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Die Churer Stadtregierung warnt vor einer angespannten Finanzlage und legt ein Entlastungspaket vor, nachdem ein erster Versuch zu Protesten geführt hatte. Der Gemeinderat stellt sich nun hinter den Vorschlag und gibt grünes Licht für ein Paket im Umfang von 16 Millionen Franken. Weitere Themen: · Das Regionalgericht Maloja hat einen ehemaligen Leiter eines Forst- und Sägereibetriebs wegen mehrerer Straftaten, darunter Veruntreuung und Betrug, schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. In den beiden Hauptanklagepunkten wurde er mangels Beweisen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. · Seit Oktober ist in Obersaxen St. Martin die neue Lochlitobelbrücke in Betrieb – die grösste Holzbrücke im Bündner Kantonsstrassennetz. Sie ersetzt eine schadhafte und zu enge Vorgängerbrücke und kostete rund zwei Millionen Franken.
Eine Frau wurde 2023 durch ihren Ehemann getötet. Die Tat in einem Imbiss in Rupperswil AG war Mord, sagt jetzt das Bezirksgericht Lenzburg. Es verurteilte den Mann zu 17 Jahren Haft. Das Urteil kann noch weitergezogen werden. Weitere Themen in der Sendung: · 10 Jahre SBB-Betriebsleitzentrale in Olten: Die operative Steuerung des Zugverkehrs wurde vor 10 Jahren neu organisiert. In Olten wird nun seit 10 Jahren der Zugverkehr im Mittelland überwacht. Ein Besuch im Betrieb, der 350 Angestellte beschäftigt. · Nationaler Zukunftstag: Vier Schüler besuchen das Regionaljournal Aargau Solothurn und gehen auf Reportage. Hier befragen sie vier Schülerinnen, die Holzbauberufe schnuppern. Am Radio erzählen die vier Jungs, was sie erlebt haben.
Das Landgericht München hat am 11. November geurteilt: OpenAI, Hersteller von ChatGPT, habe gegen das Urheberrecht verstoßen. Es werden wohl weitere Instanzen folgen. Denn es bleibt kniffelig: Hat ChatGPT Liedtexte "memoriert"?**********In dieser Folge mit: Moderation: Sebastian Sonntag Gesprächspartner: Michael Gessat, Deutschlandfunk Nova**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
OpenAI, der Mutterkonzern von ChatGPT, nutzt Songtexte, um die KI damit zu trainieren. Allerdings zahlt OpenAI nicht dafür und deshalb klagt die Verwertungsgesellschaft GEMA vor dem Landgericht München. Das Urteil könnte richtungsweisend sein. Moritz, Sebastian www.deutschlandfunk.de, Interviews
Welche Herausforderungen löst ein im September ergangenes und richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-726/23 aus? Dieser entschied, dass Verrechnungspreisanpassungen ein Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung darstellen können, sodass Umsatzsteuer auf die Ausgleichszahlungen zu berechnen ist. Das Urteil ist insbesondere relevant für Steuerpflichtige mit Verrechnungspreissystemen, in denen „Jahresendanpassungen" vorgesehen sind, d. h. bei denen der Gewinn zum Jahresende durch eine Ausgleichszahlung auf eine Zielmarge oder Zielbandbreite ausgesteuert wird. Dr. Juliane Sassmann und Hans-Hinrich von Cölln diskutieren mit Dr. Andreas Bolik, was nun aus Unternehmenssicht wichtig ist, um potenzielle Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zu vermeiden. Nicht nur die richtige Dokumentation und Nachweisführung rücken dabei in den Mittelpunkt der Betrachtung.
BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist Einzelfall
Teil 3 von 3In dieser finalen Episode wird aus einem Einzelfall eine Bedrohung für Tausende: Lars und Alexander Hahn sprechen über eine Anklage, die eine Welle auslösen könnte.Januar 2024, mitten im erfolgreichen Kampf um die Direktanleger: Alexanders Frau erhält eine Anklage. Nicht er selbst – seine Frau. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung auf Zeit. Es geht um angeblich verschenkte Markenrechte im Wert von 8,25 Millionen Euro – innerhalb der Ehe.Das Brisante: Diese Gestaltung wurde von Beratern tausendfach empfohlen. Überall in Deutschland haben Ehepartner solche Konstruktionen genutzt. Für 100.000 Euro beim Notar. Legal, so dachten sie. Bis jetzt.Alexander ist bis heute im Markenregister als Inhaber eingetragen. Es gab keine Schenkung. Trotzdem: Verurteilung. 2.500 Euro monatlich, drei Jahre lang. Zahlt sie nicht, droht Knast.Das Urteil schafft einen Präzedenzfall. Wenn es Bestand hat, stehen Tausende Vermögende plötzlich mit einem Bein im Knast – für Gestaltungen, die ihre Berater als legal verkauft haben.Alexander geht jetzt in die Offensive: BGH, komplette Öffentlichkeit, Transparenz. Er will eine Front formieren von allen, die betroffen sein könnten.Ein Podcast über ein Urteil, das die Vermögenslandschaft erschüttern könnte, über konstruierte Vorwürfe – und die Frage: Kann etwas, das tausendfach gemacht wurde, plötzlich strafbar sein?
