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- Schriftform- Briefkopf / Datum / Unterschrift (Paraphe)- Adressat und Empfänger- Text: hilfsweise kündigen- Kündigungsfrist- Belehrung durch Arbeitgeber- ZustellungBAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 - Der Arbeitgeber muss den Auslieferungsbeleg vorlegen, der Details wie Zustelldatum, Uhrzeit, Zustelladresse und die Unterschrift des Zustellers enthält. ähnliche Podcastfolgen:1. Kündigung ohne Kündigungsgrund2. Häufige Fehler bei Kündigung3. Welche Kündigungsfrist hat man als Arbeitgeber?Artikel:1. Kündigung BerlinHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow
Der Arbeitgeber befragt anlässlich einer im Betrieb begangenen Straftat Mitarbeiter über diesen Vorfall anhand einer Fragenkatalogs mit 150 Fragen. Mitbestimmung nach § 94 Abs. 1 BetrVG (Personalfragebogen)? Nicht im Hinblick auf jede Frage, so das LAG Niedersachsen.
Sachverhalt Die Klägerin, eine Verkäuferin im Einzelhandel, widersetzte sich der Umstellung der Gehaltsabrechnungen auf ein digitales Mitarbeiterpostfach, das durch eine Konzernbetriebsvereinbarung eingeführt wurde. Diese Regelung sah vor, dass alle Personaldokumente elektronisch bereitgestellt und über ein passwortgeschütztes Portal abrufbar sind. Falls ein Beschäftigter privat keinen Online-Zugriff hat, sollte eine Einsicht und ein Ausdruck im Betrieb ermöglicht werden. Die Klägerin verlangte weiterhin Abrechnungen in Papierform. Das Landesarbeitsgericht gab der Klage statt, da die digitale Bereitstellung nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Erteilung genüge. Entscheidend sei, dass die Klägerin das digitale Postfach nicht für den Empfang rechtlicher Erklärungen bestimmt habe. Urteilsgründe Das Bundesarbeitsgericht hob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Es stellte fest, dass die Bereitstellung der Entgeltabrechnung in einem digitalen Mitarbeiterpostfach grundsätzlich den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO genügt, da die Abrechnung eine Holschuld des Arbeitnehmers ist. Der Arbeitgeber muss den Zugang nicht sicherstellen, sondern lediglich eine elektronische Abrufmöglichkeit bereitstellen. Jedoch muss berücksichtigt werden, ob Arbeitnehmer, die privat keinen Online-Zugang haben, eine zumutbare Alternative zur Einsicht und zum Ausdruck der Abrechnung im Betrieb erhalten. Zudem blieb offen, ob die Einführung des digitalen Postfachs in die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats fällt, weshalb eine abschließende Entscheidung nicht getroffen wurde. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 – 9 AZR 48/24 Artikel: 1. Darf der Arbeitgeber die Lohnabrechnung in elektronischer Form erteilen? 2. Wann muss der Arbeitgeber den Lohn nach einer Kündigung zahlen? 3. Lohnbescheinigung -was man wissen sollte! Homepage: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin
Manchmal läuft es einfach nicht so, wie man es sich in Verhandlungen vorgestellt, wie man es geplant hat. Der Arbeitgeber weicht auf Deine Fragen aus oder erwischt Dich in Deiner Argumentation auf dem falschen Fuß. Deine Emotionen drohen, die Kontrolle zu übernehmen. Wie kann man damit in Verhandlungen als Betriebsrat umgehen? Darum gehts hinter Tür 21 meines digitalen Adventskalenders. #Betriebsrat #360GradBR #Verhandlungen
Der Arbeitgeber kürzt mir mein Gehalt, weil ich online Betriebsratsarbeit gemacht habe! Geht das so einfach? Ein spannendes Thema – Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und die damit einhergehenden Probleme in der betrieblichen Praxis. Christian Roggermeier Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus München und Rechtsanwältin Viara Ivanova aus der Schweiz klären auf. Themen der Episode: Darstellung des Sachverhalts Voraussetzungen für eine Online-Betriebsratssitzung Freistellungsanspruch Voraussetzungen & Folgen für die Behinderung der BR-Tätigkeit Konkretes Eingehen auf die gerichtliche Entscheidung Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163
Der Arbeitgeber möchte betriebsändernde Maßnahmen an dir vorbei durchführen? Bisher haben manche Arbeitsgerichte entschieden, dass du dir das nicht bieten lassen musst. Doch ein neues Urteil sieht das etwas anders. Arne Schrein, RA aus München und Niklas Pastille RA aus Berlin diskutieren dieses spannende Urteil. Themen der heutigen Folge: Was genau sind betriebsändernde Maßnahmen? Wann besteht ein Unterlassungsanspruch? Was sagt dieses neue Urteil? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br257
Grundsatz: Kündigungsschutzrecht ist kein Abfindungsrecht wichtigste Faktor: finanzieller Druck auf Arbeitgeber besprochene Fälle: Arbeitgeberkündigung —> kein Anspruch, aber oft Abfindungsvergleich nach Klage - Versäumung der Frist - Eigenkündigung: - Aufhebungsvertrag - Versäumung der Klagefrist - Befristungsende - Wartezeitkündigung / Kleinbetrieb Artikel: 1. Eigenkündigung und Schadenersatz 2. Kündigung und Kündigungsschutz 3. Abfindung -was man wissen sollte! 4. Aufhebungsvertrag Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg
Der Winter naht, die Krankheitsfälle steigen, die Heizkosten auch – wir werfen in dieser Folge einen Blick auf arbeitsrechtliche Fragen rund um die kalte Jahreszeit. Ob der Arbeitgeber bei kranken Beschäftigten einen Hausbesuch machen darf und wie es mit der Heizung im Homeoffice aussieht, erklärt t3n-Arbeitsweltredakteur Andreas Weck.
