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Von Celeste Ilkanaev und Clemens Schreiber. Im Zentrum der 185. Ausgabe steht eine Videosequenz, die Ende März 2025 viral gegangen ist. Sie zeigt unter anderem David Roet, Israels Botschafter in Österreich, mit teils brisanten Aussagen zum Gaza-Konflikt. Die Aufnahmen entstanden bei einem internen Meeting der Israelitischen Kultusgemeinde für Tirol und Vorarlberg in der Synagoge Innsbruck – hergestellt von einer Person, die zu dem Treffen eingeladen war. Gegen diese Person ermittelt zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Ende April kam es zu einer gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchung in Tirol. Die StA Innsbruck ließ beim Beschuldigten Datenträger durch das Tiroler Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sicherstellen. Die viral gegangene Videosequenz ist nur eine halbe Minute lang und wurde laut den Recherchen einem halbstündigen Video entnommen - auch dieses ist online zugänglich. Der Vergleich zeigt, dass in dem kurzen Clip an jedenfalls einer Stelle eine Aussage des Botschafters durch schnellen Schnitt ins Gegenteil verkehrt wurde. Im ersten Teil dieser Ausgabe beschreibt Celeste Ilkanaev, wie dieses Video verfälscht und instrumentalisiert wurde. Im zweiten Teil beschäftigt sich Clemens Schreiber mit den Umständen der Aufzeichnung. Wie und warum entstand die ursprüngliche Aufnahme? Clemens hat mit der Person gesprochen, die für das Video verantwortlich zeichnet und die nun im Zentrum eines Verfahrens der StA Innsbruck steht.Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du auf mehreren Wegen unterstützen: Mit einem Premium-Abo bei Apple Podcasts Mit einer Mitgliedschaft bei der Plattform Steady Mit einer direkten Spende Oder einem Artikel aus unserem Shop Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
Von Michael Nikbakhsh. Das "Pilnacek-Tape": Das ist der heimliche Mitschnitt eines privaten Gesprächs, aufgenommen am 28. Juli 2023. Darauf zu hören ist der später verstorbene Sektionschef des Justizministeriums, der über versuchte ÖVP-Interventionen klagt. Klagt ist auch ein Stichwort zur heutigen Episode, denn rund um dieses Tape ist ein Rechtsstreit entbrannt. Christian Pilnaceks Witwe Caroline List hat den Hersteller der Aufnahme Christian Mattura geklagt. Sie fordert von ihm die Beseitigung der Aufnahme und die Unterlassung jeder weiteren Verbreitung. Im Kern geht es dabei um eine Frage: Hat die Veröffentlichung des Mitschnitts das Andenken des Sektionschefs beschädigt? Der Ausgang des Verfahrens könnte auch Folgen für die Dunkelkammer haben. Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du auf mehreren Wegen unterstützen: Mit einem Premium-Abo bei Apple Podcasts https://shorturl.at/uDSTY Mit einer Mitgliedschaft bei Steady https://shorturl.at/guAD7 Mit einer direkten Spende https://shorturl.at/chJM8 Und ganz neu: Mit einem Merch-Artikel aus unserem Shop https://shorturl.at/uyB59 Vielen Dank!
Professor Ansgar Staudinger lehrt an der Uni Bielefeld bürgerliches Recht sowie internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht. Zudem beschäftigt er sich intensiv mit reiserechtlichen Themen. Im Reise vor9 Podcast sprechen wir über neuere Entwicklungen bei der geplanten Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie und ihre möglichen Auswirkungen auf die Branche.
Es war ein spektakulärer und kontrovers diskutierter Prozess am Oberlandesgericht Dresden: Die Studentin Lina E. soll, gemeinsam mit anderen aus einer linksextremen Gruppe, Überfälle auf Rechtsextremisten und einen vermeintlichen Rechtsextremisten begangen haben. Das Ziel der Gruppe: Den Neonazis einen Denkzettel zu verpassen und sie von ihren Aktivitäten abzuhalten. Lina E. wurde deshalb vom Oberlandesgericht Dresden zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie legte Revision ein - aber auch die Bundesanwalt-schaft, die eine deutlich höhere Strafe für Lina E. gefordert hatte. Jemand der sich besonders gut mit den Hintergründen des Verfahrens auskennt, ist Edgar Lopez vom Mitteldeutschen Rundfunk. Mit ihm sprechen wir über die Opfer, die Zeugen, Lina E. und warum der Bundes-gerichtshof die Haftstrafe für Lina E. am Ende bestätigt hat.
Ein neues Schiedsgericht soll die Rückgabe von Raubkunst erleichtern. Im Fokus stehen Kunstwerke von jüdischen Besitzern, die von den Nationalsozialisten enteignet wurden. Zur Eröffnung des Verfahrens ist dann nicht mehr die Zustimmung der Gegenseite notwendig, sagt der Kunsthistoriker Gilbert Lupfer in SWR Kultur.
Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich mit der „Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models“ zu den datenschutzrechtlichen Fragen zur Nutzung von KI Modellen befasst. Im Podcast teilt Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft und Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), ihre persönliche Sicht auf diese Positionierung des EDSA und ordnet diese ein. Das beginnt bereits mit der Einordnung des Verfahrens nach Art. 64 DSGVO und schafft ein weitergehendes Verständnis für das datenschutzrechtliche Verständnis!Klarstellender Hinweis: Das Gespräch ist keine Positionierung des BayLDA zu KI Modellen und Datenschutz.Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/bmitr
Mehr als 15 Jahre hat das Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte in der Buwog-Affäre gedauert. Heute hat der Oberste Gerichtshof bestätigt: Der ehemalige Finanzminister und weitere Angeklagte sind schuldig. Das Gericht verkürzt aber die Haftstrafen. Und: Teile des Verfahrens müssen wiederholt werden. Ob Grasser und Co nun wirklich ins Gefängnis wandern und ob die Länge des Verfahrens noch Folgen haben könnte, erklärt STANDARD-Wirtschaftsredakteurin Renate Graber.
Michael Ballweg, Gründer der „Querdenken“-Bewegung, steht seit Jahren im Fokus der Justiz. Ihm wurde vorgeworfen, Spendengelder in Millionenhöhe für private Zwecke verwendet und seine Unterstützer bewusst getäuscht zu haben. Doch nun gibt es eine überraschende Wendung: Das Landgericht Stuttgart hat vorgeschlagen, das Verfahren aufgrund mangelnder Beweise einzustellen. Ein zentraler Punkt der Anklage – dass Ballweg seine Spender vorsätzlich getäuscht habe – konnte bislang nicht eindeutig nachgewiesen werden.Trotzdem hält die Staatsanwaltschaft an einer Verurteilung fest und lehnt die Einstellung des Verfahrens ab. Damit ist ein juristischer Machtkampf zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft entbrannt, der über den Fall hinaus Fragen zur Rolle der Justiz in politisch brisanten Prozessen aufwirft.In diesem Interview spricht Michael Ballweg über seine Erfahrungen, seine Sicht auf den Prozess und die Auswirkungen auf sein Leben. Hat er noch Vertrauen in die Justiz? Wie geht es für ihn weiter? Und was bedeutet dieser Fall für den Umgang mit oppositionellen Bewegungen in Deutschland?
Es war ein spektakulärer und kontrovers diskutierter Prozess am Oberlandesgericht Dresden: Die Studentin Lina E. soll gemeinsam mit Anderen Überfälle auf Rechtsextremisten und einen vermeintlichen Rechtsextremisten begangen haben. Das Ziel der Gruppe: den Neonazis einen Denkzettel zu verpassen und sie von ihren Aktivitäten abzuhalten. Lina E. wurde deshalb vom Oberlandesgericht Dresden zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie legte Revision ein – aber auch die Bundesanwaltschaft, die eine deutlich höhere Strafe für Lina E. gefordert hatte. Jemand der sich besonders gut mit den Hintergründen des Verfahrens auskennt, ist Edgar Lopez vom Mitteldeutschen Rundfunk. Mit ihm sprechen die Justizreporter*innen Christoph Kehlbach und Alena Lagmöller über die Opfer, die Zeugen, Lina E. und warum der Bundesgerichtshof die Haftstrafe für Lina E. am Ende bestätigt hat.
Guten Morgen! Heute geht es um folgende Aussage von Ursula von der Leyen: „Wir werden private Ersparnisse in dringend benötigte Investitionen umwandeln“. Bedeutet dies einen staatlichen Zugriff auf unser Geld? Dann geht es um den Gerichtsprozess des Querdenken-Gründers Michael Ballweg. Die Staatsanwaltschaft lehnt die Einstellung des Verfahrens ab. Und an dritter Stelle schauen wir in bayerische Krankenhäuser, die sich für den Kriegsfall vorbereiten.
