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Die Europäische Kommission hat einen Leitlinienentwurf zur Einordnung von Hochrisiko-KI-Systemen vorgelegt. In dieser Folge erläutert Raphael Lugowski, wann KI bei Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis als Hochrisiko gilt und was das für die Mitbestimmung bedeutet.
Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht: Wann Arbeitgeber es ausstellen müssen – LAG Köln 2026 und BAG-Rechtsprechung - Teil 1Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Sandro Wulf erklärt die aktuelle Entscheidung des LAG Köln vom 04.03.2026 und die BAG-Grundsätze zu § 242 BGB, triftigem Grund und beruflicher Neuorientierung.Wann muss ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen? In dieser Folge von Einfach Recht spricht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf über das aktuelle Urteil des LAG Köln vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25und die dazu passende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.Es geht um die Frage, ob Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen können, wenn sie sich beruflich neu orientieren möchten. Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Geschäftsführer erfahren in dieser Folge, wann ein Zwischenzeugnis verlangt werden kann, wann kein Anspruch besteht und warum eine reflexartige Ablehnung rechtlich riskant sein kann.Ein Arbeitnehmer verlangt ein Zwischenzeugnis. Der Arbeitgeber lehhnt ab. Der Fall landet vor Gericht.In dieser Folge geht es deshalb nicht nur um das aktuelle Urteil des LAG Köln, sondern um die Grundfrage:Wann muss ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis wirklich ausstellen – und wann darf er es verweigern?In der Folge erklärt Sandro Wulf:warum es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt,weshalb § 109 GewO nur das Endzeugnis regelt,wie der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis über § 242 BGB begründet werden kann,was die Rechtsprechung unter einem triftigen Grund versteht,welche Fallgruppen Arbeitgeber und HR kennen sollten,warum ein Zwischenzeugnis nicht zur reinen Prozessvorbereitung verlangt werden kann,was das LAG Köln zur beruflichen Neuorientierung entschieden hat,warum ein pauschales Bestreiten des Arbeitgebers nicht genügt,und weshalb die zugelassene Revision zum BAG spannend werden kann.Maßgeblich ist der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Das BAG verlangt dafür einen triftigen Grund. Typische Gründe für ein Zwischenzeugnis können sein:bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses,laufender Kündigungsschutzprozess oder sonstiger Beendigungsrechtsstreit,Wechsel des Vorgesetzten,Versetzung,erhebliche Änderung der Tätigkeit,längere Abwesenheit, etwa Elternzeit oder längere Erkrankung,Betriebsübergang,Bewerbung oder berufliche Neuorientierung.Die Grundsätze zum Zwischenzeugnis sind durch das BAG seit Jahren geprägt. Spannend bleibt aber, wie konkret eine berufliche Neuorientierung künftig dargelegt werden muss. Das LAG Köln hat die Revision zugelassen. LAG Köln, Urteil vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25BAG, Urteil vom 21.01.1993 – 6 AZR 171/92BAG, Urteil vom 04.11.2015 – 7 AZR 933/13BAG, Urteil vom 20.05.2020 – 7 AZR 100/19BAG, Urteil vom 25.05.2016 – 2 AZR 345/15#Arbeitsrecht#Zwischenzeugnis#Arbeitszeugnis#Arbeitgeber#HR#Personalabteilung#Kündigungsschutz#LAGKöln#BAG#FachanwaltArbeitsrecht#EinfachRecht#KanzleiWulf#SandroWulfSie haben Fragen zum Thema Zwischenzeugnis, Arbeitszeugnis, Kündigung, Beendigungsgespräch oder Vertragsgestaltung?Dann nehmen Sie gern Kontakt mit mir und meinem Team Arbeitsrecht bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen auf.E-Mail: info@kanzlei-wulf.deWebsite: https://kanzlei-wulf.dePodcast & Blog: https://www.kanzlei-wulf.de/einfachrechtWenn Ihnen diese Folge gefallen hat, freue ich mich über ein Abo, eine Bewertung und das Teilen der Folge mit Kolleginnen und Kollegen aus HR, Geschäftsführung und Personalabteilung.
Halal-Süßigkeiten aus dem WG-Zimmer auf über hunderttausend Follower und Millionenumsätze gebracht – Tayfun Öner macht vor, wie ehrliches Bedürfnis, Community-Nähe und gelebtes Performance-Marketing ein D2C-Modell prägen, das echte Alternativen schafft. Wie Frust über fehlende Auswahl zur Gründung führt und Content zu Selbstbewusstsein, ohne Übermut: Die Neigung, klein zu bleiben, zahlt sich aus, wenn Wachstum Haltung braucht. Du erfährst... …wie Tayfun Öner mit Miralina eine Nische für Halal-Süßigkeiten erobert. …welche Rolle Performance-Marketing und Content bei Miralinas Erfolg spielen. …wie TikTok Shop und Influencer-Marketing Miralinas Wachstum befeuern. __________________________ ||||| PERSONEN |||||
Lieferplattformen stehen zunehmend in der Kritik. Das betrifft vor allem die Arbeitsbedingungen der Essenskuriere: Immer mehr sind bei Subunternehmen beschäftigt, die sich oft staatlicher Kontrolle entziehen. Die Politik ist aufgefordert zu handeln. Scholz, Nina www.deutschlandfunk.de, Hintergrund
In vielen Branchen sind befristete Arbeitsverträge gang und gäbe. Auf den ersten Blick scheinen sie sehr praktisch zu sein, da sie auch das Ende eines Arbeitsverhältnisses klar definieren und damit für beide Parteien Gewissheit schaffen. Bei genauerem Hinsehen fällt jedoch auf, dass gerade bei befristeten Arbeitsverhältnissen viele Fallstricke lauern können. Im Podcast Arbeitsrecht Inside werden zuerst die rechtlichen Grundlagen von befristeten Arbeitsverhältnissen beleuchtet, bevor dann auf einzelne wichtige Fragen eingegangen wird. So wird beispielsweise die richtige Formulierung von befristeten Arbeitsverträgen, deren möglicher Inhalt und über die beschränkten Auflösungsmöglichkeiten diskutiert. Wichtige Aspekte sind auch Fragen rund um die Zulässigkeit einer Probezeit und die Handhabung von Ferien und Krankheit Und wie verhält es sich mit sogenannten Kettenverträgen, wenn also mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander abgeschlossen werden? Ist dies überhaupt zulässig oder werden so nicht die Kündigungsschutzregeln des Obligationenrechts ausgehebelt? Im Podcast «Arbeitsrecht Inside» sprechen Prof. Dr. Roger Rudolph und RA MLaw Milena Ragaz über die wichtigsten Vor- und Nachteile von befristeten Arbeitsverhältnissen und geben dabei Tipps und Tricks für Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 2. Juli 2025 (Az. 10 AZR 119/24) entschieden, dass ein Arbeitnehmer trotz erreichter Ziele keinen Anspruch auf die volle variable Vergütung hat, wenn er sich teilweise in Elternzeit befindet.Das Gericht stellt klar, dass auch variable Vergütung Teil des normalen Arbeitsentgelts ist und dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ unterliegt.Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, entsteht für diesen Zeitraum kein Vergütungsanspruch.Eine ausdrückliche Kürzungsregelung ist dafür nicht erforderlich.Die Entscheidung ist praxisrelevant für alle Modelle mit Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen.Sie bestätigt, dass Vergütung grundsätzlich an die tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gekoppelt bleibt.Artikel:Wie wird der Urlaub während der Elternzeit gekürzt mit Kürzungsrechner!Podcastfolgen:155 Tage an Urlaubsabgeltung und ElternzeitHomepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Christine Fuchsloch ist seit März 2024 Präsidentin des Bundessozialgerichts in Kassel. Mit ihr sprechen wir über den Sozialstaat und die aktuellen Reformdebatten im Bereich der Sozialversicherungen. Fuchsloch betont, dass wir stolz auf den deutschen Sozialstaat sein sollten. Dieser habe sich bewährt, funktioniere gut und werde zu oft schlecht geredet. Es gebe aber durchaus Reformbedarf, etwa bei der technischen Ausstattung der Behörden. Notwendig seien einheitliche IT-Standards. Heutzutage würden Behörden und Gerichte mit zum Teil völlig mit unterschiedlichen IT-Systemen arbeiten, was die Zusammenarbeit untereinander massiv erschwere. Mit Blick auf die anstehenden Reformen bei der Rentenversicherung spricht sich Fuchsloch für eine längere Lebensarbeitszeit aus. Gleichzeitig äußert sie Kritik an den Minijobs, da bei diesen Arbeitsverhältnissen nur sehr geringe Beiträge in die Rentenkasse fließen. ARD Radiorepoort Recht Redaktion und Moderation: Klaus Hempel
Christine Fuchsloch ist seit März 2024 Präsidentin des Bundessozialgerichts in Kassel. Mit ihr sprechen wir über den Sozialstaat und die aktuellen Reformdebatten im Bereich der Sozialversicherungen. Fuchsloch betont, dass wir stolz auf den deutschen Sozialstaat sein sollten. Dieser habe sich bewährt und funktioniere gut. Gerade in unsicheren Zeiten bilde er ein zentrales Fundament für die Stabilität der Demokratie. Gleichzeitig sieht sie allerdings Reformbedarf. Ein großes Problem sei, dass die Behörden, auch die Sozialgerichte, mit unterschiedlichen IT-Systemen arbeiten würden, was die Zusammenarbeit untereinander massiv erschwere. Notwendig seien daher einheitliche IT-Standards, die im Optimalfall der Bund vorgebe. Mit Blick auf anstehende Reformen in der Rentenversicherung spricht sich Fuchsloch für eine längere Lebensarbeitszeit aus. Gleichzeitig äußert sie Kritik an Minijobs, da bei diesen Arbeitsverhältnissen nur sehr geringe Beiträge in die Rentenkasse fließen. Ein weiteres Problem sieht sie bei vielen Selbstständigen, die unzureichend für das Alter vorsorgen. Die daraus entstehenden Versorgungslücken müssten später häufig durch die steuerfinanzierte Grundsicherung und damit von den Steuerzahlern ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund plädiert Fuchsloch dafür, auch Selbstständige zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu verpflichten.
In dieser Folge habe ich mit dem HR & Transformationsexperten Birger Meier eines der drängendsten Themen unserer Zeit diskutiert: Wie schaffen die Unternehmen den notwendigen Wandel, ohne Mitarbeiter:innen zu verlieren oder soziale Ungerechtigkeit zu produzieren? Und wie können wir als Gesellschaft diesen Wandel schaffen? Birger hat mir konkrete Einblicke in eine Restrukturierung im IT-Mittelstand gegeben und erklärt, warum Transparenz und Kommunikation auf „Augenhöhe“ der Schlüssel waren, um diesen Prozess sozial verträglich zu gestalten. Wir haben unseren Blick weit über das einzelne Unternehmen hinausgeweitet: Von den starren Fesseln des deutschen Arbeitsrechts über ein falsches Verständnis von Leistung bis hin zur Notwendigkeit, unseren gesellschaftlichen Vertrag neu zu verhandeln. Es war ein ehrliches Gespräch über Ängste, die Verantwortung des Einzelnen und den Mut, alte Regeln infrage zu stellen. Unsere Themen:Das Transformations-Dilemma: Warum viele Unternehmen scheitern, weil sie alte Kostenstrukturen nicht abbauen können, um Neues zu finanzieren – und wie man diesen Kreislauf durchbricht. Rechtliche Hürden im Check: Wir haben kritisch beleuchtet, wo das deutsche Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz schützen und wo sie notwendige Anpassungen leider lähmen. Die Rolle des Betriebsrats: Eine differenzierte Betrachtung zwischen notwendiger Kontrolle und potenzieller Blockadehaltung in Transformationsphasen. Neues Denken bei Leistung: Warum wir aufhören müssen, nur die „High Performer“ zu feiern, und stattdessen die „Core Performer“ wertschätzen sollten, die unser System im Alltag am Laufen halten. Ein neuer gesellschaftlicher Vertrag: Meine These und Birgers Zustimmung, dass wir eine Art „gesellschaftliche Betriebsvereinbarung“ brauchen, um Vertrauen zurückzugewinnen und Lasten gerechter zu verteilen. Die Zukunft der Arbeit: Warum die Illusion des lebenslangen Arbeitsverhältnisses bei einem Arbeitgeber vorbei ist und warum lebenslanges Lernen sowie Resilienz heute die wichtigsten Währungen sind. Globaler Realitätscheck: Der Vergleich mit aufstrebenden Märkten in Asien und Afrika und was wir in Deutschland lernen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Unsere Erkenntnisse:Radikale Transparenz: Als Führungskraft darf ich mich in Krisenzeiten nicht hinter HR verstecken. Ich muss die wirtschaftliche Realität offen kommunizieren. Gemeinschaft vor Ellbogen: Die Lösung für unsere aktuellen Krisen liegt nicht in mehr Individualismus, sondern in einer Rückbesinnung auf Gemeinschaft und gegenseitige Absicherung. Systemfehler benennen: Viele Probleme wie lange Arbeitslosigkeit oder übermäßige Bürokratie sind systemisch bedingt. Wir dürfen sie nicht als individuelles Versagen der Menschen abtun. Mut zur Neuverhandlung: Wir müssen den Mut haben, alte Regeln zu Arbeitszeiten, Sozialsystemen und Wohlstand infrage zu stellen und neu zu definieren. Für mich war es ein sehr aufschlussreiches Gespräch. Weitere zu dem Thema werden folgen. Und natürlich interessiert mich auch Deine Meinung zu dem Thema. Hinterlass gerne Deine Sicht in den Kommentaren. Du musst eine unternehmenskritische Position besetzen oder brauchst eignungsdiagnostische Unterstützung bei der Personalauswahl? Dann melde Dich sehr gerne bei mir oder buch direkt einen Termin.
