POPULARITY
Sie sind keine harmlosen Spinner. Nach einem Jahr vor Gericht wissen wir: Reichsbürger können extrem gefährlich sein. Sie sind teilweise gut vernetzt, bewaffnet und verbreiten Umsturzfantasien. Die Bundesrepublik Deutschland erkennen sie nicht an und glauben stattdessen, das Deutsche Reich bestehe fort. Ihre Ideen sind ein Mix aus antisemitischen und rechtsextremistischen Verschwörungstheorien. In Frankfurt am Main, Stuttgart und München stehen 26 Angeklagte vor Gericht, darunter Heinrich XIII. Prinz Reuß und die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung eines Hochverrats vorgeworfen. Nach einem Jahr Reichsbürger-Prozesse fragen wir, wie groß ist die Verschwörung gegen den Staat und was bringt der Gesellschaft dieser Mammutprozess? Wir sprechen mit den Gerichtsreportern Danijel Majic in Frankfurt am Main und Lisamarie Haas in Stuttgart. Außerdem sind der Journalist und Buchautor Tobias Ginsburg und der Politikwissenschaftler Jan Rathje zu Gast. Podcast-Tipp: ARD Radiofeature Nachwuchs für Reichsbürger - Kinder in einer Parallelwelt Das herkömmliche Bild des Reichsbürgers - männlich und mittleren Alters - ist überholt. Familien werden für die Szene immer wichtiger. Beim Aufbau von Parallelstrukturen spielt der Nachwuchs eine wichtige Rolle. Kinder von Reichsbürgern wachsen in einer Parallelwelt auf - manchmal ohne, dass der deutsche Staat von ihnen weiß https://www.ardaudiothek.de/episode/ard-radiofeature/nachwuchs-fuer-reichsbuerger-kinder-in-einer-parallelwelt/ard/13761459/
Themen: Prozess vor Landgericht beendet: Urteil gegen drei Angeklagte - eigentlich war er chancenlos. Drei Männer prügelten auf ihn ein, mindestens ein Täter zückte ein Messer +++ Otterndorf: Voß-Preis geht an Ex-Bundespräsident Joachim Gauck +++ Zeugen gesucht: Zwei Männer treten in der Nacht zum 12. April 2025 auf 27-Jährigen in Lüdingworther Diskothek ein. Herausgeber: Cuxhaven-Niederelbe Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. Redaktionelle Leitung: Ulrich Rohde.
Gleich drei der sieben Spitzenkandidaten für die Wien-Wahl werden als Beschuldigte oder Angeklagte geführt. Wer da aktuell Probleme mit der Justiz hat, wie sich das auf die Wahl an sich auswirken könnte und was das über die Bundeshauptstadt und das Land aussagt, erklären heute Katharina Mittelstaedt, leitende Innenpolitikredakteurin beim STANDARD, und Fabian Schmid, leitender Redakteur Investigativ beim STANDARD. (Red 17.4.2025)
Auf diesen Prozess warten die Menschen in Mannheim seit Monaten, auf eines der größten Verfahren in der Mannheimer Geschichte: Am 13. Februar hat vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart der Prozess gegen Sulaiman A. begonnen – den Mann, der am 31. Mai 2024 das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz begangen haben soll. Der Polizist Rouven Laur wurde dabei so schwer verletzt, dass er starb. Weitere Menschen trugen ebenfalls zum Teil schwere Verletzungen davon – darunter Michael Stürzenberger, der bekannte Islamkritiker. In Spezialfolgen des „MM“-True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ begleitet Agnes Polewka, Gerichts- und Kriminalreporterin beim „Mannheimer Morgen“, den Prozess auch im Audio-Format. Einmal im Monat gibt es ein Update aus dem Gerichtssaal sowie weiterführende Infos zu Tat, Täter und Opfern der Tat. In Episode 3, „Die Tat“, beleuchtet Agnes Polewka die Tat aus verschiedenen Perspektiven. Wie haben die Opfer sie erlebt? Was haben die Ermittlungen ergeben? Was hat der Angeklagte in seiner stundenlangen Vernehmung dazu gesagt? Auch spricht sie in dieser Folge über einen unfassbaren Verdacht, der plötzlich im Raum steht.
Mehr als 15 Jahre hat das Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte in der Buwog-Affäre gedauert. Heute hat der Oberste Gerichtshof bestätigt: Der ehemalige Finanzminister und weitere Angeklagte sind schuldig. Das Gericht verkürzt aber die Haftstrafen. Und: Teile des Verfahrens müssen wiederholt werden. Ob Grasser und Co nun wirklich ins Gefängnis wandern und ob die Länge des Verfahrens noch Folgen haben könnte, erklärt STANDARD-Wirtschaftsredakteurin Renate Graber.
Ein 31-Jähriger hat eine Beziehung mit einem Kind. Die Eltern sind dagegen. Warum sich der Mann und die Eltern strafbar gemacht haben und welche Strafe der Angeklagte erhielt, hören Sie in der neuen Folge.
Oktober 1993: Eine 16-Jährige wird nachts auf dem Heimweg nur wenige Meter von ihrem Elternhaus entfernt ermordet. Trotz intensiver Ermittlungen kann die Kripo Dortmund den Täter nicht finden. Der Fall wird zum Cold Case. Erst moderne DNA-Analysen bringen 25 Jahre später den Durchbruch: Eine winzige Hautschuppe, die an der Leiche der Schülerin gefunden wurde, überführt den Täter, der zur Tatzeit in der Nähe gewohnt hat und bereits wegen Gewalt gegen Frauen vorbestraft ist. 2018 beginnt der aufsehenerregende Indizienprozess. Nach zahlreichen Prozessverzögerungen muss der Angeklagte vorerst aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Bis der Prozess wieder aufgenommen werden kann und ein rechtskräftiges Urteil ergeht, bleibt er auf freiem Fuß. In dieser Zeit muss er unter anderem eine elektronische Fußfessel tragen. Doch kurz vor seinem Haftantritt entfernt der Mann gewaltsam seine Fußfessel und flüchtet. *** Moderation: Rudi Cerne, Conny Neumeyer Gäste & Experten: Uwe Block, Kriminalhauptkommissar a.D., und Norbert Krüger, Kriminaltechniker der Ermittlungsgruppe Cold Case beim Polizeipräsidium Dortmund. Autorin dieser Folge: Corinna Prinz Audioproduktion & Technik: Christina Maier, Anja Rieß Produktionsleitung Securitel: Marion Biefeld Produktionsleitung Bumm Film: Melanie Graf, Nina Kuhn Produktionsmanagement ZDF: Julian Best Leitung Digitale Redaktion Securitel: Nicola Haenisch-Korus Produzent Securitel: René Carl Produzent Bumm Film: Nico Krappweis Redaktion Securitel: Katharina Jakob, Corinna Prinz Redaktion ZDF: Sonja Roy, Kirsten Schönig Regie Bumm Film: David Gromer
Bei Schulbusfahrten soll sich ein Mann vor rund zehn Jahren wiederholt an einem Mädchen sexuell vergangen haben. Nun wurde der mittlerweile 78 Jahre alte Angeklagte in einem Prozess in Fulda verurteilt. In Eichenzell ist ein betrunkener Transporterfahrer auf einen LKW aufgefahren. Und: Spatenstich in Bebra. Ein Kindergarten, eine Bibliothek und Besprechungsräume - das neue Familienzentrum in Bebra soll alles haben.
