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In den vergangenen Tagen haben sich die Ereignisse in der Ukraine überschlagen: Russland hat wieder verstärkt mit Raketen die Infrastruktur angegriffen, in der Hauptstadt Kiew wurde ein Wohnhaus getroffen. Und dann gab es auch noch eine Explosion in Polen - einem Mitgliedstaat der NATO. Die Ukraine macht Russland verantwortlich, Russland spricht von einem ukrainischen Querschläger, die NATO geht auch von letzterem aus. Die Sorge, dass der Krieg eskalieren könnte, ist groß. Zur aktuellen Lage gibt es im Thema des Tages auf BR24 eine Einordnung mit Hans-Lothar Domröse, ehemaliger Bundeswehrgeneral.
In den vergangenen Tagen haben sich die Ereignisse in der Ukraine überschlagen: Russland hat wieder verstärkt mit Raketen die Infrastruktur angegriffen, in der Hauptstadt Kiew wurde ein Wohnhaus getroffen. Und dann gab es auch noch eine Explosion in Polen - einem Mitgliedstaat der NATO. Wie ist die Lage nun also in der Ukraine, steht der Krieg an einem Wendepunkt und wann ist die Zeit für Verhandlungen? BR 24 Kollegin Melanie Marks hat mit Erich Vad gesprochen, einem ehemaligen Brigadegeneral und Berater von Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Zum ersten Mal droht die EU einem Mitgliedstaat, wegen rechtsstaatlicher Mängel Fördermittel zu entziehen. Die EU hat Ungarn eine Frist gesetzt, um Sanktionen zu vermeiden. EU-Kommissar Johannes Hahn ist optimistisch. Ungarns Justizministerin bekräftigte die konstruktiven Gespräche, mahnte jedoch "nationale Interessen haben Vorrang". Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
Russlands Angriff auf die Ukraine erzeugte eine beispiellose Solidarität in Europa. Nun aber stehen ein ungemütlicher Herbst und Winter bevor, mit steigenden Strom- und Gaspreisen und verunsicherten Bürgern. Hält die Gemeinschaft das aus? »Man kann sich nicht bekriegen und verhandeln«, sagt Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn. »Man kann nicht auf sich schießen und verhandeln.« Wie kann man dafür sorgen, dass jeder Mitgliedstaat auf die Bedürfnisse seiner Bewohner eingeht – und trotzdem die Solidarität gegen den russischen Aggressor bestehen bleibt? Warum ist es für die EU ebenso wichtig, sich um den Getreidebedarf in Afrika zu kümmern, wie um den Energiebedarf in Europa? Und warum besteht eine besondere Gefahr des Krieges darin, dass die Uno und der Uno-Sicherheitsrat an Bedeutung verlieren? Darüber spricht Jean Asselborn in dieser Episode von »Acht Milliarden«. Sie haben Anregungen, Kritik oder Themenvorschläge zu dieser Sendung? – Dann schreiben Sie uns doch eine Mail an die Adresse acht.milliarden@spiegel.de. Sie können uns auch eine WhatsApp-Nachricht schicken: +49 – 151 – 728 29 182 Informationen zu unserer Datenschutzerklärung
Ungarns Regierungschef Viktor Orbán musste bei den Parlamentswahlen Anfang April zum ersten Mal seit 12 Jahren um seine fast uneingeschränkte Macht bangen. Sechs Oppositionsparteien forderten ihn geschlossen als Bündnis "Ungarn in Einheit" heraus und versprachen im Falle eines Wahlsieges Ungarn wieder auf EU-Kurs zu bringen und die Korruption zu bekämpfen. Doch es kam anders. Orbáns Fidesz-Partei bekam 53 Prozent der Stimmen und kann zum vierten Mal in Folge mit einer verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit regieren. Doch nicht nur in der Zivilgesellschaft regt sich Widerstand. Die EU bereitet die härtesten Sanktionen gegen einen Mitgliedstaat vor, die es je gab. Auf dem internationalen Parkett hat sich der Putin-Freund Orbán zum Außenseiter