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„Kaffee, Kuli, Klumpert“ gilt als die heilige Triade bei Geschenken im beruflichen Kontext. Aber dürfen Arbeitnehmer überhaupt Geschenke von Dritten annehmen? Gibt es eine Wertobergrenze? Macht es einen Unterschied, ob Geld oder Dinge geschenkt werden? Und was ist unter „allgemein üblicher Aufmerksamkeit“ zu verstehen?Diese Fragen erörtert in der aktuellen Episode unseres Podcasts die Arbeitsrechtsexpertin Jennifer Schwab von der Wirtschaftsuniversität Wien mit Elisabeth Maier (MANZ). Hören Sie rein!Service:Schwab, Zivilrechtliche Grenzen der Geschenkannahme im Arbeitsverhältnis, ZAS 2025/42 Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie den Podcast und empfehlen Sie ihn weiter. Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at
Ist ein "KI-Chef" im Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich zulässig? Kann der Arbeitgeber sein Weisungsrecht an eine KI delegieren? Darum geht es in dieser Folge.
Ein Mitschnitt der Jour Fixe-Reihe „Kritische Gesellschaftsforschung“ vom 8. Oktober 2025. Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge des mosaik Podcast. Diesmal hört ihr einen Beitrag von und mit Alexander Gallas, der an der Frankfurt University of Applied Sciences zu den Themen Staat, Arbeitsverhältnisse, Klassenbildung und Streiks arbeitet. Im Rahmen der Jour Fixe-Reihe „Kritische Gesellschaftsforschung“ hat er sein zweiteiliges Buch „Jenseits der Fabrik. Streiks und Klassenbildung über den industrielles Sektor hinaus“ vorgestellt. Die beiden Bücher sind im vergangenen Jahr in englischer Sprache erschienen. Gallas fragt danach, was Streiks in nicht-industriellen Sektoren für die Klassenbildung bedeuten – eine entscheidende Frage, die in vielen Analysen und Auseinandersetzungen mit Streiks weitgehend unbeachtet geblieben ist. Das Buch enthält eine Kartierung von Streiks weltweit und fokussiert dabei auf Fallstudien aus Deutschland, Großbritannien und Spanien. Es wirft ein neues Licht auf Klassenverhältnisse, Kämpfe um bezahlte und unbezahlte Arbeit sowie Arbeiterbewegungen im Gegenwartskapitalismus und trägt so zu einer zeitgemäßen Klassentheorie dabei. Foto: Privat
Beim Axa-Prämienvergleich für die Grundversicherung kommen über 65-Jährige nicht weit – «werden da ältere Menschen diskriminiert?», fragt sich ein Kunde. +++ Weiteres Thema: Werden Angestellte automatisch pensioniert oder müssen sie das Arbeitsverhältnis kündigen?
Sehr geehrter Herr Heymer,hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis gemäß § 626 BGB außerordentlich und fristlos; hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.Begründung: Trotz vorheriger Hinweise kam es wiederholt zu unangemessen langen Toilettenaufenthalten während der Arbeitszeit, u. a. am23.09.2025, 10:05-10:47 Uhr25.09.2025, 14:12-14:58 Uhr30.09.2025, 09:31-10:19 UhrDies stellt eine erhebliche Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar und führte zu (kurz: Auswirkungen, z. B. Verzögerungen/Mehrbelastung). Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist mir unzumutbar.PS: Küren heute die unerwarteten Gewinner und Verlierer des Saisonstarts in der Bundesliga und sprechen über die wertvollsten Bundesliga-Spieler mit auslaufenden Verträgen in 2026. Viel Spaß!
VGSD Story - Selbstständige über ihre größten Herausforderungen
„Manchmal braucht es einen Bruch, um bei sich anzukommen“ In dieser Folge spreche ich mit Sandra Kern, Gründerin von HEARTcore Communications, über ihre sehr persönliche Geschichte: Wie sie während ihrer Teilselbstständigkeit eine heftige Mobbing-Kampagne durch ihren damaligen Arbeitgeber erlebte, an sich selbst zweifelte - und trotzdem nicht aufgab. Sandra spricht mit mir darüber, • wie sie fast an der Situation zerbrochen wäre, • warum Loyalität und Selbstwert manchmal im Widerspruch stehen, • was sie über toxische Arbeitsverhältnisse, Mut und Heilung gelernt hat, • und warum Authentizität im Business kein Trend ist, sondern Überlebensstrategie. Heute ist sie vollselbstständig - und lebt, was ihr Markenname verspricht: Heartcore. Ehrlich. Mutig. Mit ganz viel Gefühl. Ein Gespräch über Verletzlichkeit, Neuanfang und den Mut, die eigene Stimme nicht länger zu überhören.
