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In der aktuellen Episode reflektieren der Yachtversicherungsexperte Dirk Hilcken von Pantaenius und der Podcast-Host Timm Kruse die Folgen der Sturmflut an der Ostsee, die sich in der Nacht zum 21. Oktober des vergangenen Jahres ereignete. Auch ein Jahr später ist Teamwork und Krisenmanagement nach wie vor entscheidend. Seit dem Wetterereignis sind Versicherungen für Segelyachten noch gefragter als zuvor. Dirk Hilcken teilt seine persönlichen Eindrücke von den Arbeiten an der deutschen Küste und betont dabei auch den emotionalen Wert einer Segelyacht. Die Diskussion umfasst Themen wie Versicherungsabwicklung, Schadenshöhe und -regulierung, verschiedene Versicherungstypen und -bedingungen sowie Tipps für Bootsversicherungen. Hört aus erster Hand, welche Empfehlungen der Experte für Zuhörer und Yachteigner bereithält. Ihr wollt noch mehr über Yachtversicherungen erfahren? Dann findet ihr hier alles zum Thema [Versicherungen](https://www.yacht.de/segelwissen/versicherungen/)! Weitere Eindrücke von Pantaenius bekommt ihr bei [Instagram](https://www.instagram.com/pantaenius_yachtversicherungen/)! Bei Fragen, Anregungen und Themenwünschen schreibt uns unter podcast@yacht.de! Wenn ihr noch nicht genug von Segelthemen habt, dann schaut unbedingt auf www.yacht.de! Außerdem halten wir euch bei [Instagram](https://www.instagram.com/yacht_magazin?utm_source=ig_web_button_share_sheet&igsh=ZDNlZDc0MzIxNw%3D%3D), [Facebook](https://www.facebook.com/YACHT.Magazin.Online) und [YACHT tv](https://www.youtube.com/user/DKYACHTtv) immer auf dem Laufenden!
+++ Worbis: Zwei E-Scooter-Fahrer fallen bei Wendemanöver um +++ Jena: Einbruch in Großhandel - Schadenshöhe noch unklar +++ Erfurt: Polizei stoppt berauschte Auto- und Scooter-Fahrerinnen +++
weitere Themen: Buchhandlung Seevetal ist niedersächsiche Buchhandlung des Jahres
Für genaue Angaben zur Schadenshöhe ist es noch zu früh, doch es zeichnet sich ab: Die Folgen sind massiv, weiß Dominik Bartoschek
In dieser Episode haben wir ANDREW LINDLEY vom AIT dem AUSTRIAN INSTITUTE OF TECHNOLOGY zu Gast. Andrew und sein Team entwickelten und betreiben den Fake-Shop Detector der uns rechtzeitig vor betrügerischen Angeboten, direkt im Browser warnen kann.Wir haben natürlich hinterfragt wie denn genau AI hier im Thema einwirkt und haben neben dem Fake Shop Detector (https://www.fakeshop.at/) an sich auch unsere Gedanken zum Thema allgemein ein wenig schweifen lassen. Hier die Beschreibung des Tools direkt von der AIT Seite:Fake-Shops verursachen große, volkswirtschaftliche Schäden, eine Dunkelfeldstudie geht von 320.000 direkt betroffenen Konsument:innen in Österreich aus und beziffert die Schadenshöhe auf 16 Millionen Euro.Der Fake-Shop Detector (FSD) (https://fakeshop.at) ist ein kostenloser Service, der direkt beim Surfen im Browser vor betrügerischen Onlinehändlern warnt und somit Österreichische Konsument:innen pro-aktiv und effektiv beim Einkaufen im Internet schützt. Hierbei greift der Detector einerseits auf über 10.000 bereits bekannte Fake-Shops im deutschsprachigen Raum zurück. Darüber hinaus werden dem Detector noch unbekannte Webseiten durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Echtzeit analysiert und hinsichtlich ihrer Ähnlichkeit zu bereits bekannten betrügerischen Anbietern bewertet. Ausschlaggebend für die Errechnung des Bedrohungspotentials sind hierbei nicht einzelne, sondern eine Vielzahl an Merkmalen in ihrer Kombination. In die Echtzeit-Risikobewertung durch die Künstliche Intelligenz fließen über 21.500 Merkmale ein. Seit Ende Juli 2020 wurden 863.114 Domains durch die KI des Fake-Shop Detectors analysiert und dabei eine Genauigkeit der Modelle von über 91% im Praxiseinsatz erzielt. Ein weiteres wesentliches Merkmal des Fake-Shop Detectors stellt die manuelle Qualitätssicherung dar, die laufend durch Expert:innen der Watchlist Internet durchgeführt wird. Dies ist vor allem daher wichtig, da sich der FSD als sicherheitsrelevantes Service an die Konsument:innen richtet, die dadurch während des Online-Einkaufs geschützt werden sollen.Die Forschungsarbeit hinter dem Fake-Shop Detector wird derzeit im Rahmen des Projekts RIO durch das Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS des Bundesministeriums für Finanzen und der Forschungsförderungsgesellschaft FFG gefördert.
