Die moderne Arbeitswelt im deutschen Arbeitsrecht. Hier geht es um Themen rund ums Verhältnis des Arbeitgebers, Mitarbeiter, Betriebsrat, Personalrat und weiterer Beteiligter. Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.
Sandro Wulf, Rechtsanwalt und Fachanwalt

Entgelttransparenzgesetz 2026: Kommt da zum 7. Juni wirklich etwas – oder verschläft Deutschland die EU‑Frist?In dieser Folge von „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht!“ ordne ich die aktuelle Lage zur EU‑Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) und zum geplanten Entgelttransparenzgesetz 2026 ein – mit klarem Fokus auf die Praxis der Arbeitgeber.

Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich widerrufen dürfen!Viele Unternehmen stellen Arbeitnehmer nach einer Kündigung sofort frei. Doch eine Frage sorgt dabei regelmäßig für Unsicherheit in Personalabteilungen und bei Geschäftsführern:Darf der Arbeitgeber den Dienstwagen sofort zurückfordern – oder gehört die Privatnutzung bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Vergütung?Mit genau dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24beschäftigt.Das Urteil zeigt:Selbst wenn ein Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel enthält, kann der Entzug der Privatnutzung rechtlich problematisch sein – insbesondere dann, wenn steuerliche Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen.In dieser Folge des Arbeitsrecht-Podcasts „Einfach Recht“ erklärt Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator, was Arbeitgeber und HR-Abteilungen unbedingt beachten sollten.Wann die Privatnutzung eines Dienstwagens Teil der Vergütung istWarum ein Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag entscheidend sein kannWelche Anforderungen die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB stelltWann ein Widerruf gegen § 315 BGB (billiges Ermessen) verstoßen kannWelche Rolle die steuerliche 1-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) spieltWarum ein Widerruf mitten im Monat zu einer Nutzungsausfallentschädigung führen kannDas Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied:Ein Arbeitgeber kann die Privatnutzung eines Dienstwagens grundsätzlich widerrufen, wenn eine wirksame Widerrufsklausel vorliegt.Allerdings muss die konkrete Entscheidung billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechen.Wird der Dienstwagen beispielsweise mitten im Monat zurückgefordert, obwohl der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil für den gesamten Monat versteuern muss, kann eine Nutzungsausfallentschädigung entstehen.Fundstelle:BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24In der Praxis treten häufig diese Probleme auf:kein wirksamer Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertragzu unklare oder pauschale Widerrufsklauselnfehlende Regelungen für Kündigung und Freistellungsteuerliche Folgen werden bei der Rückgabe nicht berücksichtigtfehlende interne Abläufe für TrennungssituationenDer Dienstwagen mit Privatnutzung ist arbeitsrechtlich kein reines Arbeitsmittel, sondern ein Vergütungsbestandteil.Deshalb kann ein Arbeitgeber die Privatnutzung nicht beliebig entziehen.Das BAG-Urteil zeigt deutlich:Eine wirksame Klausel allein reicht nicht – auch die Ausübung des Widerrufs muss rechtlich korrekt erfolgen.Diese Folge wird präsentiert von:Rechtsanwalt Sandro WulfFachanwalt für Arbeitsrechtzertifizierter MediatorRechtsanwälte Wulf & CollegenStandorte:Magdeburg und StendalDie Kanzlei berät Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Abteilungen im gesamten deutschsprachigen Raum zu allen Fragen des Arbeitsrechts – insbesondere zu:KündigungenAufhebungsverträgenArbeitsverträgenDienstwagenregelungenAbmahnungenVergütungssystemenWeitere Informationen finden Sie unter:www.kanzlei-wulf.deDer Podcast „Einfach Recht“ erklärt aktuelle Urteile im Arbeitsrecht verständlich für Arbeitgeber, Personalabteilungen und Führungskräfte.Neue Folgen erscheinen regelmäßig mit praxisnahen Erläuterungen zu Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, der Landesarbeitsgerichte und des Europäischen Gerichtshofs.Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat:⭐ Abonnieren Sie den Podcast⭐ Hinterlassen Sie eine Bewertung⭐ Teilen Sie die Folge mit Kolleginnen und KollegenKontaktinfo@kanzlei-wulf.dewww.kanzlei-wulf.deBis zur nächsten Folge –bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.IhrSandro WulfRechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter Mediator

Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von „Einfach Recht" deinem Podcast für aktuelle Themen aus dem Arbeitsrecht.Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal. In dieser Folge räume ich mit einem weit verbreiteten Mythos auf: der angeblichen Pflicht zur digitalen Personalakte ab 2027.In dieser Folge erfährst du:Was eine Personalakte juristisch wirklich ist – und warum auch Schubladen und Excel-Listen dazugehören könnenOb ein Arbeitgeber im Privatsektor überhaupt verpflichtet ist, eine Personalakte zu führen – und was im öffentlichen Dienst giltWas in die Personalakte gehört – und was ausdrücklich nicht hineingehörtOb die Personalakte digital geführt werden muss – und was sich ab 2027 durch die BVV tatsächlich ändertWelche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung digitaler HR-Systeme hatWas das Datenschutzrecht (§ 26 BDSG, Art. 32 DSGVO) für die elektronische Personalakte bedeutetWelche Einsichts- und Auskunftsrechte Arbeitnehmer haben – auch nach Art. 15 DSGVOWarum eingescannte Originale bei Kündigung und Aufhebungsvertrag nie das Original ersetzenHier erfährst du mehr:

Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Kündigung – Wie § 11 KSchG das wirtschaftliche Risiko im Kündigungsschutzprozess neu justiert (LAG Niedersachsen, 5 SLa 465/25)Unwirksame Kündigung – und trotzdem kein voller Annahmeverzugslohn?Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urt. v. 11.12.2025 – 5 SLa 465/25) setzt ein deutliches Signal für die Praxis:Auch wenn eine außerordentliche und eine hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksam sind, kann der Annahmeverzugslohn erheblich gekürzt werden – wenn der Arbeitnehmer nicht unverzüglich eine neue Beschäftigung sucht.Im entschiedenen Fall verlangte ein Produktionshelfer Annahmeverzugslohn für den Zeitraum 07.11.–31.12.2024. Das LAG bestätigte zwar die Unwirksamkeit der Kündigungen, kappte jedoch den Anspruch bereits zum 15.12.2024, weil der Arbeitnehmer sich erst am 5. Dezember beworben hatte. Nach Auffassung des Gerichts hätte er spätestens Mitte Dezember eine neue Stelle finden können.Die eigentliche Bedeutung der Entscheidung liegt jedoch nicht im Einzelfall von wenigen Wochen – sondern in ihrer Übertragbarkeit auf langjährige Kündigungsschutzverfahren. Denn:Annahmeverzug läuft grundsätzlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.In der Praxis dauern Verfahren häufig 12–24 Monate.Der Annahmeverzugslohn bildet regelmäßig den wirtschaftlichen Hebel für hohe Abfindungsforderungen.Das LAG durchbricht diese Logik:Wer als Arbeitnehmer nicht zeitnah sucht, riskiert die Anrechnung eines hypothetischen Verdienstes – und damit den Verlust seines zentralen Verhandlungsinstruments.§ 615 Satz 2 BGB§ 11 Nr. 2 KSchG („böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs“)Einordnung in die aktuelle Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urt. v. 27.02.2025 – 5 AZR 127/24Wann beginnt die Bewerbungspflicht nach einer Kündigung?Was bedeutet „böswillig“ im Sinne des § 11 KSchG?Wie verändert diese Entscheidung die Vergleichsdynamik im Kündigungsschutzprozess?Was müssen Arbeitgeber konkret vortragen, um sich auf § 11 KSchG berufen zu können?Welche Risiken entstehen, wenn beide Seiten lediglich „abwarten“?Annahmeverzug ist kein Automatismus.Er setzt Mitwirkung voraus – auf beiden Seiten.Wer nicht handelt, verliert Verhandlungsmacht.

