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Markus Will, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Geben ist seliger denn Nehmen: Google darf Chrome und Android behalten – Google muss nach einem Gerichtsurteil seine Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, darf aber Chrome und Android weiterhin betreiben. Das Urteil stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen nach einer Zerschlagung des Tech-Konzerns und den Argumenten Googles für den Erhalt seiner integrierten Dienste. Welche Auswirkungen wird die verpflichtende Datenteilung auf den Suchmaschinenmarkt haben? Reichen diese Maßnahmen aus, um echten Wettbewerb zu schaffen? Und wie könnte sich das Geschäftsmodell von Google durch diese Entscheidung verändern? - Nicht auf einer Wellenlänge: Was hilft gegen die zunehmende GPS-Sabotage? Nach GPS-Störungen auf einem Flug mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Bord setzt die EU verstärkt auf Verschlüsselung gegen GPS-Spoofing. Die Sabotage von GPS-Signalen nimmt weltweit zu und betrifft nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern auch kritische Infrastrukturen. Wie groß ist die reale Bedrohung durch GPS-Jamming und -Spoofing? Welche technischen Lösungen können das europäische Galileo-System und andere Navigationssysteme widerstandsfähiger machen? Und welche geopolitischen Dimensionen stecken hinter den zunehmenden Störungen? - Alles im Auge: Sollten Plätze und Bahnhöfe per KI überwacht werden? Die Diskussion um KI-gestützte Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen gewinnt an Fahrt. Während Befürworter auf verbesserte Sicherheit und schnellere Reaktionszeiten bei Notfällen setzen, warnen Kritiker vor einem Überwachungsstaat und Datenschutzverletzungen. Bringt KI-Überwachung tatsächlich messbare Sicherheitsverbesserungen? Wie lassen sich Sicherheitsbedürfnisse mit Grundrechten und Privatsphäre in Einklang bringen? Und welche Rolle sollten Transparenz und demokratische Kontrolle bei solchen Systemen spielen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Markus Will, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Geben ist seliger denn Nehmen: Google darf Chrome und Android behalten – Google muss nach einem Gerichtsurteil seine Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, darf aber Chrome und Android weiterhin betreiben. Das Urteil stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen nach einer Zerschlagung des Tech-Konzerns und den Argumenten Googles für den Erhalt seiner integrierten Dienste. Welche Auswirkungen wird die verpflichtende Datenteilung auf den Suchmaschinenmarkt haben? Reichen diese Maßnahmen aus, um echten Wettbewerb zu schaffen? Und wie könnte sich das Geschäftsmodell von Google durch diese Entscheidung verändern? - Nicht auf einer Wellenlänge: Was hilft gegen die zunehmende GPS-Sabotage? Nach GPS-Störungen auf einem Flug mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Bord setzt die EU verstärkt auf Verschlüsselung gegen GPS-Spoofing. Die Sabotage von GPS-Signalen nimmt weltweit zu und betrifft nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern auch kritische Infrastrukturen. Wie groß ist die reale Bedrohung durch GPS-Jamming und -Spoofing? Welche technischen Lösungen können das europäische Galileo-System und andere Navigationssysteme widerstandsfähiger machen? Und welche geopolitischen Dimensionen stecken hinter den zunehmenden Störungen? - Alles im Auge: Sollten Plätze und Bahnhöfe per KI überwacht werden? Die Diskussion um KI-gestützte Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen gewinnt an Fahrt. Während Befürworter auf verbesserte Sicherheit und schnellere Reaktionszeiten bei Notfällen setzen, warnen Kritiker vor einem Überwachungsstaat und Datenschutzverletzungen. Bringt KI-Überwachung tatsächlich messbare Sicherheitsverbesserungen? Wie lassen sich Sicherheitsbedürfnisse mit Grundrechten und Privatsphäre in Einklang bringen? Und welche Rolle sollten Transparenz und demokratische Kontrolle bei solchen Systemen spielen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Markus