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Arbeitgeberbewertungen in Online-Portalen geben einen Einblick, wie aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende ein Unternehmen sehen. Wie gehen Unternehmen mit negativen Bewertungen auf Online-Portalen um? WERBUNG Clockodo ist die cloudbasierte Lösung für Arbeits- und Projektzeiterfassung. Behaltet Arbeitszeiten, Projektbudgets und abrechenbare Leistungen im Blick und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an die Zeiterfassung. ➡️ Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wirtschaft/wirtschaft-arbeit-jetzt-arbeitgeberbewertungen
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+++ Inhaltswarnung: In dieser Episode geht es um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung. +++ Eine Erzieherin wird wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil fällt am Landgericht Bonn – und wird Anfang 2025 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Es ist rechtskräftig. In dieser Episode sprechen wir darüber, wie es zu dieser Konstellation kommen konnte: über eine Wohngruppe der stationären Jugendhilfe, über Bezugsbetreuung, über Nähe und Distanz – und über die Frage, warum „Einvernehmen“ in einem Schutzverhältnis kein Argument ist. Wir rekonstruieren das Verfahren anhand des Urteils und ordnen ein, welche Strukturen in Einrichtungen nötig sind, damit Schutzkonzepte nicht nur auf dem Papier existieren. Wenn ihr selbst betroffen seid oder Hilfe sucht: Wendet euch an Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt oder an den Weißen Ring. Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (anonym & kostenfrei): 0800 22 55 530. Erreichbarkeit: Mo/Mi/Fr 9–14 Uhr, Di/Do 15–20 Uhr. Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (Beratungsstellensuche & Online-Beratung): https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/ WEISSER RING (Opferhilfe, bundesweit, Außenstellen): https://weisser-ring.de/standorte In akuten Notfällen: 110. Beratung & Hilfe (Bonn/Rhein-Sieg) Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Bonn (Träger: Frauen gegen sexualisierte Gewalt e.V.) Website: https://beratung-bonn.de/ Telefon: 0228 635524 WEISSER RING – Außenstelle Bonn Website: https://bonn-nrw-rheinland.weisser-ring.de/ Erreichbarkeit/Telefon: 0151 55 16 47 58 Stadt Bonn – Hilfe bei sexualisierter Gewalt (Übersichtsseite mit lokalen und bundesweiten Kontakten) https://www.bonn.de/themen-entdecken/familie-partnerschaft/bonn-gegen-gewalt/hilfe-bei-sexualisierter-gewalt.php Feedback, Themenvorschläge und Fragen an podcast@ga.de oder via Instagram-DM an @akterheinland. Akte Rheinland bei YouTube: https://www.youtube.com/playlist?list=PLKxR-1mH7nhxNVq2lgMresq3FpSykqAID Unser Podcast zum Fall Michael Winterhoff: https://cdn.audiorella.com/podcasts/1465-akte-winterhoff/feed.rss General-Anzeiger Bonn: https://ga.de
In dieser Folge tauchen wir in den Fall von Sean „P. Diddy“ Combs ein – vom gefeierten Musikmogul bis zu einem der größten Skandale der modernen Unterhaltungsindustrie.
Von Michael Nikbakhsh. Am 27. Mai wurde der IS-Terrorist Ahmad G. wegen Mordes und versuchten Mordes (nicht rechtskräftig) zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte bei einem Anschlag in Villach 2025 einen Menschen getötet und mehrere teils schwer verletzt. Vor Gericht zeigte er keinerlei Reue, wie Franz Miklautz berichtet. Er war beim Prozess und der Urteilsverkündung als Beobachter dabei. // Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du mit einer Mitgliedschaft via Steady unterstützen https://steady.page/de/die-dunkelkammer/about Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
In Episode 160 des c't-Datenschutz-Podcasts widmen sich Holger und Joerg gleich mehreren Themen aus der jüngsten Vergangenheit. Den Auftakt macht ein bemerkenswertes Bußgeld der niederländischen Datenschutzaufsicht: 100 Millionen Euro muss die MLU B.V. zahlen, Betreiberin der europäischen Version der Yandex-Taxi-App Yango. Der Vorwurf lautet, das Unternehmen habe Daten von Fahrern und Fahrgästen aus Norwegen und Finnland nach Russland übermittelt, darunter Führerscheinscans, Standortdaten und Kontonummern. Die niederländische Behörde kam zu dem Schluss, dass die verwendeten EU-Standardvertragsklauseln nicht ausreichten, um die Daten vor staatlichem Zugriff in Russland zu schützen. Die Höhe der Strafe orientiert sich am weltweiten Umsatz des Mutterkonzerns Yandex von rund 12 Milliarden Euro. MLU hat bereits Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Anschließend diskutieren Holger und Joerg eine Entwicklung in Baden-Württemberg: Die neue grün-schwarze Landesregierung plant laut Koalitionsvertrag, 40 Prozent der Stellen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu streichen und begründet das mit Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsmodernisierung. Die Diskussion um derlei Maßnahmen reiht sich in die bundesweiten Überlegungen ein, Datenschutzkompetenzen stärker beim Bund zu bündeln. Bleich und Heidrich sehen die Entwicklung kritisch. Gerade spezialisierte Landesbehörden hätten in den vergangenen Jahren wichtige Expertise aufgebaut, etwa zu Microsoft 365 oder Informationsfreiheit. Gerade erst habe der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Positionspapier diese Ansicht bestärkt, so Bleich. Der Verband fordert unter anderem "gezielte Zuständigkeitsbündelungen für länderübergreifende Fälle" statt eine Zentralisierung der Aufsicht beim Bund. Den Schwerpunkt der Episode bildet schließlich die Auseinandersetzung mit dem Russmedia-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und einer aktuellen Bewertung dessen des Hamburger Datenschutzbeauftragten. Das Urteil verpflichtet Plattformbetreiber unter Umständen zu einer anlasslosen Vorabprüfung von Inhalten – insbesondere bei gewerblichen Anzeigen mit sensiblen Daten. Die Hamburger Behörde überträgt diese Grundsätze auch auf Social-Media-Anbieter wie Facebook, Instagram und YouTube. Holger und Joerg kritisieren das Urteil erneut scharf: Es könne faktisch zu einer Klarnamenpflicht und zu Uploadfiltern über die Datenschutz-Hintertür führen. Holger betont, dass es außerdem das wichtige Haftungsprivileg für Plattformbetreiber aushöhlen und deshalb Chilling-Effekte sowie Overblocking befördern könnte. Damit könnte ausgerechnet das Datenschutzrecht die mühsam austarierten Regelungen des Digital Services Act aushebeln.
