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Woop! Woop! Das Bundesverfassungsgericht genießt, vermutlich als eine der letzten politischen Institutionen in Deutschland, großes Grundvertrauen in der Bevölkerung. Die aktuelle Debatte um die Richterwahl, angestoßen an der Kampagne von Rechts gegen Frauke Brosius-Gersdorf zeigt, dass auch diese Institution unter Angriff steht. Mit "Machtfaktor Karlsruhe" (Campus) hat Alexander Thiele das Buch der Stunde geschrieben. Darin erfahren wir warum Karlsruhe das mächtigste Verfassungsgericht der Welt ist, wer wie Richter dort werden kann und wie das Gericht zu Urteilen findet und welche Fehler es schon gemacht hat. Zudem spreche ich mit Milan Babić über die Transformation der Welt von der neoliberalen Globalisierung hin zur "Geoökonomie" (Suhrkamp). Enjoy!^^
Christian Funck, Jurist am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn und CDU Mitglied, über die derzeit hitzig geführte Debatte rund um die Juristin Frauke Brosius‑Gersdorf.
CDU und CSU blockieren die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin. Die Debatte über das Abtreibungsrecht ist entgleist. Melanie Amann, stellvertretende Chefredakteurin des SPIEGEL, analysiert die Folgen. Sagt uns, wie euch Shortcut gefällt. Hier geht's zur Umfrage. »SPIEGEL Shortcut« – Schneller mehr verstehen. Wir erklären euch jeden Tag ein wichtiges Thema – kurz und verständlich. Für alle, die informiert mitreden wollen. Neue Folgen von Shortcut gibt es von Montag bis Freitag auf Spiegel.de, YouTube und überall, wo es Podcasts gibt. Links zur Folge: Leitartikel von Melanie Amann: Wie rechte Meinungsmache und eine verwirrte Partei die Demokratie beschädigten Aussage von Brosius-Gersdorf: Hat die Koalition sich aus Versehen vorgenommen, Abtreibungen zu legalisieren? Wie geht es mit Brosius-Gersdorf weiter? Vier Szenarien sind möglich ►►► ► Host: Maximilian Sepp ► Redaktion: Marco Kasang ► Redaktionelle Leitung: Marius Mestermann ► Produktion: Philipp Fackler ► Postproduktion: Natascha Gmür, Christian Weber ► Social Media: Philipp Kübert ► Musik: Above Zero ►►► Lob, Kritik, Themenvorschläge? Schreibt uns: hallo.shortcut@spiegel.de +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Aus Frauke Brosius-Gersdorf, einer anerkannten Rechtswissenschaftlerin, wurde in kürzester Zeit eine linksradikale Aktivistin. Zumindest in einigen Medien. Ihre geplante Richterwahl im Bundestag fand daher nicht statt – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. In der Sendung „Markus Lanz“ versuchte Brosius-Gersdorf, sich die eigene Deutungshoheit zurückzuholen. Markus Lanz berichtet in dieser Folge, wie er die Rechtsprofessorin persönlich erlebt hat und fragt sich, was passiert, wenn wir als Gesellschaft derart mit „exzellenten Köpfen“ umgeht? Richard David Precht wirft die Frage auf, ob die Wahl der Richter am BVerfG nicht generell anders organisiert werden könnte? Welchen Sinn macht es Richter von der Politik zu ernennen, die später die Entscheidungen der Politik beurteilen müssen?
- IHK zu Zollstreit USA - SR3 Radsommer: Kirkel schneidet bei ADFC Fahrradklimatest am besten im Saarland ab - BVerfG weist Klage über Drohnensteuerung von Ramstein aus ab - TdK 25 Entdeckertour auf dem Eschberg
Der CSU-Innenpolitiker Frieser hält eine Abstimmung vor der parlamentarischen Sommerpause für nicht notwendig. Er macht zu enge Zeitläufe für den Eklat bei der Verfassungsrichterwahl verantwortlich. May, Philipp www.deutschlandfunk.de, Interviews
May, Philipp www.deutschlandfunk.de, Interviews
Katherina „Kate“ Lutz-Dolleschel und Sabine Breiholz, aus dem neuen Skeptix-Vorstand Skeptix, sprechen mit mir über Erwartungen, Ambivalenzen und die Frage, wie man einen Verein zwischen Idealen, Realismus und Community-Zusammenhalt klug weiterführt. Themen sind unter anderem: – Wie skeptixsche Arbeit 2025 … Weiterlesen → The post This is Skeptix – 300, ein neuer Vorstand und das BVerfG first appeared on Bartocast.
