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Mehrere Länder, darunter Deutschland, wollen die eingefrorenen russischen Vermögenswerte nutzen, um die Ukraine zu unterstützen. Andere Staaten wie Belgien haben Vorbehalte. Sie sagen unter anderen, dass der Rechtsrahmen unklar sei.
Dürfen Chatnachrichten verwerten werden, die durch eine verdeckte FBI-Operation unter Verwendung eines geheimen Servers in Europa erlangt wurden? Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem vielbeachteten Nichtannahmebeschluss vom 23. September 2025 erstmals mit der Verwertung der ANOM-Daten befasst und dabei eine klare, aber umstrittene Linie gezogen: Trotz erheblicher Informationslücken zur Beweiserhebung sieht Karlsruhe kein Verwertungsverbot. Anom gilt als eine der erfolgreichsten verdeckten Operationen gegen organisierte Kriminalität, organisiert durch das FBI, bei der weltweit Millionen vermeintlich verschlüsselter Chatnachrichten aus über 100 Ländern abgefangen wurden. Dr. Arthur Leonhardt geht in der heutigen Folge auf die wesentlichen Argumente des Beschwerdeführers und des BVerfG ein. Daneben steht auch die Frage im Fokus, welchen Einfluss die kürzlich gewonnenen Erkenntnisse der FAZ auf die Verwertbarkeit von ANOM-Daten haben könnten und inwiefern Parallelen sowie Unterschiede zu den Encrochat-Verfahren bestehen. Ein Gespräch über verdeckte Operationen, rechtliche Grauzonen und die Belastbarkeit rechtsstaatlicher Standards. Hier geht´s zur Folge „EncroChat – Dürfen im Ausland gehackte Chats als Beweismittel dienen?“: https://criminal-compliance.podigee.io/73-rosinusonair Hier geht´s zur Entscheidung des BVerfG vom 23. September 2025 – 2 BvR 625/25: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rk20250923_2bvr062525.html?nn=68112 Hier geht‘s zum FAZ-Artikel – „Wie Ermittler Tausende Kriminelle täuschten – und eine Richterin“ von David Klaubert, der kostenpflichtig abgerufen werden kann: https://www.faz.net/aktuell/politik/weltweite-fbi-operation-wie-ermittler-tausende-kriminelle-taeuschten-accg-110707726.html Hier geht's zur Entscheidung des EuGH vom 30. April 2024 – C 670/22: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=285365&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile, sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von 30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit 2 BvL 19/14 – also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten verfassungswidrig ist. Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst IV R 6/23. Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir anschließend über IX R 4/23 und dazu, wie über eine Störung der Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden können. II R 48/21 behandelt hingegen die Frage, warum man den Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich III R 12/22 zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter Gewerbesteuerkürzung sowie II R 16/23 und II R 26/23, in denen sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In VIII R 3/23 geht es anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist. Weiter geht's mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit seinem Beschluss VIII R 18/22 klärt der BFH, ob die Einmischung eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes beeinflusst. Das darauf folgende Urteil XI R 2/23 zu gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025 aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer berichtet (IV R 31/23 und IV R 9/24), besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage VIII R 21/22 zu der Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es zunächst (00:43) um eine Beschwerde an den EGMR: Reporter ohne Grenzen e.V. (RSF) hat, vertreten durch Härting Rechtsanwälte, Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingelegt wegen des Einsatzes von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Als Staatstrojaner wird Spähsoftware bezeichnet, die ohne Kenntnis der Zielperson auf dessen Computer oder Smartphone installiert wird. Sodann geht es (12:24) um eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur öffentlichen Konsultation der European Commission zur Vorratsdatenspeicherung. Der DAV sieht einen Verstoß gegen das anwaltliche Berufsgeheimnis, die anlasslose Speicherung von Metadaten gefährde die Vertraulichkeit zwischen Anwalt und Mandant. Zudem übt der DAV Kritik an der Anhörung, die Fragen seien einseitig und suggestiv zugunsten einer EU-weit einheitlichen Regulierung von Vorratsdatenspeicherung formuliert. Dann geht es (20:09) um einen BVerfG-Beschluss (vom 16.09.2025 - 2 BvR 1399/25). Anlässlich der Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen scheiterte ein AfD-Politiker mit seiner Verfassungsbeschwerde: AfD-Politiker Joachim Paul wurde nicht zur OB-Wahl am 21.9. in Ludwigshafen zugelassen, weil der Wahlausschuss der Stadt an seiner Verfassungstreue zweifelt. Dagegen erhob er Klage vors VG Neustadt und OVG Koblenz - doch auch das BVerfG ließ ihn nun abblitzen. Die Nicht-Annahme zur Entscheidung begründete das Gericht damit, er habe sich nicht ausreichend mit den ablehnenden Entscheidungen der Gerichte in Rheinland-Pfalz und mit einschlägiger Entscheidungen des BVerfG auseinandergesetzt. Schade eigentlich. Schließlich (31:39) greifen Niko und Stefan einen weiteren BVerfG-Beschluss (vom 11.08.2025 - 1 BvL 2/25) zum spannenden Thema „Tanzverbot an Karfreitag“ auf. Per Richtervorlage zum niedersächsischen Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag sollte geklärt werden, ob an diesen Tagen, öffentliche Veranstaltungen, wenn sie nicht „der geistig-seelischen Erhebung“ dienen „und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen“ verboten werden dürfen. Ein Bußgeld von 1.700 € hatte ein Tanzveranstalter in Göttingen wegen „sich permanent rhythmisch bewegender Personen“ kassiert, was auch dem AG Göttingen nicht einleuchtete, das darin einen Verstoß gegen die negative Religionsfreiheit (Zwang zu agieren wie gläubige Christen), die Berufsfreiheit und das Gleichheitsgebot (Kino, Restaurant und Theater sind an diesen Tagen erlaubt) sowie das staatliche Neutralitätsgebot sah. Karlsruhe steigt leider und mal wieder erst gar nicht in Prüfung ein: Das Amtsgericht habe sich nur „mangelhaft“ mit der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG auseinandergesetzt – ergo: nicht tanzen, sondern setzen, 6!
Die Suche nach dem wahren Vater: Ein DDR-Urteil als unüberwindbare Hürde? Stellen Sie sich vor, jahrzehntelang nicht zu wissen, wer Ihr leiblicher Vater ist - und dann scheitert die Suche an einem alten DDR-Urteil. Diese Geschichte steht im Mittelpunkt der aktuellen Podcast-Episode. Es geht um einen außergewöhnlichen Fall, in dem ein Mann trotz moderner DNA-Testmöglichkeiten an der Feststellung seiner biologischen Abstammung gehindert wird. Die Episode zeigt eindrücklich den Konflikt zwischen dem grundlegenden Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft und der Bestandskraft alter Gerichtsurteile. Das Verfahren wurde jetzt rechtskräftig durch das Bundesverfassungsgericht geklärt (Beschluss des BVerfG vom 9. Juni 2025 – 1 BvR 422/24) Der Fall wirft wichtige Fragen auf: - Wie gehen wir heute mit DDR-Urteilen um? - Welchen Stellenwert hat das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung? - Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Betroffene? Hören Sie jetzt rein und erfahren Sie mehr über diesen bewegenden Fall an der Schnittstelle zwischen Recht und Menschlichkeit. Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Fachbuch: 77 Fragen und Antworten eines Fachanwalts zum Sorgerecht: Rechte und Pflichten der getrenntlebenden Eltern https://amzn.to/4osAym9 Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.de/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
Geuther, Gudula www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Heinrich, Daniel www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Hyseni, Egzona www.deutschlandfunk.de, Sport
Hyseni, Egzona www.deutschlandfunk.de, Sport