12 Menschen entscheiden über Schuld und Unschuld. Dieses US-amerikanische Jurysystem ist anfällig für unsere menschlichen Schwächen und ist deswegen immer wieder Gegenstand von Filmdramen. Der 94-jährige Clint Eastwood inszeniert seinen Gerichtsthriller JUROR #2 angenehm konventionell und setzt seine Mittel ebenso sparsam wie wirkungsvoll ein. Es wird ein moralisches Dilemma vorgeführt: Ein Jury-Mitglied erkennt, dass der unsympathische Angeklagte höchstwahrscheinlich nicht der Mörder ist – und dass es sich noch nicht einmal um einen Mord handelt. Aber die Wahrheit zu sagen, hätte für den Juror Nummer 2 tragische Konsequenzen … Es bleibt viel Raum für die Schauspieler:innen und die Entwicklung ihrer Figuren – vor allem Toni Colette als Staatsanwältin hat uns beeindruckt. Im Podcast direkt nach dem Kino diskutieren wir über die moralischen Strategiewechsel des Protagonisten, über den Blumenhandelpolizisten (J.K. Simmons) und nach der Spoilerwarnung über tragische Wendungen und das gelungene Filmende. Am Mikrofon: Johanna, Heidi, Kathrin, Hendrik und Thomas.
Vor rund zwei Jahren hat ein Mann seine Ehefrau im gemeinsam geführten Imbiss in Rupperswil nach einem Streit erstochen. Die Frau starb noch am Tatort. Der 59-jährige Angeklagte gibt die Tat zu. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes. Weiter in der Sendung: · Der Basler Autor Alain Claude Sulzer erhält den Solothurner Literaturpreis 2025. Laut der Jury überzeugen die Werke durch literarische Qualität. · Die Nachwahlbefragung zu den kantonalen Wahlen im Aargau hat ergeben, dass die SVP vor allem junge Wählerinnen und Wähler mobilisieren konnte. Die anderen Parteien konnten mit ihren Themen nicht überzeugen.
•Collage• Willkür, Machtkampf, Heldentaten. In Teil 3 der Radiocollage berichten Häftlinge, Zeugen und Angeklagte von Alltag und Widerstand in Auschwitz. Von Ronald Steckel WDR/RB/SWR 2005 www.wdr.de/k/hoerspiel-newsletter Von Ronald Steckel.
•Collage• Hunger, Leid, Lynchjustiz. In Teil 2 der Radiocollage berichten Häftlinge, Zeugen und Angeklagte von den Lebens- und Todesumständen, die im Lager herrschten. Von Ronald Steckel WDR/RB/SWR 2005 www.wdr.de/k/hoerspiel-newsletter Von Ronald Steckel.
•Collage• Was geschah nach der Ankunft in Auschwitz? In Teil 1 der Radiocollage berichten Häftlinge, Zeugen und Angeklagte vom organisierten Weg in den Tod. Von Ronald Steckel WDR/RB/SWR 2005 www.wdr.de/k/hoerspiel-newsletter Von Ronald Steckel.
Der Widerstandskämpfer Helmuth Hübener war erst 17 Jahre alt, als er 1942 hingerichtet wurde. Damit war er wohl der jüngste Angeklagte, den der nationalsozialistische „Volksgerichtshof“ wegen „Vorbereitung zum Hochverrat" zum Tode verurteilte. Langels, Otto www.deutschlandfunk.de, Kalenderblatt
Der Prozess am Ingolstädter Landgericht startete im Januar und nach über 50 Prozesstagen und über 150 Zeugen, ist das Urteil gefallen! Aber was ist da vor Gericht alles aufgekommen. Schwarze Magie, die Verteidigung möchte einen Freispruch für die Angeklagte, 1 1/2 Jahre nach der Tat wird eine Schreckschusspistole im Auto gefunden. Neue Beweise und neue Verdächtige die aufgetaucht sind. Am Ende steht das Urteil des Gerichts. RT1-Redakteur Leon Messerschmidt und News-Chefin Franziska Megerle sprechen über den Fall! ***Contentwarnung: In dieser Podcast-Folge wird ein Kriminalfall thematisiert. Außerdem gibt es Schilderungen von Gewalt. Das kann für einige belastend sein.***
Psychiatrisches Gutachten für Angeklagte im Prozess zur getöteten Frohnhäuserin beantragt, ein Laster verliert zahlreiche Kisten Bier auf der A485 und Staus zum Start der Weihnachtsferien erwartet. Das und mehr hören Sie heute im Podcast. Alle Hintergründe zu den Themen finden Sie hier: https://www.mittelhessen.de/lokales/lahn-dill-kreis/haiger/tote-frohnhaeuserin-ist-angeklagte-notorische-luegnerin-4242103 https://www.mittelhessen.de/lokales/kreis-giessen/langgoens/laster-verliert-bierkaesten-auf-der-autobahn-bei-langgoens-4241928 https://www.mittelhessen.de/lokales/lahn-dill-kreis/solms/schulkinder-in-burgsolms-angesprochen-mann-identifiziert-4243645 https://www.mittelhessen.de/panorama/aus-aller-welt/vergewaltiger-sven-b-erneut-revision-in-karlsruhe-4239412 https://www.mittelhessen.de/politik/politik-rheinland-pfalz/experten-warnen-vor-staus-in-hessen-und-rheinland-pfalz-rund-um-die-weihnachtstage-4243352 Ein Angebot der VRM.
Hinweis: In dieser Folge kommen Beschreibungen von expliziter Gewalt in einem sexuellen Kontext vor. Am Ende dieser Shownotes findet ihr Links zu schnellen und anonymen Hilfsangeboten. In Folge drei von »Avignon – Der Prozess Pelicot« stehen drei Mitangeklagte im Mittelpunkt: Andy R., Charlie A. und Christian L. Die Taten und die Aussagen der Männer vor Gericht offenbaren neue, erschütternde Details. Und sie werfen Fragen auf: Wussten sie, in welchem Zustand Gisèle Pelicot sich befand? Sind sie bereit, Verantwortung zu übernehmen? Folge drei rekonstruiert, wie die Angeklagten versuchen, ihre Taten mit kläglichen Entschuldigungen zu rechtfertigen oder zu leugnen. Viele behaupten, von Dominique Pelicot manipuliert worden zu sein oder nicht gewusst zu haben, dass Gisèle Pelicot bewusstlos war. Die Verteidigung argumentiert sogar, einige Angeklagte könnten ebenfalls unter Drogen gesetzt worden sein. Die verstörenden Videobeweise, die im Gerichtssaal gezeigt werden, sprechen allerdings eine andere Sprache. Wenn ihr jetzt direkt weiterhören wollt, dann könnt ihr ein SPIEGEL-Plus-Abo abschließen und bekommt die ersten drei Folgen sofort. Folge vier hört ihr dann schon am 20. Dezember. Bis dahin fällt das Urteil im Fall Pelicot. Für ein Probeabo klickt einfach auf die nächste Folge unter spiegel.de/pelicot, dort kommt ihr zum Angebot. Für alle ohne SPIEGEL-Abo gibt’s immer freitags eine neue Folge. Überall dort, wo ihr eure Podcasts hört. In diesem Podcast geht es um schwere sexuelle Gewalt und Missbrauch. Wenn ihr selbst oder eine euch vertraute Person betroffen ist, findet ihr hier anonyme und schnelle Hilfsangebote: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 Alternativ ist auch die Telefonseelsorge rund um die Uhr erreichbar. Entweder telefonisch unter 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222, per Hilfe-Chat oder E-Mail.+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Der Tag zwischen Ems und Hase | Nachrichten aus Niedersachsen
Angeklagte gestehen versuchten Raubüberfall auf Osnabrücker Rentner/ Diepholzer Plattenfirma profitiert vom Hang zur Nostalgie
Im Furttal im Zürcher Unterland sollen Busse ohne Fahrerin oder Fahrer die Passagiere an den Bahnhof oder vom Bahnhof weg fahren. Das System habe grosse Vorteile, findet die Zürcher Regierung. Das Pilotprojekt wird nun vorbereitet. Weiter in der Sendung: · ZH: Nach UNRWA-Spende der Stadt Zürich – FDP reicht Aufsichtsbeschwerde bei der Zürcher Regierung ein. · BL: Parlament bewilligt neue Gerichtsstelle – wegen Überlastung bekamen einige Angeklagte in letzter Zeit einen «Strafrabatt». · SG: Die Olma-Messen sind in finanziellen Nöten und bauen 10 von 90 Stellen ab.
