Herzlich willkommen zu Recht im Ohr, dem neuen Podcast mit Dennis Hillemann zu aktuellen Gesetzen und Rechtsthemen, Technik, Politik und Gesellschaft. Ob Blockchain, Künstliche Intelligenz oder autonomes Fahren - wir widmen uns den Fragen der Zukunft und dem zugehörigen Recht. Aber auch klassische R…
Deutschland steht vor dem größten Verwaltungskollaps seiner Geschichte – und die Lösung liegt direkt vor unserenAugen. In dieser brisanten Episode erklärt Jurist Dennis Hillemann, warum Künstliche Intelligenz in deutschen Behörden längst keine "nette Option" mehr ist, sondern eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.Die schockierenden Fakten: • 500.000 Kommunalangestellte gehen in den nächsten10 Jahren in Rente • Über 100.000 unbesetzte Stellen bereits heute • Die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte bis 2032 weg • 1 Million fehlende Fachkräfte bis 2030Dennis zeigt auf, wie das Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip und haushaltsrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot den KI-Einsatz bereits heute verfassungsrechtlich fordern. Mit einem Produktivitätspotenzial von 23,9 Milliarden Euro jährlich wird deutlich: Wir diskutieren nicht mehr über das "Ob", sondern nur noch über das "Wie schnell".Warum der § 35a VwVfG uns ausbremst, welche Rolle dieEU-KI-Verordnung spielt und weshalb Digitalisierung endlich ins Grundgesetz gehört – eine ungeschönte Analyse der deutschen Verwaltungsrealität. Jeder weitere Tag des Zauderns kostet unsHandlungsfähigkeit, die wir uns nicht leisten können.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen KontaktdatenDennls Hillemann: Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.comwww.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86 In dieser Folge, die am 26.5.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann wann Steuerberater in die Haftung gehen für Fehlberatungen bei den Überbrückungshilfen und wie sie diese Haftung vermeiden können.
Link zum stb-web-Artikel: https://www.stb-web.de/news/article.php/id/26328Rechtliche Beratung erhalten Sie hier: https://rechtsanwalt-soforthilfe.de/Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen Kontaktdaten Dennls Hillemann: Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86 In dieser Folge, die am 26.5.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, welche Bedeutung nach einer Entscheidung des VG Köln das Thema Soforthilfe bei den Überbrückungshilfen hat.
Link zum Haufe-Artikel: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/mandatsniederlegung-bei-ueberbrueckungshilfen_170_646702.html Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen KontaktdatenDennls Hillemann: Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86 In dieser Folge, die am 26.5.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, wie Steuerberater ein Mandat bei den Überbrückungshilfen niederlegen können.
Die USA bauen Kernreaktoren für KI-Datenzentren. Deutschland gründet ein Digitalministerium. Diese Diskrepanz zeigt exemplarisch, wo wir in der globalen Digitalisierung stehen. In dieser Episode analysiere ich die revolutionäre Executive Order von Präsident Trump vom 23. Mai 2025 und erkläre, warum Deutschlands zögerliche Haltung uns teuer zu stehen kommen könnte.In dieser Folge erfahren Sie:Warum die USA Kernkraft als Lösung für den KI-Energiehunger sehenWas Deutschlands neuer Digitalminister Wildberger wirklich vorhatWie China mit 50 Apps ein nationales ID-System testetWarum 72% der US-Behörden bereits Zero-Trust nutzenWelche 5 radikalen Maßnahmen Deutschland JETZT ergreifen muss
Deutschland braucht echte KI-Kompetenzzentren für den öffentlichen Sektor – nicht weitere ForschungsinselnDieser Artikel wurde von mir auf LinkedIn veröffentlicht. Heute erhalten Sie die Audio-Version dieses Beitrags. Folgen Sie mir auf LinkedIn, um keine Beiträge zu verpassen.Kontaktdaten Dennis Hillemann Dennis Hillemann Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dennis.Hillemann@advant-beiten.com T: +49 40 688745-132 | M: +49 151 64844986 Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Den Haufe-Beitrag finden Sie hier: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/schlussabrechnungsverfahren-landwirte-und-schweinemaester_170_648146.htmlMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86In dieser Folge, die am 22.5.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann warum Landwirte und Schweinemäster nun bei den Überbrückungshilfen unter Druck geraten und warum sich Betroffene wehren sollten. Im Fokus steht das Thema „coronabedingter Umsatzeinbruch“.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86In dieser Folge, die am 13.5.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine neue wichtige Entscheidung des VG Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.04.2025 (Az. 16 K 937/22) einen Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung zur Überbrückungshilfe III aufgehoben. Der Fall betrifft den Fußball-Profiverein Fortuna Düsseldorf, ist aber auch für andere Unternehmen mit Corona-unabhängigen Sondereffekten von Bedeutung. Das Gericht sieht einen Ermessensfehler in der fehlenden einheitlichen Verwaltungspraxis zur Frage, ob Umsatzrückgänge "ausschließlich" Corona-bedingt sein müssen.
