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In ihrem neuen Buch "Die vulnerable Gesellschaft" beschreibt Frauke Rostalski, wie Vorstellungen von Vulnerabilität zu Freiheitseinschränkungen im Recht geführt haben - nicht nur in Fragen medizinischer und pandemischer Risiken, sondern auch im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung, der Suizidbeihilfe, des Diskriminierungsschutzes und des Schwangerschaftsabbruchs. Gerrit Bartels hat das Buch gelesen und stellt es auf radio3 vor.
Streit um das Thema Sterbehilfe: Eine gesetzliche Regelung sollte Klarheit für Patientinnen und Patienten, Angehörige und das ärztliche Fachpersonal schaffen, scheiterte im Bundestag jedoch. Die schwierige ethische Debatte bleibt. (00:01:55) Begrüßung (00:02:11) Gescheitertes Gesetz im Sommer 2023 – Worum gings? (00:03:43) Wegweisendes Urteil 2020 (00:05:26) Aktuelle Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland (00:06:57) Rechtslage und Entwicklung außerhalb Deutschlands (00:08:54) Ethische Fragen (00:10:14) Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen (00:12:22) Häftlingen, Kindern und Älteren (00:15:42) Gratwanderung: Entscheidungsfreiheit und Schutzpflicht (00:16:16) Suizidbeihilfe – eine ärztliche Aufgabe? (00:17:23) Verabschiedung Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/spektrum-der-wissenschaft Wenn ihr selbst manchmal suizidale Gedanken habt, das Leben sinnlos oder eure Situation ausweglos erscheint, ihr vielleicht keine Hoffnung mehr habt — dann wendet euch bitte an Anlaufstellen, die Menschen in Krisensituationen helfen können: Hausarzt, niedergelassene Psychotherapeutin, Psychiater oder die Notdienste von Kliniken. Kontakte vermittelt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Auch die Telefonseelsorge berät rund um die Uhr, und das anonym und kostenfrei: per Telefon unter den bundesweit gültigen Nummern 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 sowie auch per E-Mail und im Chat auf www.telefonseelsorge.de. Kinder und Jugendliche finden auch Hilfe unter der Nummer 0800 – 111 0 333. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/spektrum-podcast-sterbehilfe-regeln-konflikte-fragen
Streit um das Thema Sterbehilfe: Eine gesetzliche Regelung sollte Klarheit für Patientinnen und Patienten, Angehörige und das ärztliche Fachpersonal schaffen, scheiterte im Bundestag jedoch. Die schwierige ethische Debatte bleibt. (00:01:55) Begrüßung (00:02:11) Gescheitertes Gesetz im Sommer 2023 – Worum gings? (00:03:43) Wegweisendes Urteil 2020 (00:05:26) Aktuelle Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland (00:06:57) Rechtslage und Entwicklung außerhalb Deutschlands (00:08:54) Ethische Fragen (00:10:14) Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen (00:12:22) Häftlingen, Kindern und Älteren (00:15:42) Gratwanderung: Entscheidungsfreiheit und Schutzpflicht (00:16:16) Suizidbeihilfe – eine ärztliche Aufgabe? (00:17:23) Verabschiedung Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/spektrum-der-wissenschaft Wenn ihr selbst manchmal suizidale Gedanken habt, das Leben sinnlos oder eure Situation ausweglos erscheint, ihr vielleicht keine Hoffnung mehr habt — dann wendet euch bitte an Anlaufstellen, die Menschen in Krisensituationen helfen können: Hausarzt, niedergelassene Psychotherapeutin, Psychiater oder die Notdienste von Kliniken. Kontakte vermittelt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Auch die Telefonseelsorge berät rund um die Uhr, und das anonym und kostenfrei: per Telefon unter den bundesweit gültigen Nummern 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 sowie auch per E-Mail und im Chat auf www.telefonseelsorge.de. Kinder und Jugendliche finden auch Hilfe unter der Nummer 0800 – 111 0 333. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/spektrum-podcast-sterbehilfe-regeln-konflikte-fragen