Moin und willkommen zum Fleckenhörer am 18. November 2024! In Itzehoe findet derzeit ein Gerichtsverfahren statt – nicht in einem echten Gerichtsgebäude, sondern in einer Lagerhalle. Es sollen die Proteste auf Sylt im Juni 2023, die die absurde Umweltzerstörung Superreicher und ihrer Privatjets sichtbar machten, juristisch aufgearbeitet werden. Laut Anklageschrift sind 1.500 Euro Schaden auf einem Golfplatz und 900.000 Euro an einem Privatjet entstanden. Im Prozess wird gegen Unterstützer:innen der Letzten Generation und einen Medienvertreter verhandelt, die weder Obst, Bücher noch Sekundenkleber mit zum Verfahren bringen dürfen. Am Freitag war die Hauptverhandlung zu Ende gegangen, in der der Staatsanwalt Freispruch für einen der Angeklagten beantragte. Er, der Staatsanwalt, ginge davon aus, dass sich dieser Angeklagte gar nicht auf dem Grundstück des Flughafens aufgehalten habe. Auch die Anklage auf Störung öffentlicher Betriebe gegen einige der Angeklagten ist inzwischen fallengelassen worden. Die Aktion am Sylter Flughafen habe nur geringfügige Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens gehabt. Ein Urteil in diesem Verfahren könnte am 6. Dezember in Itzehoe ergehen. Weltweit sind allein im letzten Jahr versicherte Schäden von 100.000.000.000 Euro durch die Klimakatastrophe entstanden – und 74.000 Menschen sind gestorben. Aber klar, der Prozess in der Lagerhalle in Itzehoe ist höllisch wichtig. So langsam schunkeln wir auf Weihnachten zu und dann ist bald auch Zeit für den Neumünsteraner Weihnachtsmarkt, der am 21. November eröffnet wird. Am 26. November präsentieren wir uns im Weihnachtsdorf und ihr könnt von 10 bis 20:30 Uhr bei uns im Bürgerhaus vorbeischauen, um uns Löcher in den Bauch zu fragen oder gleich den Mitmachzettel zu unterschreiben. Das wäre natürlich das Optimum. Es gibt ein Glücksrad bei uns am Stand und wir hauen schicken Merch raus. Kommt also vorbei am 26. November im Weihnachtsdorf Neumünster. Unsere Themen heute: +++ Es droht der Bau des größten Holzheizkraftwerks Deutschlands in Stade. Bürgerinitiative und Umweltorganisationen veröffentlichen Infopapier dazu und rufen zum Stopp des Vorhabens auf. +++ Gruppe um CDU-Politiker Wanderwitz und 113 Abgeordnete reichen Antrag für AfD-Verbotsverfahren ein +++ Erzähl uns Deine Schaf-Geschichte! 7. Neumünsteraner Schreibwettbewerb für Kinder Musik: Surreal Fatal (Hamburg) The Rebel Riot (Myanmar) Faucheuse (Frankreich) Home Front (Kanada)
Das Solothurner Kantonsparlament will keinen Mindestlohn von 23 Franken pro Arbeitsstunde. Der Kantonsrat hat die Volksinitiative für einen kantonalen Mindestlohn abgelehnt. Zuvor hatte sich auch der Regierungsrat gegen das Begehren ausgesprochen. Weitere Themen in der Sendung: * Exhibitionismus-Prozess vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen: Am zweiten Prozesstag hat der Angeklagte ausgesagt. Der ehemalige Aargauer Grossrat soll über 30 Frauen und Mädchen sexuell belästigt haben. * Der Aargauer Regierungsrat muss prüfen, ob und wie er den Aargauer Steuerzahlenden einen Steuerrabatt gewähren könnte. Das Parlament hat einen entsprechenden Vorstoss dazu überwiesen.
Am heutigen Dienstag legen Beschäftigte der SWEG im Bus- und Bahnverkehr die Arbeit nieder. In Freiburg-Zähringen sorgen Strafzettel für Ärger. Im Fall eines Toten in Rickenbach hat der Angeklagte gestanden.
Von Tina Gesprochen von Petra (Team Hallo Meinung) _____________ Bitte teilt unsere Sendungen & unterstützt unsere Arbeit hier: PayPal: https://paypal.me/HalloMeinung oder per Überweisung unter: Hallo Meinung GmbH IBAN: DE 21 7605 0101 0013 9635 82 BIC: SSKNDE77XXX Bank: Sparkasse Nürnberg Herzlichen Dank für eure Unterstützung sagen Peter Weber & Team Hallo Meinung
Den Staat stürzen und ein Blutbad anrichten - solche Pläne verfolgten nach Überzeugung des Generalbundesanwalts die Mitglieder der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß. 26 Angeklagte stehen in Stuttgart, Frankfurt und München vor Gericht. Es geht um Hochverrat, die Gründung einer terroristischen Vereinigung, die Planung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten und Verstöße gegen das Waffengesetz. Vor dem Münchner Oberlandesgericht wird seit Juni verhandelt. Und dabei tun sich Abgründe auf, berichtet Robert Andreasch, der den Prozess verfolgt. Er ist Fachjournalist für Rechtsextremismus und Antifaschismus - ein Gespräch mit ihm in dieser Sendung. Außerdem geht es um ein bemerkenswertes Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Asylrecht von Frauen aus Afghanistan und um die Präsidentschaftswahl in Tunesien, die von der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler ignoriert wurde.
Im Prozess zur Brandserie im Solothurner Wasseramt im Jahr 2022 hat der 35-jährige Angeklagte die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen zwölf Brandstiftungen erneut bestritten. Die Beweislage spricht weitgehend gegen den Angeklagten, wie die Befragung am Amtsgericht am Montag deutlich machte. Ausserdem: * TI: Einsatz der Armee nach Unwettern abgeschlossen * BS: 20 Prozent mehr Einbürgerungsgesuche Weitere Themen: - Prozess gegen mutmasslichen Brandstifter im Wasseramt
Borutta, Julia www.deutschlandfunk.de, Informationen am Morgen
Watzke, Michael www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Das Kabinett soll den Haushalt beschließen, im Wirecard-Prozess will der dritte Angeklagte aussagen, Angela wird 70 und Taylor Swift kommt nach Gelsenkirchen.
