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1961 wurde Patrice Lumumba, der erste Regierungschef der Demokratischen Republik Kongo, ermordet. Belgien war an diesem Verbrechen beteiligt, das die Justiz bis heute beschäftigt. Ein Anzeichen dafür, dass die Kolonialzeit nicht aufgearbeitet ist. Küpper, Moritz www.deutschlandfunk.de, Hintergrund
In der 378. Episode spricht Marc mit Katja Fambach. Sie ist Vizepräsidentin des Amtsgerichts Offenbach und leidenschaftliche Prüferin. Das Gespräch beleuchtet ihren Weg in die Justiz sowie die Herausforderungen der Referendarausbildung. Katja erklärt, warum sich das Prüfungssystem seit über 100 Jahren kaum verändert hat und wie wichtig eine strukturierte Klausurtaktik im Zivilrecht des zweiten Staatsexamens ist. Sie gibt wertvolle Einblicke in ihre Korrekturpraxis und beschreibt typische Fehler beim Subsumieren, wobei sie scherzhaft zwischen Philosophen, Populisten und Geschichtenerzählern unterscheidet. Zudem teilt sie praktische Tipps für den Aktenvortrag und die mündliche Prüfung. Wie findet man die sogenannten Jammer-Argumente im Sachverhalt? Welche Rolle spielt die Pauspapier-Methode? Wie bewahrt man im Prüfungsgespräch einen kühlen Kopf? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Nach einer Verletzung in den Bergen in Österreich: Zahlt die Krankenkasse für einen Transport ins Krankenhaus? Die Urteile der Woche.
Mike Gammer ist wütend. Auf den Staat, die Justiz und die Menschen, die ihn in den 70er und 80er Jahren in einer sächsischen Psychiatrie-Einrichtung gequält haben. Die Missbrauchs-Erfahrungen prägen ihn bis heute. Doch niemand übernimmt die Verantwortung. Von Jörn Klare.
Die Verfassung kann sich gegen ihre Feinde wehren – etwa mit einem Parteiverbot. Das ist in der Praxis nur nicht so einfach. Was dafür und dagegen spricht, auch im Hinblick auf eine Prüfung der AfD, erklärt der Jurist Felix Wirth Hanschmann in seinem Vortrag.Felix Wirth Hanschmann ist Inhaber des von der Dieter Hubertus Pawlik Stiftung geförderten Lehrstuhls "Kritik des Rechts – Grundlagen und Praxis des demokratischen Rechtsstaates" an der Bucerius Law School in Hamburg. Seinen Vortrag "Parteiverbotsverfahren: Schutz der Demokratie im Dilemma" hat er am 16. Oktober 2025 im Rahmen der Ringvorlesung "Rechtsextremismus, Recht und Justiz" gehalten, die der Verein "Gesicht zeigen - Für ein weltoffenes Deutschland" in Kooperation mit der Freien Universität Berlin veranstaltet hat.**********+++ Deutschlandfunk Nova +++ Hörsaal +++ Deutschlandradio +++ Wissenschaft +++ Vortrag +++ Rechtswissenschaft +++ Grundgesetz +++ Verfassung +++ Verfassungsrecht +++ Rechtsstaat +++ Demokratie +++ freiheitlich demokratische Grundordnung +++ Wehrhafte Demokratie +++ Parteiverbot +++ Parteiverbotsverfahren +++ AfD +++ AfD-Verbot +++ AfD prüfen +++ AfD verbieten +++ Demokratiefeinde +++ verfassungsfeindlich +++ Verfassungsschutz +++ Bundesverfassungsgericht +++ Verdachtsfall +++ gesichert rechtsextrem +++ gesichert rechtsextremistisch +++ Rechtsextremismus +++**********In dieser Folge mit: Moderation: Katrin Ohlendorf Vortragender: Felix Wirth Hanschmann, Rechtswissenschaftler, Inhaber des von der Dieter Hubertus Pawlik Stiftung geförderten Lehrstuhls "Kritik des Rechts – Grundlagen und Praxis des demokratischen Rechtsstaates" an der Bucerius Law School in Hamburg**********Ihr hört in diesem Hörsaal:3:55 - Beginn des Vortrags4:08 - Die zivilgesellschaftliche / politische Option5:53 - Die Verbotsoption9:40 - Pro- und contra Parteiverbot10:04 - Die Instrumente der wehrhaften Demokratie17:18 - Die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren24:03 - Das konzentrische Eskalationskontinuum und die Gewaltmembran25:36 - Die Probleme eines Parteiverbotsverfahrens29:48 - Die Quantität und die Qualität der Informationen40:37 - Die Schutzpflicht des Staates44:27 - Die Folgen eines Parteiverbotsverfahrens**********Quellen aus der Folge:Arnauld, Andreas, Fischer-Lescano, Andreas, Goldmann, Matthias, Goos, Christoph, Groh, Kathrin, Hanschmann, Felix, Huster, Stefan, Mangold, Anna Katharina, Mayer, Franz C., Petersen, Niels, Rixen, Stephan, Schwarz, Kyrill-Alexander, Sydow, Gernot, Thiele, Alexander, Towfigh, Emanuel V., von Ungern-Sternberg, Antje, Wittreck, Fabian; Alberti, Svea: Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland, VerfBlog, 2024/11/28 Gesellschaft für Freiheitsrecht: Rechtsgutachten, Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig? Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei "Alternative für Deutschland" nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. 25. Juni 2026Wirth Hanschmann, Felix: AfD-Verbot – rechtlich möglich? Presseartikel zu einer gleichnamigen Folge mit Felix Wirth Hanschman der YouTube-Videoreihe "Fofftein" der Bucerius Law School, 14.06.2024Beweissammlung des Zentrums für politische Schönheit für eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD**********Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:Schutz der Verfassung: Wie wehrhaft ist die wehrhafte Demokratie?Neues Gutachten: Könnte die AfD doch verboten werden?Rechtswissenschaft: So könnte die AfD die Schulen verändern**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
BGH 31.03.26 - Az. VI ZR 100/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Verkehr; Unfall; Verkehrsunfall; Schadensersatz; Schaden; Versicherung; Versicherer; Haftpflicht; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Regulierung; Gebrauchtwagen;
Mike Gammer ist wütend. Auf den Staat, die Justiz und die Menschen, die ihn in den 70er und 80er Jahren in einer sächsischen Psychiatrie-Einrichtung gequält haben. Die Missbrauchs-Erfahrungen prägen ihn bis heute. Doch niemand übernimmt die Verantwortung. Von Jörn Klare.
