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Warum wollte ein Schulleiter eine ihm unbekannte Frau ermorden? Darum geht es in der neuen Folge des Podcasts „Am Gericht“. Am 19. Mai 2023, einem Freitag, herrscht vormittags geschäftiges Treiben in den Gassen der Tübinger Altstadt. Was niemand ahnt: Dort ist ein Mann mit einem Messer unterwegs – und einem Mordplan. Er will heimtückisch töten, wen, das ist ihm im Grunde egal. Um 11.50 Uhr sticht er einer Kundin im Buchladen „Rosalux„ in der Langen Gasse das Messer bis zum Heft in den Rücken. Sie überlebt die Attacke dank mutiger Polizisten, schnellen Rettungskräften und mit sehr viel Glück. Wer aber ist der studierte Theologe, der an jenem Tag beinahe zum Mörder wird? Welches unglaublich klingende Motiv treibt ihn zu der letztlich nicht nachvollziehbaren Attacke? Was verschlug ihn nach Tübingen, eine Stadt, mit der ihn nichts verbindet? Was hat der Jakobsweg damit zu tun? Und muss jemand, der eine solch verrückt wirkende Tat begeht, nicht psychisch krank und damit schuldunfähig sein? Antworten auf viele dieser Fragen lieferte der Prozess am Tübinger Schwurgericht. Darüber sprechen Gerichtsreporter Jonas Bleeser und Redakteur Eike Freese in der neuen Folge des TAGBLATT-Podcasts „Am Gericht“. JETZT NEU: Unterstützt uns durch ein Abo auf Steady - das hilft uns bei der Arbeit sehr. Alle Artikel zu den Folgen gibt es auf www.tagblatt.de/amgericht Mehr über aktuelle Ermittlungen der Polizei, laufende Prozesse in der Region Tübingen/Reutlingen, über spannende Hintergründe zur Arbeit der Ermittler und Rechtsfragen aller Art gibt es auf www.tagblatt.de/rechtundunrecht. Dort kann man sich auch für unseren Newsletter registrieren - und verpasst nichts mehr. Wir freuen uns über Feedback an amgericht@tagblatt.de Moderation: Jonas Bleeser, Eike Freese Produktion: Eike Freese/Jonas Bleeser Sprecher: Sascha Speidel Gestaltung: Agentur Uhland2 Sie würden gerne in unserem Podcast werben und Tausende Hörerinnen und Hörer erreichen? Dann schreiben sie eine E-Mail an crossmedia@tagblatt.de
Wieso musste die kleine Sandra so früh sterben? Das Schicksal des Mädchens, das nur drei Monate gelebt hat, war später Thema in einem Prozess vor dem Schwurgericht. Die Frage war: Hat ihr Vater sie so schwer verletzt, dass sie starb? Oder war es ein Unfall? Tatsache ist: Am 15. Mai 2021 ist der kleinen Sandra etwas sehr Schlimmes widerfahren. Der Vater des Säuglings war eine Weile lang allein mit dem Baby zu Hause. In dieser Zeit hat sich der Gesundheitszustand von Sandra dramatisch verändert. Kurz vorher war sie noch gesund und munter, plötzlich aber war sie bewusstlos, ein Häuflein Elend. Schließlich wurde entschieden, dass die Maschinen auf der Kinder-Intensivstation, die dafür sorgten, dass Sandras kleines Herz weiter schlägt, abgeschaltet werden sollten. Der angeklagte Vater schilderte im Prozess, er sei gestolpert und auf seine Tochter gefallen. Danach habe er Panik bekommen und das Kind geschüttelt. Im Crime-Podcast schildern Rechtsmediziner Klaus Püschel und Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher, wie Mediziner den Fall bewerteten und welches Urteil das Gericht gegen den 31 Jahre alten Angeklagten verhängt hat.