Die Juniorprofessor Amrei Bahr ist eine der kritischen Stimmen der prekären Arbeitsverhältnisse im deutschen Wissenschaftssystem. Jetzt steigt sie selbst aus der Hochschullaufbahn aus. Im Podcast spricht sie über ihre Beweggründe. _Hinweis: Dieser Podcast wird durch Sponsorings unterstützt. Alle Infos zu unseren Werbepartnern findest du [hier](https://linktr.ee/mittechnologyreviewpodcast)_.
Menschen mit einer Lernbehinderung können selten ihren Beruf frei wählen, meist arbeiten sie in „Werkstätten für behinderte Menschen“ (WfbM). Diese sollen für den ersten Arbeitsmarkt rehabilitieren. Doch weniger als ein Prozent der rund 300.000 Werkstattbeschäftigten wechselt in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Möglichkeiten für inklusive Arbeitsverhältnisse außerhalb der Werkstätten gibt es. Woran liegt es, dass sie kaum genutzt werden? Und wie kann Teilhabe im Arbeitsleben gelingen? Eine Spurensuche in der Praxis. Von Nele Dehlenkamp SWR 2024
Mit Beschluss vom 28. Januar 2026 (BAG 5 AS 4/25) hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung teilweise aufgegeben. Bisher galt § 615 Satz 1 BGB – der Anspruch auf Annahmeverzugslohn – als grundsätzlich frei abbedingbar, auch durch Vereinbarung eines ausländischen Rechts im Arbeitsvertrag (BAG 29. März 2023 – 5 AZR 55/19). Hiervon rückt der Senat ab: Eine im Voraus erfolgte vollständige Abbedingung des Annahmeverzugslohns für den Fall einer unwirksamen oder mit falscher Frist ausgesprochenen Arbeitgeberkündigung ist nicht möglich und nach § 134 BGB nichtig. Wer als Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess gewinnt, hat damit zwingend auch Anspruch auf den Lohn für die gesamte Prozesszeit – unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag ausländisches Recht vorsieht. Das Kündigungsschutzrecht soll nicht nur den formalen Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern, sondern auch seine wirtschaftliche Grundlage.Artikel:1. Arbeitslohn2. LohnklagePodcastfolgen:1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn2. gleiche Lohn für gleiche Arbeit3. Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in Marzahn und Prenzlauer BergAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Weitere Themen: Transporter mit 300.000 unversteuerten Zigaretten auf der A7 entdeckt
Neugründung nach Unternehmensverkauf: Bei einem Schweißgerätehersteller gibt es seit einigen Wochen einen Betriebsrat ++ Achtungserfolge bei Mercedes: Wie Rechte die Arbeit der Betriebsräte prägen – Gespräch mit Daphne Weber, Expertin für rechte Gewerkschaftsarbeit ++ Neues Leben für altes Garn: Die Baumwollrecycler aus dem Albvorland ++ Frag‘ den Arbeitsrechtler Michael Felser: Trotz ruhendem Arbeitsverhältnis: Habe ich Anspruch auf betriebliche Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld?
Bitte jetzt nicht vom Stuhl kippen oder erzürnt aufspringen, liebe Arbeitgeber, aber ja: Der Minijobber hat auch Rechte. Das ist häufig nicht die gelebte Praxis – oder wie Maraike es formuliert: „Der wird bezahlt, wenn er kommt, und ansonsten halt nicht.“ Britta weist darauf hin, dass das ganz normale Arbeitsverhältnisse sind – und deswegen das ganze Programm an Rechten wie Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und so weiter natürlich ganz selbstverständlich auch für Minijobber gilt. Aber das Problem fängt schon früher an: Mit Minijobbern werden oft gar keine schriftlichen Arbeitsverträge geschlossen. Und das birgt erhebliche Risiken. Wer noch sitzt, hört mal rein und erfährt ein bisschen genauer, wie sich anteiliger Urlaub berechnet und was sonst noch wichtig ist. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die systematische Ausgrenzung einer langjährig beschäftigten Assistentin nach gewonnener Kündigungsschutzklage eine schwerwiegende Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen kann. Einzelmaßnahmen wie andere Tätigkeiten oder eine Abmahnung genügen hierfür nicht. In der Gesamtschau – Kontaktbeschränkung, Entzug von Arbeitsmitteln, räumliche Isolation und Ausschluss von Betriebsveranstaltungen – lag jedoch „Bossing“ vor. Das Gericht sprach der Klägerin 10.000 € Entschädigung zu und löste das Arbeitsverhältnis auf ihren Antrag gemäß §§ 9, 10 KSchG gegen Zahlung einer Abfindung von 16 Monatsgehältern (52.800 €) auf.Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.01.2020 – 11 Sa 1038/19.Artikel:1. Kündigung wegen MobbingPodcast:1. Aschenputtel sortiert KnöpfeHomepage:Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Wer Betroffene oder Betroffener einer Umstrukturierung ist, erfährt womöglich einschneidende Veränderungen. Der Betrieb zieht um oder wird sogar geschlossen. Der Arbeitgeber will dann viele Arbeitsverhältnisse auf einmal beenden. Nur mit Hilfe eines gut aufgestellten Betriebsrats kann es gelingen, gute Sozialplanleistungen zu verhandeln.Carsten und Ronald tauschen sich darüber aus, wieso Sozialplanabfindungen höher ausfallen als die Abfindungen, die normalerweise in Kündigungsschutzprozessen ausgehandelt werden. Mit der Frischen Brise lernt man die Hintergründe verstehen.
