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In dieser Folge von DER SICHERHEITSPODCAST spricht unser Geschäftsführer, Thomas Urbanek, mit Karina Schunker, Geschäftsführerin von EHL Immobilien, über sicheres Wohnen und die Vermittlung von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. Karina Schunker erklärt die Bedeutung von Sicherheit und Vertrauen bei der Wohnungssuche und erklärt, dass EHL Immobilien eine große Auswahl an Wohnungen für verschiedene Zielgruppen anbietet. Sie betont auch die verschiedenen Sicherheitsaspekte beim Wohnen, wie Fenstersysteme, Wohnungseingangstüren und Alarmanlagen. Darüber hinaus spricht sie über den Standort Wien und die Sicherheit in der Stadt. In diesem Teil des Gesprächs werden verschiedene Themen behandelt, darunter die Bedeutung der Infrastruktur in der unmittelbaren Umgebung, die Sicherheit in Wien, die Auswirkungen der KIM-Verordnung auf den Immobilienmarkt, das Bestellerprinzip, das Baupaket der Regierung und die Erleichterung der Eintragungsgebühr. Es wird auch über den Trend zu Serviced Apartments und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Förderung von leistbarem Wohnen gesprochen. Mehr Informationen auf der Website: https://www.ehl.at/ EHL Immobilien auf Social Media: Facebook: https://www.facebook.com/ehlimmobilien Instagram: https://www.instagram.com/ehl_immobilien/ LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/ehl-immobilien/ YouTube: https://www.youtube.com/@ehl-immobilien/videos Karina Schunker auf Social Media: LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/karina-schunker-967b7b140/ TAURUS Sicherheitstechnik auf Social Media Website: https://www.taurus-sicherheitstechnik.at/ Facebook: https://www.facebook.com/taurussicherheitstechnik Instagram: https://www.instagram.com/taurus_sicherheitstechnik LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/42142129/admin/dashboard/ YouTube: https://www.youtube.com/@TAURUSSicherheitstechnikGmbH TikTok: https://www.tiktok.com/@taurus_sicherheit X (Twitter): https://x.com/TAURUSicherheit Spotify: https://open.spotify.com/show/0bBqe0Y3RihOrCyg4saXlu?si=d84842767bee4eae&nd=1&dlsi=d8e327e4dccc4913
Das neue Bestellerprinzip bei der Maklerprovision in Österreich ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft. Es betrifft ausschließlich Mietverträge und ermöglicht Vermietern, viel Geld zu sparen. Das Prinzip besagt, dass Makler nur von demjenigen eine Provision verlangen dürfen, der sie zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat. Dies wird als "Erstauftraggeberprinzip" bezeichnet. Kaufverträge und Gewerbeimmobilien sind nicht betroffen.Ein Szenario verdeutlicht dies: Ein Vermieter beauftragt einen Makler, um eine leerstehende Wohnung zu vermieten. Der Makler inseriert die Wohnung und interessierte Mieter kontaktieren ihn. Diejenigen, die den Makler kontaktieren und sich von ihm beraten lassen, sind sogenannte "Zweitauftraggeber". Der Makler prüft die potenziellen Mieter und leitet die Mietanbote an den Vermieter weiter. In diesem Fall trägt der Vermieter die Provision.Ein anderes Szenario ist, wenn du selbst eine Wohnung suchst und einen Makler beauftragst. Hier bist du der Erstauftraggeber und musst die Provision zahlen, wenn der Makler eine passende Wohnung findet.Das Bestellerprinzip wurde durch das Maklergesetz-Änderungsgesetz in §17a eingeführt. Es gibt jedoch scheinbar Möglichkeiten, das Prinzip zu umgehen. Makler könnten beispielsweise eine vermeintlich attraktive Wohnung anbieten, die aber bereits vergeben ist. Dann schlagen sie vor, eine vergleichbare Wohnung zu finden und verlangen dafür eine Provision. In solchen Situationen ist Vorsicht geboten. Viel Vergnügen bei diesem JusProfi Video--DISCLAIMER: Bitte beachtet: Dieses Video dient ausschließlich Infotainment-Zwecken und stellt keine anwaltliche Beratung dar. Ich bin kein Anwalt und die Informationen und Meinungen, die in diesem Video geäußert werden, sind kein Ersatz für professionelle rechtliche Beratung und sollen es auch nicht sein. Bitte wendet euch immer an einen qualifizierten Anwalt, wenn ihr rechtliche Fragen habt.