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Der Autor und Satiriker CJ Hopkins hatte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Laut dem Hopkins vertretenden Anwalt Friedemann Däblitz richtet sich diese «gegen den Schuldspruch des Kammergerichts Berlin im Verfahren wegen der Tweets von Herrn Hopkins aus dem August 2022. Das Kammergericht hatte den Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und Herrn Hopkins wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.» Zur Entscheidung des Kammergerichts hatte ich im Oktober 2024 mit Hopkins und seinem Anwalt ein Interview geführt. Eine juristische Einschätzung zum Freispruch lieferte die auf diesem Gebiet spezialisierte Richterin Clivia von Dewitz, die sich wiederholt zum Hopkins-Fall geäußert hat. Sie führte Folgendes aus: «Strafbar macht sich nach dem Kennzeichenverbot (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) nur, wer NS-Kennzeichen verbreitet oder öffentlich verwendet, ‹die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen›. Das ist bei dem Tweet von CJ Hopkins offensichtlich nicht der Fall. Von Dewitz führte weiter aus «Auf die Urteilsbegründung des Gerichts, derartige Posts seien weder von der Meinungsfreiheit noch von der Kunstfreiheit gedeckt, ist zu erwidern, was, wenn nicht das, ist dann noch Meinungs- bzw. Kunstfreiheit? Einem Amerikaner, der mit einer Jüdin verheiratet ist, kann schwerlich unterstellt werden, er würde ‹den Nationalsozialismus verharmlosen›, oder aus seinen Posts sei eine ‹ausdrückliche Ablehnung des Nationalsozialismus nicht hervorgegangen›.» Umso überraschender ist es, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch anficht. Artikel: https://www.barucker.press/p/meinungsfreiheit-der-fall-hopkins Eingesprochen von Adam Nümm: https://zeitenwechsel.org Weitere Podcasts ermöglichen: https://www.barucker.press/p/meine-arbeit-ermoglichen
Ob im Mythos, in der Bibel, in Relikten heidnischer Bräuche oder der Realität: Feuer, von Prometheus einst den Göttern geraubt und den Menschen zugleich mit Künsten und Kultur geschenkt, wird noch immer von Dichtern oder im Popsong beschworen und besungen und zieht uns alle in den Bann. Mächtige Gegenwart Gottes, auch des göttlichen Gerichts, reinigende Kraft, tröstliche Licht- und Wärmequelle: Wir nähern uns mit Furcht und Ehrfurcht – und einem Funken Humor.
In dieser Folge des Politischen Pausen Podcasts begrüßt PD Dr. Julia Schwanholz Prof. Dr. Susanne Baer, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Gemeinsam sprechen sie über Baers Buch „Rote Linien: Wie das Bundesverfassungsgericht die Demokratie schützt“ und damit die Frage, wie politische Institutionen Freiheit, Pluralität und Rechtsstaatlichkeit sichern können. Ausgehend von ihrer Zeit in Karlsruhe gibt Prof. Dr. Baer Einblicke in die Arbeitsweise des Gerichts und erklärt, warum das Bundesverfassungsgericht weder politische Entscheidungen ersetzt noch selbst Politik macht, sondern die verfassungsrechtlichen Spielregeln der Demokratie sichert. Zugleich richtet sich der Blick auf das Konzept der streitbaren Demokratie. Das Gespräch thematisiert die verfassungsrechtlichen Instrumente zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und vor diesem Hintergrund die Debatte um ein AfD Verbotsverfahren. Darüber hinaus geht es darum, wie das Grundgesetz zu großen gesellschaftlichen Veränderungen und technologischem Wandel steht. Welche Rolle spielen europäische und internationale Rechtsordnungen für die Auslegung der Verfassung? Und wie gelingt es dem Bundesverfassungsgericht, neue Fragen von künstlicher Intelligenz bis zum Datenschutz mit einem Text zu beantworten, der vor mehr als 75 Jahren entstanden ist? Eine Folge über die Frage, wann berechtigte oder gar notwendige Konflikte in der Demokratie eskalieren und wie die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts genau dort beginnt.
Habemus Papem! Ein neuer Bundesdatenschutzbeauftragter ist gefunden. Das ist zunächst ab Minute (01:55) Thema. Anschließend sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (07:49) über die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung v. 4.6.2026, 10 A 2.25. Eine Journalistin und Historikerin forderte Zugang zu den Akten des BND zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann in Argentinien. Das Bundeskanzleramt gab eine Sperrerklärung ab, welche nun gerichtlich bestätigt wurde. Auch nach 65 Jahren würde die Gefährdung der Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten und der Datenschutz eine vollständige Offenbarung der Akten verhindern. Ab Minute (19:16) geht es um eine Entscheidung des Europäischen Gerichts v. 3.6.2026 in der Rechtssache T-1078/23. Die Europäische Kommission ordnete Meta 2023 als Gatekeeper (,,Torwächter“) im Sinne des Digital Markets Act (DMA) für den Messenger-Dienst und den Market-Place ein. Konnte sich Meta gegen die Kommission erfolgreich vor dem EuG wehren?
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.05.2026 – 42 Ca 3438/26Das Arbeitsgericht Berlin hat die AGG-Klage einer nicht-binären Person abgewiesen. Das Gericht ließ offen, ob überhaupt eine Benachteiligung vorlag, weil es die Bewerbung als rechtsmissbräuchlich ansah. Nach Auffassung des Gerichts ging es der klagenden Person nicht um die Erlangung der Stelle, sondern ausschließlich um die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25 (Vorinstanz: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 26.08.2025 – 13 Ca 1569/25)Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen kann, wenn er sich beruflich neu orientieren möchte. Er muss dabei weder konkrete Bewerbungen noch ein bereits bestehendes Stellenangebot nachweisen. Der bloße Wunsch, sich intern oder extern bewerben zu wollen, kann als triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis ausreichen.Arbeitsgericht München, Urteil vom 20.05.2026 – 4 Ca 15395/25Ein als Kriegsdienstverweigerer anerkannter Straßenbahnfahrer wollte aus Gewissensgründen keine mit Bundeswehr-Werbung beklebte Tram fahren. Das Arbeitsgericht München gab jedoch dem Arbeitgeber Recht und entschied, dass der Fahrer grundsätzlich hierzu verpflichtet ist. Der Eingriff in die Gewissensfreiheit sei im konkreten Fall gering und müsse hinter den organisatorischen Interessen des Arbeitgebers zurücktreten.Podcastfolgen:1. FAQ - ArbeitszeugnisHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Grillen schafft nicht nur Freunde in der Nachbarschaft! Hilfreiche Tipps von Rechtsanwalt Franz Obst Ich kenne zugegebenermaßen keine Statistiken, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Thema „Grillen“ bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten ganz weit oben steht. Franz Obst, Rechtsanwalt und Mediator und RTL-Streitschlichter, weiß, wie schnell Streit ausbrechen kann: Franz Obst: Davon kann man ausgehen. Also ich sag mal: Zunächst mal ist es ja die Frage, welchen Grill nehme ich überhaupt. Nehme ich jetzt einen Gasgrill oder nehme ich einen Holzkohlengrill und, wenn ich jetzt einen Gasgrill nehme, dann ist es nur noch vom Grillgut abhängig, ob ich jetzt die Würstchen dann tatsächlich tiefschwarz bräune oder ob ich die so bräune, dass ich nicht so lange drauf raumkauen muss, während es beim Holzkohlegrill dann immer mit einer gewissen Geruchsbelästigung einhergeht und da gibt es auch eine Fülle von Rechtsprechung, die zieht sich von Nord nach Süd und von Ost nach West und hat interessanterweise unterschiedliche Zeiten, wie oft man so grillen darf! Auf die Gerichte kann man hier ausnahmsweise kaum setzen, denn: Franz Obst: .. nach Auffassung des einen Gerichts darf man einmal im Monat grillen, nach Auffassung des anderen Gerichts kann man also alle Woche mal grillen und dann gibt es noch ein anderes Gericht, das sagt: Naja, solange ich meine Mitmenschen damit nicht belästige, kann ich eigentlich grillen, sooft ich will! Es gibt also dummerweise keine klaren Aussagen und erst recht keine Tabellen, wo ich ablesen kann, wann ich welches Grillgut auf welchem Grill braten darf! Also, was tun? Franz Obst: Das ist natürlich dann immer der Gradmesser! Beinträchtige ich dadurch das Wohl des anderen, indem ich dann meinen Grill anwerfe oder beeinträchtige ich das nicht? Und wenn man jetzt mal so eine richtige schöne Grillparty schmeißt mit einem Grillrost, den man oben aus einem Flugzeug schon sehen kann, dann sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man nicht die umliegenden Nachbarn einlädt, dann haben die auch Spaß und beschweren sich nicht mal. Ärgerlich wird es vor allem, wenn man die Prozessfreude der Nachbarschaft falsch einschätzt und es auf ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang ankommen lässt! Schließlich sind in aller Regel zwei Anwälte und ein Gericht beschäftigt und das ist nicht billig. Franz Obst: Ja gut, da sind ruck-zuck dann mal 1.000,-- Euro weg und dann hat man immer noch die Frage: „Wer muss den Spaß am Ende des Tages bezahlen – nämlich der Unterlegene!“ Und das wissen wir beide. Vor Gericht und auf hoher See ist man stets in Gottes Hand. Das kann so und so ausgehen! Da kann man nur sagen: Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch solche Streitigkeiten abdeckt. Denn spätestens beim Marsch durch die Instanzen kann man sonst jede Menge Geld vernichten. Also lieber ein paar Steaks mehr kaufen und die Nachbarn einladen! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Evolution Radio Show - Alles was du über Keto, Low Carb und Paleo wissen musst
Das Video zur Folge findest du hier YouTube Kanal abonnieren und keine neue Folge mehr verpassen Diese Episode wird unterstützt von Nature Can. Ich nutze das Bio-CBD-Öl (10 %, Breitspektrum, nahezu THC-frei, TÜV-Süd-geprüft) besonders abends zum Abschalten und besseren Schlaf. CBD ist kein Wundermittel und ersetzt keine medizinische Behandlung. Mit dem Code TULIPAN15 gibt es 15 % Rabatt auf juliatulipan.at/cbd ✨ WAS DU IN DIESER EPISODE LERNST:
Duri Bonin und Gregi Münch haben Post vom Obergericht Zürich erhalten: Sie sind für die Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren als Medienschaffende einzelfall-akkreditiert. Was bedeutet das konkret? Sicherer Zugang zum Gerichtssaal, beschränkte Akteneinsicht, aber auch Pflichten: sachlich berichten, schutzwürdige Interessen beachten, Quellen sauber behandeln, Privatsphäre und Menschenwürde respektieren — und keine Bild- oder Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude. Eine kurze Folge über Gerichtsöffentlichkeit, Medienakkreditierung, journalistische Verantwortung und die Vorbereitung der Berichterstattung zur Berufungsverhandlung im Fall Vincenz.