Raub, Erpressung, unerlaubter Waffenbesitz: dafür soll die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin jetzt ins Gefängnis – nach über 30 Jahren im Untergrund. Und: bahnt sich in der CSU ein Machtkampf um die Parteispitze an? Philipp May
Raub, Erpressung, unerlaubter Waffenbesitz: dafür soll die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin jetzt ins Gefängnis – nach über 30 Jahren im Untergrund. Und: bahnt sich in der CSU ein Machtkampf um die Parteispitze an? Philipp May
Egisto Ott wurde zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt – nicht rechtskräftig. Wie es zu dem Urteil kam und welche Schlüsselmomente es im Verfahren gab. Recherche und Moderation: Stefan Melichar und Max Miller Intro und Produktion: Franziska Schwarz Sprecher: Louis Nostitz Der profil-Podcast bei Apple Podcasts, bei Spotify und allen weiteren Plattformen. Wenn Sie jeden Tag mit einem Informationsvorsprung starten wollen, abonnieren Sie unseren Morgenpost-Newsletter! Spionage-Urteil: Wie es zum 8:0-Debakel für Egisto Ott kam Vier Jahre Haft für Egisto Ott wegen Russland-Spionage
In Folge 11 von Locus Criminalis rekapitulieren Toni und Marco nochmal Marcos gefeierten Studienabschluss und enthüllen dunkle Wahrheiten über Buchausleihen, versäumte Rückgaben und gruselige Bibliotheksgebühren. Annis Folterkammer lehrt die beiden diesmal auf Grundlage von Hans Talhoffers Fechtbuch und Heinrichs von Neustadt Versroman ‚Apollonius von Tyrland‘ alles zum gerichtlichen (Ehe-)Zweikampf. Nach über einem Jahr in Bochum dürfen wir Philip Flacke endlich bei uns im Podcast begrüßen. Philip promoviert bei uns an der RUB im Graduiertenkolleg 2945 „Wissen – Glauben – Behaupten“ zu Wahrheit und Unwahrheit bei Hans Sachs. Heute hat er uns nicht nur ein kreatives Geschenk mitgebracht, das ihr in unserer Story sehen konnt, sondern gleich eine Szene für unsere Storytime geschrieben! In dieser Folge schickt er uns ins 16. Jahrhundert: Nürnberg, 1527, unmittelbar nach den Bauernkriegen. Toni, Marco, Anni und Philip leihen ihre Stimmen Hans und Kunigunde Hergots Geschichte. Was Hans an seiner Druckerpresse druckt, ist kein Gebetbuch, es ist ein Pamphlet, das von einer Welt ohne Adel und Klerus träumt. Nur Gott soll noch herrschen. Das Urteil, das ihm dafür ergeht: Enthauptung. Sein Werk wird durch seine Frau Kunigunde fortgesetzt, die nach seiner Hinrichtung die Druckerei weiterführt und die Schulden abträgt.
SHOWNOTES: In dieser Folge ist Hans Neubert zu Gast, Autor des Buches Der Social Media Faktor und Vorstandsvorsitzender der Bundesgesellschaft für Digitale Medien. Wir sprechen darüber, warum Social Media für Unternehmen längst mehr ist als ein Kommunikationskanal, woran viele Firmen im Umgang mit Social Media scheitern und was passieren muss, damit daraus echte Wertschöpfung entsteht. Außerdem geht es um die sechs Felder seines Modells und die neun Archetypen, mit denen er typische Muster im Umgang von Unternehmen mit Social Media beschreibt.------------------------------------------------------Zum Buch "Der Social Media Faktor"Zur Podcast "Das Urteil"Hans Neubert auf LinkedIn------------------------------------------------------Interessierst du dich für ein 1:1 -Coaching oder ein Workshop-Angebot?Buche hier jetzt dein kostenloses Beratungsgespräch mit MichaelDu kämpfst mit Lampenfieber und Redeangst?Hier Ratgeber "Lampenfieber als Superkraft" downloaden:Du möchtest mehr erfahren?Hier gehts zu Michaels Website
Aus aktuellem Anlass erscheint heute eine Folge außerhalb des normalen Rhythmus. Kurz vor dem Europatag am 9. Mai steht ein Urteil im Fokus, das weit über die Grenzregion hinausreicht: Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärte eine deutsche Grenzkontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig. Geklagt hatte Prof. Dr. Dominik Brodowski, Professor für Europäisierung und Strafverfahrensrecht – nach einer Kontrolle auf der Rückreise von einer Schengen‑Konferenz in Luxemburg. Im Gespräch mit den Hosts erklärt Brodowski, warum er die dauerhaften Binnengrenzkontrollen für unvereinbar mit dem Schengener Grenzkodex hält, weshalb sie für Grenzpendler eine echte Belastung sind – und warum er sie vor allem als Symbolpolitik sieht. Dabei geht es nicht nur um Jura, sondern um die Frage, wie sichtbar Grenzen in Europa wieder geworden sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Bundesregierung will in Berufung gehen. Dennoch hat die Entscheidung bereits große Aufmerksamkeit ausgelöst – besonders in der Großregion. Sie wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf der Staat bei Grenzkontrollen gehen? Welche Folgen hätte ein endgültiges Urteil? Wie realistisch ist es, dass sich dadurch künftig etwas ändert? Und sollte man als Betroffener jetzt selbst vor Gericht ziehen? Hier geht's zum letzten Pendler-Update: EU-Reform, Verkehr, Freizeit: Was Grenzpendler jetzt wissen müssen Auch interessant: Überstundenbesteuerung: Gibt es Hoffnung für Grenzgänger? Schreibt uns eure Fragen und Anregungen gerne an pendler@wort.lu! Der Pendler Club ist ein Podcast vom Luxemburger Wort. Mediahuis Luxembourg sind Teil des internationalen Trust Project, das für transparenten und vertrauenswürdigen Journalismus steht. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Moderation und Produktion: Marc Blasius & Jil Reale Gast: Prof. Dr. Dominik Brodowski Redaktion: Luxemburger WortSee omnystudio.com/listener for privacy information.
