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Können Betriebsrat und Arbeitgeber per Betriebsvereinbarung das Entgelt von Arbeitnehmern wirksam kürzen? Oder greifen hier Beschränkungen? Das war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
EuGH, Urteil vom 9.10.2025 – C-110/24 (VAERSA)Das spanische öffentliche Unternehmen VAERSA beschäftigt Arbeitnehmer im Bereich Biodiversität und Naturschutz.Diese Mitarbeiter fahren morgens von ihrem Wohnsitz zu einem festen Abfahrtsort („Stützpunkt“)und werden von dort mit Firmenfahrzeugen zu wechselnden Einsatzorten in Naturschutzgebieten gebracht.Nach Arbeitsende fahren sie mit demselben Fahrzeug zurück zum Stützpunkt, von wo aus sie privat nach Hause fahren.Die Streitfrage:Zählt die Zeit für die Rückfahrt vom Einsatzort zum Stützpunkt als Arbeitszeit?VAERSA rechnete diese Rückfahrt bisher nicht als Arbeitszeit.Das vorlegende Gericht wollte vom EuGH wissen:Gilt die Fahrzeit zwischen einem vom Arbeitgeber bestimmten Abfahrtsort („Stützpunkt“) und dem eigentlichen Einsatzort sowie zurück als „Arbeitszeit“ im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG?Der EuGH prüft die drei Merkmale des Begriffs „Arbeitszeit“ nach Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG:Die Fahrten sind notwendig, damit die Arbeitnehmer ihre Aufgaben erfüllen können.Sie sind Teil der eigentlichen Arbeit, da ohne die Fahrt die Arbeiten im Naturschutzgebiet nicht möglich wären.Die Arbeitnehmer müssen:zu einer vorgegebenen Uhrzeit am Stützpunkt erscheinen,ein Fahrzeug des Arbeitgebers benutzen,sich an die Route und den Zeitplan des Arbeitgebers halten.Sie können während der Fahrt nicht frei über ihre Zeit verfügen.Entscheidungsgründe im Überblicka) Ausübung der Tätigkeit / Wahrnehmung von Aufgabenb) Zur Verfügung des ArbeitgebersArtikel:1. Arbeitstage pro Monat und pro Woche2. Kernarbeitszeit - was ist das?3. Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung4. Arbeitstage pro MonatPodcastfolgen:1. EuGH und Arbeitszeit und Überstunden2. aktuelle BAG-Entscheidung: Umkleidezeit = Arbeitszeit?3. Fahrzeit = Arbeitszeit?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt für Arbeitsrecht in Berlin
251106 Arbeitgeber des Monats - RH Senioren-Residenzen by Antenne Bad Kreuznach / Idar-Oberstein
Arbeitgeber beschwören, Weihnachtsgeld oder Bonus als eine einmalige Sache, die sich dann aber doch Jahr für Jahr wiederholt. Da liegt der Gedanke nah, ob der Arbeitnehmer nicht doch einen Anspruch hat, wenn sich's der Arbeitgeber wieder anders überlegt. Britta erklärt, warum dem vermutlich so ist. Und wie ist es mit dem Resturlaub? Wann verfällt der? Am 31.12. oder am 31.03. nächstes Jahr? Vielleicht gar nicht so bald. Am Ende konnte Maraike die Lernerfolgskontrolle erfolgreich bestehen. Könnt ihr es auch? Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Von der Dienstwohnung über Essensgutscheine bis hin zum Jobticket – Sachbezüge sind ein heißes Thema in der Personalabrechnung. In unserer neuen Folge beleuchten wir, welche geldwerten Vorteile steuerlich relevant sind, worauf bei der Bewertung zu achten ist und welche Neuerungen – wie etwa die bundesweit einheitliche SV-Trinkgeldpauschale ab 2026 – auf Unternehmen zukommen. Was du in dieser Folge zu hören bekommst … … ist ein kompakter Überblick über alle relevanten Sachbezüge, aktuelle Richtwerte und Freigrenzen. Wir beantworten Fragen aus der Praxis ua. zur Dienstwohnung, Kfz-Abstellplatz, Essenszuschuss, Dienstreisen, Mobiltelefon uvm. Silvia Welle, Arbeitsrechtsspezialistin bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at), gibt Einblicke aus der Praxis und erklärt, worauf Arbeitgeber besonders achten sollten, wenn es um Mitarbeiterbenefits geht. STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
Leadership is a Lifestyle -
Heute gab die Eigentümerin der Hauptpost in der Basler Innenstadt einige der Mieter bekannt, die ab Frühling dort einziehen. Darunter sind neben dem kantonalen Präsidialdepartement auch die Kaffeemarke Tchibo und die Schmuckmarke Pandora. Ausserdem: · Urteil nach Schuss in Kleinbasler Bar: Ein Mann hatte im Streit eine Waffe gezogen – nun ist das Urteil gefallen. · Jobbörse in Liestal: Ukrainische Geflüchtete treffen auf Arbeitgeber – doch der Weg in den Arbeitsmarkt bleibt steinig. · Basels älteste Apotheke schliesst: Die Traditionsapotheke geht Ende Jahr – bekannt wurde sie vor allem durch die Gaba-Lutschtabletten.
Was kostet ein Arbeitnehmer wirklich – und warum ist der Bruttolohn nur die halbe Wahrheit? In dieser Folge sprechen wir über die neuen Mindestlöhne ab 2026, steigende Sozialabgaben und die tatsächlichen Kosten, die Arbeitgeber pro Mitarbeiter tragen. Wir zeigen, wie aus 2.800 € Bruttogehalt schnell über 3.400 € Arbeitgeberkosten werden – und welche Abgaben und Nebenkosten dabei ins Gewicht fallen. Außerdem sprechen wir über steuerfreie Benefits wie Sachbezüge, Fahrtkostenzuschüsse oder Kindergartengebühren, die neue Minijobgrenze und aktuelle Gesetzespläne wie das Tariftreuegesetz. Zum Schluss werfen wir einen Blick auf zunehmende Bürokratie, neue Meldepflichten und den wachsenden Aufwand rund um die Lohnabrechnung – und zeigen, warum eine saubere Gehaltsstruktur heute wichtiger ist denn je. Werbung: Diese Folge wird präsentiert von Personio Payroll. Wenn ihr die Demo kostenlos ausprobieren wollt: www.personio.de/steuerfabi
Die Gewerkschaften spielen eine wichtige Rolle in der Organisation der Arbeitswelt und bewahren Arbeitnehmer vor Übergriffen und Ungerechtigkeiten der Arbeitgeber. Die IG Metall in Deutschland ist die größte Gewerkschaft der Welt. An ihrer Spitze steht jetzt erstmals eine Frau. Christiane Benner ist ihr Name. Die gebürtige Aachnerin ist mit einer Delegation in Sydney und nimmt an einem globalen Gewerkschaftskongress teil.
