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Die Löcher im Emmentaler Käse werden immer kleiner. Deswegen hat die Sortenorganisation «Emmentaler Switzerland» verlangt, dass Heublumenpulver verwendet werden darf, um grössere Löcher im Käse zu erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied sich dafür. Weiter in der Sendung: · Meyer Burger präsentiert zum ersten Mal Zahlen des letzten Jahres. 2024 hat das Unternehmen 210 Millionen Franken Minus gemacht. Für den Geschäftsbericht braucht das Unternehmen allerdings noch einen guten Monat Zeit. · Das Transportunternehmen BLS hat ein Rekordjahr hinter sich. Mit über 71 Millionen Fahrgästen waren so viele Personen mit der BLS unterwegs wie noch nie. · Im Sensebezirk im Kanton Freiburg sind ab sofort Ambulanzen des Schweizerischen Touringclubs TCS unterwegs.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 29.01.2025 (6 C 3.23) mit Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Nicht-Verbrauchern in der „Schnittmenge“ von Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht befasst. Auch wenn bisher nur die Pressemitteilung vorliegt, muss die Entscheidung in ihren Kontext eingeordnet werden: B2B-Werbung erfordert nicht zwingend eine erklärte Einwilligung, sondern eine mutmaßliche Einwilligung genügt (weiterhin)!Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen!ottosc.hm/dsgvo
Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern der Osttangente in Basel gut. Demnach soll nachts Tempo 60 gelten. Ausserdem: · Auf der Suche nach dem Geist Europas - im neuen Film von Vadim Jendreyko · Wochengastgespräch mit Uni Basel - Rektorin Andrea Schenker-Wicki
Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass Roger Schawinski und Stefan Bühler doch keine Radiokonzession erhalten. Das Gericht sagt: Das neue Radio hätte vom BAKOM im ganzen Vergabeverfahren gar nicht zugelassen werden dürfen. Das BAKOM sagt: Das Gericht hat anders gewichtet. Weiter in der Sendung: Seit diesem Jahr gibt es ein angepasstes Konkursgesetz. Statt einer Pfändung landen die Fälle schneller beim Konkursamt. Die Ostschweizer Konkursämter rechnen mit mehr Fällen. Mehr Personal gibt es aber nur teilweise.
Das Bundesverwaltungsgericht entzieht der Radio Alpin Grischa AG die Konzession für das Versorgungsgebiet Südostschweiz-Glarus. Bei den Initianten zeigt man sich enttäuscht und überrascht, die Region habe mit dem Entscheid eine Niederlage erlitten. Weiter in der Sendung: · ZH: Das SEM kann bald weitere 80 Plätze für unbegleitete und mehrheitlich minderjährige Asylsuchende anbieten. · FR: Der Laubholzbockkäfer ist wieder aufgetaucht.
Die Blausee AG zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts weiter ans Bundesgericht, wie sie mitteilt. Sie sieht «zahlreiche rechtliche Unstimmigkeiten». Das Bundesverwaltungsgericht habe wichtige Aspekt nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Weiter in der Sendung: · Archive der bernischen Psychiatrien kommen ins Staatsarchiv. · Berner Jagdinspektorin lobt Jäger für dein Einsatz bei der Hirschjagd.
Zwei jemenitische Staatsbürger klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihre Verwandten wurden im Jemen bei einem US-Kampfdrohneneinsatz getötet. Die USA nutzen die Drohnen zur Tötung von Terroristen. Dabei kommen immer wieder Unbeteiligte ums Leben. Zur Steuerung der Drohnen nutzen die US-Streitkräfte eine Satelliten-Relaisstation auf der US-Air Base Ramstein in Rheinland-Pfalz. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte die Bundesrepublik schon verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base durch die Vereinigten Staaten nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Das Bundesverwaltungsgericht sagt: Deutschland habe schon auf "normalem" diplomatischem Weg genug getan. Dagegen wenden sich die Beschwerdeführer. Nun hat das Bundesverfassungsgericht verhandelt. Der Fall wirft spannende Fragen auf: Wie weit reichen die Schutzpflichten Deutschlands gegenüber Menschen im Jemen? Wie sind die Einsätze der USA zu bewerten? Und inwiefern ist Deutschland verpflichtet, gegenüber seinem Bündnispartner USA "klare Kante" zu zeigen? Die Justizreporter*innen Klaus Hempel und Egzona Hyseni waren bei der Verhandlung vor Ort und haben unter anderem mit Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights gesprochen, der die Kläger vor dem BVerfG vertritt.
Zwei jemenitische Staatsbürger klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Verwandte der beiden wurden im Jemen bei einem Einsatz einer unbemannten Drohne der US-Streitkräfte getötet. Die USA nutzen solche ferngesteuerten Drohnen zur Tötung von Terroristen. Dabei kommen immer wieder Unbeteiligte ums Leben. Um die Drohnen bei Einsätzen im Jemen steuern zu können, nutzen die US-Streitkräfte eine Satelliten-Relaisstation auf der US-Air Base Ramstein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte die Bundesrepublik schon verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base durch die Vereinigten Staaten nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung jedoch aufgehoben: Deutschland habe schon auf „normalem“ diplomatischem Weg genuggetan. Zudem würden über die Station in Ramstein nur Daten weitergeleitet. Das reiche nicht aus, um ein stärkeres diplomatisches Einschreiten zu verlangen. Mit Ihrer Verfassungsbeschwerde wenden sich die beiden Jemeniten gegen dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der Fall wirft spannende Fragen auf: Wie weit reichen die Schutzpflichten Deutschlands gegenüber Menschen im Jemen? Wie sind die Einsätze der USA zu bewerten? Und inwiefern ist Deutschland verpflichtet, gegenüber seinem Bündnispartner USA „klare Kante“ zu zeigen? Der SWR1-Radioreport berichtet aktuell über die Verhandlung am 17.12. in Karlsruhe.
