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In der neuen Folge des WandelWerker Podcasts spricht Anna mit Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht & Rechtsanwalt bei Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, über psychische Gesundheit im beruflichen Kontext. Warum wird das Thema in Unternehmen häufig noch tabuisiert? Welche Rolle spielen Führungskräfte, Kommunikation und Unternehmenskultur, wenn Überlastung frühzeitig erkannt und ernst genommen werden soll? Alexander erklärt, warum psychische Erkrankungen auch aus wirtschaftlicher Sicht ein relevantes Thema für Arbeitgeber sind, wie betriebliches Eingliederungsmanagement nicht als Kündigungsvorbereitung, sondern als echte Chance zur Wiedereingliederung verstanden werden sollte und welche konkreten Maßnahmen Unternehmen im Alltag umsetzen können. Dabei wird deutlich: Wer ehrlich, menschlich und frühzeitig miteinander spricht, kann Belastungen, Ausfallzeiten und Folgekosten deutlich reduzieren.
Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht: Wann Arbeitgeber es ausstellen müssen – LAG Köln 2026 und BAG-Rechtsprechung - Teil 1Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Sandro Wulf erklärt die aktuelle Entscheidung des LAG Köln vom 04.03.2026 und die BAG-Grundsätze zu § 242 BGB, triftigem Grund und beruflicher Neuorientierung.Wann muss ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen? In dieser Folge von Einfach Recht spricht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf über das aktuelle Urteil des LAG Köln vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25und die dazu passende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.Es geht um die Frage, ob Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen können, wenn sie sich beruflich neu orientieren möchten. Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Geschäftsführer erfahren in dieser Folge, wann ein Zwischenzeugnis verlangt werden kann, wann kein Anspruch besteht und warum eine reflexartige Ablehnung rechtlich riskant sein kann.Ein Arbeitnehmer verlangt ein Zwischenzeugnis. Der Arbeitgeber lehhnt ab. Der Fall landet vor Gericht.In dieser Folge geht es deshalb nicht nur um das aktuelle Urteil des LAG Köln, sondern um die Grundfrage:Wann muss ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis wirklich ausstellen – und wann darf er es verweigern?In der Folge erklärt Sandro Wulf:warum es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt,weshalb § 109 GewO nur das Endzeugnis regelt,wie der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis über § 242 BGB begründet werden kann,was die Rechtsprechung unter einem triftigen Grund versteht,welche Fallgruppen Arbeitgeber und HR kennen sollten,warum ein Zwischenzeugnis nicht zur reinen Prozessvorbereitung verlangt werden kann,was das LAG Köln zur beruflichen Neuorientierung entschieden hat,warum ein pauschales Bestreiten des Arbeitgebers nicht genügt,und weshalb die zugelassene Revision zum BAG spannend werden kann.Maßgeblich ist der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Das BAG verlangt dafür einen triftigen Grund. Typische Gründe für ein Zwischenzeugnis können sein:bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses,laufender Kündigungsschutzprozess oder sonstiger Beendigungsrechtsstreit,Wechsel des Vorgesetzten,Versetzung,erhebliche Änderung der Tätigkeit,längere Abwesenheit, etwa Elternzeit oder längere Erkrankung,Betriebsübergang,Bewerbung oder berufliche Neuorientierung.Die Grundsätze zum Zwischenzeugnis sind durch das BAG seit Jahren geprägt. Spannend bleibt aber, wie konkret eine berufliche Neuorientierung künftig dargelegt werden muss. Das LAG Köln hat die Revision zugelassen. LAG Köln, Urteil vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25BAG, Urteil vom 21.01.1993 – 6 AZR 171/92BAG, Urteil vom 04.11.2015 – 7 AZR 933/13BAG, Urteil vom 20.05.2020 – 7 AZR 100/19BAG, Urteil vom 25.05.2016 – 2 AZR 345/15#Arbeitsrecht#Zwischenzeugnis#Arbeitszeugnis#Arbeitgeber#HR#Personalabteilung#Kündigungsschutz#LAGKöln#BAG#FachanwaltArbeitsrecht#EinfachRecht#KanzleiWulf#SandroWulfSie haben Fragen zum Thema Zwischenzeugnis, Arbeitszeugnis, Kündigung, Beendigungsgespräch oder Vertragsgestaltung?Dann nehmen Sie gern Kontakt mit mir und meinem Team Arbeitsrecht bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen auf.E-Mail: info@kanzlei-wulf.deWebsite: https://kanzlei-wulf.dePodcast & Blog: https://www.kanzlei-wulf.de/einfachrechtWenn Ihnen diese Folge gefallen hat, freue ich mich über ein Abo, eine Bewertung und das Teilen der Folge mit Kolleginnen und Kollegen aus HR, Geschäftsführung und Personalabteilung.
Ein Anwalt als Marke? Geht das? Und was haben Konfetti-Kanonen, Hochspannungsleitungen und ein Fetisch-Escort-Service damit zu tun? Tja, da müsst Ihr wohl in das Interview hören. Mit Christian Koch, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, spreche ich über "Gute Marken, schlechte Marken" und darüber, dass manche Frauenarztpraxis-Namen super fancy sind, viele Friseurnamen dagegen nicht. Und bevor Ihr jetzt fragt: Ja, Christian bildet Referendare aus. Wir schnacken über Musikrecht, das es so eigentlich nicht gibt, über IT- und Urheberrecht und gehen der Frage auf den Grund: Warum setzen skandinavische Metal-Bands auf deutsche Anwälte? Darf Christian ein paar Namen seiner musikalischen Mandanten droppen? Ja, darf er. Außerdem sprechen wir über Datensouveränität, Medienkompetenz sowie politisches Engagement und vergleichen die "Vorzüge" von Marathon und Gewaltmarsch. Wir sinnieren über Bands, die uns geprägt haben, Grillen im Winter und Rollenspiele. Last but not least gibt der Harbinger of Doom himself einen Crash-Kurs in Sachen "doomiger" Kram. Wenn man jemals etwas hören musste, dann das!
Ref.: Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht, München Viele Deutsche haben kein gültiges Testament. Dabei kann ein sorgfältiges Ordnen des Nachlasses Familienstreitigkeiten und bösen Überraschungen vorbeugen, wie etwa einer ungeahnt hohen Erbschaftssteuer. Gleichzeitig bleibt Erbe ein sensibles Thema - es ist ja immer auch Ausdruck von Zuwendung und auch von gefühlter Bevorzugung oder Benachteiligung unter Geschwistern. Ein Grund mehr, sich rechtzeitig und genau zu überlegen, wem wir was von unseren großen und kleinen Besitztümern hinterlassen. In der Lebenshilfe stellt sich der renommierte Münchner Erbrechtsanwalt Dr. Anton Steiner Ihren Fragen rund um Testament, Erbe und Vermächtnis: Was ist bei der Ausgestaltung eines Testamentes zu beachten? Wie viel Gestaltungsfreiheit gibt es und wo ist man durch gesetzliche Pflichtanteile begrenzt? Wann ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen - und wie viel kostet so etwas...? Sie erreichen Dr. Steiner in der Sendung unter unserer Hörernummer 089 517008 008. Auch nach der Sendung ist Rechtsanwalt Matthias Rösler noch bis 12 Uhr unter der Hörernummer für Sie zu sprechen.
Kündigungsschutz vor dem Umbruch? Was die CDU-Pläne wirklich bedeuten – und was Stand 2026 giltSchlagzeile vs. Realität: Lockerung des Kündigungsschutzes bis 50 Mitarbeiter? Optionsmodell für Spitzenverdiener? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf ordnet ein – sachlich, verständlich, mit klarem Praxisbezug.„Kündigungsschutzgesetz gilt in Zukunft erst ab 50 Mitarbeitern.“ – Solche Schlagzeilen verunsichern aktuell Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Doch was steckt wirklich hinter den Reformplänen der Union? Welche konkreten Vorschläge liegen auf dem Tisch? Und – die entscheidende Frage – wie realistisch ist eine schnelle Änderung des Kündigungsschutzgesetzes überhaupt?In dieser Folge von „Einfach Recht“ nimmt Sie Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal, mit auf eine sachliche Spurensuche durch die aktuelle Reformdebatte.Sie erfahren:welche konkreten Reformideen die Union beim Kündigungsschutz verfolgt (Lockerung bis 50 Mitarbeiter, Optionsmodell für Besserverdiener ab ca. 100.000 € Jahresgehalt),wie viele Menschen in Deutschland von einer 50er-Schwelle tatsächlich betroffen wären (rund 14 Mio. Beschäftigte – knapp 38% aller tätigen Personen),was Stand Mai 2026 wirklich im Kündigungsschutzgesetz steht,welche Veränderungen 2026 rund um das Kündigungsrecht (Dokumentation, Entgelttransparenz, Sozialauswahl) tatsächlich relevant sind,und was Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer jetzt konkret tun sollten – anhand zweier Praxisfälle aus der Beratungspraxis bei Wulf & Collegen.Klar, verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch – genau so, wie Sie es von „Einfach Recht“ kennen.Kanzlei Rechtsanwälte Wulf & Collegen – Magdeburg und StendalHomepage: Termin online buchen: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/Sie haben ein Thema, das Sie gerne in einer der nächsten Folgen besprochen sehen wollen? Schicken Sie mir Ihre Frage oder Ihren Fallvorschlag (anonymisiert) per E-Mail an: sandro.wulf@kanzlei-wulf.deWenn Ihnen diese Folge weitergeholfen hat:Abonnieren Sie „Einfach Recht“ auf Spotify, Apple Podcasts oder YouTube.Hinterlassen Sie eine 5-Sterne-Bewertung – das hilft anderen, den Podcast zu finden.Teilen Sie die Folge mit Kolleginnen und Kollegen, Personalverantwortlichen und Führungskräften.Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragestellungen wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei Wulf & Collegen.#Arbeitsrecht #Kündigungsschutz #KSchG #Reform2026 #CDUReform #Arbeitgeber #Arbeitnehmer #Führungskräfte #Mittelstand #FachanwaltArbeitsrecht #SandroWulf #WulfundCollegen #Magdeburg #Stendal #EinfachRecht #LegalPodcast #Personalrecht #HR #Kündigung #Arbeitsvertrag
In dieser Folge erklärt unser Gast Dr. Markus Wollweber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei STRECK MACK SCHWEDHELM, wann aus falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber dem Finanzamt eine strafbare Steuerhinterziehung wird, welche Rolle Vorsatz spielt und warum bereits ab 50.000 Euro Steuerverkürzung ein besonders schwerer Fall drohen kann. Im Mittelpunkt stehen außerdem die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO, ihre engen Voraussetzungen sowie die Sperrgründe bei Prüfungsanordnung oder Tatentdeckung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Strafverfolgung bei Kryptowährungen: Sammelauskunftsersuchen, Datenkäufe, DAC 8, KStTG und sogenannte „Goldene-Brücke-Schreiben“ zeigen, wie Finanzbehörden nicht erklärte Kryptoeinkünfte aufdecken. Abschließend geht es um die angekündigten Verschärfungen des BMF vom 29. April 2026 und politische Forderungen nach häufigeren Prüfungen bei sehr hohen Einkünften. Mehr zu STRECK MACK SCHWEDHELM auf YouTube: https://www.youtube.com/@StreckMackSchwedhelm Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