Viele Firmen beschäftigen Reservisten und ermöglichen es ihnen, bei Bedarf aktiv in der Bundeswehr mitzuwirken. Doch sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Fall einer Einberufung freizustellen?
Unbetreubarkeit in der rechtlichen Betreuung: Wann Schluss ist – und was vorher hilft Die Folge nimmt ein sperriges Wort unter die Lupe – mit großer Wirkung für die Praxis: Unbetreubarkeit. Kathrin und Ulrike zeigen, wann in der rechtlichen Betreuung trotz Sachkunde, Geduld und Kontaktangeboten nichts mehr für die betroffene Person erreicht werden kann. Es geht um Abgrenzung zu vorübergehender Kontaktverweigerung, um Kriterien für die Aufhebung der Betreuung, um Betreuerwechsel, Grenzen des Zumutbaren und den Umgang mit Krisenphasen bei Depression, Psychose oder Demenz. Wenn Betreuen nicht mehr möglich ist: Begriff und Abgrenzung Unbetreubarkeit liegt erst dann vor, wenn zwei Punkte zusammenkommen: Es besteht dauerhaft kein belastbarer Kontakt und durch die Betreuung ist keine Verbesserung der Situation möglich. Vorübergehende Funkstille, krankheitsbedingter Rückzug oder Meinungsverschiedenheiten gehören zum Alltag der gesetzlichen Betreuung und sind keine Unbetreubarkeit. Entscheidend ist, ob Unterstützung objektiv nicht greift und Maßnahmen (Anträge, Klärungen, Schutz) ohne Zustimmung oder Mindestkommunikation weder rechtlich noch praktisch umsetzbar sind. Dann stellt sich die Frage: Lohnt das Führen der Betreuung noch – oder ist die Aufhebung beim Betreuungsgericht geboten? Praxisfälle: vom Start ohne Kontakt bis zum Kontaktabbruch im Alter Fall 1: Nach Einrichtung einer Betreuung (u. a. Überschuldung, geringe Einkünfte, potenziell Bürgergeld/Wohngeld) bleibt jede Kontaktaufnahme erfolglos. Ohne Einblick, Unterlagen oder Einwilligung sind Schuldnerberatung, Anträge und Arbeitgeberkontakte nicht verantwortbar – die Betreuung wird wegen Unbetreubarkeit aufgehoben. Fall 2: Jahrelang minimaler, aber tragfähiger Kontakt zu einer Klientin mit wahnhaften Anteilen: Krankenversicherung sichern, keine unnötigen Anträge, klare Absprachen mit Arbeitgeber – stabil bis zur Rente. Danach kompletter Kontaktabbruch; da der Versicherungsschutz gesichert und keine weitere Verbesserung erreichbar ist, folgt ebenfalls die Aufhebung. Zugleich die Abgrenzung: Im Pflegeheim bei Demenz bleibt Betreuung sinnvoll (z. B. Heimkostenfinanzierung, Sozialhilfe), auch wenn persönliche Gespräche belastend sind – hier besteht kein Fall von Unbetreubarkeit. Rote Linien und Betreuerwechsel: Schutz und professionelle Distanz Nicht jede Eskalation führt zur Unbetreubarkeit – oft hilft ein Betreuerwechsel. Wenn Vertrauen zerrüttet ist oder Aggressionen personenzentriert sind, kann ein neuer Blick viel Druck nehmen. Gleichzeitig braucht es klare Grenzen: Privatbereiche respektieren, Bedrohungen oder Gewalt nicht hinnehmen, Sicherheitskonzepte nutzen. Ehrenamtliche dürfen und sollen aussteigen, wenn Würde, Sicherheit oder Freude am Engagement leiden; beruflich tätige Betreuer prüfen Wechselanträge, wenn die Arbeit nicht mehr verantwortbar ist. Fremd- und Eigengefährdung sind gesondert zu bewerten – dazu folgt eine eigene Episode. Also hören Sie hier rein und freuen Sie sich schonmal auf viele weitere spannende Folgen. Wenn Sie Fragen rund das Thema haben, Anregungen für weitere Podcastfolgen oder uns Feedback geben wollen, freuen wir uns auf eine Nachricht an: podcast@skmdivfreiburg.de
Metaller, Eisenbahner, Beamte: Bei den aktuellen Lohnabschlüssen wird branchenübergreifend Zurückhaltung geübt. Warum gönnt die Wirtschaftskammer ihren Angestellten eine Gehaltserhöhung weit über der Inflation?
Weihnachten steht vor der Tür und du willst die freien Tage nutzen? In dieser Folge sprechen Dr. Anja Euler und Ariane Bergstermann-Casagrande darüber, was bei Urlaub zwischen den Feiertagen gilt, wie Arbeitgeber mit Betriebsferien umgehen dürfen und welche Rechte du als Betriebsrat hast. So weißt du, was möglich ist – und wo du besser nachhakst. Themen der Episode: Anspruch auf Urlaub zwischen den Feiertagen Betriebsferien: Wann darf der Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen? Vorrang bei der Urlaubsplanung – soziale Gesichtspunkte Rückruf aus dem Urlaub – ist das erlaubt? Resturlaub: Verfall oder Übertragung ins neue Jahr? Seminarempfehlung Seminare Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/128
BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist Einzelfall
Als Martin vor fünf Jahren nüchtern wurde, beschloss er, sich im privaten, aber auch im professionellen Kontext als nüchtern zu outen. Und erlebte, dass die radikale Ehrlichkeit im Bezug auf seine überwundene Abhängigkeit und der Austausch mit anderen Nüchternen eine große, heilende Kraft hat. Er erzählt uns, wie er bei seinem Arbeitgeber und seinen Kollegen reinen Tisch gemacht hat, wie man seine Angst davor überwinden kann, und wie er mit der Scham über die Verfehlungen aus der Trinkzeit umgeht. Wir sind uns mehr als einig: Es ist verdammt gut, dass wir darüber reden. —Martin bei Gesichter hinter der Sucht: Haifischbecken Management – Martin trank hochfunktional und belog sich selbst—Wenn ihr ohne professionelle Hilfe nüchtern geworden und schon seit mindestens einem Jahr durchgehen abstinent seid, dann würden wir uns freuen, wenn ihr bei der Abstinenzstudie der Universität Duisburg-Essen mitmacht:Link zur Abstinenz-Studie:https://www.soscisurvey.de/selbstinitiierteabstinenz/Fragen zur Abstinenz-Studie an Carolyn Nelles:studie.abstinenz@proton.meUnser Werbeparner: Emma — Schlaf, auf den Du zählen kannst: https://www.emma-matratze.de/sale/?utm_source=podcast&utm_medium=influencer&utm_campaign=SodaKlub&utm_code=SODAKLUBCode: SODAKLUB | 5% on Top auf alles in der gesamten DACH-Region. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Diese Woche haben wir Besuch vom Hochinquisitor höchstpersönlich. Wenn ihr erfahren wollt was dieser Mann genau macht, warum Nadine (fast) eine Woche bei ihm zu Gast war, wie man richtig mit Kindern umgeht, was es mit den Ziegen auf sich hat, wie Bahn-Mitarbeiter über ihren Arbeitgeber denken, warum wir diesen Text in unserem Kopf mit einem Schweizer Akzent hören und wie man eigentlich Influenzer wird - dann schaltet ein, bei dieser Folge vom Nerdy-Talk.
