PayTechTalk – der Podcast von PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. (PayTechLaw). Hier diskutiert das Anwaltsteam von PayTechLaw mit Experten aus dem Industrie- und Rechtsumfeld rechtliche und regulatorische Fragestellungen und Herausforderungen rund um Payment, Banking, Tax und IT.
Mehr Informationen zur Episode unter https://paytechlaw.com/ptt-73-biometrisches-identifikationsverfahren/.
Mehr Informationen zur Episode unter https://paytechlaw.com/paytechtalk-72-fintech-bafin-erlaubnis/
Alireza Siadat (Partner bei Annerton, Krypto-Anwalt und Sanktions-Berater), Prof. Dr. Philipp Sandner sowie Blockchain- und Krypto-Experte Manuel Klein (Co-Host des Podcasts Bitcoin, Fiat & Rock'n'Roll) sprechen gemeinsam über Kryptowährungen in Zusammenhang mit den verhängten Sanktionen gegen Russland. Wird Bitcoin zur Kriegswährung? Mehr Informationen zur Episode unter: https://paytechlaw.com/krypto-sanktionen-bitcoin-kriegswaehrung/
In dieser Episode von PayTechTalk sprechen Christian Walz von Annerton und Dr. Hugo Godschalk von PaySys über den erst kürzlich veröffentlichten Ampel-Koalitionsvertrag in Hinblick auf Payment-Themen. Mehr Infos zur Episode: https://paytechlaw.com/paytechtalk-71-koalitionsvertrag-payment-krypto/
Mehr Informationen zur Folge und zu den Sprechern: https://paytechlaw.com/ptt-70-kryptoverwahrgeschaeft-registerfuehrer/
In dieser PayTechTalk-Episode hat PayTechLaw-Autor und Podcast-Host Christian Walz gleich drei Gäste bei sich zu Gast: Stephan Heintz (Regional Director DACH bei epay), Frank Pillibeit (Country Director DACH bei SVS) und George Wyrwoll (Head of Corporate Communications and Government Affairs bei Sodexo). Gemeinsam sprechen sie über die zwei aktuellsten Themen in der Prepaid-Branche, Sachbezug und Bereichsausnahmen. Unter anderem wird über die Änderung des § 8 EStG, das BMF-Schreiben, die wichtige Rolle der Bereichsaufnahmen für den Sachbezug, Fallgruppen bei den Bereichsausnahmen, 2-Parteien vs. 3-Parteien-Systeme, die neuen EBA-Leitlinien sowie die Bedeutung und Umsetzung in der Praxis anhand der Beispiele von SVS, Sodexo und epay disktuiert. Weiterführende Links zum Thema und Informationen über die Gäste: https://paytechlaw.com/paytechtalk-69-10-jahre-prepaidverbanddeutschland/
In this English-language episode of PayTechTalk, Annerton partner & PayTechTalk host Alireza Siadat has an international guest in attendance. Sebastien Martin from Storm is a selected international crypto expert with in-depth knowledge of the Financial Action Task Force (FATF) and the Swiss blockchain industry. Together, Alireza and Sebastien talk about the current events surrounding Bitcoin & El Salvador and what this could mean for the international regulation of Bitcoin and crypto assets... More information:
In dieser Podcast-Episode hat Annerton-Partner & PayTechTalk Main-Host Frank Müller, LL.M., Dr. Andreas Wolf von der Raisin Bank bei sich zu Gast. Zusammen sprechen sie über das Geschäftsmodell von Baas (Banking-as-a-Service) Anbietern, typische Kunden von Fronting Banken, das Marktumfeld, sowie über den Fokus der Wettwerber. Außerdem zeigen die Beiden in dieser Episode die aktuellen Trends in der FinTech-Szene auf und wagen einen kleinen Sprung in die Zukunft. Für mehr Informationen über die Dr. Andreas Wolf und die Raisin Bank:
Weitere Informationen zum Podcast & PayTechLaw: DE: https://paytechlaw.com/paytechtalk-66-gesetz-elektronische-wertpapiere/ ENG: https://paytechlaw.com/en/paytechtalk-66-electronic-securities-act/
Weitere Informationen auf dem PayTechLaw-Blog: https://paytechlaw.com/?p=19089&preview=true
Am 15. Juni 2021 tritt das neue Rulebook für SEPA Request to Pay (SEPA RTP) in Kraft. Ab dann wäre SEPA RTP theoretisch verfügbar. Welche Chancen auf eine verbreitete Nutzung SEPA RTP hat, wer es anbieten, wer es nutzen kann, welche Geschäftsmodelle davon profitieren können, darüber haben wir uns im Paytechtalk #64 unterhalten. Mit dabei waren Achim Thienel, Geschäftsführer bei Finastra in Frankfurt am Main und Product Director Cloud & Core Banking SaaS und Michael Bramm ebenfalls Director bei Finastra und zuständig für Client Delivery & Implementation. Bei Finastra handelt es sich um eines der größten Fintechs der Welt, das eine Entwicklerplattform sowie eine großes Softwareportfolio für die Finanzindustrie anbietet. Weitere Informationen: https://paytechlaw.com/paytechtalk-sepa-rtp-instant-payments-mit-finastra/ Über Achiem Thienel | Geschäftsführer, Product Director Cloud & Core Banking SaaS: Achim Thienel arbeitet für das Produktmanagement-Team von Finastra in Europa als Experte für Core Banking in der Cloud für deutschsprachige Länder. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche ist er auf Front-to-Back-Bankprozesse spezialisiert und unterstützt globale Lösungen, Cloud-Betrieb, Partnermanagement, Vertrieb und Marketing. Er ist außerdem Geschäftsführer bei Finastra in Frankfurt. Über Michael Bramm | Director Client Delivery & Implementation: Michael Bramm ist innerhalb der Finastra Payments Domain für die Kunden Auslieferung, Weiterentwicklung und Wartung der Payment Plattform verantwortlich. Über Finastra: Finastra ist eines der größten FinTechs der Welt. Finastra fördert über seine offene Entwicklerplattform und Marktplatz - FusionFabric.cloud, die Zusammenarbeit von jungen Startups und Fintechs und bringt durch die Unterstützung mit eigenen Ressourcen und Expertise, Innovationen im Finanzdienstleistungssektor auf den Weg. Mit dem umfassendsten Portfolio an Software für die Finanzindustrie überhaupt, stellt Finastra global über 9.000 Finanzinstituten wichtige Technologien zur Verfügung. Zu den Kunden zählen 90 der 100 größten Banken weltweit. Finastra ist führend in der Art und Weise, wie Software-Anwendungen in der Welt der Finanzdienstleistungen entwickelt, bereitgestellt und genutzt werden. Finastras Plattformansatz sowie seine Größe, Reichweite und Expertise, bringen ein breites Ökosystem von Partnern und Co-Innovatoren zusammen, um ein Vorreiter des digitalen Wandels für die Finanzdienstleistungsbranche zu sein. Die Plattform ermöglicht Kollaborationen in verschiedenen Bereichen. Im Bereich Payments zentralisiert, integriert und optimiert Finastra Zahlungsabwicklungen über seine Plattform. Weitere Anwendungen von Finastra finden sich in den Bereichen Treasury, Consumer Banking, Trade Finance und Lending.
In this episode of PayTechTalk, Nicolas Weber from Amazing Blocks is my guest. We talk about tokenization of assets in Liechtenstein and what role Amazing Blocks plays in this. In Liechtenstein and together with Amazing Blocks, it is possible to map the entire lifecycle of tokenization projects. This means on the one hand 1) planning of tokenization in Liechtenstein and passporting of securities in the EEA 2) incorporation process of legal entities in Liechtenstein and 3) a turnkey tokenization solution where an SPV and a CEO are provided. In addition, Amazing Blocks offers software solutions for the issuance and management of tokenized securities of any kind - with a focus on true-equity tokens as defined by the Liechtenstein Token Law - including, for example, a digital shareholder register. In the podcast, we go into the Liechtenstein model, discuss what all can be tokenized and how the instruments could be distributed to Germany and other EEA countries. Have fun listening in! (This episode is in English) For more information about the podcast and Amazing Blocks: https://paytechlaw.com/en/paytechtalk-tokenizing-everything-amazing-blocks/
In dieser Episode von PayTechTalk sprechen Biyan Mienert und Alireza Siadat über brandaktuelle Blockchain- und DLT-relevante Themen: MiCAR, Decentralized Finance (DeFi) und Non-Fungible-Token (NFT). Biyan und Alireza geben anfangs kurz den aktuellen Stand der MiCAR-Gesetzgebung wieder und werten die jüngst aufgeworfene Kritik der EZB sowie des Europäischen Parlaments („Berger-Bericht“). Im Anschluss diskutieren sie über DeFi aus zivil- und aufsichtsrechtlicher Sicht, bevor sie sich dem Hype-Thema NFTs widmen. Dabei ordnen sie NFTs tatsächlich und rechtlich ein. (Diese Episode ist auf Deutsch.) Weitere Informationen bei PayTechLaw: https://paytechlaw.com/paytechtalk-62-micar-defi-nft/
In dieser Episode von PayTechTalk spricht Dr. Susanne Grohé mit dem Avocat à la Cour Charles Krier über den Standort und insbesondere den Finanzplatz Luxemburg. Weiterführende Informationen und Links auf PayTechLaw: https://paytechlaw.com/paytechtalk-61-finanzstandort-luxemburg/
In dieser Episode von PayTechTalk sprechen wir mit Maraja Fistanic und Dr. Thomas Altenbach zu den neuen Hinweisgeber-(Whistleblower-)Regelungen, die noch dieses Jahr in Deutschland gelten sollen. Weiterführende Informationen und Links auf PayTechLaw: https://paytechlaw.com/paytechtalk-60-hinweisgeber-regelungen/
In this episode of PayTechTalk I am talking to Blockchain and DLT-expert Nathan Catania (XReg Consulting) on Blockchain- and Crypto-Regulation from an international perspective. The AML Environment of Crypto and Blockchain Since 2014, the Financial Action Task Force (FATF) has been warning about the risks of virtual currencies (Bitcoin) in connection with money laundering (ML) and terrorist financing (TF). Since then, the FATF has adapted its recommendations several times and published a large number of publications on virtual assets. The EU has implemented the FATF recommendations with the 5th Anti Money Laundering Directive and regulates virtual currencies and their service providers (VASP). Virtual Currencies vs. Virtual Assets The FATF and the international community originally only had Bitcoin and thus virtual currencies on their radar. However, this has now changed. The crypto market has evolved and now virtual assets (crypto assets) and crypto asset service providers are to be regulated. The Future Regulation of Virtual Assets (Crypto Assets) The FATF continues to make recommendations on virtual assets. The aim is to examine annually what the international community can improve in order to better manage the ML and TF risks of virtual assets and VASPs. In particular, the focus is on the so-called Travel Rule. At the European level, the European Commission is endeavouring to create a uniform EU regulatory framework with the Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR). In the future, this should directly regulate the issuance and distribution of all crypto assets for all EU member states. An exciting topic, it’s worth listening in! Enjoy PayTechTalk 59! This Podcast is in English. Further information and links: https://www.fca.org.uk/firms/financial-crime/cryptoassets-aml-ctf-regime https://www.fatf-gafi.org/publications/fatfrecommendations/documents/guidance-rba-virtual-assets.html http://www.fatf-gafi.org/publications/methodsandtrends/documents/virtual-assets-red-flag-indicators.html http://www.fatf-gafi.org/media/fatf/documents/bulletin/fatf-booklet_va.pdf https://www.fatf-gafi.org/publications/fatfrecommendations/documents/12-month-review-virtual-assets-vasps.html https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52020PC0593 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12089-Financial-services-EU-regulatory-framework-for-crypto-assets https://inatba.org/mica-task-force/ More on Nathan Catania and XReg Consulting Nathan is a Partner at XReg Consulting He has hands-on experience in public policy formulation and regulatory proposal development for blockchain, distributed ledger technology (DLT), and crypto assets. Nathan was with the DLT team at the Gibraltar Financial Services Commission (GFSC), where he was primarily responsible for reviewing regulated firms’ compliance with financial resource requirements and safeguarding client assets. Nathan was active in developing internal regulatory policies and procedures that addressed technical and emerging aspects of the DLT industry. During his time at GFSC, Nathan built his technical knowledge in DLT and earned a Blockchain Expert Certification from the Frankfurt School of Finance & Management. XReg Consulting is a consulting firm specializing in crypto assets regulatory consulting. XReg’s founding partners are all former regulators with years of practical experience in strategy and policy development in the financial services and crypto assets environment.
Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute nehmen von Ihren Kunden Gelder entgegen und verwahren diese Gelder – teilweise auch über längere Zeiträume. Eigentlich braucht man für die Entgegennahme von fremdem Geld eine Erlaubnis der BaFin für das Einlagengeschäft. Hiervon gibt es bei Zahlungsdiensten und dem E-Geld-Geschäft Ausnahmen. Im Einzelnen ist es aber nicht ganz klar, wodurch sich das Einlagengeschäft von der Geldentgegennahme im Zahlungsverkehr unterscheidet. Da dieses Thema in der Praxis eine große Rolle spielt, habe ich mit Dr. Hugo Godschalk dazu gesprochen, was die Unterschiede zwischen einer Einlage, E-Geld und Guthaben auf einem Zahlungskonto sind. Wir haben uns zudem mit der Frage beschäftigt, ob man für das Anbieten eines Girokontos eine Bank sein muss. Schließlich haben wir auch Vorschläge für den Gesetzgeber diskutiert, wie dieser künftig für eine klarere Abgrenzung von Einlagen und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sorgen könnte. Viel Spaß mit PayTechTalk 58 - und dem 12. Türchen unseres PayTechLaw-Adventskalenders. Unseren Adventskalender findet Ihr hier: https://paytechlaw.com/adventskalender/
In seinem letzten Beitrag hat Annerton-Partner und PayTechLaw-Autor Christian Walz sich mit der Erlaubnisleihe beschäftigt und anhand eines Beispiels aufgezeigt, worauf man achten muss, wenn man sich eine Erlaubnis „ausleiht“ – und auch, welche Risiken damit verbunden sind. Da dies ein Thema ist, das viele unserer Mandanten bei Annerton beschäftigt, hat sich Annerton-Partnerin und PayTechLaw-Autorin Susanne Grohé noch einmal mit Christian Walz darüber unterhalten - auch für alle, die lieber hören als lesen oder das Thema vertiefen möchten. In der 57. Episode von PayTechTalk sprechen sie über all das, was hinter den Begriffen Erlaubnisleihe, License as a Service, Banking as a Service, BIN Rental, BIN Sponsoring, Sponsorbankbeziehung steckt – und worin der Unterschied liegt, wenn man sich ein Auto oder eine Lizenz leiht. Viel Spaß mit PayTechTalk 57. Weiterführende Informationen und Links erhaltet Ihr auf PayTechLaw: https://paytechlaw.com/erlaubnisleihe-leicht-gemacht/
PayTechTalk 56 stellt wieder eine ganz besondere Episode dar, denn wir diskutieren gleich mit vier anerkannten Blockchain-Experten: Tim Kreutzmann, Prof. Dr. Florian Möslein, Alireza Siadat und Kurt Zeimers. Der Podcast widmet sich der Verwahrung von digitalen Assets unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs zu einem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (Referentenentwurf) und der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR). Referentenentwurf zu elektronischen Wertpapieren Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Referentenentwurf einen weiteren Meilenstein für die Umsetzung der Blockchain-Strategie erreicht. Zukünftig soll es möglich sein, (zunächst nur) Inhaberschuldverschreibungen komplett digital zu handeln. Dafür sollen elektronische Wertpapiere mit Urkunden gleichgestellt werden und der Eigentumsübergang wie auch der gutgläubige Erwerb durch das Register ermöglicht werden. Für die Verwahrung von digitalen Assets bringt der Referentenentwurf nun weitere Klarstellungen. So sollen Institute mit der Erlaubnis für das Depotgeschäft zukünftig die Verwahrung von Private Keys (als Annex-Dienstleistung) ohne zusätzliche Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft anbieten dürfen. Neben dem Kryptoverwahrer soll es zukünftig des regulierten Kryptowertpapier-Registerführers bedürfen. Die Details zur Registerführung werden im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch konkretisiert. Das Verhältnis zur MiCAR Im europäischen Kontext bleibt abzuwarten, ob der deutsche Sonderweg nach dem nun bekannten Leak eines Entwurfs der MiCAR bestehen bleiben wird. Die MiCAR soll im Oktober dieses Jahres offiziell im ersten Entwurf vorgestellt werden. Bereits jetzt ist allerdings bekannt, dass die MiCAR Kryptowerte und Dienstleistungen mit Kryptowerten einheitlich und unmittelbar verbindlich für die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) regulieren wird. Daneben dürfte in Deutschland keine zusätzliche Regulierung von Kryptowerten und Kryptodienstleistungen möglich sein. Es bleibt allerdings auch abzuwarten, ob der Referentenentwurf im jetzigen Entwurf als Gesetz verabschiedet wird. Denn bekanntlich kommt kein Gesetz so aus dem Bundestag, wie es reingegangen ist. Weiterführende Informationen und Links findet Ihr auf PayTechLaw: https://paytechlaw.com/paytechtalk-56-verwahrung-von-digitalen-assets/
In today's episode of PayTechTalk, I talk to crypto and Blockchain experts James Burnie (gunnercooke) and Alireza Siadat (Annerton) about Blockchain and crypto regulation - from both the UK and the German perspective. Here’s what we’ll be specifically covering: The Crypto and Blockchain regulatory environment in the UK The UK is currently regulating Blockchain and Crypto differently compared to other EU member states. The UK has implemented the AMLD5 and has developed a regulatory framework for the treatment of crypto assets based on a case-by-case qualification rather than having a crypto assets act. The regulatory treatment of crypto assets differs between the crypto assets (payment vs. utility vs security token) and the services or promotion provided. Different crypto regulatory regime in Germany With the implementation of the AMLD5, Germany became the first EU member state to regulate crypto assets and crypto custody services by the German Banking Act. Firms from abroad (e.g. UK) are not allowed to provide their crypto related services cross-border to the German market. Future of crypto regulation in the UK in a global context The UK is developing a unique crypto regulatory environment. Post-Brexit, the UK may develop a FinTech regulatory environment which is unique in the global context. Looking at the US market, where it was published that US banks are allowed to provide crypto custody services, we see that crypto regulation is becoming more and more different in each jurisdiction. Enjoy PayTechTalk 55! Further information and related links: • https://www.fca.org.uk/firms/financial-crime/cryptoassets-aml-ctf-regime • https://www.fca.org.uk/publication/policy/ps19-22.pdf • https://www.fca.org.uk/publication/consultation/cp19-03.pdf • https://35z8e83m1ih83drye280o9d1-wpengine.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2019/11/6.6056_JO_Cryptocurrencies_Statement_FINAL_WEB_111119-1.pdf • http://thinkblocktank.org/wp-content/uploads/2019/10/thinkBLOCKtank-Token-Regulation-Paper-v1.0.pdf • https://www.gov.uk/government/consultations/cryptoasset-promotions • https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/EN/Merkblatt/mb_200302_kryptoverwahrgeschaeft_en.html • https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12089-Directive-regulation-establishing-a-European-framework-for-markets-in-crypto-assets/public-consultation About James Burnie and gunnercooke James Burnie: James is a Partner at gunnercooke. He advises a wide range of firms on financial services regulation and FinTech. He advises financial institutions on all aspects of EU and UK financial regulation. This includes advisory, project and transactional work in connection with the Markets in Financial Instruments Directive, the Capital Requirements Directive and Regulation, the FCA Handbook and PRA Rulebook (including conduct of business obligations and financial promotions), the Alternative Investment Fund Managers Directive and regulatory perimeter questions. gunnercooke is a challenger law firm comprising solely of commercially-driven senior lawyers who advice the UK FinTech and Blockchain industry. • https://gunnercooke.com/people/james-burnie/ • https://gunnercooke.com/ • https://gunnercooke.com/practice-area/blockchain-cryptoassets-smart-contracts-and-defi/
In today’s episode of PayTechTalk, I’ll be talking to my colleagues Charles Krier from Annerton Luxembourg and Alireza Siadat from Annerton Frankfurt. Together we will be analysing from both a Luxembourg and a German perspective the impact of the fifth anti-money laundering directive (AMLD5) on EU crypto regulation. Our talk will mainly focus on the following topics: Why has the European lawmaker chosen the AMLD5 for introducing crypto regulation and how? The work at EU level on a standalone piece of legislation on virtual assets is still ongoing. The aim is to include virtual currency participants in the scope of the AMLD5 in order to impose on them customer due diligence measures like the identification of cryptocurrency users. Indeed, the anonymity of virtual currencies allows potential misuse for criminal purposes. Different implementation of the crypto related AMLD5 provisions in Germany and Luxembourg Historically, both countries have tried in different ways to regulate the cryptocurrency business before the AMLD5 was in place. With the implementation of the AMLD5, Germany introduced two proper licenses for crypto asset trading as well as for the custody of crypto assets. These two new licence regimes are unique within the EU. Indeed, Luxembourg has not implemented a new licence regime but asks the virtual asset service providers to apply for registration. Could the German model be a role model for Europe? Potentially yes and relying on the MiFID framework would make sense. But the important part will be a harmonized EU solution allowing virtual asset services providers to passport their activities at EU level and allowing the EU to position itself with an attractive solution in the international competitive race. What should a harmonized EU regulation for new technologies such as virtual assets look like? Numerous aspects such as international competitiveness, the treatment of different categories of virtual assets, advantages of the use of virtual assets when it comes to investor and consumer protections and the assessment of applying and amending existing legislation vs. creating new legislation should be considered in view of a harmonized EU regulation. Moreover, it will be interesting to discuss the advantages and disadvantages of the legal acts at European level that would fit best for setting the harmonized framework, i.e. the regulation and the directive. Next targets for European lawmakers to put under regulation The blockchain economy has led to many interesting services such as digital identity services. In addition, there is legal uncertainty when it comes to the qualification of stablecoins. With the example of central bank digital currencies (CDBC’s), the newest category of cryptocurrencies, it is worth looking at the potential future role of Central Banks in issuing or supporting cryptocurrencies and including them in their monetary policy. Wishing you an interesting and informative hour. Enjoy PayTechTalk 53! Further information and related links: • https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12089-Directive-regulation-establishing-a-European-framework-for-markets-in-crypto-assets/public-consultation • https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/launch-international-association-trusted-blockchain-applications-inatba
