Podcasts about ersatzwagen

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Baumann und Clausen - Radiofolgen

Immerhin besteht Anspruch auf einen Ersatzwagen!

Podcar
#6 Datenschutz im Autohaus - mit Volker Dohr und Micha Strässler

Podcar

Play Episode Listen Later Aug 25, 2023 43:21


Darf ich meinen Kunden weiterhin werberische E-Mails versenden? Wie gehe ich damit um, wenn ein Ersatzwagen die Fahrdaten meiner Kunden trackt? Und was ist, wenn ein Hersteller meinen Kunden einen Werbeprospekt zuschicken möchte - kann ich ihm dafür Namen und Adressen weitergeben? Das neue Schweizer Datenschutzgesetz ist ab dem 1. September 2023 in Kraft und bringt einige Änderungen mit sich, unter anderem Bussgelder von bis zu einer Viertelmillion Franken und persönliche Haftbarkeit. Volker Dohr und Micha Strässler von der Firma impunix beraten und unterstützen die Automobilbranche bei der Umsetzung des neuen Gesetzes und geben in dieser Episode “Podcar” einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Aufgaben, die diese mit sich bringen.Mehr Informationen zu Volker Dohr: https://pdcst.ch/volkerdohrMehr Informationen zu Micha Strässler: https://pdcst.ch/michastraessler

Generation Strom - Der Podcast
GS#020: Ein Monat mit der Renault Zoe Z.E. 50

Generation Strom - Der Podcast

Play Episode Listen Later Oct 6, 2020 42:01


Die 20. Folge von Generation Strom! Dieses Jubiläum nahmen wir zum Anlass, einen Nachfolgepodcast ins Leben zu rufen: Elektroautomobil | Der Podcast zur Elektromobilität. Gleich abonnieren, um keine Neuigkeiten aus der Welt der E-Mobilität zu verpassen!Mehr Infos zum Magazin Elektroautomobil gibt es hier: www.elektroautomobil.comIn unserer 20. Folge vom Generation-Strom-Podcast berichtet Valentin über seine Erfahrungen mit der Renault Zoe Z. E. 50, die er als Ersatzwagen für den BMW i3 einen Monat lang im Alltag testen konnte.

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN005 - Warum Sie das Angebot der Versicherung zur Vermittlung eines Mietwagens nicht ignorieren sollten