Diese Woche haben wir Besuch vom Hochinquisitor höchstpersönlich. Wenn ihr erfahren wollt was dieser Mann genau macht, warum Nadine (fast) eine Woche bei ihm zu Gast war, wie man richtig mit Kindern umgeht, was es mit den Ziegen auf sich hat, wie Bahn-Mitarbeiter über ihren Arbeitgeber denken, warum wir diesen Text in unserem Kopf mit einem Schweizer Akzent hören und wie man eigentlich Influenzer wird - dann schaltet ein, bei dieser Folge vom Nerdy-Talk.
Was hinter dem Vorschlag der Arbeitgeber steckt. Wie sich die Regeln für "Jetzt kaufen, später zahlen"-Angebote ändern. Warum ein Klinikbau in Lünen umstritten ist. Von Martin Günther.
Das mache ich wirklich selten, aber heute Morgen hab ich mich umgesetzt in der S-Bahn. Neben mir nämlich eine schniefende Frau, das Taschentuch die ganze Zeit an der Nase. Und wenn vor allem die U-Bahnen und Busse jetzt ordentlich voll sind, würde man am Liebsten wieder Maske tragen. In der Schublade liegen sie noch, aber irgendwie mach ich das doch nicht. Krank in den Öffis unterwegs zu sein, ist unangenehm auch für die anderen Fahrgäste, aber vielleicht hier und da nicht zu vermeiden. Anders im Job, doch auch hier gibt es ganz aktuell erschreckende Zahlen: Die Mehrheit der deutschen Arbeitnehmer geht krank zur Arbeit! Das hat der Deutsche Gewerk-schaftsbund in einer großen Umfrage herausgefunden. Da haben fast zwei Drittel der Beschäftigten angegeben, im letzten Jahr mindestens einen Tag trotz starker Krankheit gearbeitet zu haben - manche sogar teilweise über Wochen. Präsentismus heißt das. Und es sind vor allem Frauen, die krank zum Job gehen. Liegt wohl auch an den Berufsbranchen bei denen das besonders oft vorkommt: Reinigungs- und Pflegeberufe, soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe, wie in Kitas und Schulen. Entspannt zuhause bleiben hingegen erkrankte IT-ler oder Naturwissenschaftler. Und warum gehen so viele und vor allem Frauen krank zur Arbeit? Die Sorge, den Arbeitsplatz zu verlieren steht ganz oben, aber auch einfach zu viel Arbeit, ein schlechtes Betriebsklima und fehlendes Entgegenkommen der Vorgesetzen! Hier kann man doch wirklich ansetzen: Vorbild sein, indem man selbst zuhause bleibt, wenn man krank ist, darauf hinweisen, dass man doch die Anderen anstecken könnte oder sich die Krankheit verschlimmert, wenn man sich zur Arbeit schleppt. Und bitte, bitte für ein gutes Betriebsklima sorgen. Das geht und nutzt immer auch dem Arbeitgeber. Bleiben Sie oder werden Sie in Ruhe gesund! Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Zu Gast in dieser Folge des BVL Podcasts, die live auf der Bühne der BVL Supply Chain CX in Berlin aufgenommen wurde, sind Prof. Dr. Andreas Kaplan, Präsident der Kühne Logistics University und Nils Haupt, Leiter der Unternehmenskommunikation bei Hapag-Lloyd. Gemeinsam mit unserem Host Boris Felgendreher diskutieren sie das Zusammenspiel von Logistik und Marketing. Dabei geht es unter anderem um folgende Themen: Image der Logistikbranche: - Logistik gilt in Deutschland noch als altmodisch und wenig attraktiv. - In Ländern wie Vietnam wird sie als Zukunftsbranche wahrgenommen. - Fehlende Studierende in Logistik – andere Fachrichtungen (BWL, Finanzen, IT) sind populärer. - Imagefilme und Werbung bedienen oft veraltete Klischees (Schiffe, Container). Attraktivität & Ausbildung: - Große Unternehmen (DHL, Lufthansa, Hapag-Lloyd) bleiben attraktive Arbeitgeber. - KLU (Kühne Logistics University) versucht, Logistik als Hightech-Fach zu positionieren. - Neue Studiengänge mit Fokus auf Data Science, KI und Business Analytics. Technologie & Digitalisierung: - Diskussion über Automatisierung, Robotik, künstliche Intelligenz (KI). - Wachsende Bedeutung von IT in der Logistik (z. B. 8 % IT-Mitarbeiter bei Hapag-Lloyd). Bildung & interdisziplinäre Ansätze: - KLU bildet breit auf – BWL, Nachhaltigkeit, Data Science. - Ziel: Manager mit logistischem Verständnis in Vorständen. - Logistiker brauchen auch Marketing- und Kommunikationskompetenz. Ausbildung & Praxisbezug: - Hapag-Lloyd als größter Ausbilder der maritimen Branche in Deutschland. - Enge Zusammenarbeit mit Universitäten (z. B. CEO unterrichtet an der KLU). - Praktiker sollen mehr in Schulen und Unis gehen, um Logistik greifbarer zu machen. Internationalisierung: - Hoher Anteil internationaler Mitarbeitender in Hamburg. - Englisch als Unternehmenssprache bei Hapag-Lloyd. - Deutsche Studierende sollten Auslandserfahrung sammeln. - Deutschland bleibt attraktiver Studien- und Logistikstandort. Neue Berufsbilder & Nachhaltigkeit: - Neue Abteilungen z. B. zu Menschenrechten und Lieferkettengesetz. - Nachhaltigkeit, alternative Kraftstoffe und soziale Verantwortung als wachsende Felder. - Studierende stark interessiert an Nachhaltigkeit – Unternehmen teils weniger investitionsbereit. KI & Marketing: - Wandel durch KI im Marketing: Automatisierung, Content-Generierung, SEO-Veränderungen. - KI kann Kosten sparen, ersetzt aber noch nicht menschliche Kreativität. - Authentizität bleibt entscheidend für Markenkommunikation. Influencer & neue Medien: - Influencer-Marketing (Beispiel: YouTuber Tomatolix auf Containerschiff) als wirksames Mittel, junge Zielgruppen zu erreichen. - Bedeutungsverlust klassischer Medien → Fokus auf Owned Media und Social Media. Zusammenarbeit mit Agenturen: - Rolle der Agenturen verändert sich: KI übernimmt Teile der Ideenfindung. - Agenturen müssen sich anpassen und KI produktiv nutzen, um relevant zu bleiben. Zukunft & Wünsche: - Andreas: Logistik soll als Hightech- und Zukunftsbranche anerkannt werden. - Nils: Konsumenten sollen sich der logistischen Prozesse hinter Produkten bewusster werden. Hilfreiche Links: Kühne Logistics University: https://www.klu.org/ Hapag-Lloyd: https://www.hapag-lloyd.com/de/home.html Prof. Dr. Andreas Kaplan auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/andreaskaplan/ Nils Haupt auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/nils-haupt-16a8045/ Boris Felgendreher auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/borisfelgendreher/ BVL: https://www.bvl.de/