In der heutigen Episode von PayTechTalk spreche ich mit Dr. Hendrik Reffken über die Sektoruntersuchung der französischen Kartellbehörde. Dr. Hendrik Reffken ist Experte für Kartellrecht und regulatorische Themen insbesondere im Bereich der Digitalisierung. Derzeit ist er als Syndikusanwalt bei der Schindler Deutschland AG & Co. KG in Berlin tätig. Darum geht es: Sektoruntersuchung Den Kartellbehörden steht mit der Sektoruntersuchung ein interessantes Instrumentarium zur Verfügung, einen Markt näher kennenzulernen, um diese Erkenntnisse dann bei späteren Entscheidungen heranzuziehen oder auch dem Gesetzgeber Vorschläge für eine Regulierung zu machen. In der FinTech-Branche gab es bislang nur sehr wenig Entscheidungen der Kartellbehörden. In der 52. Episode von PayTechTalk sprechen wir darüber, was eine Sektoruntersuchung ist und welche Auswirkungen sie haben kann. Wonach wird konkret gefragt? Der französischen Kartellbehörde geht es konkret um folgende Themen: Ein besseres Verständnis für die Veränderungen in diesem Sektor (insbesondere auch im Hinblick auf technologische Entwicklungen wie Blockchain und Cloud) Marktabgrenzung, Marktposition und Wettbewerbsvorteile der verschiedenen Akteure auf dem Markt Trends des Marktes, welche Pläne bestehen bei den Akteuren Hat das Auswirkungen auf Deutschland? Fest steht, dass sich die Kartellbehörden untereinander austauschen. Die Themen, wie der „Fintech“ Markt eigentlich zu definieren ist, welche Player auf dem Markt möglicherweise eine marktstarke Stellung haben und/oder durch ihr Verhalten Wettbewerber ausschließen, dürfte sich in Frankreich in ähnlicher Weise wie in Deutschland stellen. Gerade weil die französische Behörde auch explizit nach Plattformen und Technologien fragt, könnte es auch um die großen wie Amazon, Facebook und natürlich Apple gehen. Der deutsche Versuch, ein Wettbewerbsthema regulatorisch mit dem „Lex Apple Pay“ zu lösen, lässt grüßen. Ein bisschen klingt der Fragebogen der französischen Behörde aber danach, dass es auch darum geht, die traditionellen Banken vor den FinTechs zu schützen. Stellungnahmefrist endet am 19. Juni 2020 Interessenten, die auf dem französischen Markt tätig sind (müssen aber nicht dort ihren Sitz haben) können bis 19. Juni 2020 zu den Fragen der Kartellbehörde Stellung nehmen. Das bietet die Chance, auf Missstände aufmerksam zu machen und zu einer geeigneten Marktabgrenzung beizutragen. Allerdings kann die Behörde dies auch zum Anlass nehmen, Einzeluntersuchungen einzuleiten. Wir empfehlen daher die Begleitung durch einen französischen Anwalt. Weiterführende Informationen und Links finden Sie auf https://paytechlaw.com/sektoruntersuchung-franzoesische-kartellbehoerde-fintech-branche
Jede Krise trifft vor allem die schwächsten Mitglieder einer Gesellschaft. Mit der Corona-Krise ist es nicht anders und die Auswirkungen des Lockdowns werden allerorts diskutiert. Wer allerdings oftmals aus dem öffentlichen Diskurs fällt, sind die Auswirkungen der Krise auf unsere obdachlosen Mitbürger:innen. Denn wo keine Menschen mehr in den Einkaufsstraßen dieses Landes unterwegs sind, ist auch die Möglichkeit, Kleingeld für den Hut zu bekommen, fast auf Null gesetzt. Hier setzt OpenStreetPay an. OpenStreetPay ist eine (sich gerade noch im Aufbau befindende) digitale Plattform für bargeldloses Spenden an obdachlose Menschen. Die Idee: Spender:innen sollen per App oder QR-Code – und damit Corona-krisenkonform indirekt und kontaktlos – Obdachlosen einen Betrag nach Wahl spenden können. Über die SmallChangeCard, die Bedürftige über ein Netzwerk karitativer Einrichtungen erhalten sollen, soll täglich ein festgelegter Betrag aus diesem Spendentopf gleichermaßen an alle Karteninhaber:innen verteilt werden. Diesen können sie bei teilnehmenden Partnern, wie z.B. Supermärkten oder Imbissbuden, einlösen. Damit möchte OpenStreetPay bargeldloses Zahlen für Obdachlose und eine nicht stigmatisierende kontaktlose Bezahlmöglichkeit schaffen, um damit auch in einer Nach-Corona Zeit mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wie das Ganze funktionieren kann, zeigt dieser kleine Film: https://www.youtube.com/watch?v=v-r7LfgUyk0 Das bunt gemischte Team hinter OpenStreetPay besteht aus Ehrenamtlichen verschiedener Bereiche, Entwicklern, Service-, UI-, UX-, Kommunikations-, Marken- und Interface-Designern, Forschern und Projektmanagement aus ganz Deutschland. Kennengelernt haben sie sich während des wirvsvirus-Hackathons der Bundesregierung, wo sie binnen 48 Stunden den ersten Prototyp entwickelt haben. Im Rahmen der Projektumsetzung tauchen nun nicht nur technische Probleme und ethische Grundsatzfragen auf. Vor allem die rechtliche Komponente ist nicht außer Acht zu lassen. Hier stellt vornehmlich das Zahlungsdiensterecht das Team vor große Herausforderungen. In der 51. Episode von PayTechTalk spreche ich mit Larissa Gebken, eine der Organisatorinnen von OpenStreetPay und meinem Kollegen Kemal Ahmedi, der sich rechtlich mit dem Projekt beschäftigt. Übrigens: OpenStreetPay sucht noch nach Mitstreitern aus der Zahlungsbranche, die mit Know-how oder einer Kooperation oder anderen guten Ideen, das Projekt fördern möchten. Vielleicht findet sich ja hier jemand aus unserem Zuhörerkreis, der/die sich bei diesem wunderbaren Projekt sowohl mit den passenden Kompetenzen als auch sozial engagieren möchte. Einfach bei uns melden, wir leiten den Kontakt gerne weiter! Viel Spaß beim Zuhören der 51. Episode von PayTechTalk. Weiterführende Informationen und Links findet Ihr auf https://paytechlaw.com/paytechtalk-51-openstreetpay/
In der heutigen Jubiläums-Episode von PayTechTalk spreche mit Alireza Siadat, Rechtsanwalt im Bereich „Bank und Bankaufsichtsrecht“ sowie Kryptoexperte der ersten Stunde. Worüber wir sprechen: Kryptoverwahrgeschäft Mit der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) in Deutschland hat der Gesetzgeber zum 1.1.2020 als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung den Erlaubnistatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts in das Kreditwesengesetz eingefügt. Hierzu haben wir hier im Blog aber auch in anderen Medien bereits umfassend berichtet. Danach unterliegt der Aufsicht der BaFin, wer Kryptowerte oder kryptographische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen, für andere verwahrt, verwaltet und sichert. Kryptowerte und kryptographische Schlüssel Zur Einordnung, was unter den Tatbestand der Kryptoverwahrung fällt, haben wir uns ausführlich zu den Begriffen „Kryptowerte“ und „kryptografische Schlüssel“ unterhalten und uns dabei die gängigen Buzzwords „Payment Token“, „Utility Token“, „Security Token“ und „Stable Coin“ näher angesehen. Grandfathering nach § 64y KWG Um den Marktteilnehmern Zeit zu geben, ihre IT-Systeme auf die neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung eingeführt. Was das bedeutet und welche Anforderungen Marktteilnehmer erfüllen müssen, um unter die Übergangsregelung nach § 64y KWG zu fallen, besprechen wir ausführlich in der heutigen Episode. Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts Am 1.4.2020 veröffentlichte die BaFin erste Hinweise dazu, welche Anforderungen sie an die Beantragung einer Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts stellt. In dem Hinweisschreiben betont die BaFin, dass die Hinweise weder abschließend noch vollständig sind. Ergänzend gelten vielmehr auch die weiteren Hinweise und Merkblätter der BaFin zur Beantragung einer Erlaubnis nach dem KWG, den Anforderungen an die Geschäftsleiter, die MaRisk, etc., und auch weitere gesetzliche Anforderungen wie z. B. die ZAGAnzV, die Inhaberkontrollverordnung, etc. Wie das alles einzuordnen ist, welche wichtigen Belange ein Antragssteller unbedingt beachten sollte, bevor er eine Erlaubnis beantragt, und mit welchen finanziellen Dispositionen ein Antragssteller bei der Beantragung einer Erlaubnis rechnen sollte, darüber sprechen wir ausführlich in PayTechTalk 50. Reinhören lohnt, bleibt gesund! Weiterführende Informationen und Links finden Sie auf PayTechLaw: https://paytechlaw.com/paytechtalk-50-kryptoverwahrgeschaeft-bafin-erlaubnis/
Die „Corona-Krise“ ist dieser Tage in aller Munde und selbstverständlich beschäftigt sie auch uns bei PayTechLaw im alltäglichen Leben. Wir möchten uns in der 49. Episode von PayTechTalk nicht darauf beschränken, Probleme zu benennen. Wir möchten vielmehr Lösungswege aufzeigen, wie Payment-Produkte dabei helfen können, Auswirkungen der anstehenden Wirtschaftskrise abzumildern. Ich freue mich sehr, als heutige Gäste zwei ausgewiesene Experten begrüßen zu dürfen: Hugo Godschalk, Geschäftsführer bei PaySys Consultancy GmbH, müsste unserer treuen Followerschaft ein Begriff sein, ist er doch regelmäßiger Autor auf unserem Blog PayTechLaw und regelmäßiger Podcast-Gast bei PayTechTalk. Stefan Schneider ist Inhaber der Firmen CardsConsult und netzwerk-handel und seit über 20 Jahren mit den Bedürfnissen und Herausforderungen deutscher Handelsunternehmen und der Payment-Branche vertraut. Krisenzeit – Gutschein-Zeit? Diese Fragen stellen wir uns Werden Prepaid-Produkte als Gewinner aus der derzeitigen Krise hervorgehen? Wir sprechen über den Anwendungsfall „Reisegutschein“. Was passiert, wenn der Veranstalter den Reisepreis zurückzahlen muss? Ist die angedachte Ausgabe eines Gutscheins die Lösung? Übernimmt damit nicht der Verbraucher das Insolvenzrisiko des Veranstalters? Könnte die Einlösbarkeit durch den Staat und eine unternehmensübergreifende Einsetzbarkeit eine Lösung sein? Wäre das dann rechtlich zulässig, wenn man an das Beihilferecht, aber auch das Aufsichtsrecht und das Reisevertragsrecht denkt? Wäre hier auch eine mögliche Erlaubnisfreiheit nach ZAG (Stichwort „limited range“) gegeben? Wie sähe da die technische Umsetzung aus? Wie könnte ein Akzeptanznetzwerk aufgebaut werden und wie können Clearing und Settlement dargestellt werden? Mit einer großen Herausforderung sieht sich auch der Einzelhandel konfrontiert. Keine Liquidität und keine Möglichkeit mehr zur Kundenbindung bei gleichzeitigem Verlust der Kunden an die großen Online-Händler, an größere Mitbewerber oder an den Konsumverzicht können schnell das Aus bedeuten. Wären hier Citycards, für die man unter bestimmten Voraussetzungen nicht einmal eine Erlaubnis benötigt, als gangbarer Weg denkbar? Jedoch bliebe hier das Geld beim Issuer, das Liquiditätsproblem wäre dadurch nicht gelöst. Und wie wäre der Verbraucher vor der Insolvenz der Issuer geschützt? Wären Gutscheine, die händlerübergreifend für dedizierte Leistungen ausgegeben werden, eine Lösung, um eine mögliche Inflation einzudämmen? Und würden Gutscheine generell nicht auch denen helfen, die schon in „Nicht-Krisenzeiten“ unser aller Hilfe benötigen? Wären hier Gutscheine von Nutzen, die man bei teilnehmenden Lebensmittelhändlern in Lebensmittel eintauschen könnte? Wäre nicht auch denkbar, Gutscheine an besonders Hilfsbedürftige zu verschenken? Fragen über Fragen – und viele Ideen und die Hoffnung, dass wir mithilfe von Ideen, Mut und Innovation vielleicht gestärkt aus der Krise gemeinsam hervorgehen können- Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit der 49. Episode von PayTechTalk. Und bleiben Sie gesund. Weiterführende Informationen und Links finden Sie auf https://paytechlaw.com/paytechtalk-49-krisenzeit-gutscheinzeit-prepaid-produkte
Lex Apple Pay, Online-Lastschrift, Kryptoverwahrgeschäft, Umsetzung der AMLD5, Libra und SCA: 2019 war ein bewegtes FinTech-Jahr. Zum Jahresende haben sich Frank Müller, Susanne Grohé und Christian Walz über ihre persönlichen Top-Themen des vergangenen Jahres ausgetauscht. Alle, die diese Beiträge verpasst haben, finden auf PayTechLaw eine kurze Zusammenfassung. Allen, die lieber hören, als lesen, wünsche ich nun viel Spaß mit unserer letzten PayTechTalk-Episode des Jahres 2019. Viel Spaß mit PayTechTalk 48! Weiterführende Informationen und Links findet Ihr auf https://paytechlaw.com/paytechtalk-48-paytechlaw-jahresrueckblick-2019/.
