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Contempt of Court in Deutschland – Reformbedarf oder Überreaktion? Dysfunktionale Strafverteidigung steht auf der Agenda der StPO-Reformkommission des BMJV. Aber wie groß ist das Problem wirklich? Dr. Mathias Grzesiek spricht mit Prof. Matthias Jahn, der zuletzt auf dem 47. Strafverteidigertag in Köln zu diesem Thema referiert und in der Juniausgabe der StV publiziert hat, über die Unterschiede zwischen dysfunktionaler Verteidigung, Konfliktverteidigung und Prozesssabotage und warum diese Differenzierung für die Reformdebatte entscheidend ist. Prof. Jahn ordnet insbesondere einen der zentralen Vorschläge der Reformkommission ein: die geplante Contempt of Court-Regelung als neuer § 177a GVG mit Ordnungsgeldern bis 3.500 Euro. Dabei beleuchtet er die mit diesem Vorschlag verfolgten Ziele und setzt sich mit den wesentlichen Einwänden auseinander. Außerdem richtet sich der Blick auf die USA, wo eine solche Regelung zum Alltag gehört, und darauf, wo ein Vergleich mit dem deutschen Recht an seine Grenzen stößt. Prof. Jahn veranschaulicht den Status quo in Deutschland anhand des prominenten Beispiels der Rechtsanwältin S. im Zündel-Verfahren vor dem LG Mannheim. Schließlich bewertet er vor dem Hintergrund des erwarteten Abschlussberichts der Kommission im November 2026, welche der diskutierten Vorschläge realistisch in ein Reformgesetz einfließen könnten. Hier geht´s zur Folge „40 Jahre Strafverteidigung“: https://criminal-compliance.podigee.io/69-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Keine Demokratie ohne Strafverteidigung-Interview mit Prof.Matthias Jahn“: https://criminal-compliance.podigee.io/245-cr Dr. Grzesiek im Gespräch mit: Prof. Dr. Matthias Jahn war nach seiner Tätigkeit als Strafverteidiger (1998-2002), Staatsanwalt (2002-2005) und wiss. Mitarbeiter am BVerfG bis 2013 ordentlicher Professor und Ordinarius des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 2013 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung („RuPS“). Zudem ist Prof. Jahn seit 2005 im zweiten Hauptamt Richter am OLG, zunächst in Nürnberg und seit 2014 in Frankfurt a.M.. Kontakt: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge klären wir, wie die Rechtsfolgenprüfung im Polizeirecht strukturiert ist – und wo in Klausuren die meisten Punkte liegen. Am Beispiel einer Originalexamensklausur (Identitätsfeststellung an einem kriminalitätsbelasteten Ort, Racial Profiling) wird die gesamte Prüfarchitektur durchgearbeitet.Das Ermessen (§ 12 BlnASOG bzw. Landesäquivalent, lex specialis zu § 40 VwVfG) ist die Sammelnorm der Rechtsfolge. Innerhalb des Ermessens steht die Ermessensüberschreitung durch Verletzung höherrangigen Rechts im Mittelpunkt – gegliedert in zwei sauber zu trennende Prüfungsebenen.Ebene 1 – Freiheitsrechte (Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 GG): klassische Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Beispielfall: angemessen trotz Streubreite, da Eingriffsintensität gering und legitimer Zweck schwer wiegt. Ausnahme: Personen, die evident keinen Zusammenhang zur Gefährlichkeit des Ortes aufweisen (Hochzeitsgesellschafts-Argument).Ebene 2 – Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 3 GG): strenge Verhältnismäßigkeit. Ungleichbehandlung liegt bereits bei Mitkausalität eines verpönten Merkmals vor (Nachtarbeitsverbot-Linie, BVerfG 1992). Unterschieden werden: Racial Profiling im engeren Sinne (ausschlaggebende Anknüpfung an Hautfarbe – verfassungswidrig) und Anknüpfung im Motivbündel (zulässig nur unter engen Voraussetzungen mit verhaltensbezogenen Zusatzgründen und erhöhter Darlegungslast). Im Beispielfall: Hautfarbe war wesentlicher Auswahlgrund – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG, Maßnahme rechtswidrig.Support the show
