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Dominik Wellmann, Global Head of Tax and Customs bei der Mercedes-Benz Group, spricht mit Fabian und Christian über die Steuerwelt eines DAX-Konzerns. Er erklärt, welche Rolle seine Abteilung bei Vorstandsentscheidungen spielt, warum die geplante Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige aus seiner Sicht problematisch wäre und wie stark die Gewerbesteuer durch Hinzurechnungen bei großen Unternehmen ins Gewicht fällt. Im internationalen Vergleich ordnet er ein, wo Deutschland steuerlich steht und wo andere Länder bei Digitalisierung und E-Invoicing bereits weiter sind. Außerdem geht es um die Folgen der US-Zollpolitik für den Automobilexport, die Belastung durch Körperschaftsteuer und Sozialabgaben sowie um konkrete KI-Anwendungsfälle in der Steuerabteilung von Mercedes. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Vermietung von Immobilien als Steuersparmodell? Kann eine vermietete Immobilie Deine Einkommensteuer reduzieren und gleichzeitig Vermögensaufbau ermöglichen? In dieser Folge geht es um die wichtigsten steuerlichen Hebel bei Vermietungsimmobilien. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nach § 21 EStG besteuert, Verluste können grundsätzlich mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Gleichzeitig können Immobilien im Privatvermögen nach Ablauf der zehnjährigen Frist grundsätzlich steuerfrei verkauft werden, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abschreibung. Für begünstigte Neubauten ist nach § 7 Abs. 5a EStG eine degressive AfA von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert möglich. Zusätzlich kann unter den Voraussetzungen des § 7b EStG eine Sonderabschreibung von bis zu 5 Prozent jährlich für vier Jahre genutzt werden. Die Kostenobergrenze liegt bei 5.200 Euro je Quadratmeter, die maximale Bemessungsgrundlage bei 4.000 Euro je Quadratmeter. Auch bei gebrauchten Immobilien kann eine höhere Abschreibung möglich sein, wenn eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachgewiesen wird. Der BFH hat mit Urteil vom 23.1.2024, IX R 14/23, bestätigt, dass dafür kein Bausubstanzgutachten zwingend erforderlich ist. Weitere Anforderungen konkretisieren unter anderem das FG Münster, 14 K 654/23 E, und das FG Hamburg, 3 K 60/23. Wichtig ist außerdem die Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude, denn nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar. Vertragliche Aufteilungen sind grundsätzlich anzuerkennen, BFH vom 16.9.2015, IX R 12/14, solange sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht grundlegend verfehlen, BFH vom 21.7.2020, IX R 26/19. Wie riskant künstliche Gestaltungen sein können, zeigt das OLG Brandenburg vom 13.5.2026, 5 U 37/25: Eine Aufteilung eines Kaufpreises von 1,95 Mio. Euro auf 1,05 Mio. Euro Grundstück und 900.000 Euro angebliche Kunstgegenstände wurde als Scheingeschäft beurteilt. Weitere Themen sind erhöhte Abschreibungen bei Denkmalimmobilien und Sanierungsgebieten nach §§ 7i und 7h EStG, grundsätzlich 8 Jahre mit jeweils 9 Prozent und anschließend 4 Jahre mit jeweils 7 Prozent, sowie die Fußstapfentheorie bei Erbschaften und Schenkungen nach § 11d EStDV. Bei Renovierungen ist entscheidend, ob sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten vorliegen. Überschreiten Instandsetzungs und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten, entstehen grundsätzlich anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Auch Finanzierung und laufende Kosten spielen eine große Rolle: Schuldzinsen sind grundsätzlich Werbungskosten, Tilgungsleistungen dagegen nicht. Vorweggenommene Werbungskosten und Kosten während eines Leerstands können ebenfalls abziehbar sein, wenn eine konkrete und ernsthafte Vermietungsabsicht nachweisbar ist. Bei Ferienwohnungen ist das BFH Urteil vom 12.8.2025, IX R 23/24, relevant: Die Einkünfteerzielungsabsicht wird grundsätzlich angenommen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mindestens 25 Prozent unterschritten wird. Bei Auslandsimmobilien ist schließlich das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend. Zusätzlich sind insbesondere § 32b EStG und bei Drittstaaten § 2a EStG zu beachten. Die zentrale Frage der Folge lautet: Wann ist eine vermietete Immobilie wirklich ein Steuersparmodell und wann bleibt sie trotz Steuervorteilen ein schlechtes Investment? Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Sieben Jahre lang hat er Hanno Berger verteidigt – den Mann, der zur Symbolfigur des größten Steuerskandals der deutschen Geschichte wurde. Jetzt äußert sich Wolfgang Kubicki zu genau den Gesetzen, die solche Fälle künftig härter bestrafen sollen. Bekannt ist er vor allem als FDP-Politiker und Bundestagsvizepräsident – weniger bekannt ist, dass er Diplom-Volkswirt und Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Steuerrecht und Steuerstrafrecht ist und als Strafverteidiger in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren tätig war. In dieser Folge nutzen wir genau diese doppelte Perspektive für ein Gespräch, das tief in die aktuelle Steuerpolitik einsteigt. Zur Einkommensteuer fragen wir Kubicki nach seiner Einschätzung zur geplanten „Reform" von Finanzminister Lars Klingbeil: Der neue Superreichensteuersatz von 47 Prozent trifft künftig auch Unternehmen, während Steuertarif und Grundfreibetrag nur geringfügig angepasst werden und die kalte Progression unausgeglichen bleibt. Gleichzeitig steigen die Sozialversicherungsbeiträge weiter – mit der von der FDP selbst forcierten kapitalgedeckten Rente kommt ein zusätzlicher Beitrag von je einem Prozentpunkt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinzu. Wir fragen ihn, ob er der ab 2028 geplanten Körperschaftsteuersenkung traut, ob das Gesetz überhaupt in dieser Form bestehen bleibt, ob die Regierung bis zur Wahl 2029 hält – und ob er glaubt, dass eine echte Gewerbesteuerreform in Deutschland jemals gelingen kann. Auch die Erhöhung der Umsatzsteuer als Alternative zur Einkommensteuerreform bringen wir ins Gespräch. Besonders spannend wird es bei der Erbschaftsteuer: Am 13. Oktober 2026 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Unternehmensbefreiung. Wir fragen Kubicki, wie er eine Erbschaftsteuer ausgestalten würde, sollte Karlsruhe die bestehende Regelung kippen. Danach wird es grundsätzlich: Welche Ausgaben würde er als Finanzminister streichen, und wie sieht seine Vision für ein leistungsfähiges und gleichzeitig finanzierbares Steuersystem aus? Zum Abschluss nehmen wir den Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität mit ihm auseinander – von der geplanten Abschaffung der Selbstanzeige über die Wiedereinführung des Verbrechenstatbestands für Steuerhinterziehung bis zur Pflicht zur elektronischen Kasse ab 100.000 Euro Umsatz. Als jemand, der Cum-Ex aus erster Reihe kennt, hat Kubicki eine klare Meinung dazu, warum das Steuerstrafrecht verschärft wird, während bei Cum-Cum bis heute kaum Ermittlungserfolge vorliegen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Nur Belgien nimmt seinen Bürgern mehr weg als Deutschland – mit einem Steuer- und Abgabenkeil von 49,3 Prozent für alleinstehende Durchschnittsverdiener liegt Deutschland laut aktuellem OECD-Vergleich auf Platz zwei von allen untersuchten Ländern. Dabei entfällt weniger als ein Drittel dieser Last tatsächlich auf Steuern – der Rest sind Sozialabgaben, bei denen die Arbeitnehmerseite mit 17,76 Prozentpunkten deutlich über dem OECD-Durchschnitt liegt. Zum Vergleich: Länder wie die Schweiz, Irland, Japan, Kanada, die USA oder Großbritannien kommen auf einen Abgabenkeil von nur rund 30 Prozent – und das sind alles keine Länder, die für soziale Kälte bekannt sind. Wir ordnen ein, warum diese Zahlen 2027 noch unvorteilhafter werden könnten, wenn die GKV-Beitragsbemessungsgrenze einmalig um 300 Euro monatlich auf voraussichtlich rund 6.400 Euro steigt. Bei Unternehmen zeigt sich ein ähnliches Bild: Mit rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer liegt Deutschland deutlich über Ländern wie Ungarn, Bulgarien oder Zypern mit nur rund 10 Prozent – nur Japan und Malta besteuern Unternehmensgewinne noch stärker. Bei Vollausschüttung landet Deutschland bei einer Gesamtbelastung von etwa 48,6 Prozent, während Kanada, Dänemark und Großbritannien sogar auf 55 Prozent kommen. Seit der letzten großen Steuerreform 2008 hat sich strukturell wenig getan – wegen Schuldenbremse und Rentenfinanzierung ist laut unserer Einschätzung auch künftig keine große Reform in Sicht, trotz der ab 2028 geplanten Reduzierung der Körperschaftsteuer. Wir erklären außerdem, warum der reine Steuersatz nicht alles ist: Der in Deutschland bei der Gewerbesteuer ausgeschlossene Verlustrücktrag nach § 8 GewStG, die Hinzurechnungsvorschriften und die Frage, ob die eigentlich aufkommensneutral gedachte Grundsteuerreform de facto zur Steuererhöhung durch die Hintertür wird, spielen für die tatsächliche Belastung eine mindestens ebenso große Rolle. Ganz anders sieht es bei der Umsatzsteuer aus: Hier steht Deutschland mit seinem Regelsatz gut da – nur Malta und Luxemburg liegen in der EU noch niedriger. Wir rechnen vor, warum eine Anhebung um nur einen Prozentpunkt bereits 15 bis 16 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen würde, und warum die Politik trotzdem lieber an anderen Stellschrauben dreht. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf Spitzensteuersätze im internationalen Vergleich – angeführt von Japan – und erklären, warum auch dieser Wert wenig über die tatsächliche Belastung aussagt, wenn steuerfreie Immobilienverkäufe und Begünstigungen beim Unternehmensverkauf gegenläufig wirken. Unser Fazit: Bei der Steuerquote im Verhältnis zum BIP steht Deutschland international gar nicht so schlecht da – trotzdem sprechen wir uns für eine niedrigere Steuerbelastung aus und erklären, welche Effekte auf Investitionsbereitschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung dahinterstecken. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Herr Fuchs arbeitet in seinem Haus an einer Erfindung. Das macht Frau Elster natürlich neugierig. Vielleicht eignet sie sich als Testperson? Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied „Ich hab’s“ von 3 Berlin.
15 Jahre Freiheitsstrafe kündigt die Bundesregierung für organisierte Steuerkriminalität an – dabei wird schon die aktuelle Höchststrafe von zehn Jahren kaum je ausgeschöpft. Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger wurde 2022 vom LG Bonn wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte neun gefordert. Ein weiteres Urteil des LG Wiesbaden aus 2023 brachte acht Jahre und drei Monate. 2026 fasste das LG Bonn beide Urteile zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren zusammen – die höchste je verhängte Cum-Ex-Strafe. Ob eine höhere Strafandrohung an diesem Grundproblem etwas ändert, hinterfragen wir in dieser Folge kritisch – ebenso wie die frühere Chefermittlerin Anne Brorhilker, die der Justiz mit dem Vorwurf den Rücken kehrte, kleine Fälle würden verfolgt, große dagegen eingestellt. Wir gehen den 26-Punkte-Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität im Detail durch: Mit der geplanten Wiedereinführung des Verbrechenstatbestands für besonders schwere Steuerhinterziehung – Mindeststrafe ein Jahr, Höchstmaß 15 Jahre – wäre eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO künftig ausgeschlossen. Allein 2024 wurden auf diesem Weg 10.000 von 50.000 Strafverfahren beendet, oft mit einer Geldauflage, die für Betroffene günstiger ist als ein langer Prozess. Bei der Vermögensabschöpfung wird es konkret: „Der Porsche und die Rolex sind dann erstmal weg", kündigt Finanzminister Klingbeil an – tatsächlich versteigert der Zoll seit Ende 2023 bereits Gold- und Platin-Schallplatten, die bei Bushidos Ex-Manager Arafat Abou-Chaker gepfändet wurden. Auch das Thema Cum-Cum bekommt neuen Zündstoff: Ende 2023 waren laut Bundesfinanzministerium erst 81 Fälle rechtskräftig abgeschlossen, 253 Verdachtsfälle mit einem Volumen von rund 7,3 Milliarden Euro noch in Bearbeitung – zurückgeholt wurden bislang nur etwa 226 Millionen Euro, deutlich unter einem Prozent des geschätzten Schadens. Wir sprechen außerdem über die geplante Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen, das neue Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität nach Vorbild des Terrorismus-Abwehrzentrums, sowie den Ausbau der Financial Intelligence Unit (FIU) – die bereits Mitte 2020 mit über 280.000 unbearbeiteten Verdachtsmeldungen zu kämpfen hatte und dafür scharf vom Bundesdatenschutzbeauftragten kritisiert wurde. Kontrovers wird's beim geplanten Datenanalysezentrum: KI-gestützte Risikobewertungen sollen Muster in Finanzdaten erkennen, Kritiker warnen aber vor intransparenten „Score-Werten" und einem Datensatz, der theoretisch auch gegen politische Gegner missbraucht werden könnte. Zum Abschluss ordnen wir praxisrelevante Neuerungen ein: die 15-jährige Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, die Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz und das elektronische Echtzeit-Meldesystem für die Umsatzsteuer, das ab 2027 auf der verpflichtenden E-Rechnung aufbaut. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Wer als Angestellter Lohnsteuer zahlt, glaubt oft, mit der Steuererklärung nichts mehr zu tun zu haben. Ein Trugschluss: Nach § 46 Abs. 2 EStG greift die Pflichtveranlagung in zahlreichen Fällen – etwa bei Progressionseinkünften wie Kurzarbeiter- oder Elterngeld über 410 Euro, bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, nach Eintragung von Freibeträgen oder nach Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung. Und selbst wer keinen dieser Tatbestände erfüllt, kann durch eine formlose Aufforderung des Finanzamts nach § 149 Abs. 1 S. 2 AO zur Abgabe verpflichtet werden – notfalls per öffentlicher Bekanntmachung. In dieser Folge klären wir, wer wirklich abgeben muss und was bei Verspätung droht: Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat, und kann bis zu 25.000 Euro erreichen. Dass das Finanzamt hier hart durchgreift, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Münster (4 K 2351/23), wonach eine Erstattung des Zuschlags nur bei gewichtigen Gründen infrage kommt. Wer trotz Zwangsgeld – im Extremfall ebenfalls bis zu 25.000 Euro – untätig bleibt, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt, die in der Regel zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt und strafrechtliche Konsequenzen nicht ausschließt. Spannend wird's bei der freiwilligen Seite: Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann über die Antragsveranlagung noch bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist eine Erklärung einreichen – die Steuererklärung für 2025 also theoretisch noch bis Ende 2029. Und ab Juli 2026 wird vieles einfacher: Mit der „Ein-Klick-Steuererklärung" über die App „MeinELSTER+" erstellt die Finanzverwaltung für rund 11,5 Millionen ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner ohne weitere Einkünfte automatisch einen vollständigen Erklärungsvorschlag inklusive Bescheid-Vorschau – Kinder, Vermietung oder Selbstständigkeit bleiben vorerst außen vor. Zum Schluss geht's um bares Geld: Der Werbungskosten-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro (bald 1.430 Euro) ist automatisch drin, die Homeoffice-Pauschale bringt bis zu 1.260 Euro auch ohne eigenes Arbeitszimmer, und die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer gilt auch fürs Fahrrad. Wir erklären den Unterschied zwischen Erstausbildung (begrenzt auf 6.000 Euro Sonderausgaben) und Zweitausbildung (unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar), zeigen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bis zu 5.200 Euro Steuerersparnis bringen können, und warum Kosten für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, Leihmutterschaft dagegen nicht. Zum Abschluss: Warum sich die rechtzeitige Verlustbescheinigung der Bank bis zum 15. November lohnt, wenn Aktienverluste mit Gewinnen verrechnet werden sollen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Helge Heynold liest: Die Elster und der Uhu - von Johann Wilhelm Ludwig Gleim
Herr Fuchs sollte die Blumen von Frau Elster gießen, denn sie war verreist. Doch Herr Fuchs hatt die Blümchen vergessen. Plötzlich kommt Frau Elster zurück und traut ihren Augen nicht. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Heute Morgen im Garten" von Markus Reyhani.
640 Euro Steuerentlastung versprochen – am Ende bleiben nur 60 Euro übrig. Was nach Rechenfehler klingt, ist die reale Lohnabrechnung eines verheirateten Ehepaars mit zwei Kindern und 6.500 Euro Bruttoeinkommen, wie das Handelsblatt vorgerechnet hat. Der Grund: Während die Politik mit Steuersenkungen wirbt, steigen parallel die Sozialversicherungsbeiträge – die Rentenversicherung um einen Prozentpunkt, der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag von 2,0 auf 2,2 Prozent. Ein Single mit 4.000 Euro brutto zahlt schon heute Sozialabgaben, die rund 66 % höher liegen als die Lohnsteuer – ab 2027 könnte netto sogar weniger ankommen als heute, bei gleichem Gehalt. Auch Minijobs werden teurer: Die Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 %, der KV-Pauschalbeitrag von 13 auf bis zu 17,5 %. Wer unter diesen Vorzeichen trotzdem mehr Netto vom Brutto herausholen will, muss nicht auf die nächste Reform warten – das deutsche Steuerrecht hält über zwanzig steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile bereit, die in der Praxis oft ungenutzt bleiben. Wir gehen sie im Detail durch: Der monatliche Sachbezug bis 50 Euro funktioniert unkompliziert über Akzeptanzstellen-Karten mit Postleitzahlen-Begrenzung (BMF-Schreiben vom 15. März 2022), Aufmerksamkeiten bis 60 Euro sind bei persönlichen Anlässen wie Hochzeit oder Geburt mehrfach im Jahr steuerfrei möglich (R 19.6 Abs. 1 LStR 2023). Für größere Sachzuwendungen bis 10.000 Euro lohnt sich die Pauschalversteuerung mit 33,75 % – ein durchgerechnetes GmbH-Beispiel zeigt eine Steuerersparnis von über 4.000 Euro. Dazu kommen Betriebsveranstaltungen (110 Euro steuerfrei, 25 % Pauschalsteuer darüber hinaus) und die Erholungsbeihilfe, die bei Ehepartnern und Kindern schnell auf mehrere hundert Euro steuerfrei anwächst. Beim Thema Mobilität wird's besonders spannend: Essensmarken bringen 2026 bis zu 115 Euro im Monat steuerbegünstigt (16. Verordnung zur Änderung der SvEV), das Dienstfahrrad läuft über die 0,25-Prozent-Regelung, und beim Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG steckt der Haken in der Anrechnung auf die Entfernungspauschale – weshalb sich die 15-prozentige Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG oft mehr lohnt. Auch das Laden von E-Autos und E-Bikes im Betrieb bleibt bis Ende 2030 steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Weitere Schwerpunkte: Kinderbetreuungskosten (§ 3 Nr. 33 EStG) und Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) – wobei das klassische Fitnessstudio-Abo NICHT begünstigt ist. Handy, Laptop und Tablet sind nach § 3 Nr. 45 EStG komplett steuerfrei nutzbar und funktionieren dank eines BFH-Urteils vom 23. November 2022 (VI R 50/20) sogar per Gehaltsumwandlung. Wir sprechen außerdem über die Vermietung des Arbeitszimmers an den eigenen Chef – ein Modell, das laut BMF-Schreiben vom 18. April 2019 und BFH-Urteil vom 17. April 2018 (IX R 9/17) einem Fremdvergleich standhalten muss – sowie über Personalrabatte bis 1.080 Euro (§ 8 Abs. 3 EStG) und die nach wie vor größten steuerfreien Zuschläge überhaupt: Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG mit bis zu 150 % Aufschlag an Weihnachten und am 1. Mai. Zum Abschluss geht's um Fort- und Weiterbildung (§ 3 Nr. 19 EStG), die betriebliche Altersvorsorge mit einem steuerfreien Höchstbetrag von 338 Euro im Monat für 2026 sowie Mitarbeiterbeteiligungen bis 2.000 Euro jährlich nach § 3 Nr. 39 EStG – inklusive der Besonderheit, dass hier sogar eine Gehaltsumwandlung ohne Zusätzlichkeitserfordernis möglich ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Die Bundesregierung verkauft ihr „Programm für Aufschwung und Beschäftigung" als große Entlastung – tatsächlich stehen dem aber neue Schulden von rund 118,7 Mrd. Euro allein im Kernhaushalt für 2027 gegenüber, zusammen mit den Sondervermögen sogar rund 203,7 Mrd. Euro. Selbst die eigentlich zu schonende Rücklage muss angetastet werden, während die Zinsausgaben bis 2030 auf rund 80 Mrd. Euro jährlich steigen. In dieser Episode rechnen wir vor, was von der versprochenen Entlastung tatsächlich übrig bleibt: Der Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen von 12.348 auf 12.900 Euro bis 2028, der Kinderfreibetrag von 9756 auf 10.236 Euro, das Kindergeld von 259 auf 272 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wächst um 200 auf 1430 Euro. Beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt es dagegen bei einer nur leichten Verschiebung der Grenze auf 70.600 Euro, der Reichensteuersatz von 45 Prozent greift künftig schon ab 250.000 Euro – ab 280.000 Euro sogar mit 47 Prozent. Gleichzeitig sinkt die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent, und der Pauschalsteuersatz bei Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Unterm Strich bleiben von der Reform gerade einmal zehn Milliarden Euro Entlastung ab 2028 übrig – während allein der Ausgleich der kalten Progression den Fiskus im kommenden Jahr 8,8 Mrd. Euro kosten würde. Auch beim Thema Krankschreibung wird's kontrovers: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, die Arbeitsunfähigkeit künftig ab dem ersten statt bisher vierten Tag gelten – sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. Dabei zahlen Unternehmen laut BDA schon heute zwischen 82 und 85 Mrd. Euro jährlich für die Lohnfortzahlung, und ein wissenschaftlicher Nachweis, dass die telefonische Krankschreibung den Krankenstand erhöht hat, fehlt bislang. Wir diskutieren, ob eine Kürzung der sechswöchigen Lohnfortzahlung oder eine Teilzeit-Krankschreibung nicht die sinnvollere Lösung wäre. Bei der Krankenkasse kommt ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für bislang beitragsfrei mitversicherte Partner hinzu, die Bemessungsgrenze steigt von 70.000 auf 85.000 Euro. Im Arbeitsrecht sollen sachgrundlose Befristungen künftig bis zu vier statt zwei Jahre und sechsmalige Verlängerungen möglich sein, während der Kündigungsschutz für Besserverdiener oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze – aktuell ab 177.450 Euro – entfallen soll. Wir ordnen ein, was internationale Studien über den Zusammenhang von Kündigungsschutz und Innovationskraft sagen, und warum viele Ökonomen die Reform trotzdem für zu zaghaft halten. Abgerundet wird das Paket durch den pauschalen Wegfall gesetzlicher Berichtspflichten, eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten und die vorausgefüllte Steuererklärung, die Arbeitnehmern die Abgabe künftig ersparen soll. Beim Wohnungsbau sollen ein Enteignungsverbot und eine neue staatliche Baugesellschaft den Mangel beheben. Am Ende bleibt die Frage, wie viel von den versprochenen 600 Euro Entlastung wirklich neu ist – und warum echte Einsparungen bei einer Staatsquote von 50 Prozent weiterhin fehlen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Frau Elster bekommt einen großen Schreck, als sie bei Herrn Fuchs landet. Eine Vogelscheuche baumelt in seinem Baum. Er will sie eigentlich noch höher anbringen, aber seine Leiter ist kaputt. Trotzdem versucht er es, sehr zum Ärger von Frau Elster. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch das Kinderlied "Elvira Firlefanz" von Sebastian Krumbiegel.
Die Rentenkommission will Minijobs in ihrer jetzigen Form abschaffen und vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen – der Bundeskanzler hat angekündigt, die Vorschläge zu übernehmen. Betroffen wären rund 7 Millionen Beschäftigte, davon 3,5 Millionen im Zweitjob. In dieser Episode erklären wir den aktuellen Status quo und warum die Reform für so viel Diskussion sorgt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt aktuell bei 603 Euro im Monat, orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und steigt 2027 mit der Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro voraussichtlich auf 633 Euro. Arbeitgeber zahlen für Minijobber pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung sowie 2 % pauschale Lohnsteuer – macht den Minijob für Arbeitgeber unterm Strich rund 10 Prozentpunkte teurer als eine reguläre Beschäftigung. Arbeitnehmer dagegen profitieren von brutto gleich netto, sofern sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; sonst bleiben durch den Eigenanteil von den 603 Euro nur etwa 404 Euro netto übrig. Wir gehen außerdem auf Sonderfälle ein: Minijobs neben einer Ausbildung (möglich seit 1.10.2022, sofern ein eigener Arbeitsvertrag vorliegt), Minijobs für Ehepartner im Betrieb (steuerlich vorteilhaft, aber mit VGA-Risiko laut BFH-Urteil vom 10.10.2018, X R 44-45/17) sowie die Abgrenzung zum Midijob im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro mit gleitend ansteigenden Sozialversicherungsbeiträgen. Abschließend ordnen wir die Argumente beider Seiten ein: Befürworter der Reform verweisen auf rund 4,5 Mrd. Euro erwartete Mehreinnahmen für die Rentenversicherung und das Risiko der "Minijob-Falle" in die Altersarmut; Gegner warnen vor Stundenkürzungen in Branchen wie der Gastronomie und einer möglichen Zunahme von Schwarzarbeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Eine Holding senkt die Steuer auf laufende Gewinne nicht – die liegt mit oder ohne Holding bei rund 30 bis 32 Prozent. Ihr eigentlicher Vorteil zeigt sich erst beim Verkauf von Anteilen, bei Ausschüttungen und bei der langfristigen Reinvestition von Gewinnen. In dieser Episode erklären wir, warum Holding-Strukturen trotz unveränderter laufender Steuerlast so attraktiv sind: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen sind über das Schachtelprivileg nach § 8b Abs. 2 KStG zu 95 % steuerfrei – effektiv bleiben damit nur rund 1,5 % Steuerlast statt bis zu 25–30 % auf privater Ebene. Auch laufende Ausschüttungen profitieren: Ab einer Beteiligung von 10 % greift die 95-prozentige Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1, 4 KStG, ab 15 % zusätzlich die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG. Für Kapitalanleger zeigen wir, wie Aktien-ETFs in der Holding durch die 80-prozentige Teilfreistellung nach § 20 InvStG auf eine effektive Steuerlast von rund 10–15 % kommen – inklusive eines Ausblicks auf die ab 2027 wieder relevante Vorabpauschale. Praktisch wird's beim Aufbau: Wer als Einzelunternehmer startet, bringt sein Unternehmen per Einbringung nach § 20 UmwStG in eine GmbH ein und muss die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG beachten. Wer bereits eine GmbH hat, kann die Holding über einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG steuerneutral errichten – entscheidend ist, dass die Holding nach der Einbringung die Stimmrechtsmehrheit hält. Ein durchgerechnetes Beispiel zeigt zudem: Bei Vollausschüttung liegt die Gesamtsteuerbelastung über alle Ebenen am Ende bei knapp 51 %. Wir sprechen außerdem darüber, wann eine Holding eher nicht sinnvoll ist – etwa bei geplantem Wegzug oder hohem privatem Entnahmebedarf. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Frau Elster hat eine merkwürdige Gestalt bei ihrem Nest erspäht. Sie sieht aus wie ein Gespenst und ihr ist gar nicht wohl zumute. Doch dahinter steckt Herr Fuchs. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Summ, summ, summ".
Mäusedetektiv Henri Schnurr sucht nach der vierten Note der magischen Melodie. Doch wo steht das alte Gebäude, in dem sie sein soll? Und wie kann Henri verhindern, dass die unheimliche Elster das Rätsel knackt? | Von Silke Wolfrum
Die GmbH gilt für viele Unternehmer als der nächste Schritt nach dem Einzelunternehmen – doch wann lohnt sich die Gründung tatsächlich? In dieser Episode klären wir, welche Vorteile die GmbH bei Haftung, Wachstum und Steuern bietet und welche Pflichten häufig unterschätzt werden. Wir erklären die Grundlagen der GmbH als eigenständige juristische Person, die Unterschiede zum Einzelunternehmen sowie die Rollen von Geschäftsführern und Gesellschaftern. Außerdem zeigen wir, in welchen Situationen die Haftungsbeschränkung echten Mehrwert bietet und wann eine GmbH für Solo-Selbstständige sinnvoll werden kann. Anschließend gehen wir Schritt für Schritt durch die Gründung: vom Notartermin über das erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro bis zur Frage, ob die Einlage auf dem Geschäftskonto verbleiben muss oder bereits für betriebliche Investitionen genutzt werden darf. Auch die Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative wird eingeordnet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Gesellschaftsvertrag. Wir besprechen typische Regelungen zu Geschäftsführungsbefugnissen, Gesellschafterbeschlüssen, Gewinnverwendungen, Wettbewerbsverboten, Kündigungs- und Erbfolgeklauseln. Anhand eines Praxisbeispiels zeigen wir, wie Konflikte zwischen Gesellschaftern bei Gewinnausschüttungen entstehen können und welche Bedeutung Mehrheits- und Einstimmigkeitsentscheidungen haben. Darüber hinaus erläutern wir die steuerlichen Besonderheiten der GmbH mit der zweistufigen Besteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene. Dabei geht es auch um die Gestaltungsmöglichkeiten durch Geschäftsführergehälter, Mietverträge mit Gesellschaftern sowie weitere zulässige Vertragsbeziehungen. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf die Nachteile der GmbH: Insolvenzantragspflichten, mögliche Geschäftsführerhaftung, doppelte Buchführung, Offenlegungspflichten, verdeckte Gewinnausschüttungen und den hohen Formalismus bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen. Außerdem diskutieren wir aktuelle Alternativen wie die Personengesellschaft mit Körperschaftsteueroption und mögliche europäische Rechtsformen.
Deutschland erlebt eine Rekord-Auswanderung: 2025 verließen rund 289.000 deutsche Staatsangehörige das Land. Doch wer auswandert, stößt schnell auf eine der teuersten Steuerfallen des deutschen Steuerrechts – die Wegzugsteuer. In dieser Podcast-Folge analysieren wir die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland und die Gründe, weshalb immer mehr Unternehmer, Investoren und Fachkräfte Länder wie die Schweiz, Österreich, Spanien oder die Türkei als neue Heimat wählen. Dabei geht es um die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, die Möglichkeiten der Vermögensbildung sowie die Frage, welche Staaten aus steuerlicher Sicht tatsächlich attraktiv sind. Im Mittelpunkt steht die Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Bereits bei Beteiligungen von mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft unterstellt das Gesetz beim Wegzug einen fiktiven Verkauf der Anteile zum Marktwert. Wir zeigen anhand eines Praxisbeispiels, wie Unternehmensanteile nach den §§ 202, 203 BewG bewertet werden und weshalb selbst ohne tatsächlichen Verkauf schnell Steuerforderungen im sechs- oder siebenstelligen Bereich entstehen können. Außerdem erläutern wir, wann ein steuerlicher Wegzug überhaupt vorliegt und welche Besonderheiten bei Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und DBA-Staaten gelten. Daneben besprechen wir die Rückkehrregelung des § 6 Abs. 3 AStG, die unter bestimmten Voraussetzungen zum vollständigen Entfallen der Wegzugsteuer führen kann. Dabei gehen wir auf das BFH-Urteil vom 21.12.2022 – I R 55/19 ein, nach dem letztlich die tatsächliche Rückkehr entscheidend ist. Zudem erläutern wir die aktuellen Stundungsregelungen und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Wächtler vom 26.02.2019 – C-581/17. Außerdem zeigen wir, weshalb auch Einzelunternehmer von einer Wegzugsbesteuerung betroffen sein können. Im Fokus stehen die Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 EStG, die Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3a EStG sowie die Besteuerung immaterieller Wirtschaftsgüter. Dabei besprechen wir auch das BFH-Urteil vom 12.06.2019 zur steuerlichen Behandlung kommerzialisierbarer Namensrechte und die besonderen Risiken für Influencer und digitale Geschäftsmodelle. Abschließend stellen wir verschiedene Gestaltungsansätze zur Vermeidung der Wegzugsteuer vor, darunter Holdingstrukturen über eine GmbH & Co. KG, Familienstiftungen und Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt. Außerdem werfen wir einen Blick auf die geplante Ausweitung der Wegzugbesteuerung auf Investmentfonds und ETFs und diskutieren, warum künftig selbst breit gestreute Fondsanlagen von den neuen Regelungen betroffen sein könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Herr Fuchs beobachtet durch sein Fernrohr den Abendhimmel und entdeckt wundersame Streifen. Wo kommen sie wohl her? Ausgerechnet Frau Elster schafft es, das Geheimnis zu lüften. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Kleiner Stern" mit Susan Ertel.
Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Dust off your aprons and heat up your cast iron because it's finally time for one of our most requested episodes yet! In this episode, Hannah and Marcelle dig deep into the tradwife phenomenon. Using the viral tradwife influencer Ballerina Farm as a case study, Hannah leads us through a discussion about eugenics, replacement theory, and clean living movements. They also get into influencer culture, the performance of farm life, and…milk. Whew! That's a lot, and it's ALL relevant.This episode is for those of you who love to hate tradwives, are curious about their meteoric rise in popularity over the last few years, or have never even heard of them!Related listening:9 to 5 x Labour Feminism with Zena SharmanGet Out x Horrifying WhitenessWitch, Please: Book 7, Ep. 6 | EugenicsWorks Cited:Agnew, Megan. “Meet the queen of the ‘trad wives' (and her eight children.” The Times 20 July 2024: https://archive.ph/YHB08. “Clean living movement.” Wikipedia. https://en.wikipedia.org/wiki/Clean_living_movement. Accessed 14 May 2026. Elster, N., Parsi, K., & Caplan, A. Guest editorial. “Laundering Public Health: Using Autism to Revive Eugenics.” The American Journal of Bioethics (2026): 1–3. https://doi.org/10.1080/15265161.2026.2659519. “Eugenics and Scientific Racism.” National Human Genome Research Institute 18 May 2022. https://www.genome.gov/about-genomics/fact-sheets/Eugenics-and-Scientific-Racism. Accessed 14 May 2026. Luse, Brittany. “Mormon Moms: Unpacking a national obsession.” It's Been A Minute (NPR) 12 November 2024: https://www.npr.org/transcripts/1212541651. Moskin, Julia. “Tycoon or Tradwife? The Woman Behind Ballerina Farm Makes Her Own Path.” The New York Times 3 December 2024: https://archive.ph/Q9j2J#selection-489.0-489.70. Petersen, Anne Helen. “The Edenic Allure of Ballerina Farm.” Culture Study 10 February 2022: https://annehelen.substack.com/p/the-edenic-allure-of-ballerinafarm. Sykes, Sophia and Dr Veronica Hopner. “Tradwives: The Housewives Commodifying Right-Wing Ideology.” Global Network on Extremism & Technology 7 July 2023: https://gnet-research.org/2023/07/07/tradwives-the-housewives-commodifying-right-wing-ideology/. Valverde, Mariana. The Age of Light, Soap, and Water: Moral Reform in English Canada, 1885-1925. Toronto: McClelland & Stewart, 1991.***To learn more about Material Girls, head to our Instagram at instagram.com/ohwitchplease! Or check out our website ohwitchplease.ca. We'll be back next week with a Material Concerns episode, but until then, go check out all the other content we have on our Patreon at Patreon.com/ohwitchplease! Patreon is how we produce the show and pay our team!Material Girls is a show that makes sense of the zeitgeist through materialist critique* and critical theory! Each episode looks at a unique object of study (something popular now or from back in the day) and over the course of three distinct segments, Hannah and Marcelle apply their academic expertise to the topic at hand.*Materialist Critique is, at its simplest possible level, a form of cultural critique – that is, scholarly engagement with a cultural text of some kind – that is interested in modes of production, moments of reception, and the historical and ideological contexts for both.Music Credits:“Shopping Mall”: by Jay Arner and Jessica Delisle ©2020Used by permission. All rights reserved. As recorded by Auto Syndicate on the album “Bongo Dance”.Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Dust off your aprons and heat up your cast iron because it's finally time for one of our most requested episodes yet! In this episode, Hannah and Marcelle dig deep into the tradwife phenomenon. Using the viral tradwife influencer Ballerina Farm as a case study, Hannah leads us through a discussion about eugenics, replacement theory, and clean living movements. They also get into influencer culture, the performance of farm life, and…milk. Whew! That's a lot, and it's ALL relevant.This episode is for those of you who love to hate tradwives, are curious about their meteoric rise in popularity over the last few years, or have never even heard of them!Related listening:9 to 5 x Labour Feminism with Zena SharmanGet Out x Horrifying WhitenessWitch, Please: Book 7, Ep. 6 | EugenicsWorks Cited:Agnew, Megan. “Meet the queen of the ‘trad wives' (and her eight children.” The Times 20 July 2024: https://archive.ph/YHB08. “Clean living movement.” Wikipedia. https://en.wikipedia.org/wiki/Clean_living_movement. Accessed 14 May 2026. Elster, N., Parsi, K., & Caplan, A. Guest editorial. “Laundering Public Health: Using Autism to Revive Eugenics.” The American Journal of Bioethics (2026): 1–3. https://doi.org/10.1080/15265161.2026.2659519. “Eugenics and Scientific Racism.” National Human Genome Research Institute 18 May 2022. https://www.genome.gov/about-genomics/fact-sheets/Eugenics-and-Scientific-Racism. Accessed 14 May 2026. Luse, Brittany. “Mormon Moms: Unpacking a national obsession.” It's Been A Minute (NPR) 12 November 2024: https://www.npr.org/transcripts/1212541651. Moskin, Julia. “Tycoon or Tradwife? The Woman Behind Ballerina Farm Makes Her Own Path.” The New York Times 3 December 2024: https://archive.ph/Q9j2J#selection-489.0-489.70. Petersen, Anne Helen. “The Edenic Allure of Ballerina Farm.” Culture Study 10 February 2022: https://annehelen.substack.com/p/the-edenic-allure-of-ballerinafarm. Sykes, Sophia and Dr Veronica Hopner. “Tradwives: The Housewives Commodifying Right-Wing Ideology.” Global Network on Extremism & Technology 7 July 2023: https://gnet-research.org/2023/07/07/tradwives-the-housewives-commodifying-right-wing-ideology/. Valverde, Mariana. The Age of Light, Soap, and Water: Moral Reform in English Canada, 1885-1925. Toronto: McClelland & Stewart, 1991.***To learn more about Material Girls, head to our Instagram at instagram.com/ohwitchplease! Or check out our website ohwitchplease.ca. We'll be back next week with a Material Concerns episode, but until then, go check out all the other content we have on our Patreon at Patreon.com/ohwitchplease! Patreon is how we produce the show and pay our team!Material Girls is a show that makes sense of the zeitgeist through materialist critique* and critical theory! Each episode looks at a unique object of study (something popular now or from back in the day) and over the course of three distinct segments, Hannah and Marcelle apply their academic expertise to the topic at hand.*Materialist Critique is, at its simplest possible level, a form of cultural critique – that is, scholarly engagement with a cultural text of some kind – that is interested in modes of production, moments of reception, and the historical and ideological contexts for both.Music Credits:“Shopping Mall”: by Jay Arner and Jessica Delisle ©2020Used by permission. All rights reserved. As recorded by Auto Syndicate on the album “Bongo Dance”.Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Das geplante Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes wurde vom Bundesrat zunächst gestoppt – unter anderem wegen der vorgesehenen steuerfreien 1.000-Euro-Krisenprämie. Inhaltlich besonders relevant sind jedoch die geplanten Änderungen im Berufsrecht der Steuerberater. Im Fokus steht vor allem § 55a StBerG: Künftig soll klargestellt werden, dass sich EU-/EWR-Abschlussprüfergesellschaften nur dann an deutschen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen dürfen, wenn sie selbst die berufsrechtlichen Anforderungen des deutschen Steuerberatungsgesetzes erfüllen. Hintergrund ist die zunehmende Beteiligung von Private-Equity-Investoren an Steuerkanzleien. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke sind bereits 57 Steuerkanzleien von PE-Investoren betroffen. Diskutiert wird außerdem, ob bestehende Beteiligungsmodelle künftig von den Steuerberaterkammern widerrufen werden könnten. Außerdem soll mit dem neuen § 4e StBerG die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erweitert werden. Steuerliche Nebenleistungen sollen künftig zulässig sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit stehen. Davon könnten unter anderem Hausverwaltungen, Versicherungsvermittler, Banken oder Unternehmensberater profitieren. Parallel dazu wird die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen nach § 6 Nr. 2 StBerG ausgeweitet – insbesondere mit Blick auf sogenannte „Tax Law Clinics“. Ebenfalls geplant ist der Wegfall des bisherigen Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen, sodass nicht mehr an jedem Standort ein Steuerberater in räumlicher Nähe tätig sein muss. Daneben sprechen wir über die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer auf 280 %. Besonders betroffen wären Gemeinden wie Monheim am Rhein und Leverkusen mit derzeit 250 % Hebesatz oder Zossen mit 270 %. Auch bei der Grunderwerbsteuer sind Änderungen vorgesehen: Bei Share Deals mit grundbesitzenden Gesellschaften soll die bisherige Doppelbelastung durch Signing und Closing entschärft werden. In den Hörerfragen diskutieren wir schließlich ein aktuelles Gestaltungsmodell rund um Luxusfahrzeuge und GmbH-Vermietungen. Ausgangspunkt ist die Frage, ob bei der Vermietung eines privat gehaltenen Fahrzeugs an die eigene GmbH eine Betriebsaufspaltung entstehen kann. Dabei geht es insbesondere um die Voraussetzungen der personellen und sachlichen Verflechtung sowie die Frage, ob ein Luxus-PKW oder Wohnmobil noch als wesentliche Betriebsgrundlage beziehungsweise Gegenstand des täglichen Bedarfs einzustufen ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Herr Fuchs und Frau Elster haben auf dem Waldfest viel erlebt. Beim Ringewerfen hat Herr Fuchs einen wunderschönen Handspiegel gewonnen. Doch nun ist er verschwunden. Hat etwa Frau Elster den Spiegel eingesteckt? Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Spieglein, Spieglein an der Wand" von Pampelmuse.
Luxussportwagen im Betriebsvermögen: Wann erkennt das Finanzamt Ferrari, Lamborghini oder Porsche steuerlich an – und wann wird der Wagen zum privaten Luxusproblem? In dieser Folge analysieren wir die aktuelle Rechtsprechung zu Supersportwagen als Firmenwagen und zeigen, welche steuerlichen Risiken Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Selbständige beachten müssen. Wir besprechen unter anderem die Entscheidungen des BFH und mehrerer Finanzgerichte zu Ferrari, Lamborghini, Bentley und anderen Luxusfahrzeugen. Dabei geht es um die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlasstem Repräsentationsaufwand und unangemessener privater Lebensführung nach § 4 Abs. 5 EStG. Außerdem erklären wir, wann die 1%-Methode greift, weshalb Fahrtenbücher regelmäßig scheitern und warum gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung drohen kann. Zusätzlich schauen wir uns Gestaltungen aus der Praxis an: Vermietungsmodelle über das Privatvermögen, das Ehegattenvorschaltmodell sowie die umsatzsteuerlichen Vorteile und Risiken solcher Konstruktionen. Anhand aktueller BFH-Urteile zeigen wir, welche Modelle tatsächlich funktionieren – und welche Social-Media-Steuersparmodelle schnell angreifbar werden können. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
In dieser Folge erklärt unser Gast Dr. Markus Wollweber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei STRECK MACK SCHWEDHELM, wann aus falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber dem Finanzamt eine strafbare Steuerhinterziehung wird, welche Rolle Vorsatz spielt und warum bereits ab 50.000 Euro Steuerverkürzung ein besonders schwerer Fall drohen kann. Im Mittelpunkt stehen außerdem die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO, ihre engen Voraussetzungen sowie die Sperrgründe bei Prüfungsanordnung oder Tatentdeckung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Strafverfolgung bei Kryptowährungen: Sammelauskunftsersuchen, Datenkäufe, DAC 8, KStTG und sogenannte „Goldene-Brücke-Schreiben“ zeigen, wie Finanzbehörden nicht erklärte Kryptoeinkünfte aufdecken. Abschließend geht es um die angekündigten Verschärfungen des BMF vom 29. April 2026 und politische Forderungen nach häufigeren Prüfungen bei sehr hohen Einkünften. Mehr zu STRECK MACK SCHWEDHELM auf YouTube: https://www.youtube.com/@StreckMackSchwedhelm Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Herr Fuchs nimmt im Wald Vogelstimmen mit einem Mikrofon auf. Zuhause spielt er sie ab und malt dazu den passenden Vogel. Frau Elster aber glaubt, Herr Fuchs hätte gefiederten Besuch und flattert neugierig in den Fuchsbau. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Alle Vöglein sind schon da", gesungen von Klaus Trabitsch.
Steuern sparen mit Ehepartnern, Kindern oder Großeltern kann enorme Vorteile bringen – allerdings erkennt das Finanzamt viele Familiengestaltungen nur unter strengen Voraussetzungen an. In dieser Folge besprechen wir, wann Verträge mit nahen Angehörigen steuerlich wirksam sind, welche Anforderungen an Arbeitsverträge, Darlehen oder Mietverhältnisse gestellt werden und welche typischen Fehler in Betriebsprüfungen Probleme verursachen. Themen sind unter anderem Ehegatten-Minijobs, die Beteiligung von Kindern am Unternehmen, Darlehen innerhalb der Familie sowie die verbilligte Vermietung an Angehörige. Außerdem sprechen wir über wichtige BFH-Urteile – etwa zum steuerlich gescheiterten Ehegatten-Minijob mit Firmenwagen (BFH vom 10.10.2018 – X R 44/17 und X R 45/17), zur Reinigung des Arbeitszimmers durch den Ehepartner (BFH vom 27.10.1978 – VI R 166/76) und zu Darlehen zwischen Eltern und Kindern nach vorheriger Schenkung der Mittel (BFH vom 18.01.2001 – IV R 58/99). Die Folge zeigt praxisnah, welche Familiengestaltungen steuerlich anerkannt werden, welche Nachweise erforderlich sind und worauf Unternehmer bei Angehörigenverträgen unbedingt achten sollten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Die Bundesregierung plant für 2027 deutlich mehr neue Schulden – und genau das könnte den Bundeshaushalt über Jahre prägen. In dieser Episode geht es um den Haushaltsentwurf 2027, steigende Zinslasten, geplante Steueränderungen und die Frage, ob die angekündigten Reformen wirklich Entlastung bringen oder vor allem neue Belastungen schaffen. Besprochen werden unter anderem die geplante Neuverschuldung von 110,8 Milliarden Euro, eine gesamte Schuldenaufnahme von über 200 Milliarden Euro inklusive Sondervermögen sowie mögliche Zinsausgaben von 43 Milliarden Euro im Jahr 2027 und bis zu 79 Milliarden Euro im Jahr 2030. Außerdem geht es um den Tankrabatt ab dem 1. Mai, die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, geplante Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung, höhere Zuzahlungen für Medikamente, eine mögliche Zuckerabgabe, höhere Tabak- und Alkoholsteuern, eine bundesweite Plastikabgabe und Verschärfungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Einkommensteuerreform für kleine und mittlere Einkommen, die mögliche Gegenfinanzierung über Spitzenverdiener sowie die steigende Belastung durch Sozialabgaben. Auch die Rentenpolitik, Teilkrankschreibungen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und die schwächeren Wachstumsprognosen für 2026 und 2027 werden eingeordnet. Die Episode zeigt, welche Maßnahmen bereits beschlossen sind, welche noch offen sind und warum die kommenden Monate politisch und steuerlich entscheidend werden könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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Herr Fuchs übt mit Frau Elster für ein Konzert. Aber irgendwie gefällt ihm kein Lied aus Frau Elsters Liederbuch. Also will er sich selbst eins ausdenken. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Wir machen Musik" von Wenzel.
Wie werden Aktiengewinne, Dividenden und ETFs in Deutschland tatsächlich besteuert – und wo liegen die größten Optimierungspotenziale? Diese Episode liefert einen kompakten Überblick über Abgeltungsteuer, Verlustverrechnung und internationale Fallstricke, die Anleger kennen müssen. Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), unabhängig von der Haltedauer und einheitlich für Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) bleibt die einzige relevante Steuerfreigrenze, während Werbungskosten grundsätzlich ausgeschlossen sind. Die Steuer wird in der Regel direkt von der Bank abgeführt, entfaltet Abgeltungswirkung und muss nur bei Sonderfällen (z. B. Auslandsdepots oder Günstigerprüfung) erklärt werden. Ein zentraler Punkt ist die Verlustverrechnung: Aktienverluste dürfen gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Ein Verfahren hierzu ist aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 2 BvL 3/21). Andere Kapitalverluste (z. B. aus Derivaten oder Fonds) sind flexibler nutzbar. Wichtig: Verlustbescheinigungen müssen bis zum 15.12. beantragt werden. Altbestände vor 2009 genießen Bestandsschutz – Gewinne bleiben nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei (§ 23 EStG a.F.). Fehlerhafte Anschaffungsdaten können jedoch zur Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % führen (§ 43a Abs. 2 EStG). Besonderheiten bestehen auch bei Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG), die steuerfrei zufließen, aber den Einstandskurs mindern. Internationale Investments bergen zusätzliche Risiken: Quellensteuern (z. B. 30 % in den USA, reduzierbar auf 15 % via W-8BEN) und aufwendige Rückerstattungsverfahren (z. B. Schweiz mit 35 %) können die Rendite erheblich beeinflussen. ETFs profitieren seit der Investmentsteuerreform 2018 von Teilfreistellungen (z. B. 30 % bei Aktienfonds), während gleichzeitig eine Körperschaftsteuer auf Fondsebene von 15 % anfällt (§ 6 InvStG). Weitere Themen sind die steuerliche Behandlung von Derivaten (Wegfall der 20.000 € Verlustgrenze), Kryptowährungen (§ 23 EStG, steuerfrei nach 1 Jahr, 1.000 € Freigrenze) und Gold. Ergänzend werden Gestaltungsmöglichkeiten wie NV-Bescheinigung, Kinderdepots und die Günstigerprüfung erläutert. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
1.000 € steuerfrei und günstiger tanken - was bringt das Entlastungspaket wirklich? Wir erklären kurz Krisenbonus, Steuersenkung und den echten Nettoeffekt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Herr Fuchs trägt neuerdings eine Brille. Und trotzdem hat er beim Kochen den Greisbrei mit der Schlemmkreide verwechselt. Frau Elster hat da so eine Ahnung, woran das liegen könnte. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Sybille" von Hexe Knickebein.
Ich betrat den Raum und traf auf eine völlig aufgeregte Physiotherapeutin. Auf meine Frage, was sie so bewegte, zeigte sie auf das Fenster. Da draußen flogen die Federn. Eine Elster hatte sich auf einen Spatz gestürzt. Entweder waren sich die beiden feind, oder die Elster hatte großen Hunger. Offensichtlich verspeisen nicht nur Katzen kleine Spatzen. Nachdem ich auf der Behandlungsliege Platz genommen hatte, entstand ein angeregtes Gespräch mit meiner Therapeutin über die grausame Natur. Das größere oder stärkere Tier bekämpft das schwächere oder kleinere; die Nahrung mancher Tiere besteht aus anderen Tieren, eins frisst das andere. Woher kommt das?Mit dieser Frage kamen wir auf uns Menschen zu sprechen. Geht es unter uns nicht viel brutaler und grausamer zu? Warum sind Menschen so böse, gemein, egoistisch, verlogen und grausam zu ihren Mitmenschen und auch zu Tieren? Bemerkenswert ist, dass die Bösen meistens die anderen sind, nur wir selbst nicht: der Nachbar, der seinen Gartenabfall auf der falschen Seite des Zauns loswird; der Autofahrer, der drängelt und die Lichthupe benutzt; Kriegsgegner, die den jeweils anderen als den Bösen und Aggressor anprangern und sich selbst als Opfer darstellen.Ein junger Mann kam eines Tages zu Jesus und fragte ihn: »Guter Lehrer, was muss ich tun, um ewiges Leben zu erben?« Jesus antwortete ihm: »Niemand ist gut als nur einer, Gott« (Lukas 18,18-19). An diesem Maßstab müssen wir uns messen! Und da müssen wir eingestehen: Wir genügen diesem Maßstab nicht. In den Augen Gottes haben alle gesündigt und erreichen seine Herrlichkeit nicht (Römer 3,23). Doch die wunderbare Botschaft ist: Gott will uns seine Herrlichkeit und ewiges Leben durch den Glauben an seinen Sohn Jesus schenken.Sebastian WeißbacherDiese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.de
Frau Elster muss sich schon sehr wundern, was Herr Fuchs im Winter im Garten macht. Doch unter der Schneedecke findet Herr Fuchs, wonach er gesucht hat. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Schneeglöckchen" mit Simone Sommerland.
Herr Fuchs hat für Frau Elster ein Sträußchen Schneeglöckchen gepflückt. Doch die Frühlingsboten lassen im Fuchsbau sofort die Köpfchen hängen. Frau Elster weiß, warum das so ist. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Winter adé" gesungen von Wenzel.
Der Kormoran ist ein Erfolg des Naturschutzes – und zugleich Auslöser eines heftigen Konflikts. Fischer klagen über leere Netze, während Naturschützer den Schutz der Vogelart verteidigen.
Eli discusses the rush to ban social media for under-16s and examines stronger evidence that school structures and heavy homework drive youth distress. Eli Stark Elster makes the case for autonomy, free play, and targeted fixes over blanket bans and digital IDs.• correlation versus causation in mental health research• consistent seasonal suicide patterns tied to school terms• shortcomings of screen‑time metrics and “true‑ish” narratives• Haidt's claims, wins on free play, and policy contradictions• autonomy as a developmental need across human societies• moral panics, helicopter norms, and shrinking kid freedom• targeted regulation of algorithms over platform bans• 2012 shifts: Common Core, homework spikes, and stress• reforms: less homework, more recess, later start times• alternatives like Sudbury‑style learner‑led environments• why evidence, not vibes, should guide child policyQuestions or suggestions? Email podcast@fsu.nz.If you enjoyed this episode, please subscribe and consider sharing the podcast with others.Support the showhttps://www.fsu.nz/https://x.com/NZFreeSpeechhttps://www.instagram.com/freespeechnz/https://www.tiktok.com/@freespeechunionnz
Herr Fuchs möchte sich ein Winterspiel bauen. Dafür braucht er einige Pappkartons, die er vor seinem Bau sammelt. Frau Elster ärgert sich über diese Unordnung. Sie fängt einfach an, alles aufzuräumen. Dabei bleibt sie in einem der Kartons stecken. Nun kann nur noch Herr Fuchs helfen. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch ein Kinderlied von Christoph Goetten aus dem Film "Lotte im Dorf der Erfinder".
Herr Fuchs und Frau Elster bereiten sich auf den großen Maskenball im Märchenwald vor. Frau Elster trägt ein schillerndes Papageiengewand und fliegt damit stolz zu Herrn Fuchs. Doch es qualmt aus dem Fuchsbau und alles ist voller Ruß. Frau Elsters Gewand wird davongeweht. Ob die beiden trotzdem auf dem Maskenball tanzen werden? Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Pyjamaparty" von Deine Freunde.
Herr Fuchs und Frau Elster fahren zusammen Schlitten, doch nur Herr Fuchs genießt das Winterwetter. Frau Elster friert, hat Durst und Hunger. Herr Fuchs möchte ihr einen Schneeball braten. Wetten, dass es ihm gelingt? Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Schneeflöckchen, Weißröckchen" mit Mai Cocopelli.
Herr Fuchs hat Augenschmerzen. Beim Rodeln im Sonnenschein war noch alles in Ordnung. Er bittet Frau Elster um Hilfe. Sie hat einen guten Rat, damit die Sonne und der Schnee beim nächsten Rodelspaß nicht mehr blenden. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "A ,B, C, die Katze lief im Schnee" gesungen von Wenzel.
Eigentlich hatten Herr Fuchs und Frau Elster einen richtig schönen Tag. Sie waren rodeln. Doch als Frau Elster Herrn Fuchs vor dem Essen bittet, seine Hände zu waschen, hat er dazu gar keine Lust. Schon bald sind überall schwarze Pfotenabdrücke zu sehen. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Kinderlied "Das Händewaschenrubbelschrubbelseifenlied" von Simone Sommerland.
Es ist sehr kalt. Deshalb möchte Herr Fuchs Feuerholz sägen. Sein Neffe Weißohr und Frau Elster sollen ihm eigentlich dabei helfen. Die beiden haben aber etwas ganz anderes vor. Dafür sägen sie zwar auch Holz zurecht, allerdings in Scheiben! Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Weihnachtslied "Ein Zwerglein ging zur Weihnachtszeit" von Bernd Kohlhepp.
In Wittenberg, Luther burned Pope Leo's papal bull at the Elster Gate, defying the papacy, defending Scripture over tradition, inspiring students, and igniting the Reformation, ultimately splitting the church.
In Wittenberg, Luther burned Pope Leo's papal bull at the Elster Gate, defying the papacy, defending Scripture over tradition, inspiring students, and igniting the Reformation, ultimately splitting the church.
Frau Elster möchte sich von Herrn Fuchs Mehl borgen. Doch Herr Fuchs hat selber kein Mehl im Bau. Dabei bereitet er gerade eine köstliche Apfelsemmelspeise zu. Wie geht das nur ohne Mehl? Dieses Rezept interessiert Frau Elster sehr. Das Sandmännchen hat dir aber nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch noch das Weihnachtslied "Bratapfel" von Veronika Fischer.
Frau Elster ist bei Herrn Fuchs zu Besuch. Sie findet die Natur gerade sehr langweilig. Doch als sie aufbrechen will, denkt sie Gespenster wären am Waldesrand. Zum Glück kennt sich Herr Fuchs aber aus und kann sogar schon Vorfreude auf den Frühling verbreiten. Das Sandmännchen hat dir nicht nur diese Geschichte mitgebracht, sondern auch das Kinderlied "Nebel, Nebel" von Detlef Jöcker.
The Great Fear was a panic during the French Revolution that spread through rural areas. It all started with a conspiracy theory. Research: Davies, Alun. “The Origins of the French Peasant Revolution of 1789.” History, 1964, Vol. 49, No. 165 (1964). https://www.jstor.org/stable/24404527 Elster, Jon. “The Two Great Fears of 1789.” Prepared for the Conference on “Emotions and Civil War”, Collège de France June 10-11 2010. https://www.college-de-france.fr/media/jon-elster/UPL13205_LePillouerThe_two_great_fears_of_1789.pdf Hill, Henry Bertram. “An Aftermath of the Great Fear.” The Journal of Modern History, Vol. 22, No. 4 (Dec. 1950). Via JSTOR. https://www.jstor.org/stable/1875896 Kasal, Krystal. “Mapping out France's 'Great Fear of 1789' shows how misinformation spreads like a virus.” Phys.org. 8/28/2025. https://phys.org/news/2025-08-france-great-misinformation-virus.html Lefebvre, Georges. “The Great Fear of 1789; rural panic in revolutionary France.” Joan White, translator. Pantheon Books. 1973. Lenharo, Mariana. “An abiding mystery of the French Revolution is solved — by epidemiology.” Nature. 8/27/2025. doi: https://doi.org/10.1038/d41586-025-02739-9 Mark, Harrison W. “Great Fear.” World History Encyclopedia. https://www.worldhistory.org/Great_Fear/ Markoff, John. “Contexts and Forms of Rural Revolt: France in 1789.” The Journal of Conflict Resolution , Jun., 1986, Vol. 30, No. 2 (Jun., 1986), pp. Via JSTOR. https://www.jstor.org/stable/174254 Pelz, William A. “The Rise of the Third Estate: The French People Revolt.” From A People's History of Modern Europe. Pluto Press. Via JSTOR. https://www.jstor.org/stable/j.ctt1c2crfj.8 Tackett, Timothy. “Conspiracy Obsession in a Time of Revolution: French Elites and the Origins of the Terror, 1789-1792.” The American Historical Review , Jun., 2000, Vol. 105, No. 3. Via JSTOR. https://www.jstor.org/stable/2651806 Zapperi, Stefano et al. “Epidemiology models explain rumour spreading during France’s Great Fear of 1789.” Nature. 8/27/2025. https://doi.org/10.1038/s41586-025-09392-2 See omnystudio.com/listener for privacy information.