In Görlitz wurden gerade die Oberlausitzer Unternehmerpreise verliehen. Mit dem „Glücksfall Fachkräftemangel" war ich vor der eigentlichen Verleihung der Preise als Keynote-Speaker gefragt – passend zum Themenschwerpunkt Fachkräfte. Die Veranstaltung war für mich gleich in mehrfacher Hinsicht etwas Besonderes: Mein Buch war ein wesentlicher Teil des Präsents für die Nominierten für den Unternehmerpreis. Die Veranstaltung war als Kombination aus Tourismustag und Unternehmerpreis ein kluger Brückenschlag zwischen den Beteiligten in der Region. Und vor allem waren hier sehr unterschiedliche attraktive Arbeitgeber versammelt. Mit einigen habe ich gesprochen und Ihnen Inspirationen und O-Töne zusammengestellt. Als Anregung und gerne auch als etwas Werbung für eine Region, die positiv überrascht. Themen: Von Kohle zu Astrophysik. Was die Entwicklung der Region prägt und wie die Transformation in die Zukunft gelingen soll erklärt Landrat Dr. Stephan Meyer. Alles außer Rauhfaser. Mit Persönlichkeit und Engagement fördert Stephan Zehler Vereine, kümmert sich um den Zahnarzttermin für Mitarbeiter und wird von seinen Leuten als empathischer Chef gelobt. Er hält sein Team zusammen und Mitarbeiter klopfen an. Alles mit Herzblut. Wie Viviane Beier als Frau einen technischen Handwerksbetrieb leitet, die coolsten Jobs bietet und warum Empathie in der Führung so entscheidend ist. Wir gehen selbst. Wie eine Reha-Klinik Mitarbeitende aus Vietnam, Brasilien und Kolumbien gewinnt. Carsten Tietze und Paula Jakob erklären, warum sie persönlich vor Ort sind und die Extra-Meile gehen. Internationals und Heimkehrer. wie man wertschätzend und langfristig Menschen gewinnt und integriert. Botschafter der Region. Was die Region touristisch zu bieten hat und wie aus Gästen Einwohner und Investoren werden können erklärt Olaf Franke, Geschäftsführer der Marketinggesellschaft Oberlausitz. Hier geht´s in die Oberlausitz: https://www.oberlausitz.com/ Hier zu meinen Gesprächspartnern: Vamed Klinik Schloss Pulsnitz: https://www.vamed-gesundheit.de/reha/schloss-pulsnitz/ Viviane Beier: https://www.kaelte-klima-beier.de/ Stefan Zehler: https://zmalerei.de/
Finanz-Szene.de berichtete in den vergangenen Wochen über zwei Prozesse vor dem ArbG Frankfurt, in denen es um ehemalige Vertriebler, eine Restrukturierung, Kündigungen, Mobbing-Vorwürfe und „toxische Führung“ in einem Kreditinstitut gegangen sein soll. Wir wollen das zum Anlass nehmen und über parallele Strukturen in Unternehmen sprechen und wie man sie als Arbeitgeber verhindern kann. Spoiler: Mobbing kann man präventiv begegnen. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting wechseln sich Licht und Schatten im Bereich das Datenschutzes ab: Zunächst (00:52) geht es um einen rechtswidrigen Auswahltest der Polizei (VG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2025 – 12 K 3606/24), der den Bewerbungsverfahrensanspruch des Art. 33 Abs. 2 GG verletzte. Das VG Karlsruhe entschied, dass die Transparenz des Auswahlverfahrens auf einer digitalen Bewerber-Plattform ebenso zu kurz kam wie Dokumentationspflichten des öffentlichen Arbeitgebers. Der Polizei half da auch eine DIN Zertifizierung (DIN 33430 "Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik" nicht weiter. Sodann geht es (10:50) um eine besonders erfolgreiche Klage: Wegen 22 Monaten rechtswidriger Dauer-Videoüberwachung durch den Arbeitgeber sprach das LAG Hamm 15.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung des APR zu. Die ungewöhnliche Höhe des Anspruch beruhte auch auf der Qualität der Videoüberwachung mittels 34 HD-Kameras mit Zoomfunktion … Dann geht es (21:33) um ein Disziplinarverfahren gegen einen beamteten Professor, der beim Bundesnachrichtendienst (BND) Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes ausbildet. Das BVerwG (Urteil vom 09.10.2025 - 2 A 6.24) bestätigte die Disziplinarstrafe wegen eines vom Beamten 2021 veröffentlichten Buches mit dem Titel "Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen", in welchem der Professor deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Wurzeln herabsetzte. Die Disziplinarverfügung (Kürzung Dienstbezüge für die Dauer von 24 Monaten um ein Zehntel) hielt das BVerwG, es sah ebenfalls einen Verstoß gegen seine beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 61 Abs. 1 S. 3 BBG). Schließlich (30:42) greifen Niko und Stefan einen Fall des AG Düsseldorf auf (Urteil vom 19.08.2025 – 42 C 61/25), das einen Arbeitgeber zu 250 € Schadenersatz wegen Internetrecherche zu einem Bewerber verurteilt, weil dem keine Info nach Art. 14 DS-GVO gegeben wurde. Das AG sah die Internetrecherche per Google zwar nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO gerechtfertigt (zweifelhaft), aber einen Verstoß gegen Art. 14 I d DS-GVO (Mitteilung der Kategorien von Daten) als gegeben (noch zweifelhafter). Der Kläger, offenbar bekannt für sein Bewerberhopping, bekam nun teilweise Recht (noch viel zweifelhafter). Licht und Schatten eben …
Ein Betrieb ist nur so stark und gesund wie seine Mitarbeiter. Aber was kann ich als Arbeitgeber dafür tun, dass die Angestellten möglichst fit sind? Und soll man sich da überhaupt einmischen? Moderator Kay Holm spricht mit Olympiasiger und Unternehmer Matthias Steiner und Birgit Kennerweg, BGM-Expertin der IKK classic darüber, warum die Gesundheit der Angestellten auch Arbeitgebersache sein sollte, welche Maßnahmen wirklich etwas bringen und wie man die Kolleginnen und Kollegen zu gesünderen Gewohntheiten motivieren kann.