Im Strafverfahren gegen Pierin Vincenz hat die Oberstaatsanwaltschaft den Beschluss des Obergerichts vom 25.1.24 an das Bundesgericht weitergezogen. Das Obergericht hatte verlangt, dass die Anklageschrift aus dem Jahr 2020 gekürzt, überarbeitet und für einen Beschuldigten ins Französische übersetzt wird. Duri Bonin analysiert diese Beschwerde in Strafsachen vom 19.3.24. Formell geht es zunächst um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid einlegen kann? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wann liegt ein nicht wiedergutzumachender Nachteil rechtlicher Natur vor? Wie argumentiert die Oberstaatsanwaltschaft? Als weiteren gesonderten Punkt wirft die Oberstaatsanwaltschaft dem Obergericht Rechtsverweigerung vor. Wann kann eine solche angefochten werden? Wie begründet die Oberstaatsanwaltschaft eine rechtsverweigernde Praxis des Obergerichts? Aufgrund welcher Argumente hält sie die Rückweisungsgründe für konstruiert? In materieller Hinsicht rügt die Oberstaatsanwaltschaft eine Verletzung von Art. 325 StPO betreffend den Inhalt der Anklageschrift. Es geht um die Frage, ob die Anklageschrift zu detailliert und inwiefern das Obergericht überhaupt befugt sei, der Staatsanwaltschaft Weisungen zu erteilen. Weiter wird die Verletzung von Art. 68 StPO betreffend Übersetzungen diskutiert. Muss die Anklageschrift zwingend vollständig in eine andere Sprache übersetzt werden, auch wenn der Beschuldigte Deutsch versteht und auf eine Übersetzung verzichtet? Eine letzte Rüge betrifft die Verletzung von Art. 409 StPO betreffend Aufhebung und Rückweisung. Hätte es nicht mildere Mittel als die Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens gegeben? Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) begleiten deshalb seit Jahren den Prozess in der Causa Raiffeisen. Links zu diesem Podcast: - [Medienmitteilung des Bundesgerichts betr. Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B_256/2024, 7B_347/2024](https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/7b_0256_2024_yyyy_mm_dd_T_d_09_57_43.pdf) (Strafverfahren gegen Pierin Vincenz) - [Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B_256/2024, 7B_347/2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://17-02-2025-7B_256-2024&lang=de&zoom=&type=show_document) - [Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre»](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Die Nord Stream 2 AG ist derzeit Gegenstand eines Konkursverfahrens in der Schweiz. Ziel des Verfahrens ist es, eine Einigung zwischen den Gläubigern der AG zu erzielen. Wenn dies nicht bis Mai gelingt, werden sämtliche Aktiva der AG, insbesondere der einzig noch intakte Nord-Stream-Strang, öffentlich versteigert. Die einzig bisher bekannten Hauptinteressenten für den Erwerb sindWeiterlesen
Ein Video, auf dem eine Frau von mehreren Männern zusammengeschlagen wird, eine Vergewaltigung auf dem Heimweg: Mehrere Fälle von Gewalt gegen Frauen haben in Schaffhausen für Schlagzeilen gesorgt. Passiert sind diese Taten nach dem Ausgang, in belebten Quartieren oder auf offener Strasse. Viele Menschen aus Schaffhausen haben sich danach gefragt: Wie sicher sind sie noch im Nachtleben oder auf dem Nachhauseweg?Zwei junge Frauen haben beschlossen, etwas dagegen zu unternehmen. Sie gründeten einen kostenlosen Fahrdienst und stiessen auf grosse Hilfsbereitschaft. Dazu sollen Plakate und Aufkleber in Bars und Restaurants Informationen für Opfer und Personal verbreiten.Was erzählt das Beispiel Schaffhausen über das Sicherheitsgefühl in Schweizer Städten? Und warum hat dieses private Engagement so viele Reaktionen ausgelöst?Darüber spricht Inlandredaktorin und Tagesleiterin Anja Burri in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos». Sie hat die beiden Frauen hinter «Get Home Safe» porträtiert und mit ihnen über ihr Engagement gesprochen.Host: Mirja GabathulerGast: Anja BurriProduktion: Sibylle Hartmann, Sara SpreiterMehr zum Thema: Gewalt gegen Frauen: Die Tat spielte sich in ihrer Nachbarschaft ab, jetzt kämpfen die zwei Frauen aktiv gegen die Angst anObergericht bestätigt Einstellung des Verfahrens im Fall von F. W.Prügelattacke in Schaffhausen: «Ich habe eine Frau geschlagen. Ich muss mich in den Boden schämen»Eine Prügelattacke schockiert die SchweizSchaffhauser Regierung geht gegen die «Rundschau» vor Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch
... und handelt sich damit großen Ärger ein.Ein Standpunkt von Norbert Häring.Die Landesmedienanstalt Niedersachsen hat eine Methode entwickelt, unbotmäßige Medien einzuschüchtern. Sie fordert unter Androhung eines „kostenpflichtigen förmlichen Verfahrens“ auf, alle ihre schon veröffentlichten Beiträge zu überprüfen oder zu löschen. Damit entheben sich die aus dem Rundfunkbeitrag finanzierten Zensoren der Aufgabe, Verstöße gegen fragwürdige und vage Sorgfaltspflichten gerichtsfest nachzuweisen und ohne Verletzung der Pressefreiheit zu sanktionieren. Der Schuss könnte nach hinten losgehen.Was sich die niedersächsische Zensurbehörde ausgedacht hat, könnte damit zusammenhängen, wie das Magazin Multipolar deren Schwesterbehörde in NRW vorgeführt hat. Es hat der Landesmedienanstalt Belege für die von dieser als falsch beanstandeten Artikel beigebracht. Daraufhin machte die Behörde im Oktober 2024 einen Rückzieher und verlangte nur noch die Integration dieser Belege in die beanstandeten Artikel. Multipolar weigert sich und hat angekündigt, im Fall der Einleitung eines förmlichen Verfahrens die Verfassungsmäßigkeit des einschlägigen §19 Medienstaatsvertrag prüfen zu lassen. Aus diesem leiten die Landesmedienanstalten ihren Zensurauftrag ab. Bisher ist nichts über die Einleitung eines solchen Verfahrens bekannt geworden. Das Vorgehen der Behörde ist deshalb um so anrüchiger, weil Multipolar sich zuvor bei den Regierenden unbeliebt gemacht hatte, indem es die geheim gehaltenen Protokolle des RKI-Krisenstabs freigeklagt hat.Nun hat der Blogger Alexander Wallasch einen Drohbrief von der niedersächsischen Landesmedienanstalt bekommen. In seinem Bericht dazu zeigt Wallasch den skandalösen siebenseitigen Brief vom 10. Februar in Gänze. Darin droht die Zensurbehörde mit einem „kostenpflichtigen förmlichen Verfahren“ vom „Team Regulierung“, wenn Wallasch nicht bis zum 10. März 2025 seine über 3.000 Beiträge „vollständig durchsehen“ und bereinigen oder gleich ganz löschen sollte. Da die Prüfung der Beiträge auf nicht näher spezifizierte Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht in dieser Zeit nicht zu schaffen ist, bliebe eigentlich nur die massenhafte Löschung, um dem Begehren der Zensoren nachzukommen.Vier Artikel aus dem Publikationsprogramm von Alexander-Wallasch.de werden in dem Brief für die Behauptung einer „Verletzung der Sorgfaltspflicht“ beispielhaft angeführt: ...hier weiterlesen: https://apolut.net/zensurbehorde-will-blogger-einschuchtern-von-norbert-haring/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Auf diesen Prozess warten die Menschen Mannheim seit Monaten, auf eines der größten Verfahren in der Mannheimer Geschichte: Am 13. Februar hat vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart der Prozess gegen Sulaiman A. begonnen – den Mann, der am 31. Mai 2024 das Messerattentat auf dem Mannheimer Marktplatz begangen haben soll. Der Polizist Rouven Laur wurde dabei so schwer verletzt, dass er starb. Weitere Menschen trugen ebenfalls zum Teil schwere Verletzungen davon – darunter Michael Stürzenberger, der bekannte Islamkritiker. In Spezialfolgen des „MM“-True Crime-Podcasts „Verbrechen im Quadrat“ wird Agnes Polewka, Gerichts- und Kriminalreporterin beim „Mannheimer Morgen“, den Prozess auch im Audio-Format begleiten und einmal monatlich über den Stand des Verfahrens sprechen. Neben dem Update aus dem Gerichtssaal gibt es von ihr auch weiterführende Infos zu Tat, Täter und Opfern der Tat. In Episode 1 - „Die Anklage“ – spricht sie über die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft und die Atmosphäre im Gerichtssaal, rekonstruiert aber auch das Verbrechen, Hintergründe und Folgen der Tat.
Keine Angst vor dem Verwaltungsgericht! Im neuesten 3 Minuten Umweltrecht Video gibt NHP Partner Martin Niederhuber fünf Tipps, wie man sich erfolgreich auf eine Verhandlung beim Verwaltungsgericht vorbereiten kann. Von der umfassenden Vorbereitung über strategische Überlegungen bis hin zur Fokussierung auf die wesentlichen Aspekte des Verfahrens. Niederhuber & Partner Rechtsanwälte ▶ Facebook: https://www.facebook.com/nhplaw/ ▶ Instagram: https://www.instagram.com/nhprechtsanwaelte ▶ Willkommen Umweltrecht Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCLri6BhPpgVeNWW_DC_QgPA ▶ 3 Minuten Umweltrecht YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCgx5TojyAZK462SfK-IFmxQ ▶ Linkedin: https://www.linkedin.com/company/niederhuber-&-partner-rechtsanwälte-gmbh
In der betrieblichen Praxis sind HR-Verantwortliche nicht nur mit den klassischen Aufgaben des Personalmanagements konfrontiert, sondern auch mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wenn diese vor dem Arbeitsgericht landen, ist es essenziell, die Grundlagen des Verfahrens zu verstehen. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Die Stellungnahme der Pressestelle der Salzburger Festspiele zum Fall Brüggemann: "Es ist zutreffend, dass der Salzburger Festspielfonds und Markus Hinterhäuser am 27.12.2024 beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht haben, nachdem Herr Axel Brüggemann außergerichtlich lediglich bezüglich dreier rechtsverletzender Äußerungen eine Unterlassungserklärung durch seinen Bevollmächtigten abgeben ließ, das Bestehen einer Unterlassungsverpflichtung aber in Bezug auf sieben weitere Äußerungen, bezüglich derer nach unserer Auffassung Unterlassungsansprüche bestehen, weiterhin verneint.Streitgegenständlich sind verschiedene, unserer Bewertung nach persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen des Herrn Brüggemann zum Nachteil des Salzburger Festspielfonds bzw. des Herrn Hinterhäuser. Den Streitwert wird das Landgericht nach Maßgabe des § 3 ZPO festsetzen. Wir gehen auf der Basis anderweitiger Urteile von einem Streitwert von EUR 10.000,- pro streitgegenständlicher Äußerung aus. Während des laufenden Verfahrens vor dem LG Hamburg können und werden die Salzburger Festspiele und Herr Hinterhäuser keine weiteren Erklärungen in dieser Causa abgeben. Insoweit wird um Verständnis gebeten."Die Stellungnahme des Büros von Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Hauslauer, Mitglied des Festspiel-Kuratoriums: "Bezugnehmend auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass Herr Landeshauptmann Dr. Haslauer zu dieser Angelegenheit keine Stellungnahme abgeben wird und darf auf die Beantwortung der Pressestelle der Salzburger Festspiele verweisen." Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du auf mehreren Wegen unterstützen: Mit einem Premium-Abo bei Apple Podcasts https://shorturl.at/uDSTYMit einer Mitgliedschaft bei Steady https://shorturl.at/guAD7Mit einer direkten Spende https://shorturl.at/chJM8Und ganz neu: Mit einem Merch-Artikel aus unserem Shop https://shorturl.at/uyB59 Vielen Dank!