Wieder ein spannendes und aktuelles Thema – Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Der Arbeitgeber fordert seine Mitarbeiter auf, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Wie können Mitarbeiter darauf reagieren? Und was müsst ihr Betriebsräte dazu wissen? Rechtsanwalt Tobias Gerlach und Rechtsanwältin Maja Lukac sprechen heute über den Aufhebungsvertrag, dessen Fallstricke und wie ihr im Fall der Fälle darauf reagieren könnt. Themen in der heutigen Folge: Rechtliches zum Aufhebungsvertrag Risiken eines Aufhebungsvertrags Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128 Seminar Arbeitsrecht Teil 2 https://www.waf-seminar.de/br129
Transfergesellschaften, auch Auffanggesellschaften genannt, bieten denjenigen Arbeitnehmern, die vom Stellenabbau betroffen sind, u. a. die Möglichkeit, direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Der Arbeitgeber vermeidet aufwändige Kündigungsschutzprozesse. Die Vorteile auf Seiten beider Parteien sind vielfältig, wenngleich es auch Nachteile gibt. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Der Arbeitgeber hat freiwillig eine Rechnung eines Anwalts beglichen, den ein Betriebsratsmitglied beauftragt hatte - ohne dass das Gremium einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte. Im Nachgang hat der Arbeitgeber den Rechnungsbetrag einfach von dessen Lohn abgezogen.
Der Eklat rund um den Pony Club Kampen auf Sylt hatte Folgen: Einige der Personen, die rassistische Lieder gegrölt und sich dabei gefilmt haben, sind in der Zwischenzeit von ihren Arbeitgebern entlassen worden. Mag politisch erstmal verständlich klingen - aber ist das auch rechtlich korrekt? Von Annika Krempel
Immer mehr Menschen bewegen sich mit dem Fahrrad durch die Stadt. Zugleich steigt der durchschnittliche Preis der verkauften Räder, auch weil zunehmend teurere E-Bikes verkauft werden. In dieser Lage macht sich ein Modell breit, das früher nur von Autos bekannt war – das Dienstrad-Leasing. „Wir haben als Branche einen Zuwachs von fast 300 Prozent seit 2019“, sagt Florian Baur, Geschäftsführer des Platzhirschs Jobrad. „Die Zahl der geleasten Räder hat sich verdreifacht.“ Im Podcast „Die Stunde Null“ beschreibt Baur ein Prinzip, das aus seinem Unternehmen nach eigenen Angaben den größten Fahrradeinkäufer Deutschlands gemacht hat: „Der Arbeitgeber least das Fahrrad für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter. Und die Leasingraten werden aus dem Bruttogehalt bezahlt“, sagt Baur. „Da das Fahrrad nur mit bis zu 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert wird, können bis zu 40 Prozent des Barkaufpreises eingespart werden.“ Das motiviert viele dazu, auch Räder zu kaufen, die sie sich sonst eher nicht leisten würden. Von der Seite der Händler schlägt Jobrad allerdings auch Kritik entgegen, weil das Unternehmen oft hohe Einkaufsrabatte verlangt. „Ich kann die Kritik insofern nachvollziehen, als das Timing blöd war. Wir sind mit der Maßnahme genau dann gekommen, als der Markt ohnehin verunsichert war und viele Händler Liquiditätsprobleme hatten“, sagt Baur. „Wir haben darauf aber auch reagiert.“ // Weitere Themen: Der Zollkrieg der USA gegen China +++Eine Produktion der Audio Alliance.Hosts: Nils Kreimeier und Martin Kaelble.Redaktion: Lucile Gagnière.Produktion: Andolin Sonnen und Wei Quan. +++Weitere Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/diestundenull +++60 Tage lang kostenlos Capital+ lesen - Zugriff auf alle digitalen Artikel, Inhalte aus dem Heft und das ePaper. Unter Capital.de/plus-gratis +++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html +++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Eine Trading-GmbH ist aufgrund der neuen steuerlichen Beschränkungen der Verlustverrechnung sehr beliebt. Auch gibt es einen großen Vorteil bei der Besteuerung von Aktienkursgewinnen. Doch mit steigender Beliebtheit sind immer mehr Mythen zur Trading-GmbH im Umlauf. Wir klären die 10 gravierendsten in dieser Podcast-Folge auf. Im Podcast erwähnt: Steuertricks in der Trading-GmbH Ausgabe des Vermögensmagazins Folgt uns gerne auf unseren anderen Kanälen YouTube Instagram Twitter Hier findet ihr einen Ausschnitt unseres Angebotes Homepage Unser Vermögensmagazin Kostenloser Newsletter Kostenfreie E-Books Inhalt: 00:00 Intro 02:05 Die Trading-GmbH ist eine Rechtsform 05:22 Ich verkaufe mein privates Aktienportfolio steuerfrei an meine GmbH 07:48 Mit der Stammeinlage kann man nicht handeln 10:33 Eine Trading-GmbH lohnt sich ab 100.000 € 14:41 Eine Trading-GmbH muss keine IHK-Beiträge zahlen 16:35 Eine Trading-GmbH muss keine Gewerbesteuerpflicht zahlen 19:02 Eine Trading-GmbH muss Rundfunkbeiträge (GEZ) zahlen 21:30 Mein Nachbar kann die Vermögensverhältnisse der GmbH nachschauen 22:47 Der Arbeitgeber kann per se die Gründung einer GmbH verhindern. 