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Reklamation Stammt Von Reklame Jeder Verkaufsförderer weiss, dass Reklamation von Reklame stammt. Nein einmal Spaß beiseite. Beschwerden und Reklamationen sind aber der Garant für mehr Umsatz. Was ist überhaupt eine Reklamation und was ist eine Beschwerde? Reklamation Oder Beschwerde Reklamation ist ein umgangssprachlicher Begriff, der das Recht der Leistungsstörungen betrifft. Er wird insbesondere für die Geltendmachung eines Sachmangels beim Verbrauchsgüterkauf verwendet. Die Beschwerde oder Beanstandung ist eine negative Äußerung von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern. Reklamation Als Chance Wie oft beschweren Sie sich? Und vor allem wann beschweren Sie sich? Es gibt sehr viele verschiedene Untersuchungen über die Anzahl der Beschwerden und wann ein Kunde eine Reklamation macht. Interessant dabei ist, dass nur etwa 4% der unzufriedenen Kunden sich aktiv melden und ihr Anliegen dem Unternehmen mitteilen. Wie Sie von Beginn an Verhandlungen über den Preis vermeiden können – Verkäufer laden manchmal ein zur Preisverhandlung Warum starten Verkäufer immer als erstes mit der Preisnennung beim Preis verhandeln? Kürzlich begleitete ich einen Kollegen in ein Autohaus, der ein Interesse am Kauf eines Autos hatte. Ich gab vor, lediglich als Begleitung mitzukommen, und hörte gespannt den Verhandlungen über den Preis zu. Mich beeindruckte, wie früh im Gespräch der Verkäufer den Preis ins Spiel brachte und sofort sagte: “Da ist noch Spielraum!” Doch wer sollte eigentlich den Anfang machen, wenn es um Preisverhandlungen geht? Der Automobilverkauf ist zweifellos eine Branche, in der Rabatte und Preisnachlässe intensiv verhandelt werden. Gerade in Zeiten von Corona werden Rabatte geradezu großzügig gewährt, und der Druck, die Preise zu senken, ist hoch. Als ich den Verkäufer darauf ansprach, warum er so früh Rabatte anbot, erklärte er: “Im Autohandel gehört das dazu!” Aber gilt das nur für den Kauf von Autos? Meine Erfahrung als Einkäufer und aus meinen Verhandlungstrainings zeigt, dass oft der Verkäufer selbst als Erster einen Rabatt ins Spiel bringt. Ist das wirklich der beste Weg, um den besten Preis auszuhandeln?
Noch § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Umgehungsverbot (§ 476 IV BGB), "Leasingtypische Abtretungskonstruktion" und Verbrauchsgüterkauf, Verbrauchergarantien (§§ 443, 479 BGB); § 11 Kaufrecht, Teil 10: Besondere Arten des Kaufs: Schuldrechtliches Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB), Ankaufsrecht, Verkaufsrecht, Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff BGB), Proben beim Kauf, Internationaler Kauf; § 12 Gewährleistung bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 327d - 327n BGB): EU-rechtlicher Hintergrund, Anwendungsbereich (§ 327 BGB), Regelungsgegenstand, Bereitstellungspflicht und allgemeines Leistungsstörungsrecht (§§ 327b, 327c BGB), Gewährleistungsrecht (§§ 327d - 327n BGB), Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB), besondere Regelungen im Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 475a, 475b BGB)
Noch § 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung: Fallbeispiele; § 9 Kaufrecht, Teil 8: Gewährleistung, Konkurrenz zu anderen Rechtsbehelfen: Gewährleistung und Willensmängel, Gewährleistung und c.i.c., Gewährleistung und Deliktsrecht; § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Systematik, persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich (§ 474 I, II 2 BGB)
§ 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Abweichungen von den Allgemeinen Vorschriften zugunsten des Verbrauchers, §§ 475 ff. BGB, Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte (§ 475a BGB) und über Waren mit digitalen Elementen (§ 475b BGB); Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 475d BGB); Verjährung (§ 475e BGB); Abweichende Vereinbarungen, Umgehungsverbot, Agenturgeschäft (§ 476 BGB)
Noch § 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): Rechtsnatur, Wahlrecht des Käufers, Erfüllungsort der Nacherfüllung, Ersatz von Ein- und Ausbaukosten; § 8 Kaufrecht, Teil 7: Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a, 445b, 478 BGB): Regress nach § 445a I und II BGB, Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf - Unternehmerregress (§ 478 BGB), Verjährung (§ 445b BGB)
Welchen neuen Verbraucherbutton plant die Europäische Union? Wer muss den Helikopter zahlen? Und was haben Sonnenliege und Jurabibliothek gemeinsam? (00:27) Aktuelle Gesetzgebung: Zum Vorschlag für einen neuen Art. 11a VRRL: Carsten Föhlisch und Daniel Löwer: Aller guten Dinge sind drei – Bestellbutton, Kündigungsbutton und jetzt der Widerrufsbutton, CR 2024, 116-121 (07:47) Aktuelle Literatur: Christoph Holthusen: Rechtliche Folgen von Umgehungsgestaltungen beim Verbrauchsgüterkauf, NJW 2024, 241-246 Hanns Prütting: Anwaltliche Unabhängigkeit vs. strukturierter Parteivortrag, Anwaltsblatt 2024, Volltext Marietta Auer: Bargaining with Giants and Immortals: Bargaining Power as the Core of Theorizing Inequality, Volltext (27:58) Aktuelle Rechtsprechung: Rücknahmepflicht nach Rücktritt: BGH v. 29. November 2023, VIII ZR 164/21, Volltext Verjährungsfristbeginn erst mit Rechtskenntnis: EuGH v. 25. Januar 2024, C-810/21 u.a., Volltext Rappenklammspitze: LG München I v. 31. Juli 2023, 27 O 3674/23, Volltext Handtuch auf der Sonnenliege: AG Hannover v. 20. Dezember 2023, 553 C 5141/23, Volltext
In Folge 14 Eures zivilrechtlichen Examensspezials dreht sich alles um das Gewährleistungsrecht, insbesondere den Ausschluss von Gewährleistungsrechten. Wann kann ein Gewährleistungsausschluss erfolgen? Welches Verhältnis herrscht zum Verbrauchsgüterkauf? Was muss ich zum Examensklassiker - dem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag - wissen? Wie wirkt sich eine Erklärung ins Blaue bzw. § 377 HGB aus? Antworten auf diese Fragen sowie einen Gesamtüberblick zum Thema gibt's in dieser Folge - wie immer von Prof. Dauner-Lieb. Viel Spaß!