In einem offenen Brief an Kanzler Olaf Scholz fordern Juristen, Historiker und Nachkommen der Opfer das neue Schiedsgericht zu NS-Raubgut nicht umzusetzen. Es sei falsch, die beratende Kommission zu Gunsten eines schlechteren Verfahrens abzuschaffen. Prof. Dr. Goschler, Constantin www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
Der Prozess hatte die politische Öffentlichkeit in Deutschland im Dezember 1924 aufgewühlt: Reichspräsident Ebert war von einem Redakteur der Mitteldeutschen Presse wegen seiner Mitwirkung am Januarstreik des Jahres 1918 des Landesverrats bezichtigt worden und reagierte darauf mit einer Beleidigungsklage. Das Urteil, das jetzt kurz vor Weihnachten in Magdeburg gesprochen wurde, sendete ganz erhebliche Schockwellen nach Berlin. Zwar schickte es den beklagten Journalisten für zwei Monate ins Gefängnis, zugleich erklärte das Gericht jedoch den Vorwurf des Landesverrats gegen das Staatsoberhaupt in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich für zutreffend. Das sozialdemokratische Hamburger Echo zeigte sich in seiner Weihnachtsausgabe vom 24.12. empört über diesen Spruch und rang sichtlich um eine Form, diesen neuerlichen Beleg für den strukturellen Rechtsdrall der Weimarer Justiz zu kommentieren. Dabei waren die Reichweite und ganze Tragik dieses Verfahrens zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht abzusehen: Wegen des Prozesses hatte Ebert eine notwendige Operation am Blinddarm aufgeschoben, was gut zwei Monate später tödliche Konsequenzen haben sollte. Der Rest ist Geschichte. Es liest Rosa Leu.
In dieser Folge unserer Star Trek Talkrunde dreht sich alles um die zweite Episode der zweiten Staffel von "Strange New Worlds" mit dem Titel "Ad Astra Per Aspera". Wir beleuchten die komplexe Handlung, die sich um die angespannte rechtliche Situation von Una, einer Illyrianerin, entfaltet, die wegen ihrer Herkunft vor das Gericht gestellt wird. Die Episode setzt sich kritisch mit Themen wie Diskriminierung, Identität und rechtlichem Schutz auseinander und bringt in emotionaler Weise die Herausforderungen zutage, mit denen sich die Charaktere und auch die Zuschauer konfrontiert sehen. Wir diskutieren zunächst einige einleitende Gedanken, bevor wir die Geburtstagsfeier für Frank einfließen lassen, die Lust auf eine unterhaltsame Unterhaltung machen. Es folgt ein humorvoller Austausch über persönliche Dinge, bevor wir in die tiefere Analyse der Episode eintauchen, die für uns alle von großer Bedeutung ist. Diese Episode spielt im Dezember 2024 und nutzt diese Gelegenheit, um auf die Geschehnisse zwischen den Charakteren einzugehen und ihre zwischenmenschlichen Beziehungen zu analysieren. Der Kern der Episode beschäftigt sich mit Unas Gerichtsverfahren, das zentrale Themen wie das Streben nach Gerechtigkeit und die Herausforderungen der Akzeptanz in einer oftmals intoleranten Gesellschaft thematisiert. Wir sind beeindruckt von der Darstellung von Captain Pike, der sich für Una einsetzt und dessen Rückkehr aus der Elternzeit einen eindrucksvollen Aspekt der Episodenstruktur bietet. Diese Mischung aus persönlichem und gesellschaftlichem Drama verleiht der Folge eine zusätzliche emotionale Tiefe. Im Verlauf der Folge kommen bedeutende Charaktere wie Nira, die als Anwältin auftritt, ins Spiel. Ihre Argumentation vor Gericht, in der sie das Recht auf Leben und die Notwendigkeit des Schutzes für alle Lebewesen betont, sorgt für spannende Diskussionen. Wir loben die schauspielerischen Leistungen und die geschickt eingesetzten Rückblenden, die Unas Kindheit und die Herausforderungen, denen sie begegnete, beleuchten. Es wird aufgrund dieser Darstellungen klar, wie stark ihre Vergangenheit mit den aktuellen Geschehnissen verknüpft ist und wie dies die Entscheidungen und Gefühle der Charaktere beeinflusst. Wir thematisieren die Dynamik im Gerichtssaal, den Druck, den die Umstände auf alle Beteiligten ausüben, und die Art und Weise, wie sich die Hauptfiguren entwickeln. Die Fähigkeit der Serie, aktuelle gesellschaftliche Themen aufzugreifen und mit fiktiven Figuren zu beleuchten, erweist sich als besonders eindrucksvoll. Das Ende des Verfahrens bringt eine positive Wende für Una mit sich, was uns und die anderen Charaktere auf der Enterprise erfreut, jedoch bleibt die Diskussion über die Gesetze und deren Auswirkungen für Illyrianer nach wie vor präsent. Insgesamt ist die Episode sowohl spannend als auch nachdenklich stimmend und bietet genügend Diskussionsstoff. Wir nehmen uns die Zeit, die verschiedenen Erzählstränge und die Entwicklung der Charaktere zu reflektieren, wobei wir auch auf persönliche Meinungen und Empfindungen eingehen. Diese Episode bietet nicht nur Kost für den Kopf, sondern regt auch dazu an, über das Verständnis von Identität, Gerechtigkeit und Menschlichkeit nachzudenken.
Das Udo Lindenberg-Musical „Hinterm Horizont“ war der größte Bühnenerfolg in der Berliner Theatergeschichte. Im Auftrag des Hamburger Musicalunternehmens Stage Entertainment hatte der Schriftsteller Thomas Brussig („Helden wie wir“, „Das kürzere Ende der Sonnenallee“, „Das gibts in keinem Russenfilm“) das Libretto dazu geschrieben und dafür 100.000 Euro erhalten. Wegen des riesigen Erfolgs des Musicals fand Brussig das zu wenig und verklagte Stage Entertainment auf Basis des „Bestsellerparagrafen“ im Urheberrecht. Das Landgericht Hamburg gab ihm nach 10 Jahren Prozessdauer nun in erster Instanz Recht und sprach ihm fünf Millionen Euro zu – plus Zinsen. Das Urteil könnte als Präzedenzfall in Urheberrechtsfragen in die Geschichte eingehen. Das Musicalunternehmen Stage Entertainment hat Berufung dagegen eingelegt. Im Gespräch mit Jürgen Deppe berichtet Thomas Brussig nun ausführlich davon, wie ihn seinerzeit Udo Lindenberg persönlich anrief und um das Libretto für das Musical bat, es dann aber „zum Glück“ zu keiner weiteren Zusammenarbeit kam. Wie das Musicalunternehmen Stage Entertainment trickst, um sich künstlich arm zu rechnen und Urheber nicht angemessen bezahlen zu müssen. Und wie ihn jeder weitere Tag des Verfahrens um über 1.000 Euro reicher macht.
Das Strafverfahren ist ein dialektischer Prozess, getragen von der Auseinandersetzung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Fehlt einer dieser Pole, leidet zwangsläufig die Qualität des Verfahrens. Ein schwacher Staatsanwalt:in erschwert die Arbeit der Verteidigung, da klare und präzise Angriffsflächen fehlen, gegen die sich die Verteidigung positionieren kann. Zugleich besteht die Gefahr, dass das Gericht die Rolle der Staatsanwaltschaft übernimmt, was zu einer Vermischung der Zuständigkeiten und damit einer Gefährdung der richterlichen Neutralität führt. Ebenfalls die Qualität des Urteils kann leiden, was die Nachvollziehbarkeit und die Möglichkeit einer effektiven Anfechtung in der nächsten Instanz beeinträchtigt. Um mit und über Argumente zu ringen, muss Position bezogen werden. Ohne ein solches substanzielles intellektuelles und rechtliches Ringen sind die Verteidigungsmöglichkeiten faktisch eingeschränkt. Für die Strafverteidigung ist es mit anderen Worten unerlässlich, dass Strafverfahren Orte bleiben, an denen um verschiedene Sichtweisen mit Substanz und Nachdruck gerungen wird. Hierfür bedarf es kompetenter und starker Staatsanwält:innen, die die Strafuntersuchung strukturieren, und strafprozessual auf einem hohen fachlichen Niveau führen. Feedback, Fragen oder andere Meinungen? Schreibe an [bonin@blra.ch](https://www.duribonin.ch). Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast [Auf dem Weg als Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Rechtssystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Dieter Schwarze hat das Pulverbett-basierte Laserschmelzen in den 1990er Jahren industrietauglich gemacht. Bis heute ist das Verfahren im Metallbereich führend. In dieser Podcast-Folge erklärt der promovierte Physiker, wie aus der grundlegenden Idee ein Standard wurde. Und er skizziert, wo die Reise künftig hingeht. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob es sinnvoll ist, die Zahl der Strahlquellen immer weiter zu erhöhen. Spoileralarm: Schwarze hält diesen Weg für unwirtschaftlich. Und er hat stichhaltige Argumente…
Heute ist Weltdiabetestag. Claudia Schaffer spricht mit Doris Tromballa aus der Wissenschaftsredaktion darüber, wie diese Stoffwechselstörung entsteht und die Unterscheidung von Diabetes Typ 1 und Typ 2. Außerdem erklärt Ulrike Till die Vorteile eines Verfahrens zur Blutzuckermessung mit Sensoren, bei dem Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt. Moderation: Oliver Fritzel
Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete fordern eine Abstimmung zum AfD-Verbotsantrag – und zwar noch vor den Neuwahlen im Februar. Doch für das Einleiten des Verfahrens bräuchte es eine Mehrheit im Bundestag. Welche Chance hat das Vorhaben?**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok auf&ab , TikTok wie_geht und Instagram .