24:22 30 % Besteuerung in der GmbH und nochmals 25 % bei einer Auszahlung – Wie kann sich das lohnen? 28:02 Schluss Risikohinweis: Dieser Podcast dient nur der Information und stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der eventuell erwähnten Wertpapiere dar. Der Handel mit börsennotierten Wertpapieren kann zum Teil erheblichen Kursschwankungen unterliegen, die zu erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust führen können. Bei jeder Anlageentscheidung, die Sie aufgrund von Informationen, welche aus Inhalten dieses Videos hervorgehen, treffen, handeln Sie immer eigenverantwortlich, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die in diesem Video zur Verfügung gestellten Inhalte, wie z.B. Handelssignale und Analysen, beruhen auf sorgfältiger Recherche, welchen Quellen Dritter zugrunde liegen. Diese Quellen werden von Eichhorn Coaching als vertrauenswürdig und zuverlässig erachtet. Eichhorn Coaching übernimmt gleichwohl keinerlei Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte und haftet nicht für materielle und/oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Inhalte oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht wurden.
Bei Metalfloat in Espenhain in Sachsen streiken Beschäftigte seit Monaten für einen Tarifvertrag. Die chinesische Geschäftsführung verweigert das Gespräch. Wie ist die Lage bei anderen Unternehmen in chinesischer Hand?
Verdachtskündigung – also die Kündigung auf einen bloßen Verdacht hin ist eine spezielle Form der verhaltensbedingten Kündigung. Was Betriebsräte dazu wissen müssen und wie eine Anhörung auszusehen hat, erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Ansgar Dittmar aus Frankfurt und Altug Tuncel aus Kiel. Themen in der heutigen Folge: Informationspflicht gegenüber Betriebsrat: Bei verhaltensbedingten Kündigungen muss der Betriebsrat konkret über mutmaßliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers informiert werden Unwirksamkeit bei mangelnder Information: Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht ausreichend über die Gründe und Umstände der verhaltensbedingten Kündigung informiert wird Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164
Zwei Mitarbeiter einer Weinkellerei haben nach einer externen Firmenfeier im Weinkeller des Betriebs vier Flaschen Wein getrunken und trotz Rauchverbot geraucht. Sie waren offensichtlich stark alkoholisiert und haben sich beim Verlassen des Betriebs vor der Tür erbrochen. Am nächsten Morgen meldeten sie sich beim Arbeitgeber, beichteten ihr Fehlverhalten und einer der beiden bezahlte die vier Weinflaschen. Der Arbeitgeber reagierte mit einer fristlosen Kündigung für beide. Während einer die Kündigung akzeptierte, erhob der anderen Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht Wuppertal gab dieser statt. Der Arbeitgeber ging in Berufung, doch vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf kam es zu einem Vergleich, nachdem der Vorsitzende Richter die fristlose Kündigung für berechtigt erachtet hatte. Die Referenten Arne Schrein und Tobias Gerlach tauschen sich darüber aus. Themen in der heutigen Folge: Schilderung des Falls Zentrale Frage: genügt in diesem Fall eine Abmahnung (so das ArbG Wuppertal im erstinstanzlichen Urteil) oder rechtfertigt der Sachverhalt eine fristlose Kündigung Für eine fristlose Kündigung braucht es eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Diese liegt jedenfalls im Diebstahl der vier Weinflaschen vor Führt die Selbstanzeige der Mitarbeiter zu einer anderen Beurteilung? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br258
