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Folge 72 von HÄRTING|fm dreht sich um Mode im Fernsehen. Zu Gast sind Dr. Sophie Derfler von Pro7 Sat1 Media und Prof. Dr. Felix Buchmann von Dornkamp Rechtsanwälte. Co-Hosts der Folge sind Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher. Sophie und Felix werden gemeinsam auf dem 2. Deutschen Moderechtstag in Berlin auftreten. In dieser Episode geben sie einen Vorgeschmack auf ihren Vortrag: Werbung für Mode in verschiedenen Fernsehformaten. Es geht vor allem um die Rechtsfragen, die sich rund um Produktplatzierungen im Fernsehen stellen. Vom UWG und der Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung über das Urheberrecht zu vertragsrechtlichen Fragestellungen.
Gast in Folge 71 von HÄRTING|fm ist die Kollegin Julia Holterhus, Syndikusanwältin bei Zalando. Mit ihr sprechen Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher vor allem über den Einsatz künstlicher Intelligenz bei Zalando und die rechtlichen Fragen, die sich dabei stellen. Julia wird auch auf dem 2. Deutschen Moderechtstag in Berlin referieren. In dieser Episode gibt sie einen Einblick in Ihr Thema: "AI in Fashion". Wir sprechen auch kurz über die Organisation der Rechtsabteilung bei Zalando und Julias Rolle im Team. Es geht auch um den Einsatz von KI bei Zalando und insbesondere in der täglichen Praxis bei Legal. Im Kern geht es aber um den Einsatz des KI gestützten Modeberaters. Der Zalando Assistant, der durch Zalandos eigene Modelle und ein LLM von OpenAI betrieben wird, bietet eingeloggten Kunden - eine entsprechende Einwilligung vorausgesetzt - personalisierte Modeberatung. Der Assistent versteht den Kontext der Frage und greift auf Informationen aus dem Profil des Kunden bei Zalando zu. Außerdem sprechen wir über die rechtlichen Fragen KI erzeugter Models.
In Folge 69 von HÄRTING|fm ist Fabian Reinholz, langjähriger Partner bei Härting Rechtsanwälte, zu Gast. Im Fokus dieser Ausgabe der Litigation Staffel sind drei IP Streitigkeiten. Thematisiert wird: - Fall 1 aus dem Wettbewerbsrecht zum ergänzenden Leistungsschutz nach dem UWG - Fall 2 eine Domainstreitigkeit über eine gleichnamige Domain - Fall 3 aus dem Urheberrecht, in welchem eine Interessenabwägung zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht eines Architekten mit dem wirtschaftlichen Interesse des Eigentümer vorgenommen werden musste
Am 28.11.2024 fand der 2. HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht. In der zweiten Sonderfolge geht es um Datenschutz, (Kollektiv-)Arbeitsrecht, Biases und das Urheberrecht. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat seine Thesen zu personenbezogenen Daten in Large Language Models vorgestellt. Es geht also um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Trainings von KI-Modellen mit Daten mit Personenbezug und die Frage, ob diese Daten in den Modellen noch enthalten sind. Herr Fuchs wies dabei auch auf die Unterschiede zwischen KI-Modellen und KI-Systemen hin. Außerdem sprach er über konkrete Anwendungsfälle von KI-Systemen in der Hamburgischen Beratungspraxis. Stefan Brink, ehemaliger Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg hat über künstliche Intelligenz und Beschäftigtendaten gesprochen. Auch er brachte Beispiele, wo KI-Systeme im Beschäftigtenkontext bereits eingesetzt werden und welche Rechtsgrundlagen für die damit einhergehende Datenverarbeitung in Betracht kommen. Gleiches Thema unterschiedlicher Schwerpunkt: Unsere Kollegin Malini Nanda berichtet aus Ihrer Beratungspraxis und spricht über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Einführung von KI-Lösungen, die auch die Belegschaft betreffen. Es geht um erste Gerichtsentscheidungen im Kollektivarbeitsrecht bei der Einführung von KI-Tools, die auch zur Überwachung von Beschäftigten dienen können. Eine etwas andere Stoßrichtung hatte der sehr praxisnahe Vortrag von Martin Raasch, KI-Berater bei Brainosphere. Er zeigte am praktischen Beispiel, wie schnell Biases in KI-Systeme geraten und wie man damit umgeht. Es geht um (un)gewollte Diskriminierung und Möglichkeiten der Verhinderung. Außerdem sprach er über Vor- und Nachteile synthetischer Daten zum Training von KI-Modellen. Den Abschluss unseres KI-Tages bildete das IP-Recht. Fabian Reinholz berichtete über die Anwendung der Text- und Datamining Schranke bei der Vorbereitung des Trainings von KI-Modellen. Er stellte auch die Klagen von LAION und GEMA vor, bei denen es um die angebliche urheberrechtswidrige Nutzung von Werken für das KI-Training geht. Dr. Till Prömmel ist Leiter IP-Recht bei der Bundesdruckerei und beschäftigt sich vor allem mit Patenten. Er berichtete über die Patentierfähigkeit von KI-Lösungen. Es ging auch um die Frage, ob "die KI" als Erfinderin eingetragen werden kann ("Nein!" meinen nicht nur BGH und Till Prömmel).