Von Sommer 1943 bis April 1945 war Irmgard F. als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof beschäftigt. Da war sie gerade 18 Jahre alt. Während ihrer Tätigkeit ging fast die gesamte Korrespondenz des KZ über ihren Tisch. Deswegen verurteilte das Landgericht Itzehoe 2022 die damals 97-Jährige wegen Beihilfe zum Mord in 10 505 Fällen und zum versuchten Mord in fünf Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung. Er sagte: »Sie half durch ihre Schreibarbeit dem Lagerkommandanten und dessen Adjutanten ... nicht nur physisch. Sie unterstützte diese durch ihre Einordnung in den Lagerbetrieb als zuverlässige und gehorsame Untergebene auch psychisch bei der Begehung der 10 505 vollendeten und fünf versuchten grausamen Morde, die das Landgericht ihr zugerechnet hat.«Dieses Gerichtsurteil macht für mich deutlich, was Gerechtigkeit beinhaltet: Gerechtigkeit hat einen langen Atem. Was vor rund 80 Jahren geschah, ist nicht vergessen. Gerechtigkeit deckt unerbittlich individuelle Schuld auf: Irmgard F. hat niemanden persönlich in der Gaskammer umgebracht. Aber sie hat ihren Teil dazu beigetragen, dass dies geschehen konnte. Auch späte Gerechtigkeit ist wichtig – für die Opfer. Die Hinterbliebenen der Ermordeten erleben: Der Tod unserer Oma, unseres Vaters, unserer Geschwister bleibt nicht ungesühnt.Leider gehen der irdischen Justiz trotz aller Bemühungen sehr viele böse Taten durchs Netz. Aber Gottes Gerechtigkeit ist unfehlbar. Er wird Lebende und Tote richten, mögen ihre Taten auch Jahrtausende zurückliegen. Nichts bleibt ungesühnt. Wer kann da frei ausgehen? Nur der, dessen Lebensschuld bereits bezahlt ist – von Jesus am Kreuz – und der dies für sich in Anspruch nimmt.Markus MajonicaDiese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.de
Ein scharfer Kritiker der aktuellen Baustellen in der Justiz ist Georg Kodek, Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Falter-Redakteur Jürgen Klatzer und Falter-Chefredakteur Florian Klenk haben mit ihm gesprochen – und Kodek nahm sich kein Blatt vor den Mund. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Ungarns neuer Regierungschef Péter Magyar lässt in Politik, Justiz und Medien keinen Stein auf dem anderen. Der Journalist Boris Kálnoky analysiert den neuen Kurs und den aufkeimenden Widerstand dagegen. Die Probleme an deutschen Brennpunktschulen schildert die langjährige Lehrerin Birgit Ebel, deren Kritik am System ihr zahlreiche Probleme eingetragen hat. In Israel tobt ein Machtkampf zwischen der Regierung und dem Obersten Gericht. Über die Hintergründe und mögliche Folgen spricht Nahostkorrespondent Pierre Heumann. Und Thomas Hartung kommentiert die Debatte über die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen.
41 Tote, 115 Schwerverletzte - der Brand in einer Bar in Crans-Montana forderte viele junge Opfer. Die Ermittlungen dauern noch immer an. Die Kritik an den Schweizer Behörden wächst. Eine Reportage von Kathrin Hondl.
US‑Präsident Donald Trump greift zum Telefon, und plötzlich hängt das Schicksal einer roten Karte nicht mehr am Schiedsrichter, sondern am direkten Draht zum FIFA‑Chef. Der Fall Balogun zeigt exemplarisch, wie nah Politik, persönliche Macht und sportliche Entscheidungen inzwischen beieinander liegen. In dieser Folge schauen wir hinter die Kulissen der FIFA: von Sepp Blatters Patronage‑System über Gianni Infantinos Milliarden‑Apparat bis zu Deals mit Autokraten, fragwürdigen WM‑Vergaben und einer Organisation, die sich selbst zum globalen Machtzentrum des Fußballs gemacht hat. Wir fragen, wer profitiert von diesen Strukturen, warum bleiben Reformversuche immer wieder auf halbem Weg stecken, und welche Hebel haben Politik, Justiz, Verbände und Fans überhaupt noch. Der Apofika-Presseklub mit Thomas Kistner (SZ),Alina Schwermer (taz), Arnd Zeigler (WDR) und natürlich unserem Host, Markus Feldenkirchen (Spiegel). Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/presseklub Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
De Gesetzesprojet iwwer d'Comparution accélérée gouf op den Instanzewee geschéckt. Et ass e weidere Schrëtt am Kampf géint déi organiséiert Kriminalitéit. Haut ass an der Chamber iwwerdeems de Vott iwwer de Gesetzesprojet iwwer den Informatiounszougang fir Journalisten. De Presserot hat den Text zwar generell begréisst, eenzel Punkten awer kritiséiert.
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser zweiten Folge zur Schuldrecht-AT-Reihe nehmen wir § 241 BGB unter die Lupe und erschließen die Pflichtentrias, die jedes Schuldverhältnis trägt.§ 241 Abs. 1 BGB – Leistungspflichten regelt die „Gib-mir-was-Pflichten": Der Schuldner soll dem Gläubiger etwas verschaffen. Primäre Leistungspflichten sind die von Anfang an bestehenden Hauptpflichten (z. B. Übergabe und Übereignung, Kaufpreiszahlung). Sekundäre Leistungspflichten entstehen erst bei Störung – sie treten an die Stelle der primären Pflicht oder treten neben sie (z. B. Schadensersatz bei verspäteter Lieferung).§ 241 Abs. 2 BGB – Schutzpflichten regelt die „Tu-mir-nichts-Pflichten": Der Schuldner muss die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils respektieren. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem Leistungsinteresse (Abs. 1) und dem Integritätsinteresse (Abs. 2) – letzteres schützt bestehende Rechtsgüter wie Gesundheit, Eigentum und Vermögen.Schutzpflichten können auch ohne Vertrag entstehen: § 311 Abs. 2 BGB begründet bereits durch Vertragsanbahnung oder ähnliche geschäftliche Kontakte ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB – das Institut der culpa in contrahendo (c.i.c.) wird in späteren Folgen vertieft.Support the show
Eine Bundesrichterin steht unter Plagiatsverdacht. NGOs wollen weiterhin Geld vom Staat statt von Spendern. Georgier missbrauchen das Asylwesen. Ein Schwarzer ruft zur Tötung von Zionisten auf – und wird rechtskräftig verurteilt.