Übrigens, dieses Equipment verwende ich für die Videos:Kamera: https://amzn.to/3iq4McjMikrofon: https://amzn.to/3XcbFgoStativ: https://amzn.to/3ZnHwwjSchnitt: https://amzn.to/3QvnnQI(Disclaimer: Es handelt sich um Affiliate Links)--Besucht uns auf:https://www.jusprofi.athttps://www.facebook.com/jusprofi.athttps://www.instagram.com/jusprofi/?hl=dehttps://www.linkedin.com/company/jusprofiHört euch alle unsere Podcasts an, überall wo es Podcasts gibt :)Support the show
Das "Bestellerprinzip" geistert seit einiger Zeit durch die Medien. Aber was ist das eigentlich und welche Folgen hat es? Es tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und besagt, dass nur der Besteller von Maklerleistungen, in der Regel die/der Vermieter:in, auch deren Kosten zu tragen hat. Ob diese Neuregelung nur Vorteile hat und ob sich dadurch der Immobilienmarkt ändern wird, erläutert Immobilienexperte Christoph Kothbauer im Gespräch mit Andrea Reiber in dieser Episode. So viel sei verraten: Transparenter wird der Wohnungsmarkt dadurch nicht.Service:immolex 4/23: Schwerpunkt Maklerprovision: https://manz.at/immolexMaklergesetz-Änderungsgesetz (Entwurf): www.ris.bka.gv.at/Christoph Kothbauer: www.kothbauer.co.at***In "RECHTaktuell – Der Podcast" bitten Jurist:innen aus dem MANZ Verlag regelmäßig Expert:innen aus der Welt des Rechts ins Studio und beleuchten gemeinsam mit ihr bzw. ihm ein Thema von besonderer Bedeutung für Österreichs Rechtsanwender:innen.Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie "RECHTaktuell – Der Podcast" und empfehlen Sie ihn weiter! Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie den Podcast und empfehlen Sie ihn weiter. Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at
Nach langem Ringen wurde nun doch die Änderung des Maklergesetz, mit dem das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt wurde, beschlossen. Welche Auswirkungen das Bestellerprinzip in der Praxis haben wird, welche Ausnahmen es gibt, welche Sanktionen bei Nichteinhaltung drohen, diese und weitere Fragen werden von Herrn Mag. Christian Friesenegger, Geschäftsführer der pro domo management gmbH, beantwortet. --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/lindeverlag/message
In dieser Folge des Wolf Theiss Soundshot Podcasts diskutieren die ImmobilienrechtsexpertInnen Partnerin Birgit Kraml und Partner Peter Oberlechner gemeinsam mit der Geschäftsführerin der EHL Wohnen GmbH, Karina Schunker, über das "Bestellerprinzip" und die Vermietung von Wohnimmobilien am österreichischen Markt. Bisher wird die Maklergebühr bei der Vermietung in der Regel von Vermieter und Mieter bezahlt. Mit der geplanten Einführung des "Bestellerprinzips" (das Gesetz soll im März beschlossen werden) sollen Maklerkosten von demjenigen getragen werden, der den Makler als Erster beauftragt – somit in erster Linie von Vermietern. Wem nützt die Novelle? Wem schadet sie?Erfahren Sie in der neuen Soundshot Folge – verfügbar auf Deutsch – welche Auswirkungen das neue Gesetz für die einzelnen Parteien konkret mit sich bringt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung soundshot@wolftheiss.com .
In der Podcastfolge 117 geht es um die Irrtümer rund um das Thema: Bestellerprinzip. Worauf musst du als Immobilienmakler achten und was solltest du zum Thema Vermietung unbedingt wissen. Du möchtest mehr über den Beruf des Immobilienmaklers erfahren? Dann vereinbare dein persönliches Erstgespräch auf mein-makler.com/ausbildung . Natürlich kostenfrei und unverbindlich!