„Nie wieder Nazi-Herrschaft!“ Das Grundgesetz gilt als historische Antwort auf die NS-Zeit. Und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gilt als Hüter des antifaschistischen Charakters unserer Verfassung. Im Gegensatz zu vielen anderen oberen Bundesgerichten spricht man beim Bundesverfassungsgericht oft vom historisch „unbelasteten“ Gericht. Aber stimmt das? Im Jahr des diesjährigen 75. Jubiläums des Verfassungsgerichts erscheint eine Studie, die diese Frage stellt. Und die genau nachforscht, wie die Anfangsjahre des Verfassungsgerichts aussahen. Wie beeinflusste die nationalsozialistische Vergangenheit die Richterinnen und Richter? Und wie wurde das BVerfG dann zu einem Motor der Liberalisierung einer deutschen Demokratie, die nach 1945 noch viele Jahre nicht auf stabilen Füßen stand? Die Studie wurde vom Bundesverfassungsgericht selbst in Auftrag gegeben. Justizreporter Klaus Hempel und Max Bauer sprechen mit der Historikerin Eva Balz und dem Historiker Frieder Günther, die sie mit dem Titel „Verwandlung durch Recht“ verfasst haben. Podcast-Tipp der Woche: Zeitzeichen - Der Geschichts-Podcast https://www.ardsounds.de/sendung/wdr-zeitzeichen/urn:ard:show:3cb325e2d310d798/
Endstation Urteil? – die Rechtsmittel im Strafverfahren Nicht jede Entscheidung eines Strafgerichts ist das letzte Wort. Aber wer sich wehren will, muss wissen, welche Wege existieren und wie viel Zeit bleibt, sie zu begehen. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge die zentralen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe der Strafprozessordnung, von der Beschwerde über die Berufung bis hin zur Revision. Besonders im Fokus steht dabei die Revision: Sie ist im Wirtschaftsstrafrecht das maßgebliche Rechtmittel gegen Urteile der Wirtschaftsstrafkammer, allerdings mit einer überschaubaren Erfolgsquote. Welche Fehler mit der Revision gerügt werden können, welche Revisionsgründe dabei die größte Praxisrelevanz haben und was es mit der Beruhensprüfung auf sich hat, erfahren Sie in dieser Folge. Außerdem geht es um den Rechtsschutz gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, insbesondere gegen Durchsuchungen und Untersuchungshaft, sowie um die Möglichkeiten jenseits des ordentlichen Instanzenzugs: die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, die Individualbeschwerde beim EGMR und die Anrufung des EuGH. Erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Handlungsoptionen im Ernstfall. Hier geht‘s zur Folge „Die Entwicklung des materiellen Strafrechts und des Revisionsrechts im Wirtschaftsstrafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/45-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Selten hat ein Urteil die Anwaltschaft so in Aufruhr versetzt, wie das des BGH zur Kanzleipflicht. In Fachmedien ist die Rede von „Realitätsverweigerung in Karlsruhe“. Coworking‑Space mit bei Bedarf buchbaren Besprechungsräumen reicht dem BGH schlicht nicht - trotz vorhandenem Briefkasten und Postannahme. Ist das noch zeitgemäß? Der betroffene Anwalt sieht das anders. Verfassungsbeschwerde läuft. Auf die Entscheidung darf man gespannt sein. Ist das BVerfG ähnlich fortschrittlich wie der AGH, der dem Kollegen zunächst recht gegeben hatte? Oder teilt das BVerfG die eher konservative Auffassung des BGH? Man wird sehen... Um die wartezeit zu überbrücken, kann man ja schon mal persönliche Auffassungen zum Thema austauschen, schließlich sind wir nicht am Verfahren beteiligt. Wie eng oder weit versteht André Haug, Vizepräsident der BRAK, Präsident der RAK Karlsruhe und bei der BRAK zuständig für BRAO-Themen, den Kanzleibegriff? Entspricht er noch der Lebenswirklichkeit? Und auf welche Lebenswirklichkeit ist überhaupt abzustellen? Hat hier der Gesetzgeber etwas verpennt oder doch eher der BGH? Kann man den "strengen" Kanzleibegriff überhaupt aus § 27 BRAO herauslesen? Der ist ja denkbar schlicht gehalten... Ist das Thema so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint? Und was wäre eine denkbare Lösung des Problems? Klären wir!
Was ist in der KW 17 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Sicherheitslücken bei der Altersüberprüfung in der EU Verwaltungsgericht Düsseldorf konkretisiert Datenschutz bei E-Mail-Übermittlung (VG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2026, Az. 29 K 7351/23 (BeckRS 2026, 6440) https://openjur.de/u/2546396.html „Kopie“ nach Art 15 Abs 3 DSGVO ist eine Reproduktion der personenbezogenen Daten OGH 6 Ob 170/25f https://rdb.manz.at/document/ris.just.JJT_20260318_OGH0002_0060OB00170_25F0000_000 Grenzen der kirchlichen Autonomie im Bereich der Datenschutzrechte am Arbeitsplatz (BVerfG Beschluss vom 20.03.2026 2 BvR 211/25) https://openjur.de/u/2546085.html Datenpanne bei der französischen Identitätsdatenbank