Triggerwarnung: In dieser Folge geht es um sexualisierte und häusliche Gewalt und Suizidgedanken Es ist mal wieder mitten in der Nacht, als ‘Saskias' Partner sie raus ins Gewerbegebiet zitiert. ‘Saskia' weiß, dass das kein gutes Zeichen ist. Meist heißt es, dass sie nicht genug Geld eingenommen hat und damit den “Gesandten” verärgert hat. Tatsächlich ist ihr Freund ‘Patrick' sauer, denn wenn sie den Zorn des Gesandten auf sich ziehen würden, dann seien sie beide in Gefahr, brüllt er ‘Saskia' an. Doch ‘Saskia' weiß nicht, was sie noch tun soll. Seit Monaten schläft und isst sie kaum und verkauft ihren Körper an fremde Männer in Aussicht auf ein glückliches Leben. Wütend zieht ‘Patrick' sein Taschenmesser und lässt die Klinge rausschnellen. Wenn sie das alles nicht ernst nehme, dann müssten sie nun eben ein Opfer bringen, sagt er. Wenig später fließt Blut. In dieser Folge “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” geht es um eine junge Frau, die sich eine schöne Zukunft mit ihrem Partner ausgemalt hatte und stattdessen in die Zwangsprostitution geriet. Es geht um das System von “Loverboys”, um Menschenhandel und darum, welche Dynamiken Betroffene in die Abhängigkeit treiben. Und diese Folge zeichnet den Weg einer Frau nach, die uns ihre Geschichte erzählt und dabei schonungslos und ehrlich in die dunkelste Zeit ihres Lebens blickt. Expert:innen für diese Folge: Sozialarbeiterin und Mitarbeiterin einer Fachstelle für Frauenhandel in einer Frauenberatungsstelle, ‘Lola Reinhardts' (Name zu ihrem Schutz und zum Schutz der Betroffenen geändert) Forensische Psychiaterin und Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. Nahlah Saimeh **Credit** Produzentinnen/Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jon Handschin Recherche: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Alicia Theisen Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: „Abel und Kollegen“; Benedikt Müller **Quellen (Auswahl)** Auf Wunsch der Betroffenen und zu ihrem Schutz verlinken wir keine Quellen, die Hinweise auf ihre Identität liefern könnten. Das Urteil zum Fall liegt uns vor. Bundesweite Hilfe und Unterstützung KOK e.V. - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/ BKA Aufklärungskampagne FakeLove https://www.bka.de/DE/Landingpages/FakeLove/fakelove_node.html WEISSER RING e.V. https://weisser-ring.de/ (Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten) mit Kontaktadressen im gesamten Bundesgebiet, Tel.: 116 006 Bundesweites "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen", Tel.: 08000116016 Sofort-Chat täglich zwischen 12 und 20 Uhr https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/sofort-chat Jede Polizeidienststelle **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
Was das Urteil für ÖVP-Klubobmann August Wöginger und seine Partei bedeutet und was das Hin und Her über die politische Kultur in unserem Land aussagt, analysiert Falter-Politikchefin Eva Konzett im Gespräch mit Raimund Löw. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
August Wöginger tritt als ÖVP-Klubobmann zurück, nachdem er in der Causa Finanzamt Braunau schuldig gesprochen wurde. Das Gerichtsurteil lautet: Die Intervention für einen türkisen Parteifreund war kein Bürgeranliegen, sondern Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Dieses will der ÖVP-Spitzenpolitiker bekämpfen und er bleibt weiter Nationalratsabgeordneter. Wie steht es um das Thema Korruption in Österreichs Spitzenpolitik? Welche Lehre zieht die ÖVP aus dem Urteil? Ist es moralisch vertretbar als verurteilter Politiker im Amt zu bleiben? Darüber diskutieren bei Moderatorin Manuela Raidl im „Pro und Contra“-Studio um 22:20 Uhr auf JOYN & PULS 4 Bernhard Görg (ehemaliger ÖVP-Wien-Chef), Florian Klenk (Chefredakteur Falter), Michael Rohregger (Anwalt von August Wöginger) und Nina Hoppe (Kommunikationsberaterin).
August Wögingers Karriere als ÖVP-Klubchef ist beendet. Den Schuldspruch im „Postenschacher“-Prozess akzeptiert er nicht. Das Urteil in der Analyse.
Ein eigentlich banales Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Besetzung eines halben Urologen-Sitzes könnte vor dem Bundesverfassungsgericht noch zu einiger Berühmtheit gelangen. Es geht um Grundsätzliches – aber fast noch mehr um die praktischen Konsequenzen für Nebentätigkeiten neben der vertragsärztlichen Tätigkeit. Im „ÄrzteTag“-Podcast mit Rechtsanwältin Katharina Vogtmeier aus Berlin geht es um das Spannungsfeld, wie viel Vertragsärztinnen und Vertragsärzte neben einem vollen Versorgungsauftrag in der vertragsärztlichen Versorgung leisten können – und leisten dürfen. Mit dem Urteil des BSG scheiterte eine Urologin mit ihrem Widerspruch. Sie wollte ihren Vater, einen Urologen, in ihrer Praxis mit einem halben Vertragsarztsitz anstellen. Die Richter des Vertragsarztsenats winkten ab. Ihre Begründung: Da der Vater an zwei weiteren Standorten bereits jeweils einen halben Vertragsarztsitz innehabe, könne er nicht darüber hinaus noch einen (halben) Versorgungsauftrag beanspruchen. Das Urteil selbst sei durchaus nachvollziehbar, erläutert die Fachanwältin für Medizinrecht von der Kanzlei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Im Podcasts beschreibt Katharina Vogtmeier aber die Konsequenzen der Urteilsbegründung und warum sie glaubt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die zukünftige Berufsausübung von Vertragsärzten sehr wichtig werden könnte. Sie sieht eine Diskrepanz zwischen dem im Urteil erhobenen Anspruch einer „umfassenden Inpflichtnahme“ an Vertragsärztinnen und -ärzte und den gesetzlich vorgeschriebenen 25 Sprechstunden pro Woche. Die Zeiten, dass „ein voller Versorgungsauftrag die gesamte Arbeitskraft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin beansprucht, sind lange vorbei“, so die Rechtsanwältin. Im Gespräch beschreibt Vogtmeier konkret, was Vertragsärzte neben ihrer Haupttätigkeit in welchem Umfang leisten dürfen, sei es im Selektivvertrag, für Privatpatienten oder auch im Krankenhaus. Und sie fasst zusammen, durch welche Maßnahmen die Berufsfreiheit für Ärzte gefährdet sein könnte und welche Konsequenzen durch eine wie auch immer geartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Fall eintreten könnten.