Schwacher Verdacht, starker Eingriff – Durchsuchung ist unverhältnismäßig Mit Beschluss vom 21. Juli 2025 – 1 BvR 398/24 hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine Durchsuchung seiner Kanzleiräumen mangels Zulässigkeit verworfen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht daran gehindert, die Durchsuchungsanordnung des AG Hamburg (166 Gs 1195/23) systematisch zu prüfen. Dr. Rosinus erklärt in dieser Folge die ausführliche Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts und geht dabei auch auf die allgemeinen Anforderungen an eine Durchsuchungsanordnung ein. Abschließend erläutert er, wie die aktuelle kriminalpolitische Lage das BVerfG dazu bewogen haben könnte, die Durchsuchungsanordnung trotz der Abweisung der Klage systematisch zu prüfen. Hier geht‘s zum BVerfG Beschluss vom 21. Juli 2025 – 1 BvR 398/24: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rk20250721_1bvr039824.html Hier geht‘s zur Folge „Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss“: https://criminal-compliance.podigee.io/168-cr Hier geht´s zur Folge „Richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/7-cr Hier geht´s zur Folge „Beschlagnahme und Beschlagnahmeschutz im Strafverfahren, insbesondere bei BerufsgeheimnisträgerInnen“: https://criminal-compliance.podigee.io/167-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Finthammer, Volker www.deutschlandfunk.de, Informationen am Abend
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting stoßen wir auf Altbekanntes und Überraschendes. Zunächst (00:46) werfen wir einen Blick auf das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 26.6.2025 (Az. 16 U 58/24): Das OLG Frankfurt hat einen Anspruch auf Accountlöschung gegen Facebook ins Leben gerufen. Der Anspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) richte sich gegen Facebook/Meta als mittelbaren Störer. Da nur persönlichkeitsverletzende Inhalte auf den Profilen gepostet worden seien, hielt es der Senat nach einer Interessenabwägung für die effektivste Lösung, die Profile komplett und unwiderruflich löschen zu lassen. Damit betritt der Senat Neuland und interpretiert den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wesentlich weiter als bisher üblich. Sodann geht es (11:50) um ein Urteil des 6. Senats des BGH vom 13.5.2025 zu Art. 82 DS-GVO. Der Kläger nimmt die beklagte Stadt wegen der unverschlüsselten Versendung von verwaltungsgerichtlichen Empfangsbekenntnissen per Telefax auf Geldentschädigung in Anspruch. Die Stadt sagte ursprünglich Unterlassung zu, versandte dann aber sieben Mal unverschlüsselte Telefaxe, anstatt postalisch zu agieren. Der Kläger verlangte 17.500 € Schadenersatz, bekam vorm LG 7.000 € und unterlag jetzt komplett vorm BGH: „Ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten durch einen unbefugten Dritten kann nicht zu einer Entschädigung gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO führen.“ Klingt bekannt. Dann geht es (20:37) um die Beschlüsse des 1. Senats des BVerfG vom 24.6.2025 zur Quellen-TKÜ und online-Durchsuchung. Das Gericht befand die Regelungen des PolG NRW für vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar; die angegriffenen Regelungen der Strafprozessordnung seien teilweise verfassungswidrig, da die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung solcher Straftaten, die lediglich eine Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger vorsehen, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne seien und vom Senat insoweit für nichtig erklärt wurden. Auffällig war etwas anderes: Die Verfassungsbeschwerden wurden größtenteils für unzulässig da unsubstantiiert befunden. So sei nicht hinreichend dargelegt, dass ein Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit und der Normenklarheit vorliege oder die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung in sich widersprüchlich sei. Diese Fokussierung auf ungeschriebene Zulässigkeitsaspekte verwundert stark, letztlich sind Verfassungsbeschwerden damit nicht mehr ohne massive „Rechtshilfe“ – oder das Wohlwollen des BVerfG - möglich. Das kann nicht richtig sein.