Selbst die besten BEM-Einladungen sind regelmäßig eine sperrige Lektüre. Das ist kein bloß „kosmetisches“ oder rein akademisches Problem. Eine ordnungsgemäße Aufklärung durch den Arbeitgeber u.a. über Sinn und Zweck des BEM, die Freiwilligkeit des Verfahrens sowie über den Datenschutz gehören nämlich zu den von der Rechtsprechung entwickelten sogenannten Mindestanforderungen an das BEM. Fehlt es hieran – wie in der betrieblichen Praxis leider üblich – kann das zur Unbeachtlichkeit des gesamten BEM führen. Der Arbeitgeber wird dann selbst bei klarer gesundheitlicher Negativprognose in vielen Fällen nicht mehr wirksam krankheitsbedingt kündigen können. Sind Sie als Betriebsratsmitglied noch kein BEM-Experte, müssen Sie es also werden! Unsere anwaltlichen BEM-Spezialisten Aytug Tuncel aus Kiel und Niklas Pastille aus Berlin erläutern die Details Themen in der heutigen Folge: Aufklärung des Beschäftigten über den Sinn und Zweck des BEM Aufklärung über die im BEM zu erhebenden und zu verwendenden Daten Hinweis dazu, dass das BEM auf Wunsch auch ohne Betriebsrat durchgeführt werden kann (Ablehnungsrecht) Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br260
Wieder mal ein spannendes Urteil vom EuGH. Der Arbeitgeber muss die Behörden frühzeitig über geplante Massenentlassungen informieren. Dieser Schritt hat nicht den Zweck, den einzelnen Arbeitnehmer zu schürzen. Es geht primär um Information und Vorbereitung der Behörde. So hat der Europäische Gerichtshof entschieden, diese auf die Entscheidung auf einer Anfrage des Bundesarbeitsgerichts basiert. Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Maja Lukac schauen sich dieses spannendes Urteil im heutigen Podcast nochmal genauer an. Themen in der heutigen Folge: Massenentlassungsanzeige bezweckt keinen Individualschutz der Arbeitnehmer Kündigung wegen unterbliebener Übermittlung nichtig? EuGH verneint Individualschutz Anzeige dient allein Informations- und Vorbereitungszwecken Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br258
Andreas und Martin nehmen Rückmeldungen zum Anlass, nochmals über die Frage zu diskutieren, ob Arbeitgeber eine Arbeitnehmer-Busse gemäss Datenschutzgesetz (DSG) tatsächlich nicht bezahlen dürfen.
Mit dem neuen Datenschutzgesetz in der Schweiz stellt sich in vielen Unternehmen die Frage, ob gebüssten Arbeitnehmern die Busse vom Arbeitgeber bezahlt werden darf. Martin möchte es genauer wissen und hat dafür mit Strafverteidiger Konrad Jeker den passenden Spezialgast gefunden.
Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht der Frage nach, weshalb Arbeitnehmer in manchen Fällen wünschen, von ihren Arbeitgebern gekündigt zu werden.
Der Arbeitgeber zahlt der Mitarbeiterin 8.000 Euro. Diese verpflichtet sich im Gegenzug die Ausbildung zu absolvieren und die Prüfung zu bestehen. Schafft sie diese nicht oder kündigt das Arbeitsverhältnis, so soll sie das Geld anteilig zurückzahlen. So wurde es schriftlich festgehalten. Die Gerichte mussten entscheiden und eine/r blieb auf dem Schaden sitzen. Inhaltlicher Leitsatz zu BAG, Urteil vom 25.04.2023 - 9 AZR 187/22 Wird vom Arbeitgeber eine Ausbildung, in diesem Fall zur Steuerberaterin, mitfinanziert, darf grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht vereinbart werden, falls das Examen nicht angetreten wird. Die AGB müssen aber, so die Richter des BAG, bei den Gründen für den Abbruch differenzieren, um eine unangemessene Benachteiligung zu vermeiden. Was war passiert? Das hörst du in dieser Podcastfolge! --- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner und Speaker. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro Wulf und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/sandro-wulf/message
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat zuletzt einem Unterlassungsantrag eines Betriebsrats stattgegeben. Der Arbeitgeber hat sich nicht an die Maßgaben der Betriebsvereinbarung "Flexibilisierung Arbeitszeit" gehalten. Worum es in dieser Entscheidung ging und wie der Arbeitgeber sich verteidigt hat, verrate ich Dir in dieser Folge.
Unterscheidung: - Zwischenzeugnis und Endzeugnis - einfaches Zeugnis und qualifiziertes Zeugnis Grundsätze: - Zeugnisklarheit - Zeugniswahrheit formelle Fragen: - Knicken und Falten - Übersendung - Ausstellungsdatum - Rechtschreibfehler - Aufbau: - Tätigkeitsbeschreibung - Leistungsbeurteilung - Verhaltensbeurteilung - Abschlussformel Formulierungen: - kein Formulierungsrecht des Arbeitnehmers - keine Abmahnungen oder Pflichtverletzungen etc enthalten - Link: Arbeitspapiere - Link: Homepage
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Unternehmen und Geschäftsmodelle sind im Umbruch. Menschen reflektieren sich immer mehr und orientieren sich neu. Genau jetzt bedarf es große Veränderungen bei Unternehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Besonders ein humanzentrierter Ansatz wird dabei eine immer größere Rolle spielen. Doch wie gelingt der Wandel? Welche Erfolgsfaktoren sind bei einer solchen Transformation zu berücksichtigen?