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later Aug 23, 2016 9:27


In meinem letzten Artikel hatte ich 7 Punkte, auf die Sie bei der Anmietung eine Ersatzwagens achten sollten, genannt. Jetzt kommt noch ein weiterer Punkt dazu.Denn: Der BGH stellt alles auf den Kopf.Der BGH ist jetzt der Meinung, dass die Angebote der Versicherungen zur Vermittlung eines Mietwagens verbindlich sind. Auch wenn die Versicherung am Telefon nicht konkret wird. Statt die bisherige Linie beizubehalten, sorgt der BGH mit diesem Urteil für noch mehr Verwirrung auf dem Mietwagenmarkt.Damit Sie eine Vorstellung bekommen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde lag, schildere ich Ihnen den Fall ganz kurz:Ein Unfallgeschädigter hatte nach dem Verkehrsunfall telefonischen Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers. Der Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung bot dem Geschädigten an, einen Mietwagen für 38,00 € inklusive aller Nebenleistungen zu vermitteln.Am Nachmittag nach diesem Telefonat mietete der Geschädigte zu einem wesentlich höheren Preis einen Mietwagen an. Die Differenz zwischen den jeweiligen Mietwagenpreisen belief sich auf über 1.000,00 €.Die Haftpflichtversicherung verweigerte die Zahlung der vollen Mietwagenrechnung und zahlte lediglich 570,00 €.Dieser Preis wäre bei einer Anmietung über die Versicherung angefallen.Der Geschädigte klagte die Differenz ein. In letzter Instanz gab der BGH (Bundesgerichtshof) der Haftpflichtversicherung recht. Es wäre dem Geschädigten ohne weiteres zumutbar gewesen, das Angebot der Versicherung anzunehmen.Diese hätte die Telefonnummer des Geschädigten an die Autovermietung weitergegeben, damit sich dann die Autovermietung selbst zur Vereinbarung weiterer Einzelheiten mit dem Unfallgeschädigten in Verbindung setzen kann. Bei dem Fahrzeug des Geschädigten hat es sich um kein „Exotenfahrzeug“ gehandelt, sondern um einen Wagen in dessen Klasse die Autovermietung bestimmt problemlos ein Fahrzeug zur Vermietung frei gehabt hätte.Dass der Geschädigte diese Möglichkeit außer Acht gelassen hat, wertet der BGH als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht. Dem Kläger wurden keine weiteren Mietwagenkosten zugesprochen.Was ändert sich durch das Urteil? Bisher galten die Vermittlungsangebote der Versicherungen als unbeachtlichEs war Meinung des BGH und verbreitete Auffassung der Gerichte, dass die Versicherung keine Vorgaben zur Anmietung eines Ersatzwagens machen darf. Es sei allein die Entscheidung des Geschädigten wann er wo einen Ersatzwagen anmiete. Die Versicherung habe kein Regierecht. Das LG Chemnitz hat z.B. in seinem Urteil vom 21.01.2011, Az. 6 S 281/10 so entschieden.Außerdem handelt es sich bei den Angeboten der Versicherungen um Spezialtarife. Solche Spezialtarife wurden vom BGH bislang generell als unbeachtlich angesehen, da man auf dem freien Markt keinen Zugang zu diesen Angeboten hat.Auch wurde immer gefordert, dass die Versicherung die Angebote ganz konkret benennen muss. Die Angebote mussten so konkret sein, dass Sie als Unfallgeschädigter einfach nur „ja“ sagen, wenn Sie einen Mietwagen haben wollten. Solange nicht klar war, wer der Vermieter war, wo der Mietwagen steht, um was für ein Fahrzeug es sich handelt etc. hat der BGH diese Vermittlungsangebote als unwirksam abgelehnt.Das alles soll nicht mehr gelten.Jetzt soll es ausreichen, wenn die Versicherung Ihnen am Telefon einen Ersatzwagen zum Preis x anbietet.„Wenn Ihnen durch die Versicherung telefonisch ein Mietwagenangebot gemacht wurde, müssen Sie dieses annehmen.“Diese Entscheidung ist Wasser auf den Mühlen der Haftpflichtversicherer. Damit kehrt der BGH seiner bisherigen Meinung den Rücken und sagt ganz deutlich:Mieten Sie zu einem höheren Preis an, verstoßen Sie gegen die Schadenminderungspflicht. Dabei ist es auch egal, wenn Ihnen die Versicherung Roß und Reiter noch nicht klar benennt. Es genügt, wenn die Autovermietung mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Einzelheiten besprechen kann.Somit hat der BGH jetzt der bloßen Verweismöglichkeit auf ein günstigeres Angebot den Weg frei gemacht. Ein konkretes, annahmefähiges Angebot ist damit nicht mehr notwendig.Für Autovermieter, die mit diesen Preisen der Haftpflichtversicherung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mithalten können, ist dieses Urteil eine bittere Pille.Was bedeutet das für Sie?