POPULARITY
Liegt ein umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch bei Bestechung vor? In dieser Folge besprechen Dr. Rosinus und Dr. Höink eine praxisrelevante und aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. September 2024, Az. XI R 6/23, die sich mit der Frage beschäftigt, ob die strafrechtliche Einziehung von Taterträgen zu einer Minderung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage führen kann. Dem Urteil des BFH liegt eine Verurteilung eines Diplom-Ingenieurs wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zugrunde. Hierbei wurden Beträge, die aus zuvor erhaltenen Bestechungsgeldern stammten, eingezogen. Der BFH hatte zu entscheiden, ob diese Zahlungen im Umsatzsteuerrecht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage führen können. Dr. Höink erläutert die Entscheidungsgründe des XI. Senats des BFH, der eine in der Ertragsteuer längst geklärte Fragestellung nunmehr auch für das Umsatzsteuerrecht aufgreift und diese sowohl methodisch („steuerrechtliche Lösung“) als auch materiell-rechtliche („keine Doppelbesteuerung bei erfolgreicher Einziehung“) in vergleichbarer Weise beantwortet. Die Folge zeigt, wie steuerrechtliche Grundsätze auch bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten zur Anwendung kommen – und wie hochkomplex das Zusammenspiel zwischen Steuerrecht und Strafrecht sein kann. Hier geht‘s zur Entscheidung des BFH vom 25. September 2024, Az. XI R 6/23 https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520017/ Hier geht's zur Folge „Missbrauchsbekämpfung in der Umsatzsteuer“ https://rosinus-on-air.com/podcast/missbrauchsbekaempfung-in-der-umsatzsteuer/ Hier geht's zur Folge „Umsatzsteuerrecht und Strafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/47-rosinusonair Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Carsten Höink, Rechtsanwalt, Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) ist Partner der auf Umsatzsteuerrecht, Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht spezialisierten INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Dr. Höink widmet sich schwerpunktmäßig den Fragen des Umsatzsteuer- und Zollrechts im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät seit 2005 nationale und internationale Mandate im Bereich der Umsatzsteuer / europäischen Mehrwertsteuer. Er ist zertifizierter Incoterms® Trainer. Nach dem Wechsel aus dem gehobenen Dienst der Finanzverwaltung fokussierte er die Beratung als Rechtsanwalt und Steuerberater auf die Umsatzsteuer in einer renommierten Partnerschaft für spezialisierte, steuerzentrierte Rechtsberatung, war Partner für Indirect Taxes einer Big4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und zuletzt 10 Jahre geschäftsführender Gesellschafter einer Spezialberatungsboutique. Dr. Höink ist erreichbar unter carsten.hoeink@indicet.de oder telefonisch unter +49 251 932119-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Die heutige Folge ist eine ganz Besondere: Unser erster Videopodcast ist online! Wenn ihr ihn sehen wollt, klickt einfach auf diesen Link:https://www.youtube.com/watch?v=X0rXJPU6cD0 Das heutige Thema ist "Kreuzwege und Judenfeindschaft", das wir anhand einiger Beispiele besprechen werden. Ein Kreuzweg ist eine Abfolge von 14 Stationen, die den Leidensweg Jesus von seiner Verurteilung durch Pontius Pilatus bis zu seiner Kreuzigung und Grablegung darstellen. Gläubige Menschen können diesen Weg dort betend und meditierend nachvollziehen. Mein Gesprächspartner zu dem Thema ist der Judaist Armin Lange von der Universität Wien.
Az. V ZR 21/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Mieter; Vermieter; Verjährung; Vorkauf; mieten; Immobilie; Wohnung; Rendite; Vorkaufsrecht; vermieten; Immo;
Az.: 13 U 116/23: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Juraliebe; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Erbe; Instagram; Erbin; Instra; Konto; Social Media; Tod; Zugriff; Gedenkzustand;
Der Film »Das Urteil von Nürnberg« (1961) stellt die Nürnberger Prozesse rund um die Verbrechen des Nazi-Regimes packend dar. Es geht um die Verurteilung von vier ranghohen Nazi-Juristen. Dabei sind die Argumente des Verteidigers sehr interessant. Er sagte sinngemäß: »Der Angeklagte hat vollkommen richtig gehandelt. Er musste sich an das Gesetz halten, welches zu dem Zeitpunkt galt.«Dieses Argument wirft für mich einige Fragen auf: Wer darf bestimmen oder definieren, was gut und böse ist? Der Staat oder eine Gruppe von Intellektuellen? Was ist, wenn der Staat seine Ethik oder seine Gesetze einfach ändert, wie es damals geschehen ist? Oder entscheidet die Mehrheit, was richtig und falsch ist? Als Adolf Hitler an die Macht kam, war die Mehrheit für Hitler. Vielleicht muss es einfach zum Wohle der Gesellschaft dienen? Aber was ist dann mit den Minderheiten, die im Dritten Reich grausam umgebracht wurden?Nein! Auf Menschen ist kein Verlass. Wir brauchen etwas Dauerhafteres als irgendeine menschliche Einrichtung. Wir brauchen jemanden, der unveränderlich gut ist und bleibt. Dieser Jemand ist Gott. Er hat uns seine Definition von Gut und Böse in einem Buch niedergeschrieben, in die Bibel! Die Staatsmänner, die dieses Land nach dem Krieg wiederaufgebaut haben, wussten das. In der Präambel des Grundgesetzes steht folgender Vermerk: »Zutreffend ist, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes in der Bezugnahme auf Gott den christlichen Gott des Alten und Neuen Testaments vor Augen hatten.« Sie hatten den Gott vor Augen, der wie ein ewiger Fels herausragt, in einer Zeit des ständigen Wandels, um Halt zu geben. Diesem Gott kann man sich persönlich anvertrauen, um für sein Leben Sinn, Zweck und Ziel zu erhalten – für Zeit und Ewigkeit!Johannes UngerDiese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.deAudioaufnahmen: Radio Segenswelle
Da ist ein Mann, der von der Kurie zum Rücktritt bewegt werden sollte, als er Kardinal in Argentinien war, weil er sich mit vollem Engagement für die Armen, die Schwachen, die Kleinen eingesetzt hat. Und dann, dann wird er zum Papst gewählt und weil ihm ein Kardinalskollege zuflüstert, er solle auch in diesem Amt die Armen nicht vergessen, wählt er den Namen Franziskus. Dieser Franziskus von Assisi war da schon 800 Jahre tot und noch kein Papst hatte es vorher gewagt, diesen Namen zu wählen. Warum eigentlich nicht? Weil dieser kleine Bruder aus Assisi ein Bruder aller Menschen sein und die Kirche reformieren wollte, aber von unten, von den Menschen aus und an der Hand der Armen.Zuviel Programm? Papst Franziskus hat es gewagt. Und wir wissen nur zu gut, dass er vieles angestoßen, aber nicht so viel bewegt hat, wie er gewollt hat. Dass er vieles wollte, aber von vielen Seiten bekämpft und ausgebremst wurde, in seiner eigenen Kirchenleitung, in der Kurie, in den reaktionären Kreisen. Aber was bleibt an Momenten von diesem Papst, der gestern, am Ostermontag, am Tag des Emmausevangeliums, gestorben ist? Für mich bleiben ein paar Bilder, die sich mir zutiefst eingeprägt haben:- die Fußwaschungen am Gründonnerstag in einem römischen Gefängnis: nicht an Kardinälen und Klerikern, sondern an Gefangenen, Männern, Frauen und Jugendlichen- seine tiefe Betroffenheit über den vieltausendfachen Missbrauch durch Kleriker der Kirche- seine machtvollen Ansprachen an die versammelten Kardinäle und die Verurteilung des Klerikalismus bei ihnen- seine, von vielfältigen Krisen und Kriegen geprägte Amtszeit- sein Lehrschreiben "Laudato si" über die Bewahrung der Schöpfung- und das Bild, das ich wohl nie vergessen werde: er, fast ganz allein auf dem riesigen Petersplatz beim Kreuzweggebet in der ersten großen Coronawelle.Ein Papst, der bei den Menschen sein wollte und ihre Sorgen und Nöte kannte und vor Gott gebracht hat. Unbedingt. Und noch am Ostersonntag, die Verlesung seiner eindrücklichen österlichen Friedensbotschaft und den kurzen Segen, seine Fahrt über den Petersplatz, um mitten bei den Menschen zu bleiben. Und sein Tod am frühen Morgen des zweiten Ostertages als fast greifbare Vollendung seines Lebenswerkes und Auferstehung nach all den vielen Krisen und Leiden der vielen Jahre vor Gott und für die Menschen.
Volker Hoof über Lukas 23,13-25. (Autor: Volker Hoof)
bell hooks, "Männer, Männlichkeit und der Wille zur Veränderung"Sarah Mesa, "Die Familie"Pressekonferenz zum KoalitionsvertragKoalitionsvertrag (PDF)"Warum eine Migrationspolitik der Härte scheitern wird" im SPIEGELKORREKTUREN:Neue Generation & WiderstandskollektivLiberation:"Zahlreiche Kommentatoren behaupten, dass die Entscheidung der Richter auf einem 2016 verabschiedeten Gesetz, dem so. „Sapin-2-Gesetz“, beruhe, das eine obligatorische Unwählbarkeitsstrafe im Falle einer Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder vorsieht – der Straftat, der Marine Le Pen für schuldig befunden wurde.Nur ist das falsch: Das Gesetz Sapin 2 war nicht die Grundlage für die verhängten Strafen. Dieser Text, der unter der Präsidentschaft von Hollande verabschiedet und von seinem Minister Michel Sapin getragen wurde, trat sehr genau am 11.12.2016 in Kraft. Seine Bestimmungen waren daher ursprünglich im Rahmen des RN-Prozesses anwendbar, da sich die verfolgten Taten vom 1.7.2004 bis zum 31.12.2016 erstreckten. Bis auf zwanzig Tage, genau genommen, fiel der Fall in den Anwendungsbereich des Gesetzes Sapin 2. Doch die Situation änderte sich später: Der Fall fiel schließlich aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes heraus, da die Freisprüche „für drei im Januar 2016 unterzeichnete Verträge (bis zum 31. Dezember 2016 verfolgt)“ ausgesprochen wurden, wie in der von CheckNews eingesehenen Urteilsbegründung angegeben. (...)Obwohl sich die Richter nicht auf das Ende 2016 in Kraft getretene Gesetz stützen konnten, griffen sie auf das vorherige französische Recht zurück, um die Strafe der Nichtwählbarkeit zu verhängen. Lange vor der Verabschiedung dieses Textes – seit einem Gesetz vom 23. Juli 1992 – konnte bereits eine Unwählbarkeitsstrafe verhängt werden, wenn eine Person, die öffentliche Gewalt ausübte, wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt wurde. (...)Zwar wurde Marine Le Pen und ihren Mitangeklagten somit eine Strafe wegen Nichtwählbarkeit gemäß dem vor 2016 geltenden Recht auferlegt. Aber in der Urteilsbegründung beziehen sich die Richter dennoch auf das Gesetz Sapin 2 und betonen nebenbei, dass sie dessen „Geist“ befolgt haben: „Auch wenn die Strafe der Nichtwählbarkeit zum Zeitpunkt der Taten, für die die Angeklagten für schuldig befunden wurden, nicht obligatorisch war, veranschaulichen die späteren Gesetze dennoch den Willen des Gesetzgebers, Verfehlungen gegen die Integrität besser zu bestrafen, um das Vertrauen der Bürger in die öffentlichen Entscheidungsträger wiederherzustellen.“– WERBUNG –Updates, Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartner:innen findet ihr hier Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
KG Berlin 18.09.2024 – 8 U 40/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justitia; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Wohnung; Vermieter; Miete; Räumung; Räumungsklage; Mietrecht; GmbH; Unternehmen; Gewerbemiete; Kündigung; Wohnraummiete;
In der CDU-Basis mehren sich Forderungen nach einem Mitgliederentscheid über den anstehenden Koalitionsvertrag mit der SPD. Der frühere CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Gerd Gies, gehört zu diesen CDU-Mitgliedern und erläutert seine Motivation. In einem Thesenpapier von acht führenden Gesundheitsexperten wird vor einer medizinischen Unterversorgung in Deutschland gewarnt. Einer der Co-Autoren ist der frühere stellvertretende Direktor des deutschen „Sachverständigenrates Gesundheit“, Prof. Dr. Matthias Schrappe, mit dem wir uns über das Papier unterhalten. Die Frage, ob das neue 500-Millionen-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur ausreicht, um Deutschlands Brücken zu sanieren, beantwortet Thomas Echterhoff, geschäftsführender Gesellschafter der Echterhoff-Baugruppe. Und Markus Vahlefeld kommentiert die Verurteilung des Chefredakteurs des „Deutschlandkuriers“, David Bendels, wegen angeblicher Verunglimpfung der deutschen SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einer satirischen Fotomontage.
Drei Tage hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) im März öffentlich mit der Causa um Karl-Heinz Grasser befasst. Das Ergebnis: eine rechtskräftige Verurteilung wegen Geschenkannahme und Untreue in Höhe von fast zehn Millionen Euro; vier Jahre Haft. „Es handelt sich um schwere Straftaten mit schweren Folgen“, resümierte die Vorsitzende des OGH-Richtersenats. Wie ist das alles vor dem Höchstgericht gelaufen? Auf welche Weise haben Grassers Top-Anwälte – letztlich vergeblich – versucht, einen Freispruch für den den Ex-Minister zu erlangen? Und wie hat er sich selbst bei Gericht präsentiert? profil war hautnah dabei.Recherche: Stefan Melichar und Josef Redl Produktion: Franziska SchwarzSprecher: Louis Nostitz Der profil-Podcast bei Apple Podcasts, bei Spotify und allen weiteren Plattformen. Wenn Sie jeden Tag mit einem Informationsvorsprung starten wollen, abonnieren Sie unseren Morgenpost-Newsletter!
Der Gotthardpass wird voraussichtlich Mitte Mai wieder befahrbar sein. Die Räumungsarbeiten starten in den nächsten Tagen, auf dem Oberalppass sind sie seit Montag im Gang. Weiter in der Sendung: · Das Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) macht trotz Umsatzrückgang einen Gewinn von über 10 Millionen Franken. · Vor dem Kantonsgericht Luzern wehrt sich ein Landwirt, der jahrelang Bachverbauungen vorgenommen hat, gegen seine Verurteilung.
happycoollove Podcast: Dein Podcast für mehr Lebenssinn, Bewusstsein und Klarheit
„Deine auf den Kopf gestellte Wahrnehmung hat den Frieden deines Geistes ruiniert.“ – Ü-I.72.8:3 Groll ist kein kleines Ärgernis – er ist ein Angriff auf GOTTES Heilsplan. Das Ego will, dass du im Groll bleibst, um dich von der Wahrheit über dein SELBST abzuhalten. Denn GOTT will, dass du erkennst: *Du bist reiner Geist*, nicht begrenzt durch Körper oder Zeit. Das Ego hingegen verkauft dir Groll als notwendig – mal laut, mal leise. Manchmal als Wut, Verurteilung oder Angst. Manchmal als subtile Gereiztheit, Vergleiche oder das stille Bedürfnis, Recht zu haben.
Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, Mögliche deutsche Reaktionen auf US-Präsident Trumps Zollpolitik, Rückgang der Asylanträge in Deutschland um 41 Prozent, Israels Armee räumt nach Handyvideo mit beschossenen palästinensischen Krankenwagen Fehler ein, Proteste in Frankreich nach Verurteilung der Rechtspopulistin Le Pen wegen Veruntreuung, Gedenken der Opfer im KZ Buchenwald 80 Jahre nach der Befreiung durch die US-Armee, Sprengung eines Kohlekraftwerks im nordrhein-westfälischen Ibbenbüren, Ergebnisse des 28. Spieltags der Fußball-Bundesliga, Das Wetter Hinweis: Der Beitrag zum Thema "Fußball" darf aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden. Korrektur: Die Sendung wurde nachträglich bearbeitet.
Einigung im Tarifstreit im Öffentlichen Dienst nach vier Verhandlungsrunden und Schlichtung, Die Meinung, Gedenkveranstaltung 80 Jahre nach Befreiung des KZ Buchenwald durch die US-Armee, Demonstrationen in Frankreich für und gegen die Verurteilung von Rechtspopulistin Le Pen wegen Veruntreuung, Weitere Meldungen im Überblick, Der Sport, Das Wetter Hinweis: Die Beiträge zum Thema "Fußball" dürfen aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden.
Einigung im Tarifstreit im Öffentlichen Dienst nach vier Verhandlungsrunden und Schlichtung, Die Meinung, Gedenkveranstaltung 80 Jahre nach Befreiung des KZ Buchenwald durch die US-Armee, Demonstrationen in Frankreich für und gegen die Verurteilung von Rechtspopulistin Le Pen wegen Veruntreuung, Weitere Meldungen im Überblick, Der Sport, Das Wetter Hinweis: Die Beiträge zum Thema "Fußball" dürfen aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden.
Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, Mögliche deutsche Reaktionen auf US-Präsident Trumps Zollpolitik, Rückgang der Asylanträge in Deutschland um 41 Prozent, Israels Armee räumt nach Handyvideo mit beschossenen palästinensischen Krankenwagen Fehler ein, Proteste in Frankreich nach Verurteilung der Rechtspopulistin Le Pen wegen Veruntreuung, Gedenken der Opfer im KZ Buchenwald 80 Jahre nach der Befreiung durch die US-Armee, Sprengung eines Kohlekraftwerks im nordrhein-westfälischen Ibbenbüren, Ergebnisse des 28. Spieltags der Fußball-Bundesliga, Das Wetter Hinweis: Der Beitrag zum Thema "Fußball" darf aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden. Korrektur: Die Sendung wurde nachträglich bearbeitet.
Ein Kommentar von Uwe Froschauer.Ein Pariser Gericht befand die Vorsitzende der Partei Rassemblement National (RN), Marine Le Pen und acht weitere ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments am 31. März 2025 wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig.Straftatbestand und VerurteilungLe Pen und 25 weitere Funktionäre des Rassemblement National – Vorgänger bis Juni 2018 war der „Front National“ (FN) – sollen in den Jahren 2004 bis 2016 im EU-Parlament ein System von Scheinbeschäftigungen – insgesamt 46 Assistentenverträge – aufgebaut, und die Fördermittel hierfür eingestrichen haben. Diese Assistenten hätten laut Staatsanwaltschaft jedoch mit der Arbeit der EU-Abgeordneten nichts zu tun gehabt, sondern seien vorwiegend für die Forcierung des FN in Frankreich eingesetzt worden, um einen finanziellen Engpass auf Kosten des EU-Parlaments zu überwinden. Aber hat die Arbeit für Abgeordnete nicht immer auch etwas mit der Partei zu tun? Kann man das wirklich so strikt trennen? Den Angeklagten wurde die zweckentfremdete Finanzierung dieser Schein-Assistenten durch das Europaparlament in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro – laut Staatsanwaltschaft – zur Last gelegt. Le Pen selbst, die vier Assistenten beschäftigte, habe einen Schaden für die Öffentlichkeit von 474.000 Euro verursacht.Marine Le Pen wurde zu vier Jahren Haft – davon zwei auf Bewährung – und zu fünf Jahren Amtsverbot verurteilt. Das Gericht sprach die sofortige Unwählbarkeit von Marine Le Pen aus, wodurch eine bereits im Vorfeld angekündigte Berufung der Angeklagten für den Fall einer Verurteilung keine aufschiebende Wirkung hat, und die Kandidatur von Marine Le Pen für die Präsidentenwahl 2027 praktisch nicht stattfinden kann. Sie ist bereits dreimal als Präsidentschaftskandidatin für das Rassemblement National (RN) angetreten. Das Urteil ist – Stand 3. März 2025 – noch nicht rechtskräftig.Hier tun sich mehrere Fragen auf: Warum kommt das Urteil jetzt, neun Jahre nach der Veruntreuung? Warum die drakonische Härte dieses Urteils? Warum fiel beispielsweise bei der amtierenden EZB-Chefin Christine Lagarde, die 2016 ebenfalls der Veruntreuung von 400 Millionen Euro (!!) für schuldig befunden wurde, das Urteil sehr milde aus?Gründe für die Härte des UrteilsInteressant ist, dass erst Ende 2023 Anklage erhoben wurde, obwohl Martin Schulz, der damalige Präsident des EU-Parlaments, bereits im Jahr 2015 Anzeige erstattete. Weiterhin ist auffällig, dass nur drei Tage zuvor, am 28. März, das französische Verfassungsgericht in einem anderen Fall entschied, dass ein sofortiger Ausschluss von politischen Ämtern bereits bei erstinstanzlichen Verurteilungen – wie bei Marine Le Pen der Fall – wegen eines Verbrechens statthaft sei. Der Verdacht einer Politjustiz – nicht nur in Frankreich – drängt sich unweigerlich auf....hier weiterlesen: https://apolut.net/der-fall-marine-le-pen-politjustiz-in-der-eu-von-uwe-froschauer/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Johannesevangelium Kapitel 18 (Gute Nachricht Übersetzung) 28 Die führenden Priester6 brachten Jesus am frühen Morgen von Kajaphas zum Palast des römischen Statthalters.[7] Sie selbst gingen nicht in den Palast hinein, weil sie nicht unrein werden wollten. Sonst hätten sie nicht am Passamahl teilnehmen können. 29 Pilatus kam zu ihnen heraus und fragte: »Welche Anklage erhebt ihr gegen diesen Mann?« 30 Sie antworteten: »Wenn er kein Verbrecher wäre, hätten wir ihn dir nicht übergeben.« 31 »Nehmt ihr ihn doch«, sagte Pilatus, »und verurteilt ihn nach eurem eigenen Gesetz!« »Wir dürfen ja niemand hinrichten!«, erwiderten sie. 32 So ging in Erfüllung, was Jesus gesagt hatte, als er von der Art seines Todes sprach. 33 Pilatus ging in den Palast zurück und ließ Jesus vorführen. »Bist du der König der Juden?«, fragte er ihn. 34 Jesus antwortete: »Bist du selbst auf diese Frage gekommen, oder haben dir andere von mir erzählt?« 35 Pilatus erwiderte: »Bin ich etwa ein Jude? Dein eigenes Volk und die führenden Priester haben dich mir übergeben. Was hast du getan?« 36 Jesus sagte: »Mein Königtum stammt nicht von dieser Welt. Sonst hätten meine Leute dafür gekämpft, dass ich den Juden nicht in die Hände falle. Nein, mein Königtum ist von ganz anderer Art!« 37 Da fragte Pilatus ihn: »Du bist also doch ein König?« Jesus antwortete: »Ja, ich bin ein König. Ich wurde geboren und bin in die Welt gekommen, um die Wahrheit offenbar zu machen und als Zeuge für sie einzutreten. Wem es um die Wahrheit geht, der hört auf mich.« Das Todesurteil 38 »Wahrheit«, meinte Pilatus, »was ist das?« Pilatus ging wieder zu den führenden Priestern hinaus und sagte zu ihnen: »Ich sehe keinen Grund, ihn zu verurteilen. 39 Es ist aber üblich, dass ich euch jedes Jahr zum Passafest einen Gefangenen freilasse. Soll ich euch den König der Juden freigeben?« 40 Sie schrien: »Nein, den nicht! Wir wollen Barabbas!« Barabbas aber war ein Straßenräuber. Kapitel 19 1 Da ließ Pilatus Jesus abführen und auspeitschen. 2 Die Soldaten flochten aus Dornenzweigen eine Krone und setzten sie Jesus auf. Sie hängten ihm einen purpurfarbenen Mantel um, 3 traten vor ihn hin und riefen: »Hoch lebe der König der Juden!« Dabei schlugen sie ihm ins Gesicht. 4 Darauf ging Pilatus noch einmal zu ihnen hinaus und sagte: »Ich bringe ihn euch hier heraus, damit ihr seht, dass ich keinen Grund zu seiner Verurteilung finden kann.« 5 Als Jesus herauskam, trug er die Dornenkrone und den purpurfarbenen Mantel. Pilatus sagte zu ihnen: »Da, seht ihn euch an, den Menschen!«File Download (18:06 min / 8 MB)
Heute: AfD gewinnt, CDU verliert ++ AfD gewinnt, CDU verliert: Hauen und Stechen in der Union befürchtet ++ Verurteilung von Le Pen: gleiche Verbrechen passieren auch in Deutschland ++ Skandal erschüttert die Universität Würzburg ++ EU-Lieferkettengesetzes soll um ein Jahr verschoben werden ++ Ungarn empfängt Netanyahu und tritt aus Internationalem Strafgerichtshof aus ++ Wird Musk gefeuert? TE-Korrespondentin Suse Heger mit Hintergründen Für alle Hörer des ‚TE Wecker‘ gilt: Mit dem Gutscheincode ‚Wecker20‘ sparen Sie auf www.Sioux.de 20 Euro. Finden Sie jetzt Ihren neuen Lieblingsschuh für den Frühling auf www.Sioux.de. Webseite: https://www.tichyseinblick.de
Ein Pariser Gericht hat Marine Le Pen für fünf Jahre von Wahlen ausgeschlossen. Die Rechtspopulistin will nun ein rasches Berufungsverfahren. Kann sie so ihre politische Karriere retten? Anfang der Woche, nach ihrer Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern, schien die Lage für Marine Le Pen noch aussichtslos. Ein Pariser Gericht hatte entschieden, dass Le Pen, Frontfrau des rechten »Rassemblement National«, von der Wahl 2027 ausgeschlossen werden sollte. Und da die Gerichte in Frankreich langsam arbeiten, schien ein frühes Berufungsverfahren ausgeschlossen. Doch nun könnte es doch schneller gehen. Der amtierende Justizminister, Éric Dupond-Moretti, der der Macron-Regierung angehört, sagte, er fände es gut, wenn Marine Le Pen die Möglichkeit bekäme, noch vor der Präsidentschaftswahl das Berufungsverfahren zu durchlaufen. In der aktuellen Folge von »Acht Milliarden« spricht Moderator Juan Moreno mit Britta Sandberg, Korrespondentin des SPIEGEL in Paris, über ein Urteil, das wie eine Bombe einschlug. »Le Pen ist politisch sicher nicht am Ende, aber Fakt ist auch, dass sich die Justiz fast zehn Jahre Zeit gelassen hat für dieses Urteil und es sehr gut vorbereitet hat. Selbst wenn sie jetzt durch diesen Berufungsprozess in die Lage versetzt werden sollte, 2027 zu kandidieren – wollen die Franzosen dann eine Präsidentin, die eigentlich zwei Jahre lang eine elektronische Fußfessel tragen müsste, nur von 9 Uhr bis 16 Uhr auf der Straße sein könnte und sich nicht aus Paris wegbewegen darf, weil sie Meldeauflagen hat?«, fragt Sandberg.+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Nach zehnjährigen Ermittlungen ist die Parteichefin des rechtspopulistischen französischen Rassemblement National, Marine Le Pen, am Montag von einem Pariser Gericht wegen systematischer, jahrelanger Veruntreuung von EU-Geldern in Millionenhöhe zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die muss sie nicht im Gefängnis absitzen, aber gleichzeitig verhängte das Gericht - wie es in Frankreich obligatorisch vorgesehen ist - eine Aberkennung des passiven Wahlrechts. Beginn sofort, Dauer fünf Jahre, keine Aussetzung während eines laufenden Berufungsverfahrens. Damit kann Le Pen vermutlich nicht wie geplant für die französische Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 kandidieren. Le Pen und ihre Partei selbst, aber auch rechtsextreme und rechtspopulistische Politiker*innen weltweit geißeln das Urteil als politisch motiviert, es gehe nur darum, eine aussichtsreiche Kandidatin kaltzustellen. Für das kommende Wochenende mobilisiert das Rassemblement National zu landesweiten Protesten in Frankreich. Was bedeutet das Urteil für die französische Politik, für die Gesellschaft, für die Demokratie? Radikalisiert sich Le Pens Partei, die unter ihrer Führung jahrelang versuchte, ihr rechtsradikales Image loszuwerden, jetzt ganz offen und schärfer denn je? Und was ist unter diesen Umständen von Frankreich innerhalb der neu aufgekommenen Diskussion zu stärkerer europäischer Einheit zu erwarten? Darüber spricht taz-Auslandsredakteur Bernd Pickert mit Frankreich-Korrespondent Rudolf Balmer und Frankreich-Kennerin und "Wahrheit"-Redakteurin Harriet Wolff.
Als eine Priesterin ist es deine Aufgabe die Welt in dem Licht von Wahrhaftigkeit zu sehen und damit den Wandel auf der Welt zu lenken. Frei von jeglichem Urteil oder Moral, sieht du was Wirkich geschieht. Du hältst die Frequenz der Schönheit, wo im ersten Augenblick keine Schönheit zu sehen ist! Du erkennst die Wahrheit, wo sonst nur Verurteilung ist! Du fühlst die Heiligkeit und Hoffnung, wo andere nur Schmerz fühlen! Du siehst und hältst die Vision, wo andere aufgeben! DU bist die Kraft des Wandel, DU bist Priesterin - Hüterin des Lebens! Tadaaaa das neue Angebot zum Earth Medicine Priestess Path ist da!!!! ✨
Guten Morgen! Heute beleuchten wir, warum BAMF-Chef Sommer das Asylrecht in Deutschland abschaffen will. Weiter blicken wir auf Frankreich und die Reaktion von Marine Le Pen auf ihre Verurteilung. Danach geht es um die brachliegende Nord-Stream-2-Pipeline und die Debatte darüber, ob sie bald wieder Gas aus Russland liefert.
Die Zeitungen kommentieren das Großmanöver Chinas rund um Taiwan, die jüngsten Entwicklungen um die Verurteilung der französischen Rechtsnationalistin Le Pen und die neuen Zölle, die US-Präsident Trump am Abend bekannt geben will. www.deutschlandfunk.de, Internationale Presseschau
Wird die Rechtspopulistin Marine Le Pen nach der Verurteilung tatsächlich nicht bei den französischen Präsidentschaftswahlen antreten dürfen?
Die Zeitungen kommentieren das Großmanöver Chinas rund um Taiwan, die jüngsten Entwicklungen um die Verurteilung der französischen Rechtsnationalistin Le Pen und die neuen Zölle, die US-Präsident Trump am Abend bekannt geben will. www.deutschlandfunk.de, Internationale Presseschau
Rechtsnationale Politikerin Le Pen und ihre Anhänger geben sich nach Verurteilung durch französisches Gericht kämpferisch, Niedersächsischer Ministerpräsident Weil kündigt Rücktritt aus Politik an, Bundesinnenministerin Faeser zieht am Ende ihrer Amtszeit Fazit zur Migrationspolitik, Außenministerin Baerbock besucht die Ukraine, China beginnt Militärmanöver rund um Taiwan, Einsatzkräfte suchen nach verheerenden Erdbeben in Myanmar weiterhin nach Überlebenden, Diskussion über Gesetz für Legalisierung von Cannabis, Erste deutsche Frau an Bord einer SpaceX-Rakete im All, Das Wetter
Die französische Rechtsaussen-Politikerin Marine Le Pen reagiert scharf auf ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern. In einem Interview sprach Le Pen von einem politisch motivierten Urteil. Unter anderem darf sie fünf Jahre lang nicht in ein politisches Amt gewählt werden. Weitere Themen: · Israel soll im Süden des Gazastreifens 15 Hilfskräfte getötet haben. · China führt eine umfassende Militärübung rund um Taiwan durch. · Die Schweizer Luftwaffe übt: Beim Flughafen Bern-Belp starten und landen neben Passagierflugzeugen auch Kampfjets. · Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ist zurück in Afghanistan.
In dieser Ausgabe sprechen wir mit dem Autor und Journalisten Matthias Nikolaidis über die Verurteilung der französischen Politikerin Marine Le Pen und die Hintergründe. Was steckt hinter den militärischen Plänen der EU-Kommission mit dem Namen „Bereitschaft 2030“? Die Informationen hat der BSW-Landesvorsitzende von Berlin, Dr. Alexander King. Die „Klimaneutralität 2045“ ist seit wenigen Wochen Teil des deutschen Grundgesetzes. Welche weitreichenden Konsequenzen das für alle Bürger haben wird, erklärt Dr. Andreas Schulte, emeritierter Professor für Waldökologie, Forst- und Holzwirtschaft an der Universität Münster. Und Roger Letsch befasst sich in seinem Kommentar mit der Doppelmoral deutscher Medien beim Thema Raumfahrt und Technik.
Omid Nouripour fordert mehr Leidenschaft im Bundestag. Der neue Bundestagsvizepräsident plädiert für emotionalere Debatten im Parlament. „Leidenschaftlich heißt, dass Emotionen sein müssen, dass auch Zwischenrufe sein müssen“, sagt er im Gespräch mit Helene Bubrowski. Wichtig sei aber, dass das Präsidium klare Grenzen setze – wie in der Erziehung: „Wenn die Kinder merken, dass bei Papa alles geht und bei Mama nichts, dann versuchen sie es bei Papa. So funktioniert das im Präsidium aber nicht.“ Um einheitliche Maßstäbe bei Ordnungsrufen zu gewährleisten, stimme man sich im Präsidium derzeit intensiv ab.Wer bekommt welches Amt in einer möglichen künftigen Bundesregierung? Helene Bubrowski und Michael Bröcker sprechen über Namen, die derzeit in politischen Hinterzimmern kursieren – und darüber, wer sich berechtigte Hoffnungen machen kann.Marine Le Pen sieht sich als Opfer einer politischen Justiz. Sie will ihre Verurteilung nicht hinnehmen, die ihr eine Kandidatur bei der nächsten Präsidentschaftswahl untersagt. In einem Interview mit dem Sender TF1 warnte sie, Millionen Franzosen würden faktisch ihres Wahlrechts beraubt.Table.Briefings - For better informed decisions.Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Professional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/testen Audio-Werbung Table.Today: jan.puhlmann@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Nach ihrer Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern beklagt Marine Le Pen im Fernsehen, sie werde von der Politik ferngehalten. Bis auf Weiteres darf sie sich für kein politisches Amt zur Wahl stellen. Die Politikerin will das Urteil anfechten.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Von Michael Nikbakhsh. Nun ist es also entschieden. Karl-Heinz Grasser muss wegen Bestechlichkeit und Untreue ins Gefängnis, wenngleich der Oberste Gerichtshof die Verurteilung erster Instanz halbiert hat, von acht auf vier Jahre. Am 25. März 2025 endete vor dem Obersten Gerichtshof ein besonders zähes Stück Rechtsgeschichte. Seinen Anfang hatte es im Herbst 2009 genommen - mit einer Sachverhaltsdarstellung der später verstorbenen grünen Nationalratsabgeordneten Gabriela Moser. Niemand konnte damals ahnen, dass fast 16 Jahre vergehen sollten, ehe aus einem anfänglichen Verdacht rechtskräftige Verurteilungen wurden. Aber warum genau hat dieses Verfahren so lange gedauert? Und was erzählt es über Österreichs Zwei-Klassen-Justiz?Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du auf mehreren Wegen unterstützen: Mit einem Premium-Abo bei Apple Podcasts https://shorturl.at/uDSTY Mit einer Mitgliedschaft bei Steady https://shorturl.at/guAD7 Mit einer direkten Spende https://shorturl.at/chJM8 Und ganz neu: Mit einem Merch-Artikel aus unserem Shop https://shorturl.at/uyB59 Vielen Dank!
BGH 12.08.2021 - 3 StR 415/20: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Brand; Feuer; Angeklagter; Brandstiftung; Molotow; Gefängnis; Bewährung; Mord; töten; umbringen; Benzin; Brandlegung; JVA;
Zum zweiten Tag in Folge kam es im Gazastreifen zu Protesten, wie Augenzeugen berichten. Tausende Menschen versammelten sich an verschiedenen Orten in Gaza. Dabei waren Parolen zu hören, die sich auch gegen die Hamas richteten. Auslandredaktorin Susanne Brunner ordnet ein. Weitere Themen: · Klage gegen Bolsonaro zugelassen: Der oberste Gerichtshof in Brasilien hat die Klage gegen den ehemaligen Präsidenten zugelassen. Beobachter gehen von einer Verurteilung aus. · Pressefreiheit in der Türkei: Bei den Demonstrationen wurden auch Medienschaffende festgenommen. · 30 Jahre Schengen: Am vergangenen Mittwoch jährte sich die Gründung des Schengenraums zum 30. Mal. Wie steht es um das Abkommen?
Der algerisch-französische Schriftsteller Boualem Sansal wurde am Donnerstag von einem Gericht in Algerien zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihm wird ein Angriff auf die staatliche Sicherheit und territoriale Integrität vorgeworfen.In einer Reaktion bezeichnete der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Verurteilung des Schriftstellers als nicht akzeptabel. Das Urteil stelle einen gravierenden Angriff auf die Freiheit des Wortes und die Menschenrechte dar.
Fünf Jahre Haft? ARD-Korrespondent Stefan Ehlert über die Verurteilung des algerischen Schriftstellers Boualem Sansal. Mit Andrea Mühlberger. Sensation? Münchner Staatsbibliothek zeigt japanische Holzschnitte. Von Julie Metzdorf. Gesellschaftskritik im Theater: Privatisierung auf tschechische Art. Von Marianne Allweiss, ARD-Prag.
Nach der rechtskräftigen Verurteilung muss Karl-Heinz Grasser schon bald seine Haftstrafe antreten // Diskussion um die Neuaufstellung der Notarzt-Stützpunkte in Niederösterreich
Während Dreharbeiten im Jahr 2021 soll Gérard Depardieu zwei Frauen sexuell genötigt haben. Nun muss sich der französische Schauspieler vor Gericht dafür verantworten. Ihm drohen bei einer Verurteilung fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe. Kaess, Christiane www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Es ist wahrscheinlich der schillerndste Korruptionsskandal der letzten Jahrzehnte. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser steht vier Jahre nach seiner Verurteilung in erster Instanz seit Donnerstagvormittag wieder vor Gericht. Der Buwog-Prozess geht in die finale Runde. Renate Graber aus der STANDARD-Wirtschaftsredaktion und Jakob Pflügl, STANDARD-Redakteur für Recht, sprechen heute darüber, worum genau es in der Causa Buwog geht und ob Karl-Heinz Grasser und seine Mitangeklagten gut 20 Jahre nach ihren mutmaßlichen Vergehen doch noch im Gefängnis landen. **Hat Ihnen dieser Podcast gefallen?** Mit einem STANDARD-Abonnement können Sie unsere Arbeit unterstützen und mithelfen, Journalismus mit Haltung auch in Zukunft sicherzustellen. Alle Infos und Angebote gibt es hier: [abo.derstandard.at](https://abo.derstandard.at/?ref=Podcast&utm_source=derstandard&utm_medium=podcast&utm_campaign=podcast&utm_content=podcast)
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Account gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Die neue Staffel der Serie KuchenTV gegen Shurjoka läuft auf Hochtouren, letzte Woche kam dann die neue Episode raus. Der Titel „Neue Anzeige gegen KuchenTV“. Denn der hat ein Thumbnail online gehabt, auf dem Shurjoka in einer Nazi-Uniform zu sehen war. Das ging Shurjoka zu weit, also hat sie ihren Dauerfeind angezeigt. Ich sehe mir in diesem Video an, was es mit der Anzeige auf sich hat und beleuchte, ob KuchenTV nun eine Verurteilung fürchten muss. § 130 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html Art. 5 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html Video von KuchenTV: https://www.youtube.com/watch?v=uGPSvf1JxF Posting von Shurjoka: https://www.instagram.com/reel/DGeTZSsoX12/?igsh=aTkwdjdnNjJuY2Nk Bluesky-Diskussion: https://bsky.app/profile/shurjoka.bsky.social/post/3ljnrt2e36k25 ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.law/apple ▬Unser Zweitkanal▬ Unseren weiteren YouTube-Kanal „WBS – Die Experten“ kennst du, oder? Wenn nicht, dann unsere dringende Empfehlung: Schau rein! Denn hier erfährst du immer donnerstags ausführlich alle wichtigen Infos zu unseren Rechtsbereichen – präsentier
Bestsellerautor, gefeierter Intellektueller – und kaltblütiger Serienmörder. Jack Unterweger schafft das Unglaubliche: Nach einer Verurteilung wegen Mordes inszeniert er sich als geläuterten Künstler und wird zum Liebling der Wiener Kulturszene. Doch hinter der Fassade lauert ein dunkles Geheimnis. Wie konnte sich ein verurteilter Mörder durch die Unterstützung von Prominenten und Politikern buchstäblich aus dem Gefängnis herausschreiben? Welche perfiden Taten verübte er nach seiner vorzeitigen Entlassung – und warum tappte die Polizei so lange im Dunkeln? In der ersten Folge tauchen Rudi Cerne und seine Kollegin Nicola Haenisch-Korus tief in den Fall Unterweger ein – zusammen mit Studiogast Ministerialrat Dr. Ernst Geiger a.D., damals Chef der Mordkommissionen in Wien. Außerdem im Interview: der psychiatrische Forensiker Prof. Dr. Reinhard Haller. Er begutachtete damals Jack Unterweger vor seinem späteren Prozess. *** Moderation: Rudi Cerne, Nicola Haenisch-Korus Gäste & Experten: Ministerialrat Dr. Ernst Geiger, Prof. Dr. Reinhard Haller, Rechtsanwältin Astrid Wagner Autor dieser Folge: Lale Artun Audioproduktion & Technik: Anja Rieß Produktionsleitung Securitel: Marion Biefeld Produktionsleitung Bumm Film: Melanie Graf, Nina Kuhn Produktionsmanagement ZDF: Julian Best Leitung Digitale Redaktion Securitel: Nicola Haenisch-Korus Produzent Securitel: René Carl Produzent Bumm Film: Nico Krappweis Redaktion Securitel: Katharina Jakob, Corinna Prinz Redaktion ZDF: Sonja Roy, Kirsten Schönig Regie Bumm Film: David Gromer
Soos, Oliver www.deutschlandfunk.de, Europa heute
In der 186. Folge von Lauer und Wehner reden Ulrich und Christopher über das Problem, Donald Trump für das alleinige Problem zu halten, Carsten Linnemann, der wieder mal das Strafmaß verschärfen will und einen Vorfall zwischen Olaf Scholz und Joe Chialo, bei dem unklar ist, wie er sich eigentlich zugetragen hat. Außerdem gehts um das Verhältnis der Union zur Kirche, die veränderten Model Specifications für ChatGPT und einen etwas kuriosen Fall vor dem Bundesverfassungsgericht, das eine Verurteilung wegen Beleidigung aufgehoben hat.
Guten Morgen! Heute werfen wir einen Blick auf Viktor Orbáns Aussagen zum Ukraine-Krieg im Interview mit Tucker Carlson. Dann beleuchten wir die Verurteilung eines Braunschweiger Rechtsanwaltes wegen Verstoßes gegen den sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen. Anschließend geht es um das letzte TV-Duell zwischen Scholz und Merz vor der anstehenden Bundestagswahl.
Union plant wohl mit einer möglichen Koalition ohne FDP-Beteiligung nach Bundestagswahl, Porträt des Kanzlerkandidaten der Grünen Robert Habeck, #mittendrin in Mannheim: Parteistreit um das Heizungsgesetz im Wahlkampf, Katastrophale humanitäre Lage in der Demokratischen Republik Kongo, Hoffnung auf Verurteilung von Schuldigen nach Sturz des Assad-Regimes in Syrien, Weitere Meldungen im Überblick, Klaus-Michael Kühne will Hamburg neue Oper schenken, Das Wetter Korrektur: Die Sendung wurde nachträglich bearbeitet.
Union plant wohl mit einer möglichen Koalition ohne FDP-Beteiligung nach Bundestagswahl, Porträt des Kanzlerkandidaten der Grünen Robert Habeck, #mittendrin in Mannheim: Parteistreit um das Heizungsgesetz im Wahlkampf, Katastrophale humanitäre Lage in der Demokratischen Republik Kongo, Hoffnung auf Verurteilung von Schuldigen nach Sturz des Assad-Regimes in Syrien, Weitere Meldungen im Überblick, Klaus-Michael Kühne will Hamburg neue Oper schenken, Das Wetter Korrektur: Die Sendung wurde nachträglich bearbeitet.
Das Wichtigste für Sie am Donnerstag: Das ZDF lädt zum ersten „Schlagabtausch“. Der Bundesgerichtshof prüft die Verurteilung von Lina E. Und: Nach der Auto-Sabotageserie: Die Spur führt nach Russland.
In der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 1995, wurden bei einem rassistisch motivierten Bombenanschlag* im burgenländischen Oberwart vier Männer getötet: Josef Simon, Peter Sarközi und die Brüder Karl und Erwin Horvath. Sie alle waren Roma. Judith Simon, die Witwe von Josef Simon, spricht auf radio klassik Stephansdom erstmals über das Attentat, über das Leben davor und das danach. Eine Sendung von Monika Fischer. * Der Mörder wurde zweieinhalb Jahre später gefasst, 15 weitere Menschen hat er mit seinen Bomben zum Teil schwer verletzt. Nach seiner Verurteilung beging er im Gefängnis Selbstmord.