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Nie bricht das Chaos so in unseren Alltag ein wie in der Freizeit, aber wir haben die Versicherung, die die Haftung für alle Ihre Ansprüche, Wünsche und Be-dürfnisse übernimmt. Für den sorgenfreien Urlaub wählen Sie unser Kombipa-ket "No Risk". Eine Glosse von Georg Bayerle.
Ohlala - wer schon einmal eine*n Perfektionist*in in seiner Nähe hatte, der weiß, wie ätzend es sein kann, sich ständig gegen die Ansprüche und Forderungen, wie man selbst oder wie etwas zu sein hat abzugrenzen. DENN Perfektionist*innen quälen sich ja mit ihren Ansprüchen nicht nur selbst, sie quälen damit auch oft andere, denn nicht selten richtet sich dieser Perfektionismus auch nach Außen. Heute wollen wir mal ein wenig in dieses Thema eintauchen
Episode 11: Die besten To-Do-Apps für 2020! In dieser Episode stelle ich Ihnen die aus meiner Sicht besten und interessantesten To-Do-Apps für das Jahr 2020 vor. Finden Sie mit Hilfe dieser Episode die für Ihre Ansprüche passende Lösung. Für alle vorgestellten Lösungen finden Sie die Links zur jeweiligen Homepage in dieser Beschreibung. Den Artikel können Sie in unserem Blog gerne auch nachlesen - klicken Sie dazu bitte hier! Links Todoist TickTick Microsoft To Do Things Omnifocus Habitica Google Tasks todo.txt Nozbe Remember the Milk Any.do Haben Sie Fragen oder Anregungen? Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Gesprächstermin online - klicken Sie bitte hier! Unsere Firmen-Seite: https://www.rohinie.com Vergessen Sie bitte nicht, unseren Podcast zu abonnieren!
In den sozialen Medien wurden in den letzten Wochen immer wieder Preise von Badezimmern von 28.800,-- € genannt. Wir haben daraufhin Mails bekommen, ob wir nicht eine günstige Alternative finden. Deshalb habe ich mich auf dem Markt umgesehen. Es gibt alternative Badsanierungen mit Kunststoffpaneelen. Hierdurch sparen Sie sich den Fliesenleger und die Entstehungszeit wird schneller. Kunststoffpaneele in der heutigen Zeit sind Profimaterial und sind für Ihre Ansprüche gemacht, das heißt Sie brauchen keine Bedenken zu haben, dass das nicht hält oder funktioniert. Mir ist aufgefallen die Firma bad36+. Auf der Homepage finden Sie einen Budgetplaner und Sie sehen wie sich der Preis von Ihrem neuen Badezimmer verändert, wenn Sie Ihre Ausstattung verändern…sehr ähnlich einem Autokonfigurator. Und…die Sanierungszeit verändert sich durch die Verarbeitung ohne Fliesenleger auf 36 Stunden. Hier kostet ein Badezimmer in der Größe von 6 – 9 qm zwischen 18.000,-- € und 20.000,--€
Was ist eine Zinsanpassungsklausel? Warum bekomme ich möglicherweise noch Geld von meiner Bank zurück? Wie kann ich erkennen, ob mich das betrifft? Was kann ich tun, um Geld von meiner Bank zurückzufordern? Niklaas Haskamp spricht in dieser Sonderfolge mit unserem Finanzexperten Niels Nauhauser über die Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen: Sie erklären, warum diese Klauseln in vielen Verträgen rechtswidrig sind und was Verbraucher unternehmen können, um Ihre Ansprüche zu prüfen und Geld nachzufordern. Reinhören lohnt sich: Es geht in vielen Fällen um drei- oder vierstellige Beträge! Mehr Infos zur Zinsanpassung und unseren Musterbrief finden Sie hier: www.vz-bw.de/node/22232 Hier finden Sie alle Infos zu unserem podcast: www.vz-bw.de/podcast