Elternzeit & Urlaub: Diese Fehler kosten Arbeitgeber Geld!Wann verfällt Urlaub in der Elternzeit wirklich? Arbeitsrecht einfach erklärt.§17 BEEGThema der Folge:In dieser Folge von Einfach Recht erkläre ich, was Arbeitgeber beim Thema Urlaubsanspruch in der Elternzeit rechtlich beachten müssen.Viele Unternehmen gehen davon aus, dass der Urlaub während der Elternzeit automatisch verfällt – das ist falsch!Denn § 17 BEEG sieht klare Regelungen zur Kürzung, Übertragung und Abgeltung des Urlaubs vor.Ich zeige dir,wann du den Urlaub rechtssicher kürzen kannst,wie du Resturlaub korrekt fortführst,was beim Ende des Arbeitsverhältnisses giltund wann du zu viel gewährten Urlaub wieder verrechnen darfst.Dabei gehe ich auf die wichtigsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ein, z. B.:BAG, Urteil vom 19.03.2019 – 9 AZR 362/18BAG, Urteil vom 19.05.2015 – 9 AZR 725/13BAG, Urteil vom 20.05.2008 – 9 AZR 219/07EuGH, Urteil vom 22.04.2010 – C-486/08
Es handelt sich um eine besondere Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit strengen Anforderungen und entsprechenden Stolperfallen. Was es hier für den Arbeitgeber zu beachten gilt und wie man in Verdachtsfällen noch reagieren kann, besprechen wir anhand einer aktuellen Entscheidung des ArbG Bocholt. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Nach einer Kündigung – ob eigeninitiiert oder durch das Unternehmen erfolgt – befindet sich jede Führungskraft erstmal in einer gewissen Orientierungslosigkeit. Das was man intuitiv als erstes tut, ist dabei oft das falsche Vrogehen, mit der Konsequenz, dass viele Job-Opportunities verpasst werden und unnötig viel Zeit durch falsche Aktivitäten verschwendet wird. Das wird anfangs nur noch nicht so erkannt oder interpretiert. Rational betrachtet: Jeder Monat ohne neuen Job ist ein teurer Monat. Meist nicht monetär (aufgrund einer Abfindung) sondern karrieretechnisch steigt die Anspannung nach 6 - 9 Monaten auf Jobsuche rapide an. Man verliert oft in den ersten Monaten die wertvollste Zeit! Daher möchte ich mit dieser Podcast-Episode erreichen, dass Sie die typischen und fatalen Fehler in der unmittelbar ersten Zeit der Trennungsphase kennen. Aber diese Episode ist genau so relevant für Sie, wenn Sie sich noch im Arbeitsverhältnis befinden und lediglich latent suchend sind. Denn v.a. gegen Ende eröffne ich hier einen klaren Fahrplan. In dieser Folge erstelle ich Ihnen nicht nur eine don't-do-list sondern auch einen klaren Leitfaden, nach dem Sie stattdessen vorgehen sollten. Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus über 400 Executive Searches und aus mehreren Hundert Executive Career Coachings. Die erwähnten Episoden, die sich für einen deep-dive zu den angesprochenen Themen empfehlen, sind folgende: #098 Der Executive CV #053 Salienz & Fokussierungsillusion (der fatale Denkfehler VOR der Bewerbung) #085 Interim-Management #095 Der Umgang mit Headhuntern #096 Der Umgang mit Headhuntern Teil 2 & Tipps zu LinkedIn #075 Strategisches Netzwerken #070 Der verdeckte Arbeitsmarkt & 1:1 Anleitung für ein Vorgehen (hören Sie unbedingt in diese Episoden rein, wenn Sie diese noch nicht kennen. Sie sind die beliebtesten & hilfreichsten Episoden für Führungskräfte in der Jobsuche-Situation! Eine Folge zu "Quereinstieg bzw. Branchenwechsel" finden Sie im späteren Verlauf des Channels wenn Sie durchscrollen). Shownotes: Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme! Für Unternehmen: Treten Sie gerne unverbindlich für Rekrutierungs-Anfragen (Headhunting-Dienstleistung) oder bei Interesse an Management-Diagnostik in Kontakt: dominik.roth@mercuriurval.com Für Führungskräfte: Sie sind auf Jobsuche / in der Neuorientierung: Haben Sie Interesse an mehr Infos zu der 1:1 Anleitung, um im verdeckten Arbeitsmarkt direkt mit Unternehmensentscheidern ins Gespräch zu kommen & zu überzeugen? Klicken Sie gerne hier: https://www.smartsoftskills.de/bewerbungscoaching/executives oder schreiben Sie mir gerne eine E-Mail: dominik.roth@smartsoftskills.de. Kostenfreie Video-Fallstudie für Sie als Führungskraft auf Jobsuche / in der Neuorientierung: https://www.smartsoftskills.de/executives-fallstudie Sie möchten Aufsichtsrat oder Beirat werden? Klicken Sie gerne hier: http://www.smartsoftskills.de/bewerbungscoaching/board (Executives only) -------- Exklusiv für Hochschulabsolventen/-Innen und Young Professionals mit erster Berufserfahrung! 1:1 Anleitung für die perfekte Bewerbung: http://www.smartsoftskills.de/bewerbungscoaching/academic-career-hacks-uebersicht --------- Bei Fragen zu obigen Angeboten können Sie mich gerne auch über LinkedIn kontaktieren. -------- 5️⃣⭐Haben Sie den CEO Career Code schon bewertet? Eine Top-Bewertung motiviert mich, weitere Inhalte zu produzieren. Es dauert nur ein paar Sekunden! Apple-Podcast: Gerne mit 5⭐bewerten und eine Rezension schreiben Spotify: Gerne mit 5⭐bewerten Lassen Sie mich Sie in Ihrer Karriere begleiten! Abonnieren Sie den Podcast, um keine Folge zu verpassen auf Apple-Podcast und Spotify (gerne auf „Folgen“ klicken).
Datenschutz-Konferenzen wie die IDACON bieten Datenschutzbeauftragten eine gute Möglichkeit, sich auf den aktuellen Stand bei zentralen Themen des Datenschutzes zu bringen. Die IDACON 2025 behandelt so wichtige Themen wie Massenklagen auf Schadensersatz, KI als Risiko und Chance, Digitales Regelwerk der EU, Transatlantische Unsicherheit beim Datentransfer und Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis. Wir haben Dr. Eugen Ehmann, ausgewiesener Datenschutz-Experte und Kongressleiter der IDACON (https://www.idacon.de), dazu befragt, was die Teilnehmerinnen und Teilnehmer alles erwartet.
Für viele Arbeitgeber:innen ist die Beziehung zur Belegschaftsvertretung ein wichtiger Teil ihres betrieblichen Alltags. Für uns Grund genug, dem Betriebsrat eine eigene CMS Employment Snack Reihe zu widmen. Das erste wichtige Thema ist die persönliche Rechtsstellung: Betriebsrät:innen haben aufgrund ihrer exponierten Stellung besonderen arbeitsrechtlichen Schutz. So dürfen sie aufgrund ihrer Stellung weder bevorzugt noch benachteiligt werden und ihre Arbeitsverhältnisse dürfen nur unter äußerst eingeschränkten Voraussetzungen beendet werden. Doch was heißt das für die Praxis? Darüber sprechen unsere Arbeitsrechtsexpert:innen Christoph Wolf und Andrea Potz gemeinsam mit Daniela Krömer im ersten Teil unserer CMS Employment Snack Reihe „Der Betriebsrat und …“.
