Podcasts about schadensersatzes

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Der Datenschutz Talk
Rechnungsversand per Email nur mit End-to-End Verschlüsselung - Datenschutz News KW 06/2025

Der Datenschutz Talk

Play Episode Listen Later Feb 7, 2025 21:59 Transcription Available


Was ist in der KW 06 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Datenleck in Reha-Kliniken – Ein alarmierender Vorfall DeepSeek Oberlandesgericht Celle: Hinweisbeschluss zur Bemessung der Höhe eines immateriellen Schadensersatzes bei einem sog. Datenscraping-Vorfallv. 09.01.2025, Az.: 5 U 173/23 https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/9fd2d386-389c-4f54-9f26-ad9cc79edfb4 LG Lübeck 15. Zivilkammer: Das Einmelden von Positivdaten aus Telekommunikationsverträgen an die SCHUFA stellt sich als eine rechtswidrige Verarbeitung von Daten dar und begründet Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2024 - 12 U 9/24: Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von Emails mit angehängten Rechnungen im Geschäftsverkehr Veröffentlichungen: Zwischen Hype und Horror – Kann die Verwaltung KI verantwortungsvoll einsetzen: Veranstaltung LDI NRW am 18.02.25 Expertise zu Datenschutzfragen in KI-Anwendungen https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/support-pool-experts-projects/ai-complex-algorithms-and-effective-data_en Finaler Guide der französischen Aufsicht zum Transfer Impact Assessment https://www.cnil.fr/sites/cnil/files/2025-01/guide_tia.pdf Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/rechnungsversand-per-email-nur-mit-end-to-end-verschlusselung-datenschutz-news-kw-06-2025/↗

Arbeitsrecht einfach erklärt - Anwalt Andreas Martin
BAG: Arbeitnehmer will € 25.000 für unzulässige Überwachung?

Arbeitsrecht einfach erklärt - Anwalt Andreas Martin

Play Episode Listen Later Nov 16, 2024 15:06


BAG, Urt. v. 25.7.2024 – 8 AZR 225/23 Arbeitnehmer verlangt Schadenersatz Art. 82 Abs. 1 DSGVO Vorgeschichte: Kündigung / Klage dagegen hatte Erfolg Einladung zum Gespräch über Stellenwechsel Vorlage eine AU-Bescheinigung / erneute Kündigung/ erfolglos Änderungskündigung / Annahme unter Vorbehalt/ Klage erfolglos 4. Februar 2024 /Auseinandersetzung /Beschäftigungsklage / AU „außerhalb der Arbeitszeit“ an diesem Tag erlittenen Verletzung Zeit vom 25. Februar 2022 bis zum 4. März 2022 - Überwachung durch Detektei - „Sägen und Schleifen“ Anhörung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit Schriftsatz vom 31. August 2022 - Zahlung eines „Schmerzensgeldes“ iHv. mindestens 25.000,00 Euro Urteil des BAG Das Gericht kam zu dem Betrag von 1.500 Euro als immateriellen Schadensersatz, indem es verschiedene Faktoren berücksichtigt hat, um eine angemessene und verhältnismäßige Entschädigung festzulegen. Die wesentlichen Überlegungen dabei waren: 1 Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO: Der Schadensersatzanspruch soll die tatsächlich erlittenen Schäden ausgleichen und keine Straf- oder Abschreckungsfunktion erfüllen. Das Gericht achtete darauf, dass der Entschädigungsbetrag dem realen, erlittenen Schaden entspricht und kein übermäßiger Betrag zugesprochen wird. 2 Umfang der Überwachung und Art der Datenverarbeitung: Die Überwachung umfasste mehrtägige Beobachtungen des Klägers in seinem privaten Umfeld und die Erfassung von Gesundheitsdaten (wie z.B. seinem Gang). Da es sich um sensible personenbezogene Daten handelt, stellte dies einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Klägers dar, was einen Schadensersatzanspruch rechtfertigte. 3. Dauer und Intensität der Observation: Die Überwachung fand über einen Zeitraum von wenigen Tagen und nur stichprobenartig statt, ohne Videoaufnahmen oder andere intensivere Erfassungen. Das Gericht bewertete dies als eine weniger schwere Form der Überwachung und setzte den Entschädigungsbetrag entsprechend moderat an. 4. Fehlende Schwere des emotionalen Schadens: Der Kläger machte geltend, dass die Überwachung ihn in seiner Privatsphäre beeinträchtigte und zu einem Verlust an Sicherheitsgefühl führte. Das Gericht anerkannte dies, sah aber keine Belege für tiefergehende psychische Belastungen oder andere erhebliche negative Auswirkungen. Der Betrag von 1.500 Euro wurde daher als ausreichend angesehen, um den emotionalen und psychologischen Schaden des Klägers auszugleichen. 5. Verhältnismäßigkeit zu ähnlichen Fällen: Die Höhe des Schadensersatzes orientierte sich auch an der bisherigen Rechtsprechung und vergleichbaren Fällen, in denen eine Entschädigung im unteren vierstelligen Bereich für ähnliche Eingriffe in die Privatsphäre zugesprochen wurde. Artikel: 1. Videoüberwachung am Arbeitsplatz 2. Krankschreibung nach Kündigung Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠

Otto Schmidt live – der Podcast
Aktuelles zum Ersatz des immateriellen Schadens in der Rechtsprechung des EuGH?

Otto Schmidt live – der Podcast

Play Episode Listen Later Sep 23, 2024 27:24


Der EuGH hat am 20.06.2024 in zwei Urteilen Vorlagen zur Auslegung des Art. 82 DS-GVO und zwar zur Bemessung des immateriellen Schadensersatzes entschieden. Wenngleich auf den ersten Blick nicht viel Neues entschieden wurde, zeigt der zweite Blick, dass wesentliche Aspekte in der Auslegung des Art. 82 DSGVO hinzukamen und bestätigt wurden. Die perfekte Online-Ausstattung im Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) für Sie im Beratermodul Datenschutzrecht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis! ottosc.hm/dsgvo

endlich jura.
Schadensersatz statt und neben der Leistung einfach erklärt

endlich jura.

Play Episode Listen Later Jan 8, 2024 9:24


Welche Schäden im Wege des Schadensersatzes statt der Leistung ersatzfähig sind, ist seit Ewigkeiten Gegenstand juristischen Diskurses. In diesem Video-Podcast sorgen wir dafür, dass du den Spaß endlich unterscheiden kannst. Lad dir alle Zusammenfassungen herunter und wiederhole in fünf Minuten die Inhalte unserer Videos, ohne sie noch einmal ansehen zu müssen

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 26

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later May 5, 2023 42:17


Österreichische Post und Österreichische Datenschutzbehörde, Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) und Recht auf Kopie (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). In dieser Folge geht es um die beiden Entscheidungen des EuGH vom 4.5.2023 (C-300/21, https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=273284&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3553780; C-487/21, https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=0BDA73FF2A316FF3152E8D2779EB1480?text=&docid=273295&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3553600). Österreichische Post (ab Minute 1:45): Stefan Brink und Max Adamek sprechen darüber, wie der EuGH den Begriff des „immateriellen Schadens“ versteht. Eine „Erheblichkeitsschwelle“ gibt es bei Art. 82 DSGVO nach Auffassung des EuGH nicht, wohl aber muss der Kläger nachweisen, dass er durch einen Datenschutzverstoß einen „immateriellen Schaden“ erlitten hat. Wie die Höhe des Schadensersatzes genau festgesetzt wird, bleibt den nationalen Gerichten überlassen, die allerdings bei der Bemessung der Höhe „die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität“ zu beachten haben. Wird die Entscheidung des EuGH den deutschen Zivil- und Arbeitsgerichten die Arbeit bei Schadensersatzprozessen erleichtern? Österreichische Datenschutzbehörde (ab Minute 21:00): Niko Härting und Stefan Brink ordnen die Entscheidung ein. Gibt es nach Auffassung des EuGH ein eigenständiges „Recht auf Kopie“? Oder sind „Kopien“ jetzt verpflichtend, sobald bei einem Unternehmen oder einer Behörde ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO eingeht? Und wie weit geht der Begriff der „Kopie“? Wenn der EuGH jetzt keine umfassenden Kopien großer Datenbestände verlangt, wie geht ein Unternehmen oder eine Behörde damit um, dass der EuGH es zugleich die „Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken“ für erforderlich hält, „wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten.“ Ist ganz neuer Streit um das „Recht auf Kopie“ vorprogrammiert?

Gesetzliche Schuldverhältnisse
Schadensrecht (3)

Gesetzliche Schuldverhältnisse

Play Episode Listen Later Jun 11, 2020 61:48


Schadensrecht (3) - Arten und Umfang des Schadensersatzes

arten umfang schadensersatzes
10 Minuten Jura
Folge 9: Schadensersatz statt und neben der Leistung

10 Minuten Jura

Play Episode Listen Later Jan 30, 2020 13:01


Die Abgrenzung des Schadensersatzes statt und neben der Leistung gehört zu den wichtigsten Unterscheidungen des Zivilrechts und kommt praktisch in jedem Examen vor. In dieser Folge besprechen wir, wann welche Form von Schadensersatz vorliegt und welche Anspruchsgrundlage jeweils einschlägig ist.

LMU Wiederholung und Vertiefung zum Schuldrecht - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht

"Klausurmäßige" Aufbereitung von BGH NJW 2013, 1431: bgrenzung von Werkvertrag (§ 631 BGB), Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB) und Kaufvertrag mit Montageverpflichtung (§ 434 II S. 1 BGB); Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung aus §§ 280 I, III, 281 BGB: Erfordernis eines fälligen und einredefreien Anspruchs; Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bei ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Nacherfüllung; Vertretenmüssen und Rechtsirrtum: Zurechnung von Verschulden eines Rechtsberaters über § 278 BGB; Ausschluss des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 281 I S. 3 BGB); Begriff der AGB; (keine) Vereinbarung von Vorleistungspflichten durch AGB: Leitbildfunktion von § 641 BGB und § 320 BGB

LMU Grundkurs Zivilrecht 2013/14
BGB Schuldrecht AT - Folge 18: Schadensersatz wegen Verspätung der Leistung; Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB); Abgrenzung der Schadensarten, Haftungsvoraussetzungen; Schadensersatz bei Teilleistungen

LMU Grundkurs Zivilrecht 2013/14

Play Episode Listen Later Apr 17, 2019 101:33


Noch § 10: Verspätung der Leistung; Abgrenung der Schadensarten, Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung (§ 281 BGB); Grenzen des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung

LMU Grundkurs Zivilrecht 2013/14
BGB Schuldrecht AT - Folge 13: Unmöglichkeit; Schadensersatzansprüche

LMU Grundkurs Zivilrecht 2013/14

Play Episode Listen Later Apr 17, 2019 87:45


Noch § 9: Schadensersatzansprüche des Gläubigers bei Unmöglichkeit; Surrogations- und Differenztheorie; Grenzen des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung

LMU Grundkurs Zivilrecht 2014/15
BGB Schuldrecht AT - Folge 12: Unmöglichkeit; Schadensersatzansprüche; Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 284 BGB); zeitweilige Unmöglichkeit

LMU Grundkurs Zivilrecht 2014/15

Play Episode Listen Later Apr 12, 2019 82:49


Noch § 9: Schadensersatzansprüch des Gläubigers bei Unmöglichkeit; Surrogations- und Differenztheorie; Grenzen des Schadensersatzes statt der Leistung; Aufwendungsersatzansprüche (§ 284 BGB); vorübergehende Unmöglichkeit

LMU Grundkurs Zivilrecht 2014/15
BGB Schuldrecht AT - Folge 16: Schadensersatz wegen Verspätung der Leistung; Teilleistungen; Verletzung von Schutzpflichten (pFV) nach §§ 280 I, 241 II BGB; culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II)

LMU Grundkurs Zivilrecht 2014/15

Play Episode Listen Later Mar 27, 2019 87:21


Noch § 10: Verspätung der Leistung; Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung (§ 281 BGB); Surrogations- und Differenztheorie; § 11: Verletzung von Schutzpflichten: pFV und c.i.c.

Auf geht-s-der Reha-Podcast!
Auf-geht-s-der-Reha-Podcast Folge 143 Es geht immer weiter!

Auf geht-s-der Reha-Podcast!

Play Episode Listen Later Dec 11, 2017 4:24


Mon, 11 Dec 2017 23:06:00 +0000 https://auf-gehts-der-reha-podcast.podigee.io/143-auf-geht-s-der-reha-podcast-folge-143-es-geht-immer-weiter 3a991c78400c8ba8b01c85767e2b0f8a Die gesetzliche Krankenkasse wollte die notwendige Verlegung aus den Niederlanden ins BG-Klinikum Hamburg erst einmal prüfen. Für den Betroffenen schlecht, da wertvolle Zeit zu verstreichen drohte. Gemeinsam mit einem Arzt aus dem BG-Klinikum Hamburg und der Unterstützung der gegnerischen Haftpflichtversicherung konnte in 2 Tagen ein Hubschraubertransport organisiert und finanziert werden. Und wie ging es dann weiter? Genau, die Fälle die Jörg in seinen Sendungen aufgreift gehen weiter. Das ist ja auch klar, denn das ist ja das Ziel des Reha-Managements, Menschen in besonderen Situationen bei Ihren neuen Zielen mit ihren neuen 100-Prozent zu unterstützen. Und wie geht es für den Klienten von Jörg weiter? Er hat eine tolle Familie die ihn unterstützt und auffängt. Auch wenn es für alle nicht ganz einfach ist. Eine neue Wohnung muss gefunden werden, die richtigen Hilfsmittel müssen gefunden und besorgt werden und dann muss ja auch an die Mobilität gedacht werden. Dazu gehört nicht nur ein Rollstuhl, sondern auch eine Führerscheinnachprüfung. Auch muss geklärt werden, welche Umbauten am neuen Fahrzeug notwendig sind. Welches Auto ist richtig und passt? Das sind alles sehr individuelle Fragen. Toll ist, dass der Arbeitgeber signalisiert hat, den Klienten von Jörg übernehmen zu wollen. Zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört auch den Arbeitgeber über mögliche Zuschüsse bei der Arbeitsplatzschaffung zu beraten. Aber das sind zukünftige Aufgaben. Jetzt geht es erst einmal darum, den richtigen Wohnraum zu finden. Und das ist zurzeit nicht so ganz einfach. Auch hier kann die gegnerische Haftpflichtversicherung unkompliziert helfen. Kosten für den Einsatz eines Maklers werden zugesagt. Über notwendige weitere Kosten, wie zum Beispiel eine Doppelmiete, müssen sich der zuständige Anwalt und die Versicherung noch austauschen. Denn eins ist klar, durch den unfallbedingten Umschwung im Leben von Jörgs Klienten entstehen auch Kosten, die auf dem Gebiet des Schadensersatzes geklärt werden müssen. Das ist die Aufgabe des Rechtsanwaltes. Und eins ist auch klar: Es geht weiter, bis es für den Betroffenen trotz seiner neuen Lebenssituation passt. 143 full no Jörg Dommershausen

LMU Grundkurs Zivilrecht 2015/16
BGB Schuldrecht AT - Folge 18 (Teil 3): Schadensersatz: Abgrenzung der Schadensarten; Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB); Schadensersatz wegen Verspätung der Leistung; Verletzung von Schutzpflichten (pFV)

LMU Grundkurs Zivilrecht 2015/16

Play Episode Listen Later Apr 14, 2016 80:15


Aufgrund technischer Probleme bei der Aufnahme wird hier der Podcast aus dem WS 14/15 ausschnittsweise wiedergegeben. Noch § 10: Verspätung der Leistung; Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung (§ 281 BGB); Surrogations- und Differenztheorie; § 11: Verletzung von Schutzpflichten: pFV und c.i.c.