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung zur Lohngerechtigkeit von Frauen gefällt. "Das Urteil hat Indizwirkung", sagt Arbeitsrechtlerin und Podcasthost Michaela Felisiak: "2026 bekommen Unternehmen noch mal sehr viel mehr Pflichten." Von WDR 5.
Knalleffekt im drei Jahre dauernden Rechtsstreit! Zuletzt lag der Fall beim EU-Amt in Spanien. AUF1-Chef Stefan Magnet verkündet das Urteil.
Roland Schatz von Media Tenor im Interview: Ein höchstrichterliches Urteil verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Programmzusammensetzung transparent offenzulegen. Besteht über längere Zeit ein erhebliches Missverhältnis, kann der Rundfunkbeitrag ungerechtfertigt sein. Der Nachweis gilt als anspruchsvoll, ist jedoch mithilfe regelmäßiger Medieninhaltsforschung möglich. Das erwähnte Buch: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... Derzeit gratis als PDF: http://de.mediatenor.com/images/Mahre... Media-Tenor: http://de.mediatenor.com/de STOPP: Bitte keine Mails an meine Uni-Adresse – nur dienstlich! Mein Videokurs (erscheint am 15. Dezember 2025): https://payhip.com/b/2qBmr Mein Buch Fürstengeld, Fiatgeld, Bitcoin – Wie Geld entsteht, einen Wert bekommt und wieder untergeht: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... https://www.westarp-bs.de/978-3-92404... Die 36 Strategeme: Print: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... Hörbuch: https://payhip.com/b/4nBZl WEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECKDas neue Urteil zum Rundfunkbeitrag verändert die Governance-Struktur der Medien. Es stärkt die Rechenschaftspflicht der öffentlich-rechtlichen Sender und gibt Beitragszahlern ein einklagbares Informationsrecht. Damit werden sie zu aktiven Prinzipalen gegenüber ihren Agenten, den Rundfunkanstalten. 1. Informationsrecht als Korrektiv Im freien Markt zeigen Zuschauer und Werbeeinnahmen den Erfolg eines Senders. Bei öffentlich-rechtlichen Anstalten fehlt dieser Mechanismus – die Zwangsfinanzierung schafft ein Principal-Agent-Problem. Das Informationsrecht wirkt als Korrektiv: Sender müssen offenlegen, ob sie ihren gesetzlichen Auftrag zu Vielfalt und Ausgewogenheit erfüllen. Diese Transparenz macht die Qualität des öffentlichen Gutes „Rundfunkprogramm“ messbar und legitimiert seine Finanzierung. 2. Wissenschaftliche Medienanalyse als Beweis Die Hürde, ein „strukturelles, dauerhaftes“ Missverhältnis zu belegen, ist hoch, aber überwindbar. Nur Langzeitdaten erlauben belastbare Aussagen. Das Urteil erkennt wissenschaftliche Medieninhaltsanalysen als Beweismittel an. So können statt Einzelbeispielen systematische, replizierbare Studien herangezogen werden. Institute und Universitäten – etwa Mainz oder München – liefern seit Jahren Daten, die strukturelle Verzerrungen nachweisen. Dadurch wird das Informationsrecht praktisch durchsetzbar. WEITERES VON CHRISTIAN RIECK: YouTube: https://www.youtube.com/c/ProfRieck?s... Instagram: /profrieck Twitter: /profrieck LinkedIn: /profrieck Hinweis: Einige Links sind Affiliate-Links. Haftungsausschluss: Bildungskanal, keine Finanz- oder Medizinberatung. #profrieck #mediatenor #GEZ
Das Bezirksgericht Rheinfelden hat einen Mann wegen Brandstiftung zu gut drei Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt. Er hat das Büro seines ehemaligen Arbeitgebers in Möhlin AG angezündet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Themen in der Sendung: · Weiterhin hohe Asylzahlen im Aargau: Der Kanton meldet einen Höchsstand und rechnet mit steigenden Zuweisungszahlen des Bundes. Die kommunalen und kantonalen Asylunterkünfte seien zu gut 96 Prozent belegt. · Olten: Sanierung des Kunstmusuems und des Hauses für Fotografie wird auf Eis gelegt – Renovationskosten und Sparwünsche des Parlamentes würden sich widersprechen, heisst es bei der Stadt.