Ein Mann soll vor gut zweieinhalb Jahren in Gachnang seinen Vater mit 24 Messerstichen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes, die Verteidigung einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Das Urteil fällt heute Freitag. Weitere Themen: · Neues Verkehrs- und Sicherheitszentrum in Teufen: Kanton startet Mitwirkung · «Keine Rennstrecke»: Plakate sollen Verkehr am Stoss beruhigen
261 | Samuel und Alex diskutieren das Hit Piece des New Yorkers zu Sam Altman? Ist das noch legitimes "Fake it till you make it"? Die beiden haben eine klare Meinung. Und natürlich pitchen wir uns frische Geschäftsideen.Partner dieser Folge:HolviFinanzen für kleine Unternehmen: Von Chaos zu Klarheit mit HOLVI - Das kostenlos Holvi Flex Konto ist perfekt für Solopreneure, Freelancer und Unternehmen, die wachsen wollen. www.holvi.com/podcastMach das 1-minütige Quiz und finde eine Geschäftsidee, die zu dir passt: digitaleoptimisten.de/quiz.Kapitel(00:00) Intro(04:10) Sam Altman Hit Piece im New Yorker - Soziopath?(19:27) AI Antithese: Rückkehr zum Analogen(24:30) CTO as a Service: Geschäftsidee schon tot(40:09) Das große Digitale Optimisten LinkedIn Quiz(48:04) Geschäftsidee von Alex: KompetenzKIck(55:43) Geschäftsidee von Samuel: BuildGateSo erreichst du uns:Sprachnachricht senden: https://www.speakpipe.com/digitaleoptimistenEmail schreiben: alexander@digitaleoptimisten.deLearningsLügen als Red Flag im CharakterSam Altman wird vom New Yorker Magazin als Soziopath beschrieben. Ist das noch "Fake it till you make it"? Ein Aufsichtsratsmitglied beschreibt zwei Eigenschaften, die zusammen auftreten bei Altman: starkes Bedürfnis, Menschen zu gefallen, und Gleichgültigkeit gegenüber Konsequenzen, wenn man täuscht. Solche Muster gelten als Warnsignale für den Charakter und beeinflussen, wie vertrauenswürdig eine Führungspunktion erscheint. Weitere Beispiele wie Ghosting in der Kommunikation untermauern die Gefahr solcher Verhaltensweisen.Idea-Validierung bleibt menschliche ArbeitEs wird klar gesagt, dass Idee-Validierung nicht durch KI ersetzt werden kann und frühzeitige Marktgespräche nötig sind. Man solle potenzielle Nutzer interviewen und idealerweise ersten Umsatz manuell erwirtschaften, um Realnachweise zu bekommen. Ohne diese Schritte besteht das Risiko, Produkte zu bauen, für die kein Markt existiert. Damit bleibt eine zentrale Praxis unverändert wichtig.KI-onboarding als KulturankerEs wird betont, dass Onboarding in größeren Firmen oft KI-Themen vernachlässigt, HR aber eine zentrale Rolle haben sollte. Eine konkrete Idee ist, eine Agentur zu betreiben, die monatliche KI-Schulungen anbietet, compliant und rollenindiziert; so wird KI-Kompetenz direkt am Einstiegspunkt vermittelt. Dadurch entsteht eine Unternehmenskultur, in der KI-Nutzung angegangen wird, inklusive Überlegungen zu No AI Siegeln und spezifischen Workshops.Urteil bleibt entscheidend trotz AIDie Diskussion hebt hervor, dass menschliches Urteil nötig bleibt, auch wenn KI stärker wird. Zu viel Vertrauen in Prompts kann zu Fehlentscheidungen führen; Markt- und Kundenverständnis bleiben essenziell. Idea-Validierung erfordert auch weiterhin direkte Interaktionen mit Nutzern, nicht nur automatisierte Prozesse. Das Urteil wird damit zur zentralen Grundlage erfolgreicher Innovation.KeywordsSam AltmanOpenAIAI Do-Diligence BewertungHR KI Onboarding Training MittelstandClaude Code Vergleich OpenAIOnboarding KI Schulung UnternehmensbeispieleBuildgate Idea Validierung ServiceRed Flags Hiring Ghosting KommunikationVibe Coding Sicherheit ToolsEuropäische KI Tools Gegenüberstellung Claude Aleph Alpha MistralReal-Life Offline Experiences Trend Gen ZJourneyman Operating System
+++Inhaltswarnung: Wir sprechen in dieser Episode über schwerste Gewalt und über Suizid.+++ In Gimmigen, einem Ortsteil von Bad Neuenahr-Ahrweiler, wird im Juli 2025 die 31-jährige Anna vermisst. Freunde und Familie organisieren eine Suche, das Dorf ist auf den Beinen. Wenige Tage später wird die Frau tot in einem Haus aufgefunden. Die Polizei nimmt den Bewohner des Hauses fest: Es ist Annas getrennt von ihr lebender Ehemann. Wir rekonstruieren, was über die Tat und die Zeit davor bekannt wird – und was im Prozess vor dem Landgericht Koblenz verhandelt wird. Es geht um eine Trennung, um den Streit um das gemeinsame Kind und um die Frage, wie das Gericht die Tat juristisch einordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Revision eingelegt. Feedback, Themenvorschläge und Fragen an podcast@ga.de oder via Instagram-DM an @akterheinland. Akte Rheinland bei YouTube: https://www.youtube.com/playlist?list=PLKxR-1mH7nhxNVq2lgMresq3FpSykqAID Unser Podcast zum Fall Michael Winterhoff: https://cdn.audiorella.com/podcasts/1465-akte-winterhoff/feed.rss General-Anzeiger Bonn: https://ga.de