Capellan, Frank www.deutschlandfunk.de, Informationen am Abend
Die letzte Sitzung vor der Sommerpause ist vorbei. Und keine neuen Richterinnen und Richter für unser Bundesverfassungsgericht sind gewählt. Stattdessen erhitzte Gemüter, teilweise Diffamierungen und endlose Debatten gepaart mit Empörung und ein wenig Schuldzuweisungen hier und dort. Doch was ist eigentlich passiert? Was ist schiefgelaufen? Wie hätte es laufen sollen? Ist Frust die Ursache? Hatte der eine oder andere noch eine Rechnung offen? Wer weiß. Wichtig ist vor allem: Wie geht es jetzt weiter? Das erklärt uns Prof. Dr. Christofer Lenz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Verfassungsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates. Keine Sorge: Auch Christofer und ich mutmaßen über Ursachen und Wirkung. Und sind gespannt, wie und vor allem wann es weitergeht.
Der CSU-Innenpolitiker Frieser hält eine Abstimmung vor der parlamentarischen Sommerpause für nicht notwendig. Er macht zu enge Zeitläufe für den Eklat bei der Verfassungsrichterwahl verantwortlich. May, Philipp www.deutschlandfunk.de, Interviews
Capellan, Frank www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Capellan, Frank www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Münchenberg, Jörg www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Münchenberg, Jörg www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Münchenberg, Jörg www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
May, Philipp www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Oelmaier, Tobias www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
In dieser Folge von IMR begrüßen Marc und Charlotte erneut den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Gemeinsam tauchen sie tief in das Thema der erfolgsqualifizierten Delikte im Strafrecht ein – ein Bereich, der Studierende regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Die beiden Experten erläutern zunächst grundlegende Prinzipien wie die Bedeutung von §§ 11 II, 18 StGB für die Prüfung der Erfolgsqualifikation und diskutieren typische Delikte wie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) oder Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Welche Rolle spielen der Gefahrverwirklichungszusammenhang bzw. der Unmittelbarkeitszusammenhang bei der Fallbearbeitung? Wo liegen die Unterschiede zwischen der Letalitätstheorie und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei § 227? Wie wirkt sich die Auslegung auf die Strafzumessung aus, etwa im berühmten Fall der sogenannten Gubener Hetzjagd? Welche Prüfungsrelevanz haben Versuch und Rücktritt beim erfolgsqualifizierten Delikt, und an welchen Stellen kann man in der Klausur systematischer vorgehen und sich damit das Leben einfacher machen? Im Anschluss gewähren die Gäste persönliche Einblicke in ihren eigenen Alltag während der Examensvorbereitung und geben hilfreiche Tipps zum Umgang mit Lernplänen, Accountability, Motivationstiefs und der Bedeutung von Ausgleich. Wie kann man Erfolg und Ausgeglichenheit in Einklang bringen? Was unterscheidet individuelle Herangehensweisen und welche allgemeineren Empfehlungen lassen sich daraus ableiten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