In seiner zweiten Amtszeit rechnet Donald Trump ab. Er verwandelt das Justizministerium in ein Werkzeug der Vergeltung, während er Anhänger und Verbündete begnadigt. Es ist unklar, ob sich der Rechtsstaat davon erholt. Trump macht keinen Hehl daraus, dass er auf Vergeltung aus ist. «Ich wurde gejagt, von sehr schlechten Menschen, aber jetzt bin ich der Jäger», sagte er im Mai. Trump, der erste US-Präsident der angeklagt und verurteilt wurde, sieht sich selbst als Opfer einer instrumentalisierten Justiz. Nun richtet er das mächtige Justizministerium seinerseits gegen seine Gegner. Er hat die traditionelle Unabhängigkeit der Bundesstaatsanwaltschaft aufgehoben und fordert die Strafverfolgung jener, die er zu seinen Feinden zählt. Verbündete, die verurteilt wurden, begnadigt er – auch jene, die am 6. Januar 2021 das Kapitol in Washington stürmten. «Es ist niederschmetternd, den Niedergang des Rechtsstaates mitansehen zu müssen», sagt Andrew Weissmann, der jahrelang ein führender Bundesstaatsanwalt war. Trump schafft eine Blaupause dafür, wie Präsidenten Strafverfolgungen für ihre Zwecke einsetzen können. Die Schutzmechanismen, welche Staatsanwälte von politischer Einflussnahme abschirmen sollten, haben sich als zu schwach erwiesen. «Wenn rechtsstaatliche Regeln einmal verletzt wurden, ist es schwierig, den Geist wieder in die Flasche zu bringen», sagt John Jones, ein ehemaliger Bundesrichter.
Endlich wieder zu dritt schnacken wir über die Zukunft des Bankings, KI-Skandale, Post von der Justiz und natürlich einer Menge, also wirklich: Eine Menge Filme.
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:Hier gehts zur Einführung ins Waffenrecht Teil 1Hier gehts zur Einführung ins Waffenrecht Teil 2Hier gehts zur Playlist WaffenrechtFolgenbeschreibung:Thema: Einführung ins Waffenrecht, Teil 4: § 45 WaffG, Folgemaßnahmen und Untersagungsverfügungen (§§ 45, 46, 41 WaffG)In der abschließenden Folge zur Einführung ins Waffenrecht behandeln wir zunächst vollständig § 45 WaffG, dann die Folgemaßnahmen nach § 46 und schließlich die Untersagungsverfügung nach § 41 WaffG.§ 45 WaffG – Rücknahme und Widerruf ist lex specialis zu §§ 48, 49 VwVfG: Im Waffenrecht kein Ermessen, sondern zwingender Aufhebungszwang – soweit es um die Erlaubnisvoraussetzungen geht. Bei anderen Aufhebungsgründen (z. B. Täuschung, aber materiell vorhandene Voraussetzungen) bleiben §§ 48, 49 VwVfG mit ihrem Ermessen anwendbar.Die Rücknahme (Abs. 1) erfasst von Anfang an rechtswidrige Erlaubnisse – inzidente Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Erteilung. Klausurrelevant: Anders als bei § 48 Abs. 4 VwVfG gilt keine Jahresfrist; die Behörde kann zeitlich unbegrenzt zurücknehmen.Der Widerruf (Abs. 2 S. 1) greift bei nachträglichem Wegfall der Erlaubnisvoraussetzungen. Es reicht der Verdacht – Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, genügen. Abs. 2 S. 2 ermöglicht bei Nichtbeachten inhaltlicher Beschränkungen einen Widerruf nach Ermessen. Die Härtefallregelung (Abs. 3) erlaubt bei nur vorübergehendem Wegfall des Bedürfnisses ein Absehen vom Widerruf – nicht beim Waffenschein.§ 45 Abs. 5 WaffG ist ein klassischer Klausurstolperstein: Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Rücknahme oder Widerruf wegen fehlender Zuverlässigkeit oder Eignung haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO). Der Antrag lautet auf Anordnung – nicht Wiederherstellung – der aufschiebenden Wirkung. Bei Widerruf wegen fehlenden Bedürfnisses gilt § 80 Abs. 1 VwGO normal.§ 46 WaffG – Folgemaßnahmen: Rücknahme und Widerruf sind rechtsgestaltend, aber nicht vollstreckungsfähig. § 46 schließt diese Lücke: Rückgabe der Erlaubnisurkunden (Abs. 1), Überlassung oder Unbrauchbarmachung von Waffen und Munition innerhalb einer Frist (Abs. 2, 3). Bei Untätigkeit: Sicherstellung als Verwaltungsvollstreckung – keine polizeiliche Standardmaßnahme. Verwertung oder Vernichtung nach Abs. 5; Nettoerlös steht dem Betroffenen zu.§ 41 WaffG – Untersagungsverfügung: Präventives Instrument gegen Inhaber erlaubnisfreier Waffen. Nr. 1 erfasst allgemeine Gefahrenlagen (z. B. Gruppenzugehörigkeit – stets Einzelfallbetrachtung). Nr. 2 knüpft an fehlende Zuverlässigkeit oder Eignung an – inzidente Prüfung der §§ 5, 6 WaffG. Die Untersagung kann auch präventiv ergehen, bevor der Betroffene überhaupt Waffen besitzt.Support the show
BGH 25.11.25 - Az. VI ZR 165/23: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Arzt; Arzthaftung: Arzthaftungsrecht; Einwilligung; hypothetisch; Rechtswidrigkeit; rechtwidrig; Körperverletzung; Schmerzensgeld; Krankenhaus; Ärzte; OP; Operation; Behandlung; Eingriff;
Von Klemens Patek. Die türkische Justiz sagt: Alles, was seit 2023 in der Oppositionspartei CHP passiert ist, gilt nicht mehr: „Mutlak Butlan“. Der unbeliebte Kemal Kılıçdaroğlu ist wieder Parteichef und der entmachtete Özgür Özel wälzt Neugründungspläne. Erdoğans Vier-Stufen-Plan geht auf, erklärt Duygu Özkan, Türkei-Expertin der „Presse“.
In seiner zweiten Amtszeit rechnet Donald Trump ab. Er verwandelt das Justizministerium in ein Werkzeug der Vergeltung, während er Anhänger und Verbündete begnadigt. Es ist unklar, ob sich der Rechtsstaat davon erholt. Trump macht keinen Hehl daraus, dass er auf Vergeltung aus ist. «Ich wurde gejagt, von sehr schlechten Menschen, aber jetzt bin ich der Jäger», sagte er im Mai. Trump, der erste US-Präsident der angeklagt und verurteilt wurde, sieht sich selbst als Opfer einer instrumentalisierten Justiz. Nun richtet er das mächtige Justizministerium seinerseits gegen seine Gegner. Er hat die traditionelle Unabhängigkeit der Bundesstaatsanwaltschaft aufgehoben und fordert die Strafverfolgung jener, die er zu seinen Feinden zählt. Verbündete, die verurteilt wurden, begnadigt er – auch jene, die am 6. Januar 2021 das Kapitol in Washington stürmten. «Es ist niederschmetternd, den Niedergang des Rechtsstaates mitansehen zu müssen», sagt Andrew Weissmann, der jahrelang ein führender Bundesstaatsanwalt war. Trump schafft eine Blaupause dafür, wie Präsidenten Strafverfolgungen für ihre Zwecke einsetzen können. Die Schutzmechanismen, welche Staatsanwälte von politischer Einflussnahme abschirmen sollten, haben sich als zu schwach erwiesen. «Wenn rechtsstaatliche Regeln einmal verletzt wurden, ist es schwierig, den Geist wieder in die Flasche zu bringen», sagt John Jones, ein ehemaliger Bundesrichter.