entwickelt. Ein Podcast mit: • Dr. Péter Krekó, der Sozialpsychologe und Politikwissenschaftler leitet in Budapest den liberalen Thinktank Political Capital • Daniel Freund, EU-Parlamentarier der Grünen und Experte für Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn • Márta Pardávi, Co-Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation Hungarian Helsinki Committee Shownotes: Dossier - Focus On Hungary:cz.boell.org/en/focus-hungary Analyse Ungarn-Wahl - Jobbik’s voters were the most likely to be missing from the opposition coalition’s camp:cz.boell.org/en/2022/04/05/2022…y-election-results Kommentar - Ukraine: A battleground for Europe’s future:www.eurozine.com/ukraine-a-battle…-europes-future/ E-Paper - Fehlinformationen, Desinformationen, Malinformationen. Ursachen, Entwicklungen und ihr Einfluss auf die Demokratie:www.boell.de/de/2020/08/25/fehl…n-malinformationen Bericht - Civil Society Innovation and Populism in a Digital Erawww.boell.de/de/2019/10/30/beri…pulism-digital-era Daniel Freund auf Twitter:twitter.com/daniel_freund Péter Krekó auf Twitter:twitter.com/peterkreko Márta Pardávi auf Twitter:twitter.com/martapardavi Foto: Gabriella Csoszó/FreeDoc
Ungarns Regierungschef Viktor Orbán musste bei den Parlamentswahlen Anfang April zum ersten Mal seit 12 Jahren um seine fast uneingeschränkte Macht bangen. Sechs Oppositionsparteien forderten ihn geschlossen als Bündnis "Ungarn in Einheit" heraus und versprachen im Falle eines Wahlsieges Ungarn wieder auf EU-Kurs zu bringen und die Korruption zu bekämpfen. Doch es kam anders. Orbáns Fidesz-Partei bekam 53 Prozent der Stimmen und kann zum vierten Mal in Folge mit einer verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit regieren. Doch nicht nur in der Zivilgesellschaft regt sich Widerstand. Die EU bereitet die härtesten Sanktionen gegen einen Mitgliedstaat vor, die es je gab. Auf dem internationalen Parkett hat sich der Putin-Freund Orbán zum Außenseiter entwickelt. Ein Podcast mit: • Dr. Péter Krekó, der Sozialpsychologe und Politikwissenschaftler leitet in Budapest den liberalen Thinktank Political Capital • Daniel Freund, EU-Parlamentarier der Grünen und Experte für Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn • Márta Pardávi, arbeitet für die ungarische Sektion der Menschenrechtsorganisation Helsinki Kommitee Shownotes: Dossier - Focus On Hungary: cz.boell.org/en/focus-hungary Analyse Ungarn-Wahl - Jobbik’s voters were the most likely to be missing from the opposition coalition’s camp: cz.boell.org/en/2022/04/05/2022…y-election-results Kommentar - Ukraine: A battleground for Europe’s future: www.eurozine.com/ukraine-a-battle…-europes-future/ E-Paper - Fehlinformationen, Desinformationen, Malinformationen. Ursachen, Entwicklungen und ihr Einfluss auf die Demokratie: www.boell.de/de/2020/08/25/fehl…n-malinformationen Bericht - Civil Society Innovation and Populism in a Digital Era www.boell.de/de/2019/10/30/beri…pulism-digital-era Daniel Freund auf Twitter: twitter.com/daniel_freund Péter Krekó auf Twitter: twitter.com/peterkreko Márta Pardávi auf Twitter: twitter.com/martapardavi Foto: Gabriella Csoszó/FreeDoc
Ein Gespräch mit Elitsa Pesina und Christo Karabadjakov über ihren Einsatz zu Demokratisierung einer Wahl und ihre Beteiligung an der Europawoche in Bremen. Weitere Infos hier: EuropaPunktBremen
