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Die UNESCO hat fünf libanesische Burgen und die Stadt Sebastia im Westjordanland im Eilverfahren zum Weltkulturerbe erklärt. Israel kritisiert die Entscheidung. Architekturkritiker Nikolaus Bernau analysiert, warum es dabei um hohe Politik geht. Bernau, Nikolaus www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
Themen u.a.: Die Regierung tut gut daran, sich bei der Gesetzgebung Zeit zu nehmen, findet unser Gast, Vorstandsmitglied bei Mehr Demokratie e.V, Roman Huber. Und: Wird der Gebrauch einer Polizeiwaffe in Frankreich unproblematischer? Von WDR 5.
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Jan Mahn sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Staatliche Macht: So gefährden IFG-Reform und Chatkontrolle unsere Demokratie. Das EU-Parlament hat kurz vor der Sommerpause im Eilverfahren für die Verlängerung der umstrittenen Ausnahmeregelung zum anlasslosen Scannen von Chats gestimmt – und das trotz einer Mehrheit der Gegenstimmen. Damit können die großen US-Tech-Konzerne weiterhin millionenfach und automatisiert private digitale Postfächer durchleuchten. Und in Deutschland sorgt eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes für einen Einschnitt in die Pressefreiheit, da künftig nur noch natürliche Personen bei „berechtigtem Interesse“ Akteneinsicht bekommen. Redaktionen, Verlage und NGOs wären als juristische Personen nicht mehr antragsberechtigt. Die Chatkontrolle betrifft unsere privaten Nachrichten, die IFG-Reform den Zugang zu staatlichen Informationen – zusammen werfen sie aber dieselbe Frage auf: Verschiebt sich das Machtverhältnis zwischen Staat und Bürger? - Rolle rückwärts: Das bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Energiewende. Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das seinen Vorläufer, das Gebäudeenergiegesetz, in weiten Teilen rückabwickelt. Die seit 2023 geltende Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll genauso entfallen wie pauschale Betriebsverbote. Künftig sollen Eigentümer wieder frei entscheiden können, ob sie auf Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse-, Gas- oder Ölheizungen setzen. Können die deutschen Klimaziele mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz überhaupt noch erreicht werden? - Ade Microsoft: Darum verlassen die Cyber-Spezialisten des Schweizer Militärs die Microsoft-Cloud. Die Schweizer Streitkräfte verabschieden sich mit ihrem „Kommando Cyber“ bis Oktober von der Microsoft-Cloud und wechseln zur quelloffenen Lösung OpenDesk, das vom deutschen Zentrum für Digitale Souveränität entwickelt wird. Grund für diesen Schritt ist der zunehmende Zwang vonseiten Microsofts, in die eigene Cloud-Infrastruktur zu wechseln. E-Mails, Dokumente, Kalenderdaten oder Videokonferenzen lassen sich künftig nur noch über die Server des US-Unternehmens abrufen, was bedeuten könnte, dass so sensible Informationen über Umwege in die Hände der US-Regierung gelangen könnten. Sollten sich Deutschland und der Rest von Europa an der Schweiz ein Vorbild nehmen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Jan Mahn sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Staatliche Macht: So gefährden IFG-Reform und Chatkontrolle unsere Demokratie. Das EU-Parlament hat kurz vor der Sommerpause im Eilverfahren für die Verlängerung der umstrittenen Ausnahmeregelung zum anlasslosen Scannen von Chats gestimmt – und das trotz einer Mehrheit der Gegenstimmen. Damit können die großen US-Tech-Konzerne weiterhin millionenfach und automatisiert private digitale Postfächer durchleuchten. Und in Deutschland sorgt eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes für einen Einschnitt in die Pressefreiheit, da künftig nur noch natürliche Personen bei „berechtigtem Interesse“ Akteneinsicht bekommen. Redaktionen, Verlage und NGOs wären als juristische Personen nicht mehr antragsberechtigt. Die Chatkontrolle betrifft unsere privaten Nachrichten, die IFG-Reform den Zugang zu staatlichen Informationen – zusammen werfen sie aber dieselbe Frage auf: Verschiebt sich das Machtverhältnis zwischen Staat und Bürger? - Rolle rückwärts: Das bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Energiewende. Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das seinen Vorläufer, das Gebäudeenergiegesetz, in weiten Teilen rückabwickelt. Die seit 2023 geltende Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll genauso entfallen wie pauschale Betriebsverbote. Künftig sollen Eigentümer wieder frei entscheiden können, ob sie auf Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse-, Gas- oder Ölheizungen setzen. Können die deutschen Klimaziele mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz überhaupt noch erreicht werden? - Ade Microsoft: Darum verlassen die Cyber-Spezialisten des Schweizer Militärs die Microsoft-Cloud. Die Schweizer Streitkräfte verabschieden sich mit ihrem „Kommando Cyber“ bis Oktober von der Microsoft-Cloud und wechseln zur quelloffenen Lösung OpenDesk, das vom deutschen Zentrum für Digitale Souveränität entwickelt wird. Grund für diesen Schritt ist der zunehmende Zwang vonseiten Microsofts, in die eigene Cloud-Infrastruktur zu wechseln. E-Mails, Dokumente, Kalenderdaten oder Videokonferenzen lassen sich künftig nur noch über die Server des US-Unternehmens abrufen, was bedeuten könnte, dass so sensible Informationen über Umwege in die Hände der US-Regierung gelangen könnten. Sollten sich Deutschland und der Rest von Europa an der Schweiz ein Vorbild nehmen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Jan Mahn sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Staatliche Macht: So gefährden IFG-Reform und Chatkontrolle unsere Demokratie. Das EU-Parlament hat kurz vor der Sommerpause im Eilverfahren für die Verlängerung der umstrittenen Ausnahmeregelung zum anlasslosen Scannen von Chats gestimmt – und das trotz einer Mehrheit der Gegenstimmen. Damit können die großen US-Tech-Konzerne weiterhin millionenfach und automatisiert private digitale Postfächer durchleuchten. Und in Deutschland sorgt eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes für einen Einschnitt in die Pressefreiheit, da künftig nur noch natürliche Personen bei „berechtigtem Interesse“ Akteneinsicht bekommen. Redaktionen, Verlage und NGOs wären als juristische Personen nicht mehr antragsberechtigt. Die Chatkontrolle betrifft unsere privaten Nachrichten, die IFG-Reform den Zugang zu staatlichen Informationen – zusammen werfen sie aber dieselbe Frage auf: Verschiebt sich das Machtverhältnis zwischen Staat und Bürger? - Rolle rückwärts: Das bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Energiewende. Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das seinen Vorläufer, das Gebäudeenergiegesetz, in weiten Teilen rückabwickelt. Die seit 2023 geltende Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll genauso entfallen wie pauschale Betriebsverbote. Künftig sollen Eigentümer wieder frei entscheiden können, ob sie auf Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse-, Gas- oder Ölheizungen setzen. Können die deutschen Klimaziele mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz überhaupt noch erreicht werden? - Ade Microsoft: Darum verlassen die Cyber-Spezialisten des Schweizer Militärs die Microsoft-Cloud. Die Schweizer Streitkräfte verabschieden sich mit ihrem „Kommando Cyber“ bis Oktober von der Microsoft-Cloud und wechseln zur quelloffenen Lösung OpenDesk, das vom deutschen Zentrum für Digitale Souveränität entwickelt wird. Grund für diesen Schritt ist der zunehmende Zwang vonseiten Microsofts, in die eigene Cloud-Infrastruktur zu wechseln. E-Mails, Dokumente, Kalenderdaten oder Videokonferenzen lassen sich künftig nur noch über die Server des US-Unternehmens abrufen, was bedeuten könnte, dass so sensible Informationen über Umwege in die Hände der US-Regierung gelangen könnten. Sollten sich Deutschland und der Rest von Europa an der Schweiz ein Vorbild nehmen? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Stade: Sechs Tote und die entscheidenden Fragen bleiben weiterhin offen +++ Bluttat Stade: Fahrerin des Fluchtfahrzeuges offenbar untergetaucht +++ VW vor der Wahrheitssitzung: Der Weltkonzern verliert den Boden: 100.000 Jobs im Raum — aber die IG Metall schweigt zum Green Deal +++ ATACMS aus Niedersachsen: Die Rüstungswende erreicht Deutschland +++ Milliarden-Deals für Rheinmetall und TKMS: Großaufträge für die deutsche Rüstungsindustrie +++ Milliardenauftrag für Kiel und Wismar: TKMS taucht groß auf +++ Le Pen bleibt im Rennen: Wahlkampf mit juristischer Fußfessel +++ EU-Digitale Überwachung im Eilverfahren durch die Hintertür +++ AfD vor der Machtfrage: Siegmund will Sachsen-Anhalt kippen - Ulrich Siegmund im TE-Gespräch +++ TE Energiewendewetter +++ Dieser Wecker wird unterstützt von der INNOMOTION AG. Hier erfahren Sie mehr: www.doppeltsteuernsparen.de Innomotion AG – mit wissenschaftlicher Expertise in der Beratung rund um Kauf, Bewertung und Verwertung von Ideen, Innovationen und Schutzrechten. Das Innomotion-Konzept basiert auf höchstrichterlicher Steuerrechtsprechung und eröffnet eine steuerlich gesicherte, einzigartig attraktive wirtschaftliche Struktur – für massiven Mehrwert und doppelten Effekt. Hier erfahren Sie mehr https://www.doppeltsteuernsparen.de. Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns
In dieser Episode spricht Erik Siekmann mit Simon Knittel von Jung von Matt Start über die radikale Verschlankung von Agenturprozessen und den gezielten Einsatz von Kommunikation zur Lösung gesellschaftlicher Probleme. Simon erklärt, warum klassische, monatelange Strategieprozesse für agile Unternehmen unbrauchbar sind und warum erfolgreiche Markenarbeit heute eine direkte C-Level-Beteiligung in ultrakurzen Sprints erfordert. Ein absolutes Highlight der Folge ist der tiefe Einblick in das vielfach ausgezeichnete Pro-Bono-Projekt „Recht gegen Rechts“: Erfahre, wie das Team durch die kreative Besetzung von Markenrechten (wie „VTR LND“) rechtsextremen Online-Handel blockiert, wie aus einem juristischen Eilverfahren gegen einen bekannten Neonazi ein historischer Sieg vor dem Oberlandesgericht wurde und wie die Plattform druck18.com über 30 NGOs im Kampf gegen den Hass vereint. Zudem gibt Simon einen exklusiven Ausblick auf seinen im Juli startenden Podcast „Brandbeschleuniger“. Über Simon Knittel: Simon Knittel ist einer der kreativen Köpfe hinter Jung von Matt Start, einer Unit der renommierten Agenturgruppe, die Markenprozesse für Startups und etablierte Corporates radikal vereinfacht und beschleunigt. Der gebürtige Bayer und Wahl-Berliner gilt in der Branche als krisenresistenter Vordenker, der die Grenzen klassischer Werbung aufbricht. Neben seiner kommerziellen Markenarbeit erlangte er vor allem durch seine bahnbrechenden, preisgekrönten Initiativen wie „Recht gegen Rechts“ und „Fashion Against Fascism“ (in Kooperation mit Zalando und Spreadshirt) internationale Aufmerksamkeit. Sein Ansatz zeigt eindrucksvoll, wie intelligente Kommunikation, strategischer Markenaufbau und deutsches Markenrecht als hocheffiziente Hebel eingesetzt werden können, um echten gesellschaftlichen Impact zu generieren. Hier geht es zum Anti-Nazi-Onlineshop: druck18.com Hier könnt ihr die Arbeit direkt unterstützen: Laut gegen Nazis auf Betterplace Hier geht es zum Connected Commerce Guide von Front Row. Der Marketing Transformation Podcast wird produziert von TLDR Studios.
Das Wichtigste an diesem Donnerstag: Im Bundestag beginnt das Eilverfahren für den neuen Tankrabatt. Der in der Ostsee gestrandete Buckelwal soll nun doch gerettet werden. Und für den FSV Mainz und den SC Freiburg steht im Fußball-Europacup Großes auf dem Spiel.
Das Wichtigste an diesem Donnerstag: Im Bundestag beginnt das Eilverfahren für den neuen Tankrabatt. Der in der Ostsee gestrandete Buckelwal soll nun doch gerettet werden. Und für den FSV Mainz und den SC Freiburg steht im Fußball-Europacup Großes auf dem Spiel.
Iran-Krieg und die Lage in der Golfregion, Zerstörungen im Iran, EU-Gipfel zu Benzinpreisen und Ukraine-Kredit, Eilverfahren für Gesetz zur Regulierung von Spritpreiserhöhungen, Ver.di-Streiks legen vielerorts den öffentlichen Nahverkehr lahm, Katerina Poladjan erhält Belletristik-Preis der Leipziger Buchmesse, Nachrichtentag lädt zum Blick hinter die Kulissen der ARD-Redaktionen ein, Finnland zum neunten Mal das Land mit den glücklichsten Menschen, Das Wetter
Iran-Krieg und die Lage in der Golfregion, Zerstörungen im Iran, EU-Gipfel zu Benzinpreisen und Ukraine-Kredit, Eilverfahren für Gesetz zur Regulierung von Spritpreiserhöhungen, Ver.di-Streiks legen vielerorts den öffentlichen Nahverkehr lahm, Katerina Poladjan erhält Belletristik-Preis der Leipziger Buchmesse, Nachrichtentag lädt zum Blick hinter die Kulissen der ARD-Redaktionen ein, Finnland zum neunten Mal das Land mit den glücklichsten Menschen, Das Wetter
Iran-Krieg und die Lage in der Golfregion, Zerstörungen im Iran, EU-Gipfel zu Benzinpreisen und Ukraine-Kredit, Eilverfahren für Gesetz zur Regulierung von Spritpreiserhöhungen, Ver.di-Streiks legen vielerorts den öffentlichen Nahverkehr lahm, Katerina Poladjan erhält Belletristik-Preis der Leipziger Buchmesse, Nachrichtentag lädt zum Blick hinter die Kulissen der ARD-Redaktionen ein, Finnland zum neunten Mal das Land mit den glücklichsten Menschen, Das Wetter
Steht die Islamische Republik Iran vor dem Untergang? Oder kann das Mullah-Regime am Ende triumphieren? Der aktuell im Iran tobende Krieg ist mehr als Raketen und Drohnen. Es ist ein Krieg, der die Region und damit die ganze Welt verändern wird. Teheran gegen Washington. IRGC gegen Jerusalem. Ideologie gegen Hightech. Auf der einen Seite: Mullahs, Revolutionsgarden (IRGC), Basij – und schiitische Milizen aus dem Ausland. Auf der anderen Seite: die USA, Israel und weite Teile des iranischen Volks. Und rundherum: Nachbarstaaten, denen die Geduld ausgeht. Die Zäsur ist da: Ayatollah Ali Chamenei ist tot. Amerika und Israel haben das Oberhaupt der Islamischen Republik gezielt getötet. Und plötzlich steht alles Kopf: Kommt der Nachfolger im Eilverfahren? Gibt es einen Machtkampf ohne Regeln Wer kontrolliert wen – der Klerus den Sicherheitsapparat oder umgekehrt? Und bekämpft die Elite das Volk? Eine Frage aber schwebt über allen anderen: Werden Trumps und Netanjahus Luftschläge zum Stoß, der am Ende das berüchtigte Regime in die Knie zwingen kann? Oder liefern sie Teheran eine ideologische Steilvorlage, um den Zusammenhalt zu stärken, den Krieg in die Länge zu ziehen und ihn am Ende sogar zu gewinnen? Viele Medien kennen nur zwei Worte: Sturz und Flächenbrand. Aber es sind mehr Optionen möglich. Denn man kann einen Krieg zwar nach Plan beginnen – wie er ausgeht, das kann niemand vorhersehen. Ob Teheran fällt – oder triumphiert: noch ist der Kampf nicht entschieden. -------- Unterstützte mich jetzt: www.tomdavidfrey.de/support -------- Datum der Aufzeichnung: Dieser Podcast bezieht sich auf ein Thema, das sich laufend entwickelt; auch erhebt der Podcast keinen Vollständigkeitsanspruch. Das Aufnahmedatum dieser Folge war der 05.03.2026. -------- Disclaimer: Sämtliche Inhalte von Tom David Frey werden eigenständig recherchiert und eingesprochen. Auch die Stimmen von Gästen und Interviewpartnern sind grundsätzlich authentisch. Die veröffentlichten Videos und Podcasts erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz journalistischer Sorgfalt können Fehler, Missverständnisse oder inhaltliche Unschärfen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Künstliche Intelligenz kommt punktuell zum Einsatz, insbesondere zur Vertonung einzelner Zitate oder Textpassagen, zur Verfremdung von Stimmen im Rahmen des Quellenschutzes sowie zur Erstellung von Beschreibungstexten, Titeln und Thumbnails. Weiterführende Informationen zur Nutzung künstlicher Intelligenz – einschließlich der Bereiche, in denen sie ausdrücklich nicht verwendet wird – findest Du unter: https://www.tomdavidfrey.de/ki -------- #iran #krieg #trump #israel #roaringlion #epicfury #revolution #nahost
Heute unter anderem mit Stimmen zur China-Reise von Bundeskanzler Merz. Im Mittelpunkt steht jedoch die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln in einem von der AfD angestrengten Eilverfahren. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Das Verwaltungsgericht Köln hat zumindest vorläufig, im Eilverfahren, der AfD Recht gegeben: Der Verfassungsschutz dürfe die Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung darf der Geheimdienst die AfD nur als „extremistischen Verdachtsfall“ führen. Bei einer Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ dürften die Ermittler mehr nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Ob das für Befürworter eines AfD-Verbots ein Rückschlag ist, erklärt Alexander Thiele, Professor für öffentliches Recht an der BSP Business and Law School in Berlin, in SWR Aktuell bei Florian Rudolph.