Wenn in Deutschland von Clan-Kriminalität, Familien-Clans und Clan-Bossen die Rede ist, fällt ein Name geradezu reflexartig: Arafat Abou-Chaker. Drogenhandel, Erpressung und Entführung sind nur einige der Punkte auf der Anklageliste des ehemaligen Bushido-Managers, die nach 114 Verhandlungstagen allesamt fallen gelassen wurden. Mich hat interessiert, wer dieser Mensch ist, dem all diese Vorwürfe gemacht werden. Und natürlich, was an ihnen dran ist. Wie ist es, wenn der eigene Name stellvertretend für die schwindende Sicherheit in Berlin und Deutschland steht? Wie wurde aus dem einst gemobbten Kind einer geflüchteten, palästinensischen Großfamilie eine der schillerndsten, gefürchtetsten und vermeintlich einflussreichsten Figuren der Berliner Musik- und Unterwelt? Oder ist alles etwa nur mediales Störfeuer, um von den eigentlichen Missständen abzulenken? Sponsoren: (WERBUNG) https://linktr.ee/ungeskriptet_werbepartner KAPITEL: Basierend auf dem Podcast-Transkript mit Arafat Abou-Chaker, hier sind die Kapitel: (00:00:00) - Intro (00:01:51) - Kindheit in Kreuzberg: Feuer, Flucht & palästinensische Wurzeln (00:20:00) - Schule, Trödelmarkt & das Leben in der Zwei-Zimmer-Wohnung (00:37:36) - Straße, Respekt & die Berliner Jugendgangs (01:03:15) - Clubs, Türsteher & das Recht auf Einlass (01:10:42) - Geschäfte, Einfluss & Gerechtigkeit außerhalb des Gerichts (01:28:58) - Bushido, Verrat & 114 Verhandlungstage (01:59:53) - Clans, Presse & die Politik (03:07:43) - Eine letzte Frage Ben: Youtube: https://www.youtube.com/c/ungeskriptetbyben?sub_confirmation=1 TikTok: https://www.tiktok.com/@ungeskriptet Instagram: https://instagram.com/ben_ungeskriptet X: https://x.com/benungeskriptet?s=21 Arafat: Youtube: https://www.youtube.com/@Sprich.Klartext Twitch: https://www.twitch.tv/sprichklartext?lang=de Aufnahmedatum: 5. Mai 2026 {ungeskriptet} gibt's hier bei YouTube und überall, wo es Podcasts gibt. Alle weiteren Links: https://www.ungeskriptet.com Mein Ziel ist es, der beste Podcast Host Deutschlands zu werden. Ich verspreche dir, die spannendsten Gäste an meinen Tisch zu holen. 100% Realtalk. No Bullshit. #besterpodcast. Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Was ist die EU Inc.? Was ist eine Plattformgesellschaft? Und welche merkwürdigen Urteile gibt es gerade zum Bestellbutton? (02:26) Aktuelle Gesetzgebung: Vorschlag der Kommission zur Schaffung einer EU Inc., Volltext (12:45) Aktuelle Literatur: Jessica Schmidt und Christoph Teichmann: Der Kommissionsvorschlag für eine „EU Inc.“, NZG 2026, 435-445 Thomas Sassenberg: Agentic AI – eine 360-Grad-Perspektive, CR 2026, 344-352 Simon Gerdemann: Die Plattform-Gesellschaft, ZfPW 2026, 93-119 (24:10) Aktuelle Rechtsprechung: Bestellbutton beim Autokauf: OLG Braunschweig v. 18. Dezember 2025, 9 U 69/25, Volltext Beweislastumkehr beim Autokauf: BGH v. 7. Mai 2026, VIII ZR 73/24 u.a., Volltext folgt Beweiswürdigung bei Kfz-Kameraaufnahmen: LG Frankenthal v. 7. Juli 2025, 5 O 4/25, Pressebericht des Gerichts
Stockdunkel war es am 19. Mai 1780 im Nordosten der USA, und das mitten am Tag. Viele Menschen glaubten damals, der Tag des Jüngsten Gerichts sei gekommen. Erst vor einigen Jahren konnten Forschende das Rätsel des dunklen Tages lösen.
Gott hat den Menschen für das Leben und seine Gegenwart geschaffen. Doch der freie Wille, den Gott uns aus Liebe gab, bietet auch die Möglichkeit, sich gegen Gott zu entscheiden. Die Bibel spricht vom Tag des Gerichts am Ende der Zeit. In dieser Predigt schlüsselt Renke auf, nach welchen Maßstäben Gott richtet, was die Konsequenz sein wird und vor allem wer der Richter ist. Gott hat keine Freude an Verdammnis, sondern sein Ziel ist Gerechtigkeit, Wiederherstellung und Heilung. Dabei offenbart er auch das Verborgene. Er richtet nach unseren Taten, aber auch nach den Motiven. Er richtet unsere Worte und die Art, wie wir Barmherzigkeit gezeigt haben. Doch auch das Maß unserer Erkenntnis, das Maß, das wir an andere anlegen und die Erkenntnis unserer eigenen Bedürftigkeit spielt eine Rolle. Kein Mensch würde im Gericht in allen Punkten „unschuldig“ gesprochen werden. Doch Jesus Tod am Kreuz hat unsere Schuld getragen. Durch Gottes Gnade, die wir im Glauben annehmen dürfen, können wir gerechtfertigt vor Gott stehen. Christus spricht uns frei. Doch was ist mit den Menschen, die diese Gnade nicht annehmen? Gottes Ziel ist es, eine neue Welt, ohne das Böse zu schaffen, also muss er das Böse vernichten. Die Bibel spricht von der Hölle als Ort, wo das Böse endgültig unschädlich gemacht wird. Sie wurde ursprünglich nicht für den Menschen gemacht, sondern für Satan und seine Dämonen und alles, was zum Bösen verführt. Doch der Mensch kann sich entscheiden, sich auf die Seite des Bösen zu schlagen und sich für Gottes Gnade zu verschließen. Renke zeigt verschiedene Theorien über die Hölle auf. Werden am Ende vielleicht doch alle Menschen gerettet (Allversöhnung)? Ist die Hölle ewige Qual oder wird der Mensch dort am Ende ausgelöscht, weil er ohne Gott nicht leben kann (Annihilationismus)? Diese Theorien beziehen sich auf verschiedene Bibelverse und ringen mit Gottes Souveränität, seiner Liebe und dem freien Willen den Menschen. Wichtiger als genau zu verstehen, wie es wohl sein wird, ist die Frage: Wer ist der Richter? Nicht wir! Gott allein richtet und sein Urteil ist gerecht. Er ist gut. Jesus ist der Richter und Anwalt. Gottes Herz ist das des Vaters im Gleichnis vom verlorenen Sohn. Er ist mehr als bereit zu vergeben und seine Kinder wieder anzunehmen. Hast du seine Gnade angenommen?