Was bewegt die Hansestadt heute? In dieser Folge des Hamburg News Podcasts vom Hamburger Abendblatt blicken wir auf die neuesten Entwicklungen nach der erschütternden Gewalttat von Stade und erklären, warum der erbitterte Sorgerechtsstreit die Justiz weiter in Atem hält. Außerdem schauen wir hinter die Kulissen der Hamburger Hochbahn: Warum sorgt ein historischer Fahrgastrekord trotzdem für ein Millionenloch in der Kasse? Während ganz Deutschland einen drastischen Geburtenknick erlebt, tanzt Hamburg komplett aus der Reihe – wir verraten Ihnen, warum. Dazu gibt es Sicherheitsbedenken im Hafen, überraschende Routenstreichungen bei Aida Cruises und den ersten torreichen Härtetest des FC St. Pauli im Dauerregen. Hören Sie jetzt rein und bleiben Sie in knapp fünf Minuten bestens informiert!
Die EU hat Beitrittsverhandlungen mit Moldau begonnen. Präsidentin Maia Sandu begrüßte dies als Anerkennung der harten Arbeit ihres Landes. Doch die EU verlangt eine unabhängige Justiz und die Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität. Peter Sawicki, Margarete Wohlan www.deutschlandfunkkultur.de, Weltzeit
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:Hier gehts zur Einführung ins Waffenrecht Teil 1Hier gehts zur Einführung ins Waffenrecht Teil 2Hier gehts zur Playlist WaffenrechtThema: Einführung ins Waffenrecht, Teil 3: Persönliche Eignung, Bedürfnis und Rücknahme/Widerruf (§§ 6, 8, 45 WaffG)§ 6 WaffG – Persönliche Eignung betrifft – anders als die Zuverlässigkeit – nicht vorwerfbares Verhalten, sondern körperliche und geistige Einschränkungen. Neben den drei absoluten Eignungsausschlüssen (Geschäftsunfähigkeit, Suchtabhängigkeit, psychische Erkrankung) gibt es eine Auffangklausel für sonstige Gefährdungslagen. Wichtig: Es reicht der Verdacht. Die Behörde kann nach § 6 Abs. 2 WaffG ein Gutachten anfordern – wer nicht kooperiert, muss mit negativen Schlüssen rechnen.§ 8 WaffG – Bedürfnis ist das zentrale Element des deutschen Waffenrechts. Kumulativ erforderlich sind ein besonders anzuerkennendes Interesse (konkret und gegenwärtig, nicht nur möglicherweise künftig) sowie Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe für den beantragten Zweck. Das Bedürfnis wird sehr eng ausgelegt – im Zweifel gegen die Erlaubnis.Support the show
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In der abschließenden Folge widmen wir uns der examensrelevantesten Frage des gesamten Falls: Reicht ein bloßer Verfassungsschutz-Verdachtsfall, um über die Mitgliedschaft waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen?Zwei Vereinigungen sind zu trennen. „Der Flügel" ist als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft – Verfassungsfeindlichkeit steht fest. Aber der Kläger war nie Mitglied, sondern stand nur auf einem E-Mail-Verteiler. Keine Mitgliedschaft, Tatbestand verfehlt. Bei der AfD (Bundesverband und Landesverband Hessen) war zum maßgeblichen Zeitpunkt Oktober 2022 nur ein Verdachtsfall ausgesprochen – und genau daran hängt der Streit.Die Kernfrage lautet: Worauf bezieht sich die Verdachtsformel „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG – nur auf die Mitgliedschaft oder auch auf die Verfassungsfeindlichkeit der Vereinigung? Das VG Frankfurt folgt der herrschenden Linie: Die Formel bezieht sich grammatikalisch nur auf die Mitgliedschaft; die Bestrebungen der Vereinigung müssen feststehen („verfolgt oder verfolgt hat" – Präsens und Perfekt, keine Möglichkeitsform). Ein Verdachtsfall genügt nicht.Die Gegenauffassung (VG Düsseldorf) lässt den Verdacht auch für die Bestrebungen ausreichen – teleologisch: Schutzlücken bei großen Parteien, Nachweis feststehender Verfassungsfeindlichkeit praktisch kaum führbar. Dieses Argument hat echtes Gewicht und muss fair dargestellt werden.Die herrschende Linie (OVG Sachsen-Anhalt, BayVGH, VG Gera, VG Regensburg, VG Frankfurt) hält mit drei Argumenten dagegen: Wortlaut, Gesetzgebungsgeschichte (Novelle 2019 zielte auf die NPD mit feststehender BVerfG-Feststellung) und – als Königsargument – die Methodenfigur des BayVGH: Teleologie füllt den Auslegungskorridor aus, den Wortlaut, Systematik und Historie eröffnen – sie korrigiert den Wortlaut aber nicht. Schwierigkeit der Beweisführung ist kein dogmatisches Argument.Verfassungsrechtlicher Überbau: Das Parteienprivileg (Art. 21 Abs. 4 GG) reserviert die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei dem BVerfG. Eine Waffenbehörde darf diese Frage nicht als Vorfrage im Widerrufsbescheid beantworten.Support the show
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In Teil 2 steigen wir in die Begründetheit ein. Maßstab ist § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO: Der Widerruf ist aufzuheben, soweit er rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt. Nach unproblematischer formeller Rechtmäßigkeit liegt der Schwerpunkt auf der materiellen Ebene.Herzstück dieser Folge ist § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a aa WaffG: Hat der Kläger selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt? Das Gericht prüft zweistufig. Inhaltlich sind die Äußerungen – Verwendung von Begriffen wie „Umvolkung", pauschale Verächtlichmachung von Demokratie und Rechtsstaat – durchaus verfassungsfeindlich aufgeladen. Aber eine verfassungsfeindliche Gesinnung ist noch keine Bestrebung. Der Begriff „Bestrebung" – ausgelegt anhand von § 92 Abs. 2, 3 StGB und § 4 BVerfSchG – verlangt ein aktiv-tätiges, planvolles, zielgerichtetes „Hinarbeiten" mit aggressiver Komponente. Bloße Kritik, Ablehnung oder das Kundtun einer Meinung genügen nicht; erst der Aufruf zu oder die Ankündigung konkreter Aktivitäten überschreitet die Schwelle (BVerfG 2022). Beides fehlt hier durchgehend.Zwei examenstaugliche Nebenargumente: Der fehlende Waffenbezug (kein Aufruf zur Bewaffnung) stützt die Einschätzung. Beim Liken auf Facebook fehlt es an Reichweite und gezielter Verbreitung – die Posts erreichen trotz vierstelliger Freundeszahl nur einstellige Like-Zahlen; die Aktivismusschwelle ist nicht überschritten. Offen bleibt, ab welcher Reichweite ein Like zur Bestrebung werden kann – eine wichtige offene Flanke für Abwandlungen.Eigenständiger Aufhebungsgrund ist zudem das Bestimmtheitsgebot (§ 37 Abs. 1 VwVfG, Art. 20 Abs. 3 GG): Der Bescheid muss mitteilen, welche Tatbestandsvariante des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG durch welche konkreten Tatsachen erfüllt sein soll. Eine pauschale „Gesamtschau" ohne Variantentrennung verletzt Art. 19 Abs. 4 GG und macht den Bescheid selbstständig rechtswidrig.Support the show