Brand am Mittwochmorgen auf einem Bauernhof in Günsberg. Feuerwehr und Polizei mussten Tiere aus dem Stall retten. Mehrere Dutzend Kühe und Kälber wurden ins Freie getrieben. Weder Tiere noch Menschen kamen beim Brand zu Schaden. Brandursache und Schadenshöhe sind noch unklar. Weiter in der Sendung: * Die grösste Pensionskasse im Kanton Aargau ist wieder im Plus. Nach einem Jahr mit Unterdeckung wies die Aargauische Pensionsasse 2023 wieder einen Deckungsgrad über 100 Prozent aus. * Seinen Tieren ging es gut, auch Futter und Gehege waren in Ordnung. Trotzdem wurde ein Schweinemäster aus dem Bezirk Kulm gebüsst: Das Holzspielzeug für seine Schweine war zu hart.
In der neuen Folge von „Bei Anruf Wettbewerb“ nehmen die beiden Wettbewerbsprofessoren Justus Haucap und Rupprecht Podszun den vorsitzenden Richter am Landgericht Dortmund, Dr. Gerhard Klumpe, ins Kreuzverhör. Klumpe ist in Dortmund zuständig für die Kammer für Handelssachen und die Kammer für Kartellsachen. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Den beiden Wettbewerbsprofessoren gewährt Klumpe exklusive Einblicke in den Arbeitsalltag eines Kartellrichters und in die juristischen Probleme von Kartellschadensersatzverfahren. Probleme macht vor allem die Festlegung der Schadenshöhe. Könnten Mindestschadensvermutungen die Verfahren vereinfachen? Ein juristischer Ritt durch den Paragraphendschungel des Kartellrechts. Außerdem: Welche Eissorte jeder Bochumer probiert haben sollte.
Überall, wo Menschen zusammenarbeiten, Handel betreiben und füreinander tätig werden, kann es zu Streit kommen. Auch bei Medizinprodukten. Eine Klinik klagt über eine fehlerhafte Reparatur durch einen Hersteller. Eine andere ist unzufrieden damit, wie eine Röntgenanlage ausgewählt und montiert wurde. Im dritten Fall wird ein CT durch ein undichtes Dach beschädigt, und die Diskussionen über Schadenshöhe beginnt. Wenn den Parteien keine Einigung gelingt, bleibt oft nur der Weg vors Gericht. Oder der Weg zu einer Person, die mit Sachverstand - am besten als vereidigter Sachverständige/r - und mit der Kompetenz zur Mediation hilft, einen Lösungsweg zu finden. Professor Johner spricht in dieser Podcast-Episode mit einem dieser Experten, Dr. Siegfried Raith. Dieser berichtet über Konflikte und darüber, auf welchem Weg welche Lösungen gelangen.