Tatort Niedersachsen - der Crime-Podcast der Braunschweiger Zeitung
Der gefährlichste Ort ist die Familie. Rund ein Viertel aller in der Kriminalstatistik erfassten Opfer erleiden häusliche Gewalt. Und darunter trifft es vor allem die Frauen: Sie stellen zwei Drittel aller Betroffenen. Sie werden gestalkt, geschlagen, missbraucht und manchmal auch getötet. Im True-Crime-Podcast „Tatort Niedersachsen“ unserer Zeitung wurden bereits mehrere Schicksale vorgestellt, was Frauen von ihren Partnern angetan wurde. Doch dieser Mordfall, der sich im November 2020 in Helmstedt ereignet hat, ist besonders: Denn der Täter war nicht nur der Ehemann der Getöteten und Vater ihres gemeinsamen Kindes, sondern ein geachteter Mann, der sich ehrenamtlich und mit großem Engagement der Rettung von Menschenleben verschrieben hatte: ein Feuerwehrmann. Der Ehemann gab gegenüber der Polizei an, er sei morgens von seinem Arbeitsplatz im Helmstedter Rathaus nochmal in seine wenige Gehminuten entfernte Wohnung zurückgekehrt. Dort will er im Schlafzimmer seine tote Frau entdeckt haben. Nach Überzeugung des Landgerichts Braunschweig war es tatsächlich er, der die Frau mit einem Messer attackiert und sie womöglich in ihrem Todeskampf in der Wohnung zurückgelassen hatte. Das Motiv für die Tat: Der Angeklagte wollte frei sein für eine Beziehung mit seiner Geliebten. Der Mordfall Beguinenstraße ist das Thema der neuen Folge von „Tatort Niedersachsen“. Als Gastgeber sprach Polizei- und Gerichtsreporter Hendrik Rasehorn mit Dirk Fochler. Der freie Journalist begleitete im Sommer 2021 für unsere Redaktion den Prozess vor dem Schwurgericht beim Landgericht Braunschweig. Im Gespräch blicken beide auf die Hintergründe der Tat - wie ein Retter zum Mörder werden konnte.
ArchivWare 16 vom 1. Mai 2021 - 14 von 17 Grundrechten sieht der Richter Dr. Pieter Schleiter im Zuge der Corona-Maßnahmen verletzt. Darunter das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Im ersten Teil unseres Gesprächs behandelten wir mit Dr. Pieter Schleiter seine Verfassungsbeschwerde, die er im Dezember 2020 gegen die Corona-Maßnahmen einlegte. Jetzt geht es uns um den rechtlichen Status des Menschen abhängig von seiner Gesundheit, hier, seiner Immunität: Im Augenblick wird die Corona-Maßnahmenpolitik einiger Regierenden dahin gelenkt, dass Grundrechte dem Menschen zukünftig abhängig vom Immunstatus gewährt werden sollen. Bislang gibt es keine Privilegien, geimpfte Personen müssen wohl weiterhin Testungen über sich ergehen lassen, Masken tragen und die Kontaktbeschränkungen einhalten. Wir wollten von Dr. Pieter Schleiter wissen, ob verfassungsrechtlich ein Unterschied zwischen Geimpften und ungeimpften Personen gemacht werden darf. Dr. Pieter Schleiter ist seit 2010 als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem Landgericht in Niedersachsen tätig, dort drei Jahre Richter im Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer. Seit 2018 Richter in mehreren großen Strafkammern am Landgericht Berlin und zwischenzeitlich abgeordnet an das Berliner Kammergericht. Dr. Pieter Schleiter ist außerdem - und auch darüber sprachen wir mit ihm im ersten Teil unseres Interviews - Mitgründer des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, kurz KriSta.