Schwester Edith Kürpick gibt im Podcast "Blick in die Bibel" am Dienstag einen persönlichen Einblick in das Leben der Monastischen Gemeinschaften von Jerusalem in Köln. Sie erzählt von Gebetszeiten mitten im Trubel der Stadt, offenen Kirchentüren und Menschen, die in Groß St. Martin einfach zur Ruhe kommen wollen. Im Gespräch über das Tagesevangelium erklärt sie dann, warum Jesu Abschied Hoffnung statt Angst bedeutet. Der Heilige Geist sei kein Ersatz, sondern Gottes lebendige Gegenwart bis heute. Auch das Wort "Gericht" deutet sie anders, als viele es erwarten: Nicht die Angst gewinnt, sondern das Leben. Schwester Edith verbindet Glauben, Alltag und Hoffnung auf eine klare und verständliche Weise. Eine Folge, die nachklingt — und die man bis zum Schluss hören möchte.Aus dem Johannesevangelium:In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: Jetzt gehe ich zu dem, der mich gesandt hat, und keiner von euch fragt mich: Wohin gehst du? Vielmehr hat Trauer euer Herz erfüllt, weil ich euch das gesagt habe. Doch ich sage euch die Wahrheit: Es ist gut für euch, dass ich fortgehe. Denn wenn ich nicht fortgehe, wird der Beistand nicht zu euch kommen; gehe ich aber, so werde ich ihn zu euch senden. Und wenn er kommt, wird er die Welt der Sünde überführen und der Gerechtigkeit und des Gerichts; der Sünde, weil sie nicht an mich glauben; der Gerechtigkeit, weil ich zum Vater gehe und ihr mich nicht mehr seht; des Gerichts, weil der Herrscher dieser Welt gerichtet ist. (Joh 16,5-11)(© Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet)
Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich. Aber wer darf darüber nicht nur als Zuschauer, sondern als Medienschaffender berichten? Genau darum geht es in dieser Folge. Duri Bonin und Gregor Münch erzählen, warum sie für das Berufungsverfahren in der Causa Vincenz / Raiffeisen vor dem Obergericht Zürich eine Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende beantragt haben. Ausgangspunkt ist ihre konkrete Erfahrung aus dem ersten Vincenz-Prozess vor Bezirksgericht Zürich: Damals ersuchten Duri und Gregor nur formlos um Zulassung für die Berichterstattung. Sie wurden nicht als Medien zugelassen, auf die Zuschauertribüne verwiesen und durften dort nicht einmal mit dem Laptop arbeiten. Deshalb gelangen sie nun frühzeitig mit einem begründeten Gesuch und unter Berufung auf die Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) an das Obergericht. Juristisch ist die Kernfrage: Muss „Medienschaffender“ an ein klassisches Verlagshaus oder einen Sender gebunden sein – oder reicht eine ernsthafte, regelmässige und nachweisbare journalistisch-publizistische Tätigkeit in eigener redaktioneller Verantwortung? Genau hier setzen Duri und Gregor an. Sie argumentieren funktional und medienneutral: Entscheidend sei nicht die Rechtsform des Mediums, sondern die tatsächliche publizistische Arbeit. Der Podcast „Auf dem Weg als Anwält:in“ ist ein fortlaufend betriebenes, öffentlich zugängliches Format mit regelmässiger Berichterstattung zu Strafrecht, Strafprozessrecht und gerichtlicher Praxis. Allein zur Causa Vincenz / Raiffeisen / Beat Stocker / Inside Paradeplatz wurden seit dem 19. Januar 2022 insgesamt 126 Folgen veröffentlicht. Dazu kommen Reichweitenzahlen, die weit über einen rein internen Fachkreis hinausgehen. Damit wird aus einem formellen Gesuch eine grundsätzliche Frage: Wie offen ist die Justiz für neue Formen seriöser Berichterstattung? Und wer entscheidet eigentlich, was heute als Medium gilt? Diese Folge ist für alle, die sich für Gerichtsöffentlichkeit, Medienfreiheit und moderne Gerichtsberichterstattung interessieren und für alle, die wissen wollen, ob ein unabhängiger Podcast im Jahr 2026 vor Gericht dieselbe Chance haben muss wie ein klassisches Medienhaus. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) - [Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV)](https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-211_15-2021_07_12-2021_11_01-115.html) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge geht es um einen Beschluss des Obergerichts Zürich vom 7. April 2026 im Verfahren zwischen Beat Stocker und dem beschuldigten Journalisten Lukas Hässig von «Inside Paradeplatz». Ausgangspunkt ist die Einstellungsverfügung (Entscheid der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren ohne Anklage zu beenden) der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich vom 8. Dezember 2025. Beat Stocker erhob gegen diese Einstellung Beschwerde. Das Obergericht gibt ihm recht, hebt die Einstellungsverfügung auf und weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück mit der verbindlichen Anweisung, gegen Lukas Hässig Anklage zu erheben. Der Kern des Entscheids liegt im rechtlichen Massstab. Das Obergericht sagt: Die Staatsanwaltschaft hat die Hürden für eine Anklage zu hoch angesetzt. Sie wollte praktisch nachweisen, wie genau vertrauliche Bankinformationen aus dem Innern der Bank bis zu Lukas Hässig gelangt sind. Genau das verlangt das Gesetz nach Auffassung des Obergerichts aber nicht. Für eine Anklage genügt, dass aufgrund der Beweislage und der Indizien (äussere Anzeichen, aus denen man auf den Sachverhalt schliessen kann) eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Gerade in rechtlich schwierigen Fällen darf nicht vorschnell eingestellt werden. Entscheidend ist für das Obergericht weiter, dass der Artikel von Lukas Hässig vom 27. Juli 2016 bankgeheimnisgeschützte Informationen enthielt, darunter konkrete Zahlungsflüsse zwischen Beat Stocker und Pierin Vincenz. Gleichzeitig sieht das Obergericht eine weitgehende Übereinstimmung zwischen diesem Artikel und internen Compliance-Memoranden (streng vertraulichen bankinternen Prüf- und Risikoberichten) von Julius Bär. Für das Obergericht ist das ein starkes Indiz dafür, dass diese Memoranden oder jedenfalls ihr Inhalt als Grundlage der Berichterstattung dienten. Die Staatsanwaltschaft hatte eingewendet, die Informationen könnten auch aus anderen Quellen gekommen sein. Für das Obergericht sind solche Alternativerklärungen zu theoretisch und nicht genügend plausibel. Der Artikel bilde das Netzwerk rund um mehrere Transaktionen und Gesellschaften so präzise ab, dass ein bloss zufälliges Zusammenfügen aus frei zugänglichen oder verstreuten Informationen das Ergebnis nicht überzeugend erkläre. Anders gesagt: Für das Obergericht reicht die Indizienlage klar über einen blossen Anfangsverdacht hinaus. Wichtig ist auch, dass das Obergericht den Bericht der externen Anwaltskanzlei nicht einfach als wertlose Parteibehauptung behandelt. Zwar ist dieser Bericht kein neutrales Gerichtsgutachten. Er behält aber nach Auffassung des Gerichts ein Mindestmass an Beweiswert, zumal er auf einer professionellen Vergleichsanalyse beruht und sich mit dem später eingereichten Memorandum vom 8. April 2016 zusätzlich abgleichen lässt. Ein weiterer Punkt: Lukas Hässig berief sich auf Medienfreiheit und mögliche Rechtfertigungsgründe. Das Obergericht sagt dazu nicht, dass solche Argumente ausgeschlossen sind. Aber sie tragen die Einstellung in diesem Verfahren nicht, weil die Staatsanwaltschaft ihre Verfügung ausschliesslich mit ungenügendem Tatverdacht begründet hatte. Ob Medienfreiheit oder ein Rechtfertigungsgrund am Ende durchgreifen, muss deshalb das Sachgericht im Hauptverfahren entscheiden. Die Quintessenz dieser Folge: Das Obergericht sagt klar, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht hätte einstellen dürfen. Nach Auffassung der Obergerichts sprechen die vorhandenen Belege und Indizien genügend stark dafür, dass der Fall vor Gericht gehört. Deshalb wurde die Einstellungsverfügung aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zurückgewiesen. Für Beat Stocker ist das ein prozessualer Erfolg von erheblichem Gewicht. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Der Vorsteuerabzug gehört zu den zentralen Themen im Umsatzsteuerrecht – und gleichzeitig zu den Bereichen, in denen praktische Fragestellungen schnell komplex werden. In dieser Episode spricht Kathrin Feil, Head of Indirect Tax, mit Rainer Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht München, über zwei aktuelle Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 11. und 25. Februar 2026. Beide Urteile haben erhebliche Relevanz für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Zuordnung des Vorsteuerabzugs sowie die korrekte Behandlung grenzüberschreitender Warenbewegungen. Feil und Weymüller erläutern, wie die EuG‑Rechtsprechung zur Frage des Vorsteuerabzugs in Fällen von erst im Monat nach dem Umsatz eingegangener Rechnungen einzuordnen ist, welche Konsequenzen sich aus dem möglichen „Wahlrecht“ für Unternehmen ergeben und warum das zweite Urteil zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerbsbesteuerung besonders weitreichend ist. Zudem geht es um Risiken in der Buchhaltung, mögliche Anpassungsbedarfe und die Bedeutung korrekter USt‑IdNr‑Nutzung. Kompakt und präzise wird dargelegt, welche Auswirkungen die beiden EuG-Urteile auf den Vorsteuerabzug und die Praxis in Unternehmen haben – für alle, die verstehen möchten, was die neuen Vorgaben für ihre Prozesse bedeuten können, wenn der EuGH das Urteil im Überprüfungsverfahren bestätigt.