Happy Birthday Das Wichtigste zuerst: Happy Birthday, Apple Pay Deutschland! https://youtu.be/619GQZf7Qsk?t=10 Denn heute vor einem Jahr ist das US-amerikanische Zahlungssystem des Technologieunternehmens aus Cupertino auch bei uns an den Start gegangen. Apple veröffentlicht wie immer keine offiziellen Zahlen. Dass Apple Pay (auch in Deutschland) eine Erfolgsgeschichte ist, steht außer Frage. Apple Pay ist der Kick-Starter für die Mobile Payment Branche. Auch die Sparkassen konnten sich dem Sog von Apple Pay nicht länger entziehen und ermöglichen ihren Kunden seit gestern das Bezahlen mit Apple Pay. Ich muss gestehen, die Sparkasse hat mich hinsichtlich Onboarding und UX etwas überrascht. Man sollte Selbstverständlichkeiten zwar nicht überbewerten – mich jedoch hat die Onboarding-Erfahrung bei der Sparkasse gestern glücklich gemacht. Danke Stadtsparkasse München! Lex Apple Pay als Geburtstagsgeschenk Deutschland hat sich zum einjährigen Geburtstag von Apple Pay in Deutschland ein ganz besonderes Geschenk ausgedacht, Trommelwirbel…tataaaaaa, das „Lex Apple Pay“. Na toll, wird sich die Konkurrenz gedacht haben. Jetzt bekommen die Mädels und Jungs aus Cupertino auch noch ein eigenes Gesetz. Das Lex Apple Pay war auch noch wunderschön verpackt und zwar in dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Die Verpackung fiel so gut aus, dass selbst der liebe Tim Cook, CEO von Apple, das Geschenk nicht gleich fand. Als er es entdeckte, war er ähnlich happy, wie der Junge aus dem IKEA-Weihnachtsspot, dem eine Unterhose geschenkt wurde. Grober Undank oder berechtigter Ärger? Soll sich Tim mal nicht so haben. Hat er aber. Wenig konziliant beschwerte sich Tim bei Angela (Merkel) über das Lex Apple Pay. Er wollte es gar zurückgeben, was ihm, wie wir heute wissen, nicht gelang. Deutschland ist standhaft geblieben und hat sich dafür auch gleich selbst gefeiert. Diese Schadenfreude war jedoch überflüssig und wenig angebracht. Eine Sternstunde des Parlaments haben wir jedenfalls nicht erlebt. Eher einen gesetzgeberischen Schildbürgerstreich, wie meine Kollegin Susanne an anderer Stelle bereits festgestellt hat. Vielleicht wäre Deutschland besser beraten gewesen, das Lex Apple Pay nicht erst auf dem letzten Drücker zu besorgen und sich vorher fachkundigen Rat einzuholen. Das Geburtstagsgeschenk ist, so würde man das am Bau ausdrücken, „ein gscheiter Scheißdreck“. Bevor ich mich weiter im Ton vergreife, möchte ich Euch auf die 47. Episode von PayTechTalk verweisen. Auf dem PayTechTalk-Panel waren Susanne Grohé, Kilian Thalhammer und Hanno Bender, die eine lebhafte Diskussion zum Lex Apple Pay geführt haben. Hanno, der lange schon das Ende der „digitalen Wegelagerei“ fordert, sah sich Susanne gegenüber, die sich nicht richtig für das Lex Apple Pay erwärmen konnte. Es wurden viele kluge Argumente ausgetauscht. Am Ende – Achtung Spoiler - ... ich hasse Spoiler. Ich wünsche euch eine interessante und informative Stunde. Viel Spaß mit PayTechTalk 47! Weiterführende Informationen und Links findet Ihr auf https://paytechlaw.com/paytechtalk-47-lex-apple-pay/
Das Gesetz zur „Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ klingt zunächst wenig spannend, ist es aber. Geldwäschethemen haben, anders als der Name des Gesetzes es vermuten lässt, es jedoch kaum in die Schlagzeilen unserer FinTech- & Krypto-Bubble geschafft. Trending waren dagegen „Lex Apple Pay“ und „Kryptoverwahrgeschäft“. Die Lex Apple Pay, die auch Thema unseres nächsten PayTechTalk sein wird, hat meine Kollegin Susanne bereits verarztet. Heute geht es um das „Kryptoverwahrgeschäft“ als neue Finanzdienstleistung im KWG. Was bisher geschah Ende Juli 2019 legte die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vor, der seither für einige Diskussionen gesorgt hat. Die Krypto-Regulierung sei ein Schritt in die richtige Richtung. Deutschland sei kurz vor dem „Krypto-Himmel“. Die „Hauruck-Regulierung“ im nationalen Alleingang würde Ärger vorprogrammieren. Banken hätten bald ein neues Geschäftsfeld. Verbraucherschützer warnten vor neuen „Vertriebsmodellen zu Lasten von Verbrauchern“. Auch wir bei PayTechLaw gaben unseren Senf dazu. In PayTechTalk Nr. 44 haben wir den nationalen Alleingang Deutschlands in Sachen Krypto-Regulierung sowie das unsinnige Trennungsgebot kritisiert. Das Trennungsgebot hat es, wie wir heute wissen, erfreulicherweise nicht in den finalen Gesetzestext geschafft. Dies dürfte einer Beschlussempfehlung des Bundesrats zu verdanken sein, daher an dieser Stelle: Herzlichen Dank, lieber Bundesrat! Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung - und nun? Die Schlagzeilen der letzten Wochen sowie die Verabschiedung des finalen Gesetzestextes haben uns veranlasst, noch einmal genau hinzusehen, was sich im Vergleich zu dem ersten Gesetzentwurf eigentlich geändert hat. Wir gehen u. a. der Frage nach, weshalb Banken (bis auf wenige Ausnahmen) ihren Kunden bis dato Kryptowerte nicht direkt anbieten oder Kryptowerte für ihre Kunden verwahren, obwohl sie es rechtlich (schon immer) dürfen. Wir wagen außerdem eine Prognose, wie sich die Marktbedingungen durch das neue Gesetz verändern können und wie die Marktteilnehmer darauf reagieren. Dies und mehr bespreche ich mit unserem heutigen Gast Hartmut Giesen von der Sutor Bank in der 46. Episode von PayTechTalk – viel Spaß! Weiterführende Informationen und Links findet Ihr unter https://paytechlaw.com/paytechtalk-46-kryptoverwahrgeschaeft-kwg/
In der heutigen Episode von PayTechTalk soll es ausnahmsweise nicht primär um Rechtliches und Regulatorisches gehen. Wir widmen uns vielmehr einem Thema aus dem Alltag – zumindest dem von Bezahlerinnen und Bezahlern aus dem Reich der Mitte. In PayTechTalk 45 sprechen wir über chinesische Bezahlmethoden, wie z.B. WeChat Pay und Alipay, was diese so erfolgreich macht – und welche Voraussetzungen für einen Eintritt im deutschen Markt erfüllt sein müssten. Dafür habe ich mir einen wahren Kenner der Szene eingeladen: Paul Korbmacher von 55BirchStreet hat sich im Rahmen seiner Bachelor-Arbeit intensiv mit WeChat Pay beschäftigt. Aber auch als eifriger Asienreisender hat er sich vor Ort davon überzeugen können, wie viel fortgeschrittener der asiatische Markt bei mobilen Bezahlmethoden ist. Vom Social Network zum Begleiter in allen Lebenslagen Wie hat es Tencent mit WeChat also geschafft, vom Ursprungsgedanken „Social Network“ zu einem umfassenden Helferlein für alle Lebenslagen zu werden? Denn WeChat Pay bietet, so hat es Paul am eigenen Leib erfahren, eine lückenlose Payment-Lösung, ohne die man in einer Cashless Society wie China kaum noch zurechtkommt. Was macht WeChat Pay und Alipay also so besonders? Welche Bereiche des täglichen Lebens werden von diesen chinesischen App-Anbietern abgedeckt – und was für Konsequenzen kann dies für die User haben? WeChat Pay, Alipay und Co. Was macht sie so unverzichtbar – und geht funktioniert das für/bei uns auch? Was genau ist der Mehrwert von WeChat Pay im Vergleich zu den deutschen Alternativen? Und gibt es sie überhaupt, die deutschen Alternativen für WeChat Pay und Co? Welche Voraussetzungen auch hinsichtlich der Infrastruktur müssen erfüllt sein, um derartige Payment-Lösungen bei uns in Deutschland einzubinden? Blockiert die stärkere Regulierung in Europa eine Entwicklung und Förderung des Markteintritts von WeChat Pay, Alipay und Co? Und was für eine Rolle spielt die Politik? Werden wir überhaupt in Europa europäische Endkunden sehen, die WeChat Pay oder Alipay umfassend nutzen – und wenn ja, dann wann? Und inwieweit beeinflusst die Einstellung der User zum Bezahlprozess die Entwicklung von mobilen Bezahlmethoden? Wo unterscheiden sich europäische bzw. deutsche Bezahler von asiatischen? Fragen über Fragen, mit denen sich Paul und ich in einem wie ich finde überaus interessantem Gespräch beschäftigt haben. Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit der 45. Episode von PayTechTalk. Weitere Informationen und weiterführende Links: Paul Korbmacher Paul hat sich im Rahmen seiner Abschlussarbeit mit Mobile Payment Lösungen aus China beschäftigt. Der Fokus der Thesis liegt auf einem möglichen strategischen Markteintritt von WeChat Pay in Deutschland. Die gewonnenen Erkenntnisse lässt Paul aktuell bei dem StartUp 55BirchStreet in Hamburg einfließen, das sich auf digitale Transformationsprojekte in verschiedenen Branchen konzentriert. • LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/paul-korbmacher/ 55BirchStreet Die Spezialisierung von 55BirchStreet ist es, große und mittelständische Unternehmen bei der Roadmap für die digitale Transformation zu unterstützen und diese dann gemeinsam mit Pragmatismus und klarer Kundenorientierung umzusetzen. Für 55BirchStreet bedeutet Digitalisierung mehr als ein Schlagwort - es ist die garantierte Wertschöpfung für die Organisationen ihrer Kunden. • Webseite: https://www.55birchstreet.com/ • LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/55birchstreet/ • Facebook: https://www.facebook.com/55BirchStreet/ • Instagram: https://www.instagram.com/55birchstreet/?hl=de (@55BirchStreetGmbH)
Wir hatten vor einiger Zeit schon über den Referentenentwurf zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) berichtet. Am 31.7.2019 hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der AMLD5 beschlossen, der im Vergleich zu dem Referentenentwurf weitere Neuerungen für das deutsche Krypto-Ökosystem mit sich bringt. Einige davon haben es in sich. In der 44. Episode unseres Podcasts PayTechTalk, den wir als Co-Podcast mit den Kollegen von Payment & Banking ausstrahlen, unterhalte ich mich mit Kilian Thalhammer, Hartmut Giesen und Martin Kreitmair über die Implikationen des neuen Gesetzentwurfs. Wer gern liest, den verweise ich außerdem auf meinen Gastbeitrag zu diesem Thema im IT-Finanzmagazin, viel Spaß bei der Lektüre. Neuerungen im Bereich Krypto-Regulierung: Neue Legaldefinition Kryptowert und Kryptoverwahrgeschäft Was versteht man unter einem Kryptowert? Fallen darunter alle Kryptowährungen und Kryptotoken? Was ist mit Libra? Was versteht man unter „Kryptoverwahrgeschäft“? Warum darf man das Kryptoverwahrgeschäft nur isoliert betreiben und bedeutet das, dass Banken das Kryptoverwahrgeschäft künftig nicht erbringen dürfen bzw. erbringen möchten? Was sind die Hintergründe für die „Entweder-Oder-Lösung“? Nach der Gesetzesbegründung soll dadurch ein Übergreifen von IT-bezogenen Sicherheitsrisiken des Kryptoverwahrgeschäfts auf andere Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen vermieden werden. Könnten man diesen Risiken nicht mit aufsichtsrechtlichen Alternativen begegnen, zum Beispiel mit den BAIT oder den MaRisk? Welche weiteren Auswirkungen hat die „Entweder-Oder-Lösung“ auf den deutschen Krypto-Markt? Macht ein nationaler Alleingang in einer globalisierten und digitalen Welt überhaupt Sinn? Wie weit entfernt sich Deutschland mit seiner Regulierungslandschaft von der in Europa? Als mögliche Reaktion auf den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts hat BitPay auf seiner Supportseite angekündigt, den deutschen Markt nicht mehr zu bedienen. BitPay ist einer der führenden Zahlungsanbieter für Zahlungen mit Kryptowährungen. Neben Deutschland ist kein anderes EU-Land betroffen, sondern Länder wie Algerien, Bangladesch, Ägypten, Irak und Vietnam, in denen Bitcoin & Co. illegal sind. Werden weitere Anbieter dem Beispiel von BitPay folgen und sich aus dem deutschen Markt zurückziehen? Wäre ein Zuwarten auf eine europäische Lösung nicht sinnvoller gewesen? Fragen über Fragen, die wir rege diskutiert haben. Ich wünsche Euch viel Spaß mit PayTechTalk 44! :-) Weiterführende Informationen und Links findet Ihr auf https://paytechlaw.com/paytechtalk-44-krypto-regulierung/
Was war los in den letzten Wochen in der FinTech-Welt? Frank Müller hat sich, gemeinsam mit Kilian Thalhammer von Payment & Banking, deren Newsletter und unsere meistgeklickten Blogbeiträge einmal vorgenommen und besprechen in einem Co-Podcast, was die Payment-, Banking- und FinTech-Welt umgetrieben hat. EBA erlaubt Verlängerung der Umsetzungsfrist für SCA – Lösung der Probleme oder Verschlimmbesserung? Die European Banking Authority (EBA) hat in einer Stellungnahme vom 21. Juni 2019 die Möglichkeit eröffnet, eine über den Stichtag des 14. September 2019 hinausgehende Übergangsfrist für die Implementierung der starken Kundenauthentifizierung (SCA) eröffnet (siehe BargeldlosBlog). Die britische Financial Conduct Authority (FCA) hat diese Möglichkeit als erste Finanzaufsichtsbehörde in Europa bereits aufgegriffen. Wird die EBA damit den an sie herangetragenen Bedenken des Marktes gerecht oder Verschlimmbessert sie damit das bestehende Chaos? SCA / X2A für TPPs – holprige Umsetzung Von der Regulatorik zur Technologie: woran können die IT-Pannen bei Banken liegen, die wir in den letzten Wochen vermehrt gesehen haben? Stehen diese im Zusammenhang mit der Implementierung der PSD2 API? Oder liegt es eher an den Banken-Systemen, die Schwierigkeiten haben, die Peaks in den Zugriffszeiten der TPPs (Third Party Provider) abzubilden? Auch die schwedische Open Banking Plattform Tink bemängelt, die Banken-APIs seien noch nicht bereit für die PSD2-Deadline (finextra berichtete). Was ist dran an dem Dilemma? Libra Wenn Facebook ruft, hören alle hin. So verwundert es nicht, dass die neue Kryptowährung Libra von Facebook, MasterCard, eBay, PayPal und Co. eines der beherrschenden Themen der vergangenen Wochen war (und immer noch ist). Auch wir haben uns auf PayTechLaw intensiv mit Libra beschäftigt. Wir haben die Kryptowährung Libra einfach erklärt, über die volkswirtschaftlichen Implikationen von Libra gesprochen und uns darüber Gedanken gemacht, ob wir es hier vielleicht mit der neuen globalen Währung zu tun haben? Der Payment & Banking-FinTech Podcast liefert auch einiges an Input. Dennoch sind noch viele Fragen offen – vor allem aus regulatorischer Sicht. Ist Libra E-Geld? Wenn ja, wer ist der Issuer? Oder ist Libra ein „Kryptowert“? Welche Unterschiede bestehen zwischen E-Geld und Kryptowert? In beiden Fällen brauche ich eine Erlaubnis der BaFin - welche Erlaubnis ist besser? Weshalb ist eigentlich keine einzige („echte“) Bank an Bord? Viele offene Fragen… Konzernumbau Deutsche Bank Die Deutsche Bank hat massive Umstrukturierungsmaßnahmen angekündigt, die rund 18.000 Stellen kosten soll. Nicht nur die Konzernführung wird neu aufgesetzt, vor allem im Konzern selbst werden massive Kürzungen vorgenommen. Raus aus den globalen Wertpapiermärkten, zurück zu den Wurzeln des Unternehmens: den Unternehmens- und Privatkunden. Wir sprechen darüber. Transactions 19 Am 19. November 2019 startet das Payment & Banking-Team mit der Transactions 19 ein völlig neues Konferenzformat mit nationalen und internationalen Größen der Payment & Banking-Branche, aber auch die Hidden Champions der Szene. Auf der Transactions 19 werden für einen Tag die zukunftsweisenden Trends der Payment- und Banking Branche diskutiert, aber auch Einblicke in die aktuellen Entwicklungen und Konzepte der Branche gegeben. Ich wünsche Euch viel Spaß mit unserem FinTech-Wochenrückblick KW 27 und damit mit der 43. Episode von PayTechTalk. Ihr findet auch, dass das ein regelmäßiges Format werden soll? Dann schreibt uns – gerne mit Euren Wünschen & Anregungen. Wir freuen uns auf Feedback! Weiterführende Informationen und Links zum FinTech-Wochenrückblick KW 27 findet Ihr auf PayTechLaw: https://paytechlaw.com/paytechtalk-43-fintech-wochenrueckblick-kw-27/
Die Ankündigung von Facebook, mit Libra die erste stabile Kryptowährung der Welt einzuführen, hat ordentlich Staub aufgewirbelt. Während Krypto-Puristen wenig Begeisterung für Libra übrig haben, die mit der „reinen Lehre“ nichts zu tun habe, sprach der geschätzte Kollege Simon Taylor von 11:FS von einem „holy shit moment“. Sehr passend, wie wir finden, sieht man sich die Gründungsmitglieder der Libra Association neben Facebook an, wie z.B. Visa, Master Card, Uber, eBay, Stripe, booking, PayU, Coinbase, Spotify, PayPal, etc. Holy shit, hat sich vermutlich auch die Bundesbank gedacht. Sie befürchtet eine Rückkehr des Wilden Westens im Geldsystem und warnte vorsorglich vor der Kryptowährung Libra, die schnell systemrelevant werden könne. Die Politik postuliert sogleich neue Gesetze. Man müsse ein Schattenbanksystem verhindern und schnell handeln, um die Stabilität des gesamten Geldsystems nicht zu gefährden. Volkswirte dagegen dürften jubeln. Jedenfalls einer hat das getan, nämlich unser Hugo Godschalk, mit dem Susanne Grohé und ich in der 42. Episode von PayTechTalk über volkswirtschaftliche Implikationen von Libra sprechen. Wie können Volkswirtschaftliche Implikationen von Libra aussehen? Fragen über Fragen… Ist Libra eine Währung oder Geld? Was versteht man eigentlich unter Währung und was ist Geld? Kann Libra überhaupt eine Währung sein, wenn es nicht von einem Staat gestützt wird? Und wenn Libra erfolgreich sein wird, bedeutet dies dann, dass die Libra-Association Milliarden von Fiat-Währung investieren muss? Wer könnte das dann stemmen? Und was wären die politisch-ökonomischen Auswirkungen? Was würde passieren, wenn einzelne Länder beschließen, Libra als Währung oder Zweitwährung zu akzeptieren? Könnte dies den Währungen, die Libra stützen, womöglich sogar schaden? Kann Libra eine Inflation von Fiat-Währungen verursachen und wenn ja, welche volkswirtschaftlichen Implikationen hätte das? Was könnte der Grund dafür sein, dass Libra durch einen Währungskorb gestützt wird, braucht es das? Könnte eine Änderung der Zusammensetzung des Währungskorbes, der Libra stützen soll, auch Auswirkungen auf die jeweilige Währung haben? Kann Libra vor dem Hintergrund, dass es keine demokratische Kontrolle über die Ausrichtung von Libra gibt, sondern von einem nicht staatlichen Konsortium aus großen Technologiekonzernen zentral beherrscht wird, dem Anspruch, eine globale Währung zu werden, überhaupt gerecht werden? Fragen über Fragen rund um das Thema „volkswirtschaftliche Implikationen von Libra“, die wir in der 42. Episode von PayTechTalk beleuchten. Wir wünschen Euch viel Spaß beim Reinhören! Weiterführende Informationen und Links • https://paytechlaw.com/kryptowaehrung-libra/ • https://11fs.com/blog/11-most-interesting-things-about-facebooks-libra-cryptocurrency • https://www.pymnts.com/facebook/2019/what-the-launch-of-facebooks-libra-means-for-payments/ • https://www.theguardian.com/technology/2019/jun/23/facebook-libra-cryptocurrency-poses-risks-to-global-banking • https://www.theguardian.com/technology/2019/jun/25/facebook-libra-cryptocurrency-regulation • https://paymentandbanking.com/worum-geht-es-beim-geheimnisvollen-facebookcoin/ • https://paymentandbanking.com/libra-facebooks-neue-waehrung/ Cover picture: Copyright © PayTechLaw / Logo Libra: Facebook
Wenn man von Geldwäsche spricht, kommt einem gerne gleich als erster Gedanke Al Capone in den Sinn. Und das ist ganz richtig, denn der Begriff der Geldwäsche geht auf die Machenschaften des berühmten Verbrechers aus den 1920er- und 1930 Jahren zurück. Capone hat aus vielen Straftaten so viel so genanntes inkriminiertes Geld angehäuft, dass er es in einer Wachsalon-Kette „waschen“ musste. In der Zwischenzeit haben viele Staaten den Kampf gegen Geldwäsche aufgenommen. In Deutschland gibt es dafür schon seit vielen Jahren sogar ein eigenes Gesetz, das Geldwäschegesetz (GwG). Das GwG – oder genauer gesagt das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – regelt, auf welche Weise Finanztransaktionen, die für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt werden können, zu überwachen sind. Weil solche Finanztransaktionen vorwiegend bei bestimmten Arten von Unternehmen stattfinden, gilt das GwG nur für einen abschließend benannten Personenkreis (die Verpflichteten). Die Verpflichteten müssen – abhängig von der individuellen Risikosituation – ihr Unternehmen auf eine bestimmte Art und Weise organisieren. Darüber hinaus haben Verpflichtete in Bezug auf ihre Kunden bestimmte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Verdächtige Vorfälle müssen an eine zentrale Stelle gemeldet werden. Verstöße gegen das GwG können als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldstrafen belegt werden. Was man genau unter Geldwäsche versteht, was das Geldwäschegesetz (GwG) für einen Sinn hat, wer Verpflichtete im Sinne des GwG sind – und welche Pflichten diese Verpflichtete eigentlich haben, darüber habe ich mich mit Christian für die 41. Episode von PayTechTalk unterhalten. Allen, die lieber hören, als lesen, wünsche ich viel Spaß beim Reinhören. Für allen anderen haben wir die wesentlichen Inhalte des GwG in einer Infografik zusammengefasst. Weiterführende Informationen und Links: • Pressemitteilung der Europäischen Kommission / Hochrisikoländer: “European Commission adopts new list of third countries with weak anti-money laundering and terrorist financing regimes”: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-781_en.htm • EBA:Guidelines on Risk Factors: https://esas-joint-committee.europa.eu/Publications/Guidelines/Guidelines%20on%20Risk%20Factors_DE_04-01-2018.pdf • PayTechTalk 39 – Referentenentwurf des BMF zur Umsetzung der AMLD5: https://paytechlaw.com/paytechtalk-39-amld5/ • Blogbeitrag: Referentenentwurf zur Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie – Was kommt, was bleibt? https://paytechlaw.com/referentenentwurf-5-geldwaescherichtlinie/ • PayTechTalk 35 – Über die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum GwG: https://paytechlaw.com/paytechtalk-35-auslegungs-und-anwendungshinweise/ • Blogbeitrag: AuA. Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz: https://paytechlaw.com/aua-bafin-geldwaeschegesetz/