Wer kündigt, zahlt: Annahmeverzug, Rechtswahl und zwingender Kündigungsschutz (BAG 5 AS 4/25 & 2 AZR 91/24)In dieser Folge von „Einfach Recht“ spreche ich über eine wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Annahmeverzugslohn und zur Frage, wie weit Vertragsfreiheit und Rechtswahl im Arbeitsrecht reichen dürfen.Ausgangspunkt ist ein internationaler Fall aus der Luftfahrtbranche mit ausländischer Rechtswahl, in dem eine Arbeitnehmerin nach einer unwirksamen Kündigung Annahmeverzugslohn begehrt.Der Zweite Senat (2 AZR 91/24) und der Fünfte Senat (5 AS 4/25) klären dabei, ob § 615 Satz 1 BGB in diesem Kontext zwingend ist – und ob Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko im Vorfeld komplett „wegverhandeln“ oder ins Ausland verlagern können.Du erfährst in dieser Folge:Worum es im Ausgangsfall (Luftfahrt, Auslandsbezug, Rechtswahl) konkret ging.Wie das Anfrageverfahren nach § 45 ArbGG zwischen dem Zweiten und dem Fünften Senat ablief.Warum § 615 Satz 1 BGB im Fall der unwirksamen oder erst später wirksamen Arbeitgeberkündigung als zwingendes Recht wirkt und vertragliche Total-Ausschlüsse ins Leere laufen.Welche Rolle Art. 8 Rom-I-VO spielt und warum Rechtswahl nicht dazu genutzt werden darf, zwingende Schutzvorschriften des gewöhnlichen Arbeitsortes zu unterlaufen.Dass Arbeitgeber trotz allem nicht schutzlos sind: Anrechnung anderweitigen Verdienstes, böswillig unterlassener Verdienst, Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers und Prozessbeschäftigung bleiben wirksame Stellschrauben.Welche Konsequenzen sich für deine Vertragsgestaltung, Rechtswahlklauseln und Kündigungspraxis in „normalen“ deutschen Arbeitsverhältnissen ergeben.Wenn du als Arbeitgeber, HR-Verantwortliche:r oder Geschäftsführung verstehen willst, warum der Total-Ausschluss von Annahmeverzugslohn bei unwirksamer Kündigung vom Tisch ist – und wo deine strategischen Spielräume trotzdem bleiben – ist diese Folge für dich besonders relevant.BAG, Beschluss vom 28.01.2026 – 5 AS 4/25 („Annahmeverzug – Abbedingung“)Stichworte: Annahmeverzug, Zwingendes Recht, Abbedingung, Rechtswahl, Rom-I-VO, Anfrage nach § 45 ArbGG.BAG, Beschluss vom 18.06.2025 – 2 AZR 91/24 (A)Anfragebeschluss des Zweiten Senats an den Fünften Senat zum zwingenden Charakter des § 615 Satz 1 BGB im Kontext unwirksamer Kündigung und Rechtswahl.BAG, Urteil vom 18.06.2025 – 2 AZR 91/24 (B)Teilurteil zum Bestand des Arbeitsverhältnisses und zum Beendigungszeitpunkt im gleichen Ausgangsfall.Erwähnt werden außerdem:BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 127/24 (Freistellung – böswillig unterlassener Verdienst).BAG, Urteil vom 29.03.2023 – 5 AZR 55/19 (frühere Linie des 5. Senats zur Abdingbarkeit von § 615 BGB).§ 615 BGB – Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko (insbesondere Satz 1 und Satz 2).§ 45 ArbGG – Divergenzanfrage unter den Senaten des BAG.Art. 8 Rom-I-VO – Individuelle Arbeitsverträge und Grenzen der Rechtswahl.Wenn du Fragen zur Umsetzung der Entscheidung in deinem Unternehmen hast oder deine Arbeitsverträge und Kündigungspraxis überprüfen lassen möchtest, erreichst du mich unter:Rechtsanwälte Wulf & Collegeninfo@kanzlei-wulf.deWebsite: https://www.kanzlei-wulf.dePodcast: „Einfach Recht“ auf allen gängigen PlattformenSchreib mir gern, wenn du ein konkretes Thema aus dieser Folge in einer weiteren Episode vertiefen möchtest.#annahmeverzug #kündigung #abfindung #kanzleiwulf #einfachrecht
Pardis FM ist eine Radiosendung für Persischsprachige, die Sendungen werden unabhängig von Nationalität, Sprache oder Herkunft für alle Hörer * innen der Welt produziert . ## Workshop für Arbeitsverhältnisse # Pardis FM Pardis FM ist eine Radiosendung für Persischsprachige, die Sendungen werden unabhängig von Nationalität, Sprache oder Herkunft für alle Hörer * innen der Welt produziert . Unsere Themen sind Kommunikation und Freundschaft zwischen allen Menschen und besonders zwischen Persischsprachigen und Deutschen. Die Sendungen werden auf Persisch und teilweise auf Deutsch gesendet.
EU-Entgelttransparenz 2026: Neue Pflichten für Arbeitgeber – neue Chancen und Rechte für BeschäftigteDie EU-Entgelttransparenzrichtlinie tritt am 7. Juni 2026 in Kraft – und sie verändert die Spielregeln im Arbeitsrecht grundlegend.Für Arbeitgeber bedeutet das neue Transparenzpflichten, umfangreiche Auskunftsrechte, Berichtspflichten und ein deutlich erhöhtes Haftungs- und Prozessrisiko.Für Beschäftigte eröffnen sich zugleich neue Rechte, mehr Transparenz und deutlich bessere Durchsetzungsmöglichkeiten, insbesondere beim Thema Entgeltgleichheit.In dieser Folge von Einfach Recht zeige ich, was sich seit Juli 2025 konkret geändert hat, wie der aktuelle Stand der deutschen Umsetzung aussieht und welche Chancen und Pflichten sich auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses ergeben.Warum die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ein zentrales Organisationsthema für Arbeitgeber istWelche neuen Rechte Beschäftigte künftig geltend machen könnenWelche Pflichten bereits im Bewerbungsverfahren geltenWie weitreichend die Auskunfts- und Berichtspflichten tatsächlich sindWann eine verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung ausgelöst wirdWas unter gleichwertiger Arbeit rechtlich zu verstehen istWarum auch tarifgebundene Arbeitgeber nicht automatisch geschützt sindWelche Sanktionen und Durchsetzungsinstrumente künftig drohenWie Arbeitgeber mit einem 5-Stufen-Praxisplan rechtssicher reagieren könnenGeschäftsführerinnen und GeschäftsführerHR-Abteilungen und PersonalverantwortlicheBeschäftigte, die ihre neuen Rechte verstehen wollenBetriebsräte und InteressenvertretungenDas erfährst du in dieser Folge:#Entgelttransparenz#EqualPay#Arbeitsrecht#HR#Personalabteilung#Arbeitgeber#Mitarbeiterrechte#EURecht#Compliance#GenderPayGap#EinfachRecht#SandroWulf #einfachrecht #kanzleiwulf #rechtsanwalt