„Sobald es zumutbar ist, das Vermittlungsangebot der Versicherung ohne Einschränkung anzunehmen, müssen Sie dieses Angebot annehmen. Lehnen Sie ein solches Angebot ab und nehmen stattdessen einen teureren Wagen Ihrer Autovermietung bzw. Ihrer Werkstatt an, verstoßen Sie gegen die Verpflichtung den Schaden zu mindern.“Diese zwei Punkte müssen Sie beachten:Hatten Sie bereits Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers und hat diese Ihnen das Angebot gemacht, einen Mietwagen zu einem bestimmten Preis zu vermitteln, sagen Sie das Ihrem Autovermieter. Auch wenn Sie dann möglicherweise die Antwort bekommen, dass das alles unbeachtlich sei. Es kann sein, dass Ihre Werkstatt bzw. die Autovermietung dieses Urteil noch nicht kennt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass weiterhin die Vermittlungsangebote der Versicherung als unwirksam abgetan werden. Sie sollten sich auf keinen Fall auf höhere Preise einlassen, damit Sie am Ende nicht auf höheren Mietwagenkosten sitzen bleiben.Als Autovermieter bzw. als Werkstatt sollten Sie vor der Autovermietung Ihren Kunden unbedingt danach fragen, ob bereits telefonischer Kontakt mit der Versicherung bestanden hat. Die Vermittlungsangebote kommen oft auch schriftlich. Wenn der Kunde schon von der Versicherung Preise zu einem günstigeren Mietwagen genannt bekommen hat, ist Vorsicht geboten. Klären Sie dies unbedingt erst ab, bevor Sie Ihren Mietwagen an den Kunden herausgeben.Solange Sie keinen Kontakt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufnehmen, kann diese Ihnen kein Vermittlungsangebot machen. Sie können also bei Ihrer Werkstatt oder Autovermietung Ihrer Wahl „ohne Bauschmerzen“ einen Ersatzwagen anmieten.Die Versicherung muss dann die erforderlichen Mietwagenkosten erstatten. Wonach sich an Ihrem Wohnort die erforderlichen Mietwagenkosten richten, hängt wiederum von der örtlichen Rechtsprechung ab. Im Raum Nürnberg werden die Mietwagenpreise nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel abzüglich eines pauschalen Abschlages von 17% als erforderlich angesehen.Gilt das auch, wenn die Versicherung schriftlich ein Vermittlungsangebot macht?Mehrfach wird in dem Urteil betont, dass das Angebot der Versicherung zu beachten ist, wenn das Angebot „ohne weiteres zugänglich ist“. Was der BGH darunter versteht, bleibt leider ungeklärt.Allerdings kann die bisherige Meinung des Gerichts als Hilfe herangezogen werden. Das Angebot muss annahmefähig sein, man muss einfach nur ja sagen. Das ist nicht der Fall, wenn das Angebot schriftlich kommt. Bei einem Schreiben der Versicherung wären Sie gezwungen, mit der Versicherung telefonisch Kontakt aufzunehmen, damit eine Vermittlung des Mietwagens an Sie erfolgen kann. Dazu besteht allerdings keinerlei Verpflichtung. Sie müssen die Versicherung nicht extra anrufen, damit diese Ihnen einen günstigeren Mietwagen vermitteln kann.Ich bin mir absolut sicher, dass die Versicherer dieses Urteil dazu nutzen werden, ihre Kürzungsstrategie auszuweiten. Bei einem „nur schriftlichen Vermittlungsangebot“ wird es dann auch künftig bei der Abrechnung heißen:„Wir haben Ihnen einen Mietwagen für x Euro angeboten. Dieses Angebot hätten Sie annehmen müssen. Sie haben durch die Anmietung eines teureren Fahrzeugs gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen. Wir sehen uns deshalb nicht veranlasst, weitere Zahlungen auf die Mietwagenkosten zu leisten.“Was Sie tun können, um keine Probleme mit der Versicherung zu bekommenWenn Sie schon Kontakt mit der Versicherung hatten, nehmen Sie das Angebot des günstigeren Mietwagens an.Haben Sie mit der Versicherung noch nicht gesprochen, lassen Sie sich bei der Schadensregulierung durch Ihre Werkstatt unterstützen und vertrauen auf deren Erfahrung.Zum Urteil des BGH vom 26.04.2016