Wir schauen wieder in der Kulisse Wien vorbei, zur mittlerweile sechsten Live-Aufzeichnung unseres Jus-Proseminars „Einspruch! Die Justiz von innen“. Nach fünf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hatten Stefan Kaltenbrunner und Michael Nikbakhsh am 18. Juni erstmals einen Behördenvertreter on stage: Martin Ortner, Oberstaatsanwalt und Mediensprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). // Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du mit einer Mitgliedschaft via Steady unterstützen https://steady.page/de/die-dunkelkammer/about Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:Teil 1: Sachverhalt und Normen (VG Frankfurt a. M., Urt. v. 12.09.2024 – 5 K 3302/22.F)In dieser Folge starten wir eine dreiteilige Reihe zu einem brandaktuellen Fall aus dem Waffenrecht: Ein über 70-jähriger Jäger und AfD-Funktionär verliert seine Waffenbesitzkarte – wegen YouTube-Videos, Facebook-Likes und Verfassungsschutzerkenntnissen im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Das VG Frankfurt hebt den Bescheid auf. Aber warum?Heute legen wir das Fundament: Wir nehmen den Sachverhalt durch und erschließen die Normenarchitektur, die den Fall trägt.Ermächtigungsgrundlage des Widerrufs ist § 45 Abs. 2 WaffG – lex specialis gegenüber §§ 48, 49 VwVfG. Der Widerruf setzt voraus, dass nachträglich Tatsachen eingetreten sind, die zur Versagung hätten führen müssen. Versagungsgrund ist die fehlende Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 WaffG. Was Zuverlässigkeit bedeutet, regelt § 5 WaffG negativ – mit zwei Stockwerken: Abs. 1 (absolute Unzuverlässigkeit) und Abs. 2 (Regelunzuverlässigkeit). Im Fall relevant ist allein § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG mit seinen drei Tatbestandsvarianten: Buchst. a aa (eigene verfassungsfeindliche Bestrebungen), Buchst. b (Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung) und Buchst. c (Unterstützung einer solchen Vereinigung). Diese drei Varianten sauber auseinanderzuhalten ist der Schlüssel zum Fall – und Thema der nächsten Folgen.Support the show
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge vertiefen wir das Kausalitätsproblem bei Kollegialentscheidungen anhand des Lederspray-Falls. Im Mittelpunkt steht die Frage: Kann die Stimmabgabe eines einzelnen Gremienmitglieds kausal für einen späteren strafrechtlichen Erfolg sein, wenn niemand allein den Beschluss hätte herbeiführen können?Zu unterscheiden sind zwei Konstellationen. Bei einer Einstimmen-Mehrheit lässt sich jede Ja-Stimme nicht hinwegdenken, ohne dass der Beschluss entfiele – kumulative Kausalität aller zustimmenden Mitglieder ist zu bejahen. Problematisch wird es bei einer Mehrheit von zwei oder mehr Stimmen: Die einzelne Stimme kann hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele – die klassische csqn-Formel versagt.Zur Lösung werden drei Ansätze diskutiert. Die kumulative Kausalität behandelt alle Stimmen als gemeinsame Ursache, stößt aber an Grenzen, da die Einzelstimme bei Mehrheitsbeschlüssen gerade nicht unentbehrlich ist. Die alternative Kausalität (modifizierte Äquivalenztheorie) stellt auf den Gesamtbeschluss ab – einzelne Stimmen können alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden. Die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) ermöglicht gegenseitige Zurechnung der Tatbeiträge, löst das Kausalitätsproblem dogmatisch aber nicht wirklich, da sie eigene kausale Beiträge voraussetzt.Der BGH stellte im Lederspray-Fall auf die gemeinsame Beschlussfassung ab und bejahte Mittäterschaft aller Geschäftsführer für die Folgen der Unterlassung.Support the show
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Thema: ÖR151 – Gesetzliche Grenzen des Ermessens nach § 40 VwVfG (Teil 2): Ermessensüberschreitung, Ermessensnichtgebrauch, sonstige GesetzeIn dieser Folge schließen wir die Ermessensprüfung nach § 40 VwVfG ab. Während Teil 1 den Ermessensfehlgebrauch behandelt hat, geht es heute um den zweiten Block: die gesetzlichen Grenzen des Ermessens.Zu unterscheiden sind zwei Bereiche. Erstens Verstöße gegen die Ermächtigungsnorm selbst: Die Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn der äußere Rahmen der Ermächtigungsnorm überschritten wird – etwa durch Verhängung einer Rechtsfolge, die das gesetzliche Höchstmaß übersteigt, oder durch Ermessensausübung, obwohl das Entschließungsermessen tatsächlich auf Null reduziert war. Der Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn die Behörde von einem eingeräumten Ermessen überhaupt keinen Gebrauch macht – etwa weil sie irrig von gebundener Verwaltung ausgeht oder wesentliche Gesichtspunkte (z. B. Abschiebungshindernisse) unberücksichtigt lässt.Zweitens bilden sonstige Gesetze Grenzen des Ermessens: Durch die Ermessensentscheidung darf kein Rechtsverstoß bewirkt werden. Besonders relevant sind verfassungsrechtliche Vorgaben – insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Übermaßverbot) und die Grundrechte. Am Saarheimer Höhlen-Fall wird gezeigt, wie das Entschließungs- und Auswahlermessen bei reiner Selbstgefährdung im Licht von Art. 2 Abs. 1 GG (Handlungsfreiheit) und Art. 2 Abs. 2 GG (Leben, körperliche Unversehrtheit) zu prüfen ist.Support the show
August 2022 in Neuseeland.Eine Familie ersteigert bei einer Online-Auktion den Inhalt eines Lagerraumes.Nachdem sie die ersteigerten Gegenstände und Möbel nach Hause holen, strömt ein schrecklicher Geruch durch die Nachbarschaft- und sie machen eine schreckliche Entdeckung.Bald spricht das ganze Land über den Fund aus Auckland.Und die Ermittelnden tauchen ein in die Welt einer Familie, in der alles perfekt schien- bis das Glück jäh zerbrach.Der Fall von Yuna und Minu Jo und Ji Eun, auch bekannt als Hakjung Lee hat bis letztes Jahre die Justiz in Neuseeland beschäftigt und die Menschen im ganzen Land bewegt.Inhaltswarnung: Suizid, Gewalt gg. Minderjährige, Tod von minderjährigen, Krebserkrankung, psychische ProblemeOb der Fall gelöst oder ungelöst ist seht ihr ganz unten in der Folgenbeschreibung: N= nicht gelöst, G = Gelöst.SHOWNOTES:Falls ihr SOS Humanity dabei unterstützen wollt, im Mittelmeer Menschenleben zu retten hier entlang.Hier findet ihr alle Links zu all unseren aktuellen