Von Michael Nikbakhsh. Der Strafprozess gegen René Benko wegen betrügerischer Krida ist in erster Instanz entschieden. Ein Schöffensenat des Landesgerichts Innsbruck sprach Benko in einem Anklagepunkt frei, in einem zweiten schuldig. Benko bekam zwei Jahre unbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch Benkos Verteidiger Norbert Wess gaben Erklärungen über Rechtsmittel ab – dafür haben sie nun bis 20. Oktober Zeit. Warum am zweiten Prozesstag viel über Hangrutschungen und wenig über Geldgeschenke gesprochen wurde, die Geldgeschenke dann aber für die Verurteilung maßgeblich waren – darüber berichtet Stefan Lassnig aus Innsbruck. // Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du mit einer Mitgliedschaft via Steady unterstützen https://steady.page/de/die-dunkelkammer/about Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
Sicherheit finden - Das Urteil des HEILIGEN GEISTES - EKIW Session mit Dorothea Seymer Mehr Informationen zum Programm der Aleph Akademie: https://www.aleph-akademie.de Telegram: https://t.me/AlephAkademie WhatApp https://chat.whatsapp.com/L40lKLGeL7H5JM8BTvFY1J #alephakademie #einkursinwundern #ekiw Alle Sessions als Audio sind hier zu finden: SoundCloud: https://soundcloud.com/aleph-akademie Spotify: https://open.spotify.com/show/3HRjaWo11mazIcgEaSWNt3 Apple-Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/aleph-akademie/id1531860057 Amazon Music: https://music.amazon.de/podcasts/3f5c0081-60eb-47ef-a6ac-d55335c26b4a/Aleph-Akademie deezer: https://deezer.page.link/TgUdkZFGCmmaiZZN9 Alle Zitate stammen aus Ein Kurs in Wundern ©2006 Foundation for Inner Peace, Novato, CA 94949, https://acim.org, verwendet mit freundlicher Erlaubnis.
Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile, sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von 30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit 2 BvL 19/14 – also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten verfassungswidrig ist. Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst IV R 6/23. Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir anschließend über IX R 4/23 und dazu, wie über eine Störung der Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden können. II R 48/21 behandelt hingegen die Frage, warum man den Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich III R 12/22 zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter Gewerbesteuerkürzung sowie II R 16/23 und II R 26/23, in denen sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In VIII R 3/23 geht es anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist. Weiter geht's mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit seinem Beschluss VIII R 18/22 klärt der BFH, ob die Einmischung eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes beeinflusst. Das darauf folgende Urteil XI R 2/23 zu gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025 aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer berichtet (IV R 31/23 und IV R 9/24), besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage VIII R 21/22 zu der Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Beschwerde im Zusammenhang mit dem Bau eines neues Stadions auf dem Hardturmareal abgewiesen. Der Gestaltungsplan sieht ein Stadion für 18'000 Menschen sowie Wohnungen und Gewerberäume vor. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Weitere Themen: · Die Stadt Zürich weitet das Netz der Mobilen Recyclinghöfe aus. · In Zürich soll die Ausbildung von Kunstschaffenden gestärkt werden. · Ein neues Buch erinnert an das legendäre Konzert von Rockmusikerin Patti Smith in der Roten Fabrik in Zürich.
Am 15. September 1981 verschwindet die 10-jährige Ursula Herrmann auf dem Heimweg am Ammersee. Ein Tag nach ihrem Verschwinden gehen bei ihren Eltern mysteriöse Anrufe sowie Erpresserbriefe ein. Aber zu einer Lösegeldübergabe kommt es nie. Wenige Wochen später wird Ursula tot in einer vergrabenen Holzkiste im Wald gefunden. Über 20 Jahre später wird ein Täter verhaftet und schuldig gesprochen. Das Urteil ist allerdings alles andere als unumstritten…
Auf diesen Prozess haben die Menschen in Mannheim monatelang gewartet, auf eines der größten Verfahren in der Mannheimer Geschichte. Im Februar hat der Prozess gegen Sulaiman A. begonnen – den Mann, der am 31. Mai 2024 das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz verübte. Bei der Attacke wurde der Polizist Rouven Laur so schwer verletzt, dass er starb. Fünf weitere Menschen trugen auch teils schwere Verletzungen davon – darunter Michael Stürzenberger, der bekannte Islamkritiker. In Spezialfolgen des „MM“-True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ hat Agnes Polewka, Gerichts- und Kriminalreporterin beim „Mannheimer Morgen“, den Prozess im Audio-Format begleitet, einmal monatlich sprach sie über den Stand des Verfahrens. Neben dem Update aus dem Gerichtssaal gab es von ihr auch weiterführende Infos zu Tat, Täter und Opfern. Und immer schwebte über dem Podcast die Frage: Wie geht unser Rechtsstaat mit einem Verbrechen wie diesem um? In der achten Folge, „Das Urteil“, spricht Polewka über die Entscheidung des Staatsschutzsenats und wie der Vorsitzende diese begründet hat. Auch spricht sie mit den Anwälten der Familie Laur und den Verteidigern über das Urteil. Und erklärt, wie es nun für Sulaiman A. weitergeht.