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN004 - 7 Punkte, auf die Sie bei der Anmietung eines Ersatzwagens achten sollten

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later Aug 6, 2016 13:22


Das heutige Thema ist ein echter Dauerbrenner bei der Unfallregulierung. Die Erstattung der Mietwagenkosten ist ein häufiger Streitpunkt nach einem Verkehrsunfall. Ständig kommt es zu Kürzungen durch die Versicherungen und die Mietwagenrechnung wird nicht vollständig erstattet. Es ist aber leider auch immer wieder zu beobachten, dass sich Unfallgeschädigte bei der Anmietung eines Ersatzwagens keine Gedanken über die Höhe der Kosten machen, da Ihnen der Vermieter versichert, die Kosten werden von der Versicherung übernommen. Einzelheiten werden selten oder gar nicht geregelt und am Ende kommt dann das große Erwachen, weil die Rechnung von der Versicherung eben doch nicht voll bezahlt wird und der Vermieter von Ihnen das Geld für den Mietwagen haben will. Dass die Interessen der Autovermieter in einem krassen Gegensatz zu den Interessen der Versicherungen stehen ist kein Geheimnis. Der Vermieter möchte sein Fahrzeug, das auf dem Hof steht und Geld kostet für einige Tage rentabel vermieten. Die Versicherung will so wenig wie möglich dafür bezahlen. Sie als Unfallgeschädigter wollen mit der ganzen Sache am besten gar nichts zu tun haben, Mietwagen mitnehmen nach der Reparatur wieder abgeben, fertig. Das läuft aber meistens nicht so. Nehmen Sie nicht gerade ein Vermittlungsangebot der Versicherung an, sondern mieten den Ersatzwagen bei Ihrem Autohaus, der Werkstatt oder einem Autovermieter an, gibt es den einen oder anderen Punkt zu beachten, damit Sie am Ende keine böse Überraschung erleben. Welche Mietwagenpreise gelten - Sind die Angebote aus dem Internet maßgeblich?Die Versicherungen behaupten immer gerne, dass die Mietwagenangebote bekannter großer Autovermietungen die maßgeblichen Preise sind, an denen man sich orientieren muss. Alles was über diese Angebote hinausgeht, ist überteuert und wird nicht übernommen. Es verlangt aber niemand von Ihnen, dass Sie sich vor der Anmietung vor den PC setzen und alle verfügbaren Mietwagenfirmen in Ihrer Nähe nach dem günstigsten Angebot abklappern. Die Internetangebote werden von den Gerichten meistens noch als Sondermarkt angesehen, der eben nicht maßgeblich ist. Entscheidend sind die Tarife, die Sie bei einem Anbieter in Ihrer Nähe bekommen und der den üblichen örtlichen Tarifen entspricht. Am besten verlassen Sie sich bei der Höhe des Mietwagenpreises einfach auf Ihre Intuition. Die Gerichte nennen das „wirtschaftlich vernünftige Denkweise“. Es ist auch völlig normal, dass Ihr Vermieter vor Ort höhere Preise verlangt. Zum Einen wird Ihnen ein anderer Service geboten, der Wagen wird auf Wunsch zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt zugestellt. Auch verlangen die regionalen Firmen, häufig keine Vorkasse von Ihnen oder Sicherheit durch eine Kreditkarte. Der Vermieter hat beispielsweise auch ein schwer kalkulierbares Risiko was die Anschlussvermietung angeht. Bei der Unfallersatzvermietung ist oft gar nicht klar wann er das Auto zurück bekommt. Das kann daran liegen, dass bei der Anmietung das Gutachten noch gar nicht vorliegt und Sie deswegen die Reparaturdauer noch nicht wissen. Oder die Reparatur verzögert sich, weil z.B. Teile nicht geliefert werden können.Der Vermieter hat ein ganz anderes Risiko als bei einer fest im Voraus vereinbarten Fahrzeuganmietung bei der Tag der Anmietung und Fahrzeugrückgabe feststehen. Diese Risiken schlägt der Vermieter auf seine Kalkulation auf. Wie lange dürfen Sie einen Mietwagen nehmen?Der Mietwagen steht Ihnen nur für die notwendige Ausfallzeit zu. Also für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Vielleicht müssen Sie noch ein paar Tage auf das