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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Das Urteil ist zu begrüßen, auch wenn man der AfD inhaltlich kritisch gegenübersteht. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Die Marktreaktion auf die Entscheidung des Supreme Court zu Trumps Zöllen zeichnet ein übermäßig pessimistisches Bild. Das Urteil betrifft nur die Notfallbefugnisse, keine laufenden Handelsabkommen. Befürchtungen über eine Rückzahlung von 200 Milliarden US-Dollar sind unbegründet.
Der Oberste Gerichtshof in den USA hat viele der von Donald Trump verhängten Einfuhrzölle für unrechtmäßig erklärt. Damit erhält ein Kernstück der US-Wirtschaftspolitik einen herben Dämpfer. Doch für Europa dürfte das nicht automatisch positiv sein. Barenberg, Jasper www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Laages, Michael www.deutschlandfunk.de, Kultur heute
Ein Berner Chirurg implantierte Patientinnen künstliche Bandscheiben einer Firma, an der er selbst beteiligt war. Die Implantate erwiesen sich als mangelhaft und der Chirurg liess seine Patienten im Stich, so das Gericht. Das Urteil – 17 Monate Haft bedingt – ist noch nicht rechtskräftig. Weiter in der Sendung: · BLS-Zug entgleist in Goppenstein VS wegen einer Lawine. · SVP-Regierungsrat Schnegg und SP-Grossrat Müller sprechen über Berner Regierungsratswahlen. · Loic Meillard holt sich Olympia-Gold.
Seit Ende letzten Jahres ist in der Toggenburger Gemeinde Nesslau eine neue Getreidemühle in Betrieb. Die Mühle wird von einer Genossenschaft betrieben. Viele Freiwillige haben das rund 100 Jahre alte Gebäude umgebaut. Das Projekt wird auch von der Schweizer Berghilfe unterstützt. Weitere Themen: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Peter Spuhler, dem Verwaltungsratspräsidenten von Stadler Rail, abgewiesen. Er hatte mithilfe eines Gesellschaftskonstrukts Steuern für sein Chalet in St. Moritz umgangen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. · Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat heute Nachmittag einen 51-jährigen Mann zu 16 Jahren Haft verurteilt. Er hatte im April 2023 seinen Geschäftspartner auf offener Strasse erschossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. · Für die Gesamterneuerungswahlen im Kanton Glarus gibt es einen neuen Kandidaten für den Regierungsrat: den parteilosen Unternehmer Marc Brunner. Damit gibt es jetzt acht Kandidierende für die fünf Regierungsratssitze. · Nachdem die Bettenstation am Spital Appenzell vor gut fünf Jahren geschlossen wurde, betreibt der Kanton auf dem Spitalgelände ein kantonales Gesundheitszentrum. Heute gab die Innerrhoder Regierung bekannt, dass sie am Gesundheitszentrum und den ambulanten Leistungen festhalten werde. · Wie viele Entlastungslektionen sollen erfahrene Lehrpersonen erhalten – und ab welchem Alter? Über diese Fragen wurde heute im Glarner Landrat, dem Kantonsparlament, kontrovers diskutiert. Regierung und Parlament waren sich dabei nur teilweise einig.
Das Urteil des Schweizer Bundesgerichts gegen MASS-VOLL! setzt ein abschreckendes Exempel. Es soll signalisieren, dass jeder Widerstand gegen die Staatsräson von Bundesbern drakonisch geahndet wird.Ein Standpunkt von Michael Straumann. Ein Gerichtsurteil, das Bände über den Zustand der Schweiz spricht: Ein Bürgerrechtler muss über 50'000 Franken bezahlen. Der Auslöser liegt viereinhalb Jahre zurück. Damals organisierte ein politischer Aktivist einen Protestmarsch gegen einen Schweizer Bundespolitiker, der öffentlich dazu aufgerufen hatte, ungeimpfte Menschen mit einem Sticker auf der Kleidung optisch zu kennzeichnen – eine verbale Eskalation sondergleichen.Zur Rechenschaft gezogen wurde jedoch nicht der Urheber dieses Aufrufs, Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen Partei Schweiz (GLP). Verurteilt wurde vielmehr Nicolas A. Rimoldi, Präsident der Bürgerrechtsbewegung MASS-VOLL!.«In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht»,sagte einst der deutsche Schriftsteller Kurt Tucholsky. Diese Beobachtung gilt offenbar nicht mehr nur für Deutschland, sondern längst auch für die Schweiz.Ein verbaler DammbruchEs war Juli 2021. Der Corona-Ausnahmezustand ging in sein zweites Jahr. Die Impfkampagne lief auf Hochtouren, der Zertifikatszwang griff in der Schweiz – wie weltweit – immer weiter um sich. Kritiker der Corona-Massnahmen warnten früh davor, dass mit der Einführung des «Gesundheitszertifikats», gestützt auf das neu geschaffene Covid-Gesetz, eine Zweiklassengesellschaft entstehen könnte. Eine Sorge, die sich später als berechtigt erwies.Vor diesem Hintergrund markierte die Aussage von Grossen eine neue Eskalationsstufe. Er begnügte sich nicht mit allgemeinen Forderungen nach schärferen Massnahmen, wie sie damals von vielen Politikern in der Schweiz zu hören waren.Am 17. Juli erklärte er in der Zeitung Tagesanzeiger:«Ungeimpftes Pflegepersonal sollte sich mit Stickern kennzeichnen müssen.»Mitarbeiter in Spitälern, Altersheimen und Kindertagesstätten sollten ein sichtbares Zeichen tragen, das ihren