Heute, in der #10 Episode der 5. Staffel geht es um "Makler am Prager – Was ist dran am Missbrauch von Kick-backs & Co" Gemeinsam mit dem Handelsblatt Inside Real Estate präsentieren wir Euch die 1a LAGE Heute wollen wir uns mal wieder mit Maklern beschäftigen, genauer gesagt mit dem Maklergesetz. Anlass hierfür ist vor allem ein ARD Sendungsformat „PlusMinus“, in dem auch Prof. Voigtländer befragt wurde und deshalb beschäftigen wir uns heute unter anderem mit diesen Fragen: - Warum das neue Maklergesetz? - Was hat das neue Gesetz bislang gebracht? - Was zeigt die investigative Recherche im PlusMinus Bericht? - Was muss daraus für Praxis folgen? - Es gibt gegen das Bestellerprinzip Bedenken: weil eine Verdrängung der kleinen Makler durch große, erwartet wird, wird das so kommen? - Die Grünen wollen wieder mal ein Verbot und fordern die Provision auf 2 Prozent zu deckeln, ist das die Lösung? - Und, kommt das Bestellerprinzip nun? Die Antworten auf all diese Fragen und einige mehr in dieser Episode der 1aLAGE und nun wünschen wir spannende Insights und gute Unterhaltung - Viel Spaß! Wenn Ihr eine Frage habt, dann schreibt uns unter hw@haukewagner.de Du willst die aktuellen Entwicklungen der Immobilienbranche zukünftig nicht nur auf die Ohren bekommen? Mit dem Fachbriefing Handelsblatt Inside Real Estate erhältst Du 2x wöchentlich die globalen Trends und Technologien, die die Immobilienbranche bewegen, in Dein Postfach. Abonniere einfach das Fachbriefing Handelsblatt Inside Real Estate jetzt unter www.handelsblatt.com/insiderealestate Wenn Du mir ein Projekt verkaufen oder vermieten willst, dann ruf mich bitte an unter 01712627868 oder schreibe mir eine E-Mail an hw@kontriva.com - Vielen herzlichen Dank und bis gleich!
Folge vom 11. August In dieser Episode beantwortet der IZ Podcast die Frage, warum die öffentliche Hand als Büromieter immer beliebter bei Vermietern und Investoren wird. Unbeliebt geworden sind hingegen Wohnungsmieter bei vielen Maklern, die regelrecht vor dieser Kundengruppe Reißaus nehmen. Um Makler im Speziellen geht es auch beim Beitrag zu Engel & Völkers. Das Franchiseunternehmen gehört nun mehrheitlich einem britischen Finanzinvestor. Makler flüchten vor Wohnungsmietern https://www.immobilien-zeitung.de/162134/makler-meiden-mietmarkt Der Finanzinvestor Permira übernimmt Engel & Völkers https://www.immobilien-zeitung.de/1000081349/permira-uebernimmt-mehrheit-bei-engel-voelkers Jede zweite Baufirma plant höhere Preise https://www.immobilien-zeitung.de/1000081355/jede-zweite-baufirma-will-preise-erhoehen Berliner Senat schrumpft den Markt für Eigentumswohnungen https://www.immobilien-zeitung.de/1000081295/berliner-senat-schrumpft-markt-fuer-eigentumswohnungen Mehr als 1 Mrd. Euro fließt in die Berliner Siemensstadt https://www.immobilien-zeitung.de/1000081339/1-mio-qm-in-berliner-siemensstadt-fuer-1-2-mrd-euro
Ab 2021 gilt das neue Bestellerprinzip beim Immobilienkauf. Was aber ändert sich genau und für wen gilt dies? Wie sich diese Reform der Maklerprovision auf den Immobilienmarkt auswirken könnte , welche Chancen die neue Regelung mit sich bringt und wo sich die Immobilienpreise hinentwickeln könnten, das erfahrt ihr in diesem Interview. Teil 2 des Interviews mit Marco und Steffen Wicker von Homeday. immocation. Lerne Immobilien.