Die Sozialplandotierung ist bei einer Betriebsänderung ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Der Arbeitgeber möchte nicht selten möglichst wenig zahlen, der Betriebsrat beharrt auf einer höheren Dotierung. Doch wie kann der Betriebsrat seine Forderungen in den Verhandlungen durchsetzen? Darum geht es in dieser Folge.
Der Zahltag war in früheren Zeiten der Tag, an dem die Angestellten eines Unternehmens ihren Lohn bar ausbezahlt bekamen. Charakteristisch für den Zahltag waren die Lohntüten. Heutzutage ist der Zahltag der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt für die bargeldlose Lohn- und Gehaltszahlung. Angestellten wird der Lohn direkt auf ihr Bankkonto überwiesen. Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Zahlung zum vertraglich festgelegten Termin auf dem Lohn-/Gehaltskonto des Arbeitnehmers eingegangen ist. Umgangssprachlich wird als Zahltag oftmals der eigentliche Inhalt der Lohntüte bezeichnet. Der Ausspruch: „er hat den Zahltag gekriegt“ bedeutet demnach, dass demjenigen der Monatslohn ausbezahlt wurde. Eine andere Redewendung ist auch interessant. Sie lautet: „ihm ist der Zahltag abhandengekommen“. Damit ist gemeint, dass demjenigen die Lohntüte mit dem „Zahltag“ drin abhandengekommen ist. In Verbindung mit dem Wort “Zahltag” werden auch verschiedene Anekdoten erzählt. Diese handeln vom unüberlegten Umgang mit dem plötzlich zur Verfügung stehenden Geld. So wird erzählt, dass die Ehemänner oft am Zahltag von ihren Ehefrauen an der Arbeitsstelle abgeholt wurden, um zu verhindern, dass die Ehemänner den Inhalt der Lohntüte gleich in der nächsten Kneipe in Alkohol umtauschen. Was verbindest mit dem Wort Zahltag. Schreibe mir gerne eine Nachricht über mein Kontaktformular unter https://geldbewusst.wordpress.com/kontakt Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Woche.
In den letzten zwei Jahren sind Homeoffice-Vereinbarungen coronabedingt stark in Mode gekommen. Vielfach haben Arbeitgeber (mehr oder weniger freiwillig) mit ihren Arbeitnehmer, Homeoffice-Vereinbarungen abgeschlossen. In einem kürzlich vom LAG Hamm entschiedenen Fall klagte ein Mitarbeiter gegen die von seinem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung seiner „Zusatzvereinbarung über die Tätigkeit im Homeoffice“. Der Arbeitgeber wollte damit den Ort der Arbeitsleistung wieder in den Betrieb „zurückverlegen“. Ob eine solche „Teilkündigung“ von einzelnen Arbeitsbedingungen möglich ist, erfahrt ihr im heutigen Podcast zusammen mit den Rechtsanwälten Susanne Suttner und Tobias Gerlach. Themen in der heutigen Folge: Homeoffice Vereinbarung – braucht es hierfür eine eigene vertragliche Regelung? Kann ein Arbeitgeber eine solche „Zusatzvereinbarung“ einfach wieder kündigen? Welche Voraussetzungen müssen bestehen? Entscheidung des LAG Hamm Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
Systemrelevant - Der Wirtschafts-Podcast der Hans-Böckler-Stiftung
HSI-Direktorin Johanna Wenckebach erläutert, wie Anti-Streik-Taktiken Gewerkschaften behindern und wie die Rechtsprechung dabei Arbeitnehmende benachteiligt.