Dieser Beitrag gliedert sich in zwei Teile: (1) Zur Einordnung und Einführung: Cyberrisiken bei Unternehmen im Allgemeinen (2) Cyberrisiken, Bedrohungen und Abwehr, speziell im Zusammenhang mit M&A. Erläutert werden Strukturen und Umfänge der Cyber-Kriminalität, Angriffsformen, Schadenshöhen, Folgen wie etwa Insolvenzen, warum der Fokus der Angreifer jetzt auf den großen Mittelstand gerichtet ist, die Attraktivität warum sich Angreifer besonders M&A annehmen. Der Vortrag geht vertieft auf operative Maßnahmen ein: warum und wie sollte eine Cyber Due Diligence durchgeführt werden? Was sind Cyber Securitiy Due Diligence Scans, wie sehen diese aus? Schutzmaßnahmen nach dem Closing, Notfall-Maßnahmen, besondere Risiken infolge von Eile, Kosten und Nutzen von Cyber Risk Management, wie sehen dazu die Teams aus? Der Autor gibt darüber hinaus Empfehlungen zur Verhandlungsführung mit den Angreifern, erläutert die zeitliche Reichweite – nämlich weit über die Laufzeit des eigentlichen M&A-Projektes hinaus. Strukturen für Schwachstellenanalysen werden vorgestellt. Der Vortrag schließt mit Regeln, die sich Unternehmer zueigen machen sollten und bietet seinen Kontakt für persönlichen Rat an
Die Öl-Katastrophe von Norilsk: Streit um Schadenshöhe
Innovation Alchemist - Trends und Strategien zu Innovation, Digitalisierung und Unternehmertum
Alle 30 Sekunden kommt es in Deutschland zu einem Wasserschaden. Diese erzeugen jährlich einen Gesamtschaden von über 2,6 Milliarden Euro. Wasserschäden sind nicht nur extrem ärgerlich, sondern können trotz Wohngebäudeversicherung richtig teuer werden. Versicherungen behalten sich in den Verträgen vor, den Selbstkostenanteil abhängig von der Anzahl der gemeldeten Schäden, variabel anzupassen. Bei einer durchschnittlichen Schadenshöhe von 2800€ können dann schnell ungeplante Kosten auf die Eigentümer einer Immobilie zukommen. Mein Interview-Gast in dieser Folge ist durch seine Eigentumswohnung ebenfalls viel zu häufig mit diversen Wasserschäden konfrontiert worden. Durch seinen beruflichen Hintergrund im Smart Home Bereich machte er sich 2016 erstmals Gedanken darüber, wie eine intelligente Lösung für dieses Problem aussehen könnte. Herausgekommen ist Lisios, eine Alarmanlage für Wasserschäden. Mit diesem Gerät soll nicht nur die Anzahl der Wasserschäden insgesamt reduziert werden, sondern auch deren Ausmaß. Was Lisios wirklich kann, wie die Technik dahinter funktioniert und ab wann das System für Immobilienbesitzer verfügbar sein wird, darüber spreche ich mit Patrick in dieser Podcast-Folge. Wichtige Links zu dieser Folge Lisios Webseite: https://www.lisios.de Podcast Webseite: https://www.innovation-alchemist.com/ Kostenfreies eBook „Innovation Hacks“ https://bit.ly/37PG5fL Social Media Felix Kranert auf LinkedIn: www.linkedin.com/in/felixkranert Patrick Franken auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/patrick-franken/ Innovation Alchemist auf Instagram: www.instagram.com/innovationalchemist Feedback Wie hat dir diese Podcast-Folge gefallen? Ich freue mich von dir zu hören! Schreib mir einfach eine E-Mail an: feedback@innovation-alchemist.com
Verjährung (Frist, Fristbeginn, Fristende); Beweislast (Regel, Ausnahme); Beweisbedarf bei Schadensgrund und Schadenshöhe; Schadensermittlung § 287 ZPO
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Wussten Sie, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt bei der Unfallregulierung auch eine Schadenposition ist, die von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden muss? Die Versicherungen haben selbstverständlich kein Interesse daran, Sie darüber zu informieren, weil es sich dann schlechter kürzt. Wenn Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen kommt unterm Strich mehr für Sie raus. Das will die Assekuranz natürlich ganz gerne vermeiden. Jeder unwissende Geschädigte ist für die Versicherung mehr Geld wert.Anwaltskosten zahlt die VersicherungDamit Sie aber auf Augenhöhe einer Versicherung gegenübertreten können, dürfen Sie auf Kosten der Versicherung einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen die Schadensregulierung