Impfstatus offenlegt – überall dort, wo Menschen betreut würden, die sich anstecken könnten. Diese Aussage war ein verbaler Dammbruch und erinnert unweigerlich an die finstersten Kapitel des 20. Jahrhunderts. Naheliegend war die Befürchtung, dass eine solche Kennzeichnung nicht beim Pflegepersonal Halt gemacht, sondern früher oder später auf weitere Teile der Bevölkerung ausgeweitet worden wäre. Ein Aufschrei in den hiesigen Leitmedien, geschweige denn in Bundesbern, blieb aus.Der Weg durch die InstanzenEine Reaktion kam einzig aus der hierzulande neu entstandenen ausserparlamentarischen Opposition – namentlich von der Bewegung MASS-VOLL!, die im Februar 2021 gerade erst gegründet worden war. Rimoldi organisierte am Montagabend, dem 19. Juli, eine Spontankundgebung in Luzern. Ab 19 Uhr zogen weit über 1000 Menschen in einem Protestmarsch durch die Altstadt, um ein Zeichen gegen Diskriminierung und eine drohende Zweiklassengesellschaft zu setzen – ganz im Sinne des Mottos: Wehret den Anfängen. Obwohl die Demonstration geordnet verlief und die rechtlichen Voraussetzungen einer Spontankundgebung erfüllte, erstattete die Luzerner Polizei im Nachgang Strafanzeige gegen den Bürgerrechtler. (Foto 1 im Anhang)...https://apolut.net/bestrafe-einen-erziehe-tausende-von-michael-straumann/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Nachdem sich der Bürgermeister dem Verbot der Pride Parade widersetzte, wurde er angeklagt. Das Urteil gegen ihn wird zeigen, wie weit Ungarn bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit gehen kann, sagt der Leiter von Amnesty International Dávid Vig. Reimann, Christoph www.deutschlandfunk.de, Corso
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet ein Urteil zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Das Urteil dürfte große Auswirkungen in der Praxis haben, sagt Martin Strake, Rechtsanwalt für Mietrecht. Das gelte insbesondere für die Rolle der Maklerbüros. Von WDR 5.
Bundeskanzler Friedrich Merz und Unternehmer-Legende Reinhold Würth schlagen Alarm: Wir arbeiten zu wenig in Deutschland! Das Urteil ist vernichtend: zu oft krank, faul und dennoch überfordert. Aber stimmt das wirklich? Sind Menschen, die Teilzeit als "Lifestyle" leben, wirklich das Problem? Oder steckt vielleicht doch mehr dahinter? Mario und Sinan hinterfragen die aktuelle Debatte kritisch und liefern belastbare Zahlen, die das wahre Problem offenlegen.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Urteil: Kunden müssen nicht für Stilllegung von Gasanschluss bezahlen – Finanztip rät zum Widerspruch Gasnetzbetreiber dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an Verbraucher weitergeben. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich in einem Verfahren gegen den großen regionalen Netzbetreiber EWE Netz GmbH geurteilt. Nach einer aktuellen Auswertung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip verlangen mindestens acht Netzbetreiber rechtswidrig solche pauschalen Entgelte für die Stilllegung oder den Rückbau von Gasanschlüssen. Zusammen versorgen sie knapp drei Millionen Gaskunden. Die Stilllegungskosten belaufen sich dabei zwischen 100 und 2.300 Euro. Rund die Hälfte aller Haushalte in Deutschland heizt noch mit Gas. Wer auf eine nachhaltigere Alternative wie eine Wärmepumpe umsteigen möchte, kann seinen Gasanschluss durch den zuständigen Netzbetreiber stilllegen lassen. Die dabei entstehenden Kosten dürfen nicht an die Verbraucher weitergegeben werden, wie das OLG Oldenburg vor kurzem geurteilt hat. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im konkreten Fall hatte der Netzbetreiber EWE Netz GmbH für die Stilllegung 965 Euro berechnet und sich auf § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berufen. Diese Rechtsauffassung hat das OLG Oldenburg zurückgewiesen (Az. 6 UKl 2/25). Finanztip rät zu Widerspruch und Rückforderung „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt man bei Finanztip. „Wer die Pauschale bereits zahlen musste, sollte diese dringend zurückfordern. Wer aktuell eine entsprechende Rechnung erhält, sollte gegen die Stilllegungskosten Widerspruch einlegen.“ Finanztip empfiehlt Betroffenen, die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung aber trotzdem erstmal zu leisten, um laufende Mahn- oder Inkassoverfahren zu vermeiden. Der Geldratgeber bietet für den unkomplizierten Widerspruch und die Rückforderung kostenlose Musterschreiben an. „Es ist sinnvoll, sich frühzeitig bei den Netzbetreibern zu melden, auch wenn manche die Erstattung verweigern werden“, rät man. Uneinheitliche Begriffe der Netzbetreiber Nach Finanztip-Auswertung verwenden die Netzbetreiber die Begriffe Stilllegung, Außerbetriebnahme und Rückbau uneinheitlich und definieren diese teilweise anders als im Urteil des OLG Oldenburg zugrunde gelegt. Was bei einem Netzbetreiber als Stilllegung gilt, wird bei einem anderen als Rückbau bezeichnet, obwohl sich die zugrunde liegenden technischen Maßnahmen teilweise überschneiden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