Das Urteil des EuGH vom 19.03.2026 (Rs. C 526/24 - Brillen Rottler) ist neben dem Auskunftsanspruch auch ein Meilenstein zum Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO: eine eigene Handlung der betroffenen Person kann die Kausalkette zwischen Rechtsverletzung und Schadensersatzanspruch durchbrechen.Was kompliziert klingt, ist auch nicht ganz einfach. Entscheidend ist jedoch, das der EuGH die Anforderungen an den Kausalzusammenhang als Bestandteil des Schadensersatzanspruchs in dieser Entscheidung grundlegend weiterentwickelt. Überspitzt lässt sich formulieren: Wer den Schaden provoziert, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Aber rechtlich ist das natürlich komplexer…Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. Jetzt mit Startvorteil nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Ein Kunstwerk hängt an der Wand. Signiert, dokumentiert und sogar mit Zertifikat. Und doch steht plötzlich die Frage im Raum: Ist es auch wirklich echt? Am Kunstmarkt entscheidet dieser Begriff über Vertrauen, Reputation und nicht selten sogar über Millionenbeträge. Juristisch jedoch ist „Echtheit“ kein Gefühl und kein ästhetisches Urteil, sondern eine Frage von Beweislast, Gewährleistung, Verjährungsfristen und vor allem von Zuständigkeiten. Denn wer darf eigentlich verbindlich sagen, dass ein Werk authentisch ist? Ein Experte, eine Expertin? Ein Werkverzeichnis? Die Kunstschaffenden selbst? Oder am Ende doch ein Gericht? Die Praxis zeigt: Markt und Recht sprechen nicht immer dieselbe Sprache. In den 1990er-Jahren bestätigte zum Beispiel ein New Yorker Gericht ein Werk von Alexander Calder als echt – entgegen der Meinung der maßgeblichen Experten. Das Urteil lag am Tisch, aber: Der Markt akzeptierte es nicht. Das Werk blieb damit unverkäuflich. An dieser sensiblen Schnittstelle zwischen Marktmechanik und Rechtsordnung bewegen wir uns in dieser Folge von Kunstblick. Wir sprechen mit Friederike Gräfin von Brühl, Juristin, Kunsthistorikerin und eine der führenden Expertinnen für Kunstrecht. Seit vielen Jahren berät sie international zu Fragen der Authentizität, der Provenienz und zu komplexen Eigentumslagen. Im Zentrum unseres Gesprächs steht eine entscheidende Frage, die alle Sammlerinnen und Sammler betrifft: Was bedeutet Echtheit aus rechtlicher Sicht und wie lässt sich nachhaltiges Vertrauen in ein Kunstwerk überhaupt absichern? Also, viel Vergnügen.
Diese Woche mit Jonas Waack und Sandra Kirchner. Die Bundesregierung hat ihr Klimaschutzprogramm vorgelegt. Mit klimafreundlicheren Kraftstoffen, mehr Windrädern und Mischwäldern will sie die Klimaziele für 2030 erreichen. Doch mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Ziele nur auf dem Papier erfüllt, denn zentrale Vorhaben der Merz-Regierung bremsen zugleich den Fortschritt aus. Die Deutsche Umwelthilfe wollte BMW und Mercedes per Gericht zu einem früheren Verbrenner-Aus verpflichten und ist nun damit vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Das Urteil setzt klare Grenzen für Klimaklagen gegen Unternehmen und macht deutlich: Für strengere Vorgaben ist die Politik zuständig. Währenddessen bleibt der Verkehrssektor eines der größten Problemfelder beim Klimaschutz. Der neu gewählte Pariser Bürgermeister Emmanuel Grégoire will den Kurs seiner Vorgängerin fortführen und den Stadtumbau weiter vorantreiben – mit mehr Radwegen, besserem Nahverkehr und Eingriffen in den Wohnungsmarkt. Die französische Hauptstadt bleibt Vorbild für die Transformation von Städten. - Das klima update° wird jede Woche von Spender:innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Von Michael Nikbakhsh. Die 305. Ausgabe der Dunkelkammer behandelt wieder den Fall Christian Pilnacek, der mittlerweile 31. Teil unserer Serie. Am 24. März war ich wieder im Theater und zwar aus Anlass einer Buchpräsentation, hier gibt es einen Mitschnitt dieses Abends zum Nachhören. Peter Pilz hat ein zweites Buch zum Fall Pilnacek geschrieben - und wie schon das erste vor knapp mehr als einem Jahr wurde nun auch dieses in der Kulisse Wien vorgestellt, und abermals saß ich mit Peter Pilz auf der Bühne. Dieses zweite Pilnacek-Buch mit dem Untertitel „Spuren im Schlamm“, das gibt es wohl hauptsächlich deshalb, weil das erste Buch eingezogen werden könnte. So hat es jedenfalls ein Richter Ende 2025 in erster Instanz verfügt, nachdem eine Polizistin und drei Polizisten gegen den Verlag Zackmedia wegen übler Nachrede rechtlich vorgegangen waren. Der Richter sah die üble Nachrede als erwiesen an, er verfügte wie gesagt die Einziehung und verordnete zusätzlich Entschädigungszahlungen an die vier Antragsteller. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Worum geht es in diesem zweiten Buch? Schlamm spielt darin eine tragende Rolle, aber nicht nur. Peter Pilz hat vielmehr versucht, die teils verschlungenen Wege von Pilnaceks Datenträgern - Handy, Smartwatch, Laptop - nachzuzeichnen. Und dann wäre da noch die Rolle mehrerer Staatsanwaltschaften. // Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du mit einer Mitgliedschaft via Steady unterstützen https://steady.page/de/die-dunkelkammer/about Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
Die bestellten Flugabwehrsysteme aus den USA verzögern sich um Jahre, der Bund hat deshalb die Zahlungen gestoppt. Jetzt bedienen sich die USA einfach bei Schweizer Geldern für die F-35-Kampfjets. «Nicht zufriedenstellend» sei die Situation, sagt das VBS. Weitere Themen: · Motorfahrzeugversicherungen sind in der Schweiz deutlich teurer geworden: Die Prämien sind innerhalb von fünf Jahren um fast einen Fünftel gestiegen. Allein im letzten Jahr wurden die Versicherungen rund siebeneinhalb Prozent teurer, meldet der Vergleichsdienst Comparis. · Ein Gericht in den USA ist zum Schluss gekommen, dass Instagram und Youtube süchtig machen. Das Gericht hat einer 20-jährigen Frau Recht gegeben, die die Besitzerkonzerne dieser Plattformen deswegen verklagt hatte. Sie erhält Schadenersatz von 3 Millionen Dollar zugesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. · Gemeinden wüssten am besten, welche Bedürfnisse die Einwohnerinnen und Einwohner hätten. Mit diesem Argument stellt sich "Avenir Suisse" gegen das neue Bundesgesetz für die nationale Subventionierung von Kita-Betreuungsplätzen. Die liberale Denkfabrik ist auch der Ansicht, dass nicht die Kitas subventioniert werden sollten, sondern die Eltern.
