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Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: ALH Gruppe bekommt Verstärkung im Vorstandsteam Jochen Kriegmeier verstärkt seit 1. Juli das Vorstandsteam der Alte Leipziger Lebensversicherung und der Hallesche Krankenversicherung. Zuletzt war der promovierte Wirtschaftswissenschaftler als Executive Partner beim IT-Unternehmen IBM tätig. Der 54-Jährige ist bei der ALH Gruppe im Vorstand verantwortlich für die Themen Digitalisierung, KI und Serviceprozesse. Das Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Themenfelder wird für den Erfolg von Versicherungsgesellschaften in der Zukunft von entscheidender Bedeutung sein. Deshalb werden diese erstmals in einem Verantwortungsbereich gebündelt und von Jochen Kriegmeier verantwortet. Neue Vorstandsvorsitzende bei Gothaer Leben Alina vom Bruck ist zum 1. Juli 2024 in den Vorstand der Gothaer Finanzholding AG und der Gothaer Versicherungsbank VVaG berufen worden und hat zugleich den Vorstandsvorsitz bei der Gothaer Lebensversicherung AG übernommen. Sie tritt die Nachfolge von Michael Kurtenbach an, der zum 30. Juni 2024 nach mehr als 20 Jahren im Vorstand in den Ruhestand gegangen ist. Vom Bruck ist Mitglied des Vorstands der Gothaer Asset Management AG. Nürnberger Allgemeine hat neue Vorstandssprecherin Die Nürnberger Allgemeine Versicherung hat eine neue Vorstandssprecherin: Christine Kaaz tritt die Nachfolge von Peter Meier an, der für eine reibungslose Übergabe noch bis Ende des Jahres Vorstandsmitglied bei der Holding Nürnberger Beteiligungs-AG (NBG) bleibt. Am 1. Januar 2025 rückt sie für ihn in dieses Gremium nach. Peter Meier geht dann nach 43 Jahren in der Nürnberger in den wohlverdienten Ruhestand. Nachfrage nach Elementarversicherungen steigt Die Nachfrage nach Gebäudeversicherungen ganz ohne Elementarabsicherung ist von 41 Prozent im Jahr 2022 auf aktuell rund 32 Prozent gesunken. Das geht aus dem aktuellen Trendbarometer von Jung, DMS & Cie. hervor, dass zehntausende anonymisierte Berechnungsvorgaben vom Analysehaus Morgen & Morgen analysieren lassen hat. In der ZÜRS-Zone 1 kletterten die berechneten Gebäudeversicherungen von 86 Prozent in 2022 auf aktuell fast 90 Prozent. In der ZÜRS-Zone 2 seien etwa zehn Prozent aller Gebäudeversicherungen mit einem Elementarschutz berechnet worden. In den verstärkt gefährdeten Gebieten ging die Risikoabsicherung dagegen zurück. Versicherer unterstützen Reform der Betriebsrente Die Versicherer begrüßen den Gesetzentwurf für eine Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Eine wichtige Maßnahme im Gesetzentwurf sei laut GDV, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Gut sei auch, dass es Arbeitgebern ermöglicht wird, ihre Beschäftigten per Opt-out automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einzubinden. Vertan wurde aus GDV-Sicht die Chance, Garantien auch außerhalb von Sozialpartnermodellen so zu lockern, dass ein guter Kompromiss aus Sicherheit und Rendite entsteht. HDI erweitert bAV-Lösung Zweieinhalb Jahre nach der Einführung in der Direktversicherung bietet der HDI die fondsgebundene Lösung SafeInvest ab Juli 2024 auch in der Unterstützungskasse an. Im Fokus des Produkts stehen vielfältige Flexibilitäten, mit Neuerungen in der Auszahlungsphase, und Anlagemöglichkeit in ertragsstarke Investmentfonds.