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Habecks Weihnachtsgeschenk wackelt: Ende der fetten Gewinne für Windbarone? Nervosität macht sich in der deutschen Windlobby-Szene bemerkbar. Die exorbitanten Gewinne der Windindustrie drohen gekappt zu werden. Am 30. Juni enden grüne Sonderrechte. Drei Jahre lang konnten Windkraftprojekte im Eilverfahren genehmigt werden – ohne Umweltprüfung, ohne Einspruchsmöglichkeiten. Das Ergebnis: Milliardengewinne für Projektierer, bezahlt vom entrechteten Bürger. Jetzt wackelt das Geschäftsmodell – die Förderkulisse bricht. Was bleibt von Habecks Energiewende, wenn die Ausnahme endet? Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Thomas Mock.Webseite: https://www.tichyseinblick.de SIOUX – Schuhwetterbericht: Für alle Hörer des ‚TE Wecker‘ gilt: Mit dem Gutscheincode ‚Wecker20‘ sparen Sie auf www.Sioux.de 20 Euro. Finden Sie jetzt Ihren neuen Lieblingsschuh für den Sommer auf www.Sioux.de.
In Folge 136 des c't-Datenschutz-Podcasts sprechen Holger und Joerg mit Carolin Loy über die Arbeit und Haltung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Loy leitet dort den Bereiche Digitalwirtschaft, ist Pressesprecherin und hat Einblick in viele aktuelle Datenschutzthemen - von Künstlicher Intelligenz bis hin zu Cookie-Bannern. Sie hatte die vorvergangene Episode 134 im heise-Forum kritisch kommentiert und folgte postwendend einer darauffolgenden Einladung von Joerg. Zum Start geht es aber zunächst um ein 45-Millionen-Euro-Bußgeld gegen die deutsche Vodafone GmbH. Die Bundesdatenschutzbeauftragte verhängte diese Summe, weil Vodafone Partneragenturen nicht ausreichend kontrollierte und die Kundenauthentifizierung bei E-SIMs mangelhaft war. Auffällig: Vodafone akzeptierte das Bußgeld schnell, arbeitete bei der Aufklärung mit und spendete zusätzlich an gemeinnützige Organisationen. Einen zweiten Schwerpunkt bildet ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln zu Metas Plänen, öffentliche Facebook- und Instagram-Profile zum Training von KI-Systemen zu nutzen. Das Gericht entschied im Eilverfahren, zu dem noch keine schriftliche Begründung vorliegt: Meta darf diese Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer heranziehen. Die Interessen von Meta seien berechtigt, zudem hätte Meta Nutzern Widerspruch ermöglicht. In der Podcast-Episode geht es unter anderem um die Frage, ob Nutzer wirklich damit rechnen müssen, dass alte und öffentliche Posts zu KI-Zwecken verarbeitet werden, und ob der Umgang mit sensiblen Daten ausreichend berücksichtigt wird. Loy betont, dass die Rechtslage nicht immer dem Bauchgefühl entspricht und verweist auf europäische Vorgaben, nach denen das KI-Training grundsätzlich auch ohne Einwilligung möglich sein kann, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das weitere Gespräch dreht sich um die tägliche Arbeit der bayerischen Datenschutzaufsicht BayLDA. Die Behörde berät Loy zufolge Unternehmen im Bundesland zu KI-Projekten, prüft Beschwerden - zum Beispiel beim Einsatz von KI im Bewerbungsprozess - und ist europaweit an Orientierungshilfen zu digitalen Themen beteiligt, etwa bei Cookie-Bannern und neuen digitalen Abo-Modellen ("Consent or Pay"). Loy schildert, dass zu Cookie-Bannern und Tracking nach wie vor die meisten Beschwerden eintreffen. Sie sieht neue Ansätze wie PIMs - zentrale Einwilligungsverwaltungen - zwar positiv, zeigt sich aber aber skeptisch, ob sie den Cookie-Banner-Wildwuchs wirklich eindämmen. Loy stellt sich sodan dem Vorwurf, Das BayLDA verhalte sich bei Datenschutzverstößen zu lasch oder zögerlich. Am Beispiel des von c't aufgedeckten Falls "Buchbinder", bei dem Millionen Kundendaten wegen einer Panne offen im Netz standen, erklärt sie, warum am Ende kein Bußgeld verhängt wurde: Das Unternehmen habe hohe Compliance-Standards gehabt, den Vorfall selbst gemeldet und eng mit der Behörde kooperiert. Entscheidend sei nicht der Fehler selbst, sondern wie Unternehmen mit Datenschutz umgehen und ob sie daraus lernen. Loy betont, dass die Behörde nicht vorrangig Strafen verteilen, sondern Datenschutz in der Breite fördern will - auch durch Beratung. Zum Abschluss geht es um die aktuelle Debatte zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht für Unternehmen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten. Loy sieht das kritisch: Einheitliche Entscheidungen würden dadurch nicht automatisch entstehen, da viele Fragen ohnehin im europäischen Verbund entschieden werden. Zudem könnten regionale Beratung und Kontrolle verloren gehen. Die Runde vermutet hinter dem Zentralisierungswunsch auch das Ziel, Datenschutzauflagen zu lockern und Bürokratie abzubauen.
Zwei „Verfassungsschutzberichte“: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierterEin Kommentar von Tilo Gräser.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit Dienstag in der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins Compact rechtmäßig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche gerechnet wird.Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Sie ließ die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem Vereinsrecht verbieten. Das bedeutete eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots des Magazins und des Verlages. Herausgeber Jürgen Elsässer, gegen den gleichzeitig eine medial inszenierte Hausdurchsuchung erfolgte, klagte neben anderen Personen gegen das Verbot.Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im August 2024 zunächst in einem Eilverfahren außer Vollzug. Drei der fünf Richter entschieden aufgrund der aus ihrer Sicht nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit zugunsten des Magazins. Sie schätzten ein, dass die Beiträge des Magazins mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstanden seien. Darauf machten auch zahlreiche Kritiker des Verbots aufmerksam. Damit konnte das Heft wieder erscheinen, wird aber von manchen Pressevertriebsfirmen anscheinend boykottiert.Das Bundesinnenministerium stützte sich auf Aussagen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dass die Compact-Magazin GmbH Ende 2021 als „gesichert rechtsextremistische Vereinigung“ eingestuft und seitdem deshalb beobachtet hat. Das Magazin wird auch im aktuellen „Verfassungsschutzbericht 2024“ ins Visier genommen, den am Dienstag der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) gemeinsam mit BfV-Vizepräsident Sinan Selen vorstellte. Und dort heißt es über Compact und dessen Verlag erneut, dieser verbreite in „unterschiedlichen Publikationen und Produkten regelmäßig und seit Jahren antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“. Diese würden sich „damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richten.Das wird wie gehabt nicht weiter belegt. Nur der angebliche Wille, das politische System zu stürzen, wird mit einem Zitat aus einem Youtube-Interview mit Elsässer vom Juli 2024 versucht zu belegen. In dem erklärte Elsässer, „das Regime muss gestürzt werden“ und verglich die Situation mit der untergehenden DDR 1989/90. Das Interview war eine Reaktion auf das von Faeser erlassene Verbot...hier weiterlesen: https://apolut.net/der-falsche-und-der-wahre-verfassungsschutz-von-tilo-graser/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Ostern ist schon einen Monat her – dennoch wartet das OLG Köln mit einer Überraschung auf für Prof. Härting und Dr. Brink (OLG Köln, Besch. v. 23.05.2025, Az. 15 UKl. 2/25). Angesichts der bisweilen strengen EuGH-Rechtsprechung zeigen sich die beiden verwundert über die Entscheidung, in welcher das OLG im Eilverfahren einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen den Konzern Meta ablehnte. Meta darf demnach die personenbezogenen Daten der Nutzer ihrer Plattformdienste Facebook und Instagram vorerst für das Training ihres KI-Modells LLaMma nutzen. (00:00:42) Brandaktuell bleiben Prof. Härting und Dr. Brink mit einer weiteren Entscheidung aus diesem Monat, diesmal vom LG Hamburg (LG Hamburg Urt. v. 9.5.2025 – 324 O 278/23). Das Gericht erlaubte es Openjur, dem Betreiber einer kostenlosen Datenbank zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, aufzuatmen: dieser sei angesichts der Einstufung seiner Tätigkeit als journalistisch nicht zu einer vollumfänglichen Kontrolle seiner hochgeladenen Urteile verpflichtet. (00:16:42) Schließlich setzen sich Prof. Härting und Dr. Brink kritisch mit einer strafprozessualen Entscheidung des BGH (Beschl. v. 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24) auseinander, der – wohl angesichts der Schwere der in Rede stehenden Delikte des Straftäters – rechtliche Grundprinzipien mit einer zweifelhaften Begründung links liegen lässt. (00:24:09)
Der Verfassungsschutz hatte die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Die Partei geht dagegen juristisch vor und hat geklagt. Solange, bis es eine Entscheidung im Eilverfahren gibt, liegt die Einstufung der Verfassungsschützer derweil auf Eis. Trotzdem: Die Debatte über ein Verbot der AfD ist in vollem Gange. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam dröselt in dieser 11KM-Folge die juristisch komplizierte Ausgangslage auseinander und erklärt, warum eine Einstufung der Verfassungsschutzbehörde rein rechtlich erst einmal nichts mit einem Verbotsverfahren zu tun hat. Welche konkreten Hürden gibt es? Und was kann man aus den in der Vergangenheit gescheiterten NPD-Verbotsverfahren lernen? Für die ARD hat Frank Bräutigam die Rechtslage auch bei der jetzt auf Eis liegenden AfD-Einstufung des Verfassungsschutzes detailliert im Blick. Ein FAQ mit den wichtigsten Fragen rund um die Einstufung findet ihr hier: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-afd-neue-einstufung-verfassungsschutz-100.html Und die aktuellen Entwicklungen im Überblick findet ihr hier: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-afd-neue-einstufung-verfassungsschutz-100.html Hier geht's zu “Die Justizreporter*innen”, dem Jura-Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe: https://1.ard.de/justizreporterinnen https://www.ardaudiothek.de/sendung/die-justizreporter-innen/72290090/ Diese und viele weitere Folgen von 11KM findet ihr überall da, wo es Podcasts gibt, auch hier in der ARD Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/sendung/11km-der-tagesschau-podcast/12200383/ An dieser Folge waren beteiligt: Folgenautor: Julius Bretzel Mitarbeit: Lisa Hentschel und Marc Hoffmann Host: Victoria Koopmann Produktion: Regina Staerke, Viktor Veress, Christiane Gerheuser-Kamp, Marie-Noelle Svihla und Hanna Brünjes. Planung: Nicole Dienemann, Christian Schepsmeier und Hardy Funk Distribution: Kerstin Ammermann Redaktionsleitung: Fumiko Lipp und Lena Gürtler 11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Episode liegt beim NDR.
Ein Kommentar von Paul Clemente.Willkommen zur Fortsetzung der Komödie „Das Schlapphut-Gutachten und die AfD“. Was bisher geschah: Kurz vor ihrer Ablösung als Innenministerin wollte Nancy Faeser nochmal so richtig ein Zeichen setzen: Mit einem 1100seitigen Gutachten vom Verfassungsschutz. Der stufte die politische Opposition, kurz AfD genannt, als „gesichert rechtsextrem“ ein. Und zwar komplett: Die gesamte Partei. Und die Öffentlichkeit? Die sollte es gefälligst glauben. Denn mit Nachprüfen war nix. Nein, die Schlapphut-Prosa sollte nur dem internen Gebrauch dienen. Nicht mal die Beschuldigten durften sie lesen. Das war nicht mehr Orwell, das war Kafka: „Der Prozess“ - ein Roman, wo der Angeklagte bis zu seiner Exekution nicht weiß, wofür er eigentlich verurteilt wurde. Hinzu kommt, dass Faeser das VS-Gutachten weder selbst geprüft, noch eine Prüfung durch ihr Ministerium angeordnet hatte. Möglicher Grund: Die Verfassungsschützer waren im Zeitverzug. Zu einer Prüfung hat die verbliebene Amtszeit nicht mehr gereicht. Mainstream-Medien und das Zwangsgebühren-TV finden da freilich kein Problem. So freute sich Georg Restle, Leiter des Politmagazins Monitor, auf künftige Talkshow-Ausladungen von AfD-Politikern: Ist doch klar, gesichert Rechtsextremen dürfe man keine Bühne bieten. Auch Cancel-Fans scharrten mit den Hufen: Endlich schien ein AfD-Verbot zum Greifen nah.Dann der Paukenschlag. Die AfD wehrte sich via Eilverfahren gegen die Beurteilung. Und sogleich erklärte der Verfassungsschutz: Man werde die Einstufung erst mal auf Eis legen – bis zur gerichtlichen Verhandlung. Ab sofort gelte die AfD wieder als Verdachtsfall. Eine altbekannte Taktik: Schon einmal hatte der VS einen solchen Rückzug vollzogen: Im Jahre 2021. Damals klagte die AfD noch gegen ihre Erwähnung als Verdachtsfall...Der Radiosender Deutsche Welle erklärte, man dürfe den Rückzug der Verfassungsschützer nicht als Einknicken missdeuten. Dazu zitierte man den Vorsitzenden Richter und Pressesprecher am Verwaltungsgericht Köln, Michael Ott: „Das Bundesamt hält seine Einstufung für richtig, es hat sie nur ausgesetzt, um dem Gericht eine sachgemäße Überprüfung zu ermöglichen." Auch der Tagesspiegel stellten postwendend klar: Die provisorische Rückstufung sei weder „ein Sieg für die AfD noch eine Niederlage des Bundesamts für Verfassungsschutz.“ Ohnehin hätten die Verfassungsschützer das Ziel bereits erreicht: Ihre Warnung sei jetzt in der Welt. Und die laute: „Unser Verdacht hat sich bestätigt, so die Botschaft des Verfassungsschutzes.“ Und die AfD selbst? Die feiert die rasche Rückstufung als Erfolg. Parteichefin Alice Weidel: „Wir werden auch weiter gegen die ungerechtfertigte Diffamierung der AfD vorgehen und sind überzeugt, dass wir damit erfolgreich sein werden." Allerdings teilt nicht jedes AfD-Mitglied Weidels Zuversicht. So trat der AfD-Bundestagsabgeordnete Sieghard Knodel aus Partei und der Bundestagsfraktion aus. Begründung: Nach dieser Einstufung sei er gezwungen, sein privates wie berufliches Umfeld zu schützen. Bei den Altparteien brachte der strategische Rückzug des VS manchen Mainstream-Politiker ins Zittern: Was wird jetzt aus dem Verbot? So fleht Felix Banaszak, Chef der rheinland-pfälzischen Grünen, den Bundeskanzler und den Faeser-Nachfolger Alexander Dobrindt an: „Wir müssen agieren - und zwar jetzt. Machen Sie mit uns einen Weg frei für ein Verbotsverfahren im Deutschen Bundestag, im Bundesrat und im besten Fall auch in der Bundesregierung. Es ist das, was unsere wehrhafte Demokratie jetzt braucht.“ Um solche Forderungen demokratisch zu legitimieren, hat das Meinungsforschungsinstitut Insa schnell eine repräsentative Umfrage gestartet. Danach sollen 53 Prozent ein AfD-Verbot befürworten...hier weiterlesen: https://apolut.net/vs-gutachten-strategischer-ruckzug-von-paul-clemente/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD bis zum Urteil im Eilverfahren nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“. Mittlerweile wurden 17 Seiten aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes geleakt. Darin enthalten sind Aussagen führender Politiker der Partei der vergangenen Jahre.
Ein Vortrag des Historikers Jens-Christian WagnerModeration: Katrin Ohlendorf **********Gedenkstätten sollen an die NS-Verbrechen erinnern. Aber funktioniert das wirklich gut? Da ist Luft nach oben, findet der Historiker Jens-Christian Wagner. In seinem Vortrag erklärt er, warum die Art, wie wir uns erinnern, für unsere Zukunft wichtig ist, und macht Vorschläge für eine nachhaltigere Erinnerungskultur. Jens-Christian Wagner ist Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und Professor für Geschichte in Medien und Öffentlichkeit an der Universität Jena. Seinen Vortrag "Geschichte begreifen - für die Zukunft handeln" hat er am 5. Mai 2025 in Emden gehalten.Dort hatte die Max-Windmüller-Gesellschaft zusammen mit dem Max-Windmüller-Gymnasium zu einer Gedenkveranstaltung eingeladen. Anlass war der 80. Jahrestag der Ermordung von Max Windmüller, einem Widerstandskämpfer, der in Emden geboren wurde, und der nur wenige Wochen vor der Kapitulation der Wehrmacht während eines Todesmarsches am Straßenrand von einem SS-Mann erschossen wurde – im Alter von 25 Jahren. Informationen zur AfD: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Partei hat in einem Eilverfahren dagegen geklagt. Deswegen hat der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben und wird die Partei bis zur gerichtlichen Klärung nicht öffentlich als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen. Die Einstufung wird allerdings nicht zurückgenommen. **********Hörtipp: Was geschah am 8. Mai 1945? - Geschichte ist eine Erzählung, ein Vortrag der Historikerin Ulrike Jureit. ********** Deutschlandfunk Nova +++ Hörsaal +++ Vortrag +++ Geschichte +++ Kriegsende +++ 8. Mai 1945 +++ Befreiung +++ Nationalsozialismus +++ Nationalismus +++ NS-Geschichte +++ NS-Opfer +++ NS-Täter +++ Schoah +++ Holocaust +++ Konzentrationslager +++ Vernichtungslager +++ Widerstand +++ Todesmärsche +++ Gedenkstätten +++ Zweiter Weltkrieg +++ Rassismus +++ Antisemitismus +++ Demokratie +++ Erinnerungspolitik +++ Geschichtspolitik +++ Erinnerungskultur +++ Gedenken +++ Rechtsextremismus +++ Rechtspopulismus +++ AfD +++**********Ihr hört in diesem Hörsaal:00:03:28 - Vortragsbeginn000:54:21 - Hörtipp**********Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:Zweiter Weltkrieg: Was geschah am 8. Mai 1945? Geschichte ist eine Erzählung80 Jahre Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944: Wehrhafte Demokratie statt später WiderstandEntrechtung: Verfolgung von "Berufsverbrechern" und "Asozialen" im Nationalsozialismus**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
+++ Landesverfassungsgericht: AfD scheitert in Eilverfahren zur Geheimdienst-Kommission +++ Landesregierung will wieder mit "Grünem Herz" werben +++ Mühlhausen: Landesausstellung zu "500 Jahren Bauernkrieg" eröffnet +++
Mit einer großen Mehrheit hat das ungarische Parlament in einem Eilverfahren beschlossen, dass Pride-Paraden nicht mehr veranstaltet werden dürfen. Verstöße gegen das Verbot gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft werden.
Guten Morgen! Heute widmen wir uns der Frage, was passiert, falls Selenskyj zurücktritt? Weiter geht es um die gigantische Neuverschuldung, die der Bundestag in einem Eilverfahren beschlossen hat. Und wir werfen einen Blick auf das neue Amt, das die scheidende Außenministerin Baerbock übernehmen will.
Jetzt ist es passiert! Mein Podcast ist vor Gericht gelandet. Also irgendwie zumindest. Was ist passiert? Einzelheiten verrät euch Chan-jo Jun. Worum geht es? TikTok. Und exklusiv vorab erhaltet Ihr hier schon die Info, wie das Eilverfahren ausgegangen ist.
Beleidigungen in sozialen Medien sind leider an der Tagesordnung, ganz besonders gegenüber Politikern. Viele vergessen hierbei, dass soziale Medien kein rechtsfreier Raum sind und auch politische Meinungsäußerung Grenzen kennt. Beleidigungen in sozialen Medien sind rechtlich angreifbar, dann das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen ist schützenswert. Dr. Jonas Kahl aus der Kanzlei Spirit Legal berichtet über einen Fall, der es gleich in mehrfacher Hinsicht in sich hatte. Ein kleiner wilder Ritt durch die "alle Soldaten sind Mörder"- Problematik bis hin zu Zustellungsproblemen. Am Ende war auf das Landgericht Zwickau Verlass, auch wenn der "Hetzer" in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschwunden sein soll. Sowas kommt von sowas. Ein kleiner Fall, der wunderbar zeigt: Es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen dabei.
Spill, Sill oder Nuzzel - wer erinnert sich denn schon noch an all diese Namen? Ich jedenfalls nicht. Versuche es aber trotzdem! Wir reden über Surf, Elon möchte die Hashtags abschaffen (und wir können ihn verstehen?!), TikTok kriegt sein Eilverfahren und Dennis entdeckt die neue "Haken dran"-Rubrik. ➡️ Mit der "Haken Dran"-Community ins Gespräch kommen könnt ihr am besten im Discord: [http://hakendran.org](http://www.hakendran.org)
Daten der Kinder - Dies ist das Thema eines gesamten PinG-Hefts, das Stefan Brink und Niko Härting (ab Minute 00:36) vorstellen. Betriebliche Datenschutzbeauftragte abschaffen (ab Minute 06:51) - das Murmeltier der Datenschutzkritiker, jetzt aufgewärmt im Europäischen Parlament. Messenger und Informationsfreiheit (ab Minute 15:05) - Gehören WhatsApps und andere Messenger-Daten in die Behördenakte, sodass der Bürger Einblick nehmen kann? Mit dieser Frage muss sich im Fall Stark-Watzinger das VG Köln befassen. In einem „Eilverfahren im Eilverfahren“ untersagten ihr die Richter die Löschung von Nachrichten (VG Köln vom 3.7.2024 - 13 L 1211/24j. Dürfen Datenschützer freundlich auffordern oder müssen sie förmlich handeln (ab Minute 22:03)? Das VG Ansbach hat die bayerische Datenaufsicht jüngst gerügt und es für unzureichend erachtet, dass Fehler bei einer Datenauskunft (Art. 15 DSGVO) nicht per Verwaltungsakt sanktioniert wurden (VG Ansbach vom 12.6.2024 -14 K 20.00941).
In diesem Video/Podcast erfährst du die neuesten Entwicklungen rund um das Verbot des #compactmagazin Das Bundesverwaltungsgericht hat im Eilverfahren das Verbot von #nancyfaeser vorläufig aufgehoben, was dem Magazin erlaubt, weiterhin öffentlich zu erscheinen. Doch was steckt hinter diesem Urteil? Wir analysieren in dieser Ausgabe die Rechtslage und die Bedeutung für die Presse- und Meinungsfreiheit. Das Compact-Magazin geriet durch seine umstrittenen Inhalte ins Visier der Behörden. Razzien bei Jürgen Elsässer (dem Chefredakteur des Magazins) und die Durchsuchung seiner Geschäftsräume sowie seines Wohnsitzes sind Teil der laufenden Ermittlungen. Im Hauptsacheverfahren steht noch eine endgültige Entscheidung über das Verbot aus. Wir gehen auf die Argumente des Gerichts ein, das erhebliche Zweifel an den angeblich grundrechtsverletzenden Passagen im Magazin geäußert hat und erklären, warum das Vereinsrecht in diesem Fall als Mittel gewählt wurde. Außerdem werfen wir einen Blick auf die Einschätzungen von Deniz Yücel, der schon früh auf die potenziellen Erfolgsaussichten der Klage hingewiesen hat. Bleib dran, um umfassend über die rechtlichen Schritte, die Hintergründe und die möglichen Auswirkungen auf die Medienlandschaft informiert zu sein. Das Hauptsacheverfahren könnte noch Jahre dauern, aber wir halten dich auf dem Laufenden!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Eilverfahren das Verbot des rechtsextremistischen Compact-Magazins teilweise aufgehoben. Zwar nur vorläufig, eine Niederlage ist die Entscheidung für das Innenministerium trotzdem. Geuther, Gudula www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
EIL: COMPACT-Verbot im Eilverfahren AUFGEHOBEN! Nancy verliert vor GERICHT! - Aus dem YouTube Kanal von Elijah Tee - ET Video & Content https://youtu.be/ds8RbNJxtjk?si=xaFe1vx52h7HGfWC
16.10.1977 | Palästinensische Terroristen hatten eine Lufthansa-Maschine nach Mogadischu entführt. Gleichzeitig haben RAF-Terroristen den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer verschleppt. Sie drohen ihn zu ermorden und fordern, dass die in Stuttgart-Stammheim einsitzenden RAF-Terroristen freigelassen werden. Diese Ereignisse bilden im Oktober 1977 die Hochphase des sogenannten Deutschen Herbstes. Bundeskanzler Helmut Schmidt ist nicht bereit, auf die Forderungen einzugehen oder mit den Terroristen zu verhandeln – und riskiert dadurch zwangsläufig den Tod von Hanns-Martin Schleyer. Darf die Bundesregierung das? Oder hat das Leben eines Entführten eine so hohe Priorität, dass sich eine Regierung erpressen lassen muss? Schleyers Familie ruft das Bundesverfassungsgericht an – da die Zeit drängte, fällen die Richter eine Entscheidung im Eilverfahren in einer langen Nachtsitzung. Am Ende weisen sie den Antrag ab: Eine Regierung müsse sich nicht erpressen lassen, um Leben zu schützen. Der Bericht vom 16. Oktober 1977 schildert, was in jener Nacht in Karlsruhe los war. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trägt den Titel „Grenzen verfassungsrechtlicher Kontrolle bei der Bekämpfung lebensbedrohender terroristischer Erpressungen“ und ist im Internet abrufbar. Viele weitere Aufnahmen aus der Zeit des RAF-Terrorismus finden sich unter archivradio.de
Hallo in die Runde. Wer hätte das gedacht: Seit heute hat Hamburg eine Moschee, die dem Bund gehört. Denn die wunderschöne Blaue Moschee an der Außenalster wurde beschlagnahmt. Warum und was mit dem Gebäude jetzt passiert hört ihr in dieser Podcastfolge. Viel Spaß damit. Tanja Was war heute in Hamburg los? Maiken Nielsen, Ole Wackermann und Tanja Richter werfen im wöchentlichen Wechsel zum Tagesende einen Blick auf die News und das aktuelle Stadtgeschehen. Das sind die Nachrichten heute mit Tanja Richter am Mittwoch, 24. Juli 2024 +++TAYLOR SWIFT IN HAMBURG: SO LIEF DER ERSTE KONZERTABEND+++ Seit über einem Jahr ist Taylor Swift auf der ganzen Welt mit ihrer "The Eras Tour" unterwegs. Gestern Abend hat sie ihr erstes Konzert überhaupt in Hamburg gespielt. 50.000 Fans wollten mit ihr im Hamburger Regen tanzen. Was sonst noch passiert ist berichtet NDR 90,3-Reporterin Susanne Hasenjäger.
freie-radios.net (Radio Freies Sender Kombinat, Hamburg (FSK))
Im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ist die Initiative zunächst zu keinem Erfolg gekommen. Das Hauptverfahren wird (vielleicht) noch in diesem Jahr geschehen. Für dieses stellt die Initiative weitere Punkte bzw. Forderungen vor. - Bis 2020 war auch beim Senat die Sanierungsfähigkeit der Brücke nicht in Zweifel gezogen. Bis dahin hatte die Stadtentwicklungsbehörde diese Position vertreten. - Der Denkmalschutz schreibt der jetzigen Brücke eine lange Lebensdauer zu. - Im Jahre 2014, so ergaben neue Aktenfunde, ist während der Regierungsneubesetzung des Hamburger Senats in einer Handlung von Staatsräten die Verbreiterung der Stresemannstrasse auf 35 Meter zum Planungsziel erhoben worden. Das betrifft die Länge bis zum Neuen Pferdemarkt. - Eine wasserechtliche Genehmigung zum Schutz des Grundwassers liegt nicht vor. - Die für die spezielle Anfertigung der neuen Brücke notwendigen Baumfällungen betreffen eine bereits jetzt stark belastete Innenstadtzone. Ersetzende Grünflächen Ausweitungsmaßnahmen sind für den Stadtrand vorgesehen. - Weitere sind dem Wortlaut zu enthmen. Bilanz der Ini zum jetzigen Zeitpunkt: Wir machen weiter; vor Gericht und mit den Kreiselkonzerten. Die politische Verantwortung für das Ganze liegt beim Senat. Ist es erst bzw. schon zum Planfeststellungsverfahren gekommen, haben öffentliche Beteiligungen kaum noch Einfluß. Ausschlaggebend für den jetzigen Stand: Verkehrsinteressen überlagern das Interesse auf eine lebenswerte Stadt. Und - Überraschung: Der Ausgang des Eilverfahrens ist mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz begründet.
Als Reaktion auf den furchtbaren Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 bekämpft Israel die Hamas im Gazastreifen mit einem groß angelegten Militäreinsatz. In der Folge sind zehntausende Menschen in Gaza ums Leben gekommen, und die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal. Südafrika wirft Israel vor, durch seine militärischen Maßnahmen im Gazastreifen einen Völkermord zu begehen. Südafrika hat deshalb Israel Ende 2023 vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verklagt und eine Verletzung der Völkermordkonvention gerügt. Am 26. Januar 2024 hat der IGH eine Eilentscheidung getroffen. Zwar hat der IGH Israel nicht dazu verpflichtet – wie von Südafrika gefordert –, seine Kampfhandlungen einzustellen. Gleichwohl hat der IGH es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass durch das Verhalten Israels und israelischer Repräsentanten bestimmte Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention betroffen sein können (Application of the Convention on the Prävention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)).Professor Helmut Philipp Aust, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin, erläutert diese außergewöhnliche Entscheidung und die damit verbundenen Rechtsfragen:Warum ist der IGH für die Rechtsfragen der Völkermordkonvention zuständig?Was ist Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention?Welche Anforderungen stellt die Völkermordkonvention – neben dem Verbot, einen Völkermord zu begehen – auf?Steht Israel gegen die Hamas das Recht auf Selbstverteidigung zu?Welche Rolle spielt in dem Konflikt das humanitäre Völkerrecht, und welche Anforderungen stellt es auf?In welchem Verhältnis steht die Völkermordkonvention zum Selbstverteidigungsrecht und zum humanitären Völkerrecht?Welchen Zweck erfüllt die Entscheidung des IGH im Eilverfahren?Welche Anordnungen hat der IGH getroffen, und welche Anordnungen hat er nicht getroffen? Welche Rolle spielen Äußerungen israelischer Politiker, die so verstanden werden können, dass sie zu Völkermord aufrufen oder ihn billigen?Begeht Israel durch seine militärischen Handlungen im Gazastreifen einen Völkermord?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Israel kann weiter militärisch im Gazastreifen vorgehen, so das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag im Eilverfahren gegen Israel. Allerdings muss Israel mehr humanitäre Hilfe zulassen. Außerdem hält das Gericht am Verfahren zur Feststellung des Völkermords fest.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.
Was für ein Album: "Mid Air" von Romy ist eine Platte, die unser Herz im Eilverfahren begeistert hat und dementsprechend eine Folge Let's talk about tracks verdient hat. Torben Steenbuck und Nadin Rabaa sprechen das Album Track für Track durch - dieses Mal sogar ein einem Raum und nicht remote. Wie unterscheidet sich "Mid Air" vom sonstigen The XX Sound? Welcher Song von Romy hat uns am meisten begeistert? Und was hat Fred Again damit eigentlich zu tun?
Das Gesetzgebungsverfahren des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) war so schlecht, dass das Verfassungsgericht das Verfahren vorerst gestoppt hat. Wir sprechen hier über die Eigenschaften guter Gesetze und guter Gesetzgebungsverfahren im Ggensatz zu vermurksten Verfahren wie diesem. ►WEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECK: Das Bundesverfassungsgericht hat das geplante Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, gestoppt. Das Gericht äußerte Zweifel, ob die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt wurden. Die geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag mussten daher verschoben werden. Die Ampel-Koalition muss nun entweder eine Sondersitzung während der Sommerpause abhalten oder den Beschluss auf September vertagen, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkommt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt für die Ampel-Koalition eine politische Niederlage dar, während die Opposition von einer "Ohrfeige" spricht. Die FDP macht in ersten Reaktionen die Grünen für die Situation verantwortlich. Die Ampel-Koalition wird jetzt über einen neuen Zeitplan für das Heizungsgesetz beraten. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, da der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht rechtzeitig schriftlich vorgelegt wurde. Das Gericht erklärte, dass die Abgeordneten nicht nur das Recht zur Abstimmung, sondern auch das Recht zur Beratung haben. Das Heizungsgesetz sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss, um die Wärmewende und die Klimaschutzziele voranzutreiben. Die Rahmenbedingungen für ein Stoppen des Gesetzes bietet § 32 Absatz 1 BVerfGG. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG): https://www.gesetze-im-internet.de/bv... Der rechtliche Ablauf ist dann wie folgt: 1. Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz: Eine Partei oder eine betroffene Person kann beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, um die sofortige Aussetzung eines Gesetzes oder bestimmter Bestimmungen zu erreichen. 2. Prüfung des Antrags: Das Bundesverfassungsgericht prüft den Antrag und entscheidet, ob er zulässig und begründet ist. Es wird bewertet, ob die Voraussetzungen für eine vorläufige Aussetzung des Gesetzes erfüllt sind. 3. Eilverfahren: Wenn das Gericht den Antrag für zulässig und begründet hält, wird ein Eilverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren ist in der Regel schneller als das Hauptverfahren und zielt darauf ab, eine vorläufige Entscheidung zu treffen. 4. Entscheidung des Gerichts: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Es kann das Gesetz ganz oder teilweise aussetzen oder die sofortige Vollziehung bestimmter Bestimmungen untersagen. Die Entscheidung wird schriftlich festgehalten und veröffentlicht. Wie sehen jetzt die nächsten Schritte aus? Die Ampel-Koalition kann entweder eine Sondersitzung des Bundestages in der Sommerpause einberufen, um das Gesetz erneut zu beraten und abzustimmen, oder den Beschluss auf die reguläre Sitzungsperiode im September verschieben. Die Regierungskoalition könnte den Gesetzentwurf überarbeiten, um die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Rechte der Abgeordneten angemessen gewahrt werden. Das Bundesverfassungsgericht wird letztendlich über den Hauptsacheantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann entscheiden. Dieses Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen und zu einer endgültigen Entscheidung führen. Interessant ist, wie diese Situation politisch genutzt wird. Die Oppositionsparteien, wie die CDU und andere, werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Stoppung des Gesetzes politisch nutzen. Sie können ihre Kritik an der Ampel-Koalition verstärken und die Gelegenheit nutzen, um alternative Vorschläge einzubringen. Das Heizungsgesetz wird voraussichtlich zu einer intensiven öffentlichen Debatte über die Klimapolitik und den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen führen. Verschiedene Interessengruppen, Experten und Betroffene werden sich zu Wort melden und ihre Positionen vertreten. ►WEITERES VON CHRISTIAN RIECK: *Schummeln mit ChatGPT: ○Print: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... *Digni-Geld - Einkommen in den Zeiten der Roboter: ○Print: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN... ○Ebook: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN... ○YouTube: https://www.youtube.com/c/ProfRieck?s... ○Instagram: https://www.instagram.com/profrieck/ ○Twitter: https://twitter.com/ProfRieck ○LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/profrieck/ *Hinweis: Die angegebenen Links können Affiliate-Links sein, bei denen eine Provision gezahlt wird. #profrieck #bundesverfassungsgericht #heizungsgesetz
Das Gesetzgebungsverfahren des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) war so schlecht, dass das Verfassungsgericht das Verfahren vorerst gestoppt hat. Wir sprechen hier über die Eigenschaften guter Gesetze und guter Gesetzgebungsverfahren im Ggensatz zu vermurksten Verfahren wie diesem. ►WEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECK: Das Bundesverfassungsgericht hat das geplante Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, gestoppt. Das Gericht äußerte Zweifel, ob die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt wurden. Die geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag mussten daher verschoben werden. Die Ampel-Koalition muss nun entweder eine Sondersitzung während der Sommerpause abhalten oder den Beschluss auf September vertagen, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkommt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt für die Ampel-Koalition eine politische Niederlage dar, während die Opposition von einer "Ohrfeige" spricht. Die FDP macht in ersten Reaktionen die Grünen für die Situation verantwortlich. Die Ampel-Koalition wird jetzt über einen neuen Zeitplan für das Heizungsgesetz beraten. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, da der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht rechtzeitig schriftlich vorgelegt wurde. Das Gericht erklärte, dass die Abgeordneten nicht nur das Recht zur Abstimmung, sondern auch das Recht zur Beratung haben. Das Heizungsgesetz sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss, um die Wärmewende und die Klimaschutzziele voranzutreiben. Die Rahmenbedingungen für ein Stoppen des Gesetzes bietet § 32 Absatz 1 BVerfGG. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG): https://www.gesetze-im-internet.de/bv... Der rechtliche Ablauf ist dann wie folgt: 1. Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz: Eine Partei oder eine betroffene Person kann beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, um die sofortige Aussetzung eines Gesetzes oder bestimmter Bestimmungen zu erreichen. 2. Prüfung des Antrags: Das Bundesverfassungsgericht prüft den Antrag und entscheidet, ob er zulässig und begründet ist. Es wird bewertet, ob die Voraussetzungen für eine vorläufige Aussetzung des Gesetzes erfüllt sind. 3. Eilverfahren: Wenn das Gericht den Antrag für zulässig und begründet hält, wird ein Eilverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren ist in der Regel schneller als das Hauptverfahren und zielt darauf ab, eine vorläufige Entscheidung zu treffen. 4. Entscheidung des Gerichts: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Es kann das Gesetz ganz oder teilweise aussetzen oder die sofortige Vollziehung bestimmter Bestimmungen untersagen. Die Entscheidung wird schriftlich festgehalten und veröffentlicht. Wie sehen jetzt die nächsten Schritte aus? Die Ampel-Koalition kann entweder eine Sondersitzung des Bundestages in der Sommerpause einberufen, um das Gesetz erneut zu beraten und abzustimmen, oder den Beschluss auf die reguläre Sitzungsperiode im September verschieben. Die Regierungskoalition könnte den Gesetzentwurf überarbeiten, um die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Rechte der Abgeordneten angemessen gewahrt werden. Das Bundesverfassungsgericht wird letztendlich über den Hauptsacheantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann entscheiden. Dieses Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen und zu einer endgültigen Entscheidung führen. Interessant ist, wie diese Situation politisch genutzt wird. Die Oppositionsparteien, wie die CDU und andere, werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Stoppung des Gesetzes politisch nutzen. Sie können ihre Kritik an der Ampel-Koalition verstärken und die Gelegenheit nutzen, um alternative Vorschläge einzubringen. Das Heizungsgesetz wird voraussichtlich zu einer intensiven öffentlichen Debatte über die Klimapolitik und den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen führen. Verschiedene Interessengruppen, Experten und Betroffene werden sich zu Wort melden und ihre Positionen vertreten. ►WEITERES VON CHRISTIAN RIECK: *Schummeln mit ChatGPT: ○Print: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... *Digni-Geld - Einkommen in den Zeiten der Roboter: ○Print: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN... ○Ebook: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN... ○YouTube: https://www.youtube.com/c/ProfRieck?s... ○Instagram: https://www.instagram.com/profrieck/ ○Twitter: https://twitter.com/ProfRieck ○LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/profrieck/ *Hinweis: Die angegebenen Links können Affiliate-Links sein, bei denen eine Provision gezahlt wird. #profrieck #bundesverfassungsgericht #heizungsgesetz
Seit Monaten wurde um das im Volksmund so genannte "Heizungsgesetz" erbittert gestritten - vor allem darüber, ob die Regierung die Hausbesitzer und Mieter mit der sogenannten "Wärmewende" überfordert, also der Dekarbonisierung der Heizungen in Deutschlands Häusern. Nach langem Ringen hatte die Ampel - vor allem die Grünen - gehofft, das Gesetz gerade noch wie geplant vor der Sommerpause verabschieden zu können. Doch am Ende ging alles zu schnell: Die CDU klagte wegen des überstürzten Verfahrens und bekam Recht. Wie beschädigt ist die Regierung durch diesen einmaligen Vorgang? Wie geht es mit dem Gebäudeenergiegesetz weiter? Und welchen Folgen hat diese Verzögerung?
Nächste Runde im Streit ums Heizungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Marco Seiffert und Tom Böttcher sprechen darüber mit unserem Hauptstadt-Korrespondenten. Außerdem geht die Diskussion um die Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin in eine neue Runde. Heute wird über die Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung vor Gericht verhandelt. Dazu ein Gespräch mit einem der Kläger, dem Historiker Götz Aly. Und dass Eltern mit höherem Einkommen zukünftig kein Elterngeld mehr bekommen sollen, kommentiert Markus Feldenkirchen vom SPIEGEL.
Das Bundesverfassungsgericht hat die geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Das dürfte einmalig sein in der Rechtsgeschichte. *** Statt 4 Wochen können Sie jetzt 6 Wochen das digitale Handelsblatt für 1 € lesen. Zusätzlich verlosen wir unter allen Teilnehmenden zehn Amazon Gutscheine im Wert von je 500 €. Sichern Sie sich jetzt unser Sommerangebot – unter www.handelsblatt.com/sommer-special Helfen Sie uns, unsere Podcasts weiter zu verbessern. Ihre Meinung ist uns wichtig: www.handelsblatt.com/zufriedenheit [Mehr über die Angebote unserer Werbepartner:innen finden Sie HIER](https://cmk.handelsblatt.com/cms/articles/15597/anzeige/podcast-werbepartnerinnen/hier-gibt-s-weitere-infos-zu-den-angeboten-unserer-werbepartner-innen)
Auf dem SPD-Landesparteitag am Samstag wurde Nancy Faeser von der Parteibasis zur Spitzenkandidatin für die Landtagswahlen im Herbst gekürt. Doch nicht alle Genossen unterstützen die Bundesinnenministerin gleichermaßen: Der Wahlkampfauftakt in Hanau war überschattet von interner Kritik an der kürzlich beschlossenen EU-Asylreform, an deren Aushandlung sie maßgeblich beteiligt war. Wie Faeser darauf reagiert, berichtet Lisa Caspari, Redakteurin im ZEIT-ONLINE-Ressort Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, vom Parteitag. Und sie spricht darüber, wie ihre Doppelrolle auf Bundes- und Landesebene zum Problem werden könnte. Weil Krefeld das Betteln einschränken will, reichte der Obdachlose Francesco Tolli im März eine Klage gegen die nordrhein-westfälische Stadt ein. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Eilverfahren entschieden. Die Verordnung ist rechtswidrig. Das Bettelverbot wurde vorerst ausgesetzt. Erledigt ist der Fall damit noch nicht, denn Krefeld arbeitet zurzeit an einer rechtssicheren Lösung. Wie die Stadt sich diese vorstellt und wie weit Tolli bereit ist, dagegen vorzugehen, weiß [Christian Parth](https://www.zeit.de/autoren/P/Christian_Parth/index.xml) aus dem Ressort Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, der ihn getroffen hat. Alles außer Putzen: Pizza genießen in Würzburg mit den Füßen am Wasser und Blick auf die Festung Marienberg Moderation und Produktion: Erica Zingher (https://www.zeit.de/autoren/Z/Erica_Zingher/index) Mitarbeit: Lisa Pausch und Clara Löffler (https://www.zeit.de/autoren/L/Clara_Loeffler/index) Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: EU-Asylkompromiss: Wie die Europäische Union Einwanderung eindämmen will (https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-06/eu-asylkompromiss-aussengrenzen-faq)
Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen findet wie geplant am 12. Februar statt. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Während das Eilverfahren gegen eine Verschiebung der Wahl heute abgelehnt wurde, läuft aber weiterhin ein Hauptverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Wahlwiederholung geprüft wird. Lenz Jacobsen, Demokratieexperte in der Politikredaktion von ZEIT ONLINE, erklärt, wie es nun weitergeht. In Brasilien, dem letzten Stopp seiner Lateinamerika-Reise, hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) heute Präsident Luiz Inácio Lula da Silva getroffen. Neben Umweltschutz, Klima und Handel ging es dabei auch um die Haltung zum Ukraine-Krieg. ZEIT-Redakteur Peter Dausend (https://www.zeit.de/autoren/D/Peter_Dausend/index.xml) war bei der Reise dabei und ordnet die Ergebnisse der Gespräche ein. In Frankreich wird heute erneut gegen Emmanuel Macrons Rentenreform gestreikt und demonstriert. Matthias Krupa (https://www.zeit.de/autoren/K/Matthias_Krupa/index.xml), Frankreich-Korrespondent der ZEIT, berichtet von der Hauptkundgebung in Paris. Was noch? In Paris werden "gefühlte 16qm" vermietet (https://apa.at/news/spott-fuer-pariser-wohnung-mit-gefuehlten-quadratmetern/). Moderation und Produktion: Jannis Carmesin (https://www.zeit.de/autoren/C/Jannis_Carmesin) Redaktion: Mounia Meiborg (https://www.zeit.de/autoren/M/Mounia_Meiborg/Mounia_Meiborg) Mitarbeit: Paulina Kraft Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de (mailto:wasjetzt@zeit.de). **Weitere Links zur Folge:** - Bundesverfassungsgericht: Berliner Wahlwiederholung am 12. Februar kann stattfinden (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/bundesverfassungsgericht-berliner-wahlwiederholung-kann-stattfinden) - Wahlwiederholung in Berlin: Was die Karlsruher Entscheidung für die Berlin-Wahl bedeutet (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/wahlwiederholung-berlin-bundesverfassungsgericht-faq) - Berlin: Verfassungsgericht stellt Berliner Wahl unter Vorbehalt (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/berlin-bundesverfassungsgericht-wiederholungswahl) - Luiz Inácio Lula da Silva: Von Lula überrumpelt (https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-01/luiz-inacio-lula-da-silva-ukraine-krieg-brasilien-olaf-scholz) - Zweiter Generalstreik: Frankreich streikt erneut gegen geplante Rentenreform (https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-01/frankreich-zweiter-generalstreik-geplante-rentenreform-proteste) - Emmanuel Macron: Krönen und köpfen (https://www.zeit.de/2023/04/emmanuel-macron-elysee-palast-frankreich)
Der verstorbene Papst Benedikt XVI. em. war noch nicht beigesetzt, da wurden bereits Stimmen laut, die ein "santo subito", eine Heiligsprechung im Eilverfahren für Joseph Ratzinger forderten. Welche Voraussetzungen müssten dafür gegeben sein und könnte Benedikt XVI. angesichts der Vorwürfe, er habe in seiner Zeit als Erzbischof und römischer Glaubenspräfekt Missbrauchsfälle nicht angemessen behandelt, überhaupt seliggesprochen werden? Auch sein theologisches Erbe ist umstritten und wird zudem von unterschiedlichen Faktionen im Vatikan instrumentalisiert. Das zeigen auch die Diskussionen um die soeben erschienene Buchpublikation von Erzbischof Georg Gänswein, Benedikts langjährigem Privatsekretär. Theo.Logik fragt weiter nach, was sich seitdem für Betroffene im Erzbistum München und Freising getan hat.
Schon mehr als drei Monate sitzen die Behörden des Landkreises Uckermark eine Entscheidung im Vorverfahren gegen den Bau von Wildschweinzäunen im Natura 2000- und Vogelschutzgebiet des Nationalparks Unteres Odertal aus. Deshalb wurde am 21. Juni 2022 durch die Berliner Rechtsanwältin Eva Biré Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Auch im bereits anhängigen Eilverfahren wird eine Entscheidung über die vorläufige Behandlung der Zäune bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens erwartet.
Die Darts-WM 2022/23 nimmt Formen an: Am Abend des 28. November haben Wayne Mardle und Mark Webster im gewohnten Eilverfahren die Paarungen der 1. Runde der Darts-WM ausgelost. Aus deutscher Sicht ergeben sich Chancen und Gefahren zugleich. Die Topfavoriten haben allesamt Losglück, Rob Cross dagegen könnte es schon zum Auftakt schwer haben. Wir analysieren im Podcast ausführlich sämtliche 32 Auftaktpartien der WM, die ab dem 15. Dezember im Londoner Alexandra Palace ausgetragen wird. Außerdem blicken wir in der aktuellen Folge auf die Generalprobe für die Weltmeisterschaft zurück: In Minehead haben die Players Championship Finals stattgefunden, an deren Ende sich Michael van Gerwen ...Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten.
Die Darts-WM 2022/23 nimmt Formen an: Am Abend des 28. November haben Wayne Mardle und Mark Webster im gewohnten Eilverfahren die Paarungen der 1. Runde der Darts-WM ausgelost. Aus deutscher Sicht ergeben sich Chancen und Gefahren zugleich. Die Topfavoriten haben allesamt Losglück, Rob Cross dagegen könnte es schon zum Auftakt schwer haben. Wir analysieren im Podcast ausführlich sämtliche 32 Auftaktpartien der WM, die ab dem 15. Dezember im Londoner Alexandra Palace ausgetragen wird. Außerdem blicken wir in der aktuellen Folge auf die Generalprobe für die Weltmeisterschaft zurück: In Minehead haben die Players Championship Finals stattgefunden, an deren Ende sich Michael van Gerwen ...Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten.
Drübergehalten – Der Ostfußballpodcast – meinsportpodcast.de
Die Darts-WM 2022/23 nimmt Formen an: Am Abend des 28. November haben Wayne Mardle und Mark Webster im gewohnten Eilverfahren die Paarungen der 1. Runde der Darts-WM ausgelost. Aus deutscher Sicht ergeben sich Chancen und Gefahren zugleich. Die Topfavoriten haben allesamt Losglück, Rob Cross dagegen könnte es schon zum Auftakt schwer haben. Wir analysieren im Podcast ausführlich sämtliche 32 Auftaktpartien der WM, die ab dem 15. Dezember im Londoner Alexandra Palace ausgetragen wird. Außerdem blicken wir in der aktuellen Folge auf die Generalprobe für die Weltmeisterschaft zurück: In Minehead haben die Players Championship Finals stattgefunden, an deren Ende sich Michael van Gerwen ...Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten.
Das Parlament hat wegen der drohenden Strommangellage im Eilverfahren wegweisende und schnelle Entscheide zu erneuerbaren Energien getroffen. Die Rede ist auch von einem dringlichen Energiegesetz. So werden in den Bergen beispielsweise neue Fotovoltaik-Anlagen gebaut oder die Grimsel-Staumauer soll erhöht werden. SRF-Wirtschaftsredaktor und Energieexperte Klaus Ammann sagt, diese Anlagen würden in diesem Winter noch keinen Strom liefern. Dennoch sei die Dringlichkeit berechtigt. Es geht bei diesem Energiegesetz nicht nur um neue Energiequellen sondern auch ums Strom sparen. Und: In dieser Episode hört ihr auch Reaktionen zum Rücktritt von Bundesrat Ueli Maurer und wer als Nachfolger oder Nachfolgerin in Frage kommt. Feedback, Inputs oder Fragen zum Podcast? Dann schickt uns eine Mail an newsplus@srf.ch oder eine Sprachnachricht an 076 320 10 37.
Obwohl Vera Konsequenzen für ihre impulsive Aktion erntet, hat sie ihr Ziel erreicht: Wird Lansing im Eilverfahren verkehrssicherer?
Das Ende einer beispiellosen Karriere: Roger Federer tritt vom aktiven Tennis-sport zurück. Was vom Ausnahmetalent des erfolgreichen Schweizer Sportlers besonders in Erinnerung bleibt, besprechen wir mit dem Tennisexperten und ehemaligen SRF-Kommentator Stefan Bürer. Die SBB ist der grösste Stromverbraucher der Schweiz und deshalb besonders gefordert, wenn es darum geht, einem Strommangel im Winter vorzubeugen. Die SBB sei aber gerüstet, sagten die Verantwortlichen heute an der Halbjahreskonferenz. In den Alpen sollen riesige Solaranlagen entstehen und vor allem im Winter Strom liefern. Für diese Idee kommt Schub aus dem Bundeshaus: Der Ständerat will alpine Fotovoltaik-Anlagen von zahlreichen Umweltauflagen befreien - und das im Eilverfahren.
Im Bonn Aufwacher geht es heute um das neue Abbiegeverbot an der Viktoriabrücke in Bonn, das Eilverfahren gegen das Festival Jeck im Sunnesching in der Bonner Rheinaue und um den Fund einer Frauenleiche im Rhein bei Remagen.
Bis März 2023 müssen die neuen Kampfjets des Typs F35 gekauft werden – so lange läuft die Offerte des amerikanischen Herstellers. Weil sie mit der Typenwahl nicht einverstanden sind, haben SP und GSoA in letzter Minute eine Initiative eingereicht. Diese soll den Kauf der F35-Jets per Verfassungsartikel untersagen. Für den Bundesrat bedeutet diese Volksinitiative Stress. Denn soll sie vor März zur Abstimmung kommen, muss die Demokratie nun im Eilverfahren laufen. Was, wenn es nicht reicht? Ist der Kauf bereits durch das Zustandekommen des Vorstosses gefährdet? Und könnten Initiativen als Reaktion auf Volksentscheide zu einer neuen politischen Strategie werden? Darüber spricht Tamedia-Bundeshausredaktor Markus Häfliger in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos». Gastgeber ist Philipp Loser. Mehr zum Thema:Ermöglicht Viola Amherd die Volksabstimmung vor März? https://www.tagesanzeiger.ch/ermoeglicht-amherd-jetzt-die-abstimmung-im-schnellverfahren-115474042371Kommentar: «Lasst uns vor März abstimmen!» https://www.tagesanzeiger.ch/lasst-uns-im-maerz-abstimmen-804422311571Diesen Podcast unterstützen und den Tagi 30 Tage kostenlos lesen: tagiabo.ch
Der Fall der 15-jährigen russichen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa erregte weltweit Aufsehen. Die Athletin erreichte im Einzelwettbewerb bei den Olympischen Winterspielen in Peking einen für sie enttäuschenden 4. Platz, nachdem sie in der Kür mehrfach patzte. Die Athletin war zuvor durch eine positive Dopingprobe aufgefallen. In einem Eilverfahren erreichte sie, dass ihr der Start bei den Olympischen Spielen kurzfristig gestattet wurde. Die Entscheidung, Walijewa nach einem hin und her im Dopingermittlungsverfahren überhaupt starten zu lassen und verstörende Bilder nach Absolvierung ihrer Kür erregten weltweit Unverständnis. Grund für das Startrecht der Athletin ist eine Entscheidung der Adhoc Division des Court of Arbitration for Sport (CAS). Unser Gast Justus Heinze ist Jurist und arbeitet am Lehrstuhl für Deutsches Recht der Universität Lausanne. Er hat die 41-seitigen Gründe des Schiedsspruchs in enem Aufsatz in der SpoPrax beleuchtet und stand uns für ein Gespräch über den Fall zur Verfügung.
Monika Fröwis vom SKM Freiburg berichtet in dieser Folge von einer nicht alltäglichen Betreuung. Sie hat in einem Eilverfahren die Betreuung für einen schwererkrankten Häftling übernommen. Wenn Sie Fragen rund das Thema haben, Anregungen für weitere Podcastfolgen oder uns Feedback geben wollen, freuen wir uns auf eine Nachricht an: podcast@skmdivfreiburg.de
Wed, 25 May 2022 22:00:00 +0000 https://volkerpietzsch.podigee.io/4027-neue-episode 44529c1618eda1a89ce94f1abede2adf Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed hat einige tausend "Follower" auf Twitter. Ihre Tweets haben vor allem ein Thema: Corona und Corona-Maßnahmen. Im Sonntagstalk geht es u. a um Eilverfahren, Normenkontrollanträge und das fehlende Störgefühl in der Bevölkerung bei der 2G/3G-Regelung. https://www.ckb-anwaelte.de/aktuelle-corona-verfahren/ https://www.ckb-anwaelte.de/ 4027 full no Volker Pietzsch
Richter, Christophwww.deutschlandfunk.de, Umwelt und VerbraucherDirekter Link zur Audiodatei
Die Ukraine will einen EU-Beitritt im Eilverfahren. Wieso ist sie bisher kein Mitglied und warum scheint das jetzt doch möglich? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-ukraine-eu-beitritt
Die Ukraine will einen EU-Beitritt im Eilverfahren. Wieso ist sie bisher kein Mitglied und warum scheint das jetzt doch möglich? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-ukraine-eu-beitritt
Die Ukraine möchte der EU beitreten. Wie wahrscheinlich eine Aufnahme ist und wie die Chancen auf einen Waffenstillstand stehen. Russland setzt seine Offensive in der Ukraine fort. Die Kämpfe verlagern sich zunehmend in die Städte des Landes. Aktuell gibt es vor allem in Charkiw und Cherson schwere Gefechte und Luftangriffe. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger greifen deshalb selbst zu den Waffen, bauen Molotowcocktails und errichten Panzerblockaden. Bereits am Montag hat der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski einen EU-Beitritt seines Landes im Eilverfahren gefordert. Zwar sei der Weg noch lang, allerdings hat EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag zumindest einen Beitritt in Aussicht gestellt. Doch für Russland-Experte Janis Kluge ist das erst mal ausgeschlossen: Ein Beitritt der Ukraine zur EU würde nur wenig Sinn machen. „Russland will die Ukraine militärisch besiegen und in Kiew eine Marionettenregierung einsetzen. Ein EU-Beitritt würde nichts daran ändern“, sagte Kluge in der aktuellen Folge Handelsblatt Today. Auch den Ausschluss russischer Banken aus dem System Swift sieht er kritisch: „Swift-Sanktionen sind kein wirklich sinnvolles Instrument, weil sie nicht gut kontrollierbar sind. Es ist für den Westen klüger, die einzelnen Bereiche russischer Exporte gezielt zu sanktionieren.“ Trotzdem ist laut Kluge neben einem zweistelligen Einbruch der russischen Wirtschaft auch eine Knappheit an westlichen Gütern in Russland zu erwarten. Außerdem: Die Preise für Öl und Gas sind seit Beginn des Jahres um rund 30 Prozent gestiegen. Nicht zuletzt wegen Russlands Krieg in der Ukraine. Immer mehr Ölhändler verzichten auf den Kauf von russischem Öl. Gleichzeitig strebt Europa bei der Energieversorgung nach mehr Unabhängigkeit von Russland und nach einer schnelleren Energiewende. Doch was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger? Handelsblatt-Redakteur Andreas Neuhaus hat die Unternehmen identifiziert, die gerade besonders profitieren. *** Wenn Sie Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Lob zu dieser Folge haben, schreiben Sie uns gerne per Email an today@handelsblatt.com. Exklusives Angebot für Handelsblatt Today-Hörer: Testen Sie Handelsblatt Premium 6 Wochen für 1 € und bleiben Sie immer informiert, was die Finanzmärkte bewegt: www.handelsblatt.com/mehrfinanzen
Prof. Dr. Christoph Degenhart ist einer der bekanntesten deutschen Staats-, Verwaltungs- und Medienrechtler. An „dem Degenhart“ – dem unlängst in 37. Auflage erschienenen Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht kommt keine Studentin und kein Student vorbei. Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Degenhart, dass die Corona-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts natürlich auch in seinem Lehrbuch dargestellt wird. Dies durchaus kritisch, da die große Zurückhaltung des Verfassungsgerichts in den vielen Eilverfahren keineswegs selbstverständlich ist. Degenhart erinnert unter anderem an die Karlsruher Eilentscheidungen während der Eurokrise 2011/2012. Damals zeigte das BVerfG keinerlei Scheu, bereits im Eilverfahren Weichen zu stellen. Man begnügte sich nicht mit Folgeabwägungen, sondern entschied zur Sache. Auch mit „Judicial Restraint“ lässt sich die Karlsruher Corona-Linie aus Degenharts Sicht nicht erklären. Die keineswegs zurückhaltende Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutz stammt aus demselben Jahr wie die beiden Beschlüsse zur „Bundesnotbremse“, die von manchen Staatsrechtlern wegen ihrer großen Zurückhaltung gelobt werden. Allerdings sieht Degenhart durchaus eine Gemeinsamkeit zwischen den sehr unterschiedlichen Beschlüsse zum Klima- und Infektionsschutz: Aus Grundrechten werden keine Schranken abgleitet, die dem Gesetzgeber gesetzt sind, sondern Aufträge an den Gesetzgeber, eingreifend tätig zu werden. Eine Tendenz, die Degenhart kritisch sieht. In dem Gespräch geht es auch um eine mögliche Impfpflicht und um die „äußerste Gefahrenlage“, mit der das BVerfG in seiner Bundenotbremse I-Entscheidung weitgehende Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Laut Degenhart ein „Danaergeschenk“ des BVerfG, da offen bleibt, wodurch sich eine „äußerste Gefahrenlage“ von einer „einfachen Gefahrenlage“ unterscheidet. Lese man die drastischen Schilderungen der Klimakrise in dem Karlsruher Klimabeschluss, ahne man, dass sich Entscheidungen ohne Weiteres wiederholen können, in denen extreme Freiheitsbeschränkungen mit dem Vorliegen einer „extremen Gefahrenlage“ in Karlsruhe gerechtfertigt werden.
Die Impfpflicht für Personal im Gesundheitsbereich tritt ab dem 15. März vorerst in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, sie vorläufig außer Kraft zu setzen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellt erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Aussicht. Konkrete Details eines Lockerungsplans werden vor dem Bund-Länder-Gipfel jedoch nicht bekannt gegeben. US-Präsident Joe Biden verweigert einen Evakuierungseinsatz in der Ukraine, falls es zu einer Invasion durch russische Streitkräfte kommen sollte. Und die Nato plant, ihre militärische Präsenz zu verstärken. Was noch? Die 112 ist europaweit erreichbar. Daran erinnert der Tag des Notrufs. Moderation und Produktion: Erica Zingher Redaktion: Jannis Carmesin Mitarbeit: Salome Bühler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Impfpflicht: Kritik an Impfpflicht in Pflege und Kliniken reißt nicht ab (https://www.zeit.de/news/2022-02/01/impfpflicht-fuer-pflegeberufe-patientenschuetzer-fuer-aufschub) Corona-Lockerungen: Wir können einen ersten Öffnungsschritt in den Blick nehmen (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-02/olaf-scholz-corona-massnahmen-oeffnungsschritt-lockerungen) Ukraine-Konflikt: Joe Biden fordert US-Bürger in der Ukraine zur sofortigen Ausreise auf (https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-02/russland-ukraine-konflikt-joe-biden) Europäischer Notruf: Die Nummer in der Not: Retter klären über die 112 auf (https://www.zeit.de/news/2022-02/11/die-nummer-in-der-not-retter-klaeren-ueber-die-112-auf)