Das Merkblatt der IB.SH finden Sie hier: https://media2-production.mightynetworks.com/asset/a958cc64-59bf-4de5-9a6a-88de2bc3e0d6/3765_Informationsschreiben_02-2025.pdfMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86In dieser Folge, die am 5.5.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, wie die Investitionsbank Schleswig-Holstein durch neue Regeln die Praxis der Schlussabrechnungen verschärft, insbesondere neue Fristeregelungen trifft. Folgen andere Bundesländer?
Den zugehörigen Haufe-Beitrag finden Sie hier: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/ueberbrueckungshilfen-beteiligungsgesellschaften_170_647206.htmlMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86In dieser Folge, die am 28.4.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, wie die Bewilligungsstellen das Thema Fonds-, Beteiligungs- und Vermögensholdinggesellschaften bim Unternehmensverbund bei den Überbrückungshilfen bewerten und wie Steuerberater*innen mit der Thematik umgehen sollten.
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In dieser Folge, die am 5.3.2025 erscheint, kommentiert Dennis Hillemann das geplante Sondervermögen von Union und SPD zur Infrastrukturförderung. Er erklärt, was sich ändern muss, damit Deutschland das Geld tatsächlich effektiv ausgibt - un des nicht in der Bürokratie versinkt.Den Artikel finden Sie hier: https://www.linkedin.com/pulse/geld-allein-ist-nicht-die-l%C3%B6sung-ein-kommentar-zum-dennis-hillemann-wbctf?utm_source=share&utm_medium=member_ios&utm_campaign=share_viaKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86
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Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Den im Podcast erwähnten Prozesskostenrechner finden Sie hier: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechnerKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86In dieser Folge, die am 24.2.2025 aufgenommen wurde, wagt Dennis Hillemann eine Prognose, was uns das Ergebjis der Bundestagswahl für die Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen bringt.
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Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Den im Podcast erwähnten Prozesskostenrechner finden Sie hier: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechnerKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86In dieser Folge erklärt Dennis Hillemann, welche Kosten in einem Klageverfahren gegen einen Rückforderungsbescheid entstehen, und wann diese anfallen.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86In dieser Folge geht es um eine neue Prozessentwicklung in Bayern: das VG Bayreuth sieht einen Vortrag der IHK für München und Oberbayern beim Thema coronabedingter Umsatzeinbruch & Messen kritisch und weist die IHk auf Widersprüche zum eigenen Vortrag hin. Dennis Hillemann erklärt die Hintergründe und was Steuerberater und Unternehmen daraus lernen können.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86Die Folge ist ein Auszug aus einem Webinar, das Dennis hillemann am 12. Februar 2025 gehalten hat. In dem Auszug wird ein Überblick gegeben zu der aktuellen Praxis der Bewilligungsstellen. Inhalte sind:1. Wie ist der Stand der Schlussabrechnungen?2. Warum verstehen die Bewilligungsstellen die Schlussabrechnungen als Totalvorbehalt? Was bedeutet dies?3. Was ist die Dunkelverarbeitung? Welche Rolle spielte sie im Antragsverfahren?4. Wieso findet bei der Schlussabrechnung keine Dunkelverarbeitung statt?5. Welche Themen stehen im Fokus?6. Welche Sachverhalte sind regelmäßig problematisch?7. welche Unterlagen werden angefordert?8. Welche Erfahrungen haben wir mit der IFB Hamburg?9. Welche Erfahrungen haben wir mit dr IB.SH?10. Welche Erfahrungen haben wir mit dem Regierungspräsidium Gießen?11. Welche Erfahrungen haben wir mit der L-Bank?12. Welche Erfahrungen machen wir in NRW?13. Welche Erfahrungen machen wir mit der IHK für München und Oberbayern?14. Welche Tipps haben wir für Unternehmen und prüfende Dritte?