Das Bundesverwaltungsgericht in Österreich verlangt für die Verwendung von Google reCAPTCHA die Einwilligung der betroffenen Personen. Wie gelangte das Gericht zu diesem Ergebnis und was sind die Folgen?
Das Bundesverwaltungsgericht hat die geplante Marchfeld-Schnellstraße gestoppt // Defizitverfahren ja oder nein - eine Diskussion bei den Koalitionsverhandlungen
Die Felssicherungsarbeiten beim Schlössli Schönegg in der Stadt Luzern dauern statt bis Januar voraussichtlich bis März 2025. Die Bauarbeiten sind laut Stadt aufwändiger als ursprünglich angenommen. Weiter in der Sendung: · Der Luzerner Stadtrat legt dem Stadtparlament Massnahmen zur Stärkung der Gleichstellung vor. · Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesamt für Verkehr zuständig ist in einem Streit rund um Bauarbeiten beim Bahnhof Horw. · Die GLP des Kantons Zug startet eine Verfassungsinitiative für bessere Rahmenbedingungen zur Förderung von Recycling.
Mitte des 19. Jahrhunderts eröffnete Alexander Seiler eine kleine Pension in Zermatt. Ein paar Jahrzehnte später hatte er schon 700 Angestellte und 1000 Betten im Wallis. Sein Urgrossenkel Stephan Seiler hat nun über seine Familie das Buch «Die Seiler Saga» geschrieben. Weiter in der Sendung: * Neue Pläne für den Artillerieschiessplatz auf dem Simplon. Das VBS hat insbesondere die Pläne für das militärische Betriebsgebäude angepasst. * Etwa 1000 Leute sind am Donnerstag auf dem Jungfraujoch gestrandet, wegen einer technischen Störung. * Das Bundesverwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde der Blausee AG zum Ausbau von zwei Stollen nicht eingetreten. * Wahlen Burgdorf: Am 24. November wählt die Stimmbevölkerung Parlament, Regierung und den Stadtpräsidenten.
Hat das Oberverwaltungsgericht Münster bei seiner Nichtzulassung der Revision im Rechtsstreit „AfD vs. Bundesrepublik Deutschland“ einen Fehler gemacht? Darüber soll nun das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig urteilen.
In diesem Video/Podcast erfährst du die neuesten Entwicklungen rund um das Verbot des #compactmagazin Das Bundesverwaltungsgericht hat im Eilverfahren das Verbot von #nancyfaeser vorläufig aufgehoben, was dem Magazin erlaubt, weiterhin öffentlich zu erscheinen. Doch was steckt hinter diesem Urteil? Wir analysieren in dieser Ausgabe die Rechtslage und die Bedeutung für die Presse- und Meinungsfreiheit. Das Compact-Magazin geriet durch seine umstrittenen Inhalte ins Visier der Behörden. Razzien bei Jürgen Elsässer (dem Chefredakteur des Magazins) und die Durchsuchung seiner Geschäftsräume sowie seines Wohnsitzes sind Teil der laufenden Ermittlungen. Im Hauptsacheverfahren steht noch eine endgültige Entscheidung über das Verbot aus. Wir gehen auf die Argumente des Gerichts ein, das erhebliche Zweifel an den angeblich grundrechtsverletzenden Passagen im Magazin geäußert hat und erklären, warum das Vereinsrecht in diesem Fall als Mittel gewählt wurde. Außerdem werfen wir einen Blick auf die Einschätzungen von Deniz Yücel, der schon früh auf die potenziellen Erfolgsaussichten der Klage hingewiesen hat. Bleib dran, um umfassend über die rechtlichen Schritte, die Hintergründe und die möglichen Auswirkungen auf die Medienlandschaft informiert zu sein. Das Hauptsacheverfahren könnte noch Jahre dauern, aber wir halten dich auf dem Laufenden!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Eilverfahren das Verbot des rechtsextremistischen Compact-Magazins teilweise aufgehoben. Zwar nur vorläufig, eine Niederlage ist die Entscheidung für das Innenministerium trotzdem. Geuther, Gudula www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Moin, ich feiere heute JOMO, the joy of missing out! Denn an so einem Tag in der Stadt unterwegs zu sein - das ist mir einfach zu heiß. Viele von euch haben uns aber gesagt und geschrieben, dass sie sich richtig freuen, dass endlich Sommer ist. Wo ihr den am besten in Hamburg verbringt, und was ihr angesichts der Hitzewarnung beachten müsst, hört ihr hier. Viel Spaß wünscht Maiken Was war heute in Hamburg los? Maiken Nielsen und Ole Wackermann werfen im wöchentlichen Wechsel zum Tagesende einen Blick auf die News und das aktuelle Stadtgeschehen. Das sind die Nachrichten heute mit Maiken Nielsen am Dienstag, 13. August 2024 +++SOMMERINTERVIEW MIT CANSU ÖZDEMIR: DIE LINKE GEGEN OLYMPIA-BEWERBUNG HAMBURGS+++ Die Linke lehnt eine neue Olympia-Bewerbung Hamburgs ab. Auch nach den Olmpischen Spielen von Paris hätten sich drei entscheidende Probleme nicht verändert: die Politik des IOC, die notwendige hohe Summe an Steuergeldern und das Bürgerschaftsreferendum. Welche Themen außerdem im Sommerinterview angesprochen wurden, weiß NDR 90,3 Landespolitikreporter Reinhard Postelt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner von ihrer Kommune verlangen können, gegen illegales Gehwegparken vorzugehen. Roland Stimpel vom Fachverband Fußverkehr hofft, dass es mehr Raum für Fußgänger - und auf der Straße geben wird. Stimpel, Roland www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Der Ständerat hat am Montagabend beschlossen, dass die Schweizer Armee in den nächsten vier Jahren vier Milliarden Franken mehr aus der Bundeskasse erhalten soll, als vom Bundesrat beantragt. Was bedeutet dieser Entscheid für die Bundesfinanzen? Weitere Themen: Die Sortenorganisation «Emmentaler Switzerland» will Heublumenpulver verwenden, um grössere Löcher im Emmentaler Käse zu bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht muss klären, ob das in der Schweiz zulässig ist. Myanmar versinkt im Chaos. Die Armee führt einen Bürgerkrieg gegen verschiedene ethnische Minderheiten, was zu einer grossen Fluchtbewegung geführt hat. Doch etwa das Nachbarland Thailand macht es den Flüchtlingen alles andere als einfach.
