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Krisenstimmung für Keir Starmer im Vereinigten Königreich. Der Labour Parteitag in Liverpool ist für den britischen Premierminister alles andere als ein Selbstläufer. Seine Umfragewerte im Tief, die Menschen enttäuscht und unzufrieden und die Rechtspopulisten von Reform UK zumindest im Moment die lachenden Dritten. In Umfragen ist die Labour-Partei weit hinter die rechtspopulistische Partei Reform UK zurückgefallen. ARD London-Korrespondent Christoph Prössl erzählt uns in dieser 11KM Folge, wie sich die Stimmung im Vereinigten Königreich entwickelt und was die Deckel von Colaflaschen damit zu tun haben. Mit Christoph Prössl haben wir auch schon zur britischen Außenpolitik und Keir Starmers Wiederannäherung an Europa gesprochen: https://1.ard.de/11KM_London_Calling Hier geht's zu “Klang der Macht”, unserem Podcast-Tipp: https://www.ardaudiothek.de/sendung/klang-der-macht/urn:ard:show:db6549a6df1be026/ Diese und viele weitere Folgen von 11KM findet ihr überall da, wo es Podcasts gibt, auch hier in der ARD Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/sendung/11km-der-tagesschau-podcast/12200383/ An dieser Folge waren beteiligt: Folgenautorin: Charlotte Horn Mitarbeit: Claudia Schaffer, Moritz Fehrle und Nicole Dienemann Host: David Krause Produktion: Christiane Gerheuser-Kamp, Ruth-Maria Ostermann, Lisa Krumme Planung: Nicole Dienemann und Hardy Funk Distribution: Kerstin Ammermann Redaktionsleitung: Fumiko Lipp und Lena Gürtler 11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Episode liegt beim NDR.
Bist du es leid, immer nur perfekt produzierte Podcasts zu hören? Sehnst du dich nach authentischem Chaos, technischen Pannen und spontanen Brandlöchern in neuen Teppichen? Dann haben wir genau das Richtige für dich! Erlebe, wie Gunnar von seinem London-Urlaub berichtet, während Hannes die Abwesenheit eines Dritten nutzt, um musikalisch und pyrotechnisch zu eskalieren. Diese Folge ist eine akustische Achterbahnfahrt von Zaubertricks über psychologische Analysen bis hin zu mörderischen Fantasien. Hör rein, bevor es dein Therapeut tut! Nachrichten wie immer an: peinlichkeiten@einenzuviel.de Folgt uns auf Instagram für schmucke Fotos, geilen Content: @einenzuvielpodcast Die funky-Tunes kommen von Wox und Baronski! Zieht euch EZV-KI-Songs: https://tinyurl.com/AI-SongsEZV Und hört in die Playlist "Uno Too Mucho": https://tinyurl.com/UnoTooMucho #einenzuviel
Harald Lechner zählt zu den anerkanntesten Schiedsrichtern Österreichs. Seit seinem Bundesliga-Debüt 2008 leitete der gebürtige Wiener über 400 Profispiele in mehr als 40 Ländern, stand bei internationalen Top-Teams am Platz und wurde vielfach ausgezeichnet – unter anderem neunmal in Folge als bester Bundesliga-Schiedsrichter. Im Zwischenstopp spricht der zweifache Familienvater über seinen Weg vom Amateurfußball bis in die großen europäischen Stadien, den Mut zu unpopulären Entscheidungen und warum man als Referee nie auslernt. Er erzählt von kuriosen Momenten zwischen den Azoren und Aserbaidschan, von Fehlern, die ihn bis heute begleiten, und wie er es schafft, in 0,7 Sekunden Entscheidungen zu treffen. Außerdem geht es um Gehälter, den VAR, Anfeindungen, Spielmanipulation, Nachwuchsmangel und seine Erfahrungen abseits des Rasens als Keynote-Speaker und Unternehmer. Erfahre, warum er die Schiedsrichterei als Berufung sieht, weshalb Körpersprache manchmal entscheidender ist als der Pfiff und was wir alle über Entscheidungen im Leben von einem Schiedsrichter lernen können. Das und vieles mehr in der 25. Folge des Zwischenstopp!Die Themen im Überblick:(00:00:00) Intro(00:04:35) Kindheit, Amateurfußball & der Weg zum Profischiedsrichter(00:12:01) Fähigkeiten, Vorbereitung & technische Hilfsmittel(00:27:02) Entscheidungen treffen – auf dem Platz & im Leben(00:30:35) Quo vadis VAR?(00:37:43) Kritik, öffentlicher Druck & Morddrohungen(00:46:15) Gehälter, Wertschätzung & Nachwuchsprobleme(00:57:12) Von den Azoren bis nach Aserbaidschan – internationale Anekdoten(01:00:59) Spielmanipulation & der Wettskandal rund um Dominique Taboga(01:15:13) Keynote-Speaker, Privatleben & neue Ziele(01:26:26) Wordrap// produced by Sport Business Magazin Coverfoto: Chris SingerModerator: Alexander FriedlAudioschnitt: Alexander Friedl, Kevin KristmannWenn dir gefällt, was du hörst, abonniere uns auf Spotify, Apple Podcasts, YouTube und überall, wo es Podcasts gibt. Empfehle uns gerne weiter, damit wir in Zukunft noch mehr Menschen mit unserem Format erreichen.Folge unserem Zwischenstopp-Podcast auf Instagram, TikTok und Facebook sowie dem Sport Business Magazin auf LinkedIn, Facebook, X, Instagram und YouTube.
Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes bringt es zutage: Knapp ein Drittel der Bevölkerung muss bei unerwartet anfallenden Ausgaben in einer Höhe von 1.250 Euro passen. Eine größere Autoreparatur? Eine dringend notwendige Anschaffung? Bei jedem Dritten in Deutschland ist dann das Ende der finanziellen Fahnenstange erreicht. Das reiche Land sieht in der Realität ziemlich arm aus.Weiterlesen
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Indexing beschreibt eine Anlagestrategie, bei der nicht versucht wird, den Markt zu schlagen, sondern ihn möglichst genau abzubilden. Du hast einen Themen-Wunsch für den Podcast? Schreibe mir gerne einfach per E-Mail: krapp@abatus-beratung.com Viel Spaß beim Hören, Dein Matthias Krapp (Transkript dieser Folge weiter unten) NEU!!! Hier kannst Du Dich kostenlos für meinen Minikurs registrieren und reinschauen. Es lohnt sich: https://portal.abatus-beratung.com/geldanlage-kurs/
Holger und Joerg widmen sich diemal gemeinsam mit Professor Dr. Alexander Golland drei wichtigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, alle drei aus dem laufenden Monat September. Alexander, Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Aachen, ordnet die teils verwirrenden Urteile ein und erklärt deren praktische Auswirkungen. Im Mittelpunkt steht zunächst die Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US-Datentransfer, dem wiederum das EU-US Data Privacy Framework zugrunde liegt. Latombe wollte den Beschluss für nichtig erklären lassen. Das Europäische Gericht (EuG) wies die Klage ab, damit bleibt er vorerst als Rechtsgrundlage bestehen. Alexander ordnet das Verfahren ein und erläutert, warum das Gericht nur prüfte, ob die Kommission 2023 bei Erlass des Beschlusses korrekt handelte, nicht aber die heutige Situation unter veränderten politischen Vorzeichen bewertete. Besonders praxisrelevant ist das SRB-Urteil des EuGH zur Pseudonymisierung. Die zentrale Frage: Sind pseudonymisierte Daten für Empfänger, die selbst (ohne Dritte) keinen Personenbezug herstellen können, anonym, oder bleiben sie personenbezogen? Der EuGH bestätigt in dem Revisionsverfahren zwar den sogenannten "subjektiven Ansatz" – es kommt auf die Möglichkeiten des Empfängers an –, lässt aber entscheidende Detailfragen offen. Alexander kritisiert die fehlende Rechtssicherheit: Unternehmen wissen weiterhin nicht genau, ob sie für solche Datenübermittlungen Auftragsverarbeitungsverträge benötigen. Die Richter machten wenig Vorgaben und verwiesen auf die Einzelfallprüfung. "Steine statt Brot", resümiert Alexander. Fall drei dreht sich um den immateriellen Schadenersatz. Ein Bewerber hatte gegen die Quirin Privatbank geklagt, weil sensible Angaben versehentlich an einen Dritten gingen. Der EuGH bestätigte: Auch Ärger oder Schamgefühle können ein Schaden im Sinne der DSGVO sein. Ein Nachweis bleibt aber schwierig. Beim Thema Unterlassung urteilten die Richter restriktiv: Einen originären Unterlassungsanspruch sieht die DSGVO nicht vor. Allerdings könne das nationale Recht solche Ansprüche zulassen, hierzulande beispielsweise über das Wettbewerbsrecht. Für die Praxis bedeutet das: Betroffene müssen künftig eher auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgreifen. Die Diskutanten zeigen sich ein wenig frustriert über die mangelnde Klarheit der Urteile. Statt eindeutiger Vorgaben liefern die Gerichte oft nur die klassische Juristen-Antwort: "Es kommt darauf an." Für Unternehmen und Betroffene bedeutet das weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit bei alltäglichen Datenverarbeitungen.
We are so back! In dieser Episode gibt es einiges zu hören: Warum kennt niemand Norwich? Weshalb hatte Pi im Tessin blutenden Urin? Was bewegte Mischa und Jan zum Rauchstopp? Wer ist Alain, und kann er lesen? Gibt es Casinos auf dem Mittelmeer?
Zum dritten und letzten Mal werden Ironman-Weltmeister in Nizza gekürt: Die Männer starten am 14. September an der Côte d'Azur, bevor die Frauen vier Wochen später in Kailua-Kona ins Rennen um die Titel gehen. Nils Flieshardt und Frank Wechsel haben erste Vibes aufgenommen, diskutieren über Namen – und mögliche Rennverläufe.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung. "Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt man. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig. Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt. Wer mit seiner Drohne Personen ohne deren Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen. Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", so das R+V-Infocenter. Vor Abflug registrieren Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting stoßen wir auf Altbekanntes und Überraschendes. Zunächst (00:46) werfen wir einen Blick auf das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 26.6.2025 (Az. 16 U 58/24): Das OLG Frankfurt hat einen Anspruch auf Accountlöschung gegen Facebook ins Leben gerufen. Der Anspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) richte sich gegen Facebook/Meta als mittelbaren Störer. Da nur persönlichkeitsverletzende Inhalte auf den Profilen gepostet worden seien, hielt es der Senat nach einer Interessenabwägung für die effektivste Lösung, die Profile komplett und unwiderruflich löschen zu lassen. Damit betritt der Senat Neuland und interpretiert den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wesentlich weiter als bisher üblich. Sodann geht es (11:50) um ein Urteil des 6. Senats des BGH vom 13.5.2025 zu Art. 82 DS-GVO. Der Kläger nimmt die beklagte Stadt wegen der unverschlüsselten Versendung von verwaltungsgerichtlichen Empfangsbekenntnissen per Telefax auf Geldentschädigung in Anspruch. Die Stadt sagte ursprünglich Unterlassung zu, versandte dann aber sieben Mal unverschlüsselte Telefaxe, anstatt postalisch zu agieren. Der Kläger verlangte 17.500 € Schadenersatz, bekam vorm LG 7.000 € und unterlag jetzt komplett vorm BGH: „Ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten durch einen unbefugten Dritten kann nicht zu einer Entschädigung gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO führen.“ Klingt bekannt. Dann geht es (20:37) um die Beschlüsse des 1. Senats des BVerfG vom 24.6.2025 zur Quellen-TKÜ und online-Durchsuchung. Das Gericht befand die Regelungen des PolG NRW für vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar; die angegriffenen Regelungen der Strafprozessordnung seien teilweise verfassungswidrig, da die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung solcher Straftaten, die lediglich eine Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger vorsehen, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne seien und vom Senat insoweit für nichtig erklärt wurden. Auffällig war etwas anderes: Die Verfassungsbeschwerden wurden größtenteils für unzulässig da unsubstantiiert befunden. So sei nicht hinreichend dargelegt, dass ein Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit und der Normenklarheit vorliege oder die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung in sich widersprüchlich sei. Diese Fokussierung auf ungeschriebene Zulässigkeitsaspekte verwundert stark, letztlich sind Verfassungsbeschwerden damit nicht mehr ohne massive „Rechtshilfe“ – oder das Wohlwollen des BVerfG - möglich. Das kann nicht richtig sein.
Pfarrer Josias Burger war zu Besuch im Landesmuseum und erlebte zwischen Königen und Kaisern eine hölzerne Gottesbegegnung. Davon erzählt er ausführlich in dieser Ausgabe – ergänzt durch royale Geschichten von Sissi bis Napoleon dem Dritten. Moderator Chris Strauch gerät derweil ins Schwärmen über Romy Schneider in ihren Sissi-Filmen. Schnell stellt sich die Frage: Wie viel Authentizität darf es sein? Ein Begriff, der längst zum Modewort geworden ist – und von den beiden Podcastern kritisch auf den Prüfstand gestellt wird. Am Ende bleibt die Frage offen: Muss der Bart ab?
In dieser Bonus-Ausgabe der «Dritten Halbzeit» begrüssen wir einen alten Kollegen bei uns im Podcast-Studio: Fabian Sangines war als Sportjournalist bei Tamedia tätig, ehe er im Dezember 2023 ein Angebot erhielt, das er nicht ablehnen konnte: Fussballtrainer auf den Cayman Islands. Anderthalb Jahre war Sangines dort in mehreren Funktionen tätig, ehe er vor wenigen Monaten in die Schweiz zurückgekehrt ist – als Sportlicher Leiter der Frauen des FC Basel.Im Podcast spricht der 36-Jährige über seine Zeit in der Karibik und warum er das Angebot damals einfach annehmen musste. Er spricht über ein Telefonat mit David Degen, über das Spiel der FCB-Frauen an diesem Wochenende im St.-Jakob-Park – und darüber, was im Schweizer Fussball der Frauen geschehen muss, um den Hype der Womens Euro in die Liga hinüber zu retten.Die Themen:00:00 Intro03:57 Das Leben auf den Cayman Islands23:21 Der Anruf von David Degen35:47 Was bringt der EM-Hype der Liga? In der Dritten Halbzeit wird über den Schweizer Fussball diskutiert.
In der neuen Folge "Hot Pink" diskutieren Britt-Marie und Nils u.a. über Lindsay Lohans PTSD, J Los Chanel-Vorfall, Halle Berrys hausfrauliche Qualitäten, Zoë Kravitz verlorene Schlange, MGKs vermeintliche Alien-Herkunft, Jacob Elordis Single-Status, Anthony Mackies Knutscherei, Victoria Beckhams 16 Verlobungsringe, Saoirse-Monica Jacksons Hochzeit und Phoebe Waller-Bridges Baby. Hört rein!*Wer noch mehr von Britt-Marie und Nils hören möchte, kann das in Ihrem Spin-Off-Podcast "Hot Pink schaut..." tun.- Britt-Marie und Marcel haben die 18. Staffel von "Let's Dance" in zusammenfassenden Folgen alle paar Wochen besprochen. Hier ist Episode 1: "Hot Pink schaut Lets Dance" - Podcast-Folge 1 zu LD 18x00-18x02- Wir haben die 17. Staffel von "Let's Dance" geschaut und mit Marcel wöchentlich darüber diskutiert."Hot Pink schaut Lets Dance" - Podcast-Folge 1 zu LD 17x00- Daneben haben wir bereits die 1. Staffel von "Drag Race Germany" geschaut und die komplette Show besprochen."Hot Pink schaut Drag Race Germany" - Podcast-Folge 1 zu DRG
Die Fehleinschätzung des Westens im SüdkaukasusIn den Hauptstädten des Westens klang es in den letzten Tagen wie ein diplomatisches Freudenfest. „Neue Ära im Südkaukasus“, titelten Analysten und Kommentatoren. Aus Washington und Brüssel drangen Botschaften des Triumphes, als sei eine geopolitische Zäsur gelungen. Die Tinte unter dem von den USA vermittelten Friedensabkommen zwischen Armenien und Aserbaidschan war kaum getrocknet, da überschlugen sich Politiker und große Medien in Lobeshymnen. Was als „historischer Durchbruch“ inszeniert wird, ist bei näherem Hinsehen vor allem eines: eine Fehlinterpretation.Ein Standpunkt von Sabiene Jahn.Diese kritische Einordnung stammt nicht allein von Prof. Pascal Lottaz, Politikwissenschaftler aus der Schweiz, sondern ebenso von seinem Co-Autor Lasha Kasradze, einem georgischen Analysten, der im Podcast Neutrality Studies bereits mehrfach mit Lottaz über geopolitische Balancepolitik diskutiert hat.In seiner jetzigen Form ist das Abkommen nichts weiter als eine Absichtserklärung – und dazu noch eine ausgesprochen vage. Mediennarrativ und Vertragsrealität klaffen weit auseinander: Während westliche Schlagzeilen von einem „strategischen Ausschluss Russlands“ sprachen, findet sich im Originaltext kein einziger Satz, der Russland explizit erwähnt – geschweige denn ausschließt. Stattdessen heißt es:„Die Parteien erkennen die Souveränität, territoriale Integrität, Unverletzlichkeit der internationalen Grenzen und politische Unabhängigkeit des jeweils anderen an und bestätigen, dass keine territorialen Ansprüche bestehen und künftig keine erhoben werden“ (Art. I–II, Peace Agreement, MFA Azerbaijan).Der in manchen Medien gefeierte „99-Jahre-Pachtvertrag“ für eine Autobahn- und Bahntrasse im Zangezur-Korridor? Er steht nicht im Text. Weder Zeitrahmen noch Eigentumsfrage sind dort geregelt. Der Vertrag beschränkt sich darauf, „eine Verkehrsverbindung zwischen dem aserbaidschanischen Festland und der Enklave Nachitschewan herzustellen“ (sinngemäß aus Art. X, Peace Agreement) – ohne Präzisierung, wer baut, wer zahlt oder wer dauerhaft kontrolliert. Die „99 Jahre“ sind eine reine Hinzufügung aus dem medialen Raum, ohne vertragliche Grundlage.Bemerkenswert ist dagegen eine Passage, die Armenien verpflichtet,„mit den Vereinigten Staaten von Amerika und einvernehmlich bestimmten Dritten […] einen Rahmen für das ‚Trump Route for International Peace and Prosperity‘-Projekt (TRIPP) festzulegen“ (Art. X).Hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen westlicher Interpretation und Vertragstext: In Kommentaren wurde oft der Eindruck erweckt, die USA hätten sich alleinige Deutungshoheit gesichert. Tatsächlich steht im Abkommen die explizite Offenheit für „bestimmte Dritte“ – und das können in der Praxis auch Russland oder China sein....https://apolut.net/kein-anti-russisches-abkommen-von-sabiene-jahn/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Was muss man bei der technischen Due Diligence wirklich beachten? In dieser Folge erklärt Marco, warum es aus seiner Sicht ein echter Lifehack ist, die Prüfung nicht selbst durchzuführen, sondern einen neutralen Dritten damit zu beauftragen. Ein externer, unabhängiger Sachverständiger bringt nicht nur Fachwissen mit, sondern erhöht auch die Glaubwürdigkeit gegenüber dem Verkäufer. Das schafft Vertrauen, bringt Klarheit und spart im Zweifel viel Zeit und Geld.
Im Rahmen der Sommerwiederholungen hören Sie die Sendung vom 5. Januar 2025 mit Melanie Oesch und Hans-Peter Wymann. Melanie Oesch jodelt und singt seit ihrer frühen Kindheit. In ihrer Familie wurde schon immer gesungen und Musik gemacht. Heute ist die 37-Jährige das bekannteste Gesicht von «Oesch's die Dritten». Aufgewachsen ist sie auf einem Bauernhof in Schwarzenegg, ihr Grosi fuhr sie mit einem alten Auto in den Ausgang, als Jugendliche genoss sie die Besuche der Weltcupskirennen im Berner Oberland. Heute ist Melanie Oesch eine der bekanntesten Jodlerinnen der Schweiz, sie spielt mir ihrer Kopf- und Bruststimme und begeistert mit einer ausgefeilten Zungentechnik. Gemeinsam mit der Familie steht sie seit über 25 Jahren auf der Bühne und konzertiert in ganz Europa. «Etwas mit Schmetterlingen» - so beschreibt Hans-Peter Wymann seinen Beruf. Der ehemalige Lehrer ist wissenschaftlicher Illustrator von Schmetterlingen. Die kleinen Flieger haben den bald 67-Jährigen schon als kleinen Buben fasziniert. Er hat sie gesammelt und gezeichnet. Ob Mexiko, Indien oder Berner Oberland, Hans-Peter Wymann sammelt die Tag- und Nachtfalter auf der ganzen Welt und hat sich ein immenses Wissen über die Insekten angeeignet. Seine Illustrationen sind in Lehr- und Naturbüchern, seine Expertisen über die Lebensräume der Tierchen sind mitentscheidend bei Bauprojekten. Hans-Peter Wymann ist Forscher und Entdecker von Schmetterlingen.
Mitte-Kandidat Andreas Hausheer beerbt den in den Bundesrat gewählten Martin Pfister im Zuger Regierungsrat. Im zweiten Wahlgang am Sonntag distanzierte er Konkurrent Andreas Lustenberger von den Alternativen-die Grünen um rund 2600 Stimmen. Weiter in der Sendung: · Der FC Luzern verliert gegen Aufsteiger Thun mit 1:2. · Die Schwyzer Beachvolleyballerin Tanja Hüberli muss drei Monate pausieren.
Hat das Statistische Bundesamt (destatis) die Wachstumszahlen in den vergangenen Jahren bewusst geschönt? Diese Frage drängt sich unweigerlich auf, wenn man sich die jüngsten Pressemitteilungen der Behörde zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) einmal etwas genauer anschaut – also ausgerechnet zu jener Kennziffer, die die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft messen soll und in politischen Debatten eine entscheidende Rolle spielt.Weiterlesen
Unter Präsident D. Trump treten die USA erneut aus der Unesco aus / Eine Stadt in der Stadt: Warschaus Kulturpalast wird 70. Von Martin Adam / Neu im Kino: Adam Elliotts "Memoiren einer Schnecke". Von Lars Meyer / Brechtfestival: Das neue Leitungsteam stellt seine Pläne vor. Von Barbara Leinfelder
Außerdem gibt es die Prognose auf die Gewinnertexte und einen kritischen Blick auf die Jury. Alle 14 Texte bei den 49. Tagen der deutschsprachigen Literatur sind gelesen. Am letzten und dritten Lesetag gab es nochmals vier Texte zu hören. Abends um 18:30 Uhr fanden sich am Lendhafen dann wieder zahlreiche Menschen ein, um zu hören, wie Bozena Badura, Wolfgang Tischer mit ihrem Gast Céline Burget auf den dritten und letzten Lesetag und die Leistung der Jury blicken. Céline Burget ist Mitarbeiterin am Departement für Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Basel, und sie berichtet in diesem Jahr als freie Mitarbeiterin für die »Republik« über den Bachmannpreis. Besprochen im Podcast werden die Lesungen und Diskussionen vom 28. Juni 2025: Nora Osagiobare, CH Almut Tina Schmidt, D/A Tara Meister, A Boris Schumatsky, D Alle Texte stehen auf der Website des ORF zum Download und Nachlesen bereit. Weshalb wird Klaus Kastbergers pauschales Urteil über Tara Meisters Text als »betulich« der literarischen Qualität nicht gerecht? Ist Boris Schumatkys »Kindheitsbenzin« wirklich der Favorit auf den Hauptpreis? Und welche strategischen Überlegungen sind mit der Punktevergabe verbunden? Am Ende dieser Folge blicken die drei auf die Gesamtleistung der Jury in diesem Jahr und sie geben ihre Prognose ab, wer die Jury-Preise und den Publikumspreis gewinnen wird. Vielen Dank an das großartige Publikum am Lendhafen und den Verein Lendhauer, der auch in diesem Jahr die Live-Aufnahme auf der Bühne ermöglicht hat. Nach der Preisvergabe am Sonntag gibt es dann die letzte Folge dieses Jahres aus Klagenfurt.
Der 72-Jährige hat in seinen knapp 20 Jahren als Präsident schon so ziemlich alle Facetten des Fussballs erlebt, die schönen und die weniger schönen. Aber eine derart turbulente Saison wie zuletzt ist auch für Canepa nicht alltäglich.Er äussert sich zu seiner Vision des FCZ und warum er den Club weiterhin auf einem «guten Weg». Er spricht über Sportchef Milos Malenovic und dessen teils «rigoroses» Vorgehen. Über die Trennung von Spielern wie Antonio Marchesano und Mirlind Kryeziu. Und er sagt, dass sich im Fall von Spieler Benjamin Mendy in diesem Sommer doch noch etwas tun könnte.Die Themen:00:00 Intro02:03 Der Konflikt mit Thomas Schifferle06:25 Fast 20 Jahre als Präsident11:56 Der gewaltige Kader-Umbruch22:21 Die Abgänge von Marchesano und Kryeziu28:40 Schirm-Wurf und Schiri-Schelte33:02 Der Fall Benjamin Mendy37:14 Sportchef Milos Malenovic46:33 Trainer Mitchell van der Gaag50:55 Übernimmt Malenovic den FCZ?01:01:26 Die rechtswidrige KurvensperreTickets für den Live-Podcast mit Imke Wübbenhorst und Fabienne Humm am 30. Juni in der Amboss Rampe in Zürich: Zum Ticketshop In der Dritten Halbzeit wird über den Schweizer Fussball diskutiert.
Du dachtest, ohne den Dritten im Bunde wird es langweilig? Falsch gedacht! Bereite dich auf eine auditive Achterbahnfahrt vor, die von überfüllten Kleiderschränken direkt in eine futuristische KI-Klinik in Saudi-Arabien führt. Erfahre, wie man eine Weltreise finanziert, nur um danach festzustellen, dass das wahre Problem die 40 ungetragenen Jacken zu Hause sind. Es ist eine Lektion in Konsumkritik, unfreiwilligem Minimalismus und der Kunst, sich für einen kostenlosen Vape an einen Promoter zu verkaufen. Lehn dich zurück, stell deine eigenen Konsumentscheidungen in Frage und genieße die Show, die beweist, dass zwei Männer genug Chaos für drei produzieren können. Kritik, Lob und Spaß an: fanclub@einenzuviel.de Folgt uns auf Instagram für Fotos und Spaß: @einenzuvielpodcast Tüdelü heute von Wox und Baronski! Zieht euch EZV-KI-Songs: https://tinyurl.com/AI-SongsEZV Und hört in die Playlist "Uno Too Mucho": https://tinyurl.com/UnoTooMucho #einenzuviel
Zunächst berichten Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (00:32) in der Rubrik #Querbeet über einen gerichtlichen Erfolg von FragDenStaat vor dem Verwaltungsgericht Berlin. In dem Verfahren hatte FragDenStaat gemeinsam mit der Flüchtlingshilfeorganisation PRO ASYL das Auswärtige Amt auf Herausgabe von Lageberichten zu den Staaten Iran und Nigeria verklagt. Ab Minute (04:29) wenden sich die beiden einer verwaltungsprozessualen Fragestellung zu. Gegenstand ist das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Mai 2025 – IX R 2/23, welches sich mit einem Antrag auf Herausgabe von Kopien personenbezogener Daten gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gegenüber einem Finanzamt befasste. Zentrale Frage war hierbei, ob die Klage verfristet war. Welche Klageart und damit welche Frist war für das klägerische Begehren einschlägig? Ab Minute (14:06) thematisieren Brink und Härting KI-Trainingsdaten. Die Verbraucherzentrale NRW hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, Meta die Verwendung von Nutzerdaten zum Training von KI-Modellen zu untersagen. Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 23. Mai 2025 – 15 UKL 2/25, dass der Antrag zulässig, aber unbegründet sei. Hiervon sind Prof. Härting und Dr. Brink etwas überrascht. Wie werden Daten nach Art. 9 DSGVO und die Daten von Dritten oder Minderjährigen in der Entscheidung berücksichtigt? Wie konnte Meta das OLG Köln bei der summarischen Prüfung überzeugen?
In der heutigen Episode analysieren Philip Hopf und Kiarash Hossainpour die dramatische Eskalation zwischen Israel und Iran nach den israelischen Angriffen auf iranische Nuklearanlagen. Sie beleuchten die strategischen Hintergründe des "präventiven Schlags" gegen das iranische Atomprogramm und diskutieren die Folgen für die regionale Stabilität. Die beiden ergründen die internationale Reaktion auf die Angriffe und die Rolle der USA in diesem Konflikt. Steht der Nahe Osten vor einem umfassenden Krieg? Welche Auswirkungen haben die Angriffe auf die laufenden Atomverhandlungen? Kann eine weitere Eskalationsspirale noch verhindert werden? Eine facettenreiche Diskussion über militärische Aktionen, regionale Machtstrukturen und die komplexe Sicherheitslage im Nahen Osten.
UN-Generalsekretär Guterres hat die internationale Gemeinschaft dazu aufgerufen, die Weltmeere besser zu schützen. Nötig sei ein Vertrag, der es allen Ländern ermögliche, in internationalen Gewässern geschützte Meeresgebiete einzurichten, sagte Guterres zum Auftakt der dritten UN-Ozeankonferenz in Nizza. Illegale Fischerei, Plastik und steigende Temperaturen bedrohten empfindliche Ökosysteme. Bislang ist nur schätzungsweise ein Prozent der internationalen Gewässer geschützt. Alle Versuche, mehr Gebiete als Schutzzonen auszuweisen, sind bislang gescheitert.
In der 288. Ausgabe der «Dritten Halbzeit» geht es um den Cupsieg des FC Basel, der allerdings mit einer traurigen Nachricht endete. Nach dem 4:1 der Basler gegen den FC Biel kam es am Bahnhof Wankdorf zu einem Unfall, bei dem ein Fan von einem Zug erfasst und schwer verletzt wurde. Darum sagte der Club die Titelfeier auf dem Barfüsserplatz kurzfristig ab. Am Montag gab es dann weitere Neuigkeiten rund um den Club: Trainer Fabio Celestini wird den FCB – trotz Double – wohl verlassen.Währenddessen haben sich die Grasshoppers in der Barrage gegen den FC Aarau durchgesetzt. Der FCZ trennt sich von Trainer Ricardo Moniz, auch wenn er selbst das von einem Journalisten am Telefon erfahren muss. Und wir wählen das Team der Runde, das durchaus Rotblau ist – aber nicht ganz so Basel-lastig, wie das unsere Hörerinnen und Hörer gerne hätten.00:00 Schock nach dem Cupfinal05:17 Der FC Basel holt das Double13:34 Fabio Celestini vor dem Absprung22:12 GC bleibt in der Super League31:41 Der FCZ hat einen neuen Trainer38:24 Wir wählen das Team der Saison01:11:00 GewinnspielHier geht es zur Podcast-Umfrage: Umfrage zur «Dritten Halbzeit» In der Dritten Halbzeit wird über den Schweizer Fussball diskutiert.
Beobachter reiben sich seit einiger Zeit die Augen, wenn in den Ergebnislisten die Laufsplits der Besten erscheinen. Das Tempo in der dritten Disziplin hat mächtig angezogen, und dafür gibt es Gründe. Nils Flieshardt und Simon Müller gehen der Entwicklung auf den Grund.
Hva er det som gjør at "Dritten i midten" har blitt et begrep? Og kan det stemme at moren til "Petter" faktisk hater ham? Han mener i hvert fall det i fullt alvor. Hva gjør man når egne foreldre er dårlige rollemodeller for barnebarn? Foreldrene til "Stine" krangler stadig, snakker nedsettende til hverandre og har en relasjon som ser ut til å være bygget på kritikk. Er det noe hun kan gjøre så barnet hennes ikke blir unødig preget av denne negative væremåten? Eller er det for sent å vende vond vane etter 50 år?"Stine" føler seg låst. Etter skilsmissen for noen år siden har hun prøvd å skjerme barna og ikke vært tydelig på egne grenser. Dette har ført til at barna tråkker på grensene hennes, og hun har på en måte gitt fra seg lederansvaret i relasjonen. Hun har en kjæreste som barna ikke vil vite noe av, og dermed blir han skviset ut. Farens nye kjæreste er derimot helt topp. "Stine" er også usikker på denne kjæresten.... er han egentlig The One?
Kapitelsmesse aus dem Kölner Dom am Samstag der dritten Osterwoche. Nichtgebotener Gedenktag des Heiligen Johannes von Ávila, Priester, Kirchenlehrer. Zelebrant: Weihbischof Rolf Steinhäuser.
•Kinderhörspiel, ab 8 Jahren• Astronautenanzug gesichert: Check! Verkabelung gelegt: Check! Skateboard an Bord: Check! Drei - zwei - eins - Start! Leo beamt sich per Gedankenkraft in bisher unbekannte Umlaufbahnen, neue Freunde eingeschlossen. Von Rebecca Elbs HR 2022 www.wdrmaus.de Von Rebecca Elbs.
Kapitelsmesse aus dem Kölner Dom am Freitag der dritten Osterwoche mit Domkapitular Thomas Weitz.
Kapitelsmesse aus dem Kölner Dom am Donnerstag der dritten Osterwoche; Zelebrant: Weihbischof Rolf Steinhäuser.
Kapitelsmesse aus dem Kölner Dom am Dienstag der dritten Osterwoche; Zelebrant: Pfarrer Ralf Neukirchen.
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Im Januar 2029 endet die zweite Amtszeit von Donald Trump regulär. Dann müsste der US-Präsident seinen Stuhl im Oval Office räumen. Doch der 78-Jährige liebäugelt inzwischen offen mit einer dritten Amtszeit. "Methoden", die das möglich machen, kennt er schon.Gast? Philipp Adorf, Politikwissenschaftler an der Universität BonnModeration? Kevin SchulteSie haben Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an podcasts@ntv.deSie möchten "Wieder was gelernt" unterstützen? Dann bewerten Sie den Podcast gerne bei Apple Podcasts oder Spotify.Alle Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/wiederwasgelerntUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.htmlWir verarbeiten im Zusammenhang mit dem Angebot unserer Podcasts Daten. Wenn Sie der automatischen Übermittlung der Daten widersprechen wollen, klicken Sie hier: https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.htmlUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Kapitelsmesse aus dem Kölner Dom am Freitag der dritten Fastenwoche, Herz-Jesu-Freitag und Nichtgebotener Gedenktag Heiliger Isidor, Bischof von Sevilla, Kirchenlehrer, Zelebrant: Domkapitular Thomas Weitz
Kapitelsmesse am Donnerstag der dritten Fastenwoche, Zelebrant: Domkapitular Msgr. Markus Bosbach.
Kapitelsmesse aus dem Kölner Dom am Mittwoch der dritten Fastenwoche. Nichtgebotener Gedenktag Heiliger Liudger, Bischof von Münster, Glaubensbote. Zelebrant: Domkapitular Thomas Weitz.
Kapitelsmesse aus dem Kölner Dom am Montag der dritten Fastenwoche. Zelebrant: Domkapitular Thomas Weitz.
Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboZR072 Schuldrecht AT | Erfüllung | Leistung an einen Dritten | § 364 BGBKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch BGB AT Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich damit zum einen an Studienanfänger:innen, denen auf leicht verständliche Weise der für sie relevante Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB vermittelt wird. Zum anderen ist das Buch auch für Studierende höherer Semester geeignet, die schnell die wichtigsten und „klausurträchtigsten“ Themen wiederholen wollen. Speziell für sie finden sich Hinweise auf Probleme, die im Zusammenspiel von Allgemeinem Teil sowie Schuld- und Sachenrecht auftreten. Viele Beispiele, Hinweise auf häufige Fehler und Tipps für richtige Formulierungen erleichtern das Verständnis und helfen bei der Prüfungsvorbereitung.Florian Faust ist Professor an der Bucerius Law School. Er hält ständig Lehrveranstaltungen im Allgemeinen Teil des BGB sowohl für Studienanfänger als auch für mittlere Semester und Examenskandidaten.Viele Hinweise von Teilnehmern an diesen Veranstaltungen sind in das Buch eingeflossen. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Kapitelsmesse aus dem Kölner Dom am Gedenktag Marien-Samstag mit Weihbischof Ansgar Puff.
Kapitelsmesse aus dem Kölner Dom am Mittwoch der dritten Woche im Jahreskreis; Zelebrandt: Weihbischof Ansgar Puff.
DOMRADIO.DE übertrug am dritten Sonntag im Jahreskreis das Pontifikalamt aus dem Kölner Dom mit Weihbischof Ansgar Puff. Es sang die Kölner Domkantorei unter der Leitung von Joachim Geibel. An der Orgel: Winfried Bönig
Der Internet-Konzern Meta lässt den Wahrheitsgehalt von Inhalten auf seinen Plattformen in den USA künftig nicht mehr von Dritten überprüfen, und begründet das auch mit dem designierten Präsidenten Trump. www.deutschlandfunk.de, Wirtschaftspresseschau
Der Internet-Konzern Meta will in den USA den Wahrheitsgehalt von Inhalten auf Facebook und Instagram nicht mehr von Dritten prüfen lassen. Meta-CEO Mark Zuckerberg begründet den Schritt unter anderem damit, man müsse zurück zu freier Meinungsäusserung. Was bedeutet das konkret? Alle Themen: Intro und Schlagzeilen (01:06) Meta schafft Faktencheck-Teams in den USA ab (04:16) Nachrichtenübersicht (08:51) Wenn Schweizer Konzerne Vorschriften im Ausland missachten (15:40) Rechtsextremist Jean-Marie Le Pen verstorben (21:05) Gespräche über Gaza-Waffenruhe offenbar auf «Hochtouren» (27:41) Giorgia Meloni, Elon Musk und ein möglicher Milliardendeal (31:21) Dänemarks Gesundheitssystem als Vorbild für die Schweiz? (37:08) Thailand: Eine queere Oase im südostasiatischen Raum
Der Internetkonzern Meta will in den USA den Wahrheitsgehalt von Inhalten auf Facebook und Instagram nicht mehr von Dritten prüfen lassen. Meta-Chef Mark Zuckerberg begründet den Schritt unter anderem damit, man müsse zurück zu freier Meinungsäusserung. Was bedeutet das konkret? Weitere Themen: Italiens Regierung plant womöglich ein Milliardengeschäft mit Elon Musk abzuschliessen, bei dem es um Satelliten und hochgeheime Kommunikation geht. Italiens Opposition zeigt sich entsetzt – und auch in anderen Ländern Europas verfolgt man das Zusammenspiel zwischen Meloni und Musk genau. Die Neuauflage der Konzernverantwortungsinitiative verlangt, dass Schweizer Konzerne Menschenrechte einhalten und mehr für den Klimaschutz tun. Die Initianten kritisieren, zu oft würden auch grundlegende Vorschriften im Ausland missachtet. Ein Fall aus Nigeria zeigt, was das konkret bedeutet.
Wir verleihen zum Ende des Jahres Awards in sechs Kategorien, obwohl es eigentlich sieben sind. Und wie könnte es anders sein: Rückkehrer Xherdan Shaqiri spielt eine grosse Rolle in unserem Rückblick, ebenso Ricardo Moniz und der FCZ als Ganzes. Aber auch Mario Frick, Christian Constantin, Renato Steffen, der VAR und die drei Trainerwechsel aus der letzten Woche dürfen bei unserer Preisverleihung nicht fehlen.Host: Tilman PaulsProduzent: Tobias HolzerWann welches Thema besprochen wird:(01:01) Der Trainer-Wechsel in Winterthur(05:52) Der Trainer-Wechsel in Bern(12:13) Der Trainer-Wechsel in Yverdon(14:31) Der wertvollste Spieler(20:40) Der unterhaltsamste Trainer(25:49) Der wichtigste Transfer(32:47) Die grösste Überraschung(40:25) Die haarsträubendste Prognose(45:21) Der nervigste Aufreger In der Dritten Halbzeit wird über den Schweizer Fussball diskutiert.