"Wenn wir im Wahlvorstand Fehler machen, wird die Wahl angefochten!""Der Arbeitgeber hat gesagt, wenn wir die Wahlwerbung so durchführen, ist das ein Anfechtungsgrund!""Wenn wir die Informationen vom Arbeitgeber nicht bald bekommen, können wir den Wahltermin nicht halten und die Wahl wird anfechtbar!"Solche oder ähnliche Sätze bekomme ich oft in Gesprächen mit Betriebsräten oder in meinen Wahlvorstands-Seminaren zu hören. Dabei ist das gar nicht so einfach mit der Anfechtung einer Betriebsratswahl. Was tatsächlich zu einer erfolgreichen Anfechtung führen kann (und was nicht), darum geht es in dieser Podcast Folge. Reinhören!#Betriebsrat #360GradBR #Wahlvorstand #Betriebsratswahl
Panzer, Satelliten, Drohnenabwehrsysteme: Die Auftragsbücher von Rüstungsfirmen wie Rheinmetall oder der Hensoldt-Gruppe sind voll. Anders als vor Beginn der russischen Vollinvasion in die Ukraine werden Waffenhersteller inzwischen als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen, die für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unverzichtbar sind. Vergessen scheint die Zeit, in der Rüstungskonzerne misstrauisch beäugt wurden, etwa weil sie Exportgenehmigungen umgingen oder autoritäre Regime wie Saudi-Arabien belieferten. Wie berechtigt ist der neue Ruf der Rüstungsindustrie? Andrea Beer diskutiert mit Dr. Hans Christoph Atzpodien –Hauptgeschäftsführer des Bundesverband der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie; Dr. Max Mutschler – Senior Researcher am Bonner International Centre for Conflict Studies BICC; Philip Steeg – Experte für Abrüstung bei Greenpeace
Wie findest du heraus, was Mitarbeiter deiner Branche an Ihrem Arbeitgeber schätzen oder was nicht so gut läuft. Klar, du könntest einschlägige Umfragen heranziehen. Aber in dieser Episode möchte ich dir dafür ein tolles „Spionage-Tool" vorschlagen, dass dir die Informationen aus erster Hand (inkl. Zielgruppensprache) liefert. Ja, das gibt es. Einfach reinhören … ✅ KI UND DIGITALISIERUNG ENDLICH VERSTÄNDLICH! KOSTENFREI ANMELDEN: https://team-handwerk-digital.de/kid-event ✅ WIR DIGITALISEREN DEINE PROZESSE: https://team-handwerk-digital.de ✅ WERDE TEIL DER DIGITALE PROZESSE COMMUNITY https://www.digitale-prozesse-community.de
Die Babyboomer-Generation – geboren zwischen den späten 1950er- und Mitte der 1960er-Jahre – verabschiedet sich in den kommenden Jahren zunehmend aus dem Arbeitsleben. Bis 2036 könnten jährlich bis zu eine Million Menschen in Rente gehen. Ein gewaltiger Umbruch, der den Fachkräftemangel am deutschen Arbeitsmarkt weiter verschärft.Die Politik reagiert: Ab dem 1. Januar 2026 soll die sogenannte Aktivrente eingeführt werden. Damit könnten Arbeitnehmer, die über das Renteneintrittsalter hinaus erwerbstätig bleiben, künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – vorausgesetzt, sie sind weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt.Doch was bedeutet das konkret für Arbeitgeber und rentennahe Beschäftigte? Wie lassen sich bestehende Arbeitsverhältnisse auch nach dem Erreichen des Rentenalters sinnvoll gestalten? Und worauf ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu achten?Diese und weitere Fragen besprechen wir in der aktuellen Folge der „Düsseldorfer Wirtschaft“ mit Rechtsanwalt Alexander Jarre.Jetzt reinhören – überall, wo es Podcasts gibt!Produktion: Frank Wiedemeier/StreamboxstudiosRedaktion: Christoph SochartHerausgegeben von der Unternehmerschaft Düsseldorf und Umgebung e.V.