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen. KI-Pioniere warnen vor einem Angriff der Maschinen. Das wertvollste Unternehmen der Welt meldet ein Rekordergebnis. Und die Berlinale-Chefin darf erst mal bleiben. Das ist die Lage am Donnerstagabend. Hier die Artikel zum Nachlesen: Verwaltungsgericht Köln: AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem Wertvollstes Unternehmen der Welt: Nvidia lässt die Anleger aufatmen. Vorerst Eklat um Tricia Tuttle: Wie die Berlinale-Chefin beinahe gefeuert wurde +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Carlos Alcaraz ist der Sieger beim ATP-Turnier in Doha und holt sich die Trophäe in beeindruckender Art und Weise. Ein Endspiel im Eilverfahren gegen Arthur Fils ist für Daniel jedoch gar nicht der beeindruckende Part an diesem Triumph, sondern viel mehr der Umgang mit den engen Situationen.
Carlos Alcaraz ist der Sieger beim ATP-Turnier in Doha und holt sich die Trophäe in beeindruckender Art und Weise. Ein Endspiel im Eilverfahren gegen Arthur Fils ist für Daniel jedoch gar nicht der beeindruckende Part an diesem Triumph, sondern viel mehr der Umgang mit den engen Situationen.Dieser Podcast wird vermarktet von der Podcastbude.www.podcastbu.de - Full-Service-Podcast-Agentur - Konzeption, Produktion, Vermarktung, Distribution und Hosting.Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
Die Abschottung des Paul-Ehrlich-Instituts durch die Gerichte kippt ins GroteskeEin Standpunkt von Norbert Häring.Seit Jahren nimmt das Verwaltungsgericht Darmstadt Klagen gegen das dortige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) an und schiebt sie auf die sehr lange Bank. Nun gelangte ein Eilverfahren vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser urteilte, Darmstadt sei gar nicht für das PEI zuständig und gab der Behörde gleich noch einen Vorwand, sich bei Informationsfreiheitsanfragen für unzuständig zu erklären.Es war einmal, da sahen Verwaltungsrichter ihre vordringliche Aufgabe darin, Bürgern zu ihrem Recht gegenüber der Verwaltung zu verhelfen. Das ist vorbei. Heute sehen sie ihre Berufung darin, die Verwaltung gegen lästige Anfragen und sonstige Begehren der Bürger abzuschotten. Die Hemmschwellen dabei sinken in dramatischem Tempo.Anfang November hatte ich berichtet, wie das Verwaltungsgericht Darmstadt das PEI gegen Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Presserecht abschottet, indem es entsprechende Verfahren seit Jahren nicht terminiert. Keine einzige von 15 zum Teil seit Jahren anhängigen Klagen war zu diesem Zeitpunkt terminiert.Die nächste Instanz, der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, setzt dieser Verweigerung von rechtlichem Gehör nun die Krone auf. Er erklärte den Eilrechtsschutzantrag der Anwältin Franziska Meyer-Hesselbarth, den das Verwaltungsgericht Darmstadt abgelehnt hatte, für von vorne herein unzulässig. Heesselbarth hatte gegen den Ablehnungsbeschluss des VG Darmstadt Beschwerde eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, Darmstadt sei gar nicht zuständig gewesen. Denn der Klagegegner Bundesrepublik Deutschland werde in Sachfragen, die das PEI betreffen, prozessual nicht vom PEI vertreten, sondern vom Bundesgesundheitsministerium. Zuständig sei deshalb die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit.Auch die Tatsache, dass es um Herausgabe von Daten des PEI nach dem Informationsfreiheitsgesetz ging, ändere daran nichts, meinte der Verwaltungsgerichtshof. Bei der Gelegenheit erklärt er es auch gleich noch für ungeklärt, ob man derartige Informationsfreiheitsanfragen an das PEI oder an das Bundesgesundheitsministerium richten müsse. Mehr als in die Luft werfen, wollte das Gericht diese Frage aber nicht. Eine Entscheidung hierüber sei im verhandelten Fall nicht notwendig.Das ist eine Einladung an PEI und Ministerium, die nächsten paar Jahre mit IFG-Anfragen Ping-Pong zu spielen, bis ein Gericht sich bemüßigt fühlt zu klären, an wen diese Anfragen zu richten sind.Kassel wirft mit seiner Entscheidung klagewillige Bürger und deren Anwälte auf den Stand von vor etwa vier Jahren zurück, als die Klagewelle gegen das PEI anrollte. Damals war weit offen, welches Gericht für solche Klagen zuständig ist. Ich führte selbst ein solches Verfahren. Dieses wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt an das in Darmstadt verwiesen und dort mit dem absurden Ergebnis entschieden, dass ich kein Recht hätte, am öffentlichen Leben teilzunehmen, weil mangels gültiger Ausnahmen vom Verbot niemand mehr ein Recht hierzu habe. Darmstadt als Gerichtsstand für Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das PEI, etablierte sich im Verlauf von 2022 als die Norm, wenn gegen das hoheitliche Handeln des PEI geklagt wurde.Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied dabei nicht etwa, die Klage an das Verwaltungsgericht in Berlin zu verweisen, sondern er erklärte sie für unzulässig. Das ist an dreister Bürgerverachtung kaum noch zu überbieten. Gerichte sind sich nicht einig, wer zuständig ist. Der Gerichtshof fragte sogar extra noch beim PEI nach, wie die verwaltungsinterne Aufgaben- und Kompetenzverteilung im Verhältnis zum Bundesgesundheitsministerium sei. Dann urteilte es entgegen dem Votum des PEI, das sogar noch angeboten hatte, bei Bedarf eine Prozessführungsermächtigung vom Ministerium vorzulegen. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Der Antifaschistin und Palästina-Aktivistin mit jüdischen Wurzeln Anna M. wurde der Zugang zur Gedenkstätte Buchenwald verwehrt, da sie eine Kufiya trug. M. hat gegen diesen Schritt Klage eingereicht und im Eilverfahren zunächst verloren. Von Alexander Kiknadze. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Kufiya in einer Reihe mit faschistischen Symbolen Im AugustWeiterlesen