19,5 Fehltage pro Kopf: Der Krankenstand in Deutschland ist für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Geschäftsführer längst kein abstraktes Statistikthema mehr. In Produktion, Pflege, Handwerk, Verwaltung und kleinen Unternehmen bedeutet jeder Ausfall konkrete organisatorische Belastung.Die Bundesregierung plant nun mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Einführung einer sogenannten Teilarbeitsunfähigkeit und eines Teilkrankengeldes. Im Kabinettsentwurf sind hierfür neue Regelungen in § 44c SGB V und § 44d SGB V vorgesehen. Die Teil-AU soll ermöglichen, dass Arbeitnehmer trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit teilweise ihre bisherige Tätigkeit ausüben können. Der Arbeitgeber soll für die geleistete Arbeitszeit zahlen, die Krankenkasse für den krankheitsbedingt ausfallenden Teil Teilkrankengeld leisten. Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 30.04.2026. (BMG)In dieser Folge von Einfach Recht geht es nicht um Schlagzeilen, sondern um die arbeitsrechtliche Einordnung:Was bedeutet es praktisch, wenn jemand nicht mehr vollständig arbeitsunfähig sein soll, sondern nur teilweise?Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann anteilig zurückholen?Muss der Arbeitnehmer mitmachen?Was passiert, wenn der Arbeitgeber innerhalb von sieben Kalendertagen nicht reagiert?Wer trägt das Risiko, wenn die teilweise Rückkehr gesundheitlich scheitert?Besonders kritisch ist: Die Regelung wird nicht im Arbeitsrecht verortet, sondern im Sozialgesetzbuch V. Das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Direktionsrecht, der Arbeitsschutz, die Betriebsverfassung, Datenschutzfragen, Haftung und Annahmeverzug werden nicht umfassend neu geregelt. Genau deshalb entstehen für Arbeitgeber und HR erhebliche praktische Unsicherheiten.In dieser Folge erfährst du:was nach dem Kabinettsentwurf konkret geregelt werden soll,welche Rolle Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ärzte und Krankenkassen spielen,warum die Sieben-Tage-Frist für Arbeitgeber besonders wichtig wird,welche Risiken bei Entgeltfortzahlung, Teilkrankengeld, Arbeitszeit und Fürsorgepflicht entstehen,und welche Prozesse Arbeitgeber und HR-Abteilungen vorbereiten sollten, falls die Regelung tatsächlich kommt.Fundstellen und weiterführende Hinweise:Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 30.04.2026:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdfKassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetzGKV-Spitzenverband, Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes:https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/p_stellungnahmen/2026_2027/260419_GKV-SV_Stn_RefE_BStabG_final.pdfKontakt:Rechtsanwälte Wulf & CollegenArbeitsrecht für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und GeschäftsführerStandorte: Magdeburg und StendalE-Mail: info@kanzlei-wulf.deWebseite: https://www.kanzlei-wulf.de(Rechtsanwälte Wulf & Collegen)Social Media:LinkedIn Sandro Wulf:https://de.linkedin.com/in/kanzleiwulfmdInstagram Wulf & Collegen:https://www.instagram.com/kanzleiwulf/YouTube Wulf & Collegen:https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379Facebook Sandro Wulf:https://www.facebook.com/sandro.wulf.1/TikTok: Bitte den offiziellen Kanzlei- oder Einfach-Recht-Link vor Veröffentlichung ergänzen; ich konnte ihn in der aktuellen Recherche nicht belastbar verifizieren.Einfach RechtDer Podcast von Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator.Für alle am Arbeitsrecht Interessierten und insbesondere für Arbeitgeber, HR-Verantwortliche und Geschäftsführer, die Arbeitsrecht nicht nur verstehen, sondern im Unternehmen rechtssicher anwenden wollen.
Wann binde ich den Notar ein? Für die meisten Investoren passiert das viel zu spät. Daniel Kroos sieht das täglich: Jemand kommt kurz vor dem Beurkundungstermin mit einem mitgebrachten Vertragsmuster und hofft, dass das reicht. Es reicht nicht – und die Konsequenzen merkt man oft erst hinterher.Daniel Kroos ist Notar und Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt. Er beurkundet rund 2.500 Urkunden im Jahr, hat sein Notariat konsequent auf Immobilien und Gesellschaftsrecht ausgerichtet und investiert selbst als Co-Investor. In Teil 1 dieses Doppelinterviews geht es um seinen Karriereweg, sein Verständnis der Notar-Rolle und die häufigsten Fehler, die Investoren machen.Der Notar ist kein wirtschaftlicher Berater, kein Kritiker und kein Dealvernichter. Er ist Dienstleister. Wer diese Rolle versteht und den Notar frühzeitig einbindet, vermeidet Fehler, die sich später nicht mehr reparieren lassen.Außerdem: Darf ein Notar selbst in Immobilien investieren? Warum hat Daniel sich für 100 Prozent Notariat entschieden? Und was hat eine schwere Mehrfach-Erkrankung mit seiner Einstellung zur Arbeit gemacht?Links zum Gast: • https://kroos-kollegen.de/notare-und-anwaelte/• https://www.instagram.com/kroos_kollegen/---
In dieser Episode spreche ich ausführlich mit meinem Gast Dr. Max Greger über ein Thema, das viele komplett unterschätzen und das gleichzeitig enormes Risiko birgt: Urheberrecht auf Social Media. Max ist Fachanwalt für IT-Recht und bringt zusätzlich eine kreative Perspektive als Musiker mit. Genau diese Kombination macht das Gespräch so spannend. Wir schauen uns ganz konkret an, was bei LinkedIn, Instagram und Co. wirklich erlaubt ist und wo Du Dich schnell in einer rechtlichen Grauzone bewegst. Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Themen wie Musiknutzung, sondern auch um Memes, Screenshots aus Filmen oder Reaction-Videos. Dinge, die im Alltag gefühlt jeder macht und die trotzdem richtig teuer werden können. Wir werfen einen Blick darauf, warum viele Unternehmen aktuell Post von Anwälten bekommen und weshalb selbst ältere Inhalte plötzlich zum Problem werden. Du erfährst außerdem, wie Abmahnungen im Bereich Musiknutzung funktionieren und warum Forderungen im fünfstelligen Bereich keine Seltenheit mehr sind. Ein weiteres Highlight dieser Folge ist die Diskussion über die oft missverstandenen „Erlaubnisse“ auf Plattformen wie Instagram oder TikTok. Nur weil Dir Musik dort angezeigt wird, heißt das noch lange nicht, dass Du sie auch rechtssicher nutzen darfst. Ich nehme Dich mit hinter die Kulissen typischer Fehler, die ich selbst immer wieder bei Unternehmen sehe. Und wir sprechen offen darüber, wie Du Dich davor schützt, unnötige Risiken einzugehen. Denn am Ende geht es nicht darum, kreativ eingeschränkt zu werden, sondern bewusst und professionell mit Content umzugehen. Diese Folge zeigt Dir sehr klar, warum Urheberrecht kein Randthema ist, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmenskommunikation. Und sie gibt Dir konkrete Denkanstöße, wie Du Deine Inhalte rechtssicher und gleichzeitig wirkungsvoll aufbaust. Mehr zu meinem Gast: LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/maxgreger/ Website: https://www.maxgreger.de/ ✅ In dieser Folge erfährst Du, warum Musik in Social Media Videos schnell zur Kostenfalle wird. ✅ Du lernst, wann Memes und Screenshots rechtlich zulässig sein können und wann nicht. ✅ Du hörst, weshalb alte Inhalte plötzlich zu Abmahnungen führen können. ✅ Du erfährst, welche Fehler Unternehmen bei der Content-Erstellung regelmäßig machen. ✅ Du lernst, wie Du rechtssicher mit Musik, Bildern und Videos arbeitest. Mehr zu meinem Thema Videokommunikation 4.0 erfährst Du hier: Meine Website: https://www.coporate-studio.de Mein LinkedIn Profil: https://www.linkedin.com/in/florian-gypser/ Du hast ein Thema rund um Corporate Videokommunikation, zu dem Du gerne einmal einen Podcast mit mir hören möchtest? Oder Du hast spannende Inhalte zum Thema und möchtest gerne mal Gast in meinem Podcast sein? Dann schreib mir an podcast@corporate-studio.de
Liebe kennt keine Grenzen – das internationale Familienrecht leider schon. In dieser Folge widmen wir uns einem Thema, das viele Paare völlig unterschätzen: Welches nationale Recht gilt eigentlich, wenn eine internationale Ehe scheitert? Viele Deutsche, die im Ausland leben, oder binationale Paare wiegen sich in der Sicherheit ihres Reisepasses. Doch das kann ein teurer Irrtum sein. Wir nehmen die Rom-III-Verordnung unter die Lupe und erklären, warum Ihr Wohnort bei einer Scheidung oft schwerer wiegt als Ihre Staatsangehörigkeit. Was Sie in dieser Folge lernen:Der Wohnort-Faktor: Warum Sie plötzlich nach spanischem, französischem oder polnischem Recht geschieden werden könnten, obwohl Sie Deutsche sind. Die gesetzliche Kaskade: Wie Gerichte nach Artikel 8 Rom-III die Rechtsordnung bestimmen, wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben. Gefahr für die Altersvorsorge: Warum der Wegfall des deutschen Versorgungsausgleichs im Ausland existenzbedrohend sein kann. Prävention durch Rechtswahl: Wie Sie nach Artikel 5 Rom-III selbst bestimmen, welches Recht für Ihre Ehe gelten soll – und warum Sie das jetzt tun sollten. Rechtlicher Hinweis: Diese Folge dient der Information und allgemeinen Weiterbildung. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Fachbuch: 77 Fragen und Antworten eines Fachanwalts zum Sorgerecht: Rechte und Pflichten der getrenntlebenden Eltern https://amzn.to/4osAym9 Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.de/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
"Dann bekomme ich eine Anhörung. Hier gilt: Bitte erst mal Ruhe bewahren." Es gibt Dinge, die kann man nicht ändern. Es gibt aber auch Themen, die man aktiv mitgestalten kann. Und zwar jede Anwältin und jeder Anwalt: Für für den eigenen Beruf. Mit Viola Hiesserich, Mitglied der Satzungsversammlung und des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Hamm, werfe ich einen Blick hinter die Türen des Parlaments der Anwaltschaft und der Kammer. Satzungsversammlung? Sollte Euch interessieren! Änderungen bei den Fachanwaltschaften? Entstehen hier! Änderungen der BORA? Kommen aus der Satzungsversammlung. Robenpflicht? Thema der Satzungsversammlung. Gendern ja oder nein? Richtig, Satzungsversammlung. Welche Themen stehen demnächst vielleicht an? Fachanwaltschaft Opferrechte? Legal Tech und KI? Lockerung der Kanzleipflicht? Viola wirft für Euch einen Blick in die Glaskugel. Außerdem: Viola nimmt uns mit in eine Beschwerdeabteilung und gibt Tipps, wie man sich verhält, wenn man sich doch mal eine Beschwerde fängt. Was noch? Leute, es ist Wahlsaison! Verschenkt Eure Stimmen nicht, sondern stimmt mit ab! Geht elektronisch und ist kinderleicht. Auch in Hamm steht demnächst eine Wahl vor der Tür! Also: Mitmachen!