Gutachten warten, weil Ihr Auto nicht mehr fahrfähig oder nicht mehr verkehrssicher ist. Keineswegs dürfen Sie den Mietwagen solange in Anspruch zu nehmen, bis erst die Haftung und Kostenübernahme mit der Versicherung geklärt ist. Die Eintrittspflicht der Versicherung sollte daher schnellstmöglich geklärt werden, damit Sie nicht unnötige und vor allem vermeidbare Kosten produzieren. Die Haftung sollte auch geklärt sein, bevor Sie das Auto zur Werkstatt geben, da Sie sonst nach ein paar Tagen zwar ein repariertes Auto haben, die Werkstatt den Wagen aber nicht herausgibt, weil von der Versicherung noch keine Antwort und vor allem noch kein Geld da ist. Ganz kritisch sind Fälle mit Auslandsbeteiligung. Wenn der Unfallverursacher aus dem Ausland kommt, kann sich die Schadensregulierung teilweise über Monate hinziehen. Achten Sie darauf, dass Sie den Mietwagen wirklich nur so lange in Anspruch nehmen, wie unbedingt nötig. Haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen? Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben überlegen Sie bitte, ob Sie wirklich einen Mietwagen brauchen, oder ob Sie nicht vielleicht die wenigen Reparaturtage auch ohne Auto auskommen. Wie weit fahren Sie denn täglich? Wenn Sie nur ein Auto brauchen, um ein oder zwei Mal zum einkaufen zu fahren, oder der Weg ins Büro nur 5 - 6 km am Tag ausmacht, könnten Sie Probleme mit der Versicherung bekommen. Was würde Sie ein Taxi für diese Fahrten kosten? Wenn ein Taxi unter Umständen billiger wäre, da Sie täglich nur ein paar Kilometer fahren, kann die Versicherung am Ende die Zahlung verweigern. Denn wenn Sie eine Mietwagenrechnung für 5 Tage mit einem mittleren dreistelligen Rechnungsbetrag vorlegen, was Taxikosten einem Taxi wesentlich billiger gewesen wäre, finden Sie bei der Versicherung keine Freunde. Als Faustformel kann man eine täglich Fahrleistung von 20 km ansetzen. Wenn Sie weniger fahren, verzichten Sie lieber auf einen Mietwagen. Dann kann es nämlich wirklich problematisch werden, bei der Versicherung die Kosten für den Ersatzwagen durchzusetzen. Es geht aber auch nicht allein um die Wegstrecke. Wenn Sie z.B. für Notdienste schnell abrufbereit stehen müssen, kann keiner von Ihnen erwarten, dass Sie trotz geringer Fahrleistung auf einen Mietwagen verzichten und dann im Notfall erst noch ein Taxi rufen, bevor Sie Ihren Dienst antreten. Welcher Mietwagen steht Ihnen zu?Ihnen steht das zu, was Sie selber auch haben. Ein klassengleiches Fahrzeug. Fahren Sie normalerweise Polo, wird Ihnen die Versicherung keinen Mercedes bezahlen. Autos bzw. Kraftfahrzeuge generell sind in verschiedene Klassen kategorisiert. Größe und PS-Leistung des Mietwagens sollten mit Ihrem Auto vergleichbar sein. Ihr Autovermieter wird Ihnen dabei behilflich sein, was die richtige Mietwagenklasse ist. Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie noch eine Klasse niedriger anmieten, als Ihr eigenes Fahrzeug ist. Dann sollte es mit der Versicherung keine Probleme bei der Erstattung der Mietwagenkosten geben. Müssen die Kosten für die Vollkaskoversicherung erstattet werden?Auch hier gilt wieder, Ihnen steht das zu, was Sie selbst auch haben. Wenn Ihr eigenes Auto vielleicht nur noch teilkasko- oder haftpflichtversichert ist, muss Ihnen die Versicherung die Kosten der Vollkaskoversicherung für den Mietwagen nicht erstatten. Allerdings werden Sie sich schwer tun, einen Mietwagen ohne Vollkaskoversicherung bekommen. Das würde ich Ihnen auch nicht empfehlen. Mietfahrzeuge sind meist relativ neue Fahrzeuge und ein selbstverursachter Unfall kann ganz schön teuer werden. Auf eine Absicherung dieses Kostenrisikos durch eine Vollkaskoversicherung würde ich an Ihrer Stelle nicht verzichten, auch wenn Sie ein paar Euro aus eigener Tasche draufzahlen müssen. Die Vollkaskoversicherung versteckt sich auf der