Die Urlaubszeit naht, die Vorfreude steigt. Doch in der Arbeitswelt bedeutet Urlaub nicht nur Entspannung, sondern oftmals bestehen bei der Urlaubsplanung Unklarheiten. Hier gilt: Wer seine Rechte kennt, ist auf der sicheren Seite. Heute besprechen die W.A.F. Fachreferentin Frauke Hartmann und Rechtsanwalt Christoph Gussenstätter die 10 größten Mythen rund um das Thema Uraub. Themen in der heutigen Folge: Mythos 1: Jeder hat gesetzliche Anspruch auf 24 Tage Urlaub. Mythos 2: Aufgrund meines gesetzlichen Urlaubsanspruches kann ich der Arbeit einfach fernbleiben, wenn ich das möchte. Mythos 3: „Ich darf meinen Jahresurlaub nicht auf einmal nehmen“ Mythos 4: „Der Arbeitgeber entscheidet über die Dauer des Urlaubs“ Mythos 5: „Der AG darf meinen Urlaub abbrechen“ ... Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
Arbeitsrecht für Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kündigt: 30 fatale Fehler bei Kündigungen. Ein Thema, das für jeden Arbeitgeber eine hohe Priorität haben sollte. Eine Arbeitgeberkündigung beendet das Arbeitsverhältnis einseitig und in der Regel gegen den Willen des Arbeitnehmers. Dabei sind wichtige Formalien und Fristen einzuhalten und gegebenenfalls bestimmte Gremien zu beteiligen. Fehler der Arbeitgeber sind bei Kündigungen an der Tagesordnung. Diese kosten Zeit und Geld und können vermieden werden. In diesem Podcast spricht Christina Linke, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, u.a. über die 30 typischen Fehler, die Arbeitgeber bei Kündigungen immer wieder begehen. Diese Show besteht aus 2 Teilen. In jeder Show sprechen wir über die 15 fatalsten Fehler bei Kündigungen durch Arbeitgeber. Christina Linke ist Expertin im Arbeitsrecht und arbeitet überwiegend für Arbeitgeber. Sie ist seit 2002 selbstständig als Rechtsanwältin und hat seit 2011 ihre eigene Kanzlei. Höre auch gerne meine weiteren Podcasts mit Christina Linke 004 Der richtige Umgang mit C-Mitarbeitern! https://www.volz-personalberatung.de/unternehmen/podcast/episoden/004 263 Die größten Irrtümer und Fehler einer Kündigung, mit RA Christina Linke https://www.volz-personalberatung.de/unternehmen/podcast/episoden/263 264 Kündigung – Die Chance für den Neustart mit Rechtsanwältin Christina Linke https://www.volz-personalberatung.de/unternehmen/podcast/episoden/264 503 Worauf Du als Arbeitgeber im Jahr 2023 unbedingt achten musst! Gast: Christina Linke https://www.volz-personalberatung.de/unternehmen/podcast/episoden/503 Kontakt Christina Linke: www.ralinke.de www.myperfectbusiness.de Lasse hier Deinen Arbeitsvertrag von Christina Linke kostenlos prüfen https://ralinke.de/checkliste-arbeitsvertrag/ Viel Spaß beim Zuhören und viel Erfolg bei der Umsetzung. ___ Du bist als Führungskraft auf der Suche nach neuen Mitarbeitern? Melde Dich gerne bei mir. Mein Team und ich unterstützen Dich professionell als Headhunter. regina.volz@volz-personalberatung.de Du willst Dich persönlich weiterentwickeln? Dann lass uns über ein Coaching sprechen. ___ LINKS
Arbeitsrecht für Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kündigt: 30 fatale Fehler bei Kündigungen. Ein Thema, das für jeden Arbeitgeber eine hohe Priorität haben sollte. Eine Arbeitgeberkündigung beendet das Arbeitsverhältnis einseitig und in der Regel gegen den Willen des Arbeitnehmers. Dabei sind wichtige Formalien und Fristen einzuhalten und gegebenenfalls bestimmte Gremien zu beteiligen. Fehler der Arbeitgeber sind bei Kündigungen an der Tagesordnung. Diese kosten Zeit und Geld und können vermieden werden. In diesem Podcast spricht Christina Linke, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, u.a. über die 30 typischen Fehler, die Arbeitgeber bei Kündigungen immer wieder begehen. Diese Show besteht aus 2 Teilen. In jeder Show sprechen wir über die 15 fatalsten Fehler bei Kündigungen durch Arbeitgeber. Christina Linke ist Expertin im Arbeitsrecht und arbeitet überwiegend für Arbeitgeber. Sie ist seit 2002 selbstständig als Rechtsanwältin und hat seit 2011 ihre eigene Kanzlei. Höre auch gerne meine weiteren Podcasts mit Christina Linke 004 Der richtige Umgang mit C-Mitarbeitern! https://www.volz-personalberatung.de/unternehmen/podcast/episoden/004 263 Die größten Irrtümer und Fehler einer Kündigung, mit RA Christina Linke https://www.volz-personalberatung.de/unternehmen/podcast/episoden/263 264 Kündigung – Die Chance für den Neustart mit Rechtsanwältin Christina Linke https://www.volz-personalberatung.de/unternehmen/podcast/episoden/264 503 Worauf Du als Arbeitgeber im Jahr 2023 unbedingt achten musst! Gast: Christina Linke https://www.volz-personalberatung.de/unternehmen/podcast/episoden/503 Kontakt Christina Linke: www.ralinke.de www.myperfectbusiness.de Lasse hier Deinen Arbeitsvertrag von Christina Linke kostenlos prüfen https://ralinke.de/checkliste-arbeitsvertrag/ Viel Spaß beim Zuhören und viel Erfolg bei der Umsetzung. ___ Du bist als Führungskraft auf der Suche nach neuen Mitarbeitern? Melde Dich gerne bei mir. Mein Team und ich unterstützen Dich professionell als Headhunter. regina.volz@volz-personalberatung.de Du willst Dich persönlich weiterentwickeln? Dann lass uns über ein Coaching sprechen. ___ LINKS
"Für die Arbeit des Betriebsrats ist kein Geld da." Leider gibt es immer noch Arbeitgeber, die dem Betriebsrat mit Verweis auf die Kosten die Kostenübernahme verweigern. Und ihm manchmal sogar drohen. Wie soll der Betriebsrat damit umgehen? Das zeige ich Dir in dieser Episode.