Schafe oder Böcke? Die Entscheidung fällt im AlltagJesus spricht am Ende seines Wirkens vom Weltgericht und macht klar, dass nicht nur unsere bösen Taten gerichtet werden, sondern auch das unterlassene Gute. Die Entscheidung, ob wir zu den Böcken oder den Schafen gezählt werden, hängt davon ab, ob wir den Herrn im konkreten Nächsten erkennen und auf seine Not antworten. Christliches Leben besteht also nicht in sauberer Selbstverwaltung, sondern in einer Liebe, die hinsieht, sich berühren lässt und handelt.
In dieser vorläufig letzten Folge zum Nebenstrang der Causa Vincenz geht es noch einmal um das Strafverfahren wegen möglicher Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG) gegen Lukas Hässig, den Herausgeber von Inside Paradeplatz. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Verfahren gemäss Medienberichten am 8. Dezember 2025 eingestellt. Gegen diese Einstellungsverfügung ist ebenfalls gemäss Medienberichten Beschwerde erhoben worden. Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, analysiert, was das juristisch bedeutet. Zuerst geht er der Frage nach, wann die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einstellen darf? Die Verfahrenseinstellung nach Art. 319 StPO ist nur in klaren Fällen zulässig, also dann, wenn die Straflosigkeit rechtlich und tatsächlich eindeutig ist. Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht an die Stelle des Gerichts setzen; sie ist nicht dazu da, in Zweifelsfällen selber zu entscheiden, was Recht und was Unrecht ist. Wenn Zweifel bestehen, muss grundsätzlich das Gericht entscheiden. Es greift der zentrale Grundsatz: in dubio pro duriore. Duri geht der weiteren Frage nach, wer gegen eine Einstellungsverfügung Beschwerde einreichen darf? Beschwerdeberechtigt ist nicht einfach „irgendwer“, sondern insbesondere die Person, die durch die mutmassliche Straftat in ihren Rechten betroffen ist und sich im Verfahren konstituiert hat (Privatkläger). Dies führt zur dritten Frage: Was prüft das Obergericht bei einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung? Die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts prüft nicht, ob Lukas Hässig sicher schuldig ist. Die Beschwerdeinstanz prüft "nur", ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen durfte. Die Frage lautet also nicht: „Reicht das für eine Verurteilung?“ Die Frage lautet: „Ist die Sache schon so klar, dass eine Einstellung zulässig ist?“ Das ist ein tieferer Prüfungsstandard. Die Schwelle ist niedriger als bei einer Verurteilung. Als vierte Frage überlegt Duri, was wohl in der Beschwerde konkret geltend gemacht wird. Die Beschwerde soll sich auf eine sogenannte Quellenanalyse stützen. Diese vergleicht die vier Artikel von Inside Paradeplatz mit einem vertraulichen Compliance Memorandum der Bank Julius Bär und kommt dabei zum Schluss, es bestehe eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass Lukas Hässig dieses Memorandum in irgendeiner Form vorlag. Sie führt zur Frage, was eine Quellenanalyse juristisch beweisen kann – und was nicht. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Thema: Die Vollendung des Großen Gerichts
Lot wurde durch Gott aus dem Feuer des Gerichts gerettet. Was hatte er in Sodom zu suchen? Diese Begebenheit aber zeigt uns viel mehr als das - auch etwas über Befreiung von der Macht der Sünde.
In Nehemia 9 kommt das Volk Israel zu einem Fastentag zusammen. Noch wenige Tage zuvor war ihnen das Trauern verboten worden (Nehemia 8), weil das Volk zunächst die Freude über Gottes Wort lernen sollte. Nun aber ist die Zeit gekommen, ihre Schuld vor Gott zu bringen. Drei Zeichen der Trauer werden genannt: Fasten, Trauersack und Erde auf dem Kopf.Fasten ist ein bewusster Verzicht auf Essen, um zu zeigen, dass die Begegnung mit Gott wichtiger ist als alles andere. Jesus betont in Matthäus 6,17–18, dass Fasten nicht zur Schau gestellt werden soll, sondern vor Gott geschieht. Für uns kann es bedeuten, bewusst Zeit und Dinge zur Seite zu legen, um uns auf Gott auszurichten. Interessant ist dabei der Gedanke aus 2. Samuel 24,24, als David sagt, dass er Gott nichts opfern will, was ihn nichts kostet. Wahre Hingabe hat immer auch einen Preis.Der Trauersack war ein raues Kleidungsstück, das ständig daran erinnerte, dass man sich in einer Zeit der Buße befand. Ähnlich wie ein sichtbares Zeichen trug man die Trauer bewusst am Körper. Die Erde auf dem Kopf war ein äußeres Zeichen der Demut und Trauer vor anderen Menschen.Dann geschieht etwas Entscheidendes: Das Volk trennt sich von den fremden Völkern und bekennt seine Sünden sowie die Schuld seiner Väter. Einen Vierteltag lang wird aus dem Gesetz Gottes vorgelesen und einen weiteren Vierteltag bekennen sie ihre Sünden. Das Hören auf Gottes Wort führt zur Sündenerkenntnis.Darauf folgt in Nehemia 9 das längste Gebet der Bibel. Es beginnt mit Lobpreis. Gott wird zuerst für seine Schöpfung gepriesen: Er hat Himmel, Erde und Meer geschaffen und allem Leben gegeben. Damit erinnert das Gebet daran, dass Gottes Größe schon in der Schöpfung sichtbar ist (vgl. Römer 1,20).Dann geht das Gebet durch die gesamte Geschichte Israels: von Abraham über den Auszug aus Ägypten, die Wüstenwanderung, die Gabe des Gesetzes bis zur Einnahme des Landes. Immer wieder wird Gottes Treue und Geduldbetont. Selbst als das Volk ungehorsam war – etwa beim goldenen Kalb oder in der Zeit der Richter – blieb Gott barmherzig und rettete sie immer wieder. Ein großer Teil des Gebets zeigt Gottes Treue gerade in Zeiten der Zucht und des Gerichts.Erst am Ende kommt eine Bitte: dass Gott das Leid seines Volkes nicht übersehen möge. Bemerkenswert ist, wie viel Zeit im Gebet auf Lobpreis, Erinnerung an Gottes Handeln und Schuldbekenntnis verwendet wird – und wie wenig auf konkrete Bitten.Als Antwort auf diese Erkenntnis treffen die Israeliten in Nehemia 10 eine verbindliche Entscheidung. Sie halten ihre Verpflichtung schriftlich fest und versiegeln sie. Führer, Priester, Leviten und schließlich das ganze Volk schließen sich an. Rechenschaft und gemeinschaftliche Verpflichtung spielen dabei eine wichtige Rolle.Das Volk verpflichtet sich besonders in drei Bereichen zur Treue gegenüber Gott:Treue in Beziehungen – Sie wollen ihre Kinder nicht mit fremden Völkern verheiraten, um ihren Glauben nicht zu vermischen. Für Christen bedeutet das heute, dass unsere Beziehungen ebenfalls unter Gottes Herrschaft stehen sollen.Treue im Umgang mit Geld und Arbeit – Sie verpflichten sich, den Sabbat zu achten und keine Geschäfte zu machen, die Gottes Gebote umgehen. Wirtschaftlicher Gewinn soll nicht über Gottes Willen stehen.Treue in der Unterstützung von Gottes Werk – Sie sorgen für den Tempeldienst durch Opfer, Zehnten und Erstlingsgaben. Sie wollen sicherstellen, dass das Haus Gottes nicht vernachlässigt wird.Am Ende steht der Satz: „Wir wollen das Haus unseres Gottes nicht vernachlässigen.“Im Neuen Bund ist der Tempel nicht mehr ein Gebäude – wir selbst sind der Tempel des Heiligen Geistes. Die Frage lautet deshalb heute: Sind wir bereit, unser Leben Gott neu hinzugeben und uns bewusst zu verpflichten, diesen Tempel nicht zu vernachlässigen?
Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Kündigung – Wie § 11 KSchG das wirtschaftliche Risiko im Kündigungsschutzprozess neu justiert (LAG Niedersachsen, 5 SLa 465/25)Unwirksame Kündigung – und trotzdem kein voller Annahmeverzugslohn?Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urt. v. 11.12.2025 – 5 SLa 465/25) setzt ein deutliches Signal für die Praxis:Auch wenn eine außerordentliche und eine hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksam sind, kann der Annahmeverzugslohn erheblich gekürzt werden – wenn der Arbeitnehmer nicht unverzüglich eine neue Beschäftigung sucht.Im entschiedenen Fall verlangte ein Produktionshelfer Annahmeverzugslohn für den Zeitraum 07.11.–31.12.2024. Das LAG bestätigte zwar die Unwirksamkeit der Kündigungen, kappte jedoch den Anspruch bereits zum 15.12.2024, weil der Arbeitnehmer sich erst am 5. Dezember beworben hatte. Nach Auffassung des Gerichts hätte er spätestens Mitte Dezember eine neue Stelle finden können.Die eigentliche Bedeutung der Entscheidung liegt jedoch nicht im Einzelfall von wenigen Wochen – sondern in ihrer Übertragbarkeit auf langjährige Kündigungsschutzverfahren. Denn:Annahmeverzug läuft grundsätzlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.In der Praxis dauern Verfahren häufig 12–24 Monate.Der Annahmeverzugslohn bildet regelmäßig den wirtschaftlichen Hebel für hohe Abfindungsforderungen.Das LAG durchbricht diese Logik:Wer als Arbeitnehmer nicht zeitnah sucht, riskiert die Anrechnung eines hypothetischen Verdienstes – und damit den Verlust seines zentralen Verhandlungsinstruments.§ 615 Satz 2 BGB§ 11 Nr. 2 KSchG („böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs“)Einordnung in die aktuelle Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urt. v. 27.02.2025 – 5 AZR 127/24Wann beginnt die Bewerbungspflicht nach einer Kündigung?Was bedeutet „böswillig“ im Sinne des § 11 KSchG?Wie verändert diese Entscheidung die Vergleichsdynamik im Kündigungsschutzprozess?Was müssen Arbeitgeber konkret vortragen, um sich auf § 11 KSchG berufen zu können?Welche Risiken entstehen, wenn beide Seiten lediglich „abwarten“?Annahmeverzug ist kein Automatismus.Er setzt Mitwirkung voraus – auf beiden Seiten.Wer nicht handelt, verliert Verhandlungsmacht.
Der US-Supreme Court hat die von Trump verhängten Zölle für illegal erklärt. Was sagt dieser Entscheid über die Unabhängigkeit des konservativ geprägten Gerichts aus? Welche politischen Folgen sind zu erwarten? Und was bedeutet das für die Schweiz? Darüber sprechen wir in der neuesten Folge Marti:Wermuth. Ausserdem diskutieren wir über ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche, bei dem Samira und Cédric sich aber nicht ganz einig sind. Und schliesslich sprechen wir über die AHV, konkret über die neuesten Entwicklungen bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente.((02:28)) US-Zölle: Supreme Court stoppt Trump((09:35)) Social Media Verbot: Was spricht dafür und was dagegen((27:40)) AHV: Finanzierung der 13. AHV Rente((38:15)) Kurze Antworten auf komplexe Fragen (Francesca Albanese, Ukraine, Iran, Board of Peace)
Reue ist leise. Öffentlichkeit ist laut. Was passiert, wenn beides aufeinanderprallt? Wenn Geständnisse vor Kameras fallen, wird Schuld medial verhandelt – aber wird sie auch überwunden? In dieser Folge sprechen Manuel und Stephan über Schuld, Reue und Versöhnung – vor dem Hintergrund der Debatten um Gil Ofarim und einer gesellschaftlichen Stimmung, in der Schuldeingeständnisse oft strategisch wirken und Durchsetzungsstärke mehr zählt als Einsicht. Spätestens seit Donald Trump scheint sich eine Kultur etabliert zu haben, in der das Eingeständnis von Schuld als Schwäche gilt – und das Beharren auf der eigenen Version als Stärke. Doch ohne Reue gibt es keine Versöhnung. Vielleicht Verzeihen. Vielleicht Vergessen. Aber keine echte Wiederherstellung von Beziehung. Was bedeutet es, wenn Reue im Rampenlicht stattfindet? Wenn Entschuldigungen vor Kameras gesprochen werden? Wenn ein Geständnis gleichzeitig juristisch, moralisch und medial bewertet wird? Der Fall Ofarim zeigt, wie sehr sich Vergebung und Versöhnung verändern, sobald sie öffentlich verhandelt werden – und wie schnell Applaus oder Empörung die Stelle von ehrlicher Umkehr einnehmen. Wir fragen: Woran erkennt man echte Reue? Kann es Versöhnung ohne Schuldbekenntnis geben? Was unterscheidet private Vergebung von öffentlicher Rehabilitation? Und warum brauchen wir vielleicht wieder stärker die Idee eines Gerichts – und eines Gottes, der uns sieht? Die Bibel kennt Reue nicht als Imagepflege, sondern als Umkehr. Sie spricht von einem Gott, der gerecht ist – und gerade deshalb barmherzig. Von einem Gericht, das nicht vernichtet, sondern Wahrheit ans Licht bringt. Vielleicht liegt darin eine befreiende Perspektive für eine Gesellschaft, die zwischen moralischer Empörung und moralischer Erschöpfung schwankt. Ausserdem nehmen wir in dieser Folge Abschied von Nano, dem kleinen Zwerghäschen, das Manuel mit viel Geduld und Herzblut jeden Morgen aufzupäppeln versucht hat…
In Der Heimatlose kehrt ein Mann auf eine Insel zurück und behauptet, dort aufgewachsen zu sein – worauf die Dorfgemeinschaft seine Identität in einem amtlichen Gerichts- und Erinnerungsspiel infrage stellt. Der Frage nach Wahrheit, Lüge und Zugehörigkeit geht Regisseur Kai Stänickes Debüt-Langfilm wie ein pseudotiefsinniges Theaterexperiment nach, das seine Bedeutung mit solch prätentiöser Penetranz vor sich herträgt, dass die 122 Minuten elend anstrengend werden. Für uns der filmische Tiefpunkt des diesjährigen Festivals!