Wie sollte ich meine Ausstellung umbauen / neu bauen, damit ich den künftigen Anforderungen meiner Kunden und des Marktes gerecht werden kann? Themenorientiertes Verkaufen in der Ausstellung der Zukunft... der bisher wertvollste, inhaltsgeladenste Podcast aller Zeiten! Vom Point of Sale zum Point of Competence. Christian Wadsack und Thorsten Moortz im Dialog. Speziell für die Facebook-Gruppe "Showroom Bad" und ihre Mitglieder. Ausgehend von der provokanten Behauptung, dass der Point of Sale bereits jetzt nicht mehr in der Ausstellung liegt (obwohl doch gerade erste einige damit anfangen) und die Ausstellung des Handwerks zum Point of Competence werden muss, diskutieren Christian Wadsack und Thorsten Moortz nichts geringeres als die Zukunft der Ausstellung im Handwerk. Von der Außendarstellung eines Handwerksunternehmens, selbst ohne Ausstellung, über die kleinsten 20qm Flächen bis zur neugebauten 300+x qm Ausstellung zeigen wir in diesem Podcast, wie die Strategien der Kundenbegeisterung durch Architektur und Showroom-Gestaltung ihre volle Wirksamkeit entfalten können. Dieser Podcast ist kein Plädoyer oder eine Unabhängigkeitserklärung vom Großhandel. Wir zeigen, welche Herausforderungen ein Handwerksunternehmen hat, das sich als eigenständige Marke, als regionale Nummer 1 positionieren will. Shownotes: Infos über Christian Wadsack: http://how-innenarchitektur.de/ Diskussion zum Podcast in der Gruppe: https://www.facebook.com/groups/554905804635907/ Infos zu Thorsten Moortz: http://www.moortz.de WEITERE PODCAST-FOLGEN: https://www.spreaker.com/show/handwerks-impulse oder für das Handy: https://itunes.apple.com/de/podcast/handwerks-impulse/id1191381018?mt=2 Christian Wadsack ist der eine Teil von Hofmann&Wadsack: Auf ihrer Homepage kann man lesen: Durchdachte Innenarchitektur schafft Lösungen, die dem Menschen ein Mehr an Nutzen und Wohlgefühl bringen. Dies gilt für alle Arbeits-, Wohn- und Lebensräume, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau, einen An- oder Umbau oder eine Renovierung handelt. Mit dem Büro Hofmann + Wadsack haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihr Projekt, Ihre Vorstellung und Ihre Ansprüche auf einen Nenner bringt und für klare „Raumverhältnisse“ sorgt. Zukunftsweisende und kreative Planungen für Ausstellung und [Re]Präsentation, sinnvolle Objektgestaltung, sowie innovative Bad- und Wohnraumkonzepte sind unsere Profession. Wir zeigen Ihnen die kreativen Möglichkeiten, stehen beratend zur Seite und begleiten auf Wunsch die gesamte Umsetzungsphase. Dabei arbeiten wir herstellerunabhängig und stets in Ihrem Sinne. Darüber hinaus ist Christian als Seminarleiter, Speaker und Coach seit langem in der Branche bekannt.
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Wenn Sie glauben, daß Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall alles erstattet wird, was Ihnen zusteht, dann muss ich Sie enttäuschen. Die Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, die mittlerweile - bedingt durch die derzeitige Zinspolitik des Herrn Draghi - nahezu kein Geld mehr verdienen. Früher konnten die Verluste der Kfz-Sparte noch durch Einnahmen in anderen Versicherungssparten aufgefangen werden. Diese Zeiten sind erst einmal vorbei. Also muß das Geld dadurch verdient werden, daß bei der Schadensregulierung die Daumenschrauben angezogen werden und Geld eingespart wird. Dabei sind die Kürzungslügen der Versicherungen so geschickt, daß Sie am Ende auch noch glauben, Sie hätten unberechtigte Forderungen gestellt. Mit diesem Artikel möchte ich Sie wieder auf den richtigen Weg führen und Ihnen Mut machen, für Ihre Ansprüche zu kämpfen.