Das Strafgericht hat einen inzwischen freigestellten Basler Polizisten am Mittwochnachmittag wegen schwerer Gewalt gegen zwei Asylsuchende zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom Anwalt des Polizisten weitergezogen. Ausserdem: · Urteil gegen ehemaligen Stadtpolizisten von Laufen · Überschuss im Baselbiet und Basel-Stadt · Spielplatz der Lange Erlen ist wieder offen
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: BGH-Urteil stärkt Internetnutzer: Frühere Kündigung spart teure Endmonate Die Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen beginnt bereits mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Jetzt hat Finanztip herausgefunden: Dieses Prinzip gilt für alle Telekommunikationsdienste und auch beim Anbieterwechsel. Das Urteil gilt also ebenfalls für Kabel und DSL. Das haben Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale auf Nachfrage des Geldratgebers bestätigt. Viele Verbraucher können ihre Internetverträge deshalb früher kündigen als gedacht – und so die teuren Endmonate vermeiden, in denen Vertragsboni oft nicht mehr gelten. Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich so im Schnitt 24 Euro sparen. Der BGH entschied im Januar über eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Glasfaseranbieter Deutsche GigaNetz. Danach beginnt die maximale Vertragsbindung von 24 Monaten bereits mit der Vertragsunterzeichnung. Das ist besonders relevant, wenn Kunden einen neuen Vertrag lange vor der tatsächlichen Freischaltung ihres Anschlusses abschließen. Ein Urteil mit Signalwirkung: Die Entscheidung gelte „nicht nur für Glasfaserdienste, sondern für alle Telekommunikationsdienste“, teilte die Bundesnetzagentur Finanztip mit. Auch die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus, dass ein Vertrag grundsätzlich bereits mit dem Vertragsschluss beginnt – selbst wenn er erst nach Ende eines laufenden Vertrags genutzt werden soll. „Viele Verbraucher denken, die Mindestlaufzeit beginnt erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Tatsächlich beginnt sie meist schon mit dem Vertragsabschluss“, sagt man bei Finanztip. „Wer einen neuen Vertrag Monate vor der Umschaltung unterschreibt, kann deshalb oft auch früher kündigen.“ Früher kündigen und teure Endmonate vermeiden Viele Internetverträge starten mit günstigen Einstiegspreisen, später steigt die Grundgebühr dann deutlich. Wer früher wechseln kann, vermeidet diese teuren letzten Vertragsmonate. Eine Auswertung von Finanztip zu den 25 besten Internetangeboten auf Vergleichsportalen zeigt: Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich im Schnitt rund 24 Euro sparen. Wer beispielsweise drei Monate früher kündigen kann, spart dann etwa 72 Euro. Verbraucher sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen. „Entscheidend ist ein Vergleich der Angaben zu Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Anbieter müssen diese transparent ausweisen“. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich widerrufen dürfen!Viele Unternehmen stellen Arbeitnehmer nach einer Kündigung sofort frei. Doch eine Frage sorgt dabei regelmäßig für Unsicherheit in Personalabteilungen und bei Geschäftsführern:Darf der Arbeitgeber den Dienstwagen sofort zurückfordern – oder gehört die Privatnutzung bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Vergütung?Mit genau dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24beschäftigt.Das Urteil zeigt:Selbst wenn ein Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel enthält, kann der Entzug der Privatnutzung rechtlich problematisch sein – insbesondere dann, wenn steuerliche Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen.In dieser Folge des Arbeitsrecht-Podcasts „Einfach Recht“ erklärt Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator, was Arbeitgeber und HR-Abteilungen unbedingt beachten sollten.Wann die Privatnutzung eines Dienstwagens Teil der Vergütung istWarum ein Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag entscheidend sein kannWelche Anforderungen die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB stelltWann ein Widerruf gegen § 315 BGB (billiges Ermessen) verstoßen kannWelche Rolle die steuerliche 1-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) spieltWarum ein Widerruf mitten im Monat zu einer Nutzungsausfallentschädigung führen kannDas Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied:Ein Arbeitgeber kann die Privatnutzung eines Dienstwagens grundsätzlich widerrufen, wenn eine wirksame Widerrufsklausel vorliegt.Allerdings muss die konkrete Entscheidung billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechen.Wird der Dienstwagen beispielsweise mitten im Monat zurückgefordert, obwohl der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil für den gesamten Monat versteuern muss, kann eine Nutzungsausfallentschädigung entstehen.Fundstelle:BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24In der Praxis treten häufig diese Probleme auf:kein wirksamer Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertragzu unklare oder pauschale Widerrufsklauselnfehlende Regelungen für Kündigung und Freistellungsteuerliche Folgen werden bei der Rückgabe nicht berücksichtigtfehlende interne Abläufe für TrennungssituationenDer Dienstwagen mit Privatnutzung ist arbeitsrechtlich kein reines Arbeitsmittel, sondern ein Vergütungsbestandteil.Deshalb kann ein Arbeitgeber die Privatnutzung nicht beliebig entziehen.Das BAG-Urteil zeigt deutlich:Eine wirksame Klausel allein reicht nicht – auch die Ausübung des Widerrufs muss rechtlich korrekt erfolgen.Diese Folge wird präsentiert von:Rechtsanwalt Sandro WulfFachanwalt für Arbeitsrechtzertifizierter MediatorRechtsanwälte Wulf & CollegenStandorte:Magdeburg und StendalDie Kanzlei berät Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Abteilungen im gesamten deutschsprachigen Raum zu allen Fragen des Arbeitsrechts – insbesondere zu:KündigungenAufhebungsverträgenArbeitsverträgenDienstwagenregelungenAbmahnungenVergütungssystemenWeitere Informationen finden Sie unter:www.kanzlei-wulf.deDer Podcast „Einfach Recht“ erklärt aktuelle Urteile im Arbeitsrecht verständlich für Arbeitgeber, Personalabteilungen und Führungskräfte.Neue Folgen erscheinen regelmäßig mit praxisnahen Erläuterungen zu Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, der Landesarbeitsgerichte und des Europäischen Gerichtshofs.Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat:⭐ Abonnieren Sie den Podcast⭐ Hinterlassen Sie eine Bewertung⭐ Teilen Sie die Folge mit Kolleginnen und KollegenKontaktinfo@kanzlei-wulf.dewww.kanzlei-wulf.deBis zur nächsten Folge –bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.IhrSandro WulfRechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter Mediator
Die Kläger aus der Deutschen Umwelthilfe wollen erreichen, dass die Automobil-Konzerne bereits ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen. Das Urteil soll in drei Wochen fallen. Michael-Matthias Nordhardt berichtet
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Das Urteil ist zu begrüßen, auch wenn man der AfD inhaltlich kritisch gegenübersteht. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Die Marktreaktion auf die Entscheidung des Supreme Court zu Trumps Zöllen zeichnet ein übermäßig pessimistisches Bild. Das Urteil betrifft nur die Notfallbefugnisse, keine laufenden Handelsabkommen. Befürchtungen über eine Rückzahlung von 200 Milliarden US-Dollar sind unbegründet.