Dreimonatige IP‑Adressspeicherung stößt auf erhebliche Bedenken Kurios: Geldstrafe für Rentner nach Zerstörung von Überwachungskameras AG Wippenfürth Urteil vom 18.03.2026 4 Cs-922 Js 6091/24-522/24 Veröffentlichungen & Veranstaltungen CNIL https://www.cnil.fr/fr/pixels-de-suivi-dans-les-courriers-electroniques-vous-devez-etre-mieux-informes Aktuelle Webinarangebote der migosens Internationale Fachkräfte gewinnen - rechtssicher & nachhaltig: 28.04.26 09:30-10:15 Uhr https://www.linkedin.com/events/7449413713712918529?viewAsMember=true R³ – Recht. Realität. Reflexion (Low Performance): 20.05.26 11:00-11:45 Uhr https://littler.de/aktuelles/veranstaltungen/r3-recht-realitaet-reflexion-low-performance Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/bverfg-starkt-personalakteneinsicht-ds-news-kw-17-2026/↗
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es hauptsächlich um Ärgerliches. Zunächst sprechen wir (00:47) über das ärgerliche Urteil des VG Karlsruhe (3. Kammer) vom 18.03.2026 (Aktenzeichen 3 K 2355/24), mit dem die Klage auf Zugang zu Unterlagen aus einem Fachgespräch des BVerfG mit Richtern des EGMR im Juni 2023 abgewiesen wurde. Zwar ging es um das Thema Informationsfreiheit, Transparenz wollte das BVerfG jedoch nicht zeigen. Nun entschied das VG Karlsruhe zwar, dass dieser Austausch unter den Gerichten nicht als Rechtsprechung einzuordnen sei und damit der Informationsfreiheit unterliege, dass dem Schutz der Vertraulichkeit des Austauschs zwischen Gerichten allerdings Vorrang vor der gebotenen Transparenz von Verwaltungshandeln einzuräumen sei. Schwer verständlich. Sodann geht es (18:29) um ein spätes Einlenken des „Hauses der Geschichte“ in Sachen Schabowski-Zettel: Das Haus der Geschichte wollte keine Angaben zum Erwerb des historischen Sprechzettels zur Maueröffnung machen und den Mantel des Schweigens darüber decken, wer dafür 25.000 € kassiert hatte. Nachdem das VG Köln und das OVG NRW der Klage eines Reporters stattgegeben hatten, verzichtete das Museum auf den Gang zum BVerwG und offenbarte, was es lieber verschweigen wollte: Das (Steuer-)Geld ging ins Umfeld des zwielichtigen Devisenbeschaffers der DDR, Schalck-Golodkowski. Echt ärgerlich. Die Prozesskosten trägt übrigens auch der Steuerzahler. Sodann geht es (27:09) um eine Entscheidung des EuGH (vom 19.3.2026 - C 526/24) zum Auskunftsanspruch: Im März 2023 abonnierte eine in Österreich wohnhafte Person den Newsletter eines familiengeführten Optikerunternehmen mit Sitz in Arnsberg. Dabei gab er seine personenbezogenen Daten in die Anmeldemaske auf der Website des Unternehmens ein und willigte in die Verarbeitung dieser Daten ein. 13 Tage später richtete der Betroffene einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO an den Optiker, der den Auskunftsantrag als missbräuchlich zurückwies. Der Betroffene verfolgte seinen Auskunftsantrag weiter und machte darüber hinaus einen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO in Höhe von 1 000 Euro geltend. Ein ärgerlicher Fall. Auf Vorlage des deutschen Amtsgerichts stellte der EuGH nun klar: Auch ein erster von der betroffenen Person an den Verantwortlichen gerichteter Antrag nach Art. 15 DSGVO auf Auskunft über personenbezogene Daten kann als „exzessiv“ im Sinne dieses Art. 12 Abs. 5 DSGVO angesehen werden kann, wenn der Verantwortliche nachweist, dass dieser Antrag nicht gestellt wurde, um sich der Verarbeitung dieser Daten bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern in missbräuchlicher Absicht. Schließlich geht es (38:00) um eine Entscheidung des VG Dresden (05.11.2025 Aktenzeichen: 6 K 790/23), mal wieder geht es um die Dokumentation eines Parkverstoßes per Foto. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde aus Sachsen teilte dem Fotografen per Hinweisschreiben die eigene Rechtsauffassung mit, dass nur bei berechtigtem Interesse wegen eigener Betroffenheit die Anzeige per Foto gestattet sei (aA VG Ansbach) und kündigte Sanktionen für den Fall einer Wiederholung an. Die hiergegen gerichtete Klage hielt das VG Dresden für unzulässig, die Warnung sei kein Verwaltungsakt, Anfechtungs- und Leistungsklage seien unzulässig. Auch Art. 78 DSGVO gewähre ein Recht auf Rechtsbehelf gegen Aufsichtsbehörden nur bei rechtsverbindlichen Beschlüssen. Ärgerlich.