"Es ist unsere demokratische Aufgabe, diese Instrumente zu nutzen, um die Verfassung zu schützen"Ein Kommentar von Paul Clemente.Blamage muss sein! Und nicht nur einmal. Sonst hätte die SPD aus der Compact-Blamage gelernt. Das Blatt wurde im Sommer 2024 von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten. Sechs Wochen später hob das Bundesverwaltungsgericht den Zensur-Akt im Eilverfahren auf. Und letzte Woche wurde er komplett gekippt. Nach diesem Dämpfer wären andere vorsichtig geworden. Nicht so die SPD. Die hat auf ihrem dreitägigen Parteitag mehrheitlich für einen AfD-Verbotsantrag votiert. Das Schlimmste dabei: Das ist so ziemlich alles, was die Sozialdemokraten noch zu bieten haben.Dabei wollte die SPD sich nach dem Wahldebakel radikal neu erfinden. Auf dem Parteitag am Wochenende sollte der Startschuss fallen. Deadline für die Neukonzeption: 2027. Natürlich kein leichtes Vorhaben. Denn ihre traditionelle Rolle als Vertreterin der Arbeiter- und Unterschicht hat sie vor 20 Jahren höchstselbst liquidiert. Mit Gerhard Schröders Hartz-Reform. Die sollte Arbeitslose in den Billiglohnsektor peitschen. Solch einen Klientelverrat begeht man nicht ungestraft. Da mochten Wirtschaftsbosse und neoliberale Ökonomen noch so penetrant applaudieren. Erst 2023, als Bestandteil der Ampel-Koalition, versuchte die SPD ihre antisoziale Gesetzgebung zu korrigieren: Hartz IV hieß ab sofort „Bürgergeld“. Das war eher Kosmetik als reale Verbesserung. Und jetzt, nur zweieinhalb Jahre später? Nun ist die SPD bereit, selbst diese Mini-Reparatur wieder rückgängig zu machen, den Hartz-Terror zu reaktivieren. In alter Schärfe.Auch das Image einer Friedenspartei, die Entspannungspolitik im Geiste Willy Brandts ist dahin. Okay, verglichen mit Politikern wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann oder Anton Hofreiter ist SPD-Kanzler Olaf Scholz als gemäßigt einzustufen. Zumindest wollte der keine Taurus-Raketen in die Ukraine senden, Westeuropa nicht noch tiefer in den Abgrund treiben. Aber als Koalitionspartner der bellizistischen CDU wird man sich rasch anpassen. Hauptsache an der Macht. Über Prinzipien reden wir später.Die FAZ brachte das SPD-Dilemma jüngst auf den Punkt: Die arbeite zwar routiniert, erwärme aber nicht das Herz ihrer Wähler: „Denn die entscheidende Frage beantwortet sie seit Jahren nicht: Was will sie eigentlich sein?“ Begnügt sie sich damit, „eine Funktionspartei zu sein, die verlässlich Regierungsmehrheiten organisiert? Selbst hartnäckige SPD-Wähler wissen nicht, wofür sie stimmen.“ Um das zu ändern, fand am Wochenende der Parteitag statt. Ein Countdown wurde gestartet. 2027, in zwei Jahren, soll das Auslaufmodell SPD in neuem Glanz erstrahlen. Gleich zu Beginn ließ sich ihr künftiges Wunsch-Klientel erahnen: Die postmodernen Linken, die Klassenkampf durch Great Reset-Globalismus ersetzt haben. Diese klassischen Grünen-Wähler sind gemeint, wenn SPD-Chef Lars Klingbeil feierlich den neuen Auftrag seiner Partei verkündet: Ein Verbot der AfD zu bewirken. O-Ton Klingbeil: „Es ist unsere historische Aufgabe, die wieder aus den Parlamenten herauszukriegen. Wir haben aus geschichtlicher Erfahrung eine Verfassung, die die Instrumente vorsieht.“ Nein, das ist kein Witz, das ist Klingbeil. Dass der Koalitionspartner CDU am Erfolg eines Verbotsantrages zweifelt, kann diesen Ghostbuster nicht erschüttern. Für Klingbeil ist die Einstufung durch Haldenwangs Schlapphüte über jeden Zweifel erhaben: „Wenn der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft, darf es kein Taktieren mehr geben." ...https://apolut.net/historische-aufgabe-der-spd-ein-afd-verbot-von-paul-clemente/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Moin und willkommen zum Fleckenhörer am 30. Juni! Seit 2007 findet in Jamel (MeckPom) ein Open-Air Festival gegen Rechtsextremismus statt. Nun versuchen Gemeinde und der Landkreis dem Festival ökonomisch und rechtlich den Stecker zu ziehen. Jamel ist ein kleines Dorf mit weniger als 40 Bewohner:innen und gilt seit Anfang der 1990er-Jahre als Hochburg der rechtsextremen Szene. Seit Monaten wird vor Gericht um eine Gebührenrechnung gerungen: die Veranstalter:innen sollen dieses Jahr nämlich knapp 8.000 € bezahlen. In einem ersten Eilverfahren verloren sie im Mai vor dem Verwaltungsgericht Schwerin. Dann folgte die Ankündigung des Landkreises vermutlich ein Alkoholverbot zu verfügen und auch zwei Parkplätze, die in den Jahren zuvor genutzt werden durften, nicht mehr bereit zu stellen. In diesem Verfahren verloren die Veranstalter:innen vor 4 Tagen ebenfalls in einem Eilverfahren. Unverdrossen werben die Veranstalter:innen für das Festival, aber aktuell ist offen, ob es so wie bisher wird stattfinden können. Mittels Verwaltungsentscheidungen, missliebigen linken Events und Strukturen die ökonomische und rechtliche Basis zu entziehen hat Tradition in Deutschland und wird in den kommenden Jahren eher noch weiter zunehmen. Um so wichtiger erscheint es, sich mit aller Kraft gegen solche Praktiken zu verteidigen! Verteidigen muss man auch den CSD Neumünster am 5. Juli, der ebenfalls von rechter Seite bedroht wird. Der Christopher Street Day ist nicht bloß eine Feier, sondern eine bedeutsame Demonstration für die Rechte und die Sichtbarkeit der LGBTQIA+ Gemeinschaft. In Zeiten, in denen Diskriminierung und Intoleranz noch immer Realität sind, ist es entscheidend, dass wir gemeinsam ein Zeichen für Gleichberechtigung und Akzeptanz setzen. Beginn des CSDs ist um 14 Uhr auf der Klosterinsel! Unsere Themen heute: +++ September ist endlich wieder Kunstflecken-Zeit! Heute startete der Vorverkauf. Wir hören ins Programm hinein! +++ "Essen made in Neumünster": Job-Perspektive in der Lebensmittelindustrie +++ Neumünster: Maler streichen mehr Lohn ein +++ CSD Neumünster/Tolzi Musik: Sexy Sushi (Frankreich) Cowboy Hunters (Schottland) Maid of Ace (England) Sexpilz3Korn (Hamburg)
Habecks Weihnachtsgeschenk wackelt: Ende der fetten Gewinne für Windbarone? Nervosität macht sich in der deutschen Windlobby-Szene bemerkbar. Die exorbitanten Gewinne der Windindustrie drohen gekappt zu werden. Am 30. Juni enden grüne Sonderrechte. Drei Jahre lang konnten Windkraftprojekte im Eilverfahren genehmigt werden – ohne Umweltprüfung, ohne Einspruchsmöglichkeiten. Das Ergebnis: Milliardengewinne für Projektierer, bezahlt vom entrechteten Bürger. Jetzt wackelt das Geschäftsmodell – die Förderkulisse bricht. Was bleibt von Habecks Energiewende, wenn die Ausnahme endet? Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Thomas Mock.Webseite: https://www.tichyseinblick.de SIOUX – Schuhwetterbericht: Für alle Hörer des ‚TE Wecker‘ gilt: Mit dem Gutscheincode ‚Wecker20‘ sparen Sie auf www.Sioux.de 20 Euro. Finden Sie jetzt Ihren neuen Lieblingsschuh für den Sommer auf www.Sioux.de.