In Folge 303 von IMR begrüßen Marc und Prof. Dr. Schmitt-Leonardy ihren ersten Gast, den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Im Rahmen dieser Strafrechtsedition im Bundesverfassungsgericht stellt Charlotte ihn zunächst als ihren ersten – sehr prägenden – Strafrechtsprofessor vor, bevor beide gemeinsam einen tiefgehenden Einblick in die für das Strafrecht relevanten Rechtfertigungsgründe geben. Im Fokus stehen zunächst Struktur und Systematik der Rechtfertigungsgründe im Allgemeinen, also welche Elemente für die Prüfung zentral sind und wieso das subjektive Rechtfertigungselement oft unterschätzt wird. Detailliert beleuchten beide dann die examensrelevanten Problemfelder der Notwehr nach § 32 StGB. Welche klassischen Fallen gibt es im Umgang mit Notwehr? Wo liegen die entscheidenden Unterschiede zwischen Literatur- und Rechtsprechungsansatz bei fehlendem subjektiven Rechtfertigungselement? Wo setzt das Notwehrrecht dogmatisch und praktisch Grenzen, und wie hängen Individualschutz und Rechtsbewährung zusammen? Was gilt bei schuldlos Angreifenden oder der Notwehrprovokation? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting zeigt sich einmal mehr, dass Gerichte und Gesetzgeber immer wieder „Luft nach oben“ lassen, was die Überzeugungskraft ihrer Entscheidungen angeht: Zunächst (ab Minute 00:46) werfen wir in Querbeet einen Blick auf die erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Offizierin gegen die disziplinarrechtliche Ahndung der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils (BVerfG Beschluss vom 20. März 2025 - 2 BvR 110/23). Karlsruhe meint, die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, sie genüge nicht den Darlegungs- und Substantiierungsanforderungen des BVerfGG. Letztlich verneint das BVerfG die Beschwer, die von einer zwar in der Personalakte nicht getilgten, aber tilgungsreifen Disziplinarstrafe ausgeht. Naja. Sodann geht es (ab Minute 11:51) um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. April 2025 BVerwG 10 VR 3.25), wonach kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen den BND zu Erkenntnissen zum Ursprung der COVID-19-Pandemie besteht. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten. Auch schade. Keinen Widerspruch sah der BGH (ab Minute 22:02) – Beschluss vom 22. Januar 2025, II ZB 18/23 – zu der einschlägigen Vorentscheidung des EuGH, als er dem Auskunftsersuchen eines Gesellschafters, das auch dem Ziel diente, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, diesen Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten, stattgab. Der Kläger begehrte von der Treuhänderin vergeblich Auskunft über persönliche Daten sowie die Beteiligungshöhen der an den Fondsgesellschaften beteiligten Gesellschafter. Zu Recht, sagt der BGH, das auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter gerichtete Auskunftsbegehren des Gesellschafters sei lediglich durch das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt. In seinem Urteil vom 12. September 2024 hatte der Europäische Gerichtshof offenbar zu viel Spielraum gelassen. Sodann analysieren Niko und Stefan (ab Minute 28:16) den Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD in Sachen Datenschutz, der nun „entbürokratisiert“ werden soll. Die Datenschutzaufsicht soll bei der Bundesdatenschutzbeauftragten „gebündelt“ werden, alle vorhandenen Spielräume der DSGVO wollen die Koalitionäre nutzen, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Und die Vorratsdatenspeicherung wird auch eingeführt, die dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern kommt. In Sachen Informationsfreiheit bleibt der Koalitionsvertrag kryptisch: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“ Was immer das nun bedeutet … da bleibt viel Luft nach oben!
RA067 Anwalt darf Mandantin nicht beleidigen, Spielautomaten in Shisha-Bars und BVerfG zu Tinder-Profil einer Offizierin
Systemrelevant - Der Wirtschafts-Podcast der Hans-Böckler-Stiftung
HSI-Direktor Ernesto Klengel und Daniel Ulber erläutern zum 150.Geburtstag von Hugo Sinzheimer sein Schaffen und Denken.