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Meine Rechtsschutzversicherung habe ich gekündigt, die hat mich ohnehin nur Geld gekostet.Gebraucht habe ich sie ohnehin nie.So oder so ähnlich sind oft die Antworten meiner Mandanten auf die Frage, ob sie rechtsschutzversichert sind.Ja, eine Rechtsschutzversicherung kostet Geld.Warum ich bin der Meinung bin, dass die Rechtsschutzversicherung eine der wenigen Versicherungen ist, die man wirklich haben muss, erläutere ich Ihnen in diesem Beitrag.Das hat auch nichts damit zu tun, dass durch die Deckung einer Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten mehr oder weniger gesichert sind. Vielmehr geht es darum, dass man in Lebensbereichen, die finanziell ein unkalkulierbares Risiko darstellen, generell eine Absicherung durch eine Versicherung haben sollte. Das gilt für die Haftpflichtversicherung, aber auch für die Rechtsschutz.Auch ich habe früher die Meinung vertreten, dass die nicht unbedingt erforderlich ist. Vor allem für mich als Juristin habe ich anfangs keine Notwendigkeit gesehen – ich könnte mich ja im Zweifel vor Gericht selbst vertreten.Mittlerweile hat mir mein Arbeitsalltag allerdings die Augen geöffnet, warum eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist.1. Sie haben eine Absicherung der außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Streitigkeiten.Wenn Sie die Unterstützung durch einen Anwalt brauchen, kostet der Geld. In Unfallsachen wird der Anwalt - bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall - von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. In dem Fall brauchen Sie also normalerweise keine Rechtsschutzversicherung.Allerdings zahlt die Versicherung nicht nur die Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie zum Beispiel in einer Unfallsache mit Auslandsbeteiligung Übersetzungen benötigen, kommt die Versicherung für die Kosten der Übersetzungen auf.Exkurs: In Bußgeldangelegenheiten ist eine Rechtsschutzversicherung vor allem für Vielfahrer empfehlenswert, da hier nicht nur die Kosten der Rechtsverteidigung und die Verfahrenskosten übernommen werden. Auch die Kosten für einen Gutachter werden von der Rechtsschutzversicherung bezahlt, wenn Sie die Geschwindigkeitsmessung oder die Abstandsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen lassen wollen.Dass Versicherungen nicht gerne bezahlen, ist kein Geheimnis. Es wird Sie nicht überraschen, dass in Unfallsachen häufig um die Bezahlung von berechtigten Forderungen gestritten wird. Gelegentlich wird hier nur über geringere Beträge verhandelt. Allerdings kann es sich auch um Forderungen handeln, die im 4-stelligen Bereich und aufwärts liegen.Richtig teuer wird es in Fällen mit Personenschaden.Bei schwereren Verletzungen stellt meistens das Schmerzensgeld nicht das Problem dar, sondern der entstandene Erwerbsschaden oder auch der Haushaltsführungsschaden, den die Versicherungen äußerst ungerne bezahlen.Häufig enden solche Fälle vor Gericht.2. Rechtsschutz zahlt die Verfahrenskosten.Wenn Sie als Unfallgeschädigter Klage einreichen müssen, müssen Sie das Gericht bezahlen. Ein Gericht arbeitet nicht, ohne dass es von dem Kläger einen Kostenvorschuss erhält. Die Höhe der Vorschusszahlung ist abhängig von dem Wert, der eingeklagt wird. Wenn Sie einen Erwerbsschaden für mehrere Jahre geltend machen wollen, kann die Summe der Klageforderung im 5-stelligen bis 6-stelligen Bereich liegen.Es fallen Gerichtskosten an, die mehrere tausend Euro betragen.Dann geht in solchen Verfahren in der Regel auch nichts ohne Gutachten. Diese Gutachten kosten auch wieder ca. 2.500,00 € pro Gutachten. Wenn Sie dann keine Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie selbst die Zahlungsverpflichtung von mehreren 1.000,00 € verkraften.Dagegen kostet eine Rechtsschutzversicherung je nach