Im April 2021 kam der in Weimar tätige Familienrichter Christian Dettmar, ausgehend von dem Hinweis einer Mutter und auf Grundlage dreier Expertengutachten, zu dem Schluss, dass die Corona-Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche in Schulen betrafen, eine potenzielle Kindeswohlgefährdung darstellten. Er erließ einen diesbezüglichen Beschluss für zwei Kinder an zwei Schulen. Seine Entscheidung wurde vor allem von Kritikern der Corona-Maßnahmen gefeiert und sorgte national sowie international für Medienrummel. Zum ersten Mal ermittelte hier ein Richter den Sachverhalt, indem er unabhängige Gutachter befragte und sich nicht hauptsächlich auf das Robert-Koch-Institut (RKI) bezog. Aufgrund der im Sommer 2024 geleakten Protokolle des Corona-Krisenstabs des RKI ist nun bekannt, dass die Fachleute in der zuständigen Behörde die Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht empfohlen haben. Weder das massenhafte Testen gesunder Personen noch das Tragen von Masken durch Laien wurden vom RKI unterstützt. Bereits im Februar 2020 wusste man im RKI, dass Kinder nicht signifikant gefährdet sind und eine untergeordnete Rolle im Infektionsgeschehen spielen. Christian Dettmars Beschluss vom April 2021 wurde jedoch am 14.05.2021 durch das Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben. Es folgten dann sogar Hausdurchsuchungen bei dem Familienrichter selbst, bei den von ihm zurate gezogenen Gutachtern sowie den betroffenen Familien. Im November 2024 wurde Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil des Bundesgerichtshofes bedeutet das Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehalts und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Dettmar ist nun kein Richter mehr und darf auch nicht mehr als Anwalt tätig sein. Bei unserem Gespräch äußert sich der Jurist nun zum ersten Mal vor der Kamera zur Entstehung seines Beschlusses vom April 2021 und zum darauf folgenden Prozess gegen ihn. Er sieht sich selbst nicht als Held, sondern schlicht als jemand, der in der Rolle eines Familienrichters seinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt hat. Die Corona-Maßnahmen hatten ganz offensichtlich das Potenzial, Kindern zu schaden und – nicht nur unter den Jüngsten – mehr Leid anzurichten, als zu verhindern. Doch bis heute hat nur Richter Dettmar unabhängige Gutachter zu diesem Sachverhalt befragt und ein derartiges Urteil gesprochen. Eine inhaltliche Debatte über die Gutachten fand bisher in juristischen Sphären nicht statt. Christian Dettmar, der ebenfalls Gründungsmitglied des Vereins Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte ist, wirkt im Gespräch nicht verzweifelt, aber dennoch bewegt. Der jahrelange Rechtsstreit hat sichtlich Spuren hinterlassen. Geholfen hat ihm dabei nach eigenen Aussagen eine stärkende Partnerschaft. Insbesondere die Veröffentlichung der RKI-Protokolle, die ja zeigen, dass die Politik von Anfang an Kenntnis von der Unwissenschaftlichkeit der Corona-Maßnahmen hatte, veranlasst Dettmar, sich die – für ihn alles entscheidende – Frage zu stellen: Warum? Warum hat sich die Politik gegen die Empfehlung der Fachleute im RKI für eine autoritäre, die Grundrechte einschränkende Pandemiepolitik entschieden und dabei einen massiven Schaden, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, in Kauf genommen? Ihm zufolge haben wir keine echte Aufarbeitung, «solange nicht geklärt ist, warum die Maßnahmen angeordnet wurden, obwohl bekannt war, dass sie nicht gerechtfertigt sind». Dem Narrativ, die desaströse Pandemiepolitik sei aufgrund anfänglich mangelnden Wissens beschlossen worden, setzt Christian Dettmar in unserem Gespräch entgegen: «Man hätte es nicht nur besser wissen können – man wusste es besser!» Christian Dettmar finanziell unterstützen: https://netzwerkkrista.de/2024/11/26/unterstuetzung-fuer-dettmar/ Artikel, Podcast: https://blog.bastian-barucker.de/richter-christian-dettmar-exklusiv-interview/
Das Urteil wirkt in Frankreich wie ein Paukenschlag: Im Prozess um illegale Wahlkampfgelder aus Libyen ist Ex-Staatspräsident Nicolas Sarkozy zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Auch wenn er Berufung einlegt, muss er die Haft antreten. Kaess, Christiane www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Das Urteil wirkt in Frankreich wie ein Paukenschlag: Im Prozess um illegale Wahlkampfgelder aus Libyen ist Ex-Staatspräsident Nicolas Sarkozy zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Auch wenn er Berufung einlegt, muss er die Haft antreten. Kaess, Christiane www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Der Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen klärt über das Märchen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk für alle aufEin Standpunkt von Tilo Gräser.Der bundesdeutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in einer schweren und zunehmenden Legitimationskrise. Das zeigt sich unter anderem in dem wachsenden Anteil derjenigen, die den zwangsweise eingezogenen Rundfunkbeitrag