Im Jahr 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Beschluss das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig. Die Entscheidung machte weltweit Schlagzeilen und etablierte einen neuen Gedanken: Klimaschutz ist kein abstraktes politisches Ziel, sondern dient auch dem Schutz der durch das Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte der Menschen und Bürger. Der Klima-Beschluss und seine Begründung Doch was genau hat das BVerfG entschieden, und welche Auswirkungen hatte der Beschluss am Ende? Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, dessen Ansichten in seiner Habilitationsschrift die Entscheidung des BVerfG maßgeblich prägten. Mit Prof. Ekardt sprechen wir u.a. darüber, wie die Verfassungsbeschwerde zustande kam und welche Rolle der im Grundgesetz verankerte Schutz natürlicher Lebensgrundlagen gem. Art. 20a GG spielte (Spoiler: erstaunlich wenig). Doppelte Freiheitsgefährdung durch die Klimarkrise Entscheidend war vielmehr ein Gedanke, den Prof. Ekardt maßgeblich entwickelt hat, die sogenannte doppelte Freiheitsgefährdung. Die Idee dahinter ist, dass unsere Freiheitsrechte, also das Recht, selbstbestimmt zu leben, durch den menschengemachte Klimakatastrophe gleich auf zwei Wegen bedroht werden. Erstens direkt, weil die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen unsere Entfaltungsmöglichkeiten einschränkt. Und zweitens indirekt, weil ein zu langes Abwarten dazu führt, dass der Staat irgendwann drastische Maßnahmen ergreifen muss – mit dem Risiko, dass dabei autoritäre Strukturen entstehen. Unser Gast: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. ist apl. Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock sowie Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin. Seit 2013 ist er zudem ehrenamtlicher Landesvorsitzender des BUND Sachsen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Recht, Ethik, Politik und Transformationsbedingungen der Nachhaltigkeit. Er war maßgeblich an der erfolgreichen Klimaklage vor dem BVerfG 2021 beteiligt, in der das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und die 1,5-Grad-Grenze als verfassungsrechtlich bindend eingestuft wurde. 2024 folgte eine weitere Klimaklage sowie, weltweit erstmalig, eine Biodiversitätsklage gegen Bundesregierung und Bundestag. Zu seinen wichtigsten Publikationen zählen „Theorie der Nachhaltigkeit“ (4. Aufl., Nomos), „Sustainability“ (2. Aufl., Springer) und „Postfossile Freiheit: Warum Demokratie, Umweltschutz, Wohlstand und Frieden nur gemeinsam gelingen“ (Bonifatius). Darüber hinaus diskutieren wir, wie sich der Klimawandel als Ursache künftiger Schäden rechtlich nachweisen lässt, welche internationalen Auswirkungen der Klimabeschluss bis hin zu EGMR und IGH entfaltet hat und warum der Klimawandel nicht das einzige Umweltproblem ist, das verfassungsrechtlich eingeklagt wird. Schließlich stellen wir die Frage, ob man direkt gegen die fossile Industrie klagen kann und ob die Natur selbst eigene Rechte haben sollte, die sie vor Gericht geltend machen könnte. Wir bedanken uns herzlich bei Prof. Ekardt für die spannenden Einblicke in die Welt des Klimaschutzrechts und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören! Kapitelmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Prof. Felix Ekardt. 00:03:00 – Wie kam der erste Klima-Beschluss des BVerfG zustande und warum ist Klimaschutz eine Voraussetzung der Freiheit? 00:15:00 – Welche Verbände und Personen waren an der Verfassungsbeschwerde beteiligt und spielt es eine Rolle, wer klagt? 00:19:30 – Welche Rolle spielte Art. 20a GG und die doppelte Freiheitsgefährdung: Zerstörung physischer Lebensgrundlagen und autoritäre Strukturen durch die Dringlichkeit der Maßnahmen. 00:25:00 – Wie lässt sich nachweisen, dass der Klimawandel für künftige Schäden kausal ist und wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet? 00:32:00 – Welche nationalen und internationalen Auswirkungen hatte der Klima-Beschluss des BVerfG – bis hin zu EGMR und IGH? 00:41:00 – Klimawandel ist nicht das einzige Umweltproblem: Verfassungsbeschwerde auf mehr Biodiversität. 00:48:00 – Welches Gewicht kann der Klimaschutz im Klagewege haben, wenn die Politik sich nicht an die Ergebnisse hält? 00:54:00 – Kann man auf Grundlage des Klimaschutzes direkt gegen die fossile Industrie klagen? 00:59:00 – Hat die Natur eigene Rechte, die sie einklagen könnte? Besprochene Urteile: Der Klima-Beschluss des BVerfG (BVerfG, 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20). Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde. LG Erfurt zu „Rechten der Natur“ (8 O 836/22, 17.10.2024). DUH v. Bundesregierung – Klimaschutzprogramm (BVerwG, Urt. v. 29.01.2026, Az. 7 C 6.24). Verein KlimaSeniorinnen Schweiz v. Schweiz (EGMR, 09.04.2024 – 53600/20). Der Beitrag Klima- und Umweltklagen – Rechtsbelehrung 146 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht um die Meinungsfreiheit. Zunächst sprechen wir (01:02) über das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Im vergangenen Jahr hatte der BGH für erhebliche Unruhe gesorgt (Urt. v. 12.6.2025, Az. III ZR 109/24 7.8.2025); denn daraus leiteten manche ab, dass jede dieser Veranstaltungen eine Genehmigung nach dem FernUSG benötige. Jetzt stellt der BGH (Urt. v. 5.2.2026, Az. III ZR 137/25) klar: Das FernUSG ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend auszulegen, dass der Lehrende und der Lernende nur dann als räumlich getrennt anzusehen sind und das Gesetz nur dann Anwendung findet, wenn "keine synchrone Kommunikation" erfolgt. Na prima. Sodann geht es (12:26) um das neue Buch von Ronen Steinke, Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung. Ende Februar erschien „Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“. Ihn beschäftigt die Frage, wieso die Zahl der verfolgten Äußerungsdelikte in Deutschland seit 2015 stetig steigt – unter anderem gibt es mit § 188 StGB ein neues Delikt der Politikerbeleidigung – und was das für unser demokratisches Gemeinwesen bedeutet. Schließlich geht es (35:40) um zwei stattgebende Beschlüsse des BVerfG vom 11. und 16.12.2025, die fachgerichtliche Annahme von Beleidigungen wegen sog. Schmähkritik wurden als Verletzung von Art. 5 GG eingestuft. So viel Meinungsfreiheit war selten – also doch kein Grund, sich von ihr zu verabschieden!