Haben Sie schon einmal an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen? Natürlich am besten als Zuschauer und nicht als Angeklagter. Versteht sich. Es gibt Gerichtsverhandlungen, da steht zu Beginn noch nicht fest, ob der Angeklagte wirklich der Täter ist. Solche Gerichtsverhandlungen sind mühsam, und es dauert lange Zeit, bis die Indizien zusammengetragen sind und dann nach langem Beraten endlich ein Urteil gesprochen wird.
Weidel und Chrupalla auf AfD-Parteitag als Doppelspitze bestätigt, Proteste gegen AfD-Parteitag in Essen, Gericht spricht Angeklagte im Finanzskandal um die "Panama-Papers" frei, Präsidentenwahl im Iran entscheidet sich erst in einer Stichwahl, Ergebnisse der Fußball-Europameisterschaft, Die Lage des DFB-Teams vor dem EM-Spiel gegen Dänemark, Start der Tour de France, Owen Ansah läuft als erster deutscher Sprinter 100 Meter unter zehn Sekunden, Die Lottozahlen, Windjammerparade in Kiel, Das Wetter Hinweis: Die Beiträge zur Fußball-Europameisterschaft dürfen aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden. Die Sendung wurde nachträglich bearbeitet
Albanese verurteilt chinesischen Leuchtraketen-Angriff auf Hubschrauber / Annalena Baerbock sagt pazifischen Inselstaaten Unterstützung im Kampf gegen Klimawandel zu / Demonstrationen in Tel Aviv gegen israelische Führung / Polizei in NSW darf ohne Durchsuchungsbefehl nach Waffen suchen / Angeklagte im Pilz-Vergiftungs-Verfahren plädiert auf "nicht schuldig"
Die 38-jährige Liv hat ein ganz besonderes Hobby: Fallschirmspringen. Jedes Wochenende schlüpft sie in ihren roten Einteiler und steigt in ein Flugzeug, um sich wenig später aus mehreren tausend Metern in die Tiefe zu stürzen. Über 2000 Mal hat sie das bereits gemacht und gilt damit als routinierte Springerin. Doch am 18. November 2006 kommt alles ganz anders. Livs Fallschirm öffnet nicht. Immer wieder zerrt sie verzweifelt an sämtlichen Gurten und Hebeln. Und während sie im freien Fall um ihr Leben kämpft, kommt sie dem Boden unter ihr immer näher…. Tödliche Vorfälle beim Fallschirmspringen sind äußerst selten. Laut einer Statistik des Deutschen Fallschirmverbandes endete im Jahr 2020 nur einer von rund 241. 000 verzeichneten Sprüngen tödlich. Grund dafür sind vor allem die hohen Sicherheitsvorkehrungen, durch die sich technische Pannen weitestgehend vermeiden lassen. Doch die helfen nicht, wenn die Entscheidung über Leben und Tod zuvor bereits von einer anderen Person getroffen wurde… **Credit** Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen **Shownotes** Urteil: Landgericht Tongeren, Urteil vom 18. November 2006 Süddeutsche: “Mordprozess in Belgien. Fallschirm-Sabotage aus Eifersucht”: https://t1p.de/46eqp Spiegel: “Mordprozess in Belgien. Angeklagte soll Fallschirm manipuliert haben”: https://t1p.de/zq6s4 True Crime and Mysteries around the World: “Murder by parachute: The Tale of two Els'. True Crime: Belgium”: https://t1p.de/oziii Spiegel: “Wenn der Lügendetektor lügt”: https://t1p.de/dgkyx Funke Strafrecht: “Was ist der Unterschied zwischen Beweisen und Indizien?”: https://t1p.de/pzutn **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust
66-Jähriger geriet in Verkehrskontrolle und tötete den Beamten mit einem gezielten Schuss. Was der Angeklagte im Prozess sagte und wie das Gericht urteilte.
1,9 fehlende Milliarden Euro, drei Angeklagte, ein Hauptverdächtiger auf der Flucht und viele ungeklärte Fragen. Seit 14 Monaten läuft in München der Prozess im Betrugsskandal um den früheren Daxkonzern Wirecard. BR-Investigativjournalist Arne Meyer-Fünffinger recherchiert den Fall seit dem Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters im Sommer 2020. In dieser Folge nimmt er uns zu dem Moment mit, als der Kronzeuge und Angeklagte Oliver Bellenhaus den Gerichtssaal zum ersten Mal als freier Mann betritt. Arne erklärt, warum der Fall so kompliziert ist und welche Erwartungen wir an den Prozess richten können. Unsere Folge zum Wirecard-Prozess mit Arne Meyer-Fünffinger von Anfang 2023 findet ihr hier: https://www.ardaudiothek.de/episode/11km-der-tagesschau-podcast/wirecard-prozess-auf-der-spur-des-jahrhundertbetrugs/tagesschau/12257523/ Und unser Podcast-Tipp: Mehr True Crime hört ihr in der aktuellen Staffel des Podcast “Legion” über die RAF-Terroristin Daniela Klette: https://www.ardaudiothek.de/sendung/legion/12015417/ An dieser Folge waren beteiligt: Folgenautor:in: Lukas Waschbüsch Mitarbeit: Caspar von Au Produktion: Hanna Brünjes, Christiane Gerheuser-Kamp und Ruth-Maria Ostermann Redaktionsleitung: Fumiko Lipp und Lena Gürtler 11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Folge trägt der BR.
In den vier Jahren Auf den Tag genau ist uns ein Artikel immer wieder begegnet – es geht um die Kunstfreiheit und angebliche Angriffe auf die öffentliche Moral. Es nehmen Teil: ein oder mehrere Kunstwerke, ein Künstler und ein Verleger als Angeklagte, eine prominente Figur aus der Kunstwelt als entlastender Gutachter und ein Gericht, das geistig noch im Kaiserreich lebt und den Künstler verurteilt und die Vernichtung des Kunstwerks befiehlt – es ändern sich lediglich die Namen der Beteiligten. Im Februar 1924 war (nicht zum ersten und zum letzten Mal) der Maler und Graphiker Georg Grosz an der Reihe. Es ging um eine Mappe “Ecce Homo”, die der Malik-Verlag veröffentlicht hatte. Sieben Farb- und 27 schwarz-weiß Abbildungen führten zu einer Anklage wegen der Verbreitung unzüchtiger Schriften. Auch das Gutachten von Max Liebermann verhinderte nicht, dass das Gericht ihn verurteilte unter Berufung auf das „Schamgefühl des normal empfindenden Menschen“. Die Vossische kommentiert das Urteil in ihrer Ausgabe vom 17. Februar 1924 zusammen mit Paula Rosa Leu.
Vor wenigen Tagen sind Daten der Schweizer Armee im Darknet veröffentlicht worden. Gehackt wurde eine US-amerikanische Firma, zu deren Kunden das Verteidigungsdepartement des Bundes (VBS) zählt. Was bedeutet dieses Datenleck für die Schweiz? Weitere Themen: (01:25) Erneutes Datenleck: Diesmal trifft es die Armee (09:47) Brasilien: ein Jahr Lula da Silva (17:32) Kontroverse um neue Uno-Nothilfechefin (21:39) Angeklagte äussern sich in Prozess zu F/A-18-Absturz (25:03) Kein Mangel an Polizei-Nachwuchs im Tessin (29:12) «ChatGPT» an Hochschulen: Was ist anders?