In dieser Folge von „Einfach Recht“ geht es um die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 30.10.2025 zu Massenentlassungen – und deren erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber.Ausgangspunkt ist ein praxisnaher Fall:Ein mittelständisches Unternehmen spricht 30 betriebsbedingte Kündigungen aus. Die wirtschaftliche Lage ist nachvollziehbar, der Betriebsrat wurde beteiligt, die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstattet.Im Kündigungsschutzprozess stellt sich heraus:Die Anzeige war unvollständig.Ergebnis: Sämtliche Kündigungen sind unwirksam.Der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 30.10.2025 – C-134/24 „Tomann“ und C-402/24 „Sewel“) stellt klar:Eine fehlende Massenentlassungsanzeige kann nicht nachträglich geheilt werden.Die Anzeige muss objektiv vollständig sein – das Schweigen der Agentur für Arbeit schützt nicht.Die 30-Tage-Frist ist strikt einzuhalten.Solange der deutsche Gesetzgeber nichts ändert, bleibt die Unwirksamkeit die Rechtsfolge bei Verstößen.In dieser Episode erfahren Sie:Wann eine Massenentlassung im Sinne des § 17 KSchG vorliegtWelche Pflichten Arbeitgeber gegenüber Betriebsrat und Agentur für Arbeit habenWarum formale Fehler existenzielle wirtschaftliche Folgen haben könnenWelche konkreten Handlungsempfehlungen sich für Geschäftsführer und HR-Abteilungen ergebenArbeitgeberGeschäftsführerHR-Leiter und PersonalverantwortlicheRestrukturierungsberaterInsolvenzverwalterEuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-134/24 – TomannEuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-402/24 – SewelBAG, ständige Rechtsprechung zu § 17 KSchGRichtlinie 98/59/EGWenn Sie Fragen zu Restrukturierungen, betriebsbedingten Kündigungen oder Massenentlassungen haben:

Wer kündigt, zahlt: Annahmeverzug, Rechtswahl und zwingender Kündigungsschutz (BAG 5 AS 4/25 & 2 AZR 91/24)In dieser Folge von „Einfach Recht“ spreche ich über eine wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Annahmeverzugslohn und zur Frage, wie weit Vertragsfreiheit und Rechtswahl im Arbeitsrecht reichen dürfen.Ausgangspunkt ist ein internationaler Fall aus der Luftfahrtbranche mit ausländischer Rechtswahl, in dem eine Arbeitnehmerin nach einer unwirksamen Kündigung Annahmeverzugslohn begehrt.Der Zweite Senat (2 AZR 91/24) und der Fünfte Senat (5 AS 4/25) klären dabei, ob § 615 Satz 1 BGB in diesem Kontext zwingend ist – und ob Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko im Vorfeld komplett „wegverhandeln“ oder ins Ausland verlagern können.Du erfährst in dieser Folge:Worum es im Ausgangsfall (Luftfahrt, Auslandsbezug, Rechtswahl) konkret ging.Wie das Anfrageverfahren nach § 45 ArbGG zwischen dem Zweiten und dem Fünften Senat ablief.Warum § 615 Satz 1 BGB im Fall der unwirksamen oder erst später wirksamen Arbeitgeberkündigung als zwingendes Recht wirkt und vertragliche Total-Ausschlüsse ins Leere laufen.Welche Rolle Art. 8 Rom-I-VO spielt und warum Rechtswahl nicht dazu genutzt werden darf, zwingende Schutzvorschriften des gewöhnlichen Arbeitsortes zu unterlaufen.Dass Arbeitgeber trotz allem nicht schutzlos sind: Anrechnung anderweitigen Verdienstes, böswillig unterlassener Verdienst, Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers und Prozessbeschäftigung bleiben wirksame Stellschrauben.Welche Konsequenzen sich für deine Vertragsgestaltung, Rechtswahlklauseln und Kündigungspraxis in „normalen“ deutschen Arbeitsverhältnissen ergeben.Wenn du als Arbeitgeber, HR-Verantwortliche:r oder Geschäftsführung verstehen willst, warum der Total-Ausschluss von Annahmeverzugslohn bei unwirksamer Kündigung vom Tisch ist – und wo deine strategischen Spielräume trotzdem bleiben – ist diese Folge für dich besonders relevant.BAG, Beschluss vom 28.01.2026 – 5 AS 4/25 („Annahmeverzug – Abbedingung“)Stichworte: Annahmeverzug, Zwingendes Recht, Abbedingung, Rechtswahl, Rom-I-VO, Anfrage nach § 45 ArbGG.BAG, Beschluss vom 18.06.2025 – 2 AZR 91/24 (A)Anfragebeschluss des Zweiten Senats an den Fünften Senat zum zwingenden Charakter des § 615 Satz 1 BGB im Kontext unwirksamer Kündigung und Rechtswahl.BAG, Urteil vom 18.06.2025 – 2 AZR 91/24 (B)Teilurteil zum Bestand des Arbeitsverhältnisses und zum Beendigungszeitpunkt im gleichen Ausgangsfall.Erwähnt werden außerdem:BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 127/24 (Freistellung – böswillig unterlassener Verdienst).BAG, Urteil vom 29.03.2023 – 5 AZR 55/19 (frühere Linie des 5. Senats zur Abdingbarkeit von § 615 BGB).§ 615 BGB – Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko (insbesondere Satz 1 und Satz 2).§ 45 ArbGG – Divergenzanfrage unter den Senaten des BAG.Art. 8 Rom-I-VO – Individuelle Arbeitsverträge und Grenzen der Rechtswahl.Wenn du Fragen zur Umsetzung der Entscheidung in deinem Unternehmen hast oder deine Arbeitsverträge und Kündigungspraxis überprüfen lassen möchtest, erreichst du mich unter:Rechtsanwälte Wulf & Collegeninfo@kanzlei-wulf.deWebsite: https://www.kanzlei-wulf.dePodcast: „Einfach Recht“ auf allen gängigen PlattformenSchreib mir gern, wenn du ein konkretes Thema aus dieser Folge in einer weiteren Episode vertiefen möchtest.#annahmeverzug #kündigung #abfindung #kanzleiwulf #einfachrecht