Wir sprechen mit MMag. Michael Hofstätter. Er ist Rechtsanwalt in Innsbruck und hat einen Mandanten vertreten, der anlässlich einer postalischen Lieferung von 85g Cannabisvon von der polizeilichen Sicherstellung seines Handys betroffen war. Der EuGH beantwortet in einem Vorabentscheidungsverfahren, vorgelegt durch das Landesverwaltungsgerichts Tirol, aus diesem Anlass Fragen der Zulässigkeit dieser Sicherstellung. Wir sprechen über Hintergründe des Verfahrens und seines Verlaufs. Links: https://www.ra-awz.at/team/ra-mmag-michael-hofstaetter/profil.html https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=290675&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 https://blog.lehofer.at/2024/10/Handysicherstellung.html
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau wollte im Rahmen eines Verfahrens ein DNA-Profil eines Mannes erstellen, der seine Frau bedroht und seine Kinder geschlagen haben soll. Nun wird sie vom Obergericht zurückgepfiffen. Weitere Themen in der Sendung: * Nach Drohungen gegen Aargauer Grossrätin verlangen alle Parteien – ausser der SVP - eine Entschuldigung des Aargauer SVP-Präsidenten Andreas Glarner. * Der Bund schliesst neun temporäre Bundesasylzentrum, weil sie nicht ausgelastet sind. Auch das Zentrum in Bremgarten wird wieder geschlossen.
Ende der 90er: Harry Wörz wird verdächtigt, seine eigene Frau ermordet zu haben. Er beteuert seine Unschuld. Wörz wird schließlich verurteilt und muss ins Gefängnis - doch es bleiben Zweifel. Im Rahmen eines Zivilprozesses unterzieht sich Wörz einem "Lügendetektortest”. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass er die Wahrheit sagt. Als es Jahre später zur Wiederaufnahme des Verfahrens kommt, wird Wörz freigesprochen. Er wird öffentlich als Justizopfer bekannt. Für das Urteil hatte der Test aber keine Bedeutung. Wie laufen Polygrafentests ab? Warum ist ihr Einsatz so umstritten? Welche Kritik gibt es? Und warum sind sie bei uns nicht zugelassen? Darüber sprechen BAYERN 3 Moderatorin Jacqueline Belle und Strafverteidiger Dr. Alexander Stevens in dieser Folge mit zwei Gästen: Prof. Dr. Holm Putzke, Rechtswissenschaftler an der Uni Passau und Matthias Gamer, Professor für Experimentelle Klinische Psychologie an der Universität Würzburg. ***Contentwarnung: Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass dieser Podcast wahre Verbrechen und Kriminalfälle thematisiert und Schilderungen von Gewalt und Sex enthält. Das kann für einige von euch belastend sein. Dieser Podcast ist auf keinen Fall für Kinderohren geeignet. ****Statement der BKSF zum Einsatz von Polygrafen:https://www.bundeskoordinierung.de/kontext/controllers/document.php/157.4/6/09d4a8.pdf ****Mehr Infos zum Thema findet ihr auch hier: https://www.mdr.de/wissen/luegenerkennung-die-luege-steht-uns-nicht-ins-gesicht-geschrieben-100.html https://www.deutschlandfunkkultur.de/luegendetektor-familiengericht-deutschland-100.html *****Podcast-Tipp in dieser Folge "Messner - ein extremes Leben”: https://www.ardaudiothek.de/sendung/messner-ein-extremes-leben/13686069/
Fri, 18 Oct 2024 04:00:00 +0000 https://criminal-compliance.podigee.io/229-cr 0a9252276887296ec209f7ce3408fc0e In der heutigen Folge geht es um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2024 (2 StR 453/23). Im Gespräch mit Dr. Rosinus beleuchtet Theresa Großmann zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließe In der heutigen Folge geht es um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2024 (2 StR 453/23). Im Gespräch mit Dr. Rosinus beleuchtet Theresa Großmann zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließend geht es um die Begründung des 2. Strafsenats, der feststellte, dass die Annahme von Schmiergeldzahlungen nicht nur eine Korruptionsstrafbarkeit, sondern auch eine Strafbarkeit wegen Untreue begründen könne. Außerdem sprechen Dr. Rosinus und Frau Großmann über die Bedeutung eines funktionierenden Compliance-Management-Systems, um derartige Praktiken zu verhindern. Hier geht‘s zur Entscheidung des BGH: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5313f49e2547b2906fe4f5fd84293ee0&nr=138657&anz=1&pos=0 Hier geht's zur Folge Nr. 58 Antikorruptionscompliance – wozu? https://criminal-compliance.podigee.io/58-neue-episode Hier geht's zur Folge Nr. 78 Rechtsprechungsupdate Korruption – Provisionszahlungen als Bestechung https://criminal-compliance.podigee.io/78-rosinusonair https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/ 229 full In der heutigen Folge geht es um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2024 (2 StR 453/23). Im Gespräch mit Dr. Rosinus beleuchtet Theresa Großmann zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließe no Untreue,Korruption,Bestechungszahlung,CMS,Compliance Management System,Antikorruptionscompliance Dr. Christian Rosinus
Diese Woche gibt es ein Rechtsprechungsupdate des Landgerichts Saarbrücken, das sich mit den Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei einem Verdacht auf Geldwäsche auseinandersetzt. Dr. Rosinus beleuchtet zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließend geht Dr. Rosinus konkret auf die Entscheidung des LG Saarbrücken ein, das der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung stattgegeben hat. Hierbei erklärt er insbesondere die Anforderungen, die an den sog. „doppelten Anfangsverdacht“ bei der Geldwäsche gestellt werden und legt dar, aus welchen Gründen der zugrundeliegende Durchsuchungsbeschluss diesen Anforderungen nicht genügte. Zuletzt betont Dr. Rosinus die Bedeutung und das klare Signal des Urteils. Hier gehts zur Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken: https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001583384 Hier geht's zur Folge allgemeinen Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse: https://criminal-compliance.podigee.io/168-cr Hier geht's zur Folge Richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen: https://criminal-compliance.podigee.io/7-rosinusonair
In dieser Folge von „Follow the Rechtsstaat“ besprechen Dr. Stefan Brink und Max Adamek aktuelle Rechtsprechung: vom AfD-Beschluss des BVerfG betreffend einen Streit um den Vorsitz des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, über das BVerwG, welches im Zwischenstreit mittels in-camera-Verfahrens nach § 99 VwGO über Informantenschutz zwischen Nachbarn zu entscheiden hatte, bis hin zum Amtsgericht Hanau, wo es um die verbotene Eigenmacht an einem übergewichtigen Kater durch großspurig auftretende Tierheimangestellte ging. Ab Minute 2:05: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18.9.2024 (2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21) die zulässige Organklage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wegen der Abwahl des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Stephan Brandner (AfD) im Jahr 2019 und der geheim durchgeführten Neuwahl im Jahr 2021 zurückgewiesen. Brandner sah sich dadurch ungerechtfertigt ungleichbehandelt. Brink und Adamek sind sich zwar einig, dass das Ergebnis des BVerfG demokratisch und nachvollziehbar ist: wieso sollte es keine Wahlen für den Ausschussvorsitz geben? Trotzdem kann Adamek den Ursprung des Streits gut nachvollziehen: Die Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) sieht eine Wahl des Ausschussvorsitzes jedenfalls ausdrücklich nicht vor. Und auch die seit der ersten Wahlperiode gewahrte Tradition hielt eine solche nie vor, sondern verfuhr nach dem s.g. „Zugreifverfahren“. Die maßgeblichen §§ 12 und 58 GOBT hat das BVerfG zwar methodisch zutreffend und ausführlich ausgelegt. Adamek wundert sich jedoch über lediglich vier Zeilen zum Wortlaut dieser Normen, welcher in Anbetracht der an anderen Stellen der GOBT klar vorgesehenen Durchführung von Wahlen auch eine detailliertere Auseinandersetzung fordern könne. Brink sieht als streitentscheidend auch den Zweck der Geschäftsführungsautonomie in der Entscheidung des BVerfG verwirklicht: Das Abwenden von Rufschädigung sowie einer Verletzung der Würde des Bundestags durch die nicht unproblematischen Aussagen des Brandners im Internet. Auch hebt Brink den vom BVerfG gewählten Prüfungsmaßstab hervor, der sich in dieser Sache lediglich in einer Willkürprüfung erschöpfte. Was sowohl davon, als auch von dem in der GOBT vorgesehenen s.g. „Zugreifverfahren“ zu halten ist, und Weiteres hören Sie im Podcast. Ab Minute 26:37: Weiter geht es mit der Entscheidung des BVerwG zu § 99 VwGO, dem durchgeführten in-camera-Verfahren betreffend den Auskunftsanspruch eines Nachbarn gegen eine Sozialpsychiatrische Anstalt (Beschluss vom 27.6.2024 - 20 F 26.22). Anlass des Rechtsstreits war eine polizeiliche Mitteilung über Nachbarstreitigkeit von einem Nachbarn, der im Vertrauen auf Geheimhaltung dem Sozialpsychiatrischen Dienst Notiz gemacht über mögliches geistiges Unwohlsein seines Nachbarn. Das Hessische Gesundheitsministerium hat zum Schutze des Nachbarn als Informanten, auf den der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben angewiesen ist, eine Sperrerklärung über die Akte erlassen. Was sollte wohl überwiegen: das – nachvollziehbare – Interesse des Nachbarn an der Information darüber, welcher seiner Nachbarn ihn denn „angeschwärzt“ hat oder doch das Interesse des meldenden Nachbarn, der eine fachmännische Behandlung seines Nachbarn gewährleisten, diese Nachbarhilfe aber verdeckt ermöglichen möchte? Oder ist das Interesse des Staates entscheidend an einem umfassenden Informantenschutz, um dadurch die Erfüllung seiner Aufgaben zukünftig sicherstellen zu können? Bürger, die das Offenlegen ihrer Identität fürchten, könnten weniger gern kooperieren wollen. Klar ist laut BVerwG grundsätzlich jedoch: bei unzutreffenden Hinweisen (Fehleinschätzungen), oder bei bewusst oder grob fahrlässig unwahren Angaben werden die Informationen offengelegt. Den Abschluss (Min. 38:24) macht ein tierischer Fall: Das AG Hanau hat entschieden (Az. 98 C 98/23), ein Tierheim darf keine Katzen sicherstellen. Tut es das trotzdem, begeht es verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB).