Werbepartnern, Rabatten und Codes:https://linktr.ee/puppiesandcrimeAmandas Buch-Highlight: "Is this a Cry for Help" von Emily AustinSOCIAL MEDIAInstagram: @Puppiesandcrime - https://www.instagram.com/puppiesandcrime/?hl=deTiktok: @puppiesandcrime.podcast - https://www.tiktok.com/@puppiesandcrime.podcastFacebook: https://www.facebook.com/PuppiesandCrimeEmail: puppiesandcrime@gmail.com------- G --------- Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge tauchen wir tiefer in das pflichtgemäße Ermessen nach § 40 VwVfG ein – die Grundnorm für jede verwaltungsrechtliche Klausur mit Kann-, Soll- oder Muss-Vorschriften.Zunächst wird die gebundene Verwaltung (ist/muss-Vorschriften, keine Anwendung des § 40 VwVfG) von echten Ermessensnormen abgegrenzt. Dazwischen liegt das intendierte Ermessen: Bei Soll-Vorschriften ist der Regelfall gebunden, nur in atypischen Fällen eröffnet sich Entscheidungsfreiheit. Atypisch sind insbesondere Fälle, die zwar vom Wortlaut, nicht aber vom Zweck der Norm erfasst werden (z. B. Missbrauchsfälle) – die Voraussetzungen eines atypischen Falls unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle. Intendiertes Ermessen ist die vom BVerwG entwickelte Obergruppe, zu der die Soll-Vorschriften zählen; es lässt sich nicht immer am Wortlaut ablesen, sondern muss durch Auslegung ermittelt werden – ein Indiz ist ein regelbeispielhafter Normaufbau.Für die Kann-Vorschrift als Normalfall im Polizeirecht wird sodann der Verstoß gegen § 40 VwVfG geprüft. Dieser kann auf zwei Wegen vorliegen: Verfehlung des Ermessenszwecks oder Nichteinhaltung der gesetzlichen Grenzen. Im Fokus dieser Folge steht der Ermessensfehlgebrauch (Ermessensmissbrauch): Die Behörde bleibt zwar im Rahmen der Ermächtigungsnorm, übt ihr Ermessen aber aus sachfremden Gründen aus (z. B. Strafgründe bei Gefahrenabwehrmaßnahmen, Schikane). Der Ermessenszweck wird dabei vor allem systematisch ausgelegt.Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens folgen in ÖR151.Support the show
Kriminalgericht Moabit, Turmstraße, 8. Mai 1931. Von den Massen unbemerkt betritt Adolf Hitler das Gerichtsgebäude, wo er als Zeuge geladen ist. Der Führer der NSDAP ahnt noch nicht, dass ihn am Ende des Tages ein junger Anwalt so in die Enge treiben wird, dass er die Fassung verliert. Hans Litten hat sich als „Anwalt des Proletariats“ einen Namen gemacht. Mutig stellt er sich dem Staatsapparat und den immer stärker werdenden Nationalsozialisten entgegen. In Berlin erinnern heute zahlreiche Orte an ihn, und auch die Serie „Babylon Berlin“ hat ihm ein filmisches Denkmal gesetzt. Wir sprechen mit Dr. Christoph Mauntel, Präsident des Landgericht Berlin I, über Leben und Wirken dieses unerschrockenen Kämpfers für Gerechtigkeit. Außerdem erklärt Achim von Borries, Regisseur von „Babylon Berlin“, was ihn an Hans Litten fasziniert und wie die historische Figur ihren Weg in die Serie fand. Und schließlich geht es um Justiz und die prächtigen Berliner Justizpaläste: Arne spricht mit Alexander Vogel über ihr gemeinsames Buch „Justizgeflüster. Berliner Gerichte und Gefängnisse“.
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge vertiefen wir die Rechtsfolgenprüfung im Polizei- und Ordnungsrecht systematisch. Den Behörden ist in weitem Umfang Ermessen eingeräumt – sowohl Generalklauseln als auch Spezialvorschriften sind als „Kann"-Bestimmungen formuliert.Wichtige Unterscheidung: Aus der allgemeinen Aufgabenzuweisung (§ 1 POG) folgt nur eine Pflicht zur Überprüfung, nicht zum Einschreiten. Das ist das Opportunitätsprinzip der Gefahrenabwehr – im Gegensatz zum Legalitätsprinzip der Strafverfolgung.In der Klausur wird die Rechtsfolge über das pflichtgemäße Ermessen (landesspezifische Norm des POG, iSv § 40 VwVfG) eröffnet. Ermessensfehler werden nach § 114 S. 1 VwGO gerichtlich überprüft: Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensfehlgebrauch.Zwei weitere Punkte werden eingeführt: Erstens der Anspruch auf Einschreiten – er setzt voraus, dass die betroffene Norm subjektiv-öffentliche Rechte des Anspruchstellers schützt, die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen vorliegen und das Ermessen auf Null reduziert ist. Zweitens die Ermessensreduzierung auf Null – wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe die Handlungsoptionen auf eine einzige zulässige Entscheidung verengen. Beide Punkte werden in Folgefolgen vertieft.Support the show
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Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In Teil 3 unserer Reihe drehen wir die Perspektive: M wird in New York die Einreise verweigert, die Fluggesellschaft bringt ihn zurück nach München. Kann sie die Kosten des Rückflugs von M ersetzt verlangen?Im Gegensatz zum Hinflug steht hier die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag im Mittelpunkt, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB iVm § 1877 Abs. 3 BGB analog. Die Folge gibt einen systematischen Überblick über die verschiedenen GoA-Arten (berechtigte, unberechtigte, unechte GoA nach § 687 BGB) und das Grundschema (Geschäftsbesorgung, fremdes Geschäft – objektiv, subjektiv oder auch-fremd –, Handeln ohne Auftrag).Im konkreten Fall: Die Rückbeförderung ist jedenfalls auch-fremd. Anders als beim Hinflug liegt diesmal ein Fremdgeschäftsführungswille vor, da die Fluggesellschaft bewusst handelt. Beim zentralen Prüfungspunkt – Interesse und (mutmaßlicher) Wille des Geschäftsherrn nach § 683 S. 1 BGB – ist wegen des Minderjährigenschutzes auf Interesse und mutmaßlichen Willen der Eltern abzustellen. Da kein wirklicher Wille feststellbar ist, entscheidet das objektive Interesse: Der Rückflug war notwendig und entsprach dem mutmaßlichen Elternwillen.Bei der Rechtsfolge wird erläutert, warum eine berufliche Beförderungsleistung über § 1877 Abs. 3 BGB analog als ersatzfähige Aufwendung zu behandeln ist. Abschließend der wichtige Hinweis: Eine berechtigte GoA stellt einen Rechtsgrund dar und schließt damit eine parallele Bereicherungskondiktion aus.Support the show
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Marc Ohrendorf und Sven Störmann analysieren das Berufsbild des Legal Engineers und aktuelle Trends in der Legal-Tech-Branche. Zudem diskutieren sie Julian Krüpers DJT-Gutachten zur Zukunft der juristischen Ausbildung, den neuen integrierten Bachelor in Hessen sowie die Gefahren von 'AI Slop' für die Justiz.