EU-Entgelttransparenz 2026: Neue Pflichten für Arbeitgeber – neue Chancen und Rechte für BeschäftigteDie EU-Entgelttransparenzrichtlinie tritt am 7. Juni 2026 in Kraft – und sie verändert die Spielregeln im Arbeitsrecht grundlegend.Für Arbeitgeber bedeutet das neue Transparenzpflichten, umfangreiche Auskunftsrechte, Berichtspflichten und ein deutlich erhöhtes Haftungs- und Prozessrisiko.Für Beschäftigte eröffnen sich zugleich neue Rechte, mehr Transparenz und deutlich bessere Durchsetzungsmöglichkeiten, insbesondere beim Thema Entgeltgleichheit.In dieser Folge von Einfach Recht zeige ich, was sich seit Juli 2025 konkret geändert hat, wie der aktuelle Stand der deutschen Umsetzung aussieht und welche Chancen und Pflichten sich auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses ergeben.Warum die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ein zentrales Organisationsthema für Arbeitgeber istWelche neuen Rechte Beschäftigte künftig geltend machen könnenWelche Pflichten bereits im Bewerbungsverfahren geltenWie weitreichend die Auskunfts- und Berichtspflichten tatsächlich sindWann eine verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung ausgelöst wirdWas unter gleichwertiger Arbeit rechtlich zu verstehen istWarum auch tarifgebundene Arbeitgeber nicht automatisch geschützt sindWelche Sanktionen und Durchsetzungsinstrumente künftig drohenWie Arbeitgeber mit einem 5-Stufen-Praxisplan rechtssicher reagieren könnenGeschäftsführerinnen und GeschäftsführerHR-Abteilungen und PersonalverantwortlicheBeschäftigte, die ihre neuen Rechte verstehen wollenBetriebsräte und InteressenvertretungenDas erfährst du in dieser Folge:#Entgelttransparenz#EqualPay#Arbeitsrecht#HR#Personalabteilung#Arbeitgeber#Mitarbeiterrechte#EURecht#Compliance#GenderPayGap#EinfachRecht#SandroWulf #einfachrecht #kanzleiwulf #rechtsanwalt

Der gesetzliche Anspruch auf dauerhafte Teilzeit nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) steht aktuell wieder im Fokus der öffentlichen und politischen Diskussion. Vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, zunehmender Teilzeitquoten und medial diskutierter Einzelfälle stellt sich die Frage, ob die geltende Regelung noch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewährleistet.In dieser Folge ordnet Rechtsanwalt Sandro Wulf die geltende Rechtslage, die arbeitsgerichtliche Rechtsprechungund die aktuellen Reformüberlegungen sachlich ein – mit besonderem Blick auf Vertragsbindung, Planbarkeit und Beschäftigungssicherheit.Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG einen Anspruch auf dauerhafte Verringerung ihrer Arbeitszeit, wenn:das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht,der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt,der Antrag form- und fristgerecht gestellt wird,und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.Besonderheit der gesetzlichen Regelung:

Neue Risiken beim Einwurf-EinschreibenViele Arbeitgeber verlassen sich seit Jahren auf das Einwurf-Einschreiben, um Kündigungen, Abmahnungen oder BEM-Einladungen rechtssicher zuzustellen.Doch genau diese Praxis ist seit einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgericht Hamburg massiv ins Wanken geraten.Mit Urteil vom 14.07.2025 (Az. 4 SLa 26/24) hat das LAG Hamburg entschieden:

Urlaubsplanung im Betrieb: Darf der Arbeitgeber Urlaub vorschreiben? Stichtage, Betriebsferien & 60/40-Regel erklärtUrlaubslisten, Stichtage, Betriebsferien und Urlaubssperren – die Urlaubsplanung im Betrieb sorgt jedes Jahr für Konflikte zwischen Arbeitgebern, HR-Abteilungen und Mitarbeitenden.In dieser Folge von „Einfach Recht – dem Podcast für Arbeitgeber und Führungskräfte“ kläre ich praxisnah und rechtssicher:Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Urlaub bis zu einem bestimmten Stichtag geplant wird?Muss der gesamte Jahresurlaub schon im Vorjahr feststehen?Wann sind Betriebsferien zulässig – und wo liegen die Grenzen?In welchen Fällen sind Urlaubssperren rechtlich erlaubt?Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer bei der Urlaubsplanung?Warum genehmigter Urlaub grundsätzlich Bestandsschutz hatWelche Folgen eine Selbstbeurlaubung haben kannUnd welche Pflichten Arbeitgeber beim Urlaubsverfall treffenEin besonderer Schwerpunkt der Folge liegt auf der Jahresurlaubsplanung und der in der Praxis bewährten 60 %/40 %-Orientierung:Arbeitgeber dürfen eine vorausschauende Planung der Haupturlaube verlangen – müssen aber einen spürbaren Teil des Urlaubs flexibel belassen.Anhand eines konkreten Beispiels mit 30 Urlaubstagen zeige ich,was rechtlich zulässig ist,wo typische Fehler liegenund wie Urlaubsrichtlinien rechtssicher gestaltet werden können.Rechtliche Grundlage:§ 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)Diese Folge richtet sich insbesondere an:ArbeitgeberGeschäftsführungenHR-AbteilungenFührungskräfte

BAG, Beschluss vom 24.06.2025 – 9 AZB 18/25(veröffentlicht im Entscheidungsarchiv des BAG am 15.07.2025)In dieser Folge bespreche ich eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgericht, die weit über den Profisport hinaus Bedeutung hat.Der 9. Senat des BAG befasst sich mit der Frage,ob für die Klage eines Schiedsrichter-Assistenten der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist undnach welchen Maßstäben der Arbeitnehmerstatus (§ 611a BGB) zu prüfen ist.Der Kläger war über einen längeren Zeitraum als Schiedsrichter-Assistent im organisierten Spielbetrieb tätig.Die Einsätze erfolgten regelmäßig auf Grundlage zentraler Ansetzungen durch den Verband.Nach dem Vortrag des Klägers:wurden Zeit, Ort und Dauer der Einsätze vollständig vorgegebenbestand eine Verpflichtung zur Einsatzübernahme, Absagen waren nur eingeschränkt möglichunterlag er fachlichen und organisatorischen Weisungenexistierten Bewertungs- und Beurteilungssysteme, die Einfluss auf weitere Einsätze hattenerfolgte die Vergütung pauschal pro Einsatz, ohne eigene Preisgestaltung oder UnternehmerrisikoFormal war die Tätigkeit nicht als Arbeitsverhältnis bezeichnet, tatsächlich jedoch stark in die Verbandsorganisation eingebunden.Der Kläger machte Ansprüche geltend und beschritt den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten.Der Verband rügte den Rechtsweg mit der Begründung, es liege kein Arbeitsverhältnis, sondern eine freie bzw. verbandstypische Tätigkeit vor.Streitgegenstand war zunächst ausschließlich die Rechtswegfrage.Das BAG stellt klar:Über die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte entscheiden diese selbst (§ 2 ArbGG).Maßgeblich ist nicht die vertragliche Bezeichnung, sondern die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit.Der Arbeitnehmerstatus eines Schiedsrichter-Assistenten ist nicht von vornherein ausgeschlossen.Für die Rechtswegprüfung genügt bereits eine schlüssige Behauptung eines Arbeitsverhältnisses.Ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis besteht, ist erst im Hauptsacheverfahren zu klären.Das BAG knüpft an die bekannten Kriterien des § 611a BGB an, insbesondere:persönliche AbhängigkeitWeisungsgebundenheitEingliederung in eine fremde Organisationfehlendes UnternehmerrisikoDiese Grundsätze gelten auch im Sport- und Verbandswesen.Die Entscheidung betrifft nicht nur Schiedsrichter, sondern u. a.:Trainer und Co-TrainerReferenten und Dozentenprojektbezogen eingesetzte freie MitarbeitendeTätigkeiten mit festen Einsatzplänen und Bewertungsstrukturen