An der Bürgerversammlung der Gemeinde Neckertal wurde beschlossen, dass die Gemeinde die Anwaltskosten der Anwohner bezahlt. Die Abstimmung war zwar rechtswidrig, ist jedoch trotzdem gültig, solange sich niemand beschwert. Dennoch: Die Gemeinde macht einen Rückzieher – aufgrund eines Gutachtens. Weitere Themen: · Der Kanton St. Gallen muss nach einem Bundesgerichtsurteil seine Steuerpraxis ändern. Das Urteil betrifft auch andere Kantone, beispielsweise Thurgau oder Graubünden. · Im Kanton St. Gallen gab es 2025 so viele Konkurse wie noch nie. · Die Stadtpolizei St. Gallen ist noch nicht ganz zufrieden mit der Videoüberwachung beim Heimspiel des FC St. Gallen. · In Flums wurde ein Mann bei einer Auseinandersetzung mit einem Messer schwer verletzt. · Bei Schönholzerswilen sind Fische in einem Bach gestorben, weil Jauche von einem Feld über eine Sickerleitung in den Bach gelaufen ist. · Über 20 Ostschweizer Sportlerinnen und Sportler reisen an die Olympischen Winterspiele nach Italien. · Das Bündner Bergdorf Brienz ist nach 14 Monaten wieder bewohnbar und die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen in ihre Häuser zurück.
Vor dem Bezirksgericht Brugg AG stehen ab Montag eine Ärztin und ein Arzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden im Jahr 2020 einen suizidgefährdeten jungen Patienten nicht genügend geschützt zu haben. Der Patient verstarb. Weitere Themen in der Sendung: · Solothurner Obergericht bestätigt Schuldspruch für Brandstifter, der 2022 im Wasseramt 12 Brände gelegt hat. Das Obergericht verlängert die Strafe sogar leicht. Der Beschuldigte bestreitet nach wie vor, für die Brände verantwortlich zu sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. · Asylunterkunft Rüfenach geht am 4. Februar in Betrieb: Die Unterkunft befindet sich in der ehemaligen Kinderstation in Rüfenach und sollte ursprünglich schon vor einem Jahr aufgehen. · In Oftringen ist eine neue, grosse Eishalle geplant mit bis zu 6'500 Sitzplätzen. Welche Interessen verfolgt dabei der EHC Olten. Verwaltungsratspräsident Marc Thommen nimmt Stellung.
Lektion 22: Was ich sehe, ist eine Form von Rache. - EKIW Das Urteil im Auge Heute enthüllt der Kurs eine unbequeme, aber befreiende Tiefe: Vieles in meiner Wahrnehmung ist nicht neutral. Es ist geladen. Es trägt ein heimliches Urteil in sich, das sich als „Realität“ verkleidet. Denn solange Schuld im Inneren festgehalten wird, sucht sie Entlastung. Und sie findet sie oft, indem sie draußen begründet, was innen nicht losgelassen wurde. Dann wird Wahrnehmung zum Gerichtssaal: Jemand muss falsch sein, damit ich mich kurz richtig fühle. Jemand muss tragen, was ich nicht tragen will. So wird aus dem Blick eine Anklage, aus Situationen eine Strafe, aus Kleinigkeiten ein Beweis. Diese Lektion ist kein Vorwurf, sondern ein Spiegel. Sie zeigt die Mechanik, damit ich sie nicht mehr bedienen muss. Wenn ich erkenne, dass mein Sehen zum Instrument der Vergeltung geworden ist, kann ich es entwaffnen. Nicht durch Verdrängung, sondern durch Ehrlichkeit und eine neue Wahl. Heute übe ich, den Impuls zum Richten zu bemerken, bevor er sich verfeinert und „vernünftig“ wirkt. Ich lasse mich daran erinnern, dass Angriff nie Frieden bringt – nur weitere Gründe, anzugreifen. Und ich öffne mich für eine andere Führung, die nicht anklagt, sondern berichtigt. Denn hinter jedem Urteil liegt ein Ruf nach Hilfe. Und hinter jedem Ruf liegt die Möglichkeit von Vergebung: dass ich die Last des Richtens niederlege und wieder lerne, Unschuld zu erkennen – zuerst in mir, dann überall. Mehr Informationen findest du auf https://www.andreahanheide.com Das Buch "Ein Kurs in Wundern" kannst du im Greuthof Verlag bestellen oder alle Lektionen online lesen: https://www.greuthof.de/gesamtverzeichnis.php#ekiw Finanzielle Wertschätzung: https://andreahanheide.de/wertschaetzung/ PayPal: https://www.paypal.com/paypalme/andreahanheide #EinKursInWundern #ACIM #Lektion21 #WorkbookLesson21 #Geistesschulung #Wahrnehmung #Urteil #Interpretation #Achtsamkeit #InnereStille #InnererFrieden #Vergebung #HeiligerGeist #Bewusstseinsarbeit #SpirituellerWeg #MeditativePraxis #Nondualitaet #Erwachen #Wunder #InnererLehrer #FriedenDesGeistes #KursInWundernDeutsch
Nach einem Bundesgerichtsurteil stellte eine SP-Kantonsrätin der Solothurner Regierung Fragen zur Einsicht von Krankenakten durch Angehörige. Das Bundesgericht fand in Thurgauer Fällen, das Arztgeheimnis sei höher zu gewichten. Seither werden auch im Kanton Solothurn kaum mehr Akten herausgegeben. Weitere Themen in der Sendung: · 61. Solothurner Filmtage sind eröffnet: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagt gegenüber SRF, die Filmtage seien für die ganze Schweizer Filmbranche wichtig. Sie sei froh, dass das ganze System so gut funktioniere. Sie hat die Filmtage am Mittwochabend eröffnet. · Das Solothurner Obergericht verhandelte die Brandserie im Wasseramt von 2022. Der mutmassliche Täter sagt, er habe keinen der 12 Brände damals gelegt. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Das Urteil wird am Montag erwartet.