In dieser Episode habe ich ein faszinierendes Gespräch mit Rolf Amann geführt. Rolf ist ein Berater, Trainer und Coach, der ausschließlich auf Empfehlung arbeitet – ohne Website oder Marketingmaterialien. Wir sprechen über seinen außergewöhnlichen Werdegang und wie er zu profilingvalues kam, nachdem er auf einen Nachahmer meines Verfahrens gestoßen war. Ein zentrales Thema unseres Gesprächs ist der Wert des Selbstbewusstseins. Rolf erklärt, warum Menschen zuerst bei sich selbst ankommen müssen, um anderen effektiv helfen zu können, und veranschaulicht dies u.a. anhand des Beispiels der Sauerstoffmaske im Flugzeug. Seine Herangehensweise in der Beratung zeichnet sich durch Authentizität und Fokus auf die individuellen Werte seiner Klienten aus. Dieses Gespräch bietet wertvolle Einblicke und Inspiration für alle, die ihren eigenen Weg finden und gehen möchten.
Die Klarheit und Verbindlichkeit der Zeugenpflichten im Strafprozess sind wichtig, denn die Zeugenaussage ist eine Pflicht. Die Anwesenheit der Zeugen ist daher für die Durchführung des Verfahrens wichtig. Wie lange muss man im Gericht bleiben? Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass ein Zeuge auch nach seiner Vernehmung im Gerichtsgebäude bleiben muss. Die Anordnung des Gerichts, […]
Es gibt ein Update zum “It Ends With Us” Eklat. Wir schauen uns aktuell erhobene Vorwürfe gegen Ryan Reynolds und Justin Baldoni an. Wie es scheint, habe Baldoni das PR-Team engagiert, das Johnny Depp während des Verfahrens gegen Amber Heard unterstützte. Dann gibt es ein Update zu Brad Pitt und Angelina Jolie. Nur knapp verpassten sie sich in Venedig und auch wenn Jolie nicht über Pitt reden darf, hatte sie einiges Interessantes zu berichten. Zu guter Letzt ein finales Update zur Causa Boateng.
Achtung (Werbung in eigener Sache): Jetzt mein Buch "Die perfekte Candidate Journey & Experience" unter folgenden Links bestellen: https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-66875-7 https://bit.ly/3KEgwDF https://amzn.to/3mbzhUO Der inhaltliche Fokus liegt auf Recruiting für mittelständische Unternehmen sowie Startups und darum, wie die Candidate Journey und deren Touchpoints so gestaltet werden können, dass eine hervorragende Candidate Experience möglich wird. Jonas Braun (Co-Founder und CEO von DeepX) Jonas Braun ist Co-Founder und CEO von DeepX. Das Unternehmen hat eine Software entwickelt, die es RecruiterInnen ermöglicht, im Active Sourcing über LinkedIn und Xing automatisiert individuelle und persönliche Videos zu verschicken. Das bedeutet, dass Recruiter:innen oder Hiring-Manager:innen ein Video für Ihre Sourcingzielgruppe aufnehmen und dann aus diesem einen Video hunderte persönliche Videos erstellen und diese direkt via Linkedin & Xing versenden. Diese Technologie hat in den letzten Monaten bei über 500 RecruiterInnen – von großen Großunternehmen bis hin zu Einzelselbständigen – eine beeindruckende Resonanz gebracht: Mehr als 150.000 Videos wurden über DeepX zu den verschiedensten Zielgruppen verschickt - durchschnittlich haben 66% auf die Videos geklickt - was dazu geführt hat, dass die Rückmeldungsraten verdoppelt und sogar verdreifacht wurden. Heute werden wir mit Jonas über die best practices sprechen, wo und wie du (Auch ohne DeepX) Videoansprache in deinem Recruiting-Prozess optimal einsetzen kannst, um noch mehr Rückmeldung zu erhalten! Themen Mit Jonas Braun (Co-Founder und CEO von DeepX) habe ich mich in der GainTalents-Podcastfolge 368 über innovative Methoden der Direktansprache ausgetauscht. Viel Spaß beim Reinhören. Herzlichen Dank an Jonas für den guten Talk und für die super Tipps zum Thema. Innovative Methoden der Direktansprache mit personalisierten Videos zur Direktansprache tiefe Auseinandersetzung mit der Zielgruppe im Sinne des Idents die besten Videos sind vom Recruiting ohne Script aufgenommen, aber sehr authentisch und menschlich Videos bieten außerdem eine sehr gute Möglichkeit auch das Unternehmen, so wie es ist darzustellen und Personen aus dem Team können auch kleine “Auftritte” haben. Videos sind zwischen 60 (überwiegende Anzahl) und 90 Sekunden kurz Individualisierte Videos haben eine sehr hohe Zuschauerbindung (über 80 Prozent alle Zuschauer sehen die Videos bis zum Ende) die Videos, die mit DeepX erstellt werden, zeigen die Person, die das Video sendet und gleichzeitig das Profil (XING oder LinkedIn) der Person, für die das Video erstellt wurde DeepX bietet Integrationen zum LinkedIn-Recruiter und zum XING Talentmanager: mit einem Video können mehrere Personen individualisiert über diese Integrationen adressiert werden (zwischen 30 - 100 Personen sind eine gute Größenordnung) Vorteil für Recruiter:innen und Hiring-Manager:innen: es muss nur ein Video produziert werden und trotzdem hochgradig personalisiert versendet werden Auch weitere Webseiten können über einen Workflow in das Video integriert werden (z.B. Karriereseite oder Kununu-Seite/-Profil des Unternehmens) den genauen Ablauf des gesamten Verfahrens besprechen Jonas und ich ab Minute 24.00 im Podcast Benefits von individualisierten Videos: bis zu 50 Prozent Rücklaufquoten sind möglich #Talentgewinnung #Recruiting #Direktansprache #GainTalentspodcast Shownotes Links - Jonas Braun LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/jonasbraun1/ Webseite: https://www.deepx.app/ 1 Monat lang ausprobieren: https://my.deepx.app/de/createWenn es dir gefällt erhältst du mit dem Code GAINTALENTS die ersten 3 Monate die Grow Lizenz für 99 Euro statt 150€ pro Monat. Links Hans-Heinz Wisotzky: Website https://www.gaintalents.com/podcast und https://www.gaintalents.com/blog Buch: https://www.gaintalents.com/buch-die-perfekte-candidate-journey-und-experience LinkedIn https://www.linkedin.com/in/hansheinzwisotzky/ LinkedIn https://www.linkedin.com/company/gaintalents XING https://www.xing.com/profile/HansHeinz_Wisotzky/cv Facebook https://www.facebook.com/GainTalents Instagram https://www.instagram.com/gain.talents/ Youtube https://bit.ly/2GnWMFg
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Was als harmonischer Urlaub beginnt, landet schließlich vor Gericht: Die Exfreundin von Fußballprofi Jérôme Boateng zeigt ihn an - wegen häuslicher Gewalt während eines gemeinsamen Karibik-Trips im Jahr 2018. Doch der Prozess zieht sich. Die Justiz ist mittlerweile seit sechs Jahren damit beschäftigt und noch ist kein Ende in Sicht. In dieser Folge sprechen BAYERN 3 Moderatorin Jacqueline Belle und Strafverteidiger Dr. Alexander Stevens darüber, welche Urteile im Fall Boateng bereits gesprochen worden sind. Als Gast mit dabei: Richter Andreas Forstner. Er war 2022 an einem Berufungsprozess beteiligt und erzählt von den Herausforderungen des Verfahrens. ***Hinweis: Andreas Forstner gibt in dieser Folge einen Einblick aus seiner Sicht als Richter im genannten Prozess. Er spricht über persönliche Eindrücke seiner Arbeit, nicht als offizieller Vertreter des Landgerichts. ***Contentwarnung: Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass dieser Podcast wahre Verbrechen und Kriminalfälle thematisiert und Schilderungen von Gewalt und Sex enthält. Das kann für einige von euch belastend sein. Dieser Podcast ist auf keinen Fall für Kinderohren geeignet. ***Wenn ihr Opfer häuslicher Gewalt geworden seid oder Betroffene kennt, hier findet ihr Unterstützung: https://www.hilfetelefon.de oder https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/opfer-telefon Konkrete Tipps gibt es auch hier: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/was-tun-bei-koerperverletzung *****Podcast-Tipp in dieser Folge: "Die Anschlags - Russische Spione unter uns": https://www.ardaudiothek.de/sendung/die-anschlags-russlands-spione-unter-uns-wdr-und-ndr/13420611/