Will, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Geben ist seliger denn Nehmen: Google darf Chrome und Android behalten – Google muss nach einem Gerichtsurteil seine Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, darf aber Chrome und Android weiterhin betreiben. Das Urteil stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen nach einer Zerschlagung des Tech-Konzerns und den Argumenten Googles für den Erhalt seiner integrierten Dienste. Welche Auswirkungen wird die verpflichtende Datenteilung auf den Suchmaschinenmarkt haben? Reichen diese Maßnahmen aus, um echten Wettbewerb zu schaffen? Und wie könnte sich das Geschäftsmodell von Google durch diese Entscheidung verändern? - Nicht auf einer Wellenlänge: Was hilft gegen die zunehmende GPS-Sabotage? Nach GPS-Störungen auf einem Flug mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Bord setzt die EU verstärkt auf Verschlüsselung gegen GPS-Spoofing. Die Sabotage von GPS-Signalen nimmt weltweit zu und betrifft nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern auch kritische Infrastrukturen. Wie groß ist die reale Bedrohung durch GPS-Jamming und -Spoofing? Welche technischen Lösungen können das europäische Galileo-System und andere Navigationssysteme widerstandsfähiger machen? Und welche geopolitischen Dimensionen stecken hinter den zunehmenden Störungen? - Alles im Auge: Sollten Plätze und Bahnhöfe per KI überwacht werden? Die Diskussion um KI-gestützte Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen gewinnt an Fahrt. Während Befürworter auf verbesserte Sicherheit und schnellere Reaktionszeiten bei Notfällen setzen, warnen Kritiker vor einem Überwachungsstaat und Datenschutzverletzungen. Bringt KI-Überwachung tatsächlich messbare Sicherheitsverbesserungen? Wie lassen sich Sicherheitsbedürfnisse mit Grundrechten und Privatsphäre in Einklang bringen? Und welche Rolle sollten Transparenz und demokratische Kontrolle bei solchen Systemen spielen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Es ist ein absolutes Horrorszenario: Nacktfotos werden aus der eigenen Cloud geklaut und mit Klarnamen ins Netz hochgeladen. Das ist einer Deutschen passiert. Jetzt klagt sie gegen Google. Das Urteil könnte grundlegend sein – aber noch lange auf sich warten lassen. **********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Ein verpflichtendes soziales Jahr für Rentner, das Urteil gegen Jimi Blue Ochsenknecht ist gefallen und: Wolodymyr Selenskyj berichtet von seinen Gesprächen in Washington. Das ist die Lage am Freitagabend. Hier die Artikel zum Nachlesen: Nach dem Ukrainegipfel in Washington: »Putin will uns Luft verkaufen« DIW-Chef Fratzscher über Generationengerechtigkeit: »Wir sollten ein verpflichtendes soziales Jahr für alle Rentner einführen« Betrugsprozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht: Der Staatsanwalt spricht gleich mehrfach von »Verarsche« +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Unwirksame Probezeitkündigung durch widersprüchliches Verhalten!Viele Arbeitgeber:innen glauben, eine Kündigung während der Probezeit sei problemlos und ohne Angabe von Gründen möglich. Doch Vorsicht: Auch eine Probezeitkündigung ist kein Selbstläufer – alle Formalitäten müssen beachtet werden, und widersprüchliche Signale des Arbeitgebers können die Kündigung unwirksam machen. Ein aktueller Fall zeigt, wie ein voreiliges Versprechen zur Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber zum Verhängnis wurde.In dem entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber einem neuen Mitarbeiter kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit mündlich zugesichert, dass er „natürlich“ übernommen werde. Diese Aussage kam nicht von irgendjemandem, sondern vom personalverantwortlichen Vorgesetzten des Mitarbeiters, der den Arbeitsvertrag unterzeichnet hatte.Keine zwei Wochen später erhielt der Mitarbeiter dennoch die schriftliche Kündigung – noch innerhalb der Probezeit. Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung. Während das Arbeitsgericht die Klage zunächst abwies, gab das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf dem Mitarbeiter schließlich Recht: Die Kündigung sei wegen widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers treuwidrig und damit unwirksam.Rechtlich gilt zwar, dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in den ersten sechs Monaten (der Wartezeit) noch nicht greift. Eine Kündigung braucht in dieser Zeit grundsätzlich keinen sozialen Rechtfertigungsgrund. Dennoch sind Arbeitgeber nicht völlig frei: Der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) setzt der Kündigungsfreiheit Grenzen.Eine Kündigung verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn sie aus Gründen erfolgt, die das KSchG nicht erfasst – zum Beispiel aufgrund widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers.Genau das war hier der Fall: Erst eine Übernahmezusage geben und dann ohne neuen Anlass kündigen – das geht nicht. Das LAG Düsseldorf betonte, dass eine Kündigung nach einer festen Zusage zur Weiterbeschäftigung nur dann rechtmäßig sein kann, wenn nachträglich neue Umstände eintreten, die eine vorher positive Einschätzung vollständig über den Haufen werfen. Einen solchen sachlichen Grund muss der Arbeitgeber beweisen. Bloße Behauptungen über mangelnde Eignung oder Leistung reichen nicht aus.Für Arbeitgeber:innen und HR-Verantwortliche bedeutet dieses Urteil: Vorsicht mit voreiligen Versprechen! Wer Mitarbeiter:innen während der Probezeit bereits die Übernahme in Aussicht stellt, schafft bei ihnen ein berechtigtes Vertrauen. Wird kurz darauf trotzdem gekündigt, wirkt das widersprüchlich – und genau das kann die Kündigung zu Fall bringen. Deshalb gilt: In der Probezeit sollte man mit Aussagen zur Weiterbeschäftigung äußerst zurückhaltend sein. Führungskräfte sollten zudem entsprechend geschult werden, solche Zusagen nur mit Bedacht zu machen. Im Zweifel lieber eine positive Tendenz vorsichtig formulieren (etwa: „Wir sind zufrieden, aber die endgültige Entscheidung fällt erst am Ende der Probezeit“), anstatt voreilig Sicherheit zu versprechen.Das Urteil des LAG Düsseldorf verdeutlicht, dass Fairness und Klarheit in der Probezeit enorm wichtig sind. Arbeitgeber tun gut daran, ihre Kommunikation sorgfältig zu gestalten, um spätere rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben oder rechtliche Beratung benötigen, können Sie gerne Kontakt per Mail unter info@kanzlei-wulf.de oder unsere Webseite kanzlei-wulf.de aufnehmen. Dort finden Sie auch weitere Informationen, einen Newsletter sowie das Archiv aller Podcast-Folgen. Bleiben Sie informiert – und bis zur nächsten Folge von „Einfach Recht“!Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal
Auf dem Menüplan der schulergänzenden Betreuung in Schlieren gibt es kein Schweinefleisch mehr. Die Verantwortlichen stützen sich einerseits auf gesundheitliche Gründe. Anderseits sei der Anteil an Kindern mit muslimischem Hintergrund sehr hoch. Deshalb sei Schweinefleisch weniger gefragt. Weitere Themen: · Der Zürcher Heimatschutz gewinnt vor Verwaltungsgericht: zwei Mehrfamilienhäuser in Embrach dürfen nicht abgerissen werden. Das Urteil kann noch weitergezogen werden. · Die Badewasserqualität im Rhein und in der Thur ist einwandfrei. · Ein Bauunternehmen aus Dietikon muss 900'000 Franken Kurzarbeitsentschätigung aus der Corona-Zeit zurückzahlen.
Die Spitäler im Kanton Zürich verzeichnen immer mehr Gewaltvorfälle, bei denen Patienten oder deren Angehörige das Personal verbal oder physisch angreifen. Die Spitäler haben deshalb verschiedene Massnahmen getroffen, um ihre Mitarbeitenden besser zu schützen. Weitere Themen: · Fleisch, vor allem Schweinefleisch, verschwindet immer mehr aus den Menüs der Schul-Mittagstische. · Der Zürcher Heimatschutz gewinnt vor Verwaltungsgericht: zwei Mehrfamilienhäuser in Embrach dürfen nicht abgerissen werden. Das Urteil kann noch weitergezogen werden. · Ein Velofahrer hat sich bei einem Unfall in Rüti schwer verletzt. · Ein Bauunternehmen aus Dietikon muss 900'000 Franken Kurzarbeitsentschätigung aus der Corona-Zeit zurückzahlen. · Die Badewasserqualität im Rhein und in der Thur ist einwandfrei. · Das 46. Zürcher Theater Spektakel auf der Landiwiese ist gestartet.