Zum 31. Januar 2020 ist mit Großbritannien zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union ein Mitgliedstaat offiziell aus der EU ausgetreten. Der sog. Brexit hat Wellen geschlagen hat, auch in rechtlicher Hinsicht. Was bedeutet der Brexit für die internationale wirtschaftsstrafrechtliche Praxis und Strafverteidigung? Nach langwierigen Austrittsverhandlungen und einer Übergangsphase haben sich Großbritannien und die EU auf ein umfangreiches Handels- und Kooperationsabkommen geeignet, das in seinem Regelungsspektrum weit über klassische Freihandelsabkommen hinausgeht. Neben Bestimmungen zu Handel und Wettbewerb regelt das Abkommen unter anderem die zwischenstaatliche Kooperation in den Bereichen der Strafverfolgung, Rechtshilfe und justiziellen Zusammenarbeit. Sowohl die Themen Informationsaustausch und Auslieferung als auch die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind seit dem Brexit maßgeblich durch das Handels- und Kooperationsabkommen bestimmt. Hinzu kommen die höchst praxisrelevanten Regelungen zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögensgegenständen. Im Gespräch mit Dr. Michelle Wiesner-Lameth bespricht Dr. Christian Rosinus, was das Abkommen für die wirtschaftsstrafrechtliche Beratungs- und Verteidigungspraxis bedeutet, wie sich Fragen der Auslieferung und Rechtshilfe nach dem Brexit gestalten und welche Rolle das Doppelbestrafungsverbot in diesem Zusammenhang spielt. Abschließend diskutieren Dr. Michelle Wiesner-Lameth und Dr. Christian Rosinus zum Thema der sog. Fraud Litigation, welche Möglichkeiten das Abkommen Geschädigten von Straftaten bietet, um verschobene Vermögensgegenstände auch grenzüberschreitend sichern zu können. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Michelle Wiesner-Lameth, LL.M., CFE ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Rosinus Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Dr. Michelle Wiesner-Lameth ist erreichbar unter m.wiesner@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Wir sprechen Ihre Sprache auch wenn es sich um abstrakte steuerliche Themen handelt. Unser erstes Thema stellt die sog. umsatzsteuerliche feste Niederlassung vor. Sie hat mit der gut bekannten ertragssteuerlichen Betriebsstätte wenig zu tun, gewinnt aber letztens an Bedeutung. Die einzelnen Mitgliedstaaten prüfen genauer, welche Geschäftstätigkeit und wie durch EU-ausländische Unternehmen geführt wird und ob dabei keine Steuereinnahmen verloren gehen. Bei der Umsatzsteuer soll die Belastung zwar immer nur vorübergehend sein, für die faktische Neutralität ist aber wichtig, wie lange dieses „vorübergehend“ dauern kann… Sind Sie nicht sicher, ob Sie eine umsatzsteuerliche feste Niederlassung im EU-Ausland haben? Hören Sie doch für wenige Minuten zu… Zusammenfassung aus dem ersten Abschnitt:FE (fixed establishment) ist lange noch nicht gleich PE (permanent establishment) – die Erste funktioniert nur für umsatzsteuerliche Zwecke, kann aber – unter Umständen – zusammen mit der ertragssteuerlichen Betriebsstätte (PE) auftreten.Gibt es eine FE im jeweiligen Mitgliedstaat, so heißt es, dass dort ein Teil unseres Unternehmens umsatzsteuerlich separat betrachtet wird = die Rechnungsstellung und Steuerabrechnung muss lokal angepasst werden.Im Rahmen der FE werden mehr Geschäftsvorfälle in dem Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst, in welchem die FE vorhanden ist.Es ist besser das Vorhandensein der FE vorab und regulär zu prüfen, damit keine Steuerrückstände durch Versehen entstehen – die Abrechnung der USt muss nämlich nicht immer neutral sein, mindestens nicht kurzfristig. Je nach Gestaltung der Eingangs- und Ausgangsumsätze kann die fällige Steuer oder Vorsteuerguthaben entstehen. Vorab weiß man das aber selten.