Das Bestellerprinzip – Was Makler, Mieter, Vermieter, ab 23.12.2020 aber auch Käufer und Verkäufer wissen sollten. Alles Wichtige dazu erfahrt ihr in unserem heutigen Video Podcast mit Denisé Freidhof und Holger Erbe. Neugierig? Dann schaut oder hört am besten gleich rein! Wir wünschen viel Freude!
Yasin Burgdorf - Wöchentliche Interviews mit erfolgreichen Menschen! Inspiriert durch Elon Musk, Don
In diesem Video erzählt Raimund Wurzel über die kommende Verteilung der Maklerprovision.
In dieser Podcast Episode sprechen wir über die Fragen: - Wie ist die Regelung für Maklerprovisionen aktuell? - Warum sich Prof. Dr. Michael Voigtländer sehr für das Bestellerprinzip eingesetzt hat - Wie Makler auf diese Argumente reagieren?! - Wie sieht die künftige Regelung zum Bestellerprinzip aus? - Was ist noch zu erwarten, wie wird sich der Markt verändern? Wenn Ihr Fragen an uns habt, dann sendet uns doch gerne eine Mail an mail@1alage.io oder kontaktiert uns direkt, alle Daten findet Ihr auf unseren Webseiten oder über Twitter: Prof. Dr. Michael Voigtländer www.iwkoeln.de/en/institute/who-we-are/detail/michael-voigtlaender Hauke Wagner www.haukewagner.de
Marc und Sebastian diskutieren die neue Provisionsregelung beim Immobilienkauf/-verkauf: Wird es den Käufern wirklich einen Vorteil bringen? Wie wird sich die Maklerbranche darauf einstellen? Wie kalkulieren Privatverkäufer ihre Angebotspreise? Ist es wirklich „günstiger“, direkt vom Eigentümer zu kaufen? Und warum können Makler eigentlich nicht fotografieren? Feedback und Anregungen gerne an podcast@lehmannhueber.de
Gibt es Tabus im Gespräch mit dem Vermieter? Wie kann ich bei einer Sammelbesichtigung positiv auffallen? Welche Konsequenzen hat ein Kündigungsverzicht? Der Immobilienmakler und Buchautor Richard Nitzsche gibt Antworten Im Netz findet man seine Tipps unter https://mietercoach.de ---------- Sie suchen eine Wohnung? Erhöhen Sie Ihre Chancen mit der Premium-Mitgliedschaft von ImmobilienScout24 inkl. SCHUFA-BonitätsCheck, Kautionsbürgschaft, kostenloser Nebenkostenprüfung und Schlüsseldienstversicherung: https://s.is24.de/wohnzimmerpremium Abonnieren Sie auch unseren Newsletter zu Mietrecht und Mietmarkt: https://www.immobilienscout24.de/ratgeber/newsletter/mieter-news Wir freuen uns über Lob, Anregungen und Kritik unter: podcast@scout24.com ---------- Intro und Outro verwenden Klänge von www.Freesound.org von: InspectorJ, Urupin, acclivity, Kinoton, nebulousflynn, 13GPanska_Gorbusinova_Anna, cupido-1 und nigelcoop.