Besprochene Entscheidungen:1. Bundesgerichtshof – Eigenbedarfskündigung nach TrennungBeschluss vom 21.01.2026 – XII ZB 142/25Familienrecht, Sachenrecht (Bruchteilsgemeinschaft)Trennung von Eheleuten begründet nicht ohne weiteres Neuregelungsanspruch nach § 745 Abs. 2 BGBOLG Celle muss erneut prüfen, ob Festhalten an Vermietung an Schwiegermutter unerträglichZurückverweisung an OLG Celle2. Bundesverfassungsgericht – Verlängerung der MietpreisbremseBeschluss vom 08.01.2026 – 1 BvR 183/25Verfassungsrecht (Eigentumsgarantie), MietrechtVerlängerung der Mietpreisbremse 2020 verfassungsgemäßKein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GGVerfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen3. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Hessischer Verwaltungsgerichtshof – Religiöse Praktiken vor geschlossener MoscheeVG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.02.2026 – 5 L 661/26.FVGH Kassel, Beschluss vom 13.02.2026 – 8 B 406/26Verwaltungsrecht (Versammlungsrecht), VerfassungsrechtReligiöse Praktiken können Teil einer Versammlung sein, wenn sie symbolisch der öffentlichen Meinungskundgabe dienenGesamtgepräge entscheidend, im Zweifel VersammlungStadt durfte nicht für ganzes Jahr 2026 Versammlungscharakter verneinenUnanfechtbarSupport the show
Nach den Anschlägen vom 11. September beschloss der Bundestag ein Gesetz für den äußersten Terrorfall: Auch der Abschuss eines Passagierflugzeugs sollte möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht entschied vor 20 Jahren anders. Fiebig, Peggy www.deutschlandfunk.de, Kalenderblatt
Besprochene Entscheidungen:1. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – Ingewahrsamnahme bei RuhestörungUrteil vom 21.01.2026 – 17 K 3775/22PolizeirechtIngewahrsamnahme wegen nächtlicher Ruhestörung rechtswidrigSicherstellung der Musikbox hätte als milderes Mittel ausgereicht2. Verwaltungsgericht Schleswig – Günther-Äußerungen bei "Markus Lanz"Beschluss vom 05.02.2026 – 6 B 2/26Verfassungsrecht (Neutralitätsgebot)Äußerungen als Parteipolitiker, nicht in amtlicher FunktionKeine Zurechenbarkeit zum Land Schleswig-Holstein3. Bundesverfassungsgericht – Otto-Wels-Saal im BundestagBeschluss vom 27.01.2026 – 2 BvE 14/25Staatsrecht (Organstreitverfahren)Kein Anspruch auf zweitgrößten Saal für zweitstärkste FraktionKeine "Erfolgsprämien", sondern Mitwirkungsmöglichkeiten4. Verwaltungsgericht Berlin – TausalzverbotBeschluss vom 03.02.2026 – VG 1 L 49/26Verwaltungsrecht (Umweltrecht)Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung rechtswidrigKeine behördliche Befreiungsmöglichkeit vom gesetzlichen Verbot5. Oberlandesgericht Karlsruhe – Fehlerhaftes SchallschutzgutachtenUrteil vom 27.11.2025 – 19 U 134/24Zivilrecht (Werkvertragsrecht, Gutachterhaftung)Hälftiges Mitverschulden der Stadt bei BauverzögerungPrüfpflicht der zugrunde gelegten Normen6. Bundesgerichtshof – Corona-Isolation auf KreuzfahrtUrteil vom 20.01.2026 – X ZR 15/25Zivilrecht (Reiserecht)Isolation wegen Corona-Infektion ist kein ReisemangelKeine Preisminderung bei gesundheitsbedingter IsolationSupport the show
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Welche steuerrechtlichen Entscheidungen prägten das Jahr 2025? Diese Episode liefert einen umfassenden Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20) erklärte den Solidaritätszuschlag (SolZ) trotz teilweiser Abschmelzung für verfassungsgemäß (§ 106 Abs. 1 Nr. 6 GG), da ein aufgabenbezogener Mehrbedarf des Bundes bis mindestens 2030 fortbestehe. Ein Meilenstein für die Steuerabwehr ist die Entscheidung BVerfG, Beschl. v. 27.05.2025 – 2 BvR 172/24, in der die Ablehnung einer mündlichen Schadensersatzvereinbarung zwischen Schwestergesellschaften durch das FG als willkürlich eingestuft wurde (Rz. 49: „unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar“). In BFH, Urt. v. 09.05.2025 – IX R 4/23 wurde erstmals der steuerlich rückwirkende Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Rückabwicklung einer Anteilsübertragung nach fehlerhafter steuerlicher Beratung anerkannt. Ebenfalls praxisrelevant: die Entscheidung zur Kassenführung bei Bargeldbetrieben. Im dritten Rechtsgang stellte der BFH klar (Urt. v. 18.06.2025 – X R 19/21), dass eine Schätzung zulässig ist, jedoch genauere Methoden vorrangig gegenüber pauschalen Richtsätzen sind. Zweifel an der Verwendbarkeit der amtlichen Richtsatzsammlung wurden erneut bekräftigt (Rz. 137). Zur privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge urteilte der BFH (Urt. v. 16.01.2025 – III R 34/22), dass der Anscheinsbeweis nur mit substantiiertem Sachvortrag erschüttert werden kann; bloße Behauptungen reichen nicht. Dagegen erkannte der BFH im Fall eines Lamborghini (Urt. v. 22.10.2024 – VIII R 12/21) trotz unvollständigem Fahrtenbuch und Luxus-Privatfahrzeugen eine betriebliche Nutzung als möglich an, was den Umgang mit dem Anscheinsbeweis weiter differenziert. Die Folge beleuchtet außerdem anhängige Verfahren zur Erbschaftsteuerprivilegierung von Betriebsvermögen (BVerfG, 1 BvR 804/22), zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG; BVerfG, 2 BvL 3/21), zum steuerlichen Grundfreibetrag im Verhältnis zum Bürgergeld (BFH, III R 26/24) sowie zu Fragen des Aufteilungsgebots bei Hotelumsätzen (EuGH-Vorlagen: C-409/24 bis C-411/24). Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Die vor allem wirtschaftsrechtlichen Aspekte des Falles Weimer, der derzeit viel Aufsehen erregt, erläutert Prof. Tim Drygala. Der Aufstand gegen als unliebsam empfundene Versammlungen wird immer größer, sie sollen mit aller Gewalt verhindert werden. Eine neue Entscheidung des BVerfG zu Blockaden von Versammlungen wird von Rechtsanwalt Jochen Lober aus Köln dargelegt. Über den aktuellen Sachstand des Verfahrens der Politologin Ulrike Guérot informiert ihr Anwalt, der Spezialist für Arbeitsrecht, Tobias Gall. Zum Abschluss folgt ein nachdenklicher Kommentar über Recht und Gerechtigkeit zum Fall Mia von Rechtsanwalt Michael Moser.