Seit 2017 dürfen Ermittler Handys und Computer mit Spähsoftware überwachen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Befugnisse eingeschränkt. Das Urteil setze endlich Grenzen für die Überwachung, so Jonas Grill vom Verein Digitalcourage. Grill, Jonas www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Hartmann, Grit www.deutschlandfunk.de, Sport am Sonntag
Hartmann, Grit www.deutschlandfunk.de, Sport am Sonntag
Einen wunderschönen guten Morgen! Das Urteil zum Prozess von Querdenken-Gründer Michael Ballweg ist gefällt. Hier die Details. Als Nächstes blicken wir auf die „Russiagate“-Affäre: Neue Dokumente deuten auf politische Einflussnahme der Obama-Regierung hin. Als Drittes geht es um Europas wachsenden Unmut gegen den EU-USA-Zoll-Deal.
Bei der Festnahme des mutmasslichen Bombendrohers schoss ein Solothurner Polizist auf den Mann. Gegen den Polizisten läuft ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Das Urteil gegen den mutmasslichen Bombendroher könnte dem Polizisten nun in die Karten spielen. - Solothurn: Festnahme hat für einen Polizisten ein Nachspiel. - Verfahren für Klimaanlagen im Kanton Zürich soll einfacher werden. - Stadt Basel: Giftiger «LSD»-Pilz am Rheinbord entdeckt. - Impfpflicht gegen «LSD»-Rinderseuche gilt nun auch im Wallis für 2000 Kühe.
Vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern ist die letztjährige Bombendrohung gegen die Herbstmesse Solothurn verhandelt worden. Damals wurde das Messegeländevon der Polizei durchsucht. Vor Gericht stand ein 73-Jähriger, der laut Anklage weitere Personen bedroht haben soll. Das Urteil ist noch ausstehend. Die weiteren Themen dieser Sendung: · Zivilfahnder der Aargauer Kantonspolizei haben in Zürich jenen Mann festgenommen, der vor sechs Tagen in Baden bei einem Gefangenentransport geflüchtet ist. · Der Jahresbericht der Solothurner Lebenskontrolle zeigt: Pflanzengift im Trinkwasser wird den Kanton noch länger begleiten. Schnelle Lösungen seien nicht in Sicht, sagt Kantonschemiker Urs Ackermann. · Wie baut man Parkhäuser, in denen sich die Menschen sicher fühlen? Ein Rundgang durch ein modernes Parkhaus in St. Gallen mit dem Parkhaus-Spezialisten und der Kriminologie-Professorin.
Lektion 196: Nur mich selber kann ich kreuzigen. - EKIW
Das Verbotsverfahren gegen das Compact-Magazin ist vorerst ins Leere gelaufen. Doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, welches bis zum Erscheinen dieses Videos nur als Pressemitteilung vorliegt, hat einige Fragen zur Remigrations- und Staatsbürgerschaftsdebatte aufgeworfen. Gemeinsam mit Dr. Clemens versucht Frank Kraemer die Lage zu sondieren.Anmerkung 1: Im Jahre 1999 wurde das Abstammungsprinzip im Staatsbürgerrecht ergänzt. Seitdem gilt auch: Deutscher ist, wer in Deutschland geboren wird. Anmerkung 2: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem es die Menschenwürde mit der Staatsbürgerschaft verknüpft ist aus dem Jahre 2017, nicht aus dem Jahre 2007. Kontakt zu Frank Kraemer:https://www.derdritteblickwinkel.com/impressumHier kannst Du mir eine Spende zukommen lassen: ► https://www.donationalerts.com/r/frank_kraemerEinen aktuellen Überblick zu allen Kanälen findest Du hier:► https://linktr.ee/frankkraemer
Netzle, Stephan www.deutschlandfunk.de, Sport am Samstag
Netzle, Stephan www.deutschlandfunk.de, Sport am Samstag
Vor Bezirksgericht Dielsdorf hat Brian Kellers Anwalt den beiden Gefängnisaufsehern versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Sie haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Urteil wird am Freitag erwartet. Weitere Themen: · Schuldenruf für das Spital Wetzikon ist weiterhin gestoppt. · Im Kanton Zürich sind die Zahlen der Schülerinnen und Studenten weiter gestiegen. · Die ETH Zürich erhält von der Bucherer-Stiftung 100 Millionen Franken.
Das Aargauer Obergericht verurteilt einen Vater zu sechs Jahren Gefängnis. Er hat seinen Sohn mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen. Zudem muss er für zwölf Jahre das Land verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weiter in der Sendung: · Das Openair St. Peter at Sunset in Kestenholz SO meldet einen Besucherrekord. 27'000 Besucherinnen und Besucher waren an den Konzerten des mehrtägigen Festivals. · Ein mutmasslicher Kupferdieb wurde in Lenzburg auf frischer Tat ertappt. Auf einem Gewerbeareal hat er an Kupferkabel hantiert.
