Es geht hier um die Erklärung von arbeitsrechtlichen Begriffen, wie Abfindung Abmahnung, Kündigung und Befristung in einfacher verständliche Sprache.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die systematische Ausgrenzung einer langjährig beschäftigten Assistentin nach gewonnener Kündigungsschutzklage eine schwerwiegende Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen kann. Einzelmaßnahmen wie andere Tätigkeiten oder eine Abmahnung genügen hierfür nicht. In der Gesamtschau – Kontaktbeschränkung, Entzug von Arbeitsmitteln, räumliche Isolation und Ausschluss von Betriebsveranstaltungen – lag jedoch „Bossing“ vor. Das Gericht sprach der Klägerin 10.000 € Entschädigung zu und löste das Arbeitsverhältnis auf ihren Antrag gemäß §§ 9, 10 KSchG gegen Zahlung einer Abfindung von 16 Monatsgehältern (52.800 €) auf.Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.01.2020 – 11 Sa 1038/19.Artikel:1. Kündigung wegen MobbingPodcast:1. Aschenputtel sortiert KnöpfeHomepage:Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

BAG, 5 AZR 239/24, Urteil vom 26.11.2025Ausgangslage: Eine Arbeitgeberin bot Anfang 2022 allen Beschäftigten neue, einheitliche Arbeitsverträge an. Viele unterschrieben, die Klägerin behielt ihren Altvertrag.Maßnahme: Ab Januar 2023 erhöhte die Arbeitgeberin den Grundlohn um 5% – aber nur für Beschäftigte mit Neuvertrag. Die Klägerin war krankgeschrieben und erhielt Entgeltfortzahlung auf Basis ihres alten (nicht erhöhten) Grundlohns.Streit: Die Klägerin verlangte unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz die Berücksichtigung der 5%-Erhöhung in ihrer Entgeltfortzahlung (Januar/Februar 2023) und machte 148,81 € brutto geltend.Ergebnis: Das BAG gab der Klägerin recht und verurteilte die Arbeitgeberin zur Zahlung der Differenz.Artikel:1. Arbeitslohn2. LohnklagePodcastfolgen:1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn2. gleiche Lohn für gleiche Arbeit3. Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Heute geht es um häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeit.Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne?Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer im Falle der Arbeitsunfähigkeit?Wie und wann muss die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber gemeldet werden?Welche Änderungen ergeben sich durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?Muss die eAU immer vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber weitergeleitet werden?Was passiert, wenn die Melde- oder Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit verletzt werden?Wann verliert eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Beweiskraft?Welche Indizien können Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründen?Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen bei „passgenauer“ oder verdächtiger Krankschreibung?Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit?Artikel:1. Kündigung in Probezeit wegen Krankheit2. Krankschreibung nach Kündigung des ArbeitgebersHomepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg

- Reden über das Gehalt- Reden über Arbeitsbedingungen mit Kollegen und in der Familie- Chat und soziales Medien- Geschäftsgeheimnisse- Beleidigungen über soziale Medien- WhistleblowingPodcastfolgen:1. BAG und Entschädigung wegen DatenschutzverstoßHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt für Arbeitsrecht Berlin

Befristung für Altersrentner ab dem 1.01.2026Mit der Neuregelung des § 41 Abs. 2 SGB VI können Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, abweichend vom Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG erneut sachgrundlos befristet werden. Voraussetzung ist: jeder Vertrag darf (wie beim klassischen § 14 Abs. 2 TzBfG) maximal zwei Jahre dauern, kann innerhalb dieses Zeitraums höchstens dreimal verlängert werden, die weitere Besonderheit: insgesamt dürfen diese Arbeitsverhältnisse maximal acht Jahre andauern und es dürfen höchstens zwölf befristete Arbeitsverhältnisse auf diese Weise geschlossen werden.Artikel:1. befristeter Arbeitsvertrag - was man wissen muss!2. Entfristungsklage3. eingescannte Unterschrift bei einer Befristung4. befristete Erhöhung der ArbeitszeitHomepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

- passives Verhalten:- keine Kündigungsbestätigung- keine Vertragsänderungen unterschreiben- kein Gespräch über Beendigung des AV- Recht auf Privatsphäreaktives Verhalten- Ausschlussfristen- Eigenkündigungähnliche Podcastfolgen:1. Wie man sich nicht vor dem Arbeitsgericht verhalten sollte!Artikel:1. Wie lange muss man beim Arbeitsgericht auf einen Termin warten?2. Arbeitsgericht Berlin3. Kosten des Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin4. Muss man beim Arbeitsgericht Berlin zum Gütetermin persönlich erscheinen?5. Kündigungsschutzklage und gescheiteter GüteterminHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Wann Verzug und wann Fälligkeit des Arbeitslohnes? Welche Konsequenzen hat dies für den Arbeitgeber?Was ist mit Schadenersatz? Was bei vorzeitigen Ende - zur Mitte des Monats - des Arbeitsverhältnisses? Was ist mit der Schadenpauschale? Was ist bei Freistellung? Welchen Einfluss haben Ausschlussfristen auf die Durchsetzbarkeit? Was ist mit dem Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers in Bezug auf seine Arbeitskraft?Artikel:1. Arbeitslohn2. LohnklagePodcastfolgen:1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn2. gleiche Lohn für gleiche Arbeit3. Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Arbeitszeiterfassung wird verpflichtend (geplant für 2026 - aber noch nicht umgesetzt)Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, 2027 auf 14,60 EuroMindestausbildungsvergütung erhöht sich (€ 724 bis € 1.014 je Ausbildungsjahr)Digitalisierung der Mitbestimmung – Online-Betriebsratssitzungen und -wahlenKurzarbeitergeld – 24-Monate-Regelung verlängert bis Ende 2026Paketboten-Schutzgesetz – Nachunternehmerhaftung dauerhaftPflegekräfte-Befugnisse – Erweiterte Kompetenzen für PflegefachpersonenBetriebliche Altersversorgung – Gesetz zur Stärkung seit 1. Januar 2026ähnliche Podcastfolgen:1. Wie man sich nicht vor dem Arbeitsgericht verhalten sollte!Artikel:1. Mindestlohn2. BAG- Urteil zur Arbeitszeiterfassung3. Arbeitsgericht Berlin4. Kosten des Gütetermin vor dem Arbeitsgericht BerlinHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Heute geht es um das Thema - Kündigungsfristen für Arbeitgeber.Ausgangsfall1.01.2020 - Ausbildung - 3 Jahre2.01.2023 - ArbeitsvertragAnfang 2025 - Kündigung (2 Jahre - vis 5 Jahre)- Ermittlung der Frist- Zugang der Kündigung- Tarifvertrag vs. Arbeitsvertrag- 3 - Monatsfrist im Arbeitsvertrag- Urlaub/ Krankheit- Handlungsmöglichkeiten- hilfsweise Kündigung- Betriebszugehörigkeit- häufige FehlerArtikel:1. Kündigungsfristen - was man wissen sollte!2. Zugang einer Kündigung3. Kündigungsfristen -LexikonHomepage:Anwalt Arbeitsrecht in Berlin

Heute geht es um die Frage, ob der Arbeitnehmer einer Vertragsänderung seines Arbeitsvertrag zustimmen muss.- Anpassung von Klauseln (zu Lasten des Arbeitnehmers)- Lohnerhöhungen- kein Zustimmungserfordernis- komplett neuer Arbeitsvertrag (nicht notwendig)- wenn dann nur die Klausel mit dem Lohn- Abmahnung wegen fehlender Zustimmung?- Kündigung wegen fehlender Zustimmung?- Änderungskündigung?- Wann Änderung ohne Zustimmung?- Weisungsrecht des Arbeitgebers (aber Arbeitsvertrag beachten)Artikel:1. Darf der Arbeitgeber bei Verweigerung einer Vertragsänderung kündigen?Podcastfolgen:1. Änderungen im Arbeitsrecht 2025Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

Heute geht es um das Recht auf Lüge im Arbeitsverhältnis.Unzulässige Fragen: Schwangerschaft, Familienplanung, Religion/Konfession (außer eng begrenzte Tendenzbetriebe), Parteizugehörigkeit, sexuelle Orientierung, allgemeine Gesundheit ohne konkreten Jobbezug, allgemeine Fragen zu Vorstrafen sowie getilgten Verurteilungen. Auf solche Fragen darf der Bewerber unwahr antworten („Recht zur Lüge“).Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Heute geht es um das Thema - Kündigungsfristen für Arbeitnehmer.1. Welche gesetzliche Grundkündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?2. Wie berechne ich meinen letzten Arbeitstag korrekt (Fristbeginn nach Zugang, 15. oder Monatsende)?3. Welche Regeln gelten während der Probezeit (2 Wochen „auf den Tag“)?4. Wann binden verlängerte Kündigungsfristen auch Arbeitnehmer (Gleichlaufklausel) und was bedeutet § 622 Abs. 6 BGB?5. Wann beginnt die Frist?6. Welche Rolle spielen Tarifverträge und Bezugnahmeklauseln – was hat Vorrang?7. Kündigung zum "nächstzulässigen Termin"?8. Wie stelle ich den Zugang der Kündigung rechtssicher sicher (Bote, Empfangsbestätigung, Einwurf-Einschreiben) und welcher Zeitpunkt zählt?9. Was ist ein Günstigkeitsvergleich?10. Kann ich bei einem neuen Jobangebot sofort fristlos kündigen?ähnliche Podcastfolgen:1. Welche Kündigungsfrist hat man als Arbeitgeber?Artikel:1. Kündigungsfristen - was man wissen sollte!2. Zugang einer Kündigung3. Kündigungsfristen -LexikonHomepage:Anwalt Arbeitsrecht in Berlin

Ich erkläre praxisnah, wie Sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht eigenständig einreichen und die erste Instanz sicher meistern – ohne Anwaltszwang. Sie erfahren, was in den ersten drei Wochen nach einer Kündigung zählt, wie Güte- und Kammertermin ablaufen und welche Kosten realistisch sind, inklusive Prozesskostenhilfe und elektronischer Einreichung (eBO). Klare Tipps zu Antrag, Beweisen und typischen Fehlern sorgen für Orientierung.ähnliche Podcastfolgen:1. Wie man sich nicht vor dem Arbeitsgericht verhalten sollte!Artikel:1. Wie lange muss man beim Arbeitsgericht auf einen Termin warten?2. Arbeitsgericht Berlin3. Kosten des Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin4. Muss man beim Arbeitsgericht Berlin zum Gütetermin persönlich erscheinen?5. Kündigungsschutzklage und gescheiteter GüteterminHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Urlaubsansprüche verfallen nach § 7 BUrlG grundsätzlich zum 31.12. (mit Übertragung bis 31.03.), aber nach EuGH/BAG nur, wenn der Arbeitgeber aktiv mitwirkt: klar über Resturlaub informiert, zur Inanspruchnahme auffordert und über den konkreten Verfall belehrt. Wer diese Mitwirkung, Langzeiterkrankungen und Verjährungsfristen sauber managt, vermeidet teure Altlasten und Urlaubsabgeltungen.Artikel:1. Muster für Urlaubsantrag des Arbeitnehmers2. Kündigung während des Urlaubs3. Sonderurlaub und ZusatzurlaubPodcastfolgen:1. Urlaub und Vergleich beim Arbeitsgericht2. 5 häufige Irrtümer beim UrlauHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

Arbeitszeitbetrug ist in der Praxis oft der gefährlichste Kündigungsgrund für Arbeitnehmer – regelmäßig abmahnungsfrei und mit realem Risiko der fristlosen Kündigung. In dieser Folge kläre ich die Abgrenzung zwischen Versehen und Vorsatz, typische Konstellationen (inkl. Homeoffice/Zeiterfassung), die Rolle von Abmahnung, Beweisen und Detektivkosten sowie Chancen im Kündigungsschutzprozess.ähnliche Podcastfolgen:1. FAQ- Arbeitszeit2. EuGH und Arbeitszeit und Überstunden3. aktuelle BAG-Entscheidung: Umkleidezeit = Arbeitszeit?4. Fahrzeit = Arbeitszeit?Artikel:1. Arbeitstage pro Monat und pro Woche2. Kernarbeitszeit - was ist das?3. Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung4. Arbeitstage pro MonatHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

EuGH, Urteil vom 9.10.2025 – C-110/24 (VAERSA)Das spanische öffentliche Unternehmen VAERSA beschäftigt Arbeitnehmer im Bereich Biodiversität und Naturschutz.Diese Mitarbeiter fahren morgens von ihrem Wohnsitz zu einem festen Abfahrtsort („Stützpunkt“)und werden von dort mit Firmenfahrzeugen zu wechselnden Einsatzorten in Naturschutzgebieten gebracht.Nach Arbeitsende fahren sie mit demselben Fahrzeug zurück zum Stützpunkt, von wo aus sie privat nach Hause fahren.Die Streitfrage:Zählt die Zeit für die Rückfahrt vom Einsatzort zum Stützpunkt als Arbeitszeit?VAERSA rechnete diese Rückfahrt bisher nicht als Arbeitszeit.Das vorlegende Gericht wollte vom EuGH wissen:Gilt die Fahrzeit zwischen einem vom Arbeitgeber bestimmten Abfahrtsort („Stützpunkt“) und dem eigentlichen Einsatzort sowie zurück als „Arbeitszeit“ im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG?Der EuGH prüft die drei Merkmale des Begriffs „Arbeitszeit“ nach Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG:Die Fahrten sind notwendig, damit die Arbeitnehmer ihre Aufgaben erfüllen können.Sie sind Teil der eigentlichen Arbeit, da ohne die Fahrt die Arbeiten im Naturschutzgebiet nicht möglich wären.Die Arbeitnehmer müssen:zu einer vorgegebenen Uhrzeit am Stützpunkt erscheinen,ein Fahrzeug des Arbeitgebers benutzen,sich an die Route und den Zeitplan des Arbeitgebers halten.Sie können während der Fahrt nicht frei über ihre Zeit verfügen.Entscheidungsgründe im Überblicka) Ausübung der Tätigkeit / Wahrnehmung von Aufgabenb) Zur Verfügung des ArbeitgebersArtikel:1. Arbeitstage pro Monat und pro Woche2. Kernarbeitszeit - was ist das?3. Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung4. Arbeitstage pro MonatPodcastfolgen:1. EuGH und Arbeitszeit und Überstunden2. aktuelle BAG-Entscheidung: Umkleidezeit = Arbeitszeit?3. Fahrzeit = Arbeitszeit?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Heute geht es um häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage.Was ist eine Kündigungsschutzklage?Bis wann muss die Klage eingereicht werden?Wo muss ich die Klage einreichen?Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Verfahren Sinn macht?Was wird mit der Klage erreicht?Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?Gibt es Anwaltszwang?Welche Kosten kommen auf mich zu?Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage besonders?Kann ich durch die Klage eine Abfindung erzwingen?Podcast:1. EuGH - versäumte Klagefrist einer schwangeren ArbeitnehmerinArtikel:1. Eigenkündigung und Schadenersatz2. Kündigung und Kündigungsschutz3. Abfindung -was man wissen sollte!Homepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg

In dieser Folge bespreche ich die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25.08.2025 (Az. 15 SLa 315/25).Es ging um die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der trotz Handyverbots sein Smartphone nutzte, den Vorgesetzten beleidigte und sogar körperlich attackierte.Das LAG stellte klar: Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten können auch ohne erhebliche Gewalt eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.Eine Abmahnung war hier nicht erforderlich.ähnliche Podcastfolgen:1. Abfindung bei fristlose Kündigung möglich?2. fristlose Kündigung für Vorfälle auf Sylt?Artikel:1. Thema: Kündigung2. außerordentliche Kündigung- Voraussetzungen3. verhaltensbedingte KündigungHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.08.2025Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Ausbildungskosten und gezahltem Gehalt.Der Beklagte wurde zum 01.04.2022 als Brandmeisteranwärter eingestellt.Gleichzeitig wurde eine Fortbildungsvereinbarung geschlossen. Darin verpflichtete sich der Arbeitgeber, die Kosten (ca. 16.000 EUR) sowie das Gehalt während der Ausbildung (ca. 72.500 EUR) zu übernehmen.Zugleich enthielt die Vereinbarung Rückzahlungsklauseln (§ 4 und § 5), wonach der Arbeitnehmer die Fortbildungskosten sowie die während der Ausbildung gezahlte Vergütung anteilig erstatten sollte, wenn er innerhalb von 36 Monaten nach Ausbildungsende „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“ ausschied.Rückzahlungsklauseln sind nur zulässig, wenn sie zwischen den Gründen der Beendigung differenzieren.Problematisch ist der Begriff „Vertretenmüssen“. Er kannim engeren Sinn (§ 276 BGB) = Vorsatz oder Fahrlässigkeit bedeuten, oderim weiteren Sinn = jede Ursache aus der Sphäre des Arbeitnehmers umfassen.Da beide Auslegungen möglich sind, greift die Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB) zu Lasten des Arbeitgebers.ähnliche Podcastfolgen:1. Arbeit ohne Lohn2. Letzter Lohn nach Kündigung und Fälligkeit3. BAG und LohnabrechnungArtikel:1. Arbeitslohn steht aus2. Arbeitstage pro Monat3. Lohnabrechnung in elektronischer FormHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Heute geht es um die häufigsten Fragen beim Lohn und zwar wie folgt:Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt?Wann muss der Lohn ausgezahlt werden?Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld?Müssen Überstunden immer bezahlt werden?Was sind Ausschlussfristen?Darf der Arbeitgeber das Gehalt einfach kürzen?Was passiert, wenn ich krank bin – bekomme ich weiter Gehalt?Bekomme ich Lohn, wenn der Arbeitgeber mich nicht beschäftigen kann (z. B. wegen Auftragsmangel)?Darf der Arbeitgeber Lohn einbehalten, wenn ich noch Arbeitsmittel nicht zurückgegeben habe?Habe ich Anspruch auf Mindestlohn?Artikel:1. Arbeitslohn2. LohnklagePodcastfolgen:1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn2. gleiche Lohn für gleiche ArbeitHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

In dieser Folge meines Podcasts geht es um eine aktuelle Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches LAG Urteil v. 28.03.2025 – 10 SLa 916/24 ).Ein Fahrer war in der Probezeit beschäftigt und nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben.Kurz darauf kündigte der Arbeitgeber – der Kläger sah darin eine unzulässige Maßregelung.Das Gericht stellte klar: Eine Kündigung wegen Krankmeldung ist nur dann unzulässig, wenn sie als „Bestrafung“ gedacht ist.Im konkreten Fall überwogen jedoch andere Gründe wie Sprachprobleme und fehlende Eignung.Die Kündigung war deshalb wirksam.Artikel:1. Kündigung - Informationen2. Probezeit und WartezeitHomepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg

Heute geht es um die häufigsten Fragen zum Thema Arbeitszeit.Wie lange darf ich pro Tag arbeiten?Bedeutet das automatisch 48 Stunden pro Woche?Wer fällt nicht unter das Arbeitszeitgesetz?Zählen Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?Wer legt Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit fest?Was passiert bei Überschreitungen der Höchstarbeitszeit?Muss der Arbeitgeber Arbeitszeit umfassend aufzeichnen?Zählen Wegezeiten, Dienstreisen und Umkleiden zur Arbeitszeit?Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen – und wann?Wer trägt die Beweislast bei Streit über tatsächliche Arbeitszeit?Ist es ok, 10 Minuten früher einzustempeln?Artikel:Artikel:1. Arbeitstage pro Monat und pro Woche2. Kernarbeitszeit - was ist das?3. Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung4. Arbeitstage pro MonatPodcastfolgen:1. EuGH und Arbeitszeit und Überstunden2. aktuelle BAG-Entscheidung: Umkleidezeit = Arbeitszeit?3. Fahrzeit = Arbeitszeit?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt für Arbeitsrecht in Berlin

– LAG München, Urteil vom 20.08.2025 – 10 SLa 2/25 (noch nicht rechtskräftig)– Kläger: Sicherheitsmitarbeiter, kündigt Betriebsratsgründung an (notariell + E-Mail)– Arbeitgeber kündigt innerhalb der Probezeit– ArbG: Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3b KSchG → Kündigung unwirksam– LAG: Kein Sonderkündigungsschutz in der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG)– Zudem Verwirkung: Kläger informierte Arbeitgeber erst Monate später über § 15 Abs. 3b KSchG– Ergebnis: Kündigung wirksam, Revision zugelassenArtikel:1. Kündigung in Berlin2. Kündigungsschutzklage in BerlinPodcastfolgen:1. Probezeit und Kündigung2. Kündigung: Schritt für Schritt erklärt3. Kündigungsfristen für ArbeitnehmerHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

1. Wo ist das Arbeitszeugnis gesetzlich geregelt? 2. Welche Arten von Zeugnissen gibt es? 3. Muss der Arbeitgeber das Zeugnis automatisch erstellen? 4. Gibt es einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? 5. Welche formalen Anforderungen gelten? 6. Muss ein Zeugnis wohlwollend sein? 7. Was bedeutet der „Zeugniscode“? 8. Was tun bei fehlerhaftem Zeugnis? 9. Welche Fristen gelten? 10. Was tun, wenn gar kein Zeugnis erteilt wird? 11. Gibt es Sonderfälle, z. B. bei Auszubildenden oder Praktikanten?Artikel:1. Zeugnis- wie lange hat der Arbeitgeber Zeit?2. Vorlage / Muster: einfaches ZeugnisPodcastfolgen:1. BAG und Arbeitszeugnis2. Wohlwollendes Zeugnis - was bedeutet das?3. Warum ist ein sehr gutes Zeugnis schlecht?4. Geheimcode der ArbeitgeberHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied über den Fall einer Arbeitnehmerin, der ihr Arbeitsverhältnis durch den Geschäftsführer unzumutbar gemacht wurde (Urteil vom 09.07.2025, Az.: 4 SLa 97/25).Der Sachverhalt: Die Klägerin war seit 2019 als Arbeitnehmerin in einem Unternehmen tätig. Ab Februar 2024 erhielt sie eine Vielzahl von beleidigenden, sexuell anzüglichen und drohenden WhatsApp-Nachrichten von ihrem Geschäftsführer. Die Nachrichten enthielten unter anderem:Aufforderungen, „nichts unter dem Rock anzuziehen“.Beleidigungen wie „dumme Frau“ und „hässliche Fresse“.Drohungen mit willkürlichen Gehaltskürzungen und Kündigung.Nachdem die Arbeitnehmerin ein privates Treffen ablehnte, wurde ihr das Arbeitsverhältnis von der Beklagten gekündigt. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage und beantragte hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Abfindung, da ihr die Fortsetzung wegen der Vorfälle unzumutbar sei. Die Beklagte argumentierte, die Nachrichten seien Teil einer „freundschaftlich-flirtenden“ Kommunikation gewesen und das Verhalten der Klägerin sei widersprüchlich.Das LAG Köln wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.Das Gericht sah die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar an. Die WhatsApp-Nachrichten seien kein „Spaß“, sondern ein Machtmissbrauch des Geschäftsführers. Das Gericht betonte, dass für eine Unzumutbarkeit keine Kündigungsgründe im Sinne des § 626 BGB (Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) erforderlich seien. Es reiche aus, dass dem Arbeitnehmer die weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden könne. Eine Entschuldigung sei nicht ausreichend, da die Kündigung direkt darauf folgte.Das Gericht legte eine Abfindung in Höhe von 68.153,80 € brutto fest. Dies entspricht einem Ansatz von „2 Gehältern pro Beschäftigungsjahr“, der aufgrund mehrerer Faktoren deutlich erhöht wurde:Grobe Sozialwidrigkeit der Kündigung.Erhebliche Herabwürdigung und Beleidigungen.Psychische Folgen (PTBS) bei der Klägerin.Vorsätzliche Verursachung der Situation durch den Geschäftsführer.Das Gericht stellte klar, dass die Abfindung in diesem Fall auch eine „Genugtuungsfunktion“ habe, ähnlich einem Schmerzensgeld bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.Artikel:1. Eigenkündigung und Schadenersatz2. Kündigung und Kündigungsschutz3. Abfindung -was man wissen sollte!Homepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg

1Irrtum: „Ich kann jederzeit ohne Frist kündigen.“2Irrtum: „Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.“3Irrtum: „Probezeit ist unbegrenzt verlängerbar.“4Irrtum: „Befristete Verträge verlängern sich automatisch.“5Irrtum: „Teilzeitbeschäftigte haben weniger Urlaub.“6Irrtum: „Elternzeit ist unbezahlter Urlaub.“7Irrtum: „Beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte bekommt an nur anteilig Urlaub.“8Irrtum: „Während einer Krankheit darf nicht gekündigt werden.“9Irrtum: „Vor einer Kündigung braucht es drei Abmahnungen.“10Irrtum: „Arbeitsverträge müssen nicht angepasst werden bei Gesetzesänderungen“Artikel:1. 10 häufige Irrtümer im ArbeitsrechtPodcastfolgen:1. 5 häufige Irrtümer beim Urlaub2. häufige Irrtümer bei Eigenkündigung3. Probezeit und IrrtümerHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

In meinem heutigen Fall geht es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer trotz Eigenkündigung Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie hat.Der Kläger war seit über zehn Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und verdiente rund 3.100 Euro brutto im Monat. Im November 2022 teilte das Unternehmen allen Mitarbeitenden im Intranet mit, dass eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird – steuer- und sozialabgabenfrei, zwischen 500 und 3.000 Euro, gestaffelt nach Einkommen. Für den Kläger hätte das die volle Prämie von 3.000 Euro bedeutet.Allerdings knüpfte die Firma die Zahlung an Bedingungen:Die Prämie sollte im Dezember 2022 ausgezahlt werden.Wer bis zum 31.03.2023 das Unternehmen aus eigenem Wunsch verlässt oder „schuldhaft“ ausscheidet, sollte die Prämie zurückzahlen.Der Kläger kündigte zum 31.12.2022 und bekam gar nichts ausgezahlt. Er klagte – und unterlag zunächst beim Arbeitsgericht und später auch beim Landesarbeitsgericht. Erst das Bundesarbeitsgericht gab ihm schließlich Recht.Die Richter entschieden:Die Prämie hat Entgeltcharakter und ist nicht nur eine Belohnung für Betriebstreue.Eine Stichtagsregelung oder Rückzahlungsklausel, die den Anspruch von fortbestehendem Arbeitsverhältnis abhängig macht, ist unwirksam (§ 307 BGB).Damit hatte der Kläger trotz Eigenkündigung Anspruch auf die 3.000 Euro.

1. Was versteht man unter einer ordentlichen Kündigung? 2. Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? 3. Muss eine ordentliche Kündigung immer schriftlich erfolgen? 4. Welche Gründe kann der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung haben? 5. Wann greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? 6. Kann ich gegen eine ordentliche Kündigung vorgehen? 7. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei ordentlicher Kündigung? 8. Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung? 9. Kann der Arbeitnehmer auch ordentlich kündigen? 10. Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einer ordentlichen Kündigung?11. Was muss im Kündigungsschreiben unbedingt stehen?12. Ab wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?13. Kann eine ordentliche Kündigung auch während Krankheit ausgesprochen werden?Artikel:1. Kündigung in Berlin2. Kündigungsschutzklage in BerlinPodcastfolgen:1. Probezeit und Kündigung2. Kündigung: Schritt für Schritt erklärt3. Kündigungsfristen für ArbeitnehmerHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

LAG München, Urteile vom 16.04.2025 und 04.06.2025 – 11 Sa 456/23 – KurzfassungSachverhalt:Jurastudent als geringfügig beschäftigte Servicekraft. Nach Initiative zur Betriebsratswahl: weniger Dienste, Versetzung in die Küche, fristlose Kündigung. Arbeitgeber insolvent.Entscheidungspunkte:Vergütung: Vor- und Nacharbeiten zur Insolvenztabelle anerkannt; Dienstpläne als Nachweis ausreichend.Lohnabzug: „Gläsergeld“ unzulässig; Aufwendungsersatz für Reinigung der Dienstkleidung geschuldet.Annahmeverzug: Reduzierung der Dienste aus betriebsratsfeindlichem Motiv begründet Annahmeverzug; kein wörtliches Angebot nötig (BAG 5 AZR 819/09).Schadensersatz: Ersatz von Verdienst- und Trinkgeldausfall wegen Beeinträchtigung der Betriebsratswahl.Persönliche Haftung: Geschäftsführer haftet wegen Verstoßes gegen § 20 Abs. 2 BetrVG; Klageerweiterung in 2. Instanz zulässig.Diskriminierung/Entschuldigung: Altersdiskriminierende Äußerung festgestellt; Entschuldigungspflicht unter Bezug auf EuGH C-507/23; teilweise Versäumnisurteil.Neuer Arbeitgeber: Urlaubsgewährung und Wiederaufnahme in WhatsApp-Gruppe zugesprochen (Versäumnisurteil).Rechtsmittel: Versäumnisurteile nicht rechtskräftig; Revision nicht zugelassen, Nichtzulassungsbeschwerde möglich.Artikel:1. Arbeitslohn einklagen2. Lohnklage3. ArbeitszeiterfassungPodcastfolgen:1. aktuelle BAG-Entscheidung: Umkleidezeit = Arbeitszeit?2. Fahrzeit = Arbeitszeit?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 22.05.2025 - 5 Sa 284 a/24### “Sachverhalt” – Klägerin: Pflegehilfskraft, seit 21.08.2023 im Pflegedienst K. tätig – Arbeitsvertrag: 1.956,60 € brutto/Monat bei 30 Std./Woche – 15.12.2023 Tätowierung am Unterarm – Ab 19.12.2023 Entzündung, AU bis 22.12.2023 (Antibiotika) – Dezemberabrechnung: nur 1.490,74 € brutto; 20.–22.12. und 27.–28.12. als unbezahlt gewertet – Forderung 465,90 € brutto mit Frist bis 12.02.2024; Klageerhebung 15.03.2024 – ArbG Flensburg wies Klage ab (24.10.2024, 2 Ca 278/24), Berufung zugelassen ### “Entscheidungsgründe” 1. Zulässigkeit der Berufung (§ 64 Abs. 2 a) ArbGG) – frist- und formgerecht, Begründung rechtzeitig 2. Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG) setzt voraus: - Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig infolge Krankheit - kein vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführtes Leiden 3. Krankheitsnachweis: Vorlage ärztlicher AU-Bescheinigungen genügt 4. Verschulden der Klägerin – Kausalität: Tätowierung war conditio sine qua non für Infektion – Vorsatz: bei 1–5 % Entzündungsrisiko bedingter Vorsatz, Risiko billigend in Kauf genommen – erhöhte Vorhersehbarkeit durch körperlich anstrengende Pflege-Tätigkeit 5. Vergleich mit gefährlichen Sportarten (BAG 5 AZR 338/79): wer sich unbeherrschbaren Gefahren aussetzt, handelt schuldhaft 6. Wertung des § 52 Abs. 2 SGB V: ästhetische Eingriffe tragen eigenes Risiko, das der Verursacher zu tragen hat 7. Ergebnis: Arbeitsunfähigkeit schuldhaft herbeigeführt → Entgeltfortzahlung ausgeschlossen Artikel:1. Personalgespräch bei Krankheit2. Ende der Krankschreibung- wann am letzten Tag!3. Urlaub und KrankheitPodcastfolgen:1. die neue elektronische AU2. 5 häufige Fehler bei KrankheitHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

Was ist ein Aufhebungsvertrag und worin unterscheidet er sich von einer Kündigung?Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen werden?Bin ich verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?Welche Risiken bestehen für Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag?Wann droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?Kann man eine Sperrzeit durch bestimmte Formulierungen im Aufhebungsvertrag sicher vermeiden?Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit trotz Aufhebungsvertrag keine Sperrzeit eintritt?Habe ich bei einem Aufhebungsvertrag automatisch Anspruch auf eine Abfindung?Wie hoch ist eine übliche Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?Was sollte in einem Aufhebungsvertrag unbedingt geregelt werden?Was bedeutet eine sogenannte Ausgleichs- oder Erledigungsklausel im Vertrag?Was passiert mit meinem Resturlaub und meinen Überstunden?Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen oder anfechten?Wann sollte ich einen Aufhebungsvertrag anwaltlich prüfen lassen?Welche Vorteile kann ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer haben – trotz möglicher Sperrzeit?Artikel:1. Aufhebungsvertrag und hohe Abfindung2. Muster eines Aufhebungsvertrags3. Sperrzeit beim Abschluss eines AufhebungsvertragsPodcastfolgen:1. 5 häufige Fehler beim Aufhebungsvertrag2. Mythen im Arbeitsrecht: Heute - wenn im Aufhebungsvertrag etwas von einer betriebsbedingten Kündigung steht, bekommt man keine Sperre!Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

1. Fall "Rose / Rosahl" (Historischer Fall)Die Entscheidung zu diesem Fall stammt vom Preußischen Ober-Tribunal:Ober-Tribunal, Urteil vom 5. Mai 1859, abgedruckt in: Juristische Monatshefte (JM) 6, Nr. 47 (Criminal-Sammlung Nr. 6), sowie in: Entscheidungen des Ober-Tribunals, Band 36, Seiten 420-421.2. "Hoferbenfall" (BGH-Entscheidung)Die maßgebliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu diesem Fall ist:BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990 – 4 StR 371/90, veröffentlicht in: Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (BGHSt) Band 37, Seite 214 ff.In diesem BGH-Urteil wurde ebenfalls die Problematik des "error in persona" (Irrtum in der Person des Opfers) im Zusammenhang mit der Strafbarkeit des Anstifters behandelt, wobei der BGH bestätigte, dass ein solcher Irrtum in der Regel unbeachtlich ist.Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Heute die häufigsten Fragen zum Thema Urlaub:“Wie viel Urlaub steht mir zu?”“Muss der Arbeitgeber Urlaubsanträge genehmigen?”“Entstehen halbe Urlaubstage?”“Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs?”“Wann verfallen nicht genommene Urlaubstage?”“Wie verhält es sich in der Probezeit?”“Entsteht voller Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten?”“Kann mir der Arbeitgeber Urlaub auszahlen?”“Was ist, wenn ich mit Kindern in den Schulferien Urlaub will?”“Was passiert mit Urlaub beim Arbeitgeberwechsel?”Artikel:1. Muster für Urlaubsantrag des Arbeitnehmers2. Sonderurlaub und Zusatzurlaub3. Urlaub 2024: Was ist zu beachten?Podcastfolgen:1. Urlaub und Vergleich beim Arbeitsgericht2. 5 häufige Irrtümer beim UrlauHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

Häufige Fragen zur Abmahnung• Was ist eine Abmahnung? • Ist eine Abmahnung das Gleiche wie eine Kündigung? • Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen? • Wie kann ich eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen? • Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte? • Muss ich eine Abmahnung unterschreiben? • Kann ich nach einer Abmahnung gekündigt werden? • Wie viele Abmahnungen braucht man für eine Kündigung? ähnliche Podcastfolgen:1. Kündigungsfristen für Arbeitnehmer2. Kündigung - Schritt für Schritt erklärt!Artikel:1.Abmahnung wegen VerspätungPodcastfolgen:1. Entfernung einer Abmahnung nach Ende des ArbeitsverhältnissesHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

- Kündigung wegen Lebensalter- KleinbetriebFallen: - Sittenwidrigkeit/ Treuwidrigkeit- Altersdiskriminierung- Maßregelungsverbot- Teilzeit/ VollzeitBAG Urteil vom 23. Juli 2015- 6 AZR 457/14 Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

- Fristbeginn/ Zugang- Datum auf Kündigung unerheblich- Unterschied: Kündigungsfrist und Kündigungstermin- hilfsweise zum nächstzulässigen Zeitpunkt - Gegenseite muss Zugang nicht bestätigenähnliche Podcastfolgen:1. Kündigungsfristen für Arbeitnehmer2. Kündigung - Schritt für Schritt erklärt!Artikel:1. Was bedeutet Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende?2. Kündigungsfristen im ArbeitsrechtHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

(BAG) hat in seinem Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24)- Vergleiche und Urlaub- Urlaub und Krankheit- Tatsachenvergleich - warum?- Abfindung und SozialversicherungsabgabenAuch ein gerichtlicher Vergleich ersetzt keine tatsächliche Urlaubserfüllung. Es geht um den gesetzlichen MindesturlaubEin „Tatsachenvergleich“ über den Urlaub ist unwirksam, wenn der Urlaub erkennbar nicht genommen wurde.Finanzielle Abgeltung ist nur bei tatsächlicher rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer versucht, Urlaubsansprüche durch pauschale Klauseln „mitzuerledigen“, riskiert Nachforderungen. Für Arbeitnehmer stärkt das Urteil die Rechtsposition und sichert zu, dass selbst bei gerichtlichen Einigungen keine Abstriche beim Mindesturlaub gemacht werden dürfen.ähnliche Podcastfolgen:1. - 5 häufige Irrtümer beim Urlaub2. 155 Tage an Urlaubsabgeltung und Elternzeit3. Rückruf aus dem Urlaub möglich?Artikel:- BAG Entscheidung: kein Tatsachenvergleich über UrlaubHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Rückzahlung von Studiengebühren über rund € 10.000LAG Mecklenburg-Vorpommern – Urteil vom 25.02.2025 – 5 SLa 104/24Eine angehende Physiotherapeutin (Beklagte) absolvierte ab 2019 ein Studium an einer privaten Hochschule. Der Kläger, ein Praxisinhaber, finanzierte die Studienbeiträge aufgrund einer Kooperationsvereinbarung und einer Studienfinanzierungsvereinbarung mit der Beklagten. Diese sah vor, dass die Studienkosten in Höhe von insgesamt 10.775 € zurückzuzahlen seien, wenn:Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung zurück. Die Rückzahlungsklausel ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksamDie Rückzahlungspflicht greift auch dann, wenn die Beklagte das Angebot aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen (z. B. gesundheitlich, familiär) ablehnt.ähnliche Podcastfolgen:1. Arbeit ohne Lohn2. Letzter Lohn nach Kündigung und Fälligkeit3. BAG und LohnabrechnungArtikel:1. Arbeitslohn steht aus2. Arbeitstage pro Monat3. Lohnabrechnung in elektronischer FormHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Urteil des ArbG Hamburg vom 11.04.2025 – 1 Ca 180/23Fall: Kein Bereitschaftsdienst durch Alkoholverbot an BordEin Kapitän klagte auf über 100.000 € wegen angeblicher Bereitschaftsdienste. Grund: Die Reederei verbot ihm, auch in der Freizeit an Bord Alkohol zu trinken, um im Notfall einsatzfähig zu bleiben. Das Arbeitsgericht Hamburg wies die Klage ab. Begründung: Wer nur in Notfällen einspringen muss, leistet keinen Bereitschaftsdienst, sondern bleibt grundsätzlich freigestellt – und das ist nicht vergütungspflichtig.ähnliche Podcastfolgen:1. BAG - Umkleidezeit = ArbeitszeitArtikel:1. Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber2. Arbeit auf AbrufHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Ein Arbeitnehmer verlangte Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO, weil sein Arbeitgeber personenbezogene Daten konzernintern weitergegeben hatte. Anlass war ein konzernweites Testprojekt für die cloudbasierte Personalverwaltungssoftware „Workday“. Laut Betriebsvereinbarung durfte der Arbeitgeber bestimmte Daten, etwa Name, Eintrittsdatum, Arbeitsort und dienstliche Kontaktdaten, an die Konzernobergesellschaft übermitteln.Tatsächlich übermittelte die Beklagte darüber hinaus weitere personenbezogene Daten des Klägers, nämlich Gehaltsinformationen, die private Wohnanschrift, das Geburtsdatum, den Familienstand, die Sozialversicherungsnummer und die Steuer-ID.Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Mai 2025 – 8 AZR 209/21ähnliche Podcastfolgen:-Artikel:1. Datenschutz für Beendigung des ArbeitsverhältnissesHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

Heute geht es um eine Entscheidung des LAG Niedersachen wegen Rückzahlung von übergezahlten Lohn.LAG Niedersachsen, Beschl. v. 18.03.2025 – 4 SLa 755/24Nach Ende des Arbeitsverhältnisses zahlte das Land versehentlich weiter Gehalt (13.235,99 € netto). Die Beklagte berief sich auf ein allgemeines Hinweisschreiben vom 04.10.2022 sowie angebliche Entreicherung. Das LAG verneinte einen Ausschluss des Rückzahlungsanspruchs nach § 814 BGB, da positive Kenntnis beim Leistenden nicht dargelegt wurde. Entreicherung wurde mangels konkreten Vortrags (z. B. Luxusausgaben, Kontoentwicklung) abgelehnt. Ein Zeugnisanspruch war verfallen (§ 37 TV-L), da kein konkreter Vortrag zum Verfahren erfolgte. Prozesskostenhilfe wurde mangels Erfolgsaussicht abgelehnt.ähnliche Podcastfolgen:1. Arbeit ohne Lohn2. Letzter Lohn nach Kündigung und Fälligkeit3. BAG und LohnabrechnungArtikel:1. Arbeitslohn steht aus2. Arbeitstage pro Monat3. Lohnabrechnung in elektronischer FormHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

- was ist Probezeit- Probezeit bei Befristung- maximale Dauer- Unterschied zur Wartezeit- Kündigungsgründe?- Grund in Kündigung angeben?- Gespräch mit Arbeitnehmer?- Kündigungsschutzklage und Chancen?ähnliche Podcastfolgen:1. Kündigung ohne Kündigungsgrund2. Häufige Fehler bei Kündigung3. Probezeit und häufige IrrtümerArtikel:1. Kündigung Berlin2. Kündigung in der Probezeit- was ist zu beachten?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

- Schriftform- Briefkopf / Datum / Unterschrift (Paraphe)- Adressat und Empfänger- Text: hilfsweise kündigen- Kündigungsfrist- Belehrung durch Arbeitgeber- ZustellungBAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 - Der Arbeitgeber muss den Auslieferungsbeleg vorlegen, der Details wie Zustelldatum, Uhrzeit, Zustelladresse und die Unterschrift des Zustellers enthält. ähnliche Podcastfolgen:1. Kündigung ohne Kündigungsgrund2. Häufige Fehler bei Kündigung3. Welche Kündigungsfrist hat man als Arbeitgeber?Artikel:1. Kündigung BerlinHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

- Gründung eines Betriebsrats- Auskünfte nach Datenschutzrecht- Auskünfte nach Nachweisgesetz- Zwischenzeugnis?- Dienst nach Vorschrift- geschuldete Arbeitsleistung- AU - aber Vorsicht!- Beschwerde bei Behörden/ Datenschutz / Video etcRechtsanwalt für Arbeitsrecht Andreas Martin- Prenzlauer Berlin Fachanwalt für Arbeitsrecht Marzahnähnliche Podcastfolgen:1. Häufige Fehler von Arbeitgebern bei Ausspruch einer Kündigung2. Wann muss der Arbeitgeber keine Abfindung zahlen?Artikel:1. Kündigungsfristen - was man wissen sollte!2. Zugang einer KündigungHomepage:

Urteil vom 3. April 2025 – 2 AZR 156/24SachverhaltKündigung durch Arbeitgeberin:Ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2022, Zugang des Kündigungsschreibens am 14. Mai 2022.Schwangerschaft der Klägerin:Laut Mutterpass Beginn der Schwangerschaft am 28. April 2022 (gerechnet vom voraussichtlichen Geburtstermin 2. Februar 2023 zurück).Schwangerschaftstest:29. Mai 2022 – positives Ergebnis. Klägerin bemüht sich unmittelbar um einen Arzttermin.Frauenarzttermin:17. Juni 2022 – ärztlich bestätigte Schwangerschaft (SSW 7+1).Klageerhebung:Kündigungsschutzklage und Antrag auf nachträgliche Zulassung am 13. Juni 2022.Einreichung ärztliches Attest:21. Juni 2022 beim Arbeitsgericht.§ 4 Satz 1 KSchG:Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.→ Fristbeginn: 14. Mai 2022, Fristende: 7. Juni 2022§ 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG:Nachträgliche Zulassung ist möglich, wenn die Klägerin schuldlos erst nach Ablauf der Frist von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt.Die Klägerin hat die Klage nicht innerhalb der regulären Klagefrist (§ 4 Satz 1 KSchG) erhoben.→ Fristende war der 7. Juni 2022, Klageeinreichung aber erst am 13. Juni 2022.Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Klagezulassung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG) sind erfüllt:Die Klägerin wusste schuldlos nicht, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs schwanger war.Der Schwangerschaftstest am 29. Mai 2022 vermittelte nur eine Verdachtsdiagnose, nicht die gesicherte Kenntnis.Positive Kenntnis erlangte sie erst durch die ärztliche Untersuchung am 17. Juni 2022.Der Antrag auf nachträgliche Zulassung wurde zeitnah mit der Klage am 13. Juni 2022 gestellt, also noch vor der ärztlichen Bestätigung, was aus Sicht des BAG unschädlich war.Die Kündigung ist gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG unwirksam, da die Klägerin zum Kündigungszeitpunkt schwanger war.Die Unwirksamkeit wird nicht fingiert durch § 7 KSchG, weil die verspätete Klage nachträglich zugelassen wurde.Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 3. April 2025 – 2 AZR 156/24)Rechtlicher RahmenZentrale Feststellungen des BAGähnliche Podcastfolgen:1. Kündigung ohne Kündigungsgrund2. Häufige Fehler bei KündigungArtikel:1. Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft2. Schwanger in der ProbezeitHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow

LAG- MV, Urteil vom 28.01.2025 - 5 SLa 159/24Der Kläger war ab 01.10.2020 zunächst als Personalleiter bei einer anderen Gesellschaft tätig und verdiente monatlich 4.200 € brutto. Sein Arbeitsverhältnis ging ab dem 01.10.2021 auf die Beklagte über, wobei seine ursprünglichen Vertragsbedingungen unverändert fortgalten.Ab Februar 2022 betreute der Kläger rund 800 Beschäftigte, vorher ca. 80.Ende 2022 und Mitte 2023 stellte die Beklagte jeweils weitere Personalleiter ein, die mit 10.000 € brutto monatlich (plus Provisionszahlung und Dienstwagen) deutlich höher vergütet wurden. Beide hatten höherwertige Qualifikationen (Diplom-Ökonom, Master Human Resource Management) und umfangreichere Berufserfahrungen in Großunternehmen.Der Kläger verlangte rückwirkend ab Oktober 2020 eine Vergütung von ebenfalls 10.000 € monatlich und begründete dies mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sowie einer Diskriminierung wegen des Geschlechts.ähnliche Podcastfolgen:1. Corona - kein Lohn für Ungeimpfte?2. Lohn ohne Arbeit - geht das?Artikel:1. Arbeitslohn geltend machen2. Sonderzahlungen durch den ArbeitgeberHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern 2. KammerEntscheidungsdatum: 15.10.2024 - Aktenzeichen: 2 SLa 96/24Vorwurf des Prozessbetrugs im zweiten VerfahrenNachdem die Beklagte den ersten Prozess verloren hatte, erhob sie gegen die Klägerin den Vorwurf, im Kündigungsschutzprozess (also im ersten Verfahren) bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben.Die Beklagte argumentierte dabei wie folgt:Im ersten Prozess hatte die Klägerin über ihre Anwältin erklären lassen, die von ihr selbst hergestellten Zertifikate dienten lediglich der internen Dokumentation. Sie seien nicht für eine Verwendung im externen Rechtsverkehr gedacht gewesen.Diese Behauptung („nur interne Dokumentation“) sah die Beklagte als eine bewusst wahrheitswidrige Darstellung („Prozesslüge“), da die Zertifikate ihrer Ansicht nach objektiv den Eindruck erweckten, externe Nachweise zu sein.Die Beklagte warf der Klägerin deshalb vor, durch diese angeblich bewusst falsche Aussage den Ausgang des Prozesses zu ihren Gunsten manipuliert zu haben.Aufgrund dieses Vorwurfs des „prozesslügnerischen Verhaltens“ kündigte die Beklagte der Klägerin erneut im Oktober 2023 („zweiter Prozess“). Diese Kündigung war explizit begründet mit dem angeblichen Fehlverhalten („Prozessbetrug“) im ersten Kündigungsschutzprozess.Entscheidung im 2. ProzessDas Landesarbeitsgericht entschied auch diese zweite Kündigung (wegen angeblichem Prozessbetrug) für unwirksam, da:die Beklagte nicht beweisen konnte, dass die Klägerin tatsächlich bewusst falsche Tatsachen vorgetragen hätte,die Klägerin durchaus glaubwürdig darstellen konnte, dass die Zertifikate tatsächlich lediglich intern verwendet wurden,die Klägerin durch die bloße rechtliche Bewertung ihres Verhaltens (interne vs. externe Verwendung der Zertifikate) keine bewusst falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt hatte.ähnliche Podcastfolgen:1. Kündigung - was falsch läuftArtikel:1. Kündigungsfristen - was man wissen sollte!2. Zugang einer KündigungHomepage:Anwalt Marzahn - Rechtsanwalt MartinAnwalt Arbeitsrecht in Berlin

Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 17.01.2025 -12 Sa 102/24In der heutigen Podcast-Folge geht es darum, ob ein Arbeitnehmer, der vorzeitig das Arbeitsverhältnis kündigt, noch verpflichtet ist, die Tätigkeitsnachweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zu übersenden und ob er sich durch die vorzeitige Kündigung schadenersatzpflichtig macht.Als Rechtsanwalt in Marzahn vertrete ich Mandanten im Arbeitsrecht.ähnliche Podcastfolgen:1. Kündigungsfristen für ArbeitnehmerArtikel:1. Kündigungsfristen - was man wissen sollte!2. Zugang einer KündigungHomepage:Anwalt Arbeitsrecht in Berlin

BAG, Urteil vom 5.12.2024 - AZR 275/23- Was ist Probezeit?- Wie lang?- Unterschied: Probezeit und Wartezeit?- Verlängerung der Probezeit oder neue Probezeit (kommt immer wieder vor)- Befristung: mit Sachgrund und ohne Sachgrund- Befristung und Kündigung- Kündigung in der Probezeit und Kündigungsschutzklage- Befristung und Probezeit: ähnliche Podcastfolgen:1. Probezeit - häufige Irrtümer2. Nach bestandener Probezeit ist man sicher?3. Fünf häufige Fehler bei einer BefristungArtikel:1. Informationen zur Kündigung durch den Arbeitgeber2. Muster einer ProbezeitkündigungHomepage:Anwalt Arbeitsrecht in Berlin

- gesetzliche Regelung: § 622 Abs. 1 BGB- Frist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (Frist und Termin)- Probezeit / Mißverständnis: bei verkürzter Probezeit, z.B. 3 Monate- Zugang entscheidend- Zustellung über Einwurf in Briefkasten- Abweichungen von gesetzlicher Regelung:- TV - grundsätzlich möglich- Arbeitsvertrag: nur Verlängerung- feste Fristen: 3 Monate zum Monatsende oder Quartalsende- widersprechende Regelungen im Arbeitsvertragähnliche Podcastfolgen:1. Welche Kündigungsfrist hat man als Arbeitgeber?Artikel:1. Kündigungsfristen - was man wissen sollte!2. Zugang einer KündigungHomepage:Anwalt Arbeitsrecht in Berlin

- Lohn nicht gezahlt- Mahnung erforderlich- Schadenpauschale (€ 40,00)- Anwalt einschalten; § 12 a ArbG- Rechtsschutz oder nicht- Verzugszinsen- einstweilige Verfügung Lohnähnliche Podcastfolgen:1. Corona-Qurantäne - keinen Lohn für Ungeimpfte?2. Lohn ohne Arbeit - geht das?Artikel:1. Arbeitslohn- Informationen2. Lohnklage - InformationenHomepage:Anwalt Arbeitsrecht in Berlin