Das Urteil des VfGH sagt: Menschen haben ein Recht auf die Geschlechtsbezeichnung, die ihrer Identität entspricht und auf die komplette Streichung des Geschlechtseintrags. Autor: Kosmas Hotomanidis Von Daily Good News.
Die SPD möchte die Erbschaftsprivilegien reicher Erben abschaffen, die Union ist dagegen. "Das Urteil des Verfassungsgerichts steht an und viele erwarten, dass die Firmenprivilegien als verfassungswidrig eingestuft werden", sagt Volkswirt Stefan Bach. Von WDR5.
Das Urteil gegen Marine Le Pen kann nicht nur Frankreich verändern. Den „Tagesanbruch" gibt es auch zum Nachlesen unter [t-online.de/tagesanbruch](https://www.t-online.de/tagesanbruch) Anmerkungen, Lob und Kritik gern an podcasts@t-online.de Den „Tagesanbruch“-Podcast gibt es immer montags bis freitags ab 6 Uhr zum Start in den Tag vorgelesen von einer freundlichen KI-Stimme – am Wochenende mit einer tiefgründigeren Diskussion. Verpassen Sie keine Folge und abonnieren Sie uns bei [Spotify] https://open.spotify.com/show/3v1HFmv3V3Zvp1R4BT3jlO?si=klrETGehSj2OZQ_dmB5Q9g), [Apple Podcasts](https://itunes.apple.com/de/podcast/t-online-tagesanbruch/id1374882499?mt=2), [Amazon Music](https://music.amazon.de/podcasts/961bad79-b3ba-4a93-9071-42e0d3cdd87f/tagesanbruch-von-t-online) oder überall sonst, wo es Podcasts gibt. Wenn Ihnen der Podcast gefällt, lassen Sie gern eine Bewertung da.
Korruptions-Verdacht gegen Asylbeamte. Klicken jetzt die Handschellen? + Im heutigen Schwerpunkt geht es um Trump und die Mullahs. Ein Krieg wird immer wahrscheinlicher. Und ein Fachmann sagt bei AUF1: Es geht auch um Groß-Israel. + Und: Im Interview des Tages: Nach dem Antifa-Prozess in Berlin spricht nun der Anwalt. Er sagt: Das Urteil ist ein Signal für noch mehr Gewalt.
Das Urteil ist da! Alles kam anders, als erwartet. Zum Glück! André Haug, Vizepräsident der BRAK, und ich liefern Euch Eindrücke und Boschaften aus der Türkei. Waren wir sprachlos? Ja, ziemlich. Aber die Freude über das "gerade-noch-mal-gutgegangen" wollen wir Euch nicht vorenthalten. Auch wenn wir heute selbst nicht vor Ort waren, haben wir mitgefiebert, mitgelitten und mitgejubelt. Ist jetzt alles gut? Nein! Aber für einen Moment können wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in der Türkei aufatmen. Dank an Vera Hofmann von der Rechtsanwaltskammer Berlin und Dr. Christian Lemke von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, die selbst an einem Tag wie diesem kurz Zeit für mich gefunden haben und an André Haug, der innerhalb von 5 Minuten parat steht, wenn die Beyrich anruft. Danke!
Energie Wasser Bern hat 2009 und 2010 ihren Kundinnen und Kunden zu viel für den Strom verlangt und der Stadt die Gewinne abgeliefert. Die Verrechnung hätte jedoch über die Netzkosten erfolgen müssen. Das Urteil könnte EWB nun mehrere Millionen kosten. Weiter in der Sendung: · Die Berner Stadtregierung befürwortet zwei autofreie Tage. · Ein weiteres Kadermitglied der Groupe E muss gehen. · Die neuen Regeln in den Naturschutzgebieten in Hagneck und Lüscherz könnten ein Fall für die Gerichte werden.