Allgemeine Handlungsfreiheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Schutz der Familie, Menschenwürde, all diese Rechte sieht er durch die Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Krise angetastet. Damit ist Dr. Pieter Schleiter mit seiner Kritik aber noch nicht am Ende. Verletzung der Religionsfreiheit, Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentumsfreiheit und das Recht auf Asyl: 14 von 17 Grundrechten werden aus seiner Sicht derzeit verletzt: Dr. Pieter Schleiter reichte im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen ein, als Bürger. Beruflich ist er seit 2010 als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem Landgericht in Niedersachsen tätig, dort drei Jahre Richter im Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer. Seit 2018 Richter in mehreren großen Strafkammern am Landgericht Berlin und zwischenzeitlich abgeordnet an das Berliner Kammergericht. Dr. Pieter Schleiter ist außerdem - und auch darüber sprechen wir mit ihm im ersten Teil unseres Interviews - Mitgründer des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, kurz KriSta. Zunächst hatten wir ihn gebeten zu schildern, wann und wie er in den kritischen Modus kam, wann für ihn klar wurde, dass die Corona-Politik seiner Rechtsauffassung nicht mehr entspricht.
Er gilt als fürsorglich, doch dann tötet er. Womit er nicht rechnet: Sein Opfer hinterlässt einen entscheidenden Hinweis. Die Tat erschüttert 2021 viele Menschen in der Region: Im Rottenburger Kreuzerfeld wird im Januar eine 66-Jährige brutal ermordet, nachts, in ihrer eigenen Wohnung. Die Polizei bildet sofort eine Ermittlungsgruppe – und kann in Rekordzeit einen Fahndungserfolg vermelden: Noch am Abend des Tages, an dem die Tote entdeckt wurde, verhaftet sie ihren Mörder. Es ist ein Mann, der vor dem Mord monatelang mit seinem Opfer im selben Haus gelebt hat. Dort pflegte er im Stockwerk unter ihrer Wohnung eine Seniorin. Dabei galt er als sehr zuverlässig, ja richtig fürsorglich. Was zu diesem Zeitpunkt in Rottenburg keiner weiß: Der Mann ist wegen einer schweren Gewalttat vor 20 Jahren vorbestraft. Über diesen ungewöhnlichen Fall sprechen Redakteur Eike Freese und Gerichtsreporter Jonas Bleeser mit der Leiterin der Rottenburger Redaktion Angelika Bachmann: Sie ist zu Gast in der neuen Folge unseres Podcasts „Am Gericht“. Sie berichtet vom Prozess am Tübinger Schwurgericht, von einem Angeklagten, der sich seine eigene Wahrheit über die Tat zurechtgelegt hat, die er nicht bereut. Und der auch deshalb so schnell überführt werden konnte, weil das Opfer vor seinem Tod selbst den entscheidenden Hinweis auf ihn gab. Alle Artikel zu den Folgen gibt es auf www.tagblatt.de/amgericht Mehr über aktuelle Ermittlungen der Polizei, laufende Prozesse in der Region Tübingen/Reutlingen, über spannende Hintergründe zur Arbeit der Ermittler und Rechtsfragen aller Art gibt es auf www.tagblatt.de/rechtundunrecht. Dort kann man sich auch für unseren Newsletter registrieren - und verpasst nichts mehr. Wir freuen uns über Feedback an amgericht@tagblatt.de Am Gericht S2E5 Der Mörder im eigenen Haus Moderation: Jonas Bleeser, Eike Freese, Angelika Bachmann Produktion: Eike Freese Sprecher: Sascha Speidel, Gestaltung: Agentur Uhland2 Sie würden gerne in unserem Podcast werben und Tausende Hörerinnen und Hörer erreichen? Dann schreiben sie eine E-Mail an crossmedia@tagblatt.de
Der 22. März 2016 war ein schwarzer Tag für Brüssel. Nach offiziellen Angaben kamen 32 Menschen aus 22 Ländern ums Leben, dazu drei der Attentäter, und mehr als 300 wurden verletzt. Mehr als sechseinhalb Jahre später beginnt heute in Brüssel der Prozess um die islamistischen Anschläge. Ein größeres Verfahren vor einem Schwurgericht hat es in der EU noch nicht gegeben. Angeklagt sind zehn Männer, die beteiligt gewesen sein sollen. Der Bekannteste: Salah Abdeslam - er stammt aus dem Stadtteil Molenbeek, Im Thema des Tages auf BR24 erzählt Holger Romann, damaliger ARD-Korrespondent in Brüssel, wie er die Anschläge erlebt hat, wie sie Belgien verändert haben und was von dem Prozess zu erwarten ist.