In Folge 136 des c't-Datenschutz-Podcasts sprechen Holger und Joerg mit Carolin Loy über die Arbeit und Haltung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Loy leitet dort den Bereiche Digitalwirtschaft, ist Pressesprecherin und hat Einblick in viele aktuelle Datenschutzthemen - von Künstlicher Intelligenz bis hin zu Cookie-Bannern. Sie hatte die vorvergangene Episode 134 im heise-Forum kritisch kommentiert und folgte postwendend einer darauffolgenden Einladung von Joerg. Zum Start geht es aber zunächst um ein 45-Millionen-Euro-Bußgeld gegen die deutsche Vodafone GmbH. Die Bundesdatenschutzbeauftragte verhängte diese Summe, weil Vodafone Partneragenturen nicht ausreichend kontrollierte und die Kundenauthentifizierung bei E-SIMs mangelhaft war. Auffällig: Vodafone akzeptierte das Bußgeld schnell, arbeitete bei der Aufklärung mit und spendete zusätzlich an gemeinnützige Organisationen. Einen zweiten Schwerpunkt bildet ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln zu Metas Plänen, öffentliche Facebook- und Instagram-Profile zum Training von KI-Systemen zu nutzen. Das Gericht entschied im Eilverfahren, zu dem noch keine schriftliche Begründung vorliegt: Meta darf diese Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer heranziehen. Die Interessen von Meta seien berechtigt, zudem hätte Meta Nutzern Widerspruch ermöglicht. In der Podcast-Episode geht es unter anderem um die Frage, ob Nutzer wirklich damit rechnen müssen, dass alte und öffentliche Posts zu KI-Zwecken verarbeitet werden, und ob der Umgang mit sensiblen Daten ausreichend berücksichtigt wird. Loy betont, dass die Rechtslage nicht immer dem Bauchgefühl entspricht und verweist auf europäische Vorgaben, nach denen das KI-Training grundsätzlich auch ohne Einwilligung möglich sein kann, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das weitere Gespräch dreht sich um die tägliche Arbeit der bayerischen Datenschutzaufsicht BayLDA. Die Behörde berät Loy zufolge Unternehmen im Bundesland zu KI-Projekten, prüft Beschwerden - zum Beispiel beim Einsatz von KI im Bewerbungsprozess - und ist europaweit an Orientierungshilfen zu digitalen Themen beteiligt, etwa bei Cookie-Bannern und neuen digitalen Abo-Modellen ("Consent or Pay"). Loy schildert, dass zu Cookie-Bannern und Tracking nach wie vor die meisten Beschwerden eintreffen. Sie sieht neue Ansätze wie PIMs - zentrale Einwilligungsverwaltungen - zwar positiv, zeigt sich aber aber skeptisch, ob sie den Cookie-Banner-Wildwuchs wirklich eindämmen. Loy stellt sich sodan dem Vorwurf, Das BayLDA verhalte sich bei Datenschutzverstößen zu lasch oder zögerlich. Am Beispiel des von c't aufgedeckten Falls "Buchbinder", bei dem Millionen Kundendaten wegen einer Panne offen im Netz standen, erklärt sie, warum am Ende kein Bußgeld verhängt wurde: Das Unternehmen habe hohe Compliance-Standards gehabt, den Vorfall selbst gemeldet und eng mit der Behörde kooperiert. Entscheidend sei nicht der Fehler selbst, sondern wie Unternehmen mit Datenschutz umgehen und ob sie daraus lernen. Loy betont, dass die Behörde nicht vorrangig Strafen verteilen, sondern Datenschutz in der Breite fördern will - auch durch Beratung. Zum Abschluss geht es um die aktuelle Debatte zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht für Unternehmen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten. Loy sieht das kritisch: Einheitliche Entscheidungen würden dadurch nicht automatisch entstehen, da viele Fragen ohnehin im europäischen Verbund entschieden werden. Zudem könnten regionale Beratung und Kontrolle verloren gehen. Die Runde vermutet hinter dem Zentralisierungswunsch auch das Ziel, Datenschutzauflagen zu lockern und Bürokratie abzubauen.
Zwei „Verfassungsschutzberichte“: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierterEin Kommentar von Tilo Gräser.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit Dienstag in der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins Compact rechtmäßig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche gerechnet wird.Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Sie ließ die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem Vereinsrecht verbieten. Das bedeutete eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots des Magazins und des Verlages. Herausgeber Jürgen Elsässer, gegen den gleichzeitig eine medial inszenierte Hausdurchsuchung erfolgte, klagte neben anderen Personen gegen das Verbot.Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im August 2024 zunächst in einem Eilverfahren außer Vollzug. Drei der fünf Richter entschieden aufgrund der aus ihrer Sicht nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit zugunsten des Magazins. Sie schätzten ein, dass die Beiträge des Magazins mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstanden seien. Darauf machten auch zahlreiche Kritiker des Verbots aufmerksam. Damit konnte das Heft wieder erscheinen, wird aber von manchen Pressevertriebsfirmen anscheinend boykottiert.Das Bundesinnenministerium stützte sich auf Aussagen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dass die Compact-Magazin GmbH Ende 2021 als „gesichert rechtsextremistische Vereinigung“ eingestuft und seitdem deshalb beobachtet hat. Das Magazin wird auch im aktuellen „Verfassungsschutzbericht 2024“ ins Visier genommen, den am Dienstag der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) gemeinsam mit BfV-Vizepräsident Sinan Selen vorstellte. Und dort heißt es über Compact und dessen Verlag erneut, dieser verbreite in „unterschiedlichen Publikationen und Produkten regelmäßig und seit Jahren antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“. Diese würden sich „damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richten.Das wird wie gehabt nicht weiter belegt. Nur der angebliche Wille, das politische System zu stürzen, wird mit einem Zitat aus einem Youtube-Interview mit Elsässer vom Juli 2024 versucht zu belegen. In dem erklärte Elsässer, „das Regime muss gestürzt werden“ und verglich die Situation mit der untergehenden DDR 1989/90. Das Interview war eine Reaktion auf das von Faeser erlassene Verbot...hier weiterlesen: https://apolut.net/der-falsche-und-der-wahre-verfassungsschutz-von-tilo-graser/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Ostern ist schon einen Monat her – dennoch wartet das OLG Köln mit einer Überraschung auf für Prof. Härting und Dr. Brink (OLG Köln, Besch. v. 23.05.2025, Az. 15 UKl. 2/25). Angesichts der bisweilen strengen EuGH-Rechtsprechung zeigen sich die beiden verwundert über die Entscheidung, in welcher das OLG im Eilverfahren einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen den Konzern Meta ablehnte. Meta darf demnach die personenbezogenen Daten der Nutzer ihrer Plattformdienste Facebook und Instagram vorerst für das Training ihres KI-Modells LLaMma nutzen. (00:00:42) Brandaktuell bleiben Prof. Härting und Dr. Brink mit einer weiteren Entscheidung aus diesem Monat, diesmal vom LG Hamburg (LG Hamburg Urt. v. 9.5.2025 – 324 O 278/23). Das Gericht erlaubte es Openjur, dem Betreiber einer kostenlosen Datenbank zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, aufzuatmen: dieser sei angesichts der Einstufung seiner Tätigkeit als journalistisch nicht zu einer vollumfänglichen Kontrolle seiner hochgeladenen Urteile verpflichtet. (00:16:42) Schließlich setzen sich Prof. Härting und Dr. Brink kritisch mit einer strafprozessualen Entscheidung des BGH (Beschl. v. 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24) auseinander, der – wohl angesichts der Schwere der in Rede stehenden Delikte des Straftäters – rechtliche Grundprinzipien mit einer zweifelhaften Begründung links liegen lässt. (00:24:09)
Der Verfassungsschutz hatte die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Die Partei geht dagegen juristisch vor und hat geklagt. Solange, bis es eine Entscheidung im Eilverfahren gibt, liegt die Einstufung der Verfassungsschützer derweil auf Eis. Trotzdem: Die Debatte über ein Verbot der AfD ist in vollem Gange. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam dröselt in dieser 11KM-Folge die juristisch komplizierte Ausgangslage auseinander und erklärt, warum eine Einstufung der Verfassungsschutzbehörde rein rechtlich erst einmal nichts mit einem Verbotsverfahren zu tun hat. Welche konkreten Hürden gibt es? Und was kann man aus den in der Vergangenheit gescheiterten NPD-Verbotsverfahren lernen? Für die ARD hat Frank Bräutigam die Rechtslage auch bei der jetzt auf Eis liegenden AfD-Einstufung des Verfassungsschutzes detailliert im Blick. Ein FAQ mit den wichtigsten Fragen rund um die Einstufung findet ihr hier: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-afd-neue-einstufung-verfassungsschutz-100.html Und die aktuellen Entwicklungen im Überblick findet ihr hier: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-afd-neue-einstufung-verfassungsschutz-100.html Hier geht's zu “Die Justizreporter*innen”, dem Jura-Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe: https://1.ard.de/justizreporterinnen https://www.ardaudiothek.de/sendung/die-justizreporter-innen/72290090/ Diese und viele weitere Folgen von 11KM findet ihr überall da, wo es Podcasts gibt, auch hier in der ARD Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/sendung/11km-der-tagesschau-podcast/12200383/ An dieser Folge waren beteiligt: Folgenautor: Julius Bretzel Mitarbeit: Lisa Hentschel und Marc Hoffmann Host: Victoria Koopmann Produktion: Regina Staerke, Viktor Veress, Christiane Gerheuser-Kamp, Marie-Noelle Svihla und Hanna Brünjes. Planung: Nicole Dienemann, Christian Schepsmeier und Hardy Funk Distribution: Kerstin Ammermann Redaktionsleitung: Fumiko Lipp und Lena Gürtler 11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Episode liegt beim NDR.