Teilweise schuldig: Sean »Diddy« Combs kommt im Missbrauchsprozess um die schwersten Vorwürfe herum. SPIEGEL-Redakteur Matern von Boeselager sieht in dem Verfahren eine Dämmerung der #MeToo-Bewegung. Sagt uns, wie euch Shortcut gefällt. Hier geht's zur Umfrage. »SPIEGEL Shortcut« – Schneller mehr verstehen. Wir erklären euch jeden Tag ein wichtiges Thema – kurz und verständlich. Für alle, die informiert mitreden wollen. Neue Folgen von Shortcut gibt es von Montag bis Freitag auf Spiegel.de, YouTube und überall, wo es Podcasts gibt. Links zur Folge: Urteil gegen Sean »Diddy« Combs: Rückschritt in die Vergangenheit Sean Combs vor Gericht: Die Dämmerung der #MeToo-Debatte 50 Cent, Kesha, Aubrey O’Day und andere: »Ich muss kotzen« – Reaktionen auf das Urteil gegen Sean Combs ►►► ► Host: Regina Steffens ► Redaktion: Natascha Gmür, Florian Hofmann ► Redaktionelle Leitung: Carolin Katschak, Marius Mestermann ► Produktion: Sven Christian ► Postproduktion: Philipp Fackler, Marco Kasang ► Social Media: Philipp Kübert ► Musik: Above Zero ►►► Lob, Kritik, Themenvorschläge? Schreibt uns: hallo.shortcut@spiegel.de +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Das Urteil im Prozess gegen Rapper Sean "Diddy" Combs wegen Sexualdelikten ist gefallen. Schon die Anklage sei ein Erfolg, sagt Investigativ-Journalistin Juliane Löffler. Das zeige, dass solche Taten "nicht mehr verschwiegen werden". Von WDR 5.
Anna Wintour, die berühmteste Mode-Journalistin der Welt, verlässt ihren Posten als Chefredakteurin der US-Vogue - nach sage und schreibe 37 Jahren. Ein Kommentar von Martin Zeyn / Das Wunder von Au: Wie eine kleine Stadt in Unterfranken Denkmäler mit Leben füllt. Von Henning Biedermann und Simon Emmerlich / Der 80-jährige französisch-algerische Schriftsteller Boualem Sansal hatte Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil vom März eingelegt, nun wurde es in Algier bestätigt. Nun bleibt die Hoffnung auf Begnadigung. Kathrin Hasselbneck im Gespräch mit dem ARD-Korrespondenten Stefan Ehlert.
Bier, Nicola www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
Moritz, Alexander www.deutschlandfunk.de, @mediasres
Wie kann das Völkerrecht dem Klima helfen? Diese Frage steht im Zentrum eines historischen Gutachtens, das der Internationale Gerichtshof vorlegen soll – angestoßen vom Inselstaat Vanuatu. Damit rückt das Schicksal der verletzlichsten Regionen wieder in den Fokus...
Berichterstattung nach Akten und Protokollen aus den Jahren 1431 und 1456 Teil 3: Rehabilitierungsprozess - Das Urteil Am 30. Mai 1431 wird Jeanne d'Arc, 19jährig, in Rouen lebendig verbrannt, 25 Jahre später wird das Urteil revidiert. Der Schauprozess 1431 und das Rehabilitationsverfahren 1456 wurden akribisch protokolliert. Der erste Prozess bestand hauptsächlich aus dem Verhör von Jeanne d'Arc, der zweite aus Berichten derjenigen, die sie persönlich gekannt hatten. Kai Grehn inszeniert die Verhandlungen als eindringliches, spannendes Gerichtsdrama, gibt Einblicke in die Persönlichkeit einer außergewöhnlichen Frau und beleuchtet die politischen und klerikalen Ränke und Winkelzüge, denen sie zum Opfer fiel. Von Kai Grehn Mit: Roxane Duran, Sebastian Blomberg, Wolfgang Michael, Ulrich Noethen, Volker Bruch, Fabian Hinrichs, Eva Weißenborn u. v. a. Komposition: alva noto Gesang: Claudia Graue und Marcus Melzwig Regie: der Autor SWR/rbb 2023
Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs zu einer Verfassungsklage der AfD-Fraktion, die sich für eine thematisch breitere Ausgestaltung des Untersuchungsausschusses zur Coronapolitik einsetzt, wird wohl frühestens in ein paar Wochen vorliegen. Der Ausschuss bereitet derweil seine nächste Sitzung vor.