Ein dienstliches Kleidungsstück, getragen auf einer Mottoparty, kann für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses verantwortlich sein. Unser Ausgangsfall spielt zwar im Beamtenrecht, gleichzeitig wirft er aber die weitergehende Frage auf: Was dürfen Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern erwarten? Wir sprechen darüber, wie weit der Arbeitgeber sich in die privaten Angelegenheiten einmischen kann – während und außerhalb der Arbeitszeit. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied über den Fall einer Arbeitnehmerin, der ihr Arbeitsverhältnis durch den Geschäftsführer unzumutbar gemacht wurde (Urteil vom 09.07.2025, Az.: 4 SLa 97/25).Der Sachverhalt: Die Klägerin war seit 2019 als Arbeitnehmerin in einem Unternehmen tätig. Ab Februar 2024 erhielt sie eine Vielzahl von beleidigenden, sexuell anzüglichen und drohenden WhatsApp-Nachrichten von ihrem Geschäftsführer. Die Nachrichten enthielten unter anderem:Aufforderungen, „nichts unter dem Rock anzuziehen“.Beleidigungen wie „dumme Frau“ und „hässliche Fresse“.Drohungen mit willkürlichen Gehaltskürzungen und Kündigung.Nachdem die Arbeitnehmerin ein privates Treffen ablehnte, wurde ihr das Arbeitsverhältnis von der Beklagten gekündigt. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage und beantragte hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Abfindung, da ihr die Fortsetzung wegen der Vorfälle unzumutbar sei. Die Beklagte argumentierte, die Nachrichten seien Teil einer „freundschaftlich-flirtenden“ Kommunikation gewesen und das Verhalten der Klägerin sei widersprüchlich.Das LAG Köln wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.Das Gericht sah die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar an. Die WhatsApp-Nachrichten seien kein „Spaß“, sondern ein Machtmissbrauch des Geschäftsführers. Das Gericht betonte, dass für eine Unzumutbarkeit keine Kündigungsgründe im Sinne des § 626 BGB (Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) erforderlich seien. Es reiche aus, dass dem Arbeitnehmer die weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden könne. Eine Entschuldigung sei nicht ausreichend, da die Kündigung direkt darauf folgte.Das Gericht legte eine Abfindung in Höhe von 68.153,80 € brutto fest. Dies entspricht einem Ansatz von „2 Gehältern pro Beschäftigungsjahr“, der aufgrund mehrerer Faktoren deutlich erhöht wurde:Grobe Sozialwidrigkeit der Kündigung.Erhebliche Herabwürdigung und Beleidigungen.Psychische Folgen (PTBS) bei der Klägerin.Vorsätzliche Verursachung der Situation durch den Geschäftsführer.Das Gericht stellte klar, dass die Abfindung in diesem Fall auch eine „Genugtuungsfunktion“ habe, ähnlich einem Schmerzensgeld bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.Artikel:1. Eigenkündigung und Schadenersatz2. Kündigung und Kündigungsschutz3. Abfindung -was man wissen sollte!Homepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg
„Warst Du schon beim Inklusionsamt?“ – die Antwort schwerbehinderter Arbeitnehmer auf diese Frage lautet in der Regel: Nein. Stattdessen wird im Stillen weitergelitten oder der Konflikt eskaliert und landet beim Anwalt. Dabei könnte das Inklusionsamt in den meisten Fällen präventiv helfen. Aber was genau kann das Inklusionsamt leisten? Und was passiert, wenn jede Hilfe versagt? Diese ebenso praxisrelevanten wie oft vernachlässigten Fragen diskutieren die Anwälte Maja Lukac und Niklas Pastille, LL.M. in diesem aktuellen Podcast für die SBV. Themen der Episode: Prävention: So gelingt es – trotz Schwierigkeiten – die Arbeitsverhältnisse Schwerbehinderter zu erhalten Kündigung: Wie das Zustimmungsverfahren funktioniert Fazit aus Anwaltssicht: So reagieren Sie als SBV im Kündigungsfall richtig Seminarempfehlung aus dem Podcast: hier geht's zum W.A.F. Talk https://www.waf-seminar.de/ow720 Seminar SBV Teil 1 https://www.waf-seminar.de/221
BAG entscheidet: Präventionsverfahren in der Wartezeit nicht notwendig!Muss ein Arbeitgeber schon in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses – also während der Wartezeit – vor einer Kündigung ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen, wenn es Schwierigkeiten mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter gibt?➡️ Genau darüber hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 3. April 2025 (Az.: 2 AZR 178/24) entschieden und die Rechtslage klargestellt.In dieser Podcastfolge von Einfach Recht erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf:Was ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX ist und welchen Zweck es hat.Warum das BAG bereits 2016 (Urt. v. 21.04.2016 – 8 AZR 402/14) entschied, dass ein solches Verfahren in der Wartezeit nicht durchgeführt werden muss.Wie das LAG Köln (Urt. v. 12.09.2024 – 6 SLa 76/24) und weitere Instanzgerichte diese Linie in Frage stellten und sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das AGG beriefen.Weshalb das BAG 2025 diese Auffassung korrigiert hat und warum es unionsrechtlich keine Pflicht gibt, das Präventionsverfahren schon während der Probezeit einzuleiten.Die Kernaussage des BAG:„Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, vor einer ordentlichen Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) ein Präventionsverfahren i.S.d. § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.“Damit stellt das BAG klar:✅ Während der Wartezeit gilt kein Kündigungsschutz nach dem KSchG.✅ Das Präventionsverfahren ist eine Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips – und greift erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Kündigungen begründet werden müssen.✅ Eine Auslegung „contra legem“ über AGG oder UN-BRK ist unzulässig.Bedeutung für die Praxis:Für Arbeitgeber und HR-Abteilungen bedeutet das Urteil Planungssicherheit.Kündigungen in der Probezeit sind nicht allein deshalb unwirksam, weil kein Präventionsverfahren eingeleitet wurde.Dennoch müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung anhören und das Integrationsamt unverzüglich informieren.Wichtig bleibt: Kündigungen dürfen auch in der Wartezeit nicht wegen der Behinderung ausgesprochen werden – hier schützt das AGG.Fazit:Das BAG hat den Sinn der Wartezeit als Erprobungsphase bestätigt und eine Überforderung der Arbeitgeber verhindert. Ein Präventionsverfahren in den ersten sechs Monaten würde die Probezeit ad absurdum führen und könnte sogar dazu führen, dass Arbeitgeber zurückhaltender bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen werden. Nach Ablauf der Wartezeit sieht die Lage anders aus: Dann ist das Präventionsverfahren Pflicht, bevor über eine Kündigung nachgedacht werden darf.➡️ In dieser Folge bekommst du eine klare Einordnung der Rechtslage, praktische Hinweise für Arbeitgeber und HR, und die Sicherheit, wie du mit dieser sensiblen Frage künftig umgehen kannst.Kontakt & weitere Infos:
In meinem heutigen Fall geht es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer trotz Eigenkündigung Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie hat.Der Kläger war seit über zehn Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und verdiente rund 3.100 Euro brutto im Monat. Im November 2022 teilte das Unternehmen allen Mitarbeitenden im Intranet mit, dass eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird – steuer- und sozialabgabenfrei, zwischen 500 und 3.000 Euro, gestaffelt nach Einkommen. Für den Kläger hätte das die volle Prämie von 3.000 Euro bedeutet.Allerdings knüpfte die Firma die Zahlung an Bedingungen:Die Prämie sollte im Dezember 2022 ausgezahlt werden.Wer bis zum 31.03.2023 das Unternehmen aus eigenem Wunsch verlässt oder „schuldhaft“ ausscheidet, sollte die Prämie zurückzahlen.Der Kläger kündigte zum 31.12.2022 und bekam gar nichts ausgezahlt. Er klagte – und unterlag zunächst beim Arbeitsgericht und später auch beim Landesarbeitsgericht. Erst das Bundesarbeitsgericht gab ihm schließlich Recht.Die Richter entschieden:Die Prämie hat Entgeltcharakter und ist nicht nur eine Belohnung für Betriebstreue.Eine Stichtagsregelung oder Rückzahlungsklausel, die den Anspruch von fortbestehendem Arbeitsverhältnis abhängig macht, ist unwirksam (§ 307 BGB).Damit hatte der Kläger trotz Eigenkündigung Anspruch auf die 3.000 Euro.