Als zweite Instanz hat das Luzerner Kantonsgericht heute ein Tötungsdelikt aus dem Jahr 2020 behandelt: Es ging um eine heute 50-jährige Frau, die damals ihre über 80-jährige Mutter getötet hat. Die Tat an sich ist unbestritten, aber nicht das Strafmass. Das Urteil steht noch aus. Weiter in der Sendung: · Der Zuger Kantonsrat befürwortet die Einführung eines Brustkrebs-Screenings. · Heute ging der Streit zwischen dem FC Luzern und seinem Grossaktionär Bernhard Alpstäg vor Gericht in die nächste Runde, Urteil gibt es noch keines.
Der Oberste Gerichtshof in den USA hat viele der von Donald Trump verhängten Einfuhrzölle für unrechtmäßig erklärt. Damit erhält ein Kernstück der US-Wirtschaftspolitik einen herben Dämpfer. Doch für Europa dürfte das nicht automatisch positiv sein. Barenberg, Jasper www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Laages, Michael www.deutschlandfunk.de, Kultur heute
Nachdem sich der Bürgermeister dem Verbot der Pride Parade widersetzte, wurde er angeklagt. Das Urteil gegen ihn wird zeigen, wie weit Ungarn bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit gehen kann, sagt der Leiter von Amnesty International Dávid Vig. Reimann, Christoph www.deutschlandfunk.de, Corso
Das Urteil gegen Marine Le Pen kann nicht nur Frankreich verändern. Den „Tagesanbruch" gibt es auch zum Nachlesen unter [t-online.de/tagesanbruch](https://www.t-online.de/tagesanbruch) Anmerkungen, Lob und Kritik gern an podcasts@t-online.de Den „Tagesanbruch“-Podcast gibt es immer montags bis freitags ab 6 Uhr zum Start in den Tag vorgelesen von einer freundlichen KI-Stimme – am Wochenende mit einer tiefgründigeren Diskussion. Verpassen Sie keine Folge und abonnieren Sie uns bei [Spotify] https://open.spotify.com/show/3v1HFmv3V3Zvp1R4BT3jlO?si=klrETGehSj2OZQ_dmB5Q9g), [Apple Podcasts](https://itunes.apple.com/de/podcast/t-online-tagesanbruch/id1374882499?mt=2), [Amazon Music](https://music.amazon.de/podcasts/961bad79-b3ba-4a93-9071-42e0d3cdd87f/tagesanbruch-von-t-online) oder überall sonst, wo es Podcasts gibt. Wenn Ihnen der Podcast gefällt, lassen Sie gern eine Bewertung da.
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Entscheidende Umwälzungen weltweit: Trump legt mit seinem neuen Strategiepapier den Kurs seiner Politik vor. Polen verbietet die kommunistische Partei Polens, da diese als verfassungswidrig eingestuft wird. Das Urteil kritisiert dabei die Verherrlichung kommunistischer Gewalt. Und China empfängt Deutschlands Außenminister Wadephul nun doch. Was darf man sich davon erwarten?
Das polnische Verfassungsgericht hat die Komunistyczna Partia Polski einstimmig verboten, da ihre Ziele und Aktivitäten verfassungswidrig sind. Das Urteil kritisiert die Verherrlichung kommunistischer Gewalt und führt zur Löschung der Partei aus dem offiziellen Register. Historiker und Medien sehen darin eine klare Abgrenzung Polens von totalitären Ideologien und einen Schutz der demokratischen Werte.
Die Berliner Beamtinnen und Beamte haben jahrelang zu wenig Geld bekommen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird den Steuerzahlern bundesweit teuer zu stehen kommen. Und es befeuert alte Debatten: Warum sind Beamte eigentlich unkündbar? Warum dürfen sie nicht streiken? Ist deren Altersversorgung noch zeitgemäß? Brauchen wir tatsächlich 5,4 Millionen Staatsdiener oder hilft die Digitalisierung Stellen zu sparen? Claus Heinrich diskutiert mit Thorsten Alsleben –Geschäftsführer Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft; Prof. Dr. Matthias Mitsch –Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; Kai Rosenberger – Vorsitzender BBW Beamtenbund
Es gebe nur noch wenige strittige Punkte, schrieb der US-Präsident auf seiner Plattform Truth Social. Nächste Woche sollen zeitgleich Gespräche in Moskau und Kiew stattfinden. Kritische Stimmen warnen aber vor zu hohen Erwartungen. Weitere Themen: Der ehemalige brasilianische Präsident Jair Bolsonaro muss 27 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil sei nun rechtskräftig, erklärte der Oberste Gerichtshof des Landes. Bolsonaro wird ein Putschversuch zur Last gelegt. Noch immer gibt es keine Einigung im Schweizer Baugewerbe. Auch die achte Verhandlungsrunde für einen neuen Landesmantelvertrag ist gescheitert. Streitpunkt sind unter anderem die Arbeitszeiten.
