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Triggerwarnung: sexualisierte Gewalt gegen Kinder Durch eine entsetzliche Anfrage im Internet kommt die Polizei einem Mann auf die Schliche, der jahrelang Jungen missbraucht hat. Ein Mann mit pädophiler Störung der Sexualpräferenz. Jemand, der nach seiner Haft wieder straffällig werden würde, da ist man sich vor Gericht einig. Also wird die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Doch dann entscheidet sich der Mann für einen Schritt, der alles verändern könnte. In dieser Folge von “Mordlust – Verbrechen und ihre Hintergründe” beschäftigen wir uns mit dem umstrittenen Thema der Kastration. Expert:innen sind sich uneinig. Menschenrechtsorganisationen sprechen von Unmenschlichkeit. Betroffene sprechen von Hoffnung auf “Heilung”. Expert:innen in dieser Folge: Monika Egli-Alge, Rechtspsychologin und Leiterin des Forensischen Instituts Ostschweiz; Diana Blum, Strafverteidigerin; Dr. Christian Stiglmayr, Psychotherapeut und Gründer des AWP Berlin; Fabian Obermeier, Forensischer Psychologe im Bezirkskrankenhaus in Günzburg **Credit** Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Isabel Mayer Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen **Quellen (Auswahl)** Gutachten Prof. Dr. Dr. Klaus M. Beier, Charité Berlin (10.11.2020) LG Berlin, (589 StVK) 22 Js 7733/15 (165/21) LG Berlin, 589a StVK 30/23 Vollz Stern Crime: Sicherungsverwahrung: Sexualstraftäter lässt sich kastrieren: https://t1p.de/ck5v1 LTO: Kastration Strafgefangener: Zur Heilung eines abnormen Geschlechtstriebs: https://t1p.de/q4jl8 **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
Beim politischen Aschermittwoch hat Markus Söder noch heftig gegen Bremen geledert: "Der letzte sportliche Beitrag Bremens zur fußballerischen Entwicklung Deutschlands war die Werder-Raute von Thomas Schaaf, liebe Freundinnen und Freunde. Seitdem nichts mehr gehört von Bremen." And Werder took that personally. Allerdings lag am Wochenende wohl eine Verwechslung vor, denn Markus Söder ist zwar ein Bayer, hat ansonsten aber nichts mit Leverkusen zu tun. Uns bleibt nichts zu tun außer euch viel Spaß mit der neuen Folge zu wünschen und Kevin Großkreutz zu fragen, ob er von Brinkhoff's gegen seinen Willen festgehalten wird. Also, viel Spaß!Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
In dieser fesselnden Podcast-Episode sprechen wir, mit Co-Host Tom Niesporek, mit Thomas Meyer-Falk, der nach fast 27 Jahren Haft, darunter lange Isolationshaft und Sicherungsverwahrung, im August 2023 entlassen wurde. Wir beleuchten seine Beweggründe für den Banküberfall 1996, der zur Finanzierung legaler und illegaler linker Projekte diente, und hinterfragen kritisch seine Taten und Beweggründe. Wir sprechen über seinen Gefängnisalltag und auch über die Erfahrungen von anderen Insass*innen. Ein intensiver Einblick in das System Gefägnis und die Herausforderungen der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Photo: Christoph Voy _________________ Lasst uns gerne eine Bewertung da! Instagram: @red_lektion Unterstützt uns finanziell über Steady: https://steadyhq.com/de/redlektion/about Unterstützt uns finanziell über Paypal: https://www.paypal.me/ridalcarel?locale.x=de_DE Wünsche, Anregungen, Kritik an: redelektion@gmail.com Spotify Abo: https://podcasters.spotify.com/pod/show/redlektion/subscribe _________________
In dieser Folge von "Mal nach den Rechten schauen" beschäftigen sich Livia und Elisa mit dem Wiesbadener Juristenprozess von 1952: Fünf hochrangige NS-Juristen waren wegen ihrer aktiven Beteiligung an der Ermordung von Strafgefangenen in den Konzentrationslagern angeklagt. Im Gespräch mit Dr. Felix Wiedemann beleuchten wir das Schicksal der als unter dem Label “asozial” verfolgten Strafgefangenen – einer Opfergruppe, die sich unmittelbar in Obhut der Justiz befand - und lange Zeit übersehen wurde. Redaktion, Moderation & Schnitt: Livia Giuliani und Elisa Costadura Redaktion & Werbung: Whitney Nosakhare Redaktionelle Unterstützung: Viktoria Moissiadis, Tabasom Djourabi-Asadabadi, Johannes Lintig, Jonas Höltig
Tatort Niedersachsen - der Crime-Podcast der Braunschweiger Zeitung
Das Grauen in Menschengestalt wurde von Zeitgenossen wahlweise als Schlächter, Vampir, Werwolf oder Kannibale bezeichnet. Der Name des Mannes war Fritz Haarmann – der bekannteste deutsche Serienmörder aller Zeiten.
weitere Themen: Verfüllen des Salzstocks in Gorleben soll im November genehmigt werden
Gilda Giebel hat mehrere Jahre mit einigen der gefährlichsten Männern der Republik verbracht. Als Therapeutin in der Sicherungsverwahrung. Mit stern Crime-Redaktionsleiter Bernd Volland spricht sie über ihre Zeit mit Vergewaltigern und Mördern und die Herausforderung, Psychopathen und Narzissten zu enttarnen.+++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html+++Weitere Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/spurensuche +++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Einblicke in die Sicherungsverwahrung deutscher Gefängnisse: In der aktuellen Folge von „Chefsache! Macher im Gespräch“ spricht Oliver Dunk mit der Psychologin Gilda Giebel. In ihrem Buch „Triebhaft – Zwischen Narzisten, Sadisten und Psychopathen“ berichtet sie von ihren persönlichen Erfahrungen in der Sicherungsverwahrung. Sechs Jahre lang hat sie gefährliche Straftäter betreut. Dabei hat sie sich mit den extremen Facetten der menschlichen Psyche […]
In dieser Folge spreche ich mit Gilda Giebel über ihre Erfahrungen als Psychologin in der Sicherheitsverwahrung. Dabei interessieren mich vor allem Fragen wie sie überhaupt dazu gekommen ist diesen Job für sich auszuwählen, wie ist die Arbeit mit Schwerverbrechern, ist JVA gleich Sicherheitsverwahrung oder welche Besonderheiten gibt es hier? Diese Folge ist nicht nur für True Crime Fans spannend anzuhören! Hier bekommst du das Buch von Gilda Giebel: https://amzn.to/3ZZ8cGn Hier erfährst du mehr über Gilda Giebel: https://www.instagram.com/gilda_giebel/
Moin ihr. Was mich heute total gewundert hat? Das Menschen in Sicherungsverwahrung raus und verschwinden können. Euch auch? Mehr gibt es in dieser Folge. Viel Spaß. Was war heute in Hamburg los? Maiken Nielsen und Ole Wackermann werfen im wöchentlichen Wechsel zum Tagesende einen Blick auf die News und das aktuelle Stadtgeschehen. Das sind die Nachrichten heute mit Tanja Richter am Mittwoch, 28. August 2024 +++SUCHE NACH ZWEI ENTFLOHENEN SICHERUNGSVERWAHRTEN IN HAMBURG+++ In Hamburg wird derzeit nach zwei Sicherungsverwahrten gefahndet, die nicht in ihre Einrichtungen zurückgekehrt sind. Das hat die Justizbehörde dem Hamburg Journal im NDR Fernsehen bestätigt. Wie die Justizbehörde auf die Flucht der beiden Sicherungsverwahrten regiert, darüber spricht Tanja Richter mit NDR 90,3 Polizeireporter Ingmar Schmidt.
Dr. Bastian Dorenburg ist stellvertretender Abteilungsleiter in einer der Abteilung für Sexualdelikte. Hier berichtet er von einem Überfall auf eine Frau im Hausflur, die den Verurteilten in die Sicherungsverwahrung gebracht hat, und von den Schwierigkeiten beim Ermitteln in diesem Deliktsbereich: Lag möglicherweise doch Einvernehmen vor? Konnte der Beschuldigte das auch erkennen?
Sicherungsverwahrung, Führungsaufsicht, Unterbringung in der Psychiatrie – das sind einige der Maßregeln der Besserung und Sicherung, die das Strafgesetzbuch vorsieht, um die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Aber wann kann man die eigentlich anordnen? Und wie verhält sich eine Maßregel zu eine Strafe?
Der Festsommer in Freiburg nimmt Fahrt auf. Ein Kinzigtäler nimmt bei den Paralympics in Paris teil. Ein 62-jähriger Sexualstraftäter aus Freiburg muss erneut in Sicherungsverwahrung.
Ein Mann wird aus dem Gefängnis entlassen. Zu 3einhalb Jahren war er wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verurteilt worden. Er hat sie komplett verbüßt. Er bekommt eine elektronische Fußfessel und Auflagen. Er darf sich Kindertagesstätten, Schulen, Spielplätzen und Schwimmbädern nicht nähern. Auch Freizeitparks, Kirmes und Kinderfeste sind für ihn tabu. Wenn Kinder in seiner Nähe sind, muss er sofort gehen. Doch er verstößt mindestens 12mal gegen seine Auflagen. Wieder treibt er sich auf Festen oder in Parks rum. Anfang 2024 steht der 55-Jährige vorm Landgericht Frankfurt. Es geht um seine Verstöße - aber es geht auch um die Frage, muss er in Sicherungsverwahrung?
Am Ende steht ein klares Urteil: Im sogenannten Thallium-Prozess verhängt das Landgericht Köln den Pfleger und Hygieniker Manuel H. wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung.
Höchststrafe für ISIS-Terrorist Maan D.: Acht Monate nach zwei Mordanschlägen wurde der Syrer zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere seiner Schuld fest und verhängte zudem anschließende Sicherungsverwahrung.
Am 21. Juli 2022 verschwindet die 14-jährige Ayleen in ihrem Heimatsort Gottenheim bei Freiburg. Wenige Monate zuvor hat sie über soziale Netzwerke den fast doppelt so alten Jan P. kennengelernt. Er gibt sich als ihr Sugardaddy aus. Tausende hochsexualisierte Nachrichten tauschen die Beiden aus. Jan P. setzt Ayleen unter Druck, zwingt sie schließlich in sein Auto und verschleppt sie nach Hessen. Gut eine Woche später findet die Polizei ihre Leiche im Teufelsee in der Wetterau. Die Staatsanwaltschaft klagt den vorbestraften Sexualstraftäter wegen Mordes an. Das Landgericht Gießen verurteilt ihn schließlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, stellt die besondere Schwere der Schuld fest und ordnet die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Am 21. Juli 2022 verschwindet die 14-jährige Ayleen in ihrem Heimatsort Gottenheim bei Freiburg. Wenige Monate zuvor hat sie über soziale Netzwerke den fast doppelt so alten Jan P. kennengelernt. Er gibt sich als ihr Sugardaddy aus. Tausende hochsexualisierte Nachrichten tauschen die Beiden aus. Jan P. setzt Ayleen unter Druck, zwingt sie schließlich in sein Auto und verschleppt sie nach Hessen. Gut eine Woche später findet die Polizei ihre Leiche im Teufelsee in der Wetterau. Die Staatsanwaltschaft klagt den vorbestraften Sexualstraftäter wegen Mordes an. Das Landgericht Gießen verurteilt ihn schließlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, stellt die besondere Schwere der Schuld fest und ordnet die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Der Tag in NRW: Weihnachtsmarkt in Bielefeld eröffnet; Neuer Ärger um den NRW-Justizminister; Viel Brisanz im Innenausschuss; Stadtgespräch aus stigmatisierten Stadtteilen; Wie steht es um den Wald bei uns?; Sicherungsverwahrung für Höxter-Mörder; "Thanner" wäre 80 geworden. Moderation: Edda Dammmüller. Von WDR 5 Niklas Schenk.
Bocholt entscheidet über Bürgerinitiative gegen Flüchtlingsunterkunft. Gericht berät über Sicherungsverwahrung für "Foltermörder" von Höxter. Von Anne Basak.
Der Tag in NRW: "Eigentlich so nicht tragbar: Altenheime in Not; Integrationsausschuss zum Flüchtlingsaufnahmegesetz; Augen auf beim Pilze sammeln im Wald; Chip-System für Wegwerf-Windeln im Oberbergischen; Nachträglich Sicherungsverwahrung für Wilfried W.?; Trotz Insolvenz: Gerch will Projekte fortführen; Interview mit Düsseldorfs Baudezernentin zu bezahlbarem Wohnraum; Die Festmacher in NRW: Arbeiten am Poller. Moderation: Edda Dammmüller Von WDR 5 Heide Rasche.
So bin ich eben! Stefanie Stahls Psychologie-Podcast für alle "Normalgestörten"
Psychopath:innen begegnen uns im Fernsehen, in Führungspositionen großer Unternehmen und sogar in der Politik. Doch besonders häufig findet man sie hinter Gittern. Dort arbeitet die forensische Psychiaterin Dr. Nahlah Saimeh, welche seit über 20 Jahren Gutachten über teilweise schwerst Kriminelle erstellt. Sie ist in dieser Folge zu Gast und bringt ihre Expertise über Psychopath:innen mit. Dr. Saimeh saß bereits Vergewaltigern und Mördern aus der Sicherungsverwahrung in Vieraugengesprächen gegenüber und ist geschult, Psychopathie zu erkennen. Wir klären die wichtigsten Fragen zu Psychopath:innen: Wie erkennt man sie? Warum sind sie mitunter so erfolgreich? Und ab wann gilt man eigentlich als Psychopathin oder Psychopath? Die Antworten auf diese und weitere Fragen hört ihr in dieser Folge. !!Triggerwarnung: In dieser Folge werden Gewaltverbrechen und Vergewaltigungen explizit behandelt!! Mehr zu Dr. Nahlah Saimeh hört ihr in ihrem Podcast 'Psychologie des Verbrechens' überall, wo es Podcasts gibt. +++ So bin ich eben hört ihr kostenfrei bei RTL+ Musik. Alle Folgen sind auch auf allen anderen Plattformen verfügbar.+++ Zum Podcast gibt es nun auch einen Blog, auf dem ihr alle Infos und Themen der beliebtesten Folgen jederzeit nachlesen und vertiefen könnt. Schaut gern vorbei auf https://sobinichebenblog.de/+++ Alle Rabattcodes und Infos zu unseren Sponsoren findet ihr hier: https://linktr.ee/sobinicheben+++ Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html +++ Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Tuba S. ist eine Serienmörderin. Wegen dreifachen Mordes verurteilt sie das Landgericht Gießen Anfang 2018 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnet das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Frau sei besonders gefährlich und habe ein hohes Rückfallrisiko. In einem Indizienprozess stellt das Gericht fest, dass die 37-Jährige Anfang April 2016 ihren Nachbarn aus Habgier getötet hat, den 79 Jahre alten Erich N., in Gießen bekannt als Zauberer Riconelly. Bei den Ermittlungen findet die Polizei in ihrer Wohnung die EC-Karten zweier Frauen und stellt fest: Tuba S. hat kurz nach der Tat in Gießen auch in Düsseldorf gemordet. Den Tod einer 86-Jährigen und ihrer Tochter hatten die Ermittler zunächst für einen erweiterten Suizid gehalten.
Neun Monate hat ein Mammutprozess versucht, die Attentate vom 13. November 2015 in Paris aufzuarbeiten. Wie liefen sie ab, wer war verantwortlich und woher kamen Geld und Waffen dafür. Der Hauptangeklagte Salah Abdeslam, 23 Jahre alt, überlebte als einziger. Gestern hat ein spezielles Schwurgericht am Pariser Justizpalast das Urteil gefällt: 30 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Doch es bleiben wichtige Fragen offen - das BR24 Thema des Tages fasst zusammen.
Nach einem Bericht des TV-Satirikers Jan Böhmermann über Hasskriminalität im Netz sind die Ermittlungen in sechs von sieben Fällen wieder aufgenommen worden. Am Mikrofon ist Christoph Dziedo.
Mit einem Gewehr mit Laser-Zielvorrichtung schießt John Ausonius Anfang der 90er Jahre in Schweden auf Migranten. Einen Mann tötet er. Die Medien geben ihm den Namen „Lasermann“. 1994 wird er in Schweden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Kurz bevor er aus der Haft entlassen werden sollte, wird der Lasermann 2017 erneut wegen Mordes angeklagt. Diesmal in Frankfurt. Er soll 1992 die jüdische KZ-Überlebende Blanka Zmigrod erschossen haben, weil sie ihm angeblich einen Taschencomputer mit wichtigen Daten gestohlen hatte. 2018 verurteilt das Frankfurter Landgericht John Ausonius zu lebenslanger Haft und ordnet die anschließende Sicherungsverwahrung an.
In der heutigen Folge beschäftigen wir uns mit der Sicherungsverwahrung. Eigentlich kein psychologisches Thema, aber eines, welches unserer Meinung nach auf keinen Fall fehlen darf. Wir stellen uns in der heutigen Folge die Frage, was genau Sicherungsverwahrung bedeutet, wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt hat und besprechen dabei auch das Therapieunterbringungsgesetz. Selbstverständlich stellen wir euch wie immer einen Fall vor und diskutieren anhand dieses Falles, die Entwicklung des so genannten „schärfsten Schwertes der Justiz“. Viel Spaß beim Hören und einen schönen Sonntag! Maxi & Babsy -------------------------- Dir gefällt BlackBox - Der Psy-Crime Podcast? Dann abonniere und bewerte uns beim Podcast-Anbieter deines Vertrauens! Du hast Feedback, oder eine Frage an uns? Du möchtest, dass wir uns in einer zukünftigen BlackBox-Folge mit einem bestimmten Thema auseinandersetzen? Dann schreib uns auf Instagram: https://www.instagram.com/blackboxderpodcast/ Facebook: https://www.facebook.com/Black-Box-105626657948076 Oder per Mail: blackboxderpodcast@gmail.com
Der zweite Roman des ›Friedrich-Glauser-Preisträgers‹ –noch packender, noch mitreißender als der erste: Heinz Rosen (43), wegen Entführung mit Todesfolge seit 1986 in Haft, seit 2002 SicherungsverwahrungWolfgang ›Wolf‹ Tibursky (39), wegen Betrugs und Freiheitsberaubung seit 1991 in Haft, seit 2006 SicherungsverwahrungAdam Lefeber (47), wegen Folter mit Todesfolge seit 1992 in Haft, seit 2007 Sicherungsverwahrung Drei Biografien, deren Fortgang mit dem Urteil ›lebenslängliche Sicherungsverwahrung‹ voraussehbar schien. Doch der EuGH hat die Rechtmäßigkeit eines solchen Urteils infrage gestellt und nun soll Psychologin Nora Winter begutachten, ob diese drei Männer therapierbar und somit entlassungsfähig sind. Eine Frage, die Emotionen hochkochen lässt. Während die Politik die Männer unabhängig von Noras Einschätzung freilassen will, sehen selbst die Täter dem Leben in Freiheit mit viel Skepsis entgegen: Werden sie sich außerhalb der Gefängnismauern überhaupt noch zurechtfinden können? Ein Dorf, in dessen Nähe die drei einquartiert werden sollen, hat sein Urteil schon gefällt – denn schließlich will niemand einen Schwerverbrecher in seiner Nachbarschaft haben. Die Situation eskaliert und Nora befindet sich mittendrin … »Eindringlich beschreibt Bischoff die Ängste der Verfolgten und die Ratlosigkeit einer heillos überforderten Dorfgemeinschaft.« Petra Pluwatsch, Kölner Stadt-Anzeiger
Heinz Rosen (43), wegen Entführung mit Todesfolge seit 1986 in Haft, seit 2002 Sicherungsverwahrung Wolfgang ›Wolf‹ Tibursky (39), wegen Betrugs und Freiheitsberaubung seit 1991 in Haft, seit 2006 Sicherungsverwahrung Adam Lefeber (47), wegen Folter mit Todesfolge seit 1992 in Haft, seit 2007 Sicherungsverwahrung Drei Biografien, deren Fortgang mit dem Urteil ›lebenslängliche Sicherungsverwahrung‹ voraussehbar schien. Doch der EuGH hat die Rechtmäßigkeit eines solchen Urteils infrage gestellt und nun soll Psychologin Nora Winter begutachten, ob diese drei Männer therapierbar und somit entlassungsfähig sind. Eine Frage, die Emotionen hochkochen lässt. Während die Politik die Männer unabhängig von Noras Einschätzung freilassen will, sehen selbst die Täter dem Leben in Freiheit mit viel Skepsis entgegen: Werden sie sich außerhalb der Gefängnismauern überhaupt noch zurechtfinden können? Ein Dorf, in dessen Nähe die drei einquartiert werden sollen, hat sein Urteil schon gefällt – denn schließlich will niemand einen Schwerverbrecher in seiner Nachbarschaft haben. Die Situation eskaliert und Nora befindet sich mittendrin … »Eindringlich beschreibt Bischoff die Ängste der Verfolgten und die Ratlosigkeit einer heillos überforderten Dorfgemeinschaft.« Petra Pluwatsch, Kölner Stadt-Anzeiger
von Rainer Böttchers
Es ist ein Verbrechen, das im Sommer 2007 ganz Deutschland erschüttert hat: Drei junge Menschen locken den 19-jährigen Yvan Schneider bei Stuttgart in eine Falle und prügeln ihn brutal zu Tode. Danach wird die Leiche zerstückelt, in Blumenkübeln einzementiert und im Neckar versenkt. Ein Mord, der an Sinnlosigkeit und atemberaubender Kaltblütigkeit kaum zu überbieten ist - und die Frage aufwarf, was mit unserer Jugend los ist. Warum wurde eine tödliche Lüge dem nichts ahnenden Yvan Schneider zum Verhängnis? Welches Motiv steckte hinter der Tat? Warum waren die jungen Menschen zu solcher Brutalität in der Lage? Und kann man solche Täter wirklich resozialisieren? Darüber sprechen in der neuesten Folge unseres True-Crime-Podcasts "Akte Südwest" die Journalisten Tanja Wolter und Roland Müller. Beide hatten als Reporter mit dem "Zementmord" zu tun: Tanja hat den Fall 2008 als Reporterin im Gericht verfolgt, und Roland berichtete über eine weitere Verhandlung im Jahr 2018, als es darum ging, ob der Haupttäter in nachträgliche Sicherungsverwahrung muss. Akte Südwest S2E6 | Jugendliche ohne Skrupel: Der Zementmord von Stuttgart Moderation Tanja Wolter und Roland Müller Produktion: David Nau SprecherInnen: Laura Liboschik, Moritz Clauß Gestaltung: Beniamino Raiola Dein 30-Euro Amazon Gutschein von CLARK: Anmeldung mit dem Code „Suedwest“ unter www.clark.de oder direkt in der App. Neukunden bekommen 15€ pro jede in die App hochgeladene bestehende Versicherung (ausgeschlossen Gesetzliche Krankenkasse, Altersvorsorge, ADAC-Mitgliedschaften). Der Gutschein wird in 4-6 Wochen per E-Mail versendet, nachdem die Versicherungen als gültig bestätigt worden sind. Teilnahmebedingungen auf https://www.clark.de/de/teilnahmebedingungen/podcast15 Die Gedenkseite für Yvan Schneider ist nach wie vor online: http://www.yvanschneider.de/ Alle Infos zum Polizeimuseum Stuttgart: https://www.polizeimuseum-stuttgart.de/polizeimuseum/
Elfmeterschiessen, Italien gegen England, EM, Sicherungsverwahrung oder Sicherheitsverwahrung? Haggerty gegen Rodtang und wer ist dieser Buakaw?
Für manche Medien ist sie eine "Furie", für andere die "Feuer-Hexe" von Weingarten. Für Carola E. wurde sogar eigens ein eigener Trakt in der JVA Schwäbisch Gmünd gebaut. Doch ist die Frau wirklich so gefährlich, dass sie vielleicht für immer hinter Gittern bleiben muss? Und was hat sie getan, dass sie die einzige Frau in Baden-Württemberg ist, die in Sicherungsverwahrung sitzt? In der neuesten Folge von "Akte Südwest" beleuchten wir die Geschichte von Carola E., die hinter Gittern angeblich so aggressiv war, dass die Justiz im Südwesten nachträglich die Sicherungsverwahrung anordnete. Wir erklären, wie es dazu kam, warum sie im Jahr 2013 dennoch entlassen wurde und in Freiheit kam. Doch diese hielt nicht lange an: Nach nicht einmal fünf Wochen war Carola E. bereits wieder im Gefängnis. Vielleicht für immer? Akte-Südwest-Moderator Roland Müller berichtet über die Hintergründe des Falls, den Prozess und das umstrittene Mittel der Sicherungsverwahrung, das nach 2000 einen zweifelhaften Boom erlebte. Akte Südwest S2E1 | Die gefährlichste Frau Baden-Württembergs? Die Geschichte von Carola E. Gast: Roland Müller Moderation: Rebecca Jacob Produktion: David Nau SprecherInnen: Laura Liboschik, Moritz Clauß Gestaltung: Beniamino Raiola
Weitere Themen: Polizeibeamter am Amtsgericht in Alsfeld verurteilt Nach 14 Jahren - endlich wieder Wolfsnachwuchs im Tiergarten Weilburg
In dieser Folge sprechen wir über Kriminalität im Kapitalismus. Die Folge ist eine Art Doppel Folge, nächsten Sonntag sprechen wir dann über den Umgang mit Kriminalität im Kapitalismus und den von uns gewünschten Umgang im anarchistischen Kommunismus. Die Themen in dieser Folge sind: * Definition was ist Kriminalität? Wie entsteht Kriminalität und was gibt es für Kriminalitätsformen? * Organisierte Kriminalität * Rassismus und Kriminalität * Patriarchat und Kriminalität * Extremfälle (Mord, Vergewaltigung, Terrorismus usw.) * Kriminalität und revolutionäre Strukturen Hört auf jeden Fall auch in unsere Folge 13 zu "Drogen aus revolutionärer Perspektive" rein. Dort gehen wir auch auf das Thema Kriminalisierung von Drogen ein, also Themenverwand zu der aktuellen Folge. Lest und unterstützt Thomas Meyer Falk, der Genosse berichtet über den Alltag in der Sicherungsverwahrung: freedomforthomas.wordpress.com Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen: political-prisoners.net/gefangene.html Gefangenengewerkschaft Bundesweite Organisation: ggbo.de Checkt auch die verschiedenen Ortsgruppen von "Anarchist Black Cross" aus, die anarchistische Anti-Knast und Anti-Repressionsorganisationen. Werdet Mitglied in der Roten Hilfe! www.rote-hilfe.de Auch spannend: www.ende-aus.net Webseite über die Verfolgung von in Venezuela im Untergrund lebenden Genoss*innen, die Beschuldigt werden/wurden einen Abschiebeknast in den 90gern gesprengt zu haben.
Den vollständigen Tagesdosis-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) findet ihr hier: https://kenfm.de/wieder-einmal-deutscher-sonderweg-in-den-abgrund-von-hermann-ploppa Auf der ganzen Welt gibt es Lockerungen des Corona-Regimes. Nur in Deutschland werden die Daumenschrauben noch weiter angezogen. Ein Kommentar von Hermann Ploppa. Am Zürcher Limmat-Ufer sitzen die Besucher fröhlich und ohne irgendwelche Beschränkungen in Cafés und Kneipen. In den Gartenlokalen. In Parks. Sie genießen einfach mal das Leben. Mensch sein nach harten Entbehrungen. Beglückt dem Gesang der Vögel lauschen ohne Angst vor der Corona-Polizei. Nicht ohne einen Ausdruck der Verwunderung stellt die Neue Zürcher Zeitung fest, dass die Inzidenzwerte der Schweiz sowie des Nachbarlandes Deutschland sich nicht groß voneinander unterscheiden (1). Dessen ungeachtet droht in Deutschland schon wieder für viele Landkreise die Bundesnotbremse. Hier unterziehen sich nämlich die Leute einem Corona-Test, um im Lokal ein Eis zu schlecken. Wenn der Test jedoch positiv ausgeht, rennen sie ohne Speiseeis ganz verängstigt zum nächsten PCR-Test und werden sodann als „Corona-infiziert“ in die Statistik aufgenommen. Eine perfide Sprach-Erfindung der Pharma-Industrie, um neue Kunden zu kreieren: Gesunde werden ab sofort als „asymptomatisch Infizierte“ bezeichnet. Wobei dann die so erzeugte Statistik keinen Unterschied kennt zwischen Personen, bei denen Virenpartikel im Körper herumzirkulieren ohne irgendwo angedockt zu haben (das nennt man in Fachkreisen: „Kontamination“) und jenen Personen, bei denen das Virus bereits im Körper angedockt hat und sich fortpflanzt (was man als „infiziert“ zu bezeichnen pflegt). Auf diese Art liefern die verängstigten Selbst-Tester unfreiwillig den Anlass zu ihrer erneuten Einsperrung und zur erneuten Schließung der Restaurants. Sie liefern den Vorwand zum nächsten Lockdown. Eine steigerungsfähige Feedback-Schleife. Nach oben hin offen, bis hin zur totalen Sicherungsverwahrung der gesamten Bevölkerung. Während die deutsche Bundesregierung ihren Bürgern nur noch finsterste alttestamentarische Zukunftsperspektiven anzubieten hat, verkündet derweil der Schweizer Gesundheitsminister Alain Berset am Tag seiner Lockerungsmaßnahmen (21. April 2021) ganz entspannt: „Heute ging es darum, den Menschen eine Perspektive, einen Weg aus der Krise heraus, aufzuzeigen“(2). Welch‘ ein Kontrast zu den apokalyptischen Reitern in Berlin! Zum Beispiel im Nahen Osten. Israels Gesundheitsministerin Yuli Edelstein verkündet: „Israel geht zurück zur Normalität “ (3). In Paris sitzen die Leute in Straßencafés, gießen sich ihren Pernod ein und schauen den entspannten Flaneuren zu. Allerdings zunächst nur bis zum frühen Abend. Dann müssen die Franzosen leider noch immer in die Heia (4). Die Niederländer haben ihre Bewegungsfreiheit tapfer wieder erkämpft, wobei sich salutierende Militärveteranen mutig zwischen Demonstranten und Polizei gestellt haben (5). Am Nationalfeiertag zum Geburtstag von König Willem feierten die Niederländer so unerschrocken in der Öffentlichkeit, dass die Polizei angesichts der schieren Menschenmassen die Übersicht verlor (6). Die Regierungen haben nunmehr ein Einsehen. Die Corona-Politik kann und darf dort nicht so weit gehen, dass die eigenen Lebensgrundlagen nachhaltig in den Boden gerammt werden. Ein gewisses Maß an basaler Vernunft geht in diesen Kreisen denn doch um. Also soll bald wieder ganz normales Leben einkehren. In Großbritannien wird definitiv am 21. Juni mit allen Corona-Regeln Schluss sein (7). In den USA ist in vierundzwanzig Bundesstaaten schon jetzt wieder alles normal (8). Wenn auch in dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten augenblicklich vieles schiefgeht, sind doch gewisse Grundätze seit den Gründertagen von Thomas Jefferson unverrückbar. Dazu zählt die Unabhängigkeit der US-Bundesstaaten von der Zentralregierung in Washington in ganz wichtigen Bereichen. Und auch die Biden-Administration im Weißen Haus hat unmissverständlich klargestellt, dass sie nicht daran denkt, eine Impfpflicht einzuführen und auch keine Impfpässe verordnen will – schließlich hat ein freier Amerikaner auch keinen Personalausweis (9). In China, in Russland und in vielen asiatischen Ländern herrscht schon lange wieder Normalität. In keinem dieser Länder soll die Impfpflicht eingeführt werden. Man beschränkt sich darauf, für Risikogruppen passende Präparate vorrätig zu halten. Nur in Deutschland wird das öffentliche Leben immer weiter heruntergefahren, gerade so als würde bei uns die Pest wüten. Bundesgesundheitsminister Spahn bringt einen Inzidenzwert von 20 als kritische Grenze für einen erneuten Lockdown in die Diskussion ein. Und ungeachtet des Gleichbehandlungsgrundsatzes in unserer Verfassung steuert die Bundesrepublik Deutschland de facto auf ein System der Apartheit zu: wer sich nicht impfen lassen will, muss eben, genauso wie Nachbars Wauwau, draußen vor den Fachgeschäften, Kneipen und Theatern bleiben und sich die Nase platt drücken an den Fensterscheiben, während Geimpfte feiern dürfen. Die Spaltung der Gesellschaft wird dabei von den Impfprofiteuren gerne in Kauf genommen. Währenddessen wurden bei den Berliner blutigen Pfingsttagen Andersdenkende von aufgeputschten Schlägerbanden in Uniform krankenhausreif geprügelt... hier weiterlesen: https://kenfm.de/wieder-einmal-deutscher-sonderweg-in-den-abgrund-von-hermann-ploppa +++ Jetzt KenFM unterstützen: https://de.tipeee.com/kenfm Dir gefällt unser Programm? 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Landgericht Halle verhängt gegen den Mörder von Tim Lebenlange Haft und Sicherungsverwahrung. Am Mikrofon ist Uli Wittstock
Hundeprojekt in der Justizvollzugsanstalt Freiburg In dieser Folge stellen wir euch ein deutschlandweit einzigartiges Hundeprojekt in der Justizvollzugsanstalt vor. Wer in der Sicherungsverwahrung einsitzt, gilt als Gefahr für die Allgemeinheit. Kontakte nach draußen gibt es kaum. Ein Hundeprojekt in der JVA Freiburg soll helfen. Thomas Bierer besucht mit seinen eigenen Hunden und Hunden aus dem Tierheim Freiburg so genannte Sicherheitsverwahrte in der JVA in Freiburg. Hört rein und erfahrt: Wie so etwas abläuft und über wie die Erfolge des Projekts sich auswirken. Hinterlasst uns gerne eure Meinung zu dem Thema in den Kommentaren - hier könnt ihr Thomas gerne auch direkt Fragen stellen! Thomas kann unter http://toms-hundewelt.de kontaktiert werden oder auch direkt über https://www.facebook.com/Toms-Hundewelt.
Eine Frau, ein Motiv und mindestens drei Opfer! In diesem Monat liegt der Fokus ganz auf der Frau, denn am 8. März ist Internationaler Frauentag! Im heutigen Fall zeigt sich, dass Habgier und kaltblütiges Morden auch Frauensache sein kann und das ist in diesem Fall keineswegs anerkennend gemeint! Aufgrund ihrer emphatie- und emotionslosen Taten ist die Serienmörderin Tuba S. eine der wenigen Frauen in Deutschland, für die eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Saskia erklärt, was genau diese Maßregel bedeutet, wann sie angeordnet wird und welche kritischen Stimmen es dabei gibt. Handelt es sich lediglich um eine Beruhigungspille für die Öffentlichkeit oder ist die Verwahrung eine sinnvolle Maßnahme für unbelehrbare Straftäter?
In der Nacht zum 2. Juni 2019 wird der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha erschossen. Knapp zwei Wochen später finden die Experten vom Landeskriminalamt auf dem Hemd von Walter Lübcke eine DNA-Spur. Sie stammt von dem mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten Stephan Ernst. Gut drei Wochen nach der Tat gesteht er. 6 Monate später zieht er sein Geständnis zurück. Am 16. Juni 2020 beginnt der Prozess gegen ihn und gegen Markus H.. Auch er gehört zur rechten Szene. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm psychische Beihilfe zum Mord vor. Am 28. Januar 2021 verurteilt der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt Stephan Ernst zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes, stellt die besondere Schwere der Schuld fest und behält die Sicherungsverwahrung vor. Markus H. wird vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen. Er wird lediglich wegen eines Waffendelikts zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Alle Beteiligten gehen in Revision.
Das hat gesessen: Der Attentäter von Halle erhielt die höchstmögliche Strafe, die das deutsche Rechtssystem zu vergeben hat. Nach fünfmonatiger Verhandlung verhängte die vorsitzende Richterin am OLG Naumburg Mertes eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in insgesamt 62 Fällen mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung – so, wie von der Bundesanwaltschaft gefordert. Ein Artikel von Uwe Kranz Gesprochen von: Oliver Ratzke © www.hallo-meinung.de
In der sechsundzwanzigsten Folge des Podcasts „Halle nach dem Anschlag“ sprechen wir über den 26. Prozesstag am 21.12.2020. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verkündete sein Urteil, lebenslange Haft für den Angeklagten, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Die Pressemitteilung des OLG Naumburg dazu findet sich hier online. Hinweis: In […]
2019 wird ein Mann nach 19 Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Der 69-Jährige saß wegen Mordes, weil er seine Verlobte in der Badewanne ertränkt hatte. Es war nicht seine erste Verurteilung. Insgesamt hat er schon 3 Jahrzehnte im Gefängnis verbracht. Nur wenige Monate nach seiner letzten Haftentlassung gerät er in Frankfurt mit einem gelähmten Rollstuhlfahrer in Streit. Aus Wut schiebt er den Rollstuhlfahrer aufs Gleisbett der U-Bahn und schlendert davon. Die nahende Bahn macht eine Vollbremsung. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen versuchten Mordes an. Und es stellt sich die Frage der Sicherungsverwahrung.
Beim Lübcke-Mord-Prozess stuft jetzt ein psychiatrisches Gutachten den Hauptangeklagten Ernst als schuldfähig ein. Und: Gibt es dieses Jahr in Hessen Ski-Spaß trotz Corona?
Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung im deutschen Strafrecht. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. Gesetzlich geregelt ist sie im allgemeinen Teil in den § 66, § 66a, § 66b und § 66c des Strafgesetzbuches (StGB). Die Regelung der Sicherungsverwahrung im StGB ist am 4. Mai 2011 in der damals geltenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden und wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2013 reformiert. Diese BVerfGE besprechen wir heute genauer. Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss in einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben. Quelle: Urteil vom 4. Mai 2011 Sicherungsverwahrung I 2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10 Sicherungsverwahrung II 2 BvR 2333/08, 2 BvR 571/10, 2 BvR 1152/10
Chronik der Gewaltverbrechen an Kindern in Deutschland! [...] Juni 2011: Spaziergänger finden die Leiche der siebenjährigen Mary-Jane aus Zella-Mehlis (Thüringen). Der Täter muss lebenslang in Haft. Er hatte das Kind missbraucht, aus Angst vor Entdeckung gewürgt und bewusstlos in einen Bach gelegt. Das Mädchen ertrank. Februar 2012: Das Landgericht Stade (Niedersachsen) verurteilt einen Pädagogen zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung. Der sogenannte Maskenmann hatte zwischen 1992 und 2001 drei Jungen ermordet und mehrere sexuell missbraucht. Der BGH bestätigt das Urteil später, hebt aber die Sicherungsverwahrung auf. März 2013: In einem Parkhaus in Emden (Niedersachsen) wird die elfjährige Lena erwürgt aufgefunden. Nach einem Fehlgriff mit einem zu Unrecht Verdächtigten nimmt die Polizei einen psychisch gestörten Mann fest. Er wird verurteilt und auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen. Februar 2014: Die Leiche der zwölfjährigen Franziska wird in einem Baggersee bei Neuburg a. d. Donau (Bayern) gefunden. Das Mädchen wurde sexuell missbraucht. Der mutmaßliche Täter ist wegen Sexual- und Gewaltdelikten vorbestraft und war erst im Dezember 2013 aus der Haft entlassen worden. Oktober 2015: Lebenslang für den Mörder von Jenisa, 8 Jahre, aus Hannover. Er hatte das Kind 2007 erschlagen, um sich an ihrer Familie zu rächen. Die Leiche wurde erst 2014 gefunden. Der Mann war bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er 2014 den fünfjährigen Dano aus Herford (Nordrhein-Westfalen) umgebracht hatte. März 2016: Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Achtjährigen wird dessen Onkel zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seinen Neffen in einem Hotel bei Freiburg mit einem Messer getötet. Der Mann habe sich wegen privater Probleme umbringen und den Jungen aus Liebe mit in den Tod nehmen wollen, befand das Gericht. Juli 2016: Wegen der Morde an den kleinen Jungen Elias, 6 Jahre, und Mohamed, 4 Jahre, verurteilt das Landgericht Potsdam einen 33-Jährigen zu lebenslanger Haft. Der Wachmann hatte die Jungen 2015 entführt, missbraucht und getötet. Februar 2017: Weil sie einem sechsjährigen Mädchen in einem Supermarkt ein Messer in den Hals gestoßen hatte, muss eine Frau aus Baden-Württemberg in die Psychiatrie. Das Kind überlebte nur knapp. Dezember 2018: Missbrauchsfall Campingplatz Lügde Der Missbrauchsfall Lügde ist ein Kriminalfall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie in Lügde in Nordrhein-Westfalen. Tatort war der Campingplatz Eichwald im Ortsteil Elbrinxen zwischen Anfang 2008 und der Festnahme des Haupttäters am 6. Dezember 2018. Die Staatsanwaltschaft Detmold geht von 1000 Einzeltaten innerhalb von rund 10 Jahren aus. Der Fall wurde am 29. Januar 2019 von den Ermittlungsbehörden öffentlich bekannt gegeben.[1] Zudem weitete sich der Fall zu einem Polizeiskandal aus. Juni 2019: Die Ermittler im Missbrauchsfall von Bergisch Gladbach müssen sich durch riesige Mengen kinderpornografischen Materials arbeiten. Hinter jedem Bild, hinter jedem Video steht ein Verbrechen, stehen Opfer. Und Täter: Die Chatgruppen, in denen die Bilder getauscht wurden, hatten bis zu 1800 Mitglieder. Februar 2020: Der Kindesmissbrauch in Münster hat erschreckende Ausmaße. Kindesmissbrauch in der Gartenlaube. Die ermittelten Taten machen fassungslos. Aber auch das professionelle Vorgehen der Beschuldigten. Weitere 30.000 Spuren müssen noch ausgewertet werden. Die Sicher-Stark-Initiative will mit dem Hörbuch „Achtung! Starkes Kind!“ (ISBN: 978-3-9812954-0-5) helfen, dass solche Gewaltverbrechen nicht mehr passieren. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sicher-stark-team/message
Am 30. September 2018 joggt eine 21-Jährige im Frankfurter Stadtwald. Plötzlich stürzt sich von hinten ein kräftiger Mann auf sie, bringt sie zu Boden, würgt sie. Ihr wird schwarz vor Augen, sie stellt sich tot. Der Täter lässt kurz von ihr Frau ab, kehrt aber zurück, würgt sie erneut, bis er von einer Fahrradfahrerin gestört wird. Der Täter türmt, wird erst Monate später gefasst: ein Fernfahrer, der bereits mehrfach wegen Sexualdelikten verurteilt worden ist. In Frankfurt klagt ihn die Staatsanwaltschaft wegen versuchten sexuellen Übergriffs mit Gewalt und versuchten Mordes an - und beantragt die Sicherungsverwahrung für den Wiederholungstäter.
Am 23. Mai 2018 kommt Susanna nicht nach Hause. Zwei Wochen lang sucht ihre Mutter nach der 14-Jährigen. Dann wird Gewissheit, was alle befürchten: Die Schülerin ist tot. Am 10. Juli dieses Jahres verurteilt das Landgericht Wiesbaden den 22 Jahre alten Iraker Ali B. wegen Mordes und Vergewaltigung zur Höchststrafe: lebenslang. Die Richter stellen die besondere Schwere der Schuld fest und behalten die Sicherungsverwahrung vor.
Anfang 2019 beginnt vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen einen Therapeuten, bei dem die Ermittler knapp 63.000 kinderpornografische Bilder und Videos gefunden haben. Er soll mit einem hilfsbedürftigen Pädophilen, der sich an ihn gewandt hatte, nach Asien gereist sein - um Kinder zu missbrauchen. Die Anklage führt 115 Fälle auf. Doch dann bricht sie zusammen. Berufsverbot für immer? Fehlanzeige. Sicherungsverwahrung für einen, der nicht mehr erreichbar ist? Fehlanzeige.