20 Titel stehen auf der Longlist für den Deutschen Buchpreis. Sie decken die ganze Bandbreite der deutschen Gegenwartsliteratur ab. Es geht um Krieg, Migration, Erziehung, prekäre Arbeitsverhältnisse und vieles mehr. Ein erster Einblick. Porombka, Wiebke www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
20 Titel stehen auf der Longlist für den Deutschen Buchpreis. Sie decken die ganze Bandbreite der deutschen Gegenwartsliteratur ab. Es geht um Krieg, Migration, Erziehung, prekäre Arbeitsverhältnisse und vieles mehr. Ein erster Einblick. Porombka, Wiebke www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
Lesart - das Literaturmagazin (ganze Sendung) - Deutschlandfunk Kultur
20 Titel stehen auf der Longlist für den Deutschen Buchpreis. Sie decken die ganze Bandbreite der deutschen Gegenwartsliteratur ab. Es geht um Krieg, Migration, Erziehung, prekäre Arbeitsverhältnisse und vieles mehr. Ein erster Einblick. Porombka, Wiebke www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
Sie sind immer zur Stelle, wenn im Hamburger Hafen Container gelöscht, Stückgut verladen oder Massengüter umgeschlagen werden: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesamthafenbetriebs Hamburg (GHB). Seit 75 Jahren organisiert der GHB Arbeitskräfte für den Hamburger Hafen – flexibel, tarifgebunden und im Schulterschluss zwischen Gewerkschaften und Hafenwirtschaft. In dieser Ausgabe des Hamburger Hafenkonzerts blicken wir auf die Geschichte und die Zukunft dieser besonderen Einrichtung: Wie funktioniert das Modell Gesamthafenbetrieb heute? Welche Rolle spielt es im Wettbewerb der Häfen? Und wie verändert sich die Arbeit in Zeiten von Digitalisierung und Automatisierung? Neben Geschäftsführer Martin Pieper kommen auch Mitarbeitende zu Wort – von der Nachwuchskraft Kevin Kowalski bis zum erfahrenen Hafenarbeiter Martin Rohlfs. Historische Hörspiel-Szenen geben Einblick in die Arbeitskämpfe früherer Jahrzehnte. Und auch die Rolle des GHB als Ausbildungsbetrieb wird beleuchtet. Die Themen im Einzelnen:
Dienstwagen sind ein Zankapfel in Arbeitsverhältnissen. Ob Michael von der verbotenen Frucht aß, ist nicht bekannt. Wohl aber seine Hörerfrage, die Gegenstand dieser Episode ist: „Darf der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen?” Die ist Michaels Schuld, der nicht „Schuld” mit Nachnamen heißt, um die Verwirrung auch noch in die Shownotes zu ziehen. Klar sein dürfte indes: Die Antwort auf die aufgeworfene Frage ist alles andere als eindeutig. Ein genauer Blick auf die Widerrufsklausel im Vertrag ist notwendig, wissen Britta und Maraike zu erklären. Ist das noch Direktionsrecht oder schon eine Änderungskündigung? Das klingt jetzt viel komplizierter und uninteressanter, als es ist. Einfach mal reinhören. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Arbeitsrecht BasicsIn dieser Folge von “Recht neugierig” geht es um das Arbeitsrecht, ein sehr praxisrelevantes Thema. Was ist das Arbeitsrecht eigentlich? Welche zentralen Themen werden da geregelt? Wie schließt man ein Arbeitsverhältnis, wie löst man es wieder auf? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?All dies und vieles mehr besprechen Karin und Mark in Folge 07 des LLP Podcasts “Recht neugierig” gemeinsam mit Dr. Philipp Bertsch.Alle Infos für deinen ersten Job, bis dahin - bleibt neugierig!