Podcast: Einfach Recht | Rechtsanwalt Sandro WulfPünktlichkeit gilt als Tugend – doch kann man dafür gekündigt werden?In dieser Folge geht es um einen aufsehenerregenden Fall: Einer Logistikmitarbeiterin wurde gekündigt, weil sie regelmäßig zu früh zur Arbeit erschien. Trotz klarer Anweisungen, trotz Abmahnung – und obwohl vor Schichtbeginn keine Arbeitsleistung möglich war.In dieser Episode erkläre ich,wann „zu früh da sein“ harmlos ist –und ab wann es zum Arbeitszeitbetrug wird, der sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.Warum Pünktlichkeit nicht automatisch vor Kündigung schütztWann frühes Erscheinen keine Pflichtverletzung istWas nach deutscher Rechtsprechung als Arbeitszeitbetrug giltWarum bereits unberechtigtes Ein- oder Ausstempeln ausreichen kannWelche Rolle Abmahnungen, Weisungen und Wiederholungen spielenWie Arbeitgeber die Interessenabwägung und Zukunftsprognose vornehmen müssenKlare Praxistipps für HR und ArbeitgeberArbeitszeitbetrug als schwerer PflichtverstoßVerhaltensbedingte KündigungAußerordentliche Kündigung nach § 626 BGBBAG, Urteil vom 13.12.2018 – 2 AZR 370/18BAG, Urteil vom 26.09.2013 – 2 AZR 682/12Nicht das „zu früh da sein“ ist das Problem –sondern das Vortäuschen von Arbeitszeit.Arbeitszeit ist kein Bonus.Sie basiert auf Vertrauen – und wer dieses Vertrauen missbraucht, riskiert auch in Deutschland seinen Arbeitsplatz.Arbeitgeber und UnternehmerHR-Abteilungen und FührungskräfteBetriebsräteArbeitnehmer mit Gleitzeit- oder ZeiterfassungssystemenDu hast Fragen zum Thema Arbeitszeit, Kündigung oder Abmahnung?Dann melde dich gerne bei mir:

Vulgäre Kritik am Arbeitsplatz – reicht das für eine Kündigung?Mit Urteil vom 18.11.2025 (Az. 3 SLa 699/24) hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf klargestellt:Selbst grob formulierte, vulgäre Äußerungen gegenüber der Schichtführung rechtfertigen nicht automatisch eine Kündigung.In dieser Folge von Einfach Recht – dem Arbeitsrechts-Podcast analysiert Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Entscheidung des LAG Düsseldorf im Detail und ordnet sie in die bisherige Rechtsprechung von BAG und Landesarbeitsgerichten ein.Ein Arbeitnehmer soll seine Vorgesetzte in einer Konfliktsituation mit drastischen Worten kritisiert haben. Der Arbeitgeber kündigte.Das LAG Düsseldorf entschied:➡️ Kontext, Sprachgebrauch und Verhältnismäßigkeit sind entscheidend.➡️ Nicht jede vulgäre Äußerung ist eine kündigungsrelevante Beleidigung.➡️ Vor einer Kündigung ist regelmäßig eine Abmahnung zu prüfen.Abgrenzung zwischen zulässiger Kritik und kündigungsrelevanter SchmähkritikBedeutung des betrieblichen Kontexts und sprachlicher MissverständnisseKündigung als ultima ratioEinordnung in die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts(vgl. u. a. BAG, st. Rspr. zur Schmähkritik und Verhältnismäßigkeit)LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2025 – 3 SLa 699/24BAG, ständige Rechtsprechung zur Abgrenzung von Kritik und Beleidigung(u. a. BAG, Urt. v. 10.12.2009 – 2 AZR 534/08; BAG, Urt. v. 24.11.2005 – 2 AZR 584/04)Arbeitgeber und UnternehmerHR-Abteilungen und PersonalverantwortlicheFührungskräfteArbeitnehmer mit Konflikten im ArbeitsverhältnisRechtsanwälte Wulf & CollegenRechtsanwalt Sandro WulfFachanwalt für Arbeitsrecht | Zertifizierter Mediator

In dieser Folge erkläre ich die neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 09.10.2025 – C-110/24. Der EuGH stellt klar: Fahrzeiten zwischen einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Treffpunkt (Sammelpunkt) und den Einsatzorten sind Arbeitszeit. Und zwar auch dann, wenn Arbeitnehmer nur mitfahren und nicht selbst fahren.Diese Entscheidung betrifft zahlreiche Branchen – vom Handwerk über Montage, Pflege, Gebäudereinigung, Technik bis hin zur Logistik. Für Arbeitgeber ergeben sich erhebliche Vergütungs-, Dokumentations- und Compliance-Pflichten.Ich erläutere, warum diese Entscheidung einen Wendepunkt darstellt, welche finanziellen und organisatorischen Folgen entstehen und welche Maßnahmen Arbeitgeber jetzt ergreifen sollten.Warum der EuGH die Fahrtzeit als Arbeitszeit einstuftWas das Urteil für die Praxis bedeutet – und für welche BranchenWarum auch Mitfahrer jetzt Arbeitszeit „produzieren“Verbindung zur Tyco-Rechtsprechung (C-266/14)Auswirkungen auf Vergütung, Zeiterfassung und ArbeitszeitkontenRisiken für Arbeitgeber bei NichtbeachtungKonkrete Praxistipps zur rechtssicheren UmsetzungEmpfehlungen für die Anpassung von Verträgen, BVs und Prozessen.Wenn du Unterstützung bei der Prüfung eurer Arbeitszeitmodelle, der Zeiterfassung, der Vertragsgestaltung oder der rechtssicheren Umsetzung des EuGH-Urteils benötigst, melde dich gern bei uns.

„Den guten alten gelben Schein gibt's noch – wieder!“In dieser Folge klären wir eine der aktuell wichtigsten Fragen rund um die Arbeitsunfähigkeit in Deutschland:Warum der „gute alte Krankenschein“ trotz eAU weiter eine entscheidende Rolle spielt – und warum Arbeitgeber ihn wieder brauchen.Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erhalten Arbeitgeber nur noch stark reduzierte Informationen: kein Datum, keine Praxisdaten, keine Behandlungsangaben – und damit keine Möglichkeit mehr, Plausibilität oder Logik einer Arbeitsunfähigkeit zu prüfen.Das führt zu massiven Unsicherheiten bei der Entgeltfortzahlung und zu Streitfällen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer belasten.Gemeinsam mit Richtern, Professoren und Fachanwälten für Arbeitsrecht – im Rahmen der Advents-Netzwerktagung– wurde eine Lösung erarbeitet, die sowohl rechtskonform als auch praxisnah ist:

Online-AU nur per Fragebogen – fristlose Kündigung bestätigt (LAG Hamm, 05.09.2025 – 14 SLa 145/25)“

Darf die Bundesregierung den Mindestlohn einfach auf 13,90 € erhöhen, obwohl das Mindestlohngesetz eine Orientierung an der Tarifentwicklung verlangt?In dieser Folge erklärt Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf, warum die Entscheidung der Mindestlohnkommission juristisch auf wackeligen Füßen steht, welche Kritik Fachleute wie Prof. Dr. Christian Picker äußern – und weshalb Arbeitgeber den neuen Mindestlohn zahlen, aber unter Vorbehalt sollten.

BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist Einzelfall

Elternzeit & Urlaub: Diese Fehler kosten Arbeitgeber Geld!Wann verfällt Urlaub in der Elternzeit wirklich? Arbeitsrecht einfach erklärt.§17 BEEGThema der Folge:In dieser Folge von Einfach Recht erkläre ich, was Arbeitgeber beim Thema Urlaubsanspruch in der Elternzeit rechtlich beachten müssen.Viele Unternehmen gehen davon aus, dass der Urlaub während der Elternzeit automatisch verfällt – das ist falsch!Denn § 17 BEEG sieht klare Regelungen zur Kürzung, Übertragung und Abgeltung des Urlaubs vor.Ich zeige dir,wann du den Urlaub rechtssicher kürzen kannst,wie du Resturlaub korrekt fortführst,was beim Ende des Arbeitsverhältnisses giltund wann du zu viel gewährten Urlaub wieder verrechnen darfst.Dabei gehe ich auf die wichtigsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ein, z. B.:BAG, Urteil vom 19.03.2019 – 9 AZR 362/18BAG, Urteil vom 19.05.2015 – 9 AZR 725/13BAG, Urteil vom 20.05.2008 – 9 AZR 219/07EuGH, Urteil vom 22.04.2010 – C-486/08

Der deutsche Arbeitsmarkt steht vor einer Zäsur:Volkswagen, Bosch, Lufthansa, Continental, BASF, ZF Friedrichshafen und weitere große Industrieunternehmen bauen in den kommenden Jahren zehntausende Arbeitsplätze ab.

Mit diesem einfachen Trick vermeiden Arbeitgeber häufig teure Abfindungsprozesse und Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz.Wenn du als Arbeitnehmer den Trick kennst, kannst du dich genauso einfach wehren.Mehr Tips gibt es unterwww.Kanzlei-Wulf.deBei Fragen schreibe uns unterInfo@kanzlei-wulf.deDein Sandro WulfRechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator#kündigung #kündigungsschutz #kündigungsmanagement #einfachrecht

Rauchen im Dienstfahrzeug – das kann teuer werden!In dieser Episode von Einfach Recht spreche ich über ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.01.2025 (Az. 7 SLa 175/24).Das Gericht hat entschieden: Wer im Dienstwagen raucht und dadurch Schäden wie Brandlöcher oder starken Rauchgeruch verursacht, muss die Kosten für Reinigung und Instandsetzung voll übernehmen – und kann sich nicht auf die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung berufen.

Krank in der Freistellung – Anspruch verloren?Was passiert, wenn ein Mitarbeiter während einer genehmigten Freistellung aus dem Arbeitszeitkonto krank wird? Das aktuelle Urteil des LAG Köln (3 SLa 629/24) zeigt: Die Krankheit ändert nichts – der Anspruch gilt als erfüllt. In dieser Folge erkläre ich die Hintergründe, die Abgrenzung zum Urlaubsrecht und die Folgen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Überstunden ohne Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber laufen ins Risiko!Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verschärft die Lage für Arbeitgeber: Wer keine ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung führt, riskiert hohe Kosten. Arbeitnehmer können ihre Überstunden im Prozess allein durch eigene Angaben geltend machen – und Arbeitgeber haben schlechte Karten, wenn sie nichts dokumentieren.In dieser Folge von Einfach Recht erkläre ich, warum fehlende Arbeitszeiterfassung gefährlich werden kann, welche Anforderungen die Gerichte an die Darlegung von Überstunden stellen und was Arbeitgeber jetzt dringend beachten sollten. Dabei werfen wir auch einen Blick auf die Entscheidungen des EuGH und des BAG, die klar gemacht haben: Eine zuverlässige Zeiterfassung ist Pflicht.Inhalt dieser Folge:Wann Arbeitgeber Überstunden zahlen müssenWelche Beweislast Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Prozess trifftWarum das Fehlen von Arbeitszeiterfassung teuer werden kannWelche Lösungen Unternehmen jetzt umsetzen solltenDiese Folge ist besonders wichtig für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Führungskräfte, die rechtssicher handeln und unnötige Kosten vermeiden möchten.

Stell dir vor: Ein geldwerter Vorteil wie eine Edenred-Karte im Wert von 500 Euro wird nur unbefristet Beschäftigten gewährt – befristete Mitarbeiter gehen leer aus. Darf ein Arbeitgeber das so handhaben?Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 3.7.2025 – C-268/24) hat dazu Klartext gesprochen:Der Ausschluss befristet Beschäftigter von Zusatzleistungen ist nur bei sachlichen Gründen zulässig.Die bloße Befristung reicht dafür nicht aus.Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt unionsweit und wird auch in § 4 TzBfG in Deutschland umgesetzt.In dieser Folge erfährst du:✅ Welche Argumentation der EuGH gewählt hat✅ Warum kurzfristige Befristungen keine automatische Schlechterstellung rechtfertigen✅ Welche Folgen das Urteil für Arbeitgeber in Deutschland hat✅ Was HR-Abteilungen und Unternehmen jetzt bei Zusatzleistungen wie Edenred-Karten beachten solltenHinweis: Arbeitgeber, die Zusatzleistungen nur unbefristeten Mitarbeitern gewähren, riskieren Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot.Kontakt & weitere Infos:Melde dich gerne bei mir unter info@kanzlei-wulf.de.Abonniere den Podcast, um keine Folge zu verpassen, und hinterlasse mir gern eine Bewertung, wenn dir die Episode gefallen hat.Mehr Infos findest du auf dem Blog der Kanzlei Wulf & Collegen unter www.kanzlei-wulf.de.Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren Seite!Dein Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal.

BAG entscheidet: Präventionsverfahren in der Wartezeit nicht notwendig!Muss ein Arbeitgeber schon in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses – also während der Wartezeit – vor einer Kündigung ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen, wenn es Schwierigkeiten mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter gibt?➡️ Genau darüber hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 3. April 2025 (Az.: 2 AZR 178/24) entschieden und die Rechtslage klargestellt.In dieser Podcastfolge von Einfach Recht erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf:Was ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX ist und welchen Zweck es hat.Warum das BAG bereits 2016 (Urt. v. 21.04.2016 – 8 AZR 402/14) entschied, dass ein solches Verfahren in der Wartezeit nicht durchgeführt werden muss.Wie das LAG Köln (Urt. v. 12.09.2024 – 6 SLa 76/24) und weitere Instanzgerichte diese Linie in Frage stellten und sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das AGG beriefen.Weshalb das BAG 2025 diese Auffassung korrigiert hat und warum es unionsrechtlich keine Pflicht gibt, das Präventionsverfahren schon während der Probezeit einzuleiten.Die Kernaussage des BAG:„Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, vor einer ordentlichen Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) ein Präventionsverfahren i.S.d. § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.“Damit stellt das BAG klar:✅ Während der Wartezeit gilt kein Kündigungsschutz nach dem KSchG.✅ Das Präventionsverfahren ist eine Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips – und greift erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Kündigungen begründet werden müssen.✅ Eine Auslegung „contra legem“ über AGG oder UN-BRK ist unzulässig.Bedeutung für die Praxis:Für Arbeitgeber und HR-Abteilungen bedeutet das Urteil Planungssicherheit.Kündigungen in der Probezeit sind nicht allein deshalb unwirksam, weil kein Präventionsverfahren eingeleitet wurde.Dennoch müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung anhören und das Integrationsamt unverzüglich informieren.Wichtig bleibt: Kündigungen dürfen auch in der Wartezeit nicht wegen der Behinderung ausgesprochen werden – hier schützt das AGG.Fazit:Das BAG hat den Sinn der Wartezeit als Erprobungsphase bestätigt und eine Überforderung der Arbeitgeber verhindert. Ein Präventionsverfahren in den ersten sechs Monaten würde die Probezeit ad absurdum führen und könnte sogar dazu führen, dass Arbeitgeber zurückhaltender bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen werden. Nach Ablauf der Wartezeit sieht die Lage anders aus: Dann ist das Präventionsverfahren Pflicht, bevor über eine Kündigung nachgedacht werden darf.➡️ In dieser Folge bekommst du eine klare Einordnung der Rechtslage, praktische Hinweise für Arbeitgeber und HR, und die Sicherheit, wie du mit dieser sensiblen Frage künftig umgehen kannst.Kontakt & weitere Infos:

Unwirksame Probezeitkündigung durch widersprüchliches Verhalten!Viele Arbeitgeber:innen glauben, eine Kündigung während der Probezeit sei problemlos und ohne Angabe von Gründen möglich. Doch Vorsicht: Auch eine Probezeitkündigung ist kein Selbstläufer – alle Formalitäten müssen beachtet werden, und widersprüchliche Signale des Arbeitgebers können die Kündigung unwirksam machen. Ein aktueller Fall zeigt, wie ein voreiliges Versprechen zur Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber zum Verhängnis wurde.In dem entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber einem neuen Mitarbeiter kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit mündlich zugesichert, dass er „natürlich“ übernommen werde. Diese Aussage kam nicht von irgendjemandem, sondern vom personalverantwortlichen Vorgesetzten des Mitarbeiters, der den Arbeitsvertrag unterzeichnet hatte.Keine zwei Wochen später erhielt der Mitarbeiter dennoch die schriftliche Kündigung – noch innerhalb der Probezeit. Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung. Während das Arbeitsgericht die Klage zunächst abwies, gab das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf dem Mitarbeiter schließlich Recht: Die Kündigung sei wegen widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers treuwidrig und damit unwirksam.Rechtlich gilt zwar, dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in den ersten sechs Monaten (der Wartezeit) noch nicht greift. Eine Kündigung braucht in dieser Zeit grundsätzlich keinen sozialen Rechtfertigungsgrund. Dennoch sind Arbeitgeber nicht völlig frei: Der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) setzt der Kündigungsfreiheit Grenzen.Eine Kündigung verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn sie aus Gründen erfolgt, die das KSchG nicht erfasst – zum Beispiel aufgrund widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers.Genau das war hier der Fall: Erst eine Übernahmezusage geben und dann ohne neuen Anlass kündigen – das geht nicht. Das LAG Düsseldorf betonte, dass eine Kündigung nach einer festen Zusage zur Weiterbeschäftigung nur dann rechtmäßig sein kann, wenn nachträglich neue Umstände eintreten, die eine vorher positive Einschätzung vollständig über den Haufen werfen. Einen solchen sachlichen Grund muss der Arbeitgeber beweisen. Bloße Behauptungen über mangelnde Eignung oder Leistung reichen nicht aus.Für Arbeitgeber:innen und HR-Verantwortliche bedeutet dieses Urteil: Vorsicht mit voreiligen Versprechen! Wer Mitarbeiter:innen während der Probezeit bereits die Übernahme in Aussicht stellt, schafft bei ihnen ein berechtigtes Vertrauen. Wird kurz darauf trotzdem gekündigt, wirkt das widersprüchlich – und genau das kann die Kündigung zu Fall bringen. Deshalb gilt: In der Probezeit sollte man mit Aussagen zur Weiterbeschäftigung äußerst zurückhaltend sein. Führungskräfte sollten zudem entsprechend geschult werden, solche Zusagen nur mit Bedacht zu machen. Im Zweifel lieber eine positive Tendenz vorsichtig formulieren (etwa: „Wir sind zufrieden, aber die endgültige Entscheidung fällt erst am Ende der Probezeit“), anstatt voreilig Sicherheit zu versprechen.Das Urteil des LAG Düsseldorf verdeutlicht, dass Fairness und Klarheit in der Probezeit enorm wichtig sind. Arbeitgeber tun gut daran, ihre Kommunikation sorgfältig zu gestalten, um spätere rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben oder rechtliche Beratung benötigen, können Sie gerne Kontakt per Mail unter info@kanzlei-wulf.de oder unsere Webseite kanzlei-wulf.de aufnehmen. Dort finden Sie auch weitere Informationen, einen Newsletter sowie das Archiv aller Podcast-Folgen. Bleiben Sie informiert – und bis zur nächsten Folge von „Einfach Recht“!Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal


„Tätowierungensind heute Alltag – Ausdruck von Persönlichkeit, Mode oder Kunst. Doch was passiert, wenn sich ein frisches Tattoo entzündet und du deshalb arbeitsunfähig wirst? Wer trägt dann das Entgeltrisiko? In dieser Folge schauen wir uns ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein an und gehen der Frage auf den Grund: Wann gilt eine Erkrankung nach einem Tattoo als selbst verschuldet – und wann entfällt deshalb die Lohnfortzahlung? Wie ist das beim Sporttreiben? Gilt dasschon bei Verletzungen beim Fussball oder Ski-fahren? Du bekommst heute die komplette Einordnung – klar, fundiert und praxisnah.“Mein Nameist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal.Ich binInhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standortenin Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH. Ichbeantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und amArbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.Icherkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen undGestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Miteinfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sieverstehen kann. Ich warim Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.Geradewegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartnerfür das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.dehttps://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQhttps://www.facebook.com/@einfachrechthttps://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cvhttps://www.instagram.com/@kanzleiwulf BeiFragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Fragein den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dirder Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und miteiner positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.Du hilfstmir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und nochmehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freundenteilen. VielenDankdeinSandro unddein Teamder Kanzlei Wulf & Collegen.

Ab Juni 2026 gelten neue Spielregeln in Sachen Gehaltstransparenz – und Arbeitgeber stehen in der Pflicht.Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt klare Vorgaben: verpflichtende Gehaltsangaben im Bewerbungsverfahren, individuelle Auskunftsansprüche für Beschäftigte, Berichtspflichten ab 100 Mitarbeitenden, Beweislastumkehr bei Entgeltdiskriminierung – und erstmals auch Sanktionen.In dieser Folge erfährst du:Welche Pflichten auf dein Unternehmen zukommen – je nach Größe (bis 10, 10–50, 50–100, 100+)Was sich im Bewerbungsverfahren und bei Arbeitsverträgen ändern mussWie du dich organisatorisch und rechtlich vorbereitestWarum transparente Vergütung nicht nur Pflicht, sondern auch strategische Chance istDiese Folge richtet sich an Geschäftsführende, HR-Verantwortliche und Unternehmensjurist:innen – insbesondere im Mittelstand.Wenn du Unterstützung bei der Umsetzung brauchst oder Fragen zur praxisgerechten Anwendung hast, melde dich gerne unter info@kanzlei-wulf.de oder besuche www.kanzlei-wulf.de.Sandro WulfRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrechtzertifizierter Mediator beiRechtsanwälte Wulf & Collegen