Raillon, Philip www.deutschlandfunk.de, @mediasres
Sichere dir jetzt 50 Euro als Instagram- und/oder Facebook-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/meta (Werbung) Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Hier bekommt ihr mein neustes Buch (Das einzige Buch über Recht, das Du lesen musst): https://www.amazon.de/einzige-Buch-Recht-lesen-musst/dp/3969053498/ Streamer KuchenTV ist unter seinen YouTube- und Streaming-Kollegen wohl ein echter Rechtsexperte, wenn auch wahrscheinlich unfreiwillig. Denn der Meinungsvlogger hat schon sehr viele verschiedene Verfahren gehabt – zivil- und strafrechtlich. Insbesondere mit Dauerfeindin Shurjoka. Jetzt hat KuchenTV aber eine neue Stufe freigeschaltet. Denn KuchenTV war auch schon bei vielen verschiedenen Instanzen vorstellig, nun hat er es aber in der Champions League probiert: Nämlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir sehen uns genauer an, was passiert ist und wieso KuchenTV eine Schlappe einstecken musste. KuchenTVs Video: https://www.youtube.com/watch?v=9yusiHayoMk Urteil OLG Rostock: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001578799 § 130 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html Art. 5 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iT
Hempel, Klaus www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Woop! Woop! Das Bundesverfassungsgericht genießt, vermutlich als eine der letzten politischen Institutionen in Deutschland, großes Grundvertrauen in der Bevölkerung. Die aktuelle Debatte um die Richterwahl, angestoßen an der Kampagne von Rechts gegen Frauke Brosius-Gersdorf zeigt, dass auch diese Institution unter Angriff steht. Mit "Machtfaktor Karlsruhe" (Campus) hat Alexander Thiele das Buch der Stunde geschrieben. Darin erfahren wir warum Karlsruhe das mächtigste Verfassungsgericht der Welt ist, wer wie Richter dort werden kann und wie das Gericht zu Urteilen findet und welche Fehler es schon gemacht hat. Zudem spreche ich mit Milan Babić über die Transformation der Welt von der neoliberalen Globalisierung hin zur "Geoökonomie" (Suhrkamp). Enjoy!^^
Christian Funck, Jurist am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn und CDU Mitglied, über die derzeit hitzig geführte Debatte rund um die Juristin Frauke Brosius‑Gersdorf.
CDU und CSU blockieren die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin. Die Debatte über das Abtreibungsrecht ist entgleist. Melanie Amann, stellvertretende Chefredakteurin des SPIEGEL, analysiert die Folgen. Sagt uns, wie euch Shortcut gefällt. Hier geht's zur Umfrage. »SPIEGEL Shortcut« – Schneller mehr verstehen. Wir erklären euch jeden Tag ein wichtiges Thema – kurz und verständlich. Für alle, die informiert mitreden wollen. Neue Folgen von Shortcut gibt es von Montag bis Freitag auf Spiegel.de, YouTube und überall, wo es Podcasts gibt. Links zur Folge: Leitartikel von Melanie Amann: Wie rechte Meinungsmache und eine verwirrte Partei die Demokratie beschädigten Aussage von Brosius-Gersdorf: Hat die Koalition sich aus Versehen vorgenommen, Abtreibungen zu legalisieren? Wie geht es mit Brosius-Gersdorf weiter? Vier Szenarien sind möglich ►►► ► Host: Maximilian Sepp ► Redaktion: Marco Kasang ► Redaktionelle Leitung: Marius Mestermann ► Produktion: Philipp Fackler ► Postproduktion: Natascha Gmür, Christian Weber ► Social Media: Philipp Kübert ► Musik: Above Zero ►►► Lob, Kritik, Themenvorschläge? Schreibt uns: hallo.shortcut@spiegel.de +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Aus Frauke Brosius-Gersdorf, einer anerkannten Rechtswissenschaftlerin, wurde in kürzester Zeit eine linksradikale Aktivistin. Zumindest in einigen Medien. Ihre geplante Richterwahl im Bundestag fand daher nicht statt – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. In der Sendung „Markus Lanz“ versuchte Brosius-Gersdorf, sich die eigene Deutungshoheit zurückzuholen. Markus Lanz berichtet in dieser Folge, wie er die Rechtsprofessorin persönlich erlebt hat und fragt sich, was passiert, wenn wir als Gesellschaft derart mit „exzellenten Köpfen“ umgeht? Richard David Precht wirft die Frage auf, ob die Wahl der Richter am BVerfG nicht generell anders organisiert werden könnte? Welchen Sinn macht es Richter von der Politik zu ernennen, die später die Entscheidungen der Politik beurteilen müssen?