„Kaffee, Kuli, Klumpert“ gilt als die heilige Triade bei Geschenken im beruflichen Kontext. Aber dürfen Arbeitnehmer überhaupt Geschenke von Dritten annehmen? Gibt es eine Wertobergrenze? Macht es einen Unterschied, ob Geld oder Dinge geschenkt werden? Und was ist unter „allgemein üblicher Aufmerksamkeit“ zu verstehen?Diese Fragen erörtert in der aktuellen Episode unseres Podcasts die Arbeitsrechtsexpertin Jennifer Schwab von der Wirtschaftsuniversität Wien mit Elisabeth Maier (MANZ). Hören Sie rein!Service:Schwab, Zivilrechtliche Grenzen der Geschenkannahme im Arbeitsverhältnis, ZAS 2025/42 Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie den Podcast und empfehlen Sie ihn weiter. Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at
Nadine und Florian sind bereits seit 2,5 Jahren Eltern einer Tochter und haben damals das klassische Elternzeitmodell gewählt. Jetzt ist Nadine wieder schwanger und die beiden fragen sich, ob es dieses Mal vielleicht doch einen Weg zu einem gleichberechtigteren Modell gibt. Florian ist Handwerker mit 42.000 Euro Jahresgehalt (2.345 Euro netto7 Monat) Nadine ist Verkäuferin und arbeitet in Teilzeit mit 60% - 24 Stunden - und erhält dafür ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro (1279 Euro Netto / Monat) Das gemeinsame monatliche Einkommen liegt vor Geburt bei ca. 3.850 Euro (inkl. Kindergeld). Sie haben feste Ausgaben von ca. 3.000 Euro im Monat, die auch in der Elternzeit gedeckt werden müssen. Florian ist aktuell viel beruflich unterwegs und wenig in der Carearbeit involviert. Er würde gerne mehr machen, sein Arbeitgeber ist allerdings sehr unflexibel. Nadines Arbeitgeber ist recht flexibel. Sie muss allerdings regelmäßig für die Kita einspringen, da ihre Tochter zwar einen Betreuungsplatz hat, es aber oft Ausfälle gibt. In dieser Folge stellen wir ein mögliches Modell und dessen finanzielle Auswirkungen für Nadine und Florian vor. Und zeigen damit einmal mehr: Gleichberechtigung lohnt sich! Du willst das auch? Dann komm in die Elternzeit-Masterclass und plane deine eigene Elternzeit mit uns! Wichtige Links: 0-Euro Elternzeitplan mit Inspiration für individuelle Modellen: https://beziehungs-investoren.de/0-euro-elternzeitplan/ Elternzeit & Elterngeld Kurs: https://beziehungs-investoren.de/elternzeitkurs/ Anmeldung zum kostenfreien Vortrag für alle mit Kinderwunsch: https://beziehungs-investoren.de/vortrag-finanzen-elternzeit/ Informationen zur Elternzeit-Masterclass: https://beziehungs-investoren.de/elternzeitplanung-masterclass Folge direkt herunterladen
Darum geht es in der ersten Folge der zweiten Staffel Future FINANCE.Die Klimakrise ist längst kein reines Umweltthema mehr – sie verändert grundlegend, wie wir arbeiten, welche Unternehmen erfolgreich sind und wofür Professionals ihre Talente einsetzen wollen. In dieser Auftaktfolge der zweiten Staffel spricht Juristin Baro Vicenta Ra Gabbert über die Schnittstelle zwischen Klimaschutz und Karriere. Ihre klare Botschaft: Junge Menschen wachsen heute mit einem anderen Bewusstsein für ökologische Krisen auf. Hitzesommer, Überflutungen und globale Waldbrände prägen ihr Sicherheitsgefühl – und ihre Erwartungen an Arbeitgeber. Das Gespräch zeigt: Klimagerechtigkeit ist keine Nische mehr, sondern ein entscheidender Faktor für Arbeitgeberattraktivität, Innovationskraft und langfristigen Unternehmenserfolg.Zu Baro Vicenta Ra GabbertBaro Vicenta Ra Gabbert ist Juristin, Autorin, Dozentin und Klimaschutzaktivistin. Seit 2024 ist sie Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit bei Greenpeace Deutschland. Sie studierte Jura an der Bucerius Law School in Hamburg und an der FGV Direito in Rio de Janeiro. 2020 gründete sie an der Bucerius Law School die Climate Clinic, die Klimaaktivistinnen und -aktivisten sowie NGOs seit 2020 ehrenamtlich in Fragen rund um Klima und Recht berät.Sie haben noch Rückfragen an Baro Gabbert? Hier können Sie sie erreichen: Baro Vicenta Ra Gabbert | GreenpeaceGabberts Buch: Keine Zukunft ist auch keine Lösung von Baro Vicenta Ra Gabbert und Fabian Grischkat | PIPERMehr Informationen zum Hamburger Zukunftsentscheid: Hamburger Zukunftsentscheid
Christina Pallmann ist Head of Employer Branding & Recruiting bei den Globus Markthallen, ausgezeichnet als Employer Brand Managerin des Jahres 2024, mit über 16.000 Followern auf LinkedIn und eine feste Größe als Speakerin und Dozentin.In dieser Folge sprechen wir über eines ihrer Herzensthemen: Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nicht als Buzzword – sondern als echte gelebte Praxis.Wir gehen der Frage nach: Wie schaffen es Unternehmen, Rahmenbedingungen zu gestalten, die nicht nur gut klingen, sondern Mitarbeitenden wirklich helfen?Darüber haben wir gesprochen:Individuelle Lösungen statt Standardprogramme: Warum es oft die kleinen Dinge sind, die Großes bewirken – vom Kita-Abholen bis zum Gassi-Gehen.Sondertage mit Sinn: Wie Social Days oder Ehrenamtstage Mitarbeitenden Freiraum geben – und gleichzeitig die Arbeitgebermarke stärken.Kulturwandel von innen: Warum Vereinbarkeit nicht in Excel-Programmen entsteht, sondern in einer Haltung, die den Menschen sieht – und nicht nur die Arbeitskraft.Performance durch Wertschätzung: Wie Aufmerksamkeit, Anerkennung und Vertrauen am Ende zu mehr Engagement und Leistung führen.Best Practices aus der Praxis: Was Globus Markthallen erfolgreich macht – und was andere Unternehmen davon lernen können.Diese Episode zeigt: Vereinbarkeit muss nicht teuer sein. Sie muss ehrlich sein.Und sie entscheidet darüber, ob Arbeitgeber in Zukunft wirklich attraktiv bleiben.Jetzt reinhören – und Inspiration holen, wie Vereinbarkeit im Alltag funktioniert.Und hier ist der Kontakt zu Christina: LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/christinapallmann/