PayTechTalk - the Podcast of PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. | PayTechLaw
Dürfen Kunden bei Buchungen über das Internet unterschiedliche Bezahlmethoden je nach Wohnort angeboten werden? Mein heutiger Podcast-Partner Matthäus hat zu dieser Thematik erst kürzlich einen Blogbeitrag verfasst, den ich Euch hiermit sehr ans Herz legen möchte. Dieser vorliegende Fall, den wir im heutigen Podcast näher betrachten wollen, behandelt einen Rechtstreit (Az.: C-28/18) zwischen einem Verbraucherschutzverein aus Österreich und der Deutsche Bahn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Frage, die sich stellt, ist: Liegt eine IBAN-Diskriminierung auch durch Differenzierung nach Wohnsitz des Zahlers vor? Welcher Sachverhalt liegt dem Rechtstreit zugrunde? Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren Wohnort in Österreich und möchten bei der Deutschen Bahn online ein Ticket buchen. Sie durchlaufen das Buchungsprozedere und stellen bei der Bezahlung fest, dass Ihnen – anders als Kunden aus Deutschland – keine SEPA-Lastschrift als Bezahlmethode angeboten wird. So ist es geschehen. Denn die Deutsche Bahn bietet nur ihren Kunden aus Deutschland das SEPA-Lastschriftverfahren an, Kunden aus dem Ausland müssen auf andere Zahlungsmethoden, z.B. die Kreditkarte, zurückgreifen. Diskriminierung nach Wohnsitz des Zahlers auch IBAN-Diskriminierung? Bei der IBAN-Diskriminierung geht es um Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung. Danach gibt ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto erreichbar ist. In seinen Schlussanträgen vertritt der Generalanwalt die Meinung, dass eine unzulässige IBAN-Diskriminierung auch dann vorliegt, wenn ein Händler Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift nur bei Kunden mit Wohnsitz in einem bestimmten Mitgliedstaat akzeptiert. Immerhin würde ein Konto zumeist in dem Land unterhalten, in dem sich auch der Wohnort des Zahlers befindet. Auch Bonitätsüberlegungen seien im Ergebnis nicht geeignet, eine Diskriminierung nach Wohnsitz des Zahlers zu rechtfertigen. Wo führt das Ganze hin? Wie ist das Diskriminierungsverbot in Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung auszulegen? Gibt es Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot und welche Rechtfertigungsgründe für eine Ungleichbehandlung könnten Zahlungsempfänger aufführen? Sind Bonitätserwägungen nicht legitim? Wie soll jeder Kunde in der EU gleich behandelt werden, wenn nicht überall in Europa die gleiche Infrastruktur für Bonitätsprüfungen vorliegt? Und wie verhält sich das ganze zur Geoblocking-VO ? Welche Rolle spielt der Generalanwalt und wie wahrscheinlich ist es, dass der EuGH seinen Schlussanträgen folgen wird? Und welche Möglichkeiten bleiben den Händlern, sollte der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen? Welche Konsequenzen hätte dies für (nationale) Zahlungsmethoden – und am Ende auch für die Kunden? Dies und mehr diskutieren Matthäus und ich in der 40. Episode von PayTechTalk. Viel Spaß! Weiterführende Informationen und Links: • Blogbeitrag „Neues zur IBAN-Diskriminierung“: https://paytechlaw.com/iban-diskriminierung/ • Schlussanträge des Generalanwaltes vom 2. Mai 2019: http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62018CC0028&lang1=de&type=TXT&ancre • „SEPA-Verordnung“: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32012R0260 • Blogbeitrag „Starke Kundenauthentifzierung bei einer online SEPA-Lastschrift: Die Klarstellung der BaFin“: https://paytechlaw.com/starke-kundenauthentifzierung-bei-einer-online-sepa-lastschrift/ • Blogbeitrag „Geoblocking-VO: Der Countdown läuft“: https://paytechlaw.com/geoblocking-vo/