Die Kessler-Zwillinge Alice und Ellen sind gestorben. Den Zeitpunkt ihres Todes haben sie selbst bestimmt: Den 17. November 2025. Eine von ihnen war Medienberichten zufolge krank, eine nicht. Dennoch entschieden sie sich dafür, den letzten Weg gemeinsam zu gehen. Ein trauriger Anlass, um sich mal wieder an ein wichtiges Thema zu erinnern: Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 unmissverständlich festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, dessen Wahrnehmung als autonomer Akt von Staat und Gesellschaft zu respektieren ist. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der Gesetzgeber könnte seither regulieren und Kriterien festlegen, um Missbrauch zu verhindern, tat es aber bislang nicht. In jüngster Zeit sind in den Medien wieder Stimmen zu vernehmen, die eine Strafbarkeit fordern – obwohl Karlsruhe gesprochen hat! Es ist also Zeit, sich das Thema mal genauer anzuschauen. Natürlich kommt dafür nur Prof. Dr. Christoph Knauer, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses StPO in Betracht. Er war derjenige, der das Thema mit seinem Kollegen Prof. Dr. Hans Kudlich vor das BVerfG gebracht und letztlich dafür gesorgt hat, dass §217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt wird. Christoph erklärt die aktuelle Rechtslage, schildert Restrisiken für Ärztinnen und Ärzte, offen gebliebene Rechtsfragen und erklärt, welche Regelungen dringend gebraucht werden, um Sterbehilfevereinen Rahmenbedingungen für eine Freitodbegleitung vorzugeben. Die fehlen nämlich bislang und werden von den Vereinen selbst aufgestellt. Für uns bleibt am Ende eigentlich nur die Frage offen: Warum respektiert die Politik nicht endlich die Entscheidung aus Karlsruhe und handelt?
BVerfG 09.07.2025 – 1 BvR 975/25: Abonnierenund weiter empfehlen! Instagram:rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Strafrecht; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; LG; Amtsgericht; AG; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Öffentliches Recht; BVerfG; Bundesverfassungsgericht; GG, Grundgesetz; Polizei; Kontrolle; Verkehr; Bodycam; Handy; Mobiltelefon; Smarthone; Beschwerde;
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Mehrere Länder, darunter Deutschland, wollen die eingefrorenen russischen Vermögenswerte nutzen, um die Ukraine zu unterstützen. Andere Staaten wie Belgien haben Vorbehalte. Sie sagen unter anderen, dass der Rechtsrahmen unklar sei.