Nachhaltigkeit im Krankenhaus, ein komplexes Thema. Die Kliniken verbrauchen sehr viel Energie, zahlreiche Produkte werden nur einmal benutzt, ob Verbrauchsgüter im Krankenhaus nachhaltig hergestellt und transportiert werden, lässt sich in vielen Fällen nicht klar sagen. Der Gesetzgeber etabliert für Hersteller, Lieferanten und Verbraucher neue Berichtspflichten, deren Umsetzung oft schwierig ist. Gleichzeitig haben sich viele Krankenhäuser, Medizinproduktehersteller und Lieferanten aus eigenem Antrieb auf den Weg zu mehr Nachhaltigkeit gemacht. 5 % der deutschlandweiten Co2 Emission gehen auf das Konto unseres Gesundheitswesens. „Deutschland hat eine große Chance, beim Thema Nachhaltigkeit eine führende Rolle zu übernehmen“ sagt unser Gesprächspartner Stefan Krojer, Gründer und Geschäftsführer von ZUKE Green – dem Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften und Einkaufen im Gesundheitswesen. Herr Krojer liefert spannende Einblicke und vielversprechende Ansätze zu diesem Thema. Gefällt Ihnen der Podcast der Aesculap Akademie? Haben Sie Anregungen? Wen sollten wir unbedingt einmal zum Gespräch einladen? Wir freuen uns über ihr Feedback. Schreiben Sie an podcast@aesculap-akademie.de
Noch § 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): Modus der Nacherfüllung, Wahlrecht des Käufers, Erfüllungsort der Nacherfüllung, Ersatz von Ein- und Ausbaukosten; § 8 Kaufrecht, Teil 7: Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a, 445b, 478 BGB): Regress nach § 445a I und II BGB, Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf - Unternehmerregress (§ 478 BGB), Verjährung (§ 445b BGB), Unternehmerregress im Zusammenhang mit einem Werkvertrag
Noch § 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung: Fallbeispiel; § 9 Kaufrecht, Teil 8: Gewährleistung, Konkurrenz zu anderen Rechtsbehelfen: Gewährleistung und Willensmängel, Gewährleistung und c.i.c., Gewährleistung und Deliktsrecht; § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Systematik, persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich (§ 474 I, II 2 BGB), Abweichungen von den Allgemeinen Vorschriften zugunsten des Verbrauchers, §§ 475 ff. BGB
Noch § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte (§ 475a BGB) und über Waren mit digitalen Elementen (§ 475b BGB); Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 475d BGB); Verjährung (§ 475e BGB); Abweichende Vereinbarungen, Umgehungsverbot, Agenturgeschäft (§ 476 BGB)
Noch § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Umgehungsgeschäfte (§ 476 IV BGB), Agenturgeschäft, "leasingtypische Abtretungskonstruktion", Unternehmerregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB) (Verbrauchsgüterkauf am Ende der Kette), Verbrauchergarantien (§§ 443, 479 BGB); § 11 Kaufrecht, Teil 10: Besondere Arten des Kaufs: Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB), Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff BGB), Proben beim Kauf, Internationaler Kauf; § 12 Gewährleistung bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 327d - 327n BGB): EU-rechtlicher Hintergrund, Anwendungsbereich (§ 327 BGB), Bereitstellungspflicht und allgemeines Leistungsstörungsrecht (§§ 327b, 327c BGB), Gewährleistungsrecht (§§ 327d - 327n BGB), besondere Regelungen im Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 475a, 475b BGB)
In Folge 28 geht es um die RSB-Bezuschussung Sportgeräte und Automatisierungstechniken. Philipp Seidel hat dafür mal wieder seinen Kollegen Jonas Frewert aus der Geschäftsstelle des Regionssportbundes im Studio zu Gast. Dieser erläutert worum es sich bei diesen besonderen Bezuschussungen handelt, ihre Entstehung und Entwicklung und gibt Hinweise, Tipps und Anregungen zur Beantragung, die er betreut. SPORTGERÄTE Als bezuschussungsfähig gelten: (1) IdR neue (keine gebrauchten) Sportgeräte, die für den Trainingsbetrieb benötigt werden. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Und: Unter bestimmten Bedingungen gehören Musikinstrumente auch unter förderfähige Sportgeräte. (2) Geräte mit einem Stückpreis von mindestens 50€ netto. Nicht bezuschusst werden (1) Verbrauchsgüter (Bälle, Munition, Verbandsmaterial o.ä.). Allerdings gehören Ballnetze einmalig beim Kauf von Toren mit dazu. (2) Handwerkliche Serviceleistungen beim Anbringen oder Aufstellen von Sportgeräten/Toren und Zubehör. (3) Persönliches Zubehör (Kleidung o.ä.): Bezuschusst wird dieses als Inventar des Vereins. Dann muss es aber für alle im Verein zugänglich sein. AUTOMATISIERUNGSTECHNIKEN Als bezuschussungsfähig gelten: (1) Ausnahmslos neue (keine gebrauchten) Automatisierungstechniken, die für den Vereinsbetrieb benötigt werden und (2) Geräte, mit einem Stückpreis von mindestens 50€ netto. Ausgenommen von der Bezuschussung sind: (1) Mehrjährige Lizenzen (Handyverträge) und (2) persönliche Ausrüstung. Ansonsten ist der Katalog noch offen. Der Ausschuss Vereinsentwicklung passt den Katalog auf den Bedarf an. Von daher ist jede:r dazu angehalten Anfragen auf Bezuschussung zu stellen. Wie geht die Antragsstellung? Nachdem ein neues Sportgerät oder eine Automatisierungstechnik angeschafft wurde, kann der Antrag gestellt werden. Wichtig: Hier sollte nicht zu lange abgewartet werden! Spätestens sechs Wochen (ab Rechnungsdatum) muss der vollständig ausgefüllte Antrag (beinhaltet das Antragsformular inkl. Zahlungsnachweis [Kopie des Kontoauszuges / Auszug aus dem Kassenbuch] und Rechnungskopie) auf Jonas' Schreibtisch liegen - egal auf welchem Weg. Am liebsten ist ihm allerdings das Online-Formular auf der entsprechenden Unterseite der Homepage, Link siehe am Ende. Er sagt: "Sparen Sie sich Zeit und Geld und nutzen Sie ganz bequem unser Online-Formular für Ihren Antrag auf Bezuschussung von Sportgeräten oder Automatisierungstechniken. Über das Online-Formular haben Sie die Möglichkeit Ihre ausgefüllten und eingescannten Formulare mit der Uploadfunktion hochzuladen." Wem der traditionelle Postweg lieber ist: Adresse: Regionssportbund Hannover, Maschstraße 20, 30169 Hannover. Zu beachten ist, dass Sportgeräte erst ab einem Mindeststückpreis von 50€ bezuschusst werden. Ein Inventarisierungsvermerk auf der Rechnung ist erst ab einem Stückpreis von 1.000€ erforderlich. Grundvoraussetzung für eine RSB-Bezuschussung ist natürlich eine ordentliche Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen. Wenn das der Fall ist, dann ab die (e)Post! Interessant: Alle Vereine, die ordnungsgemäßeneine Gerätebezuschussung beantragen, erhalten, sofern genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eine Grundförderung. Diese liegt in etwa zwischen 10-15% der förderfähigen Kosten. Vereine, die durch einen rechtmäßig gewählten Delegierten am Sporttag teilnehmen, werden dafür belohnt und erhalten gemäß Beschluss des Vorstandes, max. 20% der förderungsfähigen Kosten pro Antrag, höchstens insgesamt 2.500€ pro Jahr. Antragsfrist für beide Fördertöpfe ist übrigens der 30. September. Wer diesen Termin verpasst, erhält die Bezuschussung, muss dann aber ein wenig länger auf sein Geld warten. Generell gilt: Im Austausch sein und bleiben. Über Vieles kann man reden! Vieles ist möglich. https://www.rsbhannover.de/foerderungen/zuschuesse/sportgeraetebezuschussung/ --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/rsbhannover/message
PLASTIK! FLUCH & SEGEN! Überall ist Kunststoff! Unser Alltag besteht aus Plastik. "KLASSE UND MASSE" heißt die Ausstellung im PETER-BEHRENS-BAU in OBERHAUSEN. Kunststoffdesign im Alltag - technische Entwicklung kontra Massenproduktion. Überall - in jedem Haushalt. - Seit Generationen. Kult? Kitsch + Kunst. Vom billigen Werkstoff über Hightech-Komponente bis hin zum Designelement. PLASTIKMÜLL ODER DESIGNIKONE? Die Ausstellung " KLASSE UND MASSE " erzählt die Geschichten der im Museum gelandeten Dinge und wirft die Frage nach Müll und Umweltbelastung oder Kunstobjekt auf. POTT.einander geht diesen Fragen nach und IHR seid mit DABEI ! KOMMT MIT ! ! ! ____________________________________
Im Konsumsektor tummelt sich eine Vielzahl an Unternehmen mit unterschiedlichsten Geschäftsmodellen. Was die meisten von ihnen vereint: Kühlt sich die Konjunktur ab, rutscht die Wirtschaft gar in eine Rezession, dann leidet in der Regel auch das Verbraucherklima. Und macht den Unternehmen im Konsumsektor das Leben schwer. Doch gibt es auch robuste Geschäftsmodelle oder Bereiche, die in angespannter Wirtschaftslage besser abschneiden als der Rest? Und wo finden Anleger diese? Darüber sprechen wir mit DJE-Analyst Christian Grosse. Branchenkommentar: Verbrauchsgüter Deutschland / Europa | DJE Kapital AG Rechtliche Hinweise Marketing-Anzeige – Alle hier veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Die in diesem Podcast enthaltenen Aussagen geben die aktuelle Einschätzung der DJE Kapital AG wieder. Diese können sich jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, ändern. Alle getroffenen Angaben sind mit Sorgfalt entsprechend dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung gemacht worden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr und keine Haftung übernommen werden. Der Podcast und der Inhalt sind urheberrechtlich geschützt.
Wegen der stark gestiegenen Preise von Energie und vielen Verbrauchsgütern waren bereits mehrere Entlastungsschritte beschlossen und teils bereits umgesetzt worden. Nun arbeitet die Bundesregierung an einem weiteren Paket. Mehr dazu im Schwerpunkt des Audio Snack.
Immobilienpodcast - Vom Immobilienmakler mit Herz & Diskretion - Boris Wienke
Die aktuellen Auswirkungen von Lieferengpässen, Inflation und der Verteuerung von Verbrauchsgüter lässt auch die Luxusindustrie nicht kalt. Die Nachfrage nach Luxusimmobilien ist laut Scout um über 73% zurück gegangen. Das ist enorm. Meine Einschätzung und Empfehlungen hörst du hier. Wohin die Reise geht, werden wir dann sehen. Dein Immobilienmakler mit ❤ Boris Wienke Du willst mehr über Immobilien wissen? Dann geht es am 19.6.2022 mit meinem LIVE Workshop - Immobilien-Super-Kick in die Vollen. Sei also dabei, bevor die Plätze vergeben sind.
Grundzüge des Werkvertrages Verbraucherbauvertrag Widerruf (vorgezogen, Folge 6 zum Verbrauchsgüterkauf und den Verträgen über digitale Produkte erscheint später)
Auf welchen Zeitpunkt kommt es beim Sachmangel an? Welche Sonderregeln gelten beim Verbrauchsgüterkauf? Und unter welchen Umständen sind Gewährleistungsansprüche generell ausgeschlossen? (02:12) Rückblick auf die vorangehende Einheit (Sachmängel und Rechtsmängel) (26:30) Gefahrübergang (38:20) Versendungskauf (45:06) Versendungskauf im Verbrauchsgüterkaufrecht (50:16) Beweislastumkehr (1:11:53) Rügeobliegenheit im Handelskauf nach § 377 HGB (1:23:02) Garantie (1:28:36) Haftungsausschluss
Hans-Jörg Naumer, Allianz Global Investors: Anleger können insgesamt profitieren - schon jetzt!In dieser Ausgabe ein Gespräch mit Dr. Hans-Jörg Naumer, Director Global Capital Markets bei Allianz Global Investors über das Investieren in den Megatrend Klimaneutralität. Wie kann das eigene Portfolio darauf ausgerichtet werden und welche Sektoren sind relevant? Kurzum: Was hat Zukunft?!Von der Wall Street gibt es zunächst Wirtschaftsdaten. Im vergangenen Quartal ist das BIP überraschend geschrumpft, das haben die US-Märkte erstmal verarbeiten müssen. Nach Handelsschluss sind dann noch die Zahlen von Apple gekommen, auch dazu die wichtigsten Erkenntnisse.Die “Aktie des Tages” ist Unilever. Der in Großbritannien ansässige Konzern hat seine Preise deutlich angehoben. Er ist weltweit einer der größten Hersteller von Verbrauchsgütern. See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
Außerdem: Die metaphorische Hölle am Rentenmarkt.Schwerpunkt dieser Ausgabe ist der geopolitische Konflikt rund um Russland, auch der Blick nach China gehört dazu. Aus Sicht der Märkte spricht darüber Carsten Nickel, geschäftsführender Direktor des globalen Beratungsunternehmen Teneo in London.Ein weiteres Thema ist der Rentenmarkt, vom Hitzegrad her gerade eine metaphorische Hölle. Aufgrund des für viele überraschenden Sinneswandel der EZB, die Inflation als größeres Problem wahrzunehmen, sind die Renditen ordentlich gestiegen.Darüber hinaus die für Montag übliche Vorschau auf die wichtigsten Termine dieser Woche. Hier geht es auch nach New York an die Wall Street. Die “Aktie des Tages” ist des britischen Verbrauchsgüter-Konzerns Unilever. Hintergrund ist die Forderung nach einer radikalen Umstrukturierung. See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
Wer sich in den nächsten Jahren vor der Inflation fürchtet, kann sich Hersteller von Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs oder Consumer Staples anschauen, die so viel Markmacht haben, dass ihre Preise zumindest mit der Inflation mitsteigen. Das sind Multis wie Coca Cola, Mc Donald´s, Spirituosenhersteller wie Pernod Ricard oder Diageo oder auch Waschmittel- und Lebensmittelproduzenten wie Procter & Gamble und Unilever. Ein schönes Satelliten-Investment für sein persönliches Langfristportfolio für die 20er-Jahre wäre haher ein ETF auf den MSCI World Consumer Staples Index, der in die Basiskonsumgüterbranche in 23 Industrienationen investiert. Auch hier muss man natürlich wie in jeden Fonds hineinschauen, was drinnen steckt. Wer in seinem Portfolio zum Beispiel schon größere Einzelpositionen von Nestlé und/oder Procter&Gamble hält, hätte mit einem ETF auf den MSCI World Consumer Staples zu hohe Überschneidungen. Denn diese beiden Konzerne machen je neun Prozent des Index aus. Zu den TOP 10 dieses Index, die gemeinsam etwa die Hälfte des ETF-Vermögens ausmachen zählen weiters noch die US-Großhandelskette Costco Wholesale Corporation, Pepsico, Walmart, Coca-Cola, Philip-Morris, Unilever, Diageo und Loreal. In den letzten 20 Jahren hat der MSCI World Consumer Staples Index mit einer Netto-Jahresrendite von 7,57 Prozent nicht nur besser performt als der MSCI World mit 6,53 Prozent und der MSCI All Country World Index mit 6,5 Prozent pro Jahr. Der Index hat auch deutlich weniger geschwankt. Letzteres leuchtet ein, da man Verbrauchsgüter immer braucht und hier der Konsum nie ganz wegbricht. Aus dem Renditevergleich der vergangenen 20 Jahre mit dem MSCI World und MSCI All Country World kann man natürlich nicht auf die Entwicklung in den nächsten 20 Jahre schließen. Hoch die Tassen, das ist schon die 170.te Folge. Wenn ihr dieses Projekt unterstützen möchtet würde ich mich freuen, wenn ihr Die Börsenminute und die große Schwester GELDMEISTERIN über eine Podcast-App oder auf YouTube abonnieren und sie weiterempfehlen würdet. Rechtlicher Hinweis: Für Verluste, die aufgrund von getroffenen Aussagen entstehen, übernehmen die Autorin, Julia Kistner keine Haftung. Musik und Sound Rechte: https://www.geldmeisterin.com/index.php/bm-sound-musik-rechte/ #Vermögen #ETF #Vorsorge #Portfolio #Basisinvestment #Kerninvestment #Satelliteninvestment #20er #Lanfristportfolio #Finanzen #Geldanlage #veranlagen #MSCI_Consumer_Staples #MSCI_World #VW #Infineon #Daimler #BMW #China #Taiwan_Semiconductors #Exchange_Traded_Funds #Consumer_Staples #Verbrauchsgüter #Konsumgüter #Diagio #Pernod_Ricard #Procter_Gamble #Unilever #Coca-Cola #McDonald´s #Rendite #Spirituosen Foto: Pixabay, Alexas Fotos
Wenn die Stromversorgung für mehrere Tage ausfällt, ist Chaos vorprogrammiert: Die Läden schliessen, Bancomaten spucken kein Geld mehr aus, Benzin kann auch nicht mehr getankt werden. Das kann auch in der Schweiz passieren. Gut, wenn man darauf vorbereitet ist und weiss, was zu tun ist. Viele erinnern sich vermutlich noch daran, als 2005 im deutschen Münsterland wegen starkem Schneefall der Strom ausfiel. 250'000 Menschen waren über vier Tage ohne Elektrizität. So etwas ist auch in der Schweiz möglich. Eine Risikoanalyse vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz zeigt, ein andauernder und grossflächiger Stromausfall könnte sich alle 30 Jahre ereignen. Die Konsequenzen sind äusserst vielschichtig: Der Verkehr steht still, Lebensmittel können nicht mehr gekühlt werden, Zapfsäulen funktionieren nicht, das Telefonnetz spuckt und so weiter (siehe Link unten). Daher wird empfohlen, für solche Fälle vorzusorgen. Jeder sollte sich einen Notvorrat anlegen Wie bei anderen möglichen Krisen muss man sich auch bei einem längeren Stromausfall für einige Tage selbst versorgen können. Ein Notvorrat hilft. Dazu gehören: * Mindestens neun Liter Wasser pro Person * Lebensmittel, die lange haltbar sind und nicht gekühlt werden müssen (Schokolade, Reis, Nüsse, Konserven usw.) * Verbrauchsgüter wie ein batteriebetriebenes Radio, Ersatzbatterien, Taschenlampen, Kerzen, Streichhölzer, Gaskocher etc. * Hygieneartikel: WC-Papier, Seife, wichtige Medikamente etc. Eine ausführliche Liste finden Sie hier . Tipp: Wird der Notvorrat im Keller gelagert, geht er schnell vergessen und die Lebensmittel überschreiten das Verfalldatum. Bewahren Sie sie daher in der Küche auf und integrieren Sie sie in den Alltag. So brauchen Sie die Reserve von Zeit zu Zeit auf und können sie regelmässig neu auffüllen. In Krisenfällen wird die Bevölkerung via Radio informiert. Man sollte also immer ein Gerät zuhause haben, das auch mit Batterie betrieben werden kann. Das Radio als wichtiges Kommunikationsinstrument In Krisenfällen wird die Bevölkerung via Radio informiert. Man sollte also immer ein Gerät zuhause haben, das auch mit Batterie betrieben werden kann. Voraussichtlich im Januar 2023 werden die UKW-Frequenzen definitiv abgeschaltet, Sender sind dann nur noch über DAB+ empfangbar. Das Problem: Bei einem längeren Stromausfall kann DAB nicht mehr empfangen werden; die Frequenzen können auch keine dicken Bunkermauern durchdringen. Daher werden sicher bis 2027 UKW-Notsender bestehen bleiben. Tipp: Wenn Sie sich ein DAB-Radio anschaffen, achten Sie darauf, dass es auch auf UKW-Empfang umgestellt werden kann. Das ist heute bei den meisten Geräten der Fall. Stellen Sie sicher, dass das Gerät nebst Stromanschluss auch ein Batteriefach hat. Was sollten Sie bei einem längeren Stromausfall zudem tun? * Allenfalls mit dem Handy auf der Internetseite des Stromanbieters nach Informationen suchen. * Radio hören * Telefonieren Sie nur, wenn unbedingt nötig, ansonsten besteht die Gefahr, dass das Netz überlastet wird. * Waren beim Stromausfall Geräte wie Bügeleisen und elektrische Werkzeuge in Betrieb, stecken Sie sie aus. Sie schalten sich allenfalls automatisch ein, wenn wieder Strom vorhanden ist. * Kühlgeräte sollten so gut wie möglich geschlossen bleiben. Lebensmittel im Kühlschrank können bis zu 6 Stunden problemlos aufbewahrt werden, im Tiefkühler sogar 24 Stunden. * Gibt es Anzeichen, dass der Strom für längere Zeit ausfällt, füllen Sie Trinkwasserreserven ab, denn auch die Wasserversorgung kann nur beschränk aufrecht erhalten werden. Prüfen Sie auch, ob jemand Ihre Hilfe braucht * Stellen Sie sicher, dass im Lift in Ihrem Haus niemand feststeckt. * Informieren Sie Nachbarn und schliessen Sie sich zusammen. * Gerade ältere, alleinstehende Personen brauchen in solchen Situationen oft Hilfe und Aufklärung. Überassen Sie sie auf keinen Fall ihrem Schicksal.
Noch § 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): "Vorrang der Nacherfüllung": Mittelbare Regelung durch Fristsetzungserfordernis, Inhalt des Nacherfüllungsverlangens, Wegfall der Fristsetzungserfordernisse; Beweislast für den Erfolg der Nacherfüllung, Nacherfüllung und Verjährung; Einschub § 8 Kaufrecht, Teil 8: Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a, 445b, 478 BGB): unselbstständiger, selbstständiger Regress, Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf
Noch § 10 Kaufrecht, Teil 8: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich (§ 474 I, II 2 BGB), Agenturgeschäfte, "leasingtypische Abtretungskonstruktion" und Verbrauchsgüterkauf; § 11 Kaufrecht, Teil 9: Sonstiger Verbraucherschutz im Kaufrecht: Finanzierter Kauf, verbundene Geschäfte (§§ 358, 359 BGB), zusammenhängende Verträge (§ 360 BGB)
Noch § 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung: Fallbeispiel; § 9 Kaufrecht, Teil 8: Gewährleistung, Konkurrenz zu anderen Rechtsbehelfen: Gewährleistung und Willensmängel, Gewährleistung und c.i.c., Gewährleistung und Deliktsrecht; § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Systematik
exchanges by Exciting Commerce | E-Commerce | Digitalisierung | Online - Handel
Jochen Krisch und Marcel Weiß sprechen in den neuesten Exchanges über die bevorstehende Staffelübergabe: In vielen Kategorien werden Onlinehändler in den nächsten Jahren die Marktführerschaft übernehmen. Wer sind erste Kandidaten? Und was wird das für Handel und Hersteller bedeuten? Werbepartner: Google Cloud Retail Summit: Digitales Event am 22. April von 10:30-12:40 Uhr für Entscheiderinnen und Entscheider aus der Verbrauchsgüter- und Einzelhandelsbranche g.co/cloudretailsummit
Noch § 10 Kaufrecht, Teil 8: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich (§ 474 I, II 2 BGB), Agenturgeschäfte, "leasingtypische Abtretungskonstruktion" und Verbrauchsgüterkauf; § 11 Kaufrecht, Teil 9: Sonstiger Verbraucherschutz im Kaufrecht: Finanzierter Kauf, verbundene Geschäfte (§§ 358, 359 BGB), zusammenhängende Verträge (§ 360 BGB)
Noch § 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung: Fallbeispiel; § 9 Kaufrecht, Teil 8: Gewährleistung, Konkurrenz zu anderen Rechtsbehelfen: Gewährleistung und Willensmängel, Gewährleistung und c.i.c., Gewährleistung und Deliktsrecht; § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Systematik
Noch § 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): "Vorrang der Nacherfüllung": Mittelbare Regelung durch Fristsetzungserfordernis, Inhalt des Nacherfüllungsverlangens, Wegfall der Fristsetzungserfordernisse; Beweislast für den Erfolg der Nacherfüllung, Nacherfüllung und Verjährung; Einschub § 8 Kaufrecht, Teil 8: Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a, 445b, 478 BGB): unselbstständiger, selbstständiger Regress, Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf
Heute im Gespräch mit Günther Schlachter von Bosch, dem weltweit führenden Hersteller von Heizsystemen. Das Unternehmen zählt bereits 400.000 Mitarbeiter und ist im Automobilsektor, im Gebäudesektor mit Sicherheitstechnik und Thermotechnik sowie im Verbrauchsgütersektor mit Spül- und Waschmaschinen tätig.
Was ist ein Sachmangel? Was ist ein Rechtsmangel? Auf welchen Zeitpunkt kommt es an und welche Besonderheiten gelten beim Verbrauchsgüterkauf? (1:08) Wiederholung von Folge 1 (Kaufvertrag) (12:05) Primärpflichten der Parteien eines Kaufvertrags (18:43) Sachmangel: Gesetzeswortlaut (23:49) Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) (25:21) Sachmangel: Nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB) (30:34) Sachmangel: Übliche Beschaffenheit etc. (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB) (36:30) Sachmangel: Sonderfälle (§ 434 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 und 3 BGB) (53:05) Rechtsmangel (1:08:03) Gefahrübergang (1:17:27) Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
Welche Arten von Kaufverträgen gibt es? Alles über Sachkauf, Schiffskauf, Rechtskauf, Kauf auf Probe, Wiederkauf und Vorkauf. Und zum Schluss noch ein wenig Tausch und Time Sharing. (0:03) Herzlich willkommen! (4:07) Formalia (14:13) Lehrbücher (18:58) Themen der Vorlesung (23:46) Kaufobjekte im Kaufrecht (26:42) Schiffskauf (30:54) Rechtskauf (40:18) Kauf auf Probe (45:25) Wiederkauf (51:11) Vorkaufsrecht (1:09:39) Verbrauchsgüterkauf (hier nur im Überblick) (1:12:55) Tausch (1:23:44) Time Sharing
Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren: https://www.mein-makler.com/karriere/mein-makler-lizenzpartner-werden Immobilien sind Verbrauchsgüter und müssen daher ständig im Wert erhalten werden. Der Immobilienmakler Carsten Frick führt ein Interview mit dem Hausverwalter Dirk Langensiepen zum Thema Wertermittlung und Werterhaltung von Immobilien. Bestehende Häuser werden abgerissen und neue Wohnquartiere verändern das Stadtbild. Sie erhalten darüber hinaus wichtige Informationen und Einblicke zu den Themen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung. In diesem Podcast werden alle Fragen und der umfassende Service dieser Dienstleistung erläutert. Fachwissen aus erster Reihe verbunden mit viel Leidenschaft für diesen Servicebereich.
Spirit Design beschäftigt sich mit der Entwicklung und dem Design nachhaltiger Lösungen für Unternehmen und deren Konsumenten und KonsumentInnen. Mobilität, IT, Energie, Industrie und auch der Verbrauchsgütersektor sind Branchen in denen sie tätig sind. Dabei liegt der Fokus an wertschöpfenden Angeboten für KonsumentInnen, Gesellschaft und die Umwelt.
In dieser Ausgabe machen wir einen deep dive in das Segment der neuen Nahversorger u.a. Ocado, HelloFresh aber auch die Apotheken als neue Gesundheitsplattformen sowie potentiell eine zooplus bieten neue Ansätze in der Versorgung mit täglichen Verbrauchsgütern. Eine spannende Analyse eines Segments innerhalb der #GLORE50, dem wir sehr viel Wachstumspotential zuschreiben.
Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf (Sommerexementscheidung): BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az.: VIII ZR 173/05 BGH, Urteil vom 12.10.2016, Az.: VIII ZR 103/15 § 477 BGB Sachenrechtliche Problematik (Wisententscheidung): BGH, Urteil vom 19.07.2019, Az.: V ZR 175/17 BGH, Urteil vom 19.07.2019, Az.: V ZR 177/17 Wisent (Abgerufen bei Wikipedia am 07.02.2020) § 1004 Abs. 1 BGB § 44 … „Folge 15 – Tiere im Examen (Teil 2)“ weiterlesen
weitere Themen: BGH zu Eigenbedarfskündigung, BVerfG zu III. Weg, EuGH zu europäischem Haftbefehl, EuGH zu Nacherfüllung beim Verbrauchsgüterkauf Kapitel: 04:01 Nachträge 14:15 Rezo, Kramp-Karrenbauer und das Presserecht 40:13 BGH zu Eigenbedarf 52:41 BVerfG zu III. Weg & Facebook 1:02:03 EuGH zu europäischem Haftbefehl 1:09:17 EuGH zu Verbrauchsgüterkauf 1:16:47 Das gerechte Urteil
Gewährleistungsrecht: Konkurrenz zur Haftung aus c.i.c. (Fortsetzung); Kurznachrichten: EuGH entscheidet im "Fliesen"-Fall; Konkurrenz von Gewährleistung und Deliktsrecht; Systematik: "Überumsetzung" der VerbrGKRL; Charakeristika des Verbrauchsgüterkaufrechts; Gewährleistungsausschluss bei "gebrauchten" Sachen: Vom Leitbild zum Verbot; Verbrauchsgüterkauf: Problemschwerpunkte; "Leasingtypische Abtretungskonstruktion" und Verbrauchsgüterkauf; Unternehmerregress beim Verbrauchsgüterkauf nach §§ 478, 479 BGB
Gewährleistungsrecht: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 438 BGB); Mängeleinrede nach "Verjährung" des Rücktrittsrechts gem. § 438 IV S. 2 BGB; Verbrauchsgüterkauf und AGB-Kontrolle; § 8 Konkurrenzen: Gewährleistung, Willensmängel, c.i.c.; Konkurrenz zur Haftung aus c.i.c.
LMU Crash-Kurs Leistungsstörungsrecht und Gewährleistungsrecht
Zeitpunkt des Sachmangels (§ 434, 476 BGB), Rechtsmangel (§§ 435 f. BGB) Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf (§ 476 BGB), Rücktritt beim behebbaren und unbehebbaren Mangel (§§ 437, 323, 326), Mankolieferung, Erheblichkeit der Pflichtverletzung
LMU Crash-Kurs Leistungsstörungsrecht und Gewährleistungsrecht
Schadensersatz beim behebbaren Mangel (§ 280 BGB), Aufwendungsersatz (§ 284 BGB), Herausgabe des Surrogats (§ 285 BGB), Rechtsfolgen der Leistungsbefreiung (§§ 323, 326 BGB), vorübergehende, qualitative Unmöglichkeit, Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff. BGB), Verbrauchsgüterkaufrecht (§ 474 ff. BGB), Leasing-, und Agenturgeschäfte, Unternehmerregress (§§ 478, 479 BGB)
Noch § 9: Verbrauchsgüterkauf: Begrenzung der Gewährleistung (§ 475 BGB); Lieferantenregress (§§ 478, 479 BGB); § 10: Sonstiger Verbraucherschutz beim Kauf: Finanzierter Kauf
§ 8: Konkurrenzen § 9: Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 474 ff BGB)
Noch § 8: Konkurrenzen § 9: Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 474 ff BGB)
Noch § 9: Verbrauchsgüterkaufrecht; Umgehungsgeschäfte; Lieferantenregress nach §§ 478 f BGB; § 10: Der finanzierte Kauf
Aufgrund eines technischen Defekts fehlen die ersten 15 Minuten der Aufnahme (betr. § 479 BGB) Noch § 9: Verbrauchsgüterkaufrecht; Lieferantenregress nach §§ 478 f BGB; § 10 Der finanzierte Kauf; § 11 Besondere Arten des Kaufs: Vorkauf, Wiederkauf, Kauf nach Probe; Internationaler Kauf
Noch § 9: Verbrauchsgüterkaufrecht; Umgehungsgeschäfte; Lieferantenregress nach §§ 478 f BGB
Noch § 7 Verjährung von Gewährleistungsrechten § 8 Konkurrenzen; § 9: Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 474 ff BGB)
§ 8: Gewährleistung und Anfechtung wegen Willensmängeln, Gewährleistung und Bereicherungsrecht, Aliud-Lieferung und § 241a BGB, Gewährleistung und culpa in contrahendo, Gewährleistung und Deliktsrecht § 9: Systematik, Anwendungsbereich
Noch § 9: Unternehmerregress (§§ 478, 479 BGB), § 10: Finanzierter Kauf, Teilzahlungskauf, Ratenlieferungsverträge § 11: Vorkaufsrecht
Social Sale durch die Digitalisierung im Vertrieb Der Vertrieb wird durch die Digitalisierung "social". Wir müssen den Schritt von "unbekannt" zu "interessant" im Netz erreichen. Vor dieser Herausforderung steht der Vertrieb 4.0 in Zukunft und das bedeutet ein Umdenken. Die bisher genutzten Methoden wie Kaltakquise oder Messeauftritte sind zwar nicht weg, nur geht es in der Zukunft um neue Methoden des Sichtbarmachens. Die Erstansprache wird mit der Digitalisierung im Vertrieb 4.0 in erster Linie über Social Media erfolgen, Social Selling immer präsenter werden. Wie das private Einkaufsverhalten den BtB Vertrieb prägt Derzeit steht in vielen Unternehmen das Projekt an, den Vertrieb digital fit zu machen. Und dies aus gutem Grund: Das Internet ist dabei, sich zum wichtigsten Kontaktpunkt für Geschäftskunden zu entwickeln. Bevor ein Kunde den persönlichen Kontakt zum Lieferanten sucht, informiert er sich zunächst online. Das waren 2014 im BtB Geschäft immerhin bereits 62% laut einer Studie des E-Commerce-Centers Köln. Heute wird der Prozentsatz schon weit höher sein. Das private Einkaufsverhalten wird im Geschäftsleben nicht einfach abgelegt. Wer privat online kauft, der wird auch beruflich dise Gewohnheit nicht ablegen - unabhängig davon, ob es um Investitionsgüter, Dienstleistungen oder Verbrauchsgüter geht. Es werden Anbieter im Internet gesucht, Preise recherchiert, Bewertungen verglichen und dann erst der direkte Kontakt gesucht. Dieses Verhalten ist im BtB-Einkauf immer häufiger zu finden. Es werden Anbieter im Internet gesucht, Preise recherchiert und Bewertungen verglichen und dann erst der direkte Kontakt gesucht. Dieses Verhalten ist im BtB Einkauf immer mehr zu finden. Der Trend geht immer mehr zum schriftlichen – zur asynchronen Kommunikation im Netz. Die Kommunikation im Unternehmen geht immer mehr in Richtung Chat. Das bedeutet für die Vertriebsmitarbeiter im Vertrieb 4.0 beim Social Selling andere Wege zu finden, um zu ihren technischen Entscheidern durchzudringen. Wie geht die Kommunikation im Internet im Social Selling? Es geht nicht mehr darum die Produkte in den Markt zu drücken, sondern eher darum einen Interessensimpuls auszulösen. Das Zauberwort heisst Content Marketing ohne dabei die Werbetrommel zu rühren. Es geht um den Aufbau von Expertise im Netz und an vielen Stellen Informationen über das Produkt oder entsprechende Fachartikel auf Branchenplattformen zu posten in Form von Blogs oder eben Artikeln – ohne dabei werblich tätig zu werden. Hier wird ein Nutzen, in Form von zusätzlichen Informationen zu einem Thema, geboten und somit beim Kunden Expertise zu zeigen.
§ 11 Kaufrecht, Teil 9: Sonstiger Verbraucherschutz im Kaufrecht: Der drittfinanzierte Kauf, zusammenhängende Verträge; § 12 Kaufrecht, Teil 10: Besondere Arten des Kaufs: Vorkaufsrecht (§§ 463 ff. BGB), Weitere Sonderformen des Kaufs, Internationaler Kauf; § 13 Tausch und Schenkung: Tausch, Schenkung: Grundlagen, Abgrenzung, Arten, Formen
Noch § 9 Kaufrecht, Teil 7: Konkurrenz zu anderen Rechtsbehelfen § 10 Kaufrecht, Teil 8: Verbrauchsgüterkauf: Systematik, Sonderregelungen des Verbrauchsgüterkaufs, Gewährleistungsausschluss, Anwendungsbereich, Umgehungsgeschäfte
Was ist social Selling im BtB? Wie geht Vertrieb 4.0? Was ändert sich durch die Digitalisierung für den Vertrieb? Was verändert sich durch Social Selling im Vertrieb und Verkauf? Was ändert sich durch die Digtalisierung und Social Selling? Das private Einkaufsverhalten wird im Geschäftsleben nicht einfach abgelegt. Wer privat online kauft, der wird auch beruflich diese Gewohnheit weiter verfolgen. Unabhängig davon ob es um Investitionsgüter, Dienstleistungen oder Verbrauchsgüter geht. Es werden Anbieter im Internet gesucht, Preise recherchiert und Bewertungen verglichen und dann erst der direkte Kontakt gesucht. Dieses Verhalten ist im BtB Einkauf immer mehr zu finden. Wie geht die Kommunikation im Internet im Social Selling? Es geht nicht mehr darum die Produkte in den Markt zu drücken, sondern eher darum einen Interessensimpuls auszulösen. Das Zauberwort heisst Content Marketing ohne dabei die Werbetrommel zu rühren. Es geht um den Aufbau von Expertise im Netz und an vielen Stellen Informationen über das Produkt oder entsprechende Fachartikel auf Branchenplattformen zu posten in Form von Blogs oder eben Artikeln – ohne dabei werblich tätig zu werden. Hier wird ein Nutzen, in Form von zusätzlichen Informationen zu einem Thema, geboten und somit beim Kunden Expertise zu zeigen. Es entsteht ein Pull-Effekt – der Kunde, der ein Problem hat, kommt automatisch von selbst auf dieses Unternehmen. Social Selling im Vertrieb 4.0 Wird nun diese Kommunikation personalisiert startet das Social Selling im Netz. Damit das funktioniert muss der Verkäufer seinen potenziellen Kunden laufend auf den Netzwerken im social media erscheinen. Interessant, dass die meisten Experten Facebook als Social Media Kanal für ungeeignet halten. Besser ist sicher Xing oder Linkedin für das BtB Social Selling und auch Instagram entwickelt sich zu einem starken Partner. Über Social Media lässt sich wunderbar ein Grundrauschen erzeugen für die digitale Transformation in einem Unternehmen. So zum Beispiel am Dienstag einen Kommentar zu einer Branchenmeldung schreiben, am Mittwoch auf eine Studie hinweisen und am Freitag einen Artikel zu dem Thema schreiben. Das Mindshare in den Köpfen seiner Kunden soll der Vertriebler damit erreichen. Dadurch, dass sich der Vertriebler immer wieder meldet, setzt sich sowohl sein Name als auch der seines Arbeitgebers in den Köpfen der BtB Kontakte fest. Sobald dann eine Investition ansteht, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Einkäufer genau bei diesem Anbieter nachfragt. Das Ganze hat mit dem traditionellen Vertrieb nur sehr wenig zu tun. Kunden wollten schon immer lieber selbst kaufen, als etwas verkauft zu bekommen! Social Selling ist eine Einladung zum Gespräch und nicht ein reines präsentieren von Produkten oder aufschwätzen. Wie Online Inhalte für den Vertrieb vorbereitet werden können Für dieses Konzept des Social Selling sind interessante Inhalte – also Content – erforderlich, die der Vertriebler dann entsprechend im Netz verteilt. Für tägliche updates bedarf es hier viel Content in Form von Blogs, Artikeln, Videos oder Fotos die dann entsprechend geplant verteilt werden. Vertriebler sind keine Journalisten. Es fehlt die Zeit oder auch die Schreibfähigkeiten und daher ist es erforderlich eine Redaktion im Hintergrund aufzubauen, die dieses Lieferung von Content für den Vertrieb 4.0 übernimmt. So etwas kann das neue Marketing übernehmen und die Inhalte so aufbereiten, dass der Vertriebler diese nur noch weiterleiten muss. Persönliche Besuche werden nicht aussterben. Social Selling über die sozialen Netze sind ein guter Weg um zum ersten Kontakt zu kommen. Das eigentliche Verkaufen wird hier nicht erfolgen. Im Vertrieb 4.0 wird der Verkauf hybrid ablaufen. Verkäufer können über das Netz Leads generieren und sobald sich ein Kontakt hier meldet geht es wieder um die persönliche Ansprache. Der Bedarf wird per Telefon oder e-mail abgeklärt und auch ein persönlicher Besuch mit dem Außendienstmitarbeiter wie bisher vereinbart. Die B2B Einkaufsprozesse so einfach wie möglich gestalten Wie bisher wird ein Besuchstermin nur gemacht, wenn es sich lohnt. Weil dieser Termin nun einmal richtig Geld kostet. Voraussetzung für einen persönlichen Termin ist die Investitionssumme wie auch der Beratungsbedarf. Einfache Verbrauchsgüter werden zukünftig über den Web-Shop geordert werden. Dafür braucht es keinen Verkäufer. Eine Studie von Accenture aus 2014 hat bereits besagt dass in Zukunft die Hälfte aller Einkäufer im BtB Bereich online bestellt werden. Und Firmen haben ja auch schon darauf mit Web-Shops und E-Commerce Angeboten darauf reagiert.