Der frühere Militärflugplatz Buochs im Kanton Nidwalden kann noch nicht in ein ziviles Flugfeld umgenutzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Anstössern gutgeheissen. Noch offen ist die Entwässerung des Flugfeldes. Weiter in der Sendung: * Das Feld für den zweiten Wahlgang in den Luzerner Stadtrat lichtet sich: Der SVP-Kandidat Peter With und der Parteilose Urban Frye nehmen sich aus dem Rennen. * Trotz schweren Unfällen mit Toten: Die Luzerner Kantonsregierung lehnt eine Mittelleitplanke auf der Strasse zwischen Malters und Werthenstein weiterhin ab.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt: die Inhalte der Schulungen sind zwar erforderlich, aber die Tiefe der vermittelten Inhalte nicht. Im Ergebnis keine befriedigende Entscheidung für die Zukunft der Personalratsarbeit. Wir besprechen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.2023 (Aktenzeichen 5 P 7/22).
Das Bundesverwaltungsgericht verurteilt das Grand Casino Baden zu einer Busse von 1.8 Millionen Franken. Dies, weil das Casino während der Pandemie bei der Registrierung zu wenig hingeschaut habe. So hätten sich auch gesperrte Spieler registrieren können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Themen: * Über die Schlachterei Braunwalder in Wohlen ist der vorläufige Konkurs verhängt worden. Den Betrieb eingestellt hat das Unternehmen bereits vor einigen Wochen. * Die zuständige Kommission des Aargauer Grossen Rates befürwortet einen Projektierungskredit von 61 Millionen Franken für die geplante Kantonsschule in Stein. * Der Gemeinderat von Würenlingen lehnt das Baugesuch für den Bau eines neuen McDonald's Restaurant ab. Das Projekt passe nicht in den Zonenplan.
In der Gemeinde Buchs hängt der Haussegen schief. Nun wehrt sich der Gemeinderat gegen Vorwürfe von Einwohnerräten. An einer Medienkonferenz bemängelten die Gemeinderäte das politische Klima in der 8000-Einwohner-Gemeinde. Weitere Themen: * In Olten soll es nun doch einen neuen Kremationsofen geben. Der Stadtrat vollzieht eine Kehrtwende und will nun trotz des gestrigen Volks-Neins eine neue Vorlage mit neuem Ofen ins Parlament bringen. * Das Bundesverwaltungsgericht brummt dem Grand Casino Baden eine Busse von 1.8 Millionen Franken auf. Dies, weil das Casino während der Pandemie bei der Registrierung von neuen Kundinnen und Kunden zu wenig genau hingeschaut habe. * Das Kantonsspital Aarau eröffnet in Lenzburg eine neue Hausarztpraxis. Das Ziel ist es, den Notfall am KSA zu entlasten.
Die Tarifsuisse AG hat gegen den Entscheid der Ostschweizer Regierungen, den Taxpunkt für Hausärzte um 3 Punkte zu erhöhen, Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht soll entscheiden, ob der Lohn der Hausärzte angehoben wird oder nicht. Weitere Themen: * Pascal Singh will für Aufrecht Thurgau in die Regierung. * Kanton Appenzell Ausserrhoden digitalisiert Steuer- und Einwohnerservices. * Besucherrekord im Kunstmuseum Graubünden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Gesuch des Kantons Graubünden abgelehnt. Das bedeutet, dass der Kanton weiterhin nicht so viele Wölfe schiessen darf, wie er es geplant hatte. Weiter: * Es kommen magere Jahre auf den Kanton St. Gallen zu: Das steht im neuen Aufgaben- und Finanzplan.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt: Die gut sichtbaren Kreuze in Bayerns Behörden dürfen bleiben. Denn sie gefährden nicht die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates. Ein Anlass für uns, mit Ihnen über christliche Symbole zu sprechen – und über das Urteil. Moderation: Julia Schöning Von WDR 5.
Hans-Jürgen Brennecke ist einer von zwei Klägern, die vor Gericht zogen, um ein Suizid-Medikament zu bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte nun ab. Es sei für ihn "überhaupt nicht einsichtig, warum das beste Mittel unter Verbot steht", sagt er. Von WDR 5.
Das Bundesverwaltungsgericht ist 70 Jahre alt geworden. Jetzt will es herausfinden, wie die erste Generation NS-belasteter Bundesrichter demokratische Urteile sprechen konnte. Kritik gibt es an der Art der Aufarbeitung.Stukenberg, Timowww.deutschlandfunk.de, HintergrundDirekter Link zur Audiodatei
Das Bundesverwaltungsgericht hat vor kurzem die rechtliche Möglichkeit der Mitbestimmungspflicht bejaht. Ob tatsächlich ein Mitbestimmungsrecht vorliegt, ist allerdings nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.