verweigern – nach offiziellen Angaben derzeit rund acht Prozent der etwa 39 Millionen beitragspflichtigen Haushalte mit TV-Empfang. Durch jene, die zahlen, haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 2024 einen Gesamtbetrag von mehr als acht Milliarden Euro eingenommen. Doch das reicht ihnen nicht, weshalb der Rundfunkbeitrag (derzeit 18,36 Euro monatlich) weiter steigen soll.Dagegen gibt es in der Politik Widerstand, weshalb die Regierungen der Bundesländer Ende 2024 beschlossen, den Beitrag bis 2027 vorerst nicht anzuheben. Die Sender wurden zum Sparen aufgefordert, was sich derzeit vor allem an weiteren Qualitätsverlusten im Programm zeigt. ARD und ZDF versuchen, mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht einen höheren Rundfunkbeitrag durchzusetzen.Widerstand gibt es aber auch aus der Bevölkerung: Eine Frau aus dem Landkreis Rosenheim in Bayern hatte gegen den Rundfunkbeitrag wegen „mangelnder Programmvielfalt“ und eines „generellen strukturellen Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ geklagt. Damit war sie 2024 beim Verwaltungsgericht München und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Revision des Falls zugelassen und will nun im Oktober darüber entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt werden muss, wenn das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen das Gebot der Vielfaltssicherung verstößt. Das Urteil hat Folgen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.Schluss mit dem Etikettenschwindel! So ließe sich zusammenfassen, was der Kommunikationswissenschaftler und apolut-Autor Michael Meyen in seinem neuen Buch über den „Staatsfunk“ fordert. Darin beschreibt er, wie der öffentliche-rechtliche Rundfunk neu erfunden werden müsste – oder eben gleich als Staatsfunk aufgebaut werden sollte, weil das ehrlicher wäre. Denn „ARD & Co. sind am Ende“, wie Meyen im Untertitel des Buches feststellt, auch weil sie längst in den Händen der Politik sind. Das waren sie schon immer, wie er nachweist, was bloß mit dem Märchen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der den Bürgern als Gebührenzahler und Mediennutzer gehört, erfolgreich überdeckt wurde und wird....https://apolut.net/die-verpackung-ist-propaganda-von-tilo-graser/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Wagner, Thomas www.deutschlandfunk.de, Informationen am Abend
Markus Will, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Geben ist seliger denn Nehmen: Google darf Chrome und Android behalten – Google muss nach einem Gerichtsurteil seine Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, darf aber Chrome und Android weiterhin betreiben. Das Urteil stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen nach einer Zerschlagung des Tech-Konzerns und den Argumenten Googles für den Erhalt seiner integrierten Dienste. Welche Auswirkungen wird die verpflichtende Datenteilung auf den Suchmaschinenmarkt haben? Reichen diese Maßnahmen aus, um echten Wettbewerb zu schaffen? Und wie könnte sich das Geschäftsmodell von Google durch diese Entscheidung verändern? - Nicht auf einer Wellenlänge: Was hilft gegen die zunehmende GPS-Sabotage? Nach GPS-Störungen auf einem Flug mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Bord setzt die EU verstärkt auf Verschlüsselung gegen GPS-Spoofing. Die Sabotage von GPS-Signalen nimmt weltweit zu und betrifft nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern auch kritische Infrastrukturen. Wie groß ist die reale Bedrohung durch GPS-Jamming und -Spoofing? Welche technischen Lösungen können das europäische Galileo-System und andere Navigationssysteme widerstandsfähiger machen? Und welche geopolitischen Dimensionen stecken hinter den zunehmenden Störungen? - Alles im Auge: Sollten Plätze und Bahnhöfe per KI überwacht werden? Die Diskussion um KI-gestützte Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen gewinnt an Fahrt. Während Befürworter auf verbesserte Sicherheit und schnellere Reaktionszeiten bei Notfällen setzen, warnen Kritiker vor einem Überwachungsstaat und Datenschutzverletzungen. Bringt KI-Überwachung tatsächlich messbare Sicherheitsverbesserungen? Wie lassen sich Sicherheitsbedürfnisse mit Grundrechten und Privatsphäre in Einklang bringen? Und welche Rolle sollten Transparenz und demokratische Kontrolle bei solchen Systemen spielen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Markus Will, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Geben ist seliger denn Nehmen: Google darf Chrome und Android behalten – Google muss nach einem Gerichtsurteil seine Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, darf aber Chrome und Android weiterhin betreiben. Das Urteil stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen nach einer Zerschlagung des Tech-Konzerns und den Argumenten Googles für den Erhalt seiner integrierten Dienste. Welche Auswirkungen wird die verpflichtende Datenteilung auf den Suchmaschinenmarkt haben? Reichen diese Maßnahmen aus, um echten Wettbewerb zu schaffen? Und