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86In dieser Folge geht Dennis Hillemann auf eine neue Entwicklung zur Frage des coronabedingten Umsatzeinbruchs in Bayern ein und erklärt, wie das VG Bayreuth Widersprüche im Vortrag der IHK für München und Oberbayern aufgedeckt hat. Er erklärt die porzessualen Folgen und was prüfende Dritte und Unternehmen daraus lernen können.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86In dieser Folge erklärt Dennis Hillemann, was es im Schlussabrechnungsverfahren bedeutet, wenn die Bwilligungsstelle eine Anhörung nach § 28 VwVfG schickt - und welche Fehler Steuerberater und Unternehmen hier machen können.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86In dieser Folge erklärt Dennis Hillemann anhand einer aktuellen gerichtlichen Verhandlung, wie die IHK für München und Oberbayern bei der Überbrücungshilfe III die Frage des coroanbedingten Umsatzeinbruchs behandelt. Hierbei geht es vor allem um die Frage, wann überhaupt ein coronabedingter Umsatzeinbruch vorliegen kann und wann „mittelbare“ Coronabeeinträchtigungen zur Antragsberechtigung führen. Dennis Hillemann gibt deutliche Hinweise an Steuerberater und Unternehmen, die Nachfragen hierzu erhalten.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86Dennis Hillemann erklärt, ob Nachzahlungsansprüche bei den Überbrückungshilfen verjähren können - und wo das eigentliche Problem bei den langen Bearbeitungszeiten der Bewilligungsstellen für Unternehmen liegt, die noch Geld vom Staat erwarten. Er erklärt zudem, wann eine Untätigkeitsklage sinnvoll sein kann.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86Dennis Hillemann erklärt, warum Steuerberater aufpassen müssen, wenn sie die Frist für die Erhebung des Widerspruchs bzw. der Klage nach Erhalt eines Rückforderungsbescheids für den Mandanten berechnen. Viele Steuerberater gehen einfach von der 4-Tages-Fiktion in § 41 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes aus. Das kann leider teuer werden. Dennis Hillemann erklärt warum.
Ein umfasssendes FAQ zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/aktuelles/faq-rueckforderung-bei-nicht-eingereichter-schlussabrechnung-rechtsbehelfe-chancen-und-kosten Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann: Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant Beiten Neuer Wall 72 20354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com; Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86 Dennis Hillemann erklärt umfassend die folgenden Themen: - Warum gibt es eine Rückforderung, wenn keine Schlussabrechnung eingereicht wurde? - Was ist die Rechtsgrundlage? - Was kann dagegen unternommen werden? - Was sagt die Rechtsprechung? - Haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung? - Wann haftet der Steuerberater? - Was sollten Unternehmen und Steuerberater nach Erhalt der Bescheide veranlassen?