Anfang März 2021 ließ sich die Zahnärztin Dr. Aksoy mit Astrazeneca gegen Covid-19 «impfen» und erlitt kurz darauf einen schweren Impfschaden. Seitdem lebt sie mit einem kompletten Hörverlust auf der rechten Seite, was ihren Alltag stark erschwert. Nun, fünf Jahre später, ist im Rechtsstreit mit AstraZeneca vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein möglicherweise wegweisendes Urteil gesprochen worden. Zum ersten Mal und ganz im Gegensatz zu den vorangegangenen Instanzen hat Frau Aksoy laut einem mit mir geführten Interview beim BGH „rechtliches Gehör erfahren”. Was das genau bedeutet, habe ich mit dem Fachanwalt für Medizinrecht Volker Löschner besprochen. Der auf Patientenrecht spezialisierte Jurist, der Frau Aksoy vertritt, erläutert ausführlich, wie es dazu kam, dass AstraZeneca nun dazu verpflichtet wurde, vollumfänglich Auskunft über alle dem Hersteller vorliegenden Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit zu geben. Als Frau Dr. Aksoy Anfang März 2021 mit dem AstraZeneca-Impfstoff gegen Covid-19 geimpft wurde, hatte der Hersteller seine Impfung nicht dahingehend gekennzeichnet, dass Thrombosen und andere lebensgefährliche Nebenwirkungen möglich sind. Damit hat AstraZeneca eventuell die Kennzeichnungspflicht verletzt. Um dies zu klären, hat der Kläger nun die Möglichkeit, die herstellereigenen Daten einzusehen. In dem im juristischen Fachmagazin Legal Tribute Online erschienenen Artikel zu dem Fall wurde die Vorgeschichte wie folgt beschrieben: «Die Berufsgenossenschaft hatte den Impfschaden anerkannt, doch weder das Landgericht Mainz noch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gaben Aksoy recht. Für einen Schadensersatzanspruch habe sie nicht ausreichend dargelegt, dass der Impfstoff allgemein ein negatives Risiko-Nutzen-Verhältnis aufwies.» Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Urteils ist, dass der BGH die zuvor mit dem Fall befassten Gerichte daran erinnert hat, dass Frau Aksoy eigene Sachverständigengutachten einholen und als Beweismaterial vorlegen darf. Dies wurde ihr in den Vorinstanzen entgegen ihrem Recht auf rechtliches Gehör verwehrt. In diesen hatten die Richter ohne eine umfangreiche Beweisaufnahme angenommen, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis des AstraZeneca-Impfstoffs auf jeden Fall positiv sei, da dieser zum Zeitpunkt der Verimpfung durch die Europäische Kommission zugelassen war. Der Prozess und mögliche Schadensersatzzahlungen durch AstraZeneca könnten nun unter Waffengleichheit weitergehen, sofern das Unternehmen die erforderliche umfangreiche Datensammlung vorlegt. Auf Grundlage dieser Daten könnten Gutachter beurteilen, ob zum Zeitpunkt der Impfung von Frau Aksoy tatsächlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorlag. Das BGH-Urteil könnte möglicherweise Konsequenzen für alle laufenden Impfschadensprozesse haben. „In allen Impfschadensfällen müssen jetzt auch die beantragten medizinischen Sachverständigengutachten eingeholt werden“, so die Auffassung des Anwalts Volker Löschner. Artikel und Video: https://www.barucker.press/p/bgh-astrazeneca-impfschaden-aksoy Weitere Recherchen ermöglichen: Bastian Barucker, GLS Bank, IBAN: DE02 4306 0967 1115 7847 01, BIC: GENODEM1GLS, Betreff: Schenkung PayPal: info@bastian-barucker.de
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (aktuell nur Pressemitteilung 14/26) , dass pauschale Freistellungsklauseln in Formulararbeitsverträgen, die eine Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung erlauben, unwirksam sind (§ 307 Abs. 1 BGB) – BAG, Urteil vom 25.03.2026 – 5 AZR 108/25. Begründung: Das grundrechtlich geschützte Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt regelmäßig; pauschale Klauseln schneiden die Geltendmachung eines gesteigerten Beschäftigungsinteresses ab. Zugleich stellt das BAG klar, dass eine Freistellung im Einzelfall weiterhin möglich bleibt, wenn überwiegende schützenswerte Arbeitgeberinteressen konkret dargelegt werden; die Sache wurde zur Prüfung an das LAG zurückverwiesen. Praktisch relevant ist dies auch für die Privatnutzung von Dienstwagen: Ist die Freistellung nicht rechtmäßig, kann der Widerruf der Nutzung und damit verbundene Entzug unzulässig sein, mit der Folge von Nutzungsausfallansprüchen. Arbeitgeber sollten daher generelle Freistellungsklauseln aus Verträgen entfernen und bei Freistellungen eine sorgfältige Einzelfallabwägung dokumentieren.Artikel:1. Freistellung nach Kündigung2.unwiderrufliche Freistellung3. KündigungPodcastfolgen:1. BAG: Jobsuche während der Freistellung?2. BAG: Corona und unbezahlte Freistellung3. Freistellung: unbezahlt möglich?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in BerlinAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Reise ins Ausland – Genehmigungspflicht!In dieser Episode von Einfach Recht sprechen wir über ein Thema, das viele bisher für unmöglich gehalten hätten: Männliche Personen zwischen 17 und 45 Jahren brauchen für längere Auslandsaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung – und das kann Dienstreisen, Entsendungen und Auslandsprojekte massiv beeinflussen.Du erfährst in dieser Folge:- Warum längere Reisen ins Ausland rechtlich nicht mehr nur „Privatsache“ sind - Was es mit der Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte über drei Monate auf sich hat - Wie sich diese Regelung auf Arbeitgeber, HR, Projektplanung und internationale Einsätze auswirkt - Welche Punkte jetzt in Entsende- und Dienstreisevereinbarungen gehören - Welche Risiken bei Pass, Ausreise und Projektabbruch drohen – und wie du sie minimieren kannst - Welche persönlichen und moralischen Fragen sich für betroffene Männer stellenDiese Folge ist besonders relevant für:- Arbeitgeber, Geschäftsführer und HR-Verantwortliche - Unternehmen mit internationalen Projekten, Montagen, Baustellen oder längerfristigen Auslandsaufenthalten - Männliche Beschäftigte zwischen 17 und 45 Jahren, die ins Ausland entsendet werden oder selbst länger weg wollenAm Ende der Episode hast du:- einen klaren Überblick über die aktuelle Rechtslage, - konkrete Ansatzpunkte, um deine internen Prozesse anzupassen, - und eine solide Grundlage, um das Thema im Unternehmen sachlich, aber kritisch zu besprechen.Wenn du Unterstützung bei der Gestaltung oder Überprüfung von Entsende- und Dienstreisevereinbarungen brauchst oder das Thema für dein Unternehmen konkret einordnen möchtest, melde dich gern bei mir:- Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kanzlei: Rechtsanwälte Wulf & Collegen - Website Kanzlei: www.kanzlei-wulf.de- E-Mail: info@kanzlei-wulf.de - PodcastAbonniere Einfach Recht, um keine Folge mehr zu verpassen, und teile diese Episode mit deinem HR-Team, der Geschäftsführung oder Kolleginnen und Kollegen, die Dienstreisen und Auslandsentsendungen organisieren.Dein Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen
Das Bundesverfassungsgericht ist ein „Jedermanngericht“, doch das Gericht im Karlsruher Schlossbezirk lässt die Rechtsuchenden in rund 99 Prozent aller Fälle „ratlos“ und „schutzlos“ zurück. Das könnte auch an der Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts liegen; eine Analyse mit Professor Volker Boehme-Neßler aus Oldenburg. Der Bundesgerichtshof hat Anfang Monat ein bemerkenswertes Urteil gesprochen, das den Impfgeschädigten aus der Corona-Zeit Hoffnung gibt. Volker Loeschner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, berichtet über das Verfahren. Einen Fall von Majestätsbeleidigung vor dem Landgericht München und die Qualität der Rechtsprechung bei den Amtsgerichten erörtern die Rechtsanwälte Markus Haintz und Viktoria Dannenmaier.
Entgelttransparenzgesetz 2026: Kommt da zum 7. Juni wirklich etwas – oder verschläft Deutschland die EU‑Frist?In dieser Folge von „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht!“ ordne ich die aktuelle Lage zur EU‑Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) und zum geplanten Entgelttransparenzgesetz 2026 ein – mit klarem Fokus auf die Praxis der Arbeitgeber.