Heute mit Kommentaren zum Bundesverfassungsgericht, das die Rechte kirchlicher Arbeitgeber gestärkt hat, und zur aktuellen Steuerschätzung. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Ein Bewerbungsgespräch zu führen gehört zu den Grundkompetenzen einer jeden Führungskraft. Und es ist weit mehr als ein Austausch über Lebensläufe. Es ist ein Begegnungsraum, in dem sich zeigt, ob Menschen wirklich zueinander passen – fachlich, menschlich und wertebasiert. In dieser Folge lade ich dich dazu ein, Bewerbungsgespräche aus einer neuen Perspektive zu sehen: als Dialog auf Augenhöhe, als Chance, zuzuhören, zu verstehen und gleichzeitig ein authentisches Bild deiner eigenen Arbeitgeberrolle zu vermitteln. Denn: Führung beginnt immer bei dir selbst. Und die Haltung, mit der du ein Gespräch führst, entscheidet oft darüber, ob Vertrauen, Offenheit und Verbindlichkeit entstehen – oder nicht. „Es ist gar nicht egal, wie du selbst drauf bist, wenn du in ein Gespräch gehst. Deine innere Haltung trägt wesentlich dazu bei, ob Vertrauen entstehen kann – oder nicht.“ Highlights der Folge: - Warum die innere Haltung der Führungskraft den größten Unterschied im Gespräch macht - Wie du mit der STAR-Methode Verhalten, Kompetenzen und Haltung gezielt sichtbar machst - Die 6 Phasen eines gelungenen Bewerbungsgesprächs – vom Ankommen bis zum Abschluss - Wie du durch Offenheit für Andersartigkeit bessere Entscheidungen triffst - Warum du als Führungskraft selbst immer auch Arbeitgeber:in bist – und was das fürs Employer Branding bedeutet „Wirklich gute Gespräche brauchen Augenhöhe und echtes Interesse am Gegenüber. Es geht nicht ums Abprüfen, sondern darum, einen Raum zu öffnen, in dem sich Menschen zeigen dürfen.“ Impulse für die Leadership-Praxis: - Check-in mit dir selbst: Wie geht es dir, bevor du in ein Gespräch gehst? Welche Haltung nimmst du mit hinein? - Augenhöhe schaffen: Erkläre den Ablauf, gib Orientierung und nimm Druck raus – das öffnet den Raum für echte Begegnung. - Zuhören trainieren: Halte Pausen aus. Paraphrasiere. Frag nach. Lass dich überraschen. - Deine Arbeitgeberrolle reflektieren: Wie möchtest du als Führungskraft wahrgenommen werden – menschlich, klar, authentisch? Reflexionsfrage: Wenn du das nächste Mal ein Bewerbungsgespräch führst: Woran würdest du erkennen, dass echtes Zuhören stattgefunden hat – auf beiden Seiten? Shownotes 5 Fragen für einen Check auf Zusammenarbeit & Haltung: - Wie würden ehemalige Kolleg:innen Sie in drei Worten beschreiben? - Was schätzen andere Menschen an Ihrer Zusammenarbeit? - Erzählen Sie von einer Situation, in der Sie in einem Team besonders gut funktioniert haben. - Woran merken Sie selbst, dass Sie gut im Team angekommen sind? - Wie gehen Sie mit Kolleg:innen um, die ganz anders arbeiten als Sie? 5 Fragen für einen Check auf Potenzial und Lernbereitschaft: - Wann haben Sie zuletzt etwas Neues gelernt, das Ihnen anfangs schwerfiel? - Was war eine Situation, in der Sie Fehler gemacht haben – und was haben Sie daraus gelernt? - Wie gehen Sie damit um, wenn Sie in einem Thema (noch) keine Erfahrung haben? - Erzählen Sie von einem beruflichen Aha-Moment in den letzten Jahren. - Welche Rückmeldung hat Sie in Ihrer Entwicklung besonders weitergebracht? --- ✍️ Trage dich hier für meinen Newsletter ein: https://juliapeters.info/newsletter
Ist ein "KI-Chef" im Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich zulässig? Kann der Arbeitgeber sein Weisungsrecht an eine KI delegieren? Darum geht es in dieser Folge.
BAG 03.06.2025 – 9 AZR 104/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit;Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO;Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Arbeit; Arbeitsrecht; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Kündigung; kündigen; Kündigungsschutz; Kündigungsschutzklage; Urlaub; Urlaubsverzicht; Vergleich; Prozessvergleich; Abfindung; Aufhebungsvertrag; Chef; fristlos; Arbeitsgericht; arbeiten;
Der Arbeitgeber muss Neutralität wahren und darf sich nicht in die Betriebsratswahlen einmischen, so das BetrVG, so die Theorie. Praktisch kommt es aber immer wieder zu Aktionen im Graubereich oder gar Grenzüberschreitungen. Jüngst sind etwa Teile einer Rede des Werksleiters von Tesla im brandenburgischen Grünheide an die Öffentlichkeit gelangt, in der er die IG Metall sowie deren Vorsitzende vor den anstehenden Betriebsratswahlen hart angegangen sein soll. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Nach 7 Jahren Arbeit ein Sabbatical machen, von der Arbeit ausruhen, neue Inspiration bekommen und einfach mal ganz raus sein - Unmöglich? Falsch! Es ist möglich! In dieser zweiten Folge der "Sabbatical"-Serie gibt Tobias Teichen aus eigener Erfahrung Ideen und Tipps, wie auch du so ein Sabbatical erleben kannst. Oder wie du als Arbeitgeber, Chef oder Leiter deiner Familie es ermöglichen kannst! Er hat selbst in diesem Jahr zum bereits zweiten Mal ein Sabbatical mit der Familie erlebt. Sag' niemals nie - Für Gott ist nichts unmöglich!
Die Kandidatinnen und Kandidaten sind gefunden, nun wollen alle gut abschneiden. Und gemeinsam haben alle das Ziel, die Belegschaft zu einer möglichst hohen Wahlbeteiligung zu motivieren.Bei der Kandidatenwerbung treten oft Grenz- und Zweifelsfälle auf. Was dürfen der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Kandidatinnen und Kandidaten? Wer muss was dulden?Diese Fragen werden hier einmal näher beleuchtet.#Betriebsrat #360GradBR #Betriebsratswahl
Life after Lehramt: Impulse zu Berufswechsel und Gründung als Lehrer
Endlich wieder ohne Bauchschmerzen zur Arbeit gehen? Unter diesem Link erfährst du mehr: https://t1p.de/a1lid
Low Performance am Arbeitsplatz: Was bedeutet leistungsschwaches Arbeiten wirklich? Wie zeigen sich Leistungsdefizite? Und: Welche rechtlichen Wege stehen Arbeitgebern offen? In unserer heutigen Folge unseres Vorstandsgeflüsters beleuchten Arbeitsrechtler Michael Weber und Karriereexperte Dr. Daniel Detambel, welche Formen von Minderleistung es gibt – von Nichtleistung bis Qualitätsproblemen –, geben verständliche Praxisbeispiele und erklären, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtssicher und lösungsorientiert mit Leistungsproblemen umgehen sollten. Jetzt reinhören und erfahren, worauf es bei Leistungsdefiziten wirklich ankommt!
Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber per einstweiliger Verfügung dazu zwingen, einen Einigungsstellenspruch nicht umzusetzen? Darum geht es in dieser Folge, die eine Entscheidung des Thüringischen Landesarbeitsgericht beleuchtet.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.08.2025Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Ausbildungskosten und gezahltem Gehalt.Der Beklagte wurde zum 01.04.2022 als Brandmeisteranwärter eingestellt.Gleichzeitig wurde eine Fortbildungsvereinbarung geschlossen. Darin verpflichtete sich der Arbeitgeber, die Kosten (ca. 16.000 EUR) sowie das Gehalt während der Ausbildung (ca. 72.500 EUR) zu übernehmen.Zugleich enthielt die Vereinbarung Rückzahlungsklauseln (§ 4 und § 5), wonach der Arbeitnehmer die Fortbildungskosten sowie die während der Ausbildung gezahlte Vergütung anteilig erstatten sollte, wenn er innerhalb von 36 Monaten nach Ausbildungsende „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“ ausschied.Rückzahlungsklauseln sind nur zulässig, wenn sie zwischen den Gründen der Beendigung differenzieren.Problematisch ist der Begriff „Vertretenmüssen“. Er kannim engeren Sinn (§ 276 BGB) = Vorsatz oder Fahrlässigkeit bedeuten, oderim weiteren Sinn = jede Ursache aus der Sphäre des Arbeitnehmers umfassen.Da beide Auslegungen möglich sind, greift die Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB) zu Lasten des Arbeitgebers.ähnliche Podcastfolgen:1. Arbeit ohne Lohn2. Letzter Lohn nach Kündigung und Fälligkeit3. BAG und LohnabrechnungArtikel:1. Arbeitslohn steht aus2. Arbeitstage pro Monat3. Lohnabrechnung in elektronischer FormHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow
Die Arbeit des Pflegepersonals ist psychisch oft belastend, hinzu kommt der Zeitdruck während der Arbeit, oft fehlt es auch an Personal. Pflegekräfte können sich selbst psychisch stärken, aber auch der Arbeitgeber muss handeln – wichtig ist ein gutes Klima innerhalb der Pflege-Teams. Martin Gramlich im Gespräch mit Prof. Bärbel Wesselborg, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf.
35 Jahre Erfahrung im People-&-Culture-Bereich – das ist das beeindruckende Fundament, auf dem Heinz Herczeg steht.
Inside Wirtschaft - Der Podcast mit Manuel Koch | Börse und Wirtschaft im Blick
Die Bundesregierung plant die Einführung der Aktivrente ab 2026. Was bringt sie für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Staat? „Die Aktivrente soll älteren Arbeitnehmern ermöglichen, über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten und dafür steuerliche Vorteile zu erhalten. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Zusätzlich steigt die spätere Rente, wenn der Bezug hinausgeschoben wird. Hintergrund ist der zunehmende Fachkräftemangel. Millionen Beschäftigte erreichen in den nächsten Jahren das Rentenalter, und ihre Erfahrung würde dem Arbeitsmarkt verloren gehen. Die Regierung rechnet mit Mindereinnahmen von rund 620 Millionen Euro pro Jahr. Davon entfallen 260 Millionen auf den Bund, der Rest auf Länder und Kommunen. Parallel läuft das Rentenpaket 2025, das das Rentenniveau bis 2031 stabilisieren und die Mütterrente ausweiten soll. Außerdem ist eine Frühstart-Rente in Planung, ebenfalls ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag", so Inside Wirtschaft-Chefredakteur Manuel Koch. Alle Details im Video von der Frankfurter Börse und auf https://inside-wirtschaft.de
Thema: Ist der KV-Abschluss der Metaller unter der Inflation richtungsweisend für andere Branchen?
In den USA verloren etwa dreissig Menschen ihren Job, weil sie sich auf Social Media kritisch zum erschossenen rechten Influencer Charlie Kirk äusserten oder seinen Tod begrüssten. Zuvor wurden manche von ihnen gezielt durch sogenanntes «Doxing» enttarnt. Beim «Doxing» oder «Doxxing» werden die persönlichen Daten von Menschen, die anonym im Internet unterwegs sind, recherchiert und veröffentlicht. So wurden einige der Personen identifizierbar, die Kritik am rechten Influencer übten oder seine Ermordnung verharmlosten. Grundsätzlich gehe die Meinungsäusserungsfreiheit in den USA sehr weit, sagt Rechtsexpertin Vanessa Rüegger. Sie habe jedoch Grenzen: Einen gewaltsamen Tod zu verherrlichen falle in vielen Fällen nicht mehr darunter. Dann könnten private Arbeitgeber, aber in manchen Fällen auch der öffentliche Dienst Menschen deswegen entlassen. Andererseits sei es wiederum problematisch, dass die Regierung gezielt dazu aufgerufen habe, Menschen mit «Doxing» zu enttarnen, wenn sie Charlie Kirks Positionen kritisierten. Denn der Schutz der Privatsphäre sei ebenfalls ein Recht. Jürg Tschirren von der SRF-Digitalredaktion gibt ausserdem zu bedenken, dass «Doxing» schlimme Folgen haben könne. Denn wenn eine Person im Netz mit Namen und Adresse auffindbar sei, könne sie im echten Leben in Gefahr geraten. ____________________ Habt Ihr Fragen oder Themen-Inputs? Schreibt uns gerne per Mail an newsplus@srf.ch oder sendet uns eine Sprachnachricht an 076 320 10 37. ____________________ In dieser Episode zu hören: - Vanessa Rüegger, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Genf - Jürg Tschirren, Digitalredaktor bei SRF ____________________ Team: - Moderation: Isabelle Maissen - Produktion: Silvan Zemp ____________________ Das ist «News Plus»: In einer Viertelstunde die Welt besser verstehen – ein Thema, neue Perspektiven und Antworten auf eure Fragen. Unsere Korrespondenten und Expertinnen aus der Schweiz und der Welt erklären, analysieren und erzählen, was sie bewegt. «News Plus» von SRF erscheint immer von Montag bis Freitag um 16 Uhr rechtzeitig zum Feierabend.