abnimmt und Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Sie haben es auf der Gegenseite mit geschulten Spezialisten zu tun, die Ihnen selbst ein Pferd als Schwein verkaufen können, so glaubwürdig klingt das alles, was Ihnen die Versicherung erzählt. Damit Sie am Ende aber auch ein Pferd kaufen, ergreifen Sie doch die Chance und lassen sich ebenfalls von einem Spezialisten vertreten - und das auch noch auf Kosten der Versicherung. Sie haben immer das Recht auf Unterstützung durch einen RechtsanwaltVor Jahren hieß es noch, dass Sie erst einen Anwalt beauftragen dürfen, wenn sich die Schadensregulierung als kompliziert erweist. Wenn Sie also die Hilfe durch einen Anwalt für erforderlich halten durften.Das gilt mittlerweile nicht mehr. Denn es gibt keine einfach gelagerten Verkehrsunfälle mehr. Diese Zeiten sind vorbei. Selbst bei ganz klarer Haftung, müssen Sie immer mit Einwänden der Versicherung zur Schadenshöhe rechnen. In nahezu jedem Unfall gibt es Kürzungen bei den Sachverständigenkosten, bei der Wertminderung, den Reparaturkosten, beim Restwert, beim Wiederbeschaffungswert, den Abschleppkosten, den Mietwagenkosten und den Verbringungskosten.Die Fälle, in denen die Versicherung zu 100% das bezahlt, was als Schaden beziffert wurde, können Sie mittlerweile an einer Hand abzählen. Und deshalb sagt der Gesetzgeber, dass Ihnen ein Rechtsanwalt zusteht, der Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Egal, ob der Fall sich anfangs als einfach erweist.Dass mittlerweile auch nahezu alle Gerichte zugunsten der Unfallgeschädigten urteilen, haben sich die Haupflichtversicherungen durch ihren Kürzungswahn selbst zu zuschreiben.Auch Fuhrparks und Firmen dürfen Anwalt beauftragenDas geht mittlerweile sogar so weit, dass sich auch geschäftlich gewandte Personen, Firmen, sogar Fuhrparks, Leasinggesellschaften oder Autovermietungen anwaltliche Unterstützung nehmen dürfen, weil die Kürzungen überhand nehmen und sich viele - die nicht juristisch geschult sind - gar nicht mehr auskennen können, welche Kürzung seine Berechtigung hat. Das gilt allerdings auch zum Teil bei Kollegen sogar Richtern, die nicht ständig im Verkehrsrecht bzw. Unfallgeschäft tätig sind. Die Anzahl der Urteile, welche zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, nehmen Überhand. Wer nicht ständig auf dem Laufenden bleibt, verliert schnell den Überblick.Die Höhe richtet sich nach dem AuftragswertDie Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Auftragswert. Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt damit, bei der Versicherung die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und die Kostenpauschale durchzusetzen, ist die Gesamtsumme der Auftragswert. Daraus entstehen die Anwaltskosten. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Standardfall mit durchschnittlichem Aufwand steht Ihrem Rechtsanwalt dann eine 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu. Beläuft sich der Schaden z.B. auf 4.384,00 €, entstehen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 €. Versicherung zahlt nach dem RegulierungswertWenn die Versicherung den Schaden in dieser Höhe erstattet, werden auch die Anwaltskosten in Höhe von 413,64 € übernommen. Kürzt die Versicherung, ist die Höhe der Kürzung maßgeblich für die Kostenerstattung. Fällt die Zahlung der Versicherung z.B. geringer aus als 4.000,00 €, entsteht das, was wir Anwälte einen Gebührensprung nennen. D.h. nach dem RVG fällt die nächstniedrigere Gebühr an, die liegt bei 261,30 € netto. Mit 20,00 € Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer muss die Versicherung dann die Anwaltskosten nur in Höhe von 334,75 € erstatten.Die Differenz zu den entstandenen Rechtsanwaltskosten beträgt 78,89 €. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen Sie diesen Kosten selbst bezahlen. In diesen Fällen zahlt es sich z.B. aus, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung haben. Gerade bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten, kommt es häufig vor, dass die Kürzungen der Versicherer sich auf mehrere 100,00 € belaufen - ein Teil mag gerechtfertigt sein, ein Großteil der Kürzung ist aber rechtswidrig. Wenn Sie ohne Anwalt mit der Versicherung regulieren, akzeptieren Sie die Kürzung vielleicht und verlieren am Ende mit 300,00 €, 400,00 € oder 500,00 € oder mehr. Wenn es Ihrem Anwalt aber gelingt, die 500,00 € rechtswidrige Kürzung doch bei der Versicherung durchsetzen und Sie müssen nur knapp 79,00 € Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen, dann haben Sie immer noch ein Plus von 421,00 €. Das heißt, dass Sie auch bei einer geringen Kostenbeteiligung mit Anwalt besser dastehen, als wenn Sie die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen. Auch bei Mitverschulden werden die Anwaltskosten übernommenEs ist immer wieder zu lesen, dass die Anwaltskosten nur erstatten würden, wenn Sie an dem Unfall kein Mitverschulden trifft. Das stimmt so auch nicht. Auch hier gilt das Prinzip, dass die Anwaltskosten aus dem Auftragswert entstehen und die Versicherung die Kosten aus dem Regulierungswert erstattet. Wenn Sie Ihrem Anwalt den Unfall mit allen relevanten Details schildern und auch nichts verschönern oder weglassen, kann der Anwalt Ihnen sagen, ob Sie den Unfall möglicherweise mitverschuldet haben. Der Rechtsanwalt muss Ihnen sagen können, ob Sie von der Versicherung 100% Ihres Schadens erwarten können. Zeichnet sich ab, dass Sie an dem Unfall ein Mitverschulden trifft, muss der Anwalt Sie darauf hinweisen. So haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie ihn trotzdem damit beauftragen wollen, 100% des Schadens bei der Versicherung zu fordern, oder weniger, weil Sie aus einer möglichen Betriebsgefahr Ihres Autos mithaften. Ein typisches Beispiel sind Parkplatzunfälle, die in den überwiegenden Fällen mit eine Quote von 50% ausgehen. Wobei es auch hier immer den Einzelfall zu beurteilen gilt.Gerade hier zeigt sich, was ein Anwalt für Sie tun kann.Die Versicherung hat kürzlich versucht, meine Mandantin mit 50% abzuspeisen. Bei einem Schaden, der im 5-stelligen Bereich lag. Da der Unfall aber schlicht und ergreifend keine Mitschuld der Mandantin hergab, obwohl er sich auf einem Parkplatz ereignet hat, konnte dann nach Erhebung der Klage die Zahlung von 100% des Schadens erreicht werden. Auf diesen Prozess hat sich die Versicherung nicht eingelassen. Wenn Sie von Anfang an wissen, dass Sie keine 100% Erstattung zu erwarten haben, beaufragen Sie Ihren Anwalt dementsprechend. Dann stimmen Auftragswert und Regulierungswert wieder überein. So haben Sie dann auch bei einem Mitverschulden die Möglichkeit, dass Ihre Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung voll übernommen werden. RVG-Tabelle Anwaltskosten auch für Firmen Anwalt für Fahrzeugflotte Der Anwalt, ein Muss in UnfallsachenAmtsrichter rät, Anwalt einschalten
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Die Wertminderung entwickelt sich bei der Schadensregulierung immer öfter zu einem Streitpunkt. Die Versicherungen wollen wenig oder am liebsten gar nichts bezahlten. Sie als Unfallgeschädigter sind aber daran interessiert, dass Sie die finanziellen Einbußen, die Ihnen wegen des Unfall ins Haus stehen könnten, ersetzt bekommen. Warum gibt es eine Wertminderung?Auch bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur müssen Sie im Falle eines Verkaufs Ihres Fahrzeugs den Käufer darauf hinweisen, dass Sie mit dem Wagen einen Unfall hatten. Nachdem trotz ordentlicher Reparatur das Risiko versteckter Mängel besteht, die bei der Reparatur nicht entdeckt und deswegen nicht beseitigt wurden, sollen Sie von der Haftpflichtversicherung als Ausgleich eine Wertminderung erhalten.Die Höhe des Schadens und der Umfang der durchgeführten Reparatur wirken sich beim Verkauf des Fahrzeugs auf den Preis aus, den Sie für Ihr Auto aushandeln können. Dass ein potentieller Käufer versuchen wird, den Preis so weit wie möglich herunter zu handeln, je umfangreicher der Unfallschaden ist, ist logisch. Für diesen finanziellen Nachteil sollen sie durch die Wertminderung entschädigt werden. D.h. der von Ihnen beauftragte Kfz Sachverständige muss, wenn er das Gutachten erstellt, einkalkulieren, um welchen