Viele Beschäftigte kennen das: Infekte, Rückenprobleme oder psychische Belastungen führen immer wieder zu krankheitsbedingten Auszeiten. Was zunächst wie harmlose Einzelereignisse erscheint, kann sich summieren und am Ende das Arbeitsverhältnis kosten. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz präzisiert die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen. Demnach kann eine solche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn eine […]
Was ist in der KW 29 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Themenfolge mit Prof. Dr. Tobias Keber https://migosens.de/die-zukunft-der-datenschutzaufsicht-ein-blick-nach-vorn-prof-dr-tobias-keber-im-datenschutz-talk-podca/ Auswirkungen für Verschwiegenheitsverpflichtungen nach Art. 28 DSGVO (Urteil vom 17. Oktober 2024, Az.: 8 AZR 172/23) https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-172-23/ Deutsche Bahn muss auch analoge Ticketangebote zur Verfügung stellen (Urteil vom 10.07.2025 - 6 UKl 14/24) https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/zwingende-angabe-der-e-mail-adresse-oder-handynummer-fuer-den-bahnfahrkartenerwerb-rechtswidrig Italien: 420.000 € Bußgeld wegen unrechtmäßiger Nutzung privater Daten im Beschäftigungsverhältnis Einwilligung in Verarbeitung biometrischer Daten im Arbeitsverhältnis nichtig https://www.edpb.europa.eu/news/national-news/2025/biometrics-attendance-recording-italian-sa-fines-high-school_de Zugriff auf Daten von bis zu 64 Millionen McDonalds-Bewerbern EU-App zur Alterskontrolle https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1820 mobile Videoüberwachung durch die Münchner Polizei BSI warnt: Windows 10 Updates laufen aus https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2025/250714_Supportende_Win10.html Veröffentlichungen & Veranstaltungen LDI NRW konkretisiert Datenschutzregeln bei Fortsetzungserkrankungen https://www.ldi.nrw.de/Fortsetzungserkrankung Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/db-muss-tickets-anonym-verkaufen-ds-news-kw-29-2025
Urlaub einfach ausbezahlen lassen? Technisch ausgedrückt: abgelten? Davon hält das Bundesurlaubsgesetz nichts und sieht das nur in besonderen Konstellationen vor. In der Praxis häufig dann ein Thema, wenn Arbeitsverhältnisse enden und Urlaubstage nicht mehr genommen werden können. Britta und Maraike gehen in dem Zusammenhang auch auf das krankheitsbedingte Verfallen oder auch Nichtverfallen von Urlaubsansprüchen ein. Dann wird es kurz erstaunlich, wenn es ans Ausrechnen geht, denn dafür rechnet man mit 13 Wochen. Nun denn. Aber was ist, wenn man schon zu viel Urlaub genommen hat? Jan meint, dann müsse es doch auch eine Urlaubsabgeltung andersherum geben. Allerdings hat die Mathematik im Arbeitsrecht dann doch ihre eigenen Gesetze. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Im Berufsleben/im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stehen irgendwann offene Fragen im Raum. Es geht u.a. um Arbeitsbedingungen und auch um eine angemessene Entlohnung. Doch wie könnte eine gute Gehaltsverhandlung aussehen? Welche Überlegungen sollten im Vorfeld gemacht werden und wie geht man das ganze “geschickt“ an? In diesem Interview mit einer renommierten Kommunikationstrainerin & Tierärztin, sollen wertvolle Tipps für die TFA zu diesem Thema vermittelt werden.
Marc spricht mit Dr. Inka Knappertsbusch von CMS Hasche Sigle in Köln darüber, wie sie bereits als Schülerin den Entschluss fasste, Juristin zu werden, warum sie nach Stationen in Konstanz und Bonn sowie einem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf zielstrebig den Weg ins Arbeitsrecht einschlug und welche Parallelen sie dabei zum Auftreten einer Staatsanwältin sieht. Die Folge beleuchtet, wie Inka neben dem Kanzleialltag in nur anderthalb Jahren zum Datenschutz promovierte, welche Rolle ein London-Secondment dabei spielte und weshalb sie früh auf das Thema KI im Arbeitsverhältnis setzte. Konkrete Einblicke liefert ihr Praxisbeispiel zum Microsoft Copilot, in dem sie erklärt, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat, wie eine Betriebsvereinbarung aufgebaut sein muss und warum ohne klare Regelung zu Leistungs- und Verhaltenskontrolle schnell eine Einigungsstelle droht. Daneben geht es um die Herausforderungen bei Speicherdauern von Bewerbungsdaten, Grenzen von Einwilligungen, die Pflicht zur KI-Kompetenzschulung nach AI-Act und ihr Business-Development-Konzept, das ihr über 70 Vorträge und zahlreiche Publikationen pro Jahr beschert. Wie schafft man es, Chancen wie implantierte NFC-Mikrochips für die eigene Expertise zu nutzen? Welche Fähigkeiten sucht ein arbeitsrechtliches Team bei wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Referendarinnen wirklich? Und weshalb kann ein mutiger Schritt in ein Nischenthema zum Karrierebeschleuniger werden? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
(BAG) hat in seinem Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24)- Vergleiche und Urlaub- Urlaub und Krankheit- Tatsachenvergleich - warum?- Abfindung und SozialversicherungsabgabenAuch ein gerichtlicher Vergleich ersetzt keine tatsächliche Urlaubserfüllung. Es geht um den gesetzlichen MindesturlaubEin „Tatsachenvergleich“ über den Urlaub ist unwirksam, wenn der Urlaub erkennbar nicht genommen wurde.Finanzielle Abgeltung ist nur bei tatsächlicher rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer versucht, Urlaubsansprüche durch pauschale Klauseln „mitzuerledigen“, riskiert Nachforderungen. Für Arbeitnehmer stärkt das Urteil die Rechtsposition und sichert zu, dass selbst bei gerichtlichen Einigungen keine Abstriche beim Mindesturlaub gemacht werden dürfen.ähnliche Podcastfolgen:1. - 5 häufige Irrtümer beim Urlaub2. 155 Tage an Urlaubsabgeltung und Elternzeit3. Rückruf aus dem Urlaub möglich?Artikel:- BAG Entscheidung: kein Tatsachenvergleich über UrlaubHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow
Fehlende Wohnungen, prekäre Arbeitsverhältnisse, Wasserknappheit – die Folgen des Massentourismus treffen viele Einheimische in beliebten Touristenorten wie Mallorca oder Ibiza. Von Daniel Guthmann.
Tourismus bringt Geld ein, aber nicht alle profitieren. In Urlaubshotspots kommt es u.a. zu Wohnungsnot, prekären Arbeitsverhältnissen, Umweltschäden und dem Niedergang lokaler Kultur. Jetzt beginnen sich Betroffene zu wehren. Am Beispiel der Balearen erzählt das ARD Radiofeature von den Folgen des "Übertourismus" und fragt nach Lösungsansätzen. Sie finden die Doku im Podcast-Feed vom ARD Radiofeature: https://www.ardaudiothek.de/episode/ard-radiofeature/aufstand-auf-den-balearen-doku-ueber-uebertourismus/ard/14648419/
Fehlende Wohnungen, prekäre Arbeitsverhältnisse, Wasserknappheit - die Folgen des Massentourismus treffen viele Einheimische in beliebten Touristenorten wie Mallorca oder Ibiza. Von Daniel Guthmann.