Ab17 - der tägliche Podcast mit Kathrin und Tommy Wosch. Montag bis Freitag. Morgens und Abends.In dieser Episode begrüßen Kathrin und Tommy die neue Woche und besprechen eine Vielzahl von Themen, die von persönlichen Anekdoten bis zu aktuellen Ereignissen reichen. Die Folge beginnt mit einem herzlichen Willkommen und guten Wünschen an die Hörer, gefolgt von einem humorvollen Austausch über Geburtstagskinder, darunter Helene Fischer, die heute 40 Jahre alt wird. Kathrin und Tommy diskutieren Fischer's Karriere und ihre beeindruckende Biografie.Die Unterhaltung führt weiter zu einem Gerichtsfall, der durch einen Streit über Helene Fischers Auftritt ausgelöst wurde, und endet mit der Pointe eines Richters. Danach wechselt das Gespräch zu den Olympischen Spielen, bei denen die beiden Moderatoren verschiedene Disziplinen und deutsche Teilnehmer beleuchten. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Turnen und Beachvolleyball, sowie dem Hockeyspiel zwischen Deutschland und Frankreich.Ein weiteres großes Thema ist der kontroverse Auftritt einer Boxerin, die wegen ihres Geschlechts in den Medien diskutiert wird. Kathrin und Tommy sprechen über die Komplexität und die ethischen Fragen, die mit Transgender-Athleten im Sport verbunden sind. Dabei beleuchten sie verschiedene Perspektiven und persönliche Meinungen, ohne zu einem abschließenden Urteil zu kommen.Die Folge wird abgerundet durch die Vorstellung eines neuen wissenschaftlichen Verfahrens, das mit einem Scanner die Herkunft von Eiern bestimmen kann. Dieses Verfahren soll helfen, Bio-Eier von konventionellen Eiern zu unterscheiden. Kathrin und Tommy diskutieren die praktische Anwendung dieses Scanners im Alltag und schließen mit humorvollen Überlegungen, wie der Scanner im Haushalt eingesetzt werden könnte.Zum Schluss der Episode ermutigen Kathrin und Tommy ihre Hörer, den Podcast zu abonnieren, weiterzuempfehlen und aktiv an der Diskussion teilzunehmen.Inhalt: 00:00:00 Einführung und Begrüßung 00:02:00 Geburtstagskinder: Helene Fischer 00:05:00 Streit um Helene Fischers Aussehen 00:07:00 Olympische Spiele: Turnen und Beachvolleyball 00:10:00 Hockey: Deutschland gegen Frankreich 00:13:00 Diskussion über Transgender-Athleten 00:18:00 Neue wissenschaftliche Entdeckung: Ei-Scanner 00:20:00 Anwendung des Ei-Scanners im Alltag 00:22:00 Humorvolle Überlegungen zum Ei-Scanner 00:24:00 Abschluss und Aufruf zum Abonnieren Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Wir sprechen mit Univ.-Prof. Dr. Heribert Insam. Er ist ist (pensionierter) Professor für Mikrobiologie an der Universität Innsbruck und dort Gründer und ehemaliger Leiter der Arbeitsgruppe Mikrobielles Ressourcenmanagement. Anlässlich eines von ihm betriebenen Verfahrens urteilte das Landesverwaltungsgericht Tirol im Juni 2024 (LVwG-2022/35/0997-20), dass Covid-Abwasserdaten als Umweltinformationen zu qualifizieren und daher nach § 3 Abs. 1 Z 1 Umweltinformationsgesetz herauszugeben seien. Wir sprechen über das Verfahren und seine rechtlichen Hintergründe. Links: https://www.uibk.ac.at/de/microbiology/team/insam_heribert/ https://360.lexisnexis.at/d/entscheidungen-ris/lvwg_tirol_lvwg_2022350997_20/u_verwaltung_LVwG_Tirol_2024_LVWGT_TI_2_e1b7c723a0 https://x.com/igoe_at/status/1809897189482619262 https://www.sn.at/panorama/wissen/urteil-auch-abwaesser-umweltdaten-161226310
Der Ständerat hat eine Erklärung angenommen, die das Klimaurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kritisiert. In der Erklärung heisst es, die Schweiz tue bereits genug für den Klimaschutz. Welches Signal sendet die Schweiz damit aus? Ausserdem: Theoretisch erhalten Asylsuchende während ihres Verfahrens seit 2019 eine kostenlose, vom Bund finanzierte Beratung. Nun zeigt ein Expertenbericht, dass diese Rechtsberatungen in der Praxis bisher ungenügend waren. Nun nimmt das SEM, das Staatssekretatiat für Migration, diverse Anpassungen vor. Nach Finnland und den baltischen Staaten schliesst nun auch Norwegen seine Grenze zu Russland, als letztes westliches Nachbarland. Der einzig norwegisch-russische Grenzposten befindet sich ausserhalb der Hafenstadt Kirkenes. Dort konnten Russinnen und Russen bisher mit einem Touristenvisum nach Norwegen einreisen.
Der Anwalt von Ulrike Guérot äußert sich im NachDenkSeiten-Interview zu dem Ausgang des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht zwischen der Professorin und ihrem Arbeitgeber, der Universität Bonn. Tobias Gall, der rund 30 Jahre als Arbeitsrechtler tätig ist, erhebt schwere Vorwürfe gegenüber dem Gericht und der Universität Bonn. Die Universität habe, so Gall, „derart maßlos Vorwürfe zusammengetragenWeiterlesen
Wir sprechen mit Dr. Oliver Scherbaum, Rechtsanwalt in Wien, der Julian Hessenthaler im Strafverfahren vertrat. Wir unterhalten uns über straf- strafprozess- und grundrechtliche Aspekte des Verfahrens. Links: https://www.legalhouse.at/dr-oliver-scherbaum/ https://www.derstandard.at/story/2000140074376/ogh-wies-nichtigkeitsbeschwerde-von-ibiza-detektiv-zurueck
Wir sprechen über die Enthüllung eines Treffens zur „Remigration“ sowie über die Reaktion juristischer Berufsverbände darauf. Was für Folgen hat das etwa für den Umgang mit der AfD? Ferner ein Gespräch Christoph und Sophie Schöneberger über ihr Buch „Die Reichsbürger“. Schließlich erläutert der Göttinger Völkerrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus die Besonderheiten des Völkermord-Verfahrens, das Südafrika gegen Israel wegen dessen Gaza-Einsatzes angestrengt hat.
Das Dokument ist für österreichische Verhältnisse erstaunlich schlank. Es hat nämlich nur sieben Seiten, und das ist für eine Anklageschrift, die ein Wirtschaftsdelikt behandelt, nicht wirklich viel. Diese Anklageschrift stammt aus dem Herbst 2015, erstellt hat sie die WKStA, und es geht um René Benko und sein Projekt "Chalet N" in Lech am Arlberg. Der Fall geht zurück auf das Jahr 2011: Benko hatte damals über zwei seiner Laura Privatstiftung gehörende Firmen die Muxel Berggasthof Schlössle GmbH übernommen und an dieser hing der baufällige Gasthof Schlössle im Ortsteil Oberlech. Benko wollte auf dem Grundstück sein neues Hotelprojekt realisieren, aber es gab rechtliche Unwägbarkeiten, weil die Gemeinde seit 1977 ein Vorkaufsrecht auf die Liegenschaft hatte. Offenbar war man damals aufseiten von Benko der Meinung, dass dieses Vorkaufsrecht nicht gültig war, die Gemeinde aber meinte, das sei sehr wohl gültig, und es drohte ein langwieriger Zivilrechtsstreit um ebendieses Vorkaufsrecht. So trafen sich Gemeindevertreter mit René Benko am 6. September 2011 zu einem informellen Gespräch, um über dieses Vorkaufsrecht zu verhandeln. Was da von Benko angeboten wurde, oder wie es gemeint gewesen sein könnte, darüber gingen die Erinnerungen der Teilnehmer später auseinander. Laut einem Aktenvermerk, den der Gemeindesekretär von Lech damals erstellt hatte, soll Benko der Gemeinde zunächst 500.000 Euro angeboten haben und zwar in zwei Teilen. 250.000 Euro gleich für den Verzicht auf ein Ausjudizieren des Vorkaufsrechts. Und dann noch einmal 250.000 Euro im Nachhinein. Und zwar, Zitat aus dem Aktenvermerk, "im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren für sein Projekt". Im Oktober 2011 hat man sich dann verglichen. Benkos Firmengruppe zahlte der Gemeinde Lech für den Verzicht auf einen Rechtsstreit rund um das Vorkaufsrecht auf einen Schlag 500.000 Euro und dazu bekam die Gemeinde ein neues Vorkaufsrecht für die nächsten zwei Jahrzehnte. Damit war der Weg frei für Chalet N, benannt nach seiner Frau Nathalie. Das sind zwei ziemlich hübsch aussehende Appartement-Häuser aus Holz, edles Holz, die ich mir nur auf Bilder anschauen kann. Dort abzusteigen, sprengt mein Haushaltsbudget. Bei weitem. Eine Woche Chalet N kostet derzeit mehr als 300.000 Euro, dafür kann man dann aber auch gut 20 Leute mitbringen, wenn man so viele kennt. Und es gibt dazu immerhin Vollpension mit Weinbegleitung, WLAN, Wellness, Butler- und Limousinenservice, Skipässe für eine Woche, Bademäntel, Hausschuhe und eine 50-minütige Willkommensmassage. Beim Chalet N ging es aber nicht immer nur um feel good und Sechs-Sterne-Luxus. Auf dem Projekt lastete eben auch ein Korruptionsverdacht. Und das führt zurück zu besagter Anklageschrift der WKStA vom Herbst 2015. Die Behörde sah es damals als erwiesen an, dass Benko Vertretern der Gemeinde Lech bei dieser informellen Besprechung am 6. September 2011 ein unlauteres Angebot gemacht hatte. Wie gesagt, einmal 250.000 als sofortige Abschlagszahlung für das Vorkaufsrecht und dann noch einmal 250.000 Euro im Nachhinein. Und diese zweite Hälfte, das war das für die Staatsanwaltschaft problematische Angebot. Diese zweiten 250.000 Euro sollten nämlich im Abtausch für eine, Zitat Anklageschrift, "zeitlich beschleunigte Abwicklung von Verwaltungsverfahren der Gemeinde, insbesondere die Abänderung des Bebauungsplanes