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Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86Dennis Hillemann berichtet über den Wechsel zu der Bekannten Kanzlei ADVANT Beiten und die Vorteile für Unternehmen und Steuerberater bei dieser Kanzlei. Auch Rechtsanwältin Tanja Ehls und Johannes Voss-Lünemanm wechseln in diese spannende Kanzlei.Dann folgt ein Rückblick auf die Entwicklungen des Jahres 2024 bei den Überbrückungshilfen und ein Ausblick auf 2025. Themen sind:- Praxis der Bewilligungsstellen - Unternehmensverbund- Coronabedingter Umsatzeinbruch- Fixkosten- Strafanzeigen wegen Subventionsbetrug
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um aktuelle Entwicklungen bei dem Thema „ooronabedingter Umsatzeinbruch“. Insbesondere wird die Haltung der IHK für München und Oberbayern beschrieben und warum viele Unternehmen Rückforderungen erhalten. Dennis Hillemann führt in die Thematik ein, erklärt die aktuellen Entwicklungen und zeigt auf, was Unternehmen und prüfende Dritte beachten müssen.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um aktuelle Entwicklungen zu den Kosten des prüfenden Dritten ind er Schlussabrechnung.1. Grundsätze: Wie werden die Kosten erstattet?2. Was gilt, wenn der Mandnat die Rechnung nicht zahlt?3. Rückblick auf „gestundete Forderungen in der Schlussabrechnung“4. Auswirkungen auf die aktuelle Lage bei den Kosten des prüfenden Dritten
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um das Jahressteuergesetz 2024.Der Bundesrat hat gestern das vom Bundestag im Oktober 2024 beschlossene Jahressteuergesetz 2024 angenommen.Leider wird für viele Steuerberater und Unternehmen damit eine Verschärfung der Strafbarkeitsrisiken bei den Überbrückungshilfen einhergehen, die Sie kennen sollten. In dem Gesetz heißt es u.a.:„Die für die Verwaltung einer Leistung aus öffentlichen Mitteln zuständige öffentliche Stelle darf die ihr von Finanzbehörden nach Satz 1 übermittelten Informationen abweichend von § 30 Absatz 11 an die für die Verfolgung einer Straftat hinsichtlich der von ihr bewilligten Leistung zuständige Stelle weiterleiten, wenn dies auch nach den für sie geltenden Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken zulässig ist.“Bei den Überbrückungshilfen findet ohnehin ein enger Abgleich der Daten zwischen den Bewilligungsstellen und der Finanzverwaltung statt. Wie ich immer wieder betont habe, werden Abweichungen zwischen bei der Finanzverwaltung gemeldeten Daten und den Daten der Schlussabrechnung extrem kritisch gesehen. Nunmehr können solche Abweichungen sehr schnell zur Strafnazeige führen, da die Bewilligungsstellen die Daten der Finanzverwaltung weitergeben können. Ich rate allen Steuerberater*innen und Unternehmen daher zu größter Vorsicht.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um das Thema „Durch Bescheid bestandskräftig abgelehnte Fördermonate in der Schlussabrechnung“. Dieses Thema beschäftigt viele Prüfende Dritte und Unternehmen. Inhalt der Folge:1. Warum sehen die Bewilligungsstellen die Geltendmachung von bereits abgelehnten Monaten in der Schlussabrechnung problematisch?2. Welche Argumete sprechen gegen diese Ansicht?3. Wie sollen prüfende Dritte und Unternehmen vorgehen?4. Warum sind umfassende Stellungnahmen wichtig?
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um das Thema „Neue Fixkosten in der Schlussabrechnung“. Dieses Thema beschäftigt viele Prüfende Dritte und Unternehmen. Inhalt der Folge:1. Warum sehen die Bewilligungsstellen die Geltendmachung neuer Fixkosten in der Schlussabrechnung problematisch?2. Was vertritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz?3. Welche Argumete sprechen gegen diese Ansicht?4. Wie sollen prüfende Dritte und Unternehmen vorgehen?5. Welche Konstellationen sind zu unterscheiden?6. Warum sind umfassende Stellungnahmen wichtig?