Fehlende Wohnungen, prekäre Arbeitsverhältnisse, Wasserknappheit - die Folgen des Massentourismus treffen viele Einheimische in beliebten Touristenorten wie Mallorca oder Ibiza. Von Daniel Guthmann.
Fehlende Wohnungen, prekäre Arbeitsverhältnisse, Wasserknappheit - die Folgen des Massentourismus treffen viele Einheimische in beliebten Touristenorten wie Mallorca oder Ibiza. Von Daniel Guthmann.
In dieser Episode spreche ich mit Corinna Spaeth über ein Thema, das in der heutigen Arbeitswelt immer relevanter wird: Trennungsmanagement und Netzwerkbindung. Wir beleuchten, warum Unternehmen nicht nur eine klare Onboarding- und Trennungsstrategie benötigen, sondern auch eine flexible und zukunftsorientierte Herangehensweise entwickeln müssen. Wichtige Themen: Trennungsmanagement und Arbeitsbeziehungen: Corinna erklärt, warum wir Trennungen im Arbeitsverhältnis nicht nur als „Ende“ betrachten sollten, sondern als Teil eines langfristigen Beziehungsmanagements. Sie teilt ihre Gedanken dazu, wie Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Krisenzeiten durch eine transparente und wertschätzende Trennungskultur bewahren können. Zukunft der Arbeitswelt: Wir sprechen darüber, wie Innovationen, Künstliche Intelligenz und neue Marktbedingungen die Arbeitswelt verändern. Corinna geht auf das Konzept der „Netzwerkbindung“ ein, bei dem Unternehmen Mitarbeiter temporär entlassen, aber mit der Möglichkeit, sie später wieder einzustellen – eine vielversprechende Perspektive für die Zukunft. Bedeutung der Beziehungs- und Feedbackkultur: In unserer Diskussion betonen wir, wie wichtig eine offene und wertschätzende Kommunikation bereits im Onboarding-Prozess ist. Es ist entscheidend, frühzeitig Konflikte zu erkennen und durch Feedbackkultur zu lösen, um eine positive Trennungskultur zu fördern. Offboarding und Alumni-Programme: Corinna spricht darüber, warum Unternehmen eine durchdachte Offboarding-Strategie brauchen und wie Alumni-Programme helfen können, den Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitenden zu halten. Ich finde, das ist ein Aspekt, der oft zu wenig beachtet wird, aber viel Potenzial für die Zukunft bietet. Kollaborationen zwischen Wettbewerbern: Ein weiteres spannendes Thema ist die Zusammenarbeit von Unternehmen, auch mit direkten Wettbewerbern. Corinna erklärt, wie Unternehmen Mitarbeiter temporär austauschen oder Know-how gemeinsam nutzen können – eine innovative Herangehensweise, die in der Arbeitswelt von morgen immer wichtiger wird. Takeaways: Trennungsmanagement sollte als strategischer Bestandteil der Mitarbeiterbindung und -gewinnung betrachtet werden. Ein klarer Onboarding- und Offboarding-Prozess hilft Unternehmen, langfristig als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Entwicklung einer Netzwerkbindung sind entscheidend für eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Buch-Empfehlung: „Zukunftsstrategie Arbeitswelt“ von Corinna Spaeth
Hier kannst du „Und wenn ich mich selbst liebe.“ vorbestellen: https://amzn.to/44KOBMJ ======================= Toxische Beziehungen sind nicht immer laut, verletzend oder offensichtlich. Oft verlieren wir uns ganz leise in ihnen – in Freundschaften, Arbeitsverhältnissen oder der Familie. Dieses Video hilft dir, die subtilen Anzeichen zu erkennen, bevor du dich selbst darin verlierst.
Heute geht es um eine Entscheidung des LAG Niedersachen wegen Rückzahlung von übergezahlten Lohn.LAG Niedersachsen, Beschl. v. 18.03.2025 – 4 SLa 755/24Nach Ende des Arbeitsverhältnisses zahlte das Land versehentlich weiter Gehalt (13.235,99 € netto). Die Beklagte berief sich auf ein allgemeines Hinweisschreiben vom 04.10.2022 sowie angebliche Entreicherung. Das LAG verneinte einen Ausschluss des Rückzahlungsanspruchs nach § 814 BGB, da positive Kenntnis beim Leistenden nicht dargelegt wurde. Entreicherung wurde mangels konkreten Vortrags (z. B. Luxusausgaben, Kontoentwicklung) abgelehnt. Ein Zeugnisanspruch war verfallen (§ 37 TV-L), da kein konkreter Vortrag zum Verfahren erfolgte. Prozesskostenhilfe wurde mangels Erfolgsaussicht abgelehnt.ähnliche Podcastfolgen:1. Arbeit ohne Lohn2. Letzter Lohn nach Kündigung und Fälligkeit3. BAG und LohnabrechnungArtikel:1. Arbeitslohn steht aus2. Arbeitstage pro Monat3. Lohnabrechnung in elektronischer FormHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow
Was ist in der KW 20 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? BAG-Urteil 8 AZR 209/21 (A) (nach Entscheidung des EuGH über Vorlagefragen) Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis - Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung - Betriebsvereinbarung - Workday Tracking ohne Grundlage: Brüsseler Gericht kippt das Transparency & Consent Framework Sicherheitslücke bei der Bundesagentur für Arbeit Google zahlt 1,375 Milliarden Dollar an Texas wegen Datenschutzverstößen Bundesarbeitsgericht: Digitale Entgeltabrechnung ohne Zustimmung zulässig Toyota Bank zahlt Strafe: Datenschutzbeauftragter war der IT-Abteilung unterstellt Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/
In dieser spannenden Folge des Medienpodcasts „In kleiner Runde – Medieninsider“ begrüßen die Moderatoren Maurice Gajda und Julia Krüger den jungen freien Journalisten Gianluca Siska. Gianluca hat sich nach seinem Studium selbstständig gemacht und teilt offen seine Erfahrungen in der Medienbranche. Er spricht über die Herausforderungen, denen junge Journalisten gegenüberstehen, wie Unterbezahlung und unsichere Arbeitsverhältnisse. Besonders im Fokus steht Gianlucas Entscheidung seine Kündigung durch den rbb auf LinkedIn zu veröffentlichen. Durch diesen mutigen Schritt hat der junge Journalist Aufmerksamkeit auf die Situation vieler Berufseinstieger:innen gelenkt und gezeigt, wie schwer es für Menschen ist, die leidenschaftlich für den Beruf brennen aber immer wieder gegen alte Strukturen anrennen müssen.Hört rein, um mehr über die Realität junger Medienmacher und die Schattenseiten der Branche zu erfahren!