Die Daten zeigen es seit Jahren: Der Zustand der deutschen Wirtschaft ist alles andere als gut. Erst vor wenigen Tagen haben mit dem Ifo-Institut und dem Institut für Weltwirtschaft (IfW) zwei führende Institutionen ihre Wachstumsprognose für Deutschland nach unten korrigiert. Zahlen, die Carsten Maschmeyer wenig überraschen. Sein Blick auf die aktuelle Bundesregierung und deren Versuche, neue Impulse zu setzen, ist kritisch: "Ich mache mir wie viele Investoren und Unternehmer Sorgen um unser Land", sagt er im Podcast. "Wir haben politisch, was die Staatsführung angeht, sehr schlechte Karten."Warum? Die schwarz-rote Koalition macht nur wenig besser als die gescheiterte Ampel. "Jetzt haben wir Koalitionskämpfe. Und eigentlich blockiert die SPD die Dinge, die für die Wirtschaft notwendig wären." Das Urteil fällt vernichtend aus: "Wir haben keine Regierung, wir haben eine Blockierung."Trotz aller Kritik sieht Maschmeyer gerade in jungen Unternehmerinnen und Unternehmern enormes Potenzial. "Die jungen Menschen, die mit Willenskraft, mit Ideenreichtum, mit revolutionärem Denken 24/7 arbeiten, die machen mich optimistisch", sagt er. Er glaubt, dass Deutschland in der Zukunft mit spezialisierten Tech-Lösungen punkten wird: "Wir werden Nischensieger produzieren können. Das sind die neuen Hidden Champions, wie früher im Mittelstand."Besonders prägt ihn dabei die Überzeugung, dass der Mensch entscheidend ist, nicht das Konzept: "Wir kaufen uns eigentlich in Gründer ein und nicht Geschäftsmodelle. Gute Gründer machen große Innovationen."In welchen Bereichen für Maschmeyer der Zug abgefahren ist und wie lange er sich noch als Investor bei "Die Höhle der Löwen" sieht, erzählt Carsten Maschmeyer in der neuen Folge von "So techt Deutschland". Sie haben Fragen für Frauke Holzmeier und Andreas Laukat? Dann schreiben Sie eine E-Mail an sotechtdeutschland@ntv.deUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Entscheidende Umwälzungen weltweit: Trump legt mit seinem neuen Strategiepapier den Kurs seiner Politik vor. Polen verbietet die kommunistische Partei Polens, da diese als verfassungswidrig eingestuft wird. Das Urteil kritisiert dabei die Verherrlichung kommunistischer Gewalt. Und China empfängt Deutschlands Außenminister Wadephul nun doch. Was darf man sich davon erwarten?
Das polnische Verfassungsgericht hat die Komunistyczna Partia Polski einstimmig verboten, da ihre Ziele und Aktivitäten verfassungswidrig sind. Das Urteil kritisiert die Verherrlichung kommunistischer Gewalt und führt zur Löschung der Partei aus dem offiziellen Register. Historiker und Medien sehen darin eine klare Abgrenzung Polens von totalitären Ideologien und einen Schutz der demokratischen Werte.
Knapp zwei Wochen ist die letzte Sendung erst her, und schon schlittern André und Alex mit der neuesten Ausgabe der Insel in die Adventszeit! Auch wenn es inhaltlich noch nicht weihnachtlich ist, hält diese Folge genug Geschenke für die Seele bereit! Unter anderem gibt es News über britische Aristokraten mit Samenstau, ausgebüxte Kühe, schelmische Pfarrer, tote Schlagersänger, Grabplatz-Lotterien und grünleuchtende bayerische Gewässer. Darüber hinaus verzücken die beiden Insulaner eure Gehörgänge mit einer Top-3-Liste, die vor Zitaten nur so wimmelt, und küren den Politiker des Jahres. Also einschalten, damit ihr nichts verpasst! Diese Folge gibt es auch als Video-Podcast auf Patreon Unser Twitch Kanal
Heute vor 25 Jahren wurde in Berlin das Urteil im Fall Café Pssst! verkündet. Das Urteil gilt als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum 2002 verabschiedeten Prostitutionsgesetz.
Die Berliner Beamtinnen und Beamte haben jahrelang zu wenig Geld bekommen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird den Steuerzahlern bundesweit teuer zu stehen kommen. Und es befeuert alte Debatten: Warum sind Beamte eigentlich unkündbar? Warum dürfen sie nicht streiken? Ist deren Altersversorgung noch zeitgemäß? Brauchen wir tatsächlich 5,4 Millionen Staatsdiener oder hilft die Digitalisierung Stellen zu sparen? Claus Heinrich diskutiert mit Thorsten Alsleben –Geschäftsführer Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft; Prof. Dr. Matthias Mitsch –Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; Kai Rosenberger – Vorsitzender BBW Beamtenbund
Es gebe nur noch wenige strittige Punkte, schrieb der US-Präsident auf seiner Plattform Truth Social. Nächste Woche sollen zeitgleich Gespräche in Moskau und Kiew stattfinden. Kritische Stimmen warnen aber vor zu hohen Erwartungen. Weitere Themen: Der ehemalige brasilianische Präsident Jair Bolsonaro muss 27 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil sei nun rechtskräftig, erklärte der Oberste Gerichtshof des Landes. Bolsonaro wird ein Putschversuch zur Last gelegt. Noch immer gibt es keine Einigung im Schweizer Baugewerbe. Auch die achte Verhandlungsrunde für einen neuen Landesmantelvertrag ist gescheitert. Streitpunkt sind unter anderem die Arbeitszeiten.