Urheberrecht und KI-generierter Content: Über dieses Spannungsfeld sprechen Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher in Folge 58 von HÄRTING|fm. Einleitend geht es um unsere bisherige Beratung in Sachen künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Praktisch jede Woche kommen neue Fragestellungen hinzu. Danach gehen wir die verschiedenen Spannungsfelder durch: - Kann Training von KI-Systemen mit geschützten Werken die Rechte der Urheber verletzen? - Wann sind Urheberrechte durch das Prompting verletzt? - Inwieweit kann der Output generativer KI Urheberrechte verletzen? - Wie sieht es mit dem Schutz von KI-generiertem Content aus? - Können Prompts urheberrechtlich geschützt sein? - Was sagt der AI Act zum Urheberrecht? - Gibt es schon Urteile?
Den Einstieg von Dr. Holger Jakob als Of-Counsel bei uns, bei HÄRTING Rechtsanwälte, nehmen wir zum Anlass, in Sonderfolge 49 über Holgers Spezialdisziplin, nämlich das Sportrecht, zu sprechen. Holger ist promovierter Jurist und seit 2002 Rechtsanwalt. Er war zusätzlich Inhouse-Counsel bei verschiedenen sportnahen Unternehmen, u. a. G Esports und myBet. Derzeit ist er neben seiner Tätigkeit bei uns Senior Legal Counsel bei Oddset. Holger ist auch Fachanwalt für Sportrecht, bei der FIFA lizenzierter Spielerberater und Schiedsrichter sowohl beim Deutschen Sportschiedsgericht als auch beim Esport-Bund Deutschland e.V. Er berät Verbände und Athleten in allen Fragen des Verbands-, Vereins- und Sportrechts. Gemeinsam mit Fabian Reinholz, Robert Golz und Dr. Christopher Wiencke betreibt er den Sportrechtspodcast "Liebling Bosman". Um die Facetten des Sportrechts ein bisschen zu beleuchten, besprechen wir jeweils zwei aktuelle Fälle aus Holgers und Fabians Praxis. Es geht um Sponsoringverträge, das Recht an einer Datenbank mit frei verfügbaren Daten zu Sportlern und Teams und die Versetzung eines Fußballprofis in den B-Kader.
Diese Woche im Tech Briefing:Thema der Woche: Medienhäuser weltweit sind bereit, einen hohen Preis für ein echtes Foto zu zahlen, doch wer zahlt für eine KI-Kreation? Wenn es sich um KI-Trickserei statt um den Schnappschuss des Jahres handelt, wirft Künstliche Intelligenz aktuell Urheberrechtsprobleme auf, die die gesamte Kreativbranche im Unklaren lassen. Adobe und Getty Images bringen sich in Position und bauen auf Rechtssicherheit ihren Wettbewerbsvorteil aus. Plus: Diese Woche präsentierte Brüssel einen finalen und Rechtssicherheit in den Mitgliedstaaten schaffen?Dazu: Sven Doelle, Head of Innovation und Technology von Adobe, Grant Farhall von Getty Images und Fabian Reinholz, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Härting werfen wichtige Fragen auf und ordnen die aktuelle Gesetzeslage ein.Plus: Nachrichten aus der Welt der BigTech, Startups und TechnologieHaben Sie Fragen? Schreiben Sie uns gerne eine Mail an kontakt@mediapioneer.com.Moderation: Christoph Keese und Lena Waltle Redaktionsassistenz: Clara Meyer-HornProduktion: Till Schmidt Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Am 30.11.2023 fand der HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht. In der (zweiten Sonder-) Folge 46 geht es um die vier wesentlichen Rechtsfragen künstlicher Intelligenz in der Praxis: Mit Prof. Dr. Tobias Keber (Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg) sprechen wir über Datenschutz. Dr. Daniel Halft (idealo) berichtet über Haftung und KI-Richtlinien in Unternehmen. Fabian Reinholz und Constantin Berlage beleuchten die urheberrechtliche Seite von KI und Martin Schirmbacher und Marlene Schreiber blicken auf den aktuellen Entwurf der KI-Verordnung. Den Anfang macht Tobias Keber, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Er beleuchtete die verschiedenen datenschutzrechtlichen Fragestellungen beim KI-Einsatz: Wer ist verantwortlich? Wo liegt der Personenbezug? Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Datenverarbeitung? Wo bleibt die Transparenz? Wann braucht man eine Datenschutzfolgenabschätzung? Dr. Daniel Halft ist Inhouse-Rechtsanwalt bei idealo und freier Berater für den Einsatz von KI in Rechtsabteilungen und Unternehmen. Die Essenz seines Vortrags ist: Verständnis der Technik und ihres konkreten Einsatzes im Unternehmen, betroffene Rechtsgebiete identifizieren, gemeinsam klare Regeln erstellen aber auch gegenseitiges Vertrauen zwischen Rechtsabteilung & Fachabteilung etablieren. Wir sprechen über die Bedeutung von KI-Richtlinien und auch darüber, wie man diese im Unternehmen zur Geltung bringt. Fabian Reinholz und Constantin Berlage sind Kollegen aus HÄRTINGs IP-Team. Sie sprachen über die urheberrechtlichen Fragen künstlicher Intelligenz. Sie unterscheiden zwischen potenziellen Rechtsverletzung beim KI-Training (mit § 44b UrhG), beim Prompting und beim Output. Außerdem geht es darum, ob jeweils eigene Rechte entstehen können, am Prompt einerseits (klar) und am Ergebnis andererseits (nein, weil es an der schöpferischen Leistung eines Menschen fehlt). Schließlich sprechen Marlene Schreiber und Martin Schirmbacher (beide Partner bei HÄRTING) über den Entwurf der KI-Verordnung. Es geht um den Stand der Verhandlungen in Brüssel und Wahrscheinlichkeiten, ob der AI Act tatsächlich kommen wird. Dann sprechen wir über Regulierung der Haftung für KI: durch den AI Act (ohne eigene Haftungsregeln), die wohl kommende KI-Haftungs-Richtlinie (verschuldensabhängige Haftung) und die Novellierung der Produkthaftungsrichtlinie (verschuldensunabhängige Herstellerhaftung). Zudem geht es um die unterschiedlichen Risikoklasse von KI-Systemen und die Folgen daraus für die tätigen Akteure.
Am 18. August beginnt die Saison 2023/24 der Fußball-Bundesliga. Fabian und Holger von "Liebling Bosman" sind zu Gast und stammtischen mit Martin über alles, was die Fußballfans in der Woche vor dem ersten Spieltag bewegt. Was für eine irre Sommerpause: Kane-Transfermarathonsaga, Saudi-Arabien kauft sich die großen Fußballstars in die Wüste und so viele weitere Themen regen dazu an, einen Stammtisch zu eröffnen und einfach drauf los zu plaudern. Genau das hat Martin Tetzlaff getan und hat mit Fabian Reinholz und Holger Jakob vom Sportrechtspodcast "Liebling Bosman" zwei meinungsstarke Gäste in der Sendung. Zusammen haben sie einiges zu besprechen: Warum hat uns der ...Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.+++Werbung+++ Jetzt im neuen Jahr besser füttern mit biologisch artgerechtem Rohfutter von BARFER'S. Für Deinen Hund oder Deine Katze mit 10 % Rabatt mit dem Gutscheincode „PODCAST10“. https://www.barfers-wellfood.de/
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Am 11. Juli 2022 startete vor dem Europäischen Gerichtshof eine Verhandlung zwischen den drei Clubs der Super League und der UEFA. Zusammen mit unserem sportjuristischen Partnerpodcast "Liebling Bosman" sprechen wir über alles, was Ihr dazu wissen müsst. Wir haben uns zusammen gesetzt, weil uns alle das Thema Super League bewegt. Sie steht für den übersteigerten Kapitalismus im Fußball. Ist es Ironie, dass der Gegner der Super League die selbst sehr geldorientierte UEFA ist? Die "European Superleague Company", angeführt von Real-Präsident Florentino Perez, brachte ein Kartellverfahren auf den Weg. Bei einem Gericht in Madrid, das den Fall zunächst einmal an den Europäischen Gerichtshof weiterleitete. Der EuGH soll nun eine Vorabentscheidung treffen. Dort startete am Montag, den 11.07.2022 die mündliche Verhandlung, mit einer zweitägigen Anhörung. Inzwischen wird ein Urteil für das Frühjahr 2023 erwartet. Dazu