Inder bringen Essen, Vietnamesinnen machen Nägel, Polen sind Allroundhandwerker - Klischees über ethnischen Nischenarbeitsmärkte. Ein genauerer Blick offenbart Geschichten von Zuwanderung, ökonomischen Zwängen und prekären Arbeitsverhältnissen. Riede, Frank;Sollich, Robert www.deutschlandfunkkultur.de, Zeitfragen. Feature
Professoren, Lehrer und Polizisten: Sie alle sind meistens öffentlich-rechtlich angestellt und unterstehen grundsätzlich nicht dem Privatrecht. Damit gehören sie zu rund 10 Prozent der in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer. Die öffentlich-rechtliche Anstellung nähert sich zwar immer mehr dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis des Obligationenrechts an. Aber noch immer gibt es zahlreiche Besonderheiten, die im Rahmen einer solchen Anstellung zu beachten sind. So ist es manchmal bereits eine Herausforderung, selbst herauszufinden, welchem «Personalrecht» man denn untersteht. Derzeit gibt es geschätzt über 2000 Personalrechte in der Schweiz. Kennzeichnend für das öffentliche Dienstrecht ist vor allem, dass die Anstellung nicht mittels eines Vertrages, sondern einer hoheitlichen Verfügung begründet wird. Bei Streitigkeiten sind ausserdem meist Verwaltungsbehörden und nicht die Zivilgerichte zuständig. Inwiefern spielt das eine Rolle? Auch bei einer Entlassung eines Mitarbeiters gelten im öffentlichen Dienstrecht spezielle Regeln. So muss das rechtliche Gehör des Mitarbeiters stets gewährt werden und die Arbeitgeberin – also letztlich der Staat – ist an die Grundrechte gebunden. Aber was bedeutet das konkret und wie läuft eine solche Kündigung ab? Gibt es sonst noch Regelungen, die beachtet werden müssen? Prof. Dr. Roger Rudolph und RA MLaw Milena Ragaz diskutieren im Podcast «Arbeitsrecht Inside» über die Besonderheiten der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse und fokussieren sich auf praktisch relevante Fragestellungen. Mehr Infos über Professor Roger Rudolph gibt es hier: https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html
Professoren, Lehrer und Polizisten: Sie alle sind meistens öffentlich-rechtlich angestellt und unterstehen grundsätzlich nicht dem Privatrecht. Damit gehören sie zu rund 10 Prozent der in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer. Die öffentlich-rechtliche Anstellung nähert sich zwar immer mehr dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis des Obligationenrechts an. Aber noch immer gibt es zahlreiche Besonderheiten, die im Rahmen einer solchen Anstellung zu beachten sind. So ist es manchmal bereits eine Herausforderung, selbst herauszufinden, welchem «Personalrecht» man denn untersteht. Derzeit gibt es geschätzt über 2000 Personalrechte in der Schweiz. Kennzeichnend für das öffentliche Dienstrecht ist vor allem, dass die Anstellung nicht mittels eines Vertrages, sondern einer hoheitlichen Verfügung begründet wird. Bei Streitigkeiten sind ausserdem meist Verwaltungsbehörden und nicht die Zivilgerichte zuständig. Inwiefern spielt das eine Rolle? Auch bei einer Entlassung eines Mitarbeiters gelten im öffentlichen Dienstrecht spezielle Regeln. So muss das rechtliche Gehör des Mitarbeiters stets gewährt werden und die Arbeitgeberin – also letztlich der Staat – ist an die Grundrechte gebunden. Aber was bedeutet das konkret und wie läuft eine solche Kündigung ab? Gibt es sonst noch Regelungen, die beachtet werden müssen? Prof. Dr. Roger Rudolph und MLaw Milena Ragaz diskutieren im Podcast «Arbeitsrecht Inside» über die Besonderheiten der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse und fokussieren sich auf praktisch relevante Fragestellungen. Mehr Infos über Professor Roger Rudolph gibt es hier: https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/rudolph.html
- 1. Mai 1856 Generalstreiks im australischen Bundesstaat Victoria für Arbeiterrechte- 1. Mai 1886 Generalstreiks in der nordamerikanischen Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des 8-Stundentages- 1. Mai als Stichtag für die Beendigung der Arbeitsverhältnisse und damit verbundene Suche nach neuen Arbeitsstellen und Wohnungen- 1890 große Demonstrationen der Arbeiter in Europa für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen- 1891 "Rerum Novarum" die große erste Sozialenzyklika des Papstes Leo XIII. zu den neuen Problemen in der Welt der Arbeit- Tag der Arbeit- internationaler Kampf und Feiertag der Arbeiterklasse- Tag der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung- Feiertag der Arbeiterrechte- in vielen Ländern weltweit ein staatlicher Feiertag- Feiertag des Heiligen Josef des Arbeiters- Eröffnung des Marienmonats MaiEin Tag, ein Datum vollgeladen mit den verschiedensten Bedeutungen, Erinnerungen, Wertigkeiten die den meisten von uns gar nicht mehr bewusst sind.Vielleicht ist es eine gute Idee, sich eine Bedeutung heraus zu nehmen und damit einen Tag zu verbringen. Mit Musik und einem schönen Frühstück, mit einem klugen Buch, mit einer Wallfahrt zu einer Muttergotteskapelle oder mit einem Gebet in den Anliegen der Arbeiter auf der ganzen Welt, die oft unter schwierigen Bedingungen arbeiten und leben müssen.
