Arbeitsrecht dominiert einen der größten Bereiche unseres Lebens: unseren Beruf, unsere Berufung, unser Einkommen und letzendlich auch wie lebenswert der Teil des Lebens ist, der nicht Arbeitsleben ist. In dieser Podcast-Reihe werfen wir einen Blick auf: Aktuelle rechtliche Probleme, Kurzinfos mit spannenden Gesprächspartnern zu Dauerbrennern wie Mobbing, Überlastung am Arbeitsplatz oder Homeoffice. Rechtliche Hinweise: Dieser Podcast beinhaltet Werbung. Wir nutzen keine GEMA-pflichtige Musik. V.i.S.d.P.: Kanzlei Irena Schauer, RAin Irena Schauer, Karl-Grillenberger-Str.3a, Nürnberg.
Monatlich 1000 € aus dem Bürgergeld sparen? Diese reißerische Überschrift führte in den vergangenen Wochen zu erheblicher Kritik an der geplanten Erhöhung des Bürgergeldes. In Deutschland beziehen 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Wir nehmen die einseitige Berichterstattung zum Anlass über die Stärken und Schwächen des Sozialstaates mit Frau Christine Osterland, Richterin am Sozialgericht Hamburg, zu sprechen.
Nach mehreren Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesreoublik Deutschland trat das AGG am 18. August 2006 schließlich in Kraft. Erstmals wurde in Deutschland ein Gesetz geschaffen, das den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (wie beispielsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer) umfassend regelt. Das AGG will durch Information der Betroffenen Benachteiligungen verhindern. Doch wie wirksam ist das Gesetz? Wir beleuchten die aktuelle Rechtsprechung und zeigen auf, wie man sich gegen Diskrimierung wehren kann.
Vor zwei Jahren wurde uns der "Floh" eines eigenen Podcasts ins Ohr gesetzt. Zig Versuche später stand das Konzept endlich, das Equipment funktionierte und die erste Folge des Podcasts alles_was_arbeitsrecht_ist war online. Unsere Hörerschaft hat sich ständig vergrößert und ist uns, trotz unserer leider nicht regelmäßigen, Sendetermine treu. Hierfür möchten wir an dieser Stelle "Danke" sagen und in unserer Sonderepisode Einblicke hinter die Kulissen unseres Podcasts geben.
In Deutschland haben Arbeitnehmer (bezogen auf eine fünf Tage Woche) einen gesetzlich geregelten Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr. Die durch die Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tarifverträge sind aber meistens deutlich großzügiger, so dass deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich 29 Tage Urlaub im Jahr (und zehn gesetzliche Feiertage) haben. Sie liegen damit (nach Schweden, den Niederlanden und Dänemark) auf Platz 4 im europäischen Vergleich. Einzelne Studien bezeichnen die Deutschen dessen ungeachtet trotzdem als angeblichen „Freizeitmeister Europas“, obwohl die Fakten das nicht bestätigen. Zuletzt hatte das BAG in zwei Entscheidungen im Dezember 2022 und Januar 2023 die Thematik die Frage der Verjährung von Urlaubsansprüchen geklärt. Neben den aktuellen Entscheidungen des BAG ranken sich um das Thema zahlreiche Mythen. Für uns Grund genug, einen kompakten Überblick zu den häufigsten Fragen zum Urlaub zu schaffen.
"Herr Präsident. Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub!" Mit diesem bekannten Zuruf von Joschka Fischer in einer Sitzung des Deutschen Bundestages im Jahr 1984 starten wir unsere neue Folge "Best of Beleidigung oder Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis" - Grundrecht oder fristloser Kündigungsgrund? Mit einem Augenzwinkern beleuchten wir die Rechtsprechung des BAG zu Äußerungen auf Facebook oder im vertraulichen Gespräch mit Kollegen und zeigen auf, wann die Grenze zur Beleidigung überschritten ist.