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Allianz hebt Zinsen an Die Allianz Lebensversicherung hebt die Zinssätze für die ersten Vertragsjahre bei Angeboten zur Altersvorsorge gegen Einmalbeitrag und für ihr Allianz ParkDepot kräftig an. Für einen SchatzBrief im Vorsorgekonzept Perspektive mit einer Vertragsdauer von mindestens zehn Jahren erhöht die Allianz die Verzinsung beispielsweise auf 3,5 Prozent, bei einer Vertragsdauer von fünf Jahren auf 2,8 Prozent. Beim ParkDepot werde die Verzinsung von zuletzt 0,05 auf 1,0 Prozent erhöht. Erstes Sozialpartnermodell startet Die Sozialpartner, bestehend aus der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Industriegewerkschaft IGBCE, dem Energieunternehmen Uniper SE, dem Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. (AVEW) und der Arbeitgebervereinigung Bayerischer Energieversorgungsunternehmen e.V. (AGV Bayern) haben sich auf einen gemeinsamen Tarifvertrag zur Umsetzung der reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geeinigt. Damit wird das erste Sozialpartnermodell nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz an den Start gehen. Wechsel an der Spitze von Howden Deutschland Holger Schäfer zieht sich zum Jahreswechsel aus persönlichen Gründen als CEO des Deutschlandgeschäfts des internationalen Versicherungsmaklers Howden zurück. Ab dem 1. Januar 2023 wird Luigi Sturani als Interims-CEO für Deutschland fungieren. EZB erhöht Leitzins auf Rekordwert Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins deutlich angehoben, um die grassierende Inflation zu bekämpfen: Er steigt um 0,75 Prozentpunkte auf zwei Prozent. JDC startet neues Analyseformat Die JDC Group-Tochter Jung, DMS & Cie. bringt mit dem „Trendbarometer“ ein neues Analyseformat auf den Markt. Die Ergebnisse basieren auf der umfangreichen Datensammlung von MORGEN & MORGEN. 50.000 Tarif- und anonymisierte Berechnungsdaten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung bilden das Fundament für das aktuelle „Trendbarometer BU-Versicherung“. Südvers bekommt neuen COO Der Versicherungs- und Risikoexperte Südvers beruft Jessica Reimers in die Geschäftsführung der Südvers Assekuranzmakler GMBH. Zum 01. November 2022 soll die 50-Jährige als Chief Operating Officer einsteigen.
Karsten und Torsten haben sich zufällig bei einem Besuch bei den GanselRechtsanwälten getroffen. In den sozialen Medien wird momentan viel über die Gefahr eines Bußgeldes für Arbeitgeber gesprochen, wenn sie nicht rechtzeitig eine Versorgungsordnung einführen. Karsten hat hierzu als Rentenberater eine sehr deutliche Meinung. Zusätzlich sprechen wir erneut über die Zuschusspflicht im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgestz (BRSG). Hier ist nun die Verlängerung am Laufen. Insgesamt ergibt sich aus den beiden Themen ein großes vertriebliches Potenzial.