Streit um das Thema Sterbehilfe: Eine gesetzliche Regelung sollte Klarheit für Patientinnen und Patienten, Angehörige und das ärztliche Fachpersonal schaffen, scheiterte im Bundestag jedoch. Die schwierige ethische Debatte bleibt. (00:01:55) Begrüßung (00:02:11) Gescheitertes Gesetz im Sommer 2023 – Worum gings? (00:03:43) Wegweisendes Urteil 2020 (00:05:26) Aktuelle Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland (00:06:57) Rechtslage und Entwicklung außerhalb Deutschlands (00:08:54) Ethische Fragen (00:10:14) Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen (00:12:22) Häftlingen, Kindern und Älteren (00:15:42) Gratwanderung: Entscheidungsfreiheit und Schutzpflicht (00:16:16) Suizidbeihilfe – eine ärztliche Aufgabe? (00:17:23) Verabschiedung Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/spektrum-der-wissenschaft Wenn ihr selbst manchmal suizidale Gedanken habt, das Leben sinnlos oder eure Situation ausweglos erscheint, ihr vielleicht keine Hoffnung mehr habt — dann wendet euch bitte an Anlaufstellen, die Menschen in Krisensituationen helfen können: Hausarzt, niedergelassene Psychotherapeutin, Psychiater oder die Notdienste von Kliniken. Kontakte vermittelt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Auch die Telefonseelsorge berät rund um die Uhr, und das anonym und kostenfrei: per Telefon unter den bundesweit gültigen Nummern 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 sowie auch per E-Mail und im Chat auf www.telefonseelsorge.de. Kinder und Jugendliche finden auch Hilfe unter der Nummer 0800 – 111 0 333. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/spektrum-podcast-sterbehilfe-regeln-konflikte-fragen
Streit um das Thema Sterbehilfe: Eine gesetzliche Regelung sollte Klarheit für Patientinnen und Patienten, Angehörige und das ärztliche Fachpersonal schaffen, scheiterte im Bundestag jedoch. Die schwierige ethische Debatte bleibt. (00:01:55) Begrüßung (00:02:11) Gescheitertes Gesetz im Sommer 2023 – Worum gings? (00:03:43) Wegweisendes Urteil 2020 (00:05:26) Aktuelle Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland (00:06:57) Rechtslage und Entwicklung außerhalb Deutschlands (00:08:54) Ethische Fragen (00:10:14) Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen (00:12:22) Häftlingen, Kindern und Älteren (00:15:42) Gratwanderung: Entscheidungsfreiheit und Schutzpflicht (00:16:16) Suizidbeihilfe – eine ärztliche Aufgabe? (00:17:23) Verabschiedung Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/spektrum-der-wissenschaft Wenn ihr selbst manchmal suizidale Gedanken habt, das Leben sinnlos oder eure Situation ausweglos erscheint, ihr vielleicht keine Hoffnung mehr habt — dann wendet euch bitte an Anlaufstellen, die Menschen in Krisensituationen helfen können: Hausarzt, niedergelassene Psychotherapeutin, Psychiater oder die Notdienste von Kliniken. Kontakte vermittelt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Auch die Telefonseelsorge berät rund um die Uhr, und das anonym und kostenfrei: per Telefon unter den bundesweit gültigen Nummern 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 sowie auch per E-Mail und im Chat auf www.telefonseelsorge.de. Kinder und Jugendliche finden auch Hilfe unter der Nummer 0800 – 111 0 333. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/spektrum-podcast-sterbehilfe-regeln-konflikte-fragen
Zusammenfassung examensrelevante Rechtsprechung 03. Juli - 07. Juli - RA001RA001 Finanzierungsausschlussverfahren der NPD (Die Heimat) vor dem BVerfG, BVerfG kippt Heizungsgesetz, EU-Kommission zur Richterbesoldung, Blockade Untersuchungsausschuss Warburg-Affäre, Klage auf Erlass einer Beseitigungsverfügung, Mord in Illerkirchen, BGH zur Abtretungsklausel in den Dieselverfahren, Entschädigungen bei Impfschäden, BAG zum Verwertungsverbot von Videoüberwachungen am Arbeitsplatz, Nichtigkeit eines Kaskoversicherungsvertrages, Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe, Gesetzesentwurf für schnellere bundesimmissionsrechtliche GenehmigungsverfahrenZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische Presseschau:https://open.spotify.com/show/3tjLf7n9dyXepDa22VpUgX?si=49c6f2c069fb4bfcSupport the show
Themen der Woche 03. Juli - 07. Juli 2023:RA001 Finanzierungsausschlussverfahren der NPD (Die Heimat) vor dem BVerfG, BVerfG kippt Heizungsgesetz, EU-Kommission zur Richterbesoldung, Blockade Untersuchungsausschuss Warburg-Affäre, Klage auf Erlass einer Beseitigungsverfügung, Mord in Illerkirchen, BGH zur Abtretungsklausel in den Dieselverfahren, Entschädigungen bei Impfschäden, BAG zum Verwertungsverbot von Videoüberwachungen am Arbeitsplatz, Nichtigkeit eines Kaskoversicherungsvertrages, Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe, Gesetzesentwurf für schnellere bundesimmissionsrechtliche Genehmigungsverfahren
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Engels, Silivawww.deutschlandfunk.de, InterviewsDirekter Link zur Audiodatei
In der kommenden Woche wird der Bundestag über die gesetzlichen Grundlagen der Suizidbeihilfe entscheiden.