“Hitzefrei im Büro? Warum der Ventilator dein neuer bester Freund ist” Sommer, Sonne, Schweißperlen auf der Stirn – und du sitzt im Büro, im Ladengeschäft oder am Fließband, während das Thermometer unaufhaltsam steigt. Ein gesetzliches Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt's leider (noch) nicht, aber der Gesetzgeber hat immerhin ein paar coole Regeln auf Lager. Ab 26 Grad müssen Arbeitgeber schon mal in die Trickkiste greifen: Ventilatoren, kühle Getränke oder Gleitzeit – Hauptsache, die Kollegen schmelzen nicht dahin. Bei über 30 Grad wird's ernst: Dann sind Maßnahmen Pflicht! Und wenn es im Büro irgendwann über 35 Grad heiß wird, könnte man auch gleich in die Sauna umziehen. Eigenmächtiges „Hitzefrei“ nehmen ist allerdings keine gute Idee – wer einfach nach Hause geht, riskiert eine Abmahnung. Also, liebe Arbeitnehmer: Bleibt cool, trinkt genug Wasser und denkt daran, dass ein bisschen Sommerhitze noch lange kein Grund ist, die Flucht zu ergreifen – es sei denn, der Chef spendiert euch tatsächlich mal einen hitzefreien Tag!Dein Sandro WulfRechtsanwalt & Fachanwalt für ArbeitsrechtZertifizierter Mediatorwww.kanzlei-wulf.de

Kaffeetrinken führt zum Arbeitsunfall? Was Arbeitgeber über Haftung und Versicherungsschutz wissen müssen Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von „Einfach Recht“ – dem Podcast für Arbeitsrecht, Personal und Management.Ich bin Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei Wulf & Collegen. Heute geht es um ein Thema, das auf den ersten Blick fast schon absurd klingt – auf den zweiten Blick aber überraschend weitreichende Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag und die rechtliche Verantwortung von Arbeitgebern haben kann.Ich spreche über einen Fall, bei dem ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verletzt hat – und darüber, wann ein solcher Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt wird.Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.dehttps://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQhttps://www.facebook.com/@einfachrechthttps://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cvhttps://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dankdein Sandro WulfRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht unddein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.

Sabbatical – für viele ein Traum. Aber was sagt das Arbeitsrecht?In dieser Folge von Einfach Recht erkläre ich, wie Sabbaticals im deutschen Arbeitsrecht geregelt sind – speziell im privaten Sektor. Gibt es ein Recht auf Auszeit? Welche Modelle sind möglich? Und worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Umsetzung achten?


Was macht eine Abmahnung eigentlich wirksam – und wann schießt der Arbeitgeber übers Ziel hinaus?In dieser Folge von Einfach Recht kläre ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, warum eine scheinbar klare Abmahnung in der Praxis schnell rechtswidrig sein kann. Anhand eines aktuellen Falls aus dem öffentlichen Dienst zeige ich dir:✅ Wann eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden muss✅ Welche Beweise der Arbeitgeber unbedingt braucht✅ Warum vage Vorwürfe rechtlich gefährlich sind✅ Was das Arbeitsgericht Düsseldorf konkret entschieden hat✅ Und wie du als Arbeitgeber oder HR-Verantwortlicher rechtssicher und fair reagierstDiese Folge ist ein Muss für alle, die mit Abmahnungen, Personalgesprächen oder arbeitsrechtlichen Konflikten zu tun haben. Ob als Unternehmer, Personaler oder Führungskraft – du erfährst, wie du dein Unternehmen vor unnötigen Fehlern schützt.Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.dehttps://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQhttps://www.facebook.com/@einfachrechthttps://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cvhttps://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dankdein Sandro unddein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.Abmahnung Arbeitsrecht, Fehler bei Abmahnungen, Abmahnung unwirksam, Pflichtverletzung Arbeitnehmer, Abmahnung entfernen, Personalakte, Arbeitsgericht Düsseldorf, Fachanwalt Arbeitsrecht, Kanzlei Wulf & Collegen, HR Tipps, Arbeitgeberpflichten

In dieser Folge von Einfach Recht widmen wir uns einem heiklen, aber alltäglichen Thema: Beleidigungen am Arbeitsplatz – insbesondere Äußerungen wie „Sind Sie denn auch dafür zu dumm?“.➡️ Wann wird aus Kritik eine rechtlich relevante Beleidigung?➡️ Welche arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen drohen Führungskräften und Arbeitgebern?➡️ Welche Rechte haben betroffene Arbeitnehmer – bis hin zu Schmerzensgeld von 7.000 bis 30.000 Euro?Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf erklärt anhand aktueller Urteile, wie deutsche Arbeitsgerichte mit persönlichen Herabwürdigungen umgehen und was Arbeitgeber tun müssen, um sich und ihre Mitarbeitenden zu schützen.Inhalt der Folge:✔️ Abgrenzung: Sachliche Kritik vs. strafbare Beleidigung✔️ Schmerzensgeldansprüche bei Persönlichkeitsverletzungen✔️ Urteile aus Siegburg, Cottbus, Hamm & Niedersachsen✔️ Handlungspflichten von Arbeitgebern bei Mobbing & Bossing✔️ Prävention, Dokumentation und rechtssicheres FührungsverhaltenZielgruppe:Diese Folge richtet sich an Arbeitgeber, HR-Manager, Führungskräfte sowie betroffene Arbeitnehmer, die wissen wollen, wo die juristische Grenze liegt – und wie man sich richtig verhält.Weitere Infos & Kontakt:www.kanzlei-wulf.deE-Mail: info@kanzlei-wulf.deHat dir die Folge gefallen? Dann abonniere den Podcast, teile ihn mit deinem Netzwerk und hinterlasse eine Bewertung!#Arbeitsrecht #BeleidigungAmArbeitsplatz #Mobbing #Bossing #Schmerzensgeld #FachanwaltArbeitsrecht #HRRecht #KanzleiWulf #EinfachRecht #einfachrecht #podcast #ki

15 Euro Mindestlohn – kommt er durch die Hintertür?In dieser Folge von Einfach Recht beleuchte ich die stillschweigend geänderte Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission – und warum diese Änderung weitreichende Folgen für alle Arbeitgeber und HR-Abteilungen hat.Was steht wirklich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur Mindestlohnhöhe?Welche Rolle spielt die EU-Mindestlohnrichtlinie – und droht ihr das rechtliche Aus vor dem Europäischen Gerichtshof?Und vor allem: Ist der gesetzliche Mindestlohn von 15 Euro ab 2026 längst beschlossene Sache?Ich erkläre dir die aktuelle Rechtslage, die politischen Hintergründe und die europarechtlichen Risiken – verständlich und praxisnah.Diese Folge ist ein Muss für alle Arbeitgeber, Personaler, Unternehmer und arbeitsrechtlich Interessierten!#Mindestlohn #Arbeitsrecht #Mindestlohnkommission #15Euro #MiLoG #Koalitionsvertrag #EUMindestlohn #HR #Personalwesen #Tarifpolitik #Sozialpolitik #SandroWulf #EinfachRecht #PodcastArbeitsrecht #RechtsanwaltArbeitsrecht #kanzleiwulf Melde dich gerne bei mir unter info@kanzlei-wulf.de.Abonniere den Podcast, um keine Folge zu verpassen, und hinterlasse mir gerne eine Bewertung, wenn dir die Episode gefallen hat.Schau dazu auch gern auf dem Blog der Kanzlei Wulf & Collegen unter www.kanzlei-wulf.de vorbei.Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren Seite!Dein Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator.