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Ökonomisch geht es besser, bei den Zügen eher nicht. Und nun kommt auch Stuttgart 21 mindestens weitere fünf Jahre später. Die Bahn-Chefin über ihre Strategie, das alles aufzulösen.
Belfast brennt – und Europa verliert die Kontrolle über Migration +++ Messerangriff, Proteste, Kontrollverlust: Belfast wird zum Fanal +++ Der Tod der kleinen Lyhanna: Frankreich rechnet mit seiner Justiz ab +++ Mit Gewerkschaftsgeld gegen den Parteitag: Verdi und die Blockade von Erfurt +++ Krankenkassen-Finanzlücke: Warkens Sparpaket schon überholt und das Kassenloch wächst weiter +++ Klimaneutral bis 2030? Mannheim kapituliert vor der Wirklichkeit +++ TE Energiewendewetter +++ Dieser Wecker wird unterstützt von der INNOMOTION AG. Hier erfahren Sie mehr: www.doppeltsteuernsparen.de Innomotion AG – mit wissenschaftlicher Expertise in der Beratung rund um Kauf, Bewertung und Verwertung von Ideen, Innovationen und Schutzrechten. Das Innomotion-Konzept basiert auf höchstrichterlicher Steuerrechtsprechung und eröffnet eine steuerlich gesicherte, einzigartig attraktive wirtschaftliche Struktur – für massiven Mehrwert und doppelten Effekt. Hier erfahren Sie mehr https://www.doppeltsteuernsparen.de. Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns
In Nürnberg machen Migranten offenbar gezielt junge Mädchen drogensüchtig, um sie in eine sexuelle Abhängigkeit zu zwingen. Hintergrundinformationen hat die „Nius“-Journalistin Janina Lionello. Recherchen in Österreich legen nahe, dass steuerfinanzierte NGOS gemeinsam mit Behörden und Justiz ein Asyl-Netzwerk gesponnen haben. Über das Thema berichtet Dr. Friedrich Kinzlbaur, ehemaliger Asylrichter am Bundesverwaltungsgericht. Der Konflikt zwischen China und Taiwan spitzt sich weiter zu. Den Stand der Lage erläutert China-Experte Jonas Greindberg. Und Dr. Thomas Hartung kommentiert den „Hitzesommer“, der uns auch im Juni als apokalyptisch und brandgefährlich verkauft wird.
Arda hat monatelang auf den Tag nach ihrer großen Prüfung hingefiebert. Sie dachte, das würde sie glücklich machen. Doch sie fiel in ein emotionales Loch. Die Leere ist nichts Ungewöhnliches. Wir können sie sogar nutzen. **********Ihr hört: Gesprächspartnerin: Arda, ist nach dem ersten Staatsexamen in ein Loch gefallen Gesprächspartner: Frederik Hümmeke, Wirtschaftswissenschaftler, Neurowissenschaftler und Coach Gesprächspartnerin: Ulrike Scheuermann, Psychologin und Autorin Autor und Host: Przemek Żuk Redaktion: Friederike Seeger, Anton Stanislawski, Anne Bohlmann, Christian Schmitt Produktion: Choukri Gustmann**********Quellen:Berke, J.D. (2018). What does dopamine mean?. Nature Neuroscience, 21, 787–793. Rhew, E., Piro, J. S., Goolkasian, P., & Cosentino, P. (2018). The effects of a growth mindset on self-efficacy and motivation. Cogent Education, 5(1).Bundesamt für Justiz (13.08.2025). Statistik der juristischen Prüfungen 2023 veröffentlicht.**********Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:Belohnung: Wie wir unsere Erfolge sehen und feiernStändig produktiv: Wie können wir endlich abschalten? Bewerbung: Wie stärken wir unser Selbstwertgefühl?**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .**********Meldet euch!Ihr könnt das Team von Facts & Feelings über Whatsapp erreichen.Uns interessiert: Was beschäftigt euch? Habt ihr ein Thema, über das wir unbedingt in der Sendung und im Podcast sprechen sollen?Schickt uns eine Sprachnachricht oder schreibt uns per 0160-91360852 oder an factsundfeelings@deutschlandradio.de.Wichtig: Wenn ihr diese Nummer speichert und uns eine Nachricht schickt, akzeptiert ihr unsere Regeln zum Datenschutz und bei Whatsapp die Datenschutzrichtlinien von Whatsapp.