Das Zürcher Stadtparlament möchte künftig selbst die Preise in den städtischen Alterszentren festlegen und die Stadtregierung in dieser Sache entmachten. Linke Parteien haben die Steigerungen der Preise von 10 Prozent für Bewohnerinnen und Bewohner der Alterszentren zuletzt stark kritisiert. Weitere Themen: · Das Bezirksgericht Bülach verutreilt einen mann, der 2023 seine Ex-Frau brutal ermordet hat, zu 15 Jahren Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Obergericht weitergezogen werden. · Anwohnerinnen und Anwohner des Limmatquais in der Zürcher Altstadt wehren sich gegen eine geplante McDonald's-Filiale.
Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde vom Oberlandesgericht (OLG) freigesprochen. Das ursprüngliche Urteil von acht Monaten bedingter Haft wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss wurde damit aufgehoben. Das Urteil gegen seinem ehemaligen Kabinettschef und engsten Vertrauten Bernhard Bonelli, ebenfalls wegen Falschaussage, wurde hingegen vom OLG bestätigt. Doch worum ging es bei diesem Verfahren eigentlich? Warum wurde Sebastian Kurz nun doch freigesprochen und wie war die Stimmung im Gerichtssaal als das Urteil verkündet wurde? Darüber spricht Studio KURIER Host Caroline Bartos mit Reporterin Michaela Reibenwein. Guter Journalismus bringt Klarheit – und kostet Geld. Mit einem KURIER Digital Abo können Sie unsere Arbeit unterstützen.Alles klar? “Studio KURIER” - überall wo es Podcasts gibt und auch auf Youtube als Video-Podcast.Abonniert unseren Podcast auf Apple Podcasts oder Spotify und hinterlasst uns eine Bewertung, wenn euch der Podcast gefällt. Mehr Podcasts gibt es auch unter kurier.at/podcasts. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Heute geht es um die Geiselnahme am Hamburger Flughafen, zu der es jetzt ein endgültiges Urteil gibt. Weitere Themen: Gute Zahlen für die HHLA, mehr Einsätze für Rettungsschwimmer – und eine erneute Verkehrssperrung.
Kaess, Christiane www.deutschlandfunk.de, Corso
Das Urteil gegen Gérard Depardieu wegen sexueller Belästigung überschattet die Eröffnung des Filmfestival von Cannes. Während der Filmbranche die möglichen Auswirkungen der US-Zölle Sorgen bereiten, sind deutsche Filme 2025 in Cannes stark vertreten. Burg, Susanne www.deutschlandfunk.de, Kultur heute
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Sie wollen sich einvernehmlich scheiden lassen? Jetzt hier unkompliziert prüfen: https://wbs.law/scheidung Hat dein Coaching nicht gehalten, was versprochen wurde? Dann fordere jetzt dein Geld zurück: https://wbs.law/coaching-widerruf (WERBUNG) Verliebt, verlobt, verheiratet – dann sollten Kinder folgen. Doch leider spielt das Leben manchmal anders. Ein Ehepaar wurde durch den Tod des Mannes auseinandergerissen, bevor der gemeinsame Traum eines Kindes erfüllt werden konnte. Allerdings hatte der Ehemann kurz vor seinem Tod sein Sperma konservieren lassen, mit dem sich seine Frau nach dem Ableben ihres Mannes befruchten lassen wollte. Der Wunsch blieb ihr aber zunächst verwehrt, denn die Klinik weigerte sich, ihr das Sperma rauszugeben. Die Frau gab aber nicht auf und zog vor das Landgericht Frankfurt. Die tragische Geschichte hat jetzt ein Ende gefunden. Beitrag der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-gericht-klinik-muss-witwe-sperma-von-totem-ehemann-herausgeben-100.html#:~:text=Das%20Krankenhaus%20hatte,eine%20strafrechtliche%20Verfolgung Begründung: https://www.otto-schmidt.de/news/zivil-und-zivilverfahrensrecht/verwendung-von-keimmaterial-eines-verstorbenen-fur-ivf-witwe-kann-herausgabe-fur-eine-kunstliche-befruchtung-verlangen-2025-02-17.html § 4 ESchG: https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/__4.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Hör
Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni reist für Gespräche mit dem US-Präsidenten nach Washington. Meloni hat aus ihrer politischen Nähe zu Trump nie ein Geheimnis gemacht. Doch angesichts des Zollstreits zwischen den USA und der EU wird das Treffen wohl ein diplomatischer Spiessrutenlauf. Weitere Themen: Die geplante Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen wie Google, Facebook oder Youtube in der Schweiz verzögert sich weiter. Der Bundesrat hat das Geschäft erneut verschoben. Ein Kniefall vor den USA? Eine Frau ist eine Frau, wenn sie als biologisch weiblich geboren wurde – diese Definition hat der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs festgelegt. Das Urteil gilt als weitreichend und wird wohl noch viele praktische Fragen und politische Debatten nach sich ziehen.