Der Arbeitgeber kündigt zur Mitte des Monats, wann wir der letzte Lohn zur Zahlung fällig. - Fälligkeit und Verzug - € 40 Verzugspauschale - Schadenersatz - Zinsen - allgemeine Fälligkeit des Lohnes nach dem Gesetz (§ 614 BGB) - 1. Tag des Folgemonats - allgemeine Fälligkeit - andere Fälligkeit nach dem Arbeitsvertrag möglich - Kündigung und letzter Lohn - Fälligkeit des letzten Gehalts bei Kündigung - Abfindung im Vergleich bei Gericht --- Artikel dazu: Blog: Wann muss das letzte Gehalt nach der Kündigung gezahlt werden? Thema: Arbeitslohn Homepage: https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/
Wann besteht ein Anspruch auf eine Lohnabrechnung? - gesetzliche Regelung § 108 Gewerbeordnung - Lohn gezahlt und - Änderung zum Vormonat Wann ist die Lohnabrechnung fällig? - mit dem (gezahlten) Lohn Kein Übersendungsanspruch, sondern nur ein Herausgabeanspruch! Klage auf Berichtigung vor den Sozialgerichten. --- Artikel: Was machen, wenn mein Arbeitgeber mir immer noch keine Lohnabrechnung übersandt hat? Ausstehender Arbeitslohn beim Arbeitsgericht zügig einklagen! --- Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin
Podcast für Schutz und Sicherheit - von und mit Jörg Zitzmann
Dein Chef streicht Dir alle Stunden aus dem Schichtplan. Geht das überhaupt? Was Du dagegen tun kannst, erfährst Du in der neuen Folge. Hast Du Fragen? Dann schreib uns gerne in die Kommentare. _______________________________________________________________________ Abonniere unseren Newsletter und den Podcast für Schutz und Sicherheit, um keine Folge mehr zu verpassen: www.joergzitzmann.de/newsletter Jetzt anhören auf:iTunes: http://podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/itunes Spotify: https://open.spotify.com/show/4LJ7RWCwtG8BTotD5fbvMF Oder direkt auf YouTube anschauen: YouTube Kanal der Akademie für Sicherheit Informationen über Lehrgänge von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zum Meister für Schutz und Sicherheit: http://www.akademiefuersicherheit.de _______________________________________________________________________ Kontakt: Akademie für Sicherheit Jörg Zitzmann Wieseneckstraße 26 90571 Schwaig bei Nürnberg Email: info@mission-weiterbildung.de Telefon: +49 911 20555940 Facebook: https://www.facebook.com/AkademiefuerSicherheit/
Der Arbeitgeber Des Monats vom 20.04.2023 mit dem Häuslichen Pflegeservice Michaela Domann by Antenne Bad Kreuznach / Idar-Oberstein
Mit dem weltweit umsatzstärksten Wimmelbildspiel June's Journey® feiern die Berliner Spieleentwickler von Wooga gerade wirtschaftliche Erfolge, machen jedoch auch aufgrund ihrer Familienfreundlichkeit und ihrer gelebten Diversität von sich reden. Lenka Kaciakova, Vice President Operations, ist gemeinsam mit ihrem Team maßgeblich für diese Unternehmensentwicklung verantwortlich. Wooga gehört laut Leading Employers Deutschland zum dritten Mal in Folge zu den Top 1 % der deutschen Arbeitgeber. Mit einem Frauenanteil von 42 % sticht das Unternehmen nicht nur in der Spielebranche heraus. Im Jahr 2016 waren es noch 21 %. Im gesamten Recruitingprozess strebt Wooga danach, gleiche Chancen für alle zu realisieren. Wooga hat den sogenannte Gender Bias Decoder entwickelt, um in Stellenausschreibungen auf Formulierungen zu verzichten, die Frauen – selbst unterbewusst – von einer Bewerbung abschrecken könnten. So konnte Wooga feststellen, dass bei neutral formulierten Aufgaben 79 % der Bewerber:innen weiblich sind, während frühere Stellenanzeigen lediglich 55 % weibliche Bewerber hervorbrachten. Gender-Vielfalt und damit Role Models: Insbesondere in Bereichen, in denen Frauen sehr unterrepräsentiert waren, ist es Voraussetzung, dass Kandidatinnen mindestens eine Frau auf Interviewer-Seite kennenlernen. From Unconscious Bias to Conscious Inclusion! Alle Mitarbeitenden nehmen verpflichtend an Schulungen zum Thema "Unbewusste Vorurteile" teil. Über all das und über Lenkas persönliche Story erfahrt ihr mehr im Podcast.