Anbieter nicht einmal 100,00 € pro Jahr.Enorme Auswirkungen hat das Fehlen der Rechtsschutzversicherung vor allem dann, wenn nach bereits langer Regulierungsdauer die Nerven blank liegen und die gegnerische Haftpflichtversicherung den Druck ausübt, unbedingt einen Abfindungsvergleich abschließen zu wollen.Fehlt dann die Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung für ein Klageverfahren, steigt der Druck, den Abfindungsvergleich – trotz finanzieller Nachteile - anzunehmen.3. Selbstbeteiligung ja oder nein?Die Frage ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung abschließen hängt davon ab, wie gut Sie die finanzielle Beteiligung dieses Betrages verkraften können. Sparen Sie lieber am Jahresbeitrag und tut es Ihnen nicht weh, wenn Sie die Selbstbeteiligung zahlen müssen, können Sie einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen.Nicht alle Versicherungsunternehmen bieten den Vertrag ohne Selbstbeteiligung an. In den meisten Fällen beträgt die 150,00 € pro Rechtsschutzfall. Diesen Betrag müssen Sie im Rechtsschutzfall selber bezahlen. Die restlichen Kosten werden dann vollständig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.Wobei zu berücksichtigen ist, dass Sie die Selbstbeteiligung zurückerhalten, wenn Sie das Klageverfahren gewinnen. Dann muss die Gegenseite sämtliche Kosten erstatten.Gewinnen Sie nur zum Teil, ist die Kostenerstattung von der Gegenseite zuerst auf Ihre geleistete Selbstbeteiligung anzurechnen. Bleibt dann noch ein Betrag übrig, wird dieser an Ihre Rechtsschutzversicherung zurückbezahlt.4. Wann greift die Rechtsschutzversicherung?Die Rechtsschutzversicherung muss bereits bestehen, wenn der Rechtsschutzfall eintritt. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der Unfall auch der Rechtsschutzfall. Zu diesem Zeitpunkt muss der Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung unterschrieben sein. Schließen Sie erst nach dem Unfall eine Rechtsschutzversicherung ab, greift diese für den Fall nicht.Während Sie in den meisten Rechtsgebieten eine Wartezeit von meistens 3 Monaten haben, besteht im Verkehrsrecht der Vorteil, dass es keine Wartezeit gibt. D.h., sobald der Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung geschlossen ist, haben Sie für den Bereich des Verkehrsrechts eine gültige Absicherung.5. Wann greift die Rechtsschutzversicherung nicht?Werden Sie nach einem Autounfall durch Ihren Unfallgegner verklagt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Forderungsabwehr nicht. Sie können nicht auf Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung einen eigenen Anwalt beauftragen. Diesen müssten Sie selber bezahlen. Der Grund hierfür ist, dass für die Forderungsabwehr Ihre eigene Haftpflichtversicherung zuständig ist.Wenn Sie wegen eines Verkehrsunfalls verklagt werden, müssen Sie schleunigst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung darüber informieren. Diese trägt die Kosten für das Gerichtsverfahren und entscheidet, ob sie das Klageverfahren aufnimmt oder die Forderung an den Kläger erstattet, ohne den Prozess zu führen.Ein anderer Bereich, in dem die Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernimmt, ist vorsätzliches Handeln. Wenn Sie sich zum Beispiel unerlaubt von einem Unfallort entfernt haben und deswegen angeklagt werden, müssen Sie im Falle der Verurteilung die Kosten Ihrer Verteidigung selbst bezahlen. In anderen Fällen des vorsätzlichen Handelns im Straßenverkehr gilt dies ebenfalls.Ich fasse noch einmal zusammen:1. Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen die Last von den Schultern, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche geht.Wichtig ist vor allem, dass Sie in sensiblen Bereichen, wie bei einem Personenschaden, bei dem Ihnen ein hoher Erwerbsausfall entstanden ist oder anderweitig hohe Kosten angefallen sind eine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung gegeben ist. Dadurch wird ihnen der Druck genommen, sich auf Biegen und Brechen auf ein Abfindungsangebot der Gegenseite einlassen zu müssen.2. Ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen wollen, ist eine Frage Ihres eigenen Geschmacks. Wenn Sie sagen, dass Sie eine Selbstbeteiligung von 150,00 € oder auch mehr ohne weiteres selbst vorschießen können, dann können Sie auch einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen.3. Die Rechtsschutzversicherung muss bereits im Zeitpunkt des Vorfalls bestehen.4. Generell kann ich nur raten, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Sie können noch so vorsichtig fahren. Der Straßenverkehr stellt ein unkalkulierbares Risiko dar. Durch einen Unfall auftretende Verletzungen können Auswirkungen auf Ihr gesamtes Leben haben und gewaltige finanzielle Einbußen mit sich bringen. Wenn Sie dann Ihre Ansprüche auch noch vor Gericht durchsetzen müssen, ist eine Rechtsschutzversicherung gut investiertes Geld.Und glauben Sie mir, auch wenn am Anfang ganz klar ist, dass die Schuld bei dem Unfallverursacher liegt, ist noch lange nicht sicher, dass Ihnen dessen Haftpflichtversicherung auch sämtliche Ansprüche erstatten wird, so wie Sie Ihnen zustehen.Im übrigen habe ich mittlerweile auch eine Rechtsschutzversicherung.Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema - schreiben Sie einen Kommentar und lassen Sie uns darüber diskutieren.
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Der Restwert des Autos ist ebenfalls eine beliebte Stellschraube, an der die Versicherungen gerne drehen, um bei der Schadensregulierung Geld einzusparen. Dabei schrecken die Versicherer auch nicht zurück, gegenüber Ihnen als Unfallopfer Unwahrheiten zu verbreiten, die rechtlich gar nicht haltbar sind.Zur Not lassen es die Versicherungen auch gerne auf eine Klage ankommen. Dann wird eben erst einmal so lange wie möglich abgewartet, um zu sehen, wie weit Sie gehen würden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, schreckt vor einem Gerichtsverfahren dann doch - leider - eher zurück.Leider deshalb, weil Sie auf Geld verzichten, das Ihnen zusteht. Nur weil die Versicherung rechtswidrig kürzt. Wer sich doch traut zu klagen, kann dann beobachten, dass die Versicherung kneift, wenn sie die Klage auf den Tisch bekommt. Dann wird plötzlich gezahlt.Das gilt zwar nicht in allen Fällen.Es ist aber doch sehr oft zu beobachten, dass die Zahlungswilligkeit steigt, je aussichtsloser das Gerichtsverfahren für die Versicherung ist. Dann zeigt sich auf einmal die Bereitschaft, den tatsächlichen Restwert, der Ihnen zusteht, zu regulieren.Damit Sie bei der Schadensregulierung wissen, worauf Sie achten sollten und welche Lügen der Versicherungen Sie nicht akzeptieren sollten, habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.Beauftragen Sie einen eigenen GutachterDamit Sie überhaupt wissen, wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall ist, benötigen Sie ein Gutachten. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, denn der macht keine Angaben zur Höhe Restwertes. Der Kostenvoranschlag kalkuliert lediglich die möglichen Reparaturkosten.Sie brauchen auf jeden Fall einen Sachverständigen, der Ihnen ein Unfallgutachten erstellt.Der Gutachter holt im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens Restwertangebote von Anbietern aus dem Umkreis ein. Im Gutachten sollten wenigstens 3 Anbieter genannt sein. Greifen Sie vor allem auf einen eigenen Gutachter zurück.Denn lassen Sie das Fahrzeug von einem Gutachter schätzen den die Versicherung beauftragt hat, ist davon auszugehen, dass das Restwertangebota) nicht vom örtlich relevanten Markt kommt,b) der Restwert wesentlich höher ist, als bei einem selbst beauftragten Gutachter.Das kann Ihnen relativ egal sein, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich verkaufen wollen.Haben Sie aber vor, Ihr Auto zu behalten, weil es noch gefahren werden kann, verlieren Sie unter Umständen einige hundert Euro, wenn Sie die Schätzung dem Gutachter der Versicherung überlassen.Restwert laut Gutachten von der Versicherung fordernSobald Sie das Gutachten erhalten haben, reichen Sie es bei der Versicherung ein und fordern die Versicherung auf, die Beträge zu regulieren, die im Gutachten genannt sind. Wollen oder müssen Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie dies auf der Basis des Restwerts im Gutachten machen. Sie müssen nicht abwarten, bis die Versicherung sich bei Ihnen gemeldet hat.Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihr Auto an den Händler verkaufen, der das höchste Restwertangebot gemacht hat. Die Versicherung muss nur auf Basis dieses Angebots regulieren. Wenn Sie weniger für Ihr Auto bekommen als im Gutachten steht, muss die Versicherung Ihnen diese Differenz nicht erstatten. Auf dem Schaden bleiben Sie dann sitzen.Können Sie dagegen einen besseren Preis rausholen, müssen Sie das der Versicherung nicht mitteilen.Ist das Angebot der Versicherung verbindlichSie werden damit rechnen müssen, dass die Versicherung ein anderes Restwertangebot eingeholt und Ihnen entweder in einem separaten Schreiben oder mit der ersten Abrechnung schicken wird.Dabei kommt es zu den abenteuerlichsten Angeboten, die in der Regel nie vom örtlich relevanten Markt stammen, teilweise sogar aus dem europäischen Ausland kommen und über Restwertbörsen eingeholt wurden, zu denen Sie selbst niemals Zugang hätten.Dieses Angebot sollten Sie auf jeden Fall dann beachten, wenn Sie Ihr Auto noch haben.Sie wollen Ihr Auto verkaufen, haben es aber noch, wenn das Restwertangebot der Versicherung eingeht. In einem solchen Fall vertritt auch der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 01.06.2016, VI ZR 316/09) die Auffassung, dass Sie verpflichtet sind, das Angebot der Versicherung aus der Restwertbörse anzunehmen.Ich will mein Fahrzeug verkaufen, muss ich auf ein Restwertangebot der Versicherung warten?Wenn Sie nach Erhalt des Gutachtens Ihr Auto zum Restwert verkauft wollen, den der Gutachter kalkuliert hat, müssen Sie nicht erst eine Antwort bzw. ein Angebot der Versicherung abwarten. Sollte die Versicherung dann behaupten, Sie hätten darauf warten müssen, bis Ihnen ein Restwertangebot vorgelegt wurde, ist das gelogen. Zwar gab es zu diesem Thema einmal eine Ausreißerentscheidung des OLG Köln vom 16.07.2012, 13 U 80/12 die völlig konträr zur BGH-Meinung und der restlichen Rechtsprechung in Deutschland verlief. Mittlerweile haben aber auch die Kölner Richter auf den richtigen Weg zurück gefunden und diese Rechtsprechung revidiert (LG Köln, Urteil vom 08.10.2014, 13 S 31/14). Es ist allein Ihre Entscheidung, wann Sie den PKW verkaufen. Die Versicherung darf Ihnen keine eine Vorschriften machen, wann, an wen und zu welchem Preis Sie Ihr Auto verkaufen. Diese Meinung wird vom Bundesgerichtshof schon seit Jahrzehnten vertreten (BGH NJW 1993, 1849).Wird dann weiterhin auf dem Restwertangebot beharrt und die Versicherung weigert sich, den Restwert Ihres Gutachters abzurechnen, sollten Sie dies unter keinen Umständen akzeptieren und zur Not auch Klage einreichen.Zusammengefasst sollten Sie beachten:- beauftragen Sie am besten einen Gutachter Ihrer Wahl- wenn Sie das Gutachten haben, können Sie Ihr Auto zum Restwert im Gutachten verkaufen- liegt Ihnen schon vor dem Verkauf des Autos ein höheres Angebot der Versicherung vor, nehmen Sie dieses an, auch wenn es nicht vom örtlichen Markt stammt,- wenn Sie Ihr Auto behalten, muss die Versicherung bei der Abrechnung den Restwert aus Ihrem Gutachten zugrunde legen.