Netfonds Versicherungs-Talk - Der Podcast für Beratungskultur
Wed, 19 Jan 2022 05:00:00 +0000 https://netfondsversicherungstalk.podigee.io/47-6-von-10-unternehmen-tappen-noch-immer-im-dunkeln f0cbe99f3683b08bb966cfaa29965b1b Auch in 2022 DER Kontaktkracher: Das BRSG. Brix&Zechner im Talk Die "Betrieblichen Versorgungssysteme" sind die am stärksten wachsende Sparte bei Netfonds. Antje Zechner und Alexander Brix von Netfonds werfen einen kurzen Blick zurück. Und Netfonds-Partner Jan-Hendrik Krohn erzählt, wie es ihm mit dem bVS-Team ergangen ist. Dann aber geht es um die Chancen von heute. Noch immer wissen rund 6 von 10 Unternehmern nichts vom Betriebsrentenstärkungsgesetz. Hören Sie, was den Chefs droht, wenn sie nicht handeln und wie Sie damit neue Kontakte machen können. Außerdem: Die Netfonds-News vom 19.1.2022. Für Sie zusammengestellt. 47 full Auch in 2022 DER Kontaktkracher: Das BRSG. Brix&Zechner im Talk no Netfonds,BRSG,Oliver Bruns,Antje Zechner,Alexander Brix Folge 47
4. Änderungen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ab dem 01.01.2022! Das Gesetz ist mit weitgehenden Belehrungspflichten des Arbeitgebers und Verpflichtung zur Zahlung von höheren Zuschüssen bei einer privaten Rente verbunden. Ab 2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zahlen. Was sind denn die wichtigsten neue Vorgaben im BRSG ab 2022? Mehr dazu in dieser Folge... --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und youtube-Kanal. Was sagen andere über mich: Sandro Wulf ist Inhaber der Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Er beantwortet Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Er erklärt grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Er war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte ist er wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Er ist Vortragsredner, Speaker und hält Keynotes. Hier erfährst Du mehr über mich: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/ @einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sandro-wulf/message
Wie Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuß gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG zur Entgeltumwandlung umsetzen!
Der Wegfall des Soli, das Betriebsrentenstärkungsgesetz und Onlineberatung sind Schlagworte, die Vermittler 2021 im bAV-Vertrieb begleiten werden. Expertin Cordula Vis-Paulus gibt im Interview einen Ausblick und erklärt, wie Vermittler diese Themen erfolgreich angehen können.
Thema heute: Betriebliche Altersvorsorge: Viel Luft nach oben Das Anfang 2018 in Kraft getretene "Betriebsrentenstärkungsgesetz" (BRSG) soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stufenweise vorantreiben. In der Praxis hapert es damit aber noch deutlich: fast drei Viertel (71%) der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht, und die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich vom Engagement und von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nur wenig begeistert. Daran hat auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert. Viele Arbeitgeber - insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen - verhalten sich in puncto bAV weiterhin passiv, motivieren ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss. Aktuell hat nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen; Tendenz: stagnierend. Dies sind Ergebnisse des «Trendmonitor Finanzdienstleistungen» des Marktforschungsinstituts Nordlight Research, für den rund 1.000 erwerbstätige Bundesbürger ab 18 Jahren ausführlich zu ihren Einstellungen und ihrem Verhalten zu den Vorsorgeprodukten "Betriebliche Altersvorsorge" (bAV) und "Berufsunfähigkeitsversicherung" (BU) befragt wurden. Haupthürde für den Abschluss einer bAV stellt aus Sicht der Erwerbstätigen die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber dar. Daneben spielen auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle. Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies in drei Viertel der Fälle (74%) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst. Kenntnisse und Aktivitäten der Beschäftigten zur bAV sind im Durchschnitt gering ausgeprägt. Tendenziell ist die Unzufriedenheit der Erwerbstätigen mit dem Engagement und den Angeboten der Arbeitgeber zur bAV in kleineren und mittleren Betrieben etwas stärker ausgeprägt als in großen. Primär entscheidend für den Abschluss einer bAV ist am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss). Gegenwärtig naiv erscheint hingegen, aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes von den Erwerbstätigen selbst mehr Eigenaktivität zur bAV zu erwarten. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Themen heute: Sparfüchse aufgepasst: Clever von aktuellen Änderungen profitieren Zu den wichtigsten Vorsätzen fürs neue Jahr zählt Umfragen zufolge nach den Spitzenreitern "gesünder leben" und "mehr Zeit für Reisen und Familie" direkt das Thema "Sparen, Altersvorsorge und Finanzplanung". Um letzteres optimal umzusetzen, raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) zu einem umfassenden Finanzcheck. Denn: Nur wer seine Finanzen an neue Rahmenbedingungen anpasst, kann das Beste für sich herausholen und somit auch mehr ansparen. Zuerst ist also zu prüfen, ob sich das Einkommen oder feste Ausgaben verändern werden und wie sich gesetzliche Neuregelungen auf den eigenen Geldbeutel auswirken. 1. Gehaltserhöhung Steht eine Gehaltserhöhung an, bietet sich eine ideale Gelegenheit, um jetzt etwas mehr auf die hohe Kante zu legen. Dabei ist es ratsam, zunächst staatliche Förderungen wie Riester-Rente, Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie oder Baukindergeld in Betracht zu ziehen. Wer sicher gehen will, hier nichts zu verpassen, fragt am besten einen Fachmann. 2. Zinsentwicklung Auch wer bereits eine regelmäßige Geldanlage bespart, sollte sich immer mal wieder grundlegend fragen, ob das Investment noch in die prognostizierte "Finanz-Wetterlage" passt. Bleibt es beispielsweise weiterhin sehr stürmisch auf dem Finanzmarkt, kann eine Anpassung in konservativere Anlagen sinnvoll sein. Hier sollte jedoch zusammen mit einem Finanzprofi abgewägt werden, welche Chancen und Risiken wirklich zu einem passen, statt einem spontanen Bauchgefühl nachzugehen. 3. Kindergeld Eltern sollen künftig mehr entlastet werden: Neben steigenden Steuerfreibeträgen erhalten Familien ab Juli 2019 zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind. Statt wie bislang 194 Euro für das erste und zweite Kind zahlt der Staat also künftig 204 Euro. Das heißt, selbst mit nur einem Kind haben Familien künftig 120 Euro mehr im Jahr zur Verfügung - ein guter Anlass, um vielleicht sogar neue Sparziele in Angriff zu nehmen, etwa um für die Ausbildung der Sprösslinge vorzusorgen. 4. Betriebsrenten Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil eines guten Lebens im Ruhestand. Darum hat die Bundesregierung das Betriebsrentenstärkungsgesetz geschaffen. Das Gesetz sorgt dafür, dass mehr Geld in die betriebliche Altersversorgung gesteckt werden kann, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben in der Ansparphase fällig werden. Wer bereits Teile seines Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandelt, hilft seinem Arbeitgeber dabei, Sozialbeiträge zu sparen. Dafür muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nun laut Gesetz einen Zuschuss zahlen. Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden unter: http://www.was-audio.de/aanews/News20190128_kvp.mp3 Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Betriebsrentenstärkungsgesetzt - Das ändert sich! Ab 01.01.2019 wird es ernst für alle Unternehmer die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen. Das Gesetzt betrifft jeden Unternehmer und ist sehr relevant. Wer jetzt nicht die Weichen stellt und mit seinen Mitarbeitern eine klare Regelung trifft, kann in ein paar Jahre das böse Erwachen ernten. Kerstin Klein ist Fachwirtin für Finanzberatung IHK und unabhängige und ungebundene Finanz- und Versicherungsmaklerin (§93HGB) mit Erlaubnis nach §34 d und §34 c Abs. 1 GewO Ich habe mit Kerstin Klein über das Thema betriebliche Altersvorsorge und BRSG gesprochen. Sie ist voll im Thema und berät mit Leidenschaft Ihre Kunden. Dieser Podcast hat es in sich und bringt, richtig angewendet, tausende von Euros ein. Kontakt: Kerstin Klein auf XING Mobil: 0178 519 84 06 E-Mail: kleinkerstin@gmx.de
Mit dem Jahreswechsel nach 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Na Bravo! Ich nehme mit auf die Heldenreise und erkläre: - was heißt Betriebsrente? - warum Stärkung? Und vor allem: - was bringt das kurz BRSG? - wem bringt das was?
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Regierungsentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - Ort der Lieferung bei Versendung über Konsignationslager - Einlagenrückgewähr bei nachträglich festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/