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Seit Wochen läuft in der Öffentlichkeit ein Kampf um die Deutungshoheit in der Affäre Weißmann. Eine Mitarbeiterin wirft dem ehemaligen ORF-Generaldirektor sexuelle Belästigung vor. Roland Weißmann selbst spricht von einer einvernehmlichen Beziehung und sieht sich als Opfer einer Intrige. Ist der gefallene ORF-Chef Täter oder Opfer? In dieser Folge von Inside Austria nehmen wir den Compliance-Bericht des ORF unter die Lupe. Der sieht keine sexuelle Belästigung - doch Experten kritisieren diesen Bericht harsch. Wir wollen außerdem verstehen, warum in dem Fall inzwischen Ermittlungen gegen jene Frau und ihren Anwalt laufen, die die Vorwürfe erhoben hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Erpressung. Und wir sprechen über die Rolle eines mächtigen ORF-Managers, der diese Woche dienstfrei gestellt wurde. Welche Rolle spielt Pius Strobl in der Causa? In der Folge zu hören: Oliver Das Gupta (Autor bei STANDARD und "Spiegel"), Harald Fidler (Ressortleiter "Etat" beim STANDARD), Roland Gerlach (Rechtsanwalt), Sandra Konstatzky (Leiterin Gleichbehandlungsanwaltschaft), Oliver Scherbaum (Rechtsanwalt), Anna Thalhammer (Chefredakteurin "Profil"); Recherche, Skript und Moderation: Antonia Rauth und Lucia Heisterkamp; Redigat: Johanna Röhr und Zsolt Wilhelm; Produktion: Christoph Neuwirth
Kurz vor Weihnachten mit seinem Auto auf mehrere Menschen in der Gießener Innenstadt zugerast ist, soll nun ein Gericht klären, ob er dauerhaft in die forensische Psychiatrie kommt. Die Staatsanwaltschaft hat das jetzt beantragt und wirft dem 32-jährigen Mann unter anderem versuchten Mord vor.Eine fristlose Kündigung, weil sie keinen Alkohol verkaufen wollen - die hat ein Ehepaar aus Gießen bekommen. Bayram und Isabell Dalkilic betreiben seit zwei Wochen ein Restaurant auf dem Gelände des Tennis-Clubs Rot-Weiß Gießen, in dem sie keinen Alkohol ausschenken. Der Verein will aber, dass sie das tun, und hat dem Pächtern fristlos gekündigt und sie zur Räumung aufgefordert. Dagegen haben die Restaurantbetreiber sich heute vor dem Amtsgericht gewehrt. Statt einer Einigung gab es bei der Verhandlung aber nur viele gegenseitige Vorwürfe, der Fall wird das Gericht weiter weiter beschäftigen. „Verkaufen statt schließen“ fordern rund 150 Demonstrierende heute Mittag vor dem BionTech-Gebäude in Marburg. Der Anlass: Die Betriebsversammlung beim Impfstoffhersteller. Anfang Mai hat das Unternehmen nämlich verkündet, den Standort zu schließen und 540 Mitarbeitende entlassen zu wollen.
Ein 51-Jähre alter Künstler übergießt seine schlafende Lebensgefährtin Anfang März 2025 in Frankfurt mit heißem Speiseöl. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, er wollte ihr einen Denkzettel für eine vermeintliche Affäre verpassen. Sie erlitt Fettverbrennungen auf 18 Prozent ihrer Körperoberfläche und kam sofort auf die Intensivstation. Zweimal musste sie operiert werden, einen Monat lang lag sie in einer Spezialklinik. Ende 2025 stand der Künstler vorm Landgericht Frankfurt. Der Vorwurf: schwere Körperverletzung. Podcast-Tipp: “Riefenstahl - Influencerin des Bösen” Sie war berühmt, gefeiert, stilprägend - und eine der wichtigsten Propagandistinnen des NS-Regimes. Leni Riefenstahl gilt bis heute als Ausnahmeerscheinung der Filmgeschichte. Ihre größten Erfolge feierte sie mit Filmen für Adolf Hitler. Und doch behauptete sie bis zu ihrem Tod mit 101 Jahren: Sie habe von den Verbrechen der Nazis nichts gewusst. Der Podcast „Riefenstahl: Influencerin des Bösen“ nimmt diese Selbstinszenierung auseinander. Host Katja Paysen-Petersen rekonstruiert Riefenstahls Leben neu - mit bislang unveröffentlichten Tonaufnahmen aus ihrem Nachlass, abgeglichen mit historischen Quellen. https://1.ard.de/podcast-riefenstahl
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Spiritual des Klosters St. Johann in Müstair eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft sind einzelne Vorwürfe verjährt, beim Vorwurf der sexuellen Nötigung seien die gesetzlichen Tatbestände nicht erfüllt. Weitere Themen: · Beim Einheitsticket auf dem Bodensee ist man laut einer Mitteilung der Parlamentarischen Bodenseekonferenz auf einem guten Weg. Ende Juni soll ein erster Vorschlag für das Ticket vorliegen. · Die Sprachenorganisation Lia Rumantscha trennt sich von Generalsekretär Markus Solinger. Man sei bezüglich der Zukunft der Organisation nicht einer Meinung, heisst es in einer Mitteilung. · Die Thurgauer Stadt Kreuzlingen schliesst das Jahr 2025 besser ab als budgetiert. Es gab ein Plus von 112 000 Franken, während ein Minus von mehr als 5,5 Millionen Franken budgetiert wurde. · Im Thurgauer Freizeitpark Conny-Land wird eine neue Achterbahn gebaut. Sie wird rund 20 Millionen Franken kosten. Die ersten Testfahrten sind für den nächsten Frühling geplant. · Der Spieler des St. Galler Clubs TSV St. Otmar, Max Höning, wird Trainer beim SV Fides. Er wird weiterhin auch für St. Otmar spielen.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft klagt einen heute 61-jährigen Mann an. Er soll im März 2025 seine Ehefrau in der Badewanne getötet haben. Der Mann ist seither in Haft. Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Gefängnis. Es gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Themen in der Sendung: · Brand im Logierhaus Gerlafingen im April: Die Brandursache ist unklar, aber die Polizei geht nicht von Brandstiftung aus. Der Schaden liegt wohl über einer Million Franken, sagt die Polizei. · Banküberfälle im Dezeumber und Febraur in Lostorf und Erlinsbach geklärt? Man habe einen Verdächtigen gefasst, sagt die Staatsanwaltschaft.
Europäisches Parlament stoppt Ermittlungen gegen CSU-Frau. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Tengelmann-Chef. Und Kanzler Merz schwört die Koalition in der SPD-Fraktion auf Einigkeit ein. Das ist die Lage am Dienstagabend. Die Artikel zum Nachlesen: Einflussreiche CSU-Abgeordnete: EU-Parlament blockiert Betrugsermittlungen gegen Angelika Niebler Verschwinden seines Bruders: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Tengelmann-Chef Christian Haub Koalitionskrise: Soll eine Minderheit die Mehrheit regieren? +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Hier geht es zu unserem SPIEGEL Shop. Alle Newsletter vom SPIEGEL finden Sie hier. Hier geht es zur SPIEGEL Akademie. Sie möchten den SPIEGEL mitgestalten? Registrieren Sie sich bei SPIEGEL Perspektiven. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Moin, vielleicht kennt ihr das von einem Städtetrip nach Paris: Mitten in der Stadt kann man dort in die Seine springen und schwimmen – ganz legal. Das soll es nun auch in Hamburg geben. Konkrete Pläne haben heute der Senat und Bäderland vorgestellt.Viel Spaß beim Hören wünscht MaikenWas war heute in Hamburg los? Maiken Nielsen und Ole Wackermann werfen im wöchentlichen Wechsel zum Tagesende einen Blick auf die News und das aktuelle Stadtgeschehen. Das sind die Nachrichten heute mit Maiken Nielsen am Montag, 18.05.2026+++NATURBAD IN DER ALSTER+++Die Planungen für eine neue Badestelle in der Außenalster werden konkreter: Am Schwanenwik soll ein öffentliches Naturfreibad nach skandinavischem Vorbild für die Hamburgerinnen und Hamburger geschaffen werden. Mehr dazu: http://www.ndr.de/schwanenwik-100.html+++ROT-GRÜN IN HAMBURG MÖCHTE VERBOT NEUER ÖL- UND GASHEIZUNGEN ERMÖGLICHEN+++SPD und Grüne in der Hamburger Bürgerschaft wollen ein Verbot neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin ermöglichen, um die Klimaziele zu erreichen. Diese Heizungstypen sollen auf Bundesebene bald wieder gesetzlich zugelassen sein. Mehr dazu: http://www.ndr.de/heizungsgesetz-142.html+++HAMBURGER COLD CASE AUFGEKLÄRT?+++43 Jahre ist es her, dass in Hamburg eine 41-jährige Transfrau in ihrem Wohnwagen in Hamburg-Hammerbrook erschossen wurde. Nun steht der mögliche Täter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer, den Angeklagten wegen Mordes zu verurteilen. Mehr dazu: http://www.ndr.de/coldcase-114.html Du hast Feedback zur Folge oder Wünsche für Recherchen? Unsere Podcast-Hosts erreichst du über den Messenger in der NDR Hamburg App, in den Social-Media-Kanälen von NDR Hamburg und via E-Mail an hamburgheute@ndr.de. Alle Folgen des Podcasts findest du unter www.ndr.de/hamburgheute
Am Sonntagnachmittag kam es in einem Pflegezentrum in Baden zu einem Tötungsdelikt. Eine 81-jährige Frau ist verstorben. Der 82-jährige Ehemann wurde schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Gewaltverbrechen aus. Der Mann befindet sich unter Haftbedingungen in behördlicher Obhut. Weiter in der Sendung: · Gemeinden im Kanton Solothurn sollen in Zukunft Parkbussen ausstellen dürfen, findet eine Kantonsrätin. Die sei rechtlich nicht möglich sagt die Regierung. Es sei aber eine gute Idee, die Kantonspolizei zu entlasten. · In Aarau-Rohr soll eine grosse Kläranlage für verschiedene Gemeinden gebaut werden. Diese Pläne stossen auf Widerstand. Der Kanton sagt, dass solche Pläne von Gross-Kläranlagen die Zukunft seien. · Die Äsche ist bedroht. Darum darf diese Fischart in den Flüssen im Aargau nicht mehr geangelt werden.
Die Äsche ist in den Schweizer Gewässern bedroht. Die Wassertemperatur ist in den letzten Jahren gestiegen. Vermehrt gab es einen Hitzesommer. Nun hat der Kanton Aargau entschieden, dass die Äsche nicht mehr gefischt werden darf. Auch im Kanton Solothurn gibt es ein Verbot. Weiter in der Sendung: · Am Sonntagnachmittag kam es in einem Pflegezentrum in Baden zu einem Tötungsdelikt. Eine 81-jährige Frau ist verstorben. Der 82-jährige Ehemann wurde schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Gewaltverbrechen aus. Der Mann befindet sich unter Haftbedingungen in behördlicher Obhut. · Susanne Nielen-Gangwisch hat 30 Jahre in der Opferberatung gearbeitet. Lange hat sie die Opferberatung Aargau geleitet. Nun hört sie auf. Wir sprechen mit ihr über ihre Erfahrungen und ihre Arbeit in diesem herausfordernden Job.
Auf einem Grundstück in Engwang bei Wigoltingen sucht die Thurgauer Polizei gemeinsam mit der Staatanwaltschaft nach einer vermissten Frau. Ein 50-jähriger Schweizer wurde festgenommen. Die Staatsanwaltschaft führt gegen ihn ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung. Weitere Themen: · Alas – ein neues Übersetzungsprogramm kann jetzt auch romanische Idiome ins Deutsch übersetzen · Raufusshühner – sie fühlen sich im Kanton St. Gallen wohl · Dem Clanx-Festival geht es wieder besser
Ein Mann soll vor gut zweieinhalb Jahren in Gachnang seinen Vater mit 24 Messerstichen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes, die Verteidigung einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Das Urteil fällt heute Freitag. Weitere Themen: · Neues Verkehrs- und Sicherheitszentrum in Teufen: Kanton startet Mitwirkung · «Keine Rennstrecke»: Plakate sollen Verkehr am Stoss beruhigen
Der Mann, der im Mai 2024 in Zofingen mehrere Menschen mit einem Messer teils schwer verletzte, ist gemäss einem Gutachten schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme sowie einen Landesverweis. Weiter in der Sendung: · In Möriken-Wildegg übernimmt ab 2027 eine private Organisation die Dienstleistungen der Spitex.
Wenn eine Datenschutzbehörde ein Millionenbußgeld verhängt und das betroffene Unternehmen dagegen Einspruch einlegt, passiert in Deutschland etwas Merkwürdiges: Die Behörde, die den Fall über Monate ermittelt und den Verstoß festgestellt hat, wird aus dem Verfahren gedrängt. Die Staatsanwaltschaft übernimmt, oft ohne tiefere Kenntnis der Materie. In Episode 157 des c't-Datenschutz-Podcasts beleuchten Holger und Joerg mit Denis Lehmkemper, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, diesen eigentümlichen Verfahrensweg. Anlass ist der Fall notebooksbilliger.de. Die niedersächsische Datenschutzbehörde hatte 2020 ein Bußgeld von 10,4 Millionen Euro verhängt, weil das Unternehmen mit 81 Kameras Beschäftigte, Kunden und Dritte mit Videokameras überwacht hatte -- mit unzulässig hohen Speicherdauern von bis zu 60 Tagen. Das Landgericht Hannover reduzierte die Summe auf 700.000 Euro, das Oberlandesgericht Celle hob sie schließlich Ende 2025 in der Rechtsbeschwerde auf 900.000 Euro an. Die materiellen Verstöße bestätigten beide Instanzen, doch vom ursprünglichen Bußgeld blieb weniger als ein Zehntel übrig. Lehmkemper erklärt, wie ein solches Verfahren abläuft: Die Datenschutzbehörde ermittelt als Verwaltungsbehörde nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), hört die Beteiligten an und erlässt einen Bußgeldbescheid. Legt das Unternehmen binnen 14 Tagen Einspruch ein und hält die Behörde an ihrer Einschätzung fest, übergibt sie den Fall an die Staatsanwaltschaft. Ab diesem Moment verliert die Datenschutzbehörde jede Steuerungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft vertritt den Fall vor Gericht, kann eigene Anträge stellen und sogar die Einstellung beantragen. In der Rechtsmittelinstanz übernimmt die Generalstaatsanwaltschaft, und kann wiederum ganz andere Summen beantragen als die Staatsanwaltschaft. Im Fall notebooksbilliger.de forderte die Staatsanwaltschaft mindestens fünf Millionen Euro, die Generalstaatsanwaltschaft beantragte 1,47 Millionen. Die Datenschutzbehörde durfte dazu nichts sagen und hatte zeitweise sogar Schwierigkeiten, die Gerichtsentscheidung überhaupt zu erhalten. Noch drastischer zeigte sich das Problem in einem Bußgeldverfahren gegen VW: Dort vergaß offenbar jemand in der Staatsanwaltschaft, einen fertigen Schriftsatz zu unterschreiben - die Rechtsbeschwerde scheiterte an einem Formfehler. Lehmkemper fordert deshalb, dass Landesdatenschutzbehörden künftig neben der Staatsanwaltschaft als Antragsbeteiligte vor Gericht auftreten dürfen, ähnlich wie es das Bundeskartellamt bereits kann. So könnten sie eigene Schriftsätze einreichen, dem Gericht die fachlichen Hintergründe ihrer Bußgeldbemessung erläutern und Fehler durch Doppelstrukturen vermeiden. Er will das Thema bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts im Juni erneut auf die politische Agenda setzen. Neben dem Verfahrensweg diskutieren die drei auch die grundsätzliche Frage, ob der Datenschutz hohe Bußgelder braucht. Lehmkemper sieht das Signal, das von drastischen Reduktionen ausgeht, als problematisch: Unternehmen könnten lernen, dass sich Widerspruch gegen Bußgeldbescheide fast immer lohnt. Joerg bestätigt aus der Beratungspraxis, dass hohe Bußgelder das wirksamste Argument sind, um Unternehmen zur Einhaltung des Datenschutzes zu bewegen.