wie könnte sich das Geschäftsmodell von Google durch diese Entscheidung verändern? - Nicht auf einer Wellenlänge: Was hilft gegen die zunehmende GPS-Sabotage? Nach GPS-Störungen auf einem Flug mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Bord setzt die EU verstärkt auf Verschlüsselung gegen GPS-Spoofing. Die Sabotage von GPS-Signalen nimmt weltweit zu und betrifft nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern auch kritische Infrastrukturen. Wie groß ist die reale Bedrohung durch GPS-Jamming und -Spoofing? Welche technischen Lösungen können das europäische Galileo-System und andere Navigationssysteme widerstandsfähiger machen? Und welche geopolitischen Dimensionen stecken hinter den zunehmenden Störungen? - Alles im Auge: Sollten Plätze und Bahnhöfe per KI überwacht werden? Die Diskussion um KI-gestützte Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen gewinnt an Fahrt. Während Befürworter auf verbesserte Sicherheit und schnellere Reaktionszeiten bei Notfällen setzen, warnen Kritiker vor einem Überwachungsstaat und Datenschutzverletzungen. Bringt KI-Überwachung tatsächlich messbare Sicherheitsverbesserungen? Wie lassen sich Sicherheitsbedürfnisse mit Grundrechten und Privatsphäre in Einklang bringen? Und welche Rolle sollten Transparenz und demokratische Kontrolle bei solchen Systemen spielen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Markus Will, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Geben ist seliger denn Nehmen: Google darf Chrome und Android behalten – Google muss nach einem Gerichtsurteil seine Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, darf aber Chrome und Android weiterhin betreiben. Das Urteil stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen nach einer Zerschlagung des Tech-Konzerns und den Argumenten Googles für den Erhalt seiner integrierten Dienste. Welche Auswirkungen wird die verpflichtende Datenteilung auf den Suchmaschinenmarkt haben? Reichen diese Maßnahmen aus, um echten Wettbewerb zu schaffen? Und wie könnte sich das Geschäftsmodell von Google durch diese Entscheidung verändern? - Nicht auf einer Wellenlänge: Was hilft gegen die zunehmende GPS-Sabotage? Nach GPS-Störungen auf einem Flug mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Bord setzt die EU verstärkt auf Verschlüsselung gegen GPS-Spoofing. Die Sabotage von GPS-Signalen nimmt weltweit zu und betrifft nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern auch kritische Infrastrukturen. Wie groß ist die reale Bedrohung durch GPS-Jamming und -Spoofing? Welche technischen Lösungen können das europäische Galileo-System und andere Navigationssysteme widerstandsfähiger machen? Und welche geopolitischen Dimensionen stecken hinter den zunehmenden Störungen? - Alles im Auge: Sollten Plätze und Bahnhöfe per KI überwacht werden? Die Diskussion um KI-gestützte Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen gewinnt an Fahrt. Während Befürworter auf verbesserte Sicherheit und schnellere Reaktionszeiten bei Notfällen setzen, warnen Kritiker vor einem Überwachungsstaat und Datenschutzverletzungen. Bringt KI-Überwachung tatsächlich messbare Sicherheitsverbesserungen? Wie lassen sich Sicherheitsbedürfnisse mit Grundrechten und Privatsphäre in Einklang bringen? Und welche Rolle sollten Transparenz und demokratische Kontrolle bei solchen Systemen spielen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Es ist ein absolutes Horrorszenario: Nacktfotos werden aus der eigenen Cloud geklaut und mit Klarnamen ins Netz hochgeladen. Das ist einer Deutschen passiert. Jetzt klagt sie gegen Google. Das Urteil könnte grundlegend sein – aber noch lange auf sich warten lassen. **********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Ein verpflichtendes soziales Jahr für Rentner, das Urteil gegen Jimi Blue Ochsenknecht ist gefallen und: Wolodymyr Selenskyj berichtet von seinen Gesprächen in Washington. Das ist die Lage am Freitagabend. Hier die Artikel zum Nachlesen: Nach dem Ukrainegipfel in Washington: »Putin will uns Luft verkaufen« DIW-Chef Fratzscher über Generationengerechtigkeit: »Wir sollten ein verpflichtendes soziales Jahr für alle Rentner einführen« Betrugsprozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht: Der Staatsanwalt spricht gleich mehrfach von »Verarsche« +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Auf dem Menüplan der schulergänzenden Betreuung in Schlieren gibt es kein Schweinefleisch mehr. Die Verantwortlichen stützen sich einerseits auf gesundheitliche Gründe. Anderseits sei der Anteil an Kindern mit muslimischem Hintergrund sehr hoch. Deshalb sei Schweinefleisch weniger gefragt. Weitere Themen: · Der Zürcher Heimatschutz gewinnt vor Verwaltungsgericht: zwei Mehrfamilienhäuser in Embrach dürfen nicht abgerissen werden. Das Urteil kann noch weitergezogen werden. · Die Badewasserqualität im Rhein und in der Thur ist einwandfrei. · Ein Bauunternehmen aus Dietikon muss 900'000 Franken Kurzarbeitsentschätigung aus der Corona-Zeit zurückzahlen.