Heiligabend 2017: Eine Frau und ein Mann wollen bei einem älteren Herrn nachsehen, ob alles in Ordnung ist. Sie haben schon eine Weile nichts mehr von ihm gehört und machen sich Sorgen. Sie fahren zu seinem Haus und gehen durch die Hintertür in die Wohnung. Hier, in der Küche, sitzt der alte Mann. Er ist tot. Alle Folgen und noch mehr Infos unter: www.kriminalpodcast.de +++ Zeitstempel: (00:00) Der Fall - Was ist vor Weihnachten in dem Haus passiert? (17:40) Die Expertin - Passend zum Fall beantwortet unsere Justizexpertin Elena unsere Fragen. Zum Beispiel: Wie oft schweigen Angeklagte vor Gericht? Wie gut ist diese Verteidigungstaktik? (21:03) Die Nachbesprechung - Das sind unsere privaten Gedanken zum Fall. (23:49) Weihnachten und Dankeschön für dieses Jahr! +++ Hier geht es zum Podcast "11KM: der tagesschau-Podcast": https://1.ard.de/11KM_Podcast +++ Dieser Podcast ist seit dem 09.12.2020 ein Podcast von DASDING vom SWR.
„Der Schreck ist das Schlimmste“, sagt eine Hamburgerin. „Das verfolgt mich jetzt noch.“ Sie war diejenige, in den frühen Morgenstunden des 14. Mai 2022 eine Tote im Wald fand. Schnell war klar, dass die 35-Jährige, die da nackt und reglos wie ein Baumstamm lag, gewaltsam umgekommen ist – und ebenfalls sehr bald gab es einen Verdächtigen: Es war ein 32-Jähriger, der sich im Internet mit der Frau zum Sex verabredet hatte. Wenige Stunden, nachdem er den Leichnam im Wald abgelegt hatte, stand der Familienvater am Bett seiner Lebensgefährtin und beichtete ihr: „Schatz, ich habe eine Frau umgebracht.“ Die Lebensgefährtin alarmierte die Polizei. Der Verdächtige kam in Untersuchungshaft und später wegen Totschlags vor Gericht. Im Prozess behauptete der Angeklagte, er habe in Notwehr gehandelt. Wie das Gericht den Fall wertete, ist in unserem Crime-Podcast „Dem Tod auf der Spur“ mit Rechtsmediziner Klaus Püschel und Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher zu hören.
Am 1.9.2018 geht die AfD in Chemnitz zusammen mit Neonazis auf die Straße. Der Tag endet mit Gewalt. Angreifer verprügeln Menschen, die sie für politische Gegner halten. Erst mehr als 5 Jahre später startet der erste Prozess gegen 27 Angeklagte.
In Italiens grösstem Mafia-Prozess seit Jahrzehnten sind die Urteil da. Mehr als 300 Angeklagte wurden zu insgesamt über 4700 Jahren Haft verurteilt. Aber der Kampf gegen die Mafia ist damit nicht gewonnen. Weitere Themen: - Die SRG lehnt des Vorschlag des Bundesrats zur Senkung der Radio- und Fernsehgebühren ab. Laut dem Unternehmen drohe ein massiver Abbau bei Personal und Angebot. - Die SVP verliert bei den Ständeratswahlen, trotz offizieller Unterstützung seitens der FDP. Innerhalb der FDP wirft das Fragen zur Zusammenarbeit im bürgerlichen Lager auf. - Glyphosat-Prozess in den USA: Der deutsche Pharmakonzern Bayer wird zu einer Schadensersatzzahlung in Milliardenhöhe verurteilt - Zum Tod von Rosalynn Carter: Die ehemalige First Lady und Frau von Ex-US-Präsident Jimmy Carter ist im Alter von 96 Jahren gestorben.
Eine 74-Jährige schlägt ihrem schlafenden Ehemann 10mal mit dem Hammer auf den Kopf. Er wacht auf, sie lässt von ihm ab, geht in die Küche, nimmt ein Messer und verletzt damit die blinde und geistig behinderte Tochter. Auch von ihr lässt sie ab, entschuldigt sich und ruft dann für ihren blutenden Ehemann die Rettung. Sie zieht ihre Tochter an und lässt sie zu ihrer Arbeitsstelle bringen. Im Herbst 2023 steht die Seniorin vor dem Frankfurter Landgericht. Aber sie ist keine Angeklagte. Die Frau ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft psychisch so krank, dass sie schuldunfähig ist - allerdings gefährlich.
"Inside Austria" hat Geburtstag! Und in der 100. Folge geht es um dieselbe Person wie in Folge eins: Sebastian Kurz, mittlerweile Ex-Kanzler und Angeklagter in einem Strafprozess. Kurz und zwei weitere Angeklagte sollen im Ibiza-Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt haben, um ihre Rollen in Postenbesetzungen zu verschleiern. In dieser Folge sprechen wir darüber, was genau den früheren ÖVP-Superstar Sebastian Kurz in diese Lage gebracht hat. Darüber, was bisher im Gerichtssaal passiert ist – und wie Kurz versucht, sich gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu verteidigen.
Vorneweg ein Aviso: Am 21. November zeichnen wir wieder eine Folge der Dunkelkammer in der Kulisse Wien auf. Mein Gast: der frühere ÖVP-Chef und -Vizekanzler Reinhold Mitterlehner. Zu den Karten geht es hier entlang!Das Transkript von Episode #3418. Oktober 2023, Landesgericht für Strafsachen Wien, erster Tag des Strafprozesses gegen Bettina Glatz-Kremsner, Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli. Das Haus ist gut besucht, mehr als 80 Medienleute haben sich akkreditiert, ich habe übrigens die Startnummer 26 zugewiesen bekommen. Große Strafverfahren sind für Journalistinnen und Journalisten übrigens immer auch irgendwie ein Klassentreffen. Man sieht dann Leute, die man sonst nicht so oft sieht. Kurz vor Prozessbeginn hat Sebastian Kurz im Foyer des Großen Schwurgerichtssaals ein erstes Statement abgegeben:Siehe dazu etwa folgenden Link (0:00 bis 0:55)Ok, das Narrativ ist dem Grunde nach bekannt, Kurz hat das in der Vergangenheit bereits mehrfach so oder ähnlich gesagt.Die WKStA verfolgt ihn aus rein politischen Motiven und verdreht ihm dabei die Worte im Mund. Interessant ist, dass Sebastian Kurz den ersten Tag seines Falschaussageprozesses mit einer irreführenden Aussage eröffnet.Er spricht ja in seinem Pressestatement von einem Zusammenspiel aus Politik und WKStA, das ihm dieses Verfahren eingetragen hat.Es seien die Abgeordneten im U-Ausschuss gewesen, die ihn nicht nur befragt hätten, sondern "danach auch gleich" Anzeige erstattet hätten."Auch gleich" ist ziemlich gewagt. Kurz hatte die jetzt inkriminierten Äußerungen vor dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss am 24. Juni 2020 getätigt. Die Sachverhaltsdarstellung der NEOS-Abgeordneten Stefanie Krisper, die dieses Verfahren überhaupt erst ins Rollen gebracht hat, folgte allerdings nicht "auch gleich", wie Kurz sagt, sondern fast ein Jahr später, am 29. März 2021 nämlich. Das gesagt, kurz nach 9.30 hat