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Heinrich, Daniel www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Raillon, Philip www.deutschlandfunk.de, @mediasres
Sichere dir jetzt 50 Euro als Instagram- und/oder Facebook-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/meta (Werbung) Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Hier bekommt ihr mein neustes Buch (Das einzige Buch über Recht, das Du lesen musst): https://www.amazon.de/einzige-Buch-Recht-lesen-musst/dp/3969053498/ Streamer KuchenTV ist unter seinen YouTube- und Streaming-Kollegen wohl ein echter Rechtsexperte, wenn auch wahrscheinlich unfreiwillig. Denn der Meinungsvlogger hat schon sehr viele verschiedene Verfahren gehabt – zivil- und strafrechtlich. Insbesondere mit Dauerfeindin Shurjoka. Jetzt hat KuchenTV aber eine neue Stufe freigeschaltet. Denn KuchenTV war auch schon bei vielen verschiedenen Instanzen vorstellig, nun hat er es aber in der Champions League probiert: Nämlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir sehen uns genauer an, was passiert ist und wieso KuchenTV eine Schlappe einstecken musste. KuchenTVs Video: https://www.youtube.com/watch?v=9yusiHayoMk Urteil OLG Rostock: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001578799 § 130 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html Art. 5 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iT
Woop! Woop! Das Bundesverfassungsgericht genießt, vermutlich als eine der letzten politischen Institutionen in Deutschland, großes Grundvertrauen in der Bevölkerung. Die aktuelle Debatte um die Richterwahl, angestoßen an der Kampagne von Rechts gegen Frauke Brosius-Gersdorf zeigt, dass auch diese Institution unter Angriff steht. Mit "Machtfaktor Karlsruhe" (Campus) hat Alexander Thiele das Buch der Stunde geschrieben. Darin erfahren wir warum Karlsruhe das mächtigste Verfassungsgericht der Welt ist, wer wie Richter dort werden kann und wie das Gericht zu Urteilen findet und welche Fehler es schon gemacht hat. Zudem spreche ich mit Milan Babić über die Transformation der Welt von der neoliberalen Globalisierung hin zur "Geoökonomie" (Suhrkamp). Enjoy!^^
Aus Frauke Brosius-Gersdorf, einer anerkannten Rechtswissenschaftlerin, wurde in kürzester Zeit eine linksradikale Aktivistin. Zumindest in einigen Medien. Ihre geplante Richterwahl im Bundestag fand daher nicht statt – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. In der Sendung „Markus Lanz“ versuchte Brosius-Gersdorf, sich die eigene Deutungshoheit zurückzuholen. Markus Lanz berichtet in dieser Folge, wie er die Rechtsprofessorin persönlich erlebt hat und fragt sich, was passiert, wenn wir als Gesellschaft derart mit „exzellenten Köpfen“ umgeht? Richard David Precht wirft die Frage auf, ob die Wahl der Richter am BVerfG nicht generell anders organisiert werden könnte? Welchen Sinn macht es Richter von der Politik zu ernennen, die später die Entscheidungen der Politik beurteilen müssen?
May, Philipp www.deutschlandfunk.de, Interviews
Der CSU-Innenpolitiker Frieser hält eine Abstimmung vor der parlamentarischen Sommerpause für nicht notwendig. Er macht zu enge Zeitläufe für den Eklat bei der Verfassungsrichterwahl verantwortlich. May, Philipp www.deutschlandfunk.de, Interviews
Münchenberg, Jörg www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Oelmaier, Tobias www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
In dieser Folge von IMR begrüßen Marc und Charlotte erneut den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Gemeinsam tauchen sie tief in das Thema der erfolgsqualifizierten Delikte im Strafrecht ein – ein Bereich, der Studierende regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Die beiden Experten erläutern zunächst grundlegende Prinzipien wie die Bedeutung von §§ 11 II, 18 StGB für die Prüfung der Erfolgsqualifikation und diskutieren typische Delikte wie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) oder Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Welche Rolle spielen der Gefahrverwirklichungszusammenhang bzw. der Unmittelbarkeitszusammenhang bei der Fallbearbeitung? Wo liegen die Unterschiede zwischen der Letalitätstheorie und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei § 227? Wie wirkt sich die Auslegung auf die Strafzumessung aus, etwa im berühmten Fall der sogenannten Gubener Hetzjagd? Welche Prüfungsrelevanz haben Versuch und Rücktritt beim erfolgsqualifizierten Delikt, und an welchen Stellen kann man in der Klausur systematischer vorgehen und sich damit das Leben einfacher machen? Im Anschluss gewähren die Gäste persönliche Einblicke in ihren eigenen Alltag während der Examensvorbereitung und geben hilfreiche Tipps zum Umgang mit Lernplänen, Accountability, Motivationstiefs und der Bedeutung von Ausgleich. Wie kann man Erfolg und Ausgeglichenheit in Einklang bringen? Was unterscheidet individuelle Herangehensweisen und welche allgemeineren Empfehlungen lassen sich daraus ableiten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
In Folge 303 von IMR begrüßen Marc und Prof. Dr. Schmitt-Leonardy ihren ersten Gast, den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Im Rahmen dieser Strafrechtsedition im Bundesverfassungsgericht stellt Charlotte ihn zunächst als ihren ersten – sehr prägenden – Strafrechtsprofessor vor, bevor beide gemeinsam einen tiefgehenden Einblick in die für das Strafrecht relevanten Rechtfertigungsgründe geben. Im Fokus stehen zunächst Struktur und Systematik der Rechtfertigungsgründe im Allgemeinen, also welche Elemente für die Prüfung zentral sind und wieso das subjektive Rechtfertigungselement oft unterschätzt wird. Detailliert beleuchten beide dann die examensrelevanten Problemfelder der Notwehr nach § 32 StGB. Welche klassischen Fallen gibt es im Umgang mit Notwehr? Wo liegen die entscheidenden Unterschiede zwischen Literatur- und Rechtsprechungsansatz bei fehlendem subjektiven Rechtfertigungselement? Wo setzt das Notwehrrecht dogmatisch und praktisch Grenzen, und wie hängen Individualschutz und Rechtsbewährung zusammen? Was gilt bei schuldlos Angreifenden oder der Notwehrprovokation? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Meurer, Friedbert www.deutschlandfunk.de, Interviews