Rote Arbeitshose verweigert - Kündigung wirksam! Warum Arbeitgeber bei der Arbeitsbekleidung mitreden dürfen.Ein Mitarbeiter weigert sich, die vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen – und verliert den Job. Zu Recht? In dieser Folge erkläre ich dir, warum Arbeitgeber die Farbe der Arbeitskleidung vorgeben dürfen, was das mit Arbeitssicherheit und Corporate Identity zu tun hat – und wann eine Kündigung wegen „falscher Hose“ rechtmäßig ist. Ein spannender Fall aus NRW mit klarer arbeitsrechtlicher Botschaft für Arbeitgeber und HR-Verantwortliche.Mein Name ist Sandro Wulf. Ich bin Rechtsanwalt und Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal.Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann.Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts.Ich bin Vortragsredner, Speaker und halte Keynotes.Hier erfährst Du mehr:www.kanzlei-wulf.dehttps://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQhttps://www.facebook.com/@einfachrechthttps://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cvhttps://www.instagram.com/@kanzleiwulfBei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail aninfo@kanzlei-wulf.deWenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.Vielen Dankdein Sandro unddein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.#Arbeitsrecht#kanzleiwulf#Kündigung#Arbeitskleidung#Weisungsrecht#Pflichtverletzung#HR#Personalrecht#RoteHose#LAGDüsseldorf#Betriebsalltag#SicherheitAmArbeitsplatz#CorporateIdentity#EinfachRecht#RechtsanwaltSandroWulf#ArbeitsrechtsPodcast#PodcastArbeitsrecht#HRPodcast#KleidungAmArbeitsplatz#VerhaltensbedingteKündigung#Arbeitsgericht

Das BAG hat in dieser Entscheidung 9 AZR 26/24 schulbuchartig die Definition des Arbeitnehmers, des Direktionsrecht, des freien Mitarbeiter, die Abgrenzung und die Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt.Eine Entscheidung die jeder kennen sollte, der mit HR und arbeitsvertraglichen Fragen zu tun hat.#einfachrecht #kanzleiwulf #arbeitnehmer #freiermitarbeiter #hr ----Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.dehttps://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQhttps://www.facebook.com/@einfachrechthttps://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cvhttps://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dankdein Sandro unddein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.

Wie verändert sich das Arbeitsrecht unter der neuen Bundesregierung?Was erwartet Arbeitgeber und HR-Abteilungen bei Mindestlohn, Arbeitszeit und Zeiterfassung?In dieser Folge von „Einfach Recht“ erfährst du kompakt und praxisnah die wichtigsten Änderungen aus dem Koalitionsvertrag 2025.

Abfindung erstritten – und ein Fall für den StaatsanwaltBeschreibung:Was passiert, wenn eine hohe Abfindung im Aufhebungsvertrag zum strafrechtlichen Risiko wird? In dieser Folge von Einfach Recht geht es um ein aktuelles BGH-Urteil (4 StR 357/23) zur Abfindungsaffäre der Stadt Iserlohn.Erfahre, wann eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag zu Fehlern führen kann, die sogar strafrechtliche Folgen haben – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.Ich erkläre:Warum die Annahme einer Abfindung strafbar sein kannWie Fehler bei Aufhebungsverträgen vermieden werdenWann eine Einziehung des Abfindungsbetrags drohtWas du als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer unbedingt beachten musstWie ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstützen kannJetzt reinhören und arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite bleiben!Weitere Infos auf www.kanzlei-wulf.de oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de.

Stell dir vor, ein Mitarbeiter ist krank – aber nur ein bisschen. Er fühlt sich grundsätzlich arbeitsfähig, will sogar etwas arbeiten, aber nicht im vollen Umfang. Darf der das? Gibt es so etwas wie eine Teil-Krankschreibung in Deutschland?In dieser Folge von „Einfach Recht“ schauen wir uns das genauer an: Was sagt das deutsche Arbeitsrecht zur sogenannten Teil-Arbeitsunfähigkeit? Welche Regeln gelten für Ärzte nach der AU-Richtlinie? Und: Wird sich das bald ändern?Ich bin Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen. Lass uns gemeinsam einen Blick in die aktuelle Rechtslage und die Diskussionen um mögliche Reformen werfen.Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.dehttps://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQhttps://www.facebook.com/@einfachrechthttps://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cvhttps://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dankdein Sandro unddein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.

Wie berechnet sich die Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis?Gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Kündigungsfristen?Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer auch längere Kündigungsfristen wirksam auf erlegen?Diese Podcast Folge setzt sich mit einer neuen aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Wirksamkeit von arbeitsvertraglichen Klauseln, insbesondere zur Verlängerung der Kündigungsfrist, auseinander.-----Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „Einfach Recht“. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen, Arbeitnehmern und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war m Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner und Speaker. Hier erfährst Du mehr:www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt.Du hilfst mir damit, den Podcast "Einfach Recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.

Podcastfolge: Unwirksame Klausel über die Rückzahlung von Studienkosten!Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten sind ein Dauerbrenner in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung. Unternehmen investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter und wollen sich dagegen absichern, dass diese direkt nach Abschluss der Weiterbildung das Unternehmen verlassen. Doch nicht jede Rückzahlungsklausel ist wirksam. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 09.07.2024 (9 AZR 227/23) erneut eine Klausel für unwirksam erklärt. Wir beleuchten heute, was das Urteil für Unternehmen bedeutet und wie Rückzahlungsklauseln rechtssicher gestaltet werden können.---Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.dehttps://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQhttps://www.facebook.com/@einfachrechthttps://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cvhttps://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt.Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.Vielen DankdeinSandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator unddein Teamder Kanzlei Wulf & Collegen.

Diese KI-Folge beleuchtet die zunehmende Bedeutung von Homeoffice im Kontext von Kündigungen und Änderungskündigungen im deutschen Arbeitsrecht.Mehrere Gerichtsurteile werden analysiert, um festzustellen, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, Homeoffice als milderes Mittel vor einer Kündigung anzubieten. Das LAG Baden-Württemberg urteilte, dass kein Anspruch auf Homeoffice besteht, während das LAG Köln die Interessen der Arbeitnehmer stärker gewichtete. Das Arbeitsgericht Berlin deutet an, dass eine Änderungskündigung auf Homeoffice beschränkt sein kann. Die Entscheidungen zeigen eine Abwägung zwischen betrieblichen Bedürfnissen und Arbeitnehmerinteressen. Arbeitgeber müssen nun sorgfältiger begründen, warum bestimmte Tätigkeiten nicht im Homeoffice ausgeführt werden können.---- Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt.Dein Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator.

Herzlich willkommen zu „Einfach Recht“, deinem Podcast für aktuelle arbeitsrechtliche Themen. Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator. In jeder Folge beleuchte ich spannende Fälle und aktuelle Urteile, die für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und auch für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Heute geht es um einen Fall, der sich mit der Frage beschäftigt, ob Arbeitnehmer Schadensersatz geltend machen können, wenn der Arbeitgeber versäumt, rechtzeitig Zielvorgaben zu machen. Wir schauen uns das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2025 an und klären, was Arbeitgeber künftig beachten müssen, um sich vor solchen Ansprüchen zu schützen.---Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.dehttps://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQhttps://www.facebook.com/@einfachrechthttps://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cvhttps://www.instagram.com/@kanzleiwulf BeiFragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Fragein den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dirder Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und miteiner positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.Du hilfstmir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und nochmehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freundenteilen. VielenDankdeinSandro unddein Teamder Kanzlei Wulf & Collegen.