Einzelrichter Michael Radasztics dann das Verfahren gegen „Bettina Glatz-Kremsner und andere“ aufgerufen. Über die Vorwürfe habe ich bereits ausführlich berichtet, zusammengefasst:Kurz und Bonelli sollen im Ibiza-Untersuchungsausschuss mehrfach die Unwahrheit gesagt haben, als es um Kurz‘ Einfluss auf Postenbesetzungen in der Staatsholding ÖBAG ging. Glatz-Kremsner wiederum wurden Unwahrheiten im Ausschuss und bei einer Einvernahme als Zeugin durch die Staatsanwaltschaft angelastet. Da ging es wiederum um Absprachen rund um eine Postenbesetzung bei der Casinos Austria AG. Wer das nachlesen will, den Strafantrag habe ich bereits in Episode 29 zum Download bereitgestellt, einen Link zum Dokument findet ihr hier. Der Große Schwurgerichtssaal in Wien ist übrigens weitaus schöner als er praktisch ist. Erstens ist er für seine Größe alles andere als optimal bestuhlt, zweitens ist die Akustik wirklich schlecht, ohne Mikros hörst du weiter hinten faktisch nichts mehr, und manchmal reden Staatsanwälte und Richter an den Mikros vorbei, und dann hast du Lücken im Vortrag. Aus unerfindlichen Gründen hat das Justizpersonal immer noch keine Headsets bekommen.Das WLAN im Saal ist recht zerbrechlich, was die Arbeit für die aktuell tickernden Kolleginnen und Kollegen zuweilen echt zach macht. Aber gut, man ist ja auch nicht zum Spaß da. Begonnen hat der Prozess übrigens so, wie zuletzt auch der Buwog-Prozess begonnen hat. Mit einem Befangenheitsantrag.Im Buwog Prozess richtete er sich gegen Richterin Marion Hohenecker, nun gegen Richter Michael Radasztics. Eingebracht hat diesen Antrag gleich zu Prozessbeginn der Anwalt von Sebastian Kurz, er heißt Otto Dietrich, Dietrich hat im Wesentlichen vorgebracht, dass Radasztics als früherer Staatsanwalt im Eurofighter-Verfahren immer wieder engen Kontakt zu Peter Pilz hatte Und Peter Pilz sei bekanntermaßen ein politischer Gegner von Sebastian Kurz. Dietrich sprach von einer Relation zwischen Pilz und Radasztics, und hat daraus abgeleitet, dass Radasztics schon allein deshalb eine Anti-Kurz-Haltung haben könnte. Im Juristendeutsch spricht man da von einer Anscheinsbefangenheit, und diese wäre tatsächlich ein Ausschließungsgrund, weil man sonst ja kein faires Verfahren mehr bekäme. Vor Gericht saßen in diesem Verfahren ja drei Angeklagte, vertreten durch drei Anwälte. Lukas Kollmann für die Erstangeklagte Bettina Glatz-Kremsner, die frühere Casinos Austria-Managerin und stellvertretende ÖVP-Bundesparteiobfrau Otto Dietrich für den Zweitangeklagten Sebastian Kurz, und Werner Suppan für den drittangeklagten Bernhard Bonelli, den früheren Kabinettschef von Sebastian Kurz. Dem Befangenheitsantrag von Dietrich schloss sich aber nur Werner Suppan für seinen Mandanten Bonelli an, Der Anwalt von Bettina Glatz-Kremsner tat das nicht, was schon ein Zeichen war. Und gleich aufgefallen war mir auch, dass Sebastian Kurz und Bonelli sich nebeneinander hingesetzt hatten, Glatz Kremsner aber zwischen sich und Kurz zwei Plätze freigelassen hatte. Sie saß quasi auf Distanz. Noch eine Wahrnehmung: Ich bin mehrere Stunden im Saal gesessen und habe Sebastian Kurz kein einziges Mal mit seinem Handy spielen gesehen. Das war neu. Der Antrag von Otto Dietrich und Werner Suppan wurde letztlich abgelehnt. Und zwar von Richter Radasztics selbst. Das klingt originell, aber tatsächlich entscheiden in solchen Fällen die Richterinnen und Richter selbst darüber, ob sie auf Dritte den Anschein einer Befangenheit ausüben oder nicht. Der Richter argumentierte, dass ihn Meinungen seines Freundeskreises, zu dem er Pilz übrigens ausdrücklich nicht zählt, grundsätzlich nicht interessieren. Er fühle sich dem Gesetz, dem Amt und sich verpflichtet und sah demnach keinen Grund, sich aus dem Verfahren auszuschließen. Peter Pilz hat übrigens umgehend reagiert. Er bezichtigt Otto Dietrich Unwahrheiten rund um die behaupteten Relation zum Richter zu verbreiten und will ihn klagen. Mal sehen, was da wirklich kommt. Für Anwälte ist so ein Befangenheitsantrag allerdings aus einem weiteren Grund wichtig, weil man damit später eine sogenannte Nichtigkeit begründen kann, um ein Urteil zu kippen.Wie auch immer dieses Verfahren ausgeht, die unterlegene Seite wird wohl berufen, und dann geht der Fall an das Oberlandesgericht Wien. Sollten Kurz und Bonelli in erster Instanz verurteilt werden, könnten die Anwälte von Kurz und Bonelli anschließend versuchen das Urteil eben mit dem Hinweis auf einen anscheinend befangenen Richter zu kippen. A propos Richter. Solltet ihr dereinst mal vor einem stehen, ein kleiner Life hack. Einzelrichterinnen und -richter lassen sich gerne mit Herr oder Frau Rat ansprechen, bei Schöffen- oder Geschworenenverfahren ist Herr oder Frau Vorsitzende die Usance. Wenn ihr aber Lacher haben wollt, könnt ihr es natürlich auch mit euer ehren probieren. Warum machen jetzt alle so einen Fass wegen eines solchen Prozesses auf? Es geht ja um den Vorwurf der falschen Beweisaussage.Das ist ein Vergehen, das mit maximal drei Jahren Gefängnis bedroht ist und es war nicht zu erwarten, dass auch nur einer unbescholtenen Angeklagten je zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt werden könnte.Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist ein ganz zentrales Element demokratischer Kontrolle und das kann nicht funktionieren, wenn es den Auskunftspersonen eigentlich eh wurscht sein kann, was sie unter Wahrheitspflicht aussagen, weil das ohnehin niemand strafrechtlich verfolgen wird.Das würde jeden U-Ausschuss überflüssig machen. Insofern ist das schon wichtiges Verfahren. Aber hier kommt natürlich dazu, dass erstmals auch das System Sebastian Kurz vor Gericht verhandelt wird. Neben den Angeklagten werden ja Zeugen wie Thomas Schmid, Gernot Blümel, Hartwig Löger und Stefan Steiner erwartet. Wo stehen wir nun nach Tag eins des Verfahrens und was ist für den weiteren Verlauf zu erwarten? Mittlerweile ist bereits klar, dass die ursprünglich drei Verhandlungstage nicht halten werden, es gibt bereits vier neue, den letzten im Dezember. Ein Urteil erster Instanz könnte aber noch heuer ergehen. Auf der Anklagebank sitzen dann allerdings nur