BVerfG-Urteil zu Polizeikosten bei HochrisikospielenKooperationspartner dieser Folge ist Schweitzer-Fachinformationen:Titel des Webinars: Smarter lernen – wie Digitalisierung deine Examensvorbereitung beschleunigen kannReferent: Dr. Carl-Wendelin Neubert, Rechtsanwalt und Gründer der Lernplattform JurafuchsLink zur AnmeldungDatum/ Uhrzeit 18. März 2025 | 16:30 bis 18:00 Uhr | Online / WebinarUm was gehts bei dem Webinar:effektive Vorbereitung von Prüfungen als größte Herausforderung in Studium und Examensvorbereitungzentrale Frage: Wie lerne und behalte ich das Richtige mit möglichst hohem Verständnis in möglichst kurzer Zeit?erklärt wird, wie effektive Prüfungsvorbereitung aussieht, worauf es für den Studienerfolg ankommt.auf Basis der Lernforschung wird gezeigt, wie man langfristige Lerngewohnheiten entwickelt,warum digitalisierte Lernmittel ein Schlüssel zum Erfolg sein können.Hier geht zu allen Gratis-Webinare für dein Jura-Studium findest du hier: https://www.schweitzer-online.de/info/Services-fuer-Studierende/Weitere kostenlose Services und Geschenke für Studierende bei Schweitzer-Fachinformationen: https://www.schweitzer-online.de/info/Geschenkt/Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Filesharing-Abmahnung erhalten? Wir helfen euch sofort: https://wbs.law/filesharing-abmahnung Checke auch mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: https://wbs.law/dieexperten Erinnert ihr euch an den Rentner, bei dem eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, weil er Robert Habeck als Schwachkopf betitelte? Es gibt ein neues Kapitel in dieser Geschichte, denn jetzt wehrt sich der Rentner rechtlich gegen Behauptungen durch den Chef der Grünen und den Bayerischen Rundfunk. Wir sehen uns die Hintergründe genauer an, also bleibt dran. Unser Video zur Hausdurchsuchung: https://www.youtube.com/watch?v=QcQc15yGGm8&t=168s Beitrag Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/falschaussage-im-fall-schwachkopf-rentner-verklagt-wohl-grunen-chef-banaszak-13059730.html BR-Beitrag: https://www.br.de/nachrichten/bayern/hausdurchsuchung-nach-mutmasslicher-beleidigung-von-habeck,UUCa8Kr Lanz-Sendung: https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-8-januar-2025-100.html Entscheidung des BVerfG: https://openjur.de/u/176374.html § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html § 188 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links:
Wurde euer Instagram, PayPal, Youtube oder Facebook Account gesperrt? WBS.LEGAL hilft euch: https://wbs.law/account-sperrung Jetzt Senec-Geld zurückholen: https://wbs.law/senec (WERBUNG) - Wenn du einen gedrosselten Batterieheimspeicher vom Typ Senec.Home hast, dann hole dir jetzt mit unserer Partnerkanzlei Gehndler Ruvinskij (GR) dein Geld zurück! Checke auch mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: https://wbs.law/dieexperten Polizeigesetze sind Sache der Bundesländer. Und so kommt es, dass sich die Regelungen und Kompetenzen in einigen Situationen etwas unterscheiden können. Allerdings sind Polizeigesetze auch eine knifflige Angelegenheit. Zwar sollen sie der Gefahrenabwehr dienen. Räumt man der Polizei aber zu viele Kompetenzen ein, so können durch einzelne Maßnahmen schnell Grundrechtseingriffe bei den Bürgern entstehen. Nun stand auch eine Norm im Polizeigesetz in der Kritik. Die Frage war: Sind großangelegte, verdeckte Observationen durch die Polizei rechtmäßig oder sind solche Maßnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar? PolG NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120071121100036031 Beschluss des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/11/ls20241114_1bvl000322.html Beitrag der SZ: https://www.sueddeutsche.de/politik/nach-kritik-aus-karlsruhe-datenschutzbeauftragte-polizeigesetz-jetzt-ueberarbeiten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250107-930-336813 Video von tomatolix: https://youtu.be/xSDgc9lokhY?si=lVcZzPgAMOua92Hv&t=148 ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach g
Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag? Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten hatten eine Entscheidung über die Empfehlung der Beitragskommission KEF zur Höhe des Rundfunkbeitrags auf den 12.12.2024 verschoben. Sie beschlossen nun ein sogenanntes "Widerspruchsmodel", das in einer Protokollnotiz Bayern und Sachsen-Anhalt nur in die Parlamente gegeben wollen, wenn ARD und ZDF die Klage vor dem BVerfG zurückziehen. Die ARD bleibt bei der Klage. // OBS-TRENDREPORT: Tragische Einzelfälle? Medien berichten zu wenig über strukturelle Probleme bei Gewalt gegen Frauen // Wie weiter beim Deutschen Podcast Preis? Am Mittwoch (11.12.2024) wurde bekannt, dass es den Deutschen Podcast Preis 2025 nicht geben wird. Es sei "trotz größter Bemühungen nicht gelungen, ausreichend Partner aus der Podcast-Szene für das Format zu gewinnen."
Raillon, Philip www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
LdN377 Tücken der Polizeilichen Kriminalstatistik (Martin Thüne, Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung), BVerfG stärkt Rechte von Vätern und Kindern, Kindergrundsicherung schlecht geplant, Waldwege in Gefahr, 1 Jahr Krieg Sudan (Annette Weber, EU-Repräsentantin Horn von Afrika)
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