- IHK zu Zollstreit USA - SR3 Radsommer: Kirkel schneidet bei ADFC Fahrradklimatest am besten im Saarland ab - BVerfG weist Klage über Drohnensteuerung von Ramstein aus ab - TdK 25 Entdeckertour auf dem Eschberg
Der CSU-Innenpolitiker Frieser hält eine Abstimmung vor der parlamentarischen Sommerpause für nicht notwendig. Er macht zu enge Zeitläufe für den Eklat bei der Verfassungsrichterwahl verantwortlich. May, Philipp www.deutschlandfunk.de, Interviews
May, Philipp www.deutschlandfunk.de, Interviews
Capellan, Frank www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Capellan, Frank www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Der CSU-Innenpolitiker Frieser hält eine Abstimmung vor der parlamentarischen Sommerpause für nicht notwendig. Er macht zu enge Zeitläufe für den Eklat bei der Verfassungsrichterwahl verantwortlich. May, Philipp www.deutschlandfunk.de, Interviews
Die letzte Sitzung vor der Sommerpause ist vorbei. Und keine neuen Richterinnen und Richter für unser Bundesverfassungsgericht sind gewählt. Stattdessen erhitzte Gemüter, teilweise Diffamierungen und endlose Debatten gepaart mit Empörung und ein wenig Schuldzuweisungen hier und dort. Doch was ist eigentlich passiert? Was ist schiefgelaufen? Wie hätte es laufen sollen? Ist Frust die Ursache? Hatte der eine oder andere noch eine Rechnung offen? Wer weiß. Wichtig ist vor allem: Wie geht es jetzt weiter? Das erklärt uns Prof. Dr. Christofer Lenz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Verfassungsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates. Keine Sorge: Auch Christofer und ich mutmaßen über Ursachen und Wirkung. Und sind gespannt, wie und vor allem wann es weitergeht.
Capellan, Frank www.deutschlandfunk.de, Informationen am Abend
Katherina „Kate“ Lutz-Dolleschel und Sabine Breiholz, aus dem neuen Skeptix-Vorstand Skeptix, sprechen mit mir über Erwartungen, Ambivalenzen und die Frage, wie man einen Verein zwischen Idealen, Realismus und Community-Zusammenhalt klug weiterführt. Themen sind unter anderem: – Wie skeptixsche Arbeit 2025 … Weiterlesen → The post This is Skeptix – 300, ein neuer Vorstand und das BVerfG first appeared on Bartocast.
Münchenberg, Jörg www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Münchenberg, Jörg www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Münchenberg, Jörg www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
May, Philipp www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Oelmaier, Tobias www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
In dieser Folge von IMR begrüßen Marc und Charlotte erneut den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Gemeinsam tauchen sie tief in das Thema der erfolgsqualifizierten Delikte im Strafrecht ein – ein Bereich, der Studierende regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Die beiden Experten erläutern zunächst grundlegende Prinzipien wie die Bedeutung von §§ 11 II, 18 StGB für die Prüfung der Erfolgsqualifikation und diskutieren typische Delikte wie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) oder Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Welche Rolle spielen der Gefahrverwirklichungszusammenhang bzw. der Unmittelbarkeitszusammenhang bei der Fallbearbeitung? Wo liegen die Unterschiede zwischen der Letalitätstheorie und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei § 227? Wie wirkt sich die Auslegung auf die Strafzumessung aus, etwa im berühmten Fall der sogenannten Gubener Hetzjagd? Welche Prüfungsrelevanz haben Versuch und Rücktritt beim erfolgsqualifizierten Delikt, und an welchen Stellen kann man in der Klausur systematischer vorgehen und sich damit das Leben einfacher machen? Im Anschluss gewähren die Gäste persönliche Einblicke in ihren eigenen Alltag während der Examensvorbereitung und geben hilfreiche Tipps zum Umgang mit Lernplänen, Accountability, Motivationstiefs und der Bedeutung von Ausgleich. Wie kann man Erfolg und Ausgeglichenheit in Einklang bringen? Was unterscheidet individuelle Herangehensweisen und welche allgemeineren Empfehlungen lassen sich daraus ableiten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