und die Teilabänderung der Flächenwidmung sowie den Abschluss eines Raumplanungsvertrages" zur Verfügung gestellt werden.Laut Strafgesetzbuch macht man sich auch dann strafbar, wenn man Amtsträgern für die „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts“ Vorteile verspricht, wobei der Strafrahmen im konkreten Fall bei bis zu zehn Jahren Haft gelegen wäre. Ins Rollen kamen diese staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen allerdings erst durch Berichte im „Spiegel“ und im STANDARD Ende 2014. Die Ermittlungen liefen zunächst auch gegen den damaligen ÖVP-Bürgermeister von Lech, Ludwig Muxel, sein Verfahren wurde aber bereits 2015 mangels belastbarer Indizien wieder eingestellt. Anders im Fall Benko: Ihn allein wollte die WKStA schließlich wegen der versuchten Korrumpierung von Gemeindevertretern anklagen. Die Behörde stützte sich dabei auf den bereits genannten Aktenvermerk des Gemeindesekretärs, der bei dem Meeting mit Benko 2011 anwesend war, aber auch auf Zeugenaussagen mehrerer Gemeindevertreter sowie auf das Protokoll einer Gemeinderatssitzung, in der Benkos Vorhaben ebenfalls zur Sprache gekommen war. Wie gesagt, laut dem Aktenvermerk des Gemeindesekretärs hatte Benko der Gemeinde Lech zunächst insgesamt 500.000 Euro angeboten, wobei eben nur die eine Hälfte für das Vorkaufsrecht gedacht gewesen wäre. Die zweite Hälfte sollte „im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren für sein Projekt im Nachhinein“ zur Verfügung gestellt werden – „für Projekte der Gemeinde“, wie da auch heißt. Für René Benko galt damals die Unschuldsvermutung und daran hat sich nichts geändert. Er selbst hat die Vorwürfe auch immer bestritten. Er habe den Gemeindevertretern niemals ein solches Angebot unterbreitet oder versucht die Gemeinde zu beeinflussen. Es sei auch immer nur um die 500.000 Euro für den Verzicht auf das Ausjudizieren des Vorkaufsrechts gegangen. Er, Benko, habe lediglich ein „längeres Zahlungsziel durch Splittung der Fälligkeit des Vergleichsbetrages“ angestrebt, was von der Gemeinde aber abgelehnt worden sei.An sich war die Anklage – soweit es die WKStA betraf – fertig. René Benko sollte vor einem Schöffengericht des Landesgericht Feldkirch angeklagt werden, sieben Zeugen sollten geladen werden. Und dann trat der Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer in Erscheinung. Er war damals Benkos Verteidiger. Böhmdorfer war für die FPÖ zwischen 2000 und 2004 Justizminister der Republik Österreich und er gilt als gut vernetzt. Am 10. September 2015 hatte Böhmdorfer in Sachen Benko einen ersten Termin und zwar eine Etage oberhalb der WKStA, nämlich bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Das ist wie der Name schon sagt, die Oberbehörde der Staatsanwaltschaften wobei Wien für den Osten Österreichs zuständig ist, Oberstaatsanwaltschaften haben über Staatsanwaltschaften die sogenannte Fachaufsicht, heißt sie können Weisungen erteilen. Geleitet wurde die Oberstaatsanwaltschaft Wien damals von Eva Marek, die den Job 2014 auf Wunsch von Wolfgang Brandstetter erhalten hatte – zumindest legen Chats nahe, die später öffentlich wurden. Heute ist Marek Vizepräsidentin des OGH – dass sie es werden konnte, hat abermals auch mit Wolfgang Brandstetter zu tun. Ja, bei seinem Besuch im September 2015 übergab Böhmdorfer der OStA-Leiterin vierseitigen Brief, den Marek mit einem gelben Post-it intern ablegte. "Von RA Dr. Böhmdorfer am 10. September 2015 mir persönlich persönlich übergeben", notierte Marek auf dem Post it. In dem Brief beschwerte sich Böhmdorfer darüber, dass das Verfahren gegen Benko "trotz geklärter Sach- und Rechtslage - in Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung zu Unrecht noch nicht eingestellt wurde … Alleine die Ermittlungen gefährden zahlreiche Projekte und damit Arbeitsplätze in Österreich und zwar auch dann, wenn René Benko im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung seine Unschuld beweisen muss und ein Freispruch erfolgt".Vor allem aber ersuchte Böhmdorfer die OStA-Chefin in seinem Brief, die Ermittlungsergebnisse der WKStA „im Rahmen der gesetzlichen Fachaufsicht jedenfalls vor einer Anklageerhebung“ zu prüfen. Es ist nicht unüblich, dass Anwälte mit Oberstaatsanwaltschaften kommunizieren, aber in diesem Fall geriet einiges auffallend schnell in Bewegung.Nur vier Tage nach Böhmdorfers Besuch forderte Marek die untergeordnete WKStA schriftlich auf, über den Stand des Verfahrens gegen René Benko zu berichten. Die WKStA schickte zunächst einen Zwischenbericht nach oben, ehe Behördenleiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda – sie war auch schon in der Dunkelkammer zu Gast – am 29. Oktober 2015 den ersten Entwurf der Anklageschrift gegen Benko übermitteln ließ. Kleiner Exkurs: Vrabl-Sanda hatte sich ursprünglich auch für die Leitung der Oberstaatsanwaltschaft Wien beworben – und sie musste jetzt auch in dieser Causa an Eva Marek berichten, die da den Vorzug bekommen hatte. Aber darum soll es hier gar nicht gehen. Wenige Monate nachdem die WKStA ihre Anklage nach oben geschickt hatte, trat abermals Dieter Böhmdorfer in Erscheinung. Im Februar 2016 schickte er der Oberstaatsanwaltschaft zunächst einen Schriftsatz, in dem etwa die Aussagen der zentralen Zeugen der WKStA in Zweifel gezogen wurden. Kurz darauf schaute er ein zweites Mal persönlich bei Eva Marek vorbei, dieses Mal überreichte Böhmdorfer ein privates Rechtsgutachten, das die Verdachtslage gegen Benko zusätzlich entkräften sollte. Wieder legte Eva Marek den Schriftsatz mit einem gelben Post-it ab. Das wissen wir deshalb, weil wir Zugang zu einer justizinternen Dokumentation bekommen haben, wo das alles enthalten ist. Das könnte übrigens auch für die Untersuchungskommission des Justizministeriums interessant sein. Diese Kommission soll ja angeblichen unsachlichen Interventionen rund um Ermittlungsverfahren nachgehen, von denen Christian Pilnacek im Sommer vergangenen Jahres wenige Wochen vor seinem Tod erzählt hatte und dabei heimlich aufgezeichnet wurde. Über das Pilnacek-Tape habe ich in Ausgabe Nummer 43 berichtet. Interessanterweise wird in dieser Dokumentation zum Fall Benko an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass Dieter Böhmdorfer trotz seiner zahlreichen Stellungnahmen, Beweisanträge und Urkundenvorlagen keinen formellen Antrag auf Verfahrenseinstellung gestellt hatte. Letztlich musste er das auch nicht. Das erledigte die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Nach Böhmdorfers zweitem Besuch bei Marek vergingen noch einmal drei Monate – und dann war die Anklage gegen René Benko erledigt. Am 12. Mai 2016 informierte Eva Marek das Justizministerium über eine beabsichtigte Einstellungsweisung in der Causa Benko/Lech. Auch dieser Bericht liegt Fabian Schmid und mir vor. Auf 13 Seiten, also fast doppelt so lang wie die eigentliche Anklageschrift, führte die OStA aus, dass sie die Anklage gegen Benko nicht genehmigen wolle, weil der Nachweis des „Versprechens eines Vorteils für die Vornahme eines pflichtwidrigen Amtsgeschäfts“ nicht zu erbringen sei. In dem Schriftsatz bemängelt die OStA die Arbeit der WKStA an mehreren Stellen – und stellt auch deren Schlussfolgerungen infrage. So habe die WKStA die Zeugenaussagen unvollständig und einseitig wiedergegeben, obendrein seien diese Aussagen auch noch widersprüchlich gewesen. Und überhaupt gäben die Zeugenaussagen “keinen Aufschluss darüber, in welchen konkreten Verfahren die Gemeinde Lech beeinflusst werden sollte“. Und auch der Aktenvermerk des Gemeindesekretär war nach Auffassung der OStA nicht allzu viel wert. Im Gegensatz zur WKStA sah die Oberstaatsanwaltschaft darin keinen Beleg, dass Benko 250.000 Euro für eine Beschleunigung der Gemeindeverfahren versprochen hatte: "Tatsächlich ist im Aktenvermerk zu keiner Zeit von einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren die Rede, sondern lediglich von einer zeitlich vernünftigen Abwicklung sowie einer Genehmigung des Projekts ohne große Unwägbarkeiten, woraus keineswegs auf eine angestrebte Bevorzugung geschlossen werden kann."Der Bericht der OStA ging an das Justizministerium und da an die Sektion Römisch IV / 5 und diese wurde damals noch vom mittlerweile verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek geleitet. Von ihm wissen