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Es ist Halbzeit der Rette-Psychoaktiv Kampagne und es fehlen noch 90 Mitglieder für das Kampagnenziel. Unterstütze meine Mission mit Psychoaktiv wissenschaftliche, akzeptanzbasierte und kritische Betrachtung von Drogen, Konsum und Sucht voranzubringen und bekomme außerdem Zugriff auf Bonusfolgen im werbefreien Bonusfeed: https://steadyhq.com/de/psychoaktiv/about Außerdem Stelle ich euch in dieser Folge die erste Fallbesprechung vor, die wir als Bonusfolge behandeln werden! ⛵ (WERBUNG) Besuche https://saily.com/psychoaktiv, lade die SAILY-App herunter und sichere dir mit dem Code „psychoaktiv“ 15 % exklusiven Rabatt auf deinen ersten Einkauf.
Halbzeit unseres Podcast-Adventskalenders!
In der heutigen Folge geht es um eine Fallbesprechung aus der Praxis. Vielen Dank an die Hörerin, die uns ihren Fall geschildert hat. Ein Junge aus der zweiten Klasse hält sich nicht an die Regeln, zeigt wenig Respekt und reagiert auf Korrekturen der Lehrperson mit Trotz. Erfahre in dieser Folge, wie Anja und Andrea mit solchen Situationen umgehen würden und nimm dir die Impulse mit, die für dich passend sind. Hast du auch einen Fall, den Anja und Andrea besprechen sollen? Dann schreib uns gern an input@herzundbildung.ch Musik von: https://www.fiftysounds.com Titel: A Day to Remember
Claudia spricht mit Artur König und Philipp von Loringhoven über das Buch "Self-Service BI & Analytics". Die beiden sind Mitherausgeber und Sprecher des gleichnamigen Themenzirkels im TDWI. Die beiden berichten von ihrer Reise zum Buch: Was als Fallbesprechung im Themenzirkel begann, verselbstständigte sich schnell. 2021 gab es das E-Book zum Thema, um das Wissen und vielleicht auch den ein oder anderen Kniff so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen. Denn was sind schon Daten, wenn sie keiner nutzt?!
Gemeinsam mit Feli von LegallyFemale läuten wir heute die erste Folge der 4. Staffel IUDICUM ein! Inhaltlich geht es anknüpfend an S3|F7 um die äußerst examensrelevante Halterhaftung aus dem StVG. Urteil: BGH, Urt. v. 07.02.2023 – VI ZR 87/22 Kompakte Zusammenfassungen, Audiolektionen, Grafiken und interaktive Tests gibt es bei IUDICUM Premium. Jetzt neu auch mit Definitionslisten und individualisierbarem Lernplan für das 1. Staatsexamen! Bis Sonntag, 26.11.2023, gibt es alle Lektionen mit unseren Black Friday Rabatten. Wir freuen uns über jede 5-Sterne Bewertung auf Spotify, Apple Podcasts oder auch IUDICUM Premium :)
In unserer Fallbesprechung geht es um Frau Müller und Agoraphobie. Menschen, die an Agoraphobie leiden, haben Angst vor Situationen, in denen es für sie vermeintlich keine Fluchtmöglichkeit oder Hilfe gibt, falls etwas passieren sollte. Kann hier eventuell Virtual Reality helfen? Wir beleuchten den Fall aus verhaltenstherapeutischer, tiefenpsychologischer und systemischer Sicht.
Ein neues Format im Beziehungsinvestor*innen Podcast: Wir besprechen eure Herausforderungen und geben Tipps für eine konkrete Situation. Heute geht es um Julia und Christian (beide heißen eigentlich anders), die uns eine Mail mit folgenden Informationen geschickt haben: Sie erwarten ihr Baby Ende Mai 2023. Christian arbeitet in einer unbefristeten Vollzeit-Festanstellung mit einem (sehr geringfügigem) Kleingewerbe. Julia hat selbstständige Einnahmen aus einem Kleingewerbe. Außerdem ist sie in einer befristeten Vollzeit-Festanstellung, bei der sie aber bis zum Auslaufen des Vertrages, bei voller Bezahlung, freigestellt ist. Der Vertrag endet am 31. Oktober. Danach stünde der Bezug von ALG1 im Raum. Julia verdient etwa netto 500 Euro mehr im Monat. In der Folge teilen wir die Überlegungen der beiden zur Elternzeitverteilung und stellen ein Modell vor, mit dem möglichst viele ihrer Wünsche erfüllt wären. Du willst, dass wir nächsten Monat eure Herausforderung rund um Finanzen, Familie und / oder Liebe diskutieren? Dann schick uns eine Nachricht an info@beziehungs-investoren.de Wichtige Links: Jetzt "Love & Money" bestellen: https://amzn.to/3kEuT08 Mehr Einblicke in unseren Vereinbarkeits-Alltag auf Instagram: https://www.instagram.com/beziehungsinvestor_innen/ Zur Beziehungsinvestor*innen Elternzeit-Masterclass: https://beziehungs-investoren.de/elternzeitplanung-masterclass/ Folge direkt herunterladen
Ein Arbeitgeber muss ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Mitarbeiter anbieten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind. In dieser Mini-Serie erläutern die Rechtsanwälte Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder die Grundlagen des BEM.
„Ich musste erst einmal akzeptieren welche Unfallfolgen ich habe, und erst danach konnte ich an mir arbeiten!“. Welch ein Satz einer Klientin von rehamanagement-Oldenburg. Was war passiert? Die Klientin hatte sich schwerste Unfallfolgen im Rahmen eines Verkehrsunfalls zugezogen. Danach folgte eine schwere Zeit der Krankenhausbehandlung. Am Anfang stand nicht fest, ob die Klientin überhaupt überleben würde. Dann ging es auf einmal aufwärts und erste Fähigkeiten kamen in der Rehabilitation zurück. Es fing an mit dem (wieder) Erlernen der Sprache bis hin zur Unabhängigkeit von Dritten. Alle Beteiligten waren schon froh über die Entwicklung, bis sich dann plötzlich einen Stillstand ergab. Die Akzeptanz der Unfallfolgen und Beeinträchtigungen im Alltagsleben machten dann Platz für Neues in der Rehabilitation. Jetzt darf sogar schon die Berufswegplanung in Angriff genommen werden. Manchmal sind es Kleinigkeiten wie persönliche Erkenntnisse, die den Rehabilitations- und Teilhabeprozess beeinflussen. Wie kommt es, dass Menschen mitten im Reha-Prozess auf einmal nicht mehr weiterkommen? Ist es immer nur eine Frage der fehlenden Motivation? Manchmal überraschen Unfallopfer mit eigenen Erkenntnissen. „Ich musste erst einmal akzeptieren welche Unfallfolgen ich habe und erst danach konnte ich an mir arbeiten!“ ist die Aussage eines Unfallopfers in einer Fallbesprechung. Neben einer tollen Selbstreflexion ist das die Bestätigung des Reha-Verlaufes. Der hatte in der Tat eine Fortschrittsdelle und jetzt wurde klar, woran dies lag. Jetzt geht es in großen Schritten für die Klientin von Jörg Dommershausen voran.
Heute ist es wieder Zeit für eine Fallbesprechung! Unser Thema ist die Urteilsverfassungsbeschwerde anhand eines langhaarigen Polizisten. Viel Spaß.
Heute besprechen wir einen relativ umfangreichen Fall des Strafrecht aT. Der Hauptfokus liegt auf den systematischen Aufbau der Klausur.
034-GESPRAECH_MIT_ETHIK-KOMITEE Teil 1V2Gespräch mit dem aktuellen Vorsitzenden des Ethik-Komitees am Klinikum Darmstadt GmbH Ltd OA Dr. Andreas Lenhart und seinem Vorgänger in diesem Amt Pfarrer Thomas Ortmüller.Dr. A. Lenhart ist Ltd. Oberarzt, Anästhesist, mit Schwerpunkt Operative Intensivmedizin. Seit über 30 Jahren Arzt. Pfarrer Thomas Ortmüller ist evangelischer Pfarrer und seit 32 Jahren als Krankenhausseelsorger am Klinikum Darmstadt.Klinische Ethik wird seit rund 10 Jahren immer wichtiger. Das Ethikkomitee wurde 2008 gegründet. Im Ethik-Komitee arbeiten hauptsächlich Mitarbeitende des Klinikums Darmstadt mit. In der Regel arbeiten sie mit Patienten unter besonderen Bedingungen.Ein Ethik-Komitee tritt in der Regel in Konfliktfällen zusammen. Diese entstehen, wenn unterschiedliche Meinungen in einem Behandlungsablauf aufeinandertreffen. Dann kommt es in möglichster Ruhe zu einem strukturierten Gespräch über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens -als patientenorientierter Fallbesprechung. Gleichzeitig soll ein strukturiertes Entscheiden über ethische Fragestellungen in die Kultur des Krankenhauses und anderer verbundener Kliniken implementiert werden. Dies schließt Fortbildung mit ein. Ziel ist auch die hausinterne Leitlinienentwicklung.Die Grundfrage jeder ethischen Überlegung ist: Was sollen wir tun? Die meisten dieser Entscheidungen sind entweder am Anfang oder noch mehr am Ende des Lebens.Beispielsweise bei morbiden Patienten mit unklarer Diagnose: Fahren wir die Maximaltherapie (z.B: Organersatz oder Chemotherapie) weiter. Oder soll es eine Therapieziel-Änderung geben? Ggf. auch als Einleitung einer palliativen Therapie? Oder es geht um das Setzen einer PEG Sonde. Wenn es hier unterschiedliche Ansichten innerhalb des therapeutischen Teams kommt, oder auch bei Angehörigen und auch, aber sehr selten mit dem Patienten selbst, dass kann das EK kurzfristigDer häufigste Anlass ist eine mögliche Therapieziel-Änderung: Soll eine Therapie weiter durchgeführt werden oder wäre dann eine andere Richtung angeraten.Dabei ist es keinesfalls so, dass die Fortführung einer Maximaltherapie immer von den Ärzten vertreten wird.Gerade in den letzten Jahren kommt die Forderung nach Maximaltherapie vermehrt von den Angehörigen. Hier sind es dann die Ärzte, die entsprechend die medizinische Indikation in die Diskussion bringen. Im Zentrum steht auf jeden Fall das gemeinsame Gespräch.In Hessen gibt es in allen Kliniken inzwischen EKs, eine Gruppe von Menschen, die angerufen werden können, zu beraten. Je nach Klinik ist das formalisiert – Über Anruf/mail an die bekannten, verantwortlichen Personen. Die entsprechend Handelnden sind innerhalb des Klinikrahmens bekannt.Das EK organisiert dann am Ort des Geschehens, so nah wie möglich am Patienten, ein solch strukturiertes Gespräch. Die Handelnden sind sowohl aus der Pflege, der Ärzteschaft, sowie von den Angehörigen (insb. wenn sich der Patient nicht selbst vertreten kann). Die Basis aller Gespräche im EK ist die gleiche Informationssituation: Standortbestimmung mit Diagnosen und Therapiemöglichkeiten samt Prognosen. Auf dem Boden der Diagnosen werden verschiedene Therapieziele formuliert. Am Ende dieses ersten Teils werden entsprechende Arbeitsthesen gebildet. Die dann vorliegenden Optionen werden nach ethischen Kriterien bewertet.Die entscheidende Blickrichtung: Was ist für das Wohl des Patienten entscheidend notwendig? Da gibt es das Ärztliche Ethos, dem Patienten wohl zu tun. Das was Wohl ist, kann in unserer Gesellschaft ganz unterschiedlich ausgeprägt sein. spricht die Situation in einer Patientenverfügung an, dass Menschen für sich entscheiden, keinesfalls ein Pflegefall zu werden/sein. Daher verzichten sie dann bewusst auf eine lebenserhaltende Maßnahme. Terminus hier in der Fachliteratur ist „Lebensqualität“, was als solches ein schwieriger Begriff ist. Natürlich habe er als ev. Pfarrer seine ethische Positionierung. Aber in un...
Dieses Video, das für das Medizinische Curriculum München (MeCuM) der Medizinischen Fakultät der LMU entwickelt wurde, erläutert, wie eine ethische Fallbesprechung in der Medizin mithilfe der vier klassischen medizinethischen Prinzipien Wohltun, Nichtschaden, Respekt der Autonomie und Gerechtigkeit strukturiert werden kann. Sie lernen dieses Modell einer prinzipienorientierten Falldiskussion kennen und erfahren anhand eines konkreten Fallbeispiels, wie Sie es in der Praxis anwenden können. Der Lehrfilm richtet sich primär an Studierende der Medizin im klinischen Studienabschnitt. Darüber hinaus bietet er aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen (z.B. Mitglieder von klinischen Ethikkomitees) eine praxisnahe Einführung in die strukturierte Bearbeitung schwieriger ethischer Entscheidungssituationen. Entwickelt wurde der Film vom Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin in Zusammenarbeit mit dem Institut für Didaktik und Ausbildungsforschung.
Dieses Video, das für das Medizinische Curriculum München (MeCuM) der Medizinischen Fakultät der LMU entwickelt wurde, erläutert, wie eine ethische Fallbesprechung in der Medizin mithilfe der vier klassischen medizinethischen Prinzipien Wohltun, Nichtschaden, Respekt der Autonomie und Gerechtigkeit strukturiert werden kann. Sie lernen dieses Modell einer prinzipienorientierten Falldiskussion kennen und erfahren anhand eines konkreten Fallbeispiels, wie Sie es in der Praxis anwenden können. Der Lehrfilm richtet sich primär an Studierende der Medizin im klinischen Studienabschnitt. Darüber hinaus bietet er aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen (z.B. Mitglieder von klinischen Ethikkomitees) eine praxisnahe Einführung in die strukturierte Bearbeitung schwieriger ethischer Entscheidungssituationen. Entwickelt wurde der Film vom Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin in Zusammenarbeit mit dem Institut für Didaktik und Ausbildungsforschung.
Medizinische Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 02/19
Im Rahmen der multizentrischen BMBF-Studie „Plötzlicher Säuglingstod“ (Leitung Westfälische Wilhelms-Universität Münster) wurden in den Jahren 1999 bis 2001 am Münchener Institut für Rechtsmedizin 93 verstorbene Säuglinge staatsanwaltschaftlich obduziert. 80 der Kinder konnten in die Studie eingeschlossen werden. Von allen Säuglingen wurden epidemiologische Daten erhoben und eine rechtsmedizinische Obduktion wurde durchgeführt. Weiter wurden eine bakteriologische, virologische und toxikologische Untersuchung sowie eine Serumethanolbestimmung und eine Begleitstoffanalyse durchgeführt. Aus im Rahmen der Obduktion entnommenen Gewebsproben wurden umfangreiche histologische Untersuchungen anhand von 80 Präparaten aus 39 verschiedenen Organen bzw. Körperregionen durchgeführt. Nach Abschluß sämtlicher Untersuchungen wurden die Kinder im Rahmen einer „Fallbesprechung“ einer von der Studienzentrale vorgegebene Kategorie von 1 bis 4 zugeordnet, wobei die Kategorien eins und zwei die sog. SIDS (=Sudden Infant Death Syndrome)-Fälle umfaßten, die Kategorien drei und vier die Kinder mit aufgedeckter wahrscheinlicher oder sicherer anderer Todesursache. Die durchgeführten Untersuchungen erbrachten folgende Ergebnisse: Die epidemiologischen Daten wie Alter, Geschlecht, Auffindesituation etc. der verstorbenen Säugling standen weitestgehend mit den in der internationalen Literatur publizierten Daten in Einklang, wobei es nach wie vor für diese „SIDS-typischen“ Verteilungsmuster keine ausreichende Erklärung gibt. Die histologischen Untersuchungen erwiesen sich als sehr bedeutend, was die Feststellung der Todesursache anging. Es konnten bei einem Viertel der Kinder leichte bis schwere Pneumonien nachgewiesen werden, die alle makroskopisch allenfalls vermutet worden waren, und zum Teil durchaus als todesursächlich angesehen werden können. Es ließen sich auch andere bedeutende Befunde wie Myokardinfarkte, Williams-Beuren-Syndrome, Myokarditiden etc. nachweisen, die ohne umfangreiche histologische Untersuchungen unbemerkt geblieben wären. Insgesamt konnten bei über 90% der Kinder pathologische histologische Befunde erhoben werden. Durch die mikrobiologischen Untersuchungen anhand verschiedener Untersuchungsmaterialien im Max-von-Pettenkofer-Institut in München wurden bei 32% der Kinder pathogene Keime nachgewiesen (am häufigsten Staphylokokkus aureus), die in mehreren Fällen sogar Hinweise auf das Vorliegen einer Sepsis gaben. Virologische Untersuchungen wurden in Erlangen durchgeführt, bislang nur an Stuhlproben und Trachealabstrichen. Bei 23% der Kinder wurden pathogene Viren nachgewiesen, am häufigsten Zytomegalieviren bei 15% der Kinder. Die toxikologische Untersuchung ergab, außer zwei positiven Morphinnachweisen ungeklärter Ursache, keine relevanten Hinweise auf Intoxikationen. Im Rahmen der Serumethanolbestimmung und Begleitstoffanalyse fielen bei neun Kindern Ethanolspiegel von mehr als 0,1 Promille auf, so wie in elf Fällen unphysiologisch hohe Serummethanolspiegel von mehr als 2 mg/l. Eine Erklärung für erhöhte Ethanolspiegel konnten wir nicht finden. Die erhöhten Methanolspiegel sind am ehesten, da sie ausschließlich Kinder mit einem Alter von mehr als vier Monaten betrafen, auf eine veränderte Ernährung des Kindes mit obsthaltigen Produkten zurückzuführen. Zur Verifizierung dieser Annahme haben wir auch eine Ethanol- und Methanolbestimmung an elf Babynahrungsprodukten durchgeführt, die unsere Annahme teilweise bestätigten, da die Babynahrungsprodukte verschiedener Firmen sowohl Ethanol als auch Methanol in geringen Mengen enthielten. Nach Abschluß aller dieser Untersuchungen wurden die Kinder kategorisiert. Es konnten nur 5% der Kinder der Kategorie 1 (keinerlei pathologische Befunde in irgendeiner Untersuchung) zugeordnet werden, also als eigentliche SIDS-Fälle per definitionem eingestuft werden. Der Großteil der Kinder (60%) wurde der Kategorie 2 zugeordnet (leichte pathologische Veränderungen oder Auffälligkeiten, die den Tod jedoch nicht erklären können). 13% wurden in Kategorie 3 eingeordnet (pathologische Veränderungen, die durchaus mit dem Todeseintritt in Verbindung stehen können) und in 22% der Fälle konnten wir eine sichere Todesursache nachweisen (Kategorie 4). Durch die Obduktion dieser Kinder, die alle mit der Verdachtsdiagnose „Plötzlicher Säuglingstod“ obduziert wurden, konnten auch vier Tötungsdelikte aufgedeckt werden. Diese Ergebnisse lassen deutlich werden, dass es den plötzlichen Säuglingstod, so wie er im Allgemeinen bekannt ist, nicht gibt. Bei sorgfältiger, umfangreicher Untersuchung kann man vielfach Hinweise auf die Todesursache erhalten, die ohne Obduktion und vor allem histologische und bakteriologische Untersuchungen dem Nachweis entgangen wären. Ohne unsere Untersuchungen wäre fast die Hälfte der in dieser Studie untersuchten Kinder, zum Teil mit gravierenden Konsequenzen (weitere Familienplanung, kriminelle Delikte, weitere Infektionsfälle in der Familie etc.), als SIDS-Fälle fehldiagnostiziert worden.