Der gesetzliche Anspruch auf dauerhafte Teilzeit nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) steht aktuell wieder im Fokus der öffentlichen und politischen Diskussion. Vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, zunehmender Teilzeitquoten und medial diskutierter Einzelfälle stellt sich die Frage, ob die geltende Regelung noch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewährleistet.In dieser Folge ordnet Rechtsanwalt Sandro Wulf die geltende Rechtslage, die arbeitsgerichtliche Rechtsprechungund die aktuellen Reformüberlegungen sachlich ein – mit besonderem Blick auf Vertragsbindung, Planbarkeit und Beschäftigungssicherheit.Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG einen Anspruch auf dauerhafte Verringerung ihrer Arbeitszeit, wenn:das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht,der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt,der Antrag form- und fristgerecht gestellt wird,und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.Besonderheit der gesetzlichen Regelung:
Befristung für Altersrentner ab dem 1.01.2026Mit der Neuregelung des § 41 Abs. 2 SGB VI können Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, abweichend vom Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG erneut sachgrundlos befristet werden. Voraussetzung ist: jeder Vertrag darf (wie beim klassischen § 14 Abs. 2 TzBfG) maximal zwei Jahre dauern, kann innerhalb dieses Zeitraums höchstens dreimal verlängert werden, die weitere Besonderheit: insgesamt dürfen diese Arbeitsverhältnisse maximal acht Jahre andauern und es dürfen höchstens zwölf befristete Arbeitsverhältnisse auf diese Weise geschlossen werden.Artikel:1. befristeter Arbeitsvertrag - was man wissen muss!2. Entfristungsklage3. eingescannte Unterschrift bei einer Befristung4. befristete Erhöhung der ArbeitszeitHomepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht kann mehr als sanktionieren – es kann gestalten. In dieser Folge erfährst du, was modernes Arbeitsrecht wirklich bedeutet und wie du damit zeitgemäße Arbeitsverhältnisse rechtssicher entwickelst. Das erwartet dich: Warum modernes Arbeitsrecht vor allem Gestaltungsspielraum ist Arbeitsverträge, Vergütung & Arbeitszeiten flexibel und attraktiv gestalten Moderne Arbeitsformen wie Job-Sharing, Sabbatical & Workation Mobile Arbeit, Homeoffice & Remote Work rechtssicher regeln Welche Möglichkeiten Betriebsvereinbarungen bieten Warum modernes Arbeitsrecht ein echter Wettbewerbsfaktor für Arbeitgeber ist
Mit Brille und Bart: Tiefgründig und Kontrovers über Mensch und Organisation
In dieser Folge der Case-Klinik widmen wir uns einem Thema, das viele Führungskräfte betrifft – besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten: Was passiert mit dem Selbstwert, wenn plötzlich der Titel weg ist – und der Arbeitsmarkt schweigt?Ausgangspunkt ist eine E-Mail eines Hörers. Die Situation: Nach 18 Jahren in leitender Position endet das Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Reorganisation. Die Bewerbungsphase ist zäh – und jede Absage fühlt sich weniger wie eine fachliche Entscheidung an, sondern wie ein Urteil über die eigene Person.Wir nehmen diesen Fall zum Anlass, um tiefer zu schauen:Was macht es mit uns, wenn nicht nur ein Job, sondern auch ein Teil der Identität wegbricht?Wie wirken Scham, Zynismus oder Härte als Ersatzgefühle – wenn Angst, Trauer oder Wut keinen Raum bekommen?arum helfen Bewerbungscoaching und Optimierung oft nicht weiter – wenn alte Skriptmuster unbewusst den Ton angeben?Und wie gelingt es, trotz Absagen, Funkstille und Unsicherheit im „Ich bin okay – du bist okay“ zu bleiben?Wir sprechen über transaktionsanalytische Konzepte wie Lebensskript, Maschensysteme und Grundpositionen – und darüber, wie Bewerbungen zur Bühne alter Überlebensstrategien werden können.Und wir fragen uns: Was wäre, wenn wir nicht nur besser performen, sondern tiefer verstehen – um neue Wege wirklich zu gehen?
In dieser Folge der Case-Klinik widmen wir uns einem Thema, das viele Führungskräfte betrifft – besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten: Was passiert mit dem Selbstwert, wenn plötzlich der Titel weg ist – und der Arbeitsmarkt schweigt?Ausgangspunkt ist eine E-Mail eines Hörers. Die Situation: Nach 18 Jahren in leitender Position endet das Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Reorganisation. Die Bewerbungsphase ist zäh – und jede Absage fühlt sich weniger wie eine fachliche Entscheidung an, sondern wie ein Urteil über die eigene Person.Wir nehmen diesen Fall zum Anlass, um tiefer zu schauen:Was macht es mit uns, wenn nicht nur ein Job, sondern auch ein Teil der Identität wegbricht?Wie wirken Scham, Zynismus oder Härte als Ersatzgefühle – wenn Angst, Trauer oder Wut keinen Raum bekommen?arum helfen Bewerbungscoaching und Optimierung oft nicht weiter – wenn alte Skriptmuster unbewusst den Ton angeben?Und wie gelingt es, trotz Absagen, Funkstille und Unsicherheit im „Ich bin okay – du bist okay“ zu bleiben?Wir sprechen über transaktionsanalytische Konzepte wie Lebensskript, Maschensysteme und Grundpositionen – und darüber, wie Bewerbungen zur Bühne alter Überlebensstrategien werden können.Und wir fragen uns: Was wäre, wenn wir nicht nur besser performen, sondern tiefer verstehen – um neue Wege wirklich zu gehen?
Dürfen Beschäftigte öffentlich ihren Arbeitgeber kritisieren, ihm etwa antidemokratisches Verhalten vorwerfen? Oder drohen dann arbeitsrechtliche Konsequenzen? Damit hatte sich das Arbeitsgericht Berlin aktuell zu beschäftigen (ArbG Berlin 10.7.2025 – 59 Ca 10500/24). Der Podcast stellt die spannende Entscheidung vor.
HAMBURG AKTUELL - Der Stadtnachrichten Podcast von Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI
Hunderte von Migrantinnen und Migranten aus Polen, Bulgarien und Rumänien sind in Hamburg obdachlos bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht. Der Grund sind oft prekäre Arbeitsverhältnisse im Billiglohnsektor.In Hamburg gibt es einen Hoffnungsort, der diesen Menschen hilft: Plata. Im Gespräch mit Andreas Stasiewicz erfahren wir viel über Wege in die Obdachlosigkeit, fatale Abhängigkeiten durch extrem unsoziale Arbeitsverhältnisse, aber auch über Lösungsansätze, die bei einem Neustart helfen können. Andreas spricht mit großer Kompetenz aus 35 Jahren Berufserfahrung.Ein mega-interessanter Gesprächspartner – hört unbedingt in den Talk rein!
