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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat. Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland. Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU. Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können. Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Der französische Fußballer Lassana Diarra hat vor dem EuGH gegen Transferregeln der FIFA geklagt und Recht bekommen. Im Kern geht es um die Frage, ob Spieler - wie andere Arbeitnehmer auch - vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen dürfen. Diarras Anwälte sahen in den FIFA-Regeln einen Verstoß gegen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das Ergebnis von heute lautet nun: Die EuGH-Richter sehen das genauso. SWR Aktuell-Moderator Simon Dörr spricht über die Folgen mit Philipp Köster, Chefredakteur von "11 Freunde".
Bahner, Eva www.deutschlandfunk.de, Wirtschaft und Gesellschaft
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat. Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland. Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU. Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können. Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Der Deutsche Bertram Rollmann ist einer der größten Bekleidungshersteller in Bulgarien. Doch seit 2015 hat er zwei Drittel seiner Belegschaft verloren. Auch für Bulgaren gilt inzwischen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Folgen für das Land und die Wirtschaft dort sind verheerend. Von Mirko Schwanitzwww.deutschlandfunkkultur.de, Das FeatureDirekter Link zur Audiodatei
Der Deutsche Bertram Rollmann ist einer der größten Bekleidungshersteller in Bulgarien. Doch seit 2015 hat er zwei Drittel seiner Belegschaft verloren. Auch für Bulgaren gilt inzwischen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Folgen für das Land und die Wirtschaft dort sind verheerend. Von Mirko Schwanitzwww.deutschlandfunkkultur.de, Das FeatureDirekter Link zur Audiodatei
Auf Autobahnen fahren viele osteuropäische LKW-Fahrer zu Dumpinglöhnen. Mindestlöhne werden umgegangen. Überall in der Europäischen Union arbeiten zu können: Das ist für EU-Bürgerinnen und Bürger ein verbrieftes Recht. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zum Kern des gemeinsamen Binnenmarktes - in Pandemiezeiten mit einigen Corona bedingten Restriktionen. Gewerkschaften haben die Arbeitnehmerfreizügigkeit immer wohlwollend unterstützt, aber auch kritisch begleitet. Weil die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in verschiedenen Ländern gegeneinander ausgespielt werden können. Die EU-Entsende-Richtlinie und das deutsche Entsendegesetz sollen das verhindern. Wer in Deutschland Arbeitsleistung vollbringt, hat Anspruch auf deutschen Mindestlohn. Praktisch gibt es viele Umgehungsmöglichkeiten – und zu wenig Kontrollen. Besonders krass zeigt sich das seit langem im Transportgewerbe, wo auch Nicht-EU-Fahrer auf Europas Autobahnen unterwegs sind. In der Corona-Krise haben viele osteuropäische Unternehmen den Druck auf die LKW-Fahrer verstärkt. Nationale Gewerkschaften berichten von drastischen Gehaltskürzungen. Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten sowie wöchentliche Pausen werden systematisch gebrochen. Nach Branchenexperten haben osteuropäische Speditionen bereits über 40 Prozent des europäischen Transportmarktes erobert. Angesichts des Sozialdumpings geraten deutsche Unternehmen zunehmend in Existenznot. Die Shownotes zur Folge: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-lkw-fahrer-101.html
Der Deutsche Bertram Rollmann ist der größte Bekleidungshersteller in Bulgarien. Doch seit 2015 hat er fast die Hälfte seiner Belegschaft verloren. Auch für Bulgaren gilt inzwischen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Folgen für das Land und die Wirtschaft dort sind verheerend. Von Mirko Schwanitz www.deutschlandfunk.de, Das Feature Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Christofer Mellert ist Partner bei Deloitte Legal im Bereich Corporate M&A. In unserem Brexit Podcast spricht der ehemalige Leiter des Londoner Legal Desk von Deloitte über die rechtlichen Implikationen des Brexit. Der Deloitte Brexit Experte erläutert konkrete juristische Folgen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs. Was bedeuten das Ende der Arbeitnehmerfreizügigkeit, das Risiko abweichender Standards und generell das Ende eines einheitlichen Rechtsrahmens für deutsche Unternehmen?