Mietwagenrechnung übrigens unter dem sperrigen Begriff „Haftungsbefreiung“. Werden Winterreifen für den Mietwagen bezahlt?Auch die Kosten für die Winterbereifung des Mietwagens werden Ihnen nur erstattet, wenn Sie für Ihr eigenes Fahrzeug mit Winterreifen haben. Wenn Sie mich jetzt danach fragen, ob die Winterreifen zum Unfallzeitpunkt aufgezogen sein müssen, oder ob es genügt, wenn Sie üblicherweise in der Winterzeit Winterreifen auf Ihrem Fahrzeug haben, kann ich Ihnen keine klare Antwort geben. Ich bin der Meinung, dass Ihnen die Winterreifen für den Mietwagen zu ersetzen sind, wenn Sie üblicherweise Winterreifen haben. Auch wenn Sie die Winterreifen zum Unfallzeitpunkt noch nicht aufgezogen hatten. Genau diese Diskussion habe ich neulich mit einer Richterin geführt die der Meinung ist, dass Winterreifen nur zugesprochen werden, wenn das Fahrzeug des Mandanten zum Unfallzeitpunkt ebenfalls Winterreifen aufmontiert hatte. Ich halte diese Auffassung für grundlegend falsch, da ein Unfallgeschädigter, der gerade in der Wechselzeit im Oktober unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, unfair behandelt und schlechter gestellt wird, wenn er die Reifen noch nicht gewechselt hatte, im Vergleich zu jemandem, der einen Tag vor dem Unfall die Winterreifen bereits hat montieren lassen. Es ist ja auch möglich, dass Sie gerade auf dem Weg zum Reifenwechsel in einen Unfall verwickelt werden und die Winterreifen noch hinten im Kofferraum haben. Wenn Sie bereits ähnlich Erfahrung gemacht haben, freue ich mich über einen Kommentar zu diesem Artikel. Wer trägt die Kosten für den MietwagenIch nehme an, dass Sie schon den ersten sechs Punkten entnehmen konnten, dass die Mietwagenkosten von der Versicherung des Unfallverursachers zu bezahlen sind. Ihnen steht als Unfallopfer ein Mietwagen zu, wenn Sie keinen weiteren fahrbaren Untersatz haben, um die Reparaturzeit zu überbrücken. Alle unfallbedingten Kosten, also auch die für den Mietwagen sind von der Versicherung des Unfallverursachers zu bezahlen. Allerdings nicht um jeden Preis. Wie Sie bereits in den Punkten 1 - 6 lesen konnten, gilt es immer, das gesunde Mittelmaß zu wahren und die Kosten nicht ausarten zu lassen. Aber Sie müssen auch nicht zugunsten der Versicherung sparen. Auch wenn immer wieder in Schreiben der Versicherungen zu lesen ist dass sich ein Unfallgeschädigter so verhalten muss, wie wenn er den Schaden selbst bezahlen müsste.Das ist ein ziemlicher Quatsch. Schließlich können Sie nichts dafür, dass Ihnen jemand das Auto kaputt gefahren hat. Wenn Sie selber Ihr Auto kaputt fahren, sind Sie vermutlich eher bereit, an der einen oder anderen Stelle auf gewisse Annehmlichkeiten zu verzichten. Im Schadensersatzrecht wird das von Ihnen aber nicht verlangt. Ihnen steht das zu, was Sie sonst auch haben - also ein Auto vergleichbaren Komforts, vergleichbarer Klasse und ähnlicher Motorisierung - und das auf Kosten der Versicherung. Aber nur das, was erforderlich ist und was jeder - wie es so schön heißt - wirtschaftlich und vernünftig denkende Unfallgeschädigte erwarten kann. Ich fasse die sieben Punkte auf die Sie bei der Anmietung auf einen Ersatzwagen nach einem Verkehrsunfall achten sollten noch einmal zusammen:Nicht die Internetpreise, sondern die Preise Ihres Vermieters vor Ort sind maßgeblich.Der Mietwagen steht Ihnen nur für die erforderliche Ausfallzeit zu.Rechtfertigt Ihre tägliche Fahrleistung einen Mietwagen?Ihnen steht ein ähnliches Fahrzeug zu, wie das, das Sie sonst auch fahren.Die Vollkaskoversicherung für den Mietwagen wird Ihnen erstattet, wenn Ihr Auto vollkaskoversichert ist.Gleiches gilt für die Winterreifen. Wenn Sie Winterreifen haben, werden Ihnen die Kosten erstattet.Die Kosten für den Winterreifen sind, soweit erforderlich, von der Versicherung des Unfallverursachers zu erstatten.