Die Spitäler im Kanton Zürich verzeichnen immer mehr Gewaltvorfälle, bei denen Patienten oder deren Angehörige das Personal verbal oder physisch angreifen. Die Spitäler haben deshalb verschiedene Massnahmen getroffen, um ihre Mitarbeitenden besser zu schützen. Weitere Themen: · Fleisch, vor allem Schweinefleisch, verschwindet immer mehr aus den Menüs der Schul-Mittagstische. · Der Zürcher Heimatschutz gewinnt vor Verwaltungsgericht: zwei Mehrfamilienhäuser in Embrach dürfen nicht abgerissen werden. Das Urteil kann noch weitergezogen werden. · Ein Velofahrer hat sich bei einem Unfall in Rüti schwer verletzt. · Ein Bauunternehmen aus Dietikon muss 900'000 Franken Kurzarbeitsentschätigung aus der Corona-Zeit zurückzahlen. · Die Badewasserqualität im Rhein und in der Thur ist einwandfrei. · Das 46. Zürcher Theater Spektakel auf der Landiwiese ist gestartet.
Seit 2017 dürfen Ermittler Handys und Computer mit Spähsoftware überwachen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Befugnisse eingeschränkt. Das Urteil setze endlich Grenzen für die Überwachung, so Jonas Grill vom Verein Digitalcourage. Grill, Jonas www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Einen wunderschönen guten Morgen! Das Urteil zum Prozess von Querdenken-Gründer Michael Ballweg ist gefällt. Hier die Details. Als Nächstes blicken wir auf die „Russiagate“-Affäre: Neue Dokumente deuten auf politische Einflussnahme der Obama-Regierung hin. Als Drittes geht es um Europas wachsenden Unmut gegen den EU-USA-Zoll-Deal.
Vor Bezirksgericht Dielsdorf hat Brian Kellers Anwalt den beiden Gefängnisaufsehern versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Sie haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Urteil wird am Freitag erwartet. Weitere Themen: · Schuldenruf für das Spital Wetzikon ist weiterhin gestoppt. · Im Kanton Zürich sind die Zahlen der Schülerinnen und Studenten weiter gestiegen. · Die ETH Zürich erhält von der Bucherer-Stiftung 100 Millionen Franken.
Anna Wintour, die berühmteste Mode-Journalistin der Welt, verlässt ihren Posten als Chefredakteurin der US-Vogue - nach sage und schreibe 37 Jahren. Ein Kommentar von Martin Zeyn / Das Wunder von Au: Wie eine kleine Stadt in Unterfranken Denkmäler mit Leben füllt. Von Henning Biedermann und Simon Emmerlich / Der 80-jährige französisch-algerische Schriftsteller Boualem Sansal hatte Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil vom März eingelegt, nun wurde es in Algier bestätigt. Nun bleibt die Hoffnung auf Begnadigung. Kathrin Hasselbneck im Gespräch mit dem ARD-Korrespondenten Stefan Ehlert.
Bier, Nicola www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
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Wie kann das Völkerrecht dem Klima helfen? Diese Frage steht im Zentrum eines historischen Gutachtens, das der Internationale Gerichtshof vorlegen soll – angestoßen vom Inselstaat Vanuatu. Damit rückt das Schicksal der verletzlichsten Regionen wieder in den Fokus...
Berichterstattung nach Akten und Protokollen aus den Jahren 1431 und 1456 Teil 3: Rehabilitierungsprozess - Das Urteil Am 30. Mai 1431 wird Jeanne d'Arc, 19jährig, in Rouen lebendig verbrannt, 25 Jahre später wird das Urteil revidiert. Der Schauprozess 1431 und das Rehabilitationsverfahren 1456 wurden akribisch protokolliert. Der erste Prozess bestand hauptsächlich aus dem Verhör von Jeanne d'Arc, der zweite aus Berichten derjenigen, die sie persönlich gekannt hatten. Kai Grehn inszeniert die Verhandlungen als eindringliches, spannendes Gerichtsdrama, gibt Einblicke in die Persönlichkeit einer außergewöhnlichen Frau und beleuchtet die politischen und klerikalen Ränke und Winkelzüge, denen sie zum Opfer fiel. Von Kai Grehn Mit: Roxane Duran, Sebastian Blomberg, Wolfgang Michael, Ulrich Noethen, Volker Bruch, Fabian Hinrichs, Eva Weißenborn u. v. a. Komposition: alva noto Gesang: Claudia Graue und Marcus Melzwig Regie: der Autor SWR/rbb 2023
Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs zu einer Verfassungsklage der AfD-Fraktion, die sich für eine thematisch breitere Ausgestaltung des Untersuchungsausschusses zur Coronapolitik einsetzt, wird wohl frühestens in ein paar Wochen vorliegen. Der Ausschuss bereitet derweil seine nächste Sitzung vor.