Seit unserer letzten Folge ist klar: Der Hornisgrinde-Wolf bewegt mehr als nur die Schlagzeilen im Nordschwarzwald. Er sorgt für politischen und juristischen Streit, und er wirft viele Fragen auf, die weit über ihn selbst hinausgehen. Vor allem aber macht er sichtbar, wie eng Mensch und Wildnis inzwischen wieder aufeinandertreffen, ohne wirklich darauf vorbereitet worden zu sein. Max von der Taskforce: Artenschutz ist in den Schwarzwald gereist, um den Menschen vor Ort zu begegnen. Bewusst eher unter dem Radar, denn das Thema Wolf ist sensibel, emotional und aufgeheizt. Soviel steht aber schonmal fest: Dieser Einsatz war alles andere als oberflächlich. Max hat mit Menschen gesprochen, die mit ihren Hunden täglich in dem Gebiet vom Hornisgrinde-Wolf unterwegs sind. Mit Menschen, die diesem Wolf immer wieder begegnen, und mit solchen, die ihn noch nie gesehen haben, aber trotzdem eine klare Meinung haben. Und er hat Menschen kennengelernt, die ihn tief beeindrucken. Eine von ihnen ist Alex. Sie lebt am Rande des Territoriums und ist fest entschlossen, den Wolf nicht aufzugeben. In einem selbst recherchierten und zusammengestellten Strategiepapier hat sie konkrete Lösungsvorschläge gebündelt und an das Umweltministerium weitergeleitet. "Dieser Wolf hat eine Chance verdient und könnte Signalwirkung für das ganze Land haben", glaubt Alex und richtet einen leidenschaftlichen Appell an die verantwortlichen Politiker. Denn noch bleibt etwas Zeit: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen so genannten Hängebeschluss erlassen. Demnach darf der Hornisgrinde-Wolf vorläufig bis zur Entscheidung des Gerichts, längstens bis zum 16.2.26 nicht abgeschossen werden. Eine Wolfspodcast-Folge voller unbequemer Fragen, bewegender Eindrücke und ganz viel Hoffnung.
"Das ist ein Kampf um den Rechtsstaat!" Anne-Kathrin Duncker, Mitglied im Beratungsausschuss des RAV und wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschen Institut für Menschenrechte, ist vor Ort, um den Prozess gegen 11 türkische Anwaltskolleginnen und -kollegen zu verfolgen. Sie berichtet uns vom zweiten Prozesstag und den bewegenden Plädoyers der Verteidigung, die alles gibt, obwohl das Gericht beinahe den Eindruck macht, als hätte es sich längst eine Entscheidung zurecht gelegt. Die Verkündung des Urteils könnte schon am Freitag stattfinden, wenn es nach dem Zeitplan des Gerichts geht. *Anne-Kathrin stellt im Nachgang richtig, dass zur selben Zeit ein Verfahren gegen die CHP stattgefunden hat - nicht gegen den CHD.
Anfang 2014 deckt Christian Brönnimann im «Tages-Anzeiger» einen der grössten Korruptionsfälle in der Schweizer Bundesverwaltung auf. Über 20 Jahre hat Bruno A. öffentliche Aufträge ausgewählten Partnern zugeschanzt und dafür lukrative Gegenleistungen im Wert von gegen zwei Millionen Franken erhalten. Die drei Hauptbeteiligten müssen in Untersuchungshaft, der Vorgesetzte von Bruno A. verliert seinen Job.Bis der Fall vor Gericht verhandelt wird, vergehen allerdings mehr als sieben Jahre. Erst im August 2021 stehen Bruno A. und die zwei IT-Geschäftsmänner als Hauptangeklagte in Bellinzona vor dem Bundesstrafgericht.In erster Instanz entscheidet das Gericht auf eine Freiheitsstrafe von 52 Monaten für den Beamten und auf 22 respektive 20 Monate bedingt für die IT-Unternehmer.Doch als Bruno A. den Entscheid an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weiterzieht, passiert etwas Unerwartetes. Seine Strafe wird so stark reduziert, dass er am Schluss möglicherweise überhaupt nicht mehr ins Gefängnis muss.Wie kommt die Berufungskammer zu diesem Schluss? Wie kann es sein, dass jemand, der über Jahrzehnte hinweg in die eigene Tasche gewirtschaftet und einen Schaden von 20 Millionen Franken angerichtet hat, am Schluss so mild davonkommt? Und was hat diese Recherche in der Bundesverwaltung ausgelöst: Könnte ein ähnlicher Fall heute noch passieren?In der vierten und letzten Podcastfolge zum Korruptionsfall im Seco berichtet Christian Brönnimann vom Urteil des zweitinstanzlichen Gerichts. Und der langjährige Gerichtsreporter Thomas Hasler ordnet ein, was dieses entschieden hat.*Namen der Redaktion bekannt.Gast: Christian BrönnimannHost: Noah FendExperte: Thomas HaslerSkript: Noah Fend, Sara SpreiterSchnitt und Produktion: Sara SpreiterArtikel zum Fall: Anklage im Seco-Korruptionsfall: Es geht um fast 100 Millionen FrankenSeco-Korruptionsprozess: «Schauen Sie seine Augen an, Sie können ihm nicht Nein sagen»Urteil: Mehr als vier Jahre Gefängnis für den HaupttäterKorruptionsverdacht beim Seco: VIP-Tickets hier, Aufträge daDer Seco-Manager fiel schon vor 20 Jahren auf Mit einem Abo des «Tages-Anzeigers» hören Sie alle Folgen vorab. Ein Spezialangebot (29.90 für die ersten 6 Monate) findet ihr unter tagiabo.chIhr möchtet keine neue Folge verpassen? Den Newsletter «Unter Verdacht» bringt die neusten Episoden und spannende Kriminalfälle. Anmelden unter: tagesanzeiger.ch/crimeSo könnt ihr den Podcast «Unter Verdacht» mit einem Abo am Stück in der Podcast-App eurer Wahl durchhören: zur Anleitung. Bei Fragen, mit Lob oder Kritik erreicht ihr uns per Mail: podcasts@tamedia.ch Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for information about our collection and use of personal data for advertising.
ZusammenfassungDiese Unterhaltung beleuchtet die Themen Leiden, Gericht und Hoffnung im Buch Sacharja. Sie behandelt das Konzept des Tages des Herrn, die Bedeutung des Evangeliums als neuer Bund sowie die zukünftige Herrschaft Jesu im tausendjährigen Reich. Der Sprecher betont die Wichtigkeit von Anbetung und Unterordnung unter Christus und hebt dabei Gottes Gnade und Barmherzigkeit inmitten des Gerichts hervor.Denkanstöße Das Buch Sacharja thematisiert Leiden und Gottes Gericht.Der Tag des Herrn steht für eine Zeit göttlichen Gerichts und zugleich der Hoffnung.Gottes Gnade wird selbst in den Folgen der Sünde sichtbar.Das Evangelium bietet einen neuen Bund für die gesamte Menschheit.Die Wiederkunft Jesu wird ein machtvolles Ereignis sein.Das tausendjährige Reich wird eine Zeit des Friedens und der Anbetung sein.Die Anbetung im Millennium wird eine besondere und verändernde Bedeutung haben.Gottes Souveränität zeigt sich in seinen Plänen mit Israel.Die Beziehung zwischen Gott und Mensch ist grundlegend für das Verständnis von Gericht.Ein Leben mit einer ewigen Perspektive ist für Gläubige entscheidend.
In drei Podcastfolgen des True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ beleuchtet Gerichtsreporterin Agnes Polewka den Prozess um die Amokfahrt vom Rosenmontag in Mannheim. Teil 3 kreist um den Versuch dieser Redaktion, den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des Psychiatrischen Gutachtens auszuschließen und um die Gründe für die nicht-öffentlichen Plädoyers. Natürlich beleuchtet Polewka in der finalen Episode auch die Urteilsbegründung des Gerichts.
Vor 75 Jahren wurde die Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Doch die Menschenrechte stehen unter Druck. Verschiedene europäische Regierungen fordern mehr Spielraum in der Migrationspolitik. Was sagt der Generalsekretär des Europarates? Alain Berset ist Gast im Tagesgespräch bei Simone Hulliger. Der Europarat setzt sich ein für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – mit dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In einem offenen Brief kritisierten im Frühling 9 europäische Länder die Rechtsprechung des Gerichts. Es schränke sie in der Migrationspolitik ein. Etwa bei der Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländer oder bei der Rückweisung von Asylsuchenden aus der EU-Aussengrenze, die von Russland oder Belarus gezielt in die EU geschickt werden. Der Menschenrechtsgerichthof dürfe nicht zum Sündenbock werden, erklärt Berset. Er sei aber bereit, mit den Regierungen zu diskutieren. Lösungen müssten allerdings auf der politischen Ebene gefunden werden.