Wieder geht es um Kusel. Und ein neuer Tag mit einem neuen Verfahren vor einem anderen Schwurgericht.
Neun Monate hat ein Mammutprozess versucht, die Attentate vom 13. November 2015 in Paris aufzuarbeiten. Wie liefen sie ab, wer war verantwortlich und woher kamen Geld und Waffen dafür. Der Hauptangeklagte Salah Abdeslam, 23 Jahre alt, überlebte als einziger. Gestern hat ein spezielles Schwurgericht am Pariser Justizpalast das Urteil gefällt: 30 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Doch es bleiben wichtige Fragen offen - das BR24 Thema des Tages fasst zusammen.
Tatort Niedersachsen - der Crime-Podcast der Braunschweiger Zeitung
„Ein Beweggrund ist dann niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist. Die Beurteilung der Frage, ob ein Beweggrund ‚niedrig‘ ist und – in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag – als verachtenswert erscheint, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen.“ So definierte der Bundesgerichtshof das Mordmerkmal in einem Beschluss von 2019. Martin G. (zur Tatzeit 50 Jahre alt) soll ein Mörder sein – ausgerechnet ein Polizist. Er soll seinen besten Freund Karsten M. (51) im April 2021 vor dessen Haus frühmorgens in eine Falle gelockt und getötet haben, damit er aus der langjährigen Affäre mit der Ehefrau des Opfers eine offizielle Beziehung machen konnte. Nur: Es gibt keine Leiche, keine Tatwaffe, auch kein Geständnis. Dafür aber eine Vielzahl an Indizien. Der mysteriöseste Fall spielt in Groß Döhren, einem kleinen Ort im Harzer Vorland. Nach umfassenden Ermittlungen durch die Mordkommission "Fortuna" der Kripo Goslar wurde der „Mord ohne Leiche“ ab Mitte November bis Ende Mai vor dem Schwurgericht am Landgericht Braunschweig verhandelt. Das Urteil für Martin G: schuldig im wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Die Strafe: lebenslänglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In unserer neuen Folge unseres Crime-Podcasts „Tatort Niedersachsen“ spricht Hendrik Rasehorn mit seinem Reporter-Kollegen Erik Westermann, der an dem Fall so nahe dran war, wie sonst kein anderer Journalist.
Peter R. hat in der Nacht zum 30. März 1984 sein Haus in Dortmund-Aplerbeck gegen einen angeblichen Einbrecher verteidigt und auf diesen mit einer illegalen Pistole geschossen. Wegen versuchten Totschlags musste sich der Dortmunder Amtsrichter 1986 vor dem Schwurgericht in Essen verantworten. Das Urteil fiel durchaus mild aus. Jeden zweiten Montag gibt es um 16 Uhr eine neue Podcast-Folge. Alle Folgen auf: www.waz.de/gerichtsreporter Newsletter: www.waz.de/stefansnewsletter Mail: hallo@der-gerichtsreporter.de Uns gibt es auch auf YouTube: www.youtube.com/dergerichtsreporter Unser Instagram-Account: www.instagram.com/der_gerichtsreporter Redaktion und Moderation: Brinja Bormann und Stefan Wette, Produktion und Schnitt: Brinja Bormann
Weil er seinen Bruder und einen Freund gezielt anfuhr, musste ein Mann vors Tübinger Schwurgericht. Was steckte dahinter? In der neuen Folge des TAGBLATT-Podcasts „Am Gericht“ geht es um einen Mann, der das Gute will, aber Böses tut: Im Februar 2020 erfasst der Wagen eines 38-Jährigen in der Max-Eyth-Straße in der Tübinger Weststadt zwei Männer. Einer davon ist sein Bruder, der andere ein langjähriger Freund der Familie. Bei der Tat sitzt der 15-jährige Sohn des Mannes auf dem Beifahrersitz. Zahlreiche Notrufe gehen bei der Polizei ein, die mit großem Aufgebot anrückt und den Fahrer in der nahen Esso-Tankstelle festnimmt. Wie sich herausstellt, hat er die Männer nicht versehentlich angefahren. Er kommt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft erhebt schließlich Anklage wegen versuchten Totschlags, und es kommt zum Prozess vor dem Tübinger Schwurgericht. Über diesen Fall sprechen Gerichtsreporter Jonas Bleeser und Online-Redakteur Lorenzo Zimmer in der fünften Folge unseres Podcasts: Über den Abend der Tat, den aufwändigen Prozess – und über die unglaublich klingende Vorgeschichte. Denn Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Streit über den richtigen Umgang mit einem plötzlichen Geldsegen, der für die Familie zum Fluch wird. In einem Computer, der mit einem Zu-verschenken-Zettel an der Straße stand, entdeckten sie einen kleinen Schatz – doch nach der anfänglichen Freude über den glücklichen Fund kam es zur folgenschweren Eskalation. Alle Artikel zu den Folgen und mehr über aktuelle Ermittlungen der Polizei, laufende Prozesse in der Region Tübingen/Reutlingen und spannende Hintergründe gibt es auf www.tagblatt.de/amgericht Wir freuen uns über Feedback an amgericht@tagblatt.de Am Gericht S1E5 Zwei Männer angefahren: Der Fluch des Schatzes im Computer Moderation: Lorenzo Zimmer, Jonas Bleeser Produktion: Jonas Bleeser Sprecher: Sascha Speidel
Im Doppelmord-Prozess auf Teneriffa hat das Schwurgericht einen Wittenberger schuldig gesprochen. Mehr dazu und zu anderen Themen in unserem Podcast „Der Tag in Sachsen-Anhalt“ – heute mit Christoph Dziedo.
Im Doppelmord-Prozess auf Teneriffa hat das Schwurgericht einen Wittenberger schuldig gesprochen. Mehr dazu und zu anderen Themen in unserem Podcast „Der Tag in Sachsen-Anhalt“ – heute mit Christoph Dziedo.
In der heutigen Folge des Jura-Karrierepodcasts geht es um den Beruf des Strafrichters und seine vielseitigen Facetten. Im Referendariat absolvierte Herr Tetzlaff eine Station am Sozialgericht, zwischenzeitlich hat er bei der Staatsanwaltschaft in Ulm gearbeitet und heute ist er Richter am LG Stuttgart in Strafsachen. Hier ist er als Richter am Schwurgericht tätig, wo er beispielsweise die Verhandlung rund um den "Stuttgarter Schwertmörder" leitete. Er beleuchtet, wie ein Verfahren abläuft und berichtet über seine ungewöhnlichsten Fälle. Außerdem prüft Herr Tetzlaff in Baden-Württemberg im ersten und im zweiten Staatsexamen. Heute gibt er einen Einblick, was vor allem in der mündlichen Prüfung ausschlaggebend für eine gute Note ist und welche typischen Fehler Ihr vermeiden könnt. Auch der ein oder andere Tipp für Student*innen ist dabei. Viel Spaß!
Der Doppelmord von Volkenschwand ging 2008/09 bundesweit durch die Medien - als eines der "grausamsten Verbrechen" Ostbayerns in der Nachkriegszeit. Richter a.D. Werner Ebner leitete als Vorsitzender des Schwurgerichts den Indizienprozess und scheute auch vor aufwendigen Nachermittlungen nicht zurück. Weil er den Richterberuf und seine Aufgabe so verstand. Wie der heute 69-Jährige, die beiden Beisitzer und die Schöffen zu ihrem Urteil kamen, hat er André Baumgarten erzählt. Das "lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld" für Milutin K. nennt er "angemessen".
Es gilt als eines der "grausamsten Verbrechen" der Nachkriegszeit in Ostbayern, über das die drei Berufsrichter und zwei Schöffen nach einem aufwendigen Indizienprozess urteilen müssen. Hat der Angeklagte das Ehepaar M. brutalst ermordet und ihre Zugehfrau lebensgefährlich verletzt? Der Doppelmord von Volkenschwand sorgte 2008/09 für Schlagzeilen - weit über den Landkreis Kelheim in Niederbayern hinaus. André Baumgarten spricht dieses Mal mit Richter a.D. Werner Ebner über den Fall, der ihn als Vorsitzender des Schwurgerichts forderte und bis heute nicht so richtig loslässt.
14 von 17 Grundrechten sieht der Richter Dr. Pieter Schleiter im Zuge der Corona-Maßnahmen verletzt. Darunter das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Im ersten Teil unseres Gesprächs behandelten wir mit Dr. Pieter Schleiter seine Verfassungsbeschwerde, die er im Dezember 2020 gegen die Corona-Maßnahmen einlegte. Jetzt geht es uns um den rechtlichen Status des Menschen abhängig von seiner Gesundheit, hier, seiner Immunität: Im Augenblick wird die Corona-Maßnahmenpolitik einiger Regierenden dahin gelenkt, dass Grundrechte dem Menschen zukünftig abhängig vom Immunstatus gewährt werden sollen. Bislang gibt es keine Privilegien, geimpfte Personen müssen wohl weiterhin Testungen über sich ergehen lassen, Masken tragen und die Kontaktbeschränkungen einhalten. Wir wollten von Dr. Pieter Schleiter wissen, ob verfassungsrechtlich ein Unterschied zwischen Geimpften und ungeimpften Personen gemacht werden darf. Dr. Pieter Schleiter ist seit 2010 als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem Landgericht in Niedersachsen tätig, dort drei Jahre Richter im Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer. Seit 2018 Richter in mehreren großen Strafkammern am Landgericht Berlin und zwischenzeitlich abgeordnet an das Berliner Kammergericht. Dr. Pieter Schleiter ist außerdem - und auch darüber sprachen wir mit ihm im ersten Teil unseres Interviews - Mitgründer des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, kurz KriSta.
Allgemeine Handlungsfreiheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Schutz der Familie, Menschenwürde, all diese Rechte sieht er durch die Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Krise angetastet. Damit ist Dr. Pieter Schleiter mit seiner Kritik aber noch nicht am Ende. Verletzung der Religionsfreiheit, Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentumsfreiheit und das Recht auf Asyl: 14 von 17 Grundrechten werden aus seiner Sicht derzeit verletzt: Dr. Pieter Schleiter reichte im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen ein, als Bürger. Beruflich ist er seit 2010 als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem Landgericht in Niedersachsen tätig, dort drei Jahre Richter im Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer. Seit 2018 Richter in mehreren großen Strafkammern am Landgericht Berlin und zwischenzeitlich abgeordnet an das Berliner Kammergericht. Dr. Pieter Schleiter ist außerdem - und auch darüber sprechen wir mit ihm im ersten Teil unseres Interviews - Mitgründer des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, kurz KriSta. Zunächst hatten wir ihn gebeten zu schildern, wann und wie er in den kritischen Modus kam, wann für ihn klar wurde, dass die Corona-Politik seiner Rechtsauffassung nicht mehr entspricht.
Kommen im Mord-Prozess gegen Christian F. weitere, neue Zeugen zu Wort? Darüber muss das Schwurgericht nach einem überraschenden Beweisantrag von Wahl-Verteidiger Michael Euler nun entscheiden. es geht um möglichen Cannabis-Konsum von Maria Baumer. Das ist nur ein Aspekt vom 15. Verhandlungstag, über den André Baumgarten und Isolde Stöcker-Gietl sprechen.
Schon der zweite Prozesstag am Schwurgericht barg eine kleine Überraschung: Per mitochondrial-DNA-Analyse wurden Haare im Löschkalk bei der Leiche dem angeklagten Ex-Verlobten zugeordnet. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:15.000. Christian F. schweigt derweil zu allen Vorwürfen, die ihm im Fall Maria Baumer gemacht werden. Was an den ersten beiden Verhandlungstagen im Mordprozess gegen den 35-Jährigen am Landgericht in Regensburg geschah, fassen wir zusammen.