Dürfen Kunden bei Buchungen über das Internet unterschiedliche Bezahlmethoden je nach Wohnort angeboten werden? Mein heutiger Podcast-Partner Matthäus hat zu dieser Thematik erst kürzlich einen Blogbeitrag verfasst, den ich Euch hiermit sehr ans Herz legen möchte. Dieser vorliegende Fall, den wir im heutigen Podcast näher betrachten wollen, behandelt einen Rechtstreit (Az.: C-28/18) zwischen einem Verbraucherschutzverein aus Österreich und der Deutsche Bahn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Frage, die sich stellt, ist: Liegt eine IBAN-Diskriminierung auch durch Differenzierung nach Wohnsitz des Zahlers vor? Welcher Sachverhalt liegt dem Rechtstreit zugrunde? Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren Wohnort in Österreich und möchten bei der Deutschen Bahn online ein Ticket buchen. Sie durchlaufen das Buchungsprozedere und stellen bei der Bezahlung fest, dass Ihnen – anders als Kunden aus Deutschland – keine SEPA-Lastschrift als Bezahlmethode angeboten wird. So ist es geschehen. Denn die Deutsche Bahn bietet nur ihren Kunden aus Deutschland das SEPA-Lastschriftverfahren an, Kunden aus dem Ausland müssen auf andere Zahlungsmethoden, z.B. die Kreditkarte, zurückgreifen. Diskriminierung nach Wohnsitz des Zahlers auch IBAN-Diskriminierung? Bei der IBAN-Diskriminierung geht es um Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung. Danach gibt ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto erreichbar ist. In seinen Schlussanträgen vertritt der Generalanwalt die Meinung, dass eine unzulässige IBAN-Diskriminierung auch dann vorliegt, wenn ein Händler Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift nur bei Kunden mit Wohnsitz in einem bestimmten Mitgliedstaat akzeptiert. Immerhin würde ein Konto zumeist in dem Land unterhalten, in dem sich auch der Wohnort des Zahlers befindet. Auch Bonitätsüberlegungen seien im Ergebnis nicht geeignet, eine Diskriminierung nach Wohnsitz des Zahlers zu rechtfertigen. Wo führt das Ganze hin? Wie ist das Diskriminierungsverbot in Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung auszulegen? Gibt es Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot und welche Rechtfertigungsgründe für eine Ungleichbehandlung könnten Zahlungsempfänger aufführen? Sind Bonitätserwägungen nicht legitim? Wie soll jeder Kunde in der EU gleich behandelt werden, wenn nicht überall in Europa die gleiche Infrastruktur für Bonitätsprüfungen vorliegt? Und wie verhält sich das ganze zur Geoblocking-VO ? Welche Rolle spielt der Generalanwalt und wie wahrscheinlich ist es, dass der EuGH seinen Schlussanträgen folgen wird? Und welche Möglichkeiten bleiben den Händlern, sollte der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen? Welche Konsequenzen hätte dies für (nationale) Zahlungsmethoden – und am Ende auch für die Kunden? Dies und mehr diskutieren Matthäus und ich in der 40. Episode von PayTechTalk. Viel Spaß! Weiterführende Informationen und Links: • Blogbeitrag „Neues zur IBAN-Diskriminierung“: https://paytechlaw.com/iban-diskriminierung/ • Schlussanträge des Generalanwaltes vom 2. Mai 2019: http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62018CC0028&lang1=de&type=TXT&ancre • „SEPA-Verordnung“: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32012R0260 • Blogbeitrag „Starke Kundenauthentifzierung bei einer online SEPA-Lastschrift: Die Klarstellung der BaFin“: https://paytechlaw.com/starke-kundenauthentifzierung-bei-einer-online-sepa-lastschrift/ • Blogbeitrag „Geoblocking-VO: Der Countdown läuft“: https://paytechlaw.com/geoblocking-vo/
In der heutigen Episode von PayTechTalk widmen wir – Christian, Hugo und ich – uns dem Referentenentwurf des BMF zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (RL [EU] 2018/843) (= AMLD5). Einen guten Überblick zu diesem Gesetzentwurf findet ihr in unserer kommentierten Vergleichsversion, die in dem Beitrag „Referentenentwurf zur Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie – Was kommt, was bleibt?“ verlinkt ist. Der Referentenentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der AMLD5. Er sieht aber auch Änderungen in einer Reihe anderer Gesetzes vor, vor allem im KWG. In PayTechTalk 38 möchten wir Euch heute einen Überblick über die wesentlichen Änderungen geben. Der Referentenentwurf des BMF zur Umsetzung der AMLD5 Was könnt ihr heute erwarten? Wir sprechen über die Erweiterung des Verpflichtetenkreises, z.B. Wallet Provider, Umtauschplattformen und ausländische Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute. In diesem Zusammenhang beleuchten wir auch neue Legaldefinitionen, z. B. den Begriff „Kryptowert“, der sehr weit zu verstehen ist. Was bei drei nicht auf dem Baum ist, wird als Kryptowert "verhaftet". Wir sprechen über die Auswirkungen für die Branche. Sind Miles & More-Punkte künftig Kryptowerte? Oder fallen Prämienmeilen nicht eher unter den E-Geld-Begriff? Hieran könnte sich eine spannende Diskussion entfachen, die Verbraucher entspannt verfolgen können, Anbieter von Loyalty-Programmen dagegen eher nicht. Es könnte auf eine Wahl zwischen Pest und Cholera hinauslaufen. Interessant ist auch, dass ausländischen Instituten künftig möglicherweise Bußgelder aus Deutschland drohen. Wie bitte? Ja, die BaFin hat künftig möglicherweise direkte Sanktionsmaßnahmen gegen im EU-Ausland ansässige Unternehmen. Da wir nur die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte besprochen haben, sind wir gespannt, ob ihr noch weitere Punkte seht, über die wir auf PayTechTalk sprechen oder auf dem Blog schreiben sollen. Meldet Euch, wir freuen uns über Fragen und Themenvorschläge. Viel Spaß bei PayTechTalk 39. Weiterführende Informationen und Links: • Blogbeitrag: „Referentenentwurf zur Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie – Was kommt, was bleibt?“: https://paytechlaw.com/referentenentwurf-5-geldwaescherichtlinie/ • Detaillierter PayTechLaw-Gesamtüberblick über die Neuregelungen der AMLD5 inkl. Aller Änderungen im aktuellen Gesetzestext des Geldwäschegesetzes (GwG) und Kreditwesengesetzes (KWG) mit jeweiliger Begründung des BMF: https://paytechlaw.com/wp-content/uploads/PayTechLaw_Referentenentwurf_GwG-und-KWG-mit-GBegr-1.pdf
PayTechTalk 38 – Wie funktioniert das Bezahlen mit Kreditkarte? Das Bezahlen mit Kreditkarte ist mittlerweile auch in Deutschland eine beliebte Bezahlmethode. Rund fünf Prozent aller Zahlungen werden über sie abgewickelt. Dennoch haben die wenigsten – wenn überhaupt – nur eine ungefähre Vorstellung, wie das Bezahlen mit Kreditkarte aus rechtlicher Sicht überhaupt funktioniert. Matthäus hat zum Thema Kreditkartenzahlung kürzlich erst einen ausführlichen Blogbeitrag mitsamt einer Infografik veröffentlicht. Da aber manche Menschen lieber hören, als lesen, habe ich mich mit Matthäus zu einer weiteren Episode von PayTechTalk zusammengefunden. Wer also aus rechtlicher Sicht genau wissen möchte, was eine Kreditkarte eigentlich ist, wer bei einer Kreditkartenzahlung alles involviert ist und wie eine Kartenzahlungstransaktion genau durchgeführt wird, dem wünsche ich eine informative und spannende rund halbe Stunde mit Matthäus und mir. Viel Spaß mit PayTechTalk 38! Weiterführende Informationen und Links: • Blogbeitrag: „Wie funktioniert eine Kreditkartenzahlung?“: https://paytechlaw.com/kreditkartenzahlung/ • Infografik: „Wer? Wie? Was? Kreditkartenzahlung“: https://paytechlaw.com/portfolio-item/kreditkartenzahlung/ • Meldung der Bundesbank: „Bargeld bleibt das beliebteste Zahlungsmittel“: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/bargeld-bleibt-das-beliebteste-zahlungsmittel-665636
In der 34. Episode von PayTechTalk hatte ich mich mit meinem Kollegen Christian über die Erlaubnistypen für Zahlungsdienstleister unterhalten. Als Reaktion auf diesen Podcast bat uns Marko Wenthin, einer der Mitgründer der SolarisBank, doch einmal ausführlicher über Erlaubnisverfahren und hier vor allem über Geschäftsführer, Inhaber und Eigenkapital zu sprechen, denn genau diese drei Themen zeichnen sich gerne als Nadelöhre bei der Antragsstellung für ein Zahlungsinstitut ab. Vor allem Geschäftsführer und Inhaber einer bedeutenden Beteiligung spielen immer eine große Rolle bei Erlaubnisverfahren. Deshalb kommen Peter und ich der Bitte heute sehr gerne nach. Ich wünsche viel Spaß mit PayTechTalk 37! Erlaubnisverfahren: Geschäftsführer, Inhaber und Eigenkapital – darüber sprechen wir Geschäftsführer Wer kann Geschäftsführer eines Instituts werden? Darf das jeder? Wann ist man entsprechend fachlich geeignet und zuverlässig? Reicht es, wenn der zukünftige Geschäftsführer beispielsweise eine Banklehre gemacht hat oder braucht es da mehr? Was genau sind die geforderten theoretischen und praktischen Kenntnisse – und wie ist das mit der Leitungserfahrung? Und wie viele Geschäftsleiter benötigt ein Institut? Inhaber Wer ist Inhaber einer qualifizierten Beteiligung? Wie wird die qualifizierte Beteiligung berechnet? Geht es nur um Anteile am Eigenkapital oder auch um Einfluss durch Stimmrechte? Wann gilt der Einfluss auf die Geschäfte als maßgeblich? Erfahren Sie auch, weshalb es Sinn macht, die Beteiligungsstruktur des Instituts so einfach wie möglich zu halten und Beteiligte und den Investoren von Anfang zu verpflichten, alle geforderten Auskünfte gegenüber der BaFin zu erteilen. Im Beitrag geht es auch darum, weshalb das Inhaber-Kontrollverfahren zuweilen auch als das „kleine Erlaubnisverfahren im Rahmen eines großen Erlaubnisverfahrens“ betrachtet werden kann. Eigenkapital Wie viel Eigenkapital braucht man eigentlich für ein Zahlungsinstitut– und wie genau sollten die zwei Kapitalkomponenten Anfangskapital und laufende Eigenmittelanforderungen aufgestellt sein? Weiterführende Informationen und Links • PayTechTalk 34 – Erlaubnistypen für Zahlungsdienstleister: https://paytechlaw.com/paytechtalk-34-erlaubnistypen-fuer-zahlungsdienstleister/ • Blogbeitrag „Darf ich oder darf ich nicht? Die Erlaubnistypen für Zahlungsdienstleister“: https://paytechlaw.com/erlaubnistypen/ • Infografik „Erlaubnistypen für Zahlungsdienstleister: https://paytechlaw.com/portfolio-item/erlaubnistypen/ • Blogbeitrag „Zahlungsdienste. Was ist was?“: https://paytechlaw.com/zahlungsdienste/