Der gebürtige Österreicher (32) hat vier Chemotherapie-Zyklen hinter sich. Er hat seine Lymphdrüsenkrebserkrankung überstanden und gilt als krebsfrei. Wie war die Zeit, warum will er zurück aufs Eis und was sagt ein Experte über diese Krebserkrankung? Unser Beitrag liefert Antworten. Weitere Themen in der Sendung: · Die Immunität des Solothurner Nationalrats Simon Michel (FDP) wird nicht aufgehoben. Das hat die zuständige Kommission des Nationalrats entschieden. · Mordfall Birmenstorf AG: Aargauer Obergericht verschärft Strafe für einen heute 27-Jährigen. Er erhält 13 statt 11 Jahre wegen Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. · Das Jugendheim auf der Festung Aarburg braucht einen Neubau. Die Pläne für einen Neubau am geplanten Ort in Oftringen werden nun aber sistiert; es gibt Widerstand von einer Immobilienfirma, die nebenan baut. Nun sucht der Kanton neue Standorte, auch im Raum Baden-Brugg.
Die Churer Stadtregierung warnt vor einer angespannten Finanzlage und legt ein Entlastungspaket vor, nachdem ein erster Versuch zu Protesten geführt hatte. Der Gemeinderat stellt sich nun hinter den Vorschlag und gibt grünes Licht für ein Paket im Umfang von 16 Millionen Franken. Weitere Themen: · Das Regionalgericht Maloja hat einen ehemaligen Leiter eines Forst- und Sägereibetriebs wegen mehrerer Straftaten, darunter Veruntreuung und Betrug, schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. In den beiden Hauptanklagepunkten wurde er mangels Beweisen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. · Seit Oktober ist in Obersaxen St. Martin die neue Lochlitobelbrücke in Betrieb – die grösste Holzbrücke im Bündner Kantonsstrassennetz. Sie ersetzt eine schadhafte und zu enge Vorgängerbrücke und kostete rund zwei Millionen Franken.
OpenAI, der Mutterkonzern von ChatGPT, nutzt Songtexte, um die KI damit zu trainieren. Allerdings zahlt OpenAI nicht dafür und deshalb klagt die Verwertungsgesellschaft GEMA vor dem Landgericht München. Das Urteil könnte richtungsweisend sein. Moritz, Sebastian www.deutschlandfunk.de, Interviews
Teil 3 von 3In dieser finalen Episode wird aus einem Einzelfall eine Bedrohung für Tausende: Lars und Alexander Hahn sprechen über eine Anklage, die eine Welle auslösen könnte.Januar 2024, mitten im erfolgreichen Kampf um die Direktanleger: Alexanders Frau erhält eine Anklage. Nicht er selbst – seine Frau. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung auf Zeit. Es geht um angeblich verschenkte Markenrechte im Wert von 8,25 Millionen Euro – innerhalb der Ehe.Das Brisante: Diese Gestaltung wurde von Beratern tausendfach empfohlen. Überall in Deutschland haben Ehepartner solche Konstruktionen genutzt. Für 100.000 Euro beim Notar. Legal, so dachten sie. Bis jetzt.Alexander ist bis heute im Markenregister als Inhaber eingetragen. Es gab keine Schenkung. Trotzdem: Verurteilung. 2.500 Euro monatlich, drei Jahre lang. Zahlt sie nicht, droht Knast.Das Urteil schafft einen Präzedenzfall. Wenn es Bestand hat, stehen Tausende Vermögende plötzlich mit einem Bein im Knast – für Gestaltungen, die ihre Berater als legal verkauft haben.Alexander geht jetzt in die Offensive: BGH, komplette Öffentlichkeit, Transparenz. Er will eine Front formieren von allen, die betroffen sein könnten.Ein Podcast über ein Urteil, das die Vermögenslandschaft erschüttern könnte, über konstruierte Vorwürfe – und die Frage: Kann etwas, das tausendfach gemacht wurde, plötzlich strafbar sein?
Von Michael Nikbakhsh. Der Strafprozess gegen René Benko wegen betrügerischer Krida ist in erster Instanz entschieden. Ein Schöffensenat des Landesgerichts Innsbruck sprach Benko in einem Anklagepunkt frei, in einem zweiten schuldig. Benko bekam zwei Jahre unbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch Benkos Verteidiger Norbert Wess gaben Erklärungen über Rechtsmittel ab – dafür haben sie nun bis 20. Oktober Zeit. Warum am zweiten Prozesstag viel über Hangrutschungen und wenig über Geldgeschenke gesprochen wurde, die Geldgeschenke dann aber für die Verurteilung maßgeblich waren – darüber berichtet Stefan Lassnig aus Innsbruck. // Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du mit einer Mitgliedschaft via Steady unterstützen https://steady.page/de/die-dunkelkammer/about Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Beschwerde im Zusammenhang mit dem Bau eines neues Stadions auf dem Hardturmareal abgewiesen. Der Gestaltungsplan sieht ein Stadion für 18'000 Menschen sowie Wohnungen und Gewerberäume vor. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Weitere Themen: · Die Stadt Zürich weitet das Netz der Mobilen Recyclinghöfe aus. · In Zürich soll die Ausbildung von Kunstschaffenden gestärkt werden. · Ein neues Buch erinnert an das legendäre Konzert von Rockmusikerin Patti Smith in der Roten Fabrik in Zürich.