Es wurde auch mal wieder Zeit: Wir ziehen die Samthandschuhe komplett aus und sezieren das Drama rund um den YouTube-„Tierschutz“, gescheiterte Justiz-Bluffs und die chronische Doppelmoral einer völlig überdrehten Bubble. Zu Gast in dieser Episode ist Leon von TalNews, der exklusiv und detailliert auspackt, was wirklich hinter den Kulissen und im Gerichtssaal abgelaufen ist. Was passiert, wenn man die Konsequenzen des eigenen Online-Handelns nicht mehr kontrollieren kann? Man flüchtet sich kollektiv in die Opferrolle, serviert der Justiz abenteuerliche Geschichten und scheitert am Ende krachend an der harten Realität. Die Aktenzeichen dieser Episode:Der Gerichtssaal-Showdown: Wie die einstweilige Anordnung gegen TalNews in Sekunden in sich zusammenbrach und warum sich Lawan vor der Richterin in absurde Rewe- vs. Aldi-Widersprüche verstrickte. Das juristische Nachspiel: Unter Eid gelogen? Die Hintergründe zur mutmaßlich falschen eidesstattlichen Versicherung und warum die Chose nun bei der Staatsanwaltschaft liegt. Der Chipping-Skandal: Die Wahrheit über den 14-seitigen Fragenkatalog, illegale Chipping-Aktionen an Katzen im Eigenbau und warum offizielle Tierschutzvereine den Kontakt komplett abgebrochen haben. Die Inkasso-Akte Impulsiva: Wie eine unlizenzierte Textkopie von TalNews im Mahnverfahren landete und warum vor Gericht plötzlich versucht wurde, Schulden hastig mit Bargeld auf die Hand zu begleichen. Das Märchen vom Presseausweis: Eine schonungslose Analyse über Pressekodizes, haltlose KI-generierte Droh-E-Mails und wertlose Dokumente aus dem Internet. Die Eskalationsspirale: Warum manche Creator komplett mit dem realen Leben überfordert sind, sich in pathologischen Details verlieren und man ihnen zum Eigenschutz eigentlich das WLAN abdrehen müsste. Gnadenlos analytisch, faktenbasiert und wie gewohnt ohne Filter. Jetzt streamen und mitdiskutieren! Wie seht ihr den Fall? Lasst uns euer Feedback in den Kommentaren da – solange es sachlich bleibt und zum Kontext beiträgt. Vergesst nicht zu liken, zu teilen und den Kanal zu abonnieren!
Wie anfällig ist das Selbstbestimmungsgesetz für Missbrauch? Darüber sprechen wir mit Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Mit Hessens Justizminister Christian Heinz geht es um den Einsatz von KI in der Justiz.
Wie immer bringt auch dieses Obiter Dictum einen bunten Strauß an Themen für euch mit. Wir gehen wie immer auf euer Feedback zu den letzten drei Folgen ein, von Star-Trek-Recht über Klima- und Umweltklagen bis zum Social-Media-Verbot für Minderjährige. Im Anschluss schauen wir uns an, wie KI sich immer stärker im Rechtsleben breitmacht und was das für Justiz, Beratung und Mandantschaft bedeutet. Außerdem widmen wir uns einer Entscheidung des EuGH im Verfahren Kraftwerk vs. Moses Pelham. In dem über 20 Jahre andauernden Verfahren hat der EuGH eine grundlegende Entscheidung zu Sampling, Pastiches und Memes gefällt, die, jedoch weiterhin einiges zur Interpretation offenlässt. Ein weiteres Thema sind die zunehmenden Bußgeld für Dashcams in Autos, die entgegen der landläufigen Meinung, nicht vom BGH pauschal erlaubt wurden. In eigener Sache geht es um die von Marcus betriebene Podcast-Instanz bei Mastodon, die Unterstützung benötigt, beziehungsweise Marcus als deren Betreiber. Unterstützen könnt ihr über: Steady, Paypal oder Banküberweisung: Marcus Richter, Bank: Vivid, IBAN: DE53 2022 0800 0027 7679 88. Zum Abschluss beantworten wir die private Frage und rufen euch auf, uns neue Fragen, gerne auch herausfordernder Natur, zuzusenden. Wir sind schon gespannt und wünschen euch bis dahin viel Vergnügen beim Hören! Zeitmarken 00:00:00 – Feedback zur Folge „Star-Trek-Recht“. 00:12:00 – Feedback zur Folge „Klima- und Umweltklagen“. 00:20:40 – Feedback zur Folge „Social-Media-Verbot für Minderjährige“. 00:28:00 – Wie sich KI im Rechtsleben breitmacht. 00:43:00 – Moses Pelham, Pastiches beim Sampling und Memes: die EuGH-Entscheidung. 00:54:45 – Bußgeldtabelle für Datenschutzverstöße mit Dashcams. 00:58:45 – Werbung in eigener Sache: Marcus Richters Podcastdienste, die Finanzierung von podcasts.social und sich selbst googeln. 01:04:00 – Die private Frage und Aufruf, uns Fragen für das Format „Two Truths and a Lie“ zuzusenden. Links zur Folge Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112. Dashcams, Tesla und die Zulässigkeit mobiler Videoüberwachung – Rechtsbelehrung 91. Uploadfilter & Urheberrechtsreform 2021 – Rechtsbelehrung 96. „Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess“, BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17. KI-Schriftsätze nerven – und stärken den Rechtsstaat – von RA Tobias Voßberg vie beck-aktuell. „Ein Pastiche umfasst den Dialog mit dem Werk“ – von Greta Sparzynski und Tarmio Frei bei Legal Tribune Online. Video: Kraftwerk – Metall auf Metall. Video: Sabrina Setlur – Nur Mir. Der Beitrag Kraftwerk, KI und Knöllchen – Obiter Dictum 19 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und man nicht alles posten darf, was man möchte, ist den meisten mittlerweile klar. Doch auch das schlichte Liken eines strafrechtlich relevanten Posts oder Kommentars kann zur Verurteilung führen. Das Abstrafen von Likes wird in Österreich zum Trend.Dass Gerichte den Medien die Berichterstattung erschweren, ebenfalls. Die Anonymisierung von Angeklagten, Richtern und Staatsanwälten war früher nicht üblich und wird immer häufiger eingemahnt.Sind das nötige Maßnahmen zum Schutz der Opfer oder ist es doch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit? Darüber sprechen in dieser Folge Falter-Chefredakteur Florian Klenk und Podcast-Host Raimund Löw. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
In der Türkei feiert der Wunschgegner des Präsidenten ein Comeback. In Deutschland ist der Opferschutz löchrig. Und: In den USA tritt Komiker Stephen Colbert denkwürdig ab. Das ist die Lage am Freitagabend. Die Artikel zum Nachlesen: Absetzung von CHP-Chef Özel: Eine Opposition ganz nach Erdoğans Geschmack Verfolgung bei Sexualstraftaten: Er soll sie Dutzende Male betäubt, vergewaltigt und gefilmt haben. Doch eine Gesetzeslücke schützt ihn Letzte Sendung des US-Entertainers: Goodbye, Stephen Colbert – hallo, Realität +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Hier geht es zu unserem SPIEGEL Shop. Alle Newsletter vom SPIEGEL finden Sie hier. Hier geht es zur SPIEGEL Akademie. Sie möchten den SPIEGEL mitgestalten? Registrieren Sie sich bei SPIEGEL Perspektiven. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Bei einer Konferenz in Calgary kritisierten Redner die zunehmende Säkularisierung von Justiz und Verfassung in Kanada. Sie beriefen sich dabei auf den „Vorrang Gottes“ in der Verfassung und warnten vor einem Machtzuwachs des Staates. Ihrer Ansicht nach werde das Bundesverfassungsverständnis von Gerichten neu interpretiert.