mehr Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli. Für Bettina Glatz-Kremsner ist das Verfahren schon nach Tag eins erst einmal vorbei. Sie hat von Richter Radasztics ein Diversionsangebot bekommen. Wenn sie 104.060 Euro Geldbuße bezahlt, dann wird das Verfahren gegen sie ohne Schuldspruch und Verurteilung eingestellt, der Strafregisterauszug bleibt sauber. Die Diversion kommt ursprünglich aus dem Jugendstrafrecht und kann dann angewendet werden, wenn kein schweres Delikt vorliegt und die Tat grundsätzlich geklärt erscheint. Der oder die Angeklagte übernimmt dabei Verantwortung ohne wirklich ein Geständnis ablegen zu müssen. So war das auch bei Bettina Glatz-Kremsner. Sie gestand bei ihrer Befragung durch den Richter ein, Fehler gemacht zu haben, sie hätte da und dort Dinge sagen sollen, die sie eben nicht gesagt hat, aber gemacht hat sie all das nur im besten Willen, die Interessen der Casinos Austria zu schützen. Mehr musste sie nicht machen, sie musste auch keine einzige Frage der WKStA beantworten. Und das waren einige. Auch das ist übrigens eine Verteidigerstrategie, die ich neuerdings öfter beobachte. Angeklagte weigern sich konsequent, Fragen der WKStA zu beantworten. Das muss man nämlich tatsächlich nicht. A propos WKStA: Der ist im Strafantrag leider wieder ein Fail passiert, an einer Stelle wurde der Ausschnitt einer Einvernahme von Gernot Blümel doppelt einkopiert. Einmal als Aussage von Gernot Blümel und einmal als Aussage von Hartwig Löger, der so tatsächlich nicht wörtlich ausgesagt hatte. Wenn ihr das nachlesen wollt, die Passage findet ihr auf Seite 91 des Strafantrags. Anwalt Werner Suppan erkannte und nutzte den Lapsus, um scharfe Kritik an der Arbeit der WKStA zu üben. Auch das gehört zur Grundausstattung von Verteidigern. Man klopft die Arbeit der Staatsanwaltschaft auf Schwachstellen ab, um die Anklage zu erschüttern. Soweit es die Diversion von Bettina Glatz-Kremsner betrifft, haben wir übrigens noch keine Rechtskraft, ihr Verfahren wurde abgetrennt. Sie hat zwei Wochen Zeit, die Geldbuße zu leisten, die WKStA könnte die Diversion aber noch aus generalpräventiven Erwägungen heraus anfechten, Das hat sie in jüngerer Vergangenheit in einem Fall anderen auch getan, das Oberlandesgericht hat die Diversion daraufhin auch aufgehoben. Ob die WKStA in diesem Fall gut sein lässt, wir werden es erfahren. Für Kurz und Bonelli kann es keine Diversion mehr geben. Da ist die Verteidigungslinie auch eine gänzlich andere, viel angriffiger. Siehe den Befangenheitsantrag gegen die Richter, siehe die scharfe Kritik an der Arbeit der WKStA. Beide Angeklagte nehmen für sich in Anspruch, immer nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt zu haben und keiner will auch nur die leiseste Absicht gehabt haben, den U-Ausschuss anzulügen. Soweit es jetzt Sebastian Kurz betrifft, kam erst jüngst ein zweites Erklärmodell dazu. Der Aussagenotstand. Niemand in Österreich kann gezwungen werden, die Wahrheit zu sagen, wenn er oder sie sich damit strafrechtlich selbst belastet. Davon hat kürzlich der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Johann Fuchs in seinem Strafverfahren erfolgreich Gebrauch gemacht. Daraus ergibt sich bei Kurz allerdings eine ungewöhnliche argumentative Konstellation. Einerseits hat er immer die Wahrheit gesagt, sollte er aber andererseits gelogen haben, dann nur deshalb, weil er eine Strafverfolgung fürchtete. Wir werden sehen, wie sich das im weiteren Prozessverlauf entwickelt. Die Ankläger der WKStA, Gregor Adamovic und Roland Koch, sehen darin jedenfalls einen "Argumentationsspagat". Roland Koch hat dazu am ersten Prozesstag unter anderem bemerkt, dass Kurz sich strafrechtlich gar nicht belasten hätte können. Die vermuteten Absprachen rund um die Postenbesetzungen in der Staatsholding ÖBAG waren eine rein politische Sache, strafrechtlich ohne jeden Relevanz. Wenn überhaupt hat Kurz also nicht eine strafrechtliche Verfolgung vermeiden wollen, sondern lediglich einen Reputationsschaden. Und auf den kann man den Aussagenotstand nicht anwenden. Im Kern wird dieses Verfahren zwei Ebenen haben: Es wird einerseits um den Wortlaut von Aussagen von Kurz und Bonelli im Untersuchungsausschuss gehen – und anderseits um die Frage, was damit jeweils gemeint war. Da gibt es zwischen der WKStA und den Anklagten teils erhebliche Interpretationsunterschiede. Was da nun glaubwürdiger wirkt, oder wie wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher eine Verurteilung von Sebastian kurz nach Tag eins geworden ist, dazu darf ich mir bestenfalls etwas denken. Tatsächlich besteht mit Beginn jedes Strafprozesses ein öffentliches Beweismittelwertungsverbot. Wer zum Beispiel die Qualität von Zeugenaussagen bewertet oder gar ein Urteil vorwegnimmt, macht sich selbst strafbar. Abseits einer strafrechtlichen Verantwortung könnte in diesem Verfahren übrigens auch eine politische Verantwortung geklärt werden. Konkret die Frage, wer denn nun wirklich in der ÖVP für die Besetzung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG verantwortlich zeichnete. Der damalige Finanzminister Hartwig Löger, wie das Kurz und Löger selbst ausgesagt haben? Oder nicht doch Sebastian Kurz, wie das etwa Thomas Schmid ausgesagt hat? Apropos Schmid: Er ist ein zentraler Zeuge der Anklage, die Verteidigung wird sich – auch das gehört dazu – nach Kräften bemühen, seine Glaubwürdigkeit und seine Motive in Zweifel zu ziehen. Für Arbeit ist also erst einmal gesorgt. Am 20. Oktober wird weiterverhandelt, ich werde berichten.
Seit mehr als einem halben Jahr wird ein 22-jähriger Brandenburger in Kapstadt vermisst, heute steht ein wichtiger Prozesstag gegen fünf Angeklagte an - wir sprechen mit unserer Reporterin vor Ort. Außerdem: „Fridays for future“ ruft für heute zum weltweiten Klimastreik auf. Wir fragen Pit Terjung, Sprecher von „Fridays for future“ in Berlin, wie sinnvoll die Demos sinnvoll sind und ob er von der sogenannten „Letzten generation“ genervt ist. Und es geht heute morgen auch um die gemeinsame Abstimmung von CDU, FDP und AfD in Thüringen.
Was hatte Tatjana Gsell mit dem Überfall auf ihren Mann Franz Gsell zu tun? Der Fall wirft bis heute Fragen auf.