Am 15. September 1981 verschwindet die 10-jährige Ursula Herrmann auf dem Heimweg am Ammersee. Ein Tag nach ihrem Verschwinden gehen bei ihren Eltern mysteriöse Anrufe sowie Erpresserbriefe ein. Aber zu einer Lösegeldübergabe kommt es nie. Wenige Wochen später wird Ursula tot in einer vergrabenen Holzkiste im Wald gefunden. Über 20 Jahre später wird ein Täter verhaftet und schuldig gesprochen. Das Urteil ist allerdings alles andere als unumstritten…
Auf diesen Prozess haben die Menschen in Mannheim monatelang gewartet, auf eines der größten Verfahren in der Mannheimer Geschichte. Im Februar hat der Prozess gegen Sulaiman A. begonnen – den Mann, der am 31. Mai 2024 das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz verübte. Bei der Attacke wurde der Polizist Rouven Laur so schwer verletzt, dass er starb. Fünf weitere Menschen trugen auch teils schwere Verletzungen davon – darunter Michael Stürzenberger, der bekannte Islamkritiker. In Spezialfolgen des „MM“-True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ hat Agnes Polewka, Gerichts- und Kriminalreporterin beim „Mannheimer Morgen“, den Prozess im Audio-Format begleitet, einmal monatlich sprach sie über den Stand des Verfahrens. Neben dem Update aus dem Gerichtssaal gab es von ihr auch weiterführende Infos zu Tat, Täter und Opfern. Und immer schwebte über dem Podcast die Frage: Wie geht unser Rechtsstaat mit einem Verbrechen wie diesem um? In der achten Folge, „Das Urteil“, spricht Polewka über die Entscheidung des Staatsschutzsenats und wie der Vorsitzende diese begründet hat. Auch spricht sie mit den Anwälten der Familie Laur und den Verteidigern über das Urteil. Und erklärt, wie es nun für Sulaiman A. weitergeht.
Markus Will, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Geben ist seliger denn Nehmen: Google darf Chrome und Android behalten – Google muss nach einem Gerichtsurteil seine Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, darf aber Chrome und Android weiterhin betreiben. Das Urteil stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen nach einer Zerschlagung des Tech-Konzerns und den Argumenten Googles für den Erhalt seiner integrierten Dienste. Welche Auswirkungen wird die verpflichtende Datenteilung auf den Suchmaschinenmarkt haben? Reichen diese Maßnahmen aus, um echten Wettbewerb zu schaffen? Und wie könnte sich das Geschäftsmodell von Google durch diese Entscheidung verändern? - Nicht auf einer Wellenlänge: Was hilft gegen die zunehmende GPS-Sabotage? Nach GPS-Störungen auf einem Flug mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Bord setzt die EU verstärkt auf Verschlüsselung gegen GPS-Spoofing. Die Sabotage von GPS-Signalen nimmt weltweit zu und betrifft nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern auch kritische Infrastrukturen. Wie groß ist die reale Bedrohung durch GPS-Jamming und -Spoofing? Welche technischen Lösungen können das europäische Galileo-System und andere Navigationssysteme widerstandsfähiger machen? Und welche geopolitischen Dimensionen stecken hinter den zunehmenden Störungen? - Alles im Auge: Sollten Plätze und Bahnhöfe per KI überwacht werden? Die Diskussion um KI-gestützte Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen gewinnt an Fahrt. Während Befürworter auf verbesserte Sicherheit und schnellere Reaktionszeiten bei Notfällen setzen, warnen Kritiker vor einem Überwachungsstaat und Datenschutzverletzungen. Bringt KI-Überwachung tatsächlich messbare Sicherheitsverbesserungen? Wie lassen sich Sicherheitsbedürfnisse mit Grundrechten und Privatsphäre in Einklang bringen? Und welche Rolle sollten Transparenz und demokratische Kontrolle bei solchen Systemen spielen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Markus Will, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Geben ist seliger denn Nehmen: Google darf Chrome und Android behalten – Google muss nach einem Gerichtsurteil seine Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, darf aber Chrome und Android weiterhin betreiben. Das Urteil stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen nach einer Zerschlagung des Tech-Konzerns und den Argumenten Googles für den Erhalt seiner integrierten Dienste. Welche Auswirkungen wird die verpflichtende Datenteilung auf den Suchmaschinenmarkt haben? Reichen diese Maßnahmen aus, um echten Wettbewerb zu schaffen? Und wie könnte sich das Geschäftsmodell von Google durch diese Entscheidung verändern? - Nicht auf einer Wellenlänge: Was hilft gegen die zunehmende GPS-Sabotage? Nach GPS-Störungen auf einem Flug mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Bord setzt die EU verstärkt auf Verschlüsselung gegen GPS-Spoofing. Die Sabotage von GPS-Signalen nimmt weltweit zu und betrifft nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern auch kritische Infrastrukturen. Wie