Der Arbeitgeber Des Monats vom 13.04.2023 mit dem Häuslichen Pflegeservice Michaela Domann by Antenne Bad Kreuznach / Idar-Oberstein
Den Urlaub mit einer Workation verlängern? Das geht. Das Unternehmen "jobbaticGo" von Uwe Michaelis zeigt, wie es geht - so können Arbeitnehmer Erholungsurlaub und anschließende Arbeit als Workation nutzen. Der Arbeitgeber profitiert weiterhin von der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter. Können Firmen ihren Mitarbeitern also nicht auch eine Workation als Arbeitgeber Benefit anbieten? Wie kann man diese Win-Win Situation nutzen? In diesem Interview gibt der Gründer von jobbaticGo Uwe Michaelis Antworten auf die Fragen: - wie können Unternehmen für ihre Mitarbeiter eine Workation realisieren? - wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? - wie ist das mit der Versicherung am Arbeitsort im Ausland? - was hat es mit dem Betriebsstättenrisiko auf sich - wie funktioniert die Zusammenarbeit mit jobbaticGo in der Praxis?
Der Arbeitgeber des Monats vom 06.04.2023 mit dem Häuslichen Pflegeservice Michaela Domann by Antenne Bad Kreuznach / Idar-Oberstein
Der Arbeitgeber des Monats vom 09.03.2023 mit Beinbrech Holz- & Baustoffzentrum by Antenne Bad Kreuznach / Idar-Oberstein
Der Arbeitgeber des Monats vom 02.03.2023 mit Beinbrech Holz- & Baustoffzentrum by Antenne Bad Kreuznach / Idar-Oberstein
Auf Zusagen von Arbeitgebern kann man sich in der Regel verlassen, wenn es um die Wiedereingliederung von Unfallopfern geht. Gerade dann, wenn Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung beteiligt sind und auch noch ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wurde. Manchmal spielt allerdings der Arbeitgeber nicht ganz fair. Die stufenweise Wiedereingliederung dauert bei dem Unfallopfer etwas länger und urplötzlich wird die für das Unfallopfer reservierte Stelle neu ausgeschrieben. Mit den entsprechenden psychischen Belastungen für das Unfallopfer.
„Krankfeiern“, Alkoholkonsum, Diebstahl – es gibt viele Möglichkeiten des Fehlverhaltens von Arbeitnehmern. Welche Rechte, aber auch welche Pflichten der Arbeitgeber in solchen Fällen bzw. bei Verdacht hat, besprechen Susanne Auer-Mayer, Vorständin des Instituts für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der WU Wien, und Elisabeth Maier (MANZ Verlag) in dieser Episode. Man braucht, so viel sei verraten, in diesen mitunter delikaten Fällen viel Fingerspitzengefühl...Service:ZAS – Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht www.manz.at/zasKommentar zum Angestelltengesetz https://shop.manz.at/shop/products/9783214084745WU Wien https://www.wu.ac.at/ars/team/univ-profdr-susanne-auer-mayer/Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at***In "RECHTaktuell – Der Podcast" bitten Jurist:innen aus dem MANZ Verlag regelmäßig Expert:innen aus der Welt des Rechts ins Studio und beleuchten gemeinsam mit ihr bzw. ihm ein Thema von besonderer Bedeutung für Österreichs Rechtsanwender:innen.Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie "RECHTaktuell – Der Podcast" und empfehlen Sie ihn weiter! Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie den Podcast und empfehlen Sie ihn weiter. Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at
Der Arbeitgeber des Monats vom 23.02.2023 mit der Stiftung Kreuznacher Diakonie by Antenne Bad Kreuznach / Idar-Oberstein
Der Arbeitgeber des Monats vom 17.02.2023 mit der Stiftung Kreuznacher Diakonie by Antenne Bad Kreuznach / Idar-Oberstein
Podcast für Schutz und Sicherheit - von und mit Jörg Zitzmann
Eine Zuschauerin wird in gefährliche Gebiete eingesetzt und möchte künftig nicht mehr dort arbeiten. Der Arbeitgeber betont, dass Sie dort arbeiten MUSS und ihr nichts anderes übrig bleibt. Über diesen besonderen Fall sprechen wir in dem neuen Video. Wenn Du fragen rund um die Sicherheit hast, dann schreibe sie gerne in die Kommentare. _______________________________________________________________________ Abonniere unseren Newsletter und den Podcast für Schutz und Sicherheit, um keine Folge mehr zu verpassen: www.joergzitzmann.de/newsletter. Jetzt anhören auf: iTunes: http://podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/itunes Spotify: https://open.spotify.com/show/4LJ7RWCwtG8BTotD5fbvMF Oder direkt auf YouTube anschauen: https://youtu.be/cHqq649wPQQ Informationen über Lehrgänge von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zum Meister für Schutz und Sicherheit: http://www.akademiefuersicherheit.de _______________________________________________________________________ Kontakt: Akademie für Sicherheit Jörg Zitzmann Wieseneckstraße 26 90571 Schwaig bei Nürnberg Email: info@mission-weiterbildung.de Telefon: +49 911 20555940 Facebook: https://www.facebook.com/AkademiefuerSicherheit/
Wird die EU-Fluggastentschädigung auch beim Start aus einem Nicht-EU-Land gezahlt? Welche Promillegrenze gilt eigentlich bei der Fahrt mit dem E-Scooter? Die Urteilen der Woche mit Immo Hesse.