Ein Kommentar von Paul Clemente.Willkommen zur Fortsetzung der Komödie „Das Schlapphut-Gutachten und die AfD“. Was bisher geschah: Kurz vor ihrer Ablösung als Innenministerin wollte Nancy Faeser nochmal so richtig ein Zeichen setzen: Mit einem 1100seitigen Gutachten vom Verfassungsschutz. Der stufte die politische Opposition, kurz AfD genannt, als „gesichert rechtsextrem“ ein. Und zwar komplett: Die gesamte Partei. Und die Öffentlichkeit? Die sollte es gefälligst glauben. Denn mit Nachprüfen war nix. Nein, die Schlapphut-Prosa sollte nur dem internen Gebrauch dienen. Nicht mal die Beschuldigten durften sie lesen. Das war nicht mehr Orwell, das war Kafka: „Der Prozess“ - ein Roman, wo der Angeklagte bis zu seiner Exekution nicht weiß, wofür er eigentlich verurteilt wurde. Hinzu kommt, dass Faeser das VS-Gutachten weder selbst geprüft, noch eine Prüfung durch ihr Ministerium angeordnet hatte. Möglicher Grund: Die Verfassungsschützer waren im Zeitverzug. Zu einer Prüfung hat die verbliebene Amtszeit nicht mehr gereicht. Mainstream-Medien und das Zwangsgebühren-TV finden da freilich kein Problem. So freute sich Georg Restle, Leiter des Politmagazins Monitor, auf künftige Talkshow-Ausladungen von AfD-Politikern: Ist doch klar, gesichert Rechtsextremen dürfe man keine Bühne bieten. Auch Cancel-Fans scharrten mit den Hufen: Endlich schien ein AfD-Verbot zum Greifen nah.Dann der Paukenschlag. Die AfD wehrte sich via Eilverfahren gegen die Beurteilung. Und sogleich erklärte der Verfassungsschutz: Man werde die Einstufung erst mal auf Eis legen – bis zur gerichtlichen Verhandlung. Ab sofort gelte die AfD wieder als Verdachtsfall. Eine altbekannte Taktik: Schon einmal hatte der VS einen solchen Rückzug vollzogen: Im Jahre 2021. Damals klagte die AfD noch gegen ihre Erwähnung als Verdachtsfall...Der Radiosender Deutsche Welle erklärte, man dürfe den Rückzug der Verfassungsschützer nicht als Einknicken missdeuten. Dazu zitierte man den Vorsitzenden Richter und Pressesprecher am Verwaltungsgericht Köln, Michael Ott: „Das Bundesamt hält seine Einstufung für richtig, es hat sie nur ausgesetzt, um dem Gericht eine sachgemäße Überprüfung zu ermöglichen." Auch der Tagesspiegel stellten postwendend klar: Die provisorische Rückstufung sei weder „ein Sieg für die AfD noch eine Niederlage des Bundesamts für Verfassungsschutz.“ Ohnehin hätten die Verfassungsschützer das Ziel bereits erreicht: Ihre Warnung sei jetzt in der Welt. Und die laute: „Unser Verdacht hat sich bestätigt, so die Botschaft des Verfassungsschutzes.“ Und die AfD selbst? Die feiert die rasche Rückstufung als Erfolg. Parteichefin Alice Weidel: „Wir werden auch weiter gegen die ungerechtfertigte Diffamierung der AfD vorgehen und sind überzeugt, dass wir damit erfolgreich sein werden." Allerdings teilt nicht jedes AfD-Mitglied Weidels Zuversicht. So trat der AfD-Bundestagsabgeordnete Sieghard Knodel aus Partei und der Bundestagsfraktion aus. Begründung: Nach dieser Einstufung sei er gezwungen, sein privates wie berufliches Umfeld zu schützen. Bei den Altparteien brachte der strategische Rückzug des VS manchen Mainstream-Politiker ins Zittern: Was wird jetzt aus dem Verbot? So fleht Felix Banaszak, Chef der rheinland-pfälzischen Grünen, den Bundeskanzler und den Faeser-Nachfolger Alexander Dobrindt an: „Wir müssen agieren - und zwar jetzt. Machen Sie mit uns einen Weg frei für ein Verbotsverfahren im Deutschen Bundestag, im Bundesrat und im besten Fall auch in der Bundesregierung. Es ist das, was unsere wehrhafte Demokratie jetzt braucht.“ Um solche Forderungen demokratisch zu legitimieren, hat das Meinungsforschungsinstitut Insa schnell eine repräsentative Umfrage gestartet. Danach sollen 53 Prozent ein AfD-Verbot befürworten...hier weiterlesen: https://apolut.net/vs-gutachten-strategischer-ruckzug-von-paul-clemente/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD bis zum Urteil im Eilverfahren nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“. Mittlerweile wurden 17 Seiten aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes geleakt. Darin enthalten sind Aussagen führender Politiker der Partei der vergangenen Jahre.
Ein Vortrag des Historikers Jens-Christian WagnerModeration: Katrin Ohlendorf **********Gedenkstätten sollen an die NS-Verbrechen erinnern. Aber funktioniert das wirklich gut? Da ist Luft nach oben, findet der Historiker Jens-Christian Wagner. In seinem Vortrag erklärt er, warum die Art, wie wir uns erinnern, für unsere Zukunft wichtig ist, und macht Vorschläge für eine nachhaltigere Erinnerungskultur. Jens-Christian Wagner ist Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und Professor für Geschichte in Medien und Öffentlichkeit an der Universität Jena. Seinen Vortrag "Geschichte begreifen - für die Zukunft handeln" hat er am 5. Mai 2025 in Emden gehalten.Dort hatte die Max-Windmüller-Gesellschaft zusammen mit dem Max-Windmüller-Gymnasium zu einer Gedenkveranstaltung eingeladen. Anlass war der 80. Jahrestag der Ermordung von Max Windmüller, einem Widerstandskämpfer, der in Emden geboren wurde, und der nur wenige Wochen vor der Kapitulation der Wehrmacht während eines Todesmarsches am Straßenrand von einem SS-Mann erschossen wurde – im Alter von 25 Jahren. Informationen zur AfD: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Partei hat in einem Eilverfahren dagegen geklagt. Deswegen hat der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben und wird die Partei bis zur gerichtlichen Klärung nicht öffentlich als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen. Die Einstufung wird allerdings nicht zurückgenommen. **********Hörtipp: Was geschah am 8. Mai 1945? - Geschichte ist eine Erzählung, ein Vortrag der Historikerin Ulrike Jureit. ********** Deutschlandfunk Nova +++ Hörsaal +++ Vortrag +++ Geschichte +++ Kriegsende +++ 8. Mai 1945 +++ Befreiung +++ Nationalsozialismus +++ Nationalismus +++ NS-Geschichte +++ NS-Opfer +++ NS-Täter +++ Schoah +++ Holocaust +++ Konzentrationslager +++ Vernichtungslager +++ Widerstand +++ Todesmärsche +++ Gedenkstätten +++ Zweiter Weltkrieg +++ Rassismus +++ Antisemitismus +++ Demokratie +++ Erinnerungspolitik +++ Geschichtspolitik +++ Erinnerungskultur +++ Gedenken +++ Rechtsextremismus +++ Rechtspopulismus +++ AfD +++**********Ihr hört in diesem Hörsaal:00:03:28 - Vortragsbeginn000:54:21 - Hörtipp**********Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:Zweiter Weltkrieg: Was geschah am 8. Mai 1945? Geschichte ist eine Erzählung80 Jahre Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944: Wehrhafte Demokratie statt später WiderstandEntrechtung: Verfolgung von "Berufsverbrechern" und "Asozialen" im Nationalsozialismus**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
+++ Landesverfassungsgericht: AfD scheitert in Eilverfahren zur Geheimdienst-Kommission +++ Landesregierung will wieder mit "Grünem Herz" werben +++ Mühlhausen: Landesausstellung zu "500 Jahren Bauernkrieg" eröffnet +++
Guten Morgen! Heute widmen wir uns der Frage, was passiert, falls Selenskyj zurücktritt? Weiter geht es um die gigantische Neuverschuldung, die der Bundestag in einem Eilverfahren beschlossen hat. Und wir werfen einen Blick auf das neue Amt, das die scheidende Außenministerin Baerbock übernehmen will.