Das Zürcher Stadtparlament möchte künftig selbst die Preise in den städtischen Alterszentren festlegen und die Stadtregierung in dieser Sache entmachten. Linke Parteien haben die Steigerungen der Preise von 10 Prozent für Bewohnerinnen und Bewohner der Alterszentren zuletzt stark kritisiert. Weitere Themen: · Das Bezirksgericht Bülach verutreilt einen mann, der 2023 seine Ex-Frau brutal ermordet hat, zu 15 Jahren Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Obergericht weitergezogen werden. · Anwohnerinnen und Anwohner des Limmatquais in der Zürcher Altstadt wehren sich gegen eine geplante McDonald's-Filiale.
Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde vom Oberlandesgericht (OLG) freigesprochen. Das ursprüngliche Urteil von acht Monaten bedingter Haft wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss wurde damit aufgehoben. Das Urteil gegen seinem ehemaligen Kabinettschef und engsten Vertrauten Bernhard Bonelli, ebenfalls wegen Falschaussage, wurde hingegen vom OLG bestätigt. Doch worum ging es bei diesem Verfahren eigentlich? Warum wurde Sebastian Kurz nun doch freigesprochen und wie war die Stimmung im Gerichtssaal als das Urteil verkündet wurde? Darüber spricht Studio KURIER Host Caroline Bartos mit Reporterin Michaela Reibenwein. Guter Journalismus bringt Klarheit – und kostet Geld. Mit einem KURIER Digital Abo können Sie unsere Arbeit unterstützen.Alles klar? “Studio KURIER” - überall wo es Podcasts gibt und auch auf Youtube als Video-Podcast.Abonniert unseren Podcast auf Apple Podcasts oder Spotify und hinterlasst uns eine Bewertung, wenn euch der Podcast gefällt. Mehr Podcasts gibt es auch unter kurier.at/podcasts. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Heute geht es um die Geiselnahme am Hamburger Flughafen, zu der es jetzt ein endgültiges Urteil gibt. Weitere Themen: Gute Zahlen für die HHLA, mehr Einsätze für Rettungsschwimmer – und eine erneute Verkehrssperrung.
Kaess, Christiane www.deutschlandfunk.de, Corso
Das Urteil gegen Gérard Depardieu wegen sexueller Belästigung überschattet die Eröffnung des Filmfestival von Cannes. Während der Filmbranche die möglichen Auswirkungen der US-Zölle Sorgen bereiten, sind deutsche Filme 2025 in Cannes stark vertreten. Burg, Susanne www.deutschlandfunk.de, Kultur heute
Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni reist für Gespräche mit dem US-Präsidenten nach Washington. Meloni hat aus ihrer politischen Nähe zu Trump nie ein Geheimnis gemacht. Doch angesichts des Zollstreits zwischen den USA und der EU wird das Treffen wohl ein diplomatischer Spiessrutenlauf. Weitere Themen: Die geplante Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen wie Google, Facebook oder Youtube in der Schweiz verzögert sich weiter. Der Bundesrat hat das Geschäft erneut verschoben. Ein Kniefall vor den USA? Eine Frau ist eine Frau, wenn sie als biologisch weiblich geboren wurde – diese Definition hat der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs festgelegt. Das Urteil gilt als weitreichend und wird wohl noch viele praktische Fragen und politische Debatten nach sich ziehen.
Das Urteil gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers wegen einer satirischen Bild-Montage (ausgerechnet zur Meinungsfreiheit) ist meiner Meinung nach ein Skandal. Mit dieser unangemessenen Härte sollen über den Fall hinaus Regierungskritiker eingeschüchtert werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Das Amtsgericht Bamberg hat David Bendels, Chefredakteur desWeiterlesen
Dagmar Rosenfeld präsentiert das Pioneer Briefing
Marine Le Pen ist wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Nun darf sie unter anderem fünf Jahre lang nicht in ein politisches Amt gewählt werden - ein Erdbeben in der politischen Landschaft Frankreichs. Eine Expertin ordnet ein. Weitere Themen: · Die Verkäufe von Tesla sind eingebrochen. Wir haben die neuesten Zahlen aus der Schweiz · Ein umstrittenes Kanalprojekt soll Pakistan fruchtbar machen. Kritiker:innen fürchten eine Wasserknappheit. · Erste erfolgreiche Transplantation einer Schweineleber: In China ist eine Schweineleber einem hirntoten Menschen eingesetzt worden. Ein medizinischer Meilenstein, sagen Fachleute.
Das Urteil gegen Marine Le Pen könnte ihre Anhänger weiter radikalisieren. Wer sie in ihrer Partei beerben könnte.
Marine Le Pen wurde schuldig gesprochen, EU-Mittel veruntreut zu haben. Fünf Jahre lang darf die RN-Fraktionschefin nicht bei Wahlen antreten. Dieses Urteil ermöglicht ihr und den Rechtsnationalen, sich als Justizopfer zu inszenieren. Von Christiane Kaess www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche