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digital kompakt | Business & Digitalisierung von Startup bis Corporate
Haftung? Trifft immer nur die Geschäftsführung – oder? Strafverteidiger David Rieks und Compliance-Profi Carolin Raspé räumen im Gespräch mit Joel Kaczmarek mit gefährlichem Halbwissen auf: Wer im Unternehmen wofür haftet, warum D&O-Versicherungen oft trügen, wann Investor:innen in den Fokus geraten – und weshalb blindes Vertrauen in Hierarchien strafrechtlich riskant wird. Fünf Mythen, fünf Aha-Momente. Du erfährst... …warum Geschäftsführer:innen die Haftung oft unterschätzen. …wie Investoren durch Einflussnahme haftbar werden können. …warum Mitarbeitende trotz Anweisung haftbar bleiben. …wie Compliance-Systeme rechtliche Risiken minimieren. …welche Mythen über Haftung in Unternehmen existieren. __________________________ ||||| PERSONEN |||||
Willkommen beim Profcast des FSR Rewi Jena! In dieser Folge sprechen wir mit Prof. Dr. Julia Lübke. Sie ist Lehrstuhlinhaberin für Bürgerliches Recht und Gesellschaftsrecht hier bei uns an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Diese Folge behandelt die Themen Gerechtigkeit im Unternehmensrecht, das „Jodel-Diplom“ und wer und wie man promovieren sollte.Bei Fragen, Kritik,Wünschen oder sonstigen Anregungen freuen wir uns über Eure Nachrichten anprofcast@uni-jena.de oder an unseren Insta-Account @fsr.rewi.jena.Ein Podcast desFachschaftsrates der Rechtswissenschaftlichen Fakultät derFriedrich-Schiller-Universität Jena.----------WebsiteInstagramLehrstuhlseite Prof. Dr. Lübke----------[00:00:00-00:11:34] Warum Jura & Was ist gerecht?[00:11:35-00:17:13] Jura & Sprachen [00:17:14-00:27:36] Studium in Oxford & 1. Examen[00:27:37-00:33:10] Backpacking in Südamerika & Arbeit in einer Großkanzlei [00:33:11-00:37:10] LL.M. in Harvard? [00:37:11-00:47:41] Promotion & Betreuung währenddessen
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Digitalisierungsrichtlinie II: Wesentliche Änderungen im Gesellschaftsrecht - Rechtlicher Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Kommunen Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht
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Was passiert, wenn die Staatsanwaltschaft an die Tür klopft? Joel Kaczmarek taucht mit den Expert*innen Carolin Raspé und David Rieks von der Kanzlei YPOG tief in die Welt der Unternehmensdurchsuchungen ein. Carolin, die den Bereich Compliance und Internal Investigations leitet, und David, zuständig für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, teilen ihre fünf goldenen Regeln für den Ernstfall. Von Ruhe bewahren bis zur strategischen Vorbereitung – dieser Podcast bietet wertvolle Einblicke und praktische Tipps, um vorbereitet zu sein, wenn es darauf ankommt. Ein Muss für alle, die sich in der Unternehmenswelt bewegen! Du erfährst... …die fünf goldenen Regeln bei unerwartetem Besuch der Staatsanwaltschaft …warum Ruhe bewahren und Anwälte kontaktieren essenziell bleibt …wie die richtige Kommunikation mit Behörden und Mitarbeitenden gelingt …weshalb Vorbereitung auf Krisensituationen den Unterschied macht …welche Schritte nach einer Durchsuchung entscheidend sind __________________________ ||||| PERSONEN |||||
Es geht los mit der 291. Episode von IMR: In dieser spannenden Folge begrüßt Marc Dr. Tim Gießelmann, der bei Orka – ehemals Orth Kluth – seinen Werdegang und seine Erfahrungen im juristischen Arbeitsalltag berichtet. Wie kommt man vom Nullpunkte Mathe-Abi zum Jurastudium? Warum promovierte er dann später? Wie fand er seine Spezialisierung im Gesellschaftsrecht? Welche Rolle spielt die individuelle Motivation und die Entwicklung von Fachkompetenzen in einer großen Kanzlei wie Orka? Wie beeinflusst die Kombination aus juristischem Fachwissen und technischer Affinität den Arbeitsalltag und den Umgang mit komplexen Transaktionen? Und welche Impulse können Studierende, Rechtsreferendare und junge Anwälte aus den vielfältigen Einblicken in die Praxis mitnehmen? Im Gespräch geht es neben Antworten auf diese Fragen um den Übergang von der klassischen Rechtsanwaltsarbeit zur moderneren Arbeitsweisen mit Legal Tech und Künstlicher Intelligenz, die Bedeutung von Wirtschaftsmediatoren-Ausbildungen und die Frage, wie man sich als junger Jurist authentisch und mit der nötigen Persönlichkeit in Vorstellungsgesprächen präsentiert. Viel Spaß mit diesem spannenden Gast und seinen wertvollen Karriere-Insights!
Etwas über ein Jahr ist es her, seit sich eine informelle Arbeitsgruppe, bestehend aus Anwältinnen und Anwälten sowie Professorinnen und Professoren zusammengefunden hat. Eine Art ThinkTank, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, sich Extremismus mit dem entgegen zu stellen, was er am besten beherrscht: Den Mitteln des Rechts. Viele Gesellschaften und Start-ups möchten sich klar gegen Extremismus positionieren, da diese Haltung vielleicht sogar fester Bestandteil des Unternehmensbranding ist. Fragt sich nur wie? Rechtlich ist das nämlich gar nicht so einfach. Die Arbeitsgruppe rund um Fiona Schönbohm hat sich daher mit rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten befasst, die Unternehmen zur Verfügung stehen, um sich gegen extremistische Äußerungen und Handlungen zu positionieren. Ein Thema, das breite Zustimmung finden müsste. Sollte man meinen. Anlass genug, sich nicht nur mit den Ergebnissen aus der Arbeitsgruppe, sondern auch den Reaktionen darauf zu befassen. Fiona und ich sind uns einig: Die Stimmung ist aktuell ganz schön aufgeheizt, was vielleicht auch durch die Medien mitverursacht wurde. Oder?