Mitschnitt einer Konferenz vom 14. November 2014 Begrüßung und Einführung: Elke Breitenbach (arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und stellv. Landesvorsitzende DIE LINKE Berlin) Input zu den rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und den vorhandenen Unklarheiten und Widersprüchen: Markus Pleyer (arbeitsmarktpolitischer Experte und Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. sowie der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände in den Beiräten der Berliner Jobcenter) Podiumsdiskussion und offene Debatte zur Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Berlin: Georgi Ivanov (Mitglied des Vorstands von Amaro Foro e.V.), Anke Otter-Beaujean (Koordinatorin Migration im Referat Jugend, Migration und Beratungsdienste des AWO LV Berlin e.V.), Monika Fijarczyk (DGB-Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte), Moderation: Carsten Schatz (europapolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin) Die Veranstaltung wurde von Helle Panke e.V. in Kooperation mit der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus organisiert. Nicht für alle Menschen, die ihr Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in Anspruch nehmen und nach Berlin kommen, verläuft dieser Weg reibungslos. Die gesetzlichen Regelungen sind unzureichend, was zu Problemen führt. Oftmals existieren auch Informationsdefizite, was die Rechte und die Beratungs- und Unterstützungsangebote betrifft. Ausbeuterische Arbeitsverhältnisse oder finanzielle Probleme treiben viele dieser Menschen in prekäre und ausweglose Lebenssituationen. Was ist notwendig um in Berlin eine Willkommenskultur zu entwickeln, die EU-BürgerInnen eine Starthilfe für alle wichtigen Belange anbietet? Wie erfahren Ratsuchende von Beratungsangeboten, die sie über ihre Rechte aufklären und sie bei deren Durchsetzung unterstützen? Reichen die bestehenden Angebote und ihre Ausstattung aus? Welchen Anforderungen müssen Jobcenter und Sozialämter in diesem Zusammenhang gerecht werden? Die Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen ist für alle BerlinerInnen mit Einwanderungsgeschichte zentral. Die entsprechenden Gesetze auf Bundes- und Landesebene sollten den Anerkennungsprozess erleichtern und die ersten Erfahrungen liegen vor. Sind die gesetzlichen Regelungen ausreichend? Welche Probleme entstehen bei der Umsetzung? Reichen die existierenden Beratungsangebote in Berlin aus? Wie viele Menschen scheitern, weil sie den Anerkennungsprozess nicht finanzieren können? Welche Unterstützungsangebote gibt es für sie? Inwieweit ist eine Ausweitung der Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote erforderlich? Welche Rolle spielt beim Anerkennungsprozess die Interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Dienstes und der Jobcenter, wie sie im Partizipations- und Integrationsgesetz vorgeschrieben ist und welche Schritte sind hier nötig?
Mitschnitt einer Konferenz vom 14. November 2014 Input zu den Erfahrungen mit dem Landesanerkennungsgesetz: Olesia Muschenko (Projektleitung der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung des IQ Netzwerks) Podiumsdiskussion und offene Debatte zur Umsetzung des Anerkennungsgesetzes in Berlin: Tatjana Forner (Geschäftsführerin von Club Dialog e.V.), Witold Kaminski (Mitbegründer des Polnischen Sozialrates e.V.), Marie-Therese Reichenbach (Leiterin von Frostschutzengel e.V.), Lale Yildirim (Beraterin im TBB-Anerkennungscoaching), Moderation: Elke Breitenbach, MdA Die Veranstaltung wurde von Helle Panke e.V. in Kooperation mit der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus organisiert. Nicht für alle Menschen, die ihr Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in Anspruch nehmen und nach Berlin kommen, verläuft dieser Weg reibungslos. Die gesetzlichen Regelungen sind unzureichend, was zu Problemen führt. Oftmals existieren auch Informationsdefizite, was die Rechte und die Beratungs- und Unterstützungsangebote betrifft. Ausbeuterische Arbeitsverhältnisse oder finanzielle Probleme treiben viele dieser Menschen in prekäre und ausweglose Lebenssituationen. Was ist notwendig um in Berlin eine Willkommenskultur zu entwickeln, die EU-BürgerInnen eine Starthilfe für alle wichtigen Belange anbietet? Wie erfahren Ratsuchende von Beratungsangeboten, die sie über ihre Rechte aufklären und sie bei deren Durchsetzung unterstützen? Reichen die bestehenden Angebote und ihre Ausstattung aus? Welchen Anforderungen müssen Jobcenter und Sozialämter in diesem Zusammenhang gerecht werden? Die Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen ist für alle BerlinerInnen mit Einwanderungsgeschichte zentral. Die entsprechenden Gesetze auf Bundes- und Landesebene sollten den Anerkennungsprozess erleichtern und die ersten Erfahrungen liegen vor. Sind die gesetzlichen Regelungen ausreichend? Welche Probleme entstehen bei der Umsetzung? Reichen die existierenden Beratungsangebote in Berlin aus? Wie viele Menschen scheitern, weil sie den Anerkennungsprozess nicht finanzieren können? Welche Unterstützungsangebote gibt es für sie? Inwieweit ist eine Ausweitung der Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote erforderlich? Welche Rolle spielt beim Anerkennungsprozess die Interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Dienstes und der Jobcenter, wie sie im Partizipations- und Integrationsgesetz vorgeschrieben ist und welche Schritte sind hier nötig?