Betrag sich der Verkaufspreis verringern wird.Wie ermittelt sich die Wertminderung?Hierfür gibt es zahlreiche Berechnungsmethoden, die zu ganz unterschiedlichen Beträgen führen. Bisher hat sich keine der verschiedenen Modelle als DIE Berechnungsmethode für die Wertminderung durchgesetzt. Es ist tatsächlich möglich, dass die eine Methode zu einer relativ hohen Wertminderung kommt, während ein anderes Berechnungsmodell keine Wertminderung ergibt. Deshalb führt eine Berechnung durch die Versicherung zu einem ganz anderen Ergebnis, als die Kalkulation Ihres Sachverständigen.Die Gerichte greifen meistens auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm zurück. Hier werden für die Berechnung des merkantilen Minderwertes das Alter und die Schadenshöhe des Fahrzeugs herangezogen sowie der Zeitwert des Wagens. Die jeweiligen Werte werden dann nochmals prozentual zueinander ins Verhältnis gesetzt.Besteht auch Anspruch auf Wertminderung bei einer vollständigen Reparatur?Immer öfter wird die Erstattung der Wertminderung durch die Haftpflichtversicherungen mit dem Argument verweigert, dass bei einer sach- und fachgerechten Reparatur des Schadens keine versteckten Mängel verbleiben und deswegen kein Anspruch auf eine Wertminderung bestehen würde. Es ist zwar richtig, dass bei den heutigen Reparaturmethoden die Gefahr nicht entdeckter und nicht reparierte Schäden immer geringer wird.Allerdings verbleibt dem Fahrzeug der Malus, dass es sich um einen Unfallschaden handelt und Sie das offenbaren müssen. Sobald Sie das gegenüber einem Kaufinteressenten preisgegeben müssen, ist ein niedrigerer Preis vorprogrammiert. Der Käufer wird versucht, den Preis zu drücken. Unabhängig davon, ob der Schaden vollständig und restlos beseitigt wurde. Gerade deswegen haben Sie auch bei vollständiger Reparatur Anspruch auf die Wertminderung.Wie kommen Sie zu Ihrer Wertminderung?Sie benötigen ein GutachtenSie müssen den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Kfz-Sachverständigen besichtigen und bewerten lassen. Ein Kostenvoranschlag hilft hier nicht weiter, da dieser keinerlei Angaben zu einer möglichen Wertminderung macht.Beauftragen Sie unbedingt einen Gutachter Ihrer Wahl und lassen sich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter vorgeben. Ihr Gutachter handelt neutral und in Ihrem Interesse. Der Gutachter der Versicherung dagegen besichtigt den Schaden durch die Brille des Haftpflichtversicherers und versucht nach Möglichkeit den Schaden möglichst gering zu halten. Es kann also durchaus sein, dass der Versicherungsgutachter eine Berechnungsmethode zu Grunde legt, die eine Wertminderung ausschließt.Im Gegensatz dazu wird Ihr Gutachter üblicherweise die gängigsten Berechnungsmethoden anwenden und dann aus den jeweiligen Ergebnissen einen Mittelwert bilden.In diesem Zusammenhang ist für Sie vielleicht auch noch die Folge 006 für Sie interessant -Warum Sie das Unfallgutachten dem Kostenvoranschlag vorziehen solltenReichen Sie das Gutachten bei der Versicherung einWenn Sie das Gutachten erhalten haben, schicken Sie es zur Versicherung des Unfallverursachers und machen neben den Reparaturkosten und Gutachterkosten auch die Wertminderung bei der Versicherung geltend. Fordern Sie die Versicherung auf, innerhalb einer Frist Ihren Schaden zu erstatten.Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens haben Sie Anspruch auf Wertminderung nur, wenn Sie den Schaden reparieren lassenWelche Beträge stehen im Gutachten? Sind im Gutachten neben den Reparaturkosten und der Wertminderung auch der Wiederbeschaffungswert und ein Restwert genannt, müssen Sie schauen, ob der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes eine kleinere Summe ergibt, als die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Sollte dies der Fall sein, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens haben Sie keinen Anspruch auf die Wertminderung solange Sie den Schaden nicht reparieren lassen. Hat der Gutachter des Fahrzeug zur Reparatur freigegeben, muss Ihnen die Versicherung die Wertminderung erstatten, sobald die Reparatur durchgeführt wurde.