Kabinettsthemen (ab 2:20) Naive Fragen zu: Sicherheitsrat (ab 12:50) - UN-Botschafter Heusgen hatte angekündigt, dass es im April auch einen Nahost-Gipfel auf UN-Ebene geben würde, initiiert von Deutschland. Können Sie uns etwas dazu sagen? Ist da hinter den Kulissen schon etwas passiert? Wird da im restlichen April noch etwas passieren? (ab 15:05) Asylverschärfung (ab 18:00) - eine Frage zu der Überbrückungsleistung, die Herr Seibert angesprochen hatte. Die gilt ja dann für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wurden und ausreisepflichtig sind. Die sollen keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mich würde interessieren, warum diese Überbrückungsleistung nur für zwei Wochen gezahlt werden soll. Es kann ja durchaus passieren, dass der Ausreisepflichtige trotzdem noch länger als zwei Wochen manchmal zwei Monate, manchmal monatelang hier ausharren muss. Wie bekommt er denn in der restlichen Zeit, also minus der zwei Wochen, Leistungen? - Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass der Mensch dann keine Leistungen mehr bekommt? - wovon soll diese Person dann leben, wenn die Überbrückungsleistung von zwei Wochen weg ist? Kabinett (21:03) - gab es diese Woche kein Klimakabinett? - warum? Bahnpreise (ab 24:30) - Sie sagten, das Klimakabinett werde wahrscheinlich in fünf Wochen wieder zusammenkommen. Dann wird zum nächsten Mal darüber gesprochen werden. Korrekt? (ab 39:14) - Sie können vielleicht nachreichen, wann der nächste Termin ist. Vergabeordnung (ab 53:38) - auf der TOP-1-Liste unter den Punkten ohne Aussprache ist von einem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit die Rede. Können Sie uns sagen, was es damit auf sich hat? - Können Sie uns das auf Deutsch erklären? Böhmermann-Urteil (ab 55:43) - wie bewertet die Bundesregierung das Urteil in Sachen Böhmermann? - Wird sich die Kanzlerin in Zukunft nicht mehr in die Kunstfreiheit einmischen? - Wenn ich als Journalist das jetzt so verstehe, dass sich die Kanzlerin nicht in die Kunstfreiheit einzumischen hat, versteht das die Bundesregierung dann auch so? Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell: Jung IBAN: DE36700222000072410386 BIC: FDDODEMMXXX Verwendungszweck: BPK PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv
FAZ Essay – der Podcast für die Geschichte hinter den Nachrichten
Den zweitgrößten Mitgliedstaat und historisch engen Verbündeten Großbritannien mögen Brüssel und die Verantwortlichen in den EU-Mitgliedstaaten ziehen lassen. Aber der Diskussion über die Reform eines auf Überkonstitutionalisierung beruhenden Integrationsprozesses wird die EU-27 langfristig nicht ausweichen können. Ein Essay von Professor Dr. Susanne K. Schmidt.
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Bezug von Reisevorleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat - Höchstbetragsberechnung bei Anrechnung ausländischer Steuern - Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
An die Antragstellerin wurde ein Bescheid über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre beiden Töchter adressiert. In der Begründung wurde auf die EU-Verordnung Nr 883 von 2004 verwiesen, welche regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Im Gegenstandsfall sei dies Deutschland, da der Vater bzw Stiefvater der Töchter in Deutschland beschäftigt gewesen sei bzw Arbeitslosengeld bezogen habe. Die Antragstellerin hingegen sei im betreffenden Zeitraum in Österreich nicht erwerbstätig gewesen. Sie sei daher verpflichtet, die für diesen Zeitraum von Österreich geleisteten Beihilfenbeträge zurückzuzahlen. Grundlage für die Bewilligung der Verfahrenshilfe ist, dass die zu entscheidende Rechtsfrage "besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art" aufweist. Nach den gesetzlichen Grundlagen handelt es sich bei der Frage, welcher Mitgliedstaat für die Erbringung der Familienleistungen zuständig ist, nicht um eine solche, die "besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art" aufwirft. Es liegt keine überdurchschnittliche Komplexität vor, die in der bisherigen Judikatur noch nicht behandelt worden wäre.
Mit der neuen Regierung in Italien gibt es in einem weiteren Mitgliedstaat der EU eine populistische, europafeindliche Regierung. Die Gefahren für die Union können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die deutschen Politik muss endlich aufwachen. Kanzlerin Merkel muss gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Macron sich jetzt aktiv darum bemühen, wieder Zukunftsvisionen für die Europäische Union zu entwickeln.