In Folge 303 von IMR begrüßen Marc und Prof. Dr. Schmitt-Leonardy ihren ersten Gast, den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Im Rahmen dieser Strafrechtsedition im Bundesverfassungsgericht stellt Charlotte ihn zunächst als ihren ersten – sehr prägenden – Strafrechtsprofessor vor, bevor beide gemeinsam einen tiefgehenden Einblick in die für das Strafrecht relevanten Rechtfertigungsgründe geben. Im Fokus stehen zunächst Struktur und Systematik der Rechtfertigungsgründe im Allgemeinen, also welche Elemente für die Prüfung zentral sind und wieso das subjektive Rechtfertigungselement oft unterschätzt wird. Detailliert beleuchten beide dann die examensrelevanten Problemfelder der Notwehr nach § 32 StGB. Welche klassischen Fallen gibt es im Umgang mit Notwehr? Wo liegen die entscheidenden Unterschiede zwischen Literatur- und Rechtsprechungsansatz bei fehlendem subjektiven Rechtfertigungselement? Wo setzt das Notwehrrecht dogmatisch und praktisch Grenzen, und wie hängen Individualschutz und Rechtsbewährung zusammen? Was gilt bei schuldlos Angreifenden oder der Notwehrprovokation? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting zeigt sich einmal mehr, dass Gerichte und Gesetzgeber immer wieder „Luft nach oben“ lassen, was die Überzeugungskraft ihrer Entscheidungen angeht: Zunächst (ab Minute 00:46) werfen wir in Querbeet einen Blick auf die erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Offizierin gegen die disziplinarrechtliche Ahndung der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils (BVerfG Beschluss vom 20. März 2025 - 2 BvR 110/23). Karlsruhe meint, die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, sie genüge nicht den Darlegungs- und Substantiierungsanforderungen des BVerfGG. Letztlich verneint das BVerfG die Beschwer, die von einer zwar in der Personalakte nicht getilgten, aber tilgungsreifen Disziplinarstrafe ausgeht. Naja. Sodann geht es (ab Minute 11:51) um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. April 2025 BVerwG 10 VR 3.25), wonach kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen den BND zu Erkenntnissen zum Ursprung der COVID-19-Pandemie besteht. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten. Auch schade. Keinen Widerspruch sah der BGH (ab Minute 22:02) – Beschluss vom 22. Januar 2025, II ZB 18/23 – zu der einschlägigen Vorentscheidung des EuGH, als er dem Auskunftsersuchen eines Gesellschafters, das auch dem Ziel diente, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, diesen Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten, stattgab. Der Kläger begehrte von der Treuhänderin vergeblich Auskunft über persönliche Daten sowie die Beteiligungshöhen der an den Fondsgesellschaften beteiligten Gesellschafter. Zu Recht, sagt der BGH, das auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter gerichtete Auskunftsbegehren des Gesellschafters sei lediglich durch das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt. In seinem Urteil vom 12. September 2024 hatte der Europäische Gerichtshof offenbar zu viel Spielraum gelassen. Sodann analysieren Niko und Stefan (ab Minute 28:16) den Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD in Sachen Datenschutz, der nun „entbürokratisiert“ werden soll. Die Datenschutzaufsicht soll bei der Bundesdatenschutzbeauftragten „gebündelt“ werden, alle vorhandenen Spielräume der DSGVO wollen die Koalitionäre nutzen, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Und die Vorratsdatenspeicherung wird auch eingeführt, die dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern kommt. In Sachen Informationsfreiheit bleibt der Koalitionsvertrag kryptisch: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“ Was immer das nun bedeutet … da bleibt viel Luft nach oben!