wir, dass er nun wirklich kein Fan der WKStA war.Der Rest war Formsache. Am 10. August 2016 genehmigte zunächst das Ministerium die Verfahrenseinstellung, eineinhalb Monate später passierte das Vorhaben der Oberstaatsanwaltschaft dann auch den Weisungsrat. Am 10. Oktober 2016, ziemlich genau ein Jahr, nachdem Dieter Böhmdorfer seinen ersten Termin bei Eva Marek in Sachen Benko hatte, schickte die Oberstaatsanwaltschaft ihre Einstellungsweisung nach unten, also an die WKStA. Dass es ein Ermittlungsverfahren gegen René Benko in der Causa Chalet N gab, das war öffentlich bekannt, dass es 2016 eingestellt wurde, jahrelang nicht. Das wurde erst drei Jahre später bekannt, durch einen Bericht meines sehr geschätzten Kollegen Ashwien Sankholkar für die Plattform Dossier. Unter dem Titel „Benkos offene Hotelrechnung“ hatte Ashwien im August 2019 erstmals von der abgedrehten Benko-Anklage berichtet, wenngleich ihm damals noch die justizinternen Dokumente fehlten, die wir jetzt haben. Der Dossier-Bericht sorgte im Justizministerium für Hektik. In einer ersten Reaktion schrieb Christrian Pilnacek damals ein E-Mail an seinen Vertrauten Johann Fuchs. Pilnacek bat, die damalige Einstellungsbegründung in der Causa Benko/Lech zu veröffentlichen, was dann auch geschah. In seinem Mail an Fuchs schrieb Pilnacek auch: "Damit würde auch die Ungenauigkeit und Einseitigkeit in der Beweiswürdigung der WKStA offen gelegt. Für den Inhalt der Weisung muss man sich nicht genieren, er zeigt die Genauigkeit bei Wahrnehmung der Fachaufsicht."Wenn man das jetzt zusammenrechnet, also das Engagement der Oberstaatsanwaltschaft in dieser Sache, kurz nach dem ersten Besuch des Benko-Anwalts, dann die schnelle Einstellungsweisung, mit der der WKStA jede Möglichkeit genommen wurde, vermeintliche Schwächen in der Anklage zu beheben, dann die Freude des Sektionschefs Pilnacek, der WKStA in dieser Sache beim Scheitern zuzuschauen.All das wirft schon die Frage auf, ob in diesem Fall nur nach sachlichen Kriterien entschieden wurde. Eine andere Frage ist zum Beispiel, ob Benkos Anwälte damals von dem Anklagevorhaben der WKStA wussten, das ist nämlich eigentlich nicht vorgesehen. Anklageentwürfe sind vertraulich. Dieter Böhmdorfer wollte sich auf Anfrage von uns nicht äußern. Er verweist auf das AnwaltsgeheimnisDie Frage wurde übrigens auch Eva Marek gestellt und zwar im ÖVP-Korruptionsausschuss 2022. Sie sagte damals, dass Sie das nicht wisse. Eine weitere Frage wäre, ob Eva Marek sich in ihrer Entscheidungsfindung damals beeinflusst fühlte? Sie hat uns geantwortet und auf ihre Aussage vor dem ÖVP-Korruptionsausschuss 2022 verwiesen, wo sie ihre Arbeit an dem Akt verteidigt hatte. Auch bei René Benko hatten wir angefragt, ob er seine damalige Verantwortung in die Causa ergänzen wollte, das wollte er anscheinend nicht. Das Mail blieb unbeantwortet.
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Eine Familie, ein Mordverdacht, vier Geständnisse. Bauer Rudi verschwindet eines Tages spurlos. Schnell gerät seine Familie unter Verdacht, ihn getötet zu haben. Sie gestehen den Mord an ihm, widerrufen aber nach einiger Zeit ihre Geständnisse. Jahre später taucht die Leiche des Landwirts in der Donau auf. Untersuchungen ergeben: Die früheren Geständnisse können nicht der Wahrheit entsprechen. In dieser Folge sprechen BAYERN 3 Moderatorin Jacqueline Belle und Strafverteidiger Dr. Alexander Stevens mit Anwältin Regina Rick. Sie hat nicht nur einen Freispruch für Manfred Genditzki im sogenannten "Badewannenmord" erreicht (Folge 3 in dieser Staffel, weiter unten verlinkt), sondern auch hier eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht und eine der Töchter des verstorbenen Landwirts vertreten. In dieser Folge erzählt Frau Rick, was damals vor Gericht passiert ist. Warum hat die Familie zunächst gestanden? Welche Einblicke geben Tagebuchaufzeichnungen der Töchter? Und was ist Bauer Rudi wirklich zugestoßen? Hört rein... ***Hinweis: Fall und Prozess werden hier aus den Perspektiven von Regina Rick und Dr. Alexander Stevens beleuchtet. Die Staatsanwaltschaft sieht bestimmte Aspekte womöglich anders. Dieser Podcast ist keine neutrale Gerichtsberichterstattung***Mehr Hintergründe zu diesem Fall findet ihr auch in der BAYERN 3 True Crime Folge "Das Familiengeständnis” https://www.ardaudiothek.de/episode/true-crime-unter-verdacht/das-familiengestaendnis-3/bayern-3/83796830/ ***Originalaufnahmen von damals und Statements der Staatsanwaltschaft seht ihr in der True Crime Doku "Tote lügen nicht” https://www.ardmediathek.de/video/ard-crime-time/folge-1-tote-luegen-nicht-spurlos-verschwunden-s21-e01/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE5MTIxNjI ***Die Folge mit Regina Rick zum sogenannten "Badewannenmord" hört ihr hier: https://www.ardaudiothek.de/episode/true-crime-unter-verdacht/freispruch-im-badewannen-mord-hintergruende-und-die-anwaeltin-im-interview-3/bayern-3/94626064/ ***Contentwarnung: Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass dieser Podcast wahre Verbrechen und Kriminalfälle thematisiert und Schilderungen von Gewalt und Sex enthält. Das kann für einige von euch belastend sein. Dieser Podcast ist auf keinen Fall für Kinderohren geeignet. ***Erlebt Jacqueline und Alex live auf dem ersten BR-Podcastfestival. Mehr Infos: https://www.br.de/unternehmen/inhalt/veranstaltungen/br-podcastfestival/index.html
Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen soll nun endgültig aus der CDU ausgeschlossen werden. Der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens stimmte der Bundesvorstand der Partei am Montag einstimmig zu. Wie Ausschlussverfahren ablaufen und was sie so heikel macht, weiß Tilman Steffen, Redakteur im Ressort Politik, Wirtschaft und Gesellschaft von ZEIT ONLINE. Rein mathematisch betrachtet ist ein rot-grün-rotes Bündnis in Berlin trotz des Siegs der CDU weiterhin möglich. Aber würde das auch dem Willen der Wählerschaft entsprechen? Und: Welche Faktoren sind noch entscheidend bei einer Koalitionsbildung? Darüber spricht Lenz Jacobsen, Politikredakteur bei ZEIT ONLINE mit Schwerpunkt Demokratie. Seit Dezember läuft am Landgericht München der Prozess um den früheren Dax-Konzern Wirecard. Am Montag hat dort zum ersten Mal Ex-Vorstandschef Markus Braun ausgesagt. Dabei wies er alle Anklagepunkte zurück. Was noch? In Hannover hat der Ballettdirektor der Staatsoper eine Kritikerin mit Hundekot beschmiert. (https://www.zeit.de/kultur/2023-02/staatsoper-hannover-kot-kritikerin) Moderation und Produktion: Roland Jodin (https://www.zeit.de/autoren/J/Roland_Jodin/index) Redaktion: Moses Fendel (https://www.zeit.de/autoren/F/Moses_Fendel/index) Mitarbeit: Clara Löffler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Hans-Georg Maaßen: Rausschmeißen, was rausgeschmissen gehört (https://www.zeit.de/2023/07/hans-georg-maassen-cdu-partei-ausschluss) Früherer Verfassungsschutzpräsident: CDU-Vorstand beschließt Ausschlussverfahren gegen Hans-Georg Maaßen (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-02/cdu-vorstand-beschliesst-ausschlussverfahren-gegen-hans-georg-maassen) Thema: Berlin (https://www.zeit.de/thema/berlin) Wirecard: Großangriff auf den Kronzeugen (https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-02/wirecard-kronzeuge-oliver-bellenhaus-markus-braun) Thema: Wirecard (https://www.zeit.de/thema/wirecard) Wirecard-Prozess: Markus Braun weist alle Anklagepunkte zurück (https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-02/wirecard-prozess-markus-braun-weist-vorwuerfe-zurueck)
Themen der Sendung: Neue Erkenntnisse nach "Reichsbürger"-Razzia: Wohl mehr Mitwisser als bisher bekannt, Wegen mutmaßlichem EU-Korruptionsskandal stellt belgische Polizei Daten von zehn Abgeordneten sicher, Von Bundeskanzler Scholz vorgeschlagener G7-Klimaclub verabschiedet Satzung, Wirecard-Prozess: Verteidiger des Hauptangeklagten beantragt Aussetzung des Verfahrens, Putin sagt Jahres-Pressekonferenz ab, EU verhängt weitere Sanktionen gegen Iran nach einer zweiten Hinrichtung eines Demonstranten, Tote bei Protesten nach Wahl in Peru, Überlastung und Personalmangel gefährdet Notfallrettung in Deutschland, Schleswig-Holstein schafft Maskenpflicht in Bus und Bahn zum Jahresende ab, Überschwemmungen im Norden von Bosnien und Herzegowina, Das Wetter