Die Staatsanwaltschaft Aargau hat erste verpixelte Bilder von möglichen Verdächtigen veröffentlicht - es geht um die Ausschreitungen nach dem Fussball-Cupspiel zwischen Aarau und YB im September 2025. Die Staatsanwaltschaft macht sich reelle Hoffnungen auf einen Ermittlungserfolg. Die weiteren Themen dieser Sendung: · Rothrist: Augenschein und Prozess fünf Jahre nach einem tödlichen Arbeitsunfall auf einem Schrottplatz · Rupperswil: Gemeindebehörden beobachten vermehrt Drogen-Konsumierende rund um den Bahnhof der Gemeinde. Unklar ist, ob dies mit vermehrten Wegweisungen in Brugg und Aarau zu tun hat
In dieser Folge geht es um einen Beschluss des Obergerichts Zürich vom 7. April 2026 im Verfahren zwischen Beat Stocker und dem beschuldigten Journalisten Lukas Hässig von «Inside Paradeplatz». Ausgangspunkt ist die Einstellungsverfügung (Entscheid der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren ohne Anklage zu beenden) der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich vom 8. Dezember 2025. Beat Stocker erhob gegen diese Einstellung Beschwerde. Das Obergericht gibt ihm recht, hebt die Einstellungsverfügung auf und weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück mit der verbindlichen Anweisung, gegen Lukas Hässig Anklage zu erheben. Der Kern des Entscheids liegt im rechtlichen Massstab. Das Obergericht sagt: Die Staatsanwaltschaft hat die Hürden für eine Anklage zu hoch angesetzt. Sie wollte praktisch nachweisen, wie genau vertrauliche Bankinformationen aus dem Innern der Bank bis zu Lukas Hässig gelangt sind. Genau das verlangt das Gesetz nach Auffassung des Obergerichts aber nicht. Für eine Anklage genügt, dass aufgrund der Beweislage und der Indizien (äussere Anzeichen, aus denen man auf den Sachverhalt schliessen kann) eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Gerade in rechtlich schwierigen Fällen darf nicht vorschnell eingestellt werden. Entscheidend ist für das Obergericht weiter, dass der Artikel von Lukas Hässig vom 27. Juli 2016 bankgeheimnisgeschützte Informationen enthielt, darunter konkrete Zahlungsflüsse zwischen Beat Stocker und Pierin Vincenz. Gleichzeitig sieht das Obergericht eine weitgehende Übereinstimmung zwischen diesem Artikel und internen Compliance-Memoranden (streng vertraulichen bankinternen Prüf- und Risikoberichten) von Julius Bär. Für das Obergericht ist das ein starkes Indiz dafür, dass diese Memoranden oder jedenfalls ihr Inhalt als Grundlage der Berichterstattung dienten. Die Staatsanwaltschaft hatte eingewendet, die Informationen könnten auch aus anderen Quellen gekommen sein. Für das Obergericht sind solche Alternativerklärungen zu theoretisch und nicht genügend plausibel. Der Artikel bilde das Netzwerk rund um mehrere Transaktionen und Gesellschaften so präzise ab, dass ein bloss zufälliges Zusammenfügen aus frei zugänglichen oder verstreuten Informationen das Ergebnis nicht überzeugend erkläre. Anders gesagt: Für das Obergericht reicht die Indizienlage klar über einen blossen Anfangsverdacht hinaus. Wichtig ist auch, dass das Obergericht den Bericht der externen Anwaltskanzlei nicht einfach als wertlose Parteibehauptung behandelt. Zwar ist dieser Bericht kein neutrales Gerichtsgutachten. Er behält aber nach Auffassung des Gerichts ein Mindestmass an Beweiswert, zumal er auf einer professionellen Vergleichsanalyse beruht und sich mit dem später eingereichten Memorandum vom 8. April 2016 zusätzlich abgleichen lässt. Ein weiterer Punkt: Lukas Hässig berief sich auf Medienfreiheit und mögliche Rechtfertigungsgründe. Das Obergericht sagt dazu nicht, dass solche Argumente ausgeschlossen sind. Aber sie tragen die Einstellung in diesem Verfahren nicht, weil die Staatsanwaltschaft ihre Verfügung ausschliesslich mit ungenügendem Tatverdacht begründet hatte. Ob Medienfreiheit oder ein Rechtfertigungsgrund am Ende durchgreifen, muss deshalb das Sachgericht im Hauptverfahren entscheiden. Die Quintessenz dieser Folge: Das Obergericht sagt klar, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht hätte einstellen dürfen. Nach Auffassung der Obergerichts sprechen die vorhandenen Belege und Indizien genügend stark dafür, dass der Fall vor Gericht gehört. Deshalb wurde die Einstellungsverfügung aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zurückgewiesen. Für Beat Stocker ist das ein prozessualer Erfolg von erheblichem Gewicht. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Ein Mann im Kanton Solothurn bezog nach einem Unfall eine IV-Rente. Die Versicherung wollte wissen, ob er wirklich Anspruch auf diese Rente hat. Sie liess den Mann mit Privatdetektiven observieren. Diese Observierung war aber nicht rechtens sagt nun das Bundesgericht. Weiter in der Sendung: · Auf einer chinesischen Onlineplattform haben Leute gefälschte Briefmarken zu einem Drittel des eigentlichen Preises gekauft. Die Staatsanwaltschaft hat im Aargau 57 Verfahren eingeleitet. Die Betroffenen müssen nun eine Busse bezahlen. Ein Aargauer hat gar 2000 Briefmarken bestellt. · Auf der Umfahrung in Hausen (AG) stehen zwei neue Kameras. Diese sind Teil des neuen Systems für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. In der ganzen Schweiz werden rund 80 solche Messstationen montiert.
Auf einer chinesischen Onlineplattform haben Leute gefälschte Briefmarken zu einem Drittel des eigentlichen Preises gekauft. Die Staatsanwaltschaft hat im Aargau 57 Verfahren eingeleitet. Die Betroffenen müssen nun eine Busse bezahlen. Ein Aargauer hat gar 2000 Briefmarken bestellt. Die weiteren Themen dieser Sendung: · Eine knappe Mehrheit der Menschen im Solothurner Bezirk Thal ist zufrieden mit dem Wisent-Projekt. Zur geplanten Auswilderung gibt es aber auch viele Zweifel, zeigt eine Umfrage. · Volley Schönenwerd hat die aktuelle Meisterschaft der obersten Liga auf dem dritten Platz abgeschlossen. Das sei unter den Erwartungen, aber auch keine Katastrophe, sagt Geschäftsleitungs-Mitglied Daniel Bühlmann. · Barbara von Roll lebte als Frau aus reichem Haus im 16. Jahrhundert in der Stadt Solothurn. Dort hat sie sich als Heilerin und Wohltäterin hervorgetan. Nun erscheint ein historischer Roman zu Barbara von Roll.