werden wir heute versuchen den sportjuristischen als auch den stammtischlich-emotionalen Bedürfnissen zum Thema Super League gerecht zu werden und das Wollknäuel aus Halbwissen und Fachwissen auseinander zu legen, um am Ende der Episode etwas schlauer zu sein. Welche Hintergründe liegen hinter der Idee einer Super League? Die Idee eine eigene Liga der besten europäischen Clubmannschaften außerhalb der UEFA zu installieren, ist nicht neu. Schon seit Jahrzehnten wollen einige Clubs mehr Geld verdienen und vergrößern seit Einführung der Champions League die Kluft zwischen armen und reichen Vereinen. Wir sprechen auch über andere Modelle in anderen Sportarten und vor allem, was da vor dem EuGH überhaupt verhandelt wird. Zusammen mit den Rechtsanwälten Fabian Reinholz und Holger Jakob von "Liebling Bosman", dem besten und vielleicht einzigen deutschen sportjuristischen Podcast, sprach Martin Tetzlaff über zwei Stunden. Am Ende der Episode versuchen wir zu raten, was nach dem Urteil nächstes Jahr passieren könnte. LINKS: Liebling Bosman bei Twitter Liebling Bosman bei Instagram Holger Jakob beim Deutschlandfunk über die Verhandlung beim EuGH Berichterstattung des Kicker über die Verhandlung beim EuGH Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union UEFA-Statuten (bitte Artikel 49 und 51 beachten) Podcastepisode von Sport Inside zum Basketball (zum Thema EuroLeague bitte ab 31:57 hören) Karl-Heinz Rummenigge über die Super League Schon jetzt verdienen Clubs sehr viel Geld in der Champions League ohne gespielt zu haben Die Champions League-Reform ab 2024 der Untergang der Bundesliga? Steaua Bukarest gewinnt die (heutige) Champions League Peter Peters redet sich im Sportstudio um Kopf und Kragen Auch Rainer Koch hat so seine Probleme im Sportstudio Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten.
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Drübergehalten – Der Ostfußballpodcast – meinsportpodcast.de
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Am 11. Juli 2022 startete vor dem Europäischen Gerichtshof eine Verhandlung zwischen den drei Clubs der Super League und der UEFA. Zusammen mit unserem sportjuristischen Partnerpodcast "Liebling Bosman" sprechen wir über alles, was Ihr dazu wissen müsst. Wir haben uns zusammen gesetzt, weil uns alle das Thema Super League bewegt. Sie steht für den übersteigerten Kapitalismus im Fußball. Ist es Ironie, dass der Gegner der Super League die selbst sehr geldorientierte UEFA ist? Die "European Superleague Company", angeführt von Real-Präsident Florentino Perez, brachte ein Kartellverfahren auf den Weg. Bei einem Gericht in Madrid, das den Fall zunächst einmal an den Europäischen Gerichtshof weiterleitete. ...Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.+++Werbung+++ Jetzt im neuen Jahr besser füttern mit biologisch artgerechtem Rohfutter von BARFER'S. Für Deinen Hund oder Deine Katze mit 10 % Rabatt mit dem Gutscheincode „PODCAST10“. https://www.barfers-wellfood.de/
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YouTube- und Instagram-Stars haben es teilweise zu mehr Berühmtheit erlangt, als so mancher Hollywood-Star. Sie erlauben uns EInblicke in ihr Privatleben und lassen uns an ihren Vorlieben teilhaben. Mehr oder weniger beiläufig bewerben sie dabei Produkte. Das machen sich auch Unternehmen zunutze. Wir sprechen mit Fabian Reinholz über die rechtlichen Unwägbarkeiten und Anforderungen an das Influencer-Marketing. Kontrovers geht es diesmal zu, wenn wir über Direktmarketing-Maßnahmen in Corona-Zeiten sprechen. Dürfen Restaurants ohne weiteres Kunden per Mail oder SMS ansprechen und auf neue Takeaway- und Lieferangebote hinweisen? Und warum sind vergleichbare Ansprachen bei Fitness-Studios vielleicht anders zu bewerten?