Was ist social Selling im BtB? Wie geht Vertrieb 4.0? Was ändert sich durch die Digitalisierung für den Vertrieb? Was verändert sich durch Social Selling im Vertrieb und Verkauf? Was ändert sich durch die Digtalisierung und Social Selling? Wie geht social sale? Das private Einkaufsverhalten wird im Geschäftsleben nicht einfach abgelegt. Wer privat online kauft, der wird auch beruflich diese Gewohnheit weiter verfolgen. Unabhängig davon ob es um Investitionsgüter, Dienstleistungen oder Verbrauchsgüter geht. Es werden Anbieter im Internet gesucht, Preise recherchiert und Bewertungen verglichen und dann erst der direkte Kontakt gesucht. Dieses Verhalten ist im BtB Einkauf immer mehr zu finden. Wie geht die Kommunikation im Internet im Social Selling? Es geht nicht mehr darum die Produkte in den Markt zu drücken, sondern eher darum einen Interessensimpuls auszulösen. Das Zauberwort heisst Content Marketing ohne dabei die Werbetrommel zu rühren. Es geht um den Aufbau von Expertise im Netz und an vielen Stellen Informationen über das Produkt oder entsprechende Fachartikel auf Branchenplattformen zu posten in Form von Blogs oder eben Artikeln – ohne dabei werblich tätig zu werden. Hier wird ein Nutzen, in Form von zusätzlichen Informationen zu einem Thema, geboten und somit beim Kunden Expertise zu zeigen. Es entsteht ein Pull-Effekt – der Kunde, der ein Problem hat, kommt automatisch von selbst auf dieses Unternehmen. Social Selling im Vertrieb 4.0 Wird nun diese Kommunikation personalisiert startet das Social Selling im Netz. Damit das funktioniert muss der Verkäufer seinen potenziellen Kunden laufend auf den Netzwerken im social media erscheinen. Interessant, dass die meisten Experten Facebook als Social Media Kanal für ungeeignet halten. Besser ist sicher Xing oder Linkedin für das BtB Social Selling und auch Instagram entwickelt sich zu einem starken Partner. Über Social Media lässt sich wunderbar ein Grundrauschen erzeugen für die digitale Transformation in einem Unternehmen. So zum Beispiel am Dienstag einen Kommentar zu einer Branchenmeldung schreiben, am Mittwoch auf eine Studie hinweisen und am Freitag einen Artikel zu dem Thema schreiben. Das Mindshare in den Köpfen seiner Kunden soll der Vertriebler damit erreichen. Dadurch, dass sich der Vertriebler immer wieder meldet, setzt sich sowohl sein Name als auch der seines Arbeitgebers in den Köpfen der BtB Kontakte fest. Sobald dann eine Investition ansteht, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Einkäufer genau bei diesem Anbieter nachfragt. Das Ganze hat mit dem traditionellen Vertrieb nur sehr wenig zu tun. Kunden wollten schon immer lieber selbst kaufen, als etwas verkauft zu bekommen! Social Selling ist eine Einladung zum Gespräch und nicht ein reines präsentieren von Produkten oder aufschwätzen. Wie Online Inhalte für den Vertrieb vorbereitet werden können Für dieses Konzept des Social Selling sind interessante Inhalte – also Content – erforderlich, die der Vertriebler dann entsprechend im Netz verteilt. Für tägliche updates bedarf es hier viel Content in Form von Blogs, Artikeln, Videos oder Fotos die dann entsprechend geplant verteilt werden. Vertriebler sind keine Journalisten. Es fehlt die Zeit oder auch die Schreibfähigkeiten und daher ist es erforderlich eine Redaktion im Hintergrund aufzubauen, die dieses Lieferung von Content für den Vertrieb 4.0 übernimmt. So etwas kann das neue Marketing übernehmen und die Inhalte so aufbereiten, dass der Vertriebler diese nur noch weiterleiten muss. Persönliche Besuche werden nicht aussterben. Social Selling über die sozialen Netze sind ein guter Weg um zum ersten Kontakt zu kommen. Das eigentliche Verkaufen wird hier nicht erfolgen. Im Vertrieb 4.0 wird der Verkauf hybrid ablaufen. Verkäufer können über das Netz Leads generieren und sobald sich ein Kontakt hier meldet geht es wieder um die persönliche Ansprache. Der Bedarf wird per Telefon oder e-mail abgeklärt und auch ein persönlicher Besuch mit dem Außendienstmitarbeiter wie bisher vereinbart. Die B2B Einkaufsprozesse so einfach wie möglich gestalten Wie bisher wird ein Besuchstermin nur gemacht, wenn es sich lohnt. Weil dieser Termin nun einmal richtig Geld kostet. Voraussetzung für einen persönlichen Termin ist die Investitionssumme wie auch der Beratungsbedarf. Einfache Verbrauchsgüter werden zukünftig über den Web-Shop geordert werden. Dafür braucht es keinen Verkäufer. Eine Studie von Accenture aus 2014 hat bereits besagt dass in Zukunft die Hälfte aller Einkäufer im BtB Bereich online bestellt werden. Und Firmen haben ja auch schon darauf mit Web-Shops und E-Commerce Angeboten darauf reagiert.
Shownotes Wie geht es uns? Kommentare und Feedback Schenken und Geschenke Zeit statt Zeug Mini-Geschenke Geschenkpapier Geschenke bekommen – Der Reiz ist verflogen Kindheitserinnerungen Gutscheine schenken? Wertigkeit von Geschenken vs. Schuldgefühle Verbrauchsgüter schenken Werbung und Packungsgrößen bei Geschenken Twitter @minimal_podcast @schlichtheit @minimal_leben … Weiterlesen →
Mit Kathrin spreche ich im Interview darüber - warum sie lange Zeit Rebellin war, wogegen sie rebelliert hat und was Dreads damit zu tun haben - was ein Käpsele ist - wie wichtig Selbstakzeptanz und Selbstliebe ist und wie sie es geschafft hat, sich selbst zu mögen - wie der falsche Job ihr dabei geholfen hat herauszufinden, was sie wirklich will - wie das Reisen sie verändert hat und was sie für ihre nächste Reise nach Thailand plant - welche Fair-Trade und Bio-Kleidung sie in ihrem Laden verkauft und warum es eine einzige Ausnahme von der "Alles-Vegan"-Regel gibt - wie wichtig die Unterstützung von Freunden und der Familie ist und wie sie es geschafft hat, direkt nach ihrer Ausbildung ihren Laden aufzubauen und zu finanzieren - warum sie viele Stücke ihrer Kollektionen im Laden selbst designt und bedruckt und wie sie zukünftig Upcycling in ihr Konzept integriert - wie man einen stylischen bio-fairen Klamottenladen einrichtet ohne zu viele Ressourcen zu verschwenden - warum wir mehr darüber nachdenken sollten, wer den Preis für unsere Verbrauchsgüter bezahlt Mehr Infos unter http://eigenstimmig.de/folge-1-2-kathrin-becker/ Hast Du Fragen zum Thema oder an Kathrin direkt? Dann hinterlass uns gern einen Kommentar oder schreib uns an hallo@eigenstimmig.de, denn nach jeder Staffel machen wir eine Folge, in der wir all Deine Fragen beantworten.
Die Cradle-to-cradle-Denkschule des Chemikers Michael Braungart sieht vor, Produkte zu schaffen, die der Umwelt nicht schaden: Verbrauchsgüter, die biologisch abbaubar sind, und Geräte, die man in ihre Einzelteile zerlegen kann, um sie dann weiterzuverwenden. Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/green-radio-cradle-to-cradle
Das Gesundheitssystem der DDR galt als eine Vorzeige-Errungenschaft des Sozialismus. Von Anfang an stand es unter dem parteipolitischen Anspruch, moderne und kostenlose Behandlung für jedermann zu ermöglichen. Die Arbeitskraft der Bevölkerung sollte so erhalten und gestärkt werden. Deshalb investierte der SED-Staat stark in Polikliniken und Vorsorgeuntersuchungen, in die Ausbildung des Personals und die medizinische Forschung. Doch immer deutlicher waren in der Praxis die Engpässe bei der Versorgung mit Verbrauchsgütern, medizintechnischer Ausrüstung und Medikamenten zu spüren. Auch der zunehmende Mangel an Ärzten und Pflegekräften war ein allgegenwärtiges Problem. Die vierte Veranstaltung der Reihe »Erinnerungsort DDR« ging diesen Widersprüchen nach: Wie sah der Alltag in Krankenhäusern und Polikliniken für Ärzte und Patienten aus? War die medizinische Versorgung tatsächlich für alle gleich? Taugt das Gesundheitswesen der DDR als Vorbild für heute?