Mit Beschluss vom 28. Januar 2026 (BAG 5 AS 4/25) hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung teilweise aufgegeben. Bisher galt § 615 Satz 1 BGB – der Anspruch auf Annahmeverzugslohn – als grundsätzlich frei abbedingbar, auch durch Vereinbarung eines ausländischen Rechts im Arbeitsvertrag (BAG 29. März 2023 – 5 AZR 55/19). Hiervon rückt der Senat ab: Eine im Voraus erfolgte vollständige Abbedingung des Annahmeverzugslohns für den Fall einer unwirksamen oder mit falscher Frist ausgesprochenen Arbeitgeberkündigung ist nicht möglich und nach § 134 BGB nichtig. Wer als Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess gewinnt, hat damit zwingend auch Anspruch auf den Lohn für die gesamte Prozesszeit – unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag ausländisches Recht vorsieht. Das Kündigungsschutzrecht soll nicht nur den formalen Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern, sondern auch seine wirtschaftliche Grundlage.Artikel:1. Arbeitslohn2. LohnklagePodcastfolgen:1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn2. gleiche Lohn für gleiche Arbeit3. Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in Marzahn und Prenzlauer BergAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Ref.: Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht, München Viele Deutsche haben kein gültiges Testament. Dabei kann ein sorgfältiges Ordnen des Nachlasses Familienstreitigkeiten und bösen Überraschungen vorbeugen, wie etwa einer ungeahnt hohen Erbschaftssteuer. Gleichzeitig bleibt Erbe ein sensibles Thema - es ist ja immer auch Ausdruck von Zuwendung und auch von gefühlter Bevorzugung oder Benachteiligung unter Geschwistern. Ein Grund mehr, sich rechtzeitig und genau zu überlegen, wem wir was von unseren großen und kleinen Besitztümern hinterlassen. In der Lebenshilfe stellt sich der renommierte Münchner Erbrechtsanwalt Paul Grötsch Ihren Fragen rund um Testament, Erbe und Vermächtnis: Was ist bei der Ausgestaltung eines Testamentes zu beachten? Wie viel Gestaltungsfreiheit gibt es und wo ist man durch gesetzliche Pflichtanteile begrenzt? Wann ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen - und wie viel kostet so etwas...? Sie erreichen Paul Grötsch in der Sendung unter unserer Hörernummer 089 517008 008. Auch nach der Sendung ist Rechtsanwalt Paul Grötsch noch bis 12 Uhr unter der Hörernummer für Sie zu sprechen.
Dlubal Podcast: Digitales und Innovatives aus dem Ingenieurbau
Gesetze und Normen haben im Bauwesen manchmal die Ausstrahlung eines Dschungels: Mit giftigen Behörden-Tieren und Bauherren-fressenden Pflanzen. Unser heutiger Gast Heiko Fuchs kennt sich dagegen richtig gut aus, denn er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Professor für Bauvertragsrecht an der HHU sowie Präsident des Deutschen Baugerichtstags. Mit ihm sprechen wir über aktuelle Entwicklungen und neue Trends in der Baubranche. Schreibt uns in die Kommentare: Welche Vorschläge habt ihr, wie man den Normen-Dschungel künftig etwas ausdünnen kann? Und folgt uns gerne, um keine zukünftigen Episoden zu verpassen. Viel Spaß beim Zuhören!
Das Widerspruchsverfahren bei den Corona-Überbrückungshilfen – Ein Leitfaden für Steuerberater und UnternehmerRückforderungsbescheid erhalten – und jetzt? Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg, erklärt Schritt für Schritt das Widerspruchsverfahren bei den Corona-Überbrückungshilfen. Praxisnah, mit konkreten Beispielen aus über hundert laufenden Verfahren. Stand: März 2026.Die Folge beginnt mit der Ausgangslage: Ein negativer Bescheid liegt vor, die Rückforderung ist oft existenzbedrohend hoch – was tun? Dennis Hillemann erklärt, warum die Rechtsbehelfsbelehrung der erste und wichtigste Prüfpunkt ist, denn nicht in allen Bundesländern gibt es überhaupt ein Widerspruchsverfahren. Anschließend ordnet er das Widerspruchsverfahren rechtlich ein – als außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO – und erläutert, warum es weit mehr als eine Formalität ist: In dieser Phase wird der Sachverhalt geformt, auf den sich ein späteres Klageverfahren stützt.Im Hauptteil geht es um die Praxis: Fristen und Formvorschriften bei der Einlegung, das bewährte dreistufige Vorgehen (fristwahrender Widerspruch, Akteneinsicht nach § 29 VwVfG, fundierte Begründung), die realistische Verfahrensdauer von oft zwölf bis achtzehn Monaten und die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO als zentraler Liquiditätsschutz. Dennis Hillemann erklärt außerdem, warum anwaltliche Begleitung im Widerspruchsverfahren sinnvoll ist, wie mit behördlichen Nachfragen umzugehen ist und was passiert, wenn der Widerspruchsbescheid vorliegt.Die Folge schließt mit einer Übersicht zu den Kosten des Verfahrens und konkreten Handlungsempfehlungen für Unternehmer und Steuerberater, die jetzt mit Rückforderungen konfrontiert sind.Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich widerrufen dürfen!Viele Unternehmen stellen Arbeitnehmer nach einer Kündigung sofort frei. Doch eine Frage sorgt dabei regelmäßig für Unsicherheit in Personalabteilungen und bei Geschäftsführern:Darf der Arbeitgeber den Dienstwagen sofort zurückfordern – oder gehört die Privatnutzung bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Vergütung?Mit genau dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24beschäftigt.Das Urteil zeigt:Selbst wenn ein Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel enthält, kann der Entzug der Privatnutzung rechtlich problematisch sein – insbesondere dann, wenn steuerliche Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen.In dieser Folge des Arbeitsrecht-Podcasts „Einfach Recht“ erklärt Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator, was Arbeitgeber und HR-Abteilungen unbedingt beachten sollten.Wann die Privatnutzung eines Dienstwagens Teil der Vergütung istWarum ein Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag entscheidend sein kannWelche Anforderungen die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB stelltWann ein Widerruf gegen § 315 BGB (billiges Ermessen) verstoßen kannWelche Rolle die steuerliche 1-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) spieltWarum ein Widerruf mitten im Monat zu einer Nutzungsausfallentschädigung führen kannDas Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied:Ein Arbeitgeber kann die Privatnutzung eines Dienstwagens grundsätzlich widerrufen, wenn eine wirksame Widerrufsklausel vorliegt.Allerdings muss die konkrete Entscheidung billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechen.Wird der Dienstwagen beispielsweise mitten im Monat zurückgefordert, obwohl der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil für den gesamten Monat versteuern muss, kann eine Nutzungsausfallentschädigung entstehen.Fundstelle:BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24In der Praxis treten häufig diese Probleme auf:kein wirksamer Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertragzu unklare oder pauschale Widerrufsklauselnfehlende Regelungen für Kündigung und Freistellungsteuerliche Folgen werden bei der Rückgabe nicht berücksichtigtfehlende interne Abläufe für TrennungssituationenDer Dienstwagen mit Privatnutzung ist arbeitsrechtlich kein reines Arbeitsmittel, sondern ein Vergütungsbestandteil.Deshalb kann ein Arbeitgeber die Privatnutzung nicht beliebig entziehen.Das BAG-Urteil zeigt deutlich:Eine wirksame Klausel allein reicht nicht – auch die Ausübung des Widerrufs muss rechtlich korrekt erfolgen.Diese Folge wird präsentiert von:Rechtsanwalt Sandro WulfFachanwalt für Arbeitsrechtzertifizierter MediatorRechtsanwälte Wulf & CollegenStandorte:Magdeburg und StendalDie Kanzlei berät Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Abteilungen im gesamten deutschsprachigen Raum zu allen Fragen des Arbeitsrechts – insbesondere zu:KündigungenAufhebungsverträgenArbeitsverträgenDienstwagenregelungenAbmahnungenVergütungssystemenWeitere Informationen finden Sie unter:www.kanzlei-wulf.deDer Podcast „Einfach Recht“ erklärt aktuelle Urteile im Arbeitsrecht verständlich für Arbeitgeber, Personalabteilungen und Führungskräfte.Neue Folgen erscheinen regelmäßig mit praxisnahen Erläuterungen zu Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, der Landesarbeitsgerichte und des Europäischen Gerichtshofs.Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat:⭐ Abonnieren Sie den Podcast⭐ Hinterlassen Sie eine Bewertung⭐ Teilen Sie die Folge mit Kolleginnen und KollegenKontaktinfo@kanzlei-wulf.dewww.kanzlei-wulf.deBis zur nächsten Folge –bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.IhrSandro WulfRechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter Mediator
Über 58 Milliarden Euro hat der Bund während der Corona-Pandemie an Unternehmen ausgezahlt – als Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen, Neustarthilfen. Was damals als Rettung gedacht war, wird jetzt zum rechtlichen Risiko. Denn mehrere Verwaltungsgerichte haben entschieden: Die Förderprogramme verstoßen gegen EU-Beihilferecht. Die Folge kann die vollständige Rückzahlung sein – zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Auszahlung.In dieser Folge erklärt Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg, was hinter dieser Entwicklung steckt. Er ordnet die aktuelle Rechtsprechung ein – vom OVG Münster über das VG Köln bis zum VG Düsseldorf – und erklärt, warum Bewilligungsbescheide, die nach dem 30. Juni 2022 erlassen wurden, nach Auffassung der Gerichte rechtswidrig sein können. Er erläutert die drei zentralen Konstruktionsfehler, die das VG Köln in den Förderprogrammen identifiziert hat, und was die sogenannte Alcan-Doktrin des EuGH für den Vertrauensschutz betroffener Unternehmen bedeutet.Das Audiobuch richtet sich an drei Gruppen: an Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben und ihr Risiko einschätzen müssen. An Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die als prüfende Dritte Anträge eingereicht haben und ein eigenes Haftungsrisiko tragen. Und an Juristen, die sich in die beihilferechtliche Problematik einarbeiten wollen.Hillemann gibt konkrete Handlungsempfehlungen: Welche Fristen laufen, warum voreilige Rückzahlungen ein Fehler sind, und weshalb jeder Schlussabrechnungsbescheid fachlich geprüft werden sollte. Die Rechtslage gibt er auf dem Stand vom 6. März 2026 wieder.Dennis Hillemann vertritt bundesweit rund 1.000 Mandanten in Schlussabrechnungsverfahren und hat das Überbrückungshilfe-Netzwerk mit über 2.500 Mitgliedern gegründet. Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von „Einfach Recht" deinem Podcast für aktuelle Themen aus dem Arbeitsrecht.Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal. In dieser Folge räume ich mit einem weit verbreiteten Mythos auf: der angeblichen Pflicht zur digitalen Personalakte ab 2027.In dieser Folge erfährst du:Was eine Personalakte juristisch wirklich ist – und warum auch Schubladen und Excel-Listen dazugehören könnenOb ein Arbeitgeber im Privatsektor überhaupt verpflichtet ist, eine Personalakte zu führen – und was im öffentlichen Dienst giltWas in die Personalakte gehört – und was ausdrücklich nicht hineingehörtOb die Personalakte digital geführt werden muss – und was sich ab 2027 durch die BVV tatsächlich ändertWelche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung digitaler HR-Systeme hatWas das Datenschutzrecht (§ 26 BDSG, Art. 32 DSGVO) für die elektronische Personalakte bedeutetWelche Einsichts- und Auskunftsrechte Arbeitnehmer haben – auch nach Art. 15 DSGVOWarum eingescannte Originale bei Kündigung und Aufhebungsvertrag nie das Original ersetzenHier erfährst du mehr:
Mit dieser Folge setzen wir unsere Reihe zu den Berufsbildern im Familienrecht in einem besonderen Format fort. Am 30.1.2026 haben wir an der LMU München erstmals mit Publikum aufgezeichnet – eingeladen von Prof. Anatol Dutta, FamRZ-Schriftleiter und -Herausgeber sowie Professor an der LMU.Im Gespräch berichten Familienrichterin Isabell Götz, Fachanwalt für Familienrecht Gerd Uecker und Prof. Dr. Philipp Reuß, Wissenschaftler in Göttingen und Co-Host unseres Podcasts, von ihren ganz persönlichen Wegen ins Familienrecht. Wie sind sie zu diesem Rechtsgebiet gekommen? Welche Meilensteine haben ihre Laufbahn geprägt? Und welche beruflichen Momente sind ihnen besonders in Erinnerung geblieben? Darüber hinaus geht es um den ganz praktischen Berufsalltag: Wie sieht ein typischer Tag im Gericht, in der Kanzlei oder in der Wissenschaft aus? Welche Herausforderungen und Gestaltungsspielräume bringt das jeweilige Tätigkeitsfeld mit sich? Und nicht zuletzt: Welche Tipps geben erfahrene Praktikerinnen und Praktiker heutigen Studierenden mit auf den Weg?Moderiert wird die Diskussion von Jörn Müller und Veronika Bodensteiner. Den Auftakt bildet die Begrüßung durch Gastgeber Prof. Anatol Dutta. Die Folge richtet sich an alle, die sich für Karrierewege im Familienrecht interessieren – vom Studium über den Berufseinstieg bis hin zu unterschiedlichen Spezialisierungen in Praxis und Wissenschaft.Zu den Shownotes
Ref.: Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht, Präsident des deutschen Forums für Erbrecht, München Viele Deutsche haben kein gültiges Testament. Dabei kann ein sorgfältiges Ordnen des Nachlasses Familienstreitigkeiten und bösen Überraschungen vorbeugen, wie etwa einer ungeahnt hohen Erbschaftssteuer. Gleichzeitig bleibt Erbe ein sensibles Thema - es ist ja immer auch Ausdruck von Zuwendung und auch von gefühlter Bevorzugung oder Benachteiligung unter Geschwistern. Ein Grund mehr, sich rechtzeitig und genau zu überlegen, wem wir was von unseren großen und kleinen Besitztümern hinterlassen. In der Lebenshilfe stellt sich der renommierte Münchner Erbrechtsanwalt Dr. Anton Steiner Ihren Fragen rund um Testament, Erbe und Vermächtnis: Was ist bei der Ausgestaltung eines Testamentes zu beachten? Wie viel Gestaltungsfreiheit gibt es und wo ist man durch gesetzliche Pflichtanteile begrenzt? Wann ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen - und wie viel kostet so etwas...? Sie erreichen Dr. Steiner in der Sendung unter unserer Hörernummer 089 517008 008. Auch nach der Sendung ist Dr. Steiner noch bis 12 Uhr unter der Hörernummer für Sie zu sprechen.
Abfindung, Aufhebungsvertrag, Trennungspaket – was Führungskräfte im Top-Management wirklich verhandeln sollten, bevor sie unterschreiben. Trennungen gehören heute zur Karriere einer Führungskraft dazu – statistisch bis zu fünf Mal im Berufsleben. Trotzdem werden sie selten strategisch vorbereitet.In dieser Episode von BEWERBUNGSSTARK spreche ich mit Till Hischemöller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ausgebildetem Coach und Outplacementberater – eine Kombination, die in dieser Phase selten und besonders wertvoll ist.Wir sprechen über die beiden möglichen Szenarien: selbst gehen vs. Trennung wird vom Unternehmen initiert. Wie Sie mögliche Warnsignale erkennen, damit umgehen und ab wann Sie selbst aktiv werden sollten. Was viele Führungskräfte unterschätzen: Man hat oft mehr Gestaltungsspielraum, als man denkt – auch dann, wenn man selbst gehen möchte. Till erklärt, wie proaktives Trennungsmanagement aussieht, welche Fehler beim Aufhebungsvertrag am häufigsten passieren und warum Outplacement kein nettes Add-on ist, sondern etwas, das aktiv mitverhandelt werden sollte – am besten bevor unterschrieben wird.Viele Unternehmen haben Rahmenverträge mit großen Anbietern. Entscheidend ist jedoch immer die Passung und das Vertrauen – und die Wahlfreiheit liegt bei der Führungskraft.Außerdem: Wettbewerbsverbote, Sperrzeiten, Employer Branding durch gutes Trennungsmanagement – und warum ein Kündigungsschutzprozess nicht immer die klügste Option ist.-
BAG, 5 AZR 239/24, Urteil vom 26.11.2025Ausgangslage: Eine Arbeitgeberin bot Anfang 2022 allen Beschäftigten neue, einheitliche Arbeitsverträge an. Viele unterschrieben, die Klägerin behielt ihren Altvertrag.Maßnahme: Ab Januar 2023 erhöhte die Arbeitgeberin den Grundlohn um 5% – aber nur für Beschäftigte mit Neuvertrag. Die Klägerin war krankgeschrieben und erhielt Entgeltfortzahlung auf Basis ihres alten (nicht erhöhten) Grundlohns.Streit: Die Klägerin verlangte unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz die Berücksichtigung der 5%-Erhöhung in ihrer Entgeltfortzahlung (Januar/Februar 2023) und machte 148,81 € brutto geltend.Ergebnis: Das BAG gab der Klägerin recht und verurteilte die Arbeitgeberin zur Zahlung der Differenz.Artikel:1. Arbeitslohn2. LohnklagePodcastfolgen:1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn2. gleiche Lohn für gleiche Arbeit3. Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Brandschutz To Go - News, Tipps und Anekdoten aus der Sicherheitstechnik
DIN-Normen sind keine Gesetze – und trotzdem bestimmen sie oft, wie gebaut wird.
Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, 30.07.2025 – X R 7/23) hat grundlegende Bedeutung für alle, die sich bei den Corona-Überbrückungshilfen auf die FAQ des Bundesministeriums berufen. Der BFH stellt klar: FAQ sind keine Verwaltungsvorschriften, sie binden die Behörden nicht – und Vertrauensschutz gibt es nur im Rahmen des Gesetzes.Was bedeutet das für Ihre Schlussabrechnung? Können Sie sich noch auf die FAQ berufen, wenn die Bewilligungsstelle Rückforderungen stellt? Und was passiert, wenn FAQ-Aussagen gegen EU-Beihilferecht verstoßen?Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, analysiert das Urteil und zeigt die konkreten Auswirkungen auf die Praxis der Überbrückungshilfen.Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
Neues Jahr, neue Regeln und Gesetze. Auch für 2026 kommen einige Neuerungen in den Bereichen Krankenversicherung, Rente und mehr. Moderator Kay Holm hat sich dazu Stefan Jung, Leiter und Versicherungen bei der IKK classic, und Karsten Matthieß, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wirtschaftskanzlei Battke-Grünberg aus Dresden, ins Studio geholt, um über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel zu informieren.
Wann Verzug und wann Fälligkeit des Arbeitslohnes? Welche Konsequenzen hat dies für den Arbeitgeber?Was ist mit Schadenersatz? Was bei vorzeitigen Ende - zur Mitte des Monats - des Arbeitsverhältnisses? Was ist mit der Schadenpauschale? Was ist bei Freistellung? Welchen Einfluss haben Ausschlussfristen auf die Durchsetzbarkeit? Was ist mit dem Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers in Bezug auf seine Arbeitskraft?Artikel:1. Arbeitslohn2. LohnklagePodcastfolgen:1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn2. gleiche Lohn für gleiche Arbeit3. Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
In dieser Folge der Rechtsbelehrung geht es um das Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Umfang KI-Systeme fremde Bücher, Bilder, Fotografien, Videos und andere urheberrechtlich geschützte Werke zur Wissensgewinnung nutzen dürfen. Gemeint ist damit insbesondere das Training von KI-Modellen im Rahmen des sogenannten „Maschinellen Lernens„. Text- und Data-Mining als urheberrechtliche Schranke Rechtsgrundlage hierfür ist eine urheberrechtliche Ausnahmeregelung für sogenanntes „Text und Data Mining“ (TDM), die im Zuge der EU-Urheberrechtsreform 2019 eingeführt wurde. Während sich die öffentliche Debatte seinerzeit vor allem auf Uploadfilter konzentrierte, blieb diese Ausnahme für KI-Training weitgehend unbeachtet. Sie findet sich heute in § 44b (für jedermann) und § 60d (für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung) UrhG. Die Ausnahme erlaubt es KI-Anbietern grundsätzlich, urheberrechtlich geschützte Werke für Trainingszwecke zu nutzen. Bei kommerzieller Nutzung jedenfalls dann, wenn Rechteinhaber dieser Nutzung nicht wirksam widersprochen haben. Reichweite der Schranke und aktuelle Rechtsprechung Welche Reichweite diese Ausnahmeregel tatsächlich hat, wie ein solcher Nutzungsvorbehalt ausgestaltet sein muss und in welchem Umfang sich KI-Systeme analysierte Inhalte „merken“ dürfen, besprechen wir mit Joerg Heidrich, Rechtsanwalt und Justiziar des Heise Verlag. Anlass bieten unter anderem aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Frage des KI-Pre-Trainings mit urheberrechtlich geschützten Werken. Die Kanzlei von Joerg Heidrich war zudem auf Seiten des beklagten LAION e.V. beteiligt, das wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen beim Pre-Training von KI-Modellen von einem Fotografen verklagt wurde. In der Folge besprechen wir sowohl das zum LAION e.V. ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg als auch die Entscheidung des Landgerichts München I im Verfahren GEMA gegen OpenAI. Wir wünschen viel Vergnügen beim Hören und freuen uns über Kommentare und Diskussionen. Rechtsanwalt Joerg Heidrich (LinkedIn) ist Fachanwalt für IT-Recht sowie zertifizierter Datenschutz-, Compliance- und KI-Experte und berät bei Heidrich Rechtsanwälte umfassend zu Datenschutzrecht, IT-Sicherheit, IT-Compliance und KI-Regulierung. (ki-kanzlei.de – “Wir beraten in allen Bereichen rund um das Erstellen und die Nutzung von KI.”) Als langjähriger Justiziar des Heise Verlags, Lehrbeauftragter und Mitglied des Deutschen Presserats verbindet er praktische Unternehmensperspektiven mit fundierter juristischer Expertise. Er ist zudem als Autor, Referent und Podcaster („Auslegungssache“) weithin bekannt und engagiert sich in vielfältigen Fachgremien und gesellschaftlichen Initiativen wie beim Deutschen Presserat und als Wahlbeobachter der OSZE. Zeitmarken 00:00:00 – Begrüßung und Vorstellung des Themas sowie des Gastes. 00:05:00 – KI-Training: Was sind Trainingsdaten und wie werden sie genutzt?. 00:08:00 – Erlaubnis für Text- und Data-Mining nach §§ 44b und 60d UrhG – und wie sie nahezu unbemerkt ins Gesetz kam. 00:14:00 – Der „Nutzungsvorbehalt in maschinenlesbarer Form“ als Opt-out-Regelung für geschäftlich agierende Rechteinhaber. 00:20:00 – Wann ist ein Nutzungsvorbehalt maschinenlesbar und wer trägt die Beweislast? 00:36:30 – Vergütungspflicht für Urheber: Kommt eine gesetzliche Nachjustierung? 00:41:00 – Memorisierung: Inwieweit dürfen sich fremde Inhalte in KI-Modellen wiederfinden? (LG München I). 00:52:00 – Entscheidung des OLG Hamburg zum Pre-Training von KI mit Fotografien. 00:58:00 – Semantik und Syntax: Wie „nah dran“ darf die Vorstellung vom Original sein? 01:12:00 – Besteht die Text- und Data-Mining-Ausnahme den Drei-Stufen-Test? D.h. Werden die Interessen der Urheber ausreichend berücksichtigt? 01:18:00 – Kann man sich effektiv gegen Text- und Data-Mining wehren? 01:20:00 – Geht es in Wahrheit um eine Kränkung des Menschen als vermeintlich einziges kreatives Wesen? 01:25:00 – Können sich nur KI-Anbieter oder auch KI-Nutzer im Alltag auf die TDM-Schranke berufen? 01:27:00 – Praktischer Tipp: Umsetzung eines wirksamen Nutzungsvorbehalts ANgesprochene Urteile und Verfahren LAION e.v. KI-Pretraining – Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 10.12.2025, Az. 5 U 104/24. GEMA vs. OpenAI – Landgericht München I, Urteil vom 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24. Getty Images vs. Stability AI – High Court of Justice, Urteil vom 04.11.2025, Case No: IL-2023-000007 ([2025] EWHC 2863 (Ch)). Google Auto Suggest bzw. Auto Complete – BGH, 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12. Der Beitrag KI: Lizenz zum Kopieren? – Rechtsbelehrung 143 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
In dieser Spezialfolge mit Strafverteidiger Pablo Bünger wird die Rolle und die Herausforderungen eines Strafverteidigers in der Schweiz beleuchtet. Pablo spricht über seine Erfahrungen, die verschiedenen Arten von Fällen, die er bearbeitet, und die rechtlichen Strategien, die er anwendet. Zudem wird die Problematik von Verboten und Überregulierung in der Schweiz diskutiert, sowie die kulturellen Unterschiede im Umgang mit dem Rechtssystem. Fallstudien und praktische Ratschläge für den Umgang mit Behörden runden das Gespräch ab.Über Schweizer Erfolg:In “Schweizer Erfolg” spricht Dario Bühler mit den spannendsten Persönlichkeiten aus der Schweizer Wirtschaft: Unternehmer, CEOs und Querdenker teilen ihre Geschichten, Rückschläge und Erfolge – offen, ehrlich und inspirierend. Ein Podcast für alle, die mehr wollen als nur Business-Theorien – hier geht's um echten unternehmerischen Drive, mutige Entscheidungen und den Weg zum persönlichen Erfolg. Und die Schweiz bietet dafür die beste Plattform.Folge uns:Instagram: https://www.instagram.com/dariobuehler_digitalWebsite: digitalmacher.ch/podcastSpotify: https://open.spotify.com/show/7jkni8RomAn2rWsV9fBBDd?si=65e3ddc1c826438fApple Podcasts: https://buff.ly/3vGHfqQ Youtube: https://buff.ly/3vG9zJH
Vulgäre Kritik am Arbeitsplatz – reicht das für eine Kündigung?Mit Urteil vom 18.11.2025 (Az. 3 SLa 699/24) hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf klargestellt:Selbst grob formulierte, vulgäre Äußerungen gegenüber der Schichtführung rechtfertigen nicht automatisch eine Kündigung.In dieser Folge von Einfach Recht – dem Arbeitsrechts-Podcast analysiert Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Entscheidung des LAG Düsseldorf im Detail und ordnet sie in die bisherige Rechtsprechung von BAG und Landesarbeitsgerichten ein.Ein Arbeitnehmer soll seine Vorgesetzte in einer Konfliktsituation mit drastischen Worten kritisiert haben. Der Arbeitgeber kündigte.Das LAG Düsseldorf entschied:➡️ Kontext, Sprachgebrauch und Verhältnismäßigkeit sind entscheidend.➡️ Nicht jede vulgäre Äußerung ist eine kündigungsrelevante Beleidigung.➡️ Vor einer Kündigung ist regelmäßig eine Abmahnung zu prüfen.Abgrenzung zwischen zulässiger Kritik und kündigungsrelevanter SchmähkritikBedeutung des betrieblichen Kontexts und sprachlicher MissverständnisseKündigung als ultima ratioEinordnung in die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts(vgl. u. a. BAG, st. Rspr. zur Schmähkritik und Verhältnismäßigkeit)LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2025 – 3 SLa 699/24BAG, ständige Rechtsprechung zur Abgrenzung von Kritik und Beleidigung(u. a. BAG, Urt. v. 10.12.2009 – 2 AZR 534/08; BAG, Urt. v. 24.11.2005 – 2 AZR 584/04)Arbeitgeber und UnternehmerHR-Abteilungen und PersonalverantwortlicheFührungskräfteArbeitnehmer mit Konflikten im ArbeitsverhältnisRechtsanwälte Wulf & CollegenRechtsanwalt Sandro WulfFachanwalt für Arbeitsrecht | Zertifizierter Mediator
Die Düsseldorf-Tabelle wird zum 1. Januar 2026 angepasst – und das hat direkte Auswirkungen auf Ihre Unterhaltsberechnung. Klaus Wille, Fachanwalt für Familienrecht, zeigt in der neuen Episode, wo die häufigsten Fehler entstehen: falsche Einkommensstufungen, Kindergeldabzüge und Altersstufenwechsel, die automatische Erhöhungen auslösen. Die neue Episode ist online: Ab sofort verfügbar auf allen gängigen Podcast-Plattformen. Die gestiegenen Kindergeldzahlungen und Unterhaltsätze machen eine Überprüfung jetzt besonders lohnenswert. Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Fachbuch: 77 Fragen und Antworten eines Fachanwalts zum Sorgerecht: Rechte und Pflichten der getrenntlebenden Eltern https://amzn.to/4osAym9 Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.de/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
For many people, an important question is, is there any change in immigration regulations? Some people would like to bring a partner from abroad to Australia, others would like to have their parents close. Martin Hildebrand is an experienced immigration lawyer who has been helping people get a visa for Australia for 20 years. He knows what changes are pending. - Für viele Menschen eine wichtige Frage ist, gibt es Veränderung bei den Einwanderungsbestimmungen? Mancher möchte eine Partnerin, oder Partner aus dem Ausland zu sich nach Australien holen, andere wiederum möchten ihre Eltern nahe haben. Martin Hildebrand ist ein erfahrener Fachanwalt für Einwanderung, der Menschen seit 20 Jahren dabei hilft, ein Visum für Australien zu bekommen. Er weiß, welche Veränderungen anstehen.
Es war eine Tragödie, die bis heute viele Menschen in Barsinghausen und in der Region Hannover bewegt. 2022 starben zwei Kinder (2, 6) nach einem schweren Unfall auf der Landstraße. Ein illegales Autorennen hatte zu dem schlimmen Zusammenstoß geführt. Inzwischen sind die Verursacher wegen Mordes verurteilt. NP-Redakteurin Britta Mahrholz und der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Klaus Schneider, sprechen im Finale der siebten Staffel über diesen besonders emotionalen Fall.
Gelten bei mobilem Arbeiten/Homeoffice auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes? Wie sieht es mit der Mitbestimmung des BR aus? Was sind die Schattenseiten des Homeoffice? Darüber und noch viel mehr sprechen Helmuth Kuckartz, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Ariane Bergstermann-Casagrande, Volljuristin. Themen der Episode: Arbeitszeit Arbeitszeiterfassung Gesundheitsschutz mobiles Arbeiten Home Office Belastungen durch mobiles Arbeiten Die Rolle des Betriebsrats Seminarempfehlung Seminar/Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/163 Seminar/Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 2 https://www.waf-seminar.de/164
Unsere 250. Folge ist etwas Besonderes. Klaus Wille, Fachanwalt für Familienrecht, analysiert ein wegweisenden Beschluss des Amtsgerichts Köln und zeigt die harten Realitäten von Familienverfahren. Drei Fragen werden beantwortet: Kann das Wechselmodell automatisch funktionieren? Ist KI-Einsatz in der Rechtsberatung gefährlich? Welche Praktische Lösungen schützen Kinder? Kurs: „Umgangsregelung sicher gestalten – 5-Tages-Kurs“! Bestellen Sie hier Ihren Newsletter! Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Fachbuch: 77 Fragen und Antworten eines Fachanwalts zum Sorgerecht: Rechte und Pflichten der getrenntlebenden Eltern https://amzn.to/4osAym9 Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.de/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
Ref.: Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht, Präsident des deutschen Forums für Erbrecht, München Viele Deutsche haben kein gültiges Testament. Dabei kann ein sorgfältiges Ordnen des Nachlasses Familienstreitigkeiten und bösen Überraschungen vorbeugen, wie etwa einer ungeahnt hohen Erbschaftssteuer. Gleichzeitig bleibt Erbe ein sensibles Thema - es ist ja immer auch Ausdruck von Zuwendung und auch von gefühlter Bevorzugung oder Benachteiligung unter Geschwistern. Ein Grund mehr, sich rechtzeitig und genau zu überlegen, wem wir was von unseren großen und kleinen Besitztümern hinterlassen. In der Lebenshilfe stellt sich der renommierte Münchner Erbrechtsanwalt Dr. Anton Steiner Ihren Fragen rund um Testament, Erbe und Vermächtnis: Was ist bei der Ausgestaltung eines Testamentes zu beachten? Wie viel Gestaltungsfreiheit gibt es und wo ist man durch gesetzliche Pflichtanteile begrenzt? Wann ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen - und wie viel kostet so etwas...?