Sieben Jahre nach den islamistischen Terroranschlägen spricht das Gericht sechs Angeklagte wegen terroristischen Mordes schuldig. Damit findet der Terror-Prozess in Belgien einen vorläufigen Abschluss. Die weiteren Themen: * Die Waldbrände treffen den griechischen Tourismus hart * Migrationsstreit in den USA: Ein Bundessrichter durchkreuzt die Pläne von Joe Biden
Triggerwarnung: In beiden Fällen geht es um suizidale Gedanken. Einen kleinen Einsatz im Handumdrehen zu richtig viel Geld machen: Das ist der Traum von vielen Menschen, die ihr Geld in Spielhallen oder Online-Casinos verzocken. Manche verlieren dabei nicht nur Zeit und Kleinbeträge, sondern setzen ihre ganze Existenz aufs Spiel. Diesmal geht es bei “Mordlust – Verbrechen und ihre Hintergründe” um die Glücksspielsucht und um Betroffene, die denken, dass der einzige Ausweg aus ihren Spielschulden die Gewalt ist. “Felicitas” und “Frank” wollen mit den Hunden nach Bayern fahren – einfach mal rauskommen und abschalten. Doch schon auf der Autobahn gerät das Ehepaar wieder einmal in Streit – und dann kracht es. Der Unfall fordert ein Todesopfer. Mindestens genauso furchtbar ist der Fund, den die Ermittler:innen anschließend im Haus des Paares machen. “Antonia” freut sich, als sie am Freitagmorgen zur Arbeit geht und die Sonne vom Himmel scheint. Sie hat die Frühschicht hinter der Theke einer Spielhalle im Ort. Obwohl es erst 7 Uhr morgens ist, wartet heute schon Stammkundschaft auf sie. Sie weiß nicht, dass der Mann nicht nur Gewinne, sondern auch Gewalt im Sinn hat. Wenn sich Betroffene mit ihrer Spielsucht an Familie und Freund:innen wenden, heißt es oft: “Hör doch einfach auf zu zocken.” Viele wissen nicht, dass es sich um eine psychische Krankheit handelt und “einfach aufhören” nicht so einfach ist. Was in den Köpfen von pathologischen Spieler:innen vorgeht, warum sie vor Gericht manchmal mildere Strafen bekommen und wie es manche sogar schaffen, in Casinos zu schummeln, hört ihr in dieser Folge. Experte in dieser Folge: Tobias Hayer, Psychologe und Glücksspielforscher an der Universität Bremen **Kapitel** • Fall “Frank ” • AHA: Warum macht Glücksspiel süchtig? • Weg in die Kriminalität • Fall “Antonia ” • AHA: Glücksspielsucht & strafrechtliche Schuld • Hot Mode und andere Probleme von Spieler:innen • Paranoia und Betrug • Überfälle auf Casinos • Problem mit Verfügbarkeit und Werbung • Problem mit Werbung **Credit** Produzentinnen/Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Recherche: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Isabel Mayer Schnitt: Pauline Korb **Shownotes** Beratungsstellen für Spielsüchtige und Angehörige Fachverband Glücksspielsucht e.V.: https://shorturl.at/gjoS8 BZgA: BZgA-Telefonberatung zur Glücksspielsucht: https://shorturl.at/ioqL5 Spielfrei werden & bleiben (Sascha Heilig): https://shorturl.at/goBKQ *Fall “Frank”* Urteil Landgericht Paderborn, 01 Ks 12/20 WAZ: Der Gerichtsreporter: Die Muttermörderin und das Erbe: https://shorturl.at/bdIOT Westfalen-Blatt: Ex-Mann belastet Angeklagte: https://shorturl.at/zBDQ4 Westfalen-Blatt: “Das Verhältnis zu meinen Eltern war gut”: https://shorturl.at/kpCX8 Nordbayern.de: Lebenslang: Frau wollte Muttermord ihrem Mann anhängen: https://shorturl.at/fADV6 *Fall “Antonia”* Urteil Landgericht Kaiserslautern, 4 Ks 6035 Js 9647/14 Die Rheinlandpfalz: Donnersbergkreis: Raubüberfall auf Spielhalle: https://shorturl.at/mnvzW Die Rheinlandpfalz: Donnersbergkreis: Für 770 Euro zum Mord bereit?: https://shorturl.at/fkMWX Die Rheinlandpfalz: Donnersbergkreis: Die Angst ist geblieben: https://shorturl.at/ACN35 *Diskussion* SZ: Mini-Löhne für Gefangene gefährden Resozialisierung: https://shorturl.at/lDGX0 Universität Bremen und Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung: Ergebnisse der Glücksspiel-Survey 2021: https://shorturl.at/oSW16 Universität Bremen: Gerhard Meyer: Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Glücksspielsucht: Craving als Kriterium einer Einschränkung der Steuerungsfähigkeit: https://shorturl.at/fqvwW Welt: Online-Glücksspiel: “Die weitgehende Liberalisierung ist äußerst gefährlich”: https://shorturl.at/wzHRU Y-Kollektiv: Online-Casino: Wie der Glücksspiel-Hype auf Twitch funktioniert: https://t.ly/8myL BR: Netzwelt: **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust
Vor dem Lausanner Bezirksgericht mussten sich sechs Polizisten wegen des Todes des 39-jährigen Nigerianers Mike Ben Peter im Jahr 2018 verantworten. Nun wurden sie freigesprochen. Wie begründet das Gericht sein Urteil? Weitere Themen: (01:08) «Fall Mike»: Lausanner Gericht spricht angeklagte Polizisten frei (09:25) Bilanz nach Wiederaufbau-Konferenz in London (13:05) Staudamm-Sprengung: Was auf Russland hindeutet (19:25) «Solar-Express» des Bundes verliert an Tempo (23:03) Werden Sie den Bündnispartner angreifen, Herr Glättli? (27:51) SNB-Leitzinserhöhung: Hiobsbotschaft für Mieterinnen und Mieter (31:16) Italiens progressive Recycling-Branche (35:56) Behördenmitglieder lernen von Swissmedic
Die Hinrichtung eines deutschen Staatsbürgers steht in Iran womöglich unmittelbar bevor. Erdoğans Gesundheit beschäftigt die Türkei. Und: Ein kranker Berliner lehrt andere, worum es im Leben geht. Das ist die Lage am Donnerstagabend. Hier die Artikel zum Nachlesen: Vor diesem Gericht hatte der Angeklagte keine Chance Der türkische Patient Der Mann, der achtmal den Krebs besiegte Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie bei SPIEGEL+. Jetzt für nur € 1,– im ersten Monat testen unter spiegel.de/abonnieren. +++ Alle Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/spiegellage +++ Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Webseite verantwortlich.Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie bei SPIEGEL+. Jetzt für nur € 1,– im ersten Monat testen unter spiegel.de/abonnieren Informationen zu unserer Datenschutzerklärung
Stephanie wird von einem Sexualstraftäter entführt und gefangen gehalten. Der Prozess gerät zu einem Hexenkessel und zu einer zweiten Katastrophe für das Kind. Und dann flüchtet auch noch der Angeklagte auf das Dach der Haftanstalt. In Folge 120 sprechen Sabine Rückert und Andreas Sentker vor Livepublikum im Hamburger Schauspielhaus über die Entführung einer 13-Jährigen, die die ganze Republik erschütterte. Die beiden Texte zur Folge (Sabine Rückert: "Gequält, begafft, vergessen" (https://www.zeit.de/2006/47/Opfer) und "Allein auf dem Planeten Mario" (https://www.zeit.de/2006/51/Stephanie)) sind 2006 im ZEIT-Dossier erschienen. Die neue Ausgabe des Kriminalmagazins "ZEIT Verbrechen" liegt am Kiosk und ist hier online bestellbar: https://shop.zeit.de/die-zeit-und-magazine/zeit-verbrechen/ Sie möchten zwei Ausgaben zum Kennenlernpreis testen? Dann klicken Sie hier: https://abo.zeit.de/zv-h2/?icode=01w0192k0674angdisint2204&utm_medium=display&utm_source=zvpodcast&utm_campaign=zv_zon_podcast&utm_content=&wt_zmc=disint.int.zabo.zvpodcast.zv_zon_podcast....x