Viele Städte in NRW wollten die Gebühren für das Anwohnerparken anheben und dann sozial staffeln. Das Bundesverwaltungsgericht verbietet das jedoch. Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) fordert Nachbesserungen vom Gesetzgeber. Von WDR 5.
Wie teuer darf das Parken für Anwohner sein? Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt ein Urteil gesprochen. Es darf deutlich teurer werden, wenn man es richtig macht. Gehen Sie da mit? Moderation: Elif Şenel Von WDR 5.
Das Wolfspaar aus dem Schluchseegebiet hat Nachwuchs bekommen. Beim Auftakt des Prozesses gegen den mutmaßlichen Mörder von Ayleen A. hat dieser ein lückenhaftes Geständnis abgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht kippt die Freiburger Anwohnerparkgebühren.
Das Wolfspaar aus dem Schluchseegebiet hat Nachwuchs bekommen. Beim Auftakt des Prozesses gegen den mutmaßlichen Mörder von Ayleen A. hat dieser ein lückenhaftes Geständnis abgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht kippt die Freiburger Anwohnerparkgebühren.
In Berlin treffen sich staatliche Player und Akteure der Gesellschaft zum Bildungsgipfel - was von dem Treffen zu erwarten ist, erklärt WELT-Redakteurin Sabine Menkens. Die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl, stellt ihren Jahresbericht für 2022 vor. Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden, ob der Bund zwei russische Tochterunternehmen in Deutschland unter Treuhandverwaltung stellen durfte. Und die EU-Kommission legt zwei Gesetzesvorhaben für eine klimaneutralere und unabhängigere Wirtschaft vor. "Kick-off" ist der Nachrichten-Podcast von WELT. Wir freuen uns über Feedback an kickoff@welt.de. Hörtipp: Die wichtigsten News an den Märkten und das Finanzthema des Tages hören Sie morgens ab 5 Uhr bei „Alles auf Aktien" - dem täglichen Börsen-Shot aus der WELT-Wirtschaftsredaktion. Mehr auf welt.de/allesaufaktien Impressum: https://www.welt.de/services/article7893735/Impressum.html Datenschutz: https://www.welt.de/services/article157550705/Datenschutzerklaerung-WELT-DIGITAL.html
Kann eine Pause Pause sein, wenn der Beschäftigte ständig erreichbar sein muss und seinen Dienst im Falle des Falles sofort wieder aufnehmen muss? Der Dienstherr meinte ja. Das Bundesverwaltungsgericht sah das anders.
«Le monstre», das Monster – so nennt der langjährige FIFA-Präsident Sepp Blatter den Weltfussballverband. SRF DOK hat anlässlich der WM-Katar 2022 die Geschichte der FIFA aufgearbeitet. Und auch die Umstände der umstrittenen Katar-Wahl im Dezember 2010 unter die Lupe genommen. Dabei sind Hansjürg Zumstein (SRF), Maria Roselli (RSI) und Ludovic Rocchi (RTS) bei ihren umfassenden Recherchen auf FIFA-Unterlagen gestossen, in denen steht, drei FIFA-Exekutivmitglieder hätten Geld für ihre Katar-Stimme erhalten. Die FIFA. Organisiert als Verein mit Sitz in Zürich. In diesem Jahr mit budgetierten 4,7 Milliarden Einnahmen. Eine non-profit-Organisation, betont die FIFA, alle Einnahmen würden wieder zurück in den Fussball fliessen. Aber zumindest in der Vergangenheit kassierten korrupte FIFA-Funktionäre mit. SRF DOK dokumentiert, wie die FIFA in den letzten Jahrzehnten immer wieder den Schatten der Korruption streift. Die Wurzeln liegen im Milliardengeschäft, das mit der Vermarktung der FIFA-TV-Rechte entstand. Entwickelt von Sepp Blatter zusammen mit seinem langjährigen Vertrauten Michel Platini. Und manchmal ist es sogar mehr als ein Schatten, manchmal sind die Beweise konkret. Der Dokumentarfilm zitiert zum Beispiel aus Akten der Zuger Justiz: Auf 122 Millionen Franken Schmiergelder stiessen die Ermittler damals. Und sie hielten schwarz-auf-weiss fest: «Nicht in Frage gestellt werden kann die Feststellung, dass die FIFA Kenntnisse von Schmiergeldzahlungen hatte.» FIFA-Funktionäre liessen sich für die angebliche Vermittlung von TV-Rechten bezahlen; Geld, das laut Gerichtsakten eben in die Kassen der FIFA gehörte; Geld, das wieder in den Fussball hätte zurückfliessen sollen. Der Film zeigt auch, wie die Schweizer Justiz, allen voran der damalige Bundesanwalt Michael Lauber, bei der Aufarbeitung der Korruptionsvorwürfe stolperte. Schritt für Schritt werden die umstrittenen Geheimtreffen des Bundesanwalts mit dem jetzigen FIFA-Präsidenten Gianni Infantino aufgearbeitet. Auch jenes Treffen, an das sich angeblich kein Teilnehmer mehr erinnern kann. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, «dass sich keiner der vier Teilnehmer mehr an das Treffen erinnern können soll, erscheint wenig glaubhaft. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist es schlicht abwegig, dass alle vier Personen (...) an ein bestimmtes Treffen keinerlei Erinnerung mehr haben sollen.» Nach diesem vernichtenden Urteil räumte Bundesanwalt Lauber bekanntlich seinen Posten. Die Hintergründe der Treffen sind bis heute unbekannt und immer noch Gegenstand von Ermittlungen. Ausländische Medien spekulieren, dass beim letzten Treffen über ein Strafverfahren diskutiert wurde, das für den jetzigen FIFA-Präsidenten Gianni Infantino hätte heikel werden können. Infantino dementiert energisch. Ein Interview mit SRF DOK verweigerte Infantino ohne Angaben von Gründen. Der Film dokumentiert schliesslich auch, dass die Wahl des WM-Austragungsortes 2022 offenbar mit Korruption zustande kam. Das Rechercheteam ist auf einen Entscheid der FIFA-Ethikkommission gestossen, in dem die Rede davon ist, dass drei FIFA-Exekutivmitglieder für ihre Katar-Stimmen Geld erhalten haben. In den Unterlagen zitiert die FIFA die eidesstattliche Aussage eines Kronzeugen der amerikanischen Justiz, dem sie hohe Glaubwürdigkeit attestiert. «FIFA – Das Monster» zeigt, dass die FIFA bis heute den Schatten der Korruption nicht loswerden konnte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass im Bürgerspital Solothurn keine Bauchspeicheldrüsen mehr entfernt werden sollen. Die Operation gehört zur hochspezialisierten Medizin und darf nur an bestimmten Orten ausgeführt werden. Das Bürgerspital will prüfen, wie es die OP weiter anbieten kann. Weitere Themen in der Sendung: * Fussball-Höhepunkt: Am Sonntag spielt der FC Aarau im Schweizer Cup gegen den FC Basel. Das Stadion Brügglifeld ist ausverkauft – schon wieder. * Aarauer Stadtrat hält trotz Kritik am Projekt für ein neues grosses Oberstufenschulzentrum in der Telli fest.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des VCS gegen das Betriebsreglement des Flugplatzes in Mollis gutgeheissen. Dabei geht es vor allem um Flugbewegungen an Sonntagen und Feiertagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Themen: * Personelle Verstärkung für Regionalgerichte in Albula und Maloja * TG: Abteilung Energie bekommt ein eigenes Amt
Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass es aus Sicherheitsgründen zulässig sei, die neue Strasse zwischen Brunnen und Flüelen ausschliesslich für Motorfahrzeuge zu bauen. Das Gericht lehnt die Beschwerde von Umweltverbänden gegen die Plangenehmigung ab. Weiter in der Sendung: * Verschmutztes Trinkwasser: EWL richtet im Stadtluzerner Quartier Langensand nun Zapfstellen mit sauberem Wasser ein. * Nach Feuerwerk in Sarnen: Polizei gibt Entwarnung in Bezug auf Feuerwerksresten im und am Sarnersee.
Herzlich Willkommen zu Folge 211 des F.A.Z Einspruch Podcast mit Helene Bubrowski und Corinna Budras. Lange wurde über das Sondervermögen für die Bundeswehr gestritten, jetzt hat sich die Ampelregierung mit der Union über die genaue Ausgestaltung geeinigt. Sind die Grünen dabei die großen Verlierer? Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche mit einem Dating-Urteil für Furore gesorgt: Dabei ging es um eine Kommandantin der Bundeswehr, die auf der Datingplattform Tinder angeblich ungezügelt nach Kontakten suchte und dabei erfahren musste, dass das disziplinarrechtliche Konsequenzen haben kann. Nicht immer müssen solche Auseinandersetzung im Arbeitsleben vor den Gerichten geklärt werden. Das geht auch einvernehmlich. Darüber sprechen wir mit dem Buch-Autor und Diversity-Berater David Scholz. Schließlich geht es um neuen Streit, der sich im Zusammenhang mit dem Pakt für den Rechtsstaat ankündigt. Außerdem haben wir eine sehr geteilte Meinung über das gerechte Urteil der Woche.
Das letzte Teilstück der Autobahn 14 im Norden Sachsen-Anhalts kann gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Klage eines Naturschutz-Vereins zurück. Das und mehr in DER TAG, heute mit Norma Düsekow
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Corona-Impfung von Bundeswehrsoldaten befasst. In der Verhandlung am Montag in Leipzig ging es um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22) Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten für rechtmäßig. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
Parlament und Bundesregierung legten einen kulturellen und friedenspolitischen Offenbarungseid ab / Für die astronomischen Folgekosten werden alle bluten, nur die Superreichen nichtEin Standpunkt von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam.Bundeskanzler Olaf Scholz: „… Kriegstreibern wie Putin Grenzen zu setzen“. Oppositionsführer Friedrich Merz: „… endgültig und für alle Welt sichtbar ein Kriegsverbrecher …“) Rauschender Beifall im Bundestag. Haben die beiden Schmähredner es jemals gewagt, sich in dieser Form über US-amerikanische Präsidenten und Kriegsverbrecher herzumachen? Über Bush sen. (Irak-Krieg 1991), Clinton (Kosovo-Krieg 1998), Bush jun. (Afghanistan-Krieg 2001) und Obama (Syrien-Krieg 2011, Libyen-Krieg 2011)?Gegen jeden Krieg zu sein, ist selbstverständlich. In aller Welt gibt es deshalb die Forderung, den russischen Angriff auf die Ukraine zu verurteilen. Kaum jemand sucht Antworten, warum ausgerechnet die Regierungen jener Länder sich damit hervortun, die selbst zahlreiche Angriffskriege führen oder sie unterstützen. Das geht ausdrücklich auch an die deutsche Adresse.Die ARD-Tagesschau nennt Scholzens Rede einen „historischen Moment“. Der Publizist Tilo Gräser hingegen empfand sie als „eine Rede der Schande von historischem Ausmaß“. In der Tat, US-Amerika hat Deutschland zum dritten Mal besiegt, nunmehr im Alleingang, und Kanzler Scholz verlas den Wortlaut der deutschen Kapitulationsurkunde in Form einer Regierungserklärung.Scholz machte damit Kotau vor den drei Oligarchien der USA: dem militärisch-industriellen Komplex, dem Öl-, Gas- und Bergbausektor und dem Finanz-, Versicherungs- und Immobiliensektor. Wer sich davon überzeugen will, braucht nur einen Blick auf die fraglichen Börsenkurse an der Wall Street zu werfen. Deutschland wird diesen Aktien umgehend – und entgegen zum Trend eines Börsencrashs – zusätzlich zu neuen Höhenflügen verhelfen. Das Herrschaftsinstrument, das sich die supranationalen Konzerne gefügig gemacht haben, heißt NATO. Sie war übrigens schon seit Jahren in der Ukraine militärisch präsent, dazu bedurfte es gar nicht erst der umstrittenen Mitgliedschaft dieses Staates, der seit dem Maidan-Putsch am Tropf der westlichen Wertegemeinschaft hängt. Dazu weiter unten noch mehr.Russland hat sich mit dem Angriff auf die Ukraine ohne vorherige Zustimmung seitens der UNO erstmals einer Vorgehensweise angeschlossen, die sich bisher die USA vorbehalten hatten. Deren 20-jähriger Krieg gegen Afghanistan forderte mindestens 240.000 Tote, und ihr zweiter Irak-Krieg endete mit mindestens 220.000 zivilen Opfern. An diesem Krieg war übrigens die Bundeswehr ebenfalls beteiligt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das zwar als rechtswidrig beurteilt, doch solche höchstrichterlichen Ansichten haben die Regierung noch nie groß gestört. Über die Entkräftung des Völkerrechts, zu der nun auch Russland beiträgt, ist schon viel Notwendiges, Lesens- und Bedenkenswertes geschrieben worden, auch über Moskaus objektiv gegebene Gründe. Wir wenden uns deshalb einem anderen Aspekt zu.Eines der erklärten Ziele des russischen Angriffs ist die Entnazifizierung der Ukraine. Es wird mit Sicherheit verfehlt. Nicht, weil es sich bei dem „Nazi-Vorwurf“ um eine „absurde, brutale Lüge“ handelt, wie in der Tagesschau kolportiert. Auch der Tagesschau-„Faktenfinder“ behauptet unter Berufung auf NATO-oliv-Grüne Zeugen, es handele sich um pure russische Propaganda. Das ist eine längst weit verbreitete Realitätsverleugnung; in der Ukraine treiben viel zu viele Neonazis ihr mörderisches Unwesen, viel zuviele Rechtsextremisten haben bestimmenden Einfluss in diesem Staat, und deshalb wird das Entnazifizierungsziel verfehlt. ... hier weiterlesen: https://apolut.net/gift-und-galle-statt-kuehler-vernunft-und-diplomatie-von-friedhelm-klinkhammer-und-volker-braeutigam/ See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
Heute mit diesen Themen: Der Krieg in der Ukraine: Mehr als eine Million Menschen auf der Flucht. Als Zeichen der Solidarität spendet die Regierung des Kantons Graubünden 200'000 Franken an anerkannte Hilfswerke. Der Regierungspräsident im Interview. Kein Abschuss: Die Jungwölfe des Stagias-Rudels in der Surselva dürfen weiterleben. Das Bundesverwaltungsgericht stützt in seinem Urteil die Sichtweise des Bundesamts für Umwelt und nicht jene des Kantons Graubünden. Tag der Kranken 2022: Das Motto am Sonntag, 6. März lautet: «Lebe dein Leben». Der Bündner Gesundheitsdirektor legt seine Sicht der Dinge dar. Bald geht’s los: Am Wochenende macht der alpine Weltcuptross der Skirennfahrerinnen Halt in Lenzerheide. Die neue OK-Präsidentin Luana Bergamin und ihr Team sind bereit für den Grossanlass. Start in die Unihockey Play-off’s. Die Churerinnen von Piranha sind in ihrer Viertelfinalserie gegen Berner Oberland favorisiert. Bei Alligator Malans ist die Favoritenrolle gegen Zug weniger klar. In der Wochenserie «Hinter da Kulissa vu ma Skiegebiet» mit RSO: Heute blicken wir hinter die Kulissen des Pisten- und Rettungsdienstes.
In Folge 194 des F.A.Z. Einspruch Podcast begrüßen Sie wieder Corinna Budras und Pia Lorenz zu folgenden Themen: In Deutschland beginnt die Diskussion zur allgemeinen Impfpflicht mit einer ersten Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag. Die Amerikaner sind in dieser Frage schon viel weiter: Der U.S. Supreme Court hat die entsprechende Regelung gerade gekippt. Darüber sprechen wir mit dem F.A.Z.-Feuilleton-Redakteur Patrick Bahners. Außerdem: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Kommunen enge Grenzen gesetzt beim Versuch, die umstrittene BDS-Bewegung aus ihren Bürgersälen herauszuhalten. Wir schauen uns das Berliner Test-Debakel an, bei dem der Senat sich (und den Berlinern) das Leben wieder schwerer macht als es ohnehin schon ist. F.A.Z.-Redakteur Reinhard Müller berichtet von dem Fall eines Autobahnrasers, der mit 400 km/h ungehindert über die deutschen Autobahnen preschen konnte. Setzt das Strafrecht dort keine Grenzen? Und schließlich küren wir wieder das "Gerechte Urteil der Woche".
Was tun, wenn der Vermieter eine Sanierung plant und die Wohnung danach zu teuer wird? Wenn Mieter mit wenig Geld aus ihren angestammten Viertel vertrieben werden? Dagegen gab es bislang ein Mittel, das in vielen Städten Deutschlands schon sehr erfolgreich angewandt wurde: Das sogenannte Vorkaufsrecht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun jüngst entschieden, dass das nicht zulässig ist. Was heißt das für die Menschen, die sich die neuen Mieten nicht leisten können? Darüber spricht Justizreporterin Gigi Deppe mit ihrer Berliner Kollegin Ann-Kathrin Jeske.
Mieter mit wenig Geld aus ihrem angestammten Viertel vertreiben? Dagegen gab es bislang ein Mittel, das in mehreren Städten Deutschlands schon sehr erfolgreich angewandt wurde: Das sogenannte Vorkaufsrecht. Käufer von großen Immobilien mussten sich verpflichten, besonderen Mieterschutz einzuhalten. Oder die Gemeinde machte von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch; neuer Eigentümer wurde z.B. eine Genossenschaft. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun jüngst entschieden, dass das nicht zulässig ist. Was heißt das für die Menschen, die sich die neuen Mieten nicht leisten können?
Das Bundesverwaltungsgericht hat das in Berlin übliche Vorkaufsrecht auf Grundstücke und Häuser in Milieuschutzgebieten gekippt. Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, fordert von der neuen Bundesregierung nun eine gesetzliche Klarstellung zum Mileuschutz.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berliner Vorkaufsrechtspraxis teilweise für rechtswidrig erklärt. Der Anwalt Mathias Hellriegel hat ein Wohnungsunternehmenbei dem Revisionsantrag vetreten. Er erklärt, warum seine Mandanten gegen das Vorkaufsrecht vorgegangen sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hält das Verfahren zur Bemessung der Leistungen der Bundesausbildungsförderung für grundgesetzwidrig. Die Festsetzung erfolge intransparent und verstoße gegen verfassungsrechtliche Anforderungen eines chancengleichen Zugangs zu den Hochschulen unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern, heißt es laut Beschluss vom vergangenen Donnerstag. Der Verweis zum Bundesverfassungsgericht ist eine Ohrfeige für Bildungsministerin Karliczek, die den Niedergang derWeiterlesen
Ein Kommentar von Norbert Häring. Der Europäische Gerichtshof hat in meinem Verfahren um das Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten ihren Behörden erlauben dürfen, die Annahme von Bargeld zu verweigern. Sie dürfen aber auch Gesetze haben oder erlassen, die Behörden zur Annahme von Bargeld verpflichten. Das Bundesverwaltungsgericht muss für die abschließende Entscheidung meines Falles einige Abwägungen treffen. Dem Verfahren liegt mein Streit mit dem Hessischen Rundfunk zugrunde, der mir auf Basis seiner Satzung verwehrt, meinen Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld zu bezahlen. Ich kündigte 2015 die Einzugsermächtigung des “Beitragsservice” und die Sache ging vor Gericht durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht gab mir am 29. März 2019 auf Basis der deutschen Gesetzeslage Recht (1), vor allem, weil §14 Absatz 1 des Bundesbankgesetzes Euro-Banknoten zum unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, was nach Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet, dass staatliche Stellen es annehmen müssen. Weil aber das Währungsrecht inzwischen in der ausschließlichen Kompetenz des EU-Gesetzgebers ist, war sich das Gericht nicht sicher, ob und wie das Bundesbankgesetz in dieser Frage noch gilt und anzuwenden ist. Deshalb legte es den Fall mit entsprechenden Fragen dem Europäischen Gerichtshof vor und setzte das Verfahren so lange aus. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten weiterhin über die Modalitäten der Begleichung von Geldschulden entscheiden dürfen. Sie dürfen danach einerseits ihre Verwaltungen verpflichten, Bargeld anzunehmen, aber sie auch ermächtigen, Bargeld aus beinahe beliebigen Gründen abzulehnen, solange Barzahlung für die Bürger in der Regel noch möglich ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.…weiterlesen hier: https://kenfm.de/europaeischer-gerichtshof-erlaubt-bargeldbeschraenkungen-von-norbert-haering/ User-Info: Bitte aktiviert nach abgeschlossenem Abonnement unseres YouTube Channels das Glockensymbol rechts neben dem Abokästchen! Damit erhält jeder Abonnent automatisch eine Info nach Veröffentlichung eines Beitrags auf unserem Channel. Danke. Eure KenFM-Crew. Jetzt KenFM unterstützen: https://www.patreon.com/KenFMde KenFM bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Meinungsartikel und Gastbeiträge müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln. Alle weiteren Beiträge aus der Rubrik „Tagesdosis“ findest Du auf unserer Homepage: https://kenfm.de/tagesdosis/ +++ Jetzt KenFM unterstützen: https://steadyhq.com/de/kenfm Dir gefällt unser Programm? Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/ Du kannst uns auch mit Bitcoins unterstützen. BitCoin-Adresse: 18FpEnH1Dh83GXXGpRNqSoW5TL1z1PZgZK +++ Abonniere jetzt den KenFM-Newsletter: https://kenfm.de/newsletter/ See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
Die Nidwaldner Firma darf in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten vorerst Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen. Das Bundesverwaltungsgericht wendet sich damit gegen einen Entscheid des EDA, welches Pilatus diese Dienstleistungen untersagt hatte. Weiter in der Sendung: * ZH: Der Schnee legt den öffentlichen Verkehr in der Stadt Zürich weitgehend lahm. * BE: Der Kanton verschärft die Quarantäneregeln. * SO: Erstmals wurde ein Wolf von einer Wildtierkamera erfasst. Weitere Themen: - NW: Pilatus darf Flugzeuge auch in Saudi-Arabien warten
Der viele Schnee legt Zürich und andere Regionen im Osten der Schweiz lahm. Trams und Busse fahren seit gestern Abend nicht mehr. Tausende Menschen mussten heute zu Fuss zur Arbeit stapfen. Manche nahmen auch die Skier hervor. Eindrücke aus Zürich und eine Übersicht der Lage in der Schweiz. Weiteres Thema: Vor anderthalb Jahren hatte das Aussendepartement den Pilatuswerken verboten, in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten ihre Flugzeuge zu warten. Das Bundesverwaltungsgericht kommt nun zum Schluss, dass das EDA dieses Verbot gar nie hätte aussprechen dürfen.
Das Tunnelprojekt Fehmarnbelt ist umstritten. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet bald über Klagen von Umweltschützern und Anwohnern. Kann der Bau 2021 beginnen?
Kauf kein' Scheiß (Gold) (bei der AfD), kauf GELD (bei uns): "graumeliert" Folge 11! Seit knapp drei Wochen steht es letztinstanzlich fest: Die PARTEI hat immer recht! Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Geldverkaufsangelegenheit Wolfgang Schäuble den dritten Dämpfer in Folge verpasst und entschieden, dass der Geldverkauf rechtmäßig war! Was der Auslöser für diesen war, warum die verf*kte AfD deswegen jetzt jedes Jahr mehrere Millionen Euro weniger kassiert und was es mit der Parteienfinanzierung generell auf sich hat besprechen Meike und Julian mit dem Landesschatzmeister der PARTEI Niedersachsen, Jens Bolm. Artikel bei SPIEGEL.de über den Rechtsstreit: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/martin-sonneborn-und-die-partei-gewinnen-rechtsstreit-um-geldverkauf-a-00000000-0002-0001-0000-000171168313 Erstinstanzliches Urteil (VG Berlin): http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE170040855&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint Zweitinstanzliches Urteil (OVG Berlin-Brandenburg): http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/kvo/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE180001971&documentnumber=2&numberofresults=12&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true#focuspoint
Nahezu alle großen Unternehmen betreiben Fanpages bei Facebook. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden: Die Unternehmen müssen die Daten ihrer Follower besser schützen. Sonst droht den Seiten die Abschaltung.Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/digital/ist-das-gerecht-fanpages-auf-facebook
Nahezu alle großen Unternehmen betreiben Fanpages bei Facebook. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden: Die Unternehmen müssen die Daten ihrer Follower besser schützen. Sonst droht den Seiten die Abschaltung.Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/digital/ist-das-gerecht-fanpages-auf-facebook
Keine Entscheidung Urteil über Fahrverbote vertagt Das langerwartete Urteil des Bundeverwaltungsgerichts über Fahrverbote wurde vertagt. Der Vorsitzende Richter Korbmann erklärte, dass das Gericht die Frage gründlich beraten wolle und die Entscheidung deshalb auf kommenden Dienstag vertagt. Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen die Länder NRW und Baden-Württemberg. Gegenstand der Verhandlungen sind die Luftreinhaltepläne von Stuttgart und Düsseldorf. Das Bundesverwaltungsgericht […]
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel musste 6.000 Euro zahlen, weil sie auf ihrer Homepage darüber informierte, dass sie Abtreibungen anbietet. Abtreibungsgegner hatten sie angezeigt und ein Gericht hatte sie daraufhin im November verurteilt. Grundlage dafür war der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Politiker und Politikerinnen diskutieren seitdem, inwiefern das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sinnvoll ist. Am Donnerstag debattiert der Bundestag darüber. Wir sprechen im Podcast mit Luisa Jacobs, Redakteurin bei ZEIT ONLINE. Sie hat in einem Essay beklagt, dass heute weniger über Abtreibungen gesprochen wird als früher. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Donnerstag, ob es Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben wird oder nicht. Städten wie Stuttgart und Düsseldorf könnte es dann verboten werden, Dieselautos mit hohem Stickoxidausstoß in die Innenstädte zu lassen. Darüber sprechen wir mit Nadine Oberhuber, freie Autorin und Wirtschaftsjournalistin in München. In der bayerischen Landeshauptstadt liegt übrigens die dreckigste Straße Deutschlands, die Landshuter Allee. Außerdem: Die Berliner Polizei sucht ausnahmsweise keine Goldmünzen, sondern einen Mitgliedsausweis von Erich Mielke.
Bundesbehörden haben seit zehn Jahren unrechtmäßig Kosten in Rechnung gestellt. Antragsteller mussten für Kopien und Auslagen selbst bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat hier eine Rechtswidrigkeit festgestellt. Doch übrig bleiben immer noch hohe Kosten für die Auskunft über Behördeninformationen. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/wer-nicht-fragt-bleibt-dumm-rechtswidrige-kopier-gebuehren
Die geplante Hamburger Elbvertiefung sorgt für heftige Diskussionen. Die Elbe soll sowohl tiefer als auch breiter werden, damit auch große Containerschiffe den Hafen anlaufen können. Doch das könnte das Ökosystem gefährden. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Stadt und die bisherigen Pläne kritisiert. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wirtschaft/elbvertiefung-hamburg
Ausbildung und Studium: Wen das Elternhaus nicht ausreichend unterstützen kann, der bekommt BAföG. Immer wieder versuchen Empfänger, mehr Geld herauszuschlagen, als ihnen zusteht. Das Bundesverwaltungsgericht sagt nun: Wenn die Betrüger erwischt werden, müssen sie trotzdem nicht alles zurückzahlen. Ist das gerecht? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-bafoeg-tricksen
Die E-Zigarette bleibt frei verkäuflich, genau wie das dazugehörige nikotinhaltige Liquid. Das Bundesverwaltungsgericht gibt damit der Klage einer Wuppertaler Ladenbesitzerin Recht. Muss der Bund die Konsumenten vor den Folgen zu schützen oder hat der Bürger das Recht, sich selbst zu schaden? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-e-zigaretten-bleiben-frei-verkaeuflich