Die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH betreibt 129 Filialen in Deutschland. Anfang März gab man bekannt, dass 53 Filialen geschlossen werden sollen. Darunter sind in Nürnberg die Filialen Nürnberg-Langwasser und die Filiale Nürnberg Königstraße. Die Beschäftigten, von ver.di, kämpfen ungebrochen um ihre Arbeitsplätze. In Verzweiflung mischt sich auch viel Wut. Wir sprechen mit den Betriebsratsvorsitzenden der Schließungsfilialen, Frau Katharina Lorenz und Herrn Robert Firtzlaff und Jaana Hampel, Gewerkschaftssekretärin von ver.di. #wirkämpfenwirbebenwirbleibenbestehen #GaleriaKarstadtKaufhof #verdi #solidarität #herzlangwassers #herzderinnenstadt #verdihandel
Endlich wieder Feiern! Nach der langen Corona Pause bestand nicht nur bei Weihnachtsfeiern und im Fasching erheblicher Nachholbedarf. Und genau deshalb räumen wir mit einigen Mythen auf und klären endlich die Frage ob Männer an Weiberfastnacht den Verlust ihrer Krawatte hinnehmen müssen. Wir wünschen viel Spaß beim Hören.
„Das wird man wohl noch überprüfen dürfen?“ - Auswertung der Handynutzung, Screening oder Videoüberwachung. Wir zeigen komprimiert auf, wann es sich um eine zulässige oder unzulässige Überwachung im Arbeitsverhältnis handelt.
Betriebsratsperspektiven - mehr als ein Ehrenamt Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Menschen, die sich als Betriebsrätin oder Betriebsrat aufstellen lasen und gewählt werden, sind oftmals auch privat ehrenamtlich engagiert. Weltverbesserer, also? Nicht unbedingt. Die Gründe sind so spannend und vielseitig wie die Schicksale der Menschen hinter den Ämtern. Mit unserer Interviewreihe wollen wir Ihnen langjährige Betriebsrät*innen und Gewerkschafter*innen vorstellen. Wir befragen sie zu ihrer Haltung, ihren Lebensweg, ihren Umgang mit den Höhen und Tiefen eines Ehrenamtes und interessieren uns für ihren Blick auf Probleme in unserer Arbeitswelt und deren Lösungsmöglichkeiten. Wir möchten aber auch die Möglichkeit nutzen, die klassischen Akteure des Arbeitsrechts (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Arbeitgeber) und ihre Rolle innerhalb des Arbeitsrechts darzustellen. Betriebsräte machen die Betriebs- und Arbeitswelt besser. Firmen mit Betriebsräten kamen besser durch die Corona Krise. Doch wie wird man Betriebsrat und welche Schwierigkeiten gilt es zu überwinden? Wir konnten Jaana Hampel, Gewerkschaftssekretärin der Gewerkschaft ver.di, zum Thema interviewen.
Betriebsratsperspektiven - mehr als ein Ehrenamt Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Menschen, die sich als Betriebsrätin oder Betriebsrat aufstellen lasen und gewählt werden, sind oftmals auch privat ehrenamtlich engagiert. Weltverbesserer, also? Nicht unbedingt. Die Gründe sind so spannend und vielseitig wie die Schicksale der Menschen hinter den Ämtern. Mit unserer Interviewreihe wollen wir Ihnen langjährige Betriebsrät*innen und Gewerkschafter*innen vorstellen. Wir befragen sie zu ihrer Haltung, ihren Lebensweg, ihren Umgang mit den Höhen und Tiefen eines Ehrenamtes und interessieren uns für ihren Blick auf Probleme in unserer Arbeitswelt und deren Lösungsmöglichkeiten. Wir möchten aber auch die Möglichkeit nutzen, die klassischen Akteure des Arbeitsrechts (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Arbeitgeber) und ihre Rolle innerhalb des Arbeitsrechts darzustellen. Seit 30 Jahren Betriebsrat und Gewerkschaftler. In unserer heutigen Episode gibt uns der langjährige Betriebsrat Mario Materne Einblick in die BR-Arbeit.
Hoher Wettbewerbsdruck und unsichere wirtschaftliche Verhältnisse zwingen die Unternehmen vielerorts zu Kostensenkungen. Häufig wird dabei auch versucht, sich gerade von als „leistungsschwach“ geltenden Arbeitnehmern zu trennen. Doch wann ist ein Arbeitnehmer „Low Performer“? Nach einigen einschlägigen Untersuchungen geht man davon aus, dass 20 % aller Arbeitnehmer High Performer sind, 70 % effektive/solide Leistungen erbringen und lediglich 10 % „Low Performer" sind (Christof Schäfer FAZ, Beruf und Chance, Beilage 21.05.2016, S. C1“Wohin mit den Versagern?"). Die Frage, wann ein Mitarbeiter also als Schlechtleister oder „Low Performer“ anzusehen ist, treibt nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Personalabteilungen um. Wir versuchen daher die Frage, wann ein Mitarbeiter als „leistungsschwach“ angesehen werden kann, zu klären und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, aber auch Handlungsverpflichtungen des Arbeitgebers, aufzuzeigen. Dabei möchten wir auch die, oftmals übersehene, Kausalität zwischen Überlastung und „Schlechtleistung“ darstellen.
Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 wirkt wie ein Paukenschlag auf deutsche Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht „überholt“ die deutsche Bundesregierung „rechts“ und sieht „…Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG* den Arbeitgeber bereits jetzt gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.“ Das BAG-Grundsatzurteil dürfte nach erster Einschätzung weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsleben in Wirtschaft und Verwaltung bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben. Wo bisher noch Vertrauensarbeitszeitmodelle vorherrschen, dürfte künftig mehr Kontrolle nötig sein. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nach § 16 II ArbZG nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das Thema ist indes alles andere als neu. Der EuGH hatte bereits im Mai 2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Nur so könnten die Rechte aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt werden, also die wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. In Deutschland ein problematisches Thema. Mehr als jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland hat im vergangenen Jahr mehr gearbeitet als im Vertrag vereinbart. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Insgesamt hätten im Schnitt 4,5 Millionen der insgesamt 37,8 Millionen erwerbstätigen Menschen Überstunden geleistet. In einer ersten Stellungnahme begrüßt die Gewerkschaft IG Metall daher die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts als Hilfe "im Kampf gegen Millionen unbezahlte Überstunden, die Beschäftigte jedes Jahr in Deutschland leisten" (igmetall.de). Arbeitgeber müssen jetzt erst recht aktiv werden: Sie müssen ein System einführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit verlässlich erfasst werden kann“, kommentierte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel die Entscheidung des BAG.
Betriebsratsperspektiven - mehr als ein Ehrenamt Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Menschen, die sich als Betriebsrätin oder Betriebsrat aufstellen lasen und gewählt werden, sind oftmals auch privat ehrenamtlich engagiert. Weltverbesserer, also? Nicht unbedingt. Die Gründe sind so spannend und vielseitig wie die Schicksale der Menschen hinter den Ämtern. Mit unserer Interviewreihe wollen wir Ihnen langjährige Betriebsrät*innen und Gewerkschafter*innen vorstellen. Wir befragen sie zu ihrer Haltung, ihren Lebensweg, ihren Umgang mit den Höhen und Tiefen eines Ehrenamtes und interessieren uns für ihren Blick auf Probleme in unserer Arbeitswelt und deren Lösungsmöglichkeiten. Wir möchten aber auch die Möglichkeit nutzen, die klassischen Akteure des Arbeitsrechts (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Arbeitgeber) und ihre Rolle innerhalb des Arbeitsrechts darzustellen. Betriebsrat und Personaler als klassische Gegenspieler? In unserer heutigen Episode steht uns zu dieser und noch vielen weiteren Fragen der HR Director der Plastic Omnium Automotive Exteriors GmbH, Herr Thierry Huber, Rede und Antwort.
Betriebsratsperspektiven - mehr als ein Ehrenamt Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Menschen, die sich als Betriebsrätin oder Betriebsrat aufstellen lasen und gewählt werden, sind oftmals auch privat ehrenamtlich engagiert. Was motiviert Menschen eigentlich, sich für Andere einzusetzen? Die Gründe sind so spannend und vielseitig wie die Schicksale der Menschen hinter den Ämtern selbst. Mit unserer Interviewreihe wollen wir Ihnen Betriebsrät*innen und Gewerkschafter*innen vorstellen. Wir befragen sie zu ihrer Haltung, ihren Lebensweg, ihren Umgang mit den Höhen und Tiefen eines Ehrenamtes und interessieren uns für ihren Blick auf Probleme in unserer Arbeitswelt und deren Lösungsmöglichkeiten - Neugierig geworden? Wir sprechen in dieser Folge mit Petra Auerbacher, die uns als langjähriges Betriebsratsmitglied und als Aufsichtsratin einen interessanten Einblick in die Betriebsratsarbeit gibt.
