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Allein durch seine Tätigkeit in der Klinik kommt Dr. Dr. Moritz Hundertmark in manchen Wochen auf 60 Arbeitsstunden. Eine hohe Belastung für den Arzt in Weiterbildung – insbesondere, wenn man bedenkt, dass er nach Feierabend noch Fachliteratur liest und in der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin tätig ist. Als Sprecher der AG Junge DGIM vertritt er gemeinsam mit Dr. Anahita Fathi die Interessen der Nachwuchsinternist:innen. Dr. Fathi hat ihre Weiterbildung bereits abgeschlossen, ist Internistin mit der Zusatzweiterbildung Infektiologie. In einer neuen Folge von O-Ton Innere Medizin sprechen die beiden darüber, welche Probleme derzeit in der Weiterbildung bestehen und wie sie sich lösen lassen. Vor allem unter dem ökonomischen Druck in den Krankenhäusern leiden viele Ärzt:innen in Weiterbildung, berichten sie. Mit dem Anstieg der Inflation habe das sogar noch zugenommen. Denn die Kliniken bauen teils Personal ab, obwohl die Arbeitsbelastung die gleiche bleibt. Entsprechend groß sei die psychosoziale Belastung der Assistenzärzt:innen. Es entstehe das Gefühl, überfordert und allein gelassen zu sein. Eine Ursache der des Problems liegt im DRG-System, das die Weiterbildung nicht berücksichtigt. Ob das durch die Klinikreform besser wird, scheint den beiden AG-Sprecher:innen fraglich. Der bekannt gewordene Gesetzesentwurf orientiert sich an den Strukturvoraussetzungen Nordrhein-Westfalens. Dort sind in den Leistungsgruppen nur drei Fachärztinnen und Fachärzte vorgesehen. Dies reiche für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung keineswegs, kritisiert die AG Junge DGIM in einem Positionspapier. Um für angehende Assistenzärzt:innen transparent zu machen, ob ein Krankenhaus wirklich die erforderlichen Kompetenzen vermittelt, schlagen die beiden AG-Sprecher:innen ein Zertifikat der Fachgesellschaft vor. Auch Ranking-Tools für die Qualität der Weiterbildung in den Kliniken seien hilfreich. Zum Folgen-Überblick: www.medical-tribune.de/o-ton-innere-medizin Über die AG Junge DGIM: https://www.dgim.de/ueber-uns/junge-dgim/ Weiterbildungsranking: http://www.wbranking.de/ https://www.medi-learn.de/klinikwahrheiten/
Die „Ampel“ will das DRG-System reformieren. Nur wird es damit gerechter und verschwinden dann Fehlanreize? Der Gesundheitsökonom Professor Boris Augurzky spricht im „ÄrzteTag“-Podcast über ein „Schlaraffenland“.
Investitionsstaus, Reform des DRG-System und Klimapolitik im Gesundheitswesen: Die Liste der Themen, die die neue Bundesregierung im Gesundheitswesen angehen muss, ist lang. Und doch sind die Gesundheitsthemen im ersten Sondierungspapier der Ampelkoalition in einen Unterabsatz zur sozialpolitischen Ausrichtung der drei Parteien abgerutscht. Weshalb die Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren vor großem Handlungsbedarf steht und welche Themen noch bewegt werden müssen, hören Sie in der neuen Podcastfolge des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes.
In dieser Folge sprechen wir mit Prof. Dr. Michael Simon über die Krankenhausfinanzierung in Deutschland. Dabei zeigen wir auf, wie Krankenhäuser finanziert werden und welche Möglichkeiten sowie Grenzen das Fallpauschalensystem bietet. Zusätzlich legen wir den Fokus auf die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System. Darüber hinaus diskutieren wir über die PPR 2.0 und werfen einen Blick auf internationale Verfahren zur Pflegepersonalbemessung. Viel Spaß mit dieser Folge!
Fehlende emotionale Betreuung, Verringerung der Pflegestellen, bis eine adäquate Versorgung kaum noch geleistet werden kann oder zu frühe “blutige” Entlassungen - das alles berichten Pflegekräfte und Ärzt*innen aus dem Krankenhausalltag heutzutage immer häufiger. Das Fallpauschalensystem, mit dem seit 2003 stationäre Behandlungen in deutschen Krankenhäusern abgerechnet werden, setzt wirtschaftliche Fehlanreize, die zu Personalabbau, Krankenhausschließungen und -privatisierungen sowie Über- bzw. Unterversorgung in verschiedenen Bereichen führt. Passend zu der immer größer werdenden Bewegung, die die Politik zu einem Kurswechsel auffordert, veröffentlichen wir unsere mehrteilige Podcastreihe. Darin rollen wir von ganz vorn auf, was es mit dem Fallpauschalensystem auf sich hat. Im ersten Podcast sprachen wir darüber, wie es zur Einführung des DRG-Systems kam. Danach haben wir uns das DRG-System genauer angeschaut und überlegt wie die Versorgungslandschaft in Deutschland aussieht und von was sie motiviert wird. In dieser dritten Podcastfolge besprechen wir gleich drei große Themen mit Herrn Dr. Achim Teusch: Personalabbau, Krankenhausschließungen und -privatisierungen. Wir wollen die Fakten wissen: Wie viele Stellen wurden seit Einführung der DRGs abgebaut? Wie wird in privaten Krankenhauskonzernen gewirtschaftet? Was für Auswirkungen haben niedrige Pflegeschlüssel bei hohen Patient*innenzahlen für alle Beteiligten? Außerdem kommt wieder Krankenschwester Silvia Habekost zu Wort und berichtet aus ihren Erfahrungen – zum Beispiel welche skurrilen Neuerungen eine Unternehmensberatungsfirma in ihrem Krankenhaus einführen wollte.
Fehlende emotionale Betreuung, Verringerung der Pflegestellen, bis eine adäquate Versorgung kaum noch geleistet werden kann oder zu frühe “blutige” Entlassungen - das alles berichten Pflegekräfte und Ärzt*innen aus dem Krankenhausalltag heutzutage immer häufiger. Das Fallpauschalensystem, mit dem seit 2003 stationäre Behandlungen in deutschen Krankenhäusern abgerechnet werden, setzt wirtschaftliche Fehlanreize, die zu Personalabbau, Krankenhausschließungen und -privatisierungen sowie Über- bzw. Unterversorgung in verschiedenen Bereichen führt. Passend zu der immer größer werdenden Bewegung, die die Politik zu einem Kurswechsel auffordert, veröffentlichen wir unsere mehrteilige Podcastreihe. Darin rollen wir von ganz vorn auf, was es mit dem Fallpauschalensystem auf sich hat. Im ersten Podcast sprachen wir darüber, wie es zur Einführung des DRG-Systems kam. In diesem zweiten Podcasts erklärt Herr Dr. Hoffmann, wie das DRG-System genau funktioniert und welche Anreize es setzt, um möglichst ökonomisch zu handeln. Wir besprechen, was es mit Bonuszahlungen für Chefärzte auf sich hat und in welchen Bereichen Patient*innen tendenziell über-, in welchen unterversorgt werden.
Fehlende emotionale Betreuung, Verringerung der Pflegestellen bis eine adäquate Versorgung kaum noch geleistet werden kann oder zu frühe “blutige” Entlassungen - das alles berichten Pflegekräfte und Ärzt*innen aus dem Krankenhausalltag heutzutage immer häufiger. Das Fallpauschalensystem, mit dem seit 2003 stationäre Behandlungen in deutschen Krankenhäusern abgerechnet werden, setzt wirtschaftliche Fehlanreize, die zu Personalabbau, Krankenhausschließungen und -privatisierungen sowie Über- bzw. Unterversorgung in verschiedenen Bereichen führt. Passend zu der immer größer werdenden Bewegung, die die Politik zu einem Kurswechsel auffordert, wollen wir unsere mehrteilige Podcastreihe veröffentlichen. Darin rollen wir von ganz vorn auf, was es mit dem Fallpauschalensystem auf sich hat. Im ersten Podcast sprechen wir darüber, wie es zur Einführung des DRG-Systems kam - wie wurden Krankenhäuser in Deutschland ab dem Zweiten Weltkrieg finanziert? Welche Vor- und Nachteile haben andere Systeme? Unsere Interviewpartnerin Frau Dr. Nadja Rakowitz klärt auf, welche Ziele man verfolgte, als man das DRG-System einführte - und welche davon erfüllt wurden. Dieser Podcast hilft, unser heutiges Finanzierungssystem in seinen Wurzeln zu verstehen und mit fundiertem Wissen daran Kritik üben zu können.
Medizinische Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 11/19
In der vorliegenden Arbeit wurde versucht, Konzepte für die Evaluation der Behandlungskosten von Intensivpatienten zu erstellen. Die so gewonnenen Erkenntnisse fanden Eingang in Ansätze für eine Optimierung der Ausgaben. Abschließend wurden alternative, vom DRG-System unabhängige Modelle für die Erlösberechnung untersucht. Hierfür wurden bei 390 Patienten die Behandlungskosten für ihren Intensivaufenthalt erhoben und mit aus DRG Datensätzen errechneten, durchschnittlichen Behandlungskosten, hier als „Fallwert“ bezeichnet, verglichen. Zusätzlich wurden die Ausgaben für Labordiagnostik, eventuell erwirtschaftete Zusatzentgelte (ZE), Liegedauer, Beatmungsstunden und die erreichte Anzahl an TISS28 und Intensivkomplexbehandlungspunkten (IKB) eines jeden Falles bestimmt. Die summierten Kosten aller betrachteten Fälle beliefen sich auf 5.594.345,89€ und lagen damit 389.541,65€ über dem errechneten Fallwert von 5.204.804,24€. Erst durch die ZE ergab sich eine positive Kostendeckung von 327.044,87€. Die 139 prä MDC Fälle des betrachteten Kollektivs verursachten Kosten von 4.794.728,03€ (4.060.487,28€ abzüglich ZE) und lagen damit 766.822,68€ (51.317,58€) über dem Fallwert. 55% der prä MDC Ausgaben entfielen auf die Personalkosten (PK) für ärztlichen Dienst (ÄD), Pflege (PD) und medizinisch-technischen Dienst (MTD). Sowohl bei den PK ÄD als auch den PK PD wiesen Fälle mit nichtgedeckten PK signifikant höhere Liegezeiten und PK pro Stunde auf. Die Kalkulation der PK basiert auf der aufwandsgewichteten Liegedauer, somit bilden die Kosten pro ungewichteter Stunde indirekt die Komplexität eines Falls ab. Eine lineare Regressionsfunktion zeigte jedoch, dass dieser Faktor im Vergleich zu der Liegedauer nur einen geringen Einfluss auf die Abweichung der Personalkosten vom geschätzten Fallwert hatte. Die Kosten der 251 nicht-prä MDC Fälle lagen bei 799.617,86€ und damit 377.281,02€ unterhalb des errechneten Fallwertes von 1.176.898,88€. Die ZE beliefen sich auf nur 1.081€. Die Personalkosten verursachen in diesem Kollektiv 61% der Gesamtkosten, und auch hier wiesen Fälle mit nicht gedeckten PK signifikant höhere Liegezeiten und Kosten pro Stunde auf, wobei der erstgenannte Faktor wiederum den größten Einfluss auf die Abweichung der Kosten vom Fallwert hatte. Verlässt man die Aufteilung nach MDC, so verursachten Pneumoniepatienten mit median 28.082,43€ die höchsten Kosten, gefolgt von Fällen mit Organersatztherapie mit 25.088,12€. Beide Male führte auch die Berücksichtigung von ZE nicht zu einer Deckung der medianen Ausgaben. Bei den Patienten mit Organersatztherapie lagen jedoch die summierten Kosten nach Abzug der ZE unterhalb des Fallwertes. Bei Aufnahmen aus externen Kliniken waren die mediane Kosten auch mit ZE über dem medianen Fallwert angesiedelt (14.728,89€ vs. 12.415,49€), die summierten Kosten wiesen hier von allen betrachteten Kollektiven die größte Abweichung vom summierten Fallwert auf (1.227.248,42€ bzw. abzüglich ZE 975.405,76€ vs. 789.660,45€). Die medianen Kosten der 30 Nonsurvivor waren selbst mit den ZE nicht gedeckt. Aufgrund von Ausreißern bei den Erlösen aus ZE lagen die summierten Kosten dieses Kollektivs jedoch 233.988,43€ unterhalb des Fallwertes. Somit erzielte diese Gruppe einen positiven Erlös, der über dem alle übrigen Fälle (93.056,44€) lag. Die medianen Ausgaben bei Transplantationspatienten lagen bereits ohne ZE unterhalb des geschätzten medianen Fallwertes (9.501,64€ vs. 18.735,66€). Der in einem nächsten Schritt durchgeführte Versuch, Fallkosten nicht anhand von vordefinierten Fallwerten, sondern alleine über die Kosten pro TISS28, IKB, Beatmungsstunde oder Behandlungsstunde zu evaluieren, erwies sich als wenig erfolgreich. Legte man die aus den DRG Daten errechneten Fallwerte zugrunde, so konnte nur für die Kosten pro TISS28 und nur im Kollektiv der prä MDC Patienten eine suffiziente Vorhersagekraft bezüglich der Kostendeckung festgestellt werden (AUC=0,797). Die Sachkosten Arzneimittel (SK AM) beliefen sich auf insgesamt 1.185.556,65€ und lagen damit 577.937,51€ über dem errechneten Wert. Von den Gesamtkosten entfielen 555.220,06€ auf den Ist-Verbrauch von teuren Antibiotika, Antimykotika und bestimmten Blutprodukten (SK AM mit Einzelkosten). Dies wurde als Ansatzpunkt für eine Überlegung zur Ausgabensenkung gewählt. In der Literatur besteht der Konsens, dass durch zielgerichtete Pharmakotherapie Kosten gesenkt werden können. Hiervon ausgehend wurde überprüft, ob in dem betrachteten Datensatz ein statistischer Zusammenhang zwischen den Ausgaben für Labordiagnostik und Arzneimittel bestand. Eine lineare Regressionsanalyse zeigte einen negativen Einfluss der Laborausgaben auf die SK AM mit Einzelkosten. Eine getrennte Betrachtung der mikrobiologischen Diagnostik und der klinischen Chemie ergab nur für letztere ein negatives Einfließen in die Regressionsfunktion. Ausgehend von den erhobenen Daten scheinen Mehrausgaben für einen bestimmten Bereich der Labordiagnostik somit eine Kostenersparnis bei Arzneimitteln zu ermöglichen. Abschließend wurde die Problematik der Kostendeckung bei hochkomplexen Fällen zum Anlass genommen, alternative, vom DRG-System unabhängige Methoden für die Erlösberechnung zu untersuchen. Es sollte gezeigt werden, dass aus klinischen Daten die tatsächlichen Behandlungskoten suffizient berechnet werden und diese Werte damit auch als Grundlage für die Erlösbestimmung dienen können. Von den vier untersuchten Variablen (TISS28, IKB, Beatmungsdauer und Liegedauer) zeigten der TISS28 und die Liegedauer die höchste Kostenkorrelation (R²=0,964 und R²=0,944). Bei Patienten mit einer Aufenthaltsdauer von unter 48 Stunden korrelierte von allen Variablen jedoch nur noch der TISS28 suffizient mit den Ausgaben (R²=0,884). Nach Randomisierung der betrachteten Fälle auf zwei Gruppen wurde an Kollektiv 1 für jede Variable eine Regressionsfunktion erstellt, welche bei Kollektiv 2 die Behandlungskosten vorhersagen sollte. Zuvor durchgeführte Überlegungen kamen zu dem Schluss, dass eine kubische Funktion das Verhältnis von Kosten zu Variable am besten abbildet. Die mit dem TISS28 geschätzten Kosten wichen bei den prä MDC um median -1,76%, beim Gesamtkollektiv um median -1,78% von den tatsächlichen Kosten ab. Die Schätzung anhand der Liegedauer erreichte Abweichungen von median -6,75% und -1,30%. Die mit der IKB erzielten Werte divergierten dagegen stark von den tatsächlichen Kosten (-9,57% und 16,02%). Die Kosten pro IKB Punkt wiesen jedoch eine hohe Varianz auf, was zusammen mit einer geringen Fallzahl zu einem ungenauen Regressionsmodell und damit einer eingeschränkten Beurteilbarkeit der Ergebnisse führte. Durch den Vergleich mit definierten Fallwerten ist es folglich möglich, die intensivmedizinischen Kosten von verschiedenen Patientenkollektiven zu evaluieren und Ansätze für die Optimierung der Ausgaben zu entwickeln. Auch wäre ein von Fallpauschalen losgelöstes System der Erlösberechnung, welches auf relativ simplen, klinischen Parametern basiert, denkbar.
Medizinische Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 06/19
Das Ziel der vorliegenden Studie war es zu untersuchen, inwiefern die Einführung des pauschalierten Entgeltsystem in Deutschland (G-DRG-System) die Erlösstruktur eines Krankenhauses der Maximalversorgung im Vergleich zu dem bisherigen Abrechnungssystem nach Bundespflegesatzverordnung verändern kann. Anhand der Daten sollte abgeleitet werden, ob ein 24-stündig einsatzbereites Team und die Bereitstellung eines chirurgischen Schockraumes sowie die Versorgung von polytraumatisierten und kritisch kranken Patienten finanzierbar ist. In einer prospektiven Längsschnittstudie wurden anhand des Traumaregisters der Chirurgischen Klinik, Klinikum Innenstadt der Ludwig-Maximilians-Universität München, 411 Patienten, die innerhalb von zwei Jahren über den Schockraum aufgenommen wurden erfasst. Erhoben wurden neben persönlichen Daten, die Anzahl der Tage des Gesamtaufenthaltes, des Aufenthaltes auf Intensiv- und Normalstation, die Anzahl der Beatmungsstunden, der Verletzungsmechanismus, Glasgow Coma Scale, systolischer Blutdruck, Atemfrequenz sowie alle Diagnosen und durchgeführten Prozeduren. Zur Beurteilung der Verletzungsschwere erfolgte die Ermittlung des ISS-Wertes. Die Diagnosen und Prozeduren wurden nach ICD-10-GM 2005 bzw. OPS 301 SGB V verschlüsselt. Die Erlöse nach Tagessätzen konnten aus den Rechnungen, die an die Krankenkassen gestellt worden waren, entnommen werden. Die Handbücher der Australian Refined-Diagnosis Related Groups Version 4.1 Band 1-3 galten als Vorlage für die Kodierung für das australische DRG-System. Anhand der in diesen Bänden vorgegebenen Entscheidungsbäume wurde jedem einzelnen Patienten eine DRG zugeordnet. Die Gruppierung für das deutsche DRG-System für das Jahr 2003 und 2005 erfolgte mittels einer Grouper-Software. Nach entsprechender Kodierung erfolgten Ermittlung und Vergleich der Erlöse für speziell ausgewählte Patientengruppen und DRGs, nach Tagessätzen, Australian Refined-Diagnosis Related Groups und German Diagnosis Related Groups der Version von 2003 und 2005. Bei der Betrachtung des Gesamtpatientenkollektivs konnte mit dem G-DRG-System von 2003 ein Mindererlös von 3 % und mit dem G-DRG System von 2005 ein Mehrerlös von 16 % gegenüber den tatsächlichen Einnahmen nach Tagespflegesätzen erzielt werden. Die Berechnung der Erlöse nach dem australischen System ergab einen Mehrerlös von 36 % gegenüber den Tagespflegesätzen. Vergleicht man die Erlösberechnung zwischen den Jahren 2003 und 2005 im deutschen DRG-System, so wurden für 2005 zusätzliche Einnahmen von 20 % ermittelt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen auf, dass mit dem G-DRG-System für das Jahr 2005 für polytraumatisierte Patienten im Vergleich zu den Tagessätzen ein Mehrerlös von 44,2 % erzielt wurde. Der Mehrerlös für 2003 lag bei 0,6 % und der Mehrerlös nach dem australischen System bei 22,3 % im Vergleich zu den Tagessätzen. Trotz der in der vorliegenden Arbeit festgestellten Erlöszunahme für polytraumatisierte Patienten im G-DRG-System 2005, können alle Kosten, welche für die Versorgung eines Polytraumas anfallen, mit dem pauschalierten Entgeltsystem nicht abgedeckt werden. Dies belegen Studien, welche einen direkten Kosten-Erlös-Vergleich durchgeführt haben. In einer aktuellen Arbeit aus München von Billing et al.2 wird bestätigt, dass mit dem DRG-System von 2005 erhebliche Einbußen bei der Versorgung von Schwerstkranken auftreten. In Anbetracht dieser aktuellen Studienlage zu den kalkulierten Kosten der Versorgung von Schwerstverletzten zeigt sich eine Diskrepanz zum derzeitigen Entgeltsystem. Wegen der Komplexität der Fälle erscheint es fast unmöglich, derzeit einen adäquaten Pauschalbetrag für einen polytraumatisierten Patienten festzulegen. Zur Versorgung schwerstkranker und polytraumatisierter Patienten wären, wie von Haas et al.9 angestrebt, spezialisierte Traumazentren in Zukunft denkbar, wo durch die Kostenbündelung eine adäquate Erlösstruktur erzielt werden könnte.
Medizinische Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 05/19
In der vorliegenden Studie wurden 107 Patienten (34,6% Männer und 65,4% Frauen) mit dem Krankheitsbild Morbus Crohn über einen Beobachtungszeitraum von 1989 bis 2000 retrospektiv untersucht. Bei den Patienten der vorliegenden Studie fand sich ein Befall des terminalen Ileums in 57,0%, des Anorectums in 20,6%, eine gemischte Manifestationsform (terminales Ileum und anorectaler Befall) in 18,7% und ein Befall anderer Darmabschnitte in 4,2% (Colon 2,1% und Sigma 2,1%). Bis zum 40. Lebensjahr ließ sich ein häufigerer anorectaler Befall beobachten. Der Beginn der Erkrankungssymptome lag bei den Patienten der vorliegenden Studie durchschnittlich bei 26 Jahren. Somit sind Patienten häufig während ihrer gesamten beruf-lichen Laufbahn von der Erkrankung betroffen mit zum Teil massiver Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zur bleibenden Erwerbsunfähigkeit. Dementsprechend belasten so-wohl die direkten medizinischen Kosten als auch Kosten durch Arbeitsunfähigkeit aufgrund rezidivierender Schübe oder chronischer Aktivität das Sozialwesen mit erheblichen Kosten. Hauptpfeiler der konservativen Therapie ist die medikamentöse Therapie mit Substanzen zur Symptomkontrolle und Remissionsaufrechterhaltung. Für die Patienten der vorliegenden Studie ergaben sich durchschnittliche Medikamentenkosten von 10,0 € pro Klinktag und 2,2 € pro Tag zu Hause. Bei der Mehrzahl der Betroffenen kommt es nach langjährigem Krankheitsverlauf zu Komplikationen wie Fistelbildung, Abszesse oder Stenosen mit Ileussymptomatik, die häufig eine Operation erforderlich machen. Von der Diagnosestellung bis zur erstmaligen Not-wendigkeit operativen Vorgehens vergingen bei den Patienten der vorliegenden Studie durchschnittlich 8,3 Jahre. Nur 4 Patienten (3,7%) bedurften im Beobachtungszeitraum keiner operativen Intervention. Durchschnittlich benötigten die Patienten 2,8 Operationen. Die Kosten für Operationen betrugen dabei durchschnittlich 652,6 € pro Patient für einen stationären Klinikaufenthalt, der durchschnittlich 14,7 Tage dauerte. Dies entsprach 8,2 % der gesamten Kosten (7817,9 €) für den Klinikaufenthalt. In der vorliegenden Studie wurden Kosten für die stationäre Behandlung von Patienten mit Morbus Crohn ermittelt. Im Gegensatz zu bevölkerungsbezogenen Kosten-studien anderer Länder, in denen Gesamtversorgungskosten erfaßt wurden, fand hier ein krankenhausbezogener Ansatz zur Kostenermittlung Anwendung. Das Kostenmesskonzept beruht auf der Analyse individueller Patientendaten, so daß patientenspezifische Gesamt-kosten ermittelt werden konnten. Dem gegenüber steht die Behandlungsvergütung über diagnosebezogene Fall-gruppen (DRGs) als Basis des seit 01.01.2005 gültigen Entgeltsystems in deutschen Krankenhäusern für Patienten mit somatischen Krankheiten. Für die Gesamtkosten von 7817,9 € für einen Klinikaufenthalt würden gemäß dem DRG-System 2004 für einen Basis-fallwert von 3000 € für die Versorgung der Patienten dieses Studienkollektives durch-schnittlich 4538,4 € vergütet. Dies entspräche einer Kostendeckung von 58,5%. Die Ergebnisse der vorliegenden Studie wie auch zahlreiche andere Untersuchungen zeigen eine defizitäre Behandlungsvergütung in Krankenhäusern der Maximalversorgung. Insbesondere die relativ kleine Gruppe der Schwerstkranken verursacht etwa zwei Drittel des Defizits. Auch dem Fallpauschalenkatalog 2005 und dem Fallpauschalen-Änderungsgesetz gelang es nicht, die Behandlung Schwerstkranker nach solidarischen und sozialen Kriterien zu gewährleisten. Da die Akzeptanz des DRG–Systems entscheidend von der Lösung dieses Problems abhängt, sollte dies in der Fortentwicklung der DRG-Kriterien 2006 Berücksichtigung finden. Die Einführung des DRG-Systems bringt eine bessere Verfügbarkeit hochwertiger Kostendaten mit sich und ermöglicht eine zunehmend präzisere Analyse von Ursachen potentieller zukünftiger und gegenwärtiger Defizite. Dies unterstützt den im deutschen Gesundheitswesen derzeit bestehenden zu begrüßenden Trend hin zu einer kritischeren Überprüfung der etablierten Routinemedizin unter Effektivitäts- und Effizienzgesichtspunkten.