- passives Verhalten:- keine Kündigungsbestätigung- keine Vertragsänderungen unterschreiben- kein Gespräch über Beendigung des AV- Recht auf Privatsphäreaktives Verhalten- Ausschlussfristen- Eigenkündigungähnliche Podcastfolgen:1. Wie man sich nicht vor dem Arbeitsgericht verhalten sollte!Artikel:1. Wie lange muss man beim Arbeitsgericht auf einen Termin warten?2. Arbeitsgericht Berlin3. Kosten des Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin4. Muss man beim Arbeitsgericht Berlin zum Gütetermin persönlich erscheinen?5. Kündigungsschutzklage und gescheiteter GüteterminHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow
digital kompakt | Business & Digitalisierung von Startup bis Corporate
Geschäftsgeheimnisse schützen selten klare Blackbox, sondern tägliche Gratwanderung zwischen Vertrauen, Vorsorge und rechtlichem Ernstfall. Was Unternehmen teuer zu stehen kommt, entsteht oft aus Nachlässigkeit: falsche Verträge, fehlende IT-Sicherheit, zu wenig Differenzierung, was wirklich geschützt werden müsste. Technologierechtler Benedikt Flöter und Strafrechtsexperte David Rieks liefern erhellende Praxisbeispiele, warnen vor Illusionen beim NDA und zeigen, warum Prävention mehr als gute Absichten verlangt. Du erfährst... ...wie Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse effektiv schützen können. ...welche rechtlichen Schritte bei Geheimnisverletzungen möglich sind. ...wie ein starkes Schutzkonzept für geistiges Eigentum aussieht. __________________________ ||||| PERSONEN |||||
Arbeit ist überall – doch was bedeutet sie wirklich? Heike Geißlers Essay Arbeiten liefert den Ausgangspunkt für ein Gespräch über Sinn, Zumutungen und Unsichtbarkeiten moderner Arbeitsverhältnisse. Stefan Wally (Generation X) , Carmen Bayer (Generation Y) und Miriam Nichtl (Generation Z) sprechen über Leistungsidentität, ökonomische Teilhabe und gesellschaftlichen Druck. Anschließend diskutiert Stefan Wally mit der Politikwissenschafterin Barbara Prainsack die Zukunft der Arbeit zwischen Fachkräftemangel, Care-Krise, Generation-Z-Ansprüchen und den Umbrüchen durch Digitalisierung und Automatisierung. Input: Barbara Prainsack ist Professorin am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien, zuvor lehrte sie am King's College London. Sie hat über diese Themen ihr aktuelles Buch geschrieben. In der Montagsrunde stellt sie uns ihre Analyse vor, zeigt aber auch den Weg zu einer gerechten und sinnstiftenden Arbeit für alle auf. Shownotes Buchtipp | Work Shift | Elly Oldenbourg Elly Oldenbourg | Campus https://www.prozukunft.org/buecher/work-shift TedTalk | Reinventing Work | Elly Oldenbourg | TEDxFS https://www.youtube.com/watch?v=9MpaLA2QnRU Buchtipp | Die Welt geht unter, und ich muss trotzdem arbeiten? | Sara Weber | Kiepenheuer und Witsch Verlag https://www.prozukunft.org/buecher/sara-weber-die-welt-geht-unter-und-ich-muss-trotzdem-arbeiten Buchtipp | Der arbeitende Souverän | Axel Honneth | Suhrkamp https://www.prozukunft.org/buecher/axel-honneth-der-arbeitende-souveraen Buchtipp | Grenzen aus Glas | Peter Birke | Mandelbaum https://www.prozukunft.org/buecher/grenzen-aus-glas Buchtipp | Künstliche Konkurrenz | Lena Maria Glaser | Leykam https://www.prozukunft.org/buecher/kuenstliche-konkurrenz JBZ TV | Lisa Herzog: wie wir arbeiten wollen und wie wir arbeiten werden https://www.youtube.com/watch?v=9MpaLA2QnRU Lisa Herzog, wie wir arbeiten wollen und wie wir arbeiten werden Sachbuchmagazin: https://www.prozukunft.org/ Weitere Informationen zur JBZ: https://jungk-bibliothek.org/
Die St. Galler Regierung hat im überarbeiteten Gesundheitsgesetz eine Impfpflicht für besonders gefährtete Personen oder das Gesundheitspersonal vorgeschlagen und eine hohe Busse angedacht. Darauf gab es Kritik von allen Seiten. Weitere Themen: · Silvia Vetsch hat während zehn Jahren das St. Galler Frauenhaus geleitet. Nun wird sie pensioniert. · Der Kanton Thurgau präsentiert einen Bericht zur Suizidprävention. · Das Textilmuseum St. Gallen beendet das Arbeitsverhältnis mit der Leiterin Mandana Roozpeikar.
Wann Verzug und wann Fälligkeit des Arbeitslohnes? Welche Konsequenzen hat dies für den Arbeitgeber?Was ist mit Schadenersatz? Was bei vorzeitigen Ende - zur Mitte des Monats - des Arbeitsverhältnisses? Was ist mit der Schadenpauschale? Was ist bei Freistellung? Welchen Einfluss haben Ausschlussfristen auf die Durchsetzbarkeit? Was ist mit dem Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers in Bezug auf seine Arbeitskraft?Artikel:1. Arbeitslohn2. LohnklagePodcastfolgen:1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn2. gleiche Lohn für gleiche Arbeit3. Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
BAG, Beschluss vom 24.06.2025 – 9 AZB 18/25(veröffentlicht im Entscheidungsarchiv des BAG am 15.07.2025)In dieser Folge bespreche ich eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgericht, die weit über den Profisport hinaus Bedeutung hat.Der 9. Senat des BAG befasst sich mit der Frage,ob für die Klage eines Schiedsrichter-Assistenten der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist undnach welchen Maßstäben der Arbeitnehmerstatus (§ 611a BGB) zu prüfen ist.Der Kläger war über einen längeren Zeitraum als Schiedsrichter-Assistent im organisierten Spielbetrieb tätig.Die Einsätze erfolgten regelmäßig auf Grundlage zentraler Ansetzungen durch den Verband.Nach dem Vortrag des Klägers:wurden Zeit, Ort und Dauer der Einsätze vollständig vorgegebenbestand eine Verpflichtung zur Einsatzübernahme, Absagen waren nur eingeschränkt möglichunterlag er fachlichen und organisatorischen Weisungenexistierten Bewertungs- und Beurteilungssysteme, die Einfluss auf weitere Einsätze hattenerfolgte die Vergütung pauschal pro Einsatz, ohne eigene Preisgestaltung oder UnternehmerrisikoFormal war die Tätigkeit nicht als Arbeitsverhältnis bezeichnet, tatsächlich jedoch stark in die Verbandsorganisation eingebunden.Der Kläger machte Ansprüche geltend und beschritt den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten.Der Verband rügte den Rechtsweg mit der Begründung, es liege kein Arbeitsverhältnis, sondern eine freie bzw. verbandstypische Tätigkeit vor.Streitgegenstand war zunächst ausschließlich die Rechtswegfrage.Das BAG stellt klar:Über die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte entscheiden diese selbst (§ 2 ArbGG).Maßgeblich ist nicht die vertragliche Bezeichnung, sondern die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit.Der Arbeitnehmerstatus eines Schiedsrichter-Assistenten ist nicht von vornherein ausgeschlossen.Für die Rechtswegprüfung genügt bereits eine schlüssige Behauptung eines Arbeitsverhältnisses.Ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis besteht, ist erst im Hauptsacheverfahren zu klären.Das BAG knüpft an die bekannten Kriterien des § 611a BGB an, insbesondere:persönliche AbhängigkeitWeisungsgebundenheitEingliederung in eine fremde Organisationfehlendes UnternehmerrisikoDiese Grundsätze gelten auch im Sport- und Verbandswesen.Die Entscheidung betrifft nicht nur Schiedsrichter, sondern u. a.:Trainer und Co-TrainerReferenten und Dozentenprojektbezogen eingesetzte freie MitarbeitendeTätigkeiten mit festen Einsatzplänen und Bewertungsstrukturen
Die Sternsinger sind in den kommenden Tagen wieder unterwegs. In diesem Jahr ist Freiburg Auftakt der bundesweiten Sammelaktion. Unter dem Motto „Schule statt Fabrik“ nimmt die Sternsingeraktion dieses Mal besonders das Thema Kinderarbeit in den Blick. Ein Teil der Spenden, die die Sternsinger in den kommenden Wochen an den Haustüren sammeln, soll helfen, Kinder in aller Welt aus unmenschlichen Arbeitsverhältnissen zu befreien. Daniela Hottenbacher ist die Präsidentin des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend. In SWR Aktuell sagt sie, welches Spendenergebnis sie sich wünscht: „Das letzte Mal haben wir 48,2 Millionen Euro gesammelt. Toll wäre natürlich, wenn es gleich viel oder sogar mehr würde.“ Die Spenden sollen an ein Projekt in Bangladesch gehen. „Dort werden Kinder aus Fabrikarbeit herausgeholt. Wir wollen es Kindern auf der ganzen Welt ermöglichen, in die Schule zu gehen, statt zu arbeiten“, sagt Daniela Hottenbacher im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Moritz Braun.
Heute geht es um das Recht auf Lüge im Arbeitsverhältnis.Unzulässige Fragen: Schwangerschaft, Familienplanung, Religion/Konfession (außer eng begrenzte Tendenzbetriebe), Parteizugehörigkeit, sexuelle Orientierung, allgemeine Gesundheit ohne konkreten Jobbezug, allgemeine Fragen zu Vorstrafen sowie getilgten Verurteilungen. Auf solche Fragen darf der Bewerber unwahr antworten („Recht zur Lüge“).Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow
Religion am Arbeitsplatz: Es ist ein heikles Thema, welches immer wieder zu herausfordernden Situationen führt. Ist es erlaubt, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen? Darf ein Mitarbeiter tagsüber beten oder fasten? Wie soll eine Arbeitgeberin mit dem Thema Religion umgehen? Zunächst ist die Frage zu klären, ob und inwiefern die Religionsfreiheit, die in der Bundesverfassung verankert ist, auch auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse anzuwenden ist. Oder anders formuliert: Kann sich eine Mitarbeiterin direkt auf die Religionsfreiheit berufen? Zudem wird besprochen, was denn überhaupt alles unter den Begriff der Religionsfreiheit fällt und ob beispielsweise auch Gesinnungen oder Weltanschauungen vom Schutzbereich erfasst sind. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist auch zu klären, ob eine Arbeitgeberin aus der Fürsorgepflicht heraus verpflichtet ist, Vorkehrungen für religiöse Praktiken zu treffen. Darunter fällt beispielsweise das zur Verfügung stellen eines Gebetsraums oder die Erlaubnis, während der Arbeitszeit zu beten. Prof. Dr. Roger Rudolph und RA MLaw Milena Ragaz diskutieren über die wichtigsten Punkte rund um Religion am Arbeitsplatz. So wird beispielsweise thematisiert, ob die Arbeitnehmerin bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses ihre Religion offenlegen muss. Spannend ist auch die Frage, wie am Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht mit religiösen Kleidungen und Symbolen umgegangen werden muss. Zudem stellt sich die Frage, wie die gewünschten Vorgehensweisen arbeitsrechtlich richtig umgesetzt werden. Reicht die Vorgabe von Weisungen in einem Kleiderreglement? Und was passiert, wenn diese Vorschriften seitens der Arbeitnehmerin nicht eingehalten werden? Wäre sogar eine Kündigung rechtens? Diese und viele weitere Fragen werden im Podcast «Arbeitsrecht Inside» beleuchtet.
Sogenannte Care-Migrantinnen, meist Frauen aus Osteuropa, pflegen ältere und kranke Menschen rund um die Uhr und häufig unter prekären Bedingungen. Eine Kontrolle zeigt: Jedes zehnte Arbeitsverhältnis ist nicht korrekt. Das Zürcher Kantonsparlament will nun handeln. Weitere Themen: · Trotz budgetiertem Defizit: Kanton SH senkt Steuern weiter · Digitales Ticketsystem auf Zürichsee-Fähre hat sich noch nicht durchgesetzt. · Mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember führen die SBB auf der Strecke Bern-Zürich-Winterthur Nachtzüge ein. · Linienbus wird zum Kindergarten in der Ukraine. Ein Zürcher Hilfswerk hat den Bus umgebaut.
Für Jugendliche wird es immer schwieriger, den richtigen Beruf, die richtige Lehrstelle zu finden. Als Regionaljournal-Wochengast erklärt Niklaus Schatzmann vom Zürcher Berufsbildungsamt, welche Berufe in Zeiten von KI noch gefragt sind und wie Jugendliche mit dem steigenden Druck umgehen. Weitere Themen: · Nach dem tödlichen Flixbus-Unfall auf der Sihlhochstrasse ist der Chauffeur zu 20 Monaten Haft bedingt verurteilt worden. · Ein Verein wehrt sich dagegen, dass am Weihnachtsmarkt im Zürcher HB nur bargeldlos gezahlt werden kann. · In Zürich haben hunderte Bauarbeiter für bessere Arbeitsverhältnisse demonstriert.
Beim Axa-Prämienvergleich für die Grundversicherung kommen über 65-Jährige nicht weit – «werden da ältere Menschen diskriminiert?», fragt sich ein Kunde. +++ Weiteres Thema: Werden Angestellte automatisch pensioniert oder müssen sie das Arbeitsverhältnis kündigen?