Zum Ende des 19. Jahrhundert wurden verschiedene Reformbewegungen, die auf die veränderten Arbeitsverhältnisse der Industrialisierung und die Veränderungen der Lebensumstände in wachsenden Großstädten regierten, unter dem Begriff Lebensreform zusammengefasst. Ein Strang der Reformen war ein neues Körperbild, ein Streben, die durch die industrielle Entwicklungen von der Natur entfremdeten Menschen zu einem gesunden und mit der Natur sich im Einklang befindenden Zustand zurück zu führen. Von diesen Vorstellungen führt allerdings auch eine direkte Linie zu den Anschauungen der Nationalsozialisten, die diese Körperertüchtigung rassistisch aufluden und mit einer Wehrertüchtigung kombinierten. Ein Beispiel, an dem man das zeigen kann, ist der Kulturfilm der UFA „Wege zur Kraft und Schönheit“ aus dem Jahre 1925, den das Pinneberger Tageblatt vom 14. April rezensiert. Der hier zelebrierte Körperkult findet sich in manchen Passagen nahezu unverändert im propagandistischen Film „Olympia“ von Leni Riefenstahl aus dem Jahre 1938 wieder. Da erscheint es beinahe als folgerichtig, dass die 1925 noch nicht prominente Tänzerin Leni Riefenstahl in „Wege zur Kraft und Schönheit“ in einer Szene einen Auftritt als Statistin hat. Es liest Frank Riede.
Wie berechnet sich die Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis?Gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Kündigungsfristen?Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer auch längere Kündigungsfristen wirksam auf erlegen?Diese Podcast Folge setzt sich mit einer neuen aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Wirksamkeit von arbeitsvertraglichen Klauseln, insbesondere zur Verlängerung der Kündigungsfrist, auseinander.-----Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „Einfach Recht“. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen, Arbeitnehmern und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war m Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner und Speaker. Hier erfährst Du mehr:www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt.Du hilfst mir damit, den Podcast "Einfach Recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.
•Keine neuen US-Zölle gegen Mexiko - die alten gelten weiter •Wir dröseln auf: Welchen US-Zoll zahlen Autos aus Mexiko? •Claudia Sheinbaum setzt weiter auf Verhandlungen, Marcelo Ebrard setzt Überzeugungsarbeit fort •So viele formelle Arbeitsverhältnisse wie nie •Hannover Messe mit starker mexikanischer Präsenz •Rekordfund an gestohlenem Diesel •Neuer Radweg in Mexiko-Stadt •Kleine Englischlektion am Ende.
Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 17.01.2025 -12 Sa 102/24In der heutigen Podcast-Folge geht es darum, ob ein Arbeitnehmer, der vorzeitig das Arbeitsverhältnis kündigt, noch verpflichtet ist, die Tätigkeitsnachweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zu übersenden und ob er sich durch die vorzeitige Kündigung schadenersatzpflichtig macht.Als Rechtsanwalt in Marzahn vertrete ich Mandanten im Arbeitsrecht.ähnliche Podcastfolgen:1. Kündigungsfristen für ArbeitnehmerArtikel:1. Kündigungsfristen - was man wissen sollte!2. Zugang einer KündigungHomepage:Anwalt Arbeitsrecht in Berlin
Als Touristenziel ist die Dominikanische Republik bestens bekannt: Im vergangenen Jahr lockte das Land rund zehn Millionen Gäste und ist damit Hotspot in der Karibik. Während Urlauberinnen und Urlauber die Traumstrände genießen, hat Wirtschaftsexperte Edwin Schuh Zahlen und Fakten im Blick: Gold und Zigarren, die klassischen dominikanischen Exportprodukte, stehen dabei nicht mehr an erster Stelle. "Inzwischen sind die Exporte von Medizintechnik die wichtigsten überhaupt", berichtet Schuh im Podcast "Wirtschaft Welt & Weit".Auch deutsche Unternehmen haben den Ruf der Karibik längst erhört. Die Nähe zum US-amerikanischen Markt ist logistisch von Vorteil, dazu kommt ein niedriges Lohnniveau. Produziert wird in den sogenannten "Zonas Francas", den Freihandelszonen: "Deutschland ist der zweitwichtigste Investor in diesen Freihandelszonen hinter den USA", so Schuh in der neuen Podcast-Folge.Bei deutschen Unternehmen zu arbeiten, sei von den Arbeitsbedingungen her top - und nicht zu vergleichen mit informellen Arbeitsverhältnissen, die in dem Land ansonsten oft herrschten, erklärt der Politikwissenschaftler Gilbert Kluth. Gerade in der Landwirtschaft mangele es oft an rechtlicher Absicherung.Ganz besonders treffen prekäre Arbeitsverhältnisse Menschen aus dem benachbarten Haiti. Obwohl die dominikanische Wirtschaft auf diese Arbeitskräfte baut, wird die Stimmung ihnen gegenüber oft als feindselig beschrieben. Wie genau stellt sich die Situation zwischen der Dominikanischen Republik und Haiti aktuell dar? Wie stark ist die Abschottung und wie dicht die Grenze zwischen beiden Ländern? Das und mehr bespricht Host Andrea Sellmann mit Edwin Schuh und Gilbert Kluth in der neuen Podcast-Folge.Edwin Schuh ist Direktor für Mexiko und die Karibik bei Germany Trade & Invest (GTAI), der Außenwirtschaftsagentur des Bundes. Gilbert Kluth arbeitet für die Friedrich-Ebert-Stiftung in der dominikanischen Hauptstadt Santo Domingo. Er ist Büroleiter für die Dominikanische Republik und Kuba. Schreiben Sie Ihre Fragen, Kritik und Anmerkungen gern an www@n-tv.de. Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Normalerweise bringt Claudia Kamieth das Thema für den Blue Moon mit. Für die Sendung hatte sie euch gefragt, was ihr spannend zum Talken finden würdet. Claudia hatte deshalb einige davon mitgebracht und ihr konntet euch entscheiden, ob ihr zu einem der Themen oder sogar zu mehreren was sagen wollt. Zur Auswahl standen Fragen wie: Ist aus einer Dating-App mal die große Liebe geworden? Wobei wurdet ihr mal erwischt? Hattet ihr mal ein unangenehmes Arbeitsverhältnis? Was habt ihr 2024 noch vor?