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN003 - Haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall?

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later Jul 23, 2016 6:53


Was ist Nutzungsausfall?Wenn Sie Ihr beschädigtes Auto nach einem Unfall in die Werkstatt zur Reparatur geben, haben Sie für die Dauer der Reparatur kein Fahrzeug zur Verfügung. Verzichten Sie in dieser Zeit auch auf einen Mietwagen, steht Ihnen stattdessen Nutzungsausfall zu.Für den Ausfall Ihres eigenen Fahrzeugs haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für die entgangene Nutzung. Wie lange steht Ihnen Nutzungsausfall zu?Der Nutzungsausfall wird pro Tag der Reparatur bzw. der unfallbedingten Ausfallzeit erstattet. Dieser Zeitraum wird vom Gutachter vorgegeben. Die Dauer hängt davon ab, wie lange die Werkstatt für die Reparatur brauchen wird.Kommt es bei der Reparatur zu Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben, kann Nutzungsausfall auch für eine längere Zeit gefordert werden. Sie sollten aber dann, wenn die Reparatur sich wesentlich hinauszögert bei Ihrer Werkstatt nachhaken, was der Grund für die Verzögerungen ist und ob es Möglichkeiten gibt, die Reparaturdauer zu verkürzen. In Extremfällen kann hier sogar ein Werkstattwechsel in Betracht kommen. Verzögert sich die Reparatur weil Teile nicht geliefert werden konnten, oder Feiertage in die Reparaturzeit fallen, steht Ihnen auch für diese Zeit Nutzungsausfall zu. Nicht nur für die Dauer der Reparatur besteht der Anspruch auf Nutzungsausfall sondern auch für den Tag, an dem das Auto vom Gutachter besichtigt wird und deswegen nicht genutzt werden kann. Außerdem dürfen Sie sich zwei bis drei Tage Zeit nehmen, ob Sie die Reparatur beauftragen wollen. Stehen im Gutachten 5 Tage Reparaturdauer, können so leicht 8 bis 9 Tage Nutzungsausfall entstehen.Ist Ihr Auto nicht mehr reparabel und Sie müssen sich nach einem Ersatzwagen umsehen, wird üblicherweise eine Dauer von 12 - 14 Tagen angenommen. Wie hoch ist der Nutzungsausfall?Für die Höhe des Nutzungsausfall haben sich Pauschalbeträge etabliert, die in Tabellen festgehalten sind. Die Höhe dieser Tagespauschale ist unter anderem abhängig von der Fahrzeugklasse. Kraftfahrzeuge werden in unterschiedliche Fahrzeugklassen kategorisiert. Je teurer das Fahrzeug ist, desto höher ist die tägliche Nutzungsausfallpauschale. Die Werte beginnen bei 23,00 € pro Tag und gehen bis 175,00 €. Auch Hubraum und das Fahrzeugalter sind Bewertungskriterien. Bei Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind, wird um eine Klasse herabgestuft. Ist der Wagen älter als 10 Jahre, wird nochmals eine Klasse herabgestuft. Wann haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall Gefordert wird, dass Sie sowohl die Möglichkeit zur Nutzung haben, als auch den Willen einer Fahrzeugnutzung, Ihnen aber kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Sollten Sie noch einen Zweitwagen haben, der nicht unbedingt benötigt wird, wird es mit dem Nutzungsausfall schwierig. Das heißt aber nicht unbedingt, dass Ihnen generell kein Schadensersatz zusteht nur weil Sie noch ein Zweitauto haben. Üblicherweise sind alle Fahrzeuge in der Nutzung verplant und man kann nicht ohne weiteres auf ein Auto verzichten.Sollte Ihnen aber z.B. unfallbedingt Ihr Motorrad ausfallen und ihr Auto wird nicht genutzt, haben Sie kein Recht auf Entschädigung, da Sie Ihren Wagen nutzen können. Legen Sie die Suche nach einem Ersatzfahrzeug erst einmal auf Eis und rechnen den Schadensersatz nach Gutachten ab, verweigert Ihnen die Versicherung in der Regel den Nutzungsausfallersatz und fordert den Nachweis einer Ersatzbeschaffung. Hier wird immer das selbe Argument angebracht, dass ohne Ersatzkauf der Nutzungswille nicht gegeben sei und daher kein Anspruch auf Nutzungsausfall bestehe. Ein Nutzungswille sei erst dann bewiesen, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug kaufen. Das ist Unsinn! Lassen Sie sich auf diese Sparargumente der Versicherung nicht ein. Den Nutzungswillen weisen Sie nicht erst durch einen Neukauf nach. Der ist schon dadurch bewiesen, dass Sie vor dem Unfall ein Fahrzeug hatten. Denn ohne den Willen einer Fahrzeugnutzung hätten Sie nicht schon vor dem Unfall ein Auto besessen.Auch wenn Sie keinen Ersatz kaufen, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, auch wenn Sie erst einige Wochen oder Monate später ein anderes Auto kaufen. Weitere Themen zum Verkehrsrecht finden Sie auch auf meiner Internetseite: www.verkehrsrecht-nuernberg.eu

Jörn Schaars feiner Podcast
JSFP110: Von Idioten und Wasserpumpen

Jörn Schaars feiner Podcast

Play Episode Listen Later May 22, 2016 20:27


Die Wasserpumpe am Auto ist kaputter als wir dachten und deswegen muss ich mich jetzt auf einen Ersatzwagen einstellen, was mir nicht besonders leicht fällt. Auf der Straße ist alles voller Idioten, im Supermarkt auch, das nervte kolossal. Das gute: Ich habe jetzt eine neue Aufgabe bei der Arbeit übernommen auf die ich mehr sehr freue.

Stueckemann und Sozien - Rechtstipp
21.11.2013: Kostenloser Ersatzwagen

Stueckemann und Sozien - Rechtstipp

Play Episode Listen Later Nov 21, 2013 1:33


Wenn einem das gerade erst gekaufte Auto kaputt geht, ist das aergerlich. Ob man fuer die Zeit der Reparatur zumindest einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen muss, erklaert Rechtsanwaeltin Inga Neumann in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.