Heute geht es um Maklerkosten, ein zweites Brexit Referendum und eine Idee von Herbert A. Kickl. Hier ist das Video zur Folge: https://youtu.be/ME6Wk0VQdJ0
...vom 25. Februar 2019 über die Rückkehr von Mr. Show, Entwicklungen an der venezuelanischen Grenze, deutsche humanitäre Hilfe, Bestellerprinzip beim Immobilienkauf, CumEx-Geschäfte, Brexit, Missbrauch in der katholischen Kirche und TempolimitDanke für eure Unterstützung im Jahr 2018! Bitte macht 2019 weiter so.Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:JungIBAN: DE36700222000072410386BIC: FDDODEMMXXXVerwendungszweck: BPKPayPal ► http://www.paypal.me/JungNaivAuf Twitter:- https://twitter.com/aahsh- https://twitter.com/TiloJung
Aktuelles Mietrecht 2017. Das "neue" Bestellerprinzip im Maklerrecht. Das neue Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, kurz WoVermRG, Wohnvermittlungsgesetz ist am 01.06.2015 in Kraft getreten. Ein erster Überblick. Was sollten Vermieter, Mieter und Makler zum neuen Bestellerprinzip wissen, nachdem das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) in Kraft getreten ist. Wer sind die Gewinner und wer sind die Verlierer?Erschienen auf Youtube: http://youtu.be/aRw6mM2QD4o Hier vorab die wichtstigsten gesetzlichen Änderungen zum Bestellerprinzip:5 neue Punkte sind zu beachten: Punkt 1: Textformerfordernis für den Vermittlungsvertrag, § 2 Abs. 1 WoVermG n.F.§ 2 Abs. 1 WoVermRG n.F.(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlungoder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschlussvon Mietverträgen über Wohnräume steht demWohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seinerVermittlung oder infolge seines Nachweises einMietvertrag zustande kommt.Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform.Punkt 2: Das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WoVermG§ 2 Abs. 1a WoVermRG n.F.(1a) Der Wohnungsvermittler darf vomWohnungssuchenden für die Vermittlung oder denNachweis der Gelegenheit zum Abschluss vonMietverträgen über Wohnräume kein Entgeltfordern, sich versprechen lassen oder annehmen,es sei denn, der Wohnungsvermittler holtausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mitdem Wohnungssuchendenvom Vermieter oder von einem anderenBerechtigten den Auftrag ein, die Wohnunganzubieten (§ 6 Absatz 1).Punkt 3: Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam gemäß § 2 Abs. 5 WoVermG n.F.§ 2 Abs. 5 WoVermRG n.F.(5) Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn1. sie von den Absätzen 1 bis 4 abweicht oder2. durch sie der Wohnungssuchende verpflichtetwird, ein vom Vermieter oder einem Drittengeschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen.Punkt 4: Dem Makler / Wohnungsvermittler drohen Rückforderungsansprüche gemäß § 5 Abs. 2 WoVermG n.F. § 5 Abs. 2 WoVermRG n.F.(2) Soweit Leistungen auf Grund vonVereinbarungen erbracht worden sind, die nach § 2 Absatz 5 Nummer 2 oder § 4a unwirksam odernicht wirksam geworden sind, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.Punkt 5: Dem Makler drohen Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld gemäß § 8 Abs. 1, 2 WoVermG n.F.§ 8 Abs. 1 WoVermRG n.F.(1) Ordnungswidrig handelt, wer alsWohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 2 Absatz 1a vomWohnungssuchenden ein Entgelt fordert, sichversprechen lässt oder annimmt,1a. entgegen § 3 Abs. 1 das Entgelt nicht in einemBruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete angibt,2. entgegen § 3 Abs. 2 ein Entgelt fordert, sichversprechen lässt oder annimmt, das den dortgenannten Betrag übersteigt,3. entgegen § 6 Abs. 1 ohne Auftrag Wohnräumeanbietet oder4. entgegen § 6 Abs. 2 seinen Namen, dieBezeichnung als Wohnungsvermittler oder denMietpreis nicht angibt oder auf Nebenkosten nichthinweist.§ 8 Abs. 2 WoVermRG n.F.(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer1 und 2 kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1Nummer 1a, 3 und 4 mit einer Geldbuße bis zu2.500 Euro geahndet werden.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Ein polarisierendes Thema: Was macht den Immobilienkauf eigentlich teuer? Der Ruf nach dem Bestellerprinzip beim Immobilienkauf wird immer wieder laut. Und damit die Forderung, den Immobilienkauf wieder erschwinglicher zu machen. Was verteuert den Immobilienkauf eigentlich neben dem Der Beitrag #029: Was macht den Immobilienkauf teuer? erschien zuerst auf immobilienBeratung thomas wiesner, Regensburg.
In aller Munde und doch mit vielen Fragezeichen versehen: Das Bestellerprinzip Seit dem 01.06.2016 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. So einfach das klingt, so viele Fragen sind dennoch bei Vielen noch offen. Der Beitrag #013: Das Bestellerprinzip erschien zuerst auf immobilienBeratung thomas wiesner, Regensburg.