Triggerwarnung: In dieser Folge geht es um Gewalt gegen Kinder. Leila und Fadi sind mit ihren zwei Kindern auf dem Weg ins Wochenende. Gerade haben sie noch im Supermarkt eingekauft und die Lebensmittel im Kofferraum verstaut, als Leila plötzlich auf der Landstraße etwas am Horizont erkennt. Ein entgegenkommender Audi taucht mit waghalsiger Geschwindigkeit auf ihrer Spur auf, kommt immer näher. Fadi am Steuer versucht noch zu bremsen – vergeblich. Nur Sekundenbruchteile später fliegt die Familienkutsche durch die Luft. Nicht nur die Polizei fragt sich, warum die Frau im Audi nicht gebremst hat und dadurch das Leben der Familie für immer in einen Albtraum stürzte. In dieser Folge von „Mordlust – Verbrechen und ihre Hintergründe” geht es um einen Fall, der sich so jedes Jahr tausendfach auf deutschen Straßen abspielt – tausendfach gut geht, hier jedoch schrecklich endet. Ein Fall, der zeigt, dass die Entscheidung darüber, was ein Mord ist, alles andere als einfach zu beantworten ist. Expert:innen in dieser Folge sind die Verkehrspsychologin Nicole Adam und der Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht Uwe Lenhart. **Credit** Produzentinnen/Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Daniel Hinz Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen **Quellen (Auswahl)** Urteil 1 Ks 39 Ks 12-22 BGH 4 StR 350/23 Urteil 2 Ks 40 Ks 224 Calenberger Online News: Kirchdorfer Rehr: https://t1p.de/zjmmj **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
Hüftgelenk, Schrittmacher, Herzklappe: hier macht die Forschung große Fortschritte. Allerdings werden diese Produkte nicht immer so gut überwacht, wie es nötig wäre. Eine neue "Medizinprodukte-Verordnung" der EU soll das ändern. Aber ob sie die Situation verbessert, darüber wird zur Zeit heftig diskutiert. Ein Podcast von Hellmuth Nordwig. Credits: Autor/Sprecher: Hellmuth Nordwig Technik: Maik Siegle / mars13 Redaktion: Sarah Bioly Unsere GesprächspartnerInnen: Niklas Kuczaty, Geschäftsführer VDMA HealthTech https://www.vdma.org/ag-healthtech Prof. Stefan Sauerland, Leiter Ressort "Nichtmedikamentöse Verfahren" IQWiG https://www.iqwig.de/presse/mediathek/fotos/ressort-und-stabsbereichsleitung/ Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin https://medizinrecht-heynemann.de/de/ Dr. Martin Schüttler, CTO und Co-Founder, CorTec GmbH Freiburg https://www.cortec-neuro.com/company/team/ Prof. Nikolaus Haas, Direktor Kinderkardiologie LMU-Klinikum https://www.lmu-klinikum.de/kinderkardiologie/085cc17e6b07de99/a8889a08e0066fff Prof. Nicola Osypka, ehemalige CEO Osypka AG, Rheinfelden https://osypka.de/standorte/standort-deutschland/ Uwe Philippeit, Process Gardening München https://process-gardening.de/ueber-uns/ Zum Weiterhören: "Medizin von morgen", ARD-Podcast: https://www.ardaudiothek.de/sendung/medizin-von-morgen/13268011/ Zum Weiterstöbern: Messe MedTecLIVE: https://www.medteclive.com/de/ueber-medteclive/medteclive Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/medizinprodukte/neue-eu-verordnungen.html Die EU Medizinprodukteverordnung: Was ändert sich?, (MDR, 2024): https://www.vde.com/topics-de/health/beratung/die-eu-medizinprodukteverordnung-mdr-was-aendert-sich Europaparlament fordert Verbesserung der EU-Medizinprodukte-Verordnung, (Branchenverband BVMed, Oktober 2024): https://www.bvmed.de/verband/presse/pressemeldungen/europaparlament-fordert-verbesserung-der-eu-medizinprodukte-verordnung-kommission-muss-jetzt-zuegig-handeln Wir freuen uns über Post von Euch: WhatsApp (https://wa.me/491746744240) oder iq@br.de Falls Euch der IQ-Podcast gefällt, freuen wir uns über eine gute Bewertung, einen freundlichen Kommentar und ein Abo. Und wenn Ihr unseren Podcast unterstützen wollt, empfehlt uns gerne weiter! IQ verpasst? Hier könnt ihr die letzten Folgen hören: https://1.ard.de/IQWissenschaft
Als Rolf und Margarete Lehmann im Frühjahr 2020 in ihre neue Mietwohnung ziehen, sind sie voller Vorfreude. Endlich leben sie näher bei ihrem Sohn und ihren Enkelkindern und können fortan mehr Familienzeit genießen. Doch die anfängliche Euphorie verfliegt schnell, als sie Bekanntschaft mit ihrem Nachbarn Dieter Weber machen. Der 61-Jährige erweist sich als aggressiver Hausbewohner mit kurzer Zündschnur. Immer wieder geraten die Lehmanns mit ihm aneinander. Und als Rolf nach einem hitzigen Streit zum Telefon greift, um die Polizei zu verständigen, ahnt er nicht, dass er damit den dramatischen Höhepunkt des Nachbarschaftskonflikts einleitet … In dieser Folge von “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” widmen wir uns einem Nachbarschaftsstreit mit tödlichen Folgen. Dabei werfen wir nicht nur einen Blick auf die juristischen Grundlagen im Mietrecht, sondern auch auf die Dynamiken, die hinter solchen Konflikten stecken und sprechen darüber, wie belastend es ist, wenn hinter der eigenen Wohnungstür der nächste Streit lauert. Expert:innen in dieser Folge: Dr. med. Christine Heisterkamp, forensische Psychiaterin, Moritz Torgau, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafverteidiger Walter Rubach sowie Psychologe Rolf Schmiel Neue Doku “Schuld & Sühne” mit Paulina auf ZDFinfo: https://t1p.de/yahpp **Credit** Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz, Marysol Mercado Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen **Quellen (Auswahl)** Landgericht Augsburg, Urteil vom 26.07.2024, 4 Ks 401 Js 125754/23 BR24: https://t1p.de/1ixru Spiegel: https://t1p.de/arswk augsburg.tv: https://t1p.de/avual
Chan-Jo Jun ist Fachanwalt für IT-Recht. Seit einigen Jahren klärt er im Internet auf über juristische Sachverhalte, erläutert gesellschaftliche Konsequenzen von Verboten und Gesetzen – und entlarvt „Quatsch Jura“. Er schreckt nicht mal davor zurück, Social-Media-Plattformen zu verklagen. Warum Chan-Jo Jun eigentlich anders heißt, was er beim Geflügelzüchterverein gemacht hat und wie er darauf reagierte, als ihn jemand den "unkoreanischten Koreaner" genannt hat, das erzählt er in diesem Podcast. Er rekapituliert, warum seine Klage gegen Facebook weltweite Aufmerksamkeit erregte, was er mal in einem Taxi erlebte und wie sein Gefühl war, als er beim Marathon durchs Brandenburger Tor lief. KANZLEI: https://jun.legal/team/ SOCIAL MEDIA: https://jun.legal/neu-anwalt_jun/ (05:05) Passkontrolle (09:55) Klischee-Check (24:45) Tik-Tok-Sprache, Selfie-Winkel & Kleinstadterinnerungen (36:15) Jura-Erklärbär und Reportageeinstieg beim Geflügelzüchterverein (39:10) "Ich hatte keine Lust auf Koreanisch" (48:00) Bestes Examen des Jahrgangs und die Stimme vom Jura-Gott (55:55) Facebook-Klage: Ich habs geliebt! (1:00:15) Quatsch-Jura, besondere Taxifahrt und Mark Zuckerberg in Berlin (1:09:05) Kanzlei: "Ich bin Infrastruktur-Dienstleister" (1:14:45) Marathonlaufen, USA-Einreiseverbot und Sprachkurs in Korea (1:24:55) Long Run auf dem Schiff, Bucket-List und Chiller-Killer-Theorie PODCAST WORKSHOP & BERATUNG https://halbekatoffl.de/workshops/ SUPPORT: Halbe Katoffl unterstützen: https://halbekatoffl.de/unterstuetzen/ Paypal: frank@halbekatoffl.de Steady: https://steady.page/de/halbekatoffl/about Überweisung/ Dauerauftrag: Schreib an frank@halbekatoffl.de | Stichwort: KONTO
Im Herbst 2000 werden die Behörden im Landkreis Holzminden in Niedersachsen auf einen Schlossereibetrieb aufmerksam: Ein Bewohner der Kleinstadt meldet Sicherheitslücken, hygienische Mängel und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen. Besonders betroffen sei davon der Hilfsarbeiter Jürgen Mehnert*, der ohne vorgeschriebene Schutzkleidung sandstrahlen müsse, auf dem Firmengelände unter katastrophalen Bedingungen wohne und regelmäßig von seinem Chef schikaniert, gedemütigt und körperlich misshandelt werde. Als verschiedene Ämter und ein Dorfpolizist dem Hinweis nachgehen wollen, fehlt von dem Arbeiter jede Spur. Sein Chef behauptet, dass der sogenannte „Strahlemann“ ihn immer wieder bestohlen hätte und nun untergetaucht sei. Doch die Kripo zweifelt an dieser Version der Geschichte. Zu Gast im Studio bei Rudi Cerne und Conny Neumeyer: Kriminalhauptkommissar a. D. Martin Wünsch von der Kripo Holzminden, der mit seinem Team unermüdlich nach dem Vermissten gesucht und hartnäckig am Fall drangeblieben ist. Außerdem im Interview: Anwalt Dr. Nils Bronhofer, der die juristischen Besonderheiten im Hinblick auf das Arbeitsrecht erläutert. *Name von der Redaktion geändert *** Moderation: Rudi Cerne, Conny Neumeyer Gäste & Experten: KHK a. D. Martin Wünsch, Kripo Holzminden; Dr. Nils Bronhofer, Fachanwalt für Arbeits- und Strafrecht Autor dieser Folge: David Gromer Audioproduktion & Technik: Felix Wittmann, Anja Rieß Produktionsleitung Securitel: Marion Biefeld Produktionsleitung Bumm Film: Melanie Graf, Nina Kuhn Produktionsmanagement ZDF: Julian Best Leitung Digitale Redaktion Securitel: Nicola Haenisch-Korus Produzent Securitel: René Carl Produzent Bumm Film: Nico Krappweis Redaktion Securitel: Katharina Jakob, Corinna Prinz Redaktion ZDF: Sonja Roy, Kirsten Zielonka Regie Bumm Film: David Gromer
