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Buddhismus im Alltag - Der tägliche Podcast - Kurzvorträge und meditative Betrachtungen - Chan - Zen
Rache ist süß, und wird am besten kalt serviert, soweit die klugen Sprüche. Aber was ist Rache, und warum bringen Rachehandlungen das Gefühl, dass Unrecht damit vergolten werden kann? Meist geht Rache einher mit Gewalt; in vielen Rechtssystemen fördert das Gesetz den Rachegedanken als Form der Wiedergutmachung. Auge um Auge, Zahn um Zahn, so steht es in der Bibel. Jesus Christus hat gesagt, dass man auch die andere Wange hinhalten sollte. Wahrscheinlich jeder von uns hat sich schon einmal „gerächt“, auf die eine oder andere Art. Und in den meisten Fällen, was hat es dann gebracht? Ich behaupte: NICHTS Ein Unrecht mit einer anderen Tat ausgleichen zu wollen, dass hat meist keinen tieferen Sinn, befriedigt nur Gefühle. Der Gedanke der Sühne aus dem Strafrecht, der hat sicher seine Berechtigung. Aber wo sind die Grenzen? Für Buddhisten kommt immer alles genau so, wie es kommen muss; ob wir uns rächen, oder nicht, auch dass steht schon geschrieben. Rache ist immer eine stark negative Energie, ich finde Rache weder süß, noch befriedigend. Der Gedanke der Verzeihung, der behagt mir schon viel mehr; ob ich für das mir zugefügte Leid mich räche, oder nicht, was ändert sich? Ausser meine Emotionen ändert sich rein gar nichts. Es liegt also an mir selbst, an meinen Gefühlen, ob durch Rache die verletzende Handlung ausgeglichen wird. Und aus Rache kann schnell Rachsucht werden, also eine krankhafte Sucht, die nur durch Rache gestillt werden kann. Wie bei jeder Sucht werden Motive und Gründe unwichtig, alles dreht sich um die Sucht, und eine Sucht ist immer auch eine Krankheit. Jemandem etwas „heimzahlen“ zu wollen, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, das ist für den Geschädigten vielleicht kurzfristig befriedigend, bringt aber neues Leid in die Welt. Wieder werden auch Unbeteiligte einen Schaden erleiden, die Spirale der Gewalt wird so nie zu einem Ende kommen. Gewalt und Gegengewalt sind ein schlechtes Muster, Wiedergutmachung ist mit Friedensliebe meiner Meinung nach sehr viel besser zu erreichen. Gnadenlose Vergeltung ist in meinen Augen keine Lösung. Wer nach Rache strebt, hält seine eigenen Wunden offen- Simone de Beauvoir - Französische Schriftstellerin - 1908 bis 1986 Copyright: https://shaolin-rainer.de Bitte laden Dir auch meine App "Buddha-Blog" aus den Stores von Apple und Android.
Arbeitslosigkeit und niedrige Löhne machen jungen Menschen in der Türkei zu schaffen. Viele fühlen sich zudem gesellschaftlich eingeengt. Die Türkei hat eine sehr junge Bevölkerung, viel jünger als in Deutschland. Während hierzulande der Altersdurchschnitt bei knapp 45 Jahren liegt, sind es in der Türkei nur gut 30 Jahre. Die junge Generation hat finanziell schwer zu kämpfen. Zwischen 15 und 24 Jahren ist fast jede*r Vierte im Land arbeitslos. Besonders hart betroffen sind die Kurden-Gebieten im Südosten der Türkei. Bei einer Inflationsrate von knapp 20 Prozent sind junge Menschen oft auf die Unterstützung ihrer Familien angewiesen. Nach einer aktuellen Studie spielen 70 Prozent der jungen Türken und Türkinnen mit dem Gedanken, ins Ausland zu gehen - auch weil sie sich politisch und gesellschaftlich eingeengt fühlen. Im Juli 2021 ist die Türkei unter Präsident Erdogan aus der internationalen Istanbul Konvention ausgetreten. Der völkerrechtliche Vertrag soll Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen. An die Istanbul Konvention, die die Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung und den Rechtssystemen vorschreibt, fühlt sich die türkische Regierung nicht mehr gebunden. Das ruft nicht nur Proteste hervor. Es gibt es auch junge Türken und Türkinnen, die hinter dem konservativen Kurs von Präsident Erdogan stehen. Die Shownotes zur Folge: Die Istanbul Konvention: https://www.unwomen.de/informieren/internationale-vereinbarungen/die-istanbulkonvention.html
Schuld ist ein Begriff, der ursprünglich aus dem religiösen Kontext stammt. Es gibt ihn auch in den großen Philosophien und Schuld spielt auch eine Rolle im Strafrecht. Nur einer, der schuldmündig ist, kann auch tatsächlich bestraft werden. Schuld ist aber auch etwas, was etwas Urmenschliches ist. Interessanterweise, in den meisten Kulturen und Weltreligionen gibt es irgendwie den Begriff "Schuld". Und selbst in atheistischen Kulturen und auch Rechtssystemen spricht man weiter von diesem Begriff "Schuld". Es scheint eine menschliche Eigenschaft zu sein oder ein menschliches Konzept zu sein. Und auch Psychologen sprechen davon, dass Schuld oft eine Sache ist, die eine große Auswirkung hat auf die Psyche und zwar sowohl, wenn man annimmt, dass jemand anders einem Unrecht getan hat, dass jemand anders an einem schuldig geworden ist, aber genauso auch, wenn man selbst das Gefühl hat, man ist schuldig am Leid eines anderen, auch das kann einen sehr belasten, noch Jahre und Jahrzehnte danach. Übrigens: Viele Kirtan Videos von Yoga Vidya findest du unter Kirtan. Oder gehe zum Mantra Podcast oder Mantra Blog von Yoga Vidya. Bist du sehr interessiert an Kirtan und spiritueller Musik? Dann sind vielleicht die Yoga Vidya Seminare Mantras und Musik etwas für dich. Du kannst auch jeden Samstag um 20h beim Live-Satsang von Yoga Vidya dabei sein. Der Yoga Vidya Bad Meinberg Satsang mit Meditation, Mantra-Singen, Vortrag, Arati wird live übertragen ins Internet auf http://mein.yoga-vidya.de/page/yoga-vidya-satsang. Weitere Links: Willst du ein Einführungsseminar erleben, Yoga Urlaub nehmen oder vielleicht eine Ausbildung machen? Dann findest du hier eine kleine Auswahl. - Yoga und Meditation Einführung Seminar https://www.yoga-vidya.de/yoga-anfaenger/wie-lerne-ich-yoga/yoga-meditation-einfuehrungsseminar/ - Yoga Schulen https://www.yoga-vidya.de/center/ - Yogaferien https://www.yoga-vidya.de/yoga-urlaub/yoga-ferien - Yoga Ausbildung https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/ - Sehr vieles zur Meditation auf https://www.yoga-vidya.de/meditation/ Die neue kostenlose Yoga Vidya App ist da! Gestalte deine eigene Yogapraxis individuell, unverbindlich und unkompliziert! Mit dieser App kannst du: – Hatha Yoga Stunden mitmachen – Pranayama oder Meditation üben – neue Mantras lernen – das nächste Yoga Vidya Center vor Ort finden Die App, samt weiteren Informationen, ist im Yoga Vidya Blog erreichbar – sowohl für Android als auch für iOS. Klicken, runterladen, und das Yoga deiner Wahl praktizieren.
Schuld ist ein Begriff, der ursprünglich aus dem religiösen Kontext stammt. Es gibt ihn auch in den großen Philosophien und Schuld spielt auch eine Rolle im Strafrecht. Nur einer, der schuldmündig ist, kann auch tatsächlich bestraft werden. Schuld ist aber auch etwas, was etwas Urmenschliches ist. Interessanterweise, in den meisten Kulturen und Weltreligionen gibt es irgendwie den Begriff "Schuld". Und selbst in atheistischen Kulturen und auch Rechtssystemen spricht man weiter von diesem Begriff "Schuld". Es scheint eine menschliche Eigenschaft zu sein oder ein menschliches Konzept zu sein. Und auch Psychologen sprechen davon, dass Schuld oft eine Sache ist, die eine große Auswirkung hat auf die Psyche und zwar sowohl, wenn man annimmt, dass jemand anders einem Unrecht getan hat, dass jemand anders an einem schuldig geworden ist, aber genauso auch, wenn man selbst das Gefühl hat, man ist schuldig am Leid eines anderen, auch das kann einen sehr belasten, noch Jahre und Jahrzehnte danach. Übrigens: Viele Kirtan Videos von Yoga Vidya findest du unter Kirtan. Oder gehe zum Mantra Podcast oder Mantra Blog von Yoga Vidya. Bist du sehr interessiert an Kirtan und spiritueller Musik? Dann sind vielleicht die Yoga Vidya Seminare Mantras und Musik etwas für dich. Du kannst auch jeden Samstag um 20h beim Live-Satsang von Yoga Vidya dabei sein. Der Yoga Vidya Bad Meinberg Satsang mit Meditation, Mantra-Singen, Vortrag, Arati wird live übertragen ins Internet auf http://mein.yoga-vidya.de/page/yoga-vidya-satsang. Weitere Links: Willst du ein Einführungsseminar erleben, Yoga Urlaub nehmen oder vielleicht eine Ausbildung machen? Dann findest du hier eine kleine Auswahl. - Yoga und Meditation Einführung Seminar https://www.yoga-vidya.de/yoga-anfaenger/wie-lerne-ich-yoga/yoga-meditation-einfuehrungsseminar/ - Yoga Schulen https://www.yoga-vidya.de/center/ - Yogaferien https://www.yoga-vidya.de/yoga-urlaub/yoga-ferien - Yoga Ausbildung https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/ - Sehr vieles zur Meditation auf https://www.yoga-vidya.de/meditation/ Die neue kostenlose Yoga Vidya App ist da! Gestalte deine eigene Yogapraxis individuell, unverbindlich und unkompliziert! Mit dieser App kannst du: – Hatha Yoga Stunden mitmachen – Pranayama oder Meditation üben – neue Mantras lernen – das nächste Yoga Vidya Center vor Ort finden Die App, samt weiteren Informationen, ist im Yoga Vidya Blog erreichbar – sowohl für Android als auch für iOS. Klicken, runterladen, und das Yoga deiner Wahl praktizieren.
Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des Verbands Deutscher Versicherungsmakler e.V. berichtet über die Sicherung von Anlegerschutz, wie Transparenz erhöht werden kann, ohne dass Interessenkonflikte entstehen sowie der Vereinheitlichung von Rechtssystemen. Warum laut ihm der aktuelle Zeitgeist dafür spricht Provisionsberatung zu tilgen und Honorarberatung zu fördern? Die ausführlichen Details dazu im Podcast.
Am 18. November 2016 fand an der Fachhochschule Bielefeld ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der FH Bielefeld angebotener Workshop zu Einzelaspekten rechtswissenschaftlicher Begleitforschung statt, an dem Johannes Hirsch, Markus Winkelmann und Sebastian Ritterbusch teilnahmen. Im Gespräch und diesem Text werden zwar rechtswissenschaftliche Fragen angesprochen, die Aussagen sind aber keinesfalls als Rechtshinweise oder Rechtsberatung zu verstehen. Eine juristische Begleitforschung ist ein Aspekt der ELSI-Begleitforschung, die die Betrachtung von ethischen (ethical), rechtlichen (law) uns sozialen (social) Fragestellungen zu Projekten umfasst. Diese Themen stehen im Zentrum des vom Institut für Technologiefolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vorangetriebenen Forschung. Im Projekt QuartrBack befasst sich Johannes Hirsch mit der Begleitforschung um eine intelligente Notfallkette im Quartier für Menschen mit Demenz. In rechtlicher Sicht wurden hier insbesonders Aspekte des Datenschutz beleuchtet. Auch in anderen Themenbereichen werden diese Fragestellungen untersucht, so wurde der Institutsleiter Prof. Dr. Armin Grundwald in die von Bundesminister Alexander Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission zu automatisierten Fahren berufen. Auch zu Energiethemen hat Markus Winkelmann am ITAS gesellschaftliche, rechtliche und soziale Fragestellungen betrachtet und begleitet das Terrain-Projekt durch Begleitforschung. Für Sebastian Ritterbusch von der iXpoint Informationssysteme GmbH sind die rechtlichen Fragestellungen einmal für das Projekt Terrain insgesamt aber auch speziell für die Entwicklung der Anwendungen für die Nutzenden von großem Interesse. Der Workshop begann mit einem Vortrag von Frau Prof. Dr. jur. Brunhilde Steckler der FH Bielefeld und behandelte Rechtsaspekte im Projekt KOMPASS: Es ging um die Vertraulichkeit und Integrität von Rechtssystemen, was im Rechtssystem alleine schon Aspekte des Persönlichkeitsrechts, Datenschutz, Telemedien, Vertrags- und Haftungsrecht berührt. In der betrachteten Anwendung ging es im Projekt um den Bereich Wearables und Fitness und wie hier Dienste rechtssicher angeboten werden und den Nutzenden die Datenverarbeitung transparent dargestellt werden können. Wie auch häufiger im Verlauf des Workshops kam sie auch auf die besondere Rolle der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europräischen Union zu sprechen, die ab Mai 2018 anzuwenden ist und insbesondere auch die Datenschutz-Folgenabschätzung eingeführt (Art. 35 DS-GVO) . Der folgende Vortrag von Dipl.-Inf. Christian Burkert (@cburkert_de), früher praemandatum GmbH und jetzt wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg, behandelte Privacy-by-Design in der Produktentwicklung. Von Privacy-enhancing Technologies (PETs) aus den 90ern über Ann Cavoukians 7 Prinzipien des Privacy by Design zog er den zeitlichen Rahmen zur EU-Datenschutzreform von 2012. Die 7 Prinzipien des Privacy by Design geben direkte Handlungshinweise für die Einbettung des Datenschutzes in den Entwicklungsprozess, die im Sinne mit der Datenschutzgrundverordnung DS-GVO als „Datenschutz durch Technikgestaltung“ im Artikel 25 besonderen Einzug in die zukünftige Gesetzeslage gefunden haben, deren Umsetzung durch Verantwortliche mit Maßnahmen gesichert werden soll. An Hand der zwei Beispiele von den „Privacy Czars“ bei Apple und den „In-House Consultants“ bei Google stellte er dar, dass die Verankerung im Unternehmen sehr unterschiedliche Ausgestaltung haben kann. Wie wichtig die Verankerung von Datenschutz in Geschäftsprozesse ist, sieht man schon daran, wie eindeutig Menschen im Netz durch ihren Browser identifiziert und verfolgt werden können, beispielsweise durch das Browser Fingerprinting oder mit Cookies. Ein Beispiel für Intervenierbarkeit durch den Nutzer ist das Google Privacy Dashboard, in dem man den Zugriff auf gewisse persönliche Daten widerrufen kann. Im Vortrag von Prof. Dr. jur. Iris Kirchner-Freis der MLS LEGAL GmbH Rechtsanwalts- und Fachanwaltsgesellschaft ging es um Datenschutz bei Gesundheitsdaten am Beispiel des Projekts Adaptify. Dies beginnt schon mit der Frage der genauen Definition von Gesundheitsdaten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) §3 Absatz 9 zu verstehen sind und besonders geschützt werden müssen: Dies umfasst sicher medizinische Informationen, können aber auch körperliche Leistungsdaten betreffen, die im Einsatz von Trackern beim Sport anfallen können. Das White Paper „Annex – health data in apps and devices“ der europäischen Union versucht hier die Definition zu konkretisieren. Bei der Frage der Einwilligung, Datensicherheit und Pseudonymisierung spielt für die Umsetzung in mobilen Lösungen insbesondere das Telemediengesetz (TMG) eine besondere Rolle. Grundlegend müssen nach BDSG den Nutzenden auch das Auskunftsrecht, Löschungs- und Sperrungsrecht und das Berichtigungsrecht eingeräumt werden und technisch-organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise Zutritts- und Zugangskontrolle serverseitig umgesetzt werden. Die Einbettung von Privacy by Design durch Legal Process Modelling war das Thema des Vortrags von Frau Prof. Dr. jur. Beatrix Weber der Hochschule Hof. Die verpflichtende Datenschutz Compliance der DS-GVO zu Privacy by Design und Default und der Umsetzung interner Strategien für organisatorische Maßnahmen sind unter einer Risikoabwägung umzusetzen: Hier fließt neben dem Stand der Technik, Implementierungskosten und der Art der erhobenenen Daten auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und zu erwartende Schwere der Risiken für bedrohte Rechte und Freiheiten mit ein. Dabei sieht sie die Unternehmens-Compliance als Geschäftsprozess, der auch weitere Rechtsthemen wie Urheberrecht, Kartellrecht und ethische Normen abbildet, und grundsätzlich in Phasen der Konzeption, Umsetzung und Adjustierung strukturiert werden kann. Von Herrn Prof. Dr. jur. Wolfgang Schild der Universität Bielefeld erhielten wir einen Einblick in rechtliche Fragen der Einwilligung vulnerabler Personengruppen. Grundsätzlich ist eine Einwilligung ein Aufopferungsakt, da man auf einen zustehenden rechtlichen Schutz verzichtet. Der rechtliche Grundsatz wird durch den lateinischen Ausdruck volenti non fit iniuria beschrieben, die Umsetzung muss dafür aber auch rechtlichen Anforderungen genügen: So muss die einwilligende Person den Fähigkeiten der intellektuellen Einsicht und voluntativen Willensbildung befähigt sein, und Informationen erhalten, was geschieht, auf was man verzichtet und welche Risiken, Chancen und Alternativen mit der Einwilligung einhergehen. Dabei ist die Einwilligung keine rechtliche Willenserklärung sondern ein Ausdruck des Selbstbestimmungsrecht und kann im Gegensatz zu geschlossenen Verträgen jederzeit widerrufen werden. Der abschließende Vortrag von Dr. jur. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise behandelte die Themen Sensorik, automatische Entscheidungen und Persönlichkeitsschutz. Mit den technischen Entwicklung unter anderem im Mobile Computing und Social Communities wird es möglich automatisiert personalisierte Entscheidungen zu treffen. Beispiele sind hier unter anderem in Medizin, Spiel, Werbung und Arbeitswelt, die auch große Risiken beinhalten können: Durch intransparente Kreditscoring-Verfahren kann das Leben von Menschen beispielsweise radikal beeinflusst werden. Ebenso drohen der Verlust der Vertraulichkeit und Wahlfreiheit, es wird Tür und Tor der Diskriminierung und Manipulation geöffnet und Menschen können schaden nehmen. Daher muss es sowohl eine unbedingte Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundlagen und gleichzeitig eine Achtung vor Kernbereichen privater Lebensgestaltung ganz im Sinne von Artikel 7 der europäischen Grundrechte-Charta geben, was in globaler Sicht große Herausforderungen beinhaltet. Der Workshop bot ein gebündeltes Bild zur rechtwissenschaftlichen Begleitforschung und war für die Teilnehmenden in vielen Aspekten relevant und lehrreich. Die Darstellung der Fragestellungen und Erkenntnissen aus thematisch verwandten Projekten wird für die Umsetzung im Terrain Projekt eine große Hilfe sein. Besonderer Dank gilt Prof. Dr. Wolfgang Schild und Dr. Thilo Weichert, dass sie uns für persönliche Kommentare in dieser Folge zur Verfügung standen. Weiterführende Informationen Das Recht muss mit den technischen Entwicklungen Schritt halten, Pressemitteilung der FH Bielefeld zum Workshop, 22.11.2016.
Die Europäische Union greift in viele Bereiche ihrer Mitgliedstaaten ein – auch in die nationalen Rechtssysteme. Besonders im Gesellschafts- und Insolvenzrecht hat sich der europäische Regelungsrahmen in den letzten Jahren stark verändert. Welche Auswirkungen der dadurch ausgelöste Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Rechtssystemen der Mitgliedsländer hat, untersucht der Jurist Professor Horst Eidenmüller.