Das Urteil gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers wegen einer satirischen Bild-Montage (ausgerechnet zur Meinungsfreiheit) ist meiner Meinung nach ein Skandal. Mit dieser unangemessenen Härte sollen über den Fall hinaus Regierungskritiker eingeschüchtert werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Das Amtsgericht Bamberg hat David Bendels, Chefredakteur desWeiterlesen
Das Urteil gegen Marine Le Pen sorgt für Wirbel in Frankreich. Wir sprechen mit unserer Korrespondentin Michaela Wiegel und unserem Innenpolitikchef von Altenbockum über die Lehren, die sich daraus für Deutschland ziehen lassen.
Wo stehen die Koalitionsverhandlungen über die neue Regierung in Deutschland zwischen Union und SPD? Der Autor Klaus-Rüdiger Mai beurteilt den aktuellen Stand der Gespräche. Das Urteil mitsamt Amtssperre gegen die französische Politikerin Marine Le Pen geht an der EU nicht spurlos vorbei. Die AfD-Europaparlamentarierin Christine Anderson schildert die Stimmungslage auf der rechten Seite. Demonstrationen gegen die Hamas in Gaza: Kann sich das zum handfesten Widerstand auswachsen? Einschätzungen dazu von Nahostkorrespondent Pierre Heumann. Und Cora Stephan kommentiert die Pläne von CDU/CSU und SPD, mit denen sie „Hass und Hetze“ bekämpfen wollen.
Dagmar Rosenfeld präsentiert das Pioneer Briefing
Marine Le Pen ist wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Nun darf sie unter anderem fünf Jahre lang nicht in ein politisches Amt gewählt werden - ein Erdbeben in der politischen Landschaft Frankreichs. Eine Expertin ordnet ein. Weitere Themen: · Die Verkäufe von Tesla sind eingebrochen. Wir haben die neuesten Zahlen aus der Schweiz · Ein umstrittenes Kanalprojekt soll Pakistan fruchtbar machen. Kritiker:innen fürchten eine Wasserknappheit. · Erste erfolgreiche Transplantation einer Schweineleber: In China ist eine Schweineleber einem hirntoten Menschen eingesetzt worden. Ein medizinischer Meilenstein, sagen Fachleute.
Marine Le Pen, die Chefin der rechtsextremen Partei Rassemblement National, wurde von einem französischen Gericht wegen Veruntreuung schuldig gesprochen. Sie soll über Jahre Millionen von Euros des Europaparlaments in die Kasse ihrer Partei geleitet haben.Die Strafe: Zwei Jahre Haft mit Fussfessel, 100'000 Euro Strafzahlung – vor allem aber ist Marine Le Pen für fünf Jahre von politischen Wahlen ausgeschlossen. Das hat entsprechend Konsequenzen für Frankreich, denn Le Pen schielte schon lange auf das Präsidentinnenamt.Rechte Kräfte in Frankreich und Europa sind entsprechend entsetzt und sprechen von einem politisch motivierten Urteil. Inwiefern treffen diese Vorwürfe zu? Hat Marine Le Pen noch eine politische Zukunft? Und was wird nun aus Frankreichs Rechten, die so stark sind wie noch nie? Darüber spricht Frankreich-Korrespondent Oliver Meiler in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos».Moderation: Philipp LoserProduktion: Noah Fend, Mirja Gabathuler Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.chPodcast, Live-Aufzeichnung «Apropos»: Wohnkrise: Woher sie kommt – und was sie mit uns macht
Allroggen, Antje www.deutschlandfunk.de, @mediasres
von Anna Wallner. Das Urteil gegen Marine Le Pen und ihre Partei polarisiert in Frankreich. Für das Wochenende ruft der Ressemblement National zu Kundgebungen auf. Paris-Korrespondent Rudof Balmer über die Reaktionen in Frankreich und die Parallelen zu den USA und Trump.