Der 22-jährige Sascha will unbedingt ein Tattoo. Es heißt: der Sensenmann. Im März 2022 trifft er sich deshalb mit dem Hobby-Tätowierer Igor in dessen Dachgeschosswohnung in Bad Arolsen. Zunächst läuft scheinbar alles gut, aber nur dreieinhalb Wochen später ist Sascha tot. Gestorben durch eine bakterielle Infektion, die zu einer Blutvergiftung und Organversagen geführt hat. Im September 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Korbach der Prozess gegen den mittlerweile 40 Jahre alten Hobby-Tätowierer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Podcast-Tipp: “Mario Basler - letzter Typ” Fußballstar Mario Basler gilt als authentischer Typ. Bekannt für seine legendären Tore - und seine Regelbrüche auf dem Platz und daneben. Basler scheint es egal zu sein, was andere über ihn denken. Damit steht er als Sinnbild für sogenannte „echte Typen“, nach denen sich viele im Fußball zurücksehnen. Aber fehlen diese Typen heute wirklich? Sportjournalistin Katharina Reckers trifft Mario Basler für den Podcast drei Tage in einem Vereinsheim in der Pfalz. Hier will Reckers herausfinden, warum Basler sein teils negatives Image bis heute feiert und was für ein Mensch hinter diesem Image steckt. Außerdem geben seine Weggefährt*innen wie Ex-Fußballer Markus Babbel, Trainerlegende Otto Rehhagel und seine Freundin Doris Büld Einblicke hinter Baslers Fassade. https://1.ard.de/mariobasler-letztertyp?crosspromo
Trump verkündet eine zweiwöchige Waffenruhe mit dem Iran. Grundlage der geplanten Verhandlungen soll ausgerechnet ein Zehn-Punkte-Plan Teherans sein. In Polen sorgt ein bekannt gewordenes Telefonat zwischen Viktor Orbán und Wladimir Putin für scharfe Reaktionen. Die Staatsanwaltschaft prüft zudem Berichte über mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Kryptobörse Zondacrypto. In der Presseschau: Kann sich Teheran trotz schwerer Verluste als Sieger fühlen? Worum ging es beim polnischen Osterstreit über die Straße von Hormus? Und: Was wurde aus Trumps lautem Theater? Im Magazin spricht Jakub Kukla mit dem Germanisten und Übersetzer Rafał Pokrywka über den Philosophen Byung-Chul Han, dessen radikale Zivilisationskritik in Polen zunehmend rezipiert wird. Außerdem: Ein Ausflug ins Archiv der deutschen Redaktion mit Gedichten von Władysław Broniewski, Konstanty Ildefons Gałczyński und Julian Tuwim aus einer Sendung von 1963.
Im Dezember 2023 wurde das Glasfaser-Kabelnetz in Rheinfelden mehrfach beschädigt. Nun beginnt Ende April der achttägige Prozess gegen die sechs angeklagten, jungen Männer. Ihnen werden zahlreiche Delikte vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Hauptangeklagten bis zu zehn Jahre Haft. Die weiteren Themen dieser Sendung: · Beim Thema Landabtausch für die Weiterentwicklung der Oberstufenschule in Aarau besteht ein Patt zwischen der Stadt Aarau und den Ortsbürgern. Nun soll der Stadtrat quasi mit sich selber verhandeln. · Die Aktionstage für psychische Gesundheit im Kanton Solothurn finden neu im Frühling anstatt im Herbst statt. Die neue Jahreszeit vermittle mehr Energie und Aufbruch, heisst es zur Begründung.
Mysteriöse Signale aus Washington. Plant Donald Trump nun also doch den Bodenkrieg im Iran? Dafür gibt es noch weitere Hinweise. Etwa irritierende Äußerungen über Verbündete, die angeblich in den Krieg drängen. Aber auch Aussagen, die offenbar ein Ziel haben: Panik zu erzeugen. Welche das sind – erfahren Sie gleich im Schwerpunkt des Tages. + Außerdem in der Sendung: Neues im Fall Collien Fernandes. Die Staatsanwaltschaft bricht ihr Schweigen – exklusiv bei AUF1. + Und: Vertuschte Vergewaltigung in Berlin. Klicken jetzt bald die Handschellen?
Zwei politisch brisante Gerichtsverfahren dominieren die Schlagzeilen. Angeklagt sind der ehemalige Spitzendiplomat Johannes Peterlik und der frühere Verfassungsschützer und Polizist Egisto Ott.Die Staatsanwaltschaft klagt Amtsmissbrauch und Geheimnisverrat an und vermutet ein ganzes Netzwerk, das im Interesse Russlands agiert habe.Welche Ergebnisse bislang vorliegen, erklären Barbara Tóth und Florian Klenk im Gespräch mit Raimund Löw. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Der Prozess gegen Marius Borg Høiby, den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, ist abgeschlossen. Die Journalistin Catrin Bartenbach spricht in dieser Folge mit Royal-Expertin Annelie Malun über die letzte Prozesswoche in Oslo und was die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung in ihren Plädoyers gefordert haben.
In dieser vorläufig letzten Folge zum Nebenstrang der Causa Vincenz geht es noch einmal um das Strafverfahren wegen möglicher Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG) gegen Lukas Hässig, den Herausgeber von Inside Paradeplatz. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Verfahren gemäss Medienberichten am 8. Dezember 2025 eingestellt. Gegen diese Einstellungsverfügung ist ebenfalls gemäss Medienberichten Beschwerde erhoben worden. Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, analysiert, was das juristisch bedeutet. Zuerst geht er der Frage nach, wann die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einstellen darf? Die Verfahrenseinstellung nach Art. 319 StPO ist nur in klaren Fällen zulässig, also dann, wenn die Straflosigkeit rechtlich und tatsächlich eindeutig ist. Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht an die Stelle des Gerichts setzen; sie ist nicht dazu da, in Zweifelsfällen selber zu entscheiden, was Recht und was Unrecht ist. Wenn Zweifel bestehen, muss grundsätzlich das Gericht entscheiden. Es greift der zentrale Grundsatz: in dubio pro duriore. Duri geht der weiteren Frage nach, wer gegen eine Einstellungsverfügung Beschwerde einreichen darf? Beschwerdeberechtigt ist nicht einfach „irgendwer“, sondern insbesondere die Person, die durch die mutmassliche Straftat in ihren Rechten betroffen ist und sich im Verfahren konstituiert hat (Privatkläger). Dies führt zur dritten Frage: Was prüft das Obergericht bei einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung? Die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts prüft nicht, ob Lukas Hässig sicher schuldig ist. Die Beschwerdeinstanz prüft "nur", ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen durfte. Die Frage lautet also nicht: „Reicht das für eine Verurteilung?“ Die Frage lautet: „Ist die Sache schon so klar, dass eine Einstellung zulässig ist?“ Das ist ein tieferer Prüfungsstandard. Die Schwelle ist niedriger als bei einer Verurteilung. Als vierte Frage überlegt Duri, was wohl in der Beschwerde konkret geltend gemacht wird. Die Beschwerde soll sich auf eine sogenannte Quellenanalyse stützen. Diese vergleicht die vier Artikel von Inside Paradeplatz mit einem vertraulichen Compliance Memorandum der Bank Julius Bär und kommt dabei zum Schluss, es bestehe eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass Lukas Hässig dieses Memorandum in irgendeiner Form vorlag. Sie führt zur Frage, was eine Quellenanalyse juristisch beweisen kann – und was nicht. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, was nach den Obergerichtsentscheiden, im juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker passiert ist: Hausdurchsuchung bei Lukas Hässig und Inside Paradeplatz, Siegelung (Versiegelung) der Datenträger – und dann der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG) Zürich. Was ist passiert? - Nach dem "Befehl" des Obergerichts aus den Verfahren um die Sistierungen und die Rechtsverzögerung ordnet die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung (Zwangsmassnahme: Durchsuchen und Sicherstellen) an. - Am 3. Juni 2025 wird das Büro von Inside Paradeplatz durchsucht. Hässig verlangt die Siegelung. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft darf die Geräte und Unterlagen nicht einfach auswerten. - Die Staatsanwaltschaft stellt beim ZMG ein Entsiegelungsgesuch (Antrag, die Siegelung aufzuheben). Sie will die Datenträger und Unterlagen auswerten. Und dann kommt der ZMG-Entscheid (2. Juli 2025): Das ZMG weist das Entsiegelungsgesuch vollumfänglich ab. Das ist aussergewöhnlich. In Entsiegelungsverfahren reicht schon ein relativ tiefer Tatverdacht, weil man gerade erst durch die Auswertung Klarheit gewinnen will. Das ZMG sagt dazu sinngemäss: Es gibt nicht einmal ansatzweise einen hinreichenden Tatverdacht, der diesen Eingriff rechtfertigen würde. Besonders kritisch beurteilt das Gericht die Verdachtsbasis: den bankinternen Untersuchungsbericht von Julius Bär. Aus Sicht des ZMG ist das als Grundlage zu schwach: stark geschwärzt, ohne Beilagen, und wegen der Entstehung im Auftrag der Bank nicht unabhängig. Und das ZMG geht noch weiter: Selbst wenn man den Tatverdacht anders sehen würde, sei es „offenkundig falsch“, Strafverfolgungsinteressen automatisch höher zu gewichten als eine gewissenhafte journalistische Arbeit – wenn durch die Publikation mutmasslich schwere Missstände in der Finanzwelt sichtbar werden. Damit betont das ZMG Medienfreiheit (Art. 17 BV / Art. 10 EMRK) und Verhältnismässigkeit (Eingriffe nur, wenn nötig und zumutbar). Warum wirkt das wie ein Widerspruch zum Obergericht? Duri legt den Finger auf die Spannung: Das Obergericht Zürich hat – angetrieben durch die Beschwerde des Privatklägers Stocker – die Pflicht zur Strafverfolgung betont und das Verfahren vorangetrieben, ohne sich vertieft auf die Medienfreiheit einzulassen. Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) setzt dem im Entsiegelungsentscheid eine andere Logik entgegen: Es betont die rechtsstaatlichen Schranken, verneint den hinreichenden Tatverdacht als Grundlage für den Eingriff und macht zusätzlich klar, dass eine Entsiegelung in diesem Kontext auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit und Medienfreiheit kaum zu rechtfertigen wäre. Damit steht der Fall exemplarisch für eine Kollision zweier Rechtsgüter: Strafanspruch und Legalitätsprinzip auf der einen Seite, Grundrechtsschutz (Medienfreiheit/Quellenschutz) und Verhältnismässigkeit auf der anderen. Beide Gerichte handeln innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags – das Obergericht als Beschwerdeinstanz, die Verfahren überhaupt in Gang hält, das ZMG als Kontrollinstanz für Zwangsmassnahmen im Ermittlungsverfahren. Trotzdem bleibt es speziell, dass sie sich bei zentralen Punkten – vor allem beim Tatverdacht als Schwelle für den Eingriff – so deutlich auseinander bewegen. Für die Zukunft wirft das Fragen auf: Wie hoch ist das Risiko für investigativ tätige Medienschaffende unter Art. 47 BankG? Und braucht es irgendwann eine Klärung durch höhere Gerichte oder den Gesetzgeber, damit diese Bruchlinien nicht jedes Mal neu aufbrechen? Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
600 Fälle mehr als im Jahr zuvor musste die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn letztes Jahr bearbeiten. Vor allem grosse, aufwändige Fälle nehmen zu. Die Aufklärungsquote sei jedoch gut, sagt die Oberstaatsanwaltschaft. Weiter in der Sendung: · Im Solothurner Kantonsparlament ist am Dienstag über die Legislaturplanung der Regierung diskutiert worden. Die Parteien hatten viele Änderungsvorschläge, daher dauerte dieses Traktandum länger als geplant und konnte nicht abgeschlossen werden. · Immer mehr Menschen sind in den Kantonen Aargau und Solothurn im Asylprozess. Diese Herausforderung wird kantonal unterschiedlich gehandhabt. Die Aargauer Regierung ist in Alarmbereitschaft im Kanton Solothurn ist man entspannter.
Vor dem Zuger Strafgericht müssen sich vier Männer wegen eines strittigen Grundstückhandels am Ägerisee verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft drei von ihnen ungetreue Geschäftsbesorgung und einem Geldwäscherei vor und fordert bedingte Freiheitsstrafen. Weiter in der Sendung: · Der Luzerner Regierungsrat ist bereit, eine Abschaffung der Erbschaftssteuer zu prüfen.
Die Gewerkschaft Verdi hat Mitarbeitende der Uniklinik Gießen-Marburg und Landesbedienstete zum Streik aufgerufen, für mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen. Etwa 700 Personen sind dafür heute in Marburg auf die Straße gegangen, schätzt die Polizei. Nach einem mutmaßlichen Doppelmord am vergangenen Oster-Wochenende in Bad Nauheim muss sich ab heute ein 29-jähriger Mann vor dem Gießener Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in der Anklage Mord aus niederen Beweggründen vor. Sie Löschen, retten und helfen und seit Samstag gibt es die Weilburger Feuerwehr auch als Sticker-Stars zu kaufen: Also fürs klassische Sticker-Sammel-Heft.
Die Gewerkschaft Verdi hat Mitarbeitende der Uniklinik Gießen-Marburg und Landesbedienstete zum Streik aufgerufen, für mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen. Etwa 700 Personen sind dafür heute in Marburg auf die Straße gegangen, schätzt die Polizei. Nach einem mutmaßlichen Doppelmord am vergangenen Oster-Wochenende in Bad Nauheim muss sich ab heute ein 29-jähriger Mann vor dem Gießener Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in der Anklage Mord aus niederen Beweggründen vor. Sie Löschen, retten und helfen und seit Samstag gibt es die Weilburger Feuerwehr auch als Sticker-Stars zu kaufen: Also fürs klassische Sticker-Sammel-Heft.
In dieser Folge berichtet Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, über die Begründung des Obergerichts, mit der die Sistierung im Bankgeheimnis-Verfahren aufgehoben wurde. Der Kern: Ein Verfahren „gegen Unbekannt“ genügt nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft muss ein Verfahren gegen Lukas Hässig als beschuldigte Person eröffnen. Worum geht es? Die Staatsanwaltschaft darf sistieren, wenn die Täterschaft unbekannt ist (Art. 314 StPO). Gleichzeitig muss sie eine Untersuchung eröffnen, sobald ein hinreichender Tatverdacht besteht (Art. 309 StPO). Das Obergericht hält fest, dass dieser Tatverdacht hier gegeben ist. Zentral ist die Unterscheidung im Bankgeheimnis (Art. 47 BankG): - lit. a betrifft Bankangestellte und andere Geheimnisträger (Sonderdelikt). - lit. c erfasst auch Dritte (Allgemeindelikt), wenn sie erkennbar geheimnisgeschützte Informationen weitergeben oder ausnutzen. Die Staatsanwaltschaft verlangte sinngemäss den anklagegenügenden Nachweis, wie und über wen die Informationen aus der Bank zu Hässig gelangten. Das Obergericht hält diese Sicht für zu eng: Es genüge, wenn sich aus den äusseren Umständen und der Art der Information ergebe, dass sie nur aus einem bankinternen Umfeld stammen konnten und der geheimnisgeschützte Charakter erkennbar war. Und das ist der zusätzliche Sprengsatz: Das Obergericht sagt ausdrücklich, der Verdacht gehe über einen blossen Anfangsverdacht hinaus und sei geeignet, Zwangsmassnahmen (z. B. Hausdurchsuchung) in Betracht zu ziehen – aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht per se ausgeschlossen. Konsequenz: Sistierung wird aufgehoben, Strafverfahren gegen Hässig sei zu eröffnen. Darum geht es in dieser Episode - Sistierung (Art. 314 StPO) und Untersuchungseröffnung (Art. 309 StPO) - Bankgeheimnis (Art. 47 BankG): lit. a vs. lit. c - Warum das Obergericht ein Verfahren gegen Hässig verlangt - Beweislogik: „wie und über wen“ vs. Schlüsse aus äusseren Umständen - Verdachtsgrad: mehr als Anfangsverdacht - Zwangsmassnahmen: weshalb das Obergericht sie nicht ausschliesst - Konsequenzen für die weitere Untersuchung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Darf die Staatsanwaltschaft eine externe Strafrechtskapazität zur „Qualitätskontrolle“ beiziehen – und was bedeutet das für Fairness und Verfahrensrechte? Um diese Frage geht es in der neuen Folge der Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch. Ausgangspunkt ihrer Diskussion ist ein Artikel in der Bilanz, der den Nebenkriegsschauplatz im Vincenz-Komplex beschreibt: Im August soll der Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und diverse Mitbeschuldigte starten. Derzeit läuft aber noch ein Ausstandsverfahren gegen die im Fall involvierten Staatsanwälte. Die Verteidigung will erreichen, dass das Team um Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel als befangen gilt. Der Knackpunkt: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage von Prof. Andreas Donatsch prüfen lassen, emeritierter Strafrechtsprofessor und ehemaliges Mitglied des Kassationsgerichts. Duri und Gregor ordnen ein, worum es juristisch geht: Im Strafverfahren gilt das Prinzip der Parteiöffentlichkeit (Parteien dürfen bei Beweiserhebungen mitwirken). Wenn ein Gutachter beigezogen wird, dürfen Verteidigung und Privatklägerschaft Fragen stellen und Einwände erheben. Wenn eine externe Person intern Akten liest und Rückmeldungen gibt, können diese Kontrollrechte umgangen werden. Die Diskussion geht dann einen Schritt weiter: Selbst wenn der Beizug rechtlich fragwürdig war, führt das nicht automatisch zu Befangenheit. Befangenheit bedeutet nicht einfach ein „Fehler“, sondern dass objektive Umstände den Eindruck erwecken, die Staatsanwaltschaft sei nicht mehr unvoreingenommen. Die Hürde ist hoch. Das Obergericht Zürich hat die Ausstandsbegehren abgewiesen. Nun liegt die Sache beim Bundesgericht. Spannend ist auch die weitere Ebene: Geht es bei einer „Qualitätskontrolle“ durch eine Strafrechtskapazität wirklich nur um Form (Lesbarkeit, Gliederung) – oder zwangsläufig auch um Inhalt (rechtliche Einordnung, Argumentation)? Und wenn es um Inhalt geht: Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage in der StPO? Welche? Entscheidend ist zudem die Transparenz: Die Verteidigung verlangt deshalb Einsicht in den Schriftverkehr. Die Staatsanwaltschaft verweigert sie mit dem Argument „interne Meinungsfindung“. Dort entzündet sich das Misstrauen mit Schaden für den Rechtsstaat. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Was passiert gerade wirklich im Iran? In dieser Folge spreche ich mit Reza Shari – Unternehmer aus Mannheim, politischer Aktivist, ehemaliger Gefangener im Evin-Gefängnis in Teheran. Er wurde bei der Einreise verhaftet, gefoltert, zu Haft verurteilt – und ist spektakulär über die Berge in die Türkei geflohen. Wir sprechen über: • Die aktuelle Lage im Iran • Militärische Drohkulissen im Persischen Golf • Wirtschaftskrieg und Inflation im Iran • Die Münchner Großdemonstration mit 250.000 Menschen • Reza Pahlavi und die Frage nach einer politischen Alternative • Ob ein Regime-Change ohne Intervention möglich ist • Und warum die Diaspora eine entscheidende Rolle spielt Ist das iranische Regime wirtschaftlich am Ende? Kommt ein Angriff? Braucht es Unterstützung von außen – oder fällt das System von innen? Eine persönliche, emotionale, aber gleichzeitig geopolitisch relevante Folge. Shownotes 00:03:50 Verhaftung & Folter im Evin-Gefängnis 00:12:00 250.000 Menschen in München 00:17:30 Die Debatte um den Schah 00:47:00 Braucht es Externe für Regime-Change? 00:51:00 Dollar als Waffe 01:06:30 Israel-Flaggen auf Iran-Demos 01:16:00 Warum viele Exil-Iraner zurückkehren wollen Highlight-Passagen „Regime Change geschieht von innen. Führung kann helfen – aber der Wille kommt vom Volk.“ „Die größte Waffe ist der Dollar.“ „Wenn Hirn aufhört zu funktionieren, nehmen Menschen Steine in die Hand.“ „Wir sind nicht im Ausland, um zu provozieren. Wir sind die Stimme derer, die nicht sprechen können.“ „Dieses Regime fällt nicht wegen einer Bombe. Es fällt wegen Wirtschaft.“ „Man muss nicht in die Opferrolle schlüpfen. Wir sind stolze Perser.“ Folgt mir auf YouTube, Instagram oder Linkedin https://www.youtube.com/@UCb-Zi15UBi9VMaMvwjI6S2w https://www.instagram.com/rezamehman_ https://www.linkedin.com/in/rezamehmanAm Flughafen München kam es in einer Winternacht zu einem außergewöhnlichen Vorfall: Mehrere Flugzeuge durften aufgrund des Nachtflugverbots nicht starten. Eine Rückkehr zu den Gates war offenbar nicht möglich. Die Folge: Passagiere mussten über Stunden in den Maschinen bleiben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen. In dieser Folge sprechen wir über die offenen Fragen: Wie konnte es dazu kommen? Welche Abläufe greifen bei einem Startverbot? Welche Verantwortung tragen Flughafen, Tower und Airlines? Und warum gab es offenbar keine praktikable Lösung für die betroffenen Reisenden? Der Flughafen München gilt laut Skytrax als einer der besten Airports Europas. Gerade deshalb wirft dieser Fall Fragen zur Krisenkoordination, Notfallplänen und Entscheidungswegen auf. Shownotes 00:00 Ermittlungen wegen Zwangsübernachtung am Flughafen München 00:48 Startverbot für sechs Flugzeuge in einer Winternacht 01:35 Keine Rückkehr zu den Gates möglich 02:17 Münchens Ruf als Top-Flughafen im Vergleich zur Realität 04:04 Notfallpläne und Evakuierungsoptionen 05:15 Wer trägt operative Verantwortung? 07:38 Mögliche Konsequenzen und weitere Aufklärung Highlight-Passagen „Wie kann es sein, dass an einem der bestbewerteten Flughäfen Europas hunderte Menschen über Nacht im Flugzeug bleiben müssen?“ „Ein Nachtflugverbot ist nachvollziehbar. Aber wenn Maschinen nicht starten dürfen, braucht es eine klare Lösung für die Passagiere.“ „Verantwortung endet nicht mit einem Startstopp. Sie beginnt genau dort.“ „In Krisensituationen zeigt sich, ob Prozesse wirklich funktionieren.“ Wenn du mich unterstützen möchtest, dann schaue gerne in meinen Supplements Shop vorbei: https://projectnutrition.de Folgt mir auf YouTube, Instagram oder Linkedin https://www.youtube.com/@UCb-Zi15UBi9VMaMvwjI6S2w https://www.instagram.com/rezamehman_ https://www.linkedin.com/in/rezamehman Ich lese alle Kommentare und diskutiere mit. Vielen Dank für deine Unterstützung Reza
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde von «Fabienne W.» teilweise gut. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen habe das Verfahren wegen Verdachts auf Schändung zu Unrecht eingestellt. Weiteres Thema: Zürcher Alt-Regierungsrat Christian Huber ist verstorben
Im Fall Fabienne W. rügt das Bundesgericht die Schaffhauser Staatsanwaltschaft: Das Verfahren wegen Schändung sei zu Unrecht eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft muss das Strafverfahren weiterführen. Weitere Themen: · Weil Abwasser ausgetreten ist, ruft die Stadtpolizei Winterthur die Bevölkerung in Sennhof zum Wassersparen auf. · Christian Jungen, der Direktor des Zurich Film Festival, hat Vertretern der Stadt Zürich dargelegt, welche Konsequenzen die Schliessung des Kinos Corso hätte. · Die Forchbahn investiert in ihre Fahrzeugflotte.
Die Staatsanwaltschaft legt Revision im Missbrauchsfall von Erfurt ein. Die Öl- und Gaslobby bläst zum letzten Halali. Und der Molkerei-Unternehmer Müller verliert vor Gericht. Das ist die Lage am Dienstagabend. Die Artikel zum Nachlesen: Verurteilter Lehrer Nikolaus D.: Im Erfurter Missbrauchsskandal soll es bald neue Ermittlungen geben Druck auf Wirtschaftsministerin: So wollen Lobbyisten die Gasheizung retten Unterstützung der AfD: Molkerei-Milliardär Theo Müller verliert Klage+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat nach Vergewaltigungsvorwürfen die Verfahren gegen zwei ehemalige Lehrpersonen an der evangelikalen Privatschule «Domino Servite» in Kaltbrunn SG eingestellt respektive nicht weiter verfolgt. Begründet wird dies mit Verjährung. Weitere Themen: · Wie sich die Beruhigung in Brienz auf die RhB auswirkt · Erneut Lawinentoter in Graubünden · Thurgauer Kantonalbank mit Rekordgewinn
Die 289. Ausgabe der Dunkelkammer ist zugleich die Premiere des Kärntner Investigativjournalisten Franz Miklautz. In seinem ersten Beitrag geht es um zwei WC-Container, die in der Klagenfurter Stadtpolitik für gehörigen Stunk sorgen. 2023 kosteten diese die Stadt 18.000 Euro, ein Jahr später waren es 35.700 Euro – bei gleichzeitig verdoppelter Benützungsgebühr. Den Zuschlag erhielt eine Firma, hinter der Freunde und frühere Geschäftspartner des Klagenfurter Vizebürgermeisters Patrick Jonke stehen. Dessen Lebensgefährtin war als Marktkoordinatorin mit der Abwicklung befasst. Der Firma fehlte zuletzt sogar ein laufendes Gewerbe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, der Stadtrechnungshof prüft. // Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du mit einer Mitgliedschaft via Steady unterstützen https://steady.page/de/die-dunkelkammer/about Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
Ex-GLP-Politikerin Sanija Ameti muss sich vor Gericht verantworten. Anlass sind Schüsse auf ein Heiligenbild – die Zürcher Staatsanwaltschaft hat sie darum wegen Störung der Glaubensfreiheit angeklagt. Strafrechtsprofessor Lukas Gschwend erklärt, worum es bei diesem Tatbestand genau geht. Die weiteren Themen: · In der Nacht auf Montag hat in der Zürcher Altstadt das Vereinslokal der grössten Zürcher Freimaurerloge gebrannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Brandstiftung. Aus diesem Anlass schauen wir mit Helmut Zander, Professor für vergleichende Religionsgeschichte und interreligiösen Dialog, auf die Geschichte der Freimaurer. · In Italien sorgt der geplante Einsatz der US-Grenzschutzbehörde ICE für Wirbel, die wegen ihrem gewaltvollen Vorgehen in der Kritik steht. ICE-Beamte sollen bei der Eröffnungsfeier der olympischen Spiele vom Freitag nächster Woche für die Sicherheit von US-Vizepräsident J.D. Vance und Aussenminister Marco Rubio sorgen. Italien-Korrespondent Franco Battel sagt, wie die italienische Regierung mit der Kontroverse umgeht. · «Tantparkour» – diese schwedische Wortschöpfung meint Parkour für ältere Frauen. Der Begriff bezieht sich auf die Sportart Parkour, bei der Hindernisse auf der Strasse überwunden werden. Die freie Journalistin Felicie Notter war bei einem Training dabei.
AKTUELLER HINWEIS: Heute Abend (08. Dezember 2025) zeichnen wir «Apropos» live im Kaufleuten in Zürich auf. Es gibt noch letzte Tickets - und zwar hier: kaufleuten.ch***TW: In dieser Folge geht es unter anderem um sexuelle Gewalt.Letzte Woche stand der Zürcher Party-Influencer «Travis the Creator» in Zürich vor Gericht . Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, vier Frauen vergewaltigt und eine weitere Frau sexuell genötigt zu haben. Von einer sechsten Frau soll er ohne deren Zustimmung intime Videos aufgenommen und verbreitet haben.An der Urteilsverkündung am Freitag sprach das Zürcher Bezirksgericht den Influencer Travis grösstenteils frei . Es sieht die ihm vorgeworfenen Vergewaltigungen und die sexuelle Nötigung nicht als erwiesen an. Einzig die Verletzung der Privatsphäre ist für das Gericht gegeben.Weil sich die konkreten Fälle zwischen 2017 und 2020 ereigneten, kam am Bezirksgericht das alte Sexualstrafrecht zur Anwendung, das bis im Juli 2024 in Kraft war.Wie ist der Prozess gegen Travis genau abgelaufen? Wie begründet das Gericht den Freispruch? Was bedeutet er für die Klägerinnen? Und warum hat hier gerade das alte Sexualstrafrecht Travis so sehr geholfen?Sascha Britsko und Oliver Zihlmann haben mehrere Jahre ausführlich zu den Machenschaften des Influencers recherchiert . Letzte Woche haben sie auch den Prozess gegen Travis begleitet. Davon erzählen sie in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos».Host: Philipp LoserProduktion: Jacky Wechsler und Noah FendDie Recherche zu Travis im ausführlichen Dokfilm:«Don't be shy»: Unser Dokfilm zeigt, wie ein Zürcher Party-Influencer Frauen sexuell ausnutztDie Recherche zu Travis im Podcast «Unter Verdacht»:Folge 1/3: War der Sex einvernehmlich? Zwei Frauen berichten uns von Travis' perfider MascheFolge 2/3: Unsere Recherche gerät ins Stocken – dann tauchen plötzlich neue Videos aufFolge 3/3: Auf einer Party in Marbella konfrontieren wir Travis mit den VorwürfenDie Berichterstattung zum Gerichtsprozess gegen Travis:«Travis hat seinen Status ausgenutzt», sagt die Staatsanwältin – Verteidigerin: «Die Frauen haben sich nicht gewehrt»Gericht spricht Influencer grösstenteils frei Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for information about our collection and use of personal data for advertising.
Der Amazonas-Regenwald spielt eine zentrale Rolle in der Klimakrise. Als stehender, gesunder Wald absorbiert er das Kohlendioxid in der Atmosphäre. Wird der Wald jedoch zerstört, durch Abholzung oder Brände, kehrt der aufgenommene Kohlenstoff in die Atmosphäre zurück. Doch wie finanziert man Waldschutz? Brasiliens Bundesstaat Pará, dort wo am kommenden Montag die UN-Klimakonferenz stattfindet, hat im vergangenen Jahr ein Mega-Projekt angekündigt. 12 Millionen Co2-Zertifikate will der brasilianische Bundesstaat verkaufen und damit rund 180 Millionen US-Dollar einnehmen. Käufer gäbe es auch schon. Nämlich die sogenannte LEAF-Koalition. 2021 vom Konzern Amazon gegründet, gehören ihr nicht nur weitere Unternehmen an, darunter Bayer und H&M, sondern auch Regierungen: die USA, Großbritannien und Norwegen. Doch das Abkommen stößt auf Widerstand. Die Staatsanwaltschaft sprach sich für einen Stopp des Projektes aus, traditionelle Gemeinschaften beklagen, es fehle an Transparenz. Ein Feature unserer ARD-Südamerika-Korrespondentin Anne Herrberg.
Drei Monate nach seiner Verwarnung durch das Landgericht Stuttgart wartet der Demo-Organisator Michael Ballweg eigenen Angaben zufolge noch immer auf Teile seiner sichergestellten Gelder. Die Staatsanwaltschaft sagt, sie habe sämtliche Vermögenswerte bereits Mitte August freigegeben.
Anfang Jahr hat ein Fall aus dem Basler Nachtleben für Schlagzeilen gesorgt. Ein betrunkener Mann hat vor einer Kleinbasler Bar mit einer Pistole geschossen. Verletzt wurde niemand. Der Mann steht nun wegen versuchten Mordes vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert über 8 Jahre Gefängnis. Ausserdem: · Was tut das Basler Unispital gegen Antibiotikaresistenz? · Ein Recycling-Pilotprojekt an der Basler Herbstmesse sorgt für Diskussionen.
Rienäcker, Cai www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
Der Amazonas-Regenwald spielt eine zentrale Rolle in der Klimakrise. Als stehender, gesunder Wald absorbiert er das Kohlendioxid in der Atmosphäre. Wird der Wald jedoch zerstört, durch Abholzung oder Brände, kehrt der aufgenommene Kohlenstoff in die Atmosphäre zurück. Doch wie finanziert man Waldschutz? Brasiliens Bundesstaat Pará, dort wo im November die Klimakonferenz stattfindet, hat im vergangenen Jahr ein Mega-Projekt angekündigt. 12 Millionen Co2-Zertifikate will der brasilianische Bundesstaat verkaufen und damit rund 180 Millionen US-Dollar einnehmen. Käufer gäbe es auch schon. Nämlich die sogenannte LEAF-Koalition. 2021 vom Konzern Amazon gegründet, gehören ihr nicht nur weitere Unternehmen an, darunter Bayer und H&M, sondern auch Regierungen: die USA, Großbritannien und Norwegen. Doch das Abkommen stößt auf Widerstand. Die Staatsanwaltschaft sprach sich für einen Stopp des Projektes aus, traditionelle Gemeinschaften beklagen, es fehle an Transparenz. Im Feature soll erklärt werden, worum es überhaupt geht, was dabei für Ärger und Misstrauen sorgt, wo aber auch die Chancen liegen.
Vor dem Frankfurter Landgericht steht im Sommer 2025 eine 28 Jahre alte Frau. Sie soll Bilder und Videos ihres kleinen Kindes - gerade mal 4 Jahre alt - zum Verkauf angeboten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Kinderpornografie und sexualisierte Gewalt vor. Bekannt wurden die Vorwürfe, als die Polizei die Wohnung eines Mannes durchsucht hat, gegen den wegen schwerer sexualisierter Gewalt an Kindern ermittelt wird. Dabei stieß sie auf die Chats mit der 28-Jährigen.
Vor dem Frankfurter Landgericht steht im Sommer 2025 eine 28 Jahre alte Frau. Sie soll Bilder und Videos ihres kleinen Kindes - gerade mal 4 Jahre alt - zum Verkauf angeboten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Kinderpornografie und sexualisierte Gewalt vor. Bekannt wurden die Vorwürfe, als die Polizei die Wohnung eines Mannes durchsucht hat, gegen den wegen schwerer sexualisierter Gewalt an Kindern ermittelt wird. Dabei stieß sie auf die Chats mit der 28-Jährigen.
Ein Fall von Rassismus erschüttert die Polizei von Lausanne. Die Staatsanwaltschaft hat zwei Whatsapp-Gruppen mit diskriminierenden Äusserungen entdeckt. Vier Polizisten wurden bereits suspendiert. (00:00) Intro und Schlagzeilen (01:02) Rassistische Äusserungen: Vier Lausanner Polizisten suspendiert (05:24) Nachrichtenübersicht (09:56) Stabile Zahlen bei der Freiwilligenarbeit in der Schweiz (14:23) Post verschickt keine Pakete mehr in die USA (16:14) Unifil: Der Uno-Mission im Libanon droht das Ende (20:26) Überwachung via Gesichtserkennung wird in England ausgeweitet (25:39) Novo Nordisk in der Krise (30:24) Xenotransplantation: Erstmals Schweinelunge verpflanzt (35:37) Wie hat sich die Berichterstattung zum Umweltschutz verändert?
Ein neuer Fall von Rassismus erschüttert die Polizei von Lausanne. Die Staatsanwaltschaft hat zwei Whatsapp-Gruppen mit diskriminierenden Äusserungen entdeckt. Vier Polizisten wurden bereits suspendiert. Weitere Themen: Freiwilligenarbeit ist wichtig für die Schweiz. Gefühlt nimmt die Bereitschaft ab, sich ehrenamtlich zu betätigen. Nun aber zeigt eine neue Studie der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft: Die Bevölkerung ist nach wie vor sehr aktiv. Der Bund möchte die Ansteckung von sexuell übertragbaren Krankheiten reduzieren. Deshalb läuft in der Stadt Zürich seit zwei Jahren ein Versuch: Junge Menschen und solche mit geringem Einkommen können sich gratis auf sexuell übertragbare Krankheiten testen lassen. Was ist die Bilanz? Weltweit warten viele schwerkranke Menschen vergeblich auf ein Spenderorgan. Allein in der Schweiz sterben deshalb jede Woche im Schnitt bis zu zwei Personen. Nun sorgen chinesische Forschende für Hoffnung: Sie haben erstmals eine Schweinelunge in einen hirntoten Menschen verpflanzt.
Mit bürgerlichem Namen heißt er Raphaël Graven, ein großes Onlinepublikum in Frankreich kennt ihn aber als Jean Pormanove. Jahrelang hat sich der 46-Jährige von seinen beiden Streamingkollegen körperlich und psychisch misshandeln lassen. Die Videos davon werden live auf der Plattform "Kick" gezeigt und erzielen hohe Gewinne. Für besonders grausame Aktionen gibt es von den Fans noch mehr Spendengelder. Jetzt ist Jean Pormanove gestorben. Live vor der Kamera. Die Staatsanwaltschaft meint, er sei nicht durch Gewalteinwirkung Dritter gestorben. Trotzdem bringt das Schicksal des Mannes seine Partner, die Streamingplattform und auch die französische Justiz in Erklärungsnot, wie Hannah Krause aus dem STANDARD Webressort schildert.
Eine Mutter gibt ihrer unruhigen 2-jährigen Tochter abends ein Schlafmittel und ein müd machendes zweites Medikament. Am 17.12.2021 wacht das Mädchen nicht mehr auf. Es dauert einige Monate, bis feststeht, das Kind ist an den Folgen des Medikamentencocktails gestorben. Die Staatsanwaltschaft klagt die Frau wegen heimtückischen Mordes an. 2023 fällt am Landgericht Frankfurt das Urteil: 5einhalb Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge. „Sie sind keine Mörderin und haben ihre Tochter nicht vorsätzlich getötet“, sagt der Vorsitzende Richter. Und: „Sie tragen eine lebenslange Hypothek“. Für lange Zeit bleibt sie im Gefängnis. Mitte 2025 beginnen die Vorbereitungen für ein Leben in Freiheit