RA064 Widerrufsbelehrung im Fernabsatz, Soli verfassungsgemäß und Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus Mietverhältnis
Im neuen Podcast mit Niko Härting und Stefan Brink geht es um Falsches, das berichtigt werden soll: Zunächst (ab Minute 00:50) berichtet Niko in Querbeet von den Versuchen der Trump-Administration, Maßnahmen der Gleichstellung (am Exempel großer US Law Firms) als Diskriminierung hinzustellen. Sodann geht es (ab Minute 06:21) um die Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten (ohne die BfDI) zum Data Act Durchführungsgesetz: Die LfD sprechen sich bei der Umsetzung des Data Acts für eine föderale Aufsicht aus, die Europa- und Verfassungsrecht beachtet und Doppelstrukturen vermeidet. Keinen Berichtigungsbedarf sah das BVerfG (ab Minute 12:49) - 2 BvE 4/25, Beschluss vom 13.3.2025 – anlässlich einer Organklage der fraktionslosen Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages Joana Cotar. Sie wendete sich ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anberaumung von Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages - nach der bereits erfolgten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - in denen über die Schuldenbremse beraten werden sollte. Das BVerfG lehnte mit einer schlichten Folgenabwägung ab. Als berichtigungsbedürftig sieht die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ (ab Minute 19:30) aus den vier Aktivisten Julia Jäkel (Managerin und Verlegerin, ehem. Vorstandsvorsitzende Gruner und Jahr), den ehemaligen Bundesministern Thomas de Maizière und Peer Steinbrück sowie Ex-BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle, die „Blockaden und Selbstblockaden staatlichen Handelns“, besonders beim Datenschutz: Die Datenschutzgrundverordnung werde in Deutschland strenger angewendet als in anderen EU-Staaten (soso), der Persönlichkeitsschutz sei gerade mit Hilfe digitaler Technologie leichter und besser umzusetzen (aha). Deswegen solle künftig Opt-Out statt Einwilligung herrschen, kleine und mittlere Unternehmen sollten über keinen Datenschutzbeauftragten mehr verfügen müssen. Und ach ja: Die Aufsicht über den nichtöffentlichen Bereich (Unternehmen), die heute durch die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder ausgeübt wird, sollte bei der Bundesbeauftragten erfolgen, um eine uneinheitliche Rechtsauslegung zu vermeiden. Nichts zu berichtigen hatte schließlich das BVerwG (10 VR 2.25 am 13. Februar 2025 – ab Minute 29:09) und lehnte den Antrag des Redakteurs einer Tageszeitung ab, der im Wege der einstweiligen Anordnung Auskünfte vom Bundesnachrichtendienst (BND) begehrte. Dieser wollte anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz vertrauliche Hintergrundgesprächen mit Journalisten führen – das BVerwG fand das nicht spannend genug und ließ offen, ob der BND richtig oder falsch damit liegt. Mit einem Anspruch auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO befasste sich der EuGH (Urteil vom 13.3.25 C-247/23 – ab Minute 39:38). Ein transsexueller iranischer Geflüchteter bat die ungarische Ausländerbehörde um die Berichtigung von Daten betreffend seine Geschlechtsidentität in einem von dieser Behörde geführten öffentlichen Register. Die Behörde lehnte das ab, da er keinen Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation geführt hatte. Dem trat der EuGH auf Basis der DS-GVO (!) entgegen und befand, dass eine nationale Regelung, die es verhindert, dass eine transgeschlechtliche Person wegen fehlender Anerkennung ihrer neuen Geschlechtsidentität eine notwendige Voraussetzung erfüllen kann, um in den Genuss eines unionsrechtlich geschützten Anspruchs – wie im vorliegenden Fall des in Art. 16 DS-GVO konkretisierten Rechts – zu gelangen, grundsätzlich als mit dem Unionsrecht unvereinbar anzusehen sei. Wer hätte gedacht, dass die DS-GVO wirklich alles regelt … aber vielleicht bedürfte auch diese richterliche Auffassung der Berichtigung …
Wurzel, Steffen www.deutschlandfunk.de, Informationen am Abend
Meurer, Friedbert www.deutschlandfunk.de, Interviews
250221PC: Was wähle ich nur? 5 Innere SicherheitMensch Mahler am 21.02.2025Noch 2 Tage bis zur Wahl. Mahler nimmt die Parteien unter die Lupe. In dieser Woche die 5 wichtigsten Themen. Heute: Innere Sicherheit.SPD: Die Partei verspricht Personalaufbau bei den Sicherheitsbehörden sowie „moderne Ausrüstung und zeitgemäße Befugnisse“. Dafür möchte die SPD unter anderem das BPolG modernisieren. BKA und Bundespolizei sollen künftig automatisierte (KI-basierte) Datenanalysen vornehmen können.Bündnis 90/Die Grünen. Die Polizei müsse insbesondere bei der Bekämpfung von Verbrechen im digitalen Raum technisch mithalten können. Um Gefährderinnen und Gefährder lückenlos überwachen zu können bedürfe es einer besseren Ausstattung für die Sicherheitsbehörden und vor allem mehr Kommunikation und Kooperation auf nationaler wie internationaler Ebene. CDU und CSU fordern mehr präventive Maßnahmen wie mehr Videoüberwachung (inklusive Gesichtserkennung) und auch eine Abkehr von der Cannabis-Legalisierung. Weiterhin soll es mehr Werkzeuge und weniger Hindernisse für Ermittlungsbehörden geben, etwa im Bereich von Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung und KI-Datenanalysen, außerdem eine Mindestdauer-Speicherung von IP-Adressen. Innere Sicherheit heißt für die AfD in erster Linie Grenzschutz und die Bekämpfung sogenannter Ausländerkriminalität. Weiteren Handlungsbedarf sieht die AfD bei der Bekämpfung von Clankriminalität und Islamisierung. FDP: Bei der Ausgestaltung der inneren Sicherheit sieht sich die Partei dem Rechtsstaat und den Bürgerrechten verpflichtet. Bund und Länder müssten die Aufgabenverteilung in diesem Bereich neu ordnen. Europol soll zu einem "echten Europäischen Kriminalamt" ausgebaut werden. Nach Auffassung des BSW bringen offenbar Menschen mit Migrationshintergrund Unsicherheit, der Anteil an von ihnen begangenen Straftaten steige überproportional. Daraus folge: "Gewalttäter, Islamisten und Hassprediger müssen konsequent abgeschoben werden." "Größte Risiken für ganz Europa" bringe außerdem die deutsche und amerikanische Unterstützung der Ukraine gegen Russlands Angriffskrieg. Die Linke dagegen wittert hinter Sicherheits- eher Überwachungspolitik. Somit setzt sie sich für ein höheres Gewicht des Datenschutzes gegenüber Polizei und Strafverfolgung ein. Um rechtsextremer Bedrohung entgegenzuwirken will Die Linke militante oder bewaffnete neonazistische Organisationen verbieten und unterstützt auch ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem BVerfG. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
BVerfG-Urteil zu Polizeikosten bei HochrisikospielenKooperationspartner dieser Folge ist Schweitzer-Fachinformationen:Titel des Webinars: Smarter lernen – wie Digitalisierung deine Examensvorbereitung beschleunigen kannReferent: Dr. Carl-Wendelin Neubert, Rechtsanwalt und Gründer der Lernplattform JurafuchsLink zur AnmeldungDatum/ Uhrzeit 18. März 2025 | 16:30 bis 18:00 Uhr | Online / WebinarUm was gehts bei dem Webinar:effektive Vorbereitung von Prüfungen als größte Herausforderung in Studium und Examensvorbereitungzentrale Frage: Wie lerne und behalte ich das Richtige mit möglichst hohem Verständnis in möglichst kurzer Zeit?erklärt wird, wie effektive Prüfungsvorbereitung aussieht, worauf es für den Studienerfolg ankommt.auf Basis der Lernforschung wird gezeigt, wie man langfristige Lerngewohnheiten entwickelt,warum digitalisierte Lernmittel ein Schlüssel zum Erfolg sein können.Hier geht zu allen Gratis-Webinare für dein Jura-Studium findest du hier: https://www.schweitzer-online.de/info/Services-fuer-Studierende/Weitere kostenlose Services und Geschenke für Studierende bei Schweitzer-Fachinformationen: https://www.schweitzer-online.de/info/Geschenkt/Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