Seit einem Jahr gehören Maklerprovisionen der Vergangenheit an, zumindest für die meisten Wohnungssuchenden. Dank des Bestellerprinzips bezahlen heute in der Regel die Vermieter den Makler. Wieso funktioniert das Bestellerprinzip so viel besser als die zeitgleich verabschiedete Mietpreisbremse? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wirtschaft/wohnungsmarkt-ein-jahr-bestellerprinzip
Heute beantworten wir Zuschauerfragen: Wie machen sich die Bestellerprinzip und Mietpreisbremse inzwischen bemerkbar und: Wie lüftet man im Sommer einen Keller? Vorab. Die Botschaft scheint bei allen angekommen zu sein: Angebote mit Provision finden sich tatsächlich nicht mehr in den gängigen Internetportalen. Das von der Regierung adressierte Symptom wurde also abgestellt. Was nun? Natürlich arbeiten […]
Heute beantworten wir Zuschauerfragen: Wie machen sich die Bestellerprinzip und Mietpreisbremse inzwischen bemerkbar und: Wie lüftet man im Sommer einen Keller? Vorab. Die Botschaft scheint bei allen angekommen zu sein: Angebote mit Provision finden sich tatsächlich nicht mehr in den gängigen Internetportalen. Das von der Regierung adressierte Symptom wurde also abgestellt. Was nun? Natürlich arbeiten […]
Immobilienprofi Mirko Otto ist sauer über die wahnwitzigen Forderungen und Gesetze der Regierung. Der Duden definiert Wahnwitz unter anderem als „abwegiges, unvernünftiges, oft auch gefährliches Verhalten“. Darum geht es in dieser Ausgabe. Mietpreisbremse, Bestellerprinzip und Umwandlungsverbot sind die aktuellsten, tiefgreifenden Eingriffe in den Immobilienmarkt und sie alle haben ein Ziel vor Augen: Mehr Gerechtigkeit und […]
Immobilienprofi Mirko Otto ist sauer über die wahnwitzigen Forderungen und Gesetze der Regierung. Der Duden definiert Wahnwitz unter anderem als „abwegiges, unvernünftiges, oft auch gefährliches Verhalten“. Darum geht es in dieser Ausgabe. Mietpreisbremse, Bestellerprinzip und Umwandlungsverbot sind die aktuellsten, tiefgreifenden Eingriffe in den Immobilienmarkt und sie alle haben ein Ziel vor Augen: Mehr Gerechtigkeit und […]
00:00:00 Die Wallerts - Thorsten Mattuschka # 00:01:15 Intro #c 00:02:10 Begrüßung #c 00:02:53 Vorberichterstattung #cDanke für die Flattr-Klicks im Oktober! Restkalenderplanung für das Jahr 2013 Renke hat jetzt nen Familienkalender Bericht vom Podlove Podcaster*innen Workshop Podstats auf Github 00:21:40.000 Dennis' lustige BahngeschichtenHochgeschwindigkeitsstrecke Berlin-Hannover DB-Drohnen DDR-ICE 00:26:56.000 Betriebsausflug Wir waren im Stadion An der Alten Försterei und haben den Jungs vom FCU bei der Arbeit zugesehen. Bei uns war Tim Renke war beim Textilvergehen zu Gast 00:55:40.000 Koalition kommt von KoalabärMietpreisbremse und Bestellerprinzip sollen kommen - Berliner Mietspiegel Merkel kündigt Mindestlohn an (so ungefähr, jedenfalls) - Buhrufe - wtf?! - Wir halten es mit Volker Pispers: SPD Parteitag und die Auswirkungen 02:04:49.000 KleinteiligkeitenBetrunkener stellt sich tot und klaut dann den beigerufenen Krankenwagen - Exkurs: Diebstahl im Strafrecht Endlich wieder ein heller Komet am Himmel Tupperparty gerät außer Kontrolle Austrailen: Kein Schmerzensgeld bei Sexunfall bei Dienstreise Dirk Niebel und der Kampf um Kohls Schreibtisch 02:27:59.000 Die Internationale