Die Churer Stadtregierung warnt vor einer angespannten Finanzlage und legt ein Entlastungspaket vor, nachdem ein erster Versuch zu Protesten geführt hatte. Der Gemeinderat stellt sich nun hinter den Vorschlag und gibt grünes Licht für ein Paket im Umfang von 16 Millionen Franken. Weitere Themen: · Das Regionalgericht Maloja hat einen ehemaligen Leiter eines Forst- und Sägereibetriebs wegen mehrerer Straftaten, darunter Veruntreuung und Betrug, schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. In den beiden Hauptanklagepunkten wurde er mangels Beweisen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. · Seit Oktober ist in Obersaxen St. Martin die neue Lochlitobelbrücke in Betrieb – die grösste Holzbrücke im Bündner Kantonsstrassennetz. Sie ersetzt eine schadhafte und zu enge Vorgängerbrücke und kostete rund zwei Millionen Franken.
OpenAI, der Mutterkonzern von ChatGPT, nutzt Songtexte, um die KI damit zu trainieren. Allerdings zahlt OpenAI nicht dafür und deshalb klagt die Verwertungsgesellschaft GEMA vor dem Landgericht München. Das Urteil könnte richtungsweisend sein. Moritz, Sebastian www.deutschlandfunk.de, Interviews
Teil 3 von 3In dieser finalen Episode wird aus einem Einzelfall eine Bedrohung für Tausende: Lars und Alexander Hahn sprechen über eine Anklage, die eine Welle auslösen könnte.Januar 2024, mitten im erfolgreichen Kampf um die Direktanleger: Alexanders Frau erhält eine Anklage. Nicht er selbst – seine Frau. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung auf Zeit. Es geht um angeblich verschenkte Markenrechte im Wert von 8,25 Millionen Euro – innerhalb der Ehe.Das Brisante: Diese Gestaltung wurde von Beratern tausendfach empfohlen. Überall in Deutschland haben Ehepartner solche Konstruktionen genutzt. Für 100.000 Euro beim Notar. Legal, so dachten sie. Bis jetzt.Alexander ist bis heute im Markenregister als Inhaber eingetragen. Es gab keine Schenkung. Trotzdem: Verurteilung. 2.500 Euro monatlich, drei Jahre lang. Zahlt sie nicht, droht Knast.Das Urteil schafft einen Präzedenzfall. Wenn es Bestand hat, stehen Tausende Vermögende plötzlich mit einem Bein im Knast – für Gestaltungen, die ihre Berater als legal verkauft haben.Alexander geht jetzt in die Offensive: BGH, komplette Öffentlichkeit, Transparenz. Er will eine Front formieren von allen, die betroffen sein könnten.Ein Podcast über ein Urteil, das die Vermögenslandschaft erschüttern könnte, über konstruierte Vorwürfe – und die Frage: Kann etwas, das tausendfach gemacht wurde, plötzlich strafbar sein?
Von Michael Nikbakhsh. Der Strafprozess gegen René Benko wegen betrügerischer Krida ist in erster Instanz entschieden. Ein Schöffensenat des Landesgerichts Innsbruck sprach Benko in einem Anklagepunkt frei, in einem zweiten schuldig. Benko bekam zwei Jahre unbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch Benkos Verteidiger Norbert Wess gaben Erklärungen über Rechtsmittel ab – dafür haben sie nun bis 20. Oktober Zeit. Warum am zweiten Prozesstag viel über Hangrutschungen und wenig über Geldgeschenke gesprochen wurde, die Geldgeschenke dann aber für die Verurteilung maßgeblich waren – darüber berichtet Stefan Lassnig aus Innsbruck. // Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du mit einer Mitgliedschaft via Steady unterstützen https://steady.page/de/die-dunkelkammer/about Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
Am 15. September 1981 verschwindet die 10-jährige Ursula Herrmann auf dem Heimweg am Ammersee. Ein Tag nach ihrem Verschwinden gehen bei ihren Eltern mysteriöse Anrufe sowie Erpresserbriefe ein. Aber zu einer Lösegeldübergabe kommt es nie. Wenige Wochen später wird Ursula tot in einer vergrabenen Holzkiste im Wald gefunden. Über 20 Jahre später wird ein Täter verhaftet und schuldig gesprochen. Das Urteil ist allerdings alles andere als unumstritten…
Auf diesen Prozess haben die Menschen in Mannheim monatelang gewartet, auf eines der größten Verfahren in der Mannheimer Geschichte. Im Februar hat der Prozess gegen Sulaiman A. begonnen – den Mann, der am 31. Mai 2024 das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz verübte. Bei der Attacke wurde der Polizist Rouven Laur so schwer verletzt, dass er starb. Fünf weitere Menschen trugen auch teils schwere Verletzungen davon – darunter Michael Stürzenberger, der bekannte Islamkritiker. In Spezialfolgen des „MM“-True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ hat Agnes Polewka, Gerichts- und Kriminalreporterin beim „Mannheimer Morgen“, den Prozess im Audio-Format begleitet, einmal monatlich sprach sie über den Stand des Verfahrens. Neben dem Update aus dem Gerichtssaal gab es von ihr auch weiterführende Infos zu Tat, Täter und Opfern. Und immer schwebte über dem Podcast die Frage: Wie geht unser Rechtsstaat mit einem Verbrechen wie diesem um? In der achten Folge, „Das Urteil“, spricht Polewka über die Entscheidung des Staatsschutzsenats und wie der Vorsitzende diese begründet hat. Auch spricht sie mit den Anwälten der Familie Laur und den Verteidigern über das Urteil. Und erklärt, wie es nun für Sulaiman A. weitergeht.
Ein verpflichtendes soziales Jahr für Rentner, das Urteil gegen Jimi Blue Ochsenknecht ist gefallen und: Wolodymyr Selenskyj berichtet von seinen Gesprächen in Washington. Das ist die Lage am Freitagabend. Hier die Artikel zum Nachlesen: Nach dem Ukrainegipfel in Washington: »Putin will uns Luft verkaufen« DIW-Chef Fratzscher über Generationengerechtigkeit: »Wir sollten ein verpflichtendes soziales Jahr für alle Rentner einführen« Betrugsprozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht: Der Staatsanwalt spricht gleich mehrfach von »Verarsche« +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Einen wunderschönen guten Morgen! Das Urteil zum Prozess von Querdenken-Gründer Michael Ballweg ist gefällt. Hier die Details. Als Nächstes blicken wir auf die „Russiagate“-Affäre: Neue Dokumente deuten auf politische Einflussnahme der Obama-Regierung hin. Als Drittes geht es um Europas wachsenden Unmut gegen den EU-USA-Zoll-Deal.