RA059 BVerfG zur Auslieferung von Maja T. , VG zur Teilnahme des BSW an Wahlarenen, BGH zur Heimtücke und BAG zu ausländischen AUHeutige Themen:BVerfG zur Auslieferung von Maja T. (BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 2 BvR 1103/24)BGH zu den Voraussetzungen der Heimtücke (BGH, Urteil vom 11.12.2024 - 3 StR 185/24)VGs zur Teilnahme des BSW an Wahlarenen (VGH Mannheim, Beschluss vom 05.02.2025 - 1 S 164/25; VG Köln, Beschluss vom 05.02.2025 - 6 L 81/25)Informationspflichten eines Reiseveranstalters bei “Roulettereisen” (AG München, Urteil vom 21.03.2024 - 191 C 12742/24)BGH zur Auslegung von Begriffen im allgemeinen Sprachgebrauch (BGH, Urteil vom 06.12.2024 - V ZR 229/23)Beweiswert einer ausländischen AU (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Januar 2025 – 5 AZR 284/24)
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Filesharing-Abmahnung erhalten? Wir helfen euch sofort: https://wbs.law/filesharing-abmahnung Checke auch mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: https://wbs.law/dieexperten Erinnert ihr euch an den Rentner, bei dem eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, weil er Robert Habeck als Schwachkopf betitelte? Es gibt ein neues Kapitel in dieser Geschichte, denn jetzt wehrt sich der Rentner rechtlich gegen Behauptungen durch den Chef der Grünen und den Bayerischen Rundfunk. Wir sehen uns die Hintergründe genauer an, also bleibt dran. Unser Video zur Hausdurchsuchung: https://www.youtube.com/watch?v=QcQc15yGGm8&t=168s Beitrag Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/falschaussage-im-fall-schwachkopf-rentner-verklagt-wohl-grunen-chef-banaszak-13059730.html BR-Beitrag: https://www.br.de/nachrichten/bayern/hausdurchsuchung-nach-mutmasslicher-beleidigung-von-habeck,UUCa8Kr Lanz-Sendung: https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-8-januar-2025-100.html Entscheidung des BVerfG: https://openjur.de/u/176374.html § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html § 188 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links:
Wurde euer Instagram, PayPal, Youtube oder Facebook Account gesperrt? WBS.LEGAL hilft euch: https://wbs.law/account-sperrung Jetzt Senec-Geld zurückholen: https://wbs.law/senec (WERBUNG) - Wenn du einen gedrosselten Batterieheimspeicher vom Typ Senec.Home hast, dann hole dir jetzt mit unserer Partnerkanzlei Gehndler Ruvinskij (GR) dein Geld zurück! Checke auch mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: https://wbs.law/dieexperten Polizeigesetze sind Sache der Bundesländer. Und so kommt es, dass sich die Regelungen und Kompetenzen in einigen Situationen etwas unterscheiden können. Allerdings sind Polizeigesetze auch eine knifflige Angelegenheit. Zwar sollen sie der Gefahrenabwehr dienen. Räumt man der Polizei aber zu viele Kompetenzen ein, so können durch einzelne Maßnahmen schnell Grundrechtseingriffe bei den Bürgern entstehen. Nun stand auch eine Norm im Polizeigesetz in der Kritik. Die Frage war: Sind großangelegte, verdeckte Observationen durch die Polizei rechtmäßig oder sind solche Maßnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar? PolG NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120071121100036031 Beschluss des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/11/ls20241114_1bvl000322.html Beitrag der SZ: https://www.sueddeutsche.de/politik/nach-kritik-aus-karlsruhe-datenschutzbeauftragte-polizeigesetz-jetzt-ueberarbeiten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250107-930-336813 Video von tomatolix: https://youtu.be/xSDgc9lokhY?si=lVcZzPgAMOua92Hv&t=148 ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach g
Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag? Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten hatten eine Entscheidung über die Empfehlung der Beitragskommission KEF zur Höhe des Rundfunkbeitrags auf den 12.12.2024 verschoben. Sie beschlossen nun ein sogenanntes "Widerspruchsmodel", das in einer Protokollnotiz Bayern und Sachsen-Anhalt nur in die Parlamente gegeben wollen, wenn ARD und ZDF die Klage vor dem BVerfG zurückziehen. Die ARD bleibt bei der Klage. // OBS-TRENDREPORT: Tragische Einzelfälle? Medien berichten zu wenig über strukturelle Probleme bei Gewalt gegen Frauen // Wie weiter beim Deutschen Podcast Preis? Am Mittwoch (11.12.2024) wurde bekannt, dass es den Deutschen Podcast Preis 2025 nicht geben wird. Es sei "trotz größter Bemühungen nicht gelungen, ausreichend Partner aus der Podcast-Szene für das Format zu gewinnen."
Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag? Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten hatten eine Entscheidung über die Empfehlung der Beitragskommission KEF zur Höhe des Rundfunkbeitrags auf den 12.12.2024 verschoben. Sie beschlossen nun ein sogenanntes "Widerspruchsmodel", das in einer Protokollnotiz Bayern und Sachsen-Anhalt nur in die Parlamente gegeben wollen, wenn ARD und ZDF die Klage vor dem BVerfG zurückziehen. Die ARD bleibt bei der Klage. // OBS-TRENDREPORT: Tragische Einzelfälle? Medien berichten zu wenig über strukturelle Probleme bei Gewalt gegen Frauen // Wie weiter beim Deutschen Podcast Preis? Am Mittwoch (11.12.2024) wurde bekannt, dass es den Deutschen Podcast Preis 2025 nicht geben wird. Es sei "trotz größter Bemühungen nicht gelungen, ausreichend Partner aus der Podcast-Szene für das Format zu gewinnen."
Aktuell richtet sich durch die Auflösung der Regierungskoalition und die Ankündigung vorgezogener Neuwahlen die juristische Aufmerksamkeit auf das Problem der sog. "auflösungsgerichteten" Vertrauensfrage nach Art. 68 GG. In dieser Folge schauen wir uns die Vorschrift des Art. 68 GG näher an und beleuchten vor allem das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal einer tatsächlich instabilen Regierungslage, unter Berücksichtigung sowohl der Rechtsprechung des BVerfG zum Thema (vgl. BVerfGE 62, 1 ff. - Kohl, E 114,121 - Schröder) als auch der aktuellen Situation. Repetitorium: https://www.repetitorium-hofmann.de Anwalt für Prüfungsrecht: http://www.rechtsanwalt-hofmann.net - für Jurastudierende kostenlose Erstberatung! Intro: Jörg Hofmann, https://www.joerg-hofmann.com https://open.spotify.com/artist/7mGFxzVs5CPMyf3Lalpvlc
Raillon, Philip www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Heckmann, Dirk Oliver www.deutschlandfunk.de, Interviews
ÖR075 Urteil des BVerfG zur Wahlrechtsrreform 2023 | Zweitstimmendeckungsverfahren | Sperrklausel | Wahlrechtsgleichheit | Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG | Art. 21 Abs. 1 GG | Chancengleichheit der Parteien+++Folgenbeschreibung+++In der heutigen Folge schauen wir uns das Urteil des BVerfG vom 30. Juli 2024 zur Wahlrechtsreform 2023 an. Dabei sprechen wir über das sog. Zweitstimmendeckungsverfahren und die Sperrklausel. Beides sehr prüfungsrelevante Themen, die man gerade im Hinblick auf jetzt anstehende schriftliche oder mündliche Prüfungen auf dem Schirm haben sollte. +++Wie kann man uns unterstützen+++Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaert+++Wo sind wir noch zu finden+++ Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauZur ZivilrechtsreiheZur StrafrechtsreiheZur Öffentliches-Rechtsreihe InstagramLinked InSebastian Baur+++Werbepartner+++Unsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag:Handkommentar Grundgesetz Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören. Support the Show.
ÖR074 Gesetzgebungsverfahren | Der Bundespräsident | Die Spinner-Entscheidung des BVerfGShow Notes:Zum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauZur ZivilrechtsreiheZur StrafrechtsreiheZur Öffentliches-RechtsreiheUnsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag:Klausurtraining VerfassungsrechtUns findet ihr auf:InstagramLinked InSebastian BaurGebt uns gerne auf @kurzerklaert Feedback. Abonniert uns gerne auf Instagram und schreibt uns, wie ihr die Folgen findet oder ob ihr Verbesserungsvorschläge habt.Kontakt ist auch per Mail möglich:kurzerklaertpodcast@gmail.comWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet.Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren FreundInnen, KollegInnen oder Mitstudierenden von uns erzählt.Viel Spaß beim Anhören. Support the Show.