RA067 Anwalt darf Mandantin nicht beleidigen, Spielautomaten in Shisha-Bars und BVerfG zu Tinder-Profil einer Offizierin
Meurer, Friedbert www.deutschlandfunk.de, Interviews
BVerfG-Urteil zu Polizeikosten bei HochrisikospielenKooperationspartner dieser Folge ist Schweitzer-Fachinformationen:Titel des Webinars: Smarter lernen – wie Digitalisierung deine Examensvorbereitung beschleunigen kannReferent: Dr. Carl-Wendelin Neubert, Rechtsanwalt und Gründer der Lernplattform JurafuchsLink zur AnmeldungDatum/ Uhrzeit 18. März 2025 | 16:30 bis 18:00 Uhr | Online / WebinarUm was gehts bei dem Webinar:effektive Vorbereitung von Prüfungen als größte Herausforderung in Studium und Examensvorbereitungzentrale Frage: Wie lerne und behalte ich das Richtige mit möglichst hohem Verständnis in möglichst kurzer Zeit?erklärt wird, wie effektive Prüfungsvorbereitung aussieht, worauf es für den Studienerfolg ankommt.auf Basis der Lernforschung wird gezeigt, wie man langfristige Lerngewohnheiten entwickelt,warum digitalisierte Lernmittel ein Schlüssel zum Erfolg sein können.Hier geht zu allen Gratis-Webinare für dein Jura-Studium findest du hier: https://www.schweitzer-online.de/info/Services-fuer-Studierende/Weitere kostenlose Services und Geschenke für Studierende bei Schweitzer-Fachinformationen: https://www.schweitzer-online.de/info/Geschenkt/Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Filesharing-Abmahnung erhalten? Wir helfen euch sofort: https://wbs.law/filesharing-abmahnung Checke auch mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: https://wbs.law/dieexperten Erinnert ihr euch an den Rentner, bei dem eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, weil er Robert Habeck als Schwachkopf betitelte? Es gibt ein neues Kapitel in dieser Geschichte, denn jetzt wehrt sich der Rentner rechtlich gegen Behauptungen durch den Chef der Grünen und den Bayerischen Rundfunk. Wir sehen uns die Hintergründe genauer an, also bleibt dran. Unser Video zur Hausdurchsuchung: https://www.youtube.com/watch?v=QcQc15yGGm8&t=168s Beitrag Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/falschaussage-im-fall-schwachkopf-rentner-verklagt-wohl-grunen-chef-banaszak-13059730.html BR-Beitrag: https://www.br.de/nachrichten/bayern/hausdurchsuchung-nach-mutmasslicher-beleidigung-von-habeck,UUCa8Kr Lanz-Sendung: https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-8-januar-2025-100.html Entscheidung des BVerfG: https://openjur.de/u/176374.html § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html § 188 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links:
Wurde euer Instagram, PayPal, Youtube oder Facebook Account gesperrt? WBS.LEGAL hilft euch: https://wbs.law/account-sperrung Jetzt Senec-Geld zurückholen: https://wbs.law/senec (WERBUNG) - Wenn du einen gedrosselten Batterieheimspeicher vom Typ Senec.Home hast, dann hole dir jetzt mit unserer Partnerkanzlei Gehndler Ruvinskij (GR) dein Geld zurück! Checke auch mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: https://wbs.law/dieexperten Polizeigesetze sind Sache der Bundesländer. Und so kommt es, dass sich die Regelungen und Kompetenzen in einigen Situationen etwas unterscheiden können. Allerdings sind Polizeigesetze auch eine knifflige Angelegenheit. Zwar sollen sie der Gefahrenabwehr dienen. Räumt man der Polizei aber zu viele Kompetenzen ein, so können durch einzelne Maßnahmen schnell Grundrechtseingriffe bei den Bürgern entstehen. Nun stand auch eine Norm im Polizeigesetz in der Kritik. Die Frage war: Sind großangelegte, verdeckte Observationen durch die Polizei rechtmäßig oder sind solche Maßnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar? PolG NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120071121100036031 Beschluss des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/11/ls20241114_1bvl000322.html Beitrag der SZ: https://www.sueddeutsche.de/politik/nach-kritik-aus-karlsruhe-datenschutzbeauftragte-polizeigesetz-jetzt-ueberarbeiten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250107-930-336813 Video von tomatolix: https://youtu.be/xSDgc9lokhY?si=lVcZzPgAMOua92Hv&t=148 ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach g
Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag? Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten hatten eine Entscheidung über die Empfehlung der Beitragskommission KEF zur Höhe des Rundfunkbeitrags auf den 12.12.2024 verschoben. Sie beschlossen nun ein sogenanntes "Widerspruchsmodel", das in einer Protokollnotiz Bayern und Sachsen-Anhalt nur in die Parlamente gegeben wollen, wenn ARD und ZDF die Klage vor dem BVerfG zurückziehen. Die ARD bleibt bei der Klage. // OBS-TRENDREPORT: Tragische Einzelfälle? Medien berichten zu wenig über strukturelle Probleme bei Gewalt gegen Frauen // Wie weiter beim Deutschen Podcast Preis? Am Mittwoch (11.12.2024) wurde bekannt, dass es den Deutschen Podcast Preis 2025 nicht geben wird. Es sei "trotz größter Bemühungen nicht gelungen, ausreichend Partner aus der Podcast-Szene für das Format zu gewinnen."