Sehr geehrter Herr Heymer,hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis gemäß § 626 BGB außerordentlich und fristlos; hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.Begründung: Trotz vorheriger Hinweise kam es wiederholt zu unangemessen langen Toilettenaufenthalten während der Arbeitszeit, u. a. am23.09.2025, 10:05-10:47 Uhr25.09.2025, 14:12-14:58 Uhr30.09.2025, 09:31-10:19 UhrDies stellt eine erhebliche Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar und führte zu (kurz: Auswirkungen, z. B. Verzögerungen/Mehrbelastung). Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist mir unzumutbar.PS: Küren heute die unerwarteten Gewinner und Verlierer des Saisonstarts in der Bundesliga und sprechen über die wertvollsten Bundesliga-Spieler mit auslaufenden Verträgen in 2026. Viel Spaß!
20 Titel stehen auf der Longlist für den Deutschen Buchpreis. Sie decken die ganze Bandbreite der deutschen Gegenwartsliteratur ab. Es geht um Krieg, Migration, Erziehung, prekäre Arbeitsverhältnisse und vieles mehr. Ein erster Einblick. Porombka, Wiebke www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
20 Titel stehen auf der Longlist für den Deutschen Buchpreis. Sie decken die ganze Bandbreite der deutschen Gegenwartsliteratur ab. Es geht um Krieg, Migration, Erziehung, prekäre Arbeitsverhältnisse und vieles mehr. Ein erster Einblick. Porombka, Wiebke www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
Arbeitsrecht BasicsIn dieser Folge von “Recht neugierig” geht es um das Arbeitsrecht, ein sehr praxisrelevantes Thema. Was ist das Arbeitsrecht eigentlich? Welche zentralen Themen werden da geregelt? Wie schließt man ein Arbeitsverhältnis, wie löst man es wieder auf? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?All dies und vieles mehr besprechen Karin und Mark in Folge 07 des LLP Podcasts “Recht neugierig” gemeinsam mit Dr. Philipp Bertsch.Alle Infos für deinen ersten Job, bis dahin - bleibt neugierig!
Marc spricht mit Dr. Inka Knappertsbusch von CMS Hasche Sigle in Köln darüber, wie sie bereits als Schülerin den Entschluss fasste, Juristin zu werden, warum sie nach Stationen in Konstanz und Bonn sowie einem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf zielstrebig den Weg ins Arbeitsrecht einschlug und welche Parallelen sie dabei zum Auftreten einer Staatsanwältin sieht. Die Folge beleuchtet, wie Inka neben dem Kanzleialltag in nur anderthalb Jahren zum Datenschutz promovierte, welche Rolle ein London-Secondment dabei spielte und weshalb sie früh auf das Thema KI im Arbeitsverhältnis setzte. Konkrete Einblicke liefert ihr Praxisbeispiel zum Microsoft Copilot, in dem sie erklärt, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat, wie eine Betriebsvereinbarung aufgebaut sein muss und warum ohne klare Regelung zu Leistungs- und Verhaltenskontrolle schnell eine Einigungsstelle droht. Daneben geht es um die Herausforderungen bei Speicherdauern von Bewerbungsdaten, Grenzen von Einwilligungen, die Pflicht zur KI-Kompetenzschulung nach AI-Act und ihr Business-Development-Konzept, das ihr über 70 Vorträge und zahlreiche Publikationen pro Jahr beschert. Wie schafft man es, Chancen wie implantierte NFC-Mikrochips für die eigene Expertise zu nutzen? Welche Fähigkeiten sucht ein arbeitsrechtliches Team bei wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Referendarinnen wirklich? Und weshalb kann ein mutiger Schritt in ein Nischenthema zum Karrierebeschleuniger werden? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Fehlende Wohnungen, prekäre Arbeitsverhältnisse, Wasserknappheit – die Folgen des Massentourismus treffen viele Einheimische in beliebten Touristenorten wie Mallorca oder Ibiza. Von Daniel Guthmann.
Tourismus bringt Geld ein, aber nicht alle profitieren. In Urlaubshotspots kommt es u.a. zu Wohnungsnot, prekären Arbeitsverhältnissen, Umweltschäden und dem Niedergang lokaler Kultur. Jetzt beginnen sich Betroffene zu wehren. Am Beispiel der Balearen erzählt das ARD Radiofeature von den Folgen des "Übertourismus" und fragt nach Lösungsansätzen. Sie finden die Doku im Podcast-Feed vom ARD Radiofeature: https://www.ardaudiothek.de/episode/ard-radiofeature/aufstand-auf-den-balearen-doku-ueber-uebertourismus/ard/14648419/
Fehlende Wohnungen, prekäre Arbeitsverhältnisse, Wasserknappheit - die Folgen des Massentourismus treffen viele Einheimische in beliebten Touristenorten wie Mallorca oder Ibiza. Von Daniel Guthmann.
Inder bringen Essen, Vietnamesinnen machen Nägel, Polen sind Allroundhandwerker - Klischees über ethnischen Nischenarbeitsmärkte. Ein genauerer Blick offenbart Geschichten von Zuwanderung, ökonomischen Zwängen und prekären Arbeitsverhältnissen. Riede, Frank;Sollich, Robert www.deutschlandfunkkultur.de, Zeitfragen. Feature
Zum Ende des 19. Jahrhundert wurden verschiedene Reformbewegungen, die auf die veränderten Arbeitsverhältnisse der Industrialisierung und die Veränderungen der Lebensumstände in wachsenden Großstädten regierten, unter dem Begriff Lebensreform zusammengefasst. Ein Strang der Reformen war ein neues Körperbild, ein Streben, die durch die industrielle Entwicklungen von der Natur entfremdeten Menschen zu einem gesunden und mit der Natur sich im Einklang befindenden Zustand zurück zu führen. Von diesen Vorstellungen führt allerdings auch eine direkte Linie zu den Anschauungen der Nationalsozialisten, die diese Körperertüchtigung rassistisch aufluden und mit einer Wehrertüchtigung kombinierten. Ein Beispiel, an dem man das zeigen kann, ist der Kulturfilm der UFA „Wege zur Kraft und Schönheit“ aus dem Jahre 1925, den das Pinneberger Tageblatt vom 14. April rezensiert. Der hier zelebrierte Körperkult findet sich in manchen Passagen nahezu unverändert im propagandistischen Film „Olympia“ von Leni Riefenstahl aus dem Jahre 1938 wieder. Da erscheint es beinahe als folgerichtig, dass die 1925 noch nicht prominente Tänzerin Leni Riefenstahl in „Wege zur Kraft und Schönheit“ in einer Szene einen Auftritt als Statistin hat. Es liest Frank Riede.