Mit einer großen Mehrheit hat das ungarische Parlament in einem Eilverfahren beschlossen, dass Pride-Paraden nicht mehr veranstaltet werden dürfen. Verstöße gegen das Verbot gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft werden.
Jetzt ist es passiert! Mein Podcast ist vor Gericht gelandet. Also irgendwie zumindest. Was ist passiert? Einzelheiten verrät euch Chan-jo Jun. Worum geht es? TikTok. Und exklusiv vorab erhaltet Ihr hier schon die Info, wie das Eilverfahren ausgegangen ist.
Beleidigungen in sozialen Medien sind leider an der Tagesordnung, ganz besonders gegenüber Politikern. Viele vergessen hierbei, dass soziale Medien kein rechtsfreier Raum sind und auch politische Meinungsäußerung Grenzen kennt. Beleidigungen in sozialen Medien sind rechtlich angreifbar, dann das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen ist schützenswert. Dr. Jonas Kahl aus der Kanzlei Spirit Legal berichtet über einen Fall, der es gleich in mehrfacher Hinsicht in sich hatte. Ein kleiner wilder Ritt durch die "alle Soldaten sind Mörder"- Problematik bis hin zu Zustellungsproblemen. Am Ende war auf das Landgericht Zwickau Verlass, auch wenn der "Hetzer" in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschwunden sein soll. Sowas kommt von sowas. Ein kleiner Fall, der wunderbar zeigt: Es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen dabei.
Spill, Sill oder Nuzzel - wer erinnert sich denn schon noch an all diese Namen? Ich jedenfalls nicht. Versuche es aber trotzdem! Wir reden über Surf, Elon möchte die Hashtags abschaffen (und wir können ihn verstehen?!), TikTok kriegt sein Eilverfahren und Dennis entdeckt die neue "Haken dran"-Rubrik. ➡️ Mit der "Haken Dran"-Community ins Gespräch kommen könnt ihr am besten im Discord: [http://hakendran.org](http://www.hakendran.org)
Daten der Kinder - Dies ist das Thema eines gesamten PinG-Hefts, das Stefan Brink und Niko Härting (ab Minute 00:36) vorstellen. Betriebliche Datenschutzbeauftragte abschaffen (ab Minute 06:51) - das Murmeltier der Datenschutzkritiker, jetzt aufgewärmt im Europäischen Parlament. Messenger und Informationsfreiheit (ab Minute 15:05) - Gehören WhatsApps und andere Messenger-Daten in die Behördenakte, sodass der Bürger Einblick nehmen kann? Mit dieser Frage muss sich im Fall Stark-Watzinger das VG Köln befassen. In einem „Eilverfahren im Eilverfahren“ untersagten ihr die Richter die Löschung von Nachrichten (VG Köln vom 3.7.2024 - 13 L 1211/24j. Dürfen Datenschützer freundlich auffordern oder müssen sie förmlich handeln (ab Minute 22:03)? Das VG Ansbach hat die bayerische Datenaufsicht jüngst gerügt und es für unzureichend erachtet, dass Fehler bei einer Datenauskunft (Art. 15 DSGVO) nicht per Verwaltungsakt sanktioniert wurden (VG Ansbach vom 12.6.2024 -14 K 20.00941).
In diesem Video/Podcast erfährst du die neuesten Entwicklungen rund um das Verbot des #compactmagazin Das Bundesverwaltungsgericht hat im Eilverfahren das Verbot von #nancyfaeser vorläufig aufgehoben, was dem Magazin erlaubt, weiterhin öffentlich zu erscheinen. Doch was steckt hinter diesem Urteil? Wir analysieren in dieser Ausgabe die Rechtslage und die Bedeutung für die Presse- und Meinungsfreiheit. Das Compact-Magazin geriet durch seine umstrittenen Inhalte ins Visier der Behörden. Razzien bei Jürgen Elsässer (dem Chefredakteur des Magazins) und die Durchsuchung seiner Geschäftsräume sowie seines Wohnsitzes sind Teil der laufenden Ermittlungen. Im Hauptsacheverfahren steht noch eine endgültige Entscheidung über das Verbot aus. Wir gehen auf die Argumente des Gerichts ein, das erhebliche Zweifel an den angeblich grundrechtsverletzenden Passagen im Magazin geäußert hat und erklären, warum das Vereinsrecht in diesem Fall als Mittel gewählt wurde. Außerdem werfen wir einen Blick auf die Einschätzungen von Deniz Yücel, der schon früh auf die potenziellen Erfolgsaussichten der Klage hingewiesen hat. Bleib dran, um umfassend über die rechtlichen Schritte, die Hintergründe und die möglichen Auswirkungen auf die Medienlandschaft informiert zu sein. Das Hauptsacheverfahren könnte noch Jahre dauern, aber wir halten dich auf dem Laufenden!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Eilverfahren das Verbot des rechtsextremistischen Compact-Magazins teilweise aufgehoben. Zwar nur vorläufig, eine Niederlage ist die Entscheidung für das Innenministerium trotzdem. Geuther, Gudula www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Seit Monaten wurde um das im Volksmund so genannte "Heizungsgesetz" erbittert gestritten - vor allem darüber, ob die Regierung die Hausbesitzer und Mieter mit der sogenannten "Wärmewende" überfordert, also der Dekarbonisierung der Heizungen in Deutschlands Häusern. Nach langem Ringen hatte die Ampel - vor allem die Grünen - gehofft, das Gesetz gerade noch wie geplant vor der Sommerpause verabschieden zu können. Doch am Ende ging alles zu schnell: Die CDU klagte wegen des überstürzten Verfahrens und bekam Recht. Wie beschädigt ist die Regierung durch diesen einmaligen Vorgang? Wie geht es mit dem Gebäudeenergiegesetz weiter? Und welchen Folgen hat diese Verzögerung?
Nächste Runde im Streit ums Heizungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Marco Seiffert und Tom Böttcher sprechen darüber mit unserem Hauptstadt-Korrespondenten. Außerdem geht die Diskussion um die Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin in eine neue Runde. Heute wird über die Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung vor Gericht verhandelt. Dazu ein Gespräch mit einem der Kläger, dem Historiker Götz Aly. Und dass Eltern mit höherem Einkommen zukünftig kein Elterngeld mehr bekommen sollen, kommentiert Markus Feldenkirchen vom SPIEGEL.