Themen: US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium, geplantes Gipfeltreffen zwischen Nordkorea und den USA, Wahl der geschäftsführenden Bundeskanzlerin zur Bundeskanzlerin, Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zur völkerrechtlichen Bewertung der „Operation Olivenzweig“ der Türkei gegen die kurdische YPG in Nordsyrien, deutsche und französische Positionierung zu EU-Reformen und zur Zukunft der Eurozone, Personalstellen des Vizekanzleramtes, Diskussion um Einführung einer „blauen Plakette“, inhaftierte deutsche Staatsangehörige in der Türkei bzw. in Europa, Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen Naive Fragen zu: Trumps Zölle (ab 2:15 min) - Kann mir jemand sagen, wie viele Harley-Davidson letztes Jahr importiert wurden? (ab 15:50 min) - Wenn Sie Zölle darauf machen wollen, dann werden Sie auch wissen, wie viele in etwa importiert wurden. 5, 50? Türkei & das Völkerrecht (ab 22:30 min) - Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat mittlerweile eine Auswertung auf Anfrage von Parlamentariern vorgelegt. Diese folgt weder der türkischen Argumentation noch der deutschen. Die Bundesregierung spricht davon, dass die Türkei ein Selbstverteidigungsrecht wahrnimmt. Sie haben ja selbst von „legitimen Sicherheitsinteressen“ gesprochen. Der Wissenschaftliche Dienst spricht davon, dass die türkische Regierung jedoch „den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden ‚bewaffneten Angriffs' schuldig“ bleibt. Die Bundesregierung hat hier immer das, was die Türkei sagt, wiederholt und sich selbst einer völkerrechtlichen Prüfung entzogen. Haben Sie, anders als der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, diese Beweise, die dafür notwendig sind, dass diese Argumentation in irgendeiner Weise Sinn macht, vorliegen? - Hält die Bundesregierung die Selbstverteidigungsargumentation der Türkei für plausibel? - Voraussetzung für eine Selbstverteidigungslage ist ja ein bewaffneter Angriff gegen einen Mitgliedstaat. Die Türken behaupten, dass es vor der „Operation Olivenzweig“ so heißt der Angriff im Januar Angriffe von der anderen Seite gab. Haben Sie konkrete Beweise, Erkenntnisse über Opferzahlen, über die Intensität des angeblichen Angriffs, über das Ausmaß von Zerstörungen usw.? Haben Sie das in irgendeiner Weise in Erfahrung gebracht? Der Wissenschaftliche Dienst hat ja türkische Medien, internationale Medien, syrische Medien, NATO-Meldungen usw. durchforstet. Da gab es nichts, was einen Angriff, der zur Selbstverteidigung führen würde, rechtfertigen würde. Haben Sie irgendetwas? (ab 28:35 min) - Pflicht eines NATO-Partners ist es ja nicht nur, den NATO-Partner zum Stopp des Angriffs aufzufordern das tut die Bundesregierung ja , sondern die andere Pflicht ist, dass sie die Türkei auffordert, triftige Beweise für die Selbstverteidigung vorzulegen. Tut die Bundesregierung das? Hat die Bundesregierung die Türkei aufgefordert, Beweise für die angebliche Selbstverteidigungslage vorzulegen? - Können Sie uns erklären, warum der Wissenschaftliche Dienst schneller die Frage des Völkerrechts prüfen kann als das Auswärtige Amt? (32:22 min) Deutsche Gefangene (ab 38:25 min) - was machen die deutschen Gefangenen in der Türkei? Sind es immer noch vier? Ist es so, dass immer noch einer keinen konsularischen Zugang hat? - Lernfrage: Ich würde gerne wissen, wie viele deutsche Gefangene es im Rest Europas gibt. Rehabilitierung Homosexueller (ab 40:20 min) - eine Frage an das BMJV zur Rehabilitierung von Homosexuellen seit dem Zweiten Weltkrieg. Bisher gab es nur 81 Anträge auf Entschädigung. Bei der Verabschiedung des Gesetzes haben Sie behauptet, dass es ungefähr 50 000 Menschen gibt, die potenziell entschädigt werden könnten. Wie erklären Sie sich angesichts dessen, dass Sie selbst eine Ausweitung der Rehabilitierung ablehnen, dass bisher 49 900 Menschen keinen Antrag gestellt haben? Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell: Tilo Jung IBAN: DE36700222000072410386 BIC: FDDODEMMXXX Verwendungszweck: BPK PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv Fanshop ► http://fanshop-jungundnaiv.de/
Gibt es Indizien, die für und die gegen eine bestimmte Verwendungsabsicht sprechen, kommt der vom Beschwerdeführer behaupteten Absichtserklärung besonderes Gewicht zu. Hat demnach ein Unternehmer ausgeführt, dass er beabsichtigt hat, den in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen und ins Inland verbrachten Gegenstand des Anlagevermögens (konkret: ein Kraftfahrzeug) ganz überwiegend privat zu nutzen, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nicht vor. Daran ändert auch eine nachgelagerte unternehmerische Verwendung nichts.