groß ist die reale Bedrohung durch GPS-Jamming und -Spoofing? Welche technischen Lösungen können das europäische Galileo-System und andere Navigationssysteme widerstandsfähiger machen? Und welche geopolitischen Dimensionen stecken hinter den zunehmenden Störungen? - Alles im Auge: Sollten Plätze und Bahnhöfe per KI überwacht werden? Die Diskussion um KI-gestützte Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen gewinnt an Fahrt. Während Befürworter auf verbesserte Sicherheit und schnellere Reaktionszeiten bei Notfällen setzen, warnen Kritiker vor einem Überwachungsstaat und Datenschutzverletzungen. Bringt KI-Überwachung tatsächlich messbare Sicherheitsverbesserungen? Wie lassen sich Sicherheitsbedürfnisse mit Grundrechten und Privatsphäre in Einklang bringen? Und welche Rolle sollten Transparenz und demokratische Kontrolle bei solchen Systemen spielen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Ein verpflichtendes soziales Jahr für Rentner, das Urteil gegen Jimi Blue Ochsenknecht ist gefallen und: Wolodymyr Selenskyj berichtet von seinen Gesprächen in Washington. Das ist die Lage am Freitagabend. Hier die Artikel zum Nachlesen: Nach dem Ukrainegipfel in Washington: »Putin will uns Luft verkaufen« DIW-Chef Fratzscher über Generationengerechtigkeit: »Wir sollten ein verpflichtendes soziales Jahr für alle Rentner einführen« Betrugsprozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht: Der Staatsanwalt spricht gleich mehrfach von »Verarsche« +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Auf dem Menüplan der schulergänzenden Betreuung in Schlieren gibt es kein Schweinefleisch mehr. Die Verantwortlichen stützen sich einerseits auf gesundheitliche Gründe. Anderseits sei der Anteil an Kindern mit muslimischem Hintergrund sehr hoch. Deshalb sei Schweinefleisch weniger gefragt. Weitere Themen: · Der Zürcher Heimatschutz gewinnt vor Verwaltungsgericht: zwei Mehrfamilienhäuser in Embrach dürfen nicht abgerissen werden. Das Urteil kann noch weitergezogen werden. · Die Badewasserqualität im Rhein und in der Thur ist einwandfrei. · Ein Bauunternehmen aus Dietikon muss 900'000 Franken Kurzarbeitsentschätigung aus der Corona-Zeit zurückzahlen.
Die Spitäler im Kanton Zürich verzeichnen immer mehr Gewaltvorfälle, bei denen Patienten oder deren Angehörige das Personal verbal oder physisch angreifen. Die Spitäler haben deshalb verschiedene Massnahmen getroffen, um ihre Mitarbeitenden besser zu schützen. Weitere Themen: · Fleisch, vor allem Schweinefleisch, verschwindet immer mehr aus den Menüs der Schul-Mittagstische. · Der Zürcher Heimatschutz gewinnt vor Verwaltungsgericht: zwei Mehrfamilienhäuser in Embrach dürfen nicht abgerissen werden. Das Urteil kann noch weitergezogen werden. · Ein Velofahrer hat sich bei einem Unfall in Rüti schwer verletzt. · Ein Bauunternehmen aus Dietikon muss 900'000 Franken Kurzarbeitsentschätigung aus der Corona-Zeit zurückzahlen. · Die Badewasserqualität im Rhein und in der Thur ist einwandfrei. · Das 46. Zürcher Theater Spektakel auf der Landiwiese ist gestartet.
Seit 2017 dürfen Ermittler Handys und Computer mit Spähsoftware überwachen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Befugnisse eingeschränkt. Das Urteil setze endlich Grenzen für die Überwachung, so Jonas Grill vom Verein Digitalcourage. Grill, Jonas www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Einen wunderschönen guten Morgen! Das Urteil zum Prozess von Querdenken-Gründer Michael Ballweg ist gefällt. Hier die Details. Als Nächstes blicken wir auf die „Russiagate“-Affäre: Neue Dokumente deuten auf politische Einflussnahme der Obama-Regierung hin. Als Drittes geht es um Europas wachsenden Unmut gegen den EU-USA-Zoll-Deal.
Bier, Nicola www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
Wie kann das Völkerrecht dem Klima helfen? Diese Frage steht im Zentrum eines historischen Gutachtens, das der Internationale Gerichtshof vorlegen soll – angestoßen vom Inselstaat Vanuatu. Damit rückt das Schicksal der verletzlichsten Regionen wieder in den Fokus...
Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs zu einer Verfassungsklage der AfD-Fraktion, die sich für eine thematisch breitere Ausgestaltung des Untersuchungsausschusses zur Coronapolitik einsetzt, wird wohl frühestens in ein paar Wochen vorliegen. Der Ausschuss bereitet derweil seine nächste Sitzung vor.
Das Urteil gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers wegen einer satirischen Bild-Montage (ausgerechnet zur Meinungsfreiheit) ist meiner Meinung nach ein Skandal. Mit dieser unangemessenen Härte sollen über den Fall hinaus Regierungskritiker eingeschüchtert werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Das Amtsgericht Bamberg hat David Bendels, Chefredakteur desWeiterlesen
Dagmar Rosenfeld präsentiert das Pioneer Briefing