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier: https://www.fieldfisher.com/de-de/locations/germany/services/finance/fordermittel-beratung/corona-uberbruckungshilfen Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com Die Corona-Überbrückungshilfen stellten ein beispielloses Förderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen während der Pandemie dar. Mit einem Gesamtvolumen von über 71 Milliarden Euro für die Jahre 2020 bis 2022 übertraf dieses Programm in seiner Dimension alle bisherigen staatlichen Förderprogramme. Ein zentrales Element dieser Hilfen ist die Schlussabrechnung, die von den Empfängern der Förderung einzureichen ist.Doch was passiert, wenn Unternehmen diese Schlussabrechnung nicht fristgerecht zum 30.09.2024 einreichen? Droht in diesem Fall eine automatische und vollständige Rückforderung aller erhaltenen Hilfen? Und wäre eine solche Rückforderung rechtmäßig und verhältnismäßig? Diese Fragen stellen sich aktuell viele Unternehmen und ihre steuerlichen Berater.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier: https://www.fieldfisher.com/de-de/locations/germany/services/finance/fordermittel-beratung/corona-uberbruckungshilfen Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um eine aktuelle Kommunikation der IFB Hamburg und der Steuerberaterkammer Hamburg, aus der sich ergibt, dass Steuerberater und Unternehmen das Thema „Unternehmensverbund“ nicht aussitzen dürfen. Sie müssen sich proaktiv erklären, wenn sie bei der Schlussabrechnung von der kommunizierten Rechtsansicht des BMWK und der Bewilligungsstellen abweichen. Dennis Hillemann erklärt die Hintergründe und was das bedeutet, und welche Folgen drohen, wenn dem keine Folge geleistet wird.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier: https://www.fieldfisher.com/de-de/locations/germany/services/finance/fordermittel-beratung/corona-uberbruckungshilfen Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um die aktuelle Kommunikation, dass Schlussabrechnungen noch bis 15.10.2024 eingereicht werden können.
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Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier: https://www.fieldfisher.com/de-de/locations/germany/services/finance/fordermittel-beratung/corona-uberbruckungshilfen Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com Gerne erstelle ich Ihnen eine Podcast-Episodenbeschreibung für Ihre Aufzeichnung zum Thema Unternehmensverbund. Hier ist ein Vorschlag:In dieser aufschlussreichen Episode des Podcasts "Recht im Ohr" präsentiert Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dennis Hillemann einen Ausschnitt seines hochaktuellen Webinars vom 3. September 2024 zum Thema Unternehmensverbund bei den Corona-Überbrückungshilfen. 1,5h geht es intensiv um das Thema Unternehmensverbund.Hillemann beleuchtet die neuesten Entwicklungen und erklärt die Grundsätze des kürzlich veröffentlichten Leitfadens des Bundeswirtschaftsministeriums. Er geht dabei insbesondere auf folgende Punkte ein:- Definition und Kriterien eines Unternehmensverbunds nach EU-Recht- Analyse der neuen Richtlinien und deren Auswirkungen auf die Praxis- Kritische Würdigung der behördlichen Auslegung, insbesondere bei familiären Strukturen- Praxisrelevante Fallbeispiele und deren rechtliche Einordnung- Handlungsempfehlungen für Steuerberater und Unternehmen bei der Antragstellung und SchlussabrechnungDiese Episode bietet wertvolle Einblicke für Steuerberater, Unternehmer und alle, die sich mit den rechtlichen Aspekten der Corona-Hilfen auseinandersetzen. Hillemann teilt sein Expertenwissen und gibt praktische Tipps, wie mit den komplexen Anforderungen des Unternehmensverbunds umzugehen ist.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier: https://www.fieldfisher.com/de-de/locations/germany/services/finance/fordermittel-beratung/corona-uberbruckungshilfen Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es darum, dass. die IHK für München und Oberbayern heute klargestellt hat, dass entgegen dem BMWK-Leitfaden vom 19.7.2024 bei der Prüfung, ob ein Verbundunternehmen vorliegt, weiterhin eine „unwiderlegbare Vermutung“ gelte, dass die Kernfamilie immer gemeinsm handle und dann in der Regel ein Unternehmensverbund gegeben sei. Dennis Hillemann bewertet dieses Chaos und erklärt, worauf es jetzt ankommt.