Betriebsratsperspektiven - mehr als ein Ehrenamt Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Menschen, die sich als Betriebsrätin oder Betriebsrat aufstellen lasen und gewählt werden, sind oftmals auch privat ehrenamtlich engagiert. Was motiviert Menschen eigentlich, sich für Andere einzusetzen? Die Gründe sind so spannend und vielseitig wie die Schicksale der Menschen hinter den Ämtern selbst. Mit unserer Interviewreihe wollen wir Ihnen Betriebsrät*innen und Gewerkschafter*innen vorstellen. Wir befragen sie zu ihrer Haltung, ihren Lebensweg, ihren Umgang mit den Höhen und Tiefen eines Ehrenamtes und interessieren uns für ihren Blick auf Probleme in unserer Arbeitswelt und deren Lösungsmöglichkeiten - Neugierig geworden? In dieser Episode begrüßen wir Flo Pröbster, der uns als langjähriges Betriebsratsmitglied anlässlich der derzeitigen Betriebsratswahlen einen Einblick in die Betriebsratsarbeit gibt.
Gehört sexuelle Belästigung der Vergangenheit an? Leider nein. Gerade das Arbeitsverhältnis als klassisches „Abhängigkeitsverhältnis“ wird oft ausgenutzt. Während Frauen eher körperlichen Übergriffen und Kommentaren zu ihrem Aussehen ausgesetzt sind, werden Männer stärker mit visuellen und verbalen Formen der Belästigung wie beispielweise pornografischen Bildern oder anzüglichen Nachrichten per Handy oder per Mail konfrontiert. In einer Umfrage des Delta-Instituts vom Dezember 2018 wurden 2.173 Personen ab 16 Jahre befragt, die innerhalb der letzten zwölf Monate von Sexismus betroffen waren – darunter auch Männer. Die Teilnehmer gaben an, sich am häufigsten verbalen (knapp 50 Prozent) und durch Gesten (knapp 40 Prozent) angezeigten Übergriffen ausgesetzt zu sehen. Berührungen sahen sich 32 Prozent der befragten Frauen und 38 Prozent der Männer ausgesetzt. Rund 34 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer machten Erfahrungen mit sexueller Belästigung in sozialen Netzwerken. So sind Frauen überdurchschnittlich häufig von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen, wenn sie keine berufliche Qualifikation oder Ausbildung aufweisen, sich noch in der Probezeit befinden oder erst kurze Zeit im Betrieb sind. Doch was kann man tun? Wie sich wehren? Hören Sie rein!
Da in vielen Lebensbereichen die Möglichkeiten für weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind, sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten unverzichtbar. Der Bundestag hat daer am 18.11.2021 umfangreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, der Bundesrat hat am 19.11.2021 zugestimmt. Das Gesetz zur Änderung des IfSG wurde am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 24.11.2021 in Kraft getreten. In Anbetracht der Entwicklung der Infektionszahlen und der Belastung der Kliniken sieht das Gesetz weitreichende Ermächtigungen der Länder vor, zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Die Corona-ArbSchV mit ihren grundlegenden Arbeitsschutzregeln wurde daher bis einschließlich 19. März 2022 verlängert. Damit einhergehend gilt ab dem 24.11.2021 "3G" am Arbeitsplatz. Die Einführung von "3G" am - also geimpft, genesen oder getestet, soll dazu beitragen, die akute vierte Infektionswelle möglichst schnell zu brechen und das allgemeine Infektionsgeschehen in Deutschland effizient einzudämmen. Dafür müssen auch am Arbeitsplatz mögliche Infektionsketten wirksam unterbrochen werden. Welche Auswirkungen hat "3G" - also geimpft, genesen oder getestet - für Arbeitnehmer? Welcher Nachweis kann und muss vom Arbeitgeber kontrolliert werden? Wie lange gelten die Regelungen und worauf sollten Betriebsräte nun besonders achten?
Gerade während Corona waren viele Mitarbeiter bereit von zu Hause aus zu arbeiten und dem Arbeitgeber mit Kurzarbeit entgegen zu kommen. Die Diskussion um die Frage was der Arbeitgeber anweisen darf, blieb jedoch nie aus und verstärkte sich gerade um die Frage der Impf- und der Maskentragungspflicht. Juristisch gesehen geht es um zwei Grundrechte. Das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters und das Recht des Arbeitgebers auf einen ungestörten Betrieb. Wir erklären an praktischen Fällen Ihre Rechte.