PayTechTalk 36 – PayTechLaw und Payment & Banking über den Stand der PSD2 und die Umsetzung der RTS SCA Nach unserem ersten gemeinsamen Podcast mit Kilian Thalhammer auf der Money20/20 Europe in (damals noch) Kopenhagen und dem Podcast zusammen mit Jochen Siegert über das Bitcoin-Urteil, kommt hier der dritte gemeinsame Podcast mit Payment & Banking. Für die 201. Episode des Payment & Banking FinTech Podcasts und die 36. Episode von PayTechTalk haben sich André Bajorat, Kilian Thalhammer und ich an einem schönen Sonntagabend zusammengefunden, um den Stichtag 14.3. zum Anlass zu nehmen, über den Stand der PSD2 zu sprechen und darüber, wie weit die Banken und FinTechs mit der Umsetzung der Anforderungen der RTS SCA sind. Der Status der PSD2 und die Umsetzung der Anforderungen der RTS SCA. Darum geht es Was hat es mit dem Stichtag 14.3 auf sich? Die RTS SCA treten doch eigentlich erst am 14.9 in Kraft. Nun, ein halbes Jahr Karenzzeit rückgerechnet, markiert der 14.3. den Start der Testphase, in der kontoführende Zahlungsinstitute eine Schnittstellendokumentation veröffentlicht und ein Testumfeld (Sandbox) für Drittanbieter (Third Party Provider / TTP) bereitgestellt haben sollten. Soweit so gut. Finextra hat jedoch kürzlich darüber berichtet, dass anlässlich einer Befragung durch Tink, nur knapp die Hälfte der befragten Banken dies auch so umgesetzt hätten. In Deutschland sieht die Sache anders aus – hier haben (fast) alle Banken eine API-Sandbox und die geforderte Schnittstellendokumentation zur Verfügung gestellt. Ist Deutschland also in diesem Fall Innovationsvorreiter? Wie sieht das Ganze aus regulatorischer Sicht aus – und wie ist der technische Stand? Guidelines zu diesem Thema hat die sog. Berlin Group vorbereitet. Aber was hat es damit auf sich? Sind diese Guidelines verbindlich? Führt die Einhaltung dieser Guidelines automatisch dazu, dass man PSD compliant ist? Haben wir am deutschen Markt aus Sicht der TTPs mit den PSD2-APIs einen Vorteil am Markt oder war Screen Scraping aus Sicht der TTPs besser? Wird Screen Scraping verschwinden? Auch, wenn die PSD2 sagt, dass es für Kunden/Nutzer keine Hindernisse geben darf, um den TTP zu nutzen: Machen die neuen Anforderungen es komplexer für die TTPs – oder auch für die Kunden/Nutzer? Welchen Einfluss kann das auf Multi-Banking haben? Und aus rechtlicher Sicht: wer überprüft die Konformität der Umsetzung der PSD2? Was passiert mit denen, die die 6-Monatsfrist nicht eingehalten und kein Testumfeld eingerichtet haben? Welchen Einfluss hat das auf den Entwicklermarkt? Dies und mehr erfahrt ihr in der 36. Episode von PayTechTalk (bzw. der 201. Episode des Payment & Banking FinTech Podcasts). Viel Spaß! Weiterführende Informationen • Blogbeitrag zum Screen Scraping: https://paytechlaw.com/screen-scraping/ • PayTechTalk mit Kilian Thalhammer: https://paytechlaw.com/paytechtalk-2-mit-kilian-thalhammer-von-paymentandbanking-2/ • PayTechTalk mit Jochen Siegert über das Bitcoin-Urteil: https://paytechlaw.com/paytechtalk-31-paymentandbanking-bitcoin-urteil/ • PayTechTalk: https://paytechlaw.com/paytechtalk/ • Payment and Banking: https://paymentandbanking.com/ • Payment & Banking FinTech Podcast: https://paymentandbanking.com/category/podcast/ • 41% of banks missed PSD2 deadline says survey: https://www.finextra.com/newsarticle/33569/41-of-banks-missed-psd2-deadline-says-survey • What a missed PSD2 deadline says about the challenge of implementation: https://tink.com/blog/2019/3/20/psd2-sandbox-status • Tink Thinks: EBA's clarifications on PSD2 APIs – and what they mean: https://tink.com/blog/2019/03/19/think-tinks-eba-1
PayTechTalk 35 – Über die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Geldwäschegesetz sind noch recht frisch. Die BaFin hat sie Ende des letzten Jahres, am 11. Dezember, veröffentlicht. Peter hatte sich auf PayTechLaw im Januar bereits eingehender mit den so genannten AuA beschäftigt (siehe https://paytechlaw.com/aua-bafin-geldwaeschegesetz/). Denn in der Konsultationsphase war die im März 2018 veröffentlichte Entwurfsfassung (kurz AuA-Entwurf), von den beteiligten Verbänden teilweise stark kritisiert worden. In seinem Beitrag, den ich allen Interessierten sehr empfehlen kann, zeigt Peter nicht nur den Hintergrund der Auslegungs- und Anwendungshinweise auf, sondern widmet sich intensiv auch den Änderungen der AuA gegenüber der Konsultationsfassung. Er hat auch eine Vergleichsversion zwischen dem AuA-Entwurf und den finalen AuA (Stand Dezember 2018) erstellt, aus der sich gut ablesen lässt, was die BaFin nach der Konsultationsphase geändert hat: https://paytechlaw.com/wp-content/uploads/AuA_GwG_BaFin-Kosultation-052018-im-Vergleich-mit-Dezember-2018.pdf Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz – tun sie jetzt weh oder nicht? Bekannterweise gibt es ja Menschen, die lieber hören, statt lesen. Und da man zudem oftmals Themen intensiver im Gespräch mit mehreren Personen erörtern kann, habe ich diese Episode von PayTechTalk genutzt, um mit meinen geschätzten Mitstreitern Susanne und Peter über die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz zu sprechen. Welche Zweifelsfragen wurden geklärt und welche Problematiken bringen die AuA mit sich? Setzen sich die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin ausreichend mit den spezifischen Geschäftsmodellen von Zahlungsinstituten, E-Geld-Instituten und sonstigen FinTechs auseinander – und wenn nein, wo hapert es? Dies und mehr besprechen wir in PayTechTalk 35. Viel Spaß beim Reinhören! Weiterführende Informationen und Links • Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_auas_gw_2018.pdf;jsessionid=083F4922729837C35FBEFDE74F8E6F15.1_cid381?__blob=publicationFile&v=6%20 • Blogbeitrag „AuA. Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz“: https://paytechlaw.com/aua-bafin-geldwaeschegesetz/ • Blogbeitrag „Neues Geldwäschegesetz (GwG) – kommentierte Fassung. PayTechLaw schafft Überblick“: https://paytechlaw.com/paytechlaw-schafft-ueberblick-kommentierte-fassung-des-neuen-geldwaeschegesetzes/ • Vergleich AuA-Entwurf und AuA (Stand Dezember 2018): https://paytechlaw.com/wp-content/uploads/AuA_GwG_BaFin-Kosultation-052018-im-Vergleich-mit-Dezember-2018.pdf
Mit dem Thema Erlaubnistypen für Zahlungsdienstleister habe ich mich auf PayTechLaw erst kürzlich beschäftigt. In meinem Blogbeitrag „Darf ich oder darf ich nicht? Die Erlaubnistypen für Zahlungsdienstleister“ hatte ich bereits die verschiedenen Erlaubnistypen vorgestellt – und auch für all diejenigen, die nicht so gerne lesen, sondern lieber schauen, eine Infografik erstellt. Oftmals aber kann man im Gespräch ein Thema noch intensiver beleuchten und von einem zusätzlichen Gesichtspunkt aus betrachten. Darüber hinaus gibt es auch viele Menschen, die weder gerne lesen, noch schauen, dafür aber gerne hören. Für alle diejenigen, die das Thema Erlaubnistypen für Zahlungsdienstleister interessiert und wissen wollen, wann man welche Erlaubnis für Zahlungsdienste braucht – UND die gerne zuhören, habe ich mich mit meiner Kollegin Susanne noch einmal dieses Themas angenommen. Von klein zu groß – von Zahlungs- zu Kreditinstitut: In der 34. Episode von PayTechTalk entpacken wir für unsere Zuhörer die Erlaubnistypen-Matroschka und erläutern unter anderem die Unterschiede zwischen der Erlaubnis für ein Zahlungsinstitut, ein E-Geld-Institut und ein CRR-Kreditinstitut. Wir besprechen auch, wann man welche Erlaubnis braucht und wann es Sinn macht, die Mutter- oder lieber die kleine Matroschka-Puppe der Erlaubnistypen anzustreben. Ich wünsche viel Spaß mit PayTechTalk 34 – und freue mich über Feedback, Anregungen, Kommentare und Diskussionen zum Thema, gerne auch direkt hier in der Kommentarzeile. Weiterführende Informationen und Links zum Thema Erlaubnistypen für Zahlungsdienstleister findet Ihr hier • Blogbeitrag „Zahlungsdienste. Was ist was?“ - https://paytechlaw.com/zahlungsdienste/ • Infografik „Zahlungsdienste. Was ist was?“ - https://paytechlaw.com/portfolio-item/zahlungsdienste/ • Blogeitrag „Darf ich oder darf ich nicht? Die Erlaubnistypen für Zahlungsdienstleister“ - https://paytechlaw.com/erlaubnistypen/ • Infografik „Erlaubnistypen für Zahlungsdienstleister“ - https://paytechlaw.com/portfolio-item/erlaubnistypen/ • Die Erlaubnis als Zahlungsinstitut ist in 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) geregelt - https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__10.html - die Registrierung finden Sie in § 34 ZAG - https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__34.html • EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) - https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L2366&from=DE • Die Erlaubnis für ein E-Geld Institut ist in 11 ZAG geregelt - https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__11.html • Die Erlaubnis als CRR-Kreditinstitut ist in 32 des Kreditwesengesetzes - https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html und Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 - https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1024&from=DE geregelt und auf https://paytechlaw.com/paytechtalk-34-erlaubnistypen-fuer-zahlungsdienstleister/.
Ab dem 14.09.2019 ist für bestimmte Zahlungsvorgänge eine starke Kundenauthentifizierung erforderlich. Die EBA hat sich jetzt dazu geäußert, was das für SEPA-Mandate bedeutet, die mittels eines Fernzugangs erteilt werden. Kurz gesagt: Wenn sich die EBA mit Ihrer Rechtsmeinung durchsetzen würde, hätte dies massive Auswirkungen auf die Online-Lastschrift und lastschriftbasiertes Mobile Payment. In dieser Episode von PayTechTalk beschäftigen sich Susanne und ich mit den möglichen Auswirkungen der EBA-Stellungnahme auf die Online-Lastschrift. Online-Lastschrift und starke Kundenauthentifizierung | Darüber sprechen wir: • Was ist starke Kundenauthentifizierung? • Gilt die starke Kundenauthentifizierung auch für Lastschriften? • Welche Auswirkungen hat die EBA-Stellungnahme für die Marktteilnehmer? • Wie verbindlich ist die EBA-Stellungnahme? • Was können betroffene Marktteilnehmer tun? Fragen über Fragen, die wir in PayTechTalk 33 in einer spannenden halben Stunde beantworten. Hört rein! Weiterführende Informationen Stellungnahme der EBA: https://eba.europa.eu/single-rule-book-qa/-/qna/view/publicId/2018_4359 Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018R0389 PayTechTalk 15 – Über die RTS SCA von der EBA: https://paytechlaw.com/paytechtalk-15-cornelia-schwertner-und-frank-mueller-ueber-die-rts-sca-von-der-eba-de
Das Zahlungskontengesetz ist ein „altes“ Gesetz aus dem April 2016, bringt sich aber seit dem 31.10.2018 selbst wieder ins Spiel. Wie macht es das? Indem einige Regelungen des „alten“ Zahlungskontengesetzes erst ab dem 31.10.2018 in Kraft treten. In dieser Episode von PayTechTalk habe ich mich mit meiner Kollegin Susanne mit den wichtigsten, neu in Kraft getretenen Regelungen des Zahlungskontengesetzes beschäftigt, die ab dem 31.10.2018 gelten. Zahlungskonto und Co. – wir klären auf. Zahlungskonto und Co. | Darüber sprechen wir - Was ist ein Zahlungskonto i.S.d. Zahlungskontengesetzes? - Welche neuen vorvertraglichen Informationspflichten treffen den Anbieter eines Zahlungskontos? - Welche Pflichten hat der Anbieter nun während der Laufzeit des Vertrages? - Was ist nun beim Kontowechsel zu beachten? Fragen über Fragen, die wir in PayTechTalk 32 in knapp 30 Minuten beantworten. Hört rein!