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Basis jedes Haftpflichtschadens ist, die Schadenshöhe kalkulieren zu lassen. Als erstes muss ein Gutachten oder Kostenvoranschlag erstellt werden. Außerdem müssen von dem Schaden einige Bilder gemacht werden. Beim Gutachten sind die Bilder dabei. Beim Kostenvoranschlag müssen die Bilder separat gemacht werden.Die Entscheidung ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellt wird, hängt von der voraussichtlichen Schadenshöhe ab. Ein Kostenvoranschlag ist ausreichend bei einem Bagatellschaden, wenn die Reparatur voraussichtlich nicht teurer wird als 750,00 € bis 800,00 €. Alles was darüber hinaus geht ist kein Bagatellschaden mehr und Sie sollten einen Gutachter einschalten.Sobald Sie die Höhe des Schadens kennen, haben Sie folgende 3 Möglichkeiten, die Reparaturkosten mit der Versicherung abzurechnen:Konkret abrechnen mit einer ReparaturrechnungEntscheiden Sie sich für eine Reparatur in einer Werkstatt werden die Reparaturkosten, durch die Reparaturrechnung nachgewiesen. Vorher sollte das Gutachten oder der Kostenvoranschlag an die Versicherung geschickt werden.Entspricht die Reparatur den Vorgaben im Gutachten, sind die Reparaturkosten von der Versicherung vollständig zu bezahlen.Im Moment macht sich bei den Haftpflichtversicherern die Unsitte breit, bei den tatsächlichen Reparaturkosten Kürzungen vorzunehmen.Da werden Einwände erhoben wie: "die Kosten für die Beilackierung waren nicht erforderlich", "die Verbringungskosten übernehmen wir nicht in voller Höhe, wir halten einen Betrag in Höhe von 80,00 € für ausreichend", "die Kosten für die Fahrzeugreinigung sind nicht erstattungsfähig, es sind am Fahrzeug keine erkennbaren Verschmutzungen vorhanden".Hat der Gutachter diesen Kosten mit einkalkuliert, dann handelt es sich um erforderliche Reparaturkosten und die Versicherung darf hier nicht nach Belieben Kürzungen vornehmen.Abrechnung ohne ReparaturDie zweite Abrechnungsmöglichkeit ist die Abrechnung nach Gutachten bzw. nach dem Kostenvoranschlag. In diesen Fällen wird auch von fiktiver Abrechnung gesprochen. Im Gegensatz zu der konkreten Abrechnung kann die Versicherung bei der fiktiven Abrechnung Kürzungen vornehmen wenn:das Auto älter als 3 Jahre undnicht scheckheftgepflegt istBeide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Kürzungen bei der Abrechnung zulässig sind. Bei jüngeren Fahrzeugen oder lückenlos scheckheftgepflegten Autos, sind die Kosten zu ersetzen, die im Gutachten stehen.Ist einer dieser beiden Punkte nicht erfüllt, müssen Sie mit Kürzungen rechnen. In diesen Fällen ist die Versicherung berechtigt, Sie auf günstigere Alternativwerkstätten zu verweisen, die allerdings in der Nähe Ihres Wohnortes sein müssen.Was bei der fiktiven Abrechnung nicht bezahlt wird, ist die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn Sie eine Rechnung einreichen und selbst Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Ohne Rechnung gibt es keine Mehrwertsteuer.Reparatur ja - Rechnung nur für die ErsatzteileWenn Sie ein begabter "Bastler" sind, gibt es für Sie noch die Möglichkeit, den Schaden zwar zu reparieren, aber der Versicherung keine Reparaturrechnung vorzulegen.Sie können mit dem Geld, das Sie für den Schaden von der Versicherung bekommen haben Ersatzteile kaufen und in Eigenregie reparieren.Die Mehrwertsteuer, die Sie für die Ersatzteile bezahlen müssen, können Sie sich wieder von der Versicherung erstatten lassen, wenn Sie die Rechnungen bei der Versicherung einreichen.Sie können also gemischt mit der Versicherung abrechnen, die Gesamtkosten fiktiv und für die gekauften Ersatzteile kann die Mehrwertsteuer abgerechnet werden.Weitere Informationen zum Schadensersatzrecht finden Sie auf meinem Blog http://unfall-anwalt-nürnberg.deund weitere Themen zum Verkehrsrecht auf meiner Webseitehttp://www.verkehrsrecht-nuernberg.eu