Bauer, Max www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Bauer, Max www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Was tut sich auf der Spielwiese ZPO? Wie viele Eltern kann ein Mensch haben? Und was sagt der EuGH zum AGB-Recht? (02:02) Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit, Dokumente auf den Seiten des BMJ (08:44) Aktuelle Literatur: Bettina Heiderhoff: Ein großer Lobgesang des BVerfG auf den biologischen Vater als irritierendes Störgeräusch, NJW 2024, 1700-1703 Jan F. Hellwig: Zur Bildung von Schadensersatzkategorien bei den §§ 280 ff. BGB, AcP 224 (2024), 188-214 Linn-Karen Fischer: Quo vadis § 306 BGB? VuR 2024, 163-168 (27:26) Aktuelle Rechtsprechung: Mehrvaterschaft: BVerfG v. 9. April 2024, 1 BvR 2017/21, Volltext Mückenplage beim Vierbeiner: LG München I v. 15. Dezember 2023, 2 O 8062/22, Volltext folgt Vertragsschluss im E-Commerce: OLG Nürnberg v. 30. Januar 2024, 3 U 1594/23, Volltext, weiterführender Beitrag zum Vertragsschluss im E-Commerce
Bauer, Max www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Schwangerschaftsabbruch ist ein Thema, das die Gemüter erhitzt. In diesem Video versucht Johannes einen Kompromiss zwischen „Pro Choice“ und „Pro Life“-Positionen vorzuschlagen und äußert sich auch zu der Frage, ob Männer zu diesem Thema überhaupt eine Meinung haben sollten. Korrektur bei 18m 38sek.: statt 10 pro 10.000 muss es 10 pro 100.000 heißen Quellen: "Je nach Schwangerschaftsalter bzw. abhängig vom Geburtsvorgang wird ein und dasselbe menschliche Lebewesen entweder als Zygote, Morula, Blastozyste, Embryo (ab der 3. Woche), Fötus (ab der 11. Woche) oder Kind bezeichnet." (https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6tus, abgerufen am 15.5.24) "Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. (...) Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen Leben zu.“ "Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet." (BVerfG)(https://www.blaetter.de/ausgabe/1993/juli/urteil-des-bundesverfassungsgerichtes-vom-28-mai-1993-zum-ss-218-leitsaetze-wortlaut, abgerufen am 15.5.24) "Durch das Grundgesetz wird der Staat (...) verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben." (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Dezember 2018) "Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren." (Eid des Hippokrates: https://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates, abgerufen am 15.5.24) Lechner, Christina: Der Schwangerschaftsabbruch aus ethischer Sicht (https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/download/pdf/242294?originalFilename=true) "Es ist eine [...] ganz richtige und auch notwendige Idee, den Act der Zeugung als einen solchen anzusehen, wodurch wir eine Person ohne ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt haben; für die auf den Eltern nun auch eine Verbindlichkeit haftet, sie, so viel in ihren Kräften ist, mit diesem, ihrem Zustand zufrieden zu machen. – Sie können ihr Kind nicht gleichsam als ihr Eigentum zerstören oder es auch nur dem Zufall überlassen,“ (Kant, Immanuel: Metaphysik der Sitten, 1914: 281) Zahlen zu Müttersterblichkeit und staatlichen Ausgaben zur Unterstützung nach der Geburt aus: Scherer, Sabina M.: Mehr als ein Zellhaufen, SCM 2024 Leist, Anton (Hg.): Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord, Suhrkamp 1989 Lindner, Alexandra M.: Geschäft Abtreibung, Paulines 2009
Hempel, Klaus www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
LdN377 Tücken der Polizeilichen Kriminalstatistik (Martin Thüne, Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung), BVerfG stärkt Rechte von Vätern und Kindern, Kindergrundsicherung schlecht geplant, Waldwege in Gefahr, 1 Jahr Krieg Sudan (Annette Weber, EU-Repräsentantin Horn von Afrika)
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LdN357 BVerfG streicht 60 Mrd., Ampel vor dem Aus?, Humanitäre Situation in Gaza (Interview Martin Frick, UN World Food Program), Bundestag wird Wärmegesetz verabschieden, schuldenfrei dank Windkraft, Finanzierung politischer Stiftungen (Interview: Konstantin von Notz, Grüne)