Die verhaltensbedingte Kündigung ist seltener als man denkt. Trotzdem ist sie am stärksten im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen. Fälle wie der sog. „Emmely Fall“ oder auch „Pfandbonfall“ genannt erhitzten die Gemüter. Doch wann muss ich als Arbeitnehmer wirklich mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen? Wir zeigen ihnen was eine verhaltensbedingte Kündigung ist, wann es eine Abmahnung braucht und wie Sie sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung wehren können.
Betriebsratsperspektiven - mehr als ein Ehrenamt Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Menschen, die sich als Betriebsrätin oder Betriebsrat aufstellen lasen und gewählt werden, sind oftmals auch privat ehrenamtlich engagiert. Was motiviert Menschen eigentlich, sich für Andere einzusetzen? Die Gründe sind so spannend und vielseitig wie die Schicksale der Menschen hinter den Ämtern selbst. Mit unserer Interviewreihe wollen wir Ihnen Betriebsrät*innen und Gewerkschafter*innen vorstellen. Wir befragen sie zu ihrer Haltung, ihren Lebensweg, ihren Umgang mit den Höhen und Tiefen eines Ehrenamtes und interessieren uns für ihren Blick auf Probleme in unserer Arbeitswelt und deren Lösungsmöglichkeiten - Neugierig geworden? Wir starten die Reihe mit Steff Schulze, Gewerkschaftssekretärin bei ver.di im Fachbereich Finanzdienstleistungen.
Arbeitszeugnisse schließen nicht nur ein Kapitel bei einem Arbeitgeber ab, sie bilden auch die Eintrittskarte für einen beruflichen Neuanfang. In einer Personalberater-Befragung von Weuster aus dem Jahr 1994 gaben 62,4% von 250 Beratern an, dass Kandidaten oft erst im Bewerbungsgespräch durch kritische Fragen auf negative Aussagen im Zeugnis aufmerksam werden würden. Umso wichtiger ist es, ein wirklich gutes Zeugnis zu erhalten, welches sich nicht nur auf den "ersten Blick" gut liest. Doch was ist ein "gutes Arbeitszeugnis"? Wie erkenne ich es? Welche Ansprüche habe ich? Welche Geheimsprache und "Verschlüsselungstechniken" gibt es?
Seit Jahren ist der Begriff "Mobbing" in aller Munde. Über das Phänomen wurde viel berichtet. Man findet den Begriff im Duden und Definitionen bei WIKIPEDIA. Der wirtschaftliche Schaden durch Mobbing wird auf jährlich bis zu 25 Milliarden Euro geschätzt. Fehlzeiten bei psychischen Erkrankungen dauern im Schnitt dreimal so lange wie bei einem normalen Krankheitsfall. Vor diesem Hintergrund gab es 2020 einen Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bundestagsfraktion Die LINKE auf Ausarbeitung eines Gesetzes zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz. Mobbing sollte als Form der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsvrechts definiert und der Rechtsschutz für Mobbing-Betroffene geregelt werden. Überwiegend wird jedoch keine Notwendigkeit für ein solches ergänzendes Gesetz gesehen. Deshalb bleibt es dabei: der Betroffene sollte sich schnell effektive Hilfe holen und sich auch bewusst werden, wann es sich gerade nicht mehr um einen "normalen und damit lösbaren" Konflikt handelt. Wir zeigen Ihnen, was Mobbing ist und was wirklich hilft.
Arbeitsrecht ist nur ein Rechtsgebiet und dominiert doch einen der größten Bereiche unseres Lebens: unseren Beruf, unsere Berufung, unser Einkommen und letztendlich auch wie lebenswert der Teil des Lebens ist, der nicht Arbeitsleben ist. Grund genug in dieser Podcast Reihe einen Blick auf das zu werfen, was alles Arbeitsrecht ist. Aktuelle rechtliche Probleme, Kurzinfos mit spannenden Gesprächspartnern zu Dauerbrennern des Arbeitsrecht wie Mobbing, Überlastung am Arbeitsplatz oder Home Office und vieles mehr. Aber auch der Blick über den Tellerrand, nämlich, warum deutsches Arbeitsrecht ist, was es ist. Grundsätzlich geprägt von dem Gedanken des Arbeitnehmerschutzes durch ein komplexes Geflecht der Sozialversicherung, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und dem Staat.