Aktuell richtet sich durch die Auflösung der Regierungskoalition und die Ankündigung vorgezogener Neuwahlen die juristische Aufmerksamkeit auf das Problem der sog. "auflösungsgerichteten" Vertrauensfrage nach Art. 68 GG. In dieser Folge schauen wir uns die Vorschrift des Art. 68 GG näher an und beleuchten vor allem das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal einer tatsächlich instabilen Regierungslage, unter Berücksichtigung sowohl der Rechtsprechung des BVerfG zum Thema (vgl. BVerfGE 62, 1 ff. - Kohl, E 114,121 - Schröder) als auch der aktuellen Situation. Repetitorium: https://www.repetitorium-hofmann.de Anwalt für Prüfungsrecht: http://www.rechtsanwalt-hofmann.net - für Jurastudierende kostenlose Erstberatung! Intro: Jörg Hofmann, https://www.joerg-hofmann.com https://open.spotify.com/artist/7mGFxzVs5CPMyf3Lalpvlc
Raillon, Philip www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Bauer, Max www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Schwangerschaftsabbruch ist ein Thema, das die Gemüter erhitzt. In diesem Video versucht Johannes einen Kompromiss zwischen „Pro Choice“ und „Pro Life“-Positionen vorzuschlagen und äußert sich auch zu der Frage, ob Männer zu diesem Thema überhaupt eine Meinung haben sollten. Korrektur bei 18m 38sek.: statt 10 pro 10.000 muss es 10 pro 100.000 heißen Quellen: "Je nach Schwangerschaftsalter bzw. abhängig vom Geburtsvorgang wird ein und dasselbe menschliche Lebewesen entweder als Zygote, Morula, Blastozyste, Embryo (ab der 3. Woche), Fötus (ab der 11. Woche) oder Kind bezeichnet." (https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6tus, abgerufen am 15.5.24) "Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. (...) Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen Leben zu.“ "Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet." (BVerfG)(https://www.blaetter.de/ausgabe/1993/juli/urteil-des-bundesverfassungsgerichtes-vom-28-mai-1993-zum-ss-218-leitsaetze-wortlaut, abgerufen am 15.5.24) "Durch das Grundgesetz wird der Staat (...) verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben." (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Dezember 2018) "Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren." (Eid des Hippokrates: https://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates, abgerufen am 15.5.24) Lechner, Christina: Der Schwangerschaftsabbruch aus ethischer Sicht (https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/download/pdf/242294?originalFilename=true) "Es ist eine [...] ganz richtige und auch notwendige Idee, den Act der Zeugung als einen solchen anzusehen, wodurch wir eine Person ohne ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt haben; für die auf den Eltern nun auch eine Verbindlichkeit haftet, sie, so viel in ihren Kräften ist, mit diesem, ihrem Zustand zufrieden zu machen. – Sie können ihr Kind nicht gleichsam als ihr Eigentum zerstören oder es auch nur dem Zufall überlassen,“ (Kant, Immanuel: Metaphysik der Sitten, 1914: 281) Zahlen zu Müttersterblichkeit und staatlichen Ausgaben zur Unterstützung nach der Geburt aus: Scherer, Sabina M.: Mehr als ein Zellhaufen, SCM 2024 Leist, Anton (Hg.): Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord, Suhrkamp 1989 Lindner, Alexandra M.: Geschäft Abtreibung, Paulines 2009
LdN377 Tücken der Polizeilichen Kriminalstatistik (Martin Thüne, Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung), BVerfG stärkt Rechte von Vätern und Kindern, Kindergrundsicherung schlecht geplant, Waldwege in Gefahr, 1 Jahr Krieg Sudan (Annette Weber, EU-Repräsentantin Horn von Afrika)
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