Podcasts about immaterialg

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Marketing Transformation Podcast
#191 mit Philipp Klöckner und Thomas Höppner

Marketing Transformation Podcast

Play Episode Listen Later Sep 30, 2024 61:54


Heute geht es in Anknüpfung an Folge #151 “Wie Google den Displaymarkt dominiert” einmal mehr um den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Tech-Giganten und der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Medien, Publishern und Advertisern. Und es geht um Strafen in Milliardenhöhen. Was ist in den letzten Monaten im Bereich AdTech passiert? Wie sieht die juristische Seite dazu aus? Ich habe mir als Gesprächspartner zu diesem höchst spannenden und zukunftsträchtigen Thema erneut die beiden Mega-Experten auf diesem Gebiet eingeladen: Philipp (Pip) Klöckner und Prof. Dr. Thomas Höppner, Rechtsanwalt und Partner von Hausfeld. Unsere Diskussion gibt euch ein detailliertes Update u.a. zu folgenden Fragestellungen: - Wettbewerbsschädigung durch Google: Was ist in den letzten Monaten passiert? - Welche Bewegungen gab es zuletzt auf der juristischen Seite in Bezug auf Verfahren, Prozesse und Urteile in den US und der EU? - DOJ Case: Googles Beziehung zu Apple - braucht es hier strukturelle Änderungen und welche? - Booking.com: Welche Wechselwirkung hat das jüngste EuGH-Urteil für Amazon? - Werden die Milliardenstrafen die Plattformen zum Ändern ihrer Geschäftspraktiken bewegen? - Wird AI die AdTech-Krise ggf. noch weiter verschärfen? - Wie können Werbungtreibende auf diese Entwicklung Einfluss nehmen? Philipp (Pip) Klöckner war Produktmanager, Inhouse SEO und leitete das Marketing beim marktführenden Preisvergleich in Deutschland (Idealo.de). Er ist spezialisiert auf die Bereiche Accessibility, Crawlability und Onpage-Optimierung von Websites mit umfangreichem Inventar in wettbewerbsintensiven Branchen (eCommerce, Vergleichssuchmaschinen, Marktplätze, Kleinanzeigen & Reisen). Seit 2011 konzentriert sich Philipp Klöckner auf Search-Beratung und organische Wachstumsstrategien, um seine Erfahrungen in den Bereichen Search (Google, Bing, Yandex, SEO / PPC), Comparison Shopping und Business Intelligence als unabhängiger Berater und Angel-Investor mit Verlagen, E-Commerce-Unternehmen und Start-ups zu teilen. Prof. Dr. Thomas Höppner ist Rechtsanwalt und Partner von Hausfeld mit Schwerpunkt im europäischen und deutschen Kartellrecht und Immaterialgüterrecht. Seine Tätigkeit umfasst das gesamte Spektrum des Marktordnungsrechts, einschließlich der sektorspezifischen Regulierung.Thomas hat erfolgreich Kartellrechtsbeschwerden vor der Europäischen Kommission und nationalen Gerichten geführt und vertritt Geschädigte vor deutschen Gerichten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Marktmacht und Schadensersatzansprüchen. Besondere Erfahrung hat Thomas in Technologie-, Medien- und Netzwerkmärkten, wo er Mandanten regelmäßig in komplexen Verfahren an der Schnittstelle von Wettbewerb, Regulierung, Geistigem Eigentum und Datenschutz berät. Angesprochene Empfehlungen von Philipp und Thomas zum Thema AI Foundation Models Technical update report Thomas Höppner LinkedIN Produziert von TLDR Studios

Recht Direkt
KI & Kunst - Kann nur menschliches Schaffen urheberrechtlich geschützt sein?

Recht Direkt

Play Episode Listen Later Feb 27, 2024 46:41


Wir sind zurück mit einer Folge zu Kunst und KI! Gemeinsam mit Dr. Viktoria Kraetzig gehen wir spannenden Fragen nach, die durch die fortschreitende Entwicklung künstlicher Intelligenz im Urheberrecht aufgeworfen werden. Dürfen beim Training von KI urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet werden? Wann verletzt KI die Rechte Dritter? Sollten KI-Kunstwerke urheberrechtlich geschützt werden? Unsere Fragen beantwortet uns Viktoria Kraetzig. Sie ist Habilitandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht sowie Informationrecht und forscht schwerpunktmäßig im Immaterialgüterrecht. Viel Spaß beim hören! Wenn ihr gerne mehr von Viktoria Kraetzig lesen wollt: https://www.jura.uni-frankfurt.de/122384174/ContentPage_122384174 https://verfassungsblog.de/author/viktoria-kraetzig/#:~:text=Viktoria%20Kraetzig%20is%20a%20postdoctoral,CJEU%2FUnivsersity%20of%20Cambridge).

Recht Direkt
Kartellrecht im Wandel - Nachhaltigkeit und Digitale Märkte

Recht Direkt

Play Episode Listen Later Feb 6, 2024 30:44


In die dritte Staffel von Recht Direkt starten wir mit einer Folge zum Kartellrecht! Wie und warum werden Kartelle eigentlich reguliert? Was hat es mit dem Digital Markets Act auf sich und was ändert sich für Verbraucher*innen? Und wie lassen sich kartellrechtlich Nachhaltigkeitsziele so einweben, dass Unternehmen zwar nachhaltiger produzieren, aber keine verbotenen Kartelle bilden? Um auf diese und weitere Fragen Antworten zu finden, haben wir für euch mit Prof. Dr. Sarah Legner gesprochen. An der EBS Universität in Wiesbaden ist sie Inhaberin der Qualifikationsprofessur für Zivilrecht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht und Europäisches Privatrecht. Sie forscht insbesondere zu Nachhaltigkeitsbelangen im Kartellrecht sowie den Auswirkungen der Digitalisierung auf das Verbraucherrecht. Lesehinweise: LEGNER, S. (2023). Verhaltenspflichten für Torwächter im Digital Markets Act. Wertpapier-Mitteilungen, S. 1901-1906. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Diskussions_Hintergrundpapier/AK_Kartellrecht_2019_Hintergrundpapier.html https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/18_01_2022_Nachhaltigkeit.html VOLMAR, M.& KRANZ, J. (2018). Einführung ins Kartellrecht. JuS, S. 14-21.

#arthistoCast – der Podcast zur Digitalen Kunstgeschichte
Folge 8: (Digitales) Recht und Kunstgeschichte - von Schreckgespenstern, Hürden und dem Weg zu mündigen Nutzer*innen

#arthistoCast – der Podcast zur Digitalen Kunstgeschichte

Play Episode Listen Later Nov 1, 2023 65:28


In dieser Folge spricht Jacqueline Klusik-Eckert mit Dr. Dr. Grischka Petri über die vielen unterschiedlichen Rechtsverhältnisse in der Kunstgeschichte und dem digitalen Raum. In einem lockeren Rechtsgespräch erhält man einen Überblick über den Blumenstrauß an Rechtsformen, mit denen man in Berührung kommt, wenn es um die Erforschung des kulturellen Erbes geht. Petri plädiert dafür, die Bild- und Urheberrechteals Mitspracherechte zu verstehen. Die Forschenden kennen sich immer besser aus und wissen um die Knackpunkte. Doch die Rechtsformen ändern sich stetig weiter. Dabei schöpft er anekdotenreich aus einem großen Fundus von Praxisbeispielen. Dabei kommen Candida Höflers Fotografien von Rodin ebenso zur Sprache wie die von generativen Modellen erstellten Bilder. Wie ist unser Umgang mit den Urheberrechten bei künstlerischen Aufnahmen von gemeinfreien Werken? Und wo stehen wir gerade in der KI-Recht-Debatte? Aktuell fällt der Output von generativen Modellen noch aus dem Werkschutz heraus. Doch das könnte sich mit einem steigenden Verständnis der Verfahren auch ändern.Im Gespräch geht es auch um die rechtlichen Rahmenbedingungen für datengetriebene Forschung. Was ist bei der Beschaffung von großen Datenmengen noch erlaubt? Und welche Möglichkeiten der Publikation von Daten hat man, wenn sie einem nicht gehören?Der digitale Raum hat neue Spielformen von Bildern zutage gebracht. Während auf der einen Seite das Remixen und eben nicht auf ein Original reduzierte spannende, virale Kulturphänomene entstehen lässt, wächst das Interesse an einer Zertifizierung durch Blockchain-Technologie. Was sind die aktuellen Trends und welche Rolle spielt dabei Kunstmarkt?Neben den übergeordneten Debatten geht es auch immer wieder um die Eigenverantwortung als Wissenschaftler*in. Neben einem wissenden Umgang mit Bildern und Daten von sammelnden Institutionen liegt es doch an, wie zugänglich und rechtlich offen die eigenen Forschungsergebnisse zur Verfügung gestellt werden.Priv. Doz. Dr. Dr. Grischka Petri ist bei FIZ Karlsruhe und dort Mitarbeiter am Legal Help Desk von NFDI4Culture sowie Privatdozent für Kunstgeschichte an der Universität Bonn. Er beschäftigt sich schon lange mit Immaterialgüterrecht in verteilten Informationsinfrastrukturen in seinem Forschungsschwerpunkt über das Verhältnis von Recht und Kultur.Begleitmaterial zu den Folgen findest du auf der Homepage unter https://www.arthistoricum.net/themen/podcasts/arthistocastAlle Folgen des Podcasts werden bei heidICON mit Metadaten und persistentem Identifier gespeichert. Die Folgen haben die Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 und können heruntergeladen werden. Du findest sie unterhttps://doi.org/10.11588/heidicon/1738702Bei Fragen, Anregungen, Kritik und gerne auch Lob kannst du gerne per Mail an uns schicken unterpodcast@digitale-kunstgeschichte.de

Der schöne Morgen | radioeins
Zwei fast positiv klingende Nachrichten aus der Wirtschaft

Der schöne Morgen | radioeins

Play Episode Listen Later Jun 19, 2023 17:33


Ab dieser Woche fahren wieder Kamerafahrzeuge von Google durch die Straßen, um neue Aufnahmen für Google-Street-View zu machen. Marco Seiffert und Tom Boettcher sprechen darüber mit Dr. Nikolaus Forgó, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht sowie Vorstand des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht an der Universität Wien. Außerdem wartet unser Wirtschaftsexperte Nicolas Lieven mit zwei fast positiv klingenden Nachrichten aus der Wirtschaft auf. Und Friedrich Küppersbusch kommentiert den vorerst beigelegten Streit bei den Grünen.

Ars Boni
Ars Boni 396 Rechtsempirie (Prof. Dr. Andreas Engert, Prof. Dr. Dr. Hanjo Hamann)

Ars Boni

Play Episode Listen Later Apr 13, 2023 61:51


Wir sprechen mit Prof. Dr. Andreas Engert, LL.M. (Univ. Chicago) und Prof. Dr. Dr. Hanjo Hamann, JSM (Stanford). Engert ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Grundlagen des Rechts an der FU Berlin, Hamann Qualifikationsprofessor (mit Tenure Track) für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Immaterialgüterrecht, insbesondere Recht der Digitalisierung und Rechtslinguistik an der EBS Universität. Gegenstand des Gesprächs ist, was Empirische Rechtswissenschaft ist und was sie in Zeiten komplexer Sachverhalte und multipler Krisen leisten kann. Links: https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/zivilrecht/lehrende/engerta/index.html https://www.ebs.edu/en/lecturers/hamann-hanjo https://rechtsempirie.de/ https://berlinerrechtszeitschrift.de/wp-content/uploads/BRZ-2022-3-Engert.pdf https://rechtsempirie.de/10.25527/re.2022.01/court-decisions-99-uncharted-deep-sea/ https://hanjo.1hamann.de/research/jz2021-656.pdf

PinG-Podcast
Corona im Rechtsstaat Folge 9

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Apr 22, 2020 33:52


Nikolaus Forgó ist Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Universität Wien. Niko Härting unterhält sich mit ihm über Corona-Maßnahmen und -Lockerungen in Österreich, über die "Stopp Corona"-App des Österreichischen Roten Kreuzes und über den österreichischen Bundeskanzler, der einer Überprüfung der Corona-Maßnahmen durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof kaum zu befürchten hat, da es in unserem Nachbarland keine Eilverfahren gibt. Welche Unterschiede gibt es zur deutschen Debatte? Wie sehr schaut man aus Österreich auf die deutschen Corona-Geschehnisse?

RechtEasy
#3 Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó: Sir des Juridicums, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht, Institutsvorstand für Innovation und Digitalisierung im Recht

RechtEasy

Play Episode Listen Later Apr 16, 2020 36:03


Mit Interesse für Sprache und Philosophie begab sich Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó in das Studium der Rechtswissenschaften in Wien, studierte zudem Drehbuch und findet dann wieder zurück in die Welt der Juristerei. Er gründete bereits 1998 den Universitätslehrgang für Informations- und Medienrecht an der Universität Wien, ging dann ins Ausland nach Hannover in Deutschland und ist seit 2017 wieder zurück am Juridicum. Welche Beweggründe hinter dem Wechsel vom Juristen zum Künstler und dann zum Univ. Prof stehen, welche Eigenschaften einen erfolgreichen Univ. Prof ausmachen sowie drei Tipps für das Überleben in der Welt der Digitalisierung und welche Rolle Europa zwischen Hardwareentwickler Asien und Softwarenentwickler Amerika spielt, erfahren Sie heute – in dieser Folge des RechtEasy Postcasts. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/rechteasy/message

Flughafenregion Zürich - Real Estate Insights
Real Estate Insights #10 - David Schwaninger, Partner Blum&Grob Rechtsanwälte AG

Flughafenregion Zürich - Real Estate Insights

Play Episode Listen Later Jun 18, 2019 2:53


David Schwaninger ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht. Er ist Partner bei der Blum&Grob Rechtsanwälte AG und dortiger Leiter der Immobilienrechtsabteilung sowie Co-Leiter der IT- und Immaterialgüterrechtsabteilung. Building Information Modeling (BIM) und Datenmanagement mit Fokus auf Immobilienprojekte gehören zu einem seiner Themenschwerpunkte.

re:publica 17 - All Sessions
#DigitalCharta – Die Diskussion (Workshop II)

re:publica 17 - All Sessions

Play Episode Listen Later May 9, 2017 81:39


Jeanette Hofmann, Malte Spitz, Wolfgang Kleinwächter, Götz Hamann, Daniel Opper, Gerhart Baum, Beate Wagner, Sascha Lobo, Jan Ehlert, Domenika Ahlrichs Seit der Veröffentlichung des Charta-Entwurfs im Dezember 2016 wird der Vorschlag (zu lesen unter: www.digitalcharta.eu) im Netz diskutiert. Dutzende Blogeinträge, Kommentare, Artikel in Online-Medien, tausende Tweets und mehr als 400 Kommentare auf der Webseite der Initiative zeugen davon. Darunter sind viele Vorschläge und Ideen, um den bestehenden Text zu verändern, zu erweitern und Missverständliches deutlicher zu formulieren. Gemeinsam mit Autoren und dem Publikum sollen die großen Konfliktlinien in zwei parallelen Fishbowl-Runden diskutiert werden. Zusammen wollen wir mit dem Publikum an Vorschlägen für einen veränderten Text arbeiten. Kontrovers waren vor allem folgende Themen: Dürfen Grundrechte im digitalen Zeitalter auch gegenüber privaten Konzernen gelten, wenn diese de facto öffentliche Funktionen übernehmen? Welcher Schutz soll für Urheber, Rechteinhaber und Immaterialgüter gelten? Wie kann man ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit für den digitalen Raum formulieren, das gegen Zensur ist, gleichzeitig aber dem Hass im Netz Grenzen aufzeigen soll? Welche Artikel sind sinnvoll, welche gehören nicht in einen Grundrechtekatalog, welche fehlen?   Wenn Sie einen weiteren Aspekt mit uns diskutieren wollen, senden Sie uns bitte einen Vorschlag an: digitalcharta@zeit-stiftung.org Parallel zu diesem Workshop findet ein weiterer Workshop auf Stage 8 statt. __________________________________ #DigitalCharta – a critical discussion In two fishbowl conversations with the general public we will discuss the articles of the Digital Charter and address a number of critical issues that have been raised. Together we will work on suggestions for a draft version "2.0". Since the publication of the draft Charter in December 2016, the proposal (which can be accessed at: www.digitalcharta.eu) has been widely debated on digital media. Dozens of blog entries, comments, articles on online media sites, thousands of tweets and more than 400 comments on the initiative website bear witness to this. Among these contributions are many suggestions and ideas for amending and expanding the proposed text in order to address ambiguities and enhance clarity. The authors and the general public are invited to discuss the key critical issues in two parallel fishbowl conversations. Together with the audience we will work on suggestions to improve the text of the Charter. The following topics have given rise to the greatest controversies: Should fundamental rights in the digital age also apply to private companies, even where these perform what can be defined as public functions? What kinds of protection should apply to authors, rights holders and intellectual property? How can a fundamental right to free speech be formulated for the digital arena, which resists censorship, but at the same time addresses the issue of online incitement to hatred? Which articles are necessary and reasonable? Which ones do not belong in a catalogue of fundamental rights, and which other ones should be included?   If there are any further issues that you would like to discuss with us, please send your suggestions to: digitalcharta@zeit-stiftung.org In parallel with this workshop another workshop session takes place on stage 8. 

re:publica 17 - All Sessions
#DigitalCharta – Die Diskussion (Workshop I)

re:publica 17 - All Sessions

Play Episode Listen Later May 9, 2017 83:02


Jeanette Hofmann, Malte Spitz, Wolfgang Kleinwächter, Götz Hamann, Daniel Opper, Gerhart Baum, Beate Wagner, Sascha Lobo, Jan Ehlert, Domenika Ahlrichs Seit der Veröffentlichung des Charta-Entwurfs im Dezember 2016 wird der Vorschlag (zu lesen unter: www.digitalcharta.eu) im Netz diskutiert. Dutzende Blogeinträge, Kommentare, Artikel in Online-Medien, tausende Tweets und mehr als 400 Kommentare auf der Webseite der Initiative zeugen davon. Darunter sind viele Vorschläge und Ideen, um den bestehenden Text zu verändern, zu erweitern und Missverständliches deutlicher zu formulieren. Gemeinsam mit Autoren und dem Publikum sollen die großen Konfliktlinien in zwei parallelen Fishbowl-Runden diskutiert werden. Zusammen wollen wir mit dem Publikum an Vorschlägen für einen veränderten Text arbeiten. Kontrovers waren vor allem folgende Themen: Dürfen Grundrechte im digitalen Zeitalter auch gegenüber privaten Konzernen gelten, wenn diese de facto öffentliche Funktionen übernehmen? Welcher Schutz soll für Urheber, Rechteinhaber und Immaterialgüter gelten? Wie kann man ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit für den digitalen Raum formulieren, das gegen Zensur ist, gleichzeitig aber dem Hass im Netz Grenzen aufzeigen soll? Welche Artikel sind sinnvoll, welche gehören nicht in einen Grundrechtekatalog, welche fehlen?   Wenn Sie einen weiteren Aspekt mit uns diskutieren wollen, senden Sie uns bitte einen Vorschlag an: digitalcharta@zeit-stiftung.org Parallel zu diesem Workshop findet ein weiterer Workshop auf Stage 9 statt. __________________________________ #DigitalCharta – a critical discussion In two fishbowl conversations with the general public we will discuss the articles of the Digital Charter and address a number of critical issues that have been raised. Together we will work on suggestions for a draft version "2.0". Since the publication of the draft Charter in December 2016, the proposal (which can be accessed at: www.digitalcharta.eu) has been widely debated on digital media. Dozens of blog entries, comments, articles on online media sites, thousands of tweets and more than 400 comments on the initiative website bear witness to this. Among these contributions are many suggestions and ideas for amending and expanding the proposed text in order to address ambiguities and enhance clarity. The authors and the general public are invited to discuss the key critical issues in two parallel fishbowl conversations. Together with the audience we will work on suggestions to improve the text of the Charter. The following topics have given rise to the greatest controversies: Should fundamental rights in the digital age also apply to private companies, even where these perform what can be defined as public functions? What kinds of protection should apply to authors, rights holders and intellectual property? How can a fundamental right to free speech be formulated for the digital arena, which resists censorship, but at the same time addresses the issue of online incitement to hatred? Which articles are necessary and reasonable? Which ones do not belong in a catalogue of fundamental rights, and which other ones should be included?   If there are any further issues that you would like to discuss with us, please send your suggestions to: digitalcharta@zeit-stiftung.org In parallel with this workshop another workshop session takes place on stage 9.   

LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer
LS001 - Know-How-Schutz Teil 1: Das Non Disclosure Agreement

LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer

Play Episode Listen Later Jan 26, 2016 18:19


Know-How, oder Immaterialgüter, sind eine wichtige Grundlage des Unternehmens. Um es zu schützen, sollte man - nicht nur, aber auch - rechtliche Maßnahmen ergreifen. Was man insgesamt tun kann, hat das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz in einer Broschüre zusammengefasst. Leseempfehlung!Da das Thema quasi eine unendliche Geschichte ist, wird es uns in verschiedenen Podcast-Episoden beschäftigen; ich starte mit dem NDA (Non-Disclosure-Agreement), der Vertraulichkeitsvereinbarung. Hier solltest du auf folgende Punkte achten:PräambelDefinitionen, besonder der „vertraulichen Informationen“„eigentliche“ Vertraulichkeitsvereinbarung: Was darf mit den geheimen Informationen geschehen?Dauer der GeheimhaltungspflichtenRegelungen zu Mitarbeitern des Vertragspartners/SubunternehmenVertragsstrafeRückgabe und Vernichtung von Unterlagen für den Fall der Beendigung der ZusammenarbeitRegelungen zur Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform und NebenabredenSalvatorische KlauselMehr Infos zum NDA findest du in diesem Blogartikel.Folgen beim Verstoß gegen ein NDA können Unterlassungsansprüche, Vertragsstrafen oder - in speziellen Fällen - sogar Strafbarkeit sein (§§ 17 ff. UWG). Strafbar ist der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aber nur in Sonderfällen, nicht, wenn dein Lieferant zB Konstruktionsdaten, die du ihm gegeben hat, ausplaudert - daher unbedingt an das NDA denken.Zur Orientierung, wie so etwas aussehen könnte, habe ich für euch ein Muster-NDA erstellt, das ihr euch hier herunterladen könnt. Aber Achtung: Nie Muster "einfach so" übernehmen, sondern immer genau prüfen, ob es tatsächlich für dich und deine konkrete Situation so passt!Beitragsbild: NDA - Non Disclosure Agreement — Foto von tashatuvango Folge direkt herunterladen

Thingonomics
Thingonomics 10: Wenn Sachgüter und Immaterialgüterrecht kollidieren

Thingonomics

Play Episode Listen Later Nov 22, 2015


Martin Spindler und Marcel Weiß sprechen (noch einmal) über den VW-Skandal. Hauptthema ist der Landtechnik-Hersteller John Deere, der Preisdisrkiminierung bei seinen Produkten mittels Software umsetzt und für die Durchsetzung diese Preisdifferenzierung auf DRM setzt und -daraus folgend- den Kunden abspricht, mit ihren gekauften Produkten zu machen, was sie wollen. Zum Abschluss ist der Plattformvorsprung von...

neunetz.fm
Thingonomics 10: Wenn Sachgüter und Immaterialgüterrecht kollidieren

neunetz.fm

Play Episode Listen Later Nov 22, 2015


Martin Spindler und Marcel Weiß sprechen (noch einmal) über den VW-Skandal. Hauptthema ist der Landtechnik-Hersteller John Deere, der Preisdisrkiminierung bei seinen Produkten mittels Software umsetzt und für die Durchsetzung diese Preisdifferenzierung auf DRM setzt und -daraus folgend- den Kunden abspricht, mit ihren gekauften Produkten zu machen, was sie wollen. Zum Abschluss ist der Plattformvorsprung von...

Leitmotiv
Leitmotiv 025: Über Brüssel-Straßburg-Berlin, Lobbyismus, Schlaf, Startups, Netflix und die EFF – mit Julia Reda

Leitmotiv

Play Episode Listen Later Sep 8, 2015 89:17


Für Folge 25 habe ich mich mit Julia Reda getroffen. Julia ist die Abgeordnete der Piratenpartei im EU-Parlament, Vizepräsidentin der Fraktion Grüne/EFA und Mitglied im Rechtsausschuss, der sich federführend mit Fragen der Immaterialgüterrechte befasst. Wir reden über ihren Weg nach Brüssel, ihr Büro in Berlin, echten Lobbyismus, ihre ehemalige Band Drachelstaat, Schlafentzug, ihre Kindheit in Bonn, ihr Studium in Mainz, ihr Interesse an Startups und die komplizierte Frage um Digitales Rechtemanagement, Netflix und Pragmatismus. Zum Schluss gibt es noch eine Einladung zur openmind Konferenz.

Besondere Umstände
Besondere Umstände – Episode 3

Besondere Umstände

Play Episode Listen Later Sep 26, 2012


Benni Bärmann und Antje Schrupp haben geredet über: - Die Ferienuni Kritische Psychologie - über die gesellschaftliche Natur des Menschen, Psychoanalyse (und Kritik daran)... - die Open Mind Konferenz und die Frage, ob die Piratenpartei jetzt feministisch geworden ist (15:00) - Urheberrecht und andere Immaterialgüterrechte, davon ausgehend um Eigentum und Knappheit. Ist es sinnvoll, zwischen materiellem und immateriellem Eigentum zu unterscheiden? Wie vermittelt man radikale Positionen dazu? Und kurz angerissen und auf nächstes Mal vertagt: Die Körperlosigkeit der digitalen Welt (?) (21:35) - Digitale Arbeit: Tätigsein ohne Zwang (Hier wollte Benni gerne den Begriff "Stigmergie" unterbringen, vergaß es aber, daher hier.) Außerdem: Freie Tätigkeit und Verbindlichkeit und wie beides zusammenpasst. (43:40) - Wir wollten dann noch über Hypes sprechen und sind dann bei der Kritik an der Vogue-Strecke mit Models im Stile von Obdachlosen hängengeblieben (die nicht gehypet ist) (54:00) Download file directly

„Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit im Wirtschaftsprivatrecht“ sd „Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigke

Leben Ulrich Torggler hat in Wien studiert (Mag. iur., 1993). Ebenfalls an der Universität Wien folgte 1996 die Promotion zum Doktor iuris. Im Studienjahr 1995/96 absolvierte er ein Masterstudium an der Cornell Law School, New York (LL.M., 1996). Schon während seines Studiums war Ulrich Torggler Assistent bei Univ.-Prof. Dr. Gerhard Frotz (Institut für Handelsrecht, Universität Wien), später als Universitätsassistent und Assistenzprofessor. Nach praktischen Erfahrungen in einer großen Wiener Wirtschaftskanzlei habilitierte er sich 2009 für das Fach "Unternehmens- und privates Wirtschaftsrecht (Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht, Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht)". Per 1.9.2010 folgte er dem Ruf auf einen Lehrstuhl für "Privates Recht der Wirtschaft" an der Universität Innsbruck. Ulrich Torggler ist unter anderem Träger des Walther-Kastner-Preises (1996, 2009) und des Kardinal-Innitzer-Förderungspreises (2009). Er ist unverheiratet. Forschung Ulrich Torggler hat zahlreiche Arbeiten zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht verfasst. Besonders liegen ihm Grundsatzfragen mit Praxisbezug am Herzen. So hat er nicht nur an den wichtigsten Kommentaren zu den unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Gesetzen mitgewirkt, sondern auch tiefschürfende Arbeiten insbesondere zum Firmenrecht, zur Unternehmensübertragung sowie zum Innen- (Treuepflichten) und Außenverhältnis (Durchgriff) der Gesellschaften verfassst. Auch seine Habilitation über "Die Verbandsgründung" ist einer ganz grundsätzlichen Frage des geltenden Rechts gewidmet, nämlich der Entstehung von Gesellschaften mit Rechtsfähigkeit (zB Aktiengesellschaften). Wie auch sonst öfters setzt sich Ulrich Torggler dabei kritisch mit der bisher herrschenden, an der deutschen Rechtslehre orientierten Doktrin auseinander und zeigt alternative Lösungswege auf, die der österreichischen Rechtslage besser entsprechen.

„Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit im Wirtschaftsprivatrecht“ mp3 „Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigk

Leben Ulrich Torggler hat in Wien studiert (Mag. iur., 1993). Ebenfalls an der Universität Wien folgte 1996 die Promotion zum Doktor iuris. Im Studienjahr 1995/96 absolvierte er ein Masterstudium an der Cornell Law School, New York (LL.M., 1996). Schon während seines Studiums war Ulrich Torggler Assistent bei Univ.-Prof. Dr. Gerhard Frotz (Institut für Handelsrecht, Universität Wien), später als Universitätsassistent und Assistenzprofessor. Nach praktischen Erfahrungen in einer großen Wiener Wirtschaftskanzlei habilitierte er sich 2009 für das Fach "Unternehmens- und privates Wirtschaftsrecht (Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht, Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht)". Per 1.9.2010 folgte er dem Ruf auf einen Lehrstuhl für "Privates Recht der Wirtschaft" an der Universität Innsbruck. Ulrich Torggler ist unter anderem Träger des Walther-Kastner-Preises (1996, 2009) und des Kardinal-Innitzer-Förderungspreises (2009). Er ist unverheiratet. Forschung Ulrich Torggler hat zahlreiche Arbeiten zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht verfasst. Besonders liegen ihm Grundsatzfragen mit Praxisbezug am Herzen. So hat er nicht nur an den wichtigsten Kommentaren zu den unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Gesetzen mitgewirkt, sondern auch tiefschürfende Arbeiten insbesondere zum Firmenrecht, zur Unternehmensübertragung sowie zum Innen- (Treuepflichten) und Außenverhältnis (Durchgriff) der Gesellschaften verfassst. Auch seine Habilitation über "Die Verbandsgründung" ist einer ganz grundsätzlichen Frage des geltenden Rechts gewidmet, nämlich der Entstehung von Gesellschaften mit Rechtsfähigkeit (zB Aktiengesellschaften). Wie auch sonst öfters setzt sich Ulrich Torggler dabei kritisch mit der bisher herrschenden, an der deutschen Rechtslehre orientierten Doktrin auseinander und zeigt alternative Lösungswege auf, die der österreichischen Rechtslage besser entsprechen.

„Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit im Wirtschaftsprivatrecht“ hd „Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigke

Leben Ulrich Torggler hat in Wien studiert (Mag. iur., 1993). Ebenfalls an der Universität Wien folgte 1996 die Promotion zum Doktor iuris. Im Studienjahr 1995/96 absolvierte er ein Masterstudium an der Cornell Law School, New York (LL.M., 1996). Schon während seines Studiums war Ulrich Torggler Assistent bei Univ.-Prof. Dr. Gerhard Frotz (Institut für Handelsrecht, Universität Wien), später als Universitätsassistent und Assistenzprofessor. Nach praktischen Erfahrungen in einer großen Wiener Wirtschaftskanzlei habilitierte er sich 2009 für das Fach "Unternehmens- und privates Wirtschaftsrecht (Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht, Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht)". Per 1.9.2010 folgte er dem Ruf auf einen Lehrstuhl für "Privates Recht der Wirtschaft" an der Universität Innsbruck. Ulrich Torggler ist unter anderem Träger des Walther-Kastner-Preises (1996, 2009) und des Kardinal-Innitzer-Förderungspreises (2009). Er ist unverheiratet. Forschung Ulrich Torggler hat zahlreiche Arbeiten zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht verfasst. Besonders liegen ihm Grundsatzfragen mit Praxisbezug am Herzen. So hat er nicht nur an den wichtigsten Kommentaren zu den unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Gesetzen mitgewirkt, sondern auch tiefschürfende Arbeiten insbesondere zum Firmenrecht, zur Unternehmensübertragung sowie zum Innen- (Treuepflichten) und Außenverhältnis (Durchgriff) der Gesellschaften verfassst. Auch seine Habilitation über "Die Verbandsgründung" ist einer ganz grundsätzlichen Frage des geltenden Rechts gewidmet, nämlich der Entstehung von Gesellschaften mit Rechtsfähigkeit (zB Aktiengesellschaften). Wie auch sonst öfters setzt sich Ulrich Torggler dabei kritisch mit der bisher herrschenden, an der deutschen Rechtslehre orientierten Doktrin auseinander und zeigt alternative Lösungswege auf, die der österreichischen Rechtslage besser entsprechen.

J!Cast
JCast_43_Microsoft_und_das_kartellrecht

J!Cast

Play Episode Listen Later Oct 13, 2007


Der Fall Microsoft machte vor allem wegen des Rekordbußgeldes von fast 500 Millionen Euro Schlagzeilen. Für den Verbraucher sind die unmittelbaren Auswirkungen des jüngst vom europäischen Gericht erster Instanz erlassenen Urteils jedoch minimal. Längst ist der Windows Media Player, um dessen Kopplung mit Windows es einst ging, von der Konkurrenz überholt. Längst sind auch die Schnittstellen im Serverbereich offengelegt. Dennoch ist das Urteil, in dem die Entscheidung der europäischen Komission gegen Microsoft jetzt bestätigt wurde, von großer juristischer Relevanz. Einmal mehr regelt es das Verhältnis von Immaterialgüterrechten zum Kartellrecht und verdeutlicht, dass der faire Wettbewerb gegenüber dem geistigen Eigentum immer mehr an Bedeutung gewinnt. Über das Urteil und seine Folgen habe ich mit Dr. Jörg Witting aus der Kanzlei Bird & Bird in Düsseldorf gesprochen.