Arbeitnehmerfreizügigkeit - Prüfungsschema; Verhältnis von Sekundärrecht und Grundfreiheiten; VO (EWG) Nr. 1612/68; RL 2004/38/EG; VO (EWG) Nr. 1408/71. Dienstleistungsfreiheit - Begriff der Dienstleistung, Art. 57 I AEUV; Berechtigte und Adressaten der Dienstleistungsfreiheit; Schutzbereichsausnahmen; Prüfungsschema; Richtlinien zur Dienstleistungsfreiheit. Niederlassungsfreiheit - Begriff der Niederlassungsfreiheit; Abgrenzung zu anderen Grundfreiheiten; Berechtigte und Adressaten der Niederlassungsfreiheit; Schutzbereichsausnahme Art. 51 AEUV; Prüfungsschema; Richtlinien und Verordnungen zur Niederlassungsfreiheit.
Wiederholung - Freier Warenverkehr: Keck-Entscheidung, Prüfungsschema freier Warenverkehr, Dassonville-Formel, Fall Schmidberger; Sekundärrechte im freien Warenverkehr. Grenzüberschreitende Mobilität natürlicher Personen - Überblick; Arbeitnehmerfreizügigkeit: Berechtigte, Adressaten, Begriff des Arbeinehmers, Schutzpflichten der Mitgliedstaaten bei Behinderungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch Private.
Auch dieses Mal gibt es wieder einen bunten Streifzug durch die verschiedensten Themenbereiche der Politik. Samantha bericht zuerst von Schulmilch, der Kritik daran und was sich nun zukünftig nun vielleicht verändern wird. Leonard hat eine Recherche des Polit-Magazins Kontraste mitgebracht, die sich einmal anschaut, wie es denn um die Anwesenheit von MdBs so besteht. Intensiver steht Samantha dann Interpol vor und wir diskutieren darüber, warum wir deren Public-Private-Partnerships eher kritisch sehen. Leonard blickt dann auf fünfzig Jahre Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa und weshalb das eventuell dennoch ein sehr aktuelles Thema ist.
Seit Rumänien und Bulgarien im Jahre 2007 der EU beigetreten sind und 2014 die Arbeitnehmerfreizügikeit zwischen beiden Ländern in Kraft getreten ist, hat sich das Straßenbild in unseren Städten verändert. Es ist geprägt von Armutsmigration. Viele Bulgaren und Rumänen erhoffen sich in Deutschland ein besseres Leben und stehen bei Arbeits- und Wohnungssuche vor großen Herausforderungen und Schwierigkeiten. Viele habe ihr Ziel bereits erreicht, wenn die zahlreichen Bettler aus Osteuropa, die zur Zeit das Bild deutscher Innenstädte prägen, doch oftmals einen anderen Eindruck vermitteln. Doch wo liegen die wirklichen Gründe in München Jobs und Wohnung zu suchen? Macht es ohne Deutschkenntnisse und Qualifikation überhaupt Sinn und wo könnten die Lösungsansätze liegen? Es diskutieren mit dem Publikum: Juristin Nadja Kluge (DGB-Projekt Faire Mobilität), Andrea Untaru (Einrichtungsleiterin vom Schiller 25- Migrationsberatung Wohnungsloser vom Evangelischen Hilfswerk München) und Savas Tetik (Infozentrum Migration und Arbeit von der AWO München). Die Veranstaltung „Armutsmigration aus Osteuropa – Wo liegen die Problemlagen und Lösungsansätze in München“, eine Kooperation mit dem Referat Arbeit und Wirtschaft der LH München, fand am 20. März 2018 in den Räumen der Evangelischen Stadtakademie statt. Moderation: Juttta Höcht-Stöhr von der Evangelischen Stadtakademie München.
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: − Jahressteuergesetz 2013: Länder legen eigenen Entwurf vor − E-Books: EU Kommission verklagt Frankreich und Luxemburg wegen Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes − Steuerbefreiung: Auslandstätigkeitserlass verstößt gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/