Das Bundesverfassungsgericht schützt die Grundrechte und die Demokratie. Laut ehemaliger Verfassungsrichterin Susanne Baer zeige es Grenzen auf, ohne selbst Politik zu machen. Rechtswissenschaftler Alexander Thiele mahnt zur Zurückhaltung des Gerichts. Rabhansl, Christian www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
Das Bundesverfassungsgericht schützt die Grundrechte und die Demokratie. Laut ehemaliger Verfassungsrichterin Susanne Baer zeige es Grenzen auf, ohne selbst Politik zu machen. Rechtswissenschaftler Alexander Thiele mahnt zur Zurückhaltung des Gerichts. Rabhansl, Christian www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
Vermummte Beamte lauern in den Fluren eines Gerichts in Manhattan. Sie nehmen Menschen fest, die gerade aus ihrer Asylanhörung kommen. Familien werden getrennt, es herrscht die pure Angst – Trumps Migrationspolitik zeigt in New York ihr gnadenloses Gesicht. Unser Reporter Tim Röhn war vor Ort und erzählt von Willkür, Emotionen und der Macht der Bilder. Produktion: Sermet Agartan Redaktion: Antonia Beckermann, Wim Ort US-Korrespondentin Stefanie Bolzen ordnet jede Woche im Gespräch mit den WELT-Redakteuren Antonia Beckermann und Wim Orth die aktuellen Nachrichten aus den USA ein – mal aus Washington, mal aus Florida oder den Flyover-States. "This is America" ist der Podcast zur US-Politik, in dem wir nicht nur über, sondern auch mit Amerikanern reden. Wenn Euch der Podcast gefällt, dann lasst gerne eine Bewertung für uns da. Feedback gerne auch an usa@welt.de Impressum: https://www.welt.de/services/article7893735/Impressum.html Datenschutz: https://www.welt.de/services/article157550705/Datenschutzerklaerung-WELT-DIGITAL.html
Auf diesen Prozess haben die Menschen in Mannheim monatelang gewartet, auf eines der größten Verfahren in der Mannheimer Geschichte. Im Februar hat der Prozess gegen Sulaiman A. begonnen – den Mann, der am 31. Mai 2024 das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz verübte. Bei der Attacke wurde der Polizist Rouven Laur so schwer verletzt, dass er starb. Fünf weitere Menschen trugen auch teils schwere Verletzungen davon – darunter Michael Stürzenberger, der bekannte Islamkritiker. In Spezialfolgen des „MM“-True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ hat Agnes Polewka, Gerichts- und Kriminalreporterin beim „Mannheimer Morgen“, den Prozess im Audio-Format begleitet, einmal monatlich sprach sie über den Stand des Verfahrens. Neben dem Update aus dem Gerichtssaal gab es von ihr auch weiterführende Infos zu Tat, Täter und Opfern. Und immer schwebte über dem Podcast die Frage: Wie geht unser Rechtsstaat mit einem Verbrechen wie diesem um? In der achten Folge, „Das Urteil“, spricht Polewka über die Entscheidung des Staatsschutzsenats und wie der Vorsitzende diese begründet hat. Auch spricht sie mit den Anwälten der Familie Laur und den Verteidigern über das Urteil. Und erklärt, wie es nun für Sulaiman A. weitergeht.
Richterwahl im Hinterzimmer: SPD sichert sich Macht in Karlsruhe Der Bundestag hat drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt – ohne Aussprache, ohne Debatte. Während parallel die Haushaltsberatungen liefen, gaben die Abgeordneten ihre Wahlkarten ab. Mit der nötigen Zweidrittelmehrheit wurden Sigrid Emmenegger und Ann-Katrin Kaufhold (beide SPD) sowie Günter Spinner (CDU) bestätigt. Der Bundesrat machte Kaufhold zudem flugs zur Vizepräsidentin des Gerichts. Selten löste eine Richterwahl so viel Wirbel aus. Ein Gespräch mit TE-Autor Klaus Rüdiger Mai über die politische Bedeutung dieser Wahl. Webseite: https://www.tichyseinblick.de
Die linke Arbeiterpartei von Ministerpräsident Jonas Gahr Støre bleibt in Norwegen an der Macht, doch die rechtspopulistische Fortschrittspartei wird bei den Parlamentswahlen zweitstärkste Kraft. Unser Nordeuropa-Korrespondent ordnet ein. Weitere Themen: · Die Regierung in Nepal ist zurückgerudert. Nach Protesten, bei denen mehrere Personen gestorben sind, hat sie die Blockade von nahezu allen Social-Media-Plattformen wieder aufgehoben. Unsere Südasien-Korrespondentin zeigt auf, ob somit alle Forderungen der Demonstrierenden erfüllt worden sind. · Der Oberste Gerichtshof in Thailand hat entschieden: Der ehemalige Premierminister Thaksin Schinawat muss für ein Jahr ins Gefängnis. Unser Südostasien-Korrespondent erklärt, was die Begründung des Gerichts ist. · In Australien bekommen Koalas ein riesiges, neues Zuhause: In New South Wales entsteht einer der weltweit grössten Nationalparks, auf einer Fläche fast so gross wie der Kanton Wallis. Wir sprechen mit einem Mitarbeiter des Zoos Zürich darüber, warum solche Schutzgebiete für die Tiere so wichtig sind.
Auf diesen Prozess warten die Menschen Mannheim seit Monaten, auf eines der größten Verfahren in der Mannheimer Geschichte: Am 13. Februar hat vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart der Prozess gegen Sulaiman A. begonnen – den Mann, der am 31. Mai 2024 das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz begangen haben soll. Der Polizist Rouven Laur wurde dabei so schwer verletzt, dass er starb. Weitere Menschen trugen ebenfalls zum Teil schwere Verletzungen davon – darunter Michael Stürzenberger, der bekannte Islamkritiker. In Spezialfolgen des „MM“-True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ wird Agnes Polewka, Gerichts- und Kriminalreporterin beim „Mannheimer Morgen“, den Prozess auch im Audio-Format begleiten und einmal monatlich über den Stand des Verfahrens sprechen. Neben dem Update aus dem Gerichtssaal gibt es von ihr auch weiterführende Infos zu Tat, Täter und Opfern der Tat. In der siebten Episode, „Die Plädoyers “, rekapituliert Agnes Polewka das Gutachten des Psychiatrischen Sachverständigen. Danach geht sie auf die Plädoyers der Verfahrensbeteiligten und die emotionalen Statements der Familie Laur ein.
Auf diesen Prozess warten die Menschen Mannheim seit Monaten, auf eines der größten Verfahren in der Mannheimer Geschichte: Am 13. Februar hat vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart der Prozess gegen Sulaiman A. begonnen – den Mann, der am 31. Mai 2024 das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz begangen haben soll. Der Polizist Rouven Laur wurde dabei so schwer verletzt, dass er starb. Weitere Menschen trugen ebenfalls zum Teil schwere Verletzungen davon – darunter Michael Stürzenberger, der bekannte Islamkritiker. In Spezialfolgen des „MM“-True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ wird Agnes Polewka, Gerichts- und Kriminalreporterin beim „Mannheimer Morgen“, den Prozess auch im Audio-Format begleiten und einmal monatlich über den Stand des Verfahrens sprechen. Neben dem Update aus dem Gerichtssaal gibt es von ihr auch weiterführende Infos zu Tat, Täter und Opfern der Tat. Die sechste Episode mit dem Titel „Lose Enden“ kreist um das nahende Ende des Prozesses und die Fragen, die kurz vor Schluss noch offengeblieben sind.
Sternstunden und Ungeheuerlichkeiten im Parlament Von der Tagesordnung gestrichen wurde gestern im Bundestag die Wahl dreier neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht, des höchsten deutschen Gerichts. Der Plan, die Wahl von drei Kandidaten am letzten Tag vor der Sommerpause schnell noch möglichst lautlos durchwinken zu können, dieser alte und plumpe Trick ist nicht durchgegangen. Gestern Abend hat sich die SPD Fraktion mit dem Parteivorstand getroffen und beraten, wie sie dennoch die von der SPD vorgeschlagene Richterin Brosius-Gersdorf durchsetzen können. Diese Niederlage will die SPD nicht akzeptieren. Jetzt soll die Kandidatin der SPD persönlich bei der CDU auftreten und klarmachen, dass sie nicht so schlimm sei, wie sie dargestellt wird. Ein Gespräch mit Roland Tichy über das, was gestern im Bundestag abgelaufen ist. Webseite: https://www.tichyseinblick.de
Auf diesen Prozess warten die Menschen in Mannheim seit Monaten, auf eines der größten Verfahren in der Mannheimer Geschichte: Am 13. Februar hat vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart der Prozess gegen Sulaiman A. begonnen – den Mann, der am 31. Mai 2024 das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz begangen haben soll. Der Polizist Rouven Laur wurde dabei so schwer verletzt, dass er starb. Weitere Menschen trugen ebenfalls zum Teil schwere Verletzungen davon – darunter Michael Stürzenberger, der bekannte Islamkritiker. In Spezialfolgen des „MM“-True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ begleitet Agnes Polewka, Gerichts- und Kriminalreporterin beim „Mannheimer Morgen“, den Prozess auch im Audio-Format. Einmal im Monat gibt es ein Update aus dem Gerichtssaal sowie weiterführende Infos zu Tat, Täter und Opfern der Tat. In Episode 5, „Ein wichtiger Zeuge“, spricht Agnes Polewka über einen Zeugen, der dem Messerattentat eine verhängnisvolle Wendung gegeben hat. Er griff in das Tatgeschehen ein und verhalf dem Angreifer so zur Befreiung. Die Bundesanwaltschaft geht von einer Verwechslung mit fatalen Folgen aus. Doch warum muss der Mann dann womöglich nicht vor Gericht aussagen?