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Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier: https://www.fieldfisher.com/de-de/locations/germany/services/finance/fordermittel-beratung/corona-uberbruckungshilfen Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden. Kostenlast für das beklagte Land bei Untätigkeitsklage im Corona-Überbrückungshilfe-Verfahren: Ein Meilenstein für Antragsteller In einem kürzlich ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden (Az. 3 K 2568/23) wurde ein wichtiger Präzedenzfall im Bereich der Corona-Überbrückungshilfen geschaffen. Der Fall, bei dem unsere Kanzlei Fieldfisher die Klägerin vertrat, wirft ein Schlaglicht auf die Problematik der verzögerten Bearbeitung von Förderanträgen und stärkt die Position von Antragstellern gegenüber den Behörden. Im Folgenden möchte ich die wesentlichen Aspekte des Falls erläutern und die Bedeutung für zukünftige ähnliche Fälle herausarbeiten. 1. Hintergrund des Falls Unsere Mandantin, ein Unternehmen aus der Gastronomiebranche, hatte am 17.05.2022 einen Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe bei der Bezirksregierung gestellt. Trotz der Dringlichkeit der Situation und der klaren Fristen für die Bearbeitung solcher Anträge erfolgte über einen langen Zeitraum keine Reaktion seitens der Behörde. Diese Verzögerung brachte unsere Mandantin in eine prekäre Lage, da die Frist zur Schlussabrechnung der Corona-Hilfen ursprünglich zum 31.10.2023 ablaufen sollte. In dieser Situation wandten wir uns am 07.09.2023 an die zuständige Bezirksregierung und forderten sie auf, bis zum 28.09.2023 über den Antrag zu entscheiden. Gleichzeitig kündigten wir für den Fall der weiteren Untätigkeit die Erhebung einer Untätigkeitsklage an. 2. Die Untätigkeitsklage als rechtliches Instrument Die Untätigkeitsklage ist ein wichtiges Rechtsmittel, das in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verankert ist. Sie ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, gegen die Untätigkeit von Behörden vorzugehen, wenn diese über einen unangemessen langen Zeitraum keine Entscheidung über einen Antrag oder Widerspruch treffen. Im vorliegenden Fall erhoben wir die Untätigkeitsklage am 06.10.2023, nachdem auch auf unser Aufforderungsschreiben keine Reaktion der Behörde erfolgt war. Die Klage zielte darauf ab, die Behörde zur Entscheidung über den Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe zu zwingen. 3. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden Das Verwaltungsgericht Minden hat in seinem Beschluss vom 19.07.2024 die Rechtmäßigkeit unserer Klageerhebung bestätigt und wichtige Grundsätze für ähnliche Fälle festgelegt: a) Einstellung des Verfahrens Das Gericht stellte das Verfahren ein, nachdem beide Parteien es übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Grund war die Bescheidung des Antrags - allerdings erst in 2024. b) Kostenentscheidung Von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des Gerichts, die Kosten des Verfahrens der beklagten Behörde aufzuerlegen. Diese Entscheidung basiert auf § 161 Abs. 3 VwGO, wonach in Fällen der Untätigkeitsklage die Kosten stets dem Beklagten zur Last fallen, wenn der Kläger vor Klageerhebung mit einer Bescheidung rechnen durfte. c) Beurteilung der Klageerhebung Das Gericht stellte klar, dass unsere Mandantin die Untätigkeitsklage nicht verfrüht erhoben hatte. Es betonte, dass unsere Mandantin vor Klageerhebung mit einer Bescheidung durch die Behörde rechnen durfte. d) Bedeutung der Informationspflicht der Behörde Ein zentraler Punkt in der Begründung des Gerichts war die Feststellung, dass es Sache der Behörde ist, den Betroffenen über Gründe für eine verzögerte Entscheidung zu informieren. Wenn die Behörde dies unterlässt, veranlasst sie die Erhebung der Klage und muss folglich deren Kosten tragen.
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