Das Urteil gegen Marine Le Pen könnte ihre Anhänger weiter radikalisieren. Wer sie in ihrer Partei beerben könnte.
Marine Le Pen wurde schuldig gesprochen, EU-Mittel veruntreut zu haben. Fünf Jahre lang darf die RN-Fraktionschefin nicht bei Wahlen antreten. Dieses Urteil ermöglicht ihr und den Rechtsnationalen, sich als Justizopfer zu inszenieren. Von Christiane Kaess www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Der algerisch-französische Schriftsteller Boualem Sansal wurde am Donnerstag von einem Gericht in Algerien zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihm wird ein Angriff auf die staatliche Sicherheit und territoriale Integrität vorgeworfen.In einer Reaktion bezeichnete der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Verurteilung des Schriftstellers als nicht akzeptabel. Das Urteil stelle einen gravierenden Angriff auf die Freiheit des Wortes und die Menschenrechte dar.
Bisher ist die Zugspitze der höchste deutsche Berg, doch bald kommt der neue Schuldenberg, über den Dr. Klaus-Rüdiger Mai berichtet. Union und SPD wollen Schulden in ungeahnter Höhe aufnehmen, der abgewählte Bundestag und die Grünen sollen bei der Umsetzung helfen. Mit dem Rechtsanwalt René Boyke analysieren wir einen aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs. Demnach darf Deutschland einen ukrainischen Kriegsdienstverweigerer an sein Heimatland ausliefern, obwohl er dort in den Krieg geschickt werden könnte. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Deutsche haben. Außerdem begrüßen wir den Islamkritiker Ridvan Aydemir und Markus Vahlefeld kommentiert den Abschied von Annalena Baerbock aus der Spitzenpolitik.
Es war ein Vorfall, der im Sommer 2023 für große Aufregung sorgte: Luis Rubiales, damals Präsident des spanischen Fußballverbands, küsste Nationalspielerin Jennifer Hermoso nach dem Sieg im WM-Finale bei der Siegerehrung vor laufenden Kameras auf den Mund. Rubiales tat das als Kuss unter feiernden Freunden ab Hermoso sprach immer wieder davon, es sei gegen ihren Willen geschehen. Jüngst ist der einige Monate nach dem Kuss-Skandal zurückgetretene Rubiales vom Nationalen Gerichtshof in Spanien zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Außerdem darf er sich Hermoso nur auf 200 Meter nähern und sie ein Jahr lang nicht kontaktieren. Von den Vorwürfen ...Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.
Es war ein Vorfall, der im Sommer 2023 für große Aufregung sorgte: Luis Rubiales, damals Präsident des spanischen Fußballverbands, küsste Nationalspielerin Jennifer Hermoso nach dem Sieg im WM-Finale bei der Siegerehrung vor laufenden Kameras auf den Mund. Rubiales tat das „als Kuss unter feiernden Freunden“ ab – Hermoso sprach immer wieder davon, es sei gegen ihren Willen geschehen. Jüngst ist der einige Monate nach dem Kuss-Skandal zurückgetretene Rubiales vom Nationalen Gerichtshof in Spanien zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Außerdem darf er sich Hermoso nur auf 200 Meter nähern und sie ein Jahr lang nicht kontaktieren. Von den Vorwürfen der Nötigung aber wurde der ehemalige hochrangige Funktionär freigesprochen. Beide Parteien wollen nun Berufung einlegen. Über den Vorfall und das Urteil des Gerichts sprechen Almuth und Roman in der neuen Folge ausführlich. Almuth begrüßt grundsätzlich, dass Rubiales verurteilt wurde, sieht das Strafmaß aber als „ein wenig lächerlich“ an. Sie erklärt, warum – und gibt einige Hintergründe. Roman meint, dass die Causa rund um Spaniens Ex-Verbandsboss im Gesamtkontext ein großes Problem offenbart.