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Der Wunsch nach einem begleiteten Suizid wird einer Pflegeheimbewohnerin im Kanton Genf oder neu auch im Kanton Wallis erfüllt. Nicht so in anderen Kantonen. Dort herrscht ein Flickenteppich in Sachen Sterbebeihilfe in Alters- und Pflegeheimen. Kantönligeist bei der Suizidbeihilfe Im Kanton Bern, Luzern oder Thurgau und diversen anderen Kantonen ist es jeder Institutionen selber überlassen, ob sie Suizidbeihilfe zulässt. Im Kanton Zürich wiederum können private Heime die Sterbehilfe verbieten. Ebenso im Kanton Neuenburg. Die öffentlichen Heime jedoch sind verpflichtet, Sterbehilfeorganisationen den Zutritt ins Heim zu gewähren. Privat oder öffentlich – das macht den Unterschied Markus Schaaf leitet ein Alters- und Pflegeheim im Tösstal, Kanton Zürich. Der EVP-Kantonsrat ist nicht gegen den assistierten Suizid, aber froh, dass die privaten Heime selber entscheiden können, ob Sterbehilfeorganisationen Zutritt zum heim erhalten. «In über 2/3 aller Pflegeheime im Kanton Zürich ist heute assistierter Suizid bereits möglich. Es gibt aber ebenso Menschen (Bewohner und Mitarbeitende), die genau das Gegenteil wollen. Sie möchten ganz bewusst in ein Heim eintreten, das ihnen die Gewissheit bietet, dass in diesen Räumen kein assistierter Suizid angeboten wird», sagt Markus Schaaf. Der begleitete Suizid ist in der Schweiz erlaubt Viele Menschen möchten in den eigenen vier Wänden sterben. Leben sie im Heim, ist dies ihr Zuhause. Erlaubt eine Institution die Suizidbeihilfe nicht, muss die sterbewillige Person das Heim verlassen, um dem Sterbewunsch nachzukommen. Unwürdig, finden das Sterbehilfeorganisationen. Marion Schafroth ist Ärztin und Präsidentin von Exit. Sie sagt: «Jeder schwer leidende Mensch hat das Recht, nach reiflicher Überlegung selbst zu entscheiden, wann und wo er sterben möchte. Folglich sollten auch Pflegeheime und Spitäler den assistierten Suizid in ihren Räumen ermöglichen.» Diskutieren Sie mit Im Forum diskutieren die Gäste mit Hörerinnen und Hörern Fragen rund um die Sterbebeihilfe im Alters- und Pflegeheim. Sollten alle Institutionen den assistierten Suizid in ihren Räume zulassen? Gilt das Recht, dem Leben selber eine Ende zu setzen unter Beihilfe einer Sterbebegleitung, auch im Heim, das dieser Entscheidung kritisch gegenübersteht? * Marion Schafroth ist Ärztin und Präsidentin von Exit * Markus Schaaf, Alters-und Pflegeheimleiter, EVP Kantonsrat ZH
Suizidbeihilfe - Stellungnahme des Deutschen Ethikrates: Monika Dollinger im Gespräch mit der Vorsitzenden Prof. Alena Buyx / Inklusion: Wenn Menschen mit und ohne Behinderung den Arbeitsplatz tauschen / Pandemiebekämpfung, Krebsvorsorge - EU will mehr gemeinsame Gesundheitspolitik
Momentan ist Sterbehilfe gesetzlich nicht geregelt. Deswegen arbeitet der Bundestag an einem Gesetz, das festlegt, unter welchen Voraussetzungen Hilfe zur Selbsttötung straffrei bleibt. Der Deutsche Ethikrat hat dazu heute eine Stellungnahme veröffentlicht. Wie Suizidprävention und Selbstbestimmung gestärkt werden können, erläutert die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Prof. Alena Buyx.
Suizidassistenz: Ein spannendes Thema, das wir heute mit Herrn Professor Reimer Gronemeyer - promovierter Theologe und Soziologe, Vorsitzender der Aktion Demenz und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verbands - diskutieren. Und hoch interessant! Warum? Weil dieses Thema nicht nur in den aktuellen Medien diskutiert wird, sondern uns auch alle betreffen wird - gesellschaftlich und politisch. Denn rechtlich befindet sich Deutschland seit Februar 2020 in einer Grauzone. Im Jahr 2020 wurde vom Bundesverfassungsgericht das Verbot zur Suizidbeihilfe gekippt. Der hier gekippte § 217 des Strafgesetzbuchs hatte bis dahin geregelt, dass die sogenannte geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung strafbar war - und dieser Paragraph machte Beihilfe zum Suizid für Ärzte, Organisationen und Privatpersonen unmöglich. Nun ist der Paragraph gekippt - doch wie soll diese Unterstützung Dritter zukünftig geregelt werden? Was sind Gründe für eine Suizidassistenz? Wo ist die Grenze? Was geschieht beispielsweise mit an Demenz erkrankten Menschen, die diese Entscheidung nicht mehr für sich alleine treffen können? Kurzum: Wie kann Sterbehilfe ermöglicht, aber ein Missbrauch ausgeschlossen werden? Und wie können wir sicher gehen, dass ältere oder erkrankte Menschen sich nicht als überflüssig oder zu kostspielig betrachten? Genau diese Fragen möchten wir heute Herrn Professor Reimer Gronemeyer stellen, der seit vielen Jahren Experte auf diesem komplexen und weitreichenden Gebiet ist und eine sehr spannende Perspektive dazu einbringt.
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Suizid und Suizidassistenz - bei Menschen mit psychischen ErkrankungenVortrag von Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Klinikum Ingolstadt, Präsident der DGPPN Die aktuelle gesellschaftliche Debatte zur Suizidbeihilfe hat meist besonders Menschen mit schweren somatischen Erkrankungen im Blick. Oft gehen das Leid bei körperlicher Krankheit und psychisches Leiden aber ineinander über. Kann dann noch von einer Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches gesprochen werden? Die Psychiatrie hat sich in Forschung und Praxis intensiv mit Suizidversuchen und Suiziden sowie deren Verhütung befasst. Es wurden Hilfsangebote und Behandlungsprinzipien entwickelt, um Menschen mit Suizidabsichten Mut und Hilfe zum Leben zu vermitteln. Aber wie ist mit dennoch wiederkehrend oder dauerhaft geäußerten Sterbewünschen von psychisch kranken Menschen verantwortlich umzugehen? Diese und weitere Fragen zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizid oder Suizidassistenz bei Menschen mit psychischen Erkrankungen wird Professor Dr. Pollmächer in seinem Vortrag bearbeiten. Prof. Dr. med. Thomas Pollmächer ist Leiter des Zentrums für psychische Gesundheit im Klinikum Ingolstadt. Er lehrt Psychiatrie und Psychotherapie an der Ludwig-Maximilians Universität München und ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Veranstalter: Arbeitsstelle Medizinethik in der Klinikseelsorge Katholische Akademie Rabanus Maurus Cover: © Hailey Kean
Geuther, Gudulawww.deutschlandfunk.de, Informationen am MittagDirekter Link zur Audiodatei
Moderatorin Rebecca Link diskutiert, wie sich die wissenschaftliche Beratung der Politik verbessern ließe. Reporter Stephan Beuting hat sich angeschaut, wie Brühl und Weißwasser die deutsche Einheit leben. Und: ungeregelte Suizidbeihilfe.
Der 124. Ärztetag hat beschlossen, das Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe aus seiner Musterberufsordnung zu streichen. Welche fatalen Folgen das für Menschen mit Selbstmordabsichten, für unsere Gesellschat, für die Ärzteschaft hat, und wie die ALfA mit einer Kampagne darauf reagiert, erfahren Sie in diesem Podcast. #meinarztmeinhelfer
Mit Jona Teichmann, der neuen Programmdirektorin von Deutschlandradio, sprechen wir über die Situation der CDU nach der Entscheidung für Armin Laschet. Außerdem Thema: die Debatte um das Infektionsschutzgesetz und das geplante Gesetz zur Suizidbeihilfe. Moderation: Korbinian Frenzel www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9 - Der Tag mit ... Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
https://tredition.de/autoren/josef-bordat-704/wuerde-freiheit-selbstbestimmung-konzepte-der-lebensrechtsdebatte-auf-dem-pruefstand-paperback-134845/ https://jobosblog.wordpress.com/
Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet auch das Recht, das eigene Leben selbstbestimmt zu beenden und dabei auch die Angebote Dritter in Anspruch zu nehmen. Ein aufsehenerregendes Urteil, das die Politik auffordert, neue Gesetzesregeln zu formulieren. In der aktuellen Debatte stellen sich viele Fragen: Wird der assistierte Suizid eine ganz normale Dienstleistung? Was soll in kirchlichen Pflegeheimen und Krankenhäusern möglich sein? Sorgt das Thema doch für Kontroversen in den Kirchen. Zudem: Was steckt hinter dem Wunsch von Menschen nach Suizidbeihilfe? Und gibt es nicht auch andere Wege eines würdevollen Sterbens?
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Der ARD-Film „Gott“ nach dem Theaterstück von Ferdinand von Schirach stellt die Frage, ob es ein Recht auf Suizid gibt. Die Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl findet den Film unausgewogen. Das Christentum werde einseitig negativ dargestellt. Kerstin Schlögl-Flierl im Gespräch mit Liane von Billerbeck www.deutschlandfunkkultur.de, Interview Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Februar aufgehoben. Der assistierte Suizid wird gesetzlich neu geregelt. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnt vor der Normalisierung der Suizidbeihilfe. An ihrem politischen Einfluss gibt es Kritik. Von Burkhard Schäfers www.deutschlandfunk.de, Tag für Tag Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe aufgebhoben. Die katholische Kirche bedauert das. Im Gespräch mit Bernhard Löhlein erläutert Teresa Loichen vom Fachbereich Lebensschutz im Bistum Eichstätt die Gründe.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe aufgebhoben. Die katholische Kirche bedauert das. Im Gespräch mit Bernhard Löhlein erläutert Teresa Loichen vom Fachbereich Lebensschutz im Bistum Eichstätt die Gründe.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das strafrechtliche Verbot der "geschäftsmäßigen" Beihilfe zum Suizid gegen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde, die ein Recht auf eigenbestimmtes Sterben beinhalten, verstößt und damit verfassungswidrig ist. Insbesondere Ärzte und Sterbehilfe-Vereine sahen sich hier in ihren Grundrechten verletzt. Jetzt stellt sich die Frage, ob dieses Urteil auch Auswirkungen auf Österreich haben wird.
Mit welcher Begründung wird Schwerkranken, die sich ein selbstbestimmtes Ende wünschen, der Zugang zu Medikamenten und medizinischer Fachkompetenz im Rahmen der Suizidbeihilfe verwehrt? Und wie wird gerechtfertigt, die Freiheit ungewollt Schwangerer einzuschränken, sich über die Möglichkeit eines Abbruchs zu informieren? Anhand dieser umstrittenen Restriktionen für die persönliche Autonomie beleuchtet Helmut Fink den Einfluss christlicher Moralvorstellungen
Prof. Dr. med. Axel W. Bauer, Medizinhistoriker und Medizinethiker an der med. Fakultät Mannheim der Univ.Heidelberg
Am 06. November hat sich der Deutsche Bundestag für einen Gesetzesentwurf entschieden, der geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung soll der Missbrauch bei der Sterbehilfe eingedämmt werden. Doch inwiefern sind die vier im Deutschen Bundestag diskutierten Gesetzesentwürfe – und damit auch jener, für den sich der Bundestag entschieden hat – zur Eindämmung des Missbrauchspotenzials geeignet? Der Inhalt auf einen Blick: 00:00: Die vier Arten von Sterbehilfe 08:02: Möglichkeit zum Missbrauch 15:25: Gesetzesentwürfe I und II 22:56: Gesetzesentwürfe III und IV 30:10: Krisenzentrum Dortmund
Am 06. November hat sich der Deutsche Bundestag für einen Gesetzesentwurf entschieden, der geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung soll der Missbrauch bei der Sterbehilfe eingedämmt werden. Doch inwiefern sind die vier im Deutschen Bundestag diskutierten Gesetzesentwürfe – und damit auch jener, für den sich der Bundestag entschieden hat – zur Eindämmung des Missbrauchspotenzials geeignet?Der Inhalt auf einen Blick:00:00: Die vier Arten von Sterbehilfe08:02: Möglichkeit zum Missbrauch15:25: Gesetzesentwürfe I und II22:56: Gesetzesentwürfe III und IV30:10: Krisenzentrum Dortmund