Karg, Detlev www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Es kann ein handgeschriebener Zettel an der Haustür einer alten Dame sein: „Ich möchte Ihnen helfen.“ Die alte Frau ist alleinstehend, die Kinder leben in einer anderen Stadt. Der Mann, der den Zettel an die Tür geklebt hat, ist nett, kümmert sich, erledigt Einkäufe, hilft im Haushalt. Die Seniorin vertraut dem eigentlich fremden Mann. Irgendwann hält er der Frau ein Dokument unter die Nase: Mit einer Vorsorgevollmacht könne er sich noch viel besser um sie kümmern – in dem Moment schnappt die Falle zu. Immer häufiger nutzen Betrüger die Hilflosigkeit alter Menschen aus. Sie drängen sich als Pflegekraft, Postbote oder neue Nachbarin in das Leben der Senioren, isolieren sie von ihren Angehörigen, machen sie abhängig – und lassen sich eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Die gibt den Missbrauchstätern volle Gewalt über das Vermögen und alle anderen Lebensentscheidungen der alten Menschen. Nicht selten werden diese finanziell ausgenommen und am Ende mittellos und verwahrlost zurückgelassen. Im schlimmsten Fall werden die Opfer ins Ausland verfrachtet, wo sie frühzeitig zu Tode kommen. Zu Gast im Aufnahmestudio: Kriminalhauptkommissarin Annett Mau. Sie arbeitet im LKA Berlin in einem spezialisierten Kommissariat, das sich mit dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten befasst. Warum es so schwer ist, die Täter strafrechtlich zu belangen und welche Maßnahmen sie von der Politik fordert, das erzählt die Ermittlerin im Gespräch mit Rudi Cerne und Nicola Haenisch-Korus. Außerdem im Interview: Dr. Dietmar Kurze, Fachanwalt für Erbrecht und Vorsorgerecht. *** Link zur Initiative gegen Vorsorgevollmachtmissbrauch e.V.: https://www.vollmachtmissbrauch.de *** Wenn ihr Kritik oder Anregungen zu Fällen habt, schreibt uns gerne eine E-Mail an xy@zdf.de. Die aktuelle Sendung und mehr findet ihr in der ZDFmediathek: aktenzeichenxy.zdf.de. *** Moderation: Rudi Cerne, Nicola Haenisch-Korus Gäste & Experten: KHK Annett Mau, LKA Berlin; Dr. Dietmar Kurze, Fachanwalt für Erbrecht und Vorsorgerecht; Familie Wilke Autor dieser Folge: Jonas Wengert Audioproduktion & Technik: Felix Wittmann, Anja Rieß Produktionsleitung Securitel: Marion Biefeld Produktionsleitung Bumm Film: Melanie Graf, Nina Kuhn Produktionsmanagement ZDF: Julian Best Leitung Digitale Redaktion Securitel: Nicola Haenisch-Korus Produzent Securitel: René Carl Produzent Bumm Film: Nico Krappweis Redaktion Securitel: Katharina Jakob, Corinna Prinz Redaktion ZDF: Sonja Roy, Kirsten Schönig Regie Bumm Film: Alexa Waschkau
Triggerwarnung: Im zweiten Fall geht um sexuelle Gewalt und Gewalt an Kindern. Lebenslang gleich ein Leben lang? In Deutschland nicht wirklich. Selbst wer vor Gericht die lebenslange Haftstrafe erhält, hat nach 15 Jahren die Möglichkeit, aus der Haft entlassen zu werden und wieder ein Leben in Freiheit zu führen. Doch es gibt Verbrechen, die so abscheulich sind, dass Täter:innen diese Chance verspielen. Tschüss Hotel Mama, hallo eigene Wohnung. Moritz kann es kaum erwarten. Gemeinsam mit Julia wird er seine ersten eigenen vier Wände beziehen. Bei den Renovierungsarbeiten bekommen die beiden tatkräftige Unterstützung. Während Julia und die anderen am späten 2. Oktober 2018 bereits den Feierabend eingeläutet haben, werkelt Moritz noch länger in der Wohnung. Unwissend darüber, dass er hier niemals einziehen wird. Wo sind Noah und Lina? Das ist die Frage, die die Polizei beschäftigt. Der 11-Jährige und seine zwei Jahre jüngere Schwester sind vom Spielen nicht nach Hause gekommen. Im Großaufgebot durchkämmen Polizist:innen jeden Quadratmeter ihres Wohnortes in der Hoffnung, die Kinder lebendig zu finden. Doch schnell stellt sich für die Beamt:innen heraus: Sie haben es nicht nur mit einem furchtbaren Verbrechen zu tun, sondern auch mit dunklen Fantasien. In dieser Folge von “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” geht es um die “Besondere Schwere der Schuld”. Ein Urteilszusatz, den Richter:innen an eine lebenslange Freiheitsstrafe knüpfen können und der zur Konsequenz hat, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Unter anderem erklären wir euch, welche Kriterien für die Besondere Schwere der Schuld gelten, inwieweit Gerichte bei der Feststellung einen Spielraum haben und warum es Jurist:innen gibt, die das Konzept kritisch sehen. Experte in dieser Folge: Dr. Kai-Daniel Weil, Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei Abel & Kollegen **Kapitel** 1. Fall “Moritz” 2. Aha: Die Besondere Schwere der Schuld 3. Gesamtwürdigung und Zahlen 4. Fall “Noah und Lina” 5. Aha: Die Besondere Schwere der Schuld im Jugendstrafrecht 6. Aussetzung der Reststrafe: Prozedere und Kriterien 7. Kritik und Reformvorschläge **Credit** Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Recherche: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen **Shownotes** *Fall Moritz* Urteil: Landgericht Aachen, 97 KLs 401 Js 561/18 1/19 Aachener Zeitung: “Die vergebliche Suche nach innerem Frieden”: https://bitly.ws/3hJyf “Tötungsdelikt in Waldfeucht”: Pressekonferenz vom 16.11.2018: https://bitly.ws/3hJyh *Fall “Noah und Lina”* Spiegel: “Mord an Tom und Sonja. Angeklagter schildert grausige Details”: https://bitly.ws/3hJyi Süddeutsche Zeitung: “Notizen vom Kindermordprozess. Ein Blick in den Abgrund”: https://bitly.ws/3hJyk FAZ: “Zweifacher Kindermord. Polizei fahndet nach zwei Tatverdächtigen”: https://bitly.ws/3hJyn *Diskussion* Kriminologische Leitstelle: “Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen. Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2021”: https://bitly.ws/3hJyp Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform: “Die Umstände von Gewicht bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine Analyse von Mordurteilen im Zeitraum 2000 - 2020”: https://bitly.ws/3hJyr Bundesgerichtshof: 5 StR 524/15, Urteil vom 22. Juni 2016 Strafvollzugsanstalt.org: “Begriffserklärung: Lebenslang, besondere Schwere der Schuld & Sicherheitsverwahrung”: https://bitly.ws/3hJyu Policy Paper der Strafverteidigervereinigungen: “Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe”: https://bitly.ws/3hJyx **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust
Liebe und Geld sind zwei der häufigsten Motive für ein Verbrechen. Ein Thema vereint sie beide: die Erbschaft. Streitigkeiten über den letzten Willen von Verstorbenen entflammen immer wieder in Familien und in deutschen Gerichtssälen. Und manchmal enden sie nicht nur mit einem Urteilsspruch, sondern auch mit Mord. Ernst ist verliebt in Alina – eine blonde Schönheit mit perfekt frisierten Haaren und akkurat manikürten Fingernägeln. Zu zweit machen sich die beiden ein schönes Leben, prominente Freund:innen und luxuriöse Reisen inklusive. Erst Jahre später realisiert Ernst, dass Liebe blind macht und dass Alina nicht etwa seine Traumfrau ist, sondern sein Alptraum. Auch Annette und Bernd sind verliebt, nur Annettes Familie legt dem Paar von Anfang an Steine in den gemeinsamen Lebensweg. Eine Herausforderung, die ihnen nichts anhaben kann – bis eines Nachts vier tödliche Schüsse fallen. Beim Erben geht es vor allem um Zahlen? Weit gefehlt. In dieser Folge von “Mordlust – Verbrechen und ihre Hintergründe” beleuchten wir, warum der Streit ums Erbe oft hoch emotional ist und unter welchen Bedingungen Angehörige keinen Cent erben. Außerdem haben wir Testamente dabei, die so verrückt sind, dass man sie kaum ernst nehmen kann. Interviewpartner in dieser Folge ist Hans-Robert Ilting, Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Abel & Kollegen. Credit Produzentinnen/Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Recherche: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Isabel Mayer Schnitt: Henk Heuer Rechtliche Abnahme: Abelund Kollegen Fall “Ernst” Urteil: Landgericht Berlin 523 Urteil: Landgericht Berlin: 503 KLs Stern Crime: Der Reigen: Fünf Menschen und ein Messer: https://bitly.ws/3ej2x Berliner Zeitung: Das Gift des Geldes: Wie ein Erbstreit vier Leben zerstörte: https://bitly.ws/3ej2B Berliner Morgenpost: Millionärsgattin soll Killer beauftragt haben: https://bitly.ws/3ej2E Fall “Annette und Bernd” Urteil: Landgericht Hanau 1Ks – 3325 Js 15156/13 ZDFinfo: Ermittler: Feinde unter einem Dach: https://bitly.ws/3ej2u Hanauer Anzeiger: Volke-Prozess: Aus dem Leben des Lutz H.: https://bitly.ws/3ej2p Offenbach Post: Mord in der Gallienstraße Hanau: Zeugin wird zur Angeklagten: https://bitly.ws/3ej2k FAZ: Urteil im Mordprozess: Lebenslange Haft für Todesschützin: https://bitly.ws/3ej2h Diskussion ZEIT: Erbschaft: “Nach dem Tod kam heraus, dass er ein weiteres Kind hat”: https://bitly.ws/3ej2f ZEIT: Erbstreit: Wer bekommt das Haus?: https://bitly.ws/3ej29 ZEIT: Erbschaftsteuer: Warum Frauen weniger erben und trotzdem mehr Steuern zahlen: https://bitly.ws/3ej24 Hannoversche Allgemeine: Mann aus Springe tötet Großeltern und erbt ihr Vermögen: https://bitly.ws/3eiZP Tagesschau: Keine Strafen für Erbschleicherei: https://bitly.ws/3eiZJ **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust