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Bei der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen besteht Handlungsbedarf. Das hat zuletzt der Skandal rund um die Herzoperationen am Zürcher Universitätsspital gezeigt. Ausgerechnet bei dieser Kommission aber spart der Bund nun. Weitere Themen: · Am Dienstag entscheidet sich, ob das Parlament neue Atomkraftwerke in der Schweiz ermöglichen will. Die Mitte-partei spielt dabei das Zünglein an der Waage. · Appell zur humanitären Lage im Gaza-Streifen: Die Schweiz und 19 weitere Staaten fordern Israel auf, die Lieferung humanitärer Hilfe zu ermöglichen. · Aufrüstung der Atommächte: Die neun Atommächte haben letztes Jahr 119 Milliarden Dollar in ihre Arsenale investiert: 19 Prozent mehr als im Vorjahr, schreibt die Organisation ICAN, die sich für die Abschaffung von Atomwaffen einsetzt. · OpenAI - der Entwickler des KI-Chatbots ChatGPT - will in den USA an die Börse. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag eingereicht.
Der Projektierungskredit für die Erweiterung der Schulanlage Hofmatt in Gelterkinden wurde vom vom Stimmvolk abgelehnt. Wie weiter? Ebenfalls nicht auf Gegenliebe gestossen ist unser Antrag an der SIA-GV für eine offene Arbeitsgruppe über die Arbeitsbedingungen in unserer Branche. Zudem im ArchiBasel-Pocast: Ist Basel die ReUse-Architekturstadt der Schweiz? WEBSITE www.architekturbasel.ch INSTAGRAM www.instagram.com/architekturbasel FACEBOOK www.facebook.com/archibasel YOUTUBE www.youtube.com/channel/UC6hTXmiATFx-Pp6NodIBLvQ
Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Brandschutz To Go - News, Tipps und Anekdoten aus der Sicherheitstechnik
Klingt nach Turbo für Bauprojekte – ist aber nicht automatisch die perfekte Lösung.
Im Podcast von The Nuremberg Times spricht Moderator Kevin Kienle mit dem Nürnberger Stadtrat Lukas Küffner (Piraten und Humanisten) über Transparenz in der Kommunalpolitik. Im Zentrum steht sein Antrag, die Audioaufzeichnungen und einen Livestream der Stadtratssitzungen öffentlich zugänglich zu machen – samt Diskussion über Kosten, Rechtslage und Datenschutz.Noch mehr Podcasts auf www.nbtimes.de
Wisst ihr was eine fachaufsichtliche Weisung ist? Oder ein Negativbescheid? Falls ihr das Landtagsplenum oder die Dresdner Politik kürzlich verfolgt habt, wisst ihr auf jeden Fall, dass es derzeit diverse Diskussionen um das kommende CSD-Wochenende gibt. Im Podcast dröseln wir ein bisschen die Chronologie, das Versammlungsrecht und Weisungsbefugnisse auf. Außerdem geht es um einen wichtigen Antrag - der Spoiler, leider abgelehnt wurde.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Förderung gekaufter neuer E-Autos ist online Seit dem 19. Mai 2026 können Anträge zur Förderung beim Kauf neuer E-Autos online gestellt werden. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, ist das Verfahren ausschließlich digital gestaltet. Im Portal der Förderzentrale Deutschland wird die sogenannte BundID benötigt. Sie ermöglicht den Zugang zu staatlichen Online-Diensten in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis oder mit einem ELSTER-Zertifikat. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert wichtige Fördervoraussetzungen. Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltete Programm bezieht sich auf ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erstmals zugelassene Pkw (Klasse M1) mit rein batterieelektrischem-, Range-Extender- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Dabei dürfen die Autos mit Verbrennermotoren nach den Messvorgaben nicht mehr als 60 Gramm CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mind. 80 km aufweisen. Plug-In-Autos müssen zudem bis zum 30.06.2027 zugelassen werden. Vom Programm ausgeschlossen sind Gebrauchtfahrzeuge und Tageszulassungen. Förderung für Private mit Einkommensgrenzen Ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland können für den Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs Fördermittel beantragen. Selbständige sind nur antragsberechtigt, wenn das Neufahrzeug privat gehalten wird und nicht Teil des Betriebsvermögens ist. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ohne Kinder. Pro Kind verschiebt sich diese Einkommensgrenze um je 5.000 Euro nach oben. 90.000 Euro ist dann die absolute Obergrenze des Einkommens für Familien mit zwei oder mehr Kindern. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt. Es gilt eine soziale Staffelung: Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro erhöht sich die Förderung nochmals um 1.000 Euro. Antrag ist nur online möglich Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide errechnet. Die Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Gregor ist stinksauer auf Sophia und wirft sie aus dem Brunnerwirt. War es trotzdem richtig von Sophia, den Antrag auf Denkmalschutz zu stellen?
Sei deine eigene Bank - Der Immobilien Podcast mit Florian Bauer
Viele Menschen mit sehr gutem Einkommen kommen nicht ins Investment – weil sie glauben, ihre Bonität reicht nicht aus. Das ist in den meisten Fällen falsch. In dieser Folge zeige ich, wie Banken Bonität wirklich berechnen – und warum das Ergebnis oft besser ist als gedacht. Was ich in dieser Folge bespreche: Wie Banken Lebenshaltungskosten pauschal ansetzen – unabhängig davon, was du wirklich ausgibst – und was das für deine Finanzierungsfähigkeit bedeutet Warum variable Vergütung und Boni aktiv kommuniziert werden müssen: welche Unterlagen du brauchst und wie du dein Einkommen auf maximal zwei Seiten überzeugend darstellst Warum ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung deine monatliche Bonität verbessern kann – ein Hebel, den kaum jemand kennt Wie Banken Mieteinnahmen bewerten: Warum sie nur 70–80 % anrechnen – und wann eine höhere Tilgung für die Bank attraktiver ist als ein geringer positiver Cashflow Warum du ab der zweiten Immobilie als Kapitalanleger wahrgenommen wirst – und welche neuen Verhandlungsspielräume das eröffnet Warum ich empfehle, gezielt Bankbeziehungen aufzubauen statt immer nur den günstigsten Zinssatz zu jagen – und warum langfristiges Portfoliodenken entscheidender ist als kurzfristige Zinsoptimierung Bonität ist kein Zufallsprodukt. Sie ist das Ergebnis von Vorbereitung, Darstellung und der richtigen Strategie. Wenn du wissen möchtest, wie dein persönliches Finanzierungspotenzial wirklich aussieht, melde dich kostenlos zu meinem Immo-Workshop an: immo-workshop.de
Die Themen: Letzter FKK-Campingplatz an der Nordsee gibt auf; Trump will Deals mit China; Merkel empfiehlt Merz “ein weites Herz” gegenüber der SPD; AfD und BSW verhelfen in Sachsen Grünen-Antrag zur Mehrheit; Die Gegenreaktion gegen KI könnte sehr hässlich werden; Von der Leyen öffnet Tür für EU-weites Social-Media-Verbot; Warum „hässliche Schuhe“ 2026 so angesagt sind. Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/ApokalypseundFilterkaffee Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
Op den éischte Bléck klengt et ganz einfach: Wien sech bestuede wëll, muss sech als éischt verloben. Dofir muss een*t een Antrag maachen. Am beschten ee grousse Geste, wou een*t dann um Enn op d'Knéie geet an um Enn vill Tréine fléissen. Muss dat alles sou sinn? A ginn et eigentlech gutt Grënn, sech ze bestueden, ausser manner Steiere bezuelen ze wëllen? Zum Gléck gëtt et eng Persoun am Méi wéi Sex-Team, déi eis aus eegener Erfarung erziele kann, wéi dat bei hir war. De Joël a Kelly schwätzen an dëser Episod iwwert Anträg, déi net ganz esou lafen, wéi een sech dat virgestallt hätt, iwwert Réng an natierlech iwwert ee grousse Kuch. An der Rubrik gi mir vum Kelly gewuer, wisou mir eise Pleséier an enger Bezéiung zentréiere sollten – een Thema, wat grad fir Koppelen, déi sech bestuede wëllen, wichteg ass Shownotes LA Times: 20 years of data on same-sex marriage Ëmfro zu de Grënn wisou Leit sech bestueden Vice: Why Queer Couples Don't Marry as Young as Straights Vogue: Am I a Bad Queer for Getting Married?
Haben niedergelassene Ärztinnen im Mutterschutz und in Erziehungszeiten eher einen Vorteil durch hohe Flexibilität bei Vertretungsregelungen oder eher Nachteile durch das finanzielle Risiko bei der Organisation von Vertretung? Ein kleiner Passus im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Bund hat die Diskussion über Mutterschutz für niedergelassene Ärztinnen befeuert: „Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen.“ Bei der Frühjahrstagung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands in Magdeburg haben die Delegierten einstimmig einen Antrag beschlossen, der die Politik auffordert, „den gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige, niedergelassene Ärztinnen unverzüglich an die Regelungen für angestellte Ärztinnen anzugleichen“. Die Initiatorinnen befürchten, dass die Nachteile im Mutterschutz dazu führen, dass Ärztinnen sich später niederlassen oder ganz davon absehen könnten. Beim Deutschen Ärztetag in Hannover wollen die Hausärztinnen und Hausärzte einen entsprechenden Antrag einbringen, um der Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert die Mit-Initiatorin des Beschlusses Dr. Nadja Jesswein die Herausforderungen für niedergelassene Ärztinnen in der Schwangerschaft. Die Hausärztin aus Oldenburg beschreibt die Probleme, die sie gehabt hat, als sie als niedergelassene Ärztin in einer Einzelpraxis schwanger wurde. Und sie erläutert, warum es in der Praxis nicht so einfach ist, eine Vertretung zu finden, und welche finanziellen Belastungen dadurch entstehen können, wenn die Praxischefin in der Schwangerschaft längere Zeit ausfällt. Im Gespräch geht es nicht zuletzt um die Möglichkeiten, über Entlastungsassistentinnen oder -assistenten die Erziehungszeiten zu überbrücken und dabei vielleicht sogar die eigene Praxis weiterzuentwickeln – aber auch um die Einschränkungen, die dabei zu beachten sind.
In dieser Folge von Kibo im Ohr geht es um ein Thema, das viele Menschen vor Ort bewegt: Tempo 30. Warum kann ein Schild nicht einfach aufgestellt werden, wenn der Wunsch danach groß ist? Wer entscheidet darüber eigentlich? Und welche Rolle spielt die Verbandsgemeinde dabei?Bürgermeisterin Sabine Wienpahl spricht mit Jens Nowagk, Abteilungsleiter Bürgerdienste, über rechtliche Vorgaben, Zuständigkeiten und die Frage, warum Verwaltung manchmal nicht einfach „Ja“ sagen kann, obwohl der Wunsch vor Ort nachvollziehbar ist. Eine Folge über Sicherheit, Regeln und die Realität hinter einem scheinbar einfachen Verkehrsschild.00:00 Einstieg: Warum Tempo 30 so viele bewegt 01:35 Wunsch und Wirklichkeit: Warum die VG nicht einfach ein Schild aufstellen kann 04:30 Tempo 30 ist nicht gleich Tempo 30 05:26 Die rechtlichen Grundlagen: Was die Straßenverkehrsordnung vorgibt 08:49 So läuft ein Antrag auf Tempo 30 ab 10:42 Praxisbeispiele aus der kommunalen Arbeit 12:03 Wenn Bürgerinnen und Bürger mehr Sicherheit wollen 13:04 Wahrnehmung, Messungen und rechtliche Bewertung 14:41 Persönliche Perspektive: Sicherheit im Alltag 16:40 Was Bürgerinnen und Bürger konkret tun können 18:56 Abschluss
Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden folgen der Einladung des Kantons St. Gallen als Gastkantone an der Olma 2028 aufzutretten. Wie die beiden Appenzell mitteilen, wird für diesen Auftritt maximal 1,5 Millionen Franken aufgewendet. Weitere Themen: · GR: Wie in anderen Kantonen soll es auch in Graubünden eine Anlaufstelle für Pädokriminalität geben. · GL: Regierung erklärt Antrag zu Feuerwerksverbot als gültig.
Die bürgerliche Eigentumsordnung schützt nicht nur physisches, sondern auch geistiges Eigentum. Vor allem Wirtschaftsliberale machen sich heute für Patente stark, doch das war keineswegs immer so. Die Idee des geistigen Eigentums kam im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts auf, aber erst im 19. Jahrhundert wurde das Patentrecht immer einheitlicher auf nationalstaatlicher Ebene durchgesetzt.Jedoch passierte dies keineswegs in allen Staaten – in der Schweiz etwa scheiterten mehrere Anläufe. Damals waren gerade wirtschaftsliberale Stimmen laut zu vernehmen, die vor dem Patentrecht warnten, da dieses nichts anderes als Monopole absichere. Diese jedoch, so die Argumentation, bremsen den allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt und dienen lediglich den Partikularinteressen der Erfinder Schaut man sich die liberale Argumentation des 19. Jahrhunderts an, muss man feststellen: Nur noch linke Kapitalismuskritiker trauen sich heute so weit zu gehen. Mehr dazu von Ole Nymoen und Wolfgang M. Schmitt in der neuen Folge von „Wohlstand für Alle“!Literatur/Quellen: Fritz Machlup/Edith Penrose: “The Patent Controversy in the Nineteenth Century”, in:The Journal of Economic History (Mai 1950), online verfügbar unter: https://www.jstor.org/stable/2113999. Schweizer Bundesblatt: “Bericht und Antrag der Petitionskommission des Nationalrates, betreffend die Petition von Th. Zuppinger, von Männedorf, über Einführung von Erfindungspatenten”, online verfügbar unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/1864/2_510__/de. Ha-Joon Chang: Kicking Away the Ladder. Development Strategy in Historical Perspective, Anthem Press.Hier gibt es alle Tickets für SCHLAGER FÜR ALLE:https://linktr.ee/wohlstandfueralleUnsere Zusatzinhalte könnt ihr bei Apple Podcasts, Steady und Patreon hören – oder über eine YouTube-Kanalmitgliedschaft. Vielen Dank!Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/de/podcast/wohlstand-f%C3%BCr-alle/id1476402723Patreon: https://www.patreon.com/oleundwolfgangSteady: https://steadyhq.com/de/oleundwolfgang/about
Im Kanton Glarus erhalten anspruchsberechtigte Personen in Zukunft automatisch ihre Prämienverbilligung. Sie müssen dafür keinen Antrag mehr einreichen. Rund acht Millionen Franken mehr gibt der Kanton Glarus neu für Prämienverbilligungen aus. Das wurde an der diesjährigen Landsgemeinde entschieden. Weitere Themen: · An den Appenzeller Bezirksgemeinden fanden unter anderem Ersatzwahlen für das Kantonsparlament statt. · Die Rheintaler Messe Rhema zieht eine positive Bilanz. · GC kann das Spiel um den Abstieg nicht im St. Galler Stadion spielen. Der FC St. Gallen erteilt den Grasshoppern eine Absage.
Wir begrüßen Silvan offiziell in unserer Runde, der schon seit einiger Zeit aus Brandenburg berichtet. Zum Einstieg hat er das Bürokratieabbaugesetz mitgebracht, in dem es sehr viel ums Angeln geht. Michael berichtet von der Beteiligung an Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern und Lisa verzweifelt über eine Debatte zu Extremismus in Bayern. Lukas hat uns außerdem einen Antrag zum Schutz von ÖPNV-Personal in Hamburg mitgebracht.
Der Grosse Rat des Aargaus hat am Dienstag das Einbürgergungsgesetz in vielen Punkte verschärft, zum Beispiel bei den Sprachkenntnissen. Aber ein Antrag, die Einbürgerung in jedem Fall zu verweigern, wenn jemand ein leichtes Delikt begeht, kam nicht durch. Weiter in der Sendung: · Die Regierung des Kantons Solothurn hat einen Plan vorgelegt, wie sie das neue Raumplanungsgesetz des Bundes umsetzen will. Die Zersiedelung soll gestoppt werden. Im Kanton sind nur noch 226 zusätzliche Gebäude möglich. Deshalb müsse mit dem Land sorgfältiger umgegangen werden, so die Regierung. Neubauten sollen nur möglich sein, wenn zuvor Altbauten saniert worden sind. · Neuendorf: In der Solothurner Gemeinde sind am Mittwochnachmittag rund um die Kreisschule Gäu viele Polizisten und Ambulanzen zu sehen. Die Behörden üben, wie man mit einer Bedrohungslage in der Schule umgehen soll.
Knarrend öffnen sich die Türen zum Sitzungssaal - und damit zur zweiten Folge unserer Reihe zum staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Im Gespräch mit Hennig Barton, Richter am Landgericht und vormals an die Staatsanwaltschaft abgeordnet, knüpft Anna Henrichs, Richterin, an unsere erste Folge an. Hier erfahrt Ihr alles über EURE Rolle als Sitzungsvertreter bis kurz vor dem Plädoyer (das im Mittelpunkt der dritten Folge stehen wird). Bis dahin stellen sich mehr als genug Fragen: Was tun, wenn der Angeklagte nicht kommt? Wie verliest man sie eigentlich, die Anklage (und wie den Strafbefehl nach Einspruch)? Was ist Eure Rolle bei der Beweisaufnahme (und was nicht)? Und ist es eigentlich normal, dass man die geladenen Zeugen dem Tatgeschehen nach (Hand-)Aktenlage häufig gar nicht zuordnen kann? Viel Spaß mit der neuen Folge - wir hören uns in der dritten und letzten Folge! Kapitelmarken: 00:00 Begrüßung 02:56 Wo sitzt der Sitzungsvertreter? 05:27 Wie geht's los? 07:08 Der Angeklagte kommt nicht - was nun? 11:20 Was ist eine Vorführung? 13:46 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 17:20 Ein Zeuge kommt nicht - und jetzt? 19:33 Die Verlesung der Anklageschrift 22:30 Wir wird ein Strafbefehl verlesen? 24:44 Wie verlese ich verbundene Anklageschriften? 26:07 Die Einlassung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen 28:31 Die Rolle des Sitzungsvertreters in der Hauptverhandlung 33:29 Die Frage ist gestellt und beantwortet - wie befrage ich richtig? 36:17 Die Beweisaufnahme 41:46 Verabschiedung http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Man müsste mal...rechtsextreme Verdachtsfälle prüfen! „Wir sind jetzt wirklich mal für etwas und nicht wie bei anderen Gelegenheiten gegen etwas“, meint Sebastian Hüller und zitiert die zentrale und einzige Forderung der Prüf-Kampagne: „Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Das ist alles.“ Dies ist der Plan: Die Unterstützer der Forderung demonstrieren in allen 16 Landeshauptstädten so lange, bis der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht die Überprüfung aller vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuften Parteien beantragt hat. Der Antrag zur Prüfung soll über die Bundesländer durch den Bundesrat auf den Weg gebracht werden. Es gibt drei Akteure in Deutschland, die beim Bundesverfassungsgericht beantragen können, dass eine Partei auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft wird: Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat. Die Aktiven um Nico Semsrott, den ehemaligen Abgeordneten des Europaparlaments, sehen den Weg über den Bundesrat als die beste Möglichkeit, eine Mehrheit für den Antrag zu erreichen. „Mit unseren Demonstrationen setzen wir uns dafür ein, dass der Bundesrat die ihm auferlegten Pflichten auch ausführen soll – insbesondere den Schutz des Rechtsstaats vor politischen Organisationen, die ihm schaden wollen“, so Janine und Sebastian übereinstimmend. „Prüf heute, schütz morgen. Es geht um unsere Demokratie.“ Wie die Sache hier im Bundesland so läuft, wer wann wofür unterwegs ist, was sonst noch so geprüft in Deutschland wird und warum die Forderung nicht auch linksextreme Parteien einschließt, das erläutern und Janine und Sebastian in dieser Folge des Podcast „Man müsste mal …“ mit Andreas Lußky und Claus Oellerking. Diese Folge haben wir am 11. April 2026 aufgenommen. Webseite https://manmuesstemal.jimdofree.com/ Podcast https://www.podcast.de/podcast/822137/ Spotify https://open.spotify.com/show/3G2Sici6xfKtmX4h5GJC6W iTunes https://podcasts.apple.com/de/podcast/man-m%C3%BCsste-mal/id1518142952 Facebook https://www.facebook.com/manmuesstemal/ Instagram https://www.instagram.com/mmm.manmuesstemal/?hl=de Wir sind eine Arbeitsgruppe des Vereins Miteinander - Ma‘an e.V. Wir werden unterstützt von der Online-Zeitung „Schwerin-Lokal“. Wir werden unterstützt durch die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement M-V https://pruef-demos.de/Mecklenburg-Vorpommern/ https://www.instagram.com/pruef.mv Nico Semsrott erklärt PRÜF!
Gregor stellt beim Antrag auf Denkmalschutz fest, dass damit viele Auflagen verbunden sind. Macht er doch noch einen Rückzieher?
Da es in Graubünden immer mehr Elektroautos gibt, fehlen dem Kanton in den nächsten Jahren die Gelder für die Strassen. Elektroautos erhalten einen Rabatt bei den Verkehrssteuern. Deshalb hat das Parlament die Motorfahrzeugsteuer komplett revidiert. Künftig wird nach Gewicht und Leistung besteuert. Weitere Themen: · Der Glarner Landrat will die Löhne der Regierungsratsmitglieder nicht automatisch an die Teuerung anpassen. Er hat einen entsprechenden Antrag in erster Lesung gestrichen. · Die Thurgauer FDP nominiert Kris Vietze einstimmig als Kandidatin für den Ständerat. Ihre Kandidatur ist seit etwa einem Monat bekannt, nun wurde sie an der Mitgliederversammlung nominiert. · Der Kreuzlinger Stadtpräsident Thomas Niederberger ist der neue Verwaltungsratspräsident der Bodensee-Arena. Er folgt auf Matthias Mölleney, der nach 20 Jahren aufhört. · Der Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstützt Kulturinstitutionen jährlich mit über einer Million Franken. Der Regierungsrat hat entschieden, dass sechs Museen, vier Regionalbibliotheken, acht weitere Kulturinstitutionen und sechs ausserkantonale Einrichtungen Geld erhalten.
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es hauptsächlich um Ärgerliches. Zunächst sprechen wir (00:47) über das ärgerliche Urteil des VG Karlsruhe (3. Kammer) vom 18.03.2026 (Aktenzeichen 3 K 2355/24), mit dem die Klage auf Zugang zu Unterlagen aus einem Fachgespräch des BVerfG mit Richtern des EGMR im Juni 2023 abgewiesen wurde. Zwar ging es um das Thema Informationsfreiheit, Transparenz wollte das BVerfG jedoch nicht zeigen. Nun entschied das VG Karlsruhe zwar, dass dieser Austausch unter den Gerichten nicht als Rechtsprechung einzuordnen sei und damit der Informationsfreiheit unterliege, dass dem Schutz der Vertraulichkeit des Austauschs zwischen Gerichten allerdings Vorrang vor der gebotenen Transparenz von Verwaltungshandeln einzuräumen sei. Schwer verständlich. Sodann geht es (18:29) um ein spätes Einlenken des „Hauses der Geschichte“ in Sachen Schabowski-Zettel: Das Haus der Geschichte wollte keine Angaben zum Erwerb des historischen Sprechzettels zur Maueröffnung machen und den Mantel des Schweigens darüber decken, wer dafür 25.000 € kassiert hatte. Nachdem das VG Köln und das OVG NRW der Klage eines Reporters stattgegeben hatten, verzichtete das Museum auf den Gang zum BVerwG und offenbarte, was es lieber verschweigen wollte: Das (Steuer-)Geld ging ins Umfeld des zwielichtigen Devisenbeschaffers der DDR, Schalck-Golodkowski. Echt ärgerlich. Die Prozesskosten trägt übrigens auch der Steuerzahler. Sodann geht es (27:09) um eine Entscheidung des EuGH (vom 19.3.2026 - C 526/24) zum Auskunftsanspruch: Im März 2023 abonnierte eine in Österreich wohnhafte Person den Newsletter eines familiengeführten Optikerunternehmen mit Sitz in Arnsberg. Dabei gab er seine personenbezogenen Daten in die Anmeldemaske auf der Website des Unternehmens ein und willigte in die Verarbeitung dieser Daten ein. 13 Tage später richtete der Betroffene einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO an den Optiker, der den Auskunftsantrag als missbräuchlich zurückwies. Der Betroffene verfolgte seinen Auskunftsantrag weiter und machte darüber hinaus einen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO in Höhe von 1 000 Euro geltend. Ein ärgerlicher Fall. Auf Vorlage des deutschen Amtsgerichts stellte der EuGH nun klar: Auch ein erster von der betroffenen Person an den Verantwortlichen gerichteter Antrag nach Art. 15 DSGVO auf Auskunft über personenbezogene Daten kann als „exzessiv“ im Sinne dieses Art. 12 Abs. 5 DSGVO angesehen werden kann, wenn der Verantwortliche nachweist, dass dieser Antrag nicht gestellt wurde, um sich der Verarbeitung dieser Daten bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern in missbräuchlicher Absicht. Schließlich geht es (38:00) um eine Entscheidung des VG Dresden (05.11.2025 Aktenzeichen: 6 K 790/23), mal wieder geht es um die Dokumentation eines Parkverstoßes per Foto. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde aus Sachsen teilte dem Fotografen per Hinweisschreiben die eigene Rechtsauffassung mit, dass nur bei berechtigtem Interesse wegen eigener Betroffenheit die Anzeige per Foto gestattet sei (aA VG Ansbach) und kündigte Sanktionen für den Fall einer Wiederholung an. Die hiergegen gerichtete Klage hielt das VG Dresden für unzulässig, die Warnung sei kein Verwaltungsakt, Anfechtungs- und Leistungsklage seien unzulässig. Auch Art. 78 DSGVO gewähre ein Recht auf Rechtsbehelf gegen Aufsichtsbehörden nur bei rechtsverbindlichen Beschlüssen. Ärgerlich.
Wen wird Trump zum Sündenbock für das Iran-Debakel machen? Der Irankrieg wird in den USA immer unbeliebter und Trump wird einen Sündenbock brauchen.Ein Standpunkt von Thomas Röper.In Russland ist ein amüsant formulierter Artikel über die Frage erschienen, wen Trump zum Sündenbock für das Iran-Debakel machen wird, den ich übersetzt habe. Die für Deutsche etwas merkwürdig klingende Überschrift ist eine Anlehnung an das russische Sprichwort “zwei Tode stirbt niemand, doch einen müssen alle sterben”.Beginn der Übersetzung:Zwei werden nicht schuldig werden, doch für den dritten ist es unvermeidlichVon den drei Anstiftern des verbrecherischen Krieges im Iran weist Trump die Schuld von sich selbst und Netanjahu und gibt sie Kriegsminister Hegseth.Von Wladimir Michejew.Wer wird der Sündenbock?Trotz Donald Trumps prahlerischer Selbstlobhudelei, der sich ohne jeden Grund mit dem Gewand des Bezwingers der Perser schmückt, wird auch er nicht umhinkönnen, ein rituelles Opfer zu bringen. Nicht etwa, weil der Verhandlungsprozess in Islamabad völlig zum Erliegen gekommen zu sein scheint, sondern, weil es den Falken in Washington nicht gelungen ist, die Regierung in Teheran durch pro-westliche Marionetten zu ersetzen, Irans Potenzial zur Urananreicherung und die für den Bau eines Raketenarsenals notwendigen Konstruktions- und Produktionsanlagen des Landes zu zerstören.Und so laufen die müßigen, die zynischen und schließlich auch die vom gesunden Menschenverstand geleiteten, rationalen Diskussionen innerhalb der US-amerikanischen Politik und Wirtschaft darüber, wie Trump und sein Team in dieses übelriechende Auslandsabenteuer hineingezogen werden konnten, zunehmend auf gegenseitige Schuldzuweisungen hinaus.Wen wird der berüchtigte „Friedensstifter“ Donald Trump für sein Scheitern verantwortlich machen? Kriegsminister (ehemals Verteidigungsminister) Pete Hegseth? Oder Benjamin Netanjahu, den israelischen Ministerpräsidenten, der am meisten an einem Regimewechsel in Teheran und dem Untergang der Ölmonarchien am Persischen Golf interessiert ist?Allen Anzeichen nach wird Kriegsminister Pete Hegseth zum Sündenbock gemacht werden, den der US-Präsident kürzlich öffentlich zum angeblichen Hauptverantwortlichen für den Angriff auf den Iran ernannt hat. Auf einer Pressekonferenz lieferte Trump seinen Verbündeten auf ganzer Linie aus, indem er seine eigene Verantwortung für den Krieg gegen die Perser leugnete:„Pete Hegseth war der Erste, der sich zu Wort meldete. Er war es, der sagte: ‚Machen wir‘s.‘“Der Politikwissenschaftler Malek Dudakow bemerkt dazu:„Hegseths Reden, die an einen Fernsehprediger oder Psychologie-Coach erinnern, sind ohne Ironie schwer anzuhören.“Die Demokraten haben einen Antrag auf Amtsenthebung gegen Hegseth vorbereitet und werfen ihm Kriegsverbrechen und die Niederlage im Iran-Konflikt vor. Er selbst lebt nun nach dem Motto:„Geht ihr heute, auf dass ich erst morgen gehen muss.“Deshalb entlässt er alle um sich herum, nur um den Todeskampf seiner Amtszeit als Pentagon-Chef in die Länge zu ziehen....https://apolut.net/trump-sucht-schuldigen-fur-iran-krieg-von-thomas-roper/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Ist Hawe am Ende wichtiger als Alfred?
Schön, Lea www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Berufungsrecht die Dritte! Nach Folge 1 (Grundlagen und Zulässigkeit) und 2 (Begründetheit der Berufung) hier nun die abschließende dritte Folge zu den berufungstypischen Zweckmäßigkeitserwägungen und zur Erstellung des Schriftsatzentwurfs. Wir hoffen: Mit dieser Folgenreihe zum Berufungsrecht wird Eure Bearbeitung in der Korrektur nicht ABGEÄNDERT oder gar AUFGEHOBEN, sondern vielmehr fachliche Anwürfe jedweder Art ZURÜCKGEWIESEN (wenn nicht gar bereits VERWORFEN). Der/die Kundige merkt: Der Satz gerade eben enthielt Anspielungen, die voll zu goutieren Euch nach dem Hören dieser Folge nicht schwer fallen sollte! Daneben werden viele berufungstypische Fragestellungen angesprochen, die in den vorherigen Folgen keinen Platz fanden oder dort nur angerissen werden konnten (die Timecodes am Ende der Shownotes geben Euch einen Überblick). Sonst noch was? Ja: Hier findet Ihr das in der Folge besprochene Kurzskript zur Berufung, das auch Schriftsatzmuster enthält. Ein bisschen Wasser müssen wir aber in den Wein gießen: Christoph klingt in dieser remote aufgenommenen Folge aufgrund eines improvisierten Aufnahmesettings blecherner als gewohnt (redet aber - hoffentlich - kein Blech). Viel Spaß beim Hören! Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 03:49 Zweckmäßigkeit allgemein / Berufungseinlegung, § 519 ZPO 10:04 Verschlechterungsverbot, § 528 ZPO 13:39 Allgemeines zur Berufungsbegründung, § 520 ZPO 16:49 Berufungsanträge, § 520 III 2 Nr. 1 ZPO 23:37 „Aufhebung und Zurückverweisung“, § 538 II ZPO 29:39 Nebenanträge und Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung, §§ 719, 707 ZPO 36:25 Antrag auf Vollstreckbarerklärung des unangefochtenen Teils, § 537 ZPO 40:43 Bezeichnung der Parteirollen 43:23 Anträge des Berufungsbeklagten 45:20 Bezeichnung der Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit, § 520 III 2 Nr. 2 ZPO 51:25 Bezeichnung Konkreter Anhaltspunkte, die Richtigkeits-/Vollständigkeitszweifel begründen, § 520 III 2 Nr. 3 ZPO 53:51 Bezeichnung von Noven und deren Zulassungsgründe, § 520 III 2 Nr. 4 ZPO 55:05 Praktischer Aufgabenteil: Berufungsbegründung 59:16 PKH und Berufung 01:03:55 Klageänderung, Aufrechnung, Widerklage, § 533 ZPO 01:08:53 Tatbestandsberichtigungsantrag 01:11:35 Anschlussberufung, § 524 ZPO 01:19:57 Praktischer Aufgabenteil: Berufungserwiderung und Anschlussberufung 01:23:40 Fazit http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Pflegeunterstützungsgeld – wirklich 10 Tage extra Urlaub?
Wie kann man nur so beispielhaft kompliziert handeln?
- Kein Scherz: 50 Jahre Apple - Apropos Pro: Apple stellt Mac Pro ein - Nix Siri: Was in iOS 26.5 Beta 1 drinsteckt – und was nicht - Zu viel des Guten: Verstopfen Vibecoding-Apps den App Store? - Basta! Gericht lehnt Antrag auf weiteren Epic-Prozess ab - Umfrage der Woche - Zuschriften unserer Hörer === Anzeige / Sponsorenhinweis === Sichere dir 4 EXTRA-Monate auf einen 2-Jahresplan über https://nordvpn.com/apfelfunk Teste NordVPN jetzt risikofrei mit der 30 Tage Geld-Zurück-Garantie. === Anzeige / Sponsorenhinweis Ende === Links zur Sendung: - 9to5Mac: Apple stellt Mac Pro ein ohne Pläne für Nachfolger - https://9to5mac.com/2026/03/26/apple-discontinues-the-mac-pro/ - Apfelfunk News: Erste iOS 26.5 Beta für Entwickler veröffentlicht - https://apfelfunk.com/apple-veroeffentlicht-erste-ios-26-5-beta-fuer-entwickler/ - Apfelfunk News: AirPods-ähnliches Pairing für Drittanbieter-Wearables in der EU im Test - https://apfelfunk.com/apple-testet-airpods-aehnliches-pairing-und-benachrichtigungsweiterleitung-fuer-drittanbieter-wearables-in-der-eu/ - Apfelfunk News: KI-generierte Apps überlasten App Store Review - https://apfelfunk.com/ki-generierte-apps-ueberlasten-app-store-review-und-zwingen-apple-zum-umdenken/ - Apfelfunk News: Gericht lehnt Apples Antrag auf Neuverhandlung im Epic-Prozess ab - https://apfelfunk.com/gericht-lehnt-apples-antrag-auf-neuverhandlung-im-epic-prozess-ab/ Kapitelmarken: (00:00:00) Begrüßung (00:22:37) Werbung (00:26:29) Begrüßung (00:30:36) Themen (00:31:24) Kein Scherz: 50 Jahre Apple (01:42:05) Apropos Pro: Apple stellt Mac Pro ein (01:48:08) Nix Siri: Was in iOS 26.5 Beta 1 drinsteckt - und was nicht (01:52:25) Zu viel des Guten: Verstopfen Vibecoding-Apps den App Store? (01:59:30) Basta! Gericht lehnt Antrag auf weiteren Epic-Prozess ab (02:02:08) Umfrage der Woche (02:11:10) Zuschriften unserer Hörer
Etwa jeder fünfte Antrag auf Berufsunfähigkeit wird abgelehnt. Das ist besonders ärgerlich, wenn Du jahrelang teure Prämien gezahlt hast. Wir schauen uns 3 Fälle an und klären, wie Du das vermeiden kannst. Worauf Du achten solltest, erfährst Du in dieser Folge Finanzen Ganz Einfach mit Saidi und Sophie von Finanztip.
Ein ruhig gesprochenes und mit Musik untermaltes Märchen, frei nach Charles Perrault. (Im Original heißt es: "Riquet mit dem Schopf" ) Es handelt von den Prinzen Riquet, der mit seinem ungewöhnlichen Schopf nicht besonders attraktiv ist, dafür aber als besonders geistreich und klug angesehen wird. Im Wald begegnet er einer Prinzessin aus dem Nachbarreich, die wunderschön ist, aber als dumm gilt. Er verliebt sich sofort in sie, doch wird sie seinen Antrag annehmen? Und wie es bei Märchen üblich ist, so wird es auch diesmal wieder gut ausgehen. Brauchst Du eine tiefe Entspannung für die Nacht?
✨ Die Märchentante, was Schönes zum Einschlafen, Folge 246 Schönen guten Abend und herzlich willkommen zu meinem neuen Einschlamärchen mit Abendmeditation! Dich erwartet eine 10 minütige Entspannungsroutine zum Ankommen in Deinem Bett mit: - einminütiger Tagesrückblick - Dankbarkeits-Impuls - Mini Autogenes Training freundliche Worte für Regeneration, innere Ordnung und positive Entwicklungen in der Nacht und ein ruhig erzähltes Märchen für den gemütlichen Übergang in den Schlaf. Die Geschichte stammt von Charles Perrault und heißt im Original: "Riquet mit dem Schopf". Kapitelmarken 00:00:17 Abendmeditation 00:09:35 Märchen „Der Prinz mit dem Schopf“ In der Geschichte geht es um den Prinzen Riquet, der mit seinem wilden Schopf nicht besonders attraktiv ist, dafür aber als besonders geistreich und klug angesehen wird. Im Wald begegnet er einer Prinzessin aus dem Nachbarreich, die wunderschön ist, aber als dumm gilt. Er verliebt sich sofort in sie, doch wird sie seinen Antrag annehmen? Und wie es bei Märchen üblich ist, so wird es auch diesmal wieder gut ausgehen. Märchen ohne Meditation hören
Aufmerksame Leser des STANDARDS kennen die vielen Liveticker, die die Kollegen aus den Ressorts täglich anbieten. Etwa bei internationalen Konflikten, wie dem Krieg in der Ukraine, bei Wahlen, während Sitzungen des Untersuchungsausschusses oder auch bei prominenten Gerichtsprozessen. Mit ihren kurzen Updates halten die Redakteure die Leser auf dem Laufenden. Beim gestrigen Prozesstag gegen August Wöginger in der Causa-Postenbesetzung wird dem STANDARD und der Austrian Presseagentur das Tickern plötzlich untersagt. Die Anwälte der drei Angeklagten vermuteten eine Beeinflussung von Zeugen. Die Richterin gibt dem Antrag nach. Wir sprechen heute mit unserem Redakteur, der eigentlich gestern vom Prozess tickern wollte und stellen auch die Frage, ob diese Entscheidung ein Eingriff in die Pressefreiheit ist und was im eigentlichen Prozess gegen August Wöginger gerade passiert.
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Unsere aktuellen Themen im Überblick: Im Bundestag rücken die Grünen mit einem neuen Antrag die Förderung muslimischen Lebens in den Fokus. International eskaliert der militärische Kampf um die blockierte Ölroute in der Straße von Hormus. Gleichzeitig sorgt auf EU-Ebene Ungarns Veto gegen neue Ukrainehilfen für heftigen Streit über das Einstimmigkeitsprinzip.
Vereinfachung der Schadenseratzansprüche bei E-Scooter-Unfällen. Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Sohn der norwegischen Kronprinzessin. Von Sarah Pradel.
Nachrichten aus Baden-Württemberg mit Georg Bruder In der Sendung SWR Aktuell Baden-Württemberg vom 16.3.2026 hat unser Hauptstadt-Korrespondent sinngemäß gesagt, dass sich Landwirte die Steuern auf Agrardiesel voll zurückerstatten lassen könnten. Das ist nicht korrekt. Die gezahlte Steuer wird auf Antrag nur anteilig zu rund 46 Prozent zurückerstattet.
Hochschulen dürfen nicht per Gesetz zur Kooperation mit der Bundeswehr verpflichtet werden - so hat es jetzt der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden und einem Bündnis aus 200 Klägern teilweise recht gegeben - unter ihnen Politiker, Gewerkschaften und Friedensorganisationen. Stein des Anstoßes war ein Passus des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes, der im Juli 2024 eingefügt wurde. Er beinhaltet unter anderem eine zwingende Zusammenarbeit, wenn das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist. Laut Verfassungsgerichtshof verstößt die Regelung gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit. Wir fassen die Reaktion von Politikern und Experten zusammen und sprechen mit einem der Kläger. // Moderation: Bianca Taube / Autorin: Tanja Sluka
In der heutigen Folge spricht Thilo mit Sarah Lee Heinrich: sie ist Aktivistin, Ex-Sprecherin der Grünen Jugend und selbst in Armut aufgewachsen. Gemeinsam gehen die beiden der Frage nach, warum die neue Grundsicherung nicht nur ein Problem für Erwerbslose ist, sondern ein Angriff auf alle, die von ihrer Arbeit leben. Es geht unter anderem um verschärfte Sanktionen, den Wegfall von Schonzeiten bei Miete und Rücklagen und darum, wie sehr Angst vor dem sozialen Absturz längst auch Menschen mit ETF-Sparplänen, Selbstständige und Familien trifft. Sarah erzählt, was es bedeutet, mit Hartz IV groß zu werden, warum Armut immer ein politisches und kein individuelles Versagen ist und wie Scham und Stigmatisierung dafür sorgen, dass Betroffene unsichtbar bleiben. In diesem Gespräch erfährst du, warum die neue Grundsicherung alle Arbeitnehmer betrifft – auch wenn sie heute noch keinen Antrag stellen müssen –, wie Politik Scham, Spaltung und Abstiegsängste produziert, was es mit dem Schonvermögen konkret auf sich hat. Außerdem auch was es mit einem Kind macht, in Armut aufzuwachsen und ständig Angst vor der nächsten kaputten Waschmaschine zu haben, und welche kleinen, aber konkreten Schritte jede und jeder von uns gehen kann, um sich zu organisieren und politischen Druck von unten aufzubauen. Hast du Fragen, Feedback oder Anmerkungen? Schreib uns eine Nachricht an [amr@pqpp2.de](mailto:amr@pqpp2.de) oder auf Instagram: https://www.instagram.com/allesmussraus_podcast/ und wenn du möchtest unterstütze unsere Arbeit auf Patreon: https://www.patreon.com/c/AllesMussRaus?l=de Du möchtest in „Alles Muss Raus“ werben? Dann hier* entlang: https://podstars.de/kontakt/?utm_source=podcast&utm_campaign=shownotes_alles-muss-raus
Friedrich Merz ist als CDU-Bundesvorsitzender mit 91,17 Prozent wiedergewählt worden – ein besseres Ergebnis als beim letzten Mal und damit ein klares Signal der Geschlossenheit vor den anstehenden Landtagswahlen. Die Rede fiel präsidial und versöhnlich aus: Merz warb um Geduld mit dem Koalitionspartner SPD und mahnte: „Wir müssen heraus aus dem Zustand, dass ein Koalitionspartner Vorschläge macht, die der andere ritualhaft zurückweist.“[01:15]Johannes Winkel, der Vorsitzende der Jungen Union, begrüßte Merz' Wiederwahl als starkes Signal, machte aber zugleich Druck: „Wenn wir es in diesem Jahr nicht hinbekommen, Reformen zu machen, dann ist es eine logische Konsequenz, dass wir im nächsten Jahr die Schuldenbremse auflösen müssen.“ Die JU hat auf dem Parteitag einen Antrag mit dem Titel „Reformjahr 2026“ eingebracht und drängt auf eine Grundsatzdebatte.[21:06]Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) will bei der Landtagswahl am 22. März wiedergewählt werden. Die Sozialdemokraten liegen in den Umfragen bislang knapp hinter der CDU. Mit Blick auf die Koalition im Bund sieht er nicht nur seine Partei unter Druck: „Wer es geschafft hat, wie Friedrich Merz als Bundeskanzler nach einem Jahr unbeliebter zu sein als Olaf Scholz in den letzten Zügen der Ampelregierung – der hat natürlich auch ein Problem. Und das merkt auch die CDU.“[28:12]Hier geht es zur Anmeldung für den Space.TableTable Briefings - For better informed decisions.Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Professional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/testenHier geht es zu unseren WerbepartnernImpressum: https://table.media/impressumDatenschutz: https://table.media/datenschutzerklaerungBei Interesse an Audio-Werbung in diesem Podcast melden Sie sich gerne bei Laurence Donath: laurence.donath@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Jetzt hat sich auch noch der Bundeskanzler eingeschaltet und ein Social-Media-Verbot für Minderjährige befürwortet. Die SPD schlägt ein nach Alter abgestuftes Modell mit einem Verbot für unter 14-jährige vor; beim heute beginnenden CDU-Parteitag in Stuttgart wird ein Antrag aus Schleswig-Holstein diskutiert werden, der den Zugang zu Facebook, Instagram und TikTok erst ab 16 vorsieht. Der Grund: soziale Medien machen süchtig, konfrontieren Kinder mit überfordernden Inhalten; können Depressionen oder Essstörungen auslösen oder verstärken. Sie sind also eindeutig gefährlich – ob man diesen Gefahren allerdings mit Verboten sinnvoll begegnet, das ist nochmal eine andere Frage. Bernd Lechler diskutiert mit Elisabeth Koblitz – Journalistin und „Newsfluencerin“; Sebastian Meineck – Journalist bei der Nachrichten-Website netzpolitik.org; Dr. Isabel Brandhorst – Psychologin am Universitätsklinikum Tübingen
Der Tag in 2 Minuten – vom 19.2.
Das Spital Wetzikon habe sich selber in diese Lage gebracht. Es sei nicht Aufgabe des Kantons, das Spital bei der Fertigstellung des Neubaus zu unterstützen. Das Spital Wetzikon hat beim Kanton Zürich den Antrag für 50 Millionen Franken Staatsgarantie gestellt, um den Neubau fertigzustellen. Weitere Themen: · Zürcher Stadtratswahlen: Die Einschätzung des Regionaljournals zu den Wahl-Chancen von Stadtrat Andreas Leupi (Grüne) und FDP-Kandidat Përparim Avdili.
„Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle‑Teilzeit“ - so heißt ein Antrag, den die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), der Wirtschaftsflügel der CDU, beim Bundesparteitag einbringen möchte. Der Antrag macht sich dafür stark, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken. Gitta Connemann, die Vorsitzende der MIT, sagte dazu: “Niemand will das Recht auf Teilzeit abschaffen, wenn es einen Grund gibt. Es geht um grundlose Teilzeitarbeit.” Der Antrag wurde kritisch aufgenommen, auch in der CDU. Deren Generalsekretär Carsten Linnemann sprach von einer “verunglückten Wortwahl”, der Antrag brauche eine “grundlegende” Überarbeitung. Die These, dass die Deutschen zu wenig arbeiten, ist auch von Bundeskanzler Friedrich Merz häufig zu hören. Aber stimmt das? Woran könnte man es festmachen - und ist Teilzeit wirklich das Problem? Darüber spricht Anne Will in dieser Folge mit Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und Professor für Makroökonomie. Er sagt: Grundlose Teilzeit gibt es nicht - man solle also lieber die Hürden abbauen, die Menschen in der Teilzeit halten. Er erklärt außerdem, dass mehr Arbeitszeit nicht zwingend zu mehr Produktivität führt und was die Debatte um Teilzeitarbeit mit Werten und Rollenbildern zu tun hat. Redaktionsschluss für diese Folge war Dienstag, der 27.01.26 um 15:30 Uhr. WERBUNG UND RABATTE: https://linktr.ee/werbungannewill Sie möchten Werbung in unserem Podcast schalten? Dann schreiben Sie eine Mail an: dirk@mitvergnuegen.com Politik mit Anne Will geht auf Live-Tour - jetzt Tickets sichern: https://tix.to/politik-mit-anne-will-podcast-live-2026 06.05.26 Stuttgart 17.06.26 München 06.10.26 Hannover 03.11.26 Berlin WICHTIGE QUELLEN: IAB: IAB-Arbeitszeitrechnung für das dritte Quartal 2025: Immer mehr Beschäftigte arbeiten in Neben- und Teilzeitjobs, 2.12.2025 https://iab.de/presseinfo/immer-mehr-beschaeftigte-arbeiten-in-neben-und-teilzeitjobs/ MIT: Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit (Antrag) https://www.mit-bund.de/content/kein-rechtsanspruch-auf-lifestyle-teilzeit Ntv: Merz kritisiert die Arbeitsmoral der Deutschen, 15.1.2026 https://www.n-tv.de/politik/Merz-kritisiert-die-Arbeitsmoral-der-Deutschen-id30242973.html Spiegel: Dobrindt lässt Teilzeit-Vorstoß aus der Union ins Leere laufen, 27.1.2026 https://www.spiegel.de/politik/alexander-dobrindt-laesst-teilzeit-vorstoss-aus-der-union-ins-leere-laufen-a-c39639fc-a336-41a3-bd6b-467de18d5572 Statistisches Bundesamt: Fast jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet in Teilzeit, 19.5.2026 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_13.html Stern: CDU-Wirtschaftsflügel will Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen, 25.1.2026 https://www.stern.de/politik/deutschland/trend-zur-teilzeit--cdu-wirtschaftsfluegel-will-rechtsanspruch-beenden-37069854.html Tagesschau: Wie es um die Teilzeit in Deutschland steht, 26.1.2026 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/teilzeit-recht-debatte-100.html Impressum: Redaktion: Gina Enslin, Florian Barnikel Executive Producerin: Marie Schiller Producer: Lukas Hambach, Patrick Zahn Sounddesign: Hannes Husten Wenn ihr Werbung schalten wollt, wendet euch gerne an die: Mit Vergnügen GmbH Eine Produktion der Will Media GmbH Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit. Unter dieser Überschrift wollte die Wirtschafts- und Mittelstandsunion einen Antrag für den anstehenden CDU-Bundesparteitag einbringen. Das sorgt allerdings nicht nur bei SPD, Grünen und Linken für Kritik, sondern auch innerhalb der Union. Dabei ist es der Kanzler selbst, der immer wieder betont: Die Deutschen müssen mehr und effizienter arbeiten. Warum die Anti-Teilzeit-Initiative trotzdem nicht in die Schrittfolge der CDU-Führung passt – darum geht es in dieser Folge von „Machtwechsel“. Außerdem sprechen Dagmar Rosenfeld und Robin Alexander über die Ergebnisse der Kommission zur Sozialstaatsreform, wie weit Schwarz-Rot gehen könnte – und warum die Linkspartei dabei eine entscheidende Rolle spielen würde. Und: Es geht um Jens Spahn und seine Rolle als Fraktionsvorsitzender. Das neue Buch von Robin Alexander „Letzte Chance – Der neue Kanzler und der Kampf um die Demokratie“ ist im Siedler Verlag erschienen und hier erhältlich: https://www.penguin.de/buecher/robin-alexander-letzte-chance/buch/9783827502001.
Winkler erpresst Hubert und fordert ihn auf, den diesjährigen Antrag fürs Baierkofener Volksfest nicht einzureichen. Lässt sich Hubert auf die Erpressung ein?
In der heutigen Folge liest Arya einige "Am I the A**hole" Stories vor, die es in sich haben (vor allem die Letzte!) - Enjoy :)
Wenn's nach Kristin geht, könnte man 2026 abbrechen und direkt neu starten. Am Berg gab es erst einen Antrag, dann einen Unfall.