Das Bundesverfassungsgericht hat die geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Das dürfte einmalig sein in der Rechtsgeschichte. *** Statt 4 Wochen können Sie jetzt 6 Wochen das digitale Handelsblatt für 1 € lesen. Zusätzlich verlosen wir unter allen Teilnehmenden zehn Amazon Gutscheine im Wert von je 500 €. Sichern Sie sich jetzt unser Sommerangebot – unter www.handelsblatt.com/sommer-special Helfen Sie uns, unsere Podcasts weiter zu verbessern. Ihre Meinung ist uns wichtig: www.handelsblatt.com/zufriedenheit [Mehr über die Angebote unserer Werbepartner:innen finden Sie HIER](https://cmk.handelsblatt.com/cms/articles/15597/anzeige/podcast-werbepartnerinnen/hier-gibt-s-weitere-infos-zu-den-angeboten-unserer-werbepartner-innen)
Auf dem SPD-Landesparteitag am Samstag wurde Nancy Faeser von der Parteibasis zur Spitzenkandidatin für die Landtagswahlen im Herbst gekürt. Doch nicht alle Genossen unterstützen die Bundesinnenministerin gleichermaßen: Der Wahlkampfauftakt in Hanau war überschattet von interner Kritik an der kürzlich beschlossenen EU-Asylreform, an deren Aushandlung sie maßgeblich beteiligt war. Wie Faeser darauf reagiert, berichtet Lisa Caspari, Redakteurin im ZEIT-ONLINE-Ressort Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, vom Parteitag. Und sie spricht darüber, wie ihre Doppelrolle auf Bundes- und Landesebene zum Problem werden könnte. Weil Krefeld das Betteln einschränken will, reichte der Obdachlose Francesco Tolli im März eine Klage gegen die nordrhein-westfälische Stadt ein. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Eilverfahren entschieden. Die Verordnung ist rechtswidrig. Das Bettelverbot wurde vorerst ausgesetzt. Erledigt ist der Fall damit noch nicht, denn Krefeld arbeitet zurzeit an einer rechtssicheren Lösung. Wie die Stadt sich diese vorstellt und wie weit Tolli bereit ist, dagegen vorzugehen, weiß [Christian Parth](https://www.zeit.de/autoren/P/Christian_Parth/index.xml) aus dem Ressort Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, der ihn getroffen hat. Alles außer Putzen: Pizza genießen in Würzburg mit den Füßen am Wasser und Blick auf die Festung Marienberg Moderation und Produktion: Erica Zingher (https://www.zeit.de/autoren/Z/Erica_Zingher/index) Mitarbeit: Lisa Pausch und Clara Löffler (https://www.zeit.de/autoren/L/Clara_Loeffler/index) Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: EU-Asylkompromiss: Wie die Europäische Union Einwanderung eindämmen will (https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-06/eu-asylkompromiss-aussengrenzen-faq)
Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen findet wie geplant am 12. Februar statt. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Während das Eilverfahren gegen eine Verschiebung der Wahl heute abgelehnt wurde, läuft aber weiterhin ein Hauptverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Wahlwiederholung geprüft wird. Lenz Jacobsen, Demokratieexperte in der Politikredaktion von ZEIT ONLINE, erklärt, wie es nun weitergeht. In Brasilien, dem letzten Stopp seiner Lateinamerika-Reise, hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) heute Präsident Luiz Inácio Lula da Silva getroffen. Neben Umweltschutz, Klima und Handel ging es dabei auch um die Haltung zum Ukraine-Krieg. ZEIT-Redakteur Peter Dausend (https://www.zeit.de/autoren/D/Peter_Dausend/index.xml) war bei der Reise dabei und ordnet die Ergebnisse der Gespräche ein. In Frankreich wird heute erneut gegen Emmanuel Macrons Rentenreform gestreikt und demonstriert. Matthias Krupa (https://www.zeit.de/autoren/K/Matthias_Krupa/index.xml), Frankreich-Korrespondent der ZEIT, berichtet von der Hauptkundgebung in Paris. Was noch? In Paris werden "gefühlte 16qm" vermietet (https://apa.at/news/spott-fuer-pariser-wohnung-mit-gefuehlten-quadratmetern/). Moderation und Produktion: Jannis Carmesin (https://www.zeit.de/autoren/C/Jannis_Carmesin) Redaktion: Mounia Meiborg (https://www.zeit.de/autoren/M/Mounia_Meiborg/Mounia_Meiborg) Mitarbeit: Paulina Kraft Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de (mailto:wasjetzt@zeit.de). **Weitere Links zur Folge:** - Bundesverfassungsgericht: Berliner Wahlwiederholung am 12. Februar kann stattfinden (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/bundesverfassungsgericht-berliner-wahlwiederholung-kann-stattfinden) - Wahlwiederholung in Berlin: Was die Karlsruher Entscheidung für die Berlin-Wahl bedeutet (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/wahlwiederholung-berlin-bundesverfassungsgericht-faq) - Berlin: Verfassungsgericht stellt Berliner Wahl unter Vorbehalt (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/berlin-bundesverfassungsgericht-wiederholungswahl) - Luiz Inácio Lula da Silva: Von Lula überrumpelt (https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-01/luiz-inacio-lula-da-silva-ukraine-krieg-brasilien-olaf-scholz) - Zweiter Generalstreik: Frankreich streikt erneut gegen geplante Rentenreform (https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-01/frankreich-zweiter-generalstreik-geplante-rentenreform-proteste) - Emmanuel Macron: Krönen und köpfen (https://www.zeit.de/2023/04/emmanuel-macron-elysee-palast-frankreich)
Der verstorbene Papst Benedikt XVI. em. war noch nicht beigesetzt, da wurden bereits Stimmen laut, die ein "santo subito", eine Heiligsprechung im Eilverfahren für Joseph Ratzinger forderten. Welche Voraussetzungen müssten dafür gegeben sein und könnte Benedikt XVI. angesichts der Vorwürfe, er habe in seiner Zeit als Erzbischof und römischer Glaubenspräfekt Missbrauchsfälle nicht angemessen behandelt, überhaupt seliggesprochen werden? Auch sein theologisches Erbe ist umstritten und wird zudem von unterschiedlichen Faktionen im Vatikan instrumentalisiert. Das zeigen auch die Diskussionen um die soeben erschienene Buchpublikation von Erzbischof Georg Gänswein, Benedikts langjährigem Privatsekretär. Theo.Logik fragt weiter nach, was sich seitdem für Betroffene im Erzbistum München und Freising getan hat.
Das Parlament hat wegen der drohenden Strommangellage im Eilverfahren wegweisende und schnelle Entscheide zu erneuerbaren Energien getroffen. Die Rede ist auch von einem dringlichen Energiegesetz. So werden in den Bergen beispielsweise neue Fotovoltaik-Anlagen gebaut oder die Grimsel-Staumauer soll erhöht werden. SRF-Wirtschaftsredaktor und Energieexperte Klaus Ammann sagt, diese Anlagen würden in diesem Winter noch keinen Strom liefern. Dennoch sei die Dringlichkeit berechtigt. Es geht bei diesem Energiegesetz nicht nur um neue Energiequellen sondern auch ums Strom sparen. Und: In dieser Episode hört ihr auch Reaktionen zum Rücktritt von Bundesrat Ueli Maurer und wer als Nachfolger oder Nachfolgerin in Frage kommt. Feedback, Inputs oder Fragen zum Podcast? Dann schickt uns eine Mail an newsplus@srf.ch oder eine Sprachnachricht an 076 320 10 37.
Obwohl Vera Konsequenzen für ihre impulsive Aktion erntet, hat sie ihr Ziel erreicht: Wird Lansing im Eilverfahren verkehrssicherer?
Das Ende einer beispiellosen Karriere: Roger Federer tritt vom aktiven Tennis-sport zurück. Was vom Ausnahmetalent des erfolgreichen Schweizer Sportlers besonders in Erinnerung bleibt, besprechen wir mit dem Tennisexperten und ehemaligen SRF-Kommentator Stefan Bürer. Die SBB ist der grösste Stromverbraucher der Schweiz und deshalb besonders gefordert, wenn es darum geht, einem Strommangel im Winter vorzubeugen. Die SBB sei aber gerüstet, sagten die Verantwortlichen heute an der Halbjahreskonferenz. In den Alpen sollen riesige Solaranlagen entstehen und vor allem im Winter Strom liefern. Für diese Idee kommt Schub aus dem Bundeshaus: Der Ständerat will alpine Fotovoltaik-Anlagen von zahlreichen Umweltauflagen befreien - und das im Eilverfahren.
Bis März 2023 müssen die neuen Kampfjets des Typs F35 gekauft werden – so lange läuft die Offerte des amerikanischen Herstellers. Weil sie mit der Typenwahl nicht einverstanden sind, haben SP und GSoA in letzter Minute eine Initiative eingereicht. Diese soll den Kauf der F35-Jets per Verfassungsartikel untersagen. Für den Bundesrat bedeutet diese Volksinitiative Stress. Denn soll sie vor März zur Abstimmung kommen, muss die Demokratie nun im Eilverfahren laufen. Was, wenn es nicht reicht? Ist der Kauf bereits durch das Zustandekommen des Vorstosses gefährdet? Und könnten Initiativen als Reaktion auf Volksentscheide zu einer neuen politischen Strategie werden? Darüber spricht Tamedia-Bundeshausredaktor Markus Häfliger in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos». Gastgeber ist Philipp Loser. Mehr zum Thema:Ermöglicht Viola Amherd die Volksabstimmung vor März? https://www.tagesanzeiger.ch/ermoeglicht-amherd-jetzt-die-abstimmung-im-schnellverfahren-115474042371Kommentar: «Lasst uns vor März abstimmen!» https://www.tagesanzeiger.ch/lasst-uns-im-maerz-abstimmen-804422311571Diesen Podcast unterstützen und den Tagi 30 Tage kostenlos lesen: tagiabo.ch
Richter, Christophwww.deutschlandfunk.de, Umwelt und VerbraucherDirekter Link zur Audiodatei