während Daniel Günther mit Forderungen zur Medienzensur eine verfassungsrechtliche Debatte auslöst, sorgt in Venezuela die Freilassung politischer Häftlinge für Aufsehen. Brisant sind auch neue Zahlen zur Energiepolitik: Entgegen aller Pläne importiert die EU wieder mehr russisches Flüssiggas.
Für US-Verteidigungsminister Pete Hegseth wird die Luft dünn. Hat er Überlebende eines Bootsangriffs bewusst töten lassen? Der Vorwurf des Kriegsverbrechens steht im Raum. Gleichzeitig wird heute ein Untersuchungsbericht zum «Signal-Gate» publiziert. USA-Experte Thomas Jäger ordnet ein. Weitere Themen: · Der Schweizer Nachrichtendienst NDB verstösst gegen die Grundrechte - er handelt illegal. Das hat das Bundesverwaltungsgericht diese Woche entschieden. Der NDB überwacht riesige Mengen an Kommunikationsdaten, die aus der Schweiz ins Ausland gehen. Dabei bestehe eine «hinreichende Wahrscheinlichkeit», dass auch rein schweizerische Kommunikation überwacht wird. Und die dürfe der NDB nicht überwachen, sagt das Gericht. Geheimdienstforscher Erich Schmidt-Eenboom ordnet ein. · Morgen kommts zum Showdown im deutschen Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz will ein neues Rentengesetz verabschieden. Doch Abweichler aus der eigenen Partei könnten das Vorhaben zu Fall bringen. Jetzt eilt ausgerechnet die Linkspartei der Bundesregierung zu Hilfe. Sie hat angekündigt, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Auslandredaktor Stefan Reinhart erklärt. · Die Sorge vor einem neuen Krieg im Osten Afrikas wächst. Äthiopien will Zugang zum Roten Meer. Dabei schliesst der Ministerpräsident auch eine gewaltsame Einnahme eines eritreischen Hafens nicht aus. Afrika-Korrespondentin Sarah Fluck ordnet ein.
Welche Konsequenzen hat es, wenn KI ein Bewusstsein hätte? Bekommt ChatGPT dann Grundrechte oder kann Google Gemini dann ins Gefängnis wandern? Mit diesen Fragen und weiteren Fragen beschäftigt sich Dorothea Winter. Die Philosophin promovierte zu diesem Thema an der Humboldt-Universität in Berlin. Winter teilt im Podcast, welche Punkte für und welche gegen eine bewusste KI sprechen. Moderiert wird der Podcast von t3n-Redakteur Nils Bolder. _Hinweis: Dieser Podcast wird von einem Sponsor unterstützt. Alle Infos zu unseren Werbepartnern findest du [hier](https://linktr.ee/t3npodcast)_.
Im EU-Parlament gab es am 11. November eine Anhörung zur rechtlichen Bewertung der Sanktionierung von Journalisten durch den Europäischen Rat. Laut der einhelligen Meinung der dort vortragenden Rechtswissenschaftler verstößt das aktuelle EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher „Desinformation“ in zahlreichen Punkten gegen EU- und Völkerrecht. Die Maßnahmen seien rechtlich fehlerhaft, unverhältnismäßig und nicht mit den GrundrechtenWeiterlesen
“Weder Kooperationen noch Koalitionen”: Der CDU-Politiker Norbert Lammert plädiert für eine strikte Abgrenzung.
Die geplante EU-Regeln zur Chatkontrolle soll Kindesmissbrauch verhindern, greift aber auch in Grundrechte ein. Svea Windwehr, Co-Vorsitzende des Zentrums für digitalen Fortschritt, betont die Bedeutung vertraulicher Kommunikation. Hoffmeister, Anna www.deutschlandfunkkultur.de, Tacheles
Das Bundesverfassungsgericht schützt die Grundrechte und die Demokratie. Laut ehemaliger Verfassungsrichterin Susanne Baer zeige es Grenzen auf, ohne selbst Politik zu machen. Rechtswissenschaftler Alexander Thiele mahnt zur Zurückhaltung des Gerichts. Rabhansl, Christian www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
Das Bundesverfassungsgericht schützt die Grundrechte und die Demokratie. Laut ehemaliger Verfassungsrichterin Susanne Baer zeige es Grenzen auf, ohne selbst Politik zu machen. Rechtswissenschaftler Alexander Thiele mahnt zur Zurückhaltung des Gerichts. Rabhansl, Christian www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
Nach den gewalttätigen Ausschreitungen bei einer Palästina-Demonstration in Bern am vergangenen Samstag mehren sich die Stimmen aus der Politik, die ein härteres Vorgehen verlangen und mehr Mittel gegen gewalttätigen Extremismus. Die Linke hingegen fürchtet um die Grundrechte.
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Fünf Jahre ist es her, da hat eine Pandemie die ganze Welt in Atem gehalten. Begann alles noch recht harmlos, gab es schon bald restriktive Eingriffe in die Grundrechte der Menschen - und die Kirche war mittendrin dabei. Mal aktiv, mal passiv. Ist eigentlich alles aufgearbeitet und können wir einfach so weitermachen? Oder sind Dinge eher unter den Teppich gekehrt worden in der Hoffnung, dass niemand mehr das Fass aufmacht? Ich bin überzeugt: Wir müssen darüber reden!
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! In dieser Ausgabe erwarten Sie drei hochaktuelle Themen: Welche eklatanten Widersprüche der neue Monitoringbericht zur Energiewende offenbart und warum Energieexperte Stefan Spiegelsperger Alarm schlägt, erfahren Sie in unserem ersten Beitrag. Im zweiten Artikel geht es um die Verabschiedung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO – und die Debatte über Grundrechte und Souveränität. Abschließend beleuchten wir im dritten Beitrag den Fall Julia Ruhs, den NDR-Entscheid zum „Klar“-Format und den wachsenden Streit um Meinungsvielfalt im ÖRR.
Meinungsfreiheit, Jugendpolitik, Medienkontrolle: Wenn die Politik Podcasts regulieren will. In der heutigen Episode analysieren Philip Hopf und Kiarash Hossainpour die aktuellen Forderungen einer SPD-Jugendorganisation nach Podcast-Verboten und staatlichen Kontrollinstrumenten. Sie beleuchten die verfassungsrechtlichen Dimensionen solcher Regulierungsversuche und diskutieren die historischen Präzedenzfälle von Medienkontrolle in verschiedenen politischen Systemen. Wo verläuft die Grenze zwischen demokratischem Diskurs und Zensur? Welche Rolle sollte der Staat bei der Regulierung digitaler Medien spielen? Wie gefährlich sind politische Forderungen nach "Besserungskonzepten" für die Meinungsfreiheit? Eine facettenreiche Diskussion über Grundrechte, politische Jugendarbeit, gesellschaftliche Debatten und die Zukunft freier Medien. Quellen: https://hosshopf.notion.site/Junge-Sozialisten-wollen-unseren-Podcast-verbieten-2737066c0c5a80bd94dbe3ec266bb9ae