Jesus wird kommen, «zu richten die Lebenden und die Toten». So steht es in allen ökumenischen Glaubensbekenntnissen. Leider haben viele Gerichts- und Höllenprediger die Frohbotschaft des Evangeliums als Drohbotschaft missbraucht. Die neuzeitliche Theologie hat sich deshalb schwer getan mit dem richtenden Jesus. Zugleich hat die spätmoderne Kultur eine neue Sensibilität für Menschen entwickelt, die Opfer von Ausgrenzung, Missbrauch und Gewalt geworden sind. Steht Gott nicht radikal auf ihrer Seite? Zieht er die Menschen, die Böses tun, nicht irgendwann und endgültig zur Rechenschaft? Oder ist er immer nur der Gott, der liebevoll und barmherzig vergibt? Andi und Thorsten haben den jungen Theologen Martin Thoms eingeladen und sprechen mit ihm über das erstaunliche Evangelium von Jesus als dem Richter. Wird Jesus in einem zukünftigen Akt die Menschen endgültig zurechtbringen und aufrichten? Und zwar so, dass alle Bilder von der Hölle, welche die Kirche über viele Jahrhunderte gemalt hat, überflüssig werden? In der aktuellen Folge diskutieren die drei Gesprächspartner, inwiefern sich eine Fantasie der Allversöhnung biblisch und theologisch plausibel machen lässt. Nachdem die Haupteinwände gegen die Lehre von der Allversöhnung nachgezeichnet sind, steht die Frage nach Gottes Gerechtigkeit im Brennpunkt. Die Idee einer göttlichen Höllenstrafe erscheint zwar als verständlich, aber verstellt den Blick auf Gottes schöpferische Gerechtigkeit und verdunkelt sie. Martin Thoms argumentiert dafür, das Gericht Gottes nicht im Gegensatz zur Gerechtigkeit der Liebe Gottes zu denken, wie sie durch Jesus Christus zu uns Menschen gekommen ist. Brisant wird der Podcast, wenn die drei Gesprächspartner danach fragen, was in dieser alle erfassenden Versöhnung mit den Opfern und den Tätern geschieht. Wie lässt sich eine letztgültige Transformation und Heilung hier denken? Werden die zum Himmel stinkenden Ungerechtigkeiten und Leiden der Menschen hier nicht wegparfümiert? Werden die Opfer nicht noch mal unter Druck gesetzt, indem man von ihnen Vergebung verlangt? Am Ende bleiben natürlich Fragen offen und das Problem des Bösen, der Übel und des Leides kehrt in nachdenklichen Tönen in das Gespräch zurück. Thorsten und Andi haben sich jedenfalls überzeugen lassen, dass Allversöhnung durch Gottes liebende Gerechtigkeit mehr. ist als eine stille Hoffnung, die man aber besser nicht lehrmässig aus dem eigenen Herzen herauslässt. Mehr Fantasie für das, was Gott tun könnte, scheint an der Zeit.
So bin ich eben! Stefanie Stahls Psychologie-Podcast für alle "Normalgestörten"
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Auf diesen Prozess warten die Menschen Mannheim seit Monaten, auf eines der größten Verfahren in der Mannheimer Geschichte: Am 13. Februar hat vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart der Prozess gegen Sulaiman A. begonnen – den Mann, der am 31. Mai 2024 das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz begangen haben soll. Der Polizist Rouven Laur wurde dabei so schwer verletzt, dass er starb. Weitere Menschen trugen ebenfalls zum Teil schwere Verletzungen davon – darunter Michael Stürzenberger, der bekannte Islamkritiker. In Spezialfolgen des „MM“-True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ wird Agnes Polewka, Gerichts- und Kriminalreporterin beim „Mannheimer Morgen“, den Prozess auch im Audio-Format begleiten und einmal monatlich über den Stand des Verfahrens sprechen. Neben dem Update aus dem Gerichtssaal gibt es von ihr auch weiterführende Infos zu Tat, Täter und Opfern der Tat. Am 31. Mai 2025 – dem Jahrestag des Verbrechens – ist die vierte Sonderfolge des Podcasts zum Prozess erschienen. Diese kreist ausschließlich um die Opfer des Verbrechens und die Menschen, deren Leben die Tat für immer verändert hat. Auch die Freunde von Rouven Laur kommen in dieser Episode zu Wort. Max, der Freund von Rouven Laur, hat diese Redaktion gebeten, Nachnamen und persönliche Angaben aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht zu veröffentlichen. Sein voller Name ist dieser Redaktion bekannt.
Heuer, Christine www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Zwei Jahre lang haben Sönke Iwersen und Michael Verfürden interne Daten des E-Autoherstellers Tesla ausgewertet, die ihnen von einem Whistleblower zugespielt wurden. Nach intensiver Auswertung und Recherche des Materials, zahlreichen Gesprächen und dem Studium von Gerichts- und Behördenunterlagen haben sie jetzt ein Buch über die Tesla Files vorgelegt.
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist in einem Veruntreuungsprozess schuldig gesprochen worden. Die Haftstrafe und die 100.000 Euro Strafzahlung sind dabei aber nicht ihr größtes Problem – sie darf für fünf Jahre für keine politischen Ämter kandidieren. Warum dieses Urteil die französische Politlandschaft auf den Kopf stellt und warum sogar Linke die Vorgehensweise des Gerichts kritisieren, erklärt der Frankreich-Korrespondent des STANDARD, Stefan Brändle.
Wegen der Haftbefehle gegen Putin und Netanjahu wurde der Internationale Strafgerichtshof angefeindet. Doch die Idee des Gerichts bleibt: Politische Macht wird durch Recht begrenzt, wenn es um schwerste Menschheitsverbrechen geht. Führer, Susanne www.deutschlandfunkkultur.de, Tacheles
Die vom Bundestag beschlossene Stärkung des höchsten deutschen Gerichts ist ein Mindestschutz für stürmische Zeiten. Weitere Schritte sollten folgen - denn die vorgesehene Grundgesetzänderung könnte kleine Parteien benachteiligen. Geuther, Gudula www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Wie beginnen wir unser Programm mit einem Rückblick auf einige aktuelle Ereignisse. Als Erstes sprechen wir über den Kollaps des brutalen Assad-Regimes in Syrien und die Ungewissheit über die Zukunft des Landes und der Region. Danach diskutieren wir über die Entscheidung eines französischen Gerichts, den französisch-kamerunischen Autor Charles Onana wegen Leugnung des Völkermords in Ruanda zu verurteilen. Anschließend beschäftigen wir uns mit einer Studie, die die Bedeutung von Wolken für den Rekordanstieg der Temperaturen im vergangenen Jahr erklärt. Und zum Schluss sprechen wir über die Gewinner des 37. Europäischen Filmpreises. Im zweiten Teil der heutigen Folge widmen wir uns wie immer der deutschen Sprache und Kultur. Der Grammatikdialog ist voller Beispiele für das heutige Thema „Subject Pronouns“. Und der Dialog über Redewendungen veranschaulicht den Gebrauch der Redewendung: „Auf einer Wellenlänge sein“. Sturz des Assad-Regimes – Wie geht es in Syrien weiter? Französischer Autor wegen Völkermordleugnung schuldig gesprochen Neue Studie erklärt den Rekord-Temperaturanstieg des vergangenen Jahres Emilia Pérez von Jacques Audiard ist der große Gewinner des 37. Europäischen Filmpreises Weihnachtsmärkte Kostenloser Museumssonntag in Berlin ist Geschichte