In der vergangenen Woche habe ich bereits über das „Bitcoin-Urteil“ berichtet. Um was geht es? Am 25.9.2018 entschied das Kammergericht Berlin (Az.: (4) 161 Ss 28/18 (35/18)), dass der Handel mit Bitcoin nicht strafbar sei. Bitcoins seien keine Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes, insbesondere keine Rechnungseinheiten. Das Urteil selbst hat viel Staub aufgewirbelt und auch das Feedback zu unserem Beitrag hat gezeigt, dass hier noch sehr viel Aufklärungsbedarf besteht. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil in der Praxis – und fühlt sich die BaFin an das Urteil gebunden? Besteht nun Rechtsklarheit, ja sogar Rechtssicherheit, wie vielvielfach zu lesen war? Oder ist genau das Gegenteil der Fall? Worauf muss die Krypto-Szene nun achten? Zusammen mit dem lieben Kollegen Jochen Siegert habe ich mich dieses Themas deshalb noch einmal angenommen. Das Ergebnis hört Ihr hier in Episode 31 von PayTechTalk, einem Co-Podcast mit Paymentandbanking. Danke noch einmal für diese Co-Produktion. Hat viel Spaß gemacht. Immer wieder gerne! Und noch an die Krypto-Community da draußen: Wie steht Ihr zu einer einheitlichen Krypto-Regulierung? Sehr Ihr das eher negativ (weil zu aufwändig, zu teuer, zu umständlich usw.) oder positiv? Schreibt uns Eure Meinungen in die Kommentare. Wir freuen uns auf regen Austausch! Ich wünsche Euch nun auf jeden Fall viel Spaß mit PayTechTalk 31.
Spätestens seit der Umsetzung der PSD2 beschäftigen sich viele Unternehmen mit einer Frage: Wie bekomme ich eine BaFin-Erlaubnis als Zahlungsdienstleister? In dieser Episode des PayTechTalk beschäftigen wir uns mit allen wichtigen Fragen rund um den Erlaubnisantrag. So geht die BaFin-Erlaubnis für Zahlungsdienstleister! BaFin-Erlaubnis für Zahlungsdienstleister? Darüber sprechen wir: Wofür braucht man eine BaFin-Erlaubnis als Zahlungsdienstleister – und wofür nicht? Welche Erlaubnisarten gibt es? Wie läuft das Erlaubnisverfahren ab? Wie lange dauert das Erlaubnisverfahren? Was kostet die Erlaubnis? All diese Fragen beantworten Peter und ich im PayTechTalk 30. Freut Euch auf mehr als eine halbe Stunde geballtes Know-how!
In PayTechTalk 28 haben wir uns intensiv mit dem Thema Geldwäscheprävention befasst und versucht, die wesentlichen Grundlagen zu vermitteln. In dieser Episode erläutern wir, wie ein Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes bei geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten auf Dritte zurückgreifen kann (siehe dazu auch den Beitrag meiner Kollegin Nasim zu § 17 GwG). KYC durch Dritte? So gehts! KYC durch Dritte? Darüber sprechen wir: - Welche Möglichkeiten gibt es, bei den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten auf Dritte zurückzugreifen? - Welchen Rahmen gibt das GwG vor? - Welche Neuigkeiten gibt es für die Geldwäscheprävention durch Dritte? - Unter welchen Voraussetzungen kann eine bereits erfolgte Identifizierung durch einen Dritten genutzt werden? -Kann ein Dritter die auf ihn übertragene Aufgabe an einen weiteren Dritten sub-auslagern? Fragen über Fragen, die wir in PayTechTalk 29 in ca. 36 Minuten ausführlich beantworten. Hört rein, es lohnt sich.
In PayTechTalk 28 unterhalte ich mich mit meinem Kollegen Christian Walz zu einem Thema, das in unserer Beratungspraxis eine große Rolle spielt. Nein, es geht nicht um einen neuen Song der Fantastischen Vier, sondern um Geldwäscheprävention. In dieser Episode möchten wir Grundlagen zu diesem wichtigen Thema vermitteln, die jedem Stakeholder in der FinTech-Branche geläufig sein sollten. Unsere Beratungspraxis zeigt jedoch, dass das nicht immer der Fall ist. Geldwäscheprävention – wieso, weshalb, warum? Und wer? Was heißt eigentlich KYC und welche Pflichten sind damit verbunden? Wer muss eigentlich Geldwäscheprävention betreiben und warum? Wann muss man einen Kunden „KYCen“? Und was oder wer ist „PeP“ – und was hat der „Bayerischen Filz“ damit zu tun? Warum ist in Deutschland eigentlich (vermeintlich) alles aufwändiger als in unseren Nachbarländern? Gibt es auch Erleichterungen beim KYC-Prozess? Was ist eigentlich ein „Utility Bill“? Kann ich den auch verwenden, um meinen Customer zu „KYCen“? Fragen über Fragen, die wir in PayTechTalk 28 in ca. 45 Minuten ausführlich beantworten. Hört rein, es lohnt sich.
Wir kaufen Bio-Lebensmittel, achten auf Fair-Trade, haben grünen Strom, denken über die Anschaffung eines Elektro-Autos nach und haben immer unseren Stoffbeutel beim Einkaufen dabei. Aber wie nachhaltig ist unser Geld? Tomorrow möchte mit seinem mobilen Girokonto positiven sozialen und ökologischen Impact mit State-of-the-art-Technologie verbinden und damit das Thema „Nachhaltige Finanzen“ aus der Nische holen. Ich habe mich für die 27. Episode von PayTechTalk mit Jakob Berndt und Michael Schweikart, zwei von den drei Tomorrow-Gründern, über ihre Motivation, eine Nachhaltige Bank zu gründen, unterhalten. Nachhaltige Finanzen Das Thema „Nachhaltige Finanzen“ wirft mannigfaltige Fragen auf: Zunächst: Was sind eigentlich „Nachhaltige Finanzen“ bzw. „Nachhaltiges Banking“? Kann Geld einen positiven Impact auf die Gesellschaft haben? Was unterscheidet Tomorrow von traditionellen Nachhaltigkeitsbanken? Welche Zielgruppen spricht Tomorrow an – und was stellt das Team rund um die drei Gründer Michael Schweikart, Jakob Berndt und Inas Nureldin an, um das Thema „Nachhaltige Finanzen“ attraktiv zu machen? Was für Pläne hat Tomorrow für morgen, übermorgen – und die Zeit danach? Wie Ihr an der Länge dieses Podcast-Beitrages (knapp 1 Stunde) sehen könnt, ist das Thema „Nachhaltige Finanzen“ wahnsinnig spannend und ich freue mich jetzt schon darauf, mit Jakob und Michael in ein paar Monaten noch einmal zu sprechen, um zu erfahren, wohin sich Tomorrow entwickelt hat. Und welche neuen Ideen zukünftig noch angegangen und umgesetzt werden. Viel Spaß Euch mit PayTechTalk 27!
Leichte Sprache begegnet einem meist nur auf Webseiten von Behörden. Nun auch bei PayPal. Was ist Leichte Sprache und welchen Beitrag leistet sie zur Barrierefreiheit? Für wen ist das Ganze gedacht? Mit welchen Herausforderungen sieht sich ein Unternehmen wie PayPal konfrontiert, wenn es seine AGB in Leichte Sprache übersetzt? Sind AGB in Leichter Sprache kürzer und wirklich verständlicher? PayPal und die Leichte Sprache Seit Ende August hat PayPal – als erster Anbieter aus der klassischen Finanzbranche überhaupt – seine Nutzungsbedingungen als nicht rechtsverbindliche Version in Leichte Sprache übersetzt und will damit einen Beitrag leisten, die eigenen Dienstleistungen in größerem Maße barrierefrei anzubieten. Was PayPal dazu bewogen hat, seine AGB in Leichter Sprache anzubieten und ob dies ein Beispiel ist, das Schule machen sollte, darüber habe ich mich mit Nicole Weyde, Leiterin der Rechtsabteilung bei PayPal für Deutschland, Österreich und Schweiz, unterhalten. Viel Spaß mit PayTechTalk 26! P.S. Wer lieber liest, statt hört, dem sei hiermit das PayPal-eigene schriftliche Interview mit Nicole Weyde zu den AGB in Leichter Sprache auf dem PayPal-Blog empfohlen.
Open Banking & Identity: In the 25th-anniversary episode of PayTechTalk, I had the great honor to talk to none other than the world-famous author, advisor, and commentator on digital financial services, Mr. Dave Birch. Open Banking – will it do harm or further competition? Dave gave us interesting insights into his experiences with open banking and why the asymmetric playing field that it creates may harm rather than further competition. Will GAFA & BAT take over the world or will open banking give hope to the rest of us to catch up with the BigTechs? Identity is the new money! Dave has not only written a mind-blowing book with this title, he is an absolute genius when it comes to identity. We briefly discussed the 2FA approach of the PSD2 respectively the EBA and found that the framework is far from providing a 2FA solution that would satisfy the interests of the market. As there is no standard approach, we discussed as to whether merchants are forced to ignore the 2FA obligation and simply take the risk (is there any significant risk that modern technologies cannot reduce to a minimum?)? Is this legally possible, if so, how? Could new technologies improve the identification and authentication experience and still provide top of the notch security? Dave Birch wouldn’t be Dave Birch if he didn’t have answers to these questions. He gave us profound insights on what the new technologies are capable of and how the identification and authentication process of the future could look like. Enough intro! Please sit back relax and enjoy our anniversary episode of PayTechTalk.
Die geldwäscherechtliche Identifizierung von Kunden gehört zur Finanzindustrie wie das Amen in der Kirche. Die regulatorischen Anforderungen sind immens und sie nehmen seit Jahren zu. So wurde durch die am 19. Juni 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlichte 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AML5) – wie mein Kollege Matthäus Schindele bereits berichtet hat – der Kreis der Verpflichteten um die Betreiber von sog. Krypto-Tauschbörsen erweitert. Face2Face. Post. Video. AUTHADA. Es besteht kein Zweifel daran, dass Geldwäscheprävention wichtig ist. Wichtig ist aber auch, die Geschäftsprozesse der Marktteilnehmer nicht durch sperrige Lösungen unnötig zu erschweren. Die klassische Face2Face-Identifizierung oder das sog. Postident-Verfahren sind nicht mehr in allen Geschäftsbereichen geeignet, ein reibungsloses On-Boarding von Kunden zu gewährleisten. Dies hat der Markt erkannt und mit dem sog. Videoident (wir hatten darüber mehrfach berichtet, u.a. über Videoident im neuen Geldwäschegesetz oder die hohen Ansprüche der ESAs an innovative Lösungen zur Geldwäscheprävention) eine weitere Lösung geschaffen, die insbesondere im e-Commerce einen Medienbruch verhindert und damit die Conversion verbessert. Aber auch diese KYC-Lösung ist kein Allheilmittel für alle Geschäftsbereiche. Der Markt arbeitet daher auf der Grundlage der eIDAS an weiteren KYC-Lösungen, die das On-Boarding von Kunden weiter verbessern soll. Die AUTHADA GmbH ist auf diesem Gebiet ein Pionier in Deutschland. Das Darmstädter Cybersecurity-Startup arbeitet an einer schnellen Identifizierungslösung, die auf der eID-Funktionalität des Personalausweises aufbaut – und laut eigener Aussage die digitale Identifizierung revolutionieren soll. Denn: Mittels eines mobilen oder stationären NFC-fähigen Endgerätes können Personen in nur wenigen Sekunden identifiziert werden. AUTHADA, wo kommst Du her, wo gehst Du hin? Mit ayondo hat Authada den ersten Partner gewonnen, der die Authada-Lösung zur Identifizierung ihrer Kunden einsetzt – mit der Paysafe Gruppe folgte der zweite Kunde nach nur wenigen Wochen. Dies haben wir zum Anlass genommen, uns mit Timo Hoffmann, Business Development Manager bei AUTHADA, etwas ausführlicher zum Thema eID zu unterhalten. Timo gab uns Einblicke dazu, welche Hürden in der Entwicklung der AUTHADA-Lösungen zu bewältigen waren, wie die neuen Identifizierungslösungen am Markt angenommen werden, wo weiterer Optimierungsbedarf besteht und welche Rolle der Politik/dem Staat zukommt. Viel Spaß mit PayTechTalk 24.
Money20/20 Europe 2018 is just a week around the corner – that calls for a Throwback Thursday. Besides of all the talking, chatting, networking and mandate support, we were lucky enough to meet some colleagues from the FinTech Lawyers Network to chat about what’s Hot and what’s Not in FinTech. In this episode of PayTechTalk, we discuss the status of PSD2 implementation in Europe, approach of the national regulators with regard to license applications, strong customer authentication, privacy regulation (GDPR), AML/KYC/CFT, etc. Although the sound quality is very poor this time – we apologize – we decided to broadcast this episode anyway due to the interesting content. As for now, we invite you to sit back, relax and enjoy PayTechTalk 23.