Im Mittelpunkt dieser Podcastfolge steht (ab Minute 16:17) eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die sich an der Schnittstelle zwischen dem Datenschutzrecht und dem Gesellschaftsrecht bewegt und die von den Datenschützern bislang viel zu wenig beachtet wurde (EuGH vom 12.9.2024 – Az. C-17/22 und C-18/22). Zwei deutsche Fälle zu Publikumsgesellschaften (Treuhandfonds) und zu der umstrittenen Frage, ob ein Anleger Auskunft über die weiteren Mitgesellschafter und Treugeber verlangen kann. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein solcher Anspruch vertraglich nicht ausgeschlossen werden; „das Recht, seine Vertragspartner zu kennen, ist in jedem Vertragsverhältnis selbstverständlich“ (BGH vom 19.11.2019, Az. II ZR 263/18, Rn. 13). Die Entscheidung des EuGH hinterlässt Stefan Brink und Niko Härting weitgehend ratlos. Der EuGH misstraut erneut jeder Datenverarbeitung, die sich nicht auf Einwilligungen stützt. Die Rechtfertigungsgründe des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b bis f DSGVO sind für den EuGH ersichtlich Normen der zweiten Wahl: „In diesem Zusammenhang sind die in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b bis f DSGVO vorgesehenen Rechtfertigungsgründe eng auszulegen, da sie dazu führen können, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten trotz fehlender Einwilligung der betroffenen Person rechtmäßig ist“ (a.a.O., Rn. 37). Eine höchst eigenwillige Interpretation des Art. 6 DSGVO. Was für den BGH „selbstverständlich“ und unabdingbar ist, sieht der EuGH ganz anders: „Vorbehaltlich einer Überprüfung durch das vorlegende Gericht ist daher eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die in der Weitergabe von Informationen in Bezug auf Gesellschafter besteht, die über eine Treuhandgesellschaft mittelbar an einer Publikumsfondsgesellschaft beteiligt sind, nicht als im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b DSGVO ‚für die Erfüllung eines Vertrags … erforderlich‘ anzusehen, wenn der Vertrag, der dem Erwerb einer solchen Beteiligung zugrunde liegt, die Weitergabe dieser Daten an Mitanteilseigner ausdrücklich ausschließt“ (a.a.O., Rn. 47). Mit einer erstaunlichen Volte eröffnet der EuGH den deutschen Gerichte dann jedoch über Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO eine Hintertür, die es dem BGH mit großer Wahrscheinlichkeit ermöglicht, an seiner bisherigen Rechtsprechung festzuhalten. Letztendlich wird wohl alles beim Alten bleiben… Ein Glanzstück des Kompliziert-Verästelten sind auch die Guidelines des Europäischen Datenschutzausschusses zur Pseudonymisierung (ab Minute 7:24). Und auch das jüngste Urteil des EuGH zur Bemessung von Bußgeldern bei Konzernunternehmen (EuGH vom 13.2.2025, Az. 383/23) kommt nicht ohne Kapriolen aus (ab Minute 36:36). Umso klarer und entschiedener reagiert Apple auf alles Bestrebungen, staatlichen Behörden Hintertürchen in die iCloud zu öffnen (ab Minute 1:00).
In der 285. Episode von Irgendwas mit Recht ist Dr. Timm Gaßner aus dem Münchener Büro von Noerr zu Gast. Er berichtet über seinen Werdegang, anfangs geprägt vom Wunsch, Strafverteidiger zu werden, und der ihn schließlich in die Welt der Großkanzleien führte. Timm reflektiert über seine Studienzeit in Augsburg, die Herausforderungen seiner Promotion nach dem zweiten Staatsexamen und seine aktuelle Tätigkeit im Gesellschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht. Er erklärt die komplexen Abläufe bei Initial Public Offerings (IPOs) und geht auf die regulatorischen Anforderungen ein, die Unternehmen heutzutage erfüllen müssen. Welche Herausforderungen ergeben sich bei Kapitalerhöhungen? Und wie kann ein Jurist die internationale Vernetzung seiner Kanzlei nutzen, um in einem dynamischen Umfeld erfolgreich zu sein? Wie kommt man auf diese Weise mit guten Leistungen nach New York? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Episode von IMR. Viel Spaß!
Was tut sich in der Produkthaftung? Wie kann man die Vertragserklärung einer KI anfechten? Und was muss man nach der Scheidung an die Ex-Schwiegereltern zurückzahlen? (02:38) Aktuelle Gesetzgebung: Neue Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853, Volltext (09:30) Aktuelle Literatur: Moritz Becker, Anita Bell und Hannah Meyer: Die neue EU-Produkthaftungs-RL und ihre Folgen für das deutsche Produkthaftungsrecht, NJW 2024, 3745-3750 Maria Walch: Daten als Sacheinlagen und Beiträge im Gesellschaftsrecht, LRZ 2024, Rn. 809-901, Volltext Anton S. Zimmermann: Irren ist menschlich? Irrtumsanfechtung und künstliche Intelligenz, ZfPW 2024, 490-511 (18:30) Aktuelle Rechtsprechung: Ford Italia: EuGH v. 19. Dezember 2024, C-157/23, abrufbar in der Volltext Schwiegerelternkredit: LG Frankfurt am Main v. 28. November 2024, 2-23 O 701/23, Volltext folgt
In dieser Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit Dr. Shigeo Yamaguchi, einem erfahrenen Anwalt und Partner bei Arqis. Wie kam er dazu, nach seiner Schulzeit in Tokyo Anwalt werden zu wollen? Warum gerade im Wirtschaftsrecht - und in Deutschland? Welche Unterschiede im Gesellschaftsrecht zwischen Japan und Deutschland gibt es? Inwieweit entstehen Herausforderungen durch kulturelle Nuancen, die in der Rechtsberatung zwischen beiden Ländern wichtig sind? Warum sind Sprachkenntnissen und kulturelles Verständnis für den Erfolg internationaler Rechtsberatung besonders wichtig? Was unterscheidet Mandanten in Deutschland und Japan? Wie wirkt sich dies auf die gesellschaftsrechtliche Transaktion sowie die zwischenmenschliche Kommunikation aus? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in Folge 271 von IMR. Viel Spaß!
IN. UP! OUT? Alles über Unternehmensberatung mit Moritz Neuhaus
Ein knallbunter Anwalt in einer grauen Welt? Dr. Daniel Otte Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, hat schon alles miterlebt von zähen Schlachten bis oft über Jahre andauernde Streitigkeiten. Da braucht es jemanden, der nicht nur Jura versteht, sondern auch das menschliche Drama in voller Tiefe. Vom familiären Erbe bis zum schwierigen Unternehmensverkauf – hier werden Konflikte wie Berge erklommen. --------------------------------------------------------------- Moritz Neuhaus ist Co-Founder und CEO der Insight Consulting GmbH. Gemeinsam mit seinem Team hilft er CEOs, Gründern und Consulting-Partnern dabei, online zu Meinungsführern in ihrer Industrie zu werden.
Johannes Brand ist einer der aktivsten Anwälte auf der Plattform LinkedIn. An ihm führt kein Weg vorbei. Dabei glänzt er mit hochwertigen und geistreichen Inhalten und regt oft zur Diskussion an. Mal seine Meinung - auch wenn sie konträr zu einem anderen Nutzer ist - sagen? Kein Problem. Dabei weiß Johannes es immer zu verstehen, den guten Ton zu wahren und nie unter die Gürtellinie zu gehen. Und rechtlich hat er eh so einiges drauf: Vertriebsrecht und Gesellschaftsrecht sind sein Steckenpfert. Seit kurzem ist er Partner der renommierten Kanzlei Buse. Doch die eigentlich spannendste Frage ist doch: wie hat er das alles gemacht? Und wie hat er damit angefangen? Die Antwort findest du in knapp 60 Minuten Interview mit Johannes! Wenn du Kevin erreichen möchtest, dann empfehle ich dir folgende Kanäle:
Beim Deutschen Juristentag (DJT) diskutieren Expertinnen und Experten wichtige rechtspolitische Probleme der Zeit und suchen für sie Lösungen. Die Justizreporter*innen sind auf dem größten rechtlichen Fachkongress Europas unterwegs. Der findet in diesem Jahr vom 25.09-27.09.2024 in Stuttgart statt. Elena Raddatz und Philip Raillon sind vor Ort und sprechen unter anderem mit dem Präsidenten des Juristentages, Verfassungsrichter Prof. Henning Radtke über die Bedeutung des Kongresses. Außerdem beleuchten die Beiden das Thema der Fachabteilung Wirtschaftsrecht: Der Juraprofessor Marc-Philippe Weller erklärt seine Vorschläge für Klimavorgaben im Gesellschaftsrecht. Konkret schweben ihm drei wesentliche Stellschrauben für mehr Klimaschutz vor, die sogenannte „Klimatrias“. Justizreporterin Gigi Deppe schätzt das Gewicht der DJT-Beschlüsse ein. Dazu hat sie einen Teil ihrer langjährigen DJT-Berichterstattung ausgewertet. Die Beschlüsse und Ergebnisse des DJT 2024 werden erst nach Erscheinen des Podcasts veröffentlicht. Sie sind spätestens am Freitag, 27.9.2024 auf der Seite des DJT abrufbar (www.djt.de).
In der 257. Episode von Irgendwas mit Recht tauchen wir tief in die Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein, ein Thema, das für Unternehmen immer relevanter wird. Zu Gast ist diesmal Professor Peter Hommelhoff, einer der bedeutendsten Wirtschafts- und Gesellschaftsrechtler Deutschlands, der zusammen mit Professorin Anne Sanders und Professorin Anne Mittwoch darüber spricht, warum Unternehmen überhaupt Nachhaltigkeitsberichte verfassen müssen und welche neuen EU-Vorschriften sie dabei zu beachten haben. Wie beeinflussen diese Berichtspflichten das Gesellschaftsrecht und welche Konsequenzen drohen, wenn Unternehmen diese nicht erfüllen? Welche Herausforderungen stehen insbesondere kleineren Unternehmen bevor, die nicht über die gleichen Ressourcen wie Großkonzerne verfügen? Inwieweit werden Gemeinwohlinteressen womöglich zum Unternehmensziel? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
In dieser Folge tauchen wir tief in die Lebensgeschichte und die unternehmerische Reise von Martin Kind ein. Wir beginnen mit seinen frühen Jahren und seiner Entwicklung vom "Kind" zur erfolgreichen Marke KIND. Dabei werfen wir einen Blick auf die Märkte, in denen er tätig ist, und wie sich die Wirtschaft im Laufe der Zeit verändert hat. Martin Kind teilt spannende Einblicke in den Wachstum seiner Firma und die Rolle seines Sohnes Alexander in der Unternehmensführung. Wir reisen mit ihm nach Singapur und in den Kaukasus, bevor wir über seine Freundschaft mit Roßmann sprechen. Ein weiteres Highlight ist die Diskussion über Kind's Engagement im Fußball und seine Ansichten zum Gesellschaftsrecht. Schließlich erfahren wir mehr über die Entwicklungen bei KIND Optik und hören persönliche Gedanken von Martin Kind. Ob Unternehmer, Sportfan oder einfach neugierig auf inspirierende Lebensgeschichten – diese Folge bietet für jeden etwas.
Dr. Jana Trapp ist ganz schön „herumgekommen“ während ihres Jurastudiums. Welche Erfahrungen sie im In- und Ausland gesammelt hat und warum Boston/Massachusetts dabei eine besondere Rolle spielt, erzählt sie Moderator Moritz Mümmler in dieser Folge unseres Podcasts. Im Oktober 2023 ist Jana als Associate bei Linklaters in Düsseldorf eingestiegen. „Das war ein bisschen wie nach Hause kommen“, denn sie kannte das Team schon aus ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kanzlei. Die Praxisgruppe Gesellschaftsrecht ist recht groß bei Linklaters und sehr breit aufgestellt. Vorteil: Sie kann als Associate „überall mal hereingucken“. Jana erzählt Moritz von ihrer täglichen Arbeit und warum sie To-do-Listen liebt, obwohl die Tagespläne meist nur bedingt aufgehen. Es geht um Teamwork in aufgeschlossener Atmosphäre und den hohen Qualitätsanspruch ihrer Kanzlei. Der kommt auch dem Nachwuchs zugute, der bei Linklaters gut ausgebildet und unterstützt wird, wie Jana betont. Welche Talente die Kanzlei sucht, ob Altbier besser ist als Champagner, welche Schulfächer unnötig sind? Das alles erfahrt ihr in dieser Folge! Die neue Episode als Video auf YouTube. Bitte hier klicken. Du bist noch nicht bei clavisto? Als exzellente Nachwuchsjurist*in bist Du bei uns genau richtig! Unser Talentprogramm bietet Dir vielfältige Karrierechancen, kostenlose Förderleistungen und begleitet Dich auf Deinem Weg in eine Top-Kanzlei. www.clavisto.de RECHT persönlich auf Apple Podcasts bewerten clavisto auf Instagram clavisto auf Facebook clavisto auf LinkedIn
IMR 250 - die Jubiläumsepisode Eures Jurapodcasts mit Prof. Anne Anders, Prof. Anne Mittwoch sowie Prof. Marc-Philippe Weller. Die drei Professor:innen diskutieren Marc-Philippe Wellers Gutachten für den 74. Deutschen Juristentag. Es geht um gesetzgeberische Maßnahmen zur Klimatransformation im Gesellschaftsrecht, das üblicherweise private Beziehungen regelt. Sie erläutern die Verbindung zwischen Völkerrecht und Gesellschaftsrecht, insbesondere die Umsetzung internationaler Klimaschutzabkommen in nationales Recht. Weitere Themen sind die Klimaneutralität für Unternehmen und die mögliche Einführung einer Klimaquote für Großunternehmen. Sie sind sich einig, dass das Gesellschaftsrecht ein Instrument für den Klimaschutz darstellen kann, um eine klimaneutrale Wirtschaft zu fördern. Verschiedene Vorschläge zur Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaneutralität in Unternehmen sowie Maßnahmen zur Umsetzung einer Klimaquote werden beleuchtet - Details erhaltet Ihr in diesen sehr spannenden rund 30 Minuten. Viel Spaß!
Wenn Paare oder Freunde gemeinsam eine Immobilie gekauft haben, dann meist „in GbR”. Ein kleiner Zusatz im Kaufvertrag. Keiner wusste so recht, was das eigentlich bedeutet, aber es war einfach so. Mit einem neuen Gesetz zur GbR (dem sog. „MoPeG”) wird das seit Jahresbeginn aber zum Problem. Aufmerksame Hörerinnen und Hörer wissen, dass dies längst Gegenstand von Episode #48 („Die GbR putzt sich raus”) war. Allerdings ist seither zu wenig passiert, bilanziert Maraike, die in dieser Episode daher noch mal schimpfen muss. Sie meint es gut! Es ist wirklich tückisch, wie unbemerkt man in einer GbR und damit tief im Gesellschaftsrecht hängen kann. Aber es gibt Wege raus. Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Was ändert sich mit dem MoPeG für die Rechtsfähigkeit der GbR? Was wird in das neue Gesellschaftsregister eingetragen? Welche Neuerung gibt es für Freiberufler? Das und mehr in der heutigen Folge. Sponsor: Jurafuchs https://www.jurafuchs.de
Dr. Pegger ist Partner bei GPK Rechtsanwälte in Innsbruck. Die Kanzlei besteht bereits seit mehr als 100 Jahren und war eine der ersten großen Kanzleien in Westösterreich. Größe und Qualität waren von Anfang an klare Leitplanken für die Kanzlei. Dr. Pegger ist bereits seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig und verbindet die beiden Welten von Wirtschaft und Recht. Im Podcast-Interview spricht Dr. Franz Pegger mit Podcast-Host Robert Pacher über Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Nachfolgen, Freiheit und Sicherheit. ⬇️ **Dr. Franz Pegger** Rechtsanwalt Partner bei GPK Pegger Kofler & Partner
In Episode 242 von Irgendwas mit Recht ist Marc für Euch bei Oppenhoff in Köln und spricht mit Dr. Philipp Heinrichs. Philipp ist Associated Partner, hat in Münster Jura studiert und zur Singularzulassung am BGH promoviert. Heute berät er mit einem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht. Was hat der Kauf eines seltenen Porsches hiermit zu tun? Was macht hervorragende Dienstleistungsmentalität bei Anwälten aus? Wie kommt man von einem gesellschaftsrechtlichen Mandat dazu, in einer millionenschweren Zwangsversteigerung für die Mandantin zu sitzen? Was hat Philipp im Rahmen seiner jahrelangen Tätigkeit als Referendarverantwortlicher bei Oppenhoff gelernt? Welche Tipps lassen sich hieraus für Euren Werdegang sowie die Wahl des für Euch richtigen Arbeitgebers ableiten? Warum ist es wichtig, bescheiden zu bleiben? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Los gehts mit der vierten Staffel von „Recht persönlich“. In der ersten Folge sind Julia Watson und Tobias Beck, LL.M. zu Gast bei Moderator Moritz Mümmler. Beide sind Associate bei Baker McKenzie – und das noch ziemlich frisch. Umso anschaulicher können sie von ihrem Einstieg in die Kanzlei berichten, vom Onboarding mit eigenem Buddy, von ersten Aufgaben und dem Hineinwachsen in die Mandatsarbeit. Gut gelaunt blicken die beiden auf ihren Start zurück und erzählen von ihren derzeitigen Schwerpunkten. Dabei gibt es durchaus Unterschiede: Während Julia in Frankfurt im Bereich Litigation arbeitet, ist das Team von Tobias in München für Transaktionsgeschäfte und Gesellschaftsrecht im Einsatz. An Baker McKenzie schätzen beide die internationale Aufstellung mit vielen Standorten und übergreifender Zusammenarbeit. Sie konnten schnell Verantwortung übernehmen, profitieren von internen Weiterbildungen und kümmern sich inzwischen bereits selbst um neue Kolleg*innen. Was sollten Kandidat*innen mitbringen, um ähnlich gut Fuß zu fassen in der Kanzlei? Darauf geben Julia und Tobias ebenso Antworten wie auf die Frage nach ihren nächsten Zielen. Um Superkräfte geht es am Ende auch noch – und um Michael Jackson. Warum? Hört am besten einfach rein! Die neue Episode als Video auf YouTube. Bitte hier klicken. Du bist noch nicht bei clavisto? Als exzellente Nachwuchsjurist*in bist Du bei uns genau richtig! Unser Talentprogramm bietet Dir vielfältige Karrierechancen, kostenlose Förderleistungen und begleitet Dich auf Deinem Weg in eine Top-Kanzlei. www.clavisto.de RECHT persönlich auf Apple Podcasts bewerten clavisto auf Instagram clavisto auf Facebook clavisto auf LinkedIn
Heute zu Gast: Dr. Christiane Mühe, Notarin in Frankfurt. Sie stellt sich den Fragen von Christine (Breaking Through) und Marc. Wie findet man seine erste Orientierung im Studium? Wie kam es zur Promotion im Strafrecht? Schadet eine Promotion in Rechtsgebiet A, obwohl man nachher in Rechtsgebiet B tätig ist? Oder ist das vielleicht gar nicht so schlimm? Was hat Dr. Mühe bewegt, Notarin zu werden? Wie sieht diese Tätigkeit in der Praxis aus? Gibt es typische Hochphasen im Jahr oder ist die ganze Zeit viel zu tun? Wie kann daneben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen? Warum muss man sich aus Sicht von Dr. Mühe gerade nicht im Sinne eines entweder/oder entscheiden? Antworten auf diese Fragen sowie viele weitere spannende Aspekte aus dem Notariat erhaltet Ihr in dieser Folge Eures Jura-Podcasts. Viel Spaß!
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Herrn Dr. Eike Bicker über interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Bicker gehen die beiden in medias res. Zunächst sprechen sie über Anlässe und Gründe für interne Untersuchungen. Dabei gehen sie insbesondere auch auf die gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Hintergründe ein. Daneben spricht Dr. Bicker darüber, wodurch interne Untersuchungen eingeleitet werden. Des Weiteren diskutieren Dr. Rosinus und Dr. Bicker darüber, wer für die Einleitung von internen Untersuchungen zuständig ist, und wie die Pflichten verteilt sind. Dabei erörtern sie auch atypische Konstellationen, in denen Vorstand und Aufsichtsrat zuständig sind. In dem Interview geht es darüber hinaus auch um mögliche Interessenkonflikte, und wie mit ihnen in der Praxis umgegangen wird. Dr. Bicker und Dr. Rosinus ziehen zudem einen internationalen Vergleich und stellen die Besonderheiten des deutschen Systems hervor. Zuletzt sprechen sie noch über den Abschluss der internen Untersuchung und die Folgen im Unternehmen. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Eike Bicker ist einer der führenden Anwälte für Corporate Governance & Compliance in Deutschland. Er hat insbesondere Erfahrung im Umgang mit hochkarätigen Corporate Governance & Compliance-Angelegenheiten, internen Ermittlungen, damit verbundene Rechtsstreitigkeiten sowie in der Verteidigung von Unternehmen. Er berät regelmäßig bei der Gestaltung und Implementierung von Compliance-Programmen. Zu seinen Mandanten zählen internationale Unternehmen, Investmentfonds, Vorstände, Aufsichtsräte und Regulierungsbehörden. Eike Bicker leitet die Compliance & Investigations-Praxis bei Gleiss Lutz. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Heute bin ich bei Dr.in Tamara Christ zu Gast. Sie ist Geschäftsführerin der ASFINAG Service GmbH, dem operativen Geschäftsbereich der ASFINAG. Seit Mai 2022 ist Tamara in dieser Funktion und damit für alle Agenden der betrieblichen Erhaltung sowie für Human Resources, den Arbeitnehmer*innenschutz, das Liegenschaftsmanagement sowie das Controlling zuständig. Von ihrem Ausbildungshintergrund ist sie promovierte Juristin mit Schwerpunkt Strafrecht, Kriminologie und Gesellschaftsrecht und war viele Jahre in verschiedenen Unternehmen der Luftfahrtbranche tätig. Privat ist Tamara verheiratet und Mutter zweier Kinder. Sie lebt in Wien und liebt das Reisen und war schon an sehr vielen Orten der Erde, u.a. in der Antarktis und auf den Osterinseln. Sie schwimmt gerne und findet auch beim Backen von Kipferln und Croissants viel Entspannung. Wir werden heute darüber sprechen, wie Tamara viele ihrer Entscheidungen trifft, was für sie als Führungskraft einen hohen Stellenwert hat, wie sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie lebt, und warum Quoten für sie heute wichtiger sind, als sie das noch vor 10 Jahren waren. Und natürlich gibt es auch wieder 3 Tipps für dich als Leaderin. Ich wünsche dir viel Spaß beim Zuhören.
Willkommen zum ChinaHotPod! In dieser Folge werfen wir einen Blick auf das brandaktuelle Thema: den Einfluss des neuen chinesischen Gesellschaftsrechts auf deutsche KMU. China ist ein bedeutender Handelspartner für Deutschland, und Veränderungen im chinesischen Rechtssystem können erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben. Heute haben wir Rainer Burkardt, einen erfahrenen Anwalt im chinesischen Wirtschaftsrecht, zu Gast. Zusammen werden wir die Auswirkungen der neuen Gesetzesänderungen auf deutsche KMU diskutieren und herausfinden, wie Unternehmen sich am besten darauf vorbereiten können. Von der Vereinfachung der Gründungsprozesse bis hin zu den Herausforderungen der Compliance - wir werden die Schlüsselaspekte des neuen Gesellschaftsrechts beleuchten und betonen, dass es keinen Grund zur Panik gibt, aber dennoch der Teufel im Detail stecken kann. Bleiben Sie dran, um zu erfahren, wie deutsche KMU erfolgreich mit diesen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in China umgehen können. Viel Spaß beim Zuhören!
Das FlexKapGG, das Flexible Kapitalgesellschaftengesetz, ist nicht nur das erste Gesetz, das im generischen Femininum verfasst wurde, sondern nichts weniger als ein gesellschaftsrechtliches "Jahrhundertereignis", findet Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der bei der Schaffung der neuen Rechtsform in die Arbeitsgruppen im Justizministerium eingebunden war.Ob die FlexKapG die GmbH endgültig verdrängen wird und welche Vorteile sie Mitarbeiter:innen und Investor:innen bietet, darüber sprechen Keyvan Rastegar (RPCK | Rastegar Panchal) und Elisabeth Maier (Verlag Manz) in dieser Episode.Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.atService:Rastegar/Rastegar/Rastegar: FlexKapGG-ONPodcast Senat der WirtschaftBrutkasten Deep DiveAWAK/ÖRAK-Webcast Gefällt Ihnen, was Sie hören? Dann abonnieren Sie den Podcast und empfehlen Sie ihn weiter. Lob, Kritik und Anregungen: podcast@manz.at
Lito Michael Schulte ist einer der rennomiertesten Cannabis-Anwälte Deutschlands mit einem Hintergrund in Straf-, Betäubungsmittel-, Handels-, Vereins- und Gesellschaftsrecht, sowie der Gründer der Lito Law Academy. Ein Gespräch (beim Essen) über den Entwurf zum Cannabis Gesetz, eine mögliche Legalisierung im Jahr 2024 und das Potential eines Marktes, der bereits in seiner Entstehung nach ökologischen und sozialen Maßgaben ausgerichtet werden muss. Infos & Links zur Folge Der Entwurf zum CanG Lito bei Instagram Die Lito Law Academy Natürliche Ausrede .142 mit Lito Infos & Links zum Podcast
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuer zahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Mayer Amschel Rothschild (1744 – 1812), Bankier Die wenigsten Menschen zahlen gerne Steuern und die meisten Unternehmer:innen haben das Gefühl zu viele zu bezahlen. Markus Raml ist nicht nur Steuerberater. Er betreut viele Gründer:innen und versucht ihnen beim Steuern sparen zu helfen. Außerdem versucht er seinen Klienten mit Förderungen unter die Arme zu greifen. In dieser #glaubandich Podcast-Folge geht er gemeinsam mit Startrampe-Leiter Johannes den klassischen Gründerablauf durch und beantwortet dabei die wichtigsten Fragen: · Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen? · Wie lange dauert die Gründung und wann ist der optimale Bilanzierungszeitpunkt? · Wie betreffen mich die Änderungen im Gesellschaftsrecht? · Was kostet der bzw. die erste Mitarbeiter:in? Die Antworten darauf gibt es in dieser informativen #glaubandich Podcast-Episode. Mehr Infos über Markus Raml Team - Raml-Partner
An Tag 5 unserer Präsi-Woche ist Sabine Fuhrmann zu Gast, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen und Vizepräsidentin der BRAK. Seit 2006 ist sie zur Anwaltschaft zugelassen, hat 2011 in Leipzig die Rechtsanwaltskanzlei Spirit Legal gegründet und ist dort seitdem Managing Partner. Sabine ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und schwerpunktmäßig in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Corporate Finance und Compliance tätig. Mit ihr verfügt das Präsidium nun über 2 Frauen…und endlich eine Repräsentantin aus den neuen Bundesländern. Fachlich ist sie unter anderem für Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht – und: superwichtig: Berufsbildung und ZPO zuständig. Sabine verrät uns nicht nur, warum sie für ihr Ehrenamt in der Selbstverwaltung so sehr brennt, sondern auch, was in den nächsten Jahren auf die Anwaltschaft zukommt. Und: Wir erfahren exklusiv auch ein kleines Geheimnis! Mit Sabine plaudere ich über Videoverhandlungen, Resozialisierungsprogramme für Beamte, „Kammer-Kaffee“, Zaubermäntel, Baumärkte, märchenhaft klingende Amtsgerichtsbezirke und Brillen. Wir teilen den Wunsch „Make Verkündungstermine great again!“ und ich halte fest: Wenn man sich das Präsidium von Sabines Kammer anschaut: Sachsen hat sie, die starken Frauen!
Weiter geht es mit unserer Präsi-Runde. An Tag 4 ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers, Präsident der RAK Celle und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltkammer BRAK zu Gast. Thomas ist seit 1992 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Sozietät STOBBE Rechtsanwälte in Hannover. Neben seiner notariellen Tätigkeit berät er überwiegend im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie im Erbrecht. Seit 1998 gehört er dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Celle an und ist seit 2008 deren Präsident. Schon seit 2015 ist Thomas Mitglied im BRAK-Präsidium und hat dort u.a. sehr viel mit meinem Referat zu tun…Öffentlichkeitsarbeit. Seit der ersten Sekunde ist Thomas Unterstützer dieses kleinen Podcastprojekts! Außerdem ist er zuständig für die Themen Anwaltsnotare, Bewertung von Anwaltskanzleien, Haftpflichtversicherer, Rechtsschutzversicherungen, Migrationsrecht, Statistiken, und - superwichtig - Juristenausbildung. Wir sprechen darüber, warum das erste und zweite Examen aus der Zeit gefallen sind, warum der integrierte Bachelor eine gute Idee ist und warum der juristische „Vorbereitungsdienst“ etwas vermissen lässt: Die Vorbereitung auf den Beruf. Wir plaudern über Künstliche Intelligenz und die Chancen, die sie bietet, über ChatGPT und über den akuten Fachkräftemangel, der sich besonders in der Fläche dramatisch auswirkt. Und selbstverständlich versuche ich auch diesmal wieder, ein Geheimnis zu lüften.
Mit schnellen Schritten neigt sich das Jahr 2023 dem Ende. Für uns erneut der passende Anlass, um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht zu geben. Gerade für Private Clients hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. So zeigen verschiedene Konstellationen rund um die Wegzugsteuer, welche Klippen es hier für künftige Wegzüge zu berücksichtigen gilt. Doch auch für bereits erfolgte Wegzüge mit gestundeter Wegzugsteuer gibt es zu beachtende (unerfreuliche) Nachrichten in Form der (geplanten) rückwirkenden Einführung einer Ausschüttungssperre auf wegzugsteuerbehaftete Beteiligungen. Nicht zuletzt in der Hinzurechnungsbesteuerung, im internationalen Erbschaftsteuerrecht und zur Frage, wann eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne angenommen werden kann, sind ebenfalls relevante Entscheidungen ergangen. Viel Spaß beim Hören unseres Jahresrückblicks. *** Hinweis: In der ursprünglichen Version dieser Episode haben wir u.a. über § 14b Abs. 4 AO berichtet. Die Norm enthält eine unbeschränkte Haftung der Anteilseigner von doppeltansässigen Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Allerdings nur für Gesellschaften, deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht nicht anerkannt wird. Damit betrifft die ursprünglich von uns beschriebene „harte“ Folge eines Haftungsdurchgriffs z.B. keine EU-Gesellschaften aus Gründungstheoriestaaten, weil deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht akzeptiert wird. Letzteres haben wir in der ursprünglichen Version dieser TAXpod-Episode nicht zutreffend wiedergegeben. Damit ist auch das mit den Niederlanden gebildete Beispiel nicht zutreffend, weil die Niederlande der Gründungstheorie folgt und EU-Gesellschaft ist. Die Passage haben wir nachträglich angepasst. *** Folge direkt herunterladen
Was steckt hinter der Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG? In der heutigen Episode setzen wir uns intensiv mit der Option zur Körperschaftsteuer auseinander. Wir erläutern, wie Personengesellschaften durch einen Antrag steuerlich wie Körperschaften behandelt werden können. Dies bietet vor allem für international erfolgreiche Familiengesellschaften in Deutschland, die oft als Personengesellschaften strukturiert sind, signifikante Vorteile. Ab 2024 erweitert sich diese Option auch auf GbRs. Steuerliche Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Wir klären auf, wie die Besteuerung bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften funktioniert. Bei Personengesellschaften müssen Gewinne automatisch von den Gesellschaftern versteuert werden, während bei Kapitalgesellschaften eine zweistufige Besteuerung erfolgt. Gesellschaftsrechtliche Unterschiede Die Option zur Körperschaftsteuer wirkt sich nicht auf das Gesellschaftsrecht aus. So haften Personengesellschafter auch nach Ausübung der Option unbeschränkt. Wir erklären auch, warum die Gründung einer Personengesellschaft oft weniger komplex ist als die einer Kapitalgesellschaft. Vorteile der Option Schenkungsteuer: Wir diskutieren die erbschaftsteuerlichen Vorteile. Ertragsteuer: Wie sich Verträge zwischen Gesellschafter und Gesellschaft steuerlich auswirken. Grunderwerbsteuer: Warum Grundstücke grunderwerbsteuerfrei auf eine Personengesellschaft übertragen werden können. Nutzung von Anlaufverlusten: Wir gehen darauf ein, warum Startups und Immobilieninvestoren besonders profitieren können. GbR als Holding: Wie sich neue Möglichkeiten für Holding-Strukturen ergeben. Antragsverfahren und steuerliche Herausforderungen Zum Abschluss geben wir einen Überblick über das Antragsverfahren und erörtern die steuerlichen Probleme, die bei der Option zur Körperschaftsteuer auftreten können, wie zum Beispiel die Sperrfrist von 7 Jahren für Einbringungsgewinne nach § 22 UmwStG. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen, findest du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://www.amazon.de/Sei-doch-nicht-besteuert-Steuerfabi/dp/3745910834/ref=sr_1_1?crid=ZUM4K6OKEAEC&keywords=sei+doch+nicht+besteuert&qid=1669109803&sprefix=sei+doch+nicht+%2Caps%2C139&sr=8-1 Hier findest Du das Angebot für Steuerberater, die sich mit steuerberaten.de selbstständig machen wollen: https://www.steuerberaten.de/gmbh/netzwerk/ Ihr habt Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Dr. Jan Kruppa nimmt uns mit in sein Leben als Dozent und Anwalt und erzählt Mari Tufenkchyan spannende Fälle und Ereignisse aus beiden Welten. Die Website: https://www.knorr.ag/ueber-uns/wer-arbeitet-fuer-sie/dr-jan-j-kruppa --- Jedes Unternehmen kann Fachkräfte finden. Ich habe dazu die W.o.T. Strategie entwickelt. Weitere Infos: https://www.207-media.de/employer-branding/ Du brauchst dringend neue Kunden? Ich helfe Dir: https://www.207-media.de/ Unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht, Tobias Frommhold, Partner bei Kanzlei 746 kannst du unter frommhold@kanzlei746.de erreichen. Wenn du Anmerkungen oder Fragen an uns oder an unsere Interviewgäste hast, schreibe uns eine Nachricht über Instagram unter: matching_talents_podcast. Unternehmen, die Interesse daran haben mit ihren vakanten Stellen in unserem Podcast vorgestellt zu werden, können uns gerne unter der E-Mail Adresse: matchingtalentspodcast@gmail.com kontaktieren. Wir freuen uns schon jetzt auf die nächste Folge mit Dir, denn wir bringen Talente zusammen. Mari und Ingo
digital kompakt | Business & Digitalisierung von Startup bis Corporate
EXPERTENGESPRÄCH | Man kann auf zweierlei Wegen geschieden werden: Zu Lebzeiten oder durch den Tod. Beide Varianten sind wichtig, wenn ihr ein Unternehmen führt. Wir sprechen daher in dieser Folge über die stigmatisierten Themen Ehevertrag und Testament. Wie geht man das an und was ist wirklich wichtig? Wie schützt man den eigenen Nachwuchs und welche Pflichten muss man erfüllen? Du erfährst... …warum Eheverträgen der negative Ruf zu Unrecht vorauseilt …was du bei Erstellung eines Ehevertrags unbedingt beachten musst …wie das Thema Unterhalt geregelt ist …welche Modifikationsmöglichkeiten es für Eheverträge gibt …wie du Güterübertragung richtig angehst …was bei Verstoß gegen den Ehevertrag passiert …warum Testamente so wichtig sind wie Eheverträge …welche Regeln es für Unverheiratete gibt Diese Episode dreht sich schwerpunktmäßig um Rechtsthemen: Joel trifft sich dazu regelmäßig mit wechselnden Top-Anwält:innen, Steuerberater:innen und Rechtsexpert:innen, welche dir praxisnah und leicht verständlich die wichtigsten Rechtsthemen erklären. Als Unternehmer:in und Gründer:in kannst du diese dadurch sofort verstehen und anwenden. __________________________ ||||| PERSONEN |||||
Der Song von der gleichnamigen Band mit dem Zusatz Ltd, der im britischen Gesellschaftsrecht für GmbH steht, stammt aus dem Jahr 1978. Die Band, die sich in den Anfangsjahren selbst eher als Medienfabrik verstand, ist dem Genre Post-Punk zuzuordnen und landete mit dem Song gleich in den britischen Single-Charts. Der Text stammt vom Sänger und Gründungsmitglied John Lydons und ist eine Abrechnung mit seiner Zeit bei den Sex Pistols. Welchen Einfluss Public Image Ltd mit ihrem aggressiven Gitarrenspiel auf die Punkszene hatte und was heute aus der Band geworden ist, das weiß unser Popexperte Udo Dahmen.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Erweiterung der notariellen Online-Verfahren Das derzeitige Angebot an notariellen Online-Verfahren in Deutschland wurde zum 1. August 2023 erweitert: Ab sofort können auch einstimmige Gesellschafterbeschlüsse wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen bei einer GmbH online beurkundet werden. Auch Vereinsregisteranmeldungen sind nun digital möglich. "Damit ist der nächste Meilenstein zur Digitalisierung des Notariats erreicht", begrüßt man bei der Bundesnotarkammer, die Erweiterung der notariellen Online-Verfahren. Bereits seit dem 1. August 2022 können GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) online vor einer Notarin oder einem Notar gegründet werden. Auch Registeranmeldungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister sind online seit einem Jahr möglich. Nach der erfolgreichen Einführung der Online-Beurkundungsverfahren im Jahr 2022 wurde der gesetzliche Anwendungsbereich der Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht zum 1. August 2023 erweitert: Nun können auch Anmeldungen zum Vereinsregister digital erfolgen. Ebenso lässt der Gesetzgeber die Gründung einer GmbH unter Einbringung einer Sacheinlage (Sachgründung) im Online-Verfahren zu sowie spätere beurkundungspflichtige Vorgänge, wie einstimmige Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags oder über Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals). Die hierfür notwendige Übernahmeerklärung durch die Gesellschafter kann ebenfalls digital erfolgen.Bürgerinnen und Bürger müssen für die genannten Vorgänge also nicht mehr die Notarin oder den Notar vor Ort aufsuchen. Stattdessen kann die Beurkundung bzw. Beglaubigung in einer Videokonferenz mit der Notarin oder dem Notar von überall aus vorgenommen werden. Benötigt werden ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App, ein Computer oder Tablet sowie ein gültiges Ausweis- und Lichtbilddokument. Die notariellen Online-Verfahren in Deutschland genügen hierbei den höchsten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, sodass die Vertraulichkeit der Daten genauso wie beim Notarbesuch vor Ort gewährleistet bleibt. Denn das in Deutschland zugelassene Videokommunikationssystem wird von der Bundesnotarkammer und damit in staatlicher Verwaltung betrieben (erreichbar unter: online-verfahren.notar.de), sodass die sensiblen Daten der Bevölkerung geschützt sind und das höchste Maß an Integrität gewährleistet ist. Auch die Identifizierung erfüllt die höchste Sicherheitsstufe. Dazu wird die Online-Funktion des Personalausweises genutzt, der mit der Notar-App über das Smartphone ausgelesen wird. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
#75 Sommerpause und Fichtelmann (Story of Deadelic) Leuchtet der Router? Ja? Ja! Yippie, wir sind wieder da! Nach der Sommerpause und und einem erfolgreichen Umzug von Chris melden wir uns mit spannenden Themen rund ums Gaming zurück. Wir besprechen wie immer kurz das zuletzt gespielte um dann einen relativ großen Exkurs über die Geschichte um Deadalic von Carsten zu lauschen. Am Ende gibt es sogar noch etwas Gesellschaftsrecht und Infos über Westwood. Und nun rauf auf die Ohren. Viel Spass! Fragen oder Anregungen dazu? Schreibt uns auf den bekannten Kanälen! Euch gefällt was wir machen? Dann supportet uns durch teilen, liken, abonnieren und kommentieren, denn nur durch eure Unterstützung lebt Retrotastisch.
Jedem Anfang
“Das ist ein bisschen ähnlich wie in einer
IMR - Folge 162, heute mit Dr. Andreas Masuch von Melchers Rechtsanwälte in Heidelberg. Melchers ist eine mittelständische Kanzlei, die eng mit Steuerberatern zusammenarbeitet - vor allem in Andreas' Rechtsgebieten, dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Insoweit profitiert er noch heute von seiner wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung, die er parallel zu seinem Studium in Bayreuth absolviert hat. Wie schafft man diese beiden Ausbildungen parallel? Wie kann man hiervon als Anwalt profitieren? Warum sollte man mehr als reiner "Rechtsberater" sein? Was macht aus Andreas' Sicht eine gute Verhandlung aus? Wie stellen die Partner:innen von Melchers inklusive Andreas sicher, dass jede Berufseinsteigerin und jeder Berufseinsteiger bei ihnen Partner:in werden können, sobald die wirtschaftlichen Parameter passen? Antworten auf diese und viele weitere spannende Punkte zur Mittelstandsberatung in Süddeutschland erhaltet Ihr in dieser Folge von Irgendwas mit Recht. Viel Freude beim Anhören!
Diese Folge des Wolf Theiss Soundshot Podcasts stellt die zweite Folge einer neuen Podcastreihe zum Thema "Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen" dar. In der ersten Folge (veröffentlicht am 11. Mai 2023) haben unsere Corporate/M&A Expertinnen Martina Edlinger und Jana Landhäußer einen kurzen Überblick über die Entwicklung und das aktuelle Gesetzgebungsverfahren auf EU Ebene hinsichtlich Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen gegeben und befassen sich in der zweiten Folge mit einzelnen wesentlichen Punkten und potenziellen Auswirkungen.Unter anderem gehen sie auf zentrale Begriffe des Richtlinienentwurfs – wie zum Beispiel jenen der "etablierten Geschäftsbeziehungen" oder der "Wertschöpfungskette" – näher ein. Darüber hinaus besprechen sie, wie die zusätzlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen konkret aussehen könnten, ob die geplante Richtlinie zu Systembrüchen im Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten führen könnte und gehen auf das Thema des Shareholder Activism ein. Hören Sie sich die Soundshot Folge – verfügbar auf Deutsch – hier über unsere Website, über Spotify, Apple Podcasts, Google Podcasts oder Amazon Music unter "Wolf Theiss Soundshot" an!Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter soundshot@wolftheiss.com zur Verfügung.
„Das Schöne an unserem Podcast sind die vielen spannenden Persönlichkeiten“, freut sich Moderator Moritz. Auch in dieser Folge hat seine Gesprächspartnerin viel Interessantes zu erzählen: Meike von Levetzow ist eine erfahrene Anwältin, seit 18 Jahren bei Noerr in Berlin und dort seit 2018 Partnerin. Ihre Schwerpunkte sind komplexe, grenzüberschreitende Streitigkeiten im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Kartellschadensersatz. Sie vertritt Mandanten in Schiedsverfahren und vor staatlichen Gerichten. Mit Moritz spricht Meike über ihre Entwicklung und erklärt, warum sie immer wieder gerne ins Büro geht. Dort trifft sie auf „sehr unterschiedliche Typen“, denn bei Noerr spielt Vielfalt eine große Rolle. Gleiches gilt für mentales und körperliches Wohlbefinden, Widerstandskraft, Achtsamkeit. Meike treibt diese Themen intern voran: „Wir wollen nachhaltig hohe Leistungen bringen und brauchen dafür entsprechende Grundlagen.“ Noerr habe sich in den vergangenen Jahren inhaltlich wie kulturell stark entwickelt. Durch die Vielfalt der Themen, Freiräume und enge Zusammenarbeit der Standorte ergeben sich auch für Nachwuchsjurist*innen viele Möglichkeiten. Meike hätte zwar gerne eine bestimmte Superkraft, für ihren Job hält sie aber vor allem die Kunst der guten Geschichte und des Zuhörens für entscheidend. Warum? Hört am besten selbst. Viel Spaß! Die neue Episode als Video auf YouTube. Bitte hier klicken. Du bist noch nicht bei clavisto? Als exzellente Nachwuchsjurist*in bist Du bei uns genau richtig! Unser Talentprogramm bietet Dir vielfältige Karrierechancen, kostenlose Förderleistungen und begleitet Dich auf Deinem Weg in eine Top-Kanzlei. www.clavisto.de RECHT persönlich auf Apple Podcasts bewerten clavisto auf Instagram clavisto auf Facebook clavisto auf LinkedIn
Wir sprechen mit Prof. Dr. Andreas Engert, LL.M. (Univ. Chicago) und Prof. Dr. Dr. Hanjo Hamann, JSM (Stanford). Engert ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Grundlagen des Rechts an der FU Berlin, Hamann Qualifikationsprofessor (mit Tenure Track) für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Immaterialgüterrecht, insbesondere Recht der Digitalisierung und Rechtslinguistik an der EBS Universität. Gegenstand des Gesprächs ist, was Empirische Rechtswissenschaft ist und was sie in Zeiten komplexer Sachverhalte und multipler Krisen leisten kann. Links: https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/zivilrecht/lehrende/engerta/index.html https://www.ebs.edu/en/lecturers/hamann-hanjo https://rechtsempirie.de/ https://berlinerrechtszeitschrift.de/wp-content/uploads/BRZ-2022-3-Engert.pdf https://rechtsempirie.de/10.25527/re.2022.01/court-decisions-99-uncharted-deep-sea/ https://hanjo.1hamann.de/research/jz2021-656.pdf
In dieser Folge geht es um Themen, die in aller Munde sind: Unternehmensführung, Nachhaltigkeit und Frauen in Führungspositionen. Auf den ersten Blick eine ziemlich bunte Themenmischung, bei genauerem Hinsehen fügt sich allerdings alles perfekt ineinander. Rechtsanwalt Dr. Jan Dörrwächter von hkp legal ist spezialisiert auf Arbeits- und Gesellschaftsrecht und kennt sich unter anderem bestens im Bereich Corporate Governance aus. Jan hat eine sehr bunte Karriere hingelegt. Nach beruflichen Zwischenstopps in Universität, Finanzministerium und in der Personalabteilung eines Großunternehmens hat er sich erst relativ spät für den Anwaltsberuf entschieden. Wie ist es, für ein Großunternehmen wie E.ON zu arbeiten? Klären wir! Wir sprechen über den Kodex, der weniger mit Fluch der Karibik zu tun hat, als man zunächst denkt, dürfen in die Tresore von Unternehmen spähen, wir erfahren, was eigentlich unter Corporate Governance zu verstehen ist und wir sprechen über Wirecard – von Vielen als ultimativer Corporate Governance Fail bezeichnet. Wir besprechen, was zu nachhaltiger Unternehmensführung gehört, sprechen über CO2 und erfahren, was Jan über das heikle Thema Frauenquote und Frauen in Führungspositionen denkt. Wir betreiben hypothetische Gedankenspiele: Kann eine Frauenquote langfristig zur Diskriminierung von Männern führen? Wir unterhalten uns aber auch über das ewige Aufreger-Thema Vorstandsvergütung, über Aufsichtsräte, Transparenz und „Soft-Law“. Und es geht auch heute um Bücher, Musik und…natürlich: Essen! Und klar, fränkischer Kartoffelsalat ist der einzig Wahre!
Dr. Mirjam Boche ist erfolgreiche Equity Partnerin bei Arqis im Bereich M&A, Private Equity, Gesellschaftsrecht, gleichzeitig ist sie alleinerziehende Mutter von zwei jungen Söhnen. Sie zeigt eindrücklich, dass sich Partnerstatus und Alleinerziehung nicht ausschließen müssen. Inhalt: 00:51 - Juristischer Werdegang 07:10 - Das Leben als alleinerziehende Mutter 07:55 - Veränderungen im Alltag 12:00 - Sind alleinerziehende Mutter und Partnerstatus miteinander vereinbar? 14:55 - Ist es schwieriger, die beiden Aspekte in einer größeren Kanzlei zu vereinbaren? 16:55 - Vorteile des Homeoffice 19:20 - Tipps für alleinerziehende Eltern 23:45 - Teilzeit in der Kanzlei 26:05 - Herausforderungen als alleinerziehende Partnerin im Bereich M&A
Heute bei IMR: Sabine Fuhrmann, Rechtsanwältin und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Wir sprechen über ihren vielseitigen Weg, der zwar stets in der Anwaltschaft, aber vielen verschiedenen Rollen war. Warum hat sie sich für die Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht entschieden? Welche Überlegungen führten dazu, dass sie nicht mehr in Berlin tätig ist und eine Kanzlei in Leipzig gründete? Wie kommt man eigentlich auf einen Kanzleinamen? Was trieb sie an, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen zu werden? Welche Aufgaben nimmt die Rechtsanwaltskammer (RAK) wahr? Gibt es typische Fehler bei der Beachtung des anwaltlichen Berufsrechts? Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die RAK? Antworten auf diese Fragen sowie spannende Perspektiven für Deinen individuellen Karriereweg gibt's in Folge 151. Viel Spaß beim Zuhören!
digital kompakt | Business & Digitalisierung von Startup bis Corporate
Vorsorge – für die meisten ein unangenehmes Thema. Vermögenswerte und Firmenkonstrukte müssen bewertet, Vollmachten vergeben und ein Testament aufgesetzt werden. All das, in Verbindung mit dem eigenen Dahinscheiden, kann schon zum Hinausschieben verleiten. Für unseren Gast, Karin Arnold, ist frühe Vorsorge das Erstellen und Definieren des eigenen Lebensmodelles und beschäftigt sich, anstelle des Todes, mit der Organisation des eigenen Lebens und der Familie. Du erfährst… • …was ein Testament beinhaltet